Für die mathematische Beschreibung anaerober Prozesse wurde von der IWA das Anaerobic Digestion Modell No. 1 (ADM1) entwickelt. Das ADM1 berücksichtigt einen allgemein gültigen Satz von Substraten und biochemischen Prozessen und wurde zunächst für die anaerobe Schlammstabilisierung entwickelt. Für die kinetischen Parameter werden Größenordnungen vorgegeben, die jedoch hohe Schwankungen aufweisen. Kalibrierte Stoffdaten und Angaben für die Zulaufcharakterisierung und -fraktionierung unterschiedlicher Abwässer fehlen. Eine Abbildung von reaktorspezifischen Bedingungen zur Behandlung industrieller Abwässer (z.B. für UASB-Reaktoren oder EGSB-Systeme) erfordert den Aufbau von mehrstufigen angepassten Modellen, die neben dem vierstufigen Prozess auch die entsprechenden verfahrenstechnischen Stufen abbilden. Die Ziele des Vorhabens sind:1.Modellentwicklung für verfahrenstechnische Varianten der anaeroben Industrieabwasserbehandlung zur verbesserten Abbildung aller Umsetzungsprozesse (z.B. UASB-Reaktor, zweistufiger Prozess; Verlängerungsphase des Antrages: EGSB-Reaktors, Modellkalibrierung, Übertragbarkeit auf großtechnische Anlagen),2. Bestimmung der wesentlichen Modellparameter und ihren Schwankungsbreiten durch Sensitivitätsanalysen, Kalibrierung und Validierung der Modelle mit Daten aus anaeroben Batchuntersuchungen und kontinuierlich betriebenen anaeroben Laborversuchen,3. Ermittlung von abwasser- und biomassenspezifischen Stoffdaten für eine Fraktionierung der Inhaltsstoffe industrieller Abwässer und von kinetischen Parametern der Biomasse im Rahmen von Laboruntersuchungen zur Anpassung des ADM1.
Klaerschlamm ist das wichtigste Nebenprodukt der Abwasserreinigung. Man hatte lange gehofft, den ausgefaulten Klaerschlamm als Duenger verwenden und die Schlamminhaltsstoffe so wieder in die Naturkreislaeufe zurueckfuehren zu koennen. Die Schadstoffe, die der Schlamm enthaelt, Schwermetalle und xenobiotische organ. Verbindungen stellen jedoch die landwirtschaftl. Wiederverwertung des Schlamms immer mehr in Frage. Es gibt keine Rezepte fuer die Verwertung oder 'Beseitigung' des Schlammes. Die anaerobe Ausfaulung hat sich fast ueberall durchgesetzt. Fuer die meisten Beseitigungsarten braucht es zusaetzliche Behandlungsverfahren. Sowohl die Verbrennung als auch die Deponierung des Schlammes sind mit signifikanten Umweltbelastungen (Belastung der Atmosphaere mit Schwermetallen, Verbrennungsprodukten; Infiltration von Schadstoffen in Grundwasser und Gewaessern) verbunden. Die Verfahrenstechnik Schlamm (biol. Stabilisierung, Flockung, Elutriation, Hygienisierung, Entwaesserungs- und Filterungsprozesse) ist sehr vielseitig. Leider fehlen der EAWAG bisher die Mittel zur Aneignung einer umfassenden Kompetenz in diesen Techniken.
Anlage 1
Zwingend einzureichende Antragsunterlagen / erforderliche Angaben EFRE 2025
für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen
Anlagen nach Nr. 2.3 RZWas 2016
Antragsunterlagen / erforderliche AngabenAnzahl
Antrag nach RZWas 2016 einschließlichje 2 x
(Original)
• Formular Zuwendungsantrag RZWas 2016 mit Angaben zur beantragten Förderung:
Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung
Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion
Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie
Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer
Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW
Sonstige Maßnahmen (benennen)
Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens
Formular prüffähige Kostenschätzung / Kostenermittlung, gegliedert nach REWas 1992
• Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen (AW)
• Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen (TW)2x
(Original)
•bei Bauvorhaben:
Entwurfs- und Genehmigungs- / Ausführungsplanung nach REWas 1992 einschl. ausführl.
