Am 4. September 2026 wurde die Fertigstellung der Baumaßnahmen im Treptower Park feierlich begangen. Mit der Veranstaltung würdigte das Bezirksamt Treptow-Köpenick den erfolgreichen Abschluss der umfangreichen Sanierungsarbeiten im Park, bei welchen sowohl denkmal- als auch naturschutzfachliche Belange berücksichtigt worden waren. Die Umsetzung mehrerer Maßnahmen erfolgte im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) sowie des vorhergehenden Förderprogramms BENE (Förderkennzeichen 2037-B5-G, 1096-R6-B, 1353-R6) und wurde finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin. Bei einem Podiumsgespräch wurde die Bedeutung der Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung des Treptower Parks vorgestellt. Im Rahmen des BENE2-Vorhabens erfolgte die Erneuerung von Wegen mit wasserdurchlässiger Oberfläche, die Pflanzung neuer Bäume und heimischer Gehölze auf tausenden Quadratmetern sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch neue Sitzbänke und Abfallbehälter. Im Zuge des Förderprogramms BENE wurden zuvor bereits ähnliche Maßnahmen umgesetzt, Uferbereiche des Karpfenteiches renaturiert und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität ergriffen sowie der Weltspielplatz ergänzt. Die Veranstaltung bot die Gelegenheit für die Öffentlichkeit, gemeinsam mit Projektbeteiligten und Fördermittelgeber:innen auf die erfolgreiche Umsetzung zurückzublicken und den sanierten Park als wichtigen Ort für Erholung, Begegnung und Natur in Berlin zu feiern. Nach intensiven Arbeiten seitens der SenMVKU können nun auch unter den veränderten haushaltspolitischen Rahmenbedingungen des Doppelhaushalts 2026/2027 neue Förderwege für die BENE 2-Bewilligungsstelle erschlossen werden. Dank eines innovativen Förderschemas ist es uns gelungen, die BENE2-Förderung nun auf neuer Grundlage fortzusetzen. Ein neues Förderschema ermöglicht es uns, EU-Mittel direkt für neue Projekte bereitzustellen. Die Mittel werden dem Land Berlin nach erfolgreichem Abschluss und Abrechnung der geförderten Vorhaben nachträglich erstattet. Dadurch können wir die Bearbeitung von Förderanträgen fortsetzen und die EFRE-Mittel zeitnah sowie zielgerichtet für die Transformation der Stadt und den Klimaschutz sowie die Klimaanpassung einsetzen. Allerdings kann die neue Förderpraxis unter Umständen eine geringere Förderquote als beantragt bedingen. Aktuell werden Anträge im Rahmen des Windhundprinzips unter Berücksichtigung der Priorität eines schnellen EFRE-Mittelzugangs bis zur maximal vom Haushaltsgesetz vorgesehenen Grenze bearbeitet. Sobald eine Erweiterung dieses Rahmens erforderlich wird, prüfen wir selbstverständlich weiterhin die Möglichkeiten eines Nachtragshaushalts oder eine Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Für bereits bewilligte Projekte ändert sich nichts: Sie können wie geplant weiter umgesetzt werden. Sollten sich bei einzelnen Vorhaben Verzögerungen ergeben, die eine Mittelverschiebung ins Jahr 2027 erforderlich machen, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig mitzuteilen. So können wir gemeinsam die bestmögliche Lösung prüfen und die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel optimal planen. Am 20. März 2026 setzten Senatorin Ute Bonde, Staatssekretär Andreas Kraus, Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, mit dem ersten Spatenstich den Auftakt zur umfassenden Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke und der angrenzenden Straßen. Die im Rahmen des BENE2 umgesetzte Neugestaltung ist Teil eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitskonzepts. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Umwandlung bislang stark versiegelter Verkehrsflächen in attraktive, begrünte Aufenthaltsräume und ein zukunftsweisendes Regenwassermanagement. Zusätzlicher Schatten durch neu gepflanzte Bäume und neue Grünflächen helfen, den Platz im Sommer zu kühlen. Das auf der neu gestalteten Fläche anfallende Regenwasser wird direkt vor Ort genutzt, wodurch die Berliner Mischwasserkanalisation künftig entlastet werden soll. Gemeinsam mit aufbereitetem Trinkwasser soll das Regenwasser künftig einen Brunnen im Zentrum des neu gestalteten Platzes speisen. Dadurch wird der Platz an heißen Tagen zusätzlich gekühlt. Bei Starkregenereignissen kann der leicht vertiefte Kern des Platzes kurzfristig Wasser aufnehmen, welches zum Schutz vor Überflutungen im Anschluss kontrolliert abfließen kann. Das gestalterische Konzept wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Berliner Bürger:innen, lokalen Gewerbetreibenden und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) entwickelt. Das im Dezember 2024 bewilligte Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2, 2349-B4-S) umgesetzt und soll bis 2028 in mehreren Bauabschnitten fertiggestellt werden. Die Landesmittel, die zur Umsetzung des BENE 2 bisher unmittelbar im Haushaltsplan zur Verfügung standen, wurden mit Verabschiedung des Berliner Haushaltsgesetzes 2026/27 stark gekürzt. Die Antragstellenden und Interessierten mit angenommener Projektskizze werden möglichst zeitnah und projektbezogen zu möglichen alternativen Perspektiven zur Förderung bereits beantragter oder als Skizze eingereichter Vorhaben kontaktiert. Einen wichtigen Beitrag soll die Nutzung von Bundesmitteln leisten, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt werden. Die erforderliche Umsteuerung des Programms wird voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Förderaufrufe sind weiterhin ausgesetzt. Wir bedanken uns bei allen Begünstigten und Antragstellenden für die Geduld. Am 15.01.2026 fand die Abschlusspräsentation zum Projekt „Machbarkeitsstudie für ein nachbarschaftsübergreifendes Regenwassermanagement und damit verbundene Maßnahmen zur Klimaanpassung auf dem Standort der BIM an der Jüterboger Straße und auf den denkmalgeschützten Friedhöfen an der Bergmannstraße des EVFBS“ (Förderkennzeichen: 2043-B4-M) statt. Als Durchführungsort wurde das 20 ha große Friedhofsareal des Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte und das angrenzende 11 ha große Grundstück des Landes Berlin (SILB) an der Jüteborger Straße 3 ausgewählt. Es wurden verschiedene Maßnahmepakete ausgearbeitet (Abkopplung vom Mischkanalnetz, Bau einer Zisterne, Bewässerungskonzept und Entsiegelung), um das anfallende Regenwasser von den Dachflächen der stark versiegelten Liegenschaft zum Friedhofsareal zu leiten und zu speichern. Zusätzlich wurde eine Potentialermittlung für weitere Aspekte zur Anpassung an den Klimawandel ausgearbeitet, unter anderem eine Förderung von Lebensraum- und Abkopplungspotentialen, Erfassung von klimaangepassten Baumstandorte sowie Ermittlung von Wasserrückhaltepotentialen und dezentraler Regenwasserversickerung. Die erfolgreich abgeschlossene Machbarkeitsstudie zeigt eindrucksvoll, wie zukünftig nachbarschaftsübergreifende Regenwasserbewirtschaftung gezielt umgesetzt und der Ausbau der Schwammstadt gefördert werden kann. Am 18. 12.2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Haushaltsgesetz für die Jahre 2026/2027 beschlossen. Die Ergebnisse und Mittelfestlegungen werden aktuell im Hinblick auf die künftige Umsetzung vom BENE 2 geprüft. Vor diesem Hintergrund werden die Förderaufrufe derzeit ausgesetzt. Eine Information folgt zeitnah zu Jahresbeginn 2026. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte: Anwendungsbereich Bis 31.12.2025 Ab 01.01.2026 Klassische Richtlinie (2014/24/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen – zentrale Regierungsbehörden 143.000 EUR 140.000 EUR – übrige öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR 216.000 EUR Konzessionen (2014/23/EU) Konzessionen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen 443.000 EUR 432.000 EUR Vom 13. bis 17. Oktober 2025 findet die Aktionswoche „Berlin spart Energie“ statt. Mit rund 50 Präsenz- und Online-Veranstaltungen bietet die Aktionswoche praxisnahe Einblicke in Projekte und Lösungen der Berliner Energiewende und lädt dazu ein, sich zu aktuellen Themen, Projekten und Debatten zu informieren und auszutauschen. Das Programm wird von rund 50 Institutionen getragen und deckt alle