API src

Found 149 results.

Related terms

Eine Webanwendung zur Ermittlung und Vermeidung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Viele Studien zeigen, dass chemische Pflanzenschutzmittel (PSM) auch über weite Distanzen transportiert werden können und so die Umwelt belasten. Auch entlegene Schutzgebiete sind davon betroffen und werden hierdurch beeinträchtigt, was insbesondere Insektenpopulationen nachhaltig schädigt. Dies konnte durch ein deutschlandweites Kleingewässermonitoring (KgM) bestätigt werden (Liess et al., 2021). Bereits im Projekt PuMa 1.0 (Laufzeit 1.7.2021 - 30.6.2023) entwickelten die Projektpartner eine Webanwendung, mit der auf einer interaktiven Karte u.a. potenzielle Quellen von PSM identifiziert, das ökologische Risiko eines vorhergesagten PSM-Eintrags bewertet und PSM-Reduktionsszenarien simuliert werden können. Mit dem Folgeprojekt PuMa 2.0 sollen die zurzeit noch bestehenden Limitierungen dieser Webanwendung identifiziert und überwunden werden. Das Ziel ist die Weiterentwicklung der vorhandenen Webapplikation zu einer offenen, digitalen Plattform für Umweltforschung, die sich in das bestehende IT-Umfeld von Anwendern aus Umweltforschung, Landwirtschaft, Verwaltung und Umweltschutz integrieren lässt. Wissenschaftliche Ziele des Projekts PuMa 2.0 bestehen u.a. in der Quantifizierung des Oberflächenabfluss und der ökotoxikologischen Bewertung eintragsmindernder Maßnahmen. Ziele im Bereich der Softwareentwicklung bestehen u.a. in der Umsetzung mehrerer Schnittstellen für den Import und Export von Schlag- und PSM-Anwendungsdaten. Sowie der Entwicklung von Programmierschnittstellen zur Integration weiterer Expositionsmodelle und Auswertungen zur ökotoxikologischen Risikobewertung.

Umweltrelevante Belastungen durch die Haltung von Heim- und Begleittieren

In den letzten Jahren gewann die Katze sowohl als Haustier als auch als Tierheimtier immer mehr an Bedeutung. Die neuesten Zahlen ueber die in deutschen Haushalten lebenden Katzen belaufen sich auf mittlerweile 6 Millionen, im Vergleich zu 1992 mit ca 5 Millionen Katzen. Damit einhergehend nimmt auch die Zahl der freilaufenden und verwilderten Tiere drastisch zu, wie Zahlen aus Umfragen belegen. Von 1993 bis 1996 hat sich die Zahl der in Tierheimen Ostdeutschlands aufgenommenen Katzen um durchschnittlich 43 Prozent erhoeht, wobei 71 Prozent der aufgenommenen Katzen zur Gruppe der streunenden und freilebenden Katzen gehoeren. Neben einer extremen Belastung der Tierheime und hohen Kosten der Fang- und Vermittlungsversuche, hat dieses Problem vor allem hygienische Relevanz. Zu den von Katzen auf den Menschen uebertragbaren Infektionen (Zoonosen) gehoeren ua die Echinokokkose, die die Katzenkratzkrankheit, Katzenpocken, Mikrosporie (Trichophytie), Raeudemilben und insbesondere die Toxopasmose. Hier kommt es durch freillebende verwilderte Katzen, die sich dem Zugriff des Menschen entziehen, zur Kontamination von oeffentlichen Plaetzen wie zB Kinderspielplaetzen uae . Ziel dieses Projektes ist die Erfassung der Zahl der verwilderten und streunenden Katzen,die epidemiologische Erfassung von durch freilebenden Katzen auf den Menschen uebertragbaren Infektionskrankheiten und die Entwicklung von Strategien zur Kontrolle der Katzenpopulation.

