Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (MIK), transformiert in das INSPIRE-Zielschema GovernmentalService. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitsgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data from Locations of the responsible bodies in accordance with the Brandenburg Fire and Disaster Protection Act (MIK), transformed into the INSPIRE annex schema GovernmentalService. The data set is provided via compliant view and download services.
Der Datensatz enthält die Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Bestandteil sind die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den Katastrophenschutz und die Aufgabenträger für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.
Eine wichtige allgemeine Grundlage für die Gefahrenabwehr im Land Berlin ist das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz ( ASOG Bln ). Für die Bewältigung von Katastrophen und von Großschadenslagen ist das Berliner Katastrophenschutzgesetz ( KatSG ) die gesetzliche Grundlage. Für die Bewältigung radiologischer Notfälle ist das Strahlenschutzgesetz ( StrlschG ) die fach-rechtliche Grundlage. Auch die allgemeinen und besonderen Notfallpläne des Bundes und der Länder basieren auf diesem. Eine wichtige Grundlage für die Zuweisung von Aufgaben an die Berliner Behörden ist das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz ( AZG ). Die Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen sind im Geschäftsverteilungsplan des Senats festgelegt. Die Zuständigkeit der Berliner Behörden für Ordnungsaufgaben ist in Anlage 1 des ASOG geregelt. Die behördlichen Zuständigkeiten sind unabhängig von der konkreten Situation. Sie bleiben also auch in Notfällen, bei Großschadenslagen und Katastrophen unverändert. Die Behörden müssen bei Bedarf ressortübergreifend zusammenarbeiten, damit für die Berliner Bevölkerung der bestmögliche Schutz erreicht wird und umfassende Informationen zur Verfügung gestellt werden können. In solchen Fällen übernimmt die fachlich überwiegend zuständige Behörde die Koordination und alle anderen Behörden unterstützen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten. Die fachlich zuständigen Behörden für radiologische Notfälle sind, je nach eingetretenem Szenario, die für Umwelt, für Verbraucherschutz oder für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen, das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi), das Landeskriminalamt Berlin, die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr. Die Messdienste, insbesondere die Strahlenmessstelle Berlin , die analytische Task Force beim Landeskriminalamt Berlin sowie die Behörden und Institutionen mit CBRN-Erkundern, werden je nach Bedarf hinzugezogen.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die in ihrer Zuständigkeit liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) auch die nach § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ( ASOG Bln ) sowie nach § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin ( KatSG ) die für die allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständige Behörde. Etwa 40 genehmigungsbedürftige Anlagen sind als Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential nach § 27 KatSG identifiziert worden und sind damit Gegenstand der behördlichen Katastrophenschutzplanung. Ihre Betreiber/innen sind unter anderem verpflichtet, den Katastrophenschutzbehörden betriebliche Auskünfte zu erteilen, sich an Übungen zu beteiligen und Betriebsstörungen zu melden. Für Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential, die zudem Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 3 Abs. 5 a des BImSchG sind ( Liste der Betriebsbereiche ), erstellt die Senatsverwaltung in Abstimmung mit Betreiber/innen und den an der Katastrophenschutzplanung beteiligten Behörden externe Notfallpläne nach § 7 Abs. 1 KatSG, auf deren Basis regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden. Die externen Notfallpläne wurden so konzipiert, dass Erläuterungen zu Grundlagen der behördlichen Planung und allgemeingültige Regelungen in einem für alle Betriebsbereiche gültigen Teil A veröffentlicht werden können, während schützenswerte Angaben zu den einzelnen Betriebsbereichen, zu deren Umfeld, zu Schadensszenarien sowie zu den notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen jeweils in einem objektspezifischen Teil B gesammelt werden, der nur den zuständigen Behörden zur Verfügung steht und nicht öffentlich gemacht wird. In Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential können trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen Schadensereignisse, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Stoffe können zu chemischen Gefahren für die Bevölkerung führen, die unter dem Begriff der CBRN-Gefahren zusammengefasst werden. Über CBRN-Gefahren und Verhaltensempfehlungen zur Selbsthilfe bei entsprechenden Schadensfällen informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Internetseite sowie in folgendem Informationsblatt. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres informiert auf ihrer Internetseite zum Katastrophenschutz im Land Berlin .
