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LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Strukturanreicherung in Agrarlandschaften

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Im Landschaftsprogramm Saarland werden großflächige strukturarme Landschaften gesondert behandelt. Diese sollen durch mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmte Maßnahmen in ihrer Strukturierung verbessert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Teilbereiche strukturarmer Agrarlandschaften (Saar-Nied-Gau, Moselgau, Wahlener Platte) gerade auf Grund ihrer Strukturarmut eine hohe Bedeutung als Rast-, zum Teil auch Brutplatz gefährdeter Vogelarten des Offenlandes (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer) haben. In diesen Bereichen sind die Maßnahmen zur Strukturanreicherung sorgfältig mit den Belangen des Vogelschutzes abzustimmen, um diese nicht zu beeinträchtigen. Strukturaufwertungen in Agrarlandschaften sollen überwiegend entlang von Hauptwirtschaftswegen bevorzugt in Form von Hochgrün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen angelegt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und darzustellen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.3 und Kapitel 10.3.2

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Strukturanreicherung in Agrarlandschaften

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Im Landschaftsprogramm Saarland werden großflächige strukturarme Landschaften gesondert behandelt. Diese sollen durch mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmte Maßnahmen in ihrer Strukturierung verbessert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Teilbereiche strukturarmer Agrarlandschaften (Saar-Nied-Gau, Moselgau, Wahlener Platte) gerade auf Grund ihrer Strukturarmut eine hohe Bedeutung als Rast-, zum Teil auch Brutplatz gefährdeter Vogelarten des Offenlan-des (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer) haben. In diesen Bereichen sind die Maßnahmen zur Strukturanreicherung sorgfältig mit den Belangen des Vogelschutzes abzustimmen, um diese nicht zu beeinträchtigen. Strukturaufwertungen in Agrarlandschaften sollen überwiegend entlang von Hauptwirtschaftswegen bevorzugt in Form von Hochgrün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen angelegt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und darzustellen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.3 und Kapitel 10.3.2

Breeding and migratory low wetland meadow birds in North Rhine - Westphalia. LIFE19 NAT/DE/000816 (LIFE Wiesenvögel NRW)

Das Projekt "Breeding and migratory low wetland meadow birds in North Rhine - Westphalia. LIFE19 NAT/DE/000816 (LIFE Wiesenvögel NRW)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel / Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LAPRO2009 - Strukturanreicherung in Agrarlandschaften

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Im Landschaftsprogramm Saarland werden großflächige strukturarme Landschaften gesondert behandelt. Diese sollen durch mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmte Maßnahmen in ihrer Strukturierung verbessert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Teilbereiche strukturarmer Agrarlandschaften (Saar-Nied-Gau, Moselgau, Wahlener Platte) gerade auf Grund ihrer Strukturarmut eine hohe Bedeutung als Rast-, zum Teil auch Brutplatz gefährdeter Vogelarten des Offenlandes (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer) haben. In diesen Bereichen sind die Maßnahmen zur Strukturanreicherung sorgfältig mit den Belangen des Vogelschutzes abzustimmen, um diese nicht zu beeinträchtigen. Strukturaufwertungen in Agrarlandschaften sollen überwiegend entlang von Hauptwirtschaftswegen bevorzugt in Form von Hoch grün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen angelegt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und darzustellen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.3 und Kapitel 10.3.2 (Stand:2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Weltzugvogeltag 2024 in Ostfriesland: Wie schützen wir Zugvögel bei uns in der Region?

