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GeoPortal Bremen (verwaltungsintern)

Das GeoPortal Bremen ist ein webbasiertes Kartenportal und wird durch das Landesamt GeoInformation Bremen bereitgestellt. Es basiert auf der OpenSource Software Masterportal. Es ist ein zentraler Einstiegspunkt über den man auf Geodaten der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen zugreifen kann. Geobasisdaten und Luftbilder als Hintergrundkarten sowie Kartenlayer zu folgenden Fachthemenfeldern sind im Geoportal verfügbar: • Bevölkerung und Gesellschaft • Geographie, Geologie und Geobasisdaten • Infrastruktur, Bauen und Wohnen • Kinder, Bildung und Wissenschaft • Gesundheit • Justiz • Öffentliche Verwaltung • Kultur • Politik und Wahlen • Sicherheit und Ordnung • Transport und Verkehr • Umwelt und Klima Das Geoportal enthält zusätzliche Werkzeuge für das Suchen, Zoomen, Messen, Koordinaten abfragen oder Drucken. Eine Navigation ist über die Adresssuche oder über Mausnavigation möglich. Darüber hinaus ist eine 3D-Darstellung von Gebäuden integriert.

Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen 2014–2017 (GerES V) - Teil 2: Qualität der Innenraumluft

Der Bericht stellt Ergebnisse der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit 2014–2017 (GerES V) zur Schadstoffbelastung der Innenraumluft bei Kindern und Jugendlichen vor. Repräsentativ ausgewählte Haushalte wurden auf flüchtige organische Verbindungen (VOC), Aldehyde, sowie ultrafeiner Partikel in der Innenraumluft untersucht. Ein Vergleich mit toxikologisch abgeleiteten Innenraumrichtwerten ermöglicht eine gesundheitliche Einordnung der Messwerte. Der Bericht liefert Aussagen zu den vermuteten Ursachen der Schadstoffe sowie Ungleichheiten der Belastung in Abhängigkeit von Geschlecht, Wohnumständen und sozioökonomischen Faktoren. Die Daten dieser Studie stellen einen Referenzdatensatz zur Grundbelastung der Innenraumluft im Wohnumfeld in Deutschland dar. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2025.

Auswirkungen der Umweltbiodiversität auf die Gesundheit und die Mikrobiomentwicklung im frühen Kindesalter, Studiendurchführung Pädiatrie

Auswirkungen der Umweltbiodiversität auf die Gesundheit und die Mikrobiomentwicklung im frühen Kindesalter, Identifikation von Mikrobiom-abhängigen Metabolomprofilen

