s/kapillar-gaschromatographie/Kapillargaschromatographie/gi
A harmonization of sampling, sample preparation and detection is pivotal in order to obtain comparable data on microplastics (MP) in the environment. This paper develops and proposes a suitable sampling concept for waterbodies that considers different plastic specific properties and influencing factors in the environment. Both artificial water including defined MP fractions and the discharge of a wastewater treatment plant were used to verify the derived sampling procedure, sample preparation and the subsequent analysis of MP using thermal extraction-desorption gas chromatography - mass spectrometry (TED-GC-MS). A major finding of this paper is that an application of various particle size classes greatly improves the practical handling of the sampling equipment. Size classes also enable the TED-GC-MS to provide any data on the MP size distribution, a substantial sampling property affecting both the necessary sampling volume and the optimal sampling depth. In the artificial body of water with defined MP fractions, the recovery rates ranged from 80-110%, depending on the different MP types and MP size classes. In the wastewater discharge, we found both polyethylene and polystyrene in different size classes and quantities. © 2018 Elsevier Ltd. All rights reserved.
Die Luftverunreinigung Berlins wird seit 1975 durch das Berliner Luftgüte-Messnetz (BLUME) kontinuierlich gemessen. Dabei lag der Schwerpunkt der Messungen ursprünglich bei Schwefeldioxid. Im Laufe der Zeit wurde die Messung weiterer Schadstoffe aufgenommen. Derzeit besteht das Messnetz aus 17 ortsfesten Messstationen für Luftschadstoffe, einer Sondermessstelle und einer meteorologischen Station. Von den einzelnen Stationen werden die 5-Minuten-Werte jedes Schadstoffes zur Messzentrale in der Brückenstraße (Mitte) übertragen und daraus die Stunden- und Tageswerte als Basis für die weitere Auswertung berechnet. Die ermittelten Daten dienen der Berechnung von Kennwerten der Luftverschmutzung zur Beurteilung der Luftqualität anhand von Grenz- und Zielwerten der 39. BImSchV , der Ermittlung der Schadstoffbelastung für Genehmigungsverfahren (nach TA Luft), der Ursachenermittlung der Luftverunreinigung, der Verfolgung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und der Informationen der Öffentlichkeit. Derzeit betreibt das Berliner Luftgütemessnetz 17 Messcontainer zur Überwachung der Luftqualität gemäß der 39. BImSchV , von denen sieben verkehrsnah und jeweils fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert sind. An allen Messcontainern wurden Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid (NOx als Summe von NO und NO 2 mit dem Chemolumineszenzverfahren), an zwölf Stationen Partikel-PM 10 (Partikel mit einem Teilchendurchmesser bis zu 10 Mikrometer durch Streulichtmessung), an acht Stationen Ozon (O 3 durch Absorption von UV-Strahlung), an zwei Stationen Kohlenmonoxid (CO durch Absorption von Infrarotstrahlung) und an zwei Stationen Benzol (C6H6 durch Gaschromatographie) gemessen. Neben dem automatischen Messverfahren zur PM 10 -Messung werden in sechs Messcontainern auch Probenahmegeräte zur Bestimmung von PM 10 und/oder PM 2,5 mit dem gravimetrischen Referenzverfahren gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG betrieben. In einem Teil dieser Partikelproben werden Benzo(a)pyren, Blei, Arsen, Cadmium und Nickel analysiert und mit den jeweiligen Grenz- bzw. Zielwerten verglichen. Außerdem erfolgen Kohlenstoff- und Ionenanalysen. Das Containermessnetz wird in