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INSPIRE Data Set: GovernmentalService / Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (MIK)

Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (MIK), transformiert in das INSPIRE-Zielschema GovernmentalService. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitsgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data from Locations of the responsible bodies in accordance with the Brandenburg Fire and Disaster Protection Act (MIK), transformed into the INSPIRE annex schema GovernmentalService. The data set is provided via compliant view and download services.

Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Der Datensatz enthält die Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Bestandteil sind die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den Katastrophenschutz und die Aufgabenträger für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.

Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die in ihrer Zuständigkeit liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) auch die nach § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ( ASOG Bln ) sowie nach § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin ( KatSG ) die für die allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständige Behörde. Etwa 40 genehmigungsbedürftige Anlagen sind als Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential nach § 27 KatSG identifiziert worden und sind damit Gegenstand der behördlichen Katastrophenschutzplanung. Ihre Betreiber/innen sind unter anderem verpflichtet, den Katastrophenschutzbehörden betriebliche Auskünfte zu erteilen, sich an Übungen zu beteiligen und Betriebsstörungen zu melden. Für Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential, die zudem Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 3 Abs. 5 a des BImSchG sind ( Liste der Betriebsbereiche ), erstellt die Senatsverwaltung in Abstimmung mit Betreiber/innen und den an der Katastrophenschutzplanung beteiligten Behörden externe Notfallpläne nach § 7 Abs. 1 KatSG, auf deren Basis regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden. Die externen Notfallpläne wurden so konzipiert, dass Erläuterungen zu Grundlagen der behördlichen Planung und allgemeingültige Regelungen in einem für alle Betriebsbereiche gültigen Teil A veröffentlicht werden können, während schützenswerte Angaben zu den einzelnen Betriebsbereichen, zu deren Umfeld, zu Schadensszenarien sowie zu den notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen jeweils in einem objektspezifischen Teil B gesammelt werden, der nur den zuständigen Behörden zur Verfügung steht und nicht öffentlich gemacht wird. In Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential können trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen Schadensereignisse, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Stoffe können zu chemischen Gefahren für die Bevölkerung führen, die unter dem Begriff der CBRN-Gefahren zusammengefasst werden. Über CBRN-Gefahren und Verhaltensempfehlungen zur Selbsthilfe bei entsprechenden Schadensfällen informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Internetseite sowie in folgendem Informationsblatt. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres informiert auf ihrer Internetseite zum Katastrophenschutz im Land Berlin .

ein erster Überblick: Strahlenschutz in Niedersachsen

- Was macht der NLWKN? - Das Aufgabenspektrum im Bereich ionisierender Strahlung umfasst: Der NLWKN ist die zuständige Stelle für die Überwachung der Einleitung radioaktiver Stoffe nach Wasserrecht. Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung werden im Rahmen des Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes und der Produktsicherheit Messungen und Bewertungen von für die niedersächsischen Aufsichtsbehörden durchgeführt. - Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung - - Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung - Strahlung ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Ohne natürliche Strahlenquellen wie z. B. die Sonne oder radioaktive Stoffe in der Erdkruste (z. B. Uran und Kalium) gäbe es kein Leben auf der Erde. Für alle Strahlungsarten gilt auch die Erkenntnis des Paracelsus: „All Ding’ sind Gift und nichts ohn’ Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“ Damit die „Strahlendosis“ nicht zum „Gift“ wird, hat der Gesetzgeber für den Umgang mit natürlichen und künstlichen Strahlenquellen Grenzwerte erlassen. Diese gesetzlichen Grenzwerte genügen dem Grundsatz des Strahlenschutzes „alle Strahlen­expositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftiger­weise möglich gehalten werden“. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zunächst der Betreiber der jeweiligen Strahlenquelle verantwortlich, egal ob es sich um ein Kernkraftwerk, eine Mobilfunkbasisstation oder einen Laser handelt. Zusätzlich zu dieser sogenannten Eigenüberwachung wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde eine unabhängige Messstelle (z.B. der NLWKN) mit der behördlichen Überwachung bezüglich der Einhaltung von Genehmigungswerten beauftragt. Der NLWKN bietet den niedersächsischen Aufsichtsbehörden ein flexibles und leistungsfähiges Instrument der unabhängigen messtechnischen Strahlenschutz­überwachung. Für die kerntechnischen Anlagen führt der NLWKN eine kontinuierliche messtechnische Überwachung durch. Sonstige Anlagen in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, werden im Auftrag der staatlichen Gewerbeaufsicht stichprobenartig messtechnisch überwacht. Außerdem ist der NLWKN im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren als behördlicher Sachverständiger tätig. Bei der Überwachung der Einleitung in Gewässer agiert der NLWKN als Aufsichtsbehörde gemäß niedersächsischem Wasserrecht. Neuere Aufgaben umfassen das Thema Radon sowie die Erweiterung des Ortsdosisleistungs-Messnetzes um niedersächsische und grenznahe kerntechnische Anlagen nach Nds. Katastrophenschutzgesetz (NKatSG). Radiologisches Lagezentrum an der Betriebsstelle Hildesheim Abspannmast am Umspannwerk Dörpen Lasershow

Innenminister Jeziorsky stellt Abschlussbericht zum ?Hochwasser 2002 im Land Sachsen-Anhalt? vor

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/03 Magdeburg, den 1. April 2003 Innenminister Jeziorsky stellt Abschlussbericht zum ¿Hochwasser 2002 im Land Sachsen-Anhalt¿ vor Die Landesregierung hat heute den Abschlussbericht der ¿Arbeitsgruppe Hochwasser¿ zur Kenntnis genommen und das Ministerium des Innern und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beauftragt, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen. Wie Innenminister Klaus Jeziorsky bei der Vorstellung des Berichts erläuterte, wird durch die Umsetzung der Empfehlungen ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Arbeit der am Katastrophenschutz Beteiligten weiter zu verbessern. Der Minister kündigte an, bis Ende Mai einen Entwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes vorzulegen. Weitere Projekte zur Änderung oder Ergänzung rechtlicher Vorschriften zielen auf die Intensivierung der Aus- und Fortbildung auf allen Ebenen, die Festigung der Führungskompetenz im Katastrophenfall, die Sicherung der materiellen und personellen Rahmenbedingungen sowie die Verbesserung in den Bereichen Koordination der Einsatzkräfte und Kommunikation. Minister Jeziorsky: ¿Auch wenn Unwetter mit katastrophalen Folgewirkungen nicht zu vermeiden sind, wird es uns mit den neuen Maßnahmen gelingen, die professionelle Katastrophenbewältigung in unserem Land weiter auszubauen, um unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen.¿ Wenige Wochen nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe im August vergangenen Jahres hatte Minister Jeziorsky am 2. Oktober 2002 eine Arbeitsgruppe zur Auswertung des Katastrophenschutzmanagements eingesetzt. In dieser Arbeitsgruppe wirkten Mitarbeiter der Ministerien, der Regierungspräsidien, des Landkreises Wittenberg, der Landeshauptstadt Magdeburg und der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge mit. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe durch einen Vertreter des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern. Auftrag der Arbeitsgruppe war es, die Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörden und Aufsichtsbehörden im Rahmen der Bewältigung der Hochwasserlage zu untersuchen. ¿Mir ging es dabei nicht um die Ermittlung individueller Fehlentscheidungen, sondern um eine Überprüfung des Systems der Katastrophenabwehr und seiner Bewährung in der Praxis,¿ sagte Jeziorsky. Maßgeblich für die Bewertung des Hochwassergeschehens und der behördlichen Maßnahmen sind nach Ansicht der Arbeitsgruppe zwei wesentliche Rahmenbedingungen. · Der Zustand der Deiche in Sachsen-Anhalt (50 % aller Elbdeiche befinden sich in unserem Land) war bereits vor August 2002 Besorgnis erregend gewesen. Über 80 % der Elbdeiche waren schon vor den Hochwasserereignissen als sanierungsbedürftig bekannt. · Das Hochwasser im August 2002 war in seinem Ausmaß und seiner Dauer ein völlig außergewöhnliches Ereignis, das so nicht vorhersehbar war. Fast überall wurden die bisherigen Höchststände erreicht oder überschritten. Die Hochwasserkatastrophe stellte die Beteiligten damit vor Herausforderungen, die bislang ohne Beispiel und in Deutschland noch nie vorher zu bewältigen waren. ¿Der Katastrophenbekämpfung waren von vornherein Grenzen gesetzt. Angesichts des schlechten Zustands der Deiche und der extremen Hochwassersituation mit ihrer unvorhersehbaren Dynamik war die Lage für die Katastrophenschutzbehörden und die eingesetzten Kräfte alles andere als einfach. Die ohnehin geschwächten Deiche konnten bei einer Katastrophe dieses Ausmaßes keinen ausreichenden Schutz bieten,¿ stellte Jeziorsky fest. Trotz eines aufopfernden Einsatzes aller Beteiligten, der oft bis an die Grenze der Belastbarkeit gegangen sei, seien letztlich Deichbrüche und Überflutungen nicht zu vermeiden gewesen. Sie beruhen nach den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe  nicht auf Fehlern bei der Katastrophenabwehr. In ihrem Bericht kommt die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass die behördlichen Maßnahmen zur Katastrophenabwehr insgesamt sachgerecht und erfolgreich waren. ¿Alle Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer haben eine beispielhafte, bis an die Grenzen der Belastbarkeit gehende Einsatz- und Hilfsbereitschaft gezeigt und schlimmere Schäden verhindert. Die Fluten konnten trotz des äußerst schlechten Zustands der 600 km Flussdeiche allein an der Elbe weitestgehend innerhalb der Deiche gehalten werden. Menschenleben waren in Sachsen-Anhalt glücklicherweise nicht zu beklagen,¿ erklärte der Minister. Wie Jeziorsky weiter mitteilte, habe sich das System des Katastrophenschutzes und der Hilfeleistung im Grundsatz bewährt, insbesondere die im Katastrophenschutzgesetz vorgesehene Regelung, nach der die Landkreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden sind. ¿Wir brauchen die örtliche Nähe der Landkreise und kreisfreien Städte als Katastrophenschutzbehörden,¿ meinte Jeziorsky. Die Ereignisse im August 2002 hätten gezeigt, dass Ortsnähe und Ortskenntnis entscheidende Kriterien für eine erfolgreiche Katastrophenabwehr seien. Fundierte und lageangemessene Entscheidungen über geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können nach Ansicht des Ministers nur vor Ort, bei Kenntnis der örtlichen Situation und der eingesetzten Kräfte getroffen werden. In ihrem Bericht hat die Arbeitsgruppe aber gleichwohl Schwachstellen und Fehler dargelegt, denen nachgegangen werden muss. Sie beruhen weitestgehend nicht auf Mängeln der rechtlichen Regelungen, sondern auf Defiziten bei deren Vollzug. Zentrale Erkenntnisse der Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang betreffen das Meldeverhalten, die Kräfte- und Mittelkoordination, Fragen der Aus- und Fortbildung und Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit. Bei seinen Ausführungen zu festgestellten Mängeln bei der Katastrophenabwehr betonte Jeziorsky, dass es sich nicht um speziell in Sachsen-Anhalt aufgetretene Fehlerquellen handele. Im Zuge der Aufarbeitung der Flutkatastrophe durch die betroffenen Länder sei deutlich geworden, dass die festgestellten Probleme grundsätzlich auch in den anderen betroffenen Ländern aufgetreten seien Er nannte beispielhaft folgende wichtige Erkenntnisse der Arbeitsgruppe: · Zur Vorbereitung auf die Bewältigung extremer Lagen müssen die Aus- und Fortbildung sowie die Übungstätigkeit weiter intensiviert werden. Gerade im Hinblick auf die Bewältigung von Langzeitlagen, wie es z.B. bei der Flutkatastrophe der Fall war, ist eine deutliche Anhebung des Anteils ausgebildeter Fachleute in den Führungsgremien erforderlich, um einen länger währenden Schichtbetrieb mit qualifiziertem Personal aufrecht erhalten zu können. Ansonsten kann die Mehrbelastung der qualifizierten Funktionsträger schnell zur Überforderung führen und Ausgangspunkt von Fehlentscheidungen sein. Auch wenn während der Hochwasserlage keine gravierenden Mängel zu verzeichnen gewesen sind, wird eine weitere Anhebung des Ausbildungsstands zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer weitere Stärkung der Entscheidungssicherheit in den Stäben und Technischen Einsatzleitungen führen. · Schwachstellen wurden auch im Bereich der Kräfte- und Mittelkoordination festgestellt. In einigen Fällen haben Behörden vorgeschriebene Melde- und Anforderungswege nicht eingehalten, sondern eigenmächtig überörtliche Hilfe in direktem Kontakt zu Einheiten und Organisationen angefordert. Dies führte dazu, dass insbesondere in der Anfangsphase häufig keine aktuellen Übersichten über das vorhandene Kräftepotential vorhanden waren. Diese Umstände erschwerten die Koordinationstätigkeit der Regierungspräsidien, die verpflichtet waren, nachdrücklich den Kräfte- und Mitteleinsatz zu prüfen, um einerseits eine übermäßige Inanspruchnahme von Organisationen zu vermeiden und andererseits ausreichende Reservepotentiale zur Verfügung stellen zu können. · Die Kommunikationsmöglichkeiten erreichten angesichts des Ausmaßes der Katastrophe die Grenzen des technisch Machbaren. Ein hohes Aufkommen an Funkgesprächen, begrenzte Frequenzkapazitäten, aber auch Mängel in den Kommunikationsstrukturen und bei der Funkdisziplin hatten häufig Netzüberlastungen oder Netzausfälle zu Folge, was vielfach zu Abstimmungsproblemen und Informationsverlusten führte. Ähnliche Schwierigkeiten traten auch in den Mobilfunknetzen auf. · In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit wird Verbesserungsbedarf gesehen, um zukünftig besser und angemessener auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit und der Medien reagieren zu können. Wie Jeziorsky erklärte, haben die festgestellten Problemfelder im Rahmen der Auswertung durchaus Lerneffekte ausgelöst. Viele Schwachstellen seien von den betroffenen Behörden im Nachhinein selbstkritisch erkannt worden. Die Arbeitsgruppe hat Schlussfolgerungen gezogen und in ihrem Bericht Empfehlungen vorgelegt, die die vorhandenen Regelungen zur Vorbereitung auf Hochwasserkatastrophen und deren Bekämpfung weiter optimieren sollen: · Grundsätzlich unverändert soll die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als Katastrophenschutzbehörden bleiben. · Zu den wichtigsten Empfehlungen im Hinblick auf Änderungs- bzw. Optimierungsbedarf zählt insbesondere eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes. Dem Landesverwaltungsamt sollen die Befugnisse einer für das gesamte Land zentral zuständigen Behörde ab dem 1. Januar 2004 übertragen werden. Es soll im Bedarfsfall alle Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden übernehmen können. Ferner soll geprüft werden, dem Innenministerium insbesondere hinsichtlich länderübergreifender bzw. bundesweiter Lagen neben der Zuständigkeit als oberste Aufsichtsbehörde und den bereits bestehenden Befugnissen (überörtliche Hilfeleistung anzuordnen, Polizeikräfte zu unterstellen) weitere Kompetenzen zur Erfüllung der zentral für die Landesregierung zu erfüllenden Aufgaben einzuräumen. Ergänzend wird der Erlass weiterer Vorschriften zur Verbesserung der Planung und Vorbereitung für Katastrophenfälle empfohlen. Dabei sind nach Ansicht der Arbeitsgruppe hinsichtlich der zukünftigen Hochwasserereignisse insbesondere überregional einheitliche Kriterien für Gefährdungsanalysen zu erarbeiten. Ebenso wird die Aufstellung überregional abgestimmter Hochwasserschutzsonderpläne für Elbe, Mulde und Schwarze Elster empfohlen. · Ein weiterer Punkt ist die Intensivierung der Aus- und Fortbildung sowie der Übungstätigkeit der zuständigen Mitarbeiter in den Katastrophenschutzbehörden und den Fachaufsichtsbehörden. Die Aus- und Fortbildung von Mitgliedern der Katastrophenschutzstäbe und Technischen Einsatzleitungen soll intensiviert werden. Die Arbeitsgruppe schlägt regelmäßige Katastrophenschutzübungen zur Bewältigung von Hochwasserlagen bis zur Ressortebene vor. In diesem Zusammenhang hat die Arbeitsgruppe auch den Vorschlag unterbreitet, die Entwicklung der BKS Heyrothsberge und des Instituts der Feuerwehr Sachsen-Anhalt zu einem Kompetenzzentrum für Aus- und Fortbildung sowie für Forschungen im Brand- und Katastrophenschutz fortzuführen. Dort sei auch eine kurzfristige Aufstockung der Ausbildungskapazitäten im Katastrophenschutz