Wildtiergenetik

Das Projekt Wildtiergenetik ist gedacht als Basisprojekt für populationsgenetische Untersuchungen an Wildtieren in Baden-Württemberg. Es hat eine Laufzeit von 2008 bis 2013. Es soll dazu dienen Fragestellungen rund um Wildtiere zu beantworten, die nicht oder nur sehr aufwendig mit herkömmlichen Methoden gelöst werden können. Zum Beispiel kann man mit Hilfe von Merkmalen der DNA Populationszugehörigkeiten berechnen. Aus diesen Informationen kann man dann Rückschlüsse auf Wanderbewegungen, Ausbreitungen, Barrieren zwischen Populationen oder Vermischungen zwischen Arten ziehen. Aktuell werden über das Projekt Fragen zur Ausbreitung der Wildkatze in Baden-Württemberg bearbeitet. Im Rahmen der Wildtiergenetik sind weiterhin populationsgenetische Untersuchungen zum Auerhuhn geplant. Ziel ist es mit genetischen Methoden die Verbreitung der Wildkatze in Baden-Württemberg zu erfassen. Darüber hinaus soll die Wildkatzenpopulation in den Rheinauen und am Kaiserstuhl genetisch charakterisiert werden. Es sollen Fragestellungen wie der Grad an Hybridisierung mit Hauskatzen, die Vernetzung mit benachbarten größeren Vorkommen und ihre Isolation untersucht werden. Grundlage für das Projekt ist das Wildkatzenmonitoring. Im Monitoring werden in ausgewählten Gebieten Wildkatzennachweise durch die Lockstockmethode gewonnen. Mit Baldrian besprühte Stöcke locken die Katzen an, beim Reiben an den Stöcken verlieren sie Haare, die dann im Labor genetisch auf als Wild- oder Hauskatze bestimmt werden. Für die genetischen Untersuchungen verwenden wir zwei verschiedene Ansätze. Das ist zum einen eine Sequenzierung von mitochondrialer DNA, zum anderen eine Längenfragmentanalyse mittels Mikrosatelliten. Inzwischen gilt in Baden-Württemberg die Wildkatze in der gesamten Oberrheinebene zwischen Karlsruhe und Lörrach, am Stromberg und mit vereinzelten Nachweisen im Osten Baden-Württembergs als sicher nachgewiesen. Seit 2006 konnten an 1022 aufgestellten Lockstöcken bisher insgesamt 633 Haarfunde und zusätzlich 54 Totfunde gesammelt und untersucht werden. Von den so insgesamt 687 Proben konnten 49% Wildkatzen, 27% Hauskatzen und 24% nicht zugeordnet werden. Bereits abgeschlossener Projektteil: In diesem ersten Teil wurde die genetische Struktur des Rotwildes in Baden-Württemberg untersucht. Die Fragestellung lautete, ob, ausgelöst durch die Beschränkung des Rotwildes auf sogenannte Rotwildgebiete und den Abschuss wandernden Rotwildes außerhalb dieser Gebiete, der genetische Austausch von Rotwild beeinträchtigt ist. Zur Beantwortung dieser Frage wurde die genetische Diversität der einzelnen Rotwildpopulationen Baden-Württembergs anhand von Mikrosatelliten analysiert. Dabei konnte gezeigt werden, dass die aktuellen Rotwildpopulationen nicht vollständig voneinander isoliert sind. (Text gekürzt)

DAS: Integration von Klimaanpassung und Klimawandel in die Public Management Ausbildung an Hochschulen

