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Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten

<p>Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten</p><p>Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist.</p><p>Einführung</p><p>Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel.</p><p>Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>. Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern.</p><p>Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen.</p><p>Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/recht-oekonomie-digitalisierung/wasserrecht">Wasserrecht</a>) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/boden-schuetzen/bodenschutzrecht">Bundesbodenschutzgesetz</a>, welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben.</p><p>Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt.&nbsp;So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B. &nbsp;fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall.</p><p>Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken.</p><p>Für die aktuelle Förderperiode der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik</a>(GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/bodenbearbeitung">Erosion⁠</a>vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau">Ökologische Landbau</a>.&nbsp;Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann.</p><p>Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-0">Subventionsbericht des UBA</a>). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung.</p><p>Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mehrwertsteuer-oekologisch-sozial-gestalten">Mehrwertsteuer</a>. Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement">Umweltmanagementsysteme</a>in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten.</p><p>Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠ teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.</p>

Umweltbezogene Steuern und Gebühren

<p>Umweltbezogene Steuern und Gebühren</p><p>Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 69,5 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.</p><p>Entwicklung umweltbezogener Steuern</p><p>Von 2005 bis 2023 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 26,0 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 102,6 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern am gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,6 %. 2005 waren es noch 12,2 % (siehe Abb. „Aufkommen umweltbezogener Steuern").</p><p>Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland deutlich angestiegen. Ein Teil der Steuereinnahmen wurde zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verwendet (siehe Schaubild „Die ökologische Steuerreform“). Bis zum Jahr 2003 gab es eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern jedoch leicht rückläufig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die ökologische Steuerreform in ihrer Lenkungswirkung für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ erfolgreich war und zu einem sparsameren Verbrauch von Energie und Strom geführt hat.</p><p>Wirkung umweltbezogener Steuern</p><p>Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln und haben dadurch die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen.</p><p>Umweltbezogene Steuern im internationalen Vergleich</p><p>Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der ⁠OECD⁠ und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erarbeitet. Die umweltbezogenen Steuern in Deutschland haben 2023 mit 4,4 % einen geringeren Anteil an den gesamten Steuern und Sozialabgaben als der EU-27-Durchschnitt von 5,2 %. Auch bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag der Anteil der umweltbezogenen Steuern in Deutschland 2023 mit 1,7 % unter dem EU-27-Durchschnitt von 2,0 % (<a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ten00141/default/table?lang=de">Eurostat 2025</a>).</p><p>Abfall- und Abwassergebühren</p><p>Von den Umweltsteuern zu unterscheiden sind die umweltbezogenen Gebühren, die in Deutschland für Abfall und Abwasser erhoben werden. Während den geleisteten Steuerzahlungen keine unmittelbare Leistung des Staates gegenübersteht, erbringt die öffentliche Hand für Gebühren eine Gegenleistung. Die Höhe der Abfall- und Abwassergebühren ist durch die jeweiligen Betriebskosten – und damit letztendlich durch die angewandte Technik bei der Abfallbeseitigung und der Abwasserbehandlung – und durch die zu entsorgenden Mengen und Arten an Abfall und Abwasser bestimmt.</p><p>Weiterführende Informationen</p><p>Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten. Die Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Umweltstatistikgesetz (UStatG):</p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustatg_2005/BJNR244610005.html">Umweltstatistikgesetz (UStatG)</a></p><p><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/umweltschutzausgaben/_inhalt.html">Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben</a></p><p><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/Tabellen/gesamtaufkommen-steuern.html">Statistisches Bundesamt: Umweltbezogene Steuereinnahmen</a></p>

Indikator: Umweltbezogene Steuern

<p>Indikator: Umweltbezogene Steuern</p><p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Im Jahr 2023 betrugen die umweltbezogenen Steuern insgesamt 69,5 Milliarden Euro.</li><li>Der Anteil an den Gesamtsteuern sinkt im Trend seit 2005 und liegt nun bei 7,6 %.</li><li>Die aufkommensstärksten umweltbezogenen Steuern sind die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue, umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.</p><p>Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gelten ermäßigte Steuersätze für Strom, Heizöl und Gas. Der Dienstleistungssektor und die privaten Haushalte werden daher stärker belastet. Die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform fließen zu einem großen Teil in die Rentenversicherung und senken damit die Rentenversicherungsbeiträge. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden in dieser Statistik zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Im Jahr 2023 beliefen sich die<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/_inhalt.html">Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern</a>auf 69,5 Milliarden (Mrd.) Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer mit 36,8 Mrd. Euro, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer (9,5 Mrd. Euro) und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (8,5 Mrd. Euro).</p><p>Von 2005 bis 2023 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 26 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 102,6 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern an dem gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,6 %. Im Jahr 2005 waren es noch 12,2 %.</p><p>Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland bis 2005 deutlich angestiegen. Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern leicht rückläufig, denn die ökologische Steuerreform führte zu einer sparsameren Nutzung von Energie und Strom. Außerdem wirkten sich Preiserhöhungen oder Inflation nicht auf die Steuerhöhe aus, da es sich um Mengensteuern handelt (zum Beispiel 2 Cent pro Kilowattstunde Strom).</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>⁠ und dem Statistischen Amt der Europäischen Union erarbeitet<a href="https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-manuals-and-guidelines/-/KS-GQ-13-005">(Eurostat 2013)</a>. Über die Entwicklung umweltbezogener Steuern wird im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes berichtet (<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/_inhalt.html">Destatis 2025</a>).</p><p><strong>Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/umweltbezogene-steuern-gebuehren">"Umweltbezogene Steuern und Gebühren"</a>.</strong></p>

