Umweltbundesamt empfiehlt: fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel! Für eine fachgerechte Sanierung bei Schimmelpilzbefall in Wohnungen, Büros und anderen regelmäßig genutzten Räumen sind keine Desinfektionsmittel nötig - sie stellen oft sogar ein Gesundheitsrisiko dar. Bei Schimmelsanierungen in der Praxis kommen chemische Desinfektionsmittel immer häufiger zum Einsatz, um das Problem - vermeintlich „rasch” -aus der Welt zu schaffen. Die verwendeten Desinfektionsmittel lösen aber nicht das Problem und können darüber hinaus zu gesundheitlichen Beschwerden bei den Bewohnern führen oder unerwünschte Folgen wie monatelange Geruchsbelästigung haben. Feuchtschäden mit Schimmelpilzwachstum können nachweislich zu Gesundheitsproblemen führen. Daher empfiehlt das Umweltbundesamt ( UBA ) eine fachgerechte Sanierung: Das umfasst die Beseitigung der Ursachen, die zum Feuchtschaden und damit zum Schimmelpilzwachstum führten, die Reinigung von mit Schimmelpilzen befallenen Materialien, wo dies nicht möglich ist, deren Entfernung sowie eine abschließende Feinreinigung der ganzen Wohnung, um noch vorhandene Schimmelpilzsporen zu beseitigen. Während der Arbeiten sind Maßnahmen zum Schutz der Bewohner und der Arbeiter durch Abschotten der befallenen Bereiche und durch Tragen eines Mundschutzes und von Handschuhen zu ergreifen (genaue Empfehlungen gibt der „Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen” des Umweltbundesamtes aus 2005). „Bei einer fachgerechten Sanierung, die die Schimmelbelastung an der Wurzel packt, ist eine Desinfektion nicht notwendig - sie kann sogar der Gesundheit schaden” sagt Dr. Thomas Holzmann, UBA-Vizepräsident. Aus Kostengründen entscheiden sich viele Betroffene dennoch immer häufiger gegen die Ursachenbeseitigung mit abschließender Feinreinigung. Stattdessen finden oberflächliche Desinfektionsmaßnahmen Anwendung. Dies ist aus zwei Gründen nicht zielführend, im Einzelfall sogar schädlich: Zum einen sind viele Desinfektionsverfahren in der Praxis nicht wirksam, auch wenn ihre Wirksamkeit in Laborversuchen nachgewiesen ist. Insbesondere ist oft die Dauerhaftigkeit der Maßnahme nicht gegeben. Zum anderen reicht eine Desinfektion - selbst wenn sie wirksam wäre - nicht aus, um die gesundheitlichen Auswirkungen der Schimmelpilzsporen zu beseitigen. Auch von abgetöteten Sporen können allergische und toxische Wirkungen ausgehen. Für eine vollständige Sanierung sind lebende und tote Sporen vollständig zu entfernen. Desinfektionsmittel sind nicht nur als sachgerechte Sanierungsmaßnahme falsch, sie können auch zu gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnern führen. Nach der Desinfektion besteht die Gefahr, dass Bewohner Desinfektionsmittelreste oder Reaktionsprodukte einatmen, was zu toxischen oder allergischen Reaktionen führen kann. Ein weiteres Problem können unerwünschte Nebenreaktionen sein, wie eine lang andauernde Geruchsbelästigung. Nur in speziellen Situationen, in denen eine Infektion empfindlicher Personen mit Schimmelpilzen zu verhindern ist - beispielsweise bei abwehrgeschwächten Patienten im Krankenhaus - kann eine Desinfektion zusätzliche Sicherheit bieten. Diese muss aber mit Desinfektionsmitteln erfolgen, deren Wirksamkeit unter Praxisbedingungen belegt ist. Auch bei der Entfernung von Schimmelpilzbefall kleineren Umfangs durch die Bewohner selbst, bei der oft die Ursachen für das Schimmelpilzwachstum nicht bekannt sind, kann eine Desinfektion mit Ethanol (Brennspiritus) als zusätzlicher Schritt zur Verhinderung weiteren Schimmelpilzwachstums sinnvoll sein. Das Umweltbundesamt rät daher davon ab, Desinfektionsmittel zur umfassenden und sachgerechten Schimmelpilzsanierung einzusetzen und ruft Gutachter, Sanierungsfirmen, Ausbilder oder Versicherungen dazu auf, den Einsatz der Desinfektionsmittel bei der Sanierung von Schimmelbefall zu reduzieren.
Gemäß den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) werden durch das Land NRW an Fließgewässern mit einem Einzugsgebiet > 10 km 2 seit 2004 die biologischen Qualitätskomponenten Fische, Makrozoobenthos (MZB) und aquatische Flora (Teilkomponenten Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos ohne Diatomeen) nach den WRRL-konformen Methoden im Rahmen des operativen Monitorings erfasst und bewertet. Durch statistische Auswertungen der bislang vorliegenden Daten wurden nun unterschiedliche Fragestellungen sowohl hinsichtlich Kausalanalysen (Einflüsse der Wasserqualität und der Hydromorphologie auf die Biologischen Qualitätskomponenten) als auch hinsichtlich der Planung der Messnetze und der Probenahmen bearbeitet. Der Habitatindex wurde als neue Kenngröße entwickelt, um biologisch relevante Defizite der Gewässerstruktur zu erfassen. Gleichzeitig wurde gezeigt, dass auch die stoffliche Belastungssituation (bei Überschreitungen der Orientierungswerte der allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten) einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der BQK hat. Erhöhte Zink-Konzentrationen führen zu deutlichen Veränderungen in der Artenzusammensetzung des MZB, die vom Bewertungsverfahren bisher nicht angemessen aufgezeigt werden. Das bestehende operative Messnetz (Abgrenzung der Wasserkörper, Lage der repräsentativen Messstelle, Erfassung der unterschiedlichen biologischen Qualitätskomponenten zur zuverlässigen Ermittlung des „worst case“ – Gesamtergebnisses) wurde umfassend bestätigt.
Zur kontinuierlichen Erfassung der Luftschadstoffkonzentrationen in Schleswig-Holstein wird ein Messnetz aus automatischen Messstationen betrieben. Im Rahmen der bestehenden Gesetze werden folgende Aufgaben erfüllt: - Ermittlung der Belastung im Umfeld von Industrieanlagen und an Verkehrsschwerpunkten - Ermittlung der Hintergrundbelastung (ländlich, städtisch) - Überwachung von Grenzwerten - Beobachtung der langzeitlichen Entwicklung - Ursachenanalyse - Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Veränderung der Luftschadstoffsituation. Welche Komponenten an welchem Ort gemessen werden, ist je nach Einsatzzweck der Messstationen unterschiedlich. Messstrategien, Messtechniken, Mess- und Kalibrierverfahren, Datenauswertung, Datenaustausch, Information der Öffentlichkeit und die Beurteilung sind durch EU-Regelungen und bundesgesetzliche Vorschriften vorgegeben. Sie werden bundes- und zunehmend auch europaweit einheitlich umgesetzt. Es bestehen umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der EU. Informationen über aktuelle Luftschadstoffkonzentrationen: Internet: https://www.luft.schleswig-holstein.de Videotext: Nordtext N3, Tafel 676 Ansagedienst (Ozon): 04821 - 95106 Die Stationsdatenbank des Umweltbundesamtes beinhaltet die Stationsinformationen und Informationen der Messkonfiguration der Luftmessstationen aller Bundesländer, also auch die von Schleswig-Holstein. Die Informationen werden durch die Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein eingegeben.