Verwertung von PUMA-Produkten

Im April 2012 führte PUMA das Rücknahmesystem Bring Me Back ein. Seither können Kunden in PUMA Stores weltweit gebrauchte Produkte zurückgeben, die dann durch die Firma I:CO der Weiterverwendung und Verwertung zugeführt werden. Auch die Produkte der neuen recyclefähigen und biologisch abbaubaren PUMA-InCycle-Kollektion, die seit März 2013 auf dem Markt sind, werden so erfasst. Hierzu gehört etwa das recycelbare PUMA Track Jacket, das zu 98 Prozent aus Polyester aus gebrauchten PET-Flaschen besteht. Der PUMA-Rucksack aus Polypropylen wird nach Gebrauch an den ursprünglichen Hersteller zurückgegeben, der das Material wieder zu neuen Rucksäcken verarbeitet. Durch solche Neuentwicklungen will PUMA seine Planungs- und Entscheidungsbasis verbessern. Deshalb hat sie bifa mit der Analyse abfallwirtschaftlicher Optionen für gebrauchte PUMA Produkte beauftragt. bifa untersuchte hierzu Referenzprodukte und Optionen für die Erfassung und Sortierung von Produkten und Materialien. 35 Pfade mit unterschiedlichen Verwertungs- und Beseitigungsansätzen wurden entwickelt und bewertet. Die Realisierungschancen der Pfade wurden dann dem zu erwartenden Nutzen insbes. für die Umwelt gegenübergestellt. Dabei wurde zwischen gut entwickelten und wenig entwickelten Abfallwirtschaften (Waste-Picking-Szenario W-P-Szenario) unterschieden. Es zeigte sich, dass Pfade, die im Szenario Abfallwirtschaft ökologisch nachteilig sind, im W-P-Szenario durchaus vorteilhaft sein können. Im W-P-Szenario sind zudem Pfade realisierbar, die in entwickelten Abfallwirtschaften keine Chance hätten. Die moderne Abfallverbrennung ist für W-P-Szenarien ökologisch vorteilhaft, aber dennoch eine schwierige Option. In entwickelten Abfallwirtschaften sollten Sammlung und Wiedereinsatz gebrauchter Schuhe und Textilien weiterentwickelt werden. Die folgenden generellen Empfehlungen wurden gegeben: - Der Einsatz von Recyclingmaterialien in PUMA-Produkten ist aus ökologischer Sicht zu empfehlen. Diese Erkenntnis wird auch durch die Ergebnisse der ersten ökologischen Gewinn-und-Verlust-Rechnung von PUMA belegt. Über die Hälfte aller Umweltauswirkungen entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette des Unternehmens werden bei der Herstellung von Rohmaterialien verursacht - Das Produktdesign sollte auch für bestehende Verwertungspfade optimiert werden, da realistischerweise nur ein Teil der Produkte über das Sammelsystem erfasst werden kann - Die ökologischen Vorteile von Produkten, die aus nur einem Material bestehen, kommen nur dann zum Tragen, wenn das Produkt nach Gebrauch aussortiert und das Material tatsächlich recycelt wird - Biol. abbaubare Produkte können auch Nachteile haben, zum Beispiel die schnellere Entwicklung von klimaschädlichem Methan bei ungeordneter Deponierung - Eine Verlängerung der Produktlebensdauer über den gesamten Lebenszyklus einschl. der Verwendung als Gebrauchtprodukt ist der effektivste Weg, Umweltlasten zu reduzieren. Meth. Ökobilanzierung und Systemanalyse (Text gekürzt)

Katrin Eder: „Tierschutzpreis des Landes erfreut sich besonders hoher Popularität“

