Das Projekt "Thermischer Zellaufschluss zur Optimierung der Stabilisierung von Klaerschlamm" wird/wurde gefördert durch: LIMUS Umwelttechnik GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Berliner Hochschule für Technik, Fachbereich VIII Maschinenbau, Veranstaltungstechnik, Verfahrenstechnik.
Das Projekt "Modellierung anaerober Umsetzungsprozesse mit dem Anaerobic Digestion Modell No. 1 (ADM1)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Universität Hannover, Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik.Für die mathematische Beschreibung anaerober Prozesse wurde von der IWA das Anaerobic Digestion Modell No. 1 (ADM1) entwickelt. Das ADM1 berücksichtigt einen allgemein gültigen Satz von Substraten und biochemischen Prozessen und wurde zunächst für die anaerobe Schlammstabilisierung entwickelt. Für die kinetischen Parameter werden Größenordnungen vorgegeben, die jedoch hohe Schwankungen aufweisen. Kalibrierte Stoffdaten und Angaben für die Zulaufcharakterisierung und -fraktionierung unterschiedlicher Abwässer fehlen. Eine Abbildung von reaktorspezifischen Bedingungen zur Behandlung industrieller Abwässer (z.B. für UASB-Reaktoren oder EGSB-Systeme) erfordert den Aufbau von mehrstufigen angepassten Modellen, die neben dem vierstufigen Prozess auch die entsprechenden verfahrenstechnischen Stufen abbilden. Die Ziele des Vorhabens sind:1.Modellentwicklung für verfahrenstechnische Varianten der anaeroben Industrieabwasserbehandlung zur verbesserten Abbildung aller Umsetzungsprozesse (z.B. UASB-Reaktor, zweistufiger Prozess; Verlängerungsphase des Antrages: EGSB-Reaktors, Modellkalibrierung, Übertragbarkeit auf großtechnische Anlagen),2. Bestimmung der wesentlichen Modellparameter und ihren Schwankungsbreiten durch Sensitivitätsanalysen, Kalibrierung und Validierung der Modelle mit Daten aus anaeroben Batchuntersuchungen und kontinuierlich betriebenen anaeroben Laborversuchen,3. Ermittlung von abwasser- und biomassenspezifischen Stoffdaten für eine Fraktionierung der Inhaltsstoffe industrieller Abwässer und von kinetischen Parametern der Biomasse im Rahmen von Laboruntersuchungen zur Anpassung des ADM1.
Das Projekt "Forschungsprojekt Klaerschlamm" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz.Klaerschlamm ist das wichtigste Nebenprodukt der Abwasserreinigung. Man hatte lange gehofft, den ausgefaulten Klaerschlamm als Duenger verwenden und die Schlamminhaltsstoffe so wieder in die Naturkreislaeufe zurueckfuehren zu koennen. Die Schadstoffe, die der Schlamm enthaelt, Schwermetalle und xenobiotische organ. Verbindungen stellen jedoch die landwirtschaftl. Wiederverwertung des Schlamms immer mehr in Frage. Es gibt keine Rezepte fuer die Verwertung oder 'Beseitigung' des Schlammes. Die anaerobe Ausfaulung hat sich fast ueberall durchgesetzt. Fuer die meisten Beseitigungsarten braucht es zusaetzliche Behandlungsverfahren. Sowohl die Verbrennung als auch die Deponierung des Schlammes sind mit signifikanten Umweltbelastungen (Belastung der Atmosphaere mit Schwermetallen, Verbrennungsprodukten; Infiltration von Schadstoffen in Grundwasser und Gewaessern) verbunden. Die Verfahrenstechnik Schlamm (biol. Stabilisierung, Flockung, Elutriation, Hygienisierung, Entwaesserungs- und Filterungsprozesse) ist sehr vielseitig. Leider fehlen der EAWAG bisher die Mittel zur Aneignung einer umfassenden Kompetenz in diesen Techniken.