Agenda 21 und Umweltmedizin

Die von der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung ('Rio-Konferenz') 1992 verabschiedete Agenda 21 soll dazu beitragen, die gesellschaftliche Entwicklung beim Eintritt in das neue Jahrhundert in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht angemessen auszugestalten. Hierbei ist Gesundheit ein wichtiges Thema, welches ausdrücklich in Kapitel 6 sowie in zahlreichen weiteren Kapiteln der Agenda 21 behandelt wird. Zu den auf der Rio-Konferenz getroffenen Vereinbarungen gehört, daß alle Kommunen eine örtlich angepaßte 'Lokale Agenda 21' formulieren und umsetzen. Auch in Deutschland nehmen gegenwärtig Agenda-Beschlüsse und -Aktivitäten rasch zu. Der Agenda-Prozeß ist also schließlich 'ins Laufen' gekommen und dürfte auf längere Zeit ein wichtiges Element gesellschaftlicher Entwicklungen darstellen. Bei der Umsetzung der Agenda 21 in der Praxis, z.B. auf kommunaler Ebene, wird Gesundheit bisher meist nur am Rande behandelt. Obwohl Themen wie z.B. Verkehr, Umweltschutz oder Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des Agenda-Prozesses behandelt werden, deutliche Verbindungen zum Thema Gesundheit aufweisen, existieren nur wenige ausgewiesene Gesundheitsprojekte. Allerdings bewegt sich die Diskussion von bisher 'impliziten' Gesundheitsthemen stärker hin zu 'expliziten' Gesundheitsthemen. Damit entsteht zunehmender Bedarf an Sachverstand für Gesundheitsthemen im Agenda-Prozess. Aufgrund seiner Kompetenz bietet sich der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) als Partner an, das Thema Gesundheit in den Agenda-Prozess einzubringen. Seine vorhandenen Konzepte, Ressourcen und Erfahrungen können sinnvoll im Agenda-Prozess genutzt werden. Vor diesem Hintergrund entstand ein zunächst vom MFJFG und jetzt vom MUNLV gefördertes Kooperationsprojekt zwischen der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld (Gruppe 'Umwelt und Gesundheit') und der Abteilung Umweltmedizin, -hygiene des Landesinstitutes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW. Ziele Grundlegendes Ziel ist die verstärkte Berücksichtigung des Themas 'Gesundheit' in der Agenda-Umsetzung und eine intensivere Beteiligung des ÖGD am Agenda-Prozess. Spezifische Ziele des Projektes sind: die Sensibilisierung aller Akteure des Agenda-Prozesses für Gesundheitsthemen die Erleichterung der Beteiligung am Agenda-Prozess für den ÖGD und andere Akteure aus dem Gesundheitsbereich und zusätzlich die Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Konsolidierung umweltmedizinischer Aspekte im Agenda-Prozess.

Kann Strahlung auch den Nachkommen schaden?

Kann Strahlung auch den Nachkommen schaden? Wenn ionisierende Strahlung auf Spermien oder Eizellen trifft, kann sie Veränderungen im Erbgut, also in der DNA, verursachen. Solche Schäden am Erbgut können prinzipiell an die nächste Generation vererbt werden. Sind Personen einer Strahlung ausgesetzt, könnte dies also die Gesundheit ihrer künftigen Kinder beeinträchtigen. Experimente mit Pflanzen und Tieren haben eindeutig gezeigt, dass Strahlung Auswirkungen auf die Nachkommen haben kann. Bisher gibt es allerdings keine direkten Belege, dass dieses Risiko auch für Menschen besteht. Trifft ionisierende Strahlung auf die Eierstöcke oder Hoden, die Samen- oder Eizellen, kann sie dort Veränderungen im Erbgut verursachen. Daher ist es prinzipiell möglich, dass Strahlung, der Menschen ausgesetzt waren, zu Gesundheitsschäden bei ihren Nachkommen führt. Schäden, die so entstehen können, sind beispielsweise Fehlbildungen, Stoffwechselstörungen und Immunschäden. Alle diese Erkrankungen können auch ohne eine Strahlenwirkung auftreten. Auch Fachleute können also nie sicher sagen, woher solch eine Erkrankung kommt. Daher ist es schwierig, einzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass eine eigene Strahlenexposition in der nächsten Generation nachwirkt. Keine Auffälligkeiten in der Folgegeneration nach Atombombenabwürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen dazu unter anderem folgende Frage: Treten nach einer Strahleneinwirkung mehr solcher Erkrankungen auf als normalerweise? Nach den Atombombenabwürfen in Japan zeigte sich kein solcher Effekt. Die Kinder dieser Eltern sind als Studienteilnehmer registriert und werden bis heute immer wieder auf Erbkrankheiten untersucht. Bei ihnen traten Erbkrankheiten nicht häufiger auf als in der übrigen japanischen Bevölkerung. Dies spricht dafür, dass ein erbliches Strahlenrisiko selbst bei moderaten Strahlenmengen sehr gering ist. Tiere und Pflanzen können Strahlenschäden vererben Experimente mit Pflanzen und Tieren hingegen haben eindeutig gezeigt, dass Strahlung Auswirkungen auf Nachkommen haben kann. Daher wird vorsorglich davon ausgegangen, dass dieses Risiko auch bei Menschen besteht. In Tierstudien wird meist eine relativ hohe Strahlungsmenge verwendet. Von deren Wirkung versuchen Wissenschaftler, auf mögliche Wirkungen niedrigerer Mengen auf den Menschen zu schließen. Auch mit den Methoden der Genetik versuchen Forschende, ein potenzielles Risiko abzuschätzen. Falls ein Risiko besteht, ist es sehr klein Die Internationale Strahlenschutzkommission (Internationale Strahlenschutzkommission, ICRP) hat aus den vorliegenden Daten einen Wert abgeschätzt, der das Risiko beziffern soll. Dieser sogenannte Risikokoeffizient beträgt für die Bevölkerung 0,2 Prozent pro Sievert. Dies bedeutet: Jedes Sievert Strahlung, der ein Mensch ausgesetzt ist, erhöht das Risiko, dass seine Nachkommen Gesundheitsschäden haben werden, um 0,2 Prozent. Zum Vergleich: Menschen in Deutschland sind im Durchschnitt 2,1 Millisievert pro Jahr ausgesetzt – also nur gut zwei Tausendstel der Strahlenmenge, die zu diesem Risikoanstieg führt. Wenn 10.000 Personen mit 100 mSv exponiert wären, würde man demnach mit 2 zusätzlichen Fällen von Gesundheitsschäden in der nächsten Generation rechnen. Solche Effekte nach einer Strahleneinwirkung zählen zu den sogenannten Stochastische Strahlenwirkungen . Damit sind Wirkungen gemeint, die nach einer Strahlenexposition nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten. Stand: 02.02.2026