Umweltministerin verleiht 32. Tierschutzpreis des Landes – Erstmals Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro – Drei Vereine für besonderen ehrenamtlichen Einsatz für den Tierschutz ausgezeichnet „In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vielfalt an Tierschutzprojekten, in denen sich Menschen mit großem ehrenamtlichem Engagement ihren Herzensthemen widmen. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule unserer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Mit dem Tierschutzpreis des Landes würdigen wir den Einsatz von Einzelpersonen und Vereinen – und das seit über 30 Jahren. Der Preis verhilft den Projekten und dem Tierschutz im Allgemeinen zu mehr Sichtbarkeit, soll zur Nachahmung anregen und er erfreut sich einer besonders hohen Popularität: In diesem Jahr können wir zum ersten Mal 10.000 Euro – und damit fast doppelt so viel wie zuvor – an Preisgeld vergeben und hatten besonders viele Einreichungen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Verleihung des 32. Tierschutzpreises des Landes Rheinland-Pfalz. In diesem Jahr werden drei Vereine für ihren besonderen ehrenamtlichen Einsatz für den Tierschutz ausgezeichnet. Jeweils 4.000 Euro erhalten die Katzenhilfe Mainz e.V. und die Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V./Futterausgabe der TierTafel, weitere 2.000 Euro gehen an die Wildvogel Pflegestation Kirchwald e.V.. Bisher war der Preis mit 6.000 Euro dotiert. Aus insgesamt 26 Vorschlägen, die den Teilnahmekriterien entsprachen, wurden die drei Preisträger ausgewählt. Preisträger „Katzenhilfe Mainz e.V.“ Die Katzenhilfe setzt sich seit 1985 und damit seit über 40 Jahren für das Wohlergehen von Katzen im Stadtgebiet Mainz und dessen weiterem Umfeld ein. Die Ehrenamtlichen betreuen Futterstellen für Streunerkatzen und führen Kastrationsaktionen durch, die eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere verhindern sollen. Zudem vermitteln sie tierärztliche Hilfe für Fund- und Streunerkatzen und haben Pflegestellen für verwaiste Tiere, von wo aus diese weitervermittelt werden sollen. „Der Verein arbeitet ausschließlich im Ehrenamt und finanziert sich nahezu zu 100 Prozent aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen“, hob Katrin Eder hervor. „Durchaus auch bei nächtlichen Einsätzen sowie an Sonn- und Feiertagen widmen die Ehrenamtlichen ihre Freizeit dem Wohlergehen hilfsbedürftiger Katzen. Mit Infoveranstaltungen und ihrem Einsatz für eine bundesweite Kastrations- und Registrierungs-pflicht sensibilisieren sie die Öffentlichkeit außerdem für wichtige Belange des Tierschutzes“, so Eder. Preisträger „Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V. / Futterausgabe der TierTafel“ Der Verein Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V. hilft seit 2014 mit seiner TierTafel vor allem Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, ihr bereits im Haushalt lebendes Haustier gesund und artgerecht zu halten. Neben einem Futterangebot beraten die Ehrenamtlichen des Vereins auch die Tierhalterinnen und -halter in Zusammenarbeit mit Tierärzten, um langfristig einer schlechten Gesundheit und mangelhaften Versorgung der Tiere vorzubeugen und so zudem ein mögliches Aussetzen oder die Abgabe im Tierheim zu verhindern. Ehrenamtliche übernehmen das Abholen, Abpacken und die Ausgabe von Futter oder auch Katzenstreu und Zubehör. Um den Gesundheitszustand der Tiere zu beurteilen, werden teilweise auch Hausbesuche abgestattet. „Mit regelmäßigen Kontrollen und außerordentlichem Engagement soll über die Tier-Tafel neben der Versorgung der Tiere mit Futter auch eine artgerechte Haltung sichergestellt werden. Der Verein stillt so ein Grundbedürfnis der Tiere nach Nahrung und übernimmt zugleich soziale Verantwortung für Tier und Mensch in finanziellen Notlagen“, sagte Katrin Eder. Preisträger „Wildvogel Pflegestation Kirchwald e.V.“ Seit 1984 werden in der Wildvogel Pflegestation Kirchwald verletzte Wildvögel und Igel medizinisch und mit Nahrung erstversorgt und auf ein Leben in der Natur vorbereitet. Im Jahr 2025 waren es mehr als 3500 Vögel und etwa 450 Igel, denen in der Pflegestation geholfen werden konnte. „Besonders hervorzuheben ist der Einsatz der Helferinnen und Helfer der Pflegestation beim Öl-Unfall im Naturschutzgebiet Thürer Wiesen vor rund einem Jahr. Mit unermüdlichem Einsatz halfen sie mehrere hundert Vögel mit ölverklebtem Gefieder zu sichern, aufzupäppeln und wieder auszuwildern“, hob Katrin Eder hervor. Die Wildvogelpflegestation ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Naturschutzbehörden, Kommunen, Privatleute sowie Polizei und Feuerwehr, wenn es um gefundene Wildtiere in der Region geht. Hintergrund zum Tierschutzpreis Das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium schreibt seit 1994 den Tierschutzpreis des Landes aus. Er ist in diesem Jahr erstmals mit insgesamt 10.000 Euro dotiert (bisher 6.000 Euro) und sieht folgende Kategorien vor, in denen Vorschläge möglich sind: der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren Projekte im Jugendtierschutz Die Vorschläge können von allen für den Tierschutz tätigen Vereinen, Verbänden, Behörden und Gruppen oder vom Tierschutzbeirat des Landes eingebracht werden. Auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, können Vorschläge machen – jedoch keine Einzelpersonen. Bewerbungen in eigener Sache sind ebenfalls nicht möglich. Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Tierschutzbeirates, des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz und des Umweltministeriums entscheidet über die Vergabe.

