Am 29. September 1957 explodierte in der Nähe der russischen Stadt Kyshtym ein Tank mit hochradioaktiver Abfallflüssigkeit. Der Abfall stammte aus der Produktion von Plutonium für den Bau russischer Atombomben. Betreiber der Anlage war der Produktionsbetrieb Mayak in der benachbarten Stadt Osjorsk. Das Kühlsystem eines Abwassertanks war ausgefallen, so dass die Flüssigkeit im Behälter verdampfte. Durch die Selbsterwärmung kam es zu einer riesigen chemischen Explosion des ausgetrockneten Salzrestes. Die radioaktiven Partikel wurden bis zu 1000 Meter hoch in die Luft geschleudert und auf eine Fläche von 10 bis 40 Kilometer Breite und 300 Kilometer Länge verteilt. Der Unfall wurde als Vorfall der Stufe 6 der internationalen INES-Skala eingestuft.
Am 21. Januar 1968 stürzte in der Nähe des Luftwaffenstützpunkts Thule im Nordwesten Grönlands ein mit mehreren Atomwaffen bestückter US-amerikanischer B-52-Bomber ab. Dabei wurden mehrere Kilogramm waffenfähiges Plutonium freigesetzt. Das Plutonium kontaminierte den Schnee und das Eis in unmittelbarer Nähe des Absturzorts und wurde durch starke Winde und Wasser über ein weites Gebiet getragen.
Die Atombombe "Little Boy" explodiert mit einer Sprengkraft von 13,5 kt über Hiroschima (mit einem 60 kg schweren Uran-235-Kern). 140 000 Menschen sterben bis Ende 1945 an den Folgen.
Die Atombombe "Fat Man" mit einer Sprengkraft von 22 kt wird über Nagasaki abgeworfen. Unmittelbare Folge: 70 000 Tote.
In einer gemeinsamen Erklärung forderten am 29. März 2011 50 Alternative Nobelpreisträger und weitere Mitglieder des World Future Councils einen weltweiten Austieg aus der Atomkraft. "Wir ziehen aus dem Störfall in Japan die Konsequenz, dass die menschliche Gesellschaft, ob sie nun im Eigeninteresse handelt oder als Treuhänder für zukünftige Generationen, überall auf der Welt eine viel größere Sorgfalt walten lassen muss, wenn es um den Umgang mit einer Technologie geht, die das Potential zur Massenvernichtung hat. Wir sollten solche Technologien auslaufen lassen, sie abschaffen und schlussendlich durch Alternativen ersetzen, die heutige und zukünftige Generationen nicht bedrohen. Dies gilt sowohl für Atomwaffen als auch für Atomkraftwerke."
Die IAEO wurde am 29.7.1957 als autonome Organisation in der UN gegründet mit dem Ziel, die sichere und friedliche Nutzung der Atomenergie zu fördern. Seit dem Atomwaffensperrvertrag von 1970 soll die IAEO außerdem den Missbrauch von Atomanlagen und radioaktiven Substanzen für militärische Zwecke verhindern: sie kontrolliert die Nichtverbreitung von Atomwaffen und beugt der Abzweigung von nuklearen Stoffen sowie der Verbreitung von technischen Geräten oder Anlagen zur Herstellung von Atomwaffen vor.
Auch in Berlin kommt zur natürlichen Radioaktivität , die ohnehin in der Umwelt vorhanden ist, die künstliche, die vom Menschen verursachte Strahlenbelastung hinzu. Radioaktive Stoffe sind in erheblicher Menge bei den über 600 oberirdischen Tests von Kernwaffen in den Jahren zwischen 1945 und 1980 freigesetzt und verbreitet worden (“Fallout”). Sie konnten auch in Berlin nachgewiesen werden. Ein weiterer messbarer Anstieg der Umweltradioaktivität war in Berlin nach dem Unfall im ukrainischen Kernkraftwerk Tschernobyl am 26. April 1986 zu verzeichnen. Radioaktive Stoffe wurden durch den Brand bei diesem Unglück hoch in die Atmosphäre gerissen. Vom 05. bis 09. Mai des Jahres 1986 zog eine Fahne mit Luft aus dem Unfallgebiet über Berlin. Zu Ablagerungen kam es vor allem dort, wo Regen radioaktive Stoffe aus der Luft niederschlug (Washout). In Berlin regnete es in der ersten Maiwoche nicht. Die Belastung blieb sowohl absolut als auch im Vergleich zu anderen deutschen Regionen sehr gering. Die Aktivität der in Berlin produzierten Lebensmittel (z.B. Rohmilch) ist ein Abbild der örtlichen Umweltbelastung. Die Aktivität der in Berlin konsumierten Lebensmittel (die aus allen Weltteilen kommen können), ist ein Abbild der Verbreitung der radioaktiven Stoffe. Zur Untersuchung dient die Gesamtnahrung, die eine Person an einem Tag an Getränken und Speisen verzehrt. Es wird dazu ein Personenkreis ausgewählt, für den die Verpflegung überschaubar ist (z.B. Krankenhauspatienten oder Häftlinge). Für diese beiden Medien (produzierte und konsumierte Lebensmittel) liegen Messreihen seit etwa 50 Jahren vor. Die Proben werden auf ihre Caesium-Aktivität hin untersucht. Da der radioaktive Stoff Caesium (Cs-137) eine Halbwertzeit von 30 Jahren aufweist und bei allen Kernspaltungen gebildet wird, eignet er sich für solche Langzeituntersuchungen. Die Belastung der Gesamtnahrung war nach dem Tschernobyl-Unfall in etwa so hoch wie 1965/66. Dieser geringe Anstieg erklärt sich dadurch, dass die räumliche Verbreitung der Radioaktivität auf Teile Europas und Asiens beschränkt war. Die Kernwaffenversuche belasteten die gesamte Erdoberfläche mit radioaktiven Stoffen. Dementsprechend waren Produkte aus allen Anbaugebieten betroffen. Die Gesamtnahrung setzt sich aus Einzellebensmitteln vieler Ursprungsgebiete zusammen. Der Tschernobyl-Effekt wurde dadurch teilweise ausgemittelt. Den Bericht zur radiologischen Situation in Berlin 25 Jahre nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl finden Sie hier: Während in den meisten Lebensmitteln wie, Milch, Gemüse, Obst und Fleisch der Gehalt an Caesium inzwischen weit unterhalb von einem Becquerel pro Kilogramm bzw. pro Liter liegt, können Lebensmittel aus Waldgebieten wie Pilze, Wildfleisch, Wildbeeren und selbst Teichfisch auch heute noch deutlich höhere Aktivitäten aufweisen. Sie sind damit praktisch