- Was macht der NLWKN? - Das Aufgabenspektrum im Bereich ionisierender Strahlung umfasst: Der NLWKN ist die zuständige Stelle für die Überwachung der Einleitung radioaktiver Stoffe nach Wasserrecht. Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung werden im Rahmen des Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes und der Produktsicherheit Messungen und Bewertungen von für die niedersächsischen Aufsichtsbehörden durchgeführt. - Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung - - Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung - Strahlung ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Ohne natürliche Strahlenquellen wie z. B. die Sonne oder radioaktive Stoffe in der Erdkruste (z. B. Uran und Kalium) gäbe es kein Leben auf der Erde. Für alle Strahlungsarten gilt auch die Erkenntnis des Paracelsus: „All Ding’ sind Gift und nichts ohn’ Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“ Damit die „Strahlendosis“ nicht zum „Gift“ wird, hat der Gesetzgeber für den Umgang mit natürlichen und künstlichen Strahlenquellen Grenzwerte erlassen. Diese gesetzlichen Grenzwerte genügen dem Grundsatz des Strahlenschutzes „alle Strahlenexpositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden“. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zunächst der Betreiber der jeweiligen Strahlenquelle verantwortlich, egal ob es sich um ein Kernkraftwerk, eine Mobilfunkbasisstation oder einen Laser handelt. Zusätzlich zu dieser sogenannten Eigenüberwachung wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde eine unabhängige Messstelle (z.B. der NLWKN) mit der behördlichen Überwachung bezüglich der Einhaltung von Genehmigungswerten beauftragt. Der NLWKN bietet den niedersächsischen Aufsichtsbehörden ein flexibles und leistungsfähiges Instrument der unabhängigen messtechnischen Strahlenschutzüberwachung. Für die kerntechnischen Anlagen führt der NLWKN eine kontinuierliche messtechnische Überwachung durch. Sonstige Anlagen in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, werden im Auftrag der staatlichen Gewerbeaufsicht stichprobenartig messtechnisch überwacht. Außerdem ist der NLWKN im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren als behördlicher Sachverständiger tätig. Bei der Überwachung der Einleitung in Gewässer agiert der NLWKN als Aufsichtsbehörde gemäß niedersächsischem Wasserrecht. Neuere Aufgaben umfassen das Thema Radon sowie die Erweiterung des Ortsdosisleistungs-Messnetzes um niedersächsische und grenznahe kerntechnische Anlagen nach Nds. Katastrophenschutzgesetz (NKatSG). Radiologisches Lagezentrum an der Betriebsstelle Hildesheim Abspannmast am Umspannwerk Dörpen Lasershow
Umweltminister Stefan Wenzel hat sich am Dienstag mit einem Besuch in Hildesheim über die Arbeit des Radiologischen Lagezentrums Niedersachsen im NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz) informiert. Dabei überzeugte er sich von der umfassenden Überwachung, die sowohl während der Restlaufzeiten von Atomkraftwerken als auch deren Nachbetriebszeit stattfindet. Insbesondere auch nach den Erfahrungen aus dem schweren Reaktorunfall in Fukushima werden die entsprechenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland kontinuierlich weiterentwickelt. So wurde von der Strahlenschutzkommission 2015 eine neue Rahmenempfehlung für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen veröffentlicht. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport arbeitet zur Zeit an einer entsprechenden Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Im Radiologischen Lagezentrum laufen rund um die Uhr alle radiologischen Messdaten der behördlichen Überwachung der kerntechnischen Anlagen in Niedersachsen sowie weitere Daten externer Institutionen zusammen. Die Daten werden dort fachlich bewertet und für die zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt. Diese Aufgaben nimmt der NLWKN sowohl im Rahmen der Überwachung des Routinebetriebs, als auch im Rahmen des Katastrophenschutzes für das Land wahr.
In den letzten Jahren traten u.a. an Donau und Traisen mehrmals größere Hochwässer auf. Aufgrund der verursachten Schäden an Infrastruktureinrichtungen und privaten Gebäuden fanden diese Ereignisse auch in den Medien breites Interesse. Nach dem Empfinden ortsansässiger Beobachter treten die Hochwässer der letzten Zeit rascher und häufiger auf. Auch eine Veränderung der Durchlaufzeiten sowie der Durchlaufmengen und -höhen ist nicht auszuschließen. Als weitere Ursachen werden die Sedimentation in Stauräumen und eventuelle Einflüsse von Donaukraftwerken, bedingt durch den Kraftwerksbetrieb genannt. Zusätzliche Belastungen der Donauanrainer ergeben sich aus verstärkten Sediment- bzw. Schlammablagerungen im Hochwasserfall. Es wird daher eine Analyse der Abflußveränderungen, insbesondere im Hochwasserbereich des Traiseneinzugsgebiets sowie im Bereich der Niederösterreichischen Donau durchgeführt, um die Veränderungen und deren Ursachen quantitativ zu erfassen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Strategien für den zukünftigen Hochwasserschutz.
