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Analyse der Praxis der Reifenauswahl bei Geräusch-Typprüfung und COP von Kfz im Vergleich zum tatsächlichen Betrieb

Welchen Einfluss hat die Wahl des Reifens auf das Testergebnis bei der Geräuschzulassung von Kraftfahrzeugen? Halten die Fahrzeuge die Geräuschgrenzwerte auch dann ein, wenn lautere Reifen verwendet werden? Der vorliegende Bericht beschreibt, welche Spielräume sich aus der freien Reifenwahl bei der Typprüfung von Kraftfahrzeugen ergeben, und wie diese geschlossen werden könnten. Veröffentlicht in Texte | 04/2010.

Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib

Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib Rund 50 Millionen Autos rollen über deutsche Straßen. Im Jahr 2021 wurden davon rund 2,5 Millionen Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportiert. Es fielen rund 397.000 Altfahrzeuge an, der niedrigste Wert seit 2004. Die Altfahrzeuge werden demontiert und anschließend geschreddert. Im Jahr 2021 wurden 97,5 % der Altfahrzeugmasse verwertet, davon 90,0 % stofflich. Altfahrzeuge 2021: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004 Zu den Altfahrzeugen laut Altfahrzeugverordnung zählen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klassen M1 und N1). Nachdem die Covid-19-Pandemie den Fahrzeugmarkt und den Altfahrzeugmarkt im Jahr 2020 beeinflusst hatte, sank die Anzahl der Neuzulassungen von M1- und N1-Kraftfahrzeugen im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 weiter, um rund 9 %. Der Kraftfahrzeugbestand stieg trotzdem weiter an und erreichte am 1.1.2021 51,1 Millionen und am 1.1.2022 51,6 Millionen M1- und N1-Kraftfahrzeuge ( siehe Abbildungen im Abschnitt „Pkw-Bestände und Neuzulassungen nach Kraftstoffart“ auf der DzU-Seite „Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand“). Die Anzahl der Altfahrzeuge setzte ihren Rückgang seit 2018 weiter fort und erreichte 2021 mit 400.277 Altfahrzeugen (davon 396.773 im Inland angefallen) abermals einen historischen Tiefstand seit Beginn der statistischen Erfassung 2004, entsprechend einem Rückgang gegenüber 2018 um rund 29 % (siehe Abb. „Anzahl der Altfahrzeuge zur Verwertung in Deutschland“). Datenbasis sind die Abfallstatistiken aller gut 1.000 Altfahrzeugverwerter, die über die statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt erfasst werden. Das durchschnittliche Gewicht der Altfahrzeuge betrug 2021 gemäß Destatis-Abfallstatistik 1.121 kg und damit rund 200 kg mehr als zu Beginn der Erhebungen im Jahr 2004. Mit 1.121 kg kommen die Altfahrzeuge jedoch bei weitem noch nicht an das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2000 heran und das, obwohl dies bei einem durchschnittlichen Altfahrzeugalter von ca. 17 Jahren zu erwarten gewesen wäre (siehe Abb. „Durchschnittsgewicht Neufahrzeuge und Altfahrzeuge“). Als Begründung ist sehr wahrscheinlich, dass die Gebrauchtfahrzeugexporte durchschnittlich eher die schwereren Fahrzeugsegmente betreffen und somit eher die leichteren Fahrzeuge in Deutschland als Altfahrzeuge in die Entsorgung kommen. Das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen stieg zwischen dem Jahr 2000 (1.312 kg) und 2021 (1.653 kg) um 26 % an, was unter anderem mit dem Erstarken größerer und schwererer Segmente, wie z.B. SUV, zusammenhängt ( siehe Abb . „Pkw-Bestand nach Segmenten“ auf der DzU-Seite „Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand“). Nach Angaben der GESA, der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge, gab es Mitte 2021 1.140 Altfahrzeug-Demontagebetriebe, 49 Schredderanlagen und 33 sonstige Anlagen zur weiteren Behandlung mit einer Anerkennung nach der Altfahrzeugverordnung . Von allen anerkannten Betrieben nahmen nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2021 1.030 Demontagebetriebe Altfahrzeuge sowie 45 Schredder- und sonstige Anlagen Restkarossen zur Behandlung an (siehe Abb. „Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021“). In einer Sonderauswertung ermittelte das Statistische Bundesamt die Größenverteilung der Altfahrzeug-Demontagebetriebe in Deutschland im Jahr 2021. Die Branche der Demontagebetriebe besteht überwiegend aus sehr kleinen Betrieben. Mehr als die Hälfte der Demontagebetriebe behandelte 2021 250 oder weniger Altfahrzeuge pro Jahr, während die größten 2 % der Betriebe 29 % der Altfahrzeuge durchsetzten (siehe