anzustreben. · Im Hinblick auf die aufgetretenen Kommunikationsprobleme empfiehlt die Arbeitsgruppe, die derzeit zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationssysteme dahingehend zu optimieren, dass auch in einer größeren Katastrophenlage ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen den an der Katastrophenbewältigung beteiligten Behörden und Stellen möglich ist. Die Umstellung des Behördenfunks auf Digitalfunk sollte weiterhin mit Nachdruck verfolgt werden. · Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wird die Bereitstellung einer ausreichenden Landesreserve an Gerät und Material für zukünftige Hochwasserereignisse sowie eine Optimierung des bestehenden Hochwassermeldedienstes im Hinblick auf eine schnellere und sachgerechte Katastrophenabwehr angeregt. Ebenso sollten die Wasserwehren hinsichtlich der personellen und sächlichen Ausstattung im erforderlichen Umfang auf zukünftige Hochwassereinsätze vorbereitet werden. Dem sollte durch eine entsprechende Ausbildung der Mitglieder der Wasserwehren und eine stärkere Einbeziehung in die Planungen sowie in die Übungen zum Hochwasserschutz Rechnung getragen werden. Innenminister Jeziorsky: ¿Besonders hervorheben möchte ich den beispiellosen Einsatz der freiwilligen Helfer, die über Tage und Nächte hinweg an gefährlichen Einsatzorten schwerste Arbeit geleistet haben. Ohne sie hätte das sogenannte fünfhundertjährige Hochwasser noch größere Schäden verursacht. Es ist zudem zu prüfen, wie die Attraktivität ehrenamtlicher Tätigkeit gestärkt werden kann.¿ Zum Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 26.231 km Fließgewässer, davon 2.906 km Gewässer 1. Ordnung. Das sind Gewässer von besonderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung, die in der Anlage 1 zum Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt verankert sind. Hydrographisch gehört fast das gesamte Gebiet Sachsen-Anhalt zum Einzugsgebiet der Elbe. Nur etwa 4 % der Landesfläche entwässern zur Weser. Das Stromgebiet der Elbe umfasst insgesamt 148.268 km2. Sachsen-Anhalt hat zwar nur einen Anteil von etwa 13 % am Gesamteinzugsgebiet, aber über 90 % aller Abflüsse aus dem Elbeeinzugsgebiet fließen durch Sachsen-Anhalt. Bei einer Gesamtlänge von 1.091 km liegen immerhin 302 km der Elbe in Sachsen-Anhalt. An den Gewässern 1. Ordnung erstrecken sich 1.343 km Deiche mit 368 Sielbauwerken sowie 40 Schöpfwerke mit einer Förderleistung von insgesamt 81,4 m3/s (7,03 Mio. m3/d), die vom Land unterhalten werden müssen. Außerdem ist das Land für 31 Talsperren mit einem Stauvolumen von 166 Mio. m3, 593 Wehre und 10 Schifffahrtsschleusen (an oberer Saale und Unstrut) zuständig. Durch Deichbrüche in Sachsen-Anhalt und den Deichbruch Dautzschen (Freistaat Sachsen), der erhebliche Flächen im Landkreis Wittenberg überflutete, sowie durch hochwasserbedingtes Sicker- und aufsteigendes Grundwasser wurden ca. 55.000 ha Grundfläche überschwemmt. Insgesamt waren in Sachsen-Anhalt 88 Ortschaften und ca. 93.000 Einwohner von den Überflutungen betroffen. Seegrehna: Zum Deichbruch bei Seegrehna, der Gegenstand kontroverser Darstellungen und Bewertungen war, erläuterte Jeziorsky, dass die Arbeitsgruppe zu diesen Ereignissen folgende Fakten ermitteln konnte: Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Seegrehna wurde die Frage der Legitimation von Beratern und die fachliche Bewertung von Lösungsvorschlägen in der Öffentlichkeit diskutiert. Die Angaben der Beteiligten zu den Vorgängen sind nicht immer widerspruchsfrei und lassen nicht stets alle Einzelheiten erkennen. Zu dem zivilen Berater eines Bundeswehroffiziers konnte die Arbeitsgruppe nach Auswertung der Darstellungen der Beteiligten folgende Feststellungen treffen: Der Kommandeur eines Pionierbataillons, das beim Hochwassereinsatz beteiligt war, hatte die Beratung dieses freiwilligen Helfers, der auf seine Kenntnisse über Hydrologie und Wasserbautechnik verwiesen habe, bei einem Einsatz in Dessau-Waldersee zur Sicherung des Klärwerkes in Anspruch genommen. Dabei habe dieser Helfer die Bundeswehr überzeugt. Wahrscheinlich hat davon auch der Verbindungsoffizier im Katastrophenschutzstab des Regierungspräsidiums Dessau Kenntnis erlangt. Der ehemalige Regierungspräsident gibt dazu an, dass der Berater ihm vom Fachberater der Bundeswehr empfohlen worden sei. Auf Grund dieser Empfehlung sei der Berater zu einer wichtigen Besprechung gebeten worden. Wegen seiner uniformähnlichen Kleidung war bei den übrigen Anwesenden der Eindruck entstanden, dass es sich um einen Fachberater der Bundeswehr handele. Zur Lagebewertung insgesamt und der Frage möglicher Lösungsvarianten im Landkreis Wittenberg muss bei dem Handeln aller Beteiligten in ganz besonderem Maße berücksichtigt werden, dass die Vielzahl und die Komplexität der Ereignisse jedem Entscheidungsträger sehr viel abverlangte. Dazu Minister Jeziorsky: ¿Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie problematisch in einer solchen Lage bereits die Feststellung des konkreten Sachverhalts und die Bewertung von erforderlichen Maßnahmen ist.¿ Spannungen und Meinungsverschiedenheiten seien bei einer derart komplizierten und angespannten Lage kaum vermeidbar. Bei allen Beteiligten sei zu konstatieren gewesen, dass sie der Auffassung waren, dass der jeweils von ihnen vertretene Lösungsweg der Richtige sei. Eine wichtige Erkenntnis liegt nach Ansicht der Arbeitsgruppe darin, dass es auch zukünftig für Entscheidungsträger in ähnlichen Situationen wichtig sein wird, sich vor Ort ein Bild von der Lage und den durchgeführten Maßnahmen zu machen und die Schlüssigkeit der von internen und externen Beratern vorgeschlagenen Lösungswege laufend zu überprüfen. Insbesondere ein ¿Verselbstständigen¿ von externen Fachberatern gilt es zu vermeiden. Dazu erklärte Minister Jeziorsky: ¿Ich gehe davon aus, dass man zukünftig sensibler mit externem Sachverstand umgehen wird. Die Mitwirkung weiterer Berater muss auf fachliche Eignung und Kompetenzen bei der Entscheidungsfindung kritisch hinterfragt werden. Es ist ja gerade Aufgabe der zuständigen Fachbehörden, ihre Fach- und Ortskenntnis zur konkreten Lagebeurteilung einzubringen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Redebeitrag vom Innenminister Dr. Püchel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt TOP 8 der Landtagssitzung am 13. September 2001

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 132/01 Magdeburg, den 14. September 2001 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag vom Innenminister Dr. Püchel zum Entwurf eines Gesetzes zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt TOP 8 der Landtagssitzung am 13. September 2001 Anrede, nach der Novellierung des Brandschutzgesetzes im März lege ich Ihnen heute den Entwurf zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes zur Beratung vor. Das Katastrophenschutzgesetz enthält im Wesentlichen die Regelungen für den Katastrophenfall sowie die gesetzliche Grundlage für die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen. Diese Aufgaben obliegen den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich hierzu im Regelfall der Mitwirkung der bekannten Hilfsorganisationen bedienen. Dies sind im Land der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und diesen Hilfsorganisationen für ihren engagierten Einsatz im Katastrophenschutz danken. Wenn ich das THW in diesem Zusammenhang nicht genannt habe, dann nur deshalb, weil es dem Bund untersteht. Das THW spielt natürlich eine sehr bedeutende Rolle im Katastrophenschutz des Landes. Anrede, es ist schon eine enorme Leistung, was die Hilfsorganisationen in den vergangenen zehn Jahren geleistet haben. Teilweise wurde nach der Wende beim Punkt Null begonnen. Heute sind sie fester Bestandteil unseres Katastrophenschutzsystems. Bei meinen Besuchen von Einrichtungen und übungen konnte ich mir vor Ort ein Bild vom Fortschritt machen. Es besteht jedoch an einigen Stellen immer noch Verbesserungsbedarf vor allem auf der kreislichen Ebene. Notwendig ist, dass wir den Katastrophenschutz so entwickeln, dass wir für jeden möglichen Großschadensfall gewappnet sind. Ohne Panikmache wird sich natürlich die Frage stellen, ob vor dem Hintergrund einer neuen Qualität des internationalen Terrorismus über den Katastrophenschutz neu nachgedacht werden muss. Wie entscheidend ein effektiver Katastrophenschutz ist, haben allerdings bereits Naturkatastrophen und technologische Großschadensereignisse in den vergangenen Jahren nachdrücklich ins Bewusstsein gerufen. Ich erinnere nur an das Frühjahrshochwasser 1994, das Oder-Hochwasser, an die Sturmkatastrophe Lothar, an das Eisenbahnunglück von Schönebeck oder an das ICE-Unglück in Eschede. Anrede, Katastrophenschutz