Die Bestandsaufnahme des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland ermoeglicht folgende Aussagen: - Uebersicht ueber das ganze Aufgabenspektrum, innerhalb dessen Einsaetze im Rahmen des Zivilschutzes, des erweiterten Katastrophenschutzes und des Katastrophenschutzes im Frieden erfolgen, unter ausdruecklicher Mitberuecksichtigung laenderuebergreifender Aufgaben; - Uebersicht ueber die Zustaendigkeiten der der Erfuellung dieser Aufgaben, insbesondere auch bei eskalierenden Gefahrensituationen; - Uebersicht ueber die massgebenden gesetzlichen u a relevanten Grundlagen, inkl Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen; - Uebersicht ueber die Stellen und Dienste, die an der Erfuellung der Aufgaben beteiligt sind, inkl Fachausschuesse; - Uebersicht ueber die personellen, materiellen, technischen und baulichen Ressourcen, die fuer den Zivil- und Katastrophenschutz zur Verfuegung stehen, unter besonderer Beruecksichtigung allfaelliger Aufgaben - oder gefahrenspezifischer Zweckbindungen und vorgesehener Mehrfachfunktionen (Multifunktionalitaet); - Uebersicht ueber die 'gedachten' (Planung) und 'gelebten' (Praxis) Fuehrungs- und Einsatzstrukturen, mit Angaben zu den Vorkehrungen, die fuer einen reibungslosen, gesteuerten Uebergang von ordentlichen zu ausserordentlichen Lagen getroffen worden sind; - Uebersicht ueber das Ausbildungswesen (Personalauswahl und -qualifikation, Grund- und Fortbildung, Instruktionsdienste), mit Hinweisen, inwieweit Lehren aus 'Ernstfaellen' gezogen werden und in die Ausbildung einfliessen; - Angaben zu Umfang, Form, Herkunft und Zweckbestimmung der finanziellen Aufwendungen, die fuer die Belange des Zivil- und Katastrophenschutzes...
Mit dem Kommentar zum Umweltschutzgesetz soll das Gesetz aus dem Jahr 1983 samt den zahlreichen Verordnungen, die es ausfuehren, fuer die Praxis erschlossen und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Dieses Unterfangen wurde 1984 begonnen und soll im ersten Quartal 1993 in erster Auflage (mit insgesamt acht, ungefaehr jaehrlichen Lieferungen) abgeschlossen werden. Ergaenzungen und Ueberarbeitungen werden anschliessend das Werk aktuell halten. In der Erhebungszeit sind die Teile Abfaelle, Bodenschutz, Katastrophenschutz und Strafbestimmungen des Gesetzes erlaeutert worden. Im Kommentar werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes begrifflich und systematisch erlaeutert sowie Handlungsanweisungen und Handlungsoptionen aufgezeigt, die durch die Gesetzgebung vorgezeichnet werden. Waehrend das Hauptgewicht auf der Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten liegt, so spielen doch auch naturwissenschaftliche, technische, politische und soziologische Faktoren bei den Erlaeuterungen eine wichtige Rolle.
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 170/02 Magdeburg, den 16. September 2002 Innenminister Klaus Jeziorsky zieht erstes Resümee zur Hochwasser-Gefahrenabwehr in Sachsen-Anhalt Das bestehende Katastrophenabwehrsystem hat sich grundsätzlich bewährt Schwachstellen sind erkennbar und werden aufgearbeitet Heute hat Innenminister Klaus Jeziorsky im Rahmen einer Pressekonferenz ein erstes Resümee zur Hochwasser-Gefahrenabwehr in Sachsen-Anhalt gezogen. Im Mittelpunkt der Betrachtungen standen der Verlaufsbericht aus dem Arbeitsstab Hochwasser im Innenministerium, die organisatorischen Maßnahmen zur Katastrophenbewältigung und eine erste Einschätzung der Katastrophenabwehr im Land Sachsen-Anhalt. Neben der Einschätzung, dass sich das Katastrophenabwehrsystem generell bewährt hat, sind nach ersten Erkenntnissen auch Schwachpunkte zu Tage getreten. So sollten künftig Verbesserungen z. B. bei Meldeverhalten, Kräfte- und Mittelkoordination, Aus- und Fortbildung sowie bei der Verstärkung der länderübergreifenden Katastrophenabwehr und eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Bund erreicht werden. Verlaufsbericht: Mit der Einrichtung eines Arbeitsstabes Hochwasser im Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt wurde ein