Anlass Im Rahmen des neuen Luftreinhalteplans 2011-2017 wurden Untersuchungen im Hinblick auf die lufthygienische Wirksamkeit zusätzlicher Maßnahmen durchgeführt. Die hier präsentierten Karten der Luftbelastung an Hauptverkehrsstraßen werden online bereitgestellt, damit für jeden Abschnitt im Hauptverkehrsstraßennetz Verkehrsbelastung, Emissionen und Luftbelastung im status-quo und unter Berücksichtigung der Wirkungen bestimmter Maßnahmenpakete eingesehen werden können. Eine ausführliche Dokumentation zu allen wesentlichen Inhalten des neuen Luftreinhalteplans ist im Internet verfügbar , so dass an dieser Stelle nur auf einige wesentliche Zusammenhänge hingewiesen werden soll. Luftqualität Die Luftqualität in Berlin konnte in den letzten Jahren erheblich verbessert werden, jedoch treten auch weiterhin gerade bei ungünstigen Wetterlagen hohe Luftbelastungen auf, die eine Gefährdung der Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner darstellen. In Berlin ist vor allem der Kraftfahrzeugverkehr seit einigen Jahren in wesentlichen Problembereichen ein erheblicher Verursacher nicht nur der Lärmimmissionen (siehe auch Karten 07.05.1 und 2 Strategische Lärmkarten Straßenverkehr ), sondern auch der Luftverschmutzung, insbesondere seit die anderen Verursachergruppen in ihrem Beitrag zur Luftverschmutzung in Berlin wesentlich reduziert wurden, so dass viele der anspruchsvollen europäischen Luftqualitätsgrenzwerte in Berlin bereits sicher eingehalten werden (vgl. auch Karte 03.12 Langjährige Entwicklung der Luftqualität ). Jedoch liegen auch weiterhin für einzelne Schadstoffe zumindest zeitweise die ermittelten Konzentrationswerte in der bodennahen Luft über den Grenzwerten, so dass auch zukünftig ergänzende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 47 BImSchG und § 27 der 39. BImSchV) die Grenzwerte auch dauerhaft einhalten zu können. Immissionsprognose 2015/2020 ohne weitere Maßnahmen (Trendfall) Für die Luftreinhalteplanung ist es zunächst notwendig, die zukünftige Entwicklung der Luftqualität ohne zusätzliche Maßnahmen zu kennen. Denn nur auf dieser Grundlage kann der notwendige Umfang weiterer Maßnahmen bestimmt werden, die verursachergerecht, verhältnismäßig und wirksam sind. Betrachtet wurden das Jahr 2015, bis zu dem auch bei einer Fristverlängerung der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten werden muss, und das Jahr 2020 als längerfristige Perspektive. Während der Luftreinhalteplan bei Ursachenanalyse, Trendprognose und Untersuchung möglicher Maßnahmen alle relevanten Quellgruppen einbezieht, konzentrieren sich die hier dargestellten Kartenaussagen auf den Hauptverursacher bodennaher Luftbelastung, den Kfz-Verkehr. Für die Entwicklung der Fahrleistungen des Kfz-Verkehrs wurde die Gesamtverkehrsprognose Berlin 2025 für die Prognosejahre des Luftreinhalteplans adaptiert. Dies umfasst Anpassungen der Bevölkerungsentwicklung, der Beschäftigtendaten, der Schulplätze, der Verkaufsflächen und der Veränderungen in der Infrastruktur, z.B. der Stand der Parkraumbewirtschaftung. Bei der Entwicklung der Kosten im Verkehr wurde inflationsbereinigt keine Erhöhung angenommen. Berücksichtigt wurden für das Prognosejahr 2015 insbesondere folgende Entwicklungen: Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg in Schönefeld Schließung des Flughafens Tegel Errichtung neuer Straßenverbindungen wie die Süd-Ost-Verbindung (Spreequerung) oder der Ausbau der A10 im Norden Berlins veränderte Verkehrsorganisation und Straßenrückbau (z.B. Rückbau östliche Invalidenstraße, Adlergestell). Für das Prognosejahr 2020 wurde als Infrastrukturveränderung der Bau der Autobahnverlängerung A100 vom Autobahndreieck Neukölln nach Treptow in die Modellierung einbezogen. Die für die Jahre 2015 und 2020 prognostizierten Fahrleistungen sind aufgeschlüsselt nach Fahrzeugkategorien in Tabelle 1 zusammengestellt. Die Ergebnisse dieser – auf Basis der geschilderten Annahmen und der im Jahre 2009 durchgeführten Verkehrszählungen – erfolgten Trend-Berechnungen zu den Emissionen und Immissionen des Kfz-Verkehrs der unterschiedlichen Jahre werden in eigenen Umweltatlas-Karten 3.11.1 Emissionen des Kfz-Verkehrs, 03.11.2 Verkehrsbedingte Luftbelastung durch NO 2 und PM10 dargestellt. Szenarienrechnungen zur Wirkung ausgewählter Maßnahmen Mit dem hier vorgelegten Luftreinhalteplan 2011-2017 wird der bisherige Luftreinhalteplan und Aktionsplan für Berlin 2005 bis 2010 fortgeschrieben. Auf der Grundlage einer erneuten Beurteilung der Luftqualität, Trendprognosen für die Jahre 2015 und 2020 und Analysen der Ursachen hoher Luftbelastungen wurden zur Reduzierung der Immissionsbelastungen im Straßenraum 5 unterschiedliche Maßnahmenpakete entwickelt, die sowohl die Fortführung zahlreicher bereits laufender Maßnahmen als auch zusätzliche neue Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und Verbesserung der Luftqualität umfassen. Hierbei muss zwischen den beiden relevantesten Schadstoffen Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) unterschieden werden. Maßnahmen zur Verminderung der NO 2 -Belastung konzentrieren sich ganz auf den Verkehrssektor. Zur Reduzierung der Feinstaubbelastung müssen dagegen aufgrund der Vielzahl von Quellen vielfältige Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen ergriffen werden, wobei Maßnahmen im Verkehr weiterhin von hoher Bedeutung sind. Dies gilt besonders hinsichtlich der weiteren Reduzierung von Dieselrußpartikeln, da von diesen besonders hohe Gesundheitsgefahren ausgehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die betrachteten Maßnahmenbündel und die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen. Auf eine detaillierte Definition und Beschreibung der Maßnahmen wird an dieser Stelle verzichtet, hierzu wird auf die ausführlichen Darlegungen im Luftreinhalteplan 2011-2017 verwiesen. Generell gilt, dass vorrangig Maßnahmen ausgewählt wurden, für die eine emissionsmindernde Wirkung stadtweit oder zumindest für einen großen Teil der Straßenabschnitte zu erwarten ist, an denen Grenzwertüberschreitungen auftreten. Außerdem mussten geeignete Modelle für die Berechnung der Wirkung verfügbar sein. Einige der Maßnahmen wurden unabhängig von der konkreten Umsetzbarkeit für die Modellierung sehr umfassend formuliert, z. B. bei der Forderung eines vollständigen Verbots der Verbrennung von Festbrennstoffen in Kleinfeuerungsanlagen oder die vollständige Ausstattung von Baumaschinen mit Partikelfiltern. Dies dient dazu, zunächst das maximal mögliche Minderungspotenzial