ist Ländersache. Der Bund hat jedoch in der Vergangenheit zur Gewährleistung des Zivilschutzes im Verteidigungsfall den erweiterten Katastrophenschutz getragen und finanziert. Die veränderte Sicherheitslage der Bundesrepublik hat jedoch auch in dieser Hinsicht zu Veränderungen geführt. Mit dem Zivilschutzneuordnungsgesetz von 1997 hat sich der Bund aus dem erweiterten Katastrophenschutz zurückgezogen. Er beschränkt sich seither auf die bloße Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für seine Zwecke. Hieraus hat sich auf diesem Gebiet eine tiefgreifende Veränderung ergeben, die unter anderem eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen des Landes verlangt. Als Beispiel kann ich die Bestimmung zur Aus- und Fortbildung nennen. Ein Bereich, den der Bund im Unterschied zu früher nun fast vollständig den Ländern überlässt. Anrede, neben diesen durch die bundesgesetzlichen änderungen bedingten Regelungen enthält der Gesetzentwurf im Wesentlichen eine überarbeitung des geltenden Gesetzeswortlautes. An den Stellen, wo in der Gesetzesanwendung Unklarheiten und Auslegungsschwierigkeiten festgestellt worden sind, werden Präzisierungen und begriffliche Neufassungen vorgeschlagen. Die damit beabsichtigte Anwenderfreundlichkeit ist in diesem Bereich deshalb von besonderer Bedeutung, weil Adressaten dieses Gesetzes nicht zuletzt die ehrenamtlichen Kräfte in den Hilfsorganisationen sind. Einen Schwerpunkt der Gesetzesänderung stellt die Regelung zum Rechtsverhältnis der ehrenamtlichen Helfer dar. Entsprechend der bisher bereits geübten Praxis soll im Gesetz ausdrücklich klargestellt werden, dass den Helfern im Katastrophenschutz aus ihrem Dienst kein Nachteil erwachsen darf. Dies schafft Klarheit für die immerhin ca. 2800 Katastrophenschutzhelfer im Land, vor allem auch im Hinblick auf die Weitergewährung des Arbeitsentgeltes und der Versicherungsbeiträge sowie für einen Schadensfall in Einsatz oder Ausbildung. Zur Entlastung der privaten Arbeitgeber sind entsprechende Erstattungsansprüche gegenüber den Katastrophenschutzbehörden in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Zur Entlastung der Kommunen soll schließlich die Kostenübernahme des Landes im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule des Landes in Heyrothsberge im Gesetz aufgenommen werden. Diese Regelungen wurden aus dem Brandschutzgesetz übernommen, was der Gleichbehandlung der Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer mit Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Rechnung trägt. Ich denke, dass diese Regelungen einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und zur entsprechenden Motivation der Arbeitgeber von Hilfskräften leisten. Anrede, wegen der weiteren änderungspunkte des Gesetzentwurfs darf ich Sie auf die vorliegende Drucksache verweisen. Ich bitte um überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss und möchte die Mitglieder des Innenausschusses um eine zügige und möglichst einvernehmliche Beratung des Entwurfes bitten. Einstimmigkeit bei Gesetzesbeschlüssen ist sicher die Ausnahme. Die änderung des Brandschutzgesetzes war solch ein Fall. Und ich halte wie dort Einigkeit auch bei dem vorliegenden Gesetz, bei dessen Umsetzung es ganz wesentlich auf das Engagement der ehrenamtlichen Helfer ankommt, für wichtig. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Überwachung kerntechnischer Anlagen Radiologisches Lagezentrum RLZ : Unterstützung im Katastrophenschutz

Ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) ist „ein Notstand, bei dem - Leben, - Gesundheit, - die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, - die Umwelt oder - erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert“ (§ 1 Abs. 2 NKatSG). Der Katastrophenschutz als Aufgabe des über­tragenen Wirkungskreises obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der Anwendung der „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ wird der NLWKN mit unterschiedlichen Aufgaben in die Bewältigung radiologischer Ereignisse eingebunden. Die verbindliche Anwendung der Rahmenempfehlungen wurde per Runderlass des „Ministeriums für Inneres, Sport und Integration“ im Einvernehmen mit dem „Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz“ erklärt. Fachberatung der KatS-Leitung und Erstellung der radiologischen Lage Fachberatung der KatS-Leitung und Erstellung der radiologischen Lage Im Katastrophen-Fall bildet der NLWKN gemeinsam mit anderen Fachberatern (vom Deutschen Wetterdienst, Strahlenschutzexperten vom TÜV-Nord und einer sachkundigen Verbindungsperson des KKW-Betreibers) das „radiologische Lagezentrum am Ort der KatS-Leitung“. Im Kat-Fall wird also ein zusätzliches Lagezentrum eingerichtet, das direkt bei der KatS-Leitung angesiedelt ist. Die Aufgaben umfassen im Einzelnen: - Erstellung der radiologischen Lage unter Einbeziehung aller relevanten Daten, ständige Aktualisierung der radiologischen Lage. - Erläuterung der Lageberichte, Fachberatung der KatS-Leitung und ggf. Empfehlung von KatS-Sofortmassnahmen. - Festlegung der Einsatzgebiete für die unterschiedlichen Messdienste. Unabhängige Messstelle Unabhängige Messstelle Im Kat-Fall führt die unabhängige Messstelle (siehe auch Umgebungsüberwachung) Messungen in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen auf Weisung des radiologischen Lagezentrums durch. Unterstützung der Probensammelstelle Unterstützung der Probensammelstelle Wenn bei einem kerntechnischen Unfall - trotz mehrfach gestaffelter Sicherheitsmaßnahmen - Freisetzungen von radioaktiven Stoffen erfolgen, greifen Pläne, um unmittelbare Folgen der Freisetzungen zu verhindern oder zu begrenzen. Hierzu gehören Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung, die bis zur Evakuierung reichen. Für die Akzeptanz und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen werden Proben aus der Umwelt entnommen und vermessen. Je schneller und zielgenauer die Messungen erfolgen, umso effektiver kann der Katastrophenschutz Schutzmaßnahmen erweitern oder begrenzen. Zur schnellen Bereitstellung von Messkapazitäten, wird mindestens eine zentrale Probensammelstelle eingerichtet. Hier werden alle Umweltproben aufgenommen und den verfügbaren Messkapazitäten zugeführt. Dabei sind Messkapazitäten im Bundesland und über dessen Grenzen hinaus zu berücksichtigen. Da der NLWKN eines der größten Umweltlaboratorien für die Ermittlung von radioaktiven Stoffen in Niedersachsen unterhält, wird die Probensammelstelle durch Fachkräfte des NLWKN verstärkt. Eine gezielte Vorsortierung der Proben wird ebenso möglich, wie Messungen wichtiger Proben direkt an der Probensammelstelle. Dazu unterhält das Umweltlaboratorium ein mobiles Labor mit Hochleistungs-Detektoren, einen Proben-Logistik-Raum und Kommunikationseinrichtungen. Betrieb des mobilen Labors Betrieb des mobilen Labors Ein mobiles Labor zur Ermittlung von Radioaktivität in der Umwelt muss in der Lage sein, Proben entgegenzunehmen, sie für die Messung vorzubereiten, auszumessen und die Ergebnisse weiterzureichen. Bei Messungen von Umweltproben muss die Messung in Abschirmungen erfolgen, welche die Umgebungsstrahlung abschirmt. Die größere Menge an Umgebungsstrahlung in der „Laborumgebung“ gegenüber der Menge in der Probe, macht dies notwendig. Nur so können radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs neben radioaktiven Stoffen natürlichen Ursprungs zuverlässig erfasst werden. Die NLWKN-Antwort auf diese Herausforderung ist ein Lastkraftwagen, der im hinteren Teil einen Proben-Logistik-Raum besitzt, der, zum Messraum hin, durch eine Wand mit Probendurchreiche abgetrennt ist. Der Messraum ist mit zwei Messkammern ausgestattet, deren Abschirmung aus 5 cm Blei bestehen. Die Messung erfolgt mit zwei Reinstgermanium-Detektoren. Anhand der Energien der Strahlung kann damit der Ursprung der radioaktiven Stoffe und deren Gefährdungspotenzial ermittelt werden. Der Mess- und Probenraum ist durch ein Zelt zu erreichen, das am Fahrzeug angebaut werden kann, um Proben entgegenzunehmen und um Kommunikationseinrichtungen zu beherbergen. Der Einsatz dieses Fahrzeuges ist an nahezu allen Orten möglich, da der Lastkraftwagen über Allradantrieb, eigenen Stromgenerator und hydraulische nivellierbare Bodenständer verfügt. Selbst der Vorrat an flüssigem Stickstoff zur Kühlung der Detektoren reicht für mehrere Tage. Messbus Einsätze fanden bei Übungen des Katastrophenschutzes und für sofortige Messungen beim Besuch einer kerntechnischen Anlage in Niedersachsen statt. So konnte der Besuch des atomar angetriebenen Flugzeugträgers in Cuxhaven im Frühjahr 2010 entsprechend derRichtlinie zur Emmissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ) vor Ort erfolgen.