zentralen Bereiche von Energiewende und Klimaschutz ab – von Bauen und Sanieren über Energiewirtschaft, Wärmeversorgung und Photovoltaik bis hin zu Energieberatung, Bildung und Kommunikation. Besonders im Fokus stehen Berliner Erfolgsgeschichten im Energiesparen und Klimaschutz. Daher wird u.a. das BENE-Vorhaben zur energetischen Sanierung am Oberstufenzentrum für Technische Informatik, Industrieelektronik und Energiemanagement vorgestellt (BENE1-Förderkennzeichen 1345-R2-G; BENE2-Förderkennzeichen 2284-B1-G). Im Rahmen einer Führung am 15.10.2025 von 15:30 bis 17:30 Uhr werden die dort umgesetzten Sanierungsmaßnahmen präsentiert und deren Einsparungspotentiale erläutert, darunter u.a. die Sanierung und Dämmung des Dachs und der Fassade, die Anpassung der Heizungsanlage sowie die Installation einer PV-Anlage. Das umfangreiche Programm der Aktionswoche „Berlin spart Energie“ 2025 umfasst viele weitere Informations-, Bildungs- und Vernetzungsformate sowie Führungen und Exkursionen, die die Vielfalt der Berliner Energiewende erlebbar machen. Alle Programmpunkte sind auf www.berlin-spart-energie.de abrufbar, wo auch die kostenfreie Anmeldung erfolgt. Am 22. Juli 2025 wurde seitens des Senats der Haushaltsgesetzentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen, der nun an den Haushaltsgesetzgeber, das Abgeordnetenhaus von Berlin, zur Beschlussfassung des Gesetzes (voraussichtlich bis Ende des Jahres) weitergeleitet wird. Durch die erforderliche Konsolidierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 nicht im vorgesehenen Umfang / vorgesehener Form fortgeführt werden kann. Trotz der herausfordernden Lage besteht nach wie vor ein sehr großes Interesse an der erfolgreichen Umsetzung möglichst vieler Vorhaben für den Klima- und Umweltschutz. Über die Auswirkungen auf Ihr konkretes Vorhaben werden Sie durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie den Programmträger informiert. Bei weiteren Fragen stehen die B.&S.U. und das Team in der SenMVKU Ihnen gerne zur Verfügung. Am 5. Mai 2025 fand im Rahmen der Berliner Energietage die digitale Veranstaltung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit rund 140 Teilnehmenden statt. Im Mittelpunkt standen Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen als wirtschaftlicher Impuls für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Anhand von Praxisbeispielen wie dem Treptower Park und dem Friedrichstadt-Palast wurde sowohl aufgezeigt, welchen Beitrag grüne Infrastruktur zur Verbesserung des Mikroklimas leistet und somit soziale als auch gesundheitliche Vorteile bietet als auch durch adäquate Klimaschutzmaßnahmen erhebliche Energieeinsparungen durch moderne Technologien wie PV-Anlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher ermöglicht werden können. „Jeder investierte Fördereuro ist ein gut investierter Euro“ betonte Prof. Dr. Hirschl, als er die positiven wirtschaftlichen Effekte des BENE erläuterte und hierbei die positiven Effekte der regionalen Wertschöpfung, Steuerrückflüsse und die Schaffung von Arbeitsplätzen betonte. Neben den Einsparungen durch Klimaschutzmaßnahmen lässt sich somit auch der ökonomische Nutzen von Anpassungsmaßnahmen beziffern, etwa durch vermiedene Gesundheitskosten oder geringere Ausgaben für Wasserrückhalt. Auf diese Weise lassen sich Folgekosten des Klimawandels wirksam reduzieren. Auch die Berliner Bevölkerung weiß die Investitionen in Klimaanpassung, mehr Biodiversität und grüne Stadträume – insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme klimabedingter Belastungen – zunehmend zu schätzen. Die Präsentationen stehen Teilnehmenden online zur Verfügung: Zur Veranstaltung auf energietage.de Wir danken allen Beteiligten für ihre Beiträge und den Teilnehmenden für das große Interesse. Die Veranstaltung hat einmal mehr gezeigt, dass Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch unerlässlich sind. Am 5. Mai 2025 von 10:30 bis 12:00 Uhr präsentiert sich das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung auf den Berliner Energietagen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Wirtschaftliche Impulse durch Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE)“ wird vom Programmdienstleister B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) durchgeführt. Anhand von Projektbeispielen wird aufgezeigt, wie durch BENE geförderte Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wirtschaftliche Impulse für die Region Berlin-Brandenburg setzen können. Zusätzlich präsentiert das IÖW Forschungsergebnisse zu regionalökonomischen und volkswirtschaftlichen Effekten solcher Maßnahmen. Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Berliner Energietage . (Eventnummer D.129) Am 12.03.2025 fiel am Schiffbauerdamm der Startschuss für die Machbarkeitsstudie zu einem wasserstoffbetriebenen Löschboot. Die Studie wird von der Berliner Feuerwehr gemeinsam mit dem Fachbereich Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme der Technischen Universität Berlin (TU-EBMS) im Rahmen des BENE 2-Vorhabens „navisH2“ (2032-B6-A und 2070-B6-A) durchgeführt. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin soll ein technisch ausgereiftes Konzept für den Bau eines weltweit bislang einzigartigen Löschbootes mit kombiniertem Brennstoffzellen- und batterieelektrischem Antrieb entwickelt werden. Im Rahmen der Kick-Off Veranstaltung wünschten Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres und Dr. Severin Fischer, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe gutes Gelingen und hoben die Innovationskraft des Projektes hervor. Weitere Informationen finden Sie hier und hier. Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. Zum BENE 2-Förderportal
In Rheinland-Pfalz wird sowohl die Berufs- als auch die Freizeitfischerei praktiziert. Rund 85.000 Personen üben die Freizeitfischerei aus. Es existieren 18 Flussfischereibetriebe an Rhein und Mosel, 11 Haupt- und 6 Nebenerwerbsbetriebe in der Forellen- sowie 4 Haupt- und 2 Nebenerwerbsbetriebe in der Karpfenteichwirtschaft.
Auf der Fl. Nr. 719, Gemarkung Wildenau, soll ein weiterer Karpfenteich errichtet werden. Der Teich wird mit dem dort bereits vorhandenen Teich in Verbindung stehen und bezieht das Wasser aus vorhandenen Drainagen und einem Fanggraben für wild abfließendes Oberflächenwasser. Der neue Teich soll eine Fläche von ca. 850 m² haben und extensiv genutzt werden.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zur Teichwirtschaft Die Teichfläche wird in Aquakulturbetrieben erhoben. Hierzu zählen Betriebe, die Aufzucht oder Haltung von Fischen, Krebs- und Weichtieren, Algen und sonstigen aquatischen Organismen in Karpfen- oder Forellenteichen, Durchflussanlagen, Kreislaufanlagen, Netzgehegen und anderen Anlagen unternehmerisch mit dem Ziel der Produktionssteigerung betreiben. Reine Angelteich- betriebe (Angelparks) zählen nicht dazu. Im Rahmen dieser Erhebung wird alle drei Jahre die Teichfläche dieser Betriebe erhoben. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug für das Jahr 2017 die Teichfläche 23.236 ha (Becken/Fließkanäle/Forellenteiche). Eine Zuordnung dieser Teichflächen zu Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten oder ähnliches ist mittels dieser Erhe- bung nicht möglich. Weitergehende Informationen des Statistischen Bundesamtes zu Aquakultur in Deutschland finden sich in der entsprechenden Veröffentlichung für 2017 "Erzeugung in Aquakulturbetrieben - Fachserie 3 Reihe 4.6" unter folgendem Link: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DEHeft_heft_00083485 [zuletzt abgerufen am 13. Juni 2019]. Die Informationen zur Fläche finden sich in der Tabelle "S1 Aquakulturbetriebe im Jahr 2017 nach Erzeugungsverfahren, Anlagengrößen und Wasserart“ (Seite 33) und "S2 Aquakulturbetriebe im Jahr 2017 nach Größenklassen der Anlagen“ (Seite 49). In der Publikation: Brämick, U. (2017): Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei und Binnen- aquakultur 2017. Erstellt im Auftrag der obersten Fischereibehörden der Bundesländer. Hg. vom Institut für Binnenfischerei eV Potsdam-Sakrow. Potsdam. [Abrufbar unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/EU-Fischereipolitik-Meeres- schutz/JahresberichtBinnenfischerei.pdf?