CT -Untersuchungen vor der Schwangerschaft: Negative Auswirkungen auf Verlauf der Schwangerschaft und Gesundheit des Kindes?

CT -Untersuchungen vor der Schwangerschaft: Negative Auswirkungen auf Verlauf der Schwangerschaft und Gesundheit des Kindes? Bewertung der kanadischen Studie Exposure to computed Tomography before pregnancy and risk for pregnancy loss and congenital anomalies von Simard et al. in Annals of Internal Medicine, 2025 Forschende aus Kanada haben in einer im September 2025 veröffentlichten Studie einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der CT -Untersuchungen, die bei einer Frau vor der Empfängnis durchgeführt wurden, und dem Risiko für einen Abbruch der Schwangerschaft ( z. B. wegen einer Fehlgeburt) bzw. dem Risiko für angeborene Fehlbildungen beobachtet. Die Studie verfügt über eine sehr große Datenbasis von mehr als fünf Millionen Schwangerschaften in Ontario zwischen 1992 und 2023. Eine Vielzahl von Erkrankungen trat bei Frauen mit CT -Untersuchungen häufiger auf als bei den Frauen ohne CT -Untersuchung. Sie hatten zudem häufiger Übergewicht und rauchten häufiger. Dies wurde von den Autoren bei der Auswertung der Daten berücksichtigt. Die Anlässe für die CT -Untersuchungen und Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder eventuelle Kinderwunschbehandlungen wurden in der Studie jedoch nicht berücksichtigt. Daher sind die Ergebnisse schwierig zu interpretieren. Ein erhöhtes Risiko für ungünstige Schwangerschaftsverläufe und angeborene Fehlbildungen durch CT -Untersuchungen vor der Empfängnis lässt sich aus der Studie nicht überzeugend ableiten. Ein Patient liegt in einem Computertomographie-Scanner Quelle: Johnny Greig via Getty Images Computertomographien ( CT ) können die Diagnose von Krankheiten erleichtern und die Behandlungsmöglichkeiten von Patienten und Patientinnen verbessern. Sie sind jedoch mit einem gewissen Risiko verbunden, da dabei Röntgen- Strahlung eingesetzt wird, also ionisierende und damit besonders energiereiche Strahlung . Es ist bekannt, dass ionisierende Strahlung das Krebsrisiko erhöhen kann, und wenn eine schwangere Frau einer relativ hohen Strahlenexposition ausgesetzt ist, kann es bei dem ungeborenen Kind zu Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen kommen; zudem besteht für das Kind ein erhöhtes Risiko , an Krebs oder Leukämie zu erkranken . Eine Anfang September 2025 erschienene Studie aus Kanada untersuchte, ob sich auch CT -Untersuchungen vor Empfängnis auf eine spätere Schwangerschaft und die Gesundheit des geborenen Kindes auswirken. Fragestellung und Ergebnis der Studie Die Forschenden untersuchten, ob zwischen der Anzahl der CT -Untersuchungen, die bei einer Frau vor der Empfängnis durchgeführt worden waren, und dem Risiko für einen Abbruch der Schwangerschaft sowie angeborenen Fehlbildungen ein Zusammenhang besteht. Sie nutzten dazu eine umfangreiche Datenbasis, die mehr als fünf Millionen Schwangerschaften in Ontario zwischen 1992 und 2023 umfasste. Zu den abgebrochene Schwangerschaften zählten Fehlgeburten, Eileiterschwangerschaften, Abtreibungen und Totgeburten im Krankenhaus. Laut Studie Risikozunahme sowohl für Schwangerschaftsabbruch als auch Fehlbildungen Die Studie ergab, dass sowohl das Risiko für einen Abbruch der Schwangerschaft als auch das Risiko für angeborene Fehlbildungen statistisch signifikant mit der Anzahl der CT -Untersuchungen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Datum