auszuloten. Abbildung 1 veranschaulicht die Wirkung verschiedener Maßnahmen auf die Kfz-Emissionen in Berlin im Vergleich zum Trendszenario 2015. Eine weitere Reduktion verkehrsbedingter Emissionen soll u.a. durch die weitere Verbesserung der Fahrzeugtechnik (Nachrüstung mit Partikelfiltern und Stickoxidminderungssystemen, Förderung sauberer Fahrzeuge, weniger Ausnahmen für die Umweltzone), die weitere Optimierung des Verkehrsflusses, angepasste Geschwindigkeiten, Logistikkonzepte und die Verlagerung von Verkehrsleistungen auf den Umweltverbund aus Fuß- und Radverkehr und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht werden. Zur Reduzierung von Feinstaub wird daneben auch eine Ausrüstung von Baumaschinen und stationären Industriemotoren mit Partikelfiltern und eine Minderung der Emissionen aus Feststofffeuerungen (z.B. bei der Holzverbrennung) angestrebt. Auch die Maßnahmen des Klimaschutzes zur Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden und die Anwendung anspruchsvoller Umweltstandards für Mini-Blockheizkraftwerke tragen zur Verminderung der Luftbelastung bei. Bei den Modellrechnungen wurden sehr weitgehende Annahmen , wie z.B. die vollständige Vermeidung aller Staus auf Hauptverkehrsstraßen, ein vergleichsweise hoher Anteil von Elektrofahrzeugen oder eine vollständige Vermeidung aller Partikelemissionen aus der Verbrennung von Kohle und Holz in kleinen Feuerungsanlagen, getroffen, um das maximale Minderungspotenzial auszuloten. In der Praxis wird dies meist nur teilweise erreichbar sein. Auch mit diesen weitreichenden Annahmen kann eine Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub weder im Jahr 2015 noch im Jahr 2020 erreicht werden, da die Vorbelastung so hoch ist, dass die in Berlin zusätzlich erreichbaren Minderungen nicht ausreichen. Erreichbar ist eine Reduzierung der Zahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei maximaler Umsetzung von Maßnahmen um bis zu etwa 60 %, wobei dann immer noch etwa 5.000 Menschen betroffen bleiben (vgl. Abbildung 2). Von den Maßnahmen im Verkehr hat die Reduktion der Geschwindigkeit (Tempo 30) an den Straßen mit Grenzwertüberschreitungen mit einer gleichzeitigen Verstetigung des Verkehrsflusses den größten Effekt, da damit auch die Aufwirbelung von Partikeln reduziert wird. Interessant ist das Entlastungspotenzial durch eine Reduzierung der Partikelemissionen aller Feststofffeuerungen, z.B. Holzheizungen, und die Partikelminderung durch Rußfilter bei Baumaschinen. In der Summe wird dafür ein Rückgang der Betroffenenzahlen um etwa 40 % prognostiziert, wobei die Datenlage zu den Emissionen aus diesen Quellen sehr viel höhere Unsicherheiten aufweist, als die Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs. Hier sind noch weitere Untersuchungen notwendig, die teilweise schon gestartet wurden, wie ein Modellprojekt zur Erprobung der Partikelfilternachrüstung von Baumaschinen. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid kann mit den in Berlin umsetzbaren Maßnahmen 2015 noch nicht erreicht werden, jedoch eine Reduzierung der Zahl der Betroffenen um etwa 40 %. Möglich wäre eine Einhaltung der Grenzwerte nur, wenn bereits im Jahr 2015 der erst für das Jahr 2020 angenommene Anteil von Fahrzeugen mit dem Abgasstandard Euro 6 erreicht werden würde. 2020 kann der Grenzwert auch ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten werden (vgl. Abbildung 3). Eine Ausdehnung der Umweltzone oder die Einführung einer dritten Stufe mit weitergehenden Verkehrsverboten ist dagegen nicht Bestandteil des Luftreinhalteplans, da dies entweder nicht notwendig oder rechtlich unmöglich und unverhältnismäßig wäre.
Immissionsprognose 2020/2025 ohne weitere Maßnahmen (Trendfall) Für die Luftreinhalteplanung ist es zunächst notwendig, die zukünftige Entwicklung der Luftqualität ohne zusätzliche Maßnahmen zu kennen. Denn nur auf dieser Grundlage kann der notwendige Umfang weiterer Maßnahmen bestimmt werden, die verursachergerecht, verhältnismäßig und wirksam sind. Betrachtet wurden das Jahr 2020 und das Jahr 2025 als längerfristige Perspektive. Während der Luftreinhalteplan bei Ursachenanalyse, Trendprognose und Untersuchung möglicher Maßnahmen alle relevanten Quellgruppen einbezieht, konzentrieren sich die hier dargestellten Kartenaussagen auf den Hauptverursacher bodennaher Luftbelastung, den Kfz-Verkehr . Die Prognoserechnungen wurden für die Jahre 2020 und 2025 durchgeführt. Eine vollständige Immissionsprognose umfasst folgende Schritte: Abschätzung der Schadstoff-Vorbelastung im regionalen Hintergrund unter Berücksichtigung der großräumigen Emissionsentwicklung. Prognosen über die Entwicklung der Bevölkerung und anderer Strukturdaten zur städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung in Berlin und der zu erwartenden gesamtstädtischen Emissionen, Prognose der Verkehrsbelastung im Hauptstraßennetz und der Entwicklung der Fahrzeugflotte, Modellierung des urbanen Hintergrunds unter Verwendung prognostizierter Emissionsentwicklungen für Berliner Quellen und Berechnung der Immissionskonzentrationen an Straßen. Die Prognose der Entwicklung der Emissionen des Berliner Kfz-Verkehrs basiert einerseits auf Annahmen zur Entwicklung der Fahrleistungen der verschiedenen Fahrzeuggruppen in Berlin und andererseits auf Annahmen zur technischen Modernisierung der eingesetzten Fahrzeugflotte. Für die Entwicklung der Fahrleistungen wurde die Gesamtverkehrsprognose Berlin 2030 für die Prognosejahre des Luftreinhalteplans adaptiert. Dies umfasst die Anpassungen der Bevölkerungsentwicklung, der Beschäftigtendaten, der Schulstandorte, der Verkaufsflächen und der Veränderungen in der Infrastruktur, z.B. zum Stand der Parkraumbewirtschaftung. In das Verkehrsmodell fließen auch neue Verkehre durch zusätzliche Flächennutzungen für Wohnen, Gewerbe und Handel mit ein. Das verwendete Verkehrsmodell des Landes Berlin ist ein integriertes Modell, in welchem sowohl der Kfz-Verkehr als auch der öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr abgebildet werden. Für die der Bestimmung Immissionsbelastung an Hauptverkehrsstraßen wurde – aufbauend auf den städtischen Hintergrundkonzentrationen – der lokale Zusatzbeitrag des Kfz-Verkehrs mit IMMIS luft berechnet und zur Hintergrundkonzentration addiert. Für das Jahr 2020 werden ohne weitere Maßnahmen noch für ca. 3,9 km Straßenzügen (davon 400 m an der Stadtautobahn A 100) NO 2 -Konzentrationen über 40 µg/m³ vorhergesagt. An diesen Straßen sind circa. 4.300 Menschen von den Grenzwertüberschreitungen betroffen.