die einzigen Lebensmittel, deren Aktivität eventuell noch auffällt. Pilze können große Flächen des Waldbodens durchwurzeln und haben die Eigenschaft, Caesium einzusammeln und in sich anzureichern. Diese Pilze sind Teil der Nahrung des Wildes. In Maronenröhrlingen aus Berlin wurden in den vergangenen Jahren noch Caesium Aktivitäten von bis zu 150 Bq/kg gemessen, in Steinpilzen bis zu 90 Bq/kg. Zum Vergleich, in den höher kontaminierten Regionen Deutschlands wurden für Maronenröhrlinge noch bis zu mehreren 1000 Bq/kg und für Steinpilze bis zu mehreren 100 Bq/kg gemessen. In Proben von Rehfleisch aus Berlin wurden Werte zwischen 7 und 90 Bq/kg gemessen. Die Werte sind allmählich fallend. Bei Wildschweinen hingegen ist keine kontinuierliche Abnahme der radiologischen Belastung festzustellen. Das liegt daran, dass Wildschweine bei ihrer Nahrungsaufnahme neben Pflanzen auch Erde zu sich nehmen und sich gern von Hirschtrüffeln ernähren, einer besonders belasteten Pilzart. Gelegentlich findet man daher sogar einen Anstieg der Aktivität in Wildschweinfleisch. Orientiert man sich an dem für die Einfuhr in die EG festgelegten Grenzwert von 600 Bq/kg Caesium, liegen die Messwerte für Pilze- und Wildproben aus Berlin weit unter dieser Grenze. Der Gehalt eines Umweltmediums an radioaktivem Caesium nimmt dennoch aus zwei Gründen ständig ab: Zum einen zerfallen die Atome mit einer praktisch nicht beeinflussbaren Geschwindigkeit, so dass sich die Menge alle 30 Jahre halbiert, zum anderen nimmt das Caesium am allgemeinen Stoffwechsel teil und örtliche erhöhte Konzentrationen verteilen sich und verflachen allmählich. Das Ergebnis der Pilzuntersuchungen ist nun, dass die Konzentrationen in Deutschland so weit gesunken sind, dass der Genuss aus radiologischer Sicht nicht mehr bedenklich erscheint. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Pilze kein häufig verzehrtes Lebensmittel sind und, dass sie ebenso wie Caesium auch andere Stoffe wie z.B. giftige Schwermetalle in sich anreichern und daher im allgemeinen vom Verzehr großer Mengen abgeraten wird. Der Einfluss der zivilisatorisch bedingten Strahlenbelastung durch kerntechnische Anlagen, Atombombenversuche und den Reaktorunfall in Tschernobyl wird in der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend überwacht. Auch die Strahlenmessstelle des Landes Berlin ist in dieses überwachungsprogramm eingebunden. Die hauptsächliche Strahlenbelastung von Personen, nämlich im Durchschnitt fast die Hälfte, rührt von medizinischen Anwendungen her. Von Mensch zu Mensch schwankt dies, je nach dem ob der bzw. diejenige schon einmal geröntgt wurde oder ob eine Radiotherapie angesetzt war. Durchschnittlich ein Viertel der Belastung rührt von dem natürlichen radioaktiven Gas Radon her, das überall (aber im unterschiedlichen Maß – in Berlin dank der “sandigen“ Geologie nur in geringer Menge) aus dem Boden strömt. Ein weiteres Viertel ist etwa zu gleichen Teilen auf natürliche radioaktive Stoffe in der Nahrung, auf die Höhenstrahlung (aus dem Weltall) und die Bodenstrahlung (von natürlichen radioaktiven Stoffen im Erdboden) zurückzuführen. In Berlin ist wegen der geologischen Verhältnisse die natürliche radiologische Belastung sehr gering. Das gilt dank der Gunst des Wetters 1986 auch für die unfallbedingte Belastung. Die zusätzliche Dosisbelastung der Berliner Bevölkerung im Zeitraum nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl betrug weniger als 5 % der mittleren Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide – das ist etwa soviel wie die Zusatzbelastung durch die Höhenstrahlung bei einem Transatlantikflug. Am 11. März kam es in Japan in Folge eines schweren Erdbebens und des nachfolgenden Tsunami im Atomkernkraftwerk (AKW) Fukushima II zu einem Unfall. Radioaktivität trat zeitweise aus, da die AKW-Blöcke von der Energiezufuhr abgeschnitten waren und dadurch nicht ausreichend gekühlt werden konnten. In den Medien wurden immer wieder Vergleiche zum Tschernobylunfall von 1986 gezogen. Die beiden Unfälle unterscheiden sich jedoch grundlegend, insbesondere da in Japan kein Brand radioaktive Stoffe in die oberen Luftschichten verbracht hat. Diese Gedankenverbindung hat viele Menschen in Deutschland und ganz Europa verunsichert. Dies spiegelte sich deutlich an Meldungen über steigende Verkaufszahlen von Strahlenmessgeräten und Jodtabletten. Problematisch ist, dass eine zuverlässige Ermittlung der Messdaten ohne Fachwissen nicht möglich ist. Besonders gefährlich ist der Trend Jodtabletten ohne medizinische Notwendigkeit einzunehmen, da dies gesundheitliche Schäden hervorrufen kann. Vor einer vorsorglichen Jodeinnahme muss daher gewarnt werden. Weitergehende Informationen zum Jod erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . Die Entfernung zu Deutschland und die vorherrschenden Wetterbedingungen führten dazu, dass Europa nicht durch in Japan freigesetzte Radioaktivität gefährdet ist. Radioaktivität ist nicht in gesundheitsbedenklicher Konzentration in Deutschland angekommen. Das System zur überwachung des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser kann selbst geringfügige änderungen bzw. Erhöhungen der Radioaktivität in der Umwelt registrieren. Radioaktive Stoffe aus Japan können inzwischen in geringsten Spuren an deutschen Feinmessstellen nachgewiesen werden. Die Konzentration ist allerdings so gering, dass nach bisherigem Kenntnisstand keine Erhöhung der Umweltradioaktivität zu verzeichnen sein wird. Die Messergebnisse können auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz eingesehen werden.