sogenannter Lagefilm gefertigt, in dem bis zum 26. August 2002 hauptsächlich telefonische Meldungen, Informationen der Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien, Landkreise und kreisfreien Städte und Führungsstäbe der Polizeidirektionen sowie Entscheidungen und veranlasste Maßnahmen des Arbeitsstabes aufgenommen wurden. Diese Zusammenfassung gibt den Verlauf der Hochwasserkatastrophe mit Kenntnisstand vom Montag, dem 16. September 2002, wieder. Nach starken Niederschlägen im Freistaat Sachsen stiegen die Pegel der Flüsse dramatisch an. Am Dienstag, dem 13.08.2002 erreichte ein erster Hochwasserscheitelpunkt der Mulde Sachsen-Anhalt. Hiervon betroffen waren der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau, die daraufhin den Katastrophenalarm ausriefen. In der Folge wurden in Dessau Stadtteile überflutet, erste Evakuierungsmaßnahmen wurden vollzogen. Die ersten Deichüberflutungen und ein Deichbruch oberhalb der Goitsche wurden am 14.08.2002 festgestellt. Durch diesen Deichbruch lief das Restbautageloch der Goitsche binnen kurzer Zeit voll Wasser, so dass durch einen künstlichen Damm aus Sandsäcken die weitere überflutung von Bitterfeld verhindert werden musste. Ein Ablaufgraben aus der Goitsche in Richtung des Restbautageloches Rösa wurde in den folgenden Tagen auch in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen fertiggestellt, um die Goitsche zu entlasten. Letztlich wurde die Bundesstraße 100 durchstochen, damit das Wasser aus der Goitsche ablaufen konnte. Die anderen Landkreise und kreisfreien Städte entlang der Elbe bereiteten sich auf den Katastrophenfall vor. Durch die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Zerbst, Köthen, Schönebeck, Ohrekreis, Stendal und die Stadt Magdeburg wurden die Katastrophenfälle am 15.08.2002 festgestellt. Der Landkreis Jerichower Land erklärte am 16.08.2002 den Katastrophenalarm. Zu dieser Zeit wurden Pegelstände von über acht Metern z.B. im Bereich der Stadt Magdeburg prognostiziert. Die Katastrophenschutzstäbe begannen zunächst mit Deichsicherungsmaßnahmen, um ein überfluten der Deiche zu verhindern. Am 17.08.2002 erreichte das Hochwasser der Elbe Sachsen-Anhalt. Hier kam es dann auch zu ersten Deichbrüchen im Landkreis Wittenberg. Diese Deichbrüche bzw. überflutungen hatten dann weitere Evakuierungen zur Folge. Der Scheitelpunkt der Elbe erreichte Wittenberg am 18.08.2002 mit einem Pegelstand von 7,08 m, in Dessau wurden am gleichen Tage 7,16 m gemessen. In der Nacht zum 19.08.2002 kam es zu einem Deichbruch bei Seegrehna, durch den das Elbewasser eine Vielzahl von Orten im Landkreis Anhalt-Zerbst und Wittenberg überflutete. In der Ortschaft Rehsen versuchen Einwohner am 21.08.2002 einen Deich aufzubrechen, mit dem Ziel, dass das Wasser aus der Ortschaft wieder herausläuft. Die Arbeiten wurden durch den Einsatz von Polizeikräften unterbunden. Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen die Verantwortlichen eingeleitet. In diesem Zusammenhang waren auch der Gartenpark Wörlitz und die Bundesautobahn 9 akut gefährdet. Durch den Einsatz von drei Hochleistungspumpen mit einer Leistungskapazität von je 60.000 Litern pro Minute und durch gezielte Deichsprengungen konnte der Wasserstand im Kapengraben bei Dessau konstant gehalten und weitere überflutungen verhindert werden. Das Pretziner Wehr war mittlerweile am 15.08.2002 geöffnet worden, um die Stadt Magdeburg zu entlasten. Im Bereich des Elbeumflutkanales stieg der Wasserstand jedoch so stark an, dass die B 1 bei Heyrothsberge am 19.08.2002 für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden musste. An diesem Abend kam es gegen 22.40 Uhr zu einem Bruch eines Siels bei Heyrothsberge. Hierdurch brach ein Deich des Elbeumflutkanals, in der weiteren Folge wurden die Orte Gübs, Klein Gübs, Heyrothsberge, Königsborn und Teile von Biederitz überflutet und auch evakuiert. Auch hier wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass möglicherweise ein THW-Fahrzeug den Bruch des Siels verursacht hatte. Der