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LSG Zerbster Land Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Die vier Teilgebiete des LSG befinden sich in der strukturreichen Ackerlandschaft nördlich, nordöstlich und südlich von Zerbst. Ein Teilgebiet erstreckt sich zwischen den Orten Steckby, Kermen, Pakendorf, Wertlau und Steutz unmittelbar an der Grenze zum Elbetal. Ein kleineres Teilgebiet liegt im beginnenden Übergang zum Burger und Roßlau-Wittenberger Vorfläming im Osten des Landkreises zwischen den Ortschaften Lindau, Deetz und Kerchau. Auch das kleinere Teilgebiet Dalchau im nördlichen Kreisgebiet liegt am Übergang vom Zerbster Ackerland zum Burger Vorfläming. Das größte der vier Teilgebiete befindet sich im Zentrum des Zerbster Ackerlandes zwischen den Ortschaften Lübs, Gehrden, Güterglück, Schora, Moritz, Strinum, Zernitz und Buhlendorf. Die Teilgebiete des LSG sind weite, mit wenigen Gehölzen durchsetzte, intensiv genutzte Ackerlandschaften. Das flachwellige Gelände liegt in einer Höhe von 60 bis 90 m über NN, der höchste Punkt erreicht auf den Leitzkauer Höhen 116 m über NN. Einige geringe Erhöhungen, wie die Trappenberge bei Ladeburg, die südlichen Ausläufer der Leitzkauer Höhen oder der Mühlenberg nahe Steckby schaffen Abwechslung in der Weite der Landschaft. Unterschiedlich große Ackerschläge sind durch einzelne markante Altbäume, durch Gräben mit Gebüschen und Gehölzen, kleine Ruderal- oder Hochstaudenfluren, auch kleine Trockenrasenbereiche oder durch ein kleines Kieferngehölz im südlichen Teilgebiet aufgelockert. Das zentrale Gebiet wird bei Schora durch die B 184 von Südost nach Nordwest sowie von der Bahnlinie Berlin-Güsten von Ost nach West durchschnitten. Die ältesten Spuren menschlicher Besiedlung im Zerbster Land gehen in die Mittelsteinzeit zurück. Aufgesucht wurden die hochwasserfreien Terrassen des Elbe-Urstromtales. Ackerbau wurde in dieser Zeit noch nicht betrieben. Der Mensch lebte vom Jagen und Fischen und vom Sammeln. Die ältesten Ackerbauern der Linienbandkeramikkultur nahmen hauptsächlich die Schwarzerdeböden in Kultur, sind aber auch im Zerbster Land durch eine Siedlung bei Jütrichau nachgewiesen. Die nachfolgenden Kulturen der Jungsteinzeit legten Siedlungen und Friedhöfe am Terrassenrand der Elbe an, wo sie wie Perlen an einer Schnur aneinandergereiht waren. Während der mittleren Jungsteinzeit, der Trichterbecherkultur, drangen Siedler entlang der Nuthe flußaufwärts bis Zerbst vor. Sie errichteten ihren Toten Großsteingräber; von zehn um 1800 noch bekannten hat sich aber nur eines bei Gehrden erhalten. In der frühen Bronzezeit markierte das Zerbster Land den nördlichen Randbereich der Aunjetitzer Kultur. Eine dichte Besiedlung zeichnet sich aber erst in der jüngeren Bronzezeit ab, die sich dann in den jüngeren Perioden fortsetzt. Belege dafür, daß das Gebiet in der jüngeren Bronzezeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung genoß, liefern zwei Bronzehortfunde aus Deetz. Dabei weisen die in einem der Horte zusammen mit 42 Sicheln, sieben Lanzenspitzen, fünf Beilen und sieben Ringen verborgenen drei Gußbrocken auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Die Sicheln weisen in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Landwirtschaft hin. Während der frühen Eisenzeit siedelte im Zerbster Land das Volk der Hausurnenkultur, die ihren Namen Brandgräbern mit hausartigen Urnen verdankt, von denen sich das östlichste Grab bei Trüben fand. Während der jüngeren Eisenzeit geriet das Zerbster Land unter den Einfluß der Jastorfkultur, aus der die historischen Stämme der Elbegermanen hervorgingen. Aus der Völkerwanderungszeit sind bisher kaum Funde bekannt. Das Zerbster Land gehört zu dem großen rechtselbischen Gebiet, das nach der Abwanderung germanischer Volksgruppen von Slawen besiedelt wurde, die dort im Gau Zerwisti, dessen Hauptort Zerbst war, etwa 300 Jahre lebten und Burgen sowie viele Siedlungen entwickelten. Unter Albrecht dem Bär wurden im Zuge der zweiten Ostexpansion große Teile des Gebietes wiedererobert. Aus dem Jahr 1007 datiert die erste urkundliche Erwähnung von Zerbst als befestigte Siedlung. Vom Erzbistum Magdeburg aus wurden Klöster errichtet und neue Mönchsorden gegründet, so auch in Leitzkau. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Land zum Herzogtum erhoben und gehörte zunächst zur Kurmark Brandenburg, später zum Herzogtum Magdeburg, wurde Fürstentum Anhalt-Zerbst und kam danach zum Herzogtum Anhalt-Dessau. Das Zerbster Ackerland wurde wesentlich durch die Wirkung der Saalekaltzeit geprägt und erhielt sein heutiges Aussehen vor allem durch nacheiszeitliche Abtragungsprozesse. In der Weichselkaltzeit fanden äolische Ablagerungen statt, so daß sich eine geringmächtige Decke aus Treibsanden und Sandlöß bilden konnte. Das LSG erfaßt die Bodenlandschaften der Zerbster Platten und des Leitzkauer Hügellandes. Es sind Altmoränenlandschaften, deren glaziale Sedimente wärend des Drenthestadials, in der älteren Saalekaltzeit, entstanden. Unter diesen Sedimenten dominieren Geschiebemergel und Geschiebelehme. Schmelzwassersande kommen nur inselhaft vor. Im Leitzkauer Hügelland ist oberoligozäner Tonmergel (Septarienton, Ruppelton) durch glaziale Stauchung oberflächennah verbreitet. Die hier vorkommenden Böden und das hügelige Relief unterscheiden das Leitzkauer Hügelland von den umliegenden lehmigen Grundmoränenplatten. In Abhängigkeit von den Substratprofilen und morphologischen Positioneb sind folgende Bodenformen vorherrschend: Im Gebiet Zerbst-Steutz sind Pseudogley-Tschernoseme bis Pseudogley-Kolluvisole aus Geschiebedecksand bis kolluvialem lehmigem Sand über Geschiebemergel im Wechsel mit Podsol-Gley-Braunerden bis Gley-Braunerden und Gleyen bestimmend. Auf den Plattenrändern dominieren im Westen Acker-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand, im Osten die Braunerde-Fahlerden bis Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Um Schora-Buhlendorf dominieren Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand, seltener Lößsand, über Geschiebelehm. Im Ostteil des Gebietes kommen Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand und Decklehm über Geschiebemergel und lokal Gley-Humuspseudogleye aus lehmigem Sand bis Lehm über Geschiebemergel vor. Im Raum Deetz sind Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand, seltener periglazialem Flugsand, über Geschiebelehm flächendeckend. Bei Dalchau kommen zu den oben genannten Bodenformen die Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand beziehungsweise Decklehm über tertiärem Tonmergel, die für das Leitzkauer Hügelland typisch sind. Während das zentrale sowie das östliche Teilgebiet relativ wasserlaufarm sind, wird das südliche Teilgebiet von Nuthe-Zuflüssen und das nördliche Teilgebiet von Ehle-Zuflüssen durchzogen, die alle der Elbe zufließen. Stehende Gewässer befinden sich lediglich an der südlichen Gebietsgrenze des Teilgebietes bei Dalchau als Stauteich, bei Ladeburg und nordöstlich des Teilgebietes Lindau-Deetz als Deetzer Teich. Das Klima des LSG gehört zum mitteldeutschen Binnenlandklima und ist mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 8,7°C relativ warm und mit einer Jahresniederschlagsmenge von 500-570 mm relativ trocken. Als die potentiell natürliche Vegetation des Zerbster Ackerlandes wird Traubeneichen-Hainbuchenwald angesehen, der in der Elbenähe in den Stieleichen-Hainbuchenwald übergeht. In nassen Bereichen der Bachtälchen befinden sich Standorte von Erlen-Bruchwäldern oder Erlen-Eschenwäldern. Diese natürliche Vegetation ist im LSG verschwunden. Die Waldinsel im südlichen Teilgebiet wird von artenarmen Kiefernforsten eingenommen. Die Pflanzenwelt des LSG wird überwiegend von den angebauten Ackerkulturen geprägt. Die verabreichten hohen Nährstoffgaben führten auf den Feldern zu einer arten- und individuenarmen Segetalflora, die von Klatsch-Mohn, Vogel-Miere, Flug-Hafer, Geruchloser Kamille und Kletten-Labkraut beherrscht wird und auf den angrenzenden Flächen beziehungsweise Rainen zum Vorherrschen nitrophiler Stauden wie Brennessel, Giersch, Knaulgras und Klette führt. Entsprechend des Landschaftscharakters findet man im LSG eine typische Feldflurvogelgemeinschaft, wenn auch teilweise mit rückläufigen Beständen wie bei Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche. Rot- und Schwarzmilan sowie Mäusebussard und Turmfalke nutzen die wenigen Bäume in den Teilgebieten als Brutplätze. Rohrweihen und die in den umliegenden Ortschaften brütenden Weißstörche suchen das Gebiet zur Nahrungsuche auf; ebenso große Scharen durchziehender oder überwinternder Saat- und Bleßgänse sowie Kiebitze und Saatkrähen. In neuerer Zeit überwintern zunehmend Singschwäne und vereinzelt auch Zwergschwäne. In den Wintermonaten halten sich ständig einige Seeadler in der Nähe größerer Gänseansammlungen auf. Das Zerbster Land ist Brut- und Überwinterungsgebiet des Raubwürgers. Das Gebiet hat jedoch besondere Bedeutung durch das Reliktvorkommen der akut vom Aussterben bedrohten Großtrappe, die hier noch Ackerstandorte besiedelt. 