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Beteiligung des BfS am "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ( APUG )"

Beteiligung des BfS am "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ( APUG )" Menschen brauchen eine Umwelt, in der sie gesund leben können. Um dieses Ziel zu unterstützen, kooperieren mehrere Ministerien und Bundesoberbehörden im Rahmen des "Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit" – kurz APUG . Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS) , das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ), das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ). Mit dem Aktionsprogramm werden Forschungsprojekte und Informationskampagnen in den Bereichen Umwelt-, Gesundheits- sowie Verbraucherschutz gefördert. Schwerpunkt des Programms sind Kinder und Jugendliche. Unter anderem erschien in diesem Zusammenhang der Ratgeber Umwelt und Kindergesundheit . Im Rahmen des Aktionsprogramms wird die Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") herausgegeben. UMID aktuell: Ausgabe 2/2025 APUG Ziele Aktivitäten UMID UMID aktuell: Ausgabe 2/2025 Aktuelle Ausgabe des UMID (Um die aktuelle Ausgabe als PDF herunterzuladen, bitte auf das Bild klicken. Sie werden zum Internetangebot des Umweltbundesamtes weitergeleitet.) Elektromobilität ist ein Schlüssel für eine klimafreundliche Mobilität, da sie einen maßgeblichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen des Verkehrssektors leistet. In ihrem Beitrag „ Magnetische Felder bei der Elektromobilität “ befassen sich Dirk Geschwentner und Martin Zang vom Bundesamt für Strahlenschutz mit der Magnetfeldexposition der Allgemeinbevölkerung durch Fahrzeuge mit elektrischen Antriebssystemen sowie durch die Ladeinfrastruktur. Weitere Themen in UMID 2/2025: Kommunikation wissenschaftlicher Unsicherheit – am Beispiel von Aluminium in Antitranspirantien Der überarbeitete Luftqualitätsindex (LQI) des Umweltbundesamtes 2025 Wie belastet sind wir? Die PARC Aligned Studies untersuchen die chemische Exposition der europäischen Bevölkerung Die Zeitschrift UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID 2/2025 erhalten Sie kostenfrei zum Download. Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" APUG Das APUG wurde der Öffentlichkeit 1999 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) und vom Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) vorgestellt. Seit 2002 wirkt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ) . Die Geschäftsstelle ist im Umweltbundesamt angesiedelt. Das Aktionsprogramm vernetzt die Politikbereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz auf Ebene der beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden. Die APUG -Botschaft lautet "Umwelt und Gesundheit gehören zusammen - Umweltschutz ist nachhaltige Gesundheitsvorsorge!". APUG enthält Strategien, Maßnahmen und Ziele für die umfassende Auseinandersetzung mit den gesundheitlichen Folgen von Umwelteinwirkungen auf den Menschen. Das Ziel Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms stehen Aufklärung: Die Bevölkerung soll über umweltbedingte Gesundheitsrisiken und gesunde Ernährungsweisen verstärkt informiert werden. Forschung: Forschungsprojekte, zum Beispiel zur Schadstoffbelastung und –empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen oder zur chemischen und biologischen Belastung von Innenräumen sowie zu Lärm, Strahlung , Umweltmedizin, beschäftigen sich mit umweltbedingten Gesundheitsrisiken, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene noch besser vor Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse zu schützen. Kinder und Jugendliche: Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen soll vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt und der Einfluss vor Schadstoffen auf den kindlichen Organismus untersucht werden. Denn Maßnahmen, die Kinder schützen, kommen gleichzeitig dem Schutz der gesamten Bevölkerung zu Gute. Damit unterstützt das Aktionsprogramm eine Politik der nachhaltigen Entwicklung. Ziele Der Staat will die Bevölkerung vor Gesundheitsrisiken schützen. Dafür braucht er gesicherte Erkenntnisse über den Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie über die Wirkung von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit. Er muss Risiken erkennen, Standards festsetzen und die Bevölkerung über Gesundheitsgefahren informieren. Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) fördert Strategien und Maßnahmen, um Gesundheitsrisiken, deren Ursache Umwelteinflüsse sind, erfassen, bewerten und vermitteln zu können. Ziel ist, die Datenlage für die Einschätzung der Belastungssituation zu verbessern und repräsentative Daten über die bestehende Schadstoffbelastung der Bevölkerung sowie deren häuslicher Umgebung (Referenzwerte) zu ermitteln. Erfassen – Gesundheitsbeobachtung und –berichterstattung Die gegenwärtig vorliegenden Umweltdaten und Daten zur Gesundheit sind meist nicht zusammen auswertbar. Dies erschwert eine angemessene Beurteilung der Umwelteinflüsse auf die Gesundheit, also eine Beurteilung, bei der Zusammenhänge weder unter- noch überschätzt werden. Forschungsprojekte im Rahmen des APUG sollen diese Lücke schließen: Diese sollen Wege aufzeigen, wie Verfahren und Methoden zur Abschätzung umweltbezogener Gesundheitsrisiken verbessert werden können. Bewerten – Umgang mit Risiken Die wissenschaftliche Bewertung und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse können auseinanderliegen. Dies kann zu Verunsicherung in der Bevölkerung und zu Vertrauensverlust gegenüber Behörden führen. Wichtig ist deswegen, die Prozesse der Risikobewertung transparenter, effektiver und effizienter zu gestalten. Die im Rahmen des Aktionsprogramms eingerichtete "Risikokommission" hat hierzu Vorschläge erarbeitet, die im Abschlussbericht vorgestellt werden. Immer mehr Menschen leiden an Gesundheitsstörungen, deren Ursache sie selbst in der Umwelt sehen. Der zunehmende Bedarf an umweltmedizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten veranlasste die Ärztekammern, die Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" zu schaffen. Das Aktionsprogramm unterstützt umweltmedizinische Forschungsprojekte und Aktivitäten, die zur Qualitätssicherung in der Umweltmedizin beitragen, um die medizinische Versorgung und Betreuung betroffener Personen zu verbessern. Vermitteln – Information und Kommunikation Informationen zu umweltrelevanten Gesundheitsgefahren werden immer wichtiger. Um dem Bedarf nach allgemein verständlicher Information über die Wirkung von Umwelteinflüssen und Produkten auf die Gesundheit nachzukommen und das Vorsorgeverhalten der Bevölkerung zu unterstützen, verstärken die am APUG beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden ihre Öffentlichkeitsarbeit zu umweltbedingten Gesundheitsrisiken. Aktivitäten Die Forschungsprojekte sowie Informations- und Aufklärungsaktivitäten des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit befassen sich insbesondere mit den Themen Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor schadstoffbedingten Gesundheitsrisiken, Durchführung von umfangreichen Surveys zur Ermittlung der umweltbedingten Belastungen von Kindern und Jugendlichen, Förderung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensweise durch die Ermittlung und Darstellung von Risiken, zum Beispiel im Wohnbereich, sowie von Produkten, Ernährung oder Strahlung , Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, Handlungsempfehlungen und Aufklärungsmaterialien zum Schutz vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken sowie zur Information der Öffentlichkeit, Verbesserung der Risikobewertung und der Risikokommunikation , Erforschung umweltmedizinischer Zusammenhänge, Durchführung von Modellprojekten zu Umwelt und Gesundheit auf der lokalen Ebene. Die Finanzierung der Aktivitäten erfolgt aus Mitteln der beteiligten Bundesministerien und Bundesoberbehörden. Die internationale Einbindung Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ist eingebunden in den europäischen Prozess für Umwelt und Gesundheit. „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Umwelt, die ein höchstmögliches Maß an Gesundheit und Wohlbefinden ermöglicht“, so haben es die europäischen Staaten in der „Europäischen Charta Umwelt und Gesundheit“ formuliert. Die Charta wurde 1989 auf der von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) initiierten Ersten Europäischen Konferenz Umwelt und Gesundheit in Frankfurt am Main verabschiedet. Fünf Jahre später wurde auf der Zweiten Europäischen Ministerkonferenz für Umwelt und Gesundheit in Helsinki beschlossen, dass jedes Land einen nationalen Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit entwickeln soll. Diesen hat Deutschland auf der Dritten Konferenz für Umwelt und Gesundheit in London 1999 vorgelegt. Im Juni 2004 beschlossen auf der vierten Konferenz zu Umwelt und Gesundheit in Budapest die Gesundheits- und Umweltminister aus ganz Europa einen „Aktionsplan zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder in der europäischen Region". UMID Im " UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") werden Kurzfassungen neuer Forschungsresultate und Erfahrungsberichte zu umweltbedingten Risikofaktoren und Gesundheitsstörungen, Übersichtsreferate, Kommentare, Empfehlungen, Merkblätter, Pressemitteilungen, Ergebnisse von Umfragen, Kasuistiken, Hinweise auf Publikationen und Veranstaltungen sowie Rezensionen veröffentlicht. Jährlich erscheinen zwei Ausgaben, die sich an Behörden und Institutionen, die im Bereich Umwelt und Gesundheit arbeiten, sowie an Ärzte und andere auf dem Gebiet der Umweltmedizin tätige Fachkräfte richten. Von 1992 bis 1999 wurde der UMID vom "Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene" im Umweltbundesamt ( UBA ) betreut und herausgegeben. Seit Anfang 2000 übernimmt diese Aufgabe ein Redaktionsteam, das sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) beteiligten Bundesoberbehörden (Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , Robert Koch Institut ( RKI ) und Umweltbundesamt ( UBA ) ) zusammensetzt. Stand: 10.03.2026