Hier stehen folgende Antragsunterlagen als PDF-Dateien zum Download* bereit: 1. Zuwendungsantrag - RZWas 2016 (134 KB) 2. Antragstellerstammdaten 2025 (ELAISA) (533 KB) 3. Wasserversorgungsanlagen - RZWas 2016 Ausgaben je Wasserantei l (608 KB) Kostengliederung TW (144 KB) 4. Abwasseranlagen - RZWas 2016 Ausgaben je Abwasseranteil (89 KB) Kostengliederung AW (235 KB) 5. Baustandsbericht - RZWas 2016 Baustandsbericht zum Zahlungsantrag ELER - RZWas 2016 (60 KB) Baustandsbericht zum Zahlungsantrag Landesmittel und EFRE (62 KB) 6. Verwendungsnachweis - RZWas 2016 (44 KB) Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Trinkwasser (FP 6303) Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Abwasser (FP 6304) Verwendungsnachweis EFRE und Landesmittel 7. Bauausgabebuch nach RZWas 2016, Anlage 1 Pkt. 5.2 (34 KB) 8. Anlage Rechnungsblatt zum Zahlungsantrag (86 KB) 9. Eigenerklärung_ZWE_Umweltschutz (43 KB) 10. Formular_Prüfergebnis Kommunalaufsicht (33 KB) 11. Richtlinie - RZWas 2016 Richtlinie - RZWas 2016 Gemäß Nr. 15.1 RZWas 2016 sind Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - lediglich für Vorhaben im Gebiet der Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis - verfügbar. Den Ablauf des Zuwendungsverfahrens für die ELER-Förderung kann dem Merkblatt Antragsaufruf, veröffentlicht auf ELAISA (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) unter Trinkwasser FP 6303 / Abwasser FP 6304 entnommen werden. Es ist sinnvoll, Investitionsvorhaben im Bereich der Abwasserbeseitigung vor der Ausführung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Wenn Fördermittel beantragt werden und die Kosten über 3.000 Euro pro Einwohner liegen, ist eine derartige Betrachtung vorzulegen. Eine einheitliche Dateneingabe und Datenerfassung soll das den Aufgabenträgern der öffentlichen Abwasserbeseitigung ermöglichen. Dazu bietet das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt den Abwasserzweckverbänden und Gemeinden eine Matrix an. Damit ist es dem Zweckverband und der Gemeinde möglich, die Auswirkungen von geplanten Investitionsmaßnahmen auf die Abwassergebühren abzuschätzen. Im kommunalen Bereich ist die Abwasserbeseitigung der größte und die Trinkwasserversorgung ein wesentlicher Einzelverbraucher von Energie. Daher ist es sowohl ökonomisch als auch ökologisch geboten, hier die energetischen Optimierungspotentiale zu erkennen und zu nutzen. Ziel muss es sein, durch die Aus- und Umrüstung die Energieeffizienz von Abwasseranlagen aber auch von Wasserversorgungsanlagen zu steigern. Durch die eingesparte Energie sinken die Kosten und der Kohlendioxidausstoß kann verringert werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen stehen in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man die in der letzten Förderperiode erzielten Einsparungen einer Prognose zugrunde legt, kann damit voraussichtlich ab 2029 eine jährliche Energieeinsparung von 48.400 MWh erzielt werden. Das Landesverwaltungsamt hat die kommunalen Aufgabenträger am 18. Juni 2024 aufgefordert, Anträge einzureichen . Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Zuwendungen können an kommunale Unternehmen weitergegeben werden. Anträge können bis zum 30. September 2024 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Gesamtkosten der jeweiligen Vorhaben müssen mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. Der Fördersatz beträgt einheitlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie die Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, die Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion, der Bau von Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energien und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung haben wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. Antragsunterlagen Antragsaufruf zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen Anlage 1: Übersicht – Zwingend einzureichende Antragsunterlagen / erforderliche Angaben EFRE 2024 Anlage 2: Hinweisblatt – Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Vorhaben Anlage 3: Auszug der brennstoffbezogenen CO2-Emissionsfaktoren Anlage 4: Formular – Ergebnis der Prüfung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde Anlage 5: Tool – Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen Anlage 6: Erklärung zur Veröffentlichung der Förderung, Regelungen zum Datenschutz Anlage 7: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Antragsteller bzw. Begünstigte (natürliche Personen) Anlage 8: Eigenerklärung des Zuwendungsempfängers