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Ermittlung noch vorhandener Klimaschutzpotentiale bei der thermischen Klärschlammbehandlung unter besonderer Berücksichtigung der Abgasparameter Stickoxide (NOx) und Lachgas (N2O)

Die thermische Behandlung des stickstoffreichen Abfallstoffs Klärschlamm erfolgt überwiegend in stationären Wirbelschichten. Die Betriebsführung dieser Anlagen fokussiert auf eine weitgehende Minderung der Stickoxidemissionen und berücksichtigt bisher nur teilweise die Minderung des klimarelevanten Abgasparameters Lachgas (N2O). Die Treibhausgaswirkung von N2O ist um den Faktor 300 höher im Vergleich zu CO2 und kann bei hohen Emissionen die Klimabilanz der Klärschlammverbrennung deutlich verschlechtern. Infolge der Umsetzung der Vorgaben der AbfKlärV wird zu den bestehenden Anlagen ein massiver Zubau an neuen Monoverbrennungsanlagen ( 30) erwartet, welcher bis 2029 weitgehend abgeschlossen sein soll. In diesem Zusammenhang bietet sich durch Anwendung geeigneter Feuerungs- und Abgasreinigungskonzepte die