Die Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, hat bei der Region Hannover gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die Feststellung der UVP-Pflicht sowie gem. § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Neubau der Schlammfaulung auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Wunstorf-Luthe, Karl-Gutkes-Weg 97, 31515 Wunstorf, beantragt.
Die Stadt Wunstorf betreibt dort in Luthe auf dem Flurstück 52/9 u.w., Flur 1, Gemarkung Luthe, eine Kläranlage mit 65.000 angeschlossenen Einwohnern. Die Anlage soll auf eine anaerobe Schlammstabilisierung umgerüstet werden. Das Vorhaben umfasst u.a. den Neubau eines Vorklärbeckens, eines Faulbehälters und eines Blockheizkraftwerkes mit zwei 85 kW el Modulen sowie eines Maschinengebäudes. Ziele der Maßnahme sind u.a. die CO2-Reduzierung, die Verringerung der Klärschlammmengen und eine Reduktion des externen Strombezugs durch die Produktion und Verstromung von Faulgas.
Für das Vorhaben ist u.a. eine allgemeine Vorprüfung gem. §§ 9 und 7 UVPG durchgeführt worden.
Für die mathematische Beschreibung anaerober Prozesse wurde von der IWA das Anaerobic Digestion Modell No. 1 (ADM1) entwickelt. Das ADM1 berücksichtigt einen allgemein gültigen Satz von Substraten und biochemischen Prozessen und wurde zunächst für die anaerobe Schlammstabilisierung entwickelt. Für die kinetischen Parameter werden Größenordnungen vorgegeben, die jedoch hohe Schwankungen aufweisen. Kalibrierte Stoffdaten und Angaben für die Zulaufcharakterisierung und -fraktionierung unterschiedlicher Abwässer fehlen. Eine Abbildung von reaktorspezifischen Bedingungen zur Behandlung industrieller Abwässer (z.B. für UASB-Reaktoren oder EGSB-Systeme) erfordert den Aufbau von mehrstufigen angepassten Modellen, die neben dem vierstufigen Prozess auch die entsprechenden verfahrenstechnischen Stufen abbilden. Die Ziele des Vorhabens sind:1.Modellentwicklung für verfahrenstechnische Varianten der anaeroben Industrieabwasserbehandlung zur verbesserten Abbildung aller Umsetzungsprozesse (z.B. UASB-Reaktor, zweistufiger Prozess; Verlängerungsphase des Antrages: EGSB-Reaktors, Modellkalibrierung, Übertragbarkeit auf großtechnische Anlagen),2. Bestimmung der wesentlichen Modellparameter und ihren Schwankungsbreiten durch Sensitivitätsanalysen, Kalibrierung und Validierung der Modelle mit Daten aus anaeroben Batchuntersuchungen und kontinuierlich betriebenen anaeroben Laborversuchen,3. Ermittlung von abwasser- und biomassenspezifischen Stoffdaten für eine Fraktionierung der Inhaltsstoffe industrieller Abwässer und von kinetischen Parametern der Biomasse im Rahmen von Laboruntersuchungen zur Anpassung des ADM1.
Die Verbandsgemeinde Cochem beabsichtigt die Umstellung der bisherigen Verfahrensführung der Kläranlage Treis auf eine anaerobe Schlammstabilisierung (Schlammfaulung). Dies erfolgt einerseits vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen energetischen Optimierung der Abwasserbehandlungsanlage im Zuge der Ergebnisse einer durchgeführten Potentialstudie sowie anderseits im Hinblick auf die im Jahr zeitweise auftretenden Spitzenbelastungen auf der Kläranlage durch den im Einzugsgebiet vorhandenen Weinbau sowie Tourismus.
Klaerschlamm ist das wichtigste Nebenprodukt der Abwasserreinigung. Man hatte lange gehofft, den ausgefaulten Klaerschlamm als Duenger verwenden und die Schlamminhaltsstoffe so wieder in die Naturkreislaeufe zurueckfuehren zu koennen. Die Schadstoffe, die der Schlamm enthaelt, Schwermetalle und xenobiotische organ. Verbindungen stellen jedoch die landwirtschaftl. Wiederverwertung des Schlamms immer mehr in Frage. Es gibt keine Rezepte fuer die Verwertung oder 'Beseitigung' des Schlammes. Die anaerobe Ausfaulung hat sich fast ueberall durchgesetzt. Fuer die meisten Beseitigungsarten braucht es zusaetzliche Behandlungsverfahren. Sowohl die Verbrennung als auch die Deponierung des Schlammes sind mit signifikanten Umweltbelastungen (Belastung der Atmosphaere mit Schwermetallen, Verbrennungsprodukten; Infiltration von Schadstoffen in Grundwasser und Gewaessern) verbunden. Die Verfahrenstechnik Schlamm (biol. Stabilisierung, Flockung, Elutriation, Hygienisierung, Entwaesserungs- und Filterungsprozesse) ist sehr vielseitig. Leider fehlen der EAWAG bisher die Mittel zur Aneignung einer umfassenden Kompetenz in diesen Techniken.
nur per E-Mail
LANDESVERWALTUNGSAMT
Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale)
Referat Abwasser
Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung
nachrichtlich an
Untere Wasserbehörden (z. K.)
Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.)
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde-
rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom
11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass
des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236)
Halle (Saale), 1. Juli 2025
Ihr Zeichen:
Mein Zeichen: 405.2-62373
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli-
chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas-
serversorgung
A u f r u f III
Bearbeitet von:
Frau Bussenius
Ilona.Bussenius@
lvwa.sachsen-anhalt.de
zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875
Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude:
Fax: (0345) 514-2798
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hauptsitz:
Ernst-Kamieth-Straße 2
gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent-
lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie
unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun-
terlagen-rzwas-2016/ ).
06112 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 514-0
Fax: (0345) 514-1444
Poststelle@
lvwa.sachsen-anhalt.de
Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf
dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen.
Internet:
www.landesverwaltungsamt.
Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen
Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor-
gung.
sachsen-anhalt.de
E-Mail-Adresse nur für
formlose Mitteilungen
ohne elektronische Signatur
Sachsen-Anhalt
#moderndenken
Seite 2/13
Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 21.912.217,15 Euro zur Verfü-
gung gestellt.
I. Antragstellung
I.1 Fördergegenstand
Gefördert werden
a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober
Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie-
rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und
b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig
zu einer Kohlendioxidreduzierung führen.
Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe-
seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen.
I.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets-
körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden-
verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.
I.3 Termin zur Antragstellung
Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas-
serversorgung im Jahr 2025 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch
spätestens bis zum 30.09.2025
einreichen.
Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend
diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen.
I.4 Zuwendungsvoraussetzung
Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als
200.000 Euro (brutto) betragen.
I.5 Fördersatz
Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus-
gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben).
Seite 3/13
I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben
Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes-
verwaltungsamt vorliegen.
Anträge, die am 30.09.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen,
werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen.
Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht
für eine Förderung ausgewählt werden
Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1
dieses Schreibens.
1. Antragsformulare
Antrag nach RZWas 2016
Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen.
Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben
- der Abwasserbeseitigung die Anlagen
- Zuwendungsantrag RZWas 2016
- Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen
und
- der Trinkwasserversorgung die Anlagen
- Zuwendungsantrag RZWas 2016
- Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen
eingereicht werden.
Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare
Formulare unter
http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/.
Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen:
-Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung
-Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion
-Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie
-Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer
Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW
-Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung
-Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens
1
2
3
4
5
…
14
15
16