Umweltministerium appelliert, Hunde und Katzen weiterhin gegen Tollwut zu impfen

„Auch wenn Deutschland seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut ist, die von wild lebenden Landtieren wie Füchsen übertragen wird, sollte unsere Aufmerksamkeit nicht nachlassen. Das Umweltministerium empfiehlt daher allen Tierhalterinnen und Tierhalten, ihre Tiere impfen zu lassen. Auf diese Weise können Ansteckungen verhindert, Tiere und Menschen geschützt werden“, erklärte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich des jüngst nachgewiesenen Tollwut-Einzelfalls bei einem importierten Hund aus der Russischen Föderation. Tollwut ist weltweit weiterhin verbreitet. Große Teile Afrikas sowie Süd-/Südostasiens sind beispielsweise stark betroffen. Für die Einreise von Hunden und Katzen aus anderen Ländern gelten daher rechtlich hohe Anforderungen, um eine Einschleppung der Krankheit zu verhindern. Auch für den importierten an Tollwut verstorbenen Hund im Rhein-Pfalz-Kreis lagen die für die Einreise notwendigen Dokumente vor. Dazu gehört die Kennzeichnung mit einem Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung, eine Antikörper-Titer-Untersuchung sowie eine dreimonatige Wartezeit vor der Einreise nach Deutschland. Bei dem vorliegenden Fall konnten zunächst keine Beanstandungen festgestellt werden. Erst nach dem Tod des Tieres und dessen Untersuchung im Landesuntersuchungsamt (LUA) wurde neben der Tollwut deutlich, dass das Tier jünger war als auf den Dokumenten angegeben. Aufgrund dieser Unstimmigkeit in den Papieren ermittelt derzeit die Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf illegale Einfuhr. Hintergrund Tollwut ist eine virale Krankheit, die das Nervensystem befällt. Deutschland gilt seit 2008 als frei von Fuchs-Tollwut, also der klassischen Wild-Tollwut. Der letzte Tollwut-Fall trat am 3. Februar 2006 bei einem Fuchs im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz auf. Die Symptome der Tollwut können sich bei Haustieren in Wesensveränderungen mit Aggressivität und Bissigkeit ohne erkennbaren Grund, Schreckhaftigkeit, Scheu und Nervosität, Schluckbeschwerden mit starkem Speicheln, Angst vor Wasser, Krämpfen und Lähmungen zeigen. Das typische Symptom bei Wildtieren ist der Verlust der natürlichen Scheu gepaart mit Beißfreudigkeit – im fortgeschrittenen Stadium bewegen sich die Tiere unkoordiniert, wirken orientierungslos und zeigen Lähmungserscheinungen.

Umweltministerium appelliert, Hunde und Katzen weiterhin gegen Tollwut zu impfen

Ministerium spricht Empfehlung an alle Tierhalterinnen und Tierhalter aus „Auch wenn Deutschland seit August 2008 frei von terrestrischer Tollwut ist, die von wild lebenden Landtieren wie Füchsen übertragen wird, sollte unsere Aufmerksamkeit nicht nachlassen. Das Umweltministerium empfiehlt daher allen Tierhalterinnen und Tierhalten, ihre Tiere impfen zu lassen. Das senkt das Risiko, dass ein Biss oder Kratzer lebensbedrohlich wird. Auf diese Weise können Ansteckungen verhindert, Tiere und Menschen geschützt werden“, erklärte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich des jüngst nachgewiesenen Tollwut-Einzelfalls bei einem importierten Hund aus der Russischen Föderation. Tollwut ist weltweit weiterhin verbreitet. Große Teile Afrikas sowie Süd-/Südostasiens sind beispielsweise stark betroffen. Für die Einreise von Hunden und Katzen aus anderen Ländern gelten daher rechtlich hohe Anforderungen, um eine Einschleppung der Krankheit zu verhindern. Auch für den importierten an Tollwut verstorbenen Hund im Rhein-Pfalz-Kreis lagen die für die Einreise notwendigen Dokumente vor. Dazu gehört die Kennzeichnung mit einem Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung, eine Antikörper-Titer-Untersuchung sowie eine dreimonatige Wartezeit vor der Einreise nach Deutschland. Bei dem vorliegenden Fall konnten zunächst keine Beanstandungen festgestellt werden. Erst nach dem Tod des Tieres und dessen Untersuchung im Landesuntersuchungsamt wurde neben der Tollwut deutlich, dass das Tier jünger war als auf den Dokumenten angegeben. Aufgrund dieser Unstimmigkeit in den Papieren ermittelt derzeit die Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf illegale Einfuhr. Zum Hintergrund Tollwut ist eine virale Krankheit, die das Nervensystem befällt. Deutschland gilt seit 2008 als frei von Fuchs-Tollwut, also der klassischen Wild-Tollwut. Der letzte Tollwut-Fall trat am 3. Februar 2006 bei einem Fuchs im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz auf. Die Symptome der Tollwut können sich bei Haustieren in Wesensveränderungen mit Aggressivität und Bissigkeit ohne erkennbaren Grund, Schreckhaftigkeit, Scheu und Nervosität, Schluckbeschwerden mit starkem Speicheln, Angst vor Wasser, Krämpfen und Lähmungen zeigen. Das typische Symptom bei Wildtieren ist der Verlust der natürlichen Scheu gepaart mit Beißfreudigkeit – im fortgeschrittenen Stadium bewegen sich die Tiere unkoordiniert, wirken orientierungslos und zeigen Lähmungserscheinungen.