Radioaktive Stoffe treten in uns selbst und in unserer Umgebung alltäglich auf, wobei die in unserer Umwelt vorhandenen radioaktiven Stoffe sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung haben. Natürliche Radioaktivität ist allgegenwärtig und unvermeidbar. Zu ihr tragen ohne menschliches Zutun kosmische Strahlung und terrestrische Strahlung bei. Radioaktive Stoffe dringen aus der Erde und werden in der Atmosphäre von der Sonnenstrahlung gebildet. Sie sind in der Luft, die wir atmen, und sogar unser Körper enthält radioaktive Stoffe. Die gesamte Entwicklung des Lebens einschließlich der menschlichen Evolution erfolgte unter Einwirkung der natürlichen Strahlung. Einige radioaktive Elemente in der Erdkruste, unter anderen Kalium, sind seit der Erdentstehung vorhanden und weit verbreitet. So ist Kalium z.B. für Menschen und Tiere lebensnotwendig. Es gelangt über die Nahrungsaufnahme von Kartoffeln, Nüssen oder Bananen in den menschlichen Organismus. Dort sorgt es unter anderem für einen regelmäßigen Herzschlag. Ferner benötigen auch Pflanzen Kalium für ihre Entwicklung. Die natürliche Radioaktivität kann je nach geologischen Gegebenheiten stark schwanken. Ein Einfluss der örtlichen Unterschiede auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Zur Belastung durch natürliche Radioaktivität, die ohnehin in der Umwelt vorhanden ist, kommt die künstliche, die vom Menschen verursachte Strahlenbelastung hinzu. Radioaktive Stoffe sind in erheblicher Menge bei den über 600 oberirdischen Tests von Kernwaffen in den Jahren zwischen 1945 und 1980 freigesetzt und verbreitet worden (Fallout). Abhängig von Umfang und Form der Freisetzung haben sich die radioaktiven Spaltprodukte der Kernexplosionen verteilt und sind selbst in sonst vom Menschen noch weitgehend unbeeinflussten Gebieten deutlich nachweisbar. Weitere Mengen radioaktiver Stoffe wurden weltweit durch schwere Unfälle in kerntechnischen Einrichtungen verbreitet. Der vor 2011 bekannteste fand 1986 im Kernkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine statt. Wie die Schwere eines Störfalles oder Unfalles bestimmt wird, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz . Ebenso wie jede Industrieanlage, jedes Kraftfahrzeug, Flugzeug etc. gibt ein Kernkraftwerk, selbst im Normalbetrieb Schadstoffe, hier radioaktive Substanzen, an die Umgebung ab. Zu fragen ist daher, in welchem Maße diese in den gemessenen Mengen für den Menschen und die Natur gefährlich bzw. schädlich sind. Um dies zu ermitteln, betrachtet man die von einer bestimmten Substanz ausgehende stofftypische Gefährdung (Toxizität), die vorliegende Konzentration und die Aufenthaltsdauer des betroffenen Organismus am Einwirkungsort. Wie gefährlich die einzelnen radioaktiven Stoffe sind, hat man durch Tests und Experimente – überwiegend an Tieren – bestimmt. Die auf diese Weise erzielten Ergebnisse werden mittels Modellen und unter Anwendung von Sicherheitsfaktoren auf den Menschen extrapoliert und ermöglichen eine Aussage, welche Dosis einer Substanz ohne erkennbare schädliche Wirkung bleibt. Mit diesen Erkenntnissen wäre es möglich zu bestimmen, auf welchen Wert die Emissionen für eine bestimmte Komponente begrenzt werden müssen, damit der Schutz des Menschen vor unmittelbaren Schäden gewährleistet ist. Radioaktive Strahlung kann aber Schädigungen hervorrufen, die nicht unmittelbar erkannt werden können: Folgen wie z.B. eine Krebserkrankung treten eventuell erst lange Zeit nach der Bestrahlung und nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf. Bei der Festlegung von Grenzwerten für die Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt hat man sich deswegen daran orientiert, wie hoch die Schwankungen der natürlichen Umweltradioaktivität sind. Da diese Schwankungen keinen nachweisbaren Einfluss auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung haben, darf vermutet werden, dass Abgaben mit noch geringerer Wirkung ebenfalls keine nachweisbaren Schädigungen verursachen. Die rechts stehende Abbildung soll der Veranschaulichung dienen. Die Flächen zeigen die Belastung durch die Abgabe radioaktiver Stoffe in die Umwelt der Neutronenquelle BER II in Berlin-Wannsee im Vergleich zur theoretischen Belastung bei Ausschöpfung der genehmigten Abgabewerte oder des rechtlich höchstens zulässigen Genehmigungswertes und zur Belastung aus natürlichen Quellen. Die aus medizinischen und Forschungsanwendungen stammenden oder bei dem bestimmungsgemäßen Betrieb von Kernanlagen in die Umwelt abgegebenen Mengen radioaktiver Stoffe liegen deutlich unterhalb der festgelegten Grenzwerte und sind entsprechend zu vernachlässigen. 0,01 mSv entspricht der Belastung durch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs oder einen Transatlantikflug.