1987 führte dieses Vorkommen zur Anerkennung als Important Bird Area in Europa (IBA) und 1992 zur Erklärung zum EU-Vogelschutzgebiet (EU SPA). Die Entwicklungsziele für das LSG sind an den Schutzanforderungen für die letzten Trappenvorkommen ausgerichtet. Das wichtigste Ziel ist die Durchführung einer trappengerechten landwirtschaftlichen Nutzung auf der Grundlage des Artenhilfsprogramms für die Großtrappe im Land Sachsen-Anhalt. Dieses beinhaltet insbesondere die Erhaltung des Anteils von Rapsanbau als wichtige Winternahrung der Großtrappe sowie die Ausdehnung des Luzerneanbaus. Günstige Fruchtfolgen mit entsprechenden Fruchtartenanteilen, welche die Großtrappe durch ungestörte Brut- und Jungenaufzuchtzeiträume begünstigen, sind ebenso erforderlich wie der Anbauverzicht bestimmter Kulturen oder der Verzicht auf den Pflanzenschutzmittel-Einsatz sowie eine Minimierung der Nährstoffzufuhr durch Mineraldünger. Der Verlust von Lebensraumstrukturen für bestimmte Tierarten der Feldfluren wie Einzelbäume, Hecken, Gehölzgruppen, Feldraine, Grabenränder, Trockenrasen- und Ruderalflächen, sollte durch Neuanlage wieder ausgeglichen werden. Jedoch sind dabei die Belange des Trappenschutzes zu berücksichtigen, da dieser ursprüngliche Steppenbewohner auf ein weit überschaubares Gelände angewiesen ist. Der in der Verordnung festgesetzte Schutzzweck des Gebietes - Schutz der letzten ackerlandbewohnenden Bestandsgruppe der Großtrappe - gestattet infolge der Störempfindlichkeit dieser Vogelart keinen Tourismus im Gebiet, so daß keine offiziellen Wanderwege die Teilgebiete berühren. Interessante Sehenswürdigkeiten bietet diese Ackerlandschaft kaum. In den Städten und Dörfern der Umgebung gibt es dagegen zahlreiche kulturhistorische Baudenkmale zu besichtigen wie die mittelalterliche Zerbster Stadtmauer mit erhaltenen Stadttoren, die Schloßruine,das Franziskanerkloster, den Marktplatz mit dem Roland und der Butterjungfer, die barocken Kavalierhäuser der Schloßfreiheit mit dem Museum über Katharina II. oder die erhalten gebliebenen Fachwerkbauten in der Mühlengasse oder auf der Breite. Aber auch das Renaissanceschloß und die Klosterkirche in Leitzkau sowie die romanische Kirchenruine „Unser lieben Frauen“, die Pfarrkirche St. Laurentius, der mittelalterliche Bergfried der Burg sowie der Storchenhof in Loburg oder die Dorfkirchen in Lindau und Deetz lohnen einen Besuch. Die Großtrappe - ein Steppenbewohner Die truthahngroße Großtrappe (Otis tarda) ist der schwerste flugfähige Vogel der Erde. Die Hähne erreichen mit etwa 16 kg das Gewicht eines Rehbockes. Diese Vogelart bewohnt weite, offene Landschaften, zum Beispiel die Steppengebiete in Russland, Ungarn und Mittelasien bis zur Mongolei und entsprechende Landschaften auf der Iberischen Halbinsel. Im mittel- und osteuropäischen Verbreitungsgebiet ist ihr Bestand erheblich zurückgegangen. Sie kommt in Deutschland nur in wenigen Gebieten Brandenburgs und Sachsen-Anhalts vor. Der Weltbestand beträgt nur noch etwa 20 000 Großtrappen. Auf sachsen-anhaltischem Gebiet wurde 1940 noch ein Bestand von etwa 885 Trappen gezählt, der bis 1970 jedoch bereits auf 150 geschrumpft war. Große Verluste in harten, schneereichen Wintern und veränderte landwirtschaftliche Nutzungsformen führten zum Rückgang bis auf 115 Vögel im Jahr 1980 und schließlich auf 40 Vögel im Jahr 1990. Das Zerbster Ackerland besiedelten nach Bestandsstützungsmaßnahmen in den 1970er Jahren 1986 noch neun Hähne und 32 Weibchen. An den Balzplätzen in der Magdeburger Börde bei Schwanebeck und Altenweddingen erschienen zu diesem Zeitpunkt nur noch zwei Hähne und 12 Weibchen. Im Zeitraum von 1991 bis 1995 kamen im Zerbster Land nur noch 5-15 Großtrappen vor. Derzeit scheinen die regelmäßigen Brutvogelvorkommen erloschen zu sein. Eine Ursache dieses alarmierenden Rückgangs ist die intensive Landnutzung, die den Lebensraum der Trappe verändert, Brut-, Balz- und Nahrungsplätze beeinträchtigt und stört und zu hohen Gelegeverlusten führt. Aber auch Verluste der brütenden Weibchen durch Landmaschinen, Anflug der Trappen gegen Leitungen oder Pflanzenschutzmittelvergiftungen trugen zum dramatischen Rückgang bei. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 17.02.2021