__blob=publicationFile] wird die Teichwirtschaft in Karpfenteichwirtschaft (Warmwasseranlagen) und Forellenteichwirtschaft (Kaltwasseranlagen) unterteilt. Laut Brämick et al. (2017) beträgt die teichwirtschaftlich genutzte Fläche zur Produk- tion von Karpfen und Nebenfischen in Deutschland 23.231 ha (Ebd. Seite 29). Flächenangaben zur Forellenteichwirtschaft liegen nicht vor. WD 8 - 3000 - 078/19 (1. Juli 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zur Teichwirtschaft Im Hinblick auf die Größe der teichwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten (Naturschutzge- biete, FFH, Vogelschutzrichtlinie) liegen weder dem Bundesamt für Naturschutz noch dem Sta- tistischen Bundesamt eine Auswertung zur flächenmäßigen Überlagerung von Schutzgebieten und Gebieten in teichwirtschaftlicher Nutzung vor. Nach Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft liegt die Zuständigkeit für die Binnenfischerei und Aquakultur bei den einzelnen Bundesländern. Exemplarisch wurde hierzu das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angefragt. Von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums wird die Auskunft gegeben, dass laut Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft die teichwirtschaftlichen Flächen in 1 ha wie folgt sind : Naturschutzgebiete ca. 1.100 FFH-Gebiete ca. 2.100 Vogelschutzgebiete ca. 1.500 *** 1 Es handelt sich um ungefähre Angaben, da die Auswertungen nicht vollständig sind und die Flächenfestle- gung nicht immer ganz klar ist. Auch gilt es zu bedenken, dass es einzelne Flächen gibt, die in mehrere Schutzgebiete reinfallen. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Auf der Fl. Nr. 1421, Gemarkung Liebenstein, soll ein neuer Karpfenteich auf einer bisher intensiv genutzten Wiese errichtet werden. Der Teich soll eine Größe von 1.242 m² haben. Die Speisung des Teichs erfolgt durch eine vorhandene Drainageleitung. Teich kann nur extensiv bewirtschaftet werden.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft, Greiendorfer Weg 8, 91315 Höchstadt a. d. Aisch hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung zum Umbau des Hirtenweihers aus dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 262, Gemarkung Biengarten als Bewässerungsteich im Rahmen des Projekts Bewässerungsteichwirtschaft beantragt. Der Hirtenweiher (Fl.-Nr. 262, Gemarkung Biengarten) soll bei dem Projekt der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zu einem Bewässerungsteich umgebaut werden. Das Stauvolumen des Hirtenweihers (Teichfläche ca. 1 ha) soll durch den Umbau vergrößert werden. Dabei bleibt der Weiher in seiner Größe weitgehend identisch. Beim Umbau als Bewässerungsteich wird die vorhandene Teichsohle durchschnittlich um ca. 25 cm vertieft. Dabei ist ein Teil des zu entfernenden Materials Teichschlamm, der bei einer gewöhnlichen Entlandung ebenso entfernt werden würde. Mit dem geeigneten Teil des anfallenden Materials soll der Hauptdamm etwa um insgesamt 45 cm erhöht werden. Dies ermöglicht einen um 25 cm höheren Aufstau im Vergleich zum Ist-Zustand sowie die Schaffung eines Freibords von 30 cm, so wie er gemäß Teichbauempfehlung für derartige Teiche gewünscht ist. Die Wasserfläche wird im Bereich des Hauptdammes durch die Dammerhöhung und die damit verbundene Dammverbreiterung um etwa 690 m³ verkleinert. Die Gestaltung der Dämme erfolgt in Anlehnung an die „Empfehlungen für Bau und Betrieb von Fischteichen“. Die übrigen Teichdämme werden bei dem Umbau ebenso mit der in der Teichbauempfehlung gewünschten Dammneigung von 1:2 ausgebildet, weshalb sich die Wasserfläche um weitere 460 m³ verringert. Durch den Umbau wird die Wassertiefe insgesamt um etwa 50 cm erhöht. Die Erhöhung des Stauvolumens nach dem Umbau beträgt daher etwa 4477 m³. Dieses zusätzlich zur bisherigen Teichwirtschaft geschaffene Volumen soll für die Beregnung umliegender landwirtschaftlicher Sonderkulturen verwendet werden. Der Besatz mit Fischen dient dem nachhaltigen Unterhalt des Wasserspeichers.
