Am 27. März 2015 eröffnete Bundesministerin Barbara Hendricks den Neubau der Saatgutbank der Freien Universität Berlin. Sie übernimmt die Schirmherrschaft für Deutschlands älteste Wildpflanzen-Saatgutbank. Die Dahlemer Saatgutbank war bisher eher unscheinbar in den Räumen des Wirtschaftshofes im Botanischen Garten untergebracht und zieht nun in eigene Räumlichkeiten am Sumpf- und Wasserpflanzengarten. Die Saatgutbank des botanischen Gartens besteht seit 1994 und gehört damit zu den Ältesten in Deutschland und umfasst derzeit ca.7000 Saatguteinlagerungen. Die Saatgutbank sammelt, trocknet und lagert Saatgut aus der ganzen Welt, schwerpunktmäßig aber aus Europa und der Region Berlin-Brandenburg. Die Sammlung von Saatgut dient vor allem dem Schutz gefährdeter oder geschützter Arten zur Sicherung des Artenbestandes sowie der Wissenschaft und Forschung. Dazu werden auf Expeditionen die Samen gesammelt, gereinigt und aufbereitet, anschließend wird das Saatgut in einem Trockenraum bei 15° C und 15% relativer Luftfeuchte getrocknet und schließlich in einem Kühlraum bei -20 Grad eingelagert. Auf diese Weise kann die Keimfähigkeit der Samen Jahrzehnte, manchmal sogar Jahrhunderte erhalten werden!
Samen ist nicht gleich Samen - daher ist das Saatgutrecht in Deutschland und der EU auf eine lange Tradition zurückzuführen. Die Saatgutqualität basiert auf den drei Säulen "Sortenzulassung", "Saatgutanerkennung" und "Überwachung des Saatguthandels", um der Landwirtschaft und den Privatverbrauchern eine hochwertige Ware anzubieten: Sortenzulassung Die Regelungen zur Sortenzulassung gelten EU-weit und stellen den landeskulturellen Wert ebenso wie den Sortenschutz in den Vordergrund. Auf nationaler Ebene prüft das Bundessortenamt, inwieweit eine Neuzüchtung den Kriterien des Züchtungsfortschrittes entspricht. Eine Neuzüchtung erfordert eine intensive Entwicklungszeit, die mindestens fünf Jahre beträgt. Für einen gewissen Ausgleich sorgt der Sortenschutz mit den Lizenzgebühren. Ohne diese Regelungen würde es im Saatgutbereich kaum mehr Neuentwicklungen geben. Saatgutanerkennung Bei den landwirtschaftlichen Arten, u.a. Getreide, Gräser, Futterpflanzen, stellt die Saatgutanerkennung sicher, dass die aus dem EG-Recht abgeleiteten Mindesteigenschaften der Saatgutqualität auch tatsächlich eingehalten werden. Gemäß geltendem EU-Recht hat Deutschland für einige Arten strengere Kriterien in Bezug auf die Keimfähigkeit festgesetzt: Gerste und Weizen – EU 85 % Mindestkeimfähigkeit, Deutschland 92 % Mindestkeimfähigkeit. Nach der Begutachtung auf dem Feld folgen eingehende Untersuchungen im Labor. Erst wenn diese Ergebnisse positiv ausfallen, wird die Saatgutpartie mit einer so genannten Anerkennungsnummer versehen, die sie auf dem Weg vom Vermehrer bis zur Aussaat begleitet. Die Saatgutanerkennung ist EU-weit für die landwirtschaftlichen Pflanzenarten vorgeschrieben; Getreide, Gräser, Raps, Senf, Kartoffeln u.ä dürfen nur dann gehandelt werden, wenn sie amtlich anerkannt sind. Für die Gemüsearten sind Mindestanforderungen festgesetzt; dem verantwortlichen Inverkehrbringer obliegt es, diese Standards zu gewährleisten. Überwachung des Saatguthandels Die Überwachung des Saatguthandels - in NRW ist das LANUV dafür zuständig - stellt eine Systemkontrolle, also eine "Kontrolle der Kontrolle", dar. Nach der Anerkennung bzw. im Falle des Inverkehrbringens wird geprüft, ob die vorgeschriebenen, zugesagten und amtlich bestätigten Eigenschaften auch tatsächlich vorliegen. Im Rahmen der Deregulierung von Gesetzen und Vorgaben wird das amtliche Anerkennungsverfahren schrittweise für die Eigenkontrollsysteme der Saatgutwirtschaft geöffnet. In diesem Zusammenhang kommt der Systemkontrolle durch das LANUV eine besondere Bedeutung zu. Die jährliche Auswahl der zu überwachenden Betriebe erfolgt risikobasiert. Das LANUV setzt hierbei ein besonderes Gewicht auf Kontrollen am "Flaschenhals", also bei Herstellern / Aufbereitern von Saatgut. Kontrollen in reinen Handelsbetrieben finden zusätzlich statt um das ganze Sortiment auf dem Saatgutmarkt in Nordrhein-Westfalen im Auge zu behalten.