Maßnahmebeschreibung, Übersichtsplan / Lageplan
bei Austausch von Anlagenteilen (reine Lieferleistungen):
ausführliche Maßnahmebeschreibung mit Lageplan2x
(Original)
Weitere, mindestens folgende Angaben (nach Anlage 2 Aufruf):
• Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen auf die Reinigungsleistung und
Betriebssicherheit der Abwasseranlagen bzw. der Versorgungs- und Betriebssicherheit der
Wasserversorgungsanlagen,2x
(Original)
•
•Energiecheck mit Kostenermittlung, spezifische Energieeinsparung pro Einwohner oder
Einwohnerwert (Abwasserbeseitigung) und Jahr in Kilowattstunden, die erwartete jährliche
Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten und zuwendungsfähige Kosten je Tonne
Kohlenstoffdioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart wird•Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einschließlich Plausibilitätsprüfung des
Energiechecks
Angaben zum Nachweis der besonderen Sachkunde des unabhängigen Gutachters auf
den Gebieten Energieeinsparung/ -effizienz sowie Abwasserbehandlung bzw. Wasserver-
sorgung (nachvollziehbare Eigenerklärung, ggf. belegt durch Referenzen)je 1 x
(Original)
•kommunalaufsichtlich bestätigter Wirtschaftsplan 2025 / Haushaltsplan 2025 (wenn noch
nicht im R 405 vorliegend, auszugsweise*)1x
(Kopie)
•Formblatt – Ergebnis der Prüfung der zuständigen Kommunalaufsicht zur Einstellung des
Fördervorhabens in den rechtskräftigen Wirtschaftsplan 2025 / Haushaltsplan 2025 des
Vorhabenträgers bzw. Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsicht zur Sicherstel-
lung der Finanzierung des beantragten Vorhabens (Anlage 4 Aufruf)1x
(Original)
•Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zur energetischen Situation der
beantragten Anlage / Anlagenteile (Abwassermaßnahmen)1x
(Original)
•bei zusätzlicher Beantragung auf Erweiterung der Kläranlage / Wasserversorgungsanlage:
Angaben zur derzeitigen Gesamtkapazität der Kläranlage / der Wasserversorgungsanlage /
geplante Erweiterung jeweils in Einwohnerwerten2x
(Original)
•
Zusätzliche Angaben zum Antragsteller
• Steuer - Identifikationsnummer
• Umsatzsteuer – Identifikationsnummer
•Erklärung zur Klimaverträglichkeit des beantragten Infrastrukturvorhabens (Anlage 5 Auf-
ruf)2x
(Original)
•
•
•
•
•Erklärung zur Förderung
Erklärung zur Teilnahme an elektronischer Kommunikation / efDialog
Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte
Erklärung zum förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn
Erklärung zur finanziellen Tragfähigkeit des Vorhabens (Anlage 6 Aufruf)2x
(Original)
• Eigenerklärung zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen einschl. erteilter Genehmi-
gungen (Anlage 8 Aufruf)
*
Anlage 1
1x
(Original)
2x
(Original)
Der kommunalaufsichtlich bestätigte Wirtschaftsplan / Haushaltsplan ist im lfd. Haushaltsjahr der Bewilligungsbehörde
einfach einzureichen, für jedes der beantragten Einzelvorhaben ist auszugsweise die Genehmigung der Kommunalauf-
sicht sowie der Auszug aus dem Investitionsplan, aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben in den Plan eingestellt ist,
zu übergeben.
nur per E-Mail
LANDESVERWALTUNGSAMT
Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale)
Referat Abwasser
Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung
nachrichtlich an
Untere Wasserbehörden (z. K.)
Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.)
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde-
rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom
11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass
des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236)
Halle (Saale), 2. April 2025
Ihr Zeichen:
Mein Zeichen: 405.2-62373
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli-
chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas-
serversorgung
A u f r u f II
Bearbeitet von:
Frau Bussenius
Ilona.Bussenius@
lvwa.sachsen-anhalt.de
zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875
Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude:
Fax: (0345) 514-2798
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hauptsitz:
Ernst-Kamieth-Straße 2
gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent-
lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie
unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun-
terlagen-rzwas-2016/ ).
06112 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 514-0
Fax: (0345) 514-1444
Poststelle@
lvwa.sachsen-anhalt.de
Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf
dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen.
Internet:
www.landesverwaltungsamt.
Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen
Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor-
gung.
sachsen-anhalt.de
E-Mail-Adresse nur für
formlose Mitteilungen
ohne elektronische Signatur
Sachsen-Anhalt
#moderndenken
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Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 32.144.092,29 Euro zur Verfü-
gung gestellt.
I. Antragstellung
I.1 Fördergegenstand
Gefördert werden
a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober
Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie-
rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und
b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig
zu einer Kohlendioxidreduzierung führen.
Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe-
seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen.
I.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets-
körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden-
verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.
I.3 Termin zur Antragstellung
Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas-
serversorgung im Jahr 2024 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch
spätestens bis zum 30.06.2025
einreichen.
Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend
diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen.
I.4 Zuwendungsvoraussetzung
Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als
200.000 Euro (brutto) betragen.
I.5 Fördersatz
Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus-
gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben).
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I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben
Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes-
verwaltungsamt vorliegen.
Anträge, die am 30.06.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen,
werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen.
Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht
für eine Förderung ausgewählt werden
Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1
dieses Schreibens.
1. Antragsformulare
Antrag nach RZWas 2016
Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen.
Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben
- der Abwasserbeseitigung die Anlagen
- Zuwendungsantrag RZWas 2016
- Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen
und
- der Trinkwasserversorgung die Anlagen
- Zuwendungsantrag RZWas 2016
- Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen
eingereicht werden.
Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare
Formulare unter
http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/.
Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen:
-Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung
-Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion
-Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie
-Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer
Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW
-Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung
-Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens
Es ist geplant, dass künftig das Abwasser der Kläranlagen Laucha (ca. 6.500 Einwohnerwerte (EW)) und Freyburg (ca. 34.000 EW) zur Kläranlage Karsdorf übergeleitet werden soll. Die Kapazität der Kläranlage Karsdorf liegt derzeit bei 51.500 EW und soll entsprechend auf maximal 95.000 EW erweitert werden.
Die Erweiterung soll durch Umstellung der Schlammstabilisierung mittels Faulung unter energetischer Nutzung des Biogases erfolgen.
Die erforderlichen Baumaßnahmen finden auf dem ca. 6 ha großen Gelände der KA Karsdorf statt und bestehen aus der Errichtung von 8 Bauwerken, sowie kleinerer Nebenbauwerke wie Gasfackel oder Flüssiggasspeicher. Die nördliche Zuwegung soll mit dem Neubau einer etwa 120 m langen Straße, zu geringem Teil außerhalb des Betriebsgeländes, an die örtliche Breite Straße angebunden werden.
Hauptmaßnahmen der Erweiterung sind:
- Neubau Vorklärung
- Neubau Maschinenhaus
- Neubau zweier Faulbehälter
- Neubau zweier Gasspeicher
- Neubau Gasverwertung BHKW und Fackel
- Neubau Rechenanlage
- Neubau Schlammentwässerung
- Umrüstung Schlammspeicher
- Ggf. Modernisierung/ Sanierung Sandfang
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