Abb. „Größenklassen der Altfahrzeugverwerter in Deutschland, 2021“). Nur ein Teil der 2021 mindestens rund 2,9 Mio. endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) fällt als Altfahrzeuge an. Rund 2,5 Mio. Fahrzeuge wurden 2021 als Gebrauchtfahrzeuge exportiert, siehe Abschnitt „Verbleib von endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen“. Die anfallenden Altfahrzeuge werden in Demontagebetrieben und Schredderanlagen verwertet. Dabei wurden in Deutschland die EU-weit vorgegebenen Recycling- und Verwertungsquoten von 85 % beziehungsweise 95 % im Jahr 2021 wieder eingehalten (90,0 % bzw. 97,5 %); siehe Abschnitt „Altfahrzeugverwertungsquoten“ und die ausführlichen Altfahrzeug-Jahresberichte auf der Seite des BMUV . Anzahl der Altfahrzeuge zur Verwertung in Deutschland Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Durchschnittsgewicht Neufahrzeuge und Altfahrzeuge in Deutschland Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 Quelle: Datenbank der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Länder Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Größenklassen de Altfahrzeugverwerter in Deutschland, 2021 Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib von endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen Nach Zählungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betrug der Bestand der Kraftfahrzeuge (Kfz) mit amtlichen Kennzeichen am 1. Januar 2023 in Deutschland 60,1 Mio., davon 48,8 Mio. Personenkraftwagen (Pkw). Jährlich werden rund 8 bis 10 Mio. Kfz vorübergehend oder endgültig außer Betrieb gesetzt, im Jahr 2021 waren es 8,7 Mio. Kfz (2022 nochmals weniger: 7,8 Mio. Kfz), davon 7,6 Mio. Pkw (2022: 6,7 Mio. Pkw) und 0,4 Mio. leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen ( KBA 2022 und KBA 2021 ). Dass die Covid-19-Pandemie einen Einfluss auf den Rückgang der Stilllegungen gegenüber 2019 (10,1 Mio. Kfz) hatte, ist wahrscheinlich, konnte jedoch nicht quantifiziert werden. Die Anzahl der endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge ist relevant für die Bestimmung des Umfangs der statistischen Lücke des unbekannten Fahrzeugverbleibs. Statistische Angaben zur Anzahl der endgültigen Außerbetriebsetzungen existieren nicht. Als Mindestanzahl für das endgültige Ausscheiden aus dem deutschen Fahrzeugmarkt im Jahr 2021 ergeben sich 2,92 Mio. Fahrzeuge als Summe aus statistisch belegten Gebrauchtfahrzeugexporten (2,52 Mio. Fahrzeuge) und Verschrottung (0,40 Mio. Altfahrzeuge). Dies bedeutet, dass die Stilllegungsquoten, also der Anteil der endgültigen Stilllegungen an allen Außerbetriebsetzungen, im Jahr 2021 noch höher gewesen sein müssen als im Jahr 2018. Für das Jahr 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt durch eine umfassende statistische Auswertung Stilllegungsquoten von 35,1 % (M1-Kfz) bzw. 38,4 % (N1-Kfz) ermittelt. Das Jahr 2018 war charakterisiert durch einen Sondereffekt der verstärkten Dieselfahrzeug-Stilllegungen. Aus den Statistiken des Statistischen Bundesamtes und des Kraftfahrt-Bundesamtes lässt sich der Verbleib der endgültig stillgelegten Kraftfahrzeuge zum großen Teil verfolgen (siehe Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2021“ und Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020“). Der weitaus größte Teil der in Deutschland endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge wird als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert. Während im Jahr 2020 2,2 Mio. Fahrzeuge exportiert wurden (inkl. Zuschätzungen für statistisch nicht erfasste Exporte), waren es im Jahr 2021 erheblich mehr, nämlich 2,5 Mio. Fahrzeuge (bereits ohne Zuschätzung). Der Großteil davon wurde in anderen EU-Staaten wieder in Betrieb gesetzt. Nach den Bewirtschaftungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie einigen ergänzenden Daten der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2020 etwa 1,75 Mio. und 2021 etwa 2,30 Mio. Fahrzeuge in anderen EU-Staaten wieder zugelassen. Da die vorliegenden statistischen Daten als nicht vollständig zur Abbildung der tatsächlichen Gebrauchtfahrzeugexporte eingeschätzt werden, wurde für 2020 eine qualifizierte Zuschätzung von weiteren 210.000 Gebrauchtfahrzeugen vorgenommen. Für 2021 wurden keine weiteren Zuschätzungen vorgenommen, da sich bereits ohne Zuschätzungen so hohe Stilllegungsquoten errechneten (siehe oben), welche die statistisch durch das KBA ermittelten Stilllegungsquoten für 2018 merklich übertrafen. Rund 260.000 (für 2020, inkl. Zuschätzung) bzw. 220.000 Fahrzeuge (für 2021, ohne Zuschätzung), also lediglich rund 9 bzw. 7 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge, wurden als Gebrauchtfahrzeuge ins Nicht-EU-Ausland exportiert (Quelle: Außenhandelsstatistik, vergleiche die deutschen Altfahrzeug-Jahresberichte für 2020, Abbildung 4, und 2021, Abbildung 3). Nach Westafrika wurden 2021 gemäß Außenhandelsstatistik rund 74.000 Gebrauchtfahrzeuge exportiert. 0,41 Mio. (2020) bzw. 0,40 Mio. (2019) oder rund 15 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeuge wurden als Altfahrzeuge verwertet; siehe Abschnitt „Altfahrzeuge 2021: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004“. Ein Export von Altfahrzeugen, die der Altfahrzeugverordnung unterfallen, fand entsprechend der Abfallexportstatistik im Jahr 2021 nicht statt. Bei den in der Statistik erfassten, exportierten „Altfahrzeugen“ (Abfallschlüssel 160104*) handelte es sich nicht um Straßenfahrzeuge. Seit Jahren ist nach Auswertung der verfügbaren Daten das Problem zu beobachten, dass der Verbleib einer sechsstelligen Anzahl an Fahrzeugen (z.B. 2016: 430.000, 2020: rund 150.000 Fahrzeuge (Spannweite 30.000 bis 270.000 Fahrzeuge) statistisch nicht erklärbar ist. Die statistische Lücke des unbekannten Fahrzeugverbleibs kann zumindest zum Teil in Verbindung gebracht werden mit der Gefahr der nicht anerkannten Demontage von Altfahrzeugen. Die Studie im Auftrag des Umweltbundesamts „ Auswirkungen illegaler Altfahrzeugverwertung “ schätzt den ökonomischen Vorteil der nicht anerkannten Demontage-Akteure gegenüber den anerkannten Demontagebetrieben auf rund 250 bis 300 Euro pro Altfahrzeug ein, begründet durch geringere Behandlungs-, Verwaltungs- und weitere Kosten [Sander et al. 2022, Abbildung 62]. Für 2021 ergab sich rechnerisch erstmals keine statistische Lücke. Dies lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass es in der Praxis keinen unbekannten Verbleib gab, sondern begründet sich in fehlenden belastbaren Werten für die (offenbar ungewöhnlich hohen) Stilllegungsquoten im Jahr 2021, welche man der Berechnung der statistischen Lücke hätte zugrunde legen können. Die Methode, die endgültigen Stilllegungen im Nachgang zu bestimmen und die so ermittelte Quoten dann auf die folgenden Jahre anzuwenden, ist somit an ihre Grenze gestoßen. Die Einmal- und Sondereffekte auf den Fahrzeugmarkt der letzten Jahre und folglich schwankenden Stilllegungsquoten können mit dieser Methode nicht abgebildet werden. Dass die Anzahl der endgültigen Außerbetriebsetzungen nicht direkt erfasst werden kann, liegt daran, dass bei der Fahrzeugabmeldung rechtlich nicht zwischen endgültiger oder vorübergehender Außerbetriebsetzung unterschieden wird. Daher wurde der unbekannte Verbleib vereinfacht nochmals anhand einer anderen Rechnung bestimmt. Dazu wurde der Bestandszuwachs der Fahrzeuge im Laufe der Jahre 2019, 2020 und 2021 erklärt durch die neu in den Bestand hinzukommenden Fahrzeuge (Neuzulassungen + Gebrauchtfahrzeugimporte) abzüglich der aus dem Bestand endgültig ausscheidenden Fahrzeuge (Gebrauchtfahrzeugexporte + Altfahrzeuge), (siehe Abb. „Bilanzierung des Verbleibs über die Bestandsänderung von M1- und N1-Kfz in den Jahren 2019 bis 2021“). Diese Bilanzierung ging, wie erwartet, nicht vollständig auf, sondern es blieben hier ebenfalls nicht erklärte Lücken von rechnerisch rund 450.000 (2019) sowie 320.000 (2020) Fahrzeugen, als ein in Relation zum Altfahrzeuganfall (rund 400.000 Altfahrzeuge) ein sehr hohes Ausmaß des unbekannten Fahrzeugverbleibs. Für 2021 ergibt sich auf Basis der verfügbaren Daten ein umgekehrtes Bild, und zwar ein Verbleibs-Überschuss von rund 80.000 Fahrzeugen. Neben Datenuntersicherheiten bei den Gebrauchtfahrzeug-Exporten und -Importen kann ein weiterer Sachverhalt in die Erklärung mit hineinspielen: die Umschreibungen nach Außerbetriebsetzung und die Wiederzulassungen nach Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Jahr 2021, die jedoch vor dem Jahr 2021 außer Betrieb gesetzt worden waren. Diese Fahrzeuge könnten den Fahrzeugbestand während des Jahres 2021 erhöht haben, allerdings gibt es umgekehrt auch Fahrzeuge, die im Jahr 2021 außer Betrieb gesetzt wurden, um sie erst im Folgejahr 2022 oder später wieder zuzulassen oder umzuschreiben, die also den Fahrzeugbestand während des Jahres 2021 verringerten. Statistische Angaben, welcher der beiden Werte größer war, sind nicht verfügbar. Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2021 Quelle: Kraftfahr-Bundesamt / Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020 Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Bilanzierung des Fahrzeugverbleibs (M1 und N1) über die Bestandsänderung 2019 bis 2021 Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Altfahrzeug-Verwertungsquoten Die ausführlichen deutschen Jahresberichte über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten seit 2008, die das Umweltbundesamt jährlich auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes und eigener Berechnungen ermittelt, sind auf der Altfahrzeug-Seite des BMUV auf Deutsch und (bis 2017) Englisch veröffentlicht. Seit 2006 wurden die gesetzlich von der EU geforderten Verwertungsziele für Altfahrzeuge in Deutschland übertroffen. Erstmals wurde die Altfahrzeug-Verwertungsquote von 95 Gewichtsprozent (Gew.-%) 2019 mit 93,6 % leicht verfehlt. Gleiches ereignete sich 2020 mit 94,0 %. Dies war begründet im sehr geringen Restkarossen-Eingang der Schredderanlagen im Vergleich zu den angefallenen Altfahrzeugen und infolge entsprechend geringeren Mengen an verwerteten nichtmetallischen Schredderrückständen. Im Jahr 2021 konnten beide EU-Ziele – die Recyclingquote mit 90,0 % und die Verwertungsquote mit 97,5 % – wieder erreicht werden. Die Verwertungsquote beinhaltet neben der stofflichen Verwertung der Materialien der Altfahrzeuge auch die energetische Verwertung, zum Beispiel die Abfallverbrennung zur Energieerzeugung (siehe Abb. „Altfahrzeug-Verwertungsquoten Deutschland 2015 bis 2021“). Die EG-Altfahrzeug-Richtlinie und die deutsche Altfahrzeug-Verordnung fordern seit 2015, dass mindestens 95 Gewichtsprozent (Gew.-%), bezogen auf das Leergewicht aller Altfahrzeuge, wieder verwendet oder verwertet werden. Davon sind mindestens 85 Gew.-% wieder zu verwenden oder stofflich zu verwerten, also zu recyceln. In den Jahren 2006 bis 2014 lagen die geforderten Quoten bei 85 Gew.-%für Wiederverwendung und Verwertung und bei 80 Gew.-% für die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung. Auf der Seite von Eurostat veröffentlicht die EU-Kommission die Altfahrzeugmengen und -verwertungsquoten aller EU-Staaten. Im Jahr 2021 fielen insgesamt rund 5,7 Millionen Altfahrzeuge in der EU (ohne Großbritannien) an, die meisten davon in Frankreich (1,3 Mio.), gefolgt von Italien (1,2 Mio.) und Spanien (730.000). Auch in Polen (450.000) fielen mehr Altfahrzeuge an als in Deutschland, das mit rund 400.000 Altfahrzeugen auf Platz 5 lag. 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten hielten im Jahr 2021 die Mindest-Recyclingquote von 85 % ein, 18 die Mindest-Verwertungsquote von 95 %. Beitrag der Demontagebetriebe für Altfahrzeuge zu den Verwertungsquoten Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen im Jahr 2021 1.030 Altfahrzeug-Demontagebetriebe Altfahrzeuge an. Diese demontierten 2021 gemäß der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes 19,3 % des Leergewichts der behandelten Altfahrzeuge zur Gewinnung von Ersatzteilen oder verwertbaren Materialien. 13,4 % waren metallische Komponenten wie Katalysatoren, Motoren, Getriebe, 5,9 % nichtmetallische Bauteile und Werkstoffe wie Reifen, Ersatzteile und Betriebsflüssigkeiten. Diese Teile wurden erneut verwendet oder verwertet, meist stofflich. Bezogen auf die angefallenen 396.773 Altfahrzeuge trugen die demontierten nichtmetallischen Bauteile im Jahr 2021 lediglich 5,9 % zur Verwertungs- und 5,4 % zur Recyclingquote bei. Glas und Kunststoff: Pro Altfahrzeug wurden gemäß Abfallstatistik lediglich 3,4 kg Glas und 4,0 kg Kunststoffteile (ohne Batteriegehäuse) demontiert und einer Verwertung zugeführt (siehe Abb. „Verwertung demontierter Werkstoffe aus Altfahrzeugen in Deutschland 2021“). Dies entspricht nur einem Bruchteil des pro Altfahrzeug enthaltenen Glases von rund 30 kg sowie des vom Umweltbundesamt formulierten Ziels für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffteilen von 20 kg pro Altfahrzeug. Oder anders ausgedrückt: Geht man von einem durchschnittlichen Kunststoffgehalt der Altfahrzeuge von 12 % aus, enthielt ein durchschnittliches Altfahrzeug in etwa 135 kg im Jahr 2021. Davon wurden 4,0 kg (entspricht 3 %) demontiert und einer Verwertung zugeführt. Hier bleibt die deutsche Demontagepraxis noch weit hinter dem perspektivischen Recycling-Zielwert von 30 % zurück, den der Entwurf der EU-Kommission für eine Circular Economy- und Altfahrzeug-Verordnung (Juli 2023) in Artikel 34 formuliert. Fahrzeugelektronik: Von Interesse ist auch der Fortschritt in Richtung des im Jahr 2016 formulierten ProgRess II-Ziels der Bundesregierung einer „möglichst weitgehenden Demontage der Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug bis 2020“. Nachdem die demontierte Menge an Bauteilen der Fahrzeugelektronik gemäß den Daten der Abfallstatistik bis zum Jahr 2019 auf durchschnittlich 2,1 kg Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug angestiegen war, konnten 2021 lediglich 0,9 kg pro Altfahrzeug beobachtet werden. Die Ergebnisse liegen damit weit entfernt von der UBA-Empfehlung von 15 kg Fahrzeugelektronik. Beitrag der Schredderanlagen und Postschreddertechniken Nach der Demontage werden die entfrachteten Restkarossen in anerkannten Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung behandelt. Im Jahr 2021 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 45 Anlagen 404.158 Restkarossen (336.630 t) (davon 385.375 Stück aus dem Inland) mit einem Durchschnittsgewicht von 833 kg zur Behandlung angenommen. Die Restkarossen machten lediglich rund 10,9 % des Metallschrottinputs der 45 Anlagen aus (siehe Abb. „Input in Schredderanlagen in Deutschland 2021“). Beim Zerkleinern der Restkarossen und weiterer Schrotte entstehen drei Fraktionen: Der Schredderschrott, die größte Fraktion, besteht aus Eisen und Stahl. Der buntmetallhaltige Schredderschrott (Schredderschwerfraktion) enthält unter anderem Aluminium, Kupfer und Edelstahl. Die Schredderleichtfraktion ist ein teilweise schadstoffhaltiges ⁠ Gemisch ⁠ aus Kunststoffen, Gummi, Glas, Restmetallen und weiteren Materialien. Metallverwertung Die Metallfraktionen aus der Demontage und dem Zerkleinern im Schredder trugen mit 74,2 % den größten Anteil zu den Recycling- und Verwertungsquoten bei. Der verwertete Metallgehalt wird ermittelt auf Grundlage von Informationen der Fahrzeughersteller und eines Schredderversuchs: Nach Angaben der deutschen und internationalen Fahrzeughersteller betrug der Metallgehalt der Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2005 im Mittel 75,0 %. Bei einem durchschnittlichen Altfahrzeugalter von etwa 17 bis 18 Jahren fallen diese Fahrzeuge durchschnittlich in den Jahren 2022/2023 als Altfahrzeuge zur Verwertung an. Aufgrund der langsamen Änderung der Fahrzeugzusammensetzung lässt sich dieser Wert auch auf 2020 bis ca. 2024 anwenden. In einem 2016 im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführten Restkarossen-Schredderversuch wurde gezeigt, dass mindestens 99 % dieses Metallanteils verwertet werden. Verwertung der Schredderleichtfraktion Im Jahr 2021 fielen in den 45 Schredder- und sonstigen Anlagen insgesamt rund 466.000 t Schredderleichtfraktion an. Unter diesem Begriff zusammengefasst wurden hierfür neben den Abfallschlüsseln der Schredderleichtfraktion (19 10 03 und 19 10 04) auch weitere Abfallschlüssel, die für Schredderrückstände aus Altfahrzeugen verwendet werden: Mineralien (Abfallschlüssel 19 12 09) und brennbare Abfälle (Abfallschlüssel 19 12 10) sowie die mengenrelevanten sonstigen Abfälle (19 12 12), die 2020 erstmals mitgerechnet werden konnten, was den sprunghaften Mengenanstieg von 345.000 auf 510.000 t Schredderleichtfraktion zwischen 2019 und 2020 erklärt. Zusammen mit den im Schredder gewonnenen Kunststofffraktionen fielen 2021 rund 470.000 t nichtmetallische Schredderrückstände an, von denen nur rund 15 % bzw. 72.085 t im Jahr 2021 aus Restkarossen stammten. Im Jahr 2021 wurden von der Schredderleichtfraktion (19 10 03, 19 10 04, 19 12 09, 19 12 10, 19 12 12) der 45 Schredder- und sonstigen Anlagen zur Restkarossenbehandlung 10 % beseitigt, 55 % stofflich verwertet, meist als mineralreiche Fraktion im Bergversatz und Deponiebau. 35 % wurden 2021 energetisch in Müllverbrennungsanlagen oder als Ersatzbrennstoff verwertet (siehe Abb. „Entsorgung der Schredderleichtfraktion aus den Schredderanlagen mit Restkarosserieverwertung“). Die Verwertung der nichtmetallischen Schredderrückstände (Schredderleichtfraktion und separierte Kunststofffraktionen) trug im Jahr 2021 14,6 % zur Verwertungsquote bzw. 8,9 % zur Recyclingquote bei.

Bauleitplanung: Sehnde, Stadt

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Zu diesem Zweck stellen sie zunächst über den Flächennutzungsplan die beabsichtigte Art der Bodennutzung für sämtliche Flächen des Gemeindegebietes dar und steuern so die gesamtgemeindliche Entwicklung. Aufbauend auf den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden konkrete Baurechte in einzelnen Teilgebieten mit Bebauungsplänen geschaffen. Hierin werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche für jedes Baugrundstück rechtsverbindlich festgelegt. Sie können alle Bebauungspläne der Stadt Sehnde einsehen. Gehen Sie entweder direkt über den Stadtplan oder wählen Sie einen Stadtteil in der Übersichtskarte. Mit einem Mausklick in die Karte werden Sie automatisch weitergeleitet und können sich den geltenden B-Plan für ein Gebiet entweder direkt in der Karte anzeigen lassen oder über die Listenfunktion suchen. Und was wird gerade neu geplant? - Bauleitpläne im Verfahren Öffentliche Beteiligungen an der Bauleitplanung und die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben finden Sie für Flächennutzungsplanänderungen unter Planungsbeteiligung Flächennutzungsplanänderungen und für Bebauungspläne unter Planungsbeteiligung Bebauungspläne Informationen zu den derzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplänen finden Sie unter laufende Verfahren Verfahrensablauf Hier können Sie erfahren, wie ein Bebauungsplan entsteht - Erklärung der Verfahren Für sachkundige Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter der Stadtentwicklung. Dokumente Informationspflicht nach Art. 13 und14 DSGVO - Bauleitplanung (129 kB) Zurück Navigation stadt Sehnde Stadt als Arbeitgeberin Gleichstellung Sicherheit + Ordnung Baubetriebshof Stadtentwicklung Bauleitplanung Verkehrsentwicklungsplan Neue Mitte Bauen Wohnen Straßen Umwelt- + Naturschutz Klimaschutz + -anpassung Politik Finanzen Ausschreibungen Infobereich Ansprechpartner/In Herr Reimund SeifertRathaus, Zimmer 204 // 2. OG Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-252 E-Mail: E-Mail schreiben Schnellziele %%PLATZHALTER%% Mein Konto E-Mail Passwort Passwort vergessen? Anmelden Sie haben noch kein Portalkonto? Hier registrieren oder Anmelden mit Anmelden mit mehr Informationen mehr Informationen Schnellziele Impressum Datenschutz Barrierefreiheit zum Seitenanfang Wählen Sie Ihre Icons/Themen Sie können bis zu fünf Anwendungen auswählen. Weitere Anwendungen werden nicht angezeigt. 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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Vollzugshilfen zur Umsetzung der Marktüberwachung bei den abfallrechtlichen Harmonisierungsrechtsvorschriften für Altfahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren und Verpackungen in Sachsen-Anhalt Anhang I zum Handbuch Schnittstellen () in Checklisten zu Rechtsbereichen und zugehörigen Nach- weisdokumenten Bearbeitungsstand 24.11.2016 Anhang I Schnittstellen Schnittstellen () in Checklisten zu Rechtsbereichen und zugehörige Nachweisdokumente Nr. Rechtsgrundlage / Nachweisdokumente Zuständigkeit 1Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz LAV - SprengG)  § 7 Erlaubnis  § 9 Fachkunde Nachweisdokumente  Schulungsnachweis  behördliche Erlaubnis des Fachbereichs Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz 2Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der LAV Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbe- dürftiger Anlagen und über die Organisation des betriebli- chen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - Be- trSichV)  § 5 Explosionsgefährdete Bereiche  § 6 Explosionsschutzdokument Nachweisdokumente  Explosionsschutzdokument 3Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Landesverband des Kraftfahrzeuggewerbes  § 41a Druckgasanlagen und Druckbehälter Sachsen-Anhalt e. V.  Anlage XVIIa (zu § 41a Absatz 7 und Anlage VIII Nummer 3.1.1.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fach- kräfte Nachweisdokumente  Nachweis einer Schulung nach GSP/GAP- Schulungsrichtlinie 4Verordnung (EG) Nr. 307/2008 der Kommission vom 2. April 2008 zur LVwA Festlegung — gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäi- schen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen für Ausbildungsprogramme sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsbescheinigungen für Personal in Be- zug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende Klimaanla- gen in bestimmten Kraftfahrzeugen  Art. 2 Personalausbildung  Art. 3 Ausstellung von Ausbildungsbescheinigungen für Personal Nachweisdokumente  Ausbildungsbescheinigung Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien- Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV) Bearbeitungsstand 24.11.2016 3

Verkehrsgeschehen

Verkehrsgeschehen   Überwachung des Straßenverkehrs anlässlich der Beleuchtungsaktion 2015 In der Zeit vom 01. bis 31.Oktober 2015 führt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe eine bundesweite Verkehrssicherheitsaktion unter dem Motto ?Licht schafft Sicht? einen Lichttest durch. Einen Monat lang können Autofahrer die Beleuchtungseinrichtung ihrer Fahrzeuge in den verschiedensten Meisterbetrieben der Kfz.- Innung kostenlos überprüfen lassen.  Der Erfolg des Licht-Test wird im hohen Maße dadurch begünstigt, dass im Aktionsmonat bei Verkehrskontrollen durch die Polizei verstärkt auf die Beleuchtungseinrichtung geachtet wird. Eine Lichttest-Plakette weist auf eine überprüfte Beleuchtungseinrichtung hin. Eine Überprüfung der Beleuchtungseinrichtung an Fahrrädern wird nicht Außeracht gelassen.   Sicher durch die dunkle Jahreszeit Für alle Verkehrsteilnehmer sollte in dieser Zeit des Jahres das Motto ?Sehen und gesehen werden!? besondere Bedeutung haben. Nicht nur Regen, Nebel und Schnee beeinträchtigen die Sicht der Verkehrsteilnehmer, die Dunkelheit an sich erschwert das Fahren. Verkehrsteilnehmer, nicht nur Autofahrer, sollten aus diesem Grund die  lichttechnischen Anlagen überprüfen und nötigen Falls reparieren lassen. Gerade Fahrradfahrer fallen bei Kontrollen besonders häufig durch nicht angeschaltete oder defekte Beleuchtung auf. Alle Beleuchtungseinrichtungen der Fahrzeuge, dazu zählen Fern- und Abblendlicht, Nebel- und Zusatzscheinwerfer, Begrenzungs- und Parkleuchten, Bremslichter, Schlusslichter, die Warnblinkanlage, Fahrtrichtungsanzeiger und Nebelschlussleuchten  sollten funktionstüchtig und in einem sauberen Zustand sein und gehalten werden. Gerade beim Fern- und Abblendlicht ist auf die richtige Höheneinstellung zu achten, um den Gegenverkehr nicht zu blenden und eine ausreichende Fahrbahnbeleuchtung sicherzustellen.   Natürlich gehört zu einer guten Sicht, dass die Scheiben frei und sauber sind. Dazu gehört es, den Füllstand der Scheibenwaschanlage regelmäßig zu überprüfen und auch Frostschutzmittel nicht zu vergessen. Das Eis von zugefrorenen Scheiben sollte immer komplett entfernt werden. Nur ein ?Guckloch? in der Frontscheibe kann fatale Folgen haben. Aber auch Fußgänger und Fahrradfahrer sollten zur Erhöhung der Sicherheit helle und mit Reflektoren versehene Kleidung tragen. Für motorisierte Verkehrsteilnehmer sollte besonders zu dieser Jahreszeit gelten, je schlechter die Sicht, je größer der Abstand und so geringer die Fahrgeschwindigkeit. Beachten Sie die Warnungen im Verkehrsfunk und stellen Sie sich auf die veränderten Witterungs- und Sichtverhältnisse ein. Impressum: Polizeirevier Dessau-Roßlau Pressestelle Wolfgangstr. 25 06844 Dessau-Roßlau Tel: (0340) 2503-302 Fax: (0340) 2503-210 Mail: presse.prev-de@polizei.sachsen-anhalt.de

Erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen

Sachsen-Anhalt hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Schulen öffnen schrittweise, der Einzelhandel ebenfalls. Zusätzlich zu Lebens- und Futtermittelhandel, Wochenmärkten, Lieferdiensten, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, und Großhandelseinrichtungen können jetzt der Kfz-Handel und darüber hinaus Ladengeschäfte mit bis zu 800 m2 Verkaufsfläche unter Auflagen öffnen. Das legt die 4. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat und mit der Einigungen aus dem gestrigen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten umgesetzt werden. Zugleich bleiben Kontaktbeschränkungen bis einschließlich 3. Mai bestehen. ?Um die Pandemie einzudämmen, ist es wichtig, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken?, betonte Gesundheitsministerium Petra Grimm-Benne. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet. Gaststätten, aber auch Sportstätten und Spielplätze bleiben geschlossen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter Besuchsverbot. Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt. Das Tragen von Schutzmasken in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften wird dringend empfohlen. Eine Maskenpflicht wurde aber nicht festgeschrieben. Gottesdienste dürfen weiter nicht stattfinden. Hotels sind weiter nur für Geschäftsreisende geöffnet; Touristen dürfen nicht übernachten. Durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen sei die Infektionsgeschwindigkeit gedrosselt worden. Diesen Weg müsse man konsequent weiter gehen. Die Risiken der Corona-Pandemie erforderten eine neues gesellschaftliches Verständnis des sozialen Umgangs, mehr Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin, heißt es in der Präambel zur Verordnung. Das Einhalten des Mindestabstands, Hygiene und weitere Verhaltensregeln werden eingefordert, in Bussen und Bahnen wird das Tragen von Masken empfohlen. ?Mit einem geschlossenen Vorgehen der Länder können wir das Virus effektiv bekämpfen und die Zunahme der Infektionen weiter verringern. Notwendige Beschränkungen bleiben bestehen. Lockerungen gibt es dort, wo sie möglich werden. So können wir erste Erfolge im Kampf gegen das Virus sichern und die Bevölkerung schützen?, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Man setze auf schrittweise Öffnungen. Für den 4. Mai wird zum Beispiel in Aussicht gestellt, dass Friseure wieder öffnen. Ab dem kommenden Donnerstag, 23. April, sollen nach entsprechenden Vorbereitungen Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen wieder stattfinden. Der entsprechende Erlass wird den Schulen bis Freitag, 17. April, vorliegen. Die unterrichtlichen Prüfungsvorbereitungen für die Schülerinnen und Schüler werden NICHT am kommenden Montag, 20. April, starten. Sowohl Schulleitungen als auch Schulträger erhalten die notwendige Vorlaufzeit, die für die Abstimmungen notwendig ist. Diese Abstimmungen werden ab dem kommenden Montag erfolgen. Die Schulen sollen sich darüber hinaus darauf vorbereiten, unter Sicherstellung von Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen im Sinne des § 2 Abs. 4, den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder aufzunehmen.  Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs sind laut Verordnung insbesondere Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen zu treffen. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte der Unterricht, wenn er im geschlossenen Raum stattfindet, durch längere Pausenzeiten zum Lüften unterbrochen werden. Ein Wechsel von Präsenz und Distanz der Schülerinnen und Schüler in der Schule und zu Hause ist vorzusehen. Über weitere Maßnahmen wollen Bund und Länder jeweils in zweiwöchigem Turnus entscheiden. Das nächste Treffen wird am 30. April stattfinden. Weitere Informationen sind auch unter  www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Entwicklung von integrierten Beratungs- und Schulungskonzept fuer das Kfz-Handwerk

Das Projekt "Entwicklung von integrierten Beratungs- und Schulungskonzept fuer das Kfz-Handwerk" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Handwerkskammer Düsseldorf, Handwerkszentrum Ruhr, Zentrum für Umwelt und Energie durchgeführt.

Altreifenverwertung im Schachtofen

Das Projekt "Altreifenverwertung im Schachtofen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von M und W management engineers durchgeführt.

Modellvorhaben zur Kostenminimierung in der Abfallwirtschaft und Optimierung der Ueberwachung

Das Projekt "Modellvorhaben zur Kostenminimierung in der Abfallwirtschaft und Optimierung der Ueberwachung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landeshauptstadt Wiesbaden, Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung durchgeführt. Um ein Amt wie das Wiesbadener Stadtreinigungsamt, dem u.a. die Muellabfuhr, die Strassenreinigung, der Winterdienst, der Fuhrpark, der Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen und von Kfz.-Werkstaetten obliegt, wirtsch. leiten zu koennen, ist es - auch im Hinblick auf den Personalbestand - dringend erford., Saemtl. DV-faehigen Aufgaben auch tatsaechlich in die Datenverarbeitung mit einzubeziehen, sei es bei der Betriebskostenabrechnung, der Einsatzdisposition von Fahrzeugen und Beschaeftigten, der Erstellung von Tourenplaenen, der Waegedatenerfassung, der Werkstattsteuerung oder der Lagerbestandsfuehrung, um nur einige DV-faehige Bereiche zu nennen. Anhand der aufgefuehrten Bereiche laesst sich bereits erkennen, dass die Datenverarbeitung nicht nur Teilgebiete des Stadtreinigungsamtes erfasst, sondern auf das ges. Amt bezogen ist. Durch die Moeglichkeit des raschen und kurzfristigen Abrufens der Daten ist ein reibungsloser Betriebsablauf gewaehrleistet.

Ein High-Tech- Umluftfilter für die Reinigung von Kohlenmonoxid-belasteter Luft im KFZ-Gewerbe

Das Projekt "Ein High-Tech- Umluftfilter für die Reinigung von Kohlenmonoxid-belasteter Luft im KFZ-Gewerbe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Handwerkskammer Hamburg, Zentrum für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik durchgeführt. In Kfz-Werkstätten kommt es wegen Rangierfahrten häufig zu einer Erhöhung der Kohlenmonoxid - Konzentration. Um ein unbedenkliches Hallenklima zu gewährleisten, wurde ein neuartiges Kompakt- Katalysatorfilters entwickelt und in eine Kfz-Werkstatt integriert. Das Kompaktfilter entfernt Dieselmotor-Emissionen, Kohlenmonoxid, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe aus abgasverunreinigter Innenraumluft. Die Vorteile der Hallenluftfilterung liegen auf den drei Gebieten Gesundheitsschutz: die Einhaltung des MAK-Wertes wird gewährleistet. Umweltschutz: die Schadstoffe werden nicht in die Umgebung emittiert. Energie: infolge des Umluftbetriebes wird wertvolle Heizenergie eingespart.

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