Scheitelpunkt der Elbe durchlief an diesem Abend die Stadt Magdeburg mit einer Pegelhöhe von 6,70 m, Teile der östlichen Stadtgebiete wurden überflutet. Erstmalig wurde aus Anlass eines Elbehochwassers im Grenzbereich zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt die Wehrgruppe Quitzöbel geöffnet, um die an der Elbe liegende Stadt Wittenberge zu entlasten. Hierzu wurde am 20.08.2002 das Wehr Neuwerben geöffnet. Der Scheitelpunkt der Elbe erreichte am 20.08.2002 gegen Mitternacht Wittenberge mit einem Pegelstand von 7,34 m. Zu weiteren Deichbrüchen bzw. großflächigen überschwemmungen kam es im Norden von Sachsen-Anhalt nicht mehr. In den Folgetagen trat eine Entspannung der Hochwassersituation ein. Die Regierungspräsidien, Landkreise und kreisfreien Städte hoben in der Mehrzahl in der Zeit vom 26.08. bis 28.08.2002 den Katastrophenalarm wieder auf. Durch die überflutungen im Land Sachsen-Anhalt waren 88 Ortschaften und ca. 93 000 Einwohner betroffen. Menschenleben waren im Rahmen der Hochwasserlage nicht zu beklagen. Im Rahmen der Einsätze hat es jedoch mehrere verletzte Personen unter den Hilfskräften gegeben. Die polizeilichen Maßnahmen beschränkten sich nicht nur auf die Hilfeleistungen, sondern auch auf die Sicherung der evakuierten Ortschaften. Trotz einer ständigen Präsens wurde in der Polizeidirektion Dessau 51 Strafanzeigen wegen Diebstahls, in der Polizeidirektion Magdeburg 7 Anzeigen und in der Polizeidirektion Stendal 5 Anzeigen aufgenommen. 2. Organisatorische Maßnahmen zur Katastrophenbewältigung: Nach § 2 Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises den Landkreisen und kreisfreien Städten der Katastrophenschutz, die Regierungspräsidien führen die Fachaufsicht über die Katastrophenschutzbehörden und stellen in einem Katastrophenfall die Bereitschaft her, überörtliche Hilfe zur Verfügung zu stellen, dazu bilden sie einen Katastrophenschutzstab. Das Ministerium des Innern führt die oberste Fachaufsicht. Zeitlicher Verlauf der Arbeit der Katastrophenschutzstäbe im Rahmen der Feststellung des Katastrophenfalls in den vom Hochwasser betroffenen Regierungspräsidien und Landkreisen/kreisfreien Städten Regierungspräsidium Magdeburg Der Katastrophenschutzstab des Regierungspräsidiums wurde eingerichtet am 15.08.02. Am 28.08.02, 06:00 Uhr stellte der Katastrophenschutzstab seine Arbeit ein. Landkreis/ kreisfreie Stadt Katastrophenfall festgestellt am Katastrophenfall aufgehoben am Landeshauptstadt Magdeburg 15.08.02 um 10:00 Uhr 26.08.02 um 01:00 Uhr Landkreis Ohrekreis 15.08.02 um 18:00 Uhr 26.08.02 um 18:00 Uhr Landkreis Schönebeck 15.08.02 um 21:30 Uhr 27.08.02 um 14:00 Uhr Landkreis Stendal 15.08.02 um 14:00 Uhr 28.08.02 um 18:00 Uhr Landkreis Jerichower Land 16.08.02 um 08:30 Uhr 26.08.02 um 18:00 Uhr Mit Aufhebung des Katastrophenfalls haben die Katastrophenschutzstäbe der Landkreise und der kreisfreien Stadt ihre Arbeit eingestellt. In den Landkreisen und der Landeshauptstadt Magdeburg sind keine fremden Einsatzkräfte (Bundeswehr, THW) mehr im Einsatz. Die noch anstehenden Aufräumarbeiten werden mit eigenen Kräften (Hilfsorganisationen, Feuerwehren, öffentliche Einrichtungen, Freiwillige Helfer u.a.) erledigt. Regierungspräsidium Dessau Der Katastrophenschutzstab des Regierungspräsidiums wurde am 14.08.02 um 12:30 Uhr eingerichtet. Der Stab des Regierungspräsidiums Dessau arbeitet in verringerter Besetzung mit einer Erreichbarkeit über 24 Stunden (Stand 06.09.2002, 07:00 Uhr). Landkreis/ kreisfreie Stadt Katastrophenfall festgestellt am Katastrophenfall aufgehoben am Landkreis Wittenberg 15.08.02 um 12:20 Uhr 28.08.02 um 12:00 Uhr Landkreis Anhalt-Zerbst 15.08.02 um 13:26 Uhr 27.08.02 um 13:00 Uhr Landkreis Köthen 15.08.02 um 18:00 Uhr 26.08.02 um 09:00 Uhr Landkreis Bitterfeld 13.08.02 um 18:00 Uhr 13.09.02 um 13:00 Uhr Stadt Dessau 14.08.02 um 05:15 Uhr 13.09.02 um 18:00 Uhr Mit Aufhebung des Katastrophenfalls haben die Katastrophenschutzstäbe der Landkreise und der kreisfreien Stadt ihre Arbeit eingestellt. Nachdem im