Besonders geschützte und streng geschützte Arten 1. Rechtliche Grundlagen für die besonders geschützten und streng geschützten Arten 2. Nachweispflicht 3. Schutzstatus

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (s. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen ). Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (s. Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen im Internet unter www.wisia.de ermittelt werden, dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz. Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zurück zur Seite "Grundlagen" Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Strukturanreicherung in Agrarlandschaften

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Im Landschaftsprogramm Saarland werden großflächige strukturarme Landschaften gesondert behandelt. Diese sollen durch mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmte Maßnahmen in ihrer Strukturierung verbessert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Teilbereiche strukturarmer Agrarlandschaften (Saar-Nied-Gau, Moselgau, Wahlener Platte) gerade auf Grund ihrer Strukturarmut eine hohe Bedeutung als Rast-, zum Teil auch Brutplatz gefährdeter Vogelarten des Offenlan-des (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer) haben. In diesen Bereichen sind die Maßnahmen zur Strukturanreicherung sorgfältig mit den Belangen des Vogelschutzes abzustimmen, um diese nicht zu beeinträchtigen. Strukturaufwertungen in Agrarlandschaften sollen überwiegend entlang von Hauptwirtschaftswegen bevorzugt in Form von Hochgrün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen angelegt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und darzustellen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.3 und Kapitel 10.3.2

Weltzugvogeltag 2024 in der Region Wolfsburg: Wie schützen wir Zugvögel bei uns in der Region?