Katastrophenmanagement im Hochwasserfall in Niedersachsen

Die Gefahrenabwehr sowie die Aufgabe der Organisation und des Einsatzes des Katastrophenschutzes liegen grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer (Katastrophenschutz nach Landesrecht). Für Niedersachsen finden sich die Grundlagen bezüglich des Hochwasser-Katastrophenfalles sowohl im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) in Bezug auf die Vorsorge sowie im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG §1) im Sinne der Vorbereitung der Bekämpfung und der Bekämpfung von Katastrophen. Bei Eintritt eines Hochwasserereignisses sind die Gemeinden für die Gefahrenabwehr zuständig. Stellt die Katastrophenschutzbehörde den Hochwasser-Katastrophenfall fest, übernimmt diese die Zuständigkeit. Die Katastrophenschutzbehörde ist und bleibt grundsätzlich für die Bekämpfung einer Katastrophe zuständig. Erstreckt sich ein Katastrophenfall auf die Bezirke mehrerer Katastrophenschutzbehörden oder bestehen Katastrophenfälle gleichzeitig in den Bezirken mehrerer Katastrophenschutzbehörden, so können die Polizeidirektionen die zentrale Leitung der Bekämpfung einer der beteiligten Katastrophenschutzbehörden übertragen. Ist der Katastrophenalarm ausgelöst, können neben den öffentlichen Feuerwehren auch die privaten Hilfsorganisationen und die Einrichtungen des Bundes, insbesondere die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, aber auch die Bundeswehr zum Einsatz herangezogen werden. Auch Zivilisten können zur Mithilfe verpflichtet werden (vgl. NKatSG §28). Die Tätigkeiten im Katstrophenschutz sind besonders sinn- und verantwortungsvoll, weil sie dem Ziel dienen, die Sicherheit einer Vielzahl von Menschen, von Sachgütern mit hohem Wert und auch Naturschätze durch Vorsorgeplanungen zu schützen. Aufgaben Niedersachsens im Katastrophenmanagement Aufgaben Niedersachsens im Katastrophenmanagement Wer ist zuständig vor und zu Beginn des Hochwasser-Katastrophenfalles? Wer ist zuständig vor und zu Beginn des Hochwasser-Katastrophenfalles? Die Gemeinden sind zuständig für die Gefahrenabwehr im Hochwasserereignis! Gemeinden Im Katastrophenfall geht die Zuständigkeit über an die Katastrophenschutzbehörde! Katastrophenfall Katastrophenschutzbehörde! Wer ist zuständig im Katastrophenfall? Wer ist zuständig im Katastrophenfall? Im Katastrophenfall sind die Katastrophenschutzbehörden (= Landkreise, kreisfreie Städte ) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Gewässerausbaus und der -unterhaltung mit Unterstützung durch Polizei (Fachaufsicht) und Feuerwehr zuständig. Katastrophenschutzbehörden (= Landkreise, kreisfreie Städte Katastrophenschutzstab Technischen Einsatzleitung Ein wichtiges Instrument für die Akteure der Gefahrenabwehr im Hochwasserfall sind Alarm- und Einsatzpläne , die von den jeweils zuständigen Behörden in den Kommunen aufgestellt werden. Diese enthalten konkrete Informationen über die Abfolge von zu ergreifenden Maßnahmen und die Struktur der einzuhaltenden Meldewege, die eine Information aller Beteiligten und betroffenen Akteure sicherstellt. Über diese Instrumente hinaus stellen die im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erstellten Gefahren- und Risikokarten eine gute Ergänzung für den Planungsprozess dar. Alarm- und Einsatzpläne

Rede von Innenminister Dr. Manfred Püchel zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/02 Magdeburg, den 22. Februar 2002 Es gilt das gesprochene Wort! Rede von Innenminister Dr. Manfred Püchel zur Verabschiedung des Gesetzes zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes TOP 7 der Landtagssitzung am 21./22.02.2002 Im ältestenrat war zwar keine Debatte vereinbart worden. Gestatten Sie mir aber, dass ich mich heute doch zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes äußere. Die Einbringung des Gesetzentwurfs am 13. September war von den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten am 11. September überschattet und ich habe seinerzeit aus Respekt vor den aktuellen Ereignissen und den Opfern auf eine Einbringungsrede verzichtet. Nicht zuletzt aus diesem Grund will ich heute mit zeitlichem Abstand zu den Anschlägen einige mir wichtige Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzentwurf nachholen. Hinzu kommt, dass die Diskussion um den Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse auch in der öffentlichen Diskussion eine neue Bedeutung bekommen hat. Ich erinnere hier nur an die Milzbrandfälle in den Vereinigten Staaten und deren Androhung in Deutschland. Auch insoweit möchte ich die heutige Gesetzesberatung zum Anlass für einige Bemerkungen und Informationen nutzen. Mein Dank gilt jedoch zunächst den Mitgliedern des Innen- und Finanzausschusses für die zügige Beratung. Der Regierungsentwurf ist von den Ausschüssen in der ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung - von geringen änderungen abgesehen - bestätigt worden. Zunächst also zu den vorgesehenen Gesetzesänderungen. Ich beschränke mich auf die drei wichtigsten Punkte: Erstens soll das Landesgesetz an das Zivilschutzneuordnungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1997 angepasst werden. Katastrophenschutz ist Ländersache. Der Bund hatte jedoch vor dem Neuordnungsgesetz von 1997 zur Gewährleistung des Zivilschutzes im Verteidigungsfall den erweiterten Katastrophenschutz getragen und vollständig finanziert. Die veränderte Sicherheitslage der Bundesrepublik nach der Auflösung der Blöcke hatte auch in dieser Hinsicht zu Veränderungen geführt. Der Bund zog sich aus dem erweiterten Katastrophenschutz zurück und beschränkt sich seither auf die bloße Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für seine Zwecke. Hieraus hat sich für die Länder auf diesem Gebiet eine tiefgreifende Veränderung ergeben, die auch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen des Landes verlangen. Als Beispiel kann ich die Bestimmung zur Aus- und Fortbildung der Katastrophenschützer nennen. Ein Bereich, den der Bund im Unterschied zu früher nun fast vollständig den Ländern überlässt. Zweitens wurde im änderungsentwurf die Chance zu einer überarbeitung des geltenden Gesetzeswortlautes genutzt. An den Stellen, wo in der Gesetzesanwendung seit dem In-Kraft-Treten des Katastrophenschutzgesetzes Unklarheiten und Auslegungsschwierigkeiten zu Tage getreten sind, wurden Präzisierungen und begriffliche Neufassungen des Gesetzes vorgeschlagen. Die damit beabsichtigte Anwenderfreundlichkeit ist in diesem Bereich nicht zuletzt deshalb von besonderer Bedeutung, weil Adressaten dieses Gesetzes gerade auch die ehrenamtlichen Kräfte in den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen sind. Einen Schwerpunkt der Gesetzesänderung in dieser Hinsicht bilden die Regelungen zu den Rechtsverhältnissen der ehrenamtlichen Helfer. Entsprechend der bisher bereits geübten Rechtspraxis soll im Gesetz ausdrücklich klargestellt werden, dass den Helfern im Katastrophenschutz aus ihrem Dienst kein Nachteil erwachsen darf. Dies schafft Klarheit für die immerhin ca. 2 800 Katastrophenschutzhelfer im Land, vor allem auch im Hinblick auf die Weitergewährung des Arbeitsentgeltes und der Versicherungsbeiträge sowie für einen Schadensfall im Einsatz oder während der Ausbildung. Zur Entlastung der privaten Arbeitgeber sind entsprechende Erstattungsansprüche gegenüber den Katastrophenschutzbehörden jetzt eindeutig im Gesetzentwurf aufgenommen. Zur Entlastung der Kommunen wird schließlich die Kostenübernahme des Landes im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule des Landes in Heyrothsberge ins Gesetz aufgenommen. Diese Regelungen wurden aus dem Brandschutzgesetz übernommen. Was der Gleichbehandlung der Katastrophenschutzhelfer mit den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Rechnung trägt. Ich denke, dass diese gesetzlichen Klarstellungen zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes und zur entsprechenden Motivation der Arbeitgeber beitragen. Als dritte relevante änderung will ich die neu im Gesetz aufgenommene Regelung zur Personenauskunftsstelle nennen. Diese Regelung dient der Sicherung und dem Schutz von Personen zum Zwecke der Vermisstensuche