Wismut Uranbergarbeiter-Kohortenstudie

Wismut Uranbergarbeiter-Kohortenstudie Die Wismut-Studie ist eine der weltweit größten Kohortenstudien zu Bergarbeitern, die beruflich Radon und seinen Folgeprodukten ausgesetzt waren. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) führt diese Studie seit 1993 durch mit dem Ziel, die gesundheitlichen Folgen der beruflichen Strahlen- und Staubbelastung wissenschaftlich aufzuarbeiten. Zahlreiche Ergebnisse dieser Studie wurden publiziert ( z.B. Kreuzer et al. 2023; Kreuzer et al. 2021 ; Kreuzer et al.,2018 ; Walsh et al. 2015 ). Öffnung der Wismut-Daten für externe Wissenschaftler: Das BfS stellt die Daten auf Antrag externen Wissenschaftlern zur Bearbeitung eigener Fragestellungen zur Verfügung (Einzelheiten siehe Opening of the Wismut Data for External Researchers; Call for Proposals , in englischer Sprache). Bergarbeiter unter Tage beim Bohren im Wasser stehend Die Wismut-Studie ist eine der weltweit größten Kohortenstudien beruflich radonbelasteter Bergarbeiter. Sie umfasst knapp 59.000 männliche Beschäftigte, die im Uranbergbau in der Deutschen Demokratischen Republik ( DDR) zwischen 1946 und 1990 tätig waren. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) führt diese Studie seit den 1990er Jahren durch mit dem Ziel, die gesundheitlichen Folgen der beruflichen Strahlen- und Staubbelastung wissenschaftlich aufzuarbeiten. Aufgrund ihres Umfangs, des langen Beobachtungszeitraums und der Fülle vorhandener Informationen ist die Studie einzigartig. Sie ermöglicht die Bearbeitung vieler verschiedener Fragestellungen. Die bisherigen Ergebnisse wurden in zahlreichen Publikationen veröffentlicht. Ergebnisse der Kohortenstudie Ausblick Aktuell werden die Risiken für andere Erkrankungen als Lungenkrebs durch Radon sowie für Erkrankungen durch Quarzfeinstaub in der Wismut-Kohorte mit den Daten des Beobachtungszeitraums 1946 - 2018 untersucht. Außerdem wird erforscht, wie robust die Risiken für Lungenkrebs durch Radon bei Berücksichtigung möglicher Unsicherheiten in der Berechnung der Radonexposition sind. Dazu wurde eine Methode speziell für die Daten der Wismut-Kohorte entwickelt, mit der Expositionsunsicherheiten bei der Risikoschätzung berücksichtigt werden können ( Ellenbach et al. 2023 ). Die Wismut- Kohorte ist auch Teil zweier weltweiter Poolingprojekte ("PUMA" – Pooled Uranium Miners Analysis, Rage et al. 2020 , Richardson et al. 2021 ; Richardson et al. 2022 , Kelly-Reif et al. 2023 ) und "iPAUW" - International Pooled Analysis of Uranium Processing Workers ) mit