Stellungnahme des BASE zur Rolle der Atomkraft in der aktuellen Diskussion um die EU -Taxonomie Die EU -Kommission stuft den Bau neuer, bis 2045 genehmigter Atomkraftwerke sowie die Laufzeitverlängerung alter Kraftwerke als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ein. Das BASE hatte den Bericht des Joint Research Centres (JRC) der EU detailliert analysiert und in einer Fachstellungnahme vom Juni 2021 fachlich bewertet. Die Stellungnahme des BASE in der aktuellen Debatte können Sie hier einsehen. Die EU -Kommission hat am 31.12.2021 einen Vorschlag zur Klassifizierung der Atomenergie gemäß der Taxonomie-Verordnung der EU vorgelegt. Darin stuft sie den Bau neuer, bis 2045 genehmigter Atomkraftwerke sowie die Laufzeitverlängerung alter Kraftwerke als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ein. Auch sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte bzgl. sog. fortschrittlicher Technologien im Bezug auf die Atomenergienutzung von der Taxonomie-Verordnung eingeschlossen werden. Als Bedingungen sieht der Vorschlag im Wesentlichen vor, dass international geltendes Sicherheitsregelwerk eingehalten, ein Fonds für die Finanzierung der Entsorgung eingerichtet, sowie Pläne für den Betrieb eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle ab 2050 vorliegen sollen. Die Kommission stützt sich vor allem auf einen Bericht des Joint Research Centres (JRC) der EU vom März 2021. Das BASE hatte diesen Bericht detailliert analysiert und in einer Fachstellungnahme vom Juni 2021 fachlich bewertet. Insgesamt kam das BASE zu dem Schluss, dass der Bericht des JRC die Auswirkungen der Nutzung von Atomenergie unvollständig, methodisch unzulänglich und in stark vereinfachender Weise darstellt. Diese Mängel setzen sich im Vorschlag der EU -Kommission vom 31.12.2021 fort. „Aus fachlicher Sicht ist die Einordnung von Atomkraft als nachhaltige Form der Energieerzeugung nicht haltbar“, erklärt BASE -Präsident Wolfram König. „Die Atomenergie ist eine Hochrisikotechnologie, erzeugt Abfälle und birgt die Gefahr des Missbrauchs von radioaktivem Material für terroristische und kriegerische Zwecke. Kommenden Generationen bürden wir damit erhebliche Lasten auf, die auch mit dem Anspruch der Generationengerechtigkeit nicht in Einklang zu bringen sind.“ Aus fachlicher Sicht ist beim aktuellen Entwurf der Kommission insbesondere zu bemängeln: Atomenergie birgt potenziell hohe Risiken im Betrieb: Das aktuelle sicherheitstechnische Regelwerk soll schwere Unfälle möglichst vermeiden und Auswirkungen begrenzen, kann sie jedoch nie ausschließen. So kann es beim Betrieb von Atomkraftwerken durch schwere Unfälle zu erheblichen, grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen kommen, insbesondere durch unkontrollierte Freisetzungen radioaktiver Stoffe. Die Folgen können unmittelbare, großflächige Gefährdungen von Leben und Gesundheit innerhalb der Europäischen Union sein, sowie weitreichende ökonomische und psychosoziale Auswirkungen. Die Realisierung des sog. „Restrisikos“ von Atomkraftnutzung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach empirisch gezeigt. Laufzeitverlängerungen existierender Atomkraftwerke , die oftmals für eine Betriebsdauer von 30 bis 40 Jahren konzipiert waren, machen Nachrüstungen erforderlich. Diese sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten aber nur bis zu einem begrenzten Umfang möglich. Zudem stellen sich Fragen der Alterung und Versprödung von Materialien und damit ihres langfristigen Verhaltens über den ursprünglichen Auslegungszeitraum hinaus. Fraglich ist daher, in welchem Umfang existierende Anlagen ein vom nationalen Regulator regelmäßig weiterentwickeltes Sicherheitsniveau überhaupt noch erreichen können. In vielen Staaten der europäischen Union ist die Betreiberhaftung stark limitiert. Im Falle schwerer Unfälle mit erheblichem Austritt von Radioaktivität werden die Haftungssummen nicht ausreichen. Das Verursacherprinzips ist damit verletzt. Es bleibt fachlich nicht nachvollziehbar, warum sogenannten „fortschrittlichen Technologien“ von der Taxonomie eingeschlossen werden sollen: Eine Reihe dieser international diskutierten Reaktortypen basiert auf seit Jahrzehnten bekannten Prinzipien, die sich jedoch aus sicherheitstechnischen und/oder kommerziellen Gründen nie durchsetzen konnten. Bei anderen handelt es sich um Konzeptstudien, die bisher nie großtechnisch erprobt wurden und dementsprechend aus sicherheitstechnischer Sicht heute nicht abschließend bewertbar sind. Im Übrigen ist dem BASE kein einziger Konzeptvorschlag neuer Reaktorlinien bekannt, der ein tiefengeologisches Endlager überflüssig machen würde. Die Abfälle einiger neuartiger Reaktorlinien würden sogar neue Probleme bei der Entsorgung schaffen. Nukleare Versorgung: Indem die Kommission den Kraftwerksbetrieb als nachhaltig ansieht, fördert sie indirekt auch den Abbau von Uran - ein endlicher Rohstoff, dessen Gewinnung mit erheblichen Umweltrisiken verbunden ist. Nukleare Entsorgung: Die Frage der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle ist 70 Jahre nach Einführung der Technologie weltweit ungelöst: Es müssen tiefengeologische Endlager gebaut, betrieben und verschlossen werden, die einen sicheren Einschluss der radiotoxischen Abfälle für hunderttausende Jahre sicherstellen müssen. Einige ausgewählte Staaten haben ihre Planungen für erste Endlager in den vergangenen Jahren konkretisiert. Es existieren bisher aber noch keine empirischen Betriebserfahrungen für diese Endlager . Selbst im Falle der Inbetriebnahme erster Endlager für hochradioaktive Abfälle sind die standort- und konzeptspezifischen Charakteristika so komplex, dass von ersten Projekten schwerlich auf die Sicherheit anderer nationaler Endlagerprojekte geschlossen werden kann. Die zivile Nutzung von Atomenergie kann technologisch