Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.
Die Wiesenbrüterkulisse umfasst Flächen, die von Wiesenbrütern für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Wiesenbrüterlebensraum zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Wiesenbrüterkulisse wird eine Bewirtschaftung im Rahmen des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms bevorzugt angestrebt. Zusätzlich bildet die Wiesenbrüterkulisse eine fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Die Feldvogelkulisse - Kiebitz umfasst Flächen, die von Kiebitzen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (K) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (K) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016.Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der Rückgang des Kiebitzes, ein bedrohter Brutvogel der Agrarlandschaft, soll durch verschiedene Aktivitäten mit großer Breitenwirkung gestoppt werden. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Entwicklung von Maßnahmen in der 'normalen' Agrarlandschaft und deren Integration in Förderprogramme. Zusätzlich soll das Management für Kiebitze in Schutzgebieten optimiert werden, damit diese zu Populationsquellen werden. Die Aktivitäten sollen durch eine Öffentlichkeitskampagne begleitet werden, die den Kiebitz zu einem Botschafter für Biodiversität im Agrarbereich entwickelt. Die Ziele im Einzelnen lauten: a) Umsetzung von Maßnahmen auf repräsentativen Standorten in Deutschland und Erprobung der Wirksamkeit, b) Entwicklung und Erprobung von Agrarumweltmaßnahmen, u.a. mit Gruppenanträgen, für die kommende Finanzierungsperiode, c) Verbesserung des Managements durch Identifizierung von Methoden zur Steigerung des Bruterfolgs in Schutzgebieten und Erarbeitung eines Handbuchs zum Kiebitzschutz, d) Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitskampagne für den Sympathieträger Kiebitz mit Ansprache von Landwirten und Beteiligung der Öffentlichkeit (Citizen Science). Modul A: Maßnahmen zum Ziel 'Kiebitzschutz in der Normallandschaft', Modul B: Erarbeitung möglicher Agrarumweltmaßnahmen, Modul C: Verbesserung des Managements, Modul D: Kiebitze als Botschafter für vielfältige Agrarökosysteme.
Der Rückgang des im Brutbestand gefährdeten Kiebitzes soll durch verschiedene Aktivitäten mit großer Breitenwirkung gestoppt werden. Der Schwerpunkt des Verbundprojektes liegt auf der Entwicklung von Maßnahmen in der 'normalen' Agrarlandschaft und deren Integration in Förderprogramme. Zusätzlich soll das Management für Kiebitze in Schutzgebieten optimiert werden, damit diese zu Populationsquellen werden. Die Aktivitäten sollen durch eine Öffentlichkeitskampagne begleitet werden, die die Kiebitze zu einem Botschafter für Biodiversität im Agrarbereich entwickelt. Der NABU Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die Umsetzung von Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Antragsteller (NABU MV) setzt im Rahmen des oben beschriebenen 'Sympathieträger Kiebitz'-Projektes am Modul A.3: 'Erprobung konkreter Schutzmaßnahmen im Freiland' und am Modul A.4: 'Erfolgskontrollen der Freilanderprobungen, darin auch Ermittlung von Synergien für andere Organismen der Agrarlandschaft' die Maßnahmen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um. Der NABU Mecklenburg-Vorpommern führt für seine Maßnahmen eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch.
Der Kiebitz ist ein bedrohter Brutvogel der Agrarlandschaft. NRW beherbergt etwa 25% der deutschen Kiebitzpopulation und hat daher eine besondere Verantwortung für deren Bestandserhalt. Im Münsterland brüten fast 90 % der Kiebitze auf Ackerflächen. Die Veredelungsregion hat eine hohe Viehdichte und entsprechend hohen landwirtschaftlichen Flächendruck. Der Rückgang der Kiebitzbestände soll durch verschiedene Aktivitäten mit großer Breitenwirkung gestoppt werden. Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Entwicklung von Maßnahmen in der 'normalen' Agrarlandschaft und deren Integration in Förderprogramme. Die Ziele im Einzelnen lauten: a) Umsetzung von Maßnahmen auf repräsentativen Standorten und Erprobung der Wirksamkeit, b) Entwicklung und Erprobung von Agrarumweltmaßnahmen für die kommende Finanzierungsperiode, c) Erarbeitung eines Handbuchs zum Kiebitzschutz, d) Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitskampagne für den Sympathieträger Kiebitz mit Ansprache von Landwirten und Beteiligung der Öffentlichkeit (Citizen Science). Kooperationen mit landwirtschaftlichen Betrieben einwerben und auf repräsentativen landwirtschaftlichen Nutzflächen produktionsintegrierte Maßnahmen zur Erhöhung des Bruterfolges erproben, die gleichzeitig förderfähig sind. Begleitendes Monitoring der Avifauna beurteilt die Wirksamkeit und ermöglicht während der Laufzeit weitere Optimierungen der Maßnahmen.
Der Kiebitz ist eine von 6 Arten der sogenannten Wiesenvogelkartierungen, die im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh durch die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld regelmäßig durchgeführt werden. Die Kiebitz-Vorkommen werden alle drei Jahre erfasst, zur Zeit liegen Daten aus den Jahren 2001, 2004, 2007, 2010, 2013, 2016 und 2017 vor.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 18 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 6 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 10 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 1 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 17 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 18 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 1 |
| Keine | 10 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4 |
| Lebewesen und Lebensräume | 19 |
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| Mensch und Umwelt | 19 |
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| Weitere | 19 |