der Empfängnis durchgeführt worden waren, zunahm. Berücksichtigung Erkrankungen der Frauen Eine Reihe von Erkrankungen, die bei den Frauen mit CT -Untersuchungen häufiger auftraten als bei den Frauen ohne CT -Untersuchung, wurden bei der Auswertung berücksichtigt. Dies waren Diabetes, sexuell übertragbare Krankheiten, Endometriose, entzündliche Beckenerkrankungen, Schilddrüsenerkrankungen und psychische Erkrankungen. Zusätzlich wurden Übergewicht und Rauchen berücksichtigt, die ebenfalls bei Frauen mit CT -Untersuchungen häufiger waren. Die Berücksichtigung dieser Erkrankungen und Faktoren führte dazu, dass der Zusammenhang zwischen der Anzahl der CT -Untersuchungen und den Schwangerschaftsabbrüchen bzw. Fehlbildungen deutlich abnahm. Er blieb aber signifikant. Frauen mit CT -Untersuchungen litten auch häufiger an Bluthochdruck, was jedoch nicht in die Auswertung einging. Bewertung der Studie Eine Stärke der Studie ist, dass für alle Frauen in der Studie individuelle Informationen zur Häufigkeit von CT -Untersuchungen und zu Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlbildungen verfügbar waren. Diese stammen aus einer Datenbank mit Daten aus der allgemeinen Gesundheitsversorgung von Ontario. Studienergebnis schwer zu interpretieren – wesentliche Informationen fehlen Indikation für Untersuchung Das Ergebnis der Studie ist jedoch schwierig zu interpretieren, weil Information über die Indikationen für die CT -Untersuchungen, also deren Anlässe, nicht berücksichtigt wurden. Daher ist unklar, inwiefern diese Anlässe selbst mit den Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlbildungen zusammenhängen könnten (so genanntes " confounding by indication "). Es ist durchaus denkbar, dass zumindest bei einem Teil der Frauen, bei denen bereits in jungem Alter eine oder sogar mehrere CTs durchgeführt wurden, gesundheitliche Bedingungen vorlagen, die sich ungünstig auf eine Schwangerschaft auswirken könnten. Andere gesundheitliche Faktoren Auch wurden andere gesundheitliche Faktoren, wie zum Beispiel eine Kinderwunschbehandlung nicht berücksichtigt, welche das in der Studie beobachtete Risiko beeinflussen könnten. Ebenfalls ging Bluthochdruck als relevante Vorerkrankung nicht in die Berechnungen ein. Bluthochdruck ist ein bekannter Risikofaktor für Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen und bestand mehr als doppelt so häufig in der CT -Gruppe als in der Vergleichsgruppe. Schädigung von Eizellen durch ionisierende Strahlung ? – Kein eindeutiger Nachweis beim Menschen Die Möglichkeit, dass ionisierende Strahlung Eizellen schädigt, ist biologisch plausibel. Solche so genannten erblichen oder genetischen Effekte wurden jedoch bislang nur in Tierstudien nachgewiesen. In Beobachtungsstudien am Menschen wurden bisher keine belastbaren Belege für solche Effekte gefunden – auch nicht nach relativ hohen Strahlendosen, z. B. bei den Überlebenden der Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki. Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, ob der in der kanadischen Studie beobachtete Zusammenhang zwischen der Anzahl an CT -Untersuchungen vor der Empfängnis und dem Risiko von Schwangerschaftsabbrüchen bzw. Fehlbildungen ursächlich auf die Strahlenexposition durch die CT -Untersuchungen zurückzuführen ist. Dies gilt umso mehr, da die Anzahl an CT -Untersuchungen ein sehr ungenaues Maß für die Strahlendosis darstellt. Die Studie unterscheidet lediglich nach Anzahl und Körperbereich der CT -Untersuchungen, nicht jedoch nach der tatsächlich erhaltenen Strahlendosis . Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich über mehr als 30 Jahre. In dieser Zeit hat sich die CT -Technik grundlegend weiterentwickelt, sodass die Strahlenexposition heutiger Untersuchungen im Durchschnitt deutlich geringer ist als zu Beginn des Erhebungszeitraums. Die in der Studie teilweise beobachtete Erhöhung des Risikos auch nach CT -Untersuchungen des Kopfes verstärkt die Zweifel an einem ursächlichen Zusammenhang. Solche Untersuchungen führen zu keiner nennenswerten Strahlendosis für die Eierstöcke. Frauen mit Kopf- CT könnten vielmehr andere Risikofaktoren, etwa neurologische Erkrankungen, hormonelle Störungen oder Traumata, gehabt haben, die die eigentliche Ursache für das schlechtere Schwangerschaftsergebnis darstellen könnten. Ergebnis der Studie statistisch messbar – kausale Zuschreibung des beobachteten Effekts fraglich Zusammenfassend muss das Ergebnis dieser Studie daher sehr vorsichtig interpretiert werden. Auch wenn die gefundenen Risiken in der Studie statistisch messbar sind, ist die kausale Zuschreibung des beobachteten Effekts auf die Strahlung fraglich. Die Autor*innen der Studie weisen auch selbst darauf hin, dass das Fehlen von Angaben zur Indikation eine Einschränkung der Studie darstellt und dass die ursächlichen Mechanismen noch geklärt werden müssen. Bedeutung für den Strahlenschutz Ein erhöhtes Risiko für ungünstige Schwangerschaftsverläufe und angeborene Fehlbildungen durch CT -Untersuchungen vor der Empfängnis lässt sich aus der Studie von Simard et al. nicht überzeugend ableiten. Unabhängig davon gilt, dass CT -Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Frauen im gebärfähigen Alter mit besonderer Zurückhaltung und nur bei gesicherter medizinischer Notwendigkeit eingesetzt werden sollten. Wo möglich, sollten aus Sicht des Strahlenschutzes bildgebende Verfahren ohne ionisierende Strahlung wie Ultraschall oder Magnetresonanztomographie grundsätzlich bevorzugt werden, sofern sie die gleiche diagnostische Aussagekraft haben und nicht durch Notfallsituationen ausgeschlossen sind. In Deutschland hohe Anforderungen an Strahlenschutz und Qualitätssicherung Generell gelten in Deutschland besonders hohe Anforderungen an den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung. Laut Strahlenschutzrecht darf eine Röntgenuntersuchung – einschließlich CT – nur durchgeführt werden, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde zuvor festgestellt hat, dass der diagnostische Nutzen das Strahlenrisiko deutlich überwiegt (rechtfertigende Indikation). Darüber hinaus gibt es sogenannte diagnostische Referenzwerte für die Strahlendosis , die möglichst eingehalten oder unterschritten werden soll. Die Strahlendosis ist grundsätzlich so niedrig zu wählen, wie es unter Wahrung einer ausreichenden Bildqualität möglich ist (Prinzip der Dosisoptimierung). Die Einhaltung dieser zentralen Strahlenschutzprinzipien wird regelmäßig durch die sogenannten Ärztlichen Stellen überprüft, die bei unabhängigen Einrichtungen ( z.B. Landesoberbehörden, kassenärztliche Vereinigungen, TÜV) angesiedelt sind. Ist die Durchführung einer CT -Untersuchung jedoch medizinisch indiziert und steht keine gleichwertige Alternative zur Verfügung, sollte sie auch konsequent durchgeführt werden. Stand: 02.02.2026