und Familienzusammenführung. Die Suche und Registrierung von Personen stellt gerade bei Katastrophen mit einer größeren Anzahl von Betroffenen ein besonderes Problem dar. Dass wir dieser Tatsache besonders Rechnung tragen, drückt auch unsere Fürsorge gegenüber den von solchen Ereignissen betroffenen Menschen und ihren Angehörigen aus. Gerade die Ereignisse in den USA haben uns alle vor Augen geführt, wie wichtig eine solche Regelung im Ernstfall ist. Anrede, ich denke, dass nach den änderungen des Brandschutzgesetzes vom März 2001 mit diesen änderungen auch das zweite große Landesgesetz für diesen Bereich, das Katastrophenschutzgesetz , auf den erforderlichen aktuellen Stand kommt. Dies scheint derzeit dringlicher als je in den acht Jahren seines Bestehens. Ich hatte eingangs ja bereits auf die vor den Terroranschlägen am 11. September kaum für vorstellbar gehaltene Dimension der Diskussion um den Zivil- und Katastrophenschutz hingewiesen. Bis zu diesem Datum lief jeder, der Fragen des Zivil- und Katastrophenschutzes thematisierte, eher Gefahr, als kalter Krieger beargwöhnt zu werden. Danach wurden im anderen Extrem dazu auch öffentlich die Katastrophenschützer nach schlüssigen Antworten auf Schadensszenarien gefragt, die bis dato nicht vorstellbar waren. Anrede, diese verständliche, aber doch kurzatmige Diskussion ist inzwischen wieder etwas in den Hintergrund getreten. Glücklicherweise, muss man sagen, denn den sachlichen und konstruktiven Bemühungen zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes war dies nicht förderlich. Anrede, der Katastrophenschutz ist ein klassischer Bereich staatlicher Vorsorge, der vor allem nach langfristig angelegten Konzepten und entsprechender Kontinuität verlangt. Als Vorsitzender der Innenministerkonferenz habe ich mich im vergangenen Jahr nachdrücklich dafür ausgesprochen, den Zivil- und Katastrophenschutz zu stärken. Entsprechende Beschlüsse sind in der Herbstsitzung der IMK in Meisdorf auf meine Initiative hin gefasst worden. Das Bundesinnenministerium hat den in diesen Beschlüssen enthaltenen Appell inzwischen erfreulicherweise aufgegriffen. Auf Arbeitsebene sind die Beratungen zur Weiterentwicklung des Zivil- und Katastrophenschutzes noch im vergangenen Jahr aufgenommen worden. Demnächst wird hierzu eine Sondersitzung des Arbeitskreises "Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" der IMK stattfinden. Auch im Hinblick auf die technische Ausstattung des Zivil- und Katastrophenschutzes in den Ländern hat die Bundesregierung zwischenzeitlich reagiert. Drei sogenannte ABC-Erkundungsfahrzeuge des Bundes habe ich vor drei Wochen an Katastrophenschutzbehörden und für Ausbildungszwecke an die Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge übergeben können. Dreizehn weitere werden bereits Anfang März folgen. 15 weitere Fahrzeuge hat der Bund avisiert. Insofern konnte bei der Bundesregierung erreicht werden, dass der besondere Bedarf an derartigen Fahrzeugen in den neuen Bundesländern entsprechend berücksichtigt wird. Sachsen-Anhalt wird dementsprechend in kürzester Zeit über insgesamt 31 Fahrzeuge verfügen, die dann durch die Katastrophenschutzbehörden eingesetzt werden können. Dies wird die Erkundung und Beurteilung von freigesetzten radioaktiven und chemischen Stoffen in unserem Land entscheidend verbessern. Anrede, Sie sehen, die Verabschiedung des vorliegenden änderungsentwurfs zum Katastrophenschutzgesetzes kommt nicht nur rechtzeitig zum Ende der Legislaturperiode und bildet insofern den Schlusspunkt unter eine Reihe von Gesetzentwürfen, die aus dem Innenministerium im Lauf der letzten vier Jahre auf den Weg gebracht worden sind. Die überarbeitung unseres Gesetzes harmoniert auch mit den aktuellen Bemühungen der Innenministerkonferenz und des Bundesinnenministers, den Bereich des Zivil - und Katastrophenschutzes weiter zu entwickeln und effektiver zu gestalten. Es würde mich freuen, wenn unsere Bemühungen hier im Land in der folgenden Abstimmung durch ein möglichst einvernehmliches Votum des Landtages unterstrichen werden würden. Wünschen würde ich mir dies vor allem mit Blick auf die vielen ehrenamtlichen Helfer des Katastrophenschutzes, im Deutschen Roten Kreuz, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, dem Malteser Hilfsdienst, dem Arbeiter Samariter Bund, der Johanniter-Unfall-Hilfe, im Technischen Hilfswerk und begleitend auch in den Feuerwehren. Sie haben diesen häufig wenig beachteten Bereich nach Gründung unseres Landes aufgebaut und tragen ihn heute. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

K 32/2013 Ministerium für Inneres und Sport übernimmt Führung im Landkreis Stendal

Aufgrund der aktuellen Lage im Landkreis Stendal übernimmt der Krisenstab der Landesregierung die Führung für das Katastrophengebiet Landkreis Stendal, um insbesondere die notwendigen länderübergreifenden Abstimmungen vorzunehmen. Er arbeitet dabei eng mit den Behörden im Landkreis Stendal zusammen.     Hintergrund: Als oberste Katastrophenschutzbehörde hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des Katastrophenschutzgesetzes des Landes die Möglichkeit, im Katastrophenfall die Leitung von Abwehrmaßnahmen zu übernehmen.   Die detaillierten Lageinformationen, Stand 10.06.2013, 13:00 Uhr, sind beigefügtem Anhang zu entnehmen. Schadensereignis (Hochwasser Sachsen-Anhalt Juni 2013)   10.06.2013                 13:00 Uhr     Wetterlage Im Süden wolkig, sonst heiter; südlich einer Linie Harz-Anhalt letzte Schauer, sonst trocken. Nachts locker bewölkt oder klar und trocken; gebietsweise Nebel. Wetter-  und Warnlage für die nächsten 24 Stunden: Der Einfluss eines Zwischenhochs verstärkt sich und sorgt auch im Süden Sachsen-Anhalts ab dem Mittag für störungsfreies Wetter. Heute tagsüber werden keine warnrelevanten Wettererscheinungen erwartet.   Hydrologische Lage:   Das Hochwasser Juni 2013 ist durch das Auftreten extrem hoher Hochwasserscheitel an den Flussgebieten Mulde, Weißer und Schwarzer Elster, Saale und Elbe, größtenteils weit oberhalb von Abflüssen mit 100-jährlichen Wiederkehrsintervallen sowie großer Fülle gekennzeichnet.   Der Hochwasserscheitel der Elbe passierte gestern auf einer Länge von 40 km den Bereich Aken bis Magdeburg (W=746 cm) und wird für heute im Bereich Niegripp bis Tangermünde erwartet. Ein Deichbruch im Bereich Fischbeck verzögert aktuell die Scheitelausbildung in Tangermünde. Die stromab liegenden Pegeln in Sachsen ? Anhalt ? Wittenberg, Dessau, Aken und Barby ? weisen langsam fallende Wasserstände auf. Aktuell sind an allen Elbpegeln die Richtwerte der AS 4 deutlich überschritten.   Die Einleitung der Havelpolderflutung am gestrigen Tag führte zu einem Abfall der Wasserstände am Pegel Wittenberge und gleichzeitig zu einem Anstieg am Pegel Havelberg/Havel oberhalb des Richtwertes der AS 4. Die gesteuerte Flutung wird bis zu einem Wasserstand von 4,80 m am Pegel Havelberg fortgesetzt.   An den Saalepegeln setzt sich die langsam fallende Tendenz fort, gegenwärtig befinden sich die Wasserstände an den Pegeln oberhalb der Richtwerte der AS 3 (Pegel Naumburg - Grochlitz) bzw. noch über der AS 4 (Pegel Halle - Trotha und Pegel Calbe). Der Wiederanstieg der Weißen Elster (Pegel Oberthau) bzw. die Abflussbehinderung durch die hohen Elbwasserstände verzögern den Rückgang in den Mündungsbereichen.   Die seit gestern insbesondere im Erzgebirge und Vogtland gefallenen Starkniederschläge führten in den Oberläufen der Mulde und Weißen Elster, hier vor allem an der Pleiße, zu einem Wiederanstieg der Wasserstände. Am Pegel Golzern wurde erneut der Richtwert der AS 2 überschritten, am Pegel Oberthau stieg der Wasserstand wieder oberhalb des Richtwertes der AS 4 an.   Am Pegel Löben/Schwarze Elster hält die fallende Tendenz der Wasserführung unterhalb des Richtwertes der AS 4 an, auf Grund des deutlichen Rückganges der Wasserführung der Elbe und dem somit gewährleisteten freien Abfluss der Schwarzen Elster im Mündungsbereich, wird die AS 4 aufgehoben.       