Die Überwachung der Einhaltung der saatgutrechtlichen Bestimmungen dient dem Schutz der Saatgutkäufer und der Saatgutanbieter in NRW. Was unterscheidet Saatgut von Weizen für die Herstellung von Sonntagsbrötchen? Äußerlich ist dem Korn auf dem Feld nichts anzusehen. Saatgut stammt immer aus Zuchtmaterial. Dieser Bestand wird durch die Anerkennungsstelle im Laufe der Vegetation mehrfach begutachtet. Danach folgt die Untersuchung der Samen, ob die Mindestanforderungen an die Keimfähigkeit und andere Eigenschaften eingehalten werden. Nach Bestehen dieser Prüfungen wird ein amtliches Etikett erteilt, das belegt, dass hier Zertifiziertes Saatgut entstanden ist. Weizen, der zur Brötchenherstellung auf dem Feld wächst, unterliegt nicht den strengen Anforderungen an die Gesundheit des Sorten-Bestandes wie Saatgut. Saatguterzeugung erfordert Fertigkeit und kostet Arbeitszeit, ist also teuer. Daher liegt ein großes Augenmerk der Saatgutüberwachung auf der Kontrolle, ob es sich bei gekennzeichnetem Saatgut tatsächlich um solches handelt, oder ob Weizen für die Nahrungsmittelherstellung als Saatgut verkauft wird. Der Ahndung solcher Verstöße kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Überprüfung der Saatgutqualität hinsichtlich der Keimfähigkeit, der Reinheit und dem Fremdbesatz gewährt den Saatgutverbrauchern einen hohen Qualitätsstandard.
Kultursubstrate sind „Stoffe, die dazu bestimmt sind, Nutzpflanzen als Wurzelraum zu dienen und die dazu in Böden eingebracht, auf Böden aufgebracht oder in bodenunabhängigen Anwendungen genutzt werden“ (§ 2 Nr. 8, Düngegesetz) . Typische Beispiele für Kultursubstrate sind Blumenerden oder Substrate zur Speisepilzherstellung. Kultursubstrate besitzen in der Regel einen hohen Anteil an Kompost oder Torf. Die zulässigen Ausgangsstoffe sind jedoch dieselben wie für organische Düngemittel. In Kultursubstraten ist der Gehalt an Nährstoffen weniger wichtig als der Salzgehalt oder der pH-Wert, welche einen starken Einfluss auf die Keimfähigkeit und auf das Wurzelwachstum von Pflanzen haben. Daher unterscheidet sich auch die Deklaration von Kultursubstraten von der der Düngemittel.