Landkreise Gifhorn und Helmstedt, Region Wolfsburg – Julian Martens arbeitet seit 2023 an der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für das EU-Projekt LIFE IP „GrassBirdHabitats“ als Gebietsbetreuer für die Region Wolfsburg. Die bedrohten Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz , auf die sich das Projekt bezieht, l eben auch bei uns in der Region Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Gifhorn. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag, zu dem diese sogenannten „Langstreckenzieher“ passenderweise ihre Brutzeit bei uns im Norden verbringen. Erst im Spätsommer und Herbst geht es wieder in ihre Rast- und Überwinterungsgebiete entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem nordischen Zuhause zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Julian Martens zeigt einen Einblick in die Arbeit der Vogelschutzwarte des NLWKN und ein außergewöhnliches Arbeitsfeld. Julian Martens arbeitet seit 2023 an der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für das EU-Projekt LIFE IP „GrassBirdHabitats“ als Gebietsbetreuer für die Region Wolfsburg. Die bedrohten Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz , auf die sich das Projekt bezieht, eben auch bei uns in der Region Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Gifhorn. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag, zu dem diese sogenannten „Langstreckenzieher“ passenderweise ihre Brutzeit bei uns im Norden verbringen. Erst im Spätsommer und Herbst geht es wieder in ihre Rast- und Überwinterungsgebiete entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem nordischen Zuhause zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Julian Martens zeigt einen Einblick in die Arbeit der Vogelschutzwarte des NLWKN und ein außergewöhnliches Arbeitsfeld. Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen im Drömling – einem länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat in ihrem Betreuungsgebiet – und wie geht es ihnen während der aktuellen Brutsaison? Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen im Drömling – einem länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat in ihrem Betreuungsgebiet – und wie geht es ihnen während der aktuellen Brutsaison? An Wiesenvögeln im Drömling sind auf jeden Fall der Kiebitz und die Bekassine zu nennen, aber auch die Feldlerche, der Wiesenpieper, die Wiesenschafstelze, die Wachtel, das Braunkehlchen und der Wachtelkönig sind hier vertreten. Insbesondere die Bekassine profitiert in diesem Frühjahr von den hohen Wasserständen im Gebiet. Sie bevorzugt feuchten bis nassen Untergrund zum Brüten und sucht feuchte Offenstellen zur Nahrungssuche auf, beispielsweise um Regenwürmer mit ihrem langen Schnabel aus dem Oberboden zu stochern. Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? Geplant sind noch in diesem Jahr eine Optimierung von zwei Stauanlagen im Naturschutzgebiet Politz und Hegholz, welches in den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt liegt. Hier sollen zwei abgängige Stauanlagen saniert werden, um besonders in der Brutzeit im Frühjahr höhere Wasserstände in den Politzwiesen zu halten. Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Wichtig sind regelmäßige Gebietsbesuche, um Rahmenbedingungen und Besonderheiten der einzelnen Gebiete kennenzulernen und zu verstehen und natürlich, um sich mit den hier vorkommenden Vogelarten vertraut zu machen. Das ist die Grundlage für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Auch der Austausch mit ortskundigen Personen und Beteiligten vor Ort sind wichtiger Bestandteil der Arbeit. Von besonderer Bedeutung ist die Vernetzung mit den anderen Gebietsbetreuerinnen und -betreuern im Projekt, hier können Ideen und Erfahrungen ausgetauscht werden und auch landesweite Trends erkannt werden. Welche Herausforderungen und Ziele gibt es im Drömling zu bewältigen? Welche Herausforderungen und Ziele gibt es im Drömling zu bewältigen? Zunächst sollen natürlich erstmal die geplanten Maßnahmen in dieser Förderperiode umgesetzt werden. Wichtige Grundlagen für die nächsten Maßnahmen stellen flächendeckende Brutvogelerfassungen dar. Diese sollen auch in nächster Zeit im Drömling umgesetzt werden. Dies gibt Aufschluss über die Bestandssituation der ortsansässigen Vogelwelt, und außerdem lassen sich hierdurch Schwerpunktbereiche für die Wiesenvögel identifizieren. Das dient auch als Grundlage, beispielsweise für Verbesserungen der Wassersituation oder einem möglichen Prädationsmanagement. Priorität haben natürlich Maßnahmen für besonders im Bestand bedrohte Wiesenvogelarten. Insbesondere spät brütende Arten wie der Wachtelkönig oder das Braunkehlchen leiden besonders stark unter frühen Mahdterminen und zu intensiver Bewirtschaftung. So gehen Gelege oder Küken verloren, außerdem reduzieren herkömmliche Mahdtechniken den Insektenbestand stark und damit die verfügbare Nahrung für viele Wiesenvogelarten. Unser langfristiges Ziel ist es, bedrohten Arten in den Schutzgebieten optimale Bedingungen zu ermöglichen, sodass hier stabile und überlebensfähige Populationen entstehen. Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Besonders faszinierend finde ich an Zugvögeln die enorme Dynamik und artspezifischen Anpassungen über die verschiedenen Phasen des Jahres. Einige Arten kommen aus dem hohen Norden nach Niedersachsen als Wintergäste. Hier entkommen sie extrem kalten Temperaturen und unter Schneedecken unerreichbarer Nahrung. Sie nutzen die milderen Verhältnisse hierzulande aus, einige Arten legen auf ihrem Weg zischen den afrikanischen Winterquartieren und den Brutplätzen in der arktischen Tundra hier eine Rast ein, um ihre Kraftreserven wieder aufzufüllen. Wieder andere Arten haben hier im Frühjahr ihr Reiseziel bereits erreicht und kommen als Sommergäste und Brutvögel ins Gebiet, und ziehen mit ihrem Nachwuchs dann im Spätsommer und Herbst wieder bis südlich der Sahara ab. Diese Vielfalt und Anpassungsfähigkeit ist sehr beeindruckend und muss dringend geschützt werden! Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Eigentlich sind immer Zugvögel auf dem Weg in unserer Region unterwegs. Aber besonders zu den Hauptzugzeiten im Frühjahr und im Herbst (Stichwort: Zugvogeltage) lassen sich vielerorts in Niedersachsen Zugvögel beobachten. Insbesondere im Wattenmeer sind große Trupps von Watvögeln zu beobachten, mit Schwärmen aus mehreren Zehntausend Individuen. Aber auch bei uns im Binnenland finden sich beispielsweise an Gewässern mit Schlammflächen sehr interessante Beobachtungspunkte. Bei Beobachtungen ist immer auf ausreichend Abstand zu achten, um die Tiere bei der Nahrungssuche nicht zu stören. Im Frühjahr muss auf jeden Fall auch auf Brutvögel Rücksicht genommen werden, damit diese in Ruhe ihre abgelegten Eier schützen können. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel sowie deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin zwölf Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt . Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Wiesenvogelschutz für Kiebitze in Ostfriesland: Wie geht es dem Vogel des Jahres bei uns in der Region?