GeoPortal Bremen (verwaltungsintern)

Das GeoPortal Bremen ist ein webbasiertes Kartenportal und wird durch das Landesamt GeoInformation Bremen bereitgestellt. Es basiert auf der OpenSource Software Masterportal. Es ist ein zentraler Einstiegspunkt über den man auf Geodaten der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen zugreifen kann. Geobasisdaten und Luftbilder als Hintergrundkarten sowie Kartenlayer zu folgenden Fachthemenfeldern sind im Geoportal verfügbar: • Bevölkerung und Gesellschaft • Geographie, Geologie und Geobasisdaten • Infrastruktur, Bauen und Wohnen • Kinder, Bildung und Wissenschaft • Gesundheit • Justiz • Öffentliche Verwaltung • Kultur • Politik und Wahlen • Sicherheit und Ordnung • Transport und Verkehr • Umwelt und Klima Das Geoportal enthält zusätzliche Werkzeuge für das Suchen, Zoomen, Messen, Koordinaten abfragen oder Drucken. Eine Navigation ist über die Adresssuche oder über Mausnavigation möglich. Darüber hinaus ist eine 3D-Darstellung von Gebäuden integriert.

Auswirkungen der Umweltbiodiversität auf die Gesundheit und die Mikrobiomentwicklung im frühen Kindesalter, Identifikation von Mikrobiom-abhängigen Metabolomprofilen

Auswirkungen der Umweltbiodiversität auf die Gesundheit und die Mikrobiomentwicklung im frühen Kindesalter, Studiendurchführung Pädiatrie

Agenda 21 und Umweltmedizin

Die von der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung ('Rio-Konferenz') 1992 verabschiedete Agenda 21 soll dazu beitragen, die gesellschaftliche Entwicklung beim Eintritt in das neue Jahrhundert in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht angemessen auszugestalten. Hierbei ist Gesundheit ein wichtiges Thema, welches ausdrücklich in Kapitel 6 sowie in zahlreichen weiteren Kapiteln der Agenda 21 behandelt wird. Zu den auf der Rio-Konferenz getroffenen Vereinbarungen gehört, daß alle Kommunen eine örtlich angepaßte 'Lokale Agenda 21' formulieren und umsetzen. Auch in Deutschland nehmen gegenwärtig Agenda-Beschlüsse und -Aktivitäten rasch zu. Der Agenda-Prozeß ist also schließlich 'ins Laufen' gekommen und dürfte auf längere Zeit ein wichtiges Element gesellschaftlicher Entwicklungen darstellen. Bei der Umsetzung der Agenda 21 in der Praxis, z.B. auf kommunaler Ebene, wird Gesundheit bisher meist nur am Rande behandelt. Obwohl Themen wie z.B. Verkehr, Umweltschutz oder Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des Agenda-Prozesses behandelt werden, deutliche Verbindungen zum Thema Gesundheit aufweisen, existieren nur wenige ausgewiesene Gesundheitsprojekte. Allerdings bewegt sich die Diskussion von bisher 'impliziten' Gesundheitsthemen stärker hin zu 'expliziten' Gesundheitsthemen. Damit entsteht zunehmender Bedarf an Sachverstand für Gesundheitsthemen im Agenda-Prozess. Aufgrund seiner Kompetenz bietet sich der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) als Partner an, das Thema Gesundheit in den Agenda-Prozess einzubringen. Seine vorhandenen Konzepte, Ressourcen und Erfahrungen können sinnvoll im Agenda-Prozess genutzt werden. Vor diesem Hintergrund entstand ein zunächst vom MFJFG und jetzt vom MUNLV gefördertes Kooperationsprojekt zwischen der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld (Gruppe 'Umwelt und Gesundheit') und der Abteilung Umweltmedizin, -hygiene des Landesinstitutes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW. Ziele Grundlegendes Ziel ist die verstärkte Berücksichtigung des Themas 'Gesundheit' in der Agenda-Umsetzung und eine intensivere Beteiligung des ÖGD am Agenda-Prozess. Spezifische Ziele des Projektes sind: die Sensibilisierung aller Akteure des Agenda-Prozesses für Gesundheitsthemen die Erleichterung der Beteiligung am Agenda-Prozess für den ÖGD und andere Akteure aus dem Gesundheitsbereich und zusätzlich die Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Konsolidierung umweltmedizinischer Aspekte im Agenda-Prozess.