Pnigalio agraules ist ein aussichtsreicher Gegenspieler zur biologischen Bekämpfung von Cameraria ohridella und wird seit mehreren Jahren erfolgreich im Pflanzenschutzamt Berlin vermehrt und sein Einsatz getestet. Seit 2006 wurden unterschiedliche Freisetzungsversuche an Straßenbäumen mit diesem Gegenspieler durchgeführt. In den Versuchen 2008, 2009 und 2010 waren die Kastanien ca. 40 Jahre alt, in einer Straße befanden sich mindestens 30 Bäume. Die Freisetzung erfolgte am mittelsten Baum der Allee und zum Zeitpunkt der 1. und 2. Generation der C. ohridella . Zur Bewertung der Ergebnisse wurden jeweils 500 Minen des behandelten Baumes, der Nachbarbäume und der Randbäume (unbehandelt) auf parasitierte Larven ausgezählt. In allen Jahren und an fast allen Standorten konnte nach der 1. Generation eine Steigerung der Parasitierung im Bereich der Anwendung nachgewiesen werden. An einigen Standorten erreichte der Wirkungsgrad etwa 40 % (vgl. Abbildung). Die Ergebnisse in den Versuchen sind allerdings nicht signifikant. Außerdem bleibt festzustellen, dass die in den Versuchen erzielte Parasitierung für eine nachhaltige Bekämpfung nicht ausreichend ist. Mit dem Einsatz von P. agraules zum Zeitpunkt der 2. Generation von C. ohridella , konnte keine positive Veränderung in der Parasitierung an den behandelten Standorten nachgewiesen werden. In der Ursachenanalyse wurden biotische und abiotische Faktoren kritisch diskutiert, um die noch nicht ausreichenden Parasitierungsraten und die Schwankungen künftig ausschalten zu können. Es zeigte sich, dass vor allen Dingen die Menge der eingesetzten Gegenspieler zu gering war. Tierische Schaderreger: Kastanienminiermotte
Brutvögel eignen sich aus vielerlei Gründen als Indikatoren zur Bewertung von Lebensräumen. Sie kommen in fast allen Landschaftstypen vor und besiedeln diese schnell, weisen keine extremen Bestandsschwankungen auf und haben am Ende der Nahrungskette stehend einen komplexen Anspruch an ihren jeweiligen Lebensraum. Sie sind im Allgemeinen gut untersucht, da es viele avifaunistisch (vogelkundlich) interessierte Personen und Gruppen gibt; zudem sind Brutvögel relativ leicht zu beobachten. Indikatoren reagieren in sichtbarer Weise auf Umweltbelastungen und repräsentieren dabei andere Gruppen von Organismen oder ganze Biozönosen. Brutvögel als Indikatoren können Defizite und Qualitäten von Lebensräumen, wie Naturnähe, Strukturvielfalt, Störungsintensität oder Beziehungen zu anderen Lebensräumen, anzeigen (vgl. Matthäus 1992) und bilden so eine Grundlage für Naturschutzplanungen. Dies gilt besonders für Leitarten , die auf den jeweiligen Lebensraum spezialisiert sind. Nach Untersuchungen von Flade (1991, 1994) erreichen Leitarten in einem oder wenigen Lebensraumtypen signifikant höhere Stetigkeiten (Frequenzen oder Antreffwahrscheinlichkeiten in den üblicherweise mindestens 10 ha großen Untersuchungsflächen) und meist auch wesentlich höhere Siedlungsdichten (Brutpaare pro 10 ha Untersuchungsfläche) als in allen anderen Lebensraumtypen. Leitarten finden in den von ihnen präferierten Landschaftstypen die benötigten Habitatstrukturen wesentlich häufiger und vor allem regelmäßiger vor als in allen anderen Landschaftstypen. Ubiquitäre Arten (Allerweltsarten) sind dagegen aufgrund ihres geringen Spezialisierungsgrades nur wenig aussagekräftig. Das Wintergoldhähnchen als Beispiel einer Leitart weist nur in vier von Fichten geprägten Lebensraumtypen hohe Stetigkeiten und Siedlungsdichten auf (vgl. Abb.1). Für den Fitis als Beispiel einer ubiquitären Art dagegen können signifikant bevorzugte Lebensraumtypen nicht festgestellt werden (vgl. Abb.2). Für die vorliegende Karte wurde eine Bilanzierung des Brutvogelbestandes anhand der zu erwartenden Leitarten (Soll) und der in den Brutvogelatlanten von Berlin kartierten Leitarten (Ist) vorgenommen. Die zu erwartenden Leitarten wurden dabei aus einer Lebensraumkartierung und mit Hilfe der von Flade (1994) ermittelten Leitartengruppen abgeleitet und auf die in Berlin vorhandenen Brutvogellebensräume abgebildet. Als Hintergrundinformation wurden eine potenzielle avifaunistische Bewertung dieser Gebiete sowie eine Übersicht über das Vorkommen von Arten der Roten Liste erstellt. Damit sollte zum einen die unterschiedliche Wertigkeit der Lebensraumtypen dargestellt und zum anderen die Einordnung des Vorkommens oder Fehlens von Leitarten erleichtert werden. Somit verdeutlicht die vorliegende Karte die Lage von Defizitgebieten und ermöglicht eine Bewertung der Qualität verschiedener Stadtgebiete. Sie bildet die Basis für Ursachenanalysen und die Durchführung gezielter Maßnahmen, etwa in Form von Artenhilfsprogrammen, wie sie das Berliner Naturschutzgesetz vorsieht. Artenschutzbezogene Fragen, z.B. die Frage der Stabilität der angetroffenen Populationen oder der Artenreichtum bestimmter Gebiete, standen nicht im Mittelpunkt der Untersuchungen.