LK Ammerland, Aurich, Friesland, Leer, Oldenburg, Wesermarsch - Joac him Schwane arbeitet mit seiner Kollegin Silke Haack seit 2022 an der Niedersächsischen Vogelschutzwarte für das EU-Projekt LIFE IP GrassBirdHabitats als Gebietsbetreuer für die Region Nordwest Niedersachsen. Die bedrohten Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz, auf die sich das Projekt bezieht, leben auch bei uns in Ostfriesland. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag, zu dem diese sogenannten „Langstreckenzieher“ passenderweise ihre Brutzeit bei uns im Norden verbringen. Erst im Spätsommer und Herbst geht es wieder in ihre Rast- und Überwinterungsgebiete entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem nordischen Zuhause zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Joachim Schwane zeigt einen Einblick in die Arbeit der Vogelschutzwarte des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ein außergewöhnliches Arbeitsfeld. Joac him Schwane arbeitet mit seiner Kollegin Silke Haack seit 2022 an der Niedersächsischen Vogelschutzwarte für das EU-Projekt LIFE IP GrassBirdHabitats als Gebietsbetreuer für die Region Nordwest Niedersachsen. Die bedrohten Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz, auf die sich das Projekt bezieht, leben auch bei uns in Ostfriesland. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag, zu dem diese sogenannten „Langstreckenzieher“ passenderweise ihre Brutzeit bei uns im Norden verbringen. Erst im Spätsommer und Herbst geht es wieder in ihre Rast- und Überwinterungsgebiete entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem nordischen Zuhause zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Joachim Schwane zeigt einen Einblick in die Arbeit der Vogelschutzwarte des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ein außergewöhnliches Arbeitsfeld. Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen in Ostfriesland und wie geht es Ihnen während der aktuellen Brutsaison? Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen in Ostfriesland und wie geht es Ihnen während der aktuellen Brutsaison? In Ostfriesland findet man die gesamte Bandbreite an Wiesenbrütern. Zuerst denkt man da an verschiedene Watvogelarten, die auf dem Boden brüten – bevorzugt im feuchten bis nassen Grünland. Das sind Uferschnepfe, Kiebitz, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Kampfläufer oder der Große Brachvogel. Man muss jedoch noch etliche weitere Vogelarten zu den Wiesenbrütern zählen, die sich den Lebensraum mit den Watvögeln teilen – insbesondere Entenvögel, wie Löffel- und Knäkente sowie Singvogelarten, wie Feldlerche und Wiesenpieper. In diesem Frühjahr profitieren die Wiesenbrüter von den nassen Verhältnissen, die das Winterhalbjahr mit sich gebracht hat. Wo sich sonst die Wiesenbrüter konzentriert in den Schutzgebieten ansiedeln, findet man sie dieses Jahr auch außerhalb in größerer Zahl brütend, wenn landwirtschaftlich genutzte Flächen noch zum Teil unter Wasser stehen. Das reicht jedoch nicht für eine erste positive Bilanz: Außerhalb der Schutzgebiete können die Bruten nicht ausreichend vor landwirtschaftlichen Arbeitsgängen geschützt werden. In vielen Regionen fallen die Gelege und Küken zudem Beutegreifern zum Opfer. Viele Brutpaare haben nach dem Verlust ihres ersten Geleges mittlerweile bereits ihr zweites Gelege verloren und diese Brutpaare werden dieses Jahr keinen Nachwuchs großziehen. Zuletzt bleibt abzuwarten, wie sich die Witterung bis Mitte Juni entwickelt. Nasse Bodenverhältnisse bedeuten ein hohes Aufkommen von Insekten und sind daher essentiell, damit die Wiesenbrüter geeignete Lebensraumbedingungen für die Aufzucht der Küken vorfinden. Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? Der Wiesenvogelschutz in Ostfriesland spielt sich bisher zu einem erheblichen Anteil auf privaten landwirtschaftlichen Flächen ab. Im sogenannten Gelege- und Kükenschutz werden gemeinsam mit landwirtschaftlichen Betrieben freiwillige Maßnahmen zum Schutz der Bruten vereinbart. Trotz teilweisem Erfolg konnte das Programm jedoch keine Trendumkehr beim Rückgang der Wiesenbrüter herbeiführen. Es zeigt sich, dass die Lebensraumqualität sich nicht in ausreichendem Maße verbessert hat. Wie Wiesenvogelschutz erfolgreich funktionieren kann ist weitgehend bekannt: Benötigt werden weitgehend offene Landschaften mit einem hohen Anteil feuchter bis nasser, krautreicher Grünlandflächen, die nur „extensiv“ bewirtschaftet werden. Ebenso wichtig ist eine an den Brutverlauf angepasste landwirtschaftliche Nutzung und eine geringe Zahl an Beutegreifern in der Umgebung. Da alle diese Faktoren gleichermaßen von Bedeutung sind, lässt sich das vorwiegend nur auf Naturschutzflächen in öffentlicher Hand umsetzen. Dafür laufen derzeit im Rahmen des Projektes Vorbereitungen zur Wiedervernässung von Grünlandflächen, zur Offenhaltung der Landschaft, zum Einbezug von öffentlichen Naturschutzflächen und zur Instandsetzung von ungenutzten Feuchtgrünländern. Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Die Arbeit mit den Vögeln umfasst zum Beispiel das Einstellen von Wasserständen auf bereits wiedervernässten Wiesenvogelschutzflächen durch das Regeln von Staueinrichtungen: Zur Brutzeit im Frühjahr benötigen die Wiesenbrüter nasse Bodenverhältnisse, im Sommer muss der Wasserstand heruntergeregelt werden, damit eine landwirtschaftliche Nutzung der Grünlandflächen gewährleistet werden kann. Die Arbeit zur Vorbereitung und Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen ist nur gemeinsam in Abstimmung mit betroffenen Akteuren, wie landwirtschaftlichen Betrieben, der Jägerschaft, der Wasserwirtschaft, den Naturschutzbehörden der Landkreise, Naturschutzstationen und weiteren Eigentümern öffentlicher Naturschutzflächen möglich. Welche Herausforderungen und Ziele gibt es in Ostfriesland zu bewältigen? Welche Herausforderungen und Ziele gibt es in Ostfriesland zu bewältigen? Der Rückgang der Wiesenbrüter hat viele strukturelle Ursachen: Zunehmend intensivere Formen der Landwirtschaft, einhergehend mit einem veränderten Landschaftswasserhaushalt haben zu einem Rückgang extensiv genutzter Feucht- und Nassgrünländer geführt und durch eine veränderte Nutzung von Gehölzen und Schilfbeständen – sowohl flächiger Bestände als auch entlang von Entwässerungsgräben – hat die Landschaft ihren weithin offenen Charakter verloren und zu höheren Dichten an Beutegreifern beigetragen. Die Herausforderung für den Wiesenvogelschutz besteht darin, dass sich diese Entwicklungen über die letzten Jahrzehnte in der gesamten ostfriesischen Landschaft vollzogen haben. Das Ziel des Projektes ist es zumindest in den Kernverbreitungsgebieten der Wiesenvögel auf den öffentlichen Naturschutzflächen optimale Lebensraumbedingungen für die Wiesenbrüter wiederherzustellen und eine nachhaltige und kontinuierliche Pflege und Unterhaltung der Naturschutzflächen sicherzustellen. Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Als Brutvögel der Feuchtwiesen stehen die Wiesenbrüter für ein ganzes artenreiches Ökosystem, welches umfangreiche flächenhafte und qualitative Einbußen hinnehmen musste. Wiesenvogelschutz bedeutet nicht nur der Schutz selten gewordener Brutvögel, sondern auch die Förderung einer artenreichen Flora und Fauna der Feuchtwiesenlandschaften – und damit auch einer Kulturlandschaft, die zunehmend in Vergessenheit gerät. Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Besonders eindrucksvoll finde ich die Zeit der Ankunft und des Durchzugs der Wiesenbrüter in den niedersächsischen Brut- und Rastgebieten. Von Februar bis April rasten die Wiesenvogelarten zum Teil in großer Zahl an ihren Rastplätzen. Gute Beobachtungsbedingungen findet man zum Beispiel am Hochwasserrückhaltebecken in Mittegroßefehn am Rande der Flumm-Niederung, am Polder Holter Hammrich in der Leda-Jümme-Niederung oder in den Naturschutzgebieten Bornhoster Huntewiesen und Moorhauser Polder östlich von Oldenburg. Hier werden Vögel auf dem Durchzug genauso angelockt, wie Brutvögel, die sich dann in der Umgebung geeignete Brutplätze suchen. In der ersten Maihälfte sind in der Regel die meisten Küken unterwegs. Als Nestflüchter kann man sie zu dieser Jahreszeit mit den Elterntieren auf der Nahrungssuche beobachten. Die ersten Uferschnepfen treten bereits ab Mitte Juni, kurz nach der Brutzeit, den Rückzug in die Überwinterungsgebiete in Westafrika an. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel sowie deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin zwölf Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt . Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Wiesenvogelschutz international – Expertenteam aus Lettland zu Besuch in Niedersachsen