Landkreis Bitterfeld und in der Stadt Dessau am 13.08.2002 der Katastrophenalarm ausgelöst wurde, ist am gleichen Tage im Innenministerium ein Arbeitsstab Hochwasser eingerichtet worden, der folgende Aufgaben wahrnahm: Lagedarstellung/-berichterstellung, Information über die Lage an die Landesregierung, Abstimmung von Kräfte- und/oder Mittelanforderungen mit den Lagezentren des Bundes und der Länder, Zuweisung von Kräften und Mitteln aus anderen Bundesländern oder dem europäischen Ausland an die Katastrophenschutz- und/oder Polizeibehörden, Einrichten und Betreiben einer Hotline, Presse- und öffentlichkeitsarbeit für das Ministerium des Innern in Sachen Hochwasser. Darüber hinaus wurde in Einzelfällen den Katastrophenabwehrstäben Unterstützung in Form von Abstimmungen u.a. mit anderen Ländern zur Vorbereitung von Entscheidungen der Katastrophenabwehrbehörden gegeben. Der Arbeitsstab war personell besetzt mit Vertretern des Referates Brand- und Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung und des Referates Polizeivollzugsdienst sowie Mitarbeitern/innen aus den Polizeibehörden und der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge. Weiterhin waren Verbindungsbeamte der Bundeswehr, des THW, der Polizei des Landes Brandenburg, des BGS und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt im Stab vertreten. Mit Datum vom 26.08.2002 hat der Stab seine Arbeit eingestellt. Nachfolgende übersicht zeigt die Kräfte- und Einsatzmittelanforderungen für den Zeitraum der Tätigkeit des Arbeitsstabes. übersicht über die durch den Arbeitsstab des Innenministeriums veranlassten Kräfte- und Einsatzmittelanforderungen Kräfte Bundeswehr 7.050 Mann THW 1.500 Mann Feuerwehr (fremde) 3.119 Mann Polizei 1.866 Mann Mittel ca. 7 Millionen Sandsäcke/Big Packs 21 Hubschrauber des BGS und der Bundeswehr 18 Hartschalenboote 32 Schlauchboote 1 Wasserwerfer 6 Pumpen 6 Lichtmastkraftwagen 6 Lautsprecherwagen 6 Sonderwagen 2 Sandsackfüllmaschinen Container für Lebensmittel und Trinkwasser Löschgruppenfahrzeuge Einsatzleitwagen Feldküchen MOBLAB ölabscheidetechnik Transportnetze 3. Erste Bewertungen In einzelnen Punkten sind nach vorläufiger Würdigung auf unterschiedlichen Ebenen Schwachstellen erkennbar geworden, die der näheren überprüfung bedürfen. Die nachfolgenden Bewertungen basieren auf einer ersten Einschätzung und bedürfen in einem späteren Verfahren der intensiven Auswertung und Nachbereitung. Die Grundlage der im Folgenden angesprochenen Punkte sind zum einen Erkenntnisse des Arbeitsstabes Hochwasser im Ministerium des Innern, zum anderen Lagemeldungen der Regierungspräsidien, Landkreise und kreisfreien Städte, Ergebnisse der Telefonschaltkonferenzen und in den Medien dargestellte Problembereiche. Erfahrungsberichte der Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien, der Landkreise und kreisfreien Städte liegen naturgemäß noch nicht vor, da die Behörden noch mit Schadensbewältigungs- und Aufräumarbeiten befasst sind. Meldeverhalten/Lagedarstellung durch nachgeordnete Behörden Das Meldeverhalten der nachgeordneten Behörden erwies sich insbesondere zu Beginn der Hochwasserlage als problematisch. Es war in mehrfacher Hinsicht zu bemängeln. Die Meldung der Katastrophenschutzbehörde über die Feststellung des Katastrophenfalles an die nächsthöhere Behörde erfolgte nicht immer umgehend. Die Lagedarstellung der Regierungspräsidien, Landkreise und kreisfreien Städte war in der ersten Kalenderwoche des Hochwassereinsatzes in inhaltlicher Sicht oft lückenhaft und zumeist nicht zeitnah. Auch Lagemeldungen von Gemeinden an die Landkreise waren oftmals in erheblicher Weise defizitär. Infolge der Einführung regelmäßig stattfindender Telefonschaltkonferenzen (dreimal täglich) mit den Regierungspräsidien und den Katastrophenschutzstäben der Landkreise und kreisfreien Städte durch den Arbeitsstab Hochwasser des MI wurde die Lagedarstellung deutlich verbessert. Die eingangs erwähnten Verbindungsbeamten wurden auch zu dem Zweck in die Katastrophenschutzstäbe entsandt, um