Gesundheitliche Beratungs- und Präventionsangebote Hamburg

Die hier dargestellten gesundheitlichen Beratungs- und Präventionsangebote umfassen folgende Angebote: Essstörungsberatung: Beratung von Menschen, die an einer Essstörung erkrankt sind oder sich ggf. auf dem Weg dorthin befinden sowie deren Zugehörige. Gesundheitsförderung und Prävention: Soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention im Stadtteil, in der Familie, Kita, Schule, im Betrieb oder im Alter. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: Allgemeine Schwangerenberatung nach § 2 SchKG und Konfliktberatung nach § 5 SchKG. Gesundheitskommunikation für und mit Migrantinnen und Migranten: Verbesserung des Zugang von in Hamburg lebenden Migrantinnen und Migranten zum deutschen Gesundheitssystem. Kindergesundheit / Frühe Hilfen: Ansprache sowie psychosoziale und gesundheitsbezogene Unterstützung von Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren, Stärkung der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen. Ambulante Krebsberatung: Ambulante psychologische Beratung, kurzfristig und unbürokratisch für Krebserkrankte und ihre Angehörigen. Beratung zu Spina bifida und Hydrocephalus: Beratung, Angebote und Projekte für Menschen mit Spina bifida und Hydrocephalus und ihre Angehörigen. HIV/AIDS-Beratung: Beratung von Menschen, die gefährdet sind, an HIV zu erkranken oder an HIV/AIDS erkrankt sind sowie Angehörige und Multiplikatoren. Kontakt und Information für Selbsthilfegruppen: Beratung von Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen oder eine Selbsthilfegruppe suchen.

Kann Strahlung auch den Nachkommen schaden?

Kann Strahlung auch den Nachkommen schaden? Wenn ionisierende Strahlung auf Spermien oder Eizellen trifft, kann sie Veränderungen im Erbgut, also in der DNA, verursachen. Solche Schäden am Erbgut können prinzipiell an die nächste Generation vererbt werden. Sind Personen einer Strahlung ausgesetzt, könnte dies also die Gesundheit ihrer künftigen Kinder beeinträchtigen. Experimente mit Pflanzen und Tieren haben eindeutig gezeigt, dass Strahlung Auswirkungen auf die Nachkommen haben kann. Bisher gibt es allerdings keine direkten Belege, dass dieses Risiko auch für Menschen besteht. Trifft ionisierende Strahlung auf die Eierstöcke oder Hoden, die Samen- oder Eizellen, kann sie dort Veränderungen im Erbgut verursachen. Daher ist es prinzipiell möglich, dass Strahlung, der Menschen ausgesetzt waren, zu Gesundheitsschäden bei ihren Nachkommen führt. Schäden, die so entstehen können, sind beispielsweise Fehlbildungen, Stoffwechselstörungen und Immunschäden. Alle diese Erkrankungen können auch ohne eine Strahlenwirkung auftreten. Auch Fachleute können also nie sicher sagen, woher solch eine Erkrankung kommt. Daher ist es schwierig, einzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass eine eigene Strahlenexposition in der nächsten Generation nachwirkt. Keine Auffälligkeiten in der Folgegeneration nach Atombombenabwürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen dazu unter anderem folgende Frage: Treten nach einer Strahleneinwirkung mehr solcher Erkrankungen auf als normalerweise? Nach den Atombombenabwürfen in Japan zeigte sich kein solcher Effekt. Die Kinder dieser Eltern sind als Studienteilnehmer registriert und werden bis heute immer wieder auf Erbkrankheiten untersucht. Bei ihnen traten Erbkrankheiten nicht häufiger auf als in der übrigen japanischen Bevölkerung. Dies spricht dafür, dass ein erbliches Strahlenrisiko selbst bei moderaten Strahlenmengen sehr gering ist. Tiere und Pflanzen können Strahlenschäden vererben Experimente mit Pflanzen und Tieren hingegen haben eindeutig gezeigt, dass Strahlung Auswirkungen auf Nachkommen haben kann. Daher wird vorsorglich davon ausgegangen, dass dieses Risiko auch bei Menschen besteht. In Tierstudien wird meist eine relativ hohe Strahlungsmenge verwendet. Von deren Wirkung versuchen Wissenschaftler, auf mögliche Wirkungen niedrigerer Mengen auf den Menschen zu schließen. Auch mit den Methoden der Genetik versuchen Forschende, ein potenzielles Risiko abzuschätzen. Falls ein Risiko besteht, ist es sehr klein Die Internationale Strahlenschutzkommission (Internationale Strahlenschutzkommission, ICRP) hat aus den vorliegenden Daten einen Wert abgeschätzt, der das Risiko beziffern soll. Dieser sogenannte Risikokoeffizient beträgt für die Bevölkerung 0,2 Prozent pro Sievert. Dies bedeutet: Jedes Sievert Strahlung, der ein Mensch ausgesetzt ist, erhöht das Risiko, dass seine Nachkommen Gesundheitsschäden haben werden, um 0,2 Prozent. Zum Vergleich: Menschen in Deutschland sind im Durchschnitt 2,1 Millisievert pro Jahr ausgesetzt – also nur gut zwei Tausendstel der Strahlenmenge, die zu diesem Risikoanstieg führt. Wenn 10.000 Personen mit 100 mSv exponiert wären, würde man demnach mit 2 zusätzlichen Fällen von Gesundheitsschäden in der nächsten Generation rechnen. Solche Effekte nach einer Strahleneinwirkung zählen zu den sogenannten Stochastische Strahlenwirkungen . Damit sind Wirkungen gemeint, die nach einer Strahlenexposition nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten. Stand: 02.02.2026