Dümmer/Unterelbe/Langeoog – Hoher Besuch beim niedersächsischen Team des LIFE-Projekts „GrassBirdHabitats“ des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Eine Gruppe des lettischen LIFE-Projekts „Marsh Meadows“ tauschte sich in drei Projektgebieten – Dümmer, Langeoog und Unterelbe – mit den norddeutschen Experten über Schutzmaßnahmen für Feuchtgrünländer aus – wertvolle Lebensräume, die für Wiesenvögel essenziell sind. Eine Woche lang diskutierten die Fachleute über bewährte Methoden und neue Ansätze im Wiesenvogelschutz. Der Besuch ist Teil des EU-Förderprogramms LIFE, das nicht nur Naturschutzmaßnahmen unterstützt, sondern auch den Wissenstransfer zwischen den Projekten fördert. Mit der Umsetzung des internationalen Wiesenvogelschutzprojekts „LIFE IP GrassBirdHabitats“ wurde der NLWKN beauftragt, der gemeinsam mit Partnern in Deutschland und den Niederlanden die Lebensräume bedrohter Wiesenvögel verbessert. „Die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von LIFE-Projekten ist von zentraler Bedeutung, um gemeinsame Strategien gegen den Biodiversitätsverlust im Feuchtgrünland zu entwickeln und die eigentlich so artenreichen Lebensräume von Wiesenvögeln in ihren Brutgebieten und entlang ihrer Zugwege wiederherzustellen und langfristig zu erhalten“, betont der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer. Hoher Besuch beim niedersächsischen Team des LIFE-Projekts „GrassBirdHabitats“ des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Eine Gruppe des lettischen LIFE-Projekts „Marsh Meadows“ tauschte sich in drei Projektgebieten – Dümmer, Langeoog und Unterelbe – mit den norddeutschen Experten über Schutzmaßnahmen für Feuchtgrünländer aus – wertvolle Lebensräume, die für Wiesenvögel essenziell sind. Eine Woche lang diskutierten die Fachleute über bewährte Methoden und neue Ansätze im Wiesenvogelschutz. Der Besuch ist Teil des EU-Förderprogramms LIFE, das nicht nur Naturschutzmaßnahmen unterstützt, sondern auch den Wissenstransfer zwischen den Projekten fördert. Mit der Umsetzung des internationalen Wiesenvogelschutzprojekts „LIFE IP GrassBirdHabitats“ wurde der NLWKN beauftragt, der gemeinsam mit Partnern in Deutschland und den Niederlanden die Lebensräume bedrohter Wiesenvögel verbessert. „Die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von LIFE-Projekten ist von zentraler Bedeutung, um gemeinsame Strategien gegen den Biodiversitätsverlust im Feuchtgrünland zu entwickeln und die eigentlich so artenreichen Lebensräume von Wiesenvögeln in ihren Brutgebieten und entlang ihrer Zugwege wiederherzustellen und langfristig zu erhalten“, betont der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer. Viele Wiesenvögel sind Zugvögel und auf geeignete Lebensräume in den Brutgebieten sowie entlang ihrer Zugrouten angewiesen. Der Schutz der Arten kann deshalb nur gelingen, wenn im internationalen Zusammenhang – von den Brutgebieten bis zu den Rast- und Überwinterungsplätzen – geeignete Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz umgesetzt werden. Genau hier setzt das LIFE-Förderprogramm der EU an: Es finanziert nicht nur die Umsetzung von Schutzprojekten, sondern unterstützt auch die internationale Zusammenarbeit zwischen Fachleuten und Praktikern. „Der Blick über den Tellerrand lohnt sich: In Lettland und Niedersachsen stehen wir vor ähnlichen Herausforderungen wie in vielen Gebieten Europas. Wie schaffen wir es, Feuchtgrünländer so zu bewirtschaften, dass sie geeignete Lebensräume für seltene Vogelarten bleiben oder es wieder werden? Welche Maßnahmen sind besonders wirkungsvoll? Und wie kann der Naturschutz langfristig mit der Landwirtschaft zusammenarbeiten? Genau solche Fragen werden bei unserem Austausch diskutiert“, erklärt Dr. Hanna Prüter, Projektmitarbeiterin des NLWKN. Drei niedersächsische Projektgebiete im Fokus Die Fachleute aus Lettland besuchten drei niedersächsische Schutzgebiete, die Teil des „LIFE IP GrassBirdHabitats“ sind: Drei niedersächsische Projektgebiete im Fokus • Dümmer : Eines der wichtigsten binnenländischen Wiesenvogelschutzgebiete Nordwestdeutschlands. Hier werden Feuchtwiesen wieder vernässt, um seltenen Brutvögeln bessere Bedingungen zu bieten. Dümmer • Unterelbe : Ein Mosaik aus küstennahen Salzwiesen und Feuchtgrünland, das nicht nur für Brutvögel, sondern auch für zahlreiche Wintergäste bedeutsam ist. Unterelbe • Langeoog : Die Insel beherbergt wertvolle Brut- und Rastgebiete für Küstenvögel. Hier geht es um den Schutz von Brutkolonien und das Zusammenspiel zwischen Natur und Tourismus. Die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPV) ist für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zuständig und steht hierbei im engen Austausch mit dem „LIFE IP GrassBirdHabitats“ Langeoog Gemeinsam für den Wiesenvogelschutz Das Treffen zeigt, wie wichtig eine europaweite Vernetzung für den Naturschutz ist. Die Fachleute aus Lettland können sich vor Ort ein Bild von den in deutschen Projektgebieten umgesetzten Maßnahmen machen – und gleichzeitig wertvolle Erfahrungen aus ihrem eigenen Projekt einbringen. Ein enger Austausch über regionale und überregionale Belange im Zusammenhang internationaler Schutzkonzepte dient langfristig sowohl den Wiesenvögeln als auch deren Schützern. Gemeinsam für den Wiesenvogelschutz Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im NLWKN mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Saale-Elster-Aue südlich Halle