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Kleefarn Marsilea quadrifolia Linnaeus 1753 Der Kleefarn gehört zu den Wasserfarnen, bildet lockere Rasen und weist vierteilige, kleeblattartige Blätter auf. Wächst die Art untergetaucht im Wasser, so entwickelt sie bis zu 50 cm lange Stiele, so dass die Blätter an der Wasseroberfläche schwimmen. Auch ein Wachstum an Land ist möglich: dann bringen die Pflanzen allerdings deutlich kürzere Stiele und kleinere Blätter hervor. Gegenwärtig ist in Deutschland nur ein natürliches Vorkommen in Baden-Württemberg bekannt.bei Trockenheit und unter Sauerstoffabschluss erhalten blei- ben kann. Verbreitet wird die Art über Wasservögel oder bei Überschwemmungen mit dem Wasser. Überwiegend vermehrt sich die Art jedoch über bewurzelte Triebe, die sich von der Mutterpflanze lösen und dann selbständig werden. Die Art reagiert im Übrigen empfindlich auf Schwankungen des Was- serstands: nach Anstieg des Wasserspiegels sterben die alten Landblätter ab und es müssen Wasserblätter gebildet werden. LebensraumMaSSe und Zahlen Der als konkurrenzschwach geltende Kleefarn besiedelt bis 40 cm tiefe Flachwasserbereiche sowie trockengefallene, schlam- mige Ufer von Weihern und Tümpeln, seltener von Fließge- wässern. An Land kann er an nassen, vegetationsfreien Stellen in Lehmgruben und Schweineweiden auftreten.Wuchshöhe: an Land max. 10 cm; im Wasser max. 50 cm Lebensdauer: mehrjährig Lebensweise Der Kleefarn entwickelt weit kriechende, verzweigte Rhi- zome. Es existiert eine Wasserform und eine wesentlich gedrungenere Landform. Nur an Blättern der Landform werden auf trockengefallenen Böden Sporokarpe gebildet. Diese enthalten die Sporangien (Sporenbehälter) und sind austrocknungsresistent. Nach einer Ruhephase erreichen die Sporokarpe ihre Keimfähigkeit, die mehrere Jahrzehnte lang Verbreitung Das Verbreitungsgebiet des Kleefarns umfasst die submedi- terranen Bereiche Europas und Asiens. Die Art wurde nach Nordamerika eingeschleppt. In Europa gibt es Vorkommen in Portugal, in Teilen des südwestlichen und mittleren Frank- reichs, in Norditalien, im Donaugebiet, an der unteren Wolga und vereinzelt im Mittelmeerraum. In Deutschland galt die Art seit den 1960er Jahren als ausgestorben oder verschollen. Zwischenzeitlich sind Vorkommen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bekannt. Verbreitung in Baden-Württemberg Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Art entlang des nörd- lichen und mittleren Oberrheins weit verbreitet. Aktuell sind nur noch Restvorkommen am Oberrhein bekannt. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg Die Bestandssituation in Baden-Württemberg ist negativ ein- zuschätzen. Eventuell sind noch aktivierbare Sporokarpien im Bereich erloschener Vorkommen vorhanden, aus denen unter geeigneten Bedingungen wieder Bestände entstehen könnten. Gefährdung und Schutz Rote Liste BW Schutzstatus D Verordnungen und Richtlinien BNatSchg 10besondersstreng vom aussterben bedrohtausgestorben od. verschollengesütztgeschützt FFH-Richtlinie AnhangAnhang - ii iv BArtSchv - - - SchutzmaSSnahmen Gefährdungsursachen EG-vo 338/97 Kanalisierung des Rheins in den vergangenen Jahrhun- derten Veränderung des Grundwasserhaushaltes Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel- und Schadstoffeintrag Meliorationsmaßnahmen (Düngung) Auffüllungen Gelegentliche Mahd der Hochstauden und des Röhrichts Entfernen von Gehölzen Schaffung offener Bodenstellen Bei geeigneten Habitatbedingungen