nicht vollständig von der militärischen Nutzung – also dem Bau von Atomwaffen – entkoppelt werden. Das komplexe internationale Sicherungsregime zur Verhinderung von nuklearer Proliferation hat in der Vergangenheit bereits nachweislich versagt. Das Risiko missbräuchlicher Verwendung – sowohl für militärische als auch für terroristische Zwecke – kann insbesondere mit der Förderung sogenannter „fortschrittlicher Technologien“ deutlich steigen. BASE-Stellungnahme Taxonomie zum Vorschlag der EU-Kommission Stellungnahme des BASE zur EU-Taxonomie Herunterladen (PDF, 162KB, barrierefrei⁄barrierearm) BASE-Fachstellungnahme: Kernenergie ist nicht „grün“ BASE-Fachstellungnahme: Kernenergie ist nicht „grün“ Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre der Europäischen Kommission Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre der Europäischen Kommission „Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 ‛Taxonomy Regulation‛” Herunterladen (PDF, 1MB, barrierefrei⁄barrierearm)
Gutachten zu Partitionierung und Transmutation Konzepte zu Partitionierung und Transmutation werden international diskutiert und erforscht. Mithilfe von Transmutation soll hochradioaktiver Atommüll so aufbereitet werden, dass die Strahlung schneller abnimmt. Doch bislang ist das nur Theorie. Das BASE hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob diese Konzepte in der Praxis umsetzbar sind. Mithilfe von Transmutation soll hochradioaktiver Atommüll so aufbereitet werden, dass die Strahlung schneller abnimmt. Doch bislang ist das nur Theorie. Bei intensiver Forschung würden mehrere Jahrzehnte vergehen, bis die Technologie einsatzbereit wäre. Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wäre trotzdem erforderlich, da nur ein Teil des hochradioaktiven Atommülls umwandelbar ist. Die tiefengeologische Entsorgung ist absehbar die bessere Alternative: Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten , dass das BASE in Auftrag gegeben hat. Das BASE hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob Konzepte der Transmutation in der Praxis umsetzbar sind. Dies sind die zusammengefassten Ergebnisse: Konzepte zu Partitionierung und Transmutation werden international diskutiert und teilweise erforscht. In der Theorie sind einige dieser Technologien in der Lage, bestimmte Radionuklide umzuwandeln und die Strahlungsintensität von Atommüll zu verringern. Für die Umwandlung von langlebigen in kurzlebige Atomkerne ist die Entwicklung neuer Reaktoren und Wiederaufarbeitungsanlagen notwendig. Bislang gibt es hierfür nur Konzeptideen. Es würden voraussichtlich mehrere Jahrzehnte Entwicklungsarbeit notwendig sein, bis die erforderlichen Technologien zur Verfügung stehen. Für den Fall einer erfolgreichen Entwicklung, würden weitere Jahrzehnte zur Umsetzung des Programms folgen. Partitionierung und Transmutation erfordern viele kerntechnische Anlagen, die langfristig betrieben werden. Der Wiedereinstieg in ein großangelegtes kerntechnisches Programm wäre nötig. Transmutation kann ein Endlager für hochradioaktive Abfälle nicht ersetzen. Nicht alle hochradioktiven Abfallstoffe werden voraussichtlich umwandelbar sein, außerdem entstehen während des P&T-Verfahrens wieder neue Abfälle. Der Zeitpunkt, an dem ein Endlager fertig beladen ist, würde damit erheblich in die Zukunft verschoben. Die heutigen Probleme würden somit zukünftigen Generationen aufgebürdet. Aus abgetrennten Stoffe wie Plutonium können Atomwaffen hergestellt werden. Es besteht das Risiko, dass diese entwendet und für nicht-friedliche Zwecke benutzt werden. Bezogen auf die in Deutschland vorhandenen hochradioaktiven Abfälle, hat eine Modellrechnung im Gutachten folgendes ergeben: Es wird in jedem Fall ein Endlager für hochradioaktive Abfälle benötigt. Nicht transmutierbar sind: Verglaste Abfälle, Abfälle aus Forschungsreaktoren sowie Uran und Spaltprodukte, die sich in den verbleibenden Brennelementen befinden. Selbst im besten Fall würden von den verbleibenden 150 Tonnen Transuranen nach 300 Jahren noch etwa 30 Tonnen Transurane übrig bleiben. Bei der Kernspaltung der Transurane werden neue Spaltprodukte erzeugt. Einige dieser entstehenden Spaltprodukte haben extrem hohe Halbwertszeiten (Jod-129: 15,7 Millionen Jahre und Cäsium-135: 2,3 Millionen Jahre) und sind für die Langzeitsicherheit des Endlagers von großer Bedeutung. Durch den Betrieb, die Stilllegung und den Rückbau der erforderlichen Kern-Reaktoren, Wiederaufarbeitungsanlagen und ggf. Brennelementefabriken würden erhebliche Mengen an zusätzlichen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen entstehen. Diese können durchaus in der gleichen Größenordnung wie die für das Endlager Schacht Konrad vorgesehenen Mengen zur Einlagerung (303.000 Kubikmeter) liegen. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass durch Partitionierung und Transmutation für die beiden im Standortauswahlgesetz genannten Ziele – Gewährleistung eines bestmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt vor der Wirkung ionisierender Strahlung sowie das Vermeiden von unzumutbaren Lasten für zukünftige Generationen – negativ zu bewerten sind. Fragen und Antworten zum Verfahren "Partitionierung und Transmutation" Kann durch Partitionierung und Transmutation die erforderliche Endlagergröße reduziert werden? Partitionierung und Transmutation sind im hier angesprochenen Maße bislang nicht einsatzfähig. Es ist unklar, ob dies in Zukunft der Fall sein wird. Die nachfolgenden Darstellungen konzentrieren sich daher auf die grundsätzlich denkbaren Auswirkungen auf die Endlagerung , die theoretisch mit der Partitionierung und Transmutation verbunden sein können. Die erforderliche Größe des Endlagers wird in erster Linie nicht durch das Gesamtvolumen der Abfallstoffe bestimmt, sondern durch das Endlagerkonzept und die