Ausgerufene AS/MG Anzahl AS 4 10 AS 3 3 AS 2 2 AS 1 2 MG 7   Flussgebiet Elbestrom Die Wasserstände an den Pegeln der Elbe in Sachsen?Anhalt sind langsam rückläufig. Im tschechischen Einzugsgebiet ist infolge der erneut gefallenen Niederschläge eine Verlangsamung der fallenden Tendenz bzw. eine gleichbleibende Tendenz zu beobachten. An den Elbepegeln in Sachsen fallen die Wasserstände durchgängig weiter, nach aktueller Vorhersage ist in der Nacht zum Dienstag am Pegel Torgau das Unterschreiten des Richtwertes der AS 4 zu erwarten. In den Morgenstunden des 9.6.2013 bildete sich in Sachsen-Anhalt an den Elbepegeln von Aken bis Magdeburg ein 40 km langer Hochwasserscheitel aus, mit Wasserständen weit über denen des Hochwassers von 2002, im einzelnen Aken 790 cm, Barby 761 cm und Magdeburg 746 cm. Ein Deichbruch in Breitenhagen führte gestern Vormittag zu einer deutlichen Scheitelabflachung am Pegel Barby und in der Folge auch am Pegel Magdeburg, mit Werten immer noch über dem Niveau des Hochwassers 2002. An diesen Pegeln ist eine leicht fallende Tendenz zu beobachten. Am Pegel Niegripp bildete sich der Hochwasserscheitel am 9.6.2013 mit 982 cm aus, auch hier setzt sich eine leicht fallende Tendenz durch. Am Pegel Tangermünde verzögert sich aktuell die Scheitelausbildung durch einen Deichbruch in Fischbeck. Die beginnende Flutung der Havelpolder führt zurzeit zu leicht fallenden Wasserständen am Pegel Wittenberge.   Im Bereich der Elbe sind nördlich von Magdeburg im Verlauf des gestrigen Tages und der vergangenen Nacht Deichbrüche (Fischbeck) bzw. Deichüberströmungen (Hohenwarthe) aufgetreten, die zu einer Reduzierung des Elbescheitels beigetragen haben.   Flussgebiet Havel Die Flutung der Havelpolder führt zu einer deutlich stärker steigenden Tendenz des Wasserstandes am Pegel Havelberg/Havel. Der Richtwert der AS 4 wurde überschritten. Die Flutung soll bis zu einem Wasserstand von 480 cm am Pegel Havelberg fortgesetzt werden.   Flussgebiet Saale: Die Regenfälle der letzten Nacht hatten keine erheblichen Auswirkungen auf die Wasserführung im oberen Flussgebiet der Saale. Die rückläufigen Tendenzen der Wasserführung der Saale setzen sich weiter auf hohem Niveau fort. Am Pegel Camburg - Stöben wurde im Verlauf des gestrigen Tages der Richtwert der AS 4 unterschritten. Die Wasserführung im Bereich des Pegels Naumburg - Grochlitz ist oberhalb des Richtwertes der AS 3 weiter rückläufig. Am Pegel Halle - Trotha werden weiterhin fallende Wasserstände registriert. Auf Grund der im Flussgebiet der Weißen Elster gefallenen Niederschläge wird sich der Rückgang der Wasserstände am Pegel Halle - Trotha verzögern und erst im Verlauf des Folgetages wird die Unterschreitung des Richtwertes der AS 4 erwartet. Bei insgesamt fallender Tendenz der Wasserführung bleibt der Richtwert der Meldegrenze am Pegel Bernburg noch weit überschritten. Auf Grund der durch die Elbe verursachten Behinderung des freien Abflusses der Saale erfolgt der Rückgang der Wasserstände am Pegel Calbe und im Mündungsbereich nur sehr langsam. Die Unterschreitung des Richtwertes der AS 4 wird erst in den Folgetagen erwartet.   Flussgebiet Unstrut mit Nebenflüssen: Die im Einzugsgebiet der Unstrut gefallenen Niederschläge führten lokal zu Wasserstandsanstiegen in den Zuflüssen der Unstrut in Thüringen. Dies führte, in Verbindung mit der leichten Erhöhung der Abgabe des RHB Straußfurt am gestrigen Tage, zu einer geringfügigen Überschreitung der Meldegrenze am Pegel Oldisleben. Am Pegel Wangen stagnieren die Wasserstände im Bereich der AS 2, im Mündungsbereich setzt sich eine langsam fallende Tendenz der Wasserführung oberhalb der Meldegrenze für den Pegel Laucha fort.   Flussgebiet Weiße Elster: Die am gestrigen Tag gefallenen Niederschläge haben einen Wiederanstieg der Wasserführung im Unterlauf der Weißen Elster, insbesondere durch den Zufluss aus der Pleiße, verursacht. Am Pegel Oberthau wurde erneut der Richtwert von 400 cm überschritten, dies führt zu einer Verzögerung des Rückganges der Wasserstände im Mündungsbereich zur Saale.   Flussgebiet Mulde: Die gestern Abend und in der Nacht aufgetretenen Starkniederschläge insbesondere im Einzugsgebiet der Freiberger Mulde in Sachsen haben dort für erneut ansteigende Wasserstände gesorgt. Derzeit bildet sich am Pegel Golzern 1 erneut ein Scheitel oberhalb des Richtwertes der AS 2 aus. Am Pegel Bad Düben 1 sind aktuell Wasserstände oberhalb des Richtwertes der AS 1 zu beobachten. Im Tagesverlauf ist mit erneut leicht ansteigenden Wasserständen zu rechnen. Im Unterlauf der Mulde in Sachsen-Anhalt setzt sich die fallende Tendenz der Wasserstände fort. Am Pegel Dessau-Brücke zeigen sich weiter langsam fallende Wasserstände. Dort ist der Richtwert der AS 4 unterschritten. Aufgrund der hohen Elbwasserstände wird der freie Abfluss der Mulde in die Elbe weiter behindert, sodass sich der Rückgang der Wasserführung der Mulde im Bereich Dessau nur sehr verzögert abzeichnet.   Flussgebiet Schwarze Elster: Der Ober- und Mittellauf der Schwarzen Elster zeigt durchgängig eine fallende Tendenz der Wasserstände. Die im Verlauf des gestrigen Tages gefallenen Niederschlagsmengen verursachten nur einen leichten Anstieg der Wasserführung im Oberlauf. Nach Durchgang des Hochwasserscheitels am Pegel Löben ist auch hier eine fallende Tendenz, unterhalb des Richtwertes der AS 4 zu beobachten, auf Grund des deutlichen Rückganges der Wasserführung der Elbe und dem somit gewährleisteten freien Abfluss der Schwarzen Elster im Mündungsbereich, wird die AS 4 aufgehoben..     Weiße Elster   -          Aufgrund fallender Wasserstände im Oberlauf merkliche Entspannung der Lage. Berichterstattung wird eingestellt. Schadensaufnahmen beginnen zeitnah.   Saale   -          Die Situation an der Saale in den Stadtgebieten bis Bernburg entspannt sich zunehmend. Es ist kein weiterer aktiver Verbau notwendig. Der Katastrophenalarm in Halle wurde aufgehoben; der OB Halle bittet aber um weiteren Einsatz der Deichfachberater auch beim Rückbau des Sandsackverbaus. Aus der Stadtlage Calbe sind keine gesonderten Anforderungen bekannt. -          Deichbruch am 09.06.2013, ca. 7:20 Uhr im rechten Saaledeich bei Klein Rosenburg (Saale ? km 1). Seit dem strömt unkontrolliert Wasser durch den Deich in das Hinterland am Elbe ? Saale ? Winkel und überflutet großflächige Gebiete bis Aken/Elbe. Infolge dessen ist der Wasserstand am Pegel Barby/Elbe inzwischen um 21 cm gefallen (8:00 Uhr: 761 cm; 15:00 Uhr: 740 cm).   Unstrut   -          Wasserstand durch Reduzierung Talsperrenabgaben Straußfurt und Kelbra weiter fallend. -          Wasserwehren weiterhin im Kontroll- und Hilfsdienst. -          Starke Durchweichung Deich Unstrut - Flutkanal Bereich Schöpfwerk Wendelstein. -          Berichterstattung wird eingestellt.     Schwarze Elster   -          Die Deichbrüche an der Schwarzen Elster sind geschlossen bzw. bei Klossa durch den Polderbau unter Kontrolle. Die Situation bei Mönchenhöfe ist stabil. Die Arbeiten über Nacht konnten eingestellt werden, die Lage wird kontrolliert.   Mulde   Der Muldescheitel hat die Stadtlage Dessau gesichert passiert. Die neugebauten Deichsysteme haben sich bewährt.   Elbe/Havel   Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur Flutung der Havelpolder:   Flutung wurde am 09.06.2013, 13:11 Uhr begonnen. Die entsprechende Entscheidung hat der Einsatzstab in seiner 5. Sitzung am 08.06.2013 getroffen. Die Schließung ist nach erfolgreicher Spitzenkappung vorgesehen für den 12.06.2013 ca. 10.30 Uhr. Über die Beratungsergebnisse wurde der Stab des LVwA gesondert per Fax informiert. Die Flutung wird begleitet von dem mit der Planung der Wehrsanierung beauftragten Ing ? Büro.   FB Osterburg   Die Sicherungsarbeiten an Elbe und Aland sind nahezu abgeschlossen; am Bucher Deich werden sie am Sonntag beendet, ebenso in der Zehrengrabenniederung. Am Wischedeich (Altenzaun-Berge ist eine TEL eingerichtet worden, um Hilfsarbeiten zu koordinieren. Auf Grund aufgeweichten Deichhinterlandes sind Transporte über Wasser geplant. Der Pumpenausfall am SW Bölsdorf ist durch Ersatzpumpen ausgeglichen.   