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Verminderung der Aminkonzentration am Arbeitsplatz und in der Emission bei der Kernherstellung nach dem Cold-Box-Verfahren

Die Herstellung von Kernen nach dem Cold-Box-Verfahren ist energiesparender als die anderen Verfahren. Durch technische Verfahrensaenderungen soll der Amineinsatz minimiert werden. Zur Vermeidung von Belaestigungen muessen geeignete Massnahmen zur Ablufterfassung und -reinigung getroffen werden.

Bestimmung kanzerogener aromatischer Amine aus verbotenen Azofarbstoffen der Textilindustrie

Spaltung und Extraktion von aromatischen Aminen aus Azofarbstoffen auf Textilien; Bestimmung bestimmter kanzerogener Verbindungen

Systematische Untersuchungen von Umweltmedien des Menschen auf Amine als Vorstufen fuer die Entstehung cancerogener N-Nitroso-Verbindungen

Energiehaushalt, Regeln der Baukunde in verschiedenen Gebieten

Ausarbeiten der Grundlagen, publizieren als Normen oder Empfehlungen, Durchfuehrung von Einfuehrungs- und Weiterbildungskursen. Publiziert (neu seit 1980) als Empfehlung - 180/1 Winterlicher Waermeschutz im Hochbau - 180/4 Energiekennzahl - 381/1 Baustoff-Kennwerte - 381/3 Heizgradtage der Schweiz - 384/1 Warmwasser-Zentralheizungen / Technische Anforderungen - 384/2 Waermeleistungsbedarf von Gebaeuden - 384/4 Kamine fuer Gebaeudeheizung, Querschnittbestimmung In Vorbereitung: - 180 Waermeschutz im Hochbau (Revision Ausgabe 1970) - 180/2 Sommerlicher Waermeschutz - 380/1 Energie im Hochbau - 382 Lueftungstechnik - 382/2 Kuehlleistungsbedarf.

Hochintegrierte Quantenelektronik für Quantensensorik (HIQEQS), Beschichtungen auf der Basis Stimulus-induziert selbstdegardierender Polymersysteme und deren Anwendung auf elastischen Bodenbelägen

Ressortforschungsplan 2024, Identifikation des Vorkommens von neu gelisteten POP und POP-Kandidaten in Abfällen und Ableitung von Empfehlungen für Grenzwerte und umweltgerechte Behandlungsmethoden

Derzeit befinden sich neue POP im Verfahren zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe. Die Aufnahme neuer POP in das Stockholmer Übereinkommen wirkt sich direkt auf die EU POP-Verordnung ((EU) 2019/1021) aus, die in den EU Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig ist. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine möglichst frühzeitige Information darüber, welche Abfälle mit welchem POP-Gehalten betroffen sind, essentiell für den abfallwirtschaftlichen Vollzug in Deutschland ist. Von Relevanz für die Abfallwirtschaft sind insbesondere neue POP mit breiten Anwendungsbereichen u.a. im Bereich der Kunststoffe. Daneben spielen auch POP eine Rolle deren Grenzwerte zukünftig verschärft werden wie die Dioxine/ Furane. Vorschläge zu weiteren möglicherweise relevanten POP werden fortlaufend im POP-Review-Committee (POP-RC) diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Vorhabens, diese und ggf. weitere potenzielle, neue POP-Stoffe durch gezielte Recherche und Laboranalysen in Abfällen zu identifizieren und zu quantifizieren. Im Ergebnis sollen Grenzwerte auf wissenschaftlicher Basis hergeleitet werden. Dabei sollen alle relevanten Rechtgebiete mit betrachtet werden.

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Querdel Energie GmbH, Sassenberg

Die Querdel Energie GmbH, Elve 27, 48336 Sassenberg hat hier einen Antrag zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Biogasanlage auf dem Grundstück Gemarkung Füchtorf, Flur 136, Flurstück 88, 89 vorgelegt. Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhandener Anlagenteile die Erweiterung der Biogasanlage durch die • Errichtung und Betrieb eines Flex-BHKW für die Verwertung von Biogas, • Errichtung und Betrieb eines freistehenden Abgaskamins, • Errichtung und Betrieb einer Trafostation, • Errichtung und Betrieb eines Gasspeichers für Biogas, • Errichtung und Betrieb einer Gasfackel, • Außerbetriebnahme der vorhandenen Gasfackel

ETOS: Elektrochemischer Hofmann-Abbau von Carbonsäureamiden, Teilprojekt B

Bebauungsplan Hummelsbüttel 4-Poppenbüttel 8 1. Änderung Hamburg

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 Vom 25. April 1977 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 vom 10. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seite 529) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung der Bauweise Gartenhofhäuser GHM gestrichen. 2.In § 2 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: "Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.14 3.In § 2 Nummer 8 werden die Wörter ¿der Gartenhofhausgebiete" ersetzt durch die Wörter "der eingeschossigen reinen Wohngebiete ohne Festsetzung einer Bauweise".

Einzelhandel - Übriger Einzelhandel ohne Nahversorgung - Hamburg

Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.

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