Wiederansiedlung im Umfeld ehemaliger Wuchsorte Schutzprojekte Umsetzung FFH-Richtline Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg FFH-Richtlinie Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar- tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH- Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de). Erhaltungszustand in Baden-Württemberg Einzelbewertung Gesamtbewertung VerbreitungsgebietPopulationHabitatZukunftsaussichten ungünstig-ungünstig-ungünstig-ungünstig- schlechtschlechtschlechtschlecht ungünstig-schlecht
Die in Europa vorkommenden Ambrosiaarten zählen zur Familie der Korbblütler. Das einjährige Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) , meist nur Ambrosia genannt, ist wegen der zunehmenden Verbreitung und des großen allergenen Potenzials der bedeutendste Vertreter aller Ambrosiaarten. Ambrosia besitzt das stärkste Pollenallergen. Dadurch können beim Menschen allergische Erkrankungen der Atemwege wie Heuschnupfen, Atembeschwerden, Asthma und Reaktionen der Haut hervorgerufen werden. Blühen die Pflanzen im Siedlungsbereich des Menschen steigt die lokale Pollenkonzentration und führt zu einem höheren Allergierisiko für die Bevölkerung. Unter günstigen Standortbedingungen bildet eine einzelne Pflanze tausende von Samen, die im Boden über Jahrzehnte keimfähig bleiben. Durch Anhaften der Samen an Fahrzeugreifen oder landwirtschaftlichen Geräten wird Ambrosia über weite Strecken verschleppt. In bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen kann Ambrosia zu einem schwer bekämpfbaren Unkraut werden und damit zu Ertragseinbußen führen. Kulturen mit einer eher späten Vegetationsentwicklung wie Sonnenblumen, Sojabohnen oder Mais sind besonders gefährdet. Mitte des 19. Jahrhunderts gelangten die ersten Ambrosiasamen mit sonnenblumenhaltigen Saat- und Futtermischungen aus ihrer ursprünglichen Heimat Nordamerika nach Europa. Die in Nordamerika als Ragweed bekannte Pflanze gilt in Deutschland somit als neue, nicht heimische Pflanze (Neophyt). Die Pollen der Beifuß-Ambrosie sind stark allergen. Schon wenige Pollen in der Atemluft reichen bei Allergikern aus, um Allergiesymptome wie Heuschnupfen, tränende Augen, Müdigkeit, Kopfschmerzen bis hin zu Asthma auszulösen. Bei einigen Menschen kann schon die Berührung mit der Pflanze allergische Reaktionen auf der Haut auslösen. Ihre Hauptblütezeit beginnt im Spätsommer, wenn die meisten allergieauslösenden Pflanzen bereits verblüht sind und verlängert somit die Beschwerden von Allergikern bis in den Herbst. Eine spezifische Allergie gegenüber Ambrosiapollen entsteht nicht zwangsläufig beim ersten Kontakt mit den Pollen. Dieser geht eine sogenannte Sensibilisierung gegen allergene Pollen voraus, die bis zu zehn Jahre dauern kann. Zu deutlicher schnelleren Reaktionen kann es bei Personen kommen die bereits gegen Pollen einer anderen Beifußart sensibilisieret sind, da sich diese Pollen sehr ähnlich sind. Man spricht hier von Kreuzreaktionen. Weitere Informationen zum Thema Allergien und Pollen finden Sie bei dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, oder bei der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst Die Beifuß-Ambrosie vermehrt sich durch Samen, die je nach Witterung ab Mitte März bis August keimen. Junge Pflanzen entwickeln sich zunächst nur langsam. Erst im Juni setzt ein stärkeres Höhenwachstum bis zur Blütenbildung ein. Dieser Wachstumsverlauf ist typisch. Bei günstiger Witterung, auf nährstoffreichen Boden