Berlin bereits seit Mitte der 1990er Jahre durch kleine, an Straßenlaternen befestigte aktive Probenahmegeräte (RUBIS) und Passivsammler ergänzt. Sie sind insbesondere für die Erfassung der Belastung aus dem Straßenverkehr eine wichtige Ergänzung der Datengrundlage, weil Emissionen aus dem Verkehrssektor für die meisten Schadstoffe einen erheblichen Teil zur Immissionsbelastung beitragen, in engeren Straßen der Innenstadt aber schon aus Platzgründen keine großen Messcontainer betrieben werden können. Mit “Ruß- und Benzol-Immissionssammlern”(RUBIS) und Passivsammlern für Stickstoffdioxid und Stickoxide derzeit an 23 zusätzlichen Stellen im Berliner Stadtgebiet die Belastung mit EC und OC und an 42 zusätzlichen Stellen die Belastung mit Stickoxiden in zweiwöchiger Auflösung ermittelt. Insbesondere für Stickstoffdioxid sind die an diesen Stellen ermittelten Jahresmittelwerte eine wichtige zusätzliche Beurteilungsgrundlage. Die Messungen werden durch Modellrechnungen für alle Straßenabschnitte ergänzt, um die Belastung im gesamten Berliner Stadtgebiet einzuschätzen. 13 der 36 Stickstoffdioxid-Passivsammler wurden Ende 2018 in Betrieb genommen und lieferten 2019 erstmals gültige Jahresmittelwerte. Werktäglich werden gegen 12 Uhr die Messwerte des Vortags an einige Zeitungen, Radio- und Fernsehstationen zur Veröffentlichung übermittelt. Parallel dazu werden die Daten auch ins Internet eingespeist und können im Luftdatenportal abgerufen werden. Monats- und Jahresberichte im pdf-Format bieten wir hier zum Download an. Diese können in Papierform auch unter blume@senumvk.berlin.de angefordert werden.
Wie die HELCOM-Expertengruppe für Meeressäugetiere (EG MAMA; portal.helcom.fi, 2021) feststellt, liegen nur begrenzte Informationen über das Vorkommen, die (Öko-)Toxizität und die potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen von Neuen Schadstoffen bei Meeressäugern vor. Neue Schadstoffe werden durch verschiedene anthropogene Aktivitäten in die Umwelt eingebracht, und einige dieser Stoffe haben das Potenzial, in Meeres-, Süßwasser- und/oder terrestrische Nahrungsnetze zu gelangen, wo sie sich anreichern können. Gegenwärtig fehlen häufig Informationen über die Exposition, und es besteht ein dringender Bedarf an ausreichenden Daten zum Vorkommen und die Auswirkungen, um CEC bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung einleiten zu können. Ziel des Projekts war das Screening auf potenziell gefährliche Neue Schadstoffe in Meeressäugetieren aus der Ostsee unter Verwendung modernster analytischer Methoden für ein weitreichendes Ziel- und Verdachtsscreening. Zu diesem Zweck wurden 11 gepoolte Leber- und eine nicht gepoolte Muskelprobe von 11 Meeressäugern (Schweinswal (Phocoena phocoena), Gewöhnlicher Delphin (Delphinus delphis), Kegelrobbe (Halichoerus grypus), Seehund (Phoca vitulina)) von HELCOM-Vertragsparteien aus Deutschland, Schweden, Dänemark und Polen zur Verfügung gestellt. Die interessierenden Verunreinigungen wurden aus den gefriergetrockneten Matrizes mit Hilfe allgemeiner Extraktionsmethoden extrahiert, und die endgültigen Extrakte wurden sowohl mit Flüssig- als auch mit Gaschromatographie in Verbindung mit hochauflösender Massenspektrometrie (HRMS; LC-ESI-QToF und GC-APCI-QToF) analysiert. Die Proben wurden quantitativ auf das Vorhandensein von mehr als 2,500 organischen Schadstoffen untersucht, darunter Verbindungen verschiedener Klassen wie Arzneimittel, Kosmetika, Biozide, Pflanzenschutzmittel, illegale Drogen, Stimulanzien, Süßstoffe und Industriechemikalien (z. B. Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), Flammschutzmittel, Korrosionsinhibitoren, Weichmacher, Tenside) sowie deren Umwandlungsprodukte (TPs). Darüber hinaus wurde eine Methode zur Analyse von 23 Verbindungen entwickelt, die in Sprengstoffen enthalten sind, die in der Vergangenheit in die Ostsee verklappt wurden, wobei ein anderes Verfahren zur Probenvorbereitung verwendet wurde. Eine spezifische Ziel-Screeningmethode, die dieselbe Probenvorbereitung verwendet, wurde auch für 13 neue phosphororganische Flammschutzmittel (OPFR) und zwei Dechloran-plus-Verbindungen angewandt.Das Verdachtsscreening von 65.690 umweltrelevanten Substanzen aus der NORMAN-Stoffdatenbank wurde an allen HRMS-Rohchromatogrammen durchgeführt. Die Chromatogramme wurden auch in die NORMAN Digital Sample Freezing Platform (DSFP) hochgeladen und stehen somit für das retrospektive Screening von noch mehr Verbindungen zur Verfügung, sobald die Informationen für deren Screening verfügbar sind. Insgesamt wurden in den untersuchten Proben 47 Schadstoffe aus verschiedenen chemischen Klassen festgestellt. Bei den meisten der nachgewiesenen Verbindungen handelte es sich um PFAS, gefolgt von Pflanzenschutzmitteln und deren TP, Industriechemikalien und Arzneimitteln und deren TP. Die am häufigsten vorkommenden Verbindungen waren PCB 101, l-PFOS, Hexachlorbenzol und 4,4-DDE (TP von DDT), die in allen untersuchten Proben nachgewiesen wurden. Die gemessenen Konzentrationen der einzelnen Stoffe wurden mit den PNEC-Werten (Predicted No-Effect Concentration) für Meeresfische aus der NORMAN-Ökotoxikologie-Datenbank verglichen, und 33 Verbindungen überschritten diese ökotoxikologischen Schwellenwerte, was auf mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Meeressäuger hinweist. Keiner der untersuchten Sprengstoffe wurde in einer der Proben oberhalb seiner Nachweisgrenze nachgewiesen. Fünf OPFRs wurden in mindestens einer Probe nachgewiesen, wobei Tris(3-chlorpropyl)phosphat in zehn von 12 Proben vorhanden war. Das Verdachtsscreening ergab das Vorhandensein von weiteren 30 Substanzen in den untersuchten Proben und ermöglichte eine halbquantitative Schätzung ihrer Konzentrationen. Diese Verbindungen wurden dann nach demselben Verfahren wie beim breit angelegten Ziel-Screening priorisiert. Das Ergebnis war, dass die Industriechemikalien 12-Aminododecansäure und 1,3-Dimethyl-3-phenylbutylacetat an erster Stelle standen, gefolgt von dem UV-Filter Octinoxat. Die meisten der entdeckten Chemikalien waren in der ECHA-Datenbank registriert, was auf ihre jährliche Produktion in großen Mengen hindeutet. Quelle: Forschungsbericht
Die Analytik von Oberflächenwasserproben, also von Wasserproben aus Flüssen, Bächen und Seen, ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Dies liegt zum einen darin begründet, dass die Bandbreite an Stoffen, die sich in diesen Proben befinden können, sehr groß ist. Das bedeutet, dass je nach Probe sehr viele unterschiedliche Stoffe hier vorliegen können, die die Untersuchungen konkreter Stoffe beeinflussen und somit mit betrachtet werden müssen. Zum anderen sind in Oberflächenwasserproben sehr viele Stoffe gesetzlich geregelt, d.h. die Analytik von vielen unterschiedlichen Stoffen bedarf die Anwendung unterschiedlicher Analysenmethoden, welche in den Laboren der Umweltverwaltung dann eingesetzt werden. Beispielhaft sind dies folgende Analysentechniken: ICP-OES und ICP-MS, z.B. für die Analytik von Metallen Photometrische Verfahren, z.B. für die Analytik von Nitrat und Sulfat Ionenchromatographische Verfahren, z.B. für die Analytik von Chlorid Gaschromatographie (GC) mit massenselektiven Detektoren (MSD), z.B. für die Analytik von organischen Spurenstoffen Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) mit MSD oder auch hochauflösenden MSD, gleichfalls für die Analytik von organischen Spurenstoffen