EU-Nr.: DE 4638 401 Landes-Nr.: SPA0021LSA Jahr der Fertigstellung: 2011 Managementplan (3,7 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Schutzgebiete und -objekte (2,5 MB) Karte 2 Biotoptypen (3 MB) Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs I der VS-RL): Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig Karte 3.1a (2,7 MB) Karte 3.1b (2,7 MB) Karte 3.1c (865 KB) Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler Karte 3.2a (2,6 MB) Karte 3.2b (2 MB) Karte 3.2c (830 KB) Blaukehlchen, Rohrdommel, Zwergdommel, Neuntöter, Sperbergrasmück Karte 3.3a (2,7 MB) Karte 3.3b (2 MB) Karte 3.3c (754 KB) Brut- und Gastvögel (sonstige wertgebende Arten): Knäkente, Kiebitz, Bienenfresser, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger Karte 3.4 (2,3 MB) Karte 4 Rastvögel und Rastflächen (2,3 MB) Maßnahmen: Brut- und Gastvögel des Anhangs I der EU-VS-RL Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig Karte 5.1a (2,7 MB) Karte 5.1b (2,7 MB) Karte 5.1c (863 KB) Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler Karte 5.2a (2,6 MB) Karte 5.2b (2 MB) Karte 5.2c (827 KB) Maßnahmen: Brut- und Gastvögel des Anhangs I der EU-VSRL und sonstige wertgebende Arten Blaukehlchen, Rohrdommel, Zwergdommel, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Kiebitz, Bienenfresse Karte 5.3a (2,7 MB) Karte 5.3b (2,1 MB) Karte 5.3c (752 KB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 21.01.2021