Nachrüstung mit Partikelfilter

Ältere Dieselfahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten oder unter Ausnahmeregelungen fallen, dürfen nicht in die Umweltzone. Aber nicht immer muss das Fahrzeug ersetzt werden, oft kann es auch mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Dies gilt besonders für Fahrzeuge mit gelber Plakette (Dieselfahrzeuge der Euronorm 3). Bei einer Nachrüstung dürfen nur zertifizierte Filter eingebaut werden, für die vom Kraftfahr-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt wurde. Die technischen Anforderungen für Partikelfilter sind in den Anlage XXVI (Pkw/leichte Nutzfahrzeuge) und XXVII (Lkw) zur Straßenverkehrs­zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Über den Einbau des Filtersystems erhält man von der Werkstatt eine Bescheinigung. Die Zulassungsstelle nimmt aufgrund dieser Bescheinigung eine Eintragung in Ziffer 22 der Kfz-Papiere vor und kann eine bessere Plakette erteilen. Die Abgasnorm (Euro-Norm) eines Fahrzeugs und damit die entsprechende Einstufung bei der Kfz-Steuer ändern sich durch den Einbau eines Filters nicht. Denn die Abgasnorm enthalten auch Regelungen für andere Schadstoffe, die durch den Filter nicht weniger werden. Die langjährige Förderung der Partikelfilternachrüstung durch die Bundesregierung ist 2016 ausgelaufen. Informationen über Nachrüstungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetdatenbank www.feinstaubplakette.de . Für die Nachrüstung kann es sich durchaus lohnen, mehrere Werkstätten oder eine spezielle Nachrüstungswerkstatt zu Rate zu ziehen. Auch Anbieter und Hersteller von Nachrüstsystemen informieren beispielsweise über das Internet. Formulare Rechtsvorschriften

Einnahmen umweltbezogener Steuern: Deutschland, Jahre,Steuerart

Umweltbezogene Steuern in Sachsen-Anhalt

Teil der Statistik "Umweltbezogene Steuern" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage – unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine physische Einheit (oder einen Ersatz dafür) bezieht, die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten Sinne (Luftemissionen, Abwasser, Abfall, Lärm), Energieerzeugnisse, Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie der Verkehr. Für Deutschland sind somit die Energiesteuer (die frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer (Besteuerungsgrundlage Energieerzeugnis) sowie die Kraftfahrzeugsteuer (emissionsbezogene Besteuerungsgrundlage) zu den umweltbezogenen Steuern zu rechnen.

Künftige Finanzierung der Energieversorgung durch erneuerbare Energien

Das künftige Modell zur Finanzierung der Energieversorgung durch erneuerbare Energien einschließlich notwendiger Infrastruktur muss alle energieverbrauchenden Sektoren angemessen an der Finanzierung beteiligen und dadurch nachhaltigere Erlöspotenziale für die erneuerbare Stromerzeugung schaffen. Je enger die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität zusammenwachsen, umso wichtiger wird eine im Sinne des Klimaschutzes konsistente Ausgestaltung der Preise verschiedener Energieträger (z.B. Erdgas, Heizöl, Kraftstoffe, Strom) in ihren verschiedenen Anwendungen (Umwandlung/Speicherung, Transport oder direkter Verbrauch). Es stellt sich daher die Frage, wie die Finanzierung des EE-Ausbaus in der Zukunft gestaltet werden kann, um eine nutzungsgerechte und akzeptanzstiftende Kostenverteilung zu gewährleisten. Angesichts des Auslaufens des 20-jährigen Förderzeitraums für EE-Anlagen in relevantem Umfang muss dabei auch berücksichtigt werden, wie Investitionen in Ersatzanlagen bzw. Anschlussförderungen für bestehende Anlagen finanziert werden könnten. Das Vorhaben soll mögliche Ansätze auch auf Basis bereits bestehender Forschungsbeiträge untersuchen, bewerten und weiterentwickeln. Zu möglichen Optionen gehört auch eine (teilweise) Steuerfinanzierung sowie die Entwicklung von Vorschlägen, wie das entsprechende zusätzliche Steueraufkommen generiert werden kann (z.B. im Bereich von Energie- und Kfz-Steuern). Vorschläge sollen und a. beihilferechtliche Fragen berücksichtigen und einen sektorenübergreifenden Einsatz von EE-Strom nicht hemmen.

57,2 Milliarden Euro Einnahmen aus umwelt­bezogenen Steuern im Jahr 2021

Umweltökonomische Gesamtrechnungen 57,2 Milliarden Euro Einnahmen aus umwelt­bezogenen Steuern im Jahr 2021 Seite teilen Im Jahr 2021 beliefen sich die umweltbezogenen Steuereinnahmen auf 57,2 Milliarden Euro; gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen leichten Anstieg um 0,2 %. Der Anteil der Umweltsteuern an den gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen lag 2021 bei 7,5 %. Umweltbezogene Steuern, im Strompreis enthaltene Umlagen und sonstige Abgaben Merkmale 2020 Milliarden Euro 2021 Milliarden Euro Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Umweltbezogene Steuern 57,1 57,2 0,2 Energiesteuer 37,6 37,1 -1,4 Stromsteuer 6,6 6,7 2,0 Emissionsberechtigungen 3,1 3,3 5,7 Kraftfahrzeugsteuer 9,5 9,5 0,2 Luftverkehrsteuer 0,3 0,6 93,7 Ressourcenbezogene Abgaben 0,7 0,8 7,2 Wasserentnahmeabgabe 0,5 0,5 -2,2 Abwasserabgabe 0,2 0,2 0,5 Förderabgabe 0,1 0,1 119,2 Verkehrsbezogene Abgaben 7,4 7,6 2,7 LKW Maut 7,4 7,6 2,7 Im Strompreis enthaltene Umlagen 27,6 25,9 -6,3 Erneuerbare-Energien-Umlage 23,9 22,3 -6,9 Offshore-Netzumlage 1,6 1,4 -9,4 Stromnetzentgeltverordnung 1,2 1,2 0,1 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz-Umlage 0,9 0,9 7,1 Abschaltbare-Lasten-Umlage 0,0 0,0 -4,8 Den höchsten Anteil an den kassenmäßigen umweltbezogenen Steuern hat weiterhin die Energie­steuer (frühere Mineralölsteuer) mit 65 %. Die Zahlungen für Emissions­berechtigungen werden in den Volks­wirtschaftlichen und Umwelt­ökonomischen Gesamt­rechnungen ebenfalls als Steuer betrachtet. Wie im vergangenen Jahr weisen diese Zahlungen erneut einen hohen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (5,7 %) auf. Die im Vorjahr coronabedingt eingebrochene Luftverkehrsteuer hat sich von 0,3 Milliarden Euro in 2020 auf 0,6 Milliarden Euro im aktuellen Jahr erholt. Damit erreichte sie wieder die Hälfte des Niveaus vor der Pandemie. Die hier dargestellten kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden werden zum Zeitpunkt der Einnahme gebucht. Abweichend hiervon werden diese in den Volkswirtschaftlichen und Umweltökonomischen Gesamtrechnungen periodengerecht abgebildet. Gemäß der periodengerechten Buchung werden die Steuern zu dem Zeitpunkt, zu dem die steuerbegründenden Ereignisse stattfinden und nicht, wenn die Zahlungen fällig sind oder tatsächlich geleistet werden. 0,8 Milliarden Euro entfielen zuletzt auf Abgaben, die eine umweltschädliche Aktivität hinsichtlich der Ressourcennutzung verteuern. Dies sind Förderabgaben, die auf die Entnahme von Rohstoffen erhoben werden, sowie die Wasserentnahmeabgabe und die Abwasserabgabe, die für die Entnahme aus beziehungsweise Abgabe in die Umwelt fällig werden. Zudem beliefen sich die Einnahmen aus der LKW-Maut, einer verkehrsbezogenen Abgabe, 2021 auf 7,6 Milliarden Euro und sind damit gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % gestiegen. Die im Strompreis enthaltenen Umlagen, Erneuerbare-Energien-(EEG)-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Stromnetzentgeltverordnung (§19-StromNEV)-Umlage, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, fallen definitionsgemäß nicht unter die umweltbezogenen Steuern, da ihr Ertrag nicht dem Staatshaushalt zufließt. Sie beliefen sich im Jahr 2021 insgesamt auf 25,9 Milliarden Euro und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 % gesunken. Quellen: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Auktionierung Deutsche Versteigerungen von Emissionsberechtigungen Jahresbericht 2021 Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2020 und 2021 Bundesamt für Güterverkehr Haushaltspläne der einzelnen Bundesländer

Mobilität in die Zukunft steuern: Gerecht, individuell und nachhaltig

Das aktuelle System zur Besteuerung von Mobilität stammt aus einem "fossilen Zeitalter". Es passt nicht mehr zu den Anforderungen an eine nachhaltige, gerechte, individuelle Mobilität. Das Projekt zeigt ein Reformkonzept auf, um Mobilität neu zu "steuern". Ziel dabei ist, durch Umgestaltung der Steuern und Abgaben einen elementaren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern, mehr Gerechtigkeit und Sozialverträglichkeit herzustellen, und individuelle Mobilität zu ermöglichen, ohne der Umwelt zu schaden. Kurzfristig (in den nächsten 1-3 Jahren) ist die Umsetzung von vier Instrumenten wesentlich, um die Transformationsprozesse im Verkehrssektor anzustoßen: Eine Erhöhung der CO2-Preise in Kombination mit einer Abschaffung der EEG-Umlage, eine angemessene (d. h. höhere) Besteuerung von Dienstwagen, eine deutlich stärkere CO2-Spreizung der Kfz-Steuer für Pkw, sowie eine zusätzliche CO2-Komponente in der Lkw-Maut. Langfristig (ab 2030) ist eine fahrleistungsabhängige Maut auf allen Straßen und für alle Fahrzeuge ein zentrales Instrument, um die Infrastruktur nachhaltig zu finanzieren und auch eine Lenkungswirkung für weitere ökologische Kriterien zu entfalten. Quelle: Forschungsbericht

Den Verkehr ökologischer und sozialverträglicher gestalten

<p>Den Verkehr ökologischer und sozialverträglicher gestalten</p><p>Die Abgaben und Umlagen im Verkehrsbereich müssen neu gedacht werden: Aus Umwelt- und Klimaschutzgründen, aus Sicht des Staatshaushaltes, aber auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit. Eine Studie im Auftrag des UBA zeigt und analysiert gute Ansätze aus anderen Ländern, beispielsweise zur Reform der Dienstwagenbesteuerung, zu Mautsystemen und zur CO2-abhängigen Besteuerung von neuen Pkw.</p><p>Das derzeitige System aus Steuern, Abgaben, Umlagen, Entgelten und Subventionen im Verkehr in Deutschland ist reformbedürftig. Andernfalls ist weder das Klimaschutzziel 2030 noch die vollständige Dekarbonisierung des Verkehrs nachhaltig erreichbar.</p><p>Handlungsbedarf gibt es nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus fiskalischer Sicht und aus sozialen Gründen. Denn durch Elektromobilität wird das Steueraufkommen aus dem Verkehr zukünftig deutlich zurückgehen. Zudem profitieren von einigen Subventionen im Verkehrsbereich fast ausschließlich beziehungsweise überwiegend Besserverdienende. Dies gilt zum Beispiel für das Dienstwagenprivileg sowie die Kaufprämie für Elektroautos.</p><p>Der vorliegende Teilbericht „Klimaschutz im Verkehr: Reformbedarf der fiskalpolitischen Rahmenbedingungen und internationale Beispiele“ stellt eine Ausgangsbasis dar, um darauf aufbauend im weiteren Projektverlauf ein integriertes Gesamtkonzept für Abgaben und Umlagen im Verkehrssektor (bis 2030 und 2050) zu entwickeln.</p><p>Im Bericht werden Optionen zur ökologischeren, sozialverträglicheren und insgesamt nachhaltigeren Ausgestaltung bestehender fiskalischer und ökonomischer Instrumente im Verkehr anhand von Beispielen aufgezeigt.</p><p>Hierzu zählen unter anderen die konsequent an ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>⁠ ausgerichtete Besteuerung von Pkw in den Niederlanden – sowohl bei der jährlichen Kfz-Steuer als auch bei der Zulassungssteuer und der Dienstwagenbesteuerung. Auch wird die Entwicklung des französischen Bonus-Malus-Systems für den Pkw-Kauf vorgestellt.</p><p>Weiterhin werden verschiedenste Länderbeispiele zum Thema Dienstwagenbesteuerung und zu Mautsystemen beleuchtet. Der Bericht geht dabei auf Stärken und Schwächen dieser Instrumente ein und bietet damit eine Basis für notwendige Reformansätze in Deutschland.</p>

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