Landkreis Leer/Aurich - "Wasser marsch!" - mit diesem Wahlslogan hat der Kiebitz, ein Wiesenvogel, der zum Brüten viel Wasser benötigt, in der nun zum vierten Mal öffentlich ausgetragenen Wahl zum Vogel des Jahres überzeugt. Von den knapp 120.000 eigegangenen Stimmen entfielen rund 28 Prozent auf den Kiebitz, der sich damit nach 1996 zum zweiten Mal Vogel des Jahres nennen darf. Bereits 1996 galt die Bestandsentwicklung des Kiebitzes als besorgniserregend. In Niedersachsen nahm der Brutbestand zwischen 1961 und 1993 um 70 Prozent ab. Zwar konnte dieser Trend seitdem abgemildert werden; eine Trendumkehr wurde bisher aber nicht erreicht. Dem Kiebitz widmen sich im April zwei Veranstaltungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). "Wasser marsch!" - mit diesem Wahlslogan hat der Kiebitz, ein Wiesenvogel, der zum Brüten viel Wasser benötigt, in der nun zum vierten Mal öffentlich ausgetragenen Wahl zum Vogel des Jahres überzeugt. Von den knapp 120.000 eigegangenen Stimmen entfielen rund 28 Prozent auf den Kiebitz, der sich damit nach 1996 zum zweiten Mal Vogel des Jahres nennen darf. Bereits 1996 galt die Bestandsentwicklung des Kiebitzes als besorgniserregend. In Niedersachsen nahm der Brutbestand zwischen 1961 und 1993 um 70 Prozent ab. Zwar konnte dieser Trend seitdem abgemildert werden; eine Trendumkehr wurde bisher aber nicht erreicht. Dem Kiebitz widmen sich im April zwei Veranstaltungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Am 18. April stellen Mitarbeitende der Naturschutzstation Ems und des EU-Projekts „GrassBirdHabitats“ den Vogel des Jahres 2024 in einem rund einstündigen Vortrag vor und thematisieren die Gefährdungsursachen, aber auch Schutzmöglichkeiten. Start ist um 17.30 Uhr in der Naturschutzstation Ems, Schöpfwerkstraße 10, 26802 Moormerland. Wie sieht Kiebitzschutz vor Ort in der Fläche aus? Darüber informiert eine Exkursion am 20. April am Großen Meer. Erwartet werden balzende und erste brütende Kiebitz-Paare. Erfahrungsgemäß wird die Fläche zu dieser Jahreszeit auch von vielen weiteren Wiesenvögeln und Enten besucht, die gemeinsam mithilfe bereitgestellter Spektive beobachtet und bestimmt werden. Hinzu kommen Hintergrundinformationen zu den Flächen und dem Wasserstandsmanagement. Treffpunkt ist um 14 Uhr am Hof Groß Sande - Landwirtschaft Gloger, Marscher Weg 33, 26624 Südbrookmerland. Die Exkursion wird rund zwei Stunden dauern. Wenn vorhanden, bitte eigene Ferngläser und Spektive mitbringen. Bei schlechtem Wetter kann eine kurzfristige Absage erfolgen. Information zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Information zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt . Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Internationale Suche nach vermisstem Rotschenkel nimmt ein trauriges Ende