Wärmeentwicklung der Abfälle zum Zeitpunkt der Einlagerung. Vor diesem Hintergrund führt die Anwendung von Partitionierung und Transmutation nicht automatisch zu einer Verringerung der Endlagergröße. Partitionierung und Transmutation könnte zu größerem Endlager führen Unter Umständen könnte die Anwendung von Partitionierung und Transmutation sogar dazu führen, dass das Endlager noch vergrößert werden müsste. Der Grund ist, dass das theoretische Verfahren zumeist darauf abzielt, langlebige Atomkerne in schnell zerfallende Spaltprodukte zu überführen. Ein schnellerer Zerfall geht allerdings mit einer höheren Wärmefreisetzung einher. Da die Wirtsgesteine und die Verfüll- und Versiegelungsmaterialien jeweils nur über eine begrenzte Wärmeverträglichkeit verfügen, könnte das dazu führen, dass das Endlager vergrößert werden müsste, um eine Schädigung des Wirtsgesteins zu verhindern. Neue schwach- und mittelradioaktive Abfälle würden entstehen Weiterhin würden bei der Durchführung von Partitionierung und Transmutation zusätzliche schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufgrund von Kontaminationen und Aktivierungen erzeugt. Diese müssten zusätzlich in einem entsprechenden Endlager entsorgt werden, dessen Abfallmengen dadurch erhöht würden. Alternativ dazu könnten die durch Transmutation erzeugten Spaltprodukte zwischengelagert werden, voraussichtlich mehrere hundert Jahre, bis sie in das Endlager verbracht werden oder gar aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen werden können. In diesem Szenario könnten Partitionierung und Transmutation zu einer Reduktion der erforderlichen Endlagergröße beitragen, zum Preis zusätzlicher langfristiger Zwischenlagerung , die über Generationen hinweg gesichert werden müsste. Zwischenlager sind keine Dauerlösung Allerdings können solche Lager nur eine Zwischenlösung sein, denn Mauern, Sicherheitskräfte und Stacheldraht gewährleisten auf lange Sicht nicht den Schutz, den ein Endlager in stabilen Gesteinsschichten tief unter der Erde bietet. Zudem kann niemand voraussagen, ob künftige Generationen in ähnlich stabilen gesellschaftlichen Verhältnissen leben werden, um eine sicher langfristige Zwischenlagerung der Abfälle gewährleisten zu können bzw. über die finanziellen Mittel verfügen, die Abfälle sicher zu entsorgen. Warum wird Partitionierung und Transmutation in Deutschland nicht aktiv gefördert? Die Frage, ob ein großtechnischer Einsatz von Partitionierung und Transmutation zukünftig möglich wäre, ist derzeit offen. Die Beantwortung der Frage würde jahrzehntelange Forschungs- und Entwicklungsarbeit voraussetzen und wäre mit hohen Kosten verbunden. Gleichbedeutend mit einem Wiedereinstieg in die Nuklearindustrie Die aktive Förderung und Technologieentwicklung in diesem Bereich mit dem Ziel der Anwendung von Partitionierung und Transmutation auf die radioaktiven Abfälle in Deutschland würde vor diesem Hintergrund eine Verschiebung der Verantwortlichkeit bedeuten: Ein jahrzehntelanger aktiver Umgang mit hochradioaktiven Stoffen steht dem im Standortauswahlgesetz formuliertem Anspruch entgegen, die Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen so gering wie möglich zu halten. Der spätere hypothetische Einsatz von Partitionierung und Transmutation würde zudem den Betrieb großer kerntechnischer Anlagen und Reaktoren nötig machen und wäre mit einem Wiedereinstieg in die Nuklearindustrie verbunden – mit den damit verbundenen radioaktiven Emissionen, Strahlenbelastungen und Störfallrisiken. Ein Betrieb solcher Anlagen wäre mit dem gesetzlichen Ausstiegbeschluss nicht vereinbar. BASE beobachtet die internationale Forschung Dennoch beobachtet das BASE entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag die Entwicklung potentieller alternativer Entsorgungsmöglichkeiten sowie die internationale Forschung zu derartigen Konzepten. Hierzu gehört auch die Partitionierung und Transmutation . Falls sich hieraus neue Erkenntnisse für eine sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle ergeben, die signifikante Vorteile gegenüber der tiefengeologischen Endlagerung aufzeigen, wären die vorgesehenen Entsorgungspfade neu zu bewerten. . Kann Partitionierung und Transmutation ein Endlager für hochradioaktive Abfälle überflüssig machen? Um ein Endlager für hochradioaktive Abfälle überflüssig zu machen, wäre es notwendig, alle in den Rückständen befindlichen langlebigen Atomkerne (dies sind z.B. Plutonium -239 und Neptunium-237) in kurzlebige oder stabile Atomkerne umzuwandeln bzw. zu transmutieren. Ein solches Verfahren gibt es derzeit nicht. Selbst wenn ein solches Verfahren entwickelt werden würde, ist gegenwärtig nicht absehbar, bis zu welchem Grad die Transmutation mit einem vertretbaren Aufwand durchgeführt werden könnte. Der Grund ist, dass sich nicht alle langlebigen Atomkerne auf einmal umwandeln lassen: Aus den hochradioaktiven Abfällen müssten zunächst frische Brennelemente gefertigt werden. Die frischen Brennelemente würden in sogenannten Transmutationsreaktoren eingesetzt und dort bestrahlt. Transmutation würde rund 150 Jahre dauern Bei diesem Vorgang würde allerdings nur ein Teil der langlebigen Atomkerne umgewandelt. Das bedeutet, aus den anfallenden Abfallstoffen müssten anschließend wieder langlebige Atomkerne herausgetrennt (Partitionierung), zu frischen Brennelementen verarbeitet und in Transmutationsreaktoren erneut bestrahlt werden. Dieser Vorgang müsste viele Male wiederholt werden und schließt jeweils auch eine Zwischenlagerung der Abfälle ein. Bei der Analyse der Entsorgungsoption Transmutation hatte die „Kommission zur Lagerung der hochradioaktiven Abfälle“ geschätzt, dass eine Reihe von Transmutationsreaktoren über einen Zeitraum von rund 150 Jahren betrieben werden müssten. Große Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen Doch