für die Förderung von Vorhaben nach RZWas 2016 Anlage 9: Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Anlage 10: Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn Anlage 11: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Auftragnehmer Anlage 12: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Unterauftragnehmer Anlage 13: Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe Anlage 14: Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A -Ausgabe 2019- (Auftragswerteverordnung -AwVO) Anlage 15: Anwenderinformationen – Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Es ist geplant, dass künftig das Abwasser der Kläranlagen Laucha (ca. 6.500 Einwohnerwerte (EW)) und Freyburg (ca. 34.000 EW) zur Kläranlage Karsdorf übergeleitet werden soll. Die Kapazität der Kläranlage Karsdorf liegt derzeit bei 51.500 EW und soll entsprechend auf maximal 95.000 EW erweitert werden. Die Erweiterung soll durch Umstellung der Schlammstabilisierung mittels Faulung unter energetischer Nutzung des Biogases erfolgen. Die erforderlichen Baumaßnahmen finden auf dem ca. 6 ha großen Gelände der KA Karsdorf statt und bestehen aus der Errichtung von 8 Bauwerken, sowie kleinerer Nebenbauwerke wie Gasfackel oder Flüssiggasspeicher. Die nördliche Zuwegung soll mit dem Neubau einer etwa 120 m langen Straße, zu geringem Teil außerhalb des Betriebsgeländes, an die örtliche Breite Straße angebunden werden. Hauptmaßnahmen der Erweiterung sind: - Neubau Vorklärung - Neubau Maschinenhaus - Neubau zweier Faulbehälter - Neubau zweier Gasspeicher - Neubau Gasverwertung BHKW und Fackel - Neubau Rechenanlage - Neubau Schlammentwässerung - Umrüstung Schlammspeicher - Ggf. Modernisierung/ Sanierung Sandfang
Der Wasser- und Abwasserverband Holtemme – Bode plant eine zentrale Anlage zur anaeroben Schlammstabilisierung zu errichten. Hierfür soll die biologische Stufe der Kläranlage von einer aeroben Schlammstabilisierung auf eine anaerobe Stabilisierung umgestellt werden. Der Umbau und die Erweiterungsmaßnahmen beinhaltet folgende Teilprojekte: - Neubau einer Vorklärung - Neubau einer Faulung - Erweiterung des Technikgebäudes (EMSR-Raum, BHKW, Peripherie Faulung etc.) - Neubau eines Speicherbehälters inkl. Co-Substratannahmestation - Umnutzung des vorh. Schlammspeichers - Errichtung eines Gasspeichers - Errichtung einer Notfackel - Errichtung von Schlammeindickungsaggregaten im bestehenden Technikgebäude - Ergänzung Überdachung der Schlammverladung - Überdachung der Schlammverladung. Neben den zur Funktion notwendigen Anlagenteilen werden die Bauteile mit Sicherheitseinrichtungen entsprechend der neuesten Vorschriften und Regelungen ausgestattet. Das Vorhaben dient der energetischen Verbesserung des Kläranlagenbetriebes. Quantitative und qualitative Änderungen der nach §§ 8 – 10 WHG erlaubten Abwassereinleitmenge in die Holtemme sind nicht geplant. Für das Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nr. 13.1.2 der Anlage 1 - Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die für organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger als 9 000 kg/d BSB5 ausgelegt ist - UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021, BGBl. I S. 540, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023, BGBl. 2023 I Nr. 409) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
Das Projekt "KMU-innovativ23: Dezentrale Abwasserbehandlung und Wasserwiederverwendung für Regionen mit saisonalem Trockenstress" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: AKUT Umweltschutz Ingenieure Burkard und Partner.
Das Projekt "KMU-innovativ23: Dezentrale Abwasserbehandlung und Wasserwiederverwendung für Regionen mit saisonalem Trockenstress, Teilprojekt 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: AKUT Umweltschutz Ingenieure Burkard und Partner.
Das Projekt "KMU-innovativ23: Dezentrale Abwasserbehandlung und Wasserwiederverwendung für Regionen mit saisonalem Trockenstress, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH.
Die Stadt Neumarkt-St. Veit betreibt eine Kläranlage nach dem Verfahrensprinzip einer Tropfkörperanlage mit anschließender anaerober Schlammstabilisierung. Es werden in der Anlage die Abwässer der Stadt Neumarkt-St. Veit und der Gemeinde Egglkofen gereinigt. Aufgrund der unzureichenden Reinigungsleistung und der teilweise veralteten Anlagenteile muss die Kläranlage ertüchtigt werden.
Origin | Count |
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Förderprogramm | 125 |
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