Die Abteilung 2 erhebt und bewertet landesweit die Grundlagendaten zum Biotop- und Artenschutz und stellt sie für alle Eingriffsplanungen und sonstige Verfahren zur Verfügung. Aufbauend auf diesen Daten werden Konzepte zur Verbesserung von Natur und Landschaft einschließlich eines landesweiten Biotopverbundes erarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Sicherung und Verbesserung der Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000, der Naturschutzgebiete und der Arten, die besonders gefährdet sind bzw. für die Nordrhein-Westfalen bundesweit eine besondere Verantwortung trägt. Die Veränderungen der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume sowohl in den Schutzgebieten als auch in der gesamten Landschaft werden im Rahmen eines umfangreichen Biomonitorings untersucht und hieraus Handlungsempfehlungen und Naturschutzstrategien abgeleitet. Unsere Haupttätigkeitsfelder Naturschutzinformationen Erfassung und wissenschaftliche Betreuung der nach § 3 LNatSchG NRW geschützten Flächen und Landschaftsbestandteile Beobachtung von Natur und Landschaft im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung nach § 5 LNatSchG NRW Erarbeitung von Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und deren Erhaltungszuständen Führung und Aktualisierung der landesweiten Kataster der schutzwürdigen Biotope der europäischen Schutzgebiete (NATURA 2000) inkl. Fortschreibung der Standarddatenbögen der nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotope, einschließlich deren Abstimmung mit den unteren Landschaftsbehörden der nach § 41 geschützten Alleen Aufbau und Pflege von Internet-Informationssystemen über die landesweit verfügbaren Daten zu Schutzgebieten Bereitstellung und Aufbereitung von naturschutzfachlichen Daten für Eingriffsplanungen sowie Planungen einschließlich der Landschafts-, Regional- und Landesplanung Erstellung landesweiter Statistiken sowie grafischer Übersichten zum Naturschutz Weitere Informationen finden Sie hier: Natur Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund Erarbeitung der Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 15 a Landschaftsgesetz für die Regional- und die Landschaftsplanung, insbesondere Darstellung und Begründung von Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes und von Umweltqualitätszielen Erarbeitung des landesweiten Biotopverbundes unter Berücksichtigung naturraumtypischer repräsentativer Zielarten Entwicklung einer Konzeption zur Entschneidung der Landschaft, um Lebensräume vor allem für wandernde Tierarten wieder zu vernetzen Fortschreibung des Fachinformationssystems „Unzerschnittene verkehrsarme Räume in NRW“ und zum Stand der Landschaftspläne Entwicklung und Fortschreibung des methodischen Vorgehens im Rahmen der Landschaftsplanung, der Eingriffsregelung und der FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung Beteiligung bei der Neuaufstellung und Änderung der Regionalpläne sowie bei Plänen oder Projekten von denen eine besondere Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten, FFH- und/oder Vogelschutzgebieten zu erwarten ist Biotopschutz, Vertragsnaturschutz Entwicklung und Fortschreibung der Standards zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie Sofortmaßnahmenkonzepten für Schutzgebiete Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für landeseigene Flächen, fachliche Begleitung und Dokumentation der Pflegeplanung für alle Naturschutzgebiete Gutachten und Stellungnahmen zu Schutz, Entwicklung und Pflege sowie zu Eingriffen und Lösung von Nutzungskonflikten in Naturschutzgebieten Erarbeitung von Leitlinien für Schutz, Entwicklung, Pflege, Bewirtschaftung und Neuschaffung sowie Verbund von Biotoptypen Koordinationsstelle Vertragsnaturschutz – naturschutzfachliche Vorgaben für die Förderrichtlinien, Betreuung und Beratung der Bewilligungsbehörden, Bewirtschaftung der Mittel Erarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen für die Umsetzung der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Erarbeitung von Leitlinien und modellhaften Planungen zur Förderung des Naturerlebens („Naturerlebnisgebiete“) Ermittlung der Auswirkungen des Klimawandels auf Biotoptypen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen Koordination der EU-Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie und Zusammenarbeit des LANUV mit den Biologischen Stationen Artenschutz, Vogelschutzwarte, Artenschutzzentrum Landesweites Kataster planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten (Fundortkataster) Artenschutzprogramm nach § 63 Landschaftsgesetz Bearbeitung und Herausgabe der Roten Liste gefährdeter Arten in NRW Artenschutzfachliche Stellungnahmen und fachliche Grundsatzfragen des Artenschutzrechtes, Beratung von Behörden und Gerichten in artenschutzfachlichen Fragen Internetbasiertes Fachinformationssystem für gesetzlich geschützte Arten Koordination des Arten-Monitorings nach EU-FFH-Richtlinie und nach Landesvorgaben Auswirkungen von einwandernden Arten (Neobiota) und von Klimaveränderungen auf die heimische Artenvielfalt Ermittlung und Dokumentation der Fachdaten über die EG-Vogelschutzgebiete und über die Vogelarten der EU-Vogelschutz-Richtlinie, Bearbeitung vogelschutzfachlicher Fragen (Vogelschutzwarte) Schulung und Beratung von Vollzugsbehörden des nationalen und internationalen Artenschutzes sowie Unterbringung und Vermittlung behördlich beschlagnahmter Tiere (Artenschutzzentrum Metelen) Weitere Informationen finden Sie hier: Artenschutzzentrum Metelen Monitoring, Effizienzkontrolle in Naturschutz und Landschaftspflege Landesweite Beobachtung und Dokumentation von Veränderungen der biologischen Vielfalt (Biodiversitätsmonitoring) in Schutzgebieten wie auch der übrigen Landschaft, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen wie dem Klimawandel Durchführung eines landesweiten Biotopmonitorings zur Ermittlung der Erhaltungszustände der einzelnen Lebensräume Landesweit repräsentative Beobachtung und Dokumentation ausgewählter gentechnisch veränderter Organismen Bearbeitung ausgewählter Landes,- Bundes,- und EU- Umweltindikatoren Landesweite Ermittlung der Wirkungen von Vertragsnaturschutz- Maßnahmen auf die biologische Vielfalt im Rahmen der EU-Verordnung 1698/2005 (ELER) Koordination der Immissionsökologischen Waldzustandserhebung (IWE) sowie Dokumentation und Kausalanalyse der Ernährungssituation und Schadstoffbelastung von Buche, Eiche, Fichte und Kiefer Erhebung des Zustandes der Waldböden durch Koordination der Bodenzustandserhebung (BZE) Landesweite Standardisierung von Untersuchungsmethoden, Abstimmung mit nationalen und internationalen Monitoringsprogrammen Fischereiökologie und Aquakultur Durchführung des Wanderfischprogramms NRW insbesondere für Lachs, Aal und Maifisch einschließlich der Zucht von Lachsbesatzfischen Durchführung eines LIFE-Projektes zur