CT -Untersuchungen vor der Schwangerschaft: Negative Auswirkungen auf Verlauf der Schwangerschaft und Gesundheit des Kindes?

CT -Untersuchungen vor der Schwangerschaft: Negative Auswirkungen auf Verlauf der Schwangerschaft und Gesundheit des Kindes? Bewertung der kanadischen Studie Exposure to computed Tomography before pregnancy and risk for pregnancy loss and congenital anomalies von Simard et al. in Annals of Internal Medicine, 2025 Forschende aus Kanada haben in einer im September 2025 veröffentlichten Studie einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der CT -Untersuchungen, die bei einer Frau vor der Empfängnis durchgeführt wurden, und dem Risiko für einen Abbruch der Schwangerschaft ( z. B. wegen einer Fehlgeburt) bzw. dem Risiko für angeborene Fehlbildungen beobachtet. Die Studie verfügt über eine sehr große Datenbasis von mehr als fünf Millionen Schwangerschaften in Ontario zwischen 1992 und 2023. Eine Vielzahl von Erkrankungen trat bei Frauen mit CT -Untersuchungen häufiger auf als bei den Frauen ohne CT -Untersuchung. Sie hatten zudem häufiger Übergewicht und rauchten häufiger. Dies wurde von den Autoren bei der Auswertung der Daten berücksichtigt. Die Anlässe für die CT -Untersuchungen und Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder eventuelle Kinderwunschbehandlungen wurden in der Studie jedoch nicht berücksichtigt. Daher sind die Ergebnisse schwierig zu interpretieren. Ein erhöhtes Risiko für ungünstige Schwangerschaftsverläufe und angeborene Fehlbildungen durch CT -Untersuchungen vor der Empfängnis lässt sich aus der Studie nicht überzeugend ableiten. Ein Patient liegt in einem Computertomographie-Scanner Quelle: Johnny Greig via Getty Images Computertomographien ( CT ) können die Diagnose von Krankheiten erleichtern und die Behandlungsmöglichkeiten von Patienten und Patientinnen verbessern. Sie sind jedoch mit einem gewissen Risiko verbunden, da dabei Röntgen- Strahlung eingesetzt wird, also ionisierende und damit besonders energiereiche Strahlung . Es ist bekannt, dass ionisierende Strahlung das Krebsrisiko erhöhen kann, und wenn eine schwangere Frau einer relativ hohen Strahlenexposition ausgesetzt ist, kann es bei dem ungeborenen Kind zu Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen kommen; zudem besteht für das Kind ein erhöhtes Risiko , an Krebs oder Leukämie zu erkranken . Eine Anfang September 2025 erschienene Studie aus Kanada untersuchte, ob sich auch CT -Untersuchungen vor Empfängnis auf eine spätere Schwangerschaft und die Gesundheit des geborenen Kindes auswirken. Fragestellung und Ergebnis der Studie Die Forschenden untersuchten, ob zwischen der Anzahl der CT -Untersuchungen, die bei einer Frau vor der Empfängnis durchgeführt worden waren, und dem Risiko für einen Abbruch der Schwangerschaft sowie angeborenen Fehlbildungen ein Zusammenhang besteht. Sie nutzten dazu eine umfangreiche Datenbasis, die mehr als fünf Millionen Schwangerschaften in Ontario zwischen 1992 und 2023 umfasste. Zu den abgebrochene Schwangerschaften zählten Fehlgeburten, Eileiterschwangerschaften, Abtreibungen und Totgeburten im Krankenhaus. Laut Studie Risikozunahme sowohl für Schwangerschaftsabbruch als auch Fehlbildungen Die Studie ergab, dass sowohl das Risiko für einen Abbruch der Schwangerschaft als auch das Risiko für angeborene Fehlbildungen statistisch signifikant mit der Anzahl der CT -Untersuchungen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Datum der Empfängnis durchgeführt worden waren, zunahm. Berücksichtigung Erkrankungen der Frauen Eine Reihe von Erkrankungen, die bei den Frauen mit CT -Untersuchungen häufiger auftraten als bei den Frauen ohne CT -Untersuchung, wurden bei der Auswertung berücksichtigt. Dies waren Diabetes, sexuell übertragbare Krankheiten, Endometriose, entzündliche Beckenerkrankungen, Schilddrüsenerkrankungen und psychische Erkrankungen. Zusätzlich wurden Übergewicht und Rauchen berücksichtigt, die ebenfalls bei Frauen mit CT -Untersuchungen häufiger waren. Die Berücksichtigung dieser Erkrankungen und Faktoren führte dazu, dass der Zusammenhang zwischen der Anzahl der CT -Untersuchungen und den Schwangerschaftsabbrüchen bzw. Fehlbildungen deutlich abnahm. Er blieb aber signifikant. Frauen mit CT -Untersuchungen litten auch häufiger an Bluthochdruck, was jedoch nicht in die Auswertung einging. Bewertung der Studie Eine Stärke der Studie ist, dass für alle Frauen in der Studie individuelle Informationen zur Häufigkeit von CT -Untersuchungen und zu Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlbildungen verfügbar waren. Diese stammen aus einer Datenbank mit Daten aus der allgemeinen Gesundheitsversorgung von Ontario. Studienergebnis schwer zu interpretieren – wesentliche Informationen fehlen Indikation für Untersuchung Das Ergebnis der Studie ist jedoch schwierig zu interpretieren, weil Information über die Indikationen für die CT -Untersuchungen, also deren Anlässe, nicht berücksichtigt wurden. Daher ist unklar, inwiefern diese Anlässe selbst mit den Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlbildungen zusammenhängen könnten (so genanntes " confounding by indication "). Es ist durchaus denkbar, dass zumindest bei einem Teil der Frauen, bei denen bereits in jungem Alter eine oder sogar mehrere CTs durchgeführt wurden, gesundheitliche Bedingungen vorlagen, die sich ungünstig auf eine Schwangerschaft auswirken könnten. Andere gesundheitliche Faktoren Auch wurden andere gesundheitliche Faktoren, wie zum Beispiel eine Kinderwunschbehandlung nicht berücksichtigt, welche das in der Studie beobachtete Risiko beeinflussen könnten. Ebenfalls ging Bluthochdruck als relevante Vorerkrankung nicht in die Berechnungen ein. Bluthochdruck ist ein bekannter Risikofaktor für Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen und bestand mehr als doppelt so häufig in der CT -Gruppe als in der Vergleichsgruppe. Schädigung von Eizellen durch ionisierende Strahlung ? – Kein eindeutiger Nachweis beim Menschen Die Möglichkeit, dass ionisierende Strahlung Eizellen schädigt, ist biologisch plausibel. Solche so genannten erblichen oder genetischen Effekte wurden jedoch bislang nur in Tierstudien nachgewiesen. In Beobachtungsstudien am Menschen wurden bisher keine belastbaren Belege für solche Effekte gefunden – auch nicht nach relativ hohen Strahlendosen, z. B. bei den Überlebenden der Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki. Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, ob der in der kanadischen Studie beobachtete Zusammenhang zwischen der Anzahl an CT -Untersuchungen vor der Empfängnis und dem Risiko von Schwangerschaftsabbrüchen bzw. Fehlbildungen ursächlich auf die Strahlenexposition durch die CT -Untersuchungen zurückzuführen ist. Dies gilt umso mehr, da die Anzahl an CT -Untersuchungen ein sehr ungenaues Maß für die Strahlendosis darstellt. Die Studie unterscheidet lediglich nach Anzahl und Körperbereich der CT -Untersuchungen, nicht jedoch nach der tatsächlich erhaltenen Strahlendosis . Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich über mehr als 30 Jahre. In dieser Zeit hat sich die CT -Technik grundlegend weiterentwickelt, sodass die Strahlenexposition heutiger Untersuchungen im Durchschnitt deutlich geringer ist als zu Beginn des Erhebungszeitraums. Die in der Studie teilweise beobachtete Erhöhung des Risikos auch nach CT -Untersuchungen des Kopfes verstärkt die Zweifel an einem ursächlichen Zusammenhang. Solche Untersuchungen führen zu keiner nennenswerten Strahlendosis für die Eierstöcke. Frauen mit Kopf- CT könnten vielmehr andere Risikofaktoren, etwa neurologische Erkrankungen, hormonelle Störungen oder Traumata, gehabt haben, die die eigentliche Ursache für das schlechtere Schwangerschaftsergebnis darstellen könnten. Ergebnis der Studie statistisch messbar – kausale Zuschreibung des beobachteten Effekts fraglich Zusammenfassend muss das Ergebnis dieser Studie daher sehr vorsichtig interpretiert werden. Auch wenn die gefundenen Risiken in der Studie statistisch messbar sind, ist die kausale Zuschreibung des beobachteten Effekts auf die Strahlung fraglich. Die Autor*innen der Studie weisen auch selbst darauf hin, dass das Fehlen von Angaben zur Indikation eine Einschränkung der Studie darstellt und dass die ursächlichen Mechanismen noch geklärt werden müssen. Bedeutung für den Strahlenschutz Ein erhöhtes Risiko für ungünstige Schwangerschaftsverläufe und angeborene Fehlbildungen durch CT -Untersuchungen vor der Empfängnis lässt sich aus der Studie von Simard et al. nicht überzeugend ableiten. Unabhängig davon gilt, dass CT -Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Frauen im gebärfähigen Alter mit besonderer Zurückhaltung und nur bei gesicherter medizinischer Notwendigkeit eingesetzt werden sollten. Wo möglich, sollten aus Sicht des Strahlenschutzes bildgebende Verfahren ohne ionisierende Strahlung wie Ultraschall oder Magnetresonanztomographie grundsätzlich bevorzugt werden, sofern sie die gleiche diagnostische Aussagekraft haben und nicht durch Notfallsituationen ausgeschlossen sind. In Deutschland hohe Anforderungen an Strahlenschutz und Qualitätssicherung Generell gelten in Deutschland besonders hohe Anforderungen an den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung. Laut Strahlenschutzrecht darf eine Röntgenuntersuchung – einschließlich CT – nur durchgeführt werden, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde zuvor festgestellt hat, dass der diagnostische Nutzen das Strahlenrisiko deutlich überwiegt (rechtfertigende Indikation). Darüber hinaus gibt es sogenannte diagnostische Referenzwerte für die Strahlendosis , die möglichst eingehalten oder unterschritten werden soll. Die Strahlendosis ist grundsätzlich so niedrig zu wählen, wie es unter Wahrung einer ausreichenden Bildqualität möglich ist (Prinzip der Dosisoptimierung). Die Einhaltung dieser zentralen Strahlenschutzprinzipien wird regelmäßig durch die sogenannten Ärztlichen Stellen überprüft, die bei unabhängigen Einrichtungen ( z.B. Landesoberbehörden, kassenärztliche Vereinigungen, TÜV) angesiedelt sind. Ist die Durchführung einer CT -Untersuchung jedoch medizinisch indiziert und steht keine gleichwertige Alternative zur Verfügung, sollte sie auch konsequent durchgeführt werden. Stand: 02.02.2026