In der Strahlenschutzverordnung wird unter anderem die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und der Umgang mit radioaktiven Stoffen geregelt. Diese Verordnung ist Grundlage für die Tätigkeiten der behördlich bestimmten Sachverständigen. Sie beraten, prüfen und begutachten bei strahlenschutzrelevanten Fragestellungen im industriellen, wissenschaftlichen und medizinischen Bereich. Anerkannte Sachverständige des Dezernates Strahlenschutz im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sind in den hier aufgeführten Bereichen als nach § 172 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) behördlich bestimmte Sachverständige tätig. Das HLNUG führt diese Prüfungen mit eigenen Messgeräten und Labors durch. Umschlossene radioaktiver Stoffe sind gemäß § 89 Abs. 1 und 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in regelmäßigen Zeiträumen oder nach Abs. 3 bei besonderem Anlass auf ihre Dichtheit und Unversehrtheit durch behördlich bestimmte Sachverständige zu prüfen. Die Prüfungen werden gemäß der "Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen" durchgeführt. Die Kontaminationsprüfung an Gaschromatographen mit Elektroneneinfang-Detektoren (ECD) nach § 57 StrlSchV wird ebenfalls von den nach §172 StrlSchG behördlich bestimmten Sachverständigen des HLNUG durchgeführt. Eine Prüfung umfasst Probenahmen vor Ort, die Auswertung der Proben im Labor, die Bewertung der Ergebnisse und die Erstellung eines Berichtes zur Vorlage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie Geräte für die Gammaradiographie sind durch einen nach §172 Abs. 1 StrlSchG behördlich bestimmten Sachverständigen auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz zum Schutz von Beschäftigten, Patienten und Dritten vor Beginn des Betriebes und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Bestrahlungsvorrichtungen können z. B. Gammabestrahlungsanlagen sein. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen können Elektronenbeschleuniger, Ionenbeschleuniger oder Plasmaanlagen sein. Die behördlich bestimmten Sachverständigen prüfen, inwieweit die sicherheitstechnische Auslegung sowie die Funktion und Sicherheit des geprüften Gerätes, der Vorrichtung oder des umschlossenen radioaktiven Stoffes sowie die baulichen Gegebenheiten den Schutz des Personals, der Bevölkerung und von untersuchten oder behandelten Personen gewährleisten. Radioaktive Stoffe werden nicht nur im kerntechnischen Bereich genutzt, sondern haben auch in Medizin und Forschung breite Anwendungsfelder. So werden in der Medizin bestimmte radioaktive Stoffe, z.B. zur Krebs- und Schmerztherapie sowie zur Funktionsdiagnostik eingesetzt. In der Forschung wird unter anderem die Verteilung von Stoffen in Organismen mittels Markierung mit radioaktiven Stoffen untersucht. Zum Beispiel kann das Wanderungsverhalten von Insektenvernichtungsmitteln in Pflanzen so beobachtet werden. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist dabei durch einschlägige Gesetze und Verordnungen reglementiert. Jeder, der mit radioaktiven Stoffen umgehen will, braucht dafür eine Genehmigung der örtlich zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Um die Einhaltung der Gesetzte, technischen Regeln und Auflagen der Behörde zu überprüfen, erstellt das HLNUG im Auftrag von Behörden und Unternehmen Gutachten und Stellungnahmen zu baulichen, gerätetechnischen und organisatorischen Strahlenschutzvorkehrungen. Auch die Beendigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen unterliegt festgelegten Bedingungen. Damit der ehemalige Umgangsort wieder uneingeschränkt genutzt werden kann, wird das HLNUG auch in diesem Zusammenhang als Sachverständiger hinzugezogen. Röntgeneinrichtungen müssen in der Regel vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und ansonsten alle fünf Jahre durch einen nach § 172 Absatz 1 Nummer 1 StrlSchG bestimmten Sachverständigen überprüft werden. Hier werden die strahlenschutzrelevanten sicherheitstechnischen Einrichtungen und der Anwenderschutz überprüft. Bei Röntgeneinrichtungen zur Anwendung am Menschen kommen das Zusammenspiel von Dosis und Bildqualität sowie der Patientenschutz hinzu. Das HLNUG führt Sachverständigenprüfungen nach § 88 StrlSchV (wiederkehrende Prüfung) sowie § 19 und §12 StrlSchG (Neuinbetriebnahme im Rahmen eines Anzeige- oder Genehmigungsverfahrens bzw. Prüfung nach wesentlicher Änderung einer angezeigten oder genehmigten Anlage) an allen Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern durch. Anfragen zur Durchführung von Sachverständigenprüfungen an Röntgengeräten oder Störstrahlern senden Sie bitte an das Funktionspostfach Roentgenstrahlenschutz . Lasersysteme können je nach Betriebsparametern unter die Regelungen für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 17 Absatz 1 StrlSchG fallen. Grundlegendes Kriterium ist hierbei die im Betrieb verwendete Bestrahlungsstärke in W/cm². Ab einer Größe von 10 13 W/cm² fallen Laseranlagen immer unter die Regelungen nach StrlSchG. Bei Anlagen mit weniger als 10 13 W/cm² ist für den anzeige- und genehmigungsfreien Betrieb zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass im Abstand von 10 cm zur berührbaren Oberfläche eine Ortsdosisleistung von 1 µSv/h an ionisierender Strahlung nicht überschritten wird. Das HLNUG führt mit einer geeigneten Messmittelausstattung eine Beurteilung von (UKP)-Lasersystemen durch, ob diese nach den Bestimmungen in § 17 Absatz 1 StrlSchG in Verbindung mit § 7 StrlSchV anzeige- und/ oder genehmigungsfrei betrieben werden dürfen. Zukünftig werden auch Sachverständigenprüfungen im Bereich der anzeigepflichtigen geschlossenen Lasersysteme angeboten. Anfragen zur messtechnischen Beurteilung eines Lasersystems oder einer Sachverständigenprüfung an einer angezeigten umschlossenen Laseranlage als Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung senden Sie bitte an das Funktionspostfach Roentgenstrahlenschutz . Wenn Sie sich über Sachverständigenprüfungen des HLNUG im Zusammenhang mit dem Umgang mit radioaktiven Stoffen oder dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung informieren möchten, können Sie die nebenstehend bzw. am Seitenende genannten Kontaktpersonen gerne direkt ansprechen. Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe Dichtheitsprüfung Tel.: 06151 9279 21 Tel.: 0561 2000 159 Prüfungen von Beschleunigern und Bestrahlungseinrichtungen Prof. Dr. Fabio Morales Tel.: 0561 2000 173 Prüfungen von Röntgeneinrichtungen und Lasersystemen Dr. Marlene Adrian Tel.: 0561 2000 121 Gutachten und Stellungnahme beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen N.N. Tel.:
Ohne Umweltanalytik ... Allgemeines Allgemeines Wasser ist die Grundlage des Lebens und damit ein essentieller Naturstoff. Deshalb ist die Wasserqualität von hoher Bedeutung für alle Lebewesen und ihre Umwelt. Zu hohe Konzentrationen der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor in aquatischen Lebensräumen führen zur Gewässereutrophierung zur Überdüngung der Gewässer, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt hat. Weitere Gefahr droht von zahlreichen eingetragenen Chemikalien, wie z. B. Arzneimittelrückständen, langlebigen Pestiziden, toxischen Schwermetallen, Industriechemikalien oder sonstigen Schadstoffen. Besonders gefährlich sind Stoffe, die sich z.B. aufgrund ihrer guten Fettlöslichkeit in der Nahrungskette anreichern. Beim Durchlaufen der verschiedenen Stufen der Nahrungskette können Schadstoffe um den Faktor von mehreren Millionen gegenüber der ursprünglichen Konzentration im Wasserkörper angereichert werden, wie die Grafik zur Anreicherung von polychlorierten Kohlenwasserstoffen im Lake Ontario in den USA beispielhaft zeigt. Seit den 70er Jahren wurden internationale Abkommen getroffen, um die Nährstoffund Schadstoffeinträge in die Meere zu mindern. Grenz- oder Richtwerte verschiedener chemischer Stoffe wurden in Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien eingeführt. Mit der im Jahr 2000 eingeführten EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit das Wasser zum besonders hohen Schutzgut erklärt, das für die Bereiche Oberflächenwasser und Grundwasser einen guten Zustand aufweisen soll. Der gute Zustand im Grundwasser wird über den guten quantitativen und den guten chemischen Zustand definiert. Die Einstufung des guten ökologischen Zustandes im Oberflächenwasser erfolgt in erster Linie an Hand von biologischen Qualitäts- komponenten unter Berücksichtigung physikalisch-chemischer, chemischer und hydromorpholgischer Aspekte. Zur eigenständigen Bewertung des chemischen Zustandes in Oberflächenwasser werden Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe, für bestimmte andere Schadstoffe und Nitrat nach Anlage 7 der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) herangezogen. Umweltanalytische Daten sind das Fundament zur Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes, zur Beurteilung von Umweltveränderungen und als Grundlage weitreichender Entscheidungen. In Niedersachsen wird bereits seit 1912 Wasseranalytik betrieben. Ergebnisse des heutigen NLWKN-Labors aus Wasser- und Sedimentuntersuchungen im Rahmen langfristiger Messprogramme z. B. des GÜN (Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen) fließen in nationale und internationale Bewertungen ein. Zusätzliche Monitoringprogramme werden flexibel gestaltet um neue relevante Schadstoffe, wie zum Beispiel Arzneimittel, erfassen zu können. Das NLWKN-Labor ist ein chemisch-ökotoxikologisch-radiologisches Labor, das sich aus drei Bereichen zusammensetzt: Empfindlichkeits- und Konzentrationsbereiche in der Umweltanalytik Üblicherweise werden Nährstoffe und andere Wasserinhaltsstoffe im mg/l-Bereich analysiert. Gefahrstoffe müssen meistens bis hinunter in den Mirkrogrammbereich analysiert werden. Besonders gefährliche Stoffe, wie z.B. Dioxine und spezielle Medikamente oder Pflanzenschutzmittel sucht man auch im Nanogrammbereich. Der Picogrammbereich kann nur von sehr wenigen Analysenverfahren erreicht werden und bildet noch die Ausnahme bei den gesetzlichen Anforderungen an die Analytik. Je nach Fragestellung werden in jedem Bereich moderne, hoch empfindliche Analyseverfahren eingesetzt. In den folgenden Tabellen werden die analytischen Aufgaben und Methoden der Labor-Bereiche näher dargestellt: Klassische Wasseranalytik Klassische Wasseranalytik Klassische Wasseranalytik im NLWKN Nährstoffe Anionen Chlorophyll