Wiedereinbürgerung des Maifisches in das Rhein-System Mitwirkung bei der Umsetzung der EU-Verordnung zum Schutze des Aals und der in den Aalbewirtschaftungsplänen enthaltenen Schutzmaßnahmen Durchführung von Artenschutzprojekten für Bachmuschel, Flussperlmuschel und Edelkrebs Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens und Führung des digitalen Landeskatasters für die Verbreitung von Fischen, Neunaugen und Großkrebsen Umsetzung des Monitorings zur Beurteilung der Fischlebensgemeinschaften bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie Mitwirkung bei Planungs- und Eingriffsverfahren im aquatischen Lebensraum (Passierbarkeit von Querbauwerken, Fischwege, Funktionskontrollen, Renaturierungen) Erarbeitung von Konfliktlösungen zwischen Fischerei und Naturschutz, Kormoran-Problematik Entwicklung und Erprobung von Fischfangmethoden mittels Elektro-, Netz- und Reusenfischerei sowie Echolotverfahren Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens mit den Mitteln der Berufsfischerei Beschaffung von repräsentativen Fischproben für verschiedene Untersuchungsprogramme des Landes (z.B. PFT-Messnetz) Fischgesundheitsdienst NRW mit Labor für allgemeine Diagnostik von Fischkrankheiten (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie) Berufliche Ausbildung von Fischwirten (inner- und überbetrieblich) in den Zweigen „Fischzucht und Fischhaltung“ sowie „Fluss- und Seenfischerei“ Fortbildungskurse für Gewässerwarte in der Angelfischerei, Fischpathologie, für Fischzüchter und Fischer im Nebenerwerb sowie Durchführung von Lehrgängen in der Elektrofischerei Weitere Informationen finden Sie hier: Fischereiökologie und Aquakultur Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung Monitoring zu Wechselbeziehungen zwischen Wild und Vegetation für Großschutzgebiete und praktisches Management Gemeinschaftsprojekte zum Wildverhalten, insbesondere zur Störungsbiologie im Tourismusbereich Integrierte Konzepte zur Schalenwildbewirtschaftung Bestandsentwicklung und Funktionsräume von Graugans, Kanadagans und Nilgans in NRW Untersuchungen zur Wildbiologie von Niederwildarten (z. B. Rebhuhn, Feldhase, Fasan) Fallwilduntersuchung, Wildkrankheiten und Genetik Belastungen des Wildes mit Pflanzenschutzmitteln und Umweltschadstoffen Aufbau eines Revier- und Jagdkatasters Bestandssituation ausgewählter Arten, z.B. Rebhuhn, Baummarder und Kolkrabe Wildbiologische Landschaftsinformationen Untersuchungen zu Wild und Straßenverkehr Maßnahmen zur Lebensraumvernetzung (z.B. Grünbrücken)
Zentrale Aufgabe eines Luftreinhalteplans ist die Zusammenstellung und Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung, um schnellstmöglich überall in Berlin die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten. Der Schwerpunkt der Maßnahmenplanung liegt bei der Reduzierung der Belastung durch Stickstoffdioxid, da hierfür ohne weitere Maßnahmen auch 2020 der Grenzwert für das Jahresmittel an circa 15 Kilometer Straßen nicht sicher eingehalten werden konnte. Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat, stammen etwa drei Viertel der Stickstoffdioxidbelastung aus dem motorisierten Straßenverkehr, d. h. aus den Verbrennungsmotoren in Pkw und Lkw. Bei den Maßnahmen des Luftreinhalteplans steht daher die Minderung des Schadstoffausstoßes im Straßenverkehr an erster Stelle. Die Maßnahmenplanung erfolgte unter Berücksichtigung bereits bestehender thematischer Planungen und verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies betrifft besonders das Maßnahmenfeld Verkehr, das im Wesentlichen auf dem Berliner Mobilitätsgesetz und den daraus resultierenden Planungen wie dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr und dem Nahverkehrsplan aufbaut. Des Weiteren wurden die Stadtentwicklungspläne Zentren, Gewerbe und Industrie und Klima, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm und der Lärmaktionsplan berücksichtigt. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in seiner zweiten Fortschreibung lassen sich in zwei Gruppen aufteilen: 1. Stadtweit wirkende Maßnahmen 2. Lokale Maßnahmen für besonders hoch belastete Straßen Tempo 30 Aufgehoben: Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Schadstoffausstoß stadtweit gesenkt. Dies erfordert zu allererst saubere Fahrzeuge: Mit der Nachrüstung und Flottenmodernisierungen bei Linienbussen und bei Kommunalfahrzeugen nimmt das Land Berlin seine Vorbildrolle bei der Schadstoffminderung von Fahrzeugen wahr. Doch auch der Wirtschaftsverkehr wird durch die Weiterführung der Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Umstellung auf saubere Fahrzeuge unterstützt. Saubere Fahrzeuge allein sind jedoch nicht ausreichend, zumal eine Flottenerneuerung Zeit erfordert. Auch weniger motorisierter Verkehr entlastet die Luft. Durch die vorgesehene Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird nicht nur Parksuchverkehr reduziert, sondern auch ein weiterer Anreiz gesetzt für den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr, das Rad oder für das Zufußgehen. Weniger Pkw-Verkehr bedeutet weniger Abgase, so dass in der gesamten Innenstadt eine Minderung der NO 2 -Belastung erreicht werden kann. Parallel dazu wird die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Rad- und Fußverkehrs vorangetrieben. Gerade damit unterstützt der Luftreinhalteplan die Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes. Die Untersuchungen zur Wirkung der stadtweiten Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes hat gezeigt, dass damit für etwa ein Drittel der kritischen Straßen eine Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Maßnahmen u. a. in den Bereichen Mobilitätsmanagement und Logistik, Fahrgastschifffahrt, mobile und stationäre Maschinen und Geräte, Wärmeversorgung sowie Raum- und Stadtplanung vor. Für einige hoch belastete Straßen reichen die stadtweiten Maßnahmen nicht aus. Hier kann die Einhaltung des NO 2 -Jahresgrenzwertes nur mit zusätzlichen lokalen Maßnahmen erreicht werden. Dies sind im Wesentlichen: Für 33 Straßenabschnitte mit einer gesamten Länge von 20,6 Kilometern ist die Anordnung von Tempo 30 umgesetzt. Frühere Erfahrungen in Berlin zwischen 2003 und 2008, z.B. an der Schildhornstraße und der Beusselstraße, haben gezeigt, dass damit NO 2 -Minderungen bis zu 5 µg/m³ erreichbar sind, weil weniger beschleunigt werden muss. Auch bei nunmehr verbesserter Fahrzeugtechnik und Verkehrslenkung konnte weiterhin eine Reduzierung der NO 2 -Belastung von bis zu 4 µg/m³ nachgewiesen werden. Dies zeigte der Pilotversuch Tempo 30 . Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße Badstraße von Behmstraße bis Exerzierstraße Breite Straße/Schönholzer Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße Hauptstraße 1) von Kleistpark – Innsbrucker Platz Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Silbersteinstraße (im Anschluss an Durchfahrverbot Silbersteinstraße bis Emser Straße mit T30) Invalidenstraße von Alexanderufer bis Scharnhorststraße Joachimstaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee Kantstraße 1) von Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz Klosterstraße von Brunsbüttler Damm bis Pichelsdorfer Straße Leipziger Straße 1) von Markgrafenstraße – Potsdamer Platz Leonorenstraße von Bernkastlerstraße bis Kaiser-Wilhelm Straße Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße Mehringdamm von Yorckstraße bis Bergmannstraße Müllerstraße von Seestraße bis Antonstraße Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz Potsdamer Straße 1) von Potsdamer Platz bis Kleistpark Residenzstraße von Amende Straße bis Lindauer Allee Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke Scharnweberstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße Schönholzer Straße von Wollankstraße bis Parkstraße Sonnenallee von Thiemannstraße bis Reuterstraße Spandauer Damm von Klausener Platz bis Königin-Elisabeth-Straße Tempelhofer Damm 1) von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof Torstraße von Prenzlauer Allee bis Chausseestraße Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße Wilhelmstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee 1) Pilotstrecken des Tempo-30-Versuchs Achtung: Diese Maßnahme, bei der eine Mehrbelastung auf Ausweichstrecken nicht ausgeschlossen werden kann, konnte im Sommer 2022 vollständig aufgehoben werden. Für acht Straßen mussten im Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euronorm 5/V vorgesehen werden. Denn die übrigen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Grenzwerte für die Luftqualität bis 2020 sicher zu erreichen. Zu der Anordnung von Durchfahrverboten wurde das Land Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 9.10.2018 verpflichtet (Aktenzeichen VG 10 K 207.16). Die Fahrverbote traten als Durchfahrverbote mit der Zusatzregelung „Anlieger frei“ im Januar 2020 vollständig in Kraft. Strecken mit Dieseldurchfahrverbot und Zeitpunkt der Aufhebung: Aufhebung im Sommer 2021: Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28 µg/m³ Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer NO 2 -Jahresmittel 2021: 21 µg/m³ Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 24 µg/m³ Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 20 µg/m³ Aufhebung im Sommer 2022: Leipziger Straße von Leipziger Platz (Ost) bis Charlottenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28-31 µg/m³ Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 31 µg/m³ Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 34 µg/m³ Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 35 µg/m³ Im Sommer 2021 konnten die Dieselfahrverbote für die ersten vier Strecken aufgehoben werden, im August 2022 folgte die Aufhebung für die restlichen vier Fahrverbotsstrecken. Um die Einhaltung des NO 2 -Luftqualitätsgrenzwertes an allen ehemaligen Fahrverbotsstrecken abzusichern, gilt für alle diese Strecken weiterhin Tempo 30. Dieseldurchfahrverbote sind nun nicht mehr notwendig. Denn seit 2020 können die Luftqualitätsgrenzwerte an allen Messstationen eingehalten werden. Dank Modernisierung der Fahrzeugflotte ist der Schadstoffausstoß je Fahrzeug deutlich gesunken. So stoßen Pkw und Kleintransporter heute im Mittel circa 20 % weniger Stickstoffoxide als im Jahr 2019. In der vor einigen Jahren noch sehr hoch belasteten Leipziger Straße trug zudem der Einsatz von Elektrobussen zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität bei. LRP 2018-2025 – Szenarienrechnungen Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2020 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal
Renaturierung der Ufer an Schlachtensee und Krumme Lanke GIS-Monitoring mit CIR-Luftbildauswertung Berlin verfügt wie kaum eine andere Großstadt über einen Reichtum an Seen und Fließgewässern. Diese prägen das Landschaftsbild der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft. Die Gewässer im Ballungsraum der Großstadt Berlin sind seit jeher Erholungsschwerpunkte, die von der Bevölkerung gerne zum Baden und für den Wassersport aufgesucht werden. Hinzu kommen weitere Gewässernutzungen wie Binnenschifffahrt, Vorfluter für Klärwerke, Entnahme von Kühlwasser für Kraftwerke und Förderung von Rohwasser aus dem Uferfiltrat für die Trinkwassergewinnung, die auf unterschiedliche Weise die empfindlichen Röhrichte beeinträchtigen. Anfang der 1960er Jahre war der dramatische Rückgang der Röhrichtbestände in Berlin nicht mehr zu übersehen und Anlass dafür, dass das Abgeordnetenhaus 1986 Sofortmaßnahmen zum Schutz und Erhalt der Röhrichte im Rahmen eines Röhrichtschutzprogramms beschloss. Untersuchungen über die Ursachen des Röhrichtrückganges, die Dokumentation über die Entwicklung der Röhrichtbestände sowie Maßnahmen zur Sicherung vorhandener Röhrichte und zur Wiederansiedlung sind Bestandteil dieses Programms. Man begann an den Gewässern 1. Ordnung die noch vorhandenen Bestände und Flachwasserzonen mit Wellenschutzbauten vor dem Wellenschlag des Schiffsverkehrs zu sichern. Inzwischen sind rund 23 Kilometer mit Röhricht bestandenes Ufer durch Palisaden geschützt. Darüber hinaus wurden seit 1995 zahlreiche Neuanpflanzungen von Röhricht an bereits vegetationsfreien Ufern durchgeführt. Auch die Wasserqualität zahlreicher Gewässer hat sich seit 1990 erheblich verbessert. Erste erfolgreiche Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung wie Schlachtensee und Krumme Lanke begannen zwischen 1991 und 2007. Wegen des fehlenden Wellenschlags sind Wellenschutzbauten hier nicht erforderlich. Renaturierung der Ufer an Schlachtensee und Krumme Lanke Diese Maßnahmen führten dazu, dass der Röhrichtrückgang und die damit einhergehende Erosion der Ufer insgesamt gestoppt werden und der Zustand der Ufer und Röhrichte deutlich verbessert werden konnte. Zwischen 1990 bis 2010 ist ein Zuwachs der Berliner Röhrichtfläche um 23 Prozent zu verzeichnen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es weiterhin Gewässerabschnitte gibt, die einen starken Röhrichtrückgang aufweisen, an denen der Schutz des Ufers und die Anpflanzung neuer Röhrichte auch zukünftig dringend notwendig sein werden. Ein Vergleich der Entwicklung der durch Palisaden geschützten Röhrichtbestände mit nicht geschützten Beständen bestätigt dabei die eindeutig positiven Effekte der Wellenschutzbauten. Darüber hinaus schützen sie Makrozoobenthos und Fischbrut vor schiffsinduziertem Wellenschlag, reduzieren die Ufererosion, erschweren das Befahren bzw. Betreten der Röhrichte und sind somit auch im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie wirksam. Ursache für den Röhrichtrückgang war und ist häufig eine Kombination mehrerer Faktoren – die Wichtigsten sind: Gewässereutrophierung, schiffsinduzierter Wellenschlag, ankernde Boote und Badenutzung