den Informationsfluss sicher zu stellen. Ein besonderes Problem stellten die technischen Kommunikationsbeziehungen zwischen den Regierungspräsidien und den Landkreisen dar. Auch hier scheint es nach erster Einschätzung nicht selten zu Mängeln in der Informationsübermittlung gekommen zu sein. In einzelnen Fällen ist es auch im Bereich der Telekommunikation zum Ausfall des Festnetzes gekommen, z.T. war auch eine überlastung des mobilen Telefonnetzes festzustellen. Das Meldeverhalten konnte in Einzelfällen auch dadurch verbessert werden, dass Bedienstete der Regierungspräsidien in die Katastrophenschutzstäbe der Landkreise entsandt wurden. Als weiteres Problem muss gesehen werden, dass die Katastrophenschutzbehörden häufig nicht die zutreffende übersicht über die eingesetzten Kräfte und Mittel hatten. Auch dieser Umstand dürfte auf Fehler im Meldeverhalten zurückzuführen sein. Kräfte- und Mittelkoordination Die Kräfte- und Mittelkoordination ist bei einem Einsatz dieser Größenordnung immer problematisch. Zu Beginn des Hochwassereinsatzes waren in den Katastrophenschutzstäben teilweise keine übersichten vorhanden, welche Kräfte, insbesondere Kräfte außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt, im Einsatz waren. Kräfteanforderungen liefen teilweise unkoordiniert und unmittelbar mit anderen Bundesländern. So sind z. B. Einsatzhundertschaften nicht immer sofort vor Ort zum effektiven Einsatz gekommen. In Einzelfällen haben örtliche Kreisbrandmeister aufgrund persönlicher Kontakte Feuerwehrkräfte aus anderen Bundesländern ohne Abstimmung mit den Katastrophenschutzstäben oder dem Arbeitsstab im Ministerium des Innern angefordert. Häufiges Problem war, dass die eintreffenden Kräfte sich nicht bei den Katastrophenschutzstäben gemeldet haben. Sehr oft reisten auch Kräfte ohne jegliche vorherige Anforderung an und trafen direkt an vermuteten oder tatsächlichen Einsatzstellen ein. Technische Einsatzleitungen vor Ort sind in Einzelfällen auch möglicherweise überfordert gewesen, die Kräfte und Mittel an Einsatzschwerpunkten in ausreichendem Maße zu koordinieren. Ursache hierfür kann u. a. sein, dass die Kommunikation zwischen den Technischen Einsatzleitungen und den Katastrophenschutzstäben der Landkreise nicht im erforderlichen Umfang stattfand. Vor allem werden Fragen der erforderlichen Qualifikation örtlicher Führungskräfte, der tatsächlichen Inanspruchnahme von TEL-Kräften des THW durch die Katastrophenschutzbehörden sowie örtlicher Ausstattungen einer näheren überprüfung zu unterziehen sein. Aus- und Fortbildung Der Verlauf des Hochwassereinsatzes 2002 hat z.T. Mängel in der Aus- und Fortbildung von Kräften vor Ort bei der Bewältigung derartiger Katastrophenfälle gezeigt. Die technischen Einsatzleitungen waren teilweise überfordert und konnten z.B. den Bau von zusätzlichen Dämmen nicht umsetzen, da hier offensichtlich Grundlagenwissen fehlte. Die Aus- und Fortbildung ¿ insbesondere für derartige Lagen - bis auf die Ebene der Feuerwehren in den Gemeinden sowie der anderen mitwirkenden Einheiten muss zwingend intensiviert werden, da eine vergleichbare Hochwasserlage jederzeit wieder eintreten kann. öffentlichkeitsarbeit der Katastrophenschutzstäbe Die öffentlichkeitsarbeit der Katastrophenschutzstäbe muss ¿ nach innen und nach außen - intensiviert und verbessert werden. Informationen über wesentliche Entscheidungen der Katastrophenschutzstäbe sind nicht in allen Fällen als Mitteilung an die Medien gelangt. Informationen an die Bevölkerung erfolgten deshalb teilweise nur aufgrund eigener Recherchen der Medien, die dann ¿ auch durch Aussagen einzelner Betroffener ¿ zu einem ungenauen Informationsbild und oftmals auch zu auf Unkenntnis der Sachlage beruhender Empörung in der Bevölkerung führten. Der Arbeit der Medien muss gerade bei einem überregional bedeutsamen Ereignis, wie dies bei der Hochwasserlage der Fall war, stärkere Aufmerksamkeit zugewandt werden. Entscheidungen der Hauptverwaltungsbeamten Im Einzelfall ist es zu Entscheidungen der Leiter der