Dümmer/Landkreis Diepholz. Er war auf dem Weg in wärmere Gebiete: Ein kleiner Rotschenkel. Der Wiesenvogel war vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit einem winzigen GPS-Sender ausgestattet worden. Dieser sollte wichtige Forschungsdaten liefern, um die gefährdete Art künftig noch besser schützen zu können. Im Frühjahr verbrachte er die Brutsaison am niedersächsischen Dümmer im Landkreis Diepholz gemeinsam mit anderen Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel oder Bekassine. Von dort startete er seine Reise. Doch während seiner Rast im Westen Frankreichs sendete der Rotschenkel besorgniserregende Flugdaten. Nun haben die Vogelexperten im NLWKN traurige Gewissheit: Der in Deutschland geschützte Vogel wurde in der Nähe eines Teichs bei Bordeaux während der dortigen Jagdsaison erlegt. Er war auf dem Weg in wärmere Gebiete: Ein kleiner Rotschenkel. Der Wiesenvogel war vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit einem winzigen GPS-Sender ausgestattet worden. Dieser sollte wichtige Forschungsdaten liefern, um die gefährdete Art künftig noch besser schützen zu können. Im Frühjahr verbrachte er die Brutsaison am niedersächsischen Dümmer im Landkreis Diepholz gemeinsam mit anderen Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel oder Bekassine. Von dort startete er seine Reise. Doch während seiner Rast im Westen Frankreichs sendete der Rotschenkel besorgniserregende Flugdaten. Nun haben die Vogelexperten im NLWKN traurige Gewissheit: Der in Deutschland geschützte Vogel wurde in der Nähe eines Teichs bei Bordeaux während der dortigen Jagdsaison erlegt. Mit viel Arbeit und EU-Förderprogrammen werden Feuchtgrünländer in Niedersachsen vom NLWKN für gefährdete Wiesenvögel optimiert, um ihnen sichere Brutflächen zu bieten. Durch diesen großen Aufwand können so Stück für Stück die Brutbestände verbessert werden. „Doch dieser Schutz hört leider für viele Arten nach der Brutzeit in den Rastgebieten Frankreichs abrupt auf, wie dieser Fall erneut zeigt. Während Rotschenkel in Deutschland streng geschützt und in ihrem Bestand stark gefährdet sind, gelten sie in Frankreich als Wildvögel, deren Jagd während der Saison erlaubt ist. Es ist eine legale Tat, die für uns dennoch schwer wiegt“, erläutert Christopher Marlow, Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN. Marlow und das Team des NLWKN haben in diesem Jahr neun Rotschenkel mit GPS-Geräten ausgestattet. Die Besenderung seltener Wiesenvögel ist Teil eines wichtigen EU-Artenschutzprojekts, um wertvolle Daten über die Nutzung ihrer Brutplätze, Zugrouten und Rastplätze zu sammeln. Mit diesen Daten will das Team des EU-Projektes LIFE IP GrassBirdHabitats die Brutgebiete weiter optimieren, sowie wichtige Rastgebiete auf dem Zug der Vögel identifizieren und schützen. Durch die vom Projektteam gesammelten Daten blieb das Schicksal des vermissten Rotschenkels nicht unbemerkt: Sie erfuhren genau, wo und wann der Rotschenkel geschossen wurde und seine letzte Rast verbrachte. „Besonders traurig ist, dass der Vogel die Jagdteiche an der Gironde-Mündung bereits einmal Ende Juli verlassen und den Nordosten Spaniens erreicht hatte. Der Rotschenkel flog aber einen Tag später wieder gen Norden: zurück zu den Teichen, wo er letztendlich Anfang August getötet wurde“, berichtet Marlow. An diesem Abend habe der GPS-Sender beunruhigende Daten von einem Feldweg in der Nähe des Jagdteiches, den der Rotschenkel die Abende vorher auch schon genutzt hatte, gesendet. Der Bewegungs- und Temperatursensor des GPS-Senders zeigte niedrige Werte an, die auf den Tod des Vogels hindeuteten. Als dann auch noch weitere GPS-Punkte von einer Straße und später von einem Hinterhof in einem Dorf übermittelt wurden, schien der Fall klar zu sein: Der Vogel muss geschossen worden sein. NLWKN lobt internationale Zusammenarbeit NLWKN lobt internationale Zusammenarbeit Auch wenn der Abschuss des Rotschenkels ein trauriger Anlass war, so hat dessen Tod hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit positiv etwas bewirkt. „Durch Kontakte zu französischen Vogelschützern von Tour du Valat , einem Forschungsinstitut für den Schutz mediterraner Feuchtgebiete, konnte der GPS-Sender gefunden werden. Die Kollegen vor Ort leiteten einen Aufruf an den lokalen Jagdverband weiter, der dann den Jäger identifizieren konnte. Der Sender wurde übergeben und der Jagdverband möchte einen Aufruf an seine Mitglieder starten, dass geschossene und beringte Vögel immer an die zuständige Markierungszentrale gemeldet werden sollen“, erzählt Marlow. Die Experten im NLWKN erhoffen sich davon, dass die Dunkelziffer an geschossenen Wiesenvögeln verkleinert und eine bessere Datengrundlage für den internationalen Schutz der Vögel erreicht wird. „Denn nur mit belegbaren Daten können die Argumente der Jagdlobby in Frankreich und anderswo entkräftet werden, mit dem Ziel die Jagd auf Wiesenvögel und andere gefährdete Vogelarten gänzlich zu stoppen“, betont Marlow. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, optimale Brutgebiete zu schaffen und zu verbinden. Hierfür gilt es, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Um die Aktivitäten künftig stärker zu vernetzen und Maßnahmen für erfolgreichen Wiesenvogelschutz abzustimmen, wird ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa entwickelt. In 27 Projektgebieten in Niedersachsen werden wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Seit 2018 werden Uferschnepfen am Dümmer mit Satellitensendern ausgestattet, 2020 kamen Gebiete an der Unterelbe hinzu. Mit den Besenderungen wurde im LIFE+ „Wiesenvögel“ gestartet, seit 2021 erfolgt dies im Rahmen des LIFE IP Projektes „GrassBirdHabitats“. Von 2018-2021 wurden insgesamt 72 Uferschnepfen mit Satellitensendern ausgestattet. Die Zugrouten lassen sich über www.globalflywaynetwork.org nachverfolgen.

AN 9 - Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)

Der Kiebitz brüten gerne in niedriger Vegetation auf zeitweilig vernässten Böden. Feldvogelinseln dienen dem Kiebitz und anderen Feldvogelarten nicht nur als Brutplatz, sondern sind auch ein wichtiges Nahrungs- und Deckungshabitat für dessen Jungvögel. Grundlage für die Förderkulisse stellen von Wiesenlimikolen besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die einer landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegen. Dabei wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt. Datenbasis stellen aktuelle Brutvorkommen von Wiesenlimikolen aus den Ergebnissen des Wiesenvogelmonitorings (2014-2021), der landesweiten Kiebitz- und Uferschnepfenerfassung 2020, der SPA-Monitorings sowie aus weiteren vorliegenden Daten, wie zum Beispiel der Gelege- und Kükenschutzprojekte, dar.