auch dieser Prozess führt voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Umwandlung der langlebigen Atomkerne. Es müssten weiterhin eine verbleibende Menge hochradioaktiver Abfälle sowie große Mengen von durch Partitionierung und Transmutation zusätzlich erzeugten schwach- und mittelradioaktive Abfälle entsorgt werden. Zudem beinhalten die hochradioaktiven Abfälle sogenannte Spaltprodukte . Diese sind teilweise hochradioaktiv und zum Teil sehr langlebig ( z.B. Selen-79, Zirconium-93, Technetium-99, Palladium-107, Iod-129 und Cäsium-135). Bislang existiert auch für diese Spaltprodukte kein industriereifes Verfahren, um die Atomkerne umzuwandeln, d.h. diese Rückstände müssten ebenfalls in einem Endlager entsorgt werden. Keine Behandlung von verglasten Abfällen möglich Hinzu kommt, dass ein Teil der in Deutschland produzierten atomaren Abfälle nicht mehr in Form der ursprünglich verwendeten Brennelemente vorliegt, sondern im Zuge der Brennstoff-Wiederaufbereitung mit Glas verschmolzen werde ( sog. Verglasung). Die Verglasung dieser Abfälle würde ein erhebliches Hindernis für die Aufbereitung und Brennstoffherstellung bedeuten, die für eine Transmutation Voraussetzung ist. Nach der heutigen Kenntnislage ist die Transmutation für eine weitere Behandlung dieser Abfälle kein geeignetes Verfahren. Der für Partitionierung und Transmutation notwendige Transport von nuklearen Abfällen und die kontinuierliche Verarbeitung der Abfälle, gehen zudem mit zusätzlichen Risiken für Mensch und Umwelt einher. Es ist derzeit nicht erkennbar, dass in absehbarer Zeit ein Verfahren zur Partitionierung und Transmutation zur Verfügung stehen wird, das ein Endlager überflüssig macht. Einzige Lösung: tiefengeologische Lagerung Nach der Abwägung von Chancen und Risiken haben Endlagerkommission und Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, dass die Strategie zur Partitionierung und Transmutation in Deutschland nicht aktiv verfolgt wird. Stattdessen werden alle radioaktiven Abfälle tiefengeologisch gelagert. Das gegenwärtige Endlagerkonzept sieht vor, dass die hochradioaktiven Abfälle bis zum Verschluss des Endlagers zurückgeholt werden können. Darüber hinaus sollen die Rückstände noch 500 Jahre nach Verschluss des Endlagers lang geborgen werden können. Dies gibt den folgenden Generationen die Möglichkeit, auf künftige technische Entwicklungen reagieren zu können. Fragen und Antworten zum Verfahren "Partitionierung und Transmutation" Kann durch Partitionierung und Transmutation die erforderliche Endlagergröße reduziert werden? Partitionierung und Transmutation sind im hier angesprochenen Maße bislang nicht einsatzfähig. Es ist unklar, ob dies in Zukunft der Fall sein wird. Die nachfolgenden Darstellungen konzentrieren sich daher auf die grundsätzlich denkbaren Auswirkungen auf die Endlagerung , die theoretisch mit der Partitionierung und Transmutation verbunden sein können. Die erforderliche Größe des Endlagers wird in erster Linie nicht durch das Gesamtvolumen der Abfallstoffe bestimmt, sondern durch das Endlagerkonzept und die Wärmeentwicklung der Abfälle zum Zeitpunkt der Einlagerung. Vor diesem Hintergrund führt die Anwendung von Partitionierung und Transmutation nicht automatisch zu einer Verringerung der Endlagergröße. Partitionierung und Transmutation könnte zu größerem Endlager führen Unter Umständen könnte die Anwendung von Partitionierung und Transmutation sogar dazu führen, dass das Endlager noch vergrößert werden müsste. Der Grund ist, dass das theoretische Verfahren zumeist darauf abzielt, langlebige Atomkerne in schnell zerfallende Spaltprodukte zu überführen. Ein schnellerer Zerfall geht allerdings mit einer höheren Wärmefreisetzung einher. Da die Wirtsgesteine und die Verfüll- und Versiegelungsmaterialien jeweils nur über eine begrenzte Wärmeverträglichkeit verfügen, könnte das dazu führen, dass das Endlager vergrößert werden müsste, um eine Schädigung des Wirtsgesteins zu verhindern. Neue schwach- und mittelradioaktive Abfälle würden entstehen Weiterhin würden bei der Durchführung von Partitionierung und Transmutation zusätzliche schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufgrund von Kontaminationen und Aktivierungen erzeugt. Diese müssten zusätzlich in einem entsprechenden Endlager entsorgt werden, dessen Abfallmengen dadurch erhöht würden. Alternativ dazu könnten die durch Transmutation erzeugten Spaltprodukte zwischengelagert werden, voraussichtlich mehrere hundert Jahre, bis sie in das Endlager verbracht werden oder gar aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen werden können. In diesem Szenario könnten Partitionierung und Transmutation zu einer Reduktion der erforderlichen Endlagergröße beitragen, zum Preis zusätzlicher langfristiger Zwischenlagerung , die über Generationen hinweg gesichert werden müsste. Zwischenlager sind keine Dauerlösung Allerdings können solche Lager nur eine Zwischenlösung sein, denn Mauern, Sicherheitskräfte und Stacheldraht gewährleisten auf lange Sicht nicht den Schutz, den ein Endlager in stabilen Gesteinsschichten tief unter der Erde bietet. Zudem kann niemand voraussagen, ob künftige Generationen in ähnlich stabilen gesellschaftlichen Verhältnissen leben werden, um eine sicher langfristige Zwischenlagerung der Abfälle gewährleisten zu können bzw. über die finanziellen Mittel verfügen, die Abfälle sicher zu entsorgen. Warum wird Partitionierung und Transmutation in Deutschland nicht aktiv gefördert? Die Frage, ob ein großtechnischer Einsatz von Partitionierung und Transmutation zukünftig möglich wäre, ist derzeit offen. Die Beantwortung der Frage würde jahrzehntelange Forschungs- und Entwicklungsarbeit voraussetzen und wäre mit hohen Kosten verbunden. Gleichbedeutend mit einem Wiedereinstieg in die Nuklearindustrie Die aktive Förderung und