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Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Der Datensatz enthält die Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Bestandteil sind die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den Katastrophenschutz und die Aufgabenträger für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.

INSPIRE Data Set: GovernmentalService / Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (MIK)

Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (MIK), transformiert in das INSPIRE-Zielschema GovernmentalService. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitsgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data from Locations of the responsible bodies in accordance with the Brandenburg Fire and Disaster Protection Act (MIK), transformed into the INSPIRE annex schema GovernmentalService. The data set is provided via compliant view and download services.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten in Berlin

Eine wichtige allgemeine Grundlage für die Gefahrenabwehr im Land Berlin ist das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz ( ASOG Bln ). Für die Bewältigung von Katastrophen und von Großschadenslagen ist das Berliner Katastrophenschutzgesetz ( KatSG ) die gesetzliche Grundlage. Für die Bewältigung radiologischer Notfälle ist das Strahlenschutzgesetz ( StrlschG ) die fach-rechtliche Grundlage. Auch die allgemeinen und besonderen Notfallpläne des Bundes und der Länder basieren auf diesem. Eine wichtige Grundlage für die Zuweisung von Aufgaben an die Berliner Behörden ist das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz ( AZG ). Die Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen sind im Geschäftsverteilungsplan des Senats festgelegt. Die Zuständigkeit der Berliner Behörden für Ordnungsaufgaben ist in Anlage 1 des ASOG geregelt. Die behördlichen Zuständigkeiten sind unabhängig von der konkreten Situation. Sie bleiben also auch in Notfällen, bei Großschadenslagen und Katastrophen unverändert. Die Behörden müssen bei Bedarf ressortübergreifend zusammenarbeiten, damit für die Berliner Bevölkerung der bestmögliche Schutz erreicht wird und umfassende Informationen zur Verfügung gestellt werden können. In solchen Fällen übernimmt die fachlich überwiegend zuständige Behörde die Koordination und alle anderen Behörden unterstützen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten. Die fachlich zuständigen Behörden für radiologische Notfälle sind, je nach eingetretenem Szenario, die für Umwelt, für Verbraucherschutz oder für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen, das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi), das Landeskriminalamt Berlin, die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr. Die Messdienste, insbesondere die Strahlenmessstelle Berlin , die analytische Task Force beim Landeskriminalamt Berlin sowie die Behörden und Institutionen mit CBRN-Erkundern, werden je nach Bedarf hinzugezogen.

ein erster Überblick: Strahlenschutz in Niedersachsen

- Was macht der NLWKN? - Das Aufgabenspektrum im Bereich ionisierender Strahlung umfasst: Der NLWKN ist die zuständige Stelle für die Überwachung der Einleitung radioaktiver Stoffe nach Wasserrecht. Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung werden im Rahmen des Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes und der Produktsicherheit Messungen und Bewertungen von für die niedersächsischen Aufsichtsbehörden durchgeführt. - Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung - - Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung - Strahlung ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Ohne natürliche Strahlenquellen wie z. B. die Sonne oder radioaktive Stoffe in der Erdkruste (z. B. Uran und Kalium) gäbe es kein Leben auf der Erde. Für alle Strahlungsarten gilt auch die Erkenntnis des Paracelsus: „All Ding’ sind Gift und nichts ohn’ Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“ Damit die „Strahlendosis“ nicht zum „Gift“ wird, hat der Gesetzgeber für den Umgang mit natürlichen und künstlichen Strahlenquellen Grenzwerte erlassen. Diese gesetzlichen Grenzwerte genügen dem Grundsatz des Strahlenschutzes „alle Strahlen­expositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftiger­weise möglich gehalten werden“. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zunächst der Betreiber der jeweiligen Strahlenquelle verantwortlich, egal ob es sich um ein Kernkraftwerk, eine Mobilfunkbasisstation oder einen Laser handelt. Zusätzlich zu dieser sogenannten Eigenüberwachung wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde eine unabhängige Messstelle (z.B. der NLWKN) mit der behördlichen Überwachung bezüglich der Einhaltung von Genehmigungswerten beauftragt. Der NLWKN bietet den niedersächsischen Aufsichtsbehörden ein flexibles und leistungsfähiges Instrument der unabhängigen messtechnischen Strahlenschutz­überwachung. Für die kerntechnischen Anlagen führt der NLWKN eine kontinuierliche messtechnische Überwachung durch. Sonstige Anlagen in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, werden im Auftrag der staatlichen Gewerbeaufsicht stichprobenartig messtechnisch überwacht. Außerdem ist der NLWKN im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren als behördlicher Sachverständiger tätig. Bei der Überwachung der Einleitung in Gewässer agiert der NLWKN als Aufsichtsbehörde gemäß niedersächsischem Wasserrecht. Neuere Aufgaben umfassen das Thema Radon sowie die Erweiterung des Ortsdosisleistungs-Messnetzes um niedersächsische und grenznahe kerntechnische Anlagen nach Nds. Katastrophenschutzgesetz (NKatSG). Radiologisches Lagezentrum an der Betriebsstelle Hildesheim Abspannmast am Umspannwerk Dörpen Lasershow

Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die in ihrer Zuständigkeit liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) auch die nach § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ( ASOG Bln ) sowie nach § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin ( KatSG ) die für die allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständige Behörde. Etwa 40 genehmigungsbedürftige Anlagen sind als Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential nach § 27 KatSG identifiziert worden und sind damit Gegenstand der behördlichen Katastrophenschutzplanung. Ihre Betreiber/innen sind unter anderem verpflichtet, den Katastrophenschutzbehörden betriebliche Auskünfte zu erteilen, sich an Übungen zu beteiligen und Betriebsstörungen zu melden. Für Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential, die zudem Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 3 Abs. 5 a des BImSchG sind ( Liste der Betriebsbereiche ), erstellt die Senatsverwaltung in Abstimmung mit Betreiber/innen und den an der Katastrophenschutzplanung beteiligten Behörden externe Notfallpläne nach § 7 Abs. 1 KatSG, auf deren Basis regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden. Die externen Notfallpläne wurden so konzipiert, dass Erläuterungen zu Grundlagen der behördlichen Planung und allgemeingültige Regelungen in einem für alle Betriebsbereiche gültigen Teil A veröffentlicht werden können, während schützenswerte Angaben zu den einzelnen Betriebsbereichen, zu deren Umfeld, zu Schadensszenarien sowie zu den notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen jeweils in einem objektspezifischen Teil B gesammelt werden, der nur den zuständigen Behörden zur Verfügung steht und nicht öffentlich gemacht wird. In Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential können trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen Schadensereignisse, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Stoffe können zu chemischen Gefahren für die Bevölkerung führen, die unter dem Begriff der CBRN-Gefahren zusammengefasst werden. Über CBRN-Gefahren und Verhaltensempfehlungen zur Selbsthilfe bei entsprechenden Schadensfällen informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Internetseite sowie in folgendem Informationsblatt. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres informiert auf ihrer Internetseite zum Katastrophenschutz im Land Berlin .

Abflussanalyse Donau - Traisen

In den letzten Jahren traten u.a. an Donau und Traisen mehrmals größere Hochwässer auf. Aufgrund der verursachten Schäden an Infrastruktureinrichtungen und privaten Gebäuden fanden diese Ereignisse auch in den Medien breites Interesse. Nach dem Empfinden ortsansässiger Beobachter treten die Hochwässer der letzten Zeit rascher und häufiger auf. Auch eine Veränderung der Durchlaufzeiten sowie der Durchlaufmengen und -höhen ist nicht auszuschließen. Als weitere Ursachen werden die Sedimentation in Stauräumen und eventuelle Einflüsse von Donaukraftwerken, bedingt durch den Kraftwerksbetrieb genannt. Zusätzliche Belastungen der Donauanrainer ergeben sich aus verstärkten Sediment- bzw. Schlammablagerungen im Hochwasserfall. Es wird daher eine Analyse der Abflußveränderungen, insbesondere im Hochwasserbereich des Traiseneinzugsgebiets sowie im Bereich der Niederösterreichischen Donau durchgeführt, um die Veränderungen und deren Ursachen quantitativ zu erfassen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Strategien für den zukünftigen Hochwasserschutz.

Überwachung von Atomkraftwerken funktioniert

Umweltminister Stefan Wenzel hat sich am Dienstag mit einem Besuch in Hildesheim über die Arbeit des Radiologischen Lagezentrums Niedersachsen im NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz) informiert. Dabei überzeugte er sich von der umfassenden Überwachung, die sowohl während der Restlaufzeiten von Atomkraftwerken als auch deren Nachbetriebszeit stattfindet. Insbesondere auch nach den Erfahrungen aus dem schweren Reaktorunfall in Fukushima werden die entsprechenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland kontinuierlich weiterentwickelt. So wurde von der Strahlenschutzkommission 2015 eine neue Rahmenempfehlung für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen veröffentlicht. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport arbeitet zur Zeit an einer entsprechenden Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Im Radiologischen Lagezentrum laufen rund um die Uhr alle radiologischen Messdaten der behördlichen Überwachung der kerntechnischen Anlagen in Niedersachsen sowie weitere Daten externer Institutionen zusammen. Die Daten werden dort fachlich bewertet und für die zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt. Diese Aufgaben nimmt der NLWKN sowohl im Rahmen der Überwachung des Routinebetriebs, als auch im Rahmen des Katastrophenschutzes für das Land wahr.