sowie guter Wasserversorgung wächst sie meist üppig, verzweigt sich stark und bildet Tausende von Samen. Mitunter erreicht sie Wuchshöhen bis zu 1,8 Meter. Sind die Bedingungen nicht optimal, bleibt sie meist klein und bildet weniger und kürzere Seitenäste aus. Selbst sehr kleine Pflanzen von zehn Zentimeter Höhe können Blüten und Samen bilden, deren Keimfähigkeit im Boden bis zu vierzig Jahren erhalten bleibt. Im Herbst stirbt die Pflanze nach den ersten strengen Frösten ab. Bei der Bestimmung der Beifuß-Ambrosie sollte insbesondere auf die Blattform, die Blattunterseite und Behaarung des Stängels geachtet werden. Die Blattunterseite ist nur wenig heller gefärbt als die Blattoberseite. Merkmale der Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) Ambrosia kann leicht mit anderen Pflanzenarten verwechselt werden, insbesondere dann, wenn diese wie die Beifuß-Ambrosie gefiederte Blätter und eine ähnliche Wuchsform haben. Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris) Wermut (Artemisia absinthium) Büschelschön (Phacelia tanacetifolia) Ambrosia wird meist unbewusst und unbeabsichtigt in neue Gebiete verschleppt. Über kurze Strecken kann der vom Verkehr erzeugte Fahrtwind zur Verdriftung von Samen entlang von Straßen führen. Werden Mäharbeiten an Straßenrändern zur Samenreife ausgeführt, kann Samen an Reifen von Mähfahrzeugen haften bleiben und über weite Distanzen verbreitet werden. Weitere Ausbreitungsmöglichkeiten entstehen beispielsweise durch Verunreinigung im Vogelfutter, in Futtermitteln, in Saat- und Erntegut oder beim Transport von samenhaltigem Erdaushub. Mit Bodenresten, die an Geräten und Fahrzeugen anhaften, kann der Samen in neue Gebiete gelangen. Die nachstehende Karte gibt einen Überblick über das Ambrosiavorkommen in Baden-Württemberg. Berücksichtigt wurden Erstfunde in Neubaugebieten, städtischen Grünanlagen, an Verkehrswegen (Straßen, Bahnlinien, Häfen) sowie in der freien Landschaft in den Jahren 1986 bis 2021. Die Daten basieren auf Meldungen aus der Bevölkerung bei der Ambrosia-Meldestelle und Abfragen der Meldestelle bei den Stadt- und Landkreisen. Es besteht kein systematisches, flächenhaftes Monitoring für Ambrosiavorkommen. Die Karte gibt daher nur Anhaltspunkte wider, kann aber den landesweiten tatsächlichen Zustand nicht abbilden. Nachweise für Ambrosia artemisiifolia in Baden-Württemberg (1986-2021) Bekämpfung von Einzelpflanzen und kleineren Beständen Ambrosia sollte möglichst einschließlich der Wurzeln vor der Blüte herausgezogen werden, um eine Pollenbelastung der Atemluft zu verhindern. Um mögliche allergische Reaktionen der Haut und Atemwege zu vermeiden, sollten Schutzmaßnahmen getroffen werden. Allergiker sollten den Kontakt mit der Pflanze meiden. Pflanzen vor Blühbeginn mit der Wurzel ausreißen, bei bereits blühenden Pflanzen eine gut sitzende Staubschutzmaske (FFP2) tragen, um Hautreizungen zu vermeiden sollten Handschuhe getragen werden. Die ausgerissenen Pflanzen in einen Müllbeutel über die Restmülltonne entsorgen. Bei Pflanzen, die auf dem Komposthaufen oder in die Biotonne entsorgt werden, könnten Samen noch ausreifen. Die Fundstelle wiederholt auf neue Keimlinge oder auf wieder ausgetriebene Pflanzen kontrollieren. Bekämpfung von großen Ambrosiabeständen Bei großflächigen Bekämpfungsmaßnahmen wird zusätzliche Schutzkleidung und Augenschutz empfohlen. Mehr Informationen erhalten Sie über das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Im Frühjahr und circa Ende August