Technologieentwicklung in diesem Bereich mit dem Ziel der Anwendung von Partitionierung und Transmutation auf die radioaktiven Abfälle in Deutschland würde vor diesem Hintergrund eine Verschiebung der Verantwortlichkeit bedeuten: Ein jahrzehntelanger aktiver Umgang mit hochradioaktiven Stoffen steht dem im Standortauswahlgesetz formuliertem Anspruch entgegen, die Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen so gering wie möglich zu halten. Der spätere hypothetische Einsatz von Partitionierung und Transmutation würde zudem den Betrieb großer kerntechnischer Anlagen und Reaktoren nötig machen und wäre mit einem Wiedereinstieg in die Nuklearindustrie verbunden – mit den damit verbundenen radioaktiven Emissionen, Strahlenbelastungen und Störfallrisiken. Ein Betrieb solcher Anlagen wäre mit dem gesetzlichen Ausstiegbeschluss nicht vereinbar. BASE beobachtet die internationale Forschung Dennoch beobachtet das BASE entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag die Entwicklung potentieller alternativer Entsorgungsmöglichkeiten sowie die internationale Forschung zu derartigen Konzepten. Hierzu gehört auch die Partitionierung und Transmutation . Falls sich hieraus neue Erkenntnisse für eine sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle ergeben, die signifikante Vorteile gegenüber der tiefengeologischen Endlagerung aufzeigen, wären die vorgesehenen Entsorgungspfade neu zu bewerten. . Kann Partitionierung und Transmutation ein Endlager für hochradioaktive Abfälle überflüssig machen? Um ein Endlager für hochradioaktive Abfälle überflüssig zu machen, wäre es notwendig, alle in den Rückständen befindlichen langlebigen Atomkerne (dies sind z.B. Plutonium -239 und Neptunium-237) in kurzlebige oder stabile Atomkerne umzuwandeln bzw. zu transmutieren. Ein solches Verfahren gibt es derzeit nicht. Selbst wenn ein solches Verfahren entwickelt werden würde, ist gegenwärtig nicht absehbar, bis zu welchem Grad die Transmutation mit einem vertretbaren Aufwand durchgeführt werden könnte. Der Grund ist, dass sich nicht alle langlebigen Atomkerne auf einmal umwandeln lassen: Aus den hochradioaktiven Abfällen müssten zunächst frische Brennelemente gefertigt werden. Die frischen Brennelemente würden in sogenannten Transmutationsreaktoren eingesetzt und dort bestrahlt. Transmutation würde rund 150 Jahre dauern Bei diesem Vorgang würde allerdings nur ein Teil der langlebigen Atomkerne umgewandelt. Das bedeutet, aus den anfallenden Abfallstoffen müssten anschließend wieder langlebige Atomkerne herausgetrennt (Partitionierung), zu frischen Brennelementen verarbeitet und in Transmutationsreaktoren erneut bestrahlt werden. Dieser Vorgang müsste viele Male wiederholt werden und schließt jeweils auch eine Zwischenlagerung der Abfälle ein. Bei der Analyse der Entsorgungsoption Transmutation hatte die „Kommission zur Lagerung der hochradioaktiven Abfälle“ geschätzt, dass eine Reihe von Transmutationsreaktoren über einen Zeitraum von rund 150 Jahren betrieben werden müssten. Große Mengen schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen Doch auch dieser Prozess führt voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Umwandlung der langlebigen Atomkerne. Es müssten weiterhin eine verbleibende Menge hochradioaktiver Abfälle sowie große Mengen von durch Partitionierung und Transmutation zusätzlich erzeugten schwach- und mittelradioaktive Abfälle entsorgt werden. Zudem beinhalten die hochradioaktiven Abfälle sogenannte Spaltprodukte . Diese sind teilweise hochradioaktiv und zum Teil sehr langlebig ( z.B. Selen-79, Zirconium-93, Technetium-99, Palladium-107, Iod-129 und Cäsium-135). Bislang existiert auch für diese Spaltprodukte kein industriereifes Verfahren, um die Atomkerne umzuwandeln, d.h. diese Rückstände müssten ebenfalls in einem Endlager entsorgt werden. Keine Behandlung von verglasten Abfällen möglich Hinzu kommt, dass ein Teil der in Deutschland produzierten atomaren Abfälle nicht mehr in Form der ursprünglich verwendeten Brennelemente vorliegt, sondern im Zuge der Brennstoff-Wiederaufbereitung mit Glas verschmolzen werde ( sog. Verglasung). Die Verglasung dieser Abfälle würde ein erhebliches Hindernis für die Aufbereitung und Brennstoffherstellung bedeuten, die für eine Transmutation Voraussetzung ist. Nach der heutigen Kenntnislage ist die Transmutation für eine weitere Behandlung dieser Abfälle kein geeignetes Verfahren. Der für Partitionierung und Transmutation notwendige Transport von nuklearen Abfällen und die kontinuierliche Verarbeitung der Abfälle, gehen zudem mit zusätzlichen Risiken für Mensch und Umwelt einher. Es ist derzeit nicht erkennbar, dass in absehbarer Zeit ein Verfahren zur Partitionierung und Transmutation zur Verfügung stehen wird, das ein Endlager überflüssig macht. Einzige Lösung: tiefengeologische Lagerung Nach der Abwägung von Chancen und Risiken haben Endlagerkommission und Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, dass die Strategie zur Partitionierung und Transmutation in Deutschland nicht aktiv verfolgt wird. Stattdessen werden alle radioaktiven Abfälle tiefengeologisch gelagert. Das gegenwärtige Endlagerkonzept sieht vor, dass die hochradioaktiven Abfälle bis zum Verschluss des Endlagers zurückgeholt werden können. Darüber hinaus sollen die Rückstände noch 500 Jahre nach Verschluss des Endlagers lang geborgen werden können. Dies gibt den folgenden Generationen die Möglichkeit, auf künftige technische Entwicklungen reagieren zu können. Gutachten zum Download Sicherheitstechnische Analyse und Risikobewertung von Konzepten zu Partitionierungs- und Transmutationsanlagen für hochradioaktive Abfälle Herunterladen (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) Mehr zum Thema Transmutation hochradioaktiver Abfälle
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