WD 8 - 038/20 Einzelfragen zur Tätigkeit des Deutschen Ethikrats auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zur Tätigkeit des Deutschen Ethikrats auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften 1. Einrichtung, Mandat und Aktivitäten 1 2 Der Deutsche Ethikrat hat sich am 11. April 2008 auf der Grundlage des Ethikratgesetzes als Nachfolge des von der Bundesregierung 2001 eingerichteten Nationalen Ethikrates konstituiert. Seine Mitglieder werden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages ernannt. Der Deutsche Ethikrat ist ein unabhängiger Sachverständigenrat und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Der Deutsche Ethikrat bearbeitet auf der Grundlage seines gesetzlichen Auftrages Fragen zu ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Themen sowie den voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Er befasst sich somit mit den fundamentalen Fragen des Lebens und gibt mit seinen erarbeiteten Stellungnahmen und Empfehlungen eine Orientierung für die Gesellschaft und die Poli- tik. Der Deutsche Ethikrat legt die Themen für seine inhaltliche Arbeit selbst fest, kann aber auch von der Bundesregierung oder dem Deutschen Bundestag beauftragt werden, Stellungnahmen oder Empfehlungen zu einem bestimmten Thema zu erarbeiten. Über seine Aktivitäten informiert der Deutsche Ethikrat mit öffentlichen Veranstaltungen, seinem zweimal jährlich erscheinenden Infobrief und seinem Jahresbericht. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:  Information der Öffentlichkeit und Förderung der Diskussion in der Gesellschaft unter Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen,  Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Empfehlungen für politisches und gesetz- geberisches Handeln, 1 https://www.ethikrat.org/ 2 Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates (Ethikratsgesetz – EthRG) http://www.gesetze-im-internet.de/ethrg/BJNR138500007.html WD 8 - 3000 - 038/20 (10. Juni 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zur Tätigkeit des Deutschen Ethikrats auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften  Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen an- derer Staaten und internationaler Organisationen. 2. Zusammensetzung Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizini- sche, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Be- lange in besonderer Weise repräsentieren. Zu den Mitgliedern gehören sowohl Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler der entsprechenden Fachgebiete, als auch Persönlich- keiten, die mit ethischen Lebenswissenschaften vertraut sind. Ziel ist es, dass unter- schiedliche ethische Ansätze und ein vielfältiges Meinungsspektrum vertreten sind. Der Präsident des Deutschen Bundestages beruft die Mitglieder des Deutschen Ethikrates je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung. Die Mit- glieder des Deutschen Ethikrates sind nicht an Weisungen gebunden und arbeiten unab- hängig. 3. Stellungnahmen der letzten Jahre In den letzten Jahren hat der Deutsche Ethikrat folgende Themen in Form einer Stellung- nahme bearbeitet:  Robotik für die gute Pflege (Erscheinungsjahr 2020)  Impfen als Pflicht (Erscheinungsjahr 2019)  Eingriffe in die menschliche Keimbahn (Erscheinungsjahr 2019)  Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung (Erscheinungsjahr 2018)  Big Data und Gesundheit - Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestal- tung (Erscheinungsjahr 2017) Darüber hinaus hat er Ad-hoc-Informationen zu folgenden Themenbereichen publiziert:  Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise (Erscheinungsjahr 2020)  Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen: Therapeutische Kontroversen - ethi- sche Orientierungen (Erscheinungsjahr 2020). Die vollständige Auflistung der Veröffentlichungen ist verfügbar unter „Publikationen“: https://www.ethikrat.org/ *** Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