mähen oder mulchen. Möglichst keine Mahd zur Samenreife im September oder Oktober, um eine Samenausbreitung zu verhindern. Nach 3-4 Wochen Kontrolle des Standorts auf Wiederaustrieb oder Neuauflauf. Auch abgeschnittene oder sehr kleine Pflanzen von zehn Zentimeter Höhe können blühen und Samen bilden. Deshalb muss bei Bedarf eine Wiederholung der Mahd oder des Mulchens erfolgen. Durch Mahd allein lassen sich große Bestände an Straßenrändern oft nicht vollständig entfernen, hier können zusätzliche Methoden wie Heißdampf- oder Heißwassermethode angewendet werden. Eine Studie zu diesem Verfahren ist über den Publikationsdienst erhältlich. Nach erfolgreicher Bekämpfung sollten die entstandenen Lücken durch Aussaat von Konkurrenzpflanzen geschlossen werden. Da Ambrosiasamen sehr langlebig sind, empfehlen sich Nachkontrollen auch in den Folgejahren. Bei chemischen Bekämpfungsmaßnahmen müssen die rechtlichen Regeln des Pflanzenschutzes beachtet werden. Das Verschleppen von kontaminiertem Erdaushub von Baustellen oder Erddeponien ist zu vermeiden. Belastete Erde nicht mit unbelasteter Erde vermischen. Wenn möglich belastete Erde separieren, mit Folie oder Vlies abdecken, um eine Anreicherung des Bodens mit Samen zu verhindern. Eventuell durch Dämpfen sterilisieren oder nur zur Verfüllung in größerer Bodentiefe nutzen. Belastete Erde nicht für spätere Grün- oder Gartenflächen verwenden. Ambrosia bevorzugt wärmeres, nicht zu trockenes Klima. Eine massive Ausbreitung von Ambrosia wird begünstigt, wenn Ambrosiabestände ihren Lebenszyklus beenden können, also reife Samen produzieren. Das geschieht, wenn die Pflanzen im Herbst die Samenreife erlangen, was nur bei warmen und langen Sommern der Fall ist. Daher profitieren sie von einer verlängerten Vegetationsperiode durch den Klimawandel. Inzwischen hat sich die einjährige Pflanze auch in Teilen Deutschlands ausgebreitet. Im Baden-Württemberg kommt sie im wärmebegünstigten Oberrheingraben, insbesondere im Raum Karlsruhe-Mannheim, der Freiburger Bucht, im Neckarbecken und im Mittleren Albvorland vor. Auch in einigen Gebieten um den Bodensee wurden vermehrt Bestände nachgewiesen. In der Broschüre FAQ - Handlungsfeld Gesundheitsvorsorge - Häufige Fragen zum Klimawandel und Klimaanpassung und im Monitoringbericht 2020 zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen. Für wirksame Bekämpfungsmaßnahmen müssen Ambrosiabestände bekannt sein. Das Wissen über die Verbreitung und erfolgreiche Bekämpfungsmaßnahmen soll gebündelt zur Verfügung stehen. Um der unkontrollierten Ausbreitung entgegen zu wirken, wird um aktive Mithilfe gebeten. Kleine Bestände oder einzelne Pflanzen sollten sachgerecht entfernt werden, größere Bestände melden Sie bitte bei der Ambrosiameldestelle der LUBW. Sie haben Ambrosia entdeckt? Bitte melden Sie Ihren Fund mit Bild, Pflanzenanzahl und Information darüber, ob die Pflanze beseitigt wurde über unser Onlineformular oder über die App "Meine Umwelt" . Weitere Informationen zum Thema Ambrosia finden Sie unter folgenden Links:
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von W. von Borries-Eckendorf GmbH & Co. KG durchgeführt. Zum Schutz der Kulturart Raps vor Schadinsekten soll im Rahmen von InRaps überprüft werden, ob auf Basis biologischer Lösungsansätze eine Alternative zum chemischen Pflanzenschutz bestehen kann. Konkret handelt es sich hierbei um die Identifikation und Erforschung einer umweltfreundlichen Saatgutbehandlung (USB), die in den ersten sechs bis acht Wochen nach der Aussaat von Raps zu einer Abwehr gegen die Kleine Kohlfliege und den Rapserdfloh führt. Das Vorhaben beinhaltet Labor- und Feldversuche und soll in Zusammenarbeit der Unternehmen NPZi und WvB mit den Abt. Agrarentomologie und Biochemie der Pflanze der Uni Göttingen erfolgen. NPZi und WvB führen Behandlungen (Beizung) von Rapssaat mit div. Substanzen und Organismen durch, die als aussichtsreiche umweltfreundliche Saatgutbehandlungen (USB) gegen Schadinsekten identifiziert wurden. In Keimungs- und Triebkraft-Untersuchungen werden die USB auf Pflanzenverträglichkeit hin untersucht. Bei entsprechender Eignung werden Pflanzen aus Saatgut mit USB angezogen und in Biotests mit der Kleinen Kohlfliege und dem Rapserdfloh am Institut für Agrarentomologie konfrontiert. Kombiniert wird dieser Ansatz mit exot. Raps-Linien, die eine mögliche genetische Resistenz besitzen. Varianten mit verminderten Fraßschäden im Biotest werden in der Abt. für Biochemie der Pflanze (Uni Göttingen) mittels Metabolite Profiling analysiert, um biochemische Mechanismen zu identifizieren. Wurde die Wirksamkeit einzelner USB im Labor bestätigt, führen die NPZi und WvB mehrjährige Feldprüfungen mit den USB an fünf Standorten zur Frühjahrs- und Herbstaussaat durch, um die Wirksamkeit der USB zu verifizieren. Erfolgreiche USB werden abschließend im Labormaßstab bei der NPZi optimiert und für den Produktionsmaßstab vorbereitet.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von NPZ Innovation GmbH durchgeführt. Zum Schutz der Kulturart Raps vor Schadinsekten soll im Rahmen von InRaps überprüft werden, ob auf Basis biologischer Lösungsansätze eine Alternative zum chemischen Pflanzenschutz bestehen kann. Konkret handelt es sich hierbei um die Identifikation und Erforschung einer umweltfreundlichen Saatgutbehandlung (USB), die in den ersten sechs bis acht Wochen nach der Aussaat von Raps zu einer Abwehr gegen die Kleine Kohlfliege und den Rapserdfloh führt. Das Vorhaben beinhaltet Labor- und Feldversuche und soll in Zusammenarbeit der Unternehmen NPZi und WvB mit den Abt. Agrarentomologie und Biochemie der Pflanze der Uni Göttingen erfolgen. NPZi und WvB führen Behandlungen (Beizung) von Rapssaat mit div. Substanzen und Organismen durch, die als aussichtsreiche umweltfreundliche Saatgutbehandlungen (USB) gegen Schadinsekten identifiziert wurden. In Keimungs- und Triebkraft-Untersuchungen werden die USB auf Pflanzenverträglichkeit hin untersucht. Bei entsprechender Eignung werden Pflanzen aus Saatgut mit USB angezogen und in Biotests mit der Kleinen Kohlfliege und dem Rapserdfloh am Institut für Agrarentomologie konfrontiert. Kombiniert wird dieser Ansatz mit exot. Raps-Linien, die eine mögliche genetische Resistenz besitzen. Varianten mit verminderten Fraßschäden im Biotest werden in der Abt. für Biochemie der Pflanze (Uni Göttingen) mittels Metabolite Profiling analysiert, um biochemische Mechanismen zu identifizieren. Wurde die Wirksamkeit einzelner USB im Labor bestätigt, führen die NPZi und WvB mehrjährige Feldprüfungen mit den USB an fünf Standorten zur Frühjahrs- und Herbstaussaat durch, um die Wirksamkeit der USB zu verifizieren. Erfolgreiche USB werden abschließend im Labormaßstab bei der NPZi optimiert und für den Produktionsmaßstab vorbereitet.