WD 8 - 038/20 Einzelfragen zur Tätigkeit des Deutschen Ethikrats auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zur Tätigkeit des Deutschen Ethikrats auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften 1. Einrichtung, Mandat und Aktivitäten 1 2 Der Deutsche Ethikrat hat sich am 11. April 2008 auf der Grundlage des Ethikratgesetzes als Nachfolge des von der Bundesregierung 2001 eingerichteten Nationalen Ethikrates konstituiert. Seine Mitglieder werden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages ernannt. Der Deutsche Ethikrat ist ein unabhängiger Sachverständigenrat und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Der Deutsche Ethikrat bearbeitet auf der Grundlage seines gesetzlichen Auftrages Fragen zu ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Themen sowie den voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Er befasst sich somit mit den fundamentalen Fragen des Lebens und gibt mit seinen erarbeiteten Stellungnahmen und Empfehlungen eine Orientierung für die Gesellschaft und die Poli- tik. Der Deutsche Ethikrat legt die Themen für seine inhaltliche Arbeit selbst fest, kann aber auch von der Bundesregierung oder dem Deutschen Bundestag beauftragt werden, Stellungnahmen oder Empfehlungen zu einem bestimmten Thema zu erarbeiten. Über seine Aktivitäten informiert der Deutsche Ethikrat mit öffentlichen Veranstaltungen, seinem zweimal jährlich erscheinenden Infobrief und seinem Jahresbericht. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:  Information der Öffentlichkeit und Förderung der Diskussion in der Gesellschaft unter Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen,  Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Empfehlungen für politisches und gesetz- geberisches Handeln, 1 https://www.ethikrat.org/ 2 Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates (Ethikratsgesetz – EthRG) http://www.gesetze-im-internet.de/ethrg/BJNR138500007.html WD 8 - 3000 - 038/20 (10. Juni 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zur Tätigkeit des Deutschen Ethikrats auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften  Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen an- derer Staaten und internationaler Organisationen. 2. Zusammensetzung Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizini- sche, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Be- lange in besonderer Weise repräsentieren. Zu den Mitgliedern gehören sowohl Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler der entsprechenden Fachgebiete, als auch Persönlich- keiten, die mit ethischen Lebenswissenschaften vertraut sind. Ziel ist es, dass unter- schiedliche ethische Ansätze und ein vielfältiges Meinungsspektrum vertreten sind. Der Präsident des Deutschen Bundestages beruft die Mitglieder des Deutschen Ethikrates je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung. Die Mit- glieder des Deutschen Ethikrates sind nicht an Weisungen gebunden und arbeiten unab- hängig. 3. Stellungnahmen der letzten Jahre In den letzten Jahren hat der Deutsche Ethikrat folgende Themen in Form einer Stellung- nahme bearbeitet:  Robotik für die gute Pflege (Erscheinungsjahr 2020)  Impfen als Pflicht (Erscheinungsjahr 2019)  Eingriffe in die menschliche Keimbahn (Erscheinungsjahr 2019)  Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung (Erscheinungsjahr 2018)  Big Data und Gesundheit - Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestal- tung (Erscheinungsjahr 2017) Darüber hinaus hat er Ad-hoc-Informationen zu folgenden Themenbereichen publiziert:  Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise (Erscheinungsjahr 2020)  Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen: Therapeutische Kontroversen - ethi- sche Orientierungen (Erscheinungsjahr 2020). Die vollständige Auflistung der Veröffentlichungen ist verfügbar unter „Publikationen“: https://www.ethikrat.org/ *** Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