Katrin Eder: „Die neuen EU-Vorschriften zur Spielzeugsicherheit stärken den Schutz von Kindern“

Am Dienstag bestätigten die Europa-Abgeordneten die Einigung mit den Mitgliedstaaten auf neue Sicherheitsvorschriften für Spielzeug, die die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern besser schützen sollen. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung der geltenden Richtlinie aus dem Jahr 2009 und ist eine Reaktion auf den wachsenden Internethandel. „Die neuen EU-Vorschriften zur Spielzeugsicherheit stärken den Schutz von Kindern, indem gefährliche Chemikalien wie PFAS verboten werden und Spielzeuge vor dem Verkauf eine umfassende Sicherheitsbewertung durchlaufen müssen, die chemische, mechanische und elektrische Risiken berücksichtigt. Allein 2023 wurden Spielzeuge im Wert von 6,5 Milliarden Euro in die EU eingeführt – umso wichtiger sind klare Standards. Dank des neu eingeführten digitalen Produktpasses wird Spielzeug künftig leichter überprüfbar und transparenter für Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch den digitalen Produktpass können dadurch effizientere Zollkontrollen durchgeführt und eine Einfuhr unsicherer und gefährlicher Produkte in den Binnenmarkt besser ausgeschlossen werden. Die modernen Anforderungen helfen Herstellern, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll zu handeln. Insgesamt sorgen die Maßnahmen dafür, dass Kinder in Europa sicherer und unbeschwerter spielen können“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder.

Kampagne „Weil Du wichtig bist“ macht Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sichtbar