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von AESKULAP GmbH durchgeführt. Es sollen Samenkörner verschiedener Pflanzenarten in Kombination mit Sporen von arbuskulären Mykorrhizapilzen in einer Pille (Allomultigermpille AMG) kombiniert werden. Diese AMG-Pillen sollen auf ihre Eignung für die Aussaat von langsam/spät/unsicher keimende Arten hin getestet werden. Ziel ist es, die teure Jungpflanzenanzucht und -pflanzung schwer zu etablierender Arten durch eine Direktsaat zu ersetzen. Zur Erzeugung der AMG-Pillen muss i) die Technik zur Erzeugung der AMG-Pille entwickelt werden, ii) die Zusammensetzung der AMG-Pille optimiert werden (Mykorrhizierung), iii) eine 'ideale' Leguminose charakterisiert werden, iv) die Etablierung von Feldbeständen der Zielarten über Aussaat der AMG-Pille in Gewächshaus- und Freilandversuchen getestet werden. Die AESKULAP GmbH wird ein Verfahren zur Herstellung der AMG-Pillen entwickeln und die Konsistenz der Pillen sowie die Artenkombinationen in der Pille optimieren. Das JKI wird in einer Mutantenkollektion die optimalen Wuchstypen von Blauen Süßlupinen als Kombinationspartner (Ammenarten) für die AMG-Pillen charakterisieren und mit Soja vergleichen. Die Universität Rostock wird Mykorrhizzasporen herstellen und in geeignetem Zustand in die Pilliermasse einbringen sowie Vitalität und Persistenz der Pilze beurteilen. Projektpartner und Praxisbetriebe werden die AMG-Pillen in Gewächshaus- und Freilandversuchen beurteilen.
Das Projekt "Genetische Aspekte bei der natürlichen und künstlichen Verjüngung von Douglasie (P29)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht durchgeführt. Gesicherte Aussagen über die genetische Herkunft von Douglasien-Altbeständen, Ausmaß und Art der genetischen Variation in der Verjüngung, die Zusammensetzung von Saatgutpartien, sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der genetischen Qualität bei Pflanzgut zu erhalten. Überprüfung der Rasse anhand von Markeralellen ist auch bei bayerischen Douglasienvorkommen möglich; in Bayern überwiegen die Vorkommen der 'grünen' Douglasie, es gibt aber auch Mischvorkommen und Vorkommen der ungeeigneten 'grauen' Douglasie. Einige dieser Bestände sind auch zur Saatguternte zugelassen. Alle bayerischen Saatgutbestände sollten auf ihre Rassenzugehörigkeit und ihre genetische Variation hin überprüft werden und bei Neuzulassungen eine Herkunftsbestimmung vorgenommen werden. Unterschiedliche Färbung der Sämlinge in der Baumschule ist auch auf Rassenunterschiede zurückzuführen. Allerdings ist die Trennung der 'grünen' Sämlinge von den 'grauen' nur nach der Farbe in der Baumschule in der Praxis nicht möglich. Altbestände der Douglasie aus Bayern sind genetisch sehr heterogen. Diese Heterogenität überträgt sich auch auf das Saatgut und auf die natürliche Verjüngung. Bei dieser wird die genetische Information des Altbestandes vollständig an die nächste Generation weitergegeben. Saatgutpartien die in demselben Bestand in unterschiedlichen Jahren geerntet wurden, unterscheiden sich sowohl in der äußeren Qualität, als auch in ihrer genetischen Zusammensetzung. Ein Zusammenhang zwischen Qualität und Anzahl der beernteten Bäume wurde nicht festgestellt. Hat der Ausgangsbestand bereits eine sehr geringe Diversität, so ist auch die Diversität des Saatgutes gering, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von 20 Erntebäumen eingehalten wird. Anzuchtbedingungen und Anzuchtverfahren haben bei Douglasie keinen nennenswerten Einfluss auf die genetische Struktur der Sämlingspopulationen. Douglasiensaatgut kann über einen sehr langen Zeitraum bei - 20 Grad Celsius ohne nennenswerten Verlust an Keimfähigkeit gelagert werden.