FB Wittenberg   Gemäß Absprachen mit LTV FSN, Betrieb Rötha erfolgte die fachliche Anleitung zum Verschluss der Schadstelle im Bockdamm einschließlich defekter Sielklappe durch Fachberater des LHW. Der Durchfluss konnte in den Abendstunden auf ca. 5 m3/s reduziert werden. Weitere Maßnahme Verbau / Erhöhung eines alten Schlafdeiches. Bundeswehr bis in späten Abendstunden im Einsatz, keine akute Gefahr für LSA. Bundeswehr ebenfalls im Einsatz zur Sicherung bei Sachau - Priesitz. Deichabschnitte Mittelhölzer und Fliederwall ebenfalls gesichert.   FB Schönebeck   Der Elberückstau wirkt sich auf die Ohre aus; Zufahrten zu Glindenberg und Heinrichsberg nicht mehr sicher, so dass OL evakuiert. DFB vor Ort; linker Ohredeich Zielitz überströmt mit Auswirkung auf Einzelgehöfte und Stallanlagen (Am Alten Schacht). Deich Pechau gesichert; am Deich Randau Aufbau weiterer Sandsacklagen, Deichriss Glinde stabil abgedichtet, zweite Linie Müllerstraße SBK stabil. An Elbeumflut und in Pretzien zusätzliches Ing. Personal der FB HBS und SGH konzentriert, ebenso Fachpersonal der TU Dresden und Kaiserslautern. Das Dienstgebäude des FB SBK in der Amtsbreite ist überflutet. Sicherungen an EUD bisher erfolgreich. Ständiger Einsatz der Hydrologen des LHW zu Durchflussmessungen an Elbe und Umflut zur Eichung und Nachführung / Ergänzung bestehender Schlüsselkurven. Bisher Mengenverteilungen auf Elbe und Umflut zu ca. 74 / 26 %.   Bewertung/Einschätzung der Entwicklung     Allgemeine Schadenslage der unteren Katastrophenschutzbehörden:   Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Katastrophenfall seit 03.06.2013, 08:30 Uhr festgestellt. Keine Änderung der Lage.   Salzlandkreis: Katastrophenfall seit 04.06.2013, 11:00 Uhr festgestellt. Weiterhin kritische Lage im Bereich des Elbe ? Saale- Winkels und entlag der Elbe. Elbepegel Barby sinkt weiter.   ·         Breitenhagen Deichbruch des Saaledamms bei km 1. OL Lödderitz und Sachsendorf überflutet. Die Evakuierungen in diesem Bereich sind abgeschlossen.     ·         Barby Schadstelle im sogenannten ?45 er Bruch? bei Monplaisir ist nach Abdichtung weiterhin stabil. Evakuierung Barby, Glinde, Pömmelte ist für Ernstfall stabsmäßig vorbereitet. Derzeit besteht aber keine Gefahrenlage.   ·         Bernburg        Leichte Entspannung der Lage aufgrund des allmählichen Wasserrückgangs in der Talstadt.   ·         Schönebeck        Weiterhin Sickerstellen in der Hochwasserverteidigungslinie. Ständige Überprüfung und        Sicherungsmaßnahmen. Derzeit keine akute Gefährdung für die OT Grünewalde, Elbenau und        Ranies. Evakurierungen erfolgen bislang auf freiwilliger Basis.     Magdeburg: Katastrophenfall am 04.06.2013, 06:00 Uhr festgestellt. Keine Änderung der Lage.   Stendal: Katastrophenfall am 05.06.2013, 08:00 Uhr festgestellt ·       Tangermünde        Deichbrüche bei Fischbeck und Deichriss auf 30 m Länge im Bereich Hohengöhren.        Die Orte Wust, Kabelitz, Schönhausen, Sydow, Wust-Siedlung, Briest, Melkow, Hohengöhren        und Neuermark-Lübars sind evakuiert. Umfangreiche Straßensperrung und Einstellung des         Bahnverkehrs.   Jerichower Land: Katastrophenfall am 04.06.13, 18:00 Uhr festgestellt. ·       Gemeinde MöserNach Bruch des Dammes im Bereich Hohenwarthe-Siedlung ist weiter unter Kontrolle. Die L 52 zwischen Niegripp und Hohenwarthe ist nicht mehr befahrbar. Weiterhin herrscht eine  instabile Lage an den Deichen in den Ortsteilen Lostau und Hohenwarthe. ·       Gemeinde Jerichow Evakuierungsanordnung für die Orte Steinitz, Klein Mangelsdorf und Mangelsdorf erlassen.   Börde: Katastrophenfall am 05.06.2013, 10:00 Uhr festgestellt. Mehrere Deichübertritte (Überlauf) im Bereich des linken Ohredeiches. Bedrohungen wegen Rückstau der Ohre im Bereich Wolmirstedt, Stadtlage Süden und Osten.   Wittenberg: Katastrophenfall am 05.06.2013, 11:50 Uhr festgestellt. Keine Änderung der Lage.   Dessau-Roßlau: Katastrophenfall am 03.06.2013, 12:45 Uhr festgestellt.   Keine Änderung der Lage.   Erkennbare Entwicklung, Prognose   Zurzeit keine Änderung der Lage in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis, Jerichower Land, Börde, Wittenberg und den kreisfreien Städten Magdeburg und Dessau-Roßlau.         Schäden an der territorialen Infrastruktur und den Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung   Zurzeit keine Änderung der Lage in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis, Jerichower Land, Börde, Wittenberg und den kreisfreien Städten Magdeburg und Dessau-Roßlau.      Stendal   Einschränkungen der Befahrbarkeit der Straße, Schiene und Wasserstraße   Aufstellung der gesperrten bzw. beeinträchtigten Streckenabschnitte und Anlagen infolge Hochwasser   Autobahnen   Strecke Abschnitt Bemerkungen Aufhebung oder Teilaufhebung         A 2 RF Berlin, AS MD Rothensee Sperrung aufgrund Hochwasser auf dem August Bebel Damm, Änderung der Beschilderung "Für Anlieger frei" A 2 AS Lostau - Hohnwarte Sperrung der AS siehe auch L 52   A 2 AS Burg Ost und Burg Zentrum Sperrung RF Nannover (nur AS) ab 9.6. Sperrung am 10.6. aufgehoben A 9 RF Berlin, Dessau Süd - Dessau Ost Sicherungsmaßnahme gegen Überflutung im Bereich Muldequerung, Verkehrsführung 2-Streifig   A 9 RF München, Vockerode - Dessau-Ost Sicherungsmaßnahme gegen Überflutung im Bereich,        . Verkehrsführung seit 9.6. 17:30 Uhr 2-Streifig     Bundesstraßen   Strecke Abschnitt Bemerkungen           B 2 Elbebrücken WB Flutbrücke eingetaucht seit 8.6. 18:00 Uhr wieder frei B 6 Beesenlaublingen - Mukrena (Alsleben) Überflutung, Vollsperrung, inkl. Saalebrücke Alsleben   B 80 Bennstedt - Halle RF Halle, Sperrung 1 Fahrspur für Deichsicherungsmaßnahmen   B 100 Bitterfeld Bereich Goitsche-Ufer Vollsperrung aus Sicherheitsgründen Vollsperrung am 9.6. aufgehoben B 107 Jerichow - Havelberg Vollsperrung (Deichbruch bei Fischbeck)   B 180 Naumburg - Roßbach Überflutung, Vollsperrung Vollsperrung aufgehoben, ab 6.6. B 180 Grana Überflutung, Vollsperrung   B 180 Unterstadt Zeitz Überflutung, Vollsperrung   B 181 Stadtgebiet Merseburg Überflutung ab 5. 6. 14:00 Uhr halbseitige Verkehrsführung im Gegenverkehr, Aufhebung ab voraussichtlich 8.6. 14:00 Uhr B 182 OL Pretzsch - LG ST/SA Überflutung, Vollsperrung Vollsperrung seit 10.6. aufgehoben B 184 Dessau - Roßlau Bauwerke drohen einzutauchen, z.Z. noch 20 cm Freibord, Vollsperrung nicht auszuschließen keine Gefährdung mehr B 185 OD Bernburg - Köthen Vollsperrung in Höhe Fuhnebrücke, Wassertiefe 10-15 cm Vollsperrung am 8.6.aufgehoben B 185 A 9 (Dessau-Ost) - Dessau infolge Sperrung der Muldebrücke im Stadgebiet, Umleitung nur über A 9, B 184                                                              Baulasträger Stadt Dessau-Roßlau        B 187 Bw Schweinitz, Bauwerk eingetaucht Vollsperrung   B 187 Stadtgebiet Roßlau Vollsperrung, örtliche Umleitung                                                 Baulasträger Stadt Dessau-Roßlau        B 187 Iserbeka  (K 2108) - Listerfehrda - Elster               Überflutung, Vollsperrung   B 187 Wittenberg (L126) - Mühlanger (K 2016) Überflutung, Vollsperrung   B 187 a Steuts - Aken Überflutung, Vollsperrung (inkl. Fähre)   B 187 a OD Aken Überflutung, Vollsperrung seit 9.6.   B 188 Tangermünde - Wust Überflutung, Vollsperrung, inkl. Elbebrücke   B 246 a Schönebeck - Gommern Vollsperrung infolge Ziehen des Pretziner Wehrs, örtliche Umleitung       Schäden an Gebäuden und Industrieanlagen   Es sind im gesamten Land in den vom Hochwasser betroffenen Landkreisen Schäden an Gebäuden und Industrieanlagen eingetreten. Eine Schadensschätzung ist jedoch noch nicht möglich.   Eingeleitete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Beseitigung der Schäden   Derzeit liegen alle Bemühungen auf der Deichsicherung und Schutz der Bevölkerung durch Evakuierungsmaßnahmen.   Eingesetzte Kräfte und Mittel Insgesamt sind 11.146 Einsatzkräfte im Dienst. Anlage Schadenskonto   Getötete Verletzte Evakuierte Obdachlose Vermisste Tiere Gesamt DE   1 7       8 HAL               MD - - 20.000 - 1   20.000 ABI - - 8.600 - -   8.600 BK     1.781       1781 BLK -   60 -     60 HZ - - - - -   0 JL     64       64 MSH - - 31 - -   31 SAW             0 SK - - 2 - -   2 SLK 2 11 4.090       4.103 SDL     1.000       1.000 WB 1 2 2.259 - -   2262 Gesamt  3 14 37894 0 1 0 37911 Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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