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wirkt oft im Hintergrund, ist aber als zentraler Pfeiler des Gesundheitsschutzes überall präsent und betrifft uns alle in unserem Alltag. „Weil du wichtig bist – Dein Gesundheitsamt“ unter diesem Motto hat die rhein-land-pfälzische Landesregierung eine umfassende Informationskampagne zum ÖGD gestartet. Sie soll dazu beitragen, die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Gesundheitsämter im Land sichtbarer zu machen und deren enorme gesellschaftliche Bedeutung zu zeigen. „Mit dieser Informationskampagne machen wir einmal mehr deutlich, welch unerlässliche Arbeit der ÖGD tagtäglich für uns alle leistet – oft ohne dass wir davon wissen oder das bewusst wahrnehmen. Die landesweite Kampagne soll dazu dienen, mehr darüber zu erfahren, wer hinter der Behörde Gesundheitsamt steht, wo sie zu finden ist und was sie alles für uns tut. Denn diese Arbeit verdient unsere vollste Wertschätzung und Aufmerksamkeit – und das nicht nur zu Zeiten einer Pandemie“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. In Rheinland-Pfalz stehen die engagierten Mitarbeitenden der Gesundheitsämter der 24 Landkreise den Bürgerinnen und Bürgern jeden Tag zur Seite und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung. Beispiele hierfür sind die Schuleingangsuntersuchung, mit der jedes Kind vor dem Schuleintritt auf möglichen Förderbedarf geprüft wird, sowie die Zuständigkeit der Gesundheitsämter, alle Personen vor der ersten Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe über die Vorschriften und Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz zu informieren. Um die Aufgaben der Gesundheitsämter und die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbarer zur machen, hat die Landesregierung eine landesweite Informationskampagne gestartet. Die Kampagne beinhaltet Videoclips, Plakate und Social-Media-Postings. Die Social-Media-Postings werden bis Juni nächsten Jahres ausgespielt und die Plakate werden bis Dezember 2025 auf öffentlichen Werbeflächen an Bahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Bussen landesweit zu sehen sein. So wird die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bekannt gemacht und in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Darüber hinaus finden sich ab sofort unter www.weilduwichtigbist.rlp.de für Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Informationen inklusive Erklärvideos zu den folgenden Themenbereichen: •    Schuleingangsuntersuchung •    Schwimmbad - Badewasseruntersuchung •    Trinkwasserschutz •    Sozialpsychiatrischer Dienst •    Infektionsschutz •    Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten Eine integrierte Postleitzahlen-Suche zeigt zudem direkt das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Gleichzeitig macht die Website die Aufgaben und Themen der Gesundheitsämter transparenter. „Die Tätigkeit im ÖGD besteht aus einem bunten Potpourri mit vielen Facetten und ist dadurch sehr interessant und vielseitig. Während der Pandemie waren die Gesundheitsämter in aller Munde, diesen Schwung sollten wir weiterhin nutzen und der Bevölkerung und interessierten Arbeitskräften zeigen, dass wir modern, zukunftsorientiert und leistungsfähig sind“, sagt Sabine Becker, Leiterin des Gesundheitsamtes Trier-Saarburg. Die Informationskampagne in Rheinland-Pfalz nimmt die neugeschaffene länderübergreifende Marke unter dem Motto „Der ÖGD – Schützt. Hilft. Klärt auf.“ mit auf.  Diese ist mit Unterstützung des BIÖG (Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) entstanden und wurde am 19. September 2025 veröffentlicht. Sie geht aus dem im Herbst 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Pakt für den ÖGD“ hervor. Die Gesundheitsämter – das Gesicht des ÖGD Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Pfeiler der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Er umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In Rheinland-Pfalz reichen die Aufgaben der kommunalisierten Gesundheitsämter vom Gesundheitsschutz über Beratung bis hin zur Gesundheitsförderung. Nachfolgend ist eine nicht abschließende Auflistung der ÖGD-Aufgabenbereiche aufgeführt: •    Infektionsschutz – z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement •    Hygiene – z. B. Hygiene in medizinischen Einrichtungen •    Kinder- und Jugendgesundheitsdienst – z.B. Schuleingangsuntersuchungen •    subsidiäre Impfangebote, unterstützend zum ambulanten Regelsystem •    Beratung und Unterstützung – z. B. zu Kindergesundheit, psychischer Gesundheit oder sexuell übertragbaren Infektionen wie HIV •    Begutachtungen •    Gesundheitsberichterstattung •    Umweltbezogener Gesundheitsschutz – z.B. Trinkwasser- und Badewasserschutz Hintergrund Zu Beginn der Corona-Pandemie verständigten sich Bund und Länder im Jahr 2020 auf den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt für den ÖGD) ( www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_fuer_den_OEGD.pdf )  um den ÖGD in Bund, Ländern und Kommunen zu stärken. Der Bund stellt dafür bis zum 31.12.2026 insgesamt vier Mrd. Euro bereit. Die Mittel werden für die Schaffung von zusätzlichem Personal in den Gesundheitsämtern ein-gesetzt, außerdem unter anderem für die Digitalisierung, die Attraktivitätssteigerung und die Schaffung zukunftsfähiger Strukturen des ÖGD. Im Aufgabenfeld Attraktivitätssteigerung gilt es unter anderem eine länderübergreifende Kommunikationsinitiative umzusetzen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel wendet, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher zu machen. Hierfür wurde auch eine länderübergreifende Webseite www.oeffentlichergesundheitsdienst.de umgesetzt.

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