zahlreichen Uranbergarbeiter- und Uranaufbereiter- Kohortenstudien aus verschiedenen Ländern (Deutschland, Frankreich, Kanada, Tschechien, UK und USA ). Auch am europäischen Radon-Forschungsprojekt RadoNorm ist die Wismut-Kohorte beteiligt. Geplant ist auch die Auswertung der Daten zu den Frauen in der Wismut-Kohorte. Da von diesen nur sehr wenige unter Tage gearbeitet haben und damit strahlenexponiert waren, wurden sie bei den bisherigen Analysen nicht berücksichtigt. Darüber hinaus werden derzeit Lebenszeitrisiken für Krebserkrankungen basierend auf Ergebnissen der Wismut-Kohortenstudie systematisch untersucht und Methoden zur Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der Berechnung der Lebenszeitrisiken entwickelt. Das Lebenszeitrisiko spielt zum Beispiel eine zentrale Rolle dabei, wie man die Exposition durch Radon umrechnen kann in eine effektive Dosis, die die Wirkung der Strahlung auf den Körper beschreibt. Fazit Die Zusammenhänge zwischen verschiedenen beruflichen Expositionen im Uranbergbau und gesundheitlichen Risiken werden anhand der deutschen Uranbergarbeiterstudie untersucht. Dadurch lassen sich neue Erkenntnisse für den Strahlenschutz und den Arbeitsschutz gewinnen und die wissenschaftlichen Grundlagen für die Anerkennung von Berufskrankheiten erweitern. Sowohl die berufliche Radon - als auch die Quarzfeinstaubexposition führen bei den Wismut-Beschäftigten zu einer deutlichen Erhöhung des Lungenkrebsrisikos, auch im Niedrigdosisbereich. Der radonbedingte Risikoanstieg hängt zusätzlich ab von Faktoren wie der Zeit seit Exposition , dem Alter bei Exposition und der Expositionsrate. Die Lungenkrebsrisiken durch Rauchen und Radon addieren sich nicht nur, sondern verstärken sich wechselseitig. Das heißt, das gemeinsame Vorliegen der beiden Risikofaktoren erhöht das Lungenkrebsrisiko besonders stark. Auch das Risiko, an einer Leukämie zu sterben, steigt mit der Strahlenexposition an, dieser Anstieg ist jedoch nicht signifikant. Für einzelne Leukämie -Subtypen ergeben sich signifikante Zusammenhänge. Des Weiteren zeigt sich ein sehr starker Anstieg der Sterblichkeit an Silikose mit zunehmender Belastung durch Quarzfeinstaub. Hinsichtlich der anderen untersuchten Todesursachen wurden bisher keine statistisch signifikanten Risikoerhöhungen beobachtet. Mit zunehmendem Beobachtungszeitraum ist mit wertvollen Erkenntnissen auch für Erkrankungen zu rechnen, die in der Kohorte eher selten auftreten. Stand: 02.02.2026

Tierheim Wesendal - Prüfung tierschutzrechtlicher Standards und behördlicher Aufsicht