Legende Nationale Schutzgebiete FFH0232LSA Stendaler Rohrwiesen # Internationale Schutzgebiete Flächennaturdenkmal (FND)Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH) linear Biosphärenreservat (BR)Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH) Naturschutzgebiet (NSG)EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Landschaftsschutzgebiet (LSG)Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung (FIB) FND0029SDL Heerener Karpfenteich FND0016SDL Vogelschutzgebiet Dahrenstedt ng Ta rla A nte S L U 34 d 00 - un H l FF itte -M er uf LSG0006SDL Untere Havel LSG0092JL_ Elbtalaue ng Ta SA nt 4L d U 03 un H0 l- FF itte -M er FIB0003LSA Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow SPA0011LSA Elbaue Jerichow FFH0157LSA Elbaue zwischen Derben und Schönhausen la er uf NSG0043___ Bucher Brack-Bölsdorfer Haken BR_0004LSA Mittelelbe Bearbeitungsgebiet Managementplan für das FFH-Gebiet "Tanger-Mittel- und Unterlauf", FFH0034LSA, DE 3536 302 NSG0193___ Elsholzwiesen LSG0097SDL Tanger - Elbeniederung Karte 1: Schutzgebiete - Teil 2 Maßstab: 1:20.000 Dokumentpfad: F:\Projekte\FB5\fb505720_MP_Tanger_M_U_Lauf\bt\GIS\Karte1_Schutzgebiete.mxd 0 250 500 1.000 Meter ´ Auftraggeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich 4 FFH0036LSA Süppling westlich Weißewarte Auftragnehmer/in: IHU Geologie und Analytik GmbH Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23 39576 Hansestadt Stendal Bearbeiter/in: J. Schickhoff / K. Habendorf Genehmigungsnummer: DTK10 (s/w) © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2018 / 010312] Quelle: Schutzgebiete, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Stand 31.12.2018 Datum der Ausfertigung: 28.07.2021 Natura 2000-Managementplanung im Land Sachsen-Anhalt NSG0010___ Schelldorfer See
Karpfenteiche bieten durch die Bildung von Naturnahrung ein immenses Potential. Obwohl ein aus intrinsisch nachwachsenden Rohstoffen erzeugtes Lebensmittel Fisch maximale ökologische Nachhaltigkeit sowie beste Qualität gewährleistet und die traditionelle Teichwirtschaft Deutschlands langfristig fördern würde, wird diese natürliche Ressource heute bei Weitem nicht optimal genutzt. Mit geringerem Anteil an eiweißreicher Naturnahrung leidet zudem die Qualität des heimischen Produktes Karpfen. Früher angewandte Maßnahmen zur Steigerung der Naturnahrung sind aufgrund heutiger Umweltbedingungen nicht mehr umsetzbar. Die Möglichkeiten für eine umfassendere ökologische (Bio-) Produktion würden durch neue Erkenntnisse in Form von alternativen Management-Strategien signifikant gestärkt, da eine Steigerung der Erzeugung von Naturnahrung in der Karpfenteichwirtschaft die Gewinnung von hochwertigem Eiweiß und omega-3 Fettsäuren ohne Einsatz von Futtermitteln ermöglicht. Im Vorhaben NatKa sollen durch innovative Feldexperimente in Parzellen und Versuchsteichen unter Messung zahlreicher Parameter sowie durch ein fundiertes Monitoring konkrete Aussagen und neue Strategien zur Steigerung der Naturnahrung ermittelt werden. Dabei werden innovative Ansätze zur Wasser- und Bodenbehandlung kombiniert und unter Praxisbedingungen getestet. Neben einer Analyse der produzierten Fischnährtiere erfolgen auch die Erfassung der Aktivität von Mikroorganismen, des spezifischen Algenaufkommens sowie eine Evaluierung der Boden- und Wasserqualität. Die umfangreiche Analyse der aus praxisnahen Versuchen gewonnenen Erkenntnisse soll es Teichwirten ermöglichen, effektive Maßnahmen zur Erhöhung der Naturnahrung unter Berücksichtigung einer ökonomisch wie ökologisch sinnvollen Nutzung ihrer Flächen umzusetzen. Die Ergebnisse werden online bereitgestellt, in Schulungen und Fachvorträgen dargestellt sowie in die Ausbildung und Lehrbücher integriert. Daneben erfolgt die Erstellung eines Merkblattes welches an Fachtagungen bereitgestellt werden soll.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 22 |
| Land | 12 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 22 |
| Taxon | 1 |
| Text | 7 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 11 |
| Offen | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 33 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Dokument | 8 |
| Keine | 23 |
| Webseite | 3 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
| Luft | 14 |
| Mensch und Umwelt | 33 |
| Wasser | 33 |
| Weitere | 29 |