Katastrophenschutzstäbe unmittelbar vor Ort ohne Abstimmung mit dem Stab gekommen. In der Praxis kommt es in solchen Fällen zu erheblichen Irritationen in Bezug auf Maßnahmen, die vorher ungenügend abgestimmt sind. Bei derartigen Lagen sollte der Landrat als Leiter des Katastrophenschutzstabes Entscheidungen treffen, diese sollten zwingend mit seinem Stab abgestimmt sein. Schlussfolgerungen Das bestehende System der Katastrophenabwehr hat sich auch bei der Bekämpfung der lang andauernden und weiträumigen Hochwasserlage 2002 grundsätzlich bewährt. Die Entscheidungen der Katastrophenschutzstäbe waren grundsätzlich zweckmäßig, um Gefahren schnell und wirksam abzuwenden. Es waren in Sachsen-Anhalt keine Menschenleben zu beklagen. Durch sinnvolle Deicherhöhungs- und ¿verstärkungsmaßnahmen gelang es, das Hochwasser in weiten Gebieten innerhalb der Deiche zu halten und dadurch das Ausmaß möglicher Schäden stark zu begrenzen. Bei Entscheidungen zu Fragen der unmittelbaren Gefahrenabwehr ¿ insbesondere Evakuierungen ¿ ist bisher nichts zu Tage getreten, was Anlass zu grundlegenden Beanstandungen gegeben hätte. Auch wenn, wie ausgeführt, manchmal insbesondere bei den örtlichen Einsatzleitungen Koordinierungsmängel vorgelegen haben dürften, ist festzustellen, dass die vorgesehenen Maßnahmen letztendlich doch erfolgreich zur Durchführung gelangten. Die Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien wurden unmittelbar nach Ausrufen der Katastrophenfälle konstituiert und nahmen sofort ihre Arbeit auf. Fachaufsichtliche Funktionen der Mittelbehörde wurden ausgeübt, bei vorläufiger Würdigung auch wohl im Regelfall in zweckmäßiger Weise; Näheres wird einer genaueren überprüfung bedürfen. Von Beginn der Katastrophenlage an begab sich der Minister des Innern in die Katastrophengebiete, insbesondere zu den Stäben der Katastrophenschutzbehörden vor Ort. Er ermutigte dabei nicht nur die Kräfte, sondern stellte auch dadurch einen intensiven Informationsfluss in beiden Richtungen her. Das daraus gewonnene Vor-Ort-Wissen floss unmittelbar auch in die Arbeit des Arbeitsstabes Hochwasser im Ministerium des Innern ein. Der Einsatz dieses Arbeitsstabes war sachgerecht. In die unmittelbaren Entscheidungen im Hinblick auf die von Rechts wegen allein der Katastrophenschutzbehörde obliegende Aufgabenstellung wurde nicht eingegriffen; jedoch wurden im erforderlichen Umfang auch fachaufsichtliche Befugnisse wahrgenommen, daneben vor allem aber im größtmöglichen Umfang Hilfestellungen insbesondere durch die Bereitstellung und Koordination von Kräften und Mitteln, in vielen Fällen auch durch deren Beschaffung geleistet. Eine vorläufige Bewertung ergibt des Weiteren, dass der in Deutschland in den jeweiligen Katastrophenschutzgesetzen einheitlich geregelte Grundsatz, dass die örtlichen Behörden zuständig für die Katastrophenabwehr sind, sich dem Grunde nach bewährt hat. Derartige Lagen können letztlich nur ortsnah bewältigt werden. Möglichkeiten verbesserter Koordination im fachaufsichtlichen Behördenstrang werden zu überprüfen sein. Das Geschehen um die Hochwasserkatastrophe bedarf der vertieften Nachbereitung, um daraus Folgerungen für künftige Katastrophenfälle abzuleiten. Im ersten Zugriff werden hierdurch das Ministerium des Innern folgende Maßnahmen ergriffen: · Einsatz einer Arbeitsgruppe zur vertieften Auswertung und Nachbereitung des Hochwassereinsatzes auf sämtlichen Ebenen; Bericht und Auswertung (auch länderübergreifend) der Hochwasserlage 2002 auf der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz, zivile Verteidigung am 18./19.09.2002. Verstärkung der länderübergreifenden Katastrophenabwehr sowie einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Bund kommen kann; überprüfung und ggf. Verstärkung des Kräfte- und Mittelpotenzials der Katastrophenabwehr in Sachsen-Anhalt. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 6 |
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Mensch & Umwelt | 13 |
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