Sehr << Antragsteller:in >> das Tierheim Wesendal war wiederholt Gegenstand öffentlicher Kritik. Auch aktuelle Besuche werfen erhebliche Zweifel an Transparenz, Vermittlungsbereitschaft und der Einhaltung tierschutzrechtlicher Standards auf. Die Homepage listet lediglich fünf Hunde (Jack, Lasse, Rolf, Bommel, Aaron). Vor Ort zeigt sich: Jack gilt plötzlich als unvermittelbar, Rolf sei verstorben, Bommel ist nicht auffindbar, Lasse wird online als freundlich, vor Ort jedoch als verhaltensauffällig beschrieben. Aaron wird laut Aussage nicht aus dem Tierheim, sondern aus einer Pension vorgeführt. Das lässt Zweifel aufkommen, ob ernsthafte Vermittlungsabsichten bestehen oder gezielt Interessenten getäuscht werden. Auch bei weiteren Hunden zeigt sich: Viele stehen trotz Vermittlungsschildern nicht real zur Adoption. Der sichtbare Bestand besteht überwiegend aus alten oder kranken Tieren, während vermittelbare Hunde offenbar im nicht-öffentlichen Bereich untergebracht sind. Dies führt zu zentralen Fragen: Wie viele Hunde (exkl. Pensionshunde) sind derzeit im Tierheim? Wie viele davon im nicht sichtbaren Bereich? Bitte jeweils mit Angabe von Rasse, Alter, Aufenthaltsdauer, Aufnahmegrund. Wer entscheidet über die Nicht-Zugänglichkeit einzelner Hunde? Erfolgt diese Maßnahme aus Kapazitätsgründen – und wäre das dann nicht ein Hinweis auf Überbelegung? Welche belegbaren Vermittlungsversuche wurden unternommen – insbesondere für Tiere im nicht öffentlichen Bereich? Eine umfassende Online-Präsenz fehlt völlig. Ein Social-Media-Auftritt existiert nicht, der Tierbestand ist nicht öffentlich einsehbar. So bleiben viele Tiere faktisch unsichtbar. Interessenten erhalten vor Ort überwiegend Absagen – etwa wegen Krankheit, Alter oder angeblicher Nicht-Vermittlung. Das widerspricht dem gesetzlich definierten Zweck eines Tierheims. Zudem stellt sich die Frage, ob ein fachlich tragfähiges Konzept zur Resozialisierung verhaltensauffälliger Hunde besteht. Wer übernimmt die Arbeit, mit welcher Qualifikation? Warum verbleiben solche Tiere teils über Jahre im Heim, anstatt sie an spezialisierte Einrichtungen zu übergeben? Auch die Haltungsform wirft Fragen auf: Bis auf eine Ausnahme werden alle Hunde einzeln gehalten. Das widerspricht tierschutzfachlichen Standards, etwa denen der TVT oder des Tierheim-Erlasses Brandenburg (19.02.2024), der Gruppenhaltung sozialverträglicher Hunde als Regelfall verlangt. Ist das Veterinäramt über diesen Umstand informiert – und falls ja: Warum erfolgt keine behördliche Anordnung zur Gruppenbildung? Gleichzeitig entsteht bei wiederholten Besuchen der Eindruck, dass zu wenige Gassigänger im Einsatz sind. Werden alle Hunde täglich bewegt? Existiert eine nachvollziehbare Dokumentation (Name, Datum, Uhrzeit, Unterschrift)? Zur Personalsituation: Wie viele fest angestellte Kräfte arbeiten im Tierheim (mit Angabe von Wochenstunden / Vollzeit / Teilzeit)? Entspricht das dem Maßstab von 1 VK-Kraft pro 10 Hunde gemäß Erlass vom 19.02.2024? Wird die Arbeitszeit der Hunde-Pfleger ausschließlich den Hunden zugeordnet – oder auch für andere Tierarten angerechnet? Außerdem auffällig: Ein stark übergewichtiger Labrador ist bereits seit Jahren sichtbar, u. a. in der Aufzeichnung der 21. Kreistagssitzung (YouTube). Übergewicht ist eine ernsthafte Erkrankung mit Folgeschäden. Warum wurde nie durch das Veterinäramt eingegriffen? Gibt es weitere Fälle dieser Art? Auch andere Tiere – etwa zahme Katzen oder Vögel in Volieren – scheinen grundsätzlich nicht vermittelt zu werden. Warum? Sehr geehrte Frau Dr. Zinke, nach § 11 TierSchG ist die Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheims an eine ordnungsgemäße Betreuung und Vermittlung gebunden. § 2 verlangt eine Haltung, die dem Wohl der Tiere entspricht – einschließlich sozialer Kontakte. § 16/16a verpflichtet die Behörden, bei Missständen einzuschreiten, nötigenfalls mit Bestandsbeschränkungen oder Entzug der Erlaubnis. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die aufgeworfenen Punkte zu prüfen und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in die weitere Bearbeitung einzubinden. Sollte das Ministerium bereits zuständig sein (z. B. wegen struktureller Versäumnisse auf Landkreisebene), ersuche ich um Weiterleitung dieser Eingabe sowie Bestätigung des Vorgangs. Eine ernsthafte, transparente und tierschutzrechtlich konsequente Prüfung erscheint angesichts der Vielzahl dokumentierter Missstände zwingend geboten.

1 2 3 4 513 14 15