im Röhricht, Verbiss durch Bisam und Wasservögel, Grundwasserabsenkung, Uferverbau, Stauregulierung, Munitionsbergung. Weiterführende Informationen in Natur und Landschaft, Heft 7, 2015. In Berlin wurden zum Schutz des Uferröhrichts spezielle Regelungen im Berliner Naturschutzgesetz verankert. Als Röhrichte geschützt sind u.a. Schilf, beide Rohrkolbenarten und die Gemeine Teichbinse sowie Schwimmblattpflanzenbestände aus Teichrose, Seerose und Krebsschere. Die Entwicklung der Röhrichtbestände wird mit Hilfe von Luftbildauswertungen an 210 km Uferlänge außerhalb der Innenstadt erfasst und in einer Datenbank dokumentiert. GIS-Monitoring mit CIR-Luftbildauswertung Erfolg, den es zu schützen gilt Die Grunewaldseenkette, zu der Schlachtensee und Krumme Lanke gehören, wurde im 19. Jahrhundert durch Grundwasserabsenkung so stark beeinflusst, dass der Wasserstand um mehrere Meter sank. Als Gegenmaßnahme wird seit Anfang des 20. Jahrhunderts Havelwasser aus dem Wasserwerk Beelitzhof in den Schlachtensee eingeleitet und über den Fenngraben in Richtung des Grunewaldsees gepumpt. Die Ufer der Seen waren noch bis 1953 von ausgedehnten Röhrichtgürteln gesäumt, die zusammen genommen an beiden Seen etwa eine Fläche von rund 35.000 Quadratmetern bildeten. Bis 1990 waren von den Röhrichten nur noch etwas über 600 Quadratmeter übrig. Eine Fläche, die gerade noch zwei Prozent des alten Bestandes entsprach! Die Gründe für diesen extremen Rückgang waren vielseitig: Starke Nährstoffanreicherung durch die Einleitung von Havelwasser, die intensive Badenutzung, der Vertritt der Ufer durch Menschen wie Hunde und Verschattung gehörten dazu. Nachdem die Wasserqualität durch die Einspeisung von entphosphatisiertem Wasser seit den 1980er Jahren deutlich verbessert werden konnte, begannen erste erfolgreiche Renaturierungsmaßnahmen einzelner Uferabschnitte im Rahmen des Berliner Röhrichtschutzprogrammes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zwischen 1991 und 2007. Durch die Wiederanpflanzungen ist es gelungen den Röhrichtbestand an beiden Seen deutlich zu verbessern. Bis 2010 ist der Bestand auf eine Fläche von rund 12.000 Quadratmetern angewachsen – das sind etwa 35 Prozent des Bestandes von 1953. Die kontinuierliche Bestandszunahme seit 1990 um 2.000 Prozent ist beachtenswert. Nicht nur der Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten wurde wieder hergestellt, sondern auch das Landschaftsbild hat sich erheblich verbessert. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Berlin geleistet. Um die Standortbedingungen für die Neubegründung der Röhrichtgürtel zu verbessern, mussten Ufergehölze ausgelichtet und Sandschüttungen angelegt werden – die renaturierten Flächen bleiben zu ihrem Schutz eingezäunt. Die übrigen Uferböschungen sind durch Vertritt stark erodiert, Wurzeln einzelner Bäume entlang des Uferwegs wurden durch buddelnde Hunde frei gelegt. Die für die Verkehrssicherheit zuständigen Behörden bemühen sich regelmäßig um die Sicherung der Uferböschungen. Leider mussten in der Vergangenheit an einzelnen Uferabschnitten auch Steine zum Schutz des Ufers und der Uferbäume eingebaut werden. Mit der Verlagerung der Grenzen des Hundeauslaufgebietes vom Ufer weg ist die Voraussetzung gegeben, dass schrittweise die betretbaren Uferabschnitte für Erholungssuchende wieder in einen attraktiveren Zustand versetzt werden können. 96 Prozent der Flächen des Hundeauslaufgebiets rund um die beiden Seen bleiben erhalten. Außerhalb des Hundeauslaufgebietes müssen Hunde an einer max. 2 m langen Leine geführt werden. Die Mitnahme an öffentliche Badestellen ist während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht gestattet. Die neuen Grenzen und Regeln werden durch die “Hundeampel” im Gelände deutlich. Weitere Informationen zum Hundeauslauf Zur Dokumentation und Quantifizierung des Röhrichtrückgangs wurde ein Monitoringprogramm aufgelegt. Das Ziel des Untersuchungsprogramms bestand in: der flächendeckenden Kartierung und Bilanzierung aller Röhricht- und Schwimmblattpflanzenbestände der Berliner Gewässer Spree, Dahme und Havel, dem Vergleich der Kartierungen aktueller und historischer Jahrgänge, der umfassenden Ursachenanalyse der Röhrichtbestandsentwicklung, der Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen des Röhrichtschutzprogramms. Zu diesem Zweck wurden Luftbilder interpretiert. Für das gesamte Stadtgebiet liegen CIR-Luftbilder (Color-Infra-Rot) aus den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015 vor. Die Luftbildauswertung erfolgte für 210 km Uferlänge der Berliner Spree-, Dahme- und Havelgewässer als stereoskopische Interpretation. Dafür wurden u.a. verschiedene Röhrichte, benachbarte Wasser- und Landvegetation sowie Röhrichtschutzanlagen erfasst. Um langfristige Veränderungen der Röhrichtbestandsentwicklung zu ermitteln, wurden zusätzlich Schwarz/Weiß-Luftbilder der Jahre 1928, 1944 und 1953 analysiert. Entsprechend der Bildqualität und dem Bildmaßstab wurden speziell angepasste Legenden entwickelt, die als übergeordnete Einheiten den Vergleich zu den CIR-Kartierungen zulassen. Die Ergebnisse liegen als Interpretationskarten vor. Sie wurden digitalisiert und zu Datensätzen in einem geographischen Informationssystem (GIS) zusammengestellt, die die Ufersituation der Berliner Gewässer für die jeweiligen Jahre zeigen. Es wurden spezielle Abfrage- und Auswertungsalgorithmen zur Bilanzierung der Flächenkartierungen entwickelt. Es ist sowohl eine Bewertung der Bestandssituation jedes Standortes, jedes Einzelgewässers und aller untersuchten Seen mit detaillierter Artenzusammensetzung und den Veränderungen möglich. Die Datenhaltung der thematischen und räumlichen Informationen in einem GIS ermöglicht die Darstellung der Bestandsdaten und Analyseergebnisse in unterschiedlichen Maßstäben und Jahrgängen. Das “Röhricht-GIS” steht im Fach-Informationssystem Naturschutz-Artenschutz-Landschaftspflege (FINAL) zur Verfügung und hat sich in der Praxis als Planungs-, Überprüfungs- und Dokumentationsinstrument bewährt. Es dient auch der Ermittlung der potenziell mit Röhricht bepflanzbaren Flächen und der konkreten Auswahl geeigneter Standorte für Röhrichtpflanzungen. Die Ergebnisse der Luftbildauswertung zeigen, dass die Berliner Gewässer bis 1990 fast zwei Drittel ihrer Röhrichtbestände verloren. Bezugsjahr ist 1953 mit einem Bestand von rund 166,5 ha. 1990 betrug der Bestand aller in diesem Programm untersuchten Gewässer nur noch 61,3 ha. 2015 konnten hingegen wieder 46 % (71,3 ha) des Ausgangsbestands kartiert werden. Zwischen 1990 und 2015 erfolgte somit ein Zuwachs von 10 ha. Rückgangsgeschehen wie Zuwachs verlaufen dabei von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. An ungeschützten Uferabschnitten kommt es auch weiterhin zur Auflösung geschlossener Bestände.
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