Bestandsaufnahme des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland

Die Bestandsaufnahme des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland ermoeglicht folgende Aussagen: - Uebersicht ueber das ganze Aufgabenspektrum, innerhalb dessen Einsaetze im Rahmen des Zivilschutzes, des erweiterten Katastrophenschutzes und des Katastrophenschutzes im Frieden erfolgen, unter ausdruecklicher Mitberuecksichtigung laenderuebergreifender Aufgaben; - Uebersicht ueber die Zustaendigkeiten der der Erfuellung dieser Aufgaben, insbesondere auch bei eskalierenden Gefahrensituationen; - Uebersicht ueber die massgebenden gesetzlichen u a relevanten Grundlagen, inkl Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen; - Uebersicht ueber die Stellen und Dienste, die an der Erfuellung der Aufgaben beteiligt sind, inkl Fachausschuesse; - Uebersicht ueber die personellen, materiellen, technischen und baulichen Ressourcen, die fuer den Zivil- und Katastrophenschutz zur Verfuegung stehen, unter besonderer Beruecksichtigung allfaelliger Aufgaben - oder gefahrenspezifischer Zweckbindungen und vorgesehener Mehrfachfunktionen (Multifunktionalitaet); - Uebersicht ueber die 'gedachten' (Planung) und 'gelebten' (Praxis) Fuehrungs- und Einsatzstrukturen, mit Angaben zu den Vorkehrungen, die fuer einen reibungslosen, gesteuerten Uebergang von ordentlichen zu ausserordentlichen Lagen getroffen worden sind; - Uebersicht ueber das Ausbildungswesen (Personalauswahl und -qualifikation, Grund- und Fortbildung, Instruktionsdienste), mit Hinweisen, inwieweit Lehren aus 'Ernstfaellen' gezogen werden und in die Ausbildung einfliessen; - Angaben zu Umfang, Form, Herkunft und Zweckbestimmung der finanziellen Aufwendungen, die fuer die Belange des Zivil- und Katastrophenschutzes...

Kommentar zum Umweltschutzgesetz

Mit dem Kommentar zum Umweltschutzgesetz soll das Gesetz aus dem Jahr 1983 samt den zahlreichen Verordnungen, die es ausfuehren, fuer die Praxis erschlossen und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Dieses Unterfangen wurde 1984 begonnen und soll im ersten Quartal 1993 in erster Auflage (mit insgesamt acht, ungefaehr jaehrlichen Lieferungen) abgeschlossen werden. Ergaenzungen und Ueberarbeitungen werden anschliessend das Werk aktuell halten. In der Erhebungszeit sind die Teile Abfaelle, Bodenschutz, Katastrophenschutz und Strafbestimmungen des Gesetzes erlaeutert worden. Im Kommentar werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes begrifflich und systematisch erlaeutert sowie Handlungsanweisungen und Handlungsoptionen aufgezeigt, die durch die Gesetzgebung vorgezeichnet werden. Waehrend das Hauptgewicht auf der Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten liegt, so spielen doch auch naturwissenschaftliche, technische, politische und soziologische Faktoren bei den Erlaeuterungen eine wichtige Rolle.

Überwachung kerntechnischer Anlagen Radiologisches Lagezentrum RLZ : Unterstützung im Katastrophenschutz

Ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) ist „ein Notstand, bei dem - Leben, - Gesundheit, - die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, - die Umwelt oder - erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert“ (§ 1 Abs. 2 NKatSG). Der Katastrophenschutz als Aufgabe des über­tragenen Wirkungskreises obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der Anwendung der „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ wird der NLWKN mit unterschiedlichen Aufgaben in die Bewältigung radiologischer Ereignisse eingebunden. Die verbindliche Anwendung der Rahmenempfehlungen wurde per Runderlass des „Ministeriums für Inneres, Sport und Integration“ im Einvernehmen mit dem „Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz“ erklärt. Fachberatung der KatS-Leitung und Erstellung der radiologischen Lage Fachberatung der KatS-Leitung und Erstellung der radiologischen Lage Im Katastrophen-Fall bildet der NLWKN gemeinsam mit anderen Fachberatern (vom Deutschen Wetterdienst, Strahlenschutzexperten vom TÜV-Nord und einer sachkundigen Verbindungsperson des KKW-Betreibers) das „radiologische Lagezentrum am Ort der KatS-Leitung“. Im Kat-Fall wird also ein zusätzliches Lagezentrum eingerichtet, das direkt bei der KatS-Leitung angesiedelt ist. Die Aufgaben umfassen im Einzelnen: - Erstellung der radiologischen Lage unter Einbeziehung aller relevanten Daten, ständige Aktualisierung der radiologischen Lage. - Erläuterung der Lageberichte, Fachberatung der KatS-Leitung und ggf. Empfehlung von KatS-Sofortmassnahmen. - Festlegung der Einsatzgebiete für die unterschiedlichen Messdienste. Unabhängige Messstelle Unabhängige Messstelle Im Kat-Fall führt die unabhängige Messstelle (siehe auch Umgebungsüberwachung) Messungen in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen auf Weisung des radiologischen Lagezentrums durch. Unterstützung der Probensammelstelle Unterstützung der Probensammelstelle Wenn bei einem kerntechnischen Unfall - trotz mehrfach gestaffelter Sicherheitsmaßnahmen - Freisetzungen von radioaktiven Stoffen erfolgen, greifen Pläne, um unmittelbare Folgen der Freisetzungen zu verhindern oder zu begrenzen. Hierzu gehören Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung, die bis zur Evakuierung reichen. Für die Akzeptanz und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen werden Proben aus der Umwelt entnommen und vermessen. Je schneller und zielgenauer die Messungen erfolgen, umso effektiver kann der Katastrophenschutz Schutzmaßnahmen erweitern oder begrenzen. Zur schnellen Bereitstellung von Messkapazitäten, wird mindestens eine zentrale Probensammelstelle eingerichtet. Hier werden alle Umweltproben aufgenommen und den verfügbaren Messkapazitäten zugeführt. Dabei sind Messkapazitäten im Bundesland und über dessen Grenzen hinaus zu berücksichtigen. Da der NLWKN eines der größten Umweltlaboratorien für die Ermittlung von radioaktiven Stoffen in Niedersachsen unterhält, wird die Probensammelstelle durch Fachkräfte des NLWKN verstärkt. Eine gezielte Vorsortierung der Proben wird ebenso möglich, wie Messungen wichtiger Proben direkt an der Probensammelstelle. Dazu unterhält das Umweltlaboratorium ein mobiles Labor mit Hochleistungs-Detektoren, einen Proben-Logistik-Raum und Kommunikationseinrichtungen. Betrieb des mobilen Labors Betrieb des mobilen Labors Ein mobiles Labor zur Ermittlung von Radioaktivität in der Umwelt muss in der Lage sein, Proben entgegenzunehmen, sie für die Messung vorzubereiten, auszumessen und die Ergebnisse weiterzureichen. Bei Messungen von Umweltproben muss die Messung in Abschirmungen erfolgen, welche die Umgebungsstrahlung abschirmt. Die größere Menge an Umgebungsstrahlung in der „Laborumgebung“ gegenüber der Menge in der Probe, macht dies notwendig. Nur so können radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs neben radioaktiven Stoffen natürlichen Ursprungs zuverlässig erfasst werden. Die NLWKN-Antwort auf diese Herausforderung ist ein Lastkraftwagen, der im hinteren Teil einen Proben-Logistik-Raum besitzt, der, zum Messraum hin, durch eine Wand mit Probendurchreiche abgetrennt ist. Der Messraum ist mit zwei Messkammern ausgestattet, deren Abschirmung aus 5 cm Blei bestehen. Die Messung erfolgt mit zwei Reinstgermanium-Detektoren. Anhand der Energien der Strahlung kann damit der Ursprung der radioaktiven Stoffe und deren Gefährdungspotenzial ermittelt werden. Der Mess- und Probenraum ist durch ein Zelt zu erreichen, das am Fahrzeug angebaut werden kann, um Proben entgegenzunehmen und um Kommunikationseinrichtungen zu beherbergen. Der Einsatz dieses Fahrzeuges ist an nahezu allen Orten möglich, da der Lastkraftwagen über Allradantrieb, eigenen Stromgenerator und hydraulische nivellierbare Bodenständer verfügt. Selbst der Vorrat an flüssigem Stickstoff zur Kühlung der Detektoren reicht für mehrere Tage. Messbus Einsätze fanden bei Übungen des Katastrophenschutzes und für sofortige Messungen beim Besuch einer kerntechnischen Anlage in Niedersachsen statt. So konnte der Besuch des atomar angetriebenen Flugzeugträgers in Cuxhaven im Frühjahr 2010 entsprechend derRichtlinie zur Emmissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ) vor Ort erfolgen.

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