Allgemeine Kenngrößen Summenparameter, Meerwasseranalytik, Methoden/Geräte Elementanalytik Elementanalytik Eines der wichtigsten Geräte in der Elementbestimmung ist die ICP-MS (inductively-coupled-plasma mass-spectrometry). Einige Elemente, wie z.B. das Uran können damit bis in den Picogramm-Bereich bestimmt werden. Elementanalytik, Schwermetalle Schwermetalle, Alkali- und Erdalkalimetalle Spezielle Elemente Sonderbestimmungen Methoden/Geräte Organische Spurenanalytik Organische Spurenanalytik In der organischen Spurenanalytik wird empfindliche, komplexe und entsprechend teure Analysentechnik eingesetzt. Hier ist der Messraum für Massenspektrometer mit Gaschromatographen dargestellt. Bevor die Konzentration der organischen Einzelstoffe im Messgerät bestimmt werden kann, müssen die Stoffe aufwändig aus den Wasser- oder Sedimentproben extrahiert und angereichert werden. Dabei ist sehr viel Handarbeit erforderlich. Organische Spurenanalytik Arzneimittel Leichtflüchtige Stoffe und Lösungsmittel Pflanzenschutzmittel Organochlor-Insektizide Chlorbenzole, Chlorphenole Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Komplexbildner Organozinnverbindungen Methoden/Geräte Ökotoxikologie Ökotoxikologie Ökotoxikologie Toxizitätsprüfungen in Wasser und Sedimenten mit Tieren, Pflanzen und Bakterien Gentoxizität Biochemische Messungen Methoden Radiochemische Analytik Radiochemische Analytik Radiochemische Analytik Methoden/Geräte
Pelagische und demersale Fischarten aus Nord-und Ostsee wurden mikroskopisch auf auffällige Partikel und durch Pyrolyse Gaschromatographie Massenspektrometrie auf insgesamt 9 Kunststoffe (Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat (PET), Polymethymethacrylat (PMMA), Polycarbonat (PC), Polyurethan (PUR), Polyamid (PA)) qualitativ und quantitativ untersucht. Dies erfolgte nach enzymatisch, chemisch-oxidativer Aufarbeitung und in einigen Fällen einer Dichtetrennung. Im Mittel wurde in 69% der untersuchen Fischproben aus Nord- und Ostsee Mikroplastik <1mm (S-MP) nachgewiesen. Die Fische der Ostsee enthielten tendenziell häufiger S-MP und eine größere Vielfalt an Kunststoffarten. Mit Ausnahme von PP wurden alle Kunststoffarten (s.o.) nachgewiesen. Als solche erkennbare, größere Kunststoffpartikel (> 1mm) fehlten vollständig. Es gab keinen pauschalen Trend zwischen der Häufigkeit der S-MP-Aufnahme, den nachgewiesenen, einzelnen Kunststoffarten und dem pelagischen oder benthischen Habitat der jeweiligen Fischarten. Menge und Qualität von S-MP scheinen mit der Art und Qualität der Nahrungsaufnahme der einzelnen Spezies zu variieren. Das S-MP Vorkommen ist wahrscheinlich stärker von lokalen Strömungs- und Sedimentationsbedingungen und physikalischen Kräften abhängig als von der Dichte der Kunststoffe. Eine semi-quantitative Abschätzung ergibt für Fische der Ostsee S-MP-Gehalte unterhalb von 20 (mikro)g in denen der Nordsee unterhalb von 15 (mikro)g/Probe. Die Mengen einzelner Kunststoffarten liegen vielfach unterhalb des derzeitigen Kalibrierbereiches. Die im Rahmen dieser Pilot-Studie untersuchten Fischarten eignen sich grundsätzlich, als vergleichsweise leicht verfügbare Indikatororganismen, zur Erfassung der Belastung ihres Lebensraums mit Mikroplastik. Sie sind von lokaler Aussagekraft und bei Langzeitstudien ein Trendindikator für die MP-Belastung. Eine Einschätzung zum Belastungszustand von Nord-und Ostseefischen mit MP sowie der potentiellen Gefährdung des Menschen durch Verzehr von Fischen wird gegeben. Quelle: Forschungsbericht
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