Katrin Eder: „Die neuen EU-Vorschriften zur Spielzeugsicherheit stärken den Schutz von Kindern“

Am Dienstag bestätigten die Europa-Abgeordneten die Einigung mit den Mitgliedstaaten auf neue Sicherheitsvorschriften für Spielzeug, die die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern besser schützen sollen. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung der geltenden Richtlinie aus dem Jahr 2009 und ist eine Reaktion auf den wachsenden Internethandel. „Die neuen EU-Vorschriften zur Spielzeugsicherheit stärken den Schutz von Kindern, indem gefährliche Chemikalien wie PFAS verboten werden und Spielzeuge vor dem Verkauf eine umfassende Sicherheitsbewertung durchlaufen müssen, die chemische, mechanische und elektrische Risiken berücksichtigt. Allein 2023 wurden Spielzeuge im Wert von 6,5 Milliarden Euro in die EU eingeführt – umso wichtiger sind klare Standards. Dank des neu eingeführten digitalen Produktpasses wird Spielzeug künftig leichter überprüfbar und transparenter für Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch den digitalen Produktpass können dadurch effizientere Zollkontrollen durchgeführt und eine Einfuhr unsicherer und gefährlicher Produkte in den Binnenmarkt besser ausgeschlossen werden. Die modernen Anforderungen helfen Herstellern, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll zu handeln. Insgesamt sorgen die Maßnahmen dafür, dass Kinder in Europa sicherer und unbeschwerter spielen können“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder.

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