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Informationen zur Chemischen Verbindung: Kaliumsorbat

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur Chemischen Verbindung Kaliumsorbat mit der GSLB ID 4805. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Stoffbeschaffenheit: Körner. Farbe: weiß. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zum Biozid: Kaliumsorbat

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zum Biozid Kaliumsorbat mit der GSLB ID 4805. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur Chemischen Verbindung: Kaliumsorbat

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur Chemischen Verbindung Kaliumsorbat mit der GSLB ID 418008. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur Chemischen Verbindung: Kaliumsorbat

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur Chemischen Verbindung Kaliumsorbat mit der GSLB ID 251331. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur Chemischen Verbindung: Sorbinsäure - Kaliumsorbat

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur Chemischen Verbindung Sorbinsäure - Kaliumsorbat mit der GSLB ID 305042. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur Chemischen Verbindung: Sorbinsäure - Kaliumsorbat; Benzoesäure - Benzoate

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur Chemischen Verbindung Sorbinsäure - Kaliumsorbat; Benzoesäure - Benzoate mit der GSLB ID 305043. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur ökotoxikologischen Verbindung: Kaliumsorbat

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur ökotoxikologischen Verbindung Kaliumsorbat mit der GSLB ID 4805. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Farbe: weiß.

Informationen zur Chemischen Verbindung: Sorbinsäure - Kaliumsorbat; p-Hydroxybenzoate

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur Chemischen Verbindung Sorbinsäure - Kaliumsorbat; p-Hydroxybenzoate mit der GSLB ID 305045. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur Chemischen Verbindung: Sorbinsäure - Kaliumsorbat; Benzoesäure - Benzoate; p-hydroxybenzoate

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur Chemischen Verbindung Sorbinsäure - Kaliumsorbat; Benzoesäure - Benzoate; p-hydroxybenzoate mit der GSLB ID 305044. Stoffart: Stoffklasse.

Natriumpropionat zur Behandlung der Oberflaechen von Rohwuersten und Rohschinken zur Hemmung von unerwuenschtem Schimmelpilzwachstum

Das Projekt "Natriumpropionat zur Behandlung der Oberflaechen von Rohwuersten und Rohschinken zur Hemmung von unerwuenschtem Schimmelpilzwachstum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Fleischforschung, Institut für Mikrobiologie und Toxikologie durchgeführt. Unerwuenschtes Schimmelpilzwachstum auf Fleischerzeugnissen soll durch Propionsaeure verhindert werden. Von uns durchgefuehrte Untersuchungen ergeben, dass etwa 80 v.H. der bei Fleischerzeugnissen vorkommenden Schimmelpilze Toxinogene sind, also Mykotoxine zu bilden vermoegen, von denen einige in Fleischerzeugnissen vorkommen koennen. Daher ist unerwuenschtes Schimmelpilzwachstum bei Fleischerzeugnissen insbesondere bei Rohwurst und Rohschinken, konsequent zu vermeiden. Bisher ist dafuer Sorbinsaeure (bzw. Kaliumsorbat) lebensmittelrechtlich zugelassen. Untersucht wird, ob Propionsaeure (bzw. Natriumpropionat) ebenfalls verwendet werden koennte und welche Vor- und Nachteile die Propionsaeure (die z.B. bei Brot bereits zugelassen ist) im Vergleich zu Sorbinsaeure (die bei zahlreichen anderen Lebensmitteln eingesetzt wird) aufweist.

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