Besonders geschützte und streng geschützte Arten 1. Rechtliche Grundlagen für die besonders geschützten und streng geschützten Arten 2. Nachweispflicht 3. Schutzstatus

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (s. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen . Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (s. Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen im Internet unter www.wisia.de ermittelt werden, dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz. Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

2. Besonders geschützte und streng geschützte Arten

Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann im Internet unter www.wisia.de vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle: Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

Erfolge beim Vogelschutz an der Küste – auch dank ehrenamtlicher Meldungen

Hannover/Norden. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. „Vor allem bei der Brandgans und bei der Eiderente sind die Brutbestände in den vergangenen Jahrzehnten erfreulicherweise gestiegen. Bei anderen Arten wie dem Kiebitz oder dem Brachvogel haben sich die Bestände auf den Inseln und in den außendeichs liegenden Bereichen auf dem Festland immerhin stabilisieren können. Bei einigen typischen Küstenvögeln sind die Zahlen dagegen leider rückläufig, wie beim Säbelschnäbler und dem Sandregenpfeifer“, erklärt Thorsten Krüger von der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen befasst er sich intensiv mit dem Schutz einheimischer Brutvögel. Dazu gehört auch, die Entwicklung der Bestände kontinuierlich im Blick zu behalten. „Um Schutzgebiete für Vögel effektiv zu betreuen und die Wirkung von Naturschutzmaßnahmen überprüfen zu können, braucht es ein langfristiges Brutvogel-Monitoring. Das ist die Basis, anhand der sich nachvollziehen lässt, wie sich die Vogelbestände in Niedersachsen entwickeln“, erklärt Krüger. Die Vogelschützer des NLWKN können heute auf eine riesige Datenbasis zurückgreifen. Diese ermöglicht langfristige und umfassende Entwicklungsanalysen – für viele Vogelarten bereits seit 1946 und bei der Brandseeschwalbe sogar seit 1905. Im aktuellen Heft 52 der Schriftenreihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“ hat der NLWKN viele Informationen zur Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste gebündelt. Darin zu finden sind, neben den älteren Daten, Zahlen aus den Jahren von 1993 bis 2018 sowie eine Analyse zur langfristigen Bestandsentwicklung von 28 heimischen Brutvogelarten der Küste. Die neue Veröffentlichung ermöglicht auch Aussagen zu den Bestandsentwicklungen in unterschiedlichen Regionen. Ergebnisse aus 214 Teilgebieten in Niedersachsen sind darin gelistet. „Vor allem auf den Ostfriesischen Inseln zeigen die getroffenen Schutzmaßnahmen eindeutig Wirkung, da sich viele Bestände seit 1993 insgesamt erholt haben. Die Größe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und seine Schutzzonen sind Erfolgsgaranten, die es vielen Vogelarten ermöglichen, ungestörte Brutplätze zu finden“, gibt Krüger einen Einblick. Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterstützung erhält der NLWKN durch das Engagement geschulter Ehrenamtlicher, die in ihrer Freizeit an Kartierungen teilnehmen. Einen wichtigen Beitrag liefern, nach intensiver Schulung, auch die zahlreichen Freiwilligen aus dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), die bei den Naturschutzverbänden und dem NLWKN ihren Dienst ableisten. Sie liefern mit ihren Erfassungen einen wichtigen Beitrag, um die Häufigkeit des Vorkommens einer Vogelart bestimmen zu können. „Wir sind den vielen Ehrenamtlichen mit ihrem ornithologischen Fachwissen sehr dankbar. Ohne ihren Einsatz wäre eine so breite Datenerfassung schlicht nicht möglich“, betont Thorsten Krüger. Auch künftig hofft der NLWKN auf ehrenamtliche Zuarbeit. Denn das Brutvogelmonitoring läuft kontinuierlich weiter und es wird auch weiterhin umfassende Bestandsanalysen geben. So wie die jetzige Veröffentlichung an die Datengrundlage der Jahrzehnte zuvor anknüpft und sich auf den Zeitraum bis 2018 fokussiert, werden sich die künftigen Auswertungen intensiv mit der Bestandsanalyse seit 2018 befassen und dabei zum Beispiel die Auswirkungen der insbesondere in Seevogelkolonien grassierenden Vogelgrippe aufzeigen. Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Die Publikation „Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste“, Heft 52 der Reihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“, ist im Webshop des NLWKN erhältlich unter: Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste (Heft 52) - NLWKN-WebShop Ein PDF steht auf der NLWKN-Website zum Download zur Verfügung unter folgendem Link: Schriftenreihe Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen zum Download

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