„Nervöser Frühaufsteher“: Vogel des Jahres 2025 kehrt ab März nach Rheinland-Pfalz zurück

Aktuell herrscht am Himmel wieder Hochbetrieb: Tausende Zugvögel kehren aus ihren Winterquartieren zurück ins nördliche Rheinland-Pfalz. Unter ihnen ist auch der Hausrotschwanz, der jüngst zum Vogel des Jahres 2025 gekürt worden ist. Woran der kleine Piepmatz zu erkennen ist und was ihn besonders macht – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät spannende Fakten. Müsste der Hausrotschwanz zur Schule gehen, er hätte wohl so seine Probleme. Denn ruhig Sitzen zählt nun wirklich nicht zu seinen Stärken. Wer den mausgrau bis graubraun gefärbten Vogel mit dem auffälligen orangefarbenen Schwanz beobachtet, sieht ihn ständig zucken, zittern und wackeln. Was der Grund für dieses – von außen betrachtet – nervöse Verhalten ist, konnte die Wissenschaft noch nicht abschließend klären. Doch es nicht die einzige Besonderheit, die den zarten Luftakrobaten auszeichnet. Der Hausrotschwanz, der ab März aus seinem Winterquartier zurückkehrt, ist auch ein echter Felsbewohner. So nisten einige Brutpaare beispielsweise in natürlichen Felsformationen an der Ahr, der Mosel, der Nahe und am Mittelrhein. Hier profitieren sie von den Vogelschutzgebieten für Felsbrüter, die von der SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde betreut und gepflegt werden. In diesem natürlichen Habitat, wo er kleine Spalten und Höhlen bezieht, ist der Hausrotschwanz jedoch vergleichsweise selten anzutreffen. Mitbewohner des Menschen Denn die meisten der circa 90.000 Brutpaare in Rheinland-Pfalz sind inzwischen Kulturfolger geworden, und damit Mitbewohner des Menschen. Von Hochhäusern in Innenstädten über Industriegebiete bis hin zu Dörfern und Gärten: Überall dort, wo der Hausrotschwanz kleine Nischen und Höhlen findet, fühlt er sich zuhause. Der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt: Rollladenkästen, Zeitungsrohre, Lüftungsschächte, Mauerlöcher und Dachvorsprünge – der Hausrotschwanz findet beinahe überall ein geeignetes Plätzchen. Wer den Tieren bei der „Wohnungssuche“ helfen möchte, kann sogenannte Halbhöhlen-Nistkästen aufstellen, die es auch im Baumarkt zu kaufen gibt. Frühe und schrille Sänger Eine weitere Besonderheit des Hausrotschwanzes ist sein Gesang. Dieser ist sehr markant und kommt kratzig, klirrend und beinahe schrill daher. Wer ihm lauschen will, muss jedoch früh aufstehen, denn Hausrotschwänze gehören zu den ersten Sängern am Morgen. Die männlichen Tiere nutzen exponierte Stellen als Bühne, wie etwa Dachfirste, Schornsteine und Fernsehantennen. Hier starten sie ihre Konzerte oft schon vor Sonnenaufgang. Der Auszeichnung „Vogel des Jahres“ wird vom Naturschutzbund Deutschland und dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern verliehen. In der öffentlichen Abstimmung votierten mehr als 30 Prozent der Vogelfreunde für den Hausrotschwanz, der damit den Kiebitz als Preisträger des Vorjahres ablöst. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Naturschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/naturschutz .

Wiesenvogelschutzprogramm Kulisse (Niedersächsischer Weg)

Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.

LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Strukturanreicherung in Agrarlandschaften

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Im Landschaftsprogramm Saarland werden großflächige strukturarme Landschaften gesondert behandelt. Diese sollen durch mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmte Maßnahmen in ihrer Strukturierung verbessert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Teilbereiche strukturarmer Agrarlandschaften (Saar-Nied-Gau, Moselgau, Wahlener Platte) gerade auf Grund ihrer Strukturarmut eine hohe Bedeutung als Rast-, zum Teil auch Brutplatz gefährdeter Vogelarten des Offenlandes (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer) haben. In diesen Bereichen sind die Maßnahmen zur Strukturanreicherung sorgfältig mit den Belangen des Vogelschutzes abzustimmen, um diese nicht zu beeinträchtigen. Strukturaufwertungen in Agrarlandschaften sollen überwiegend entlang von Hauptwirtschaftswegen bevorzugt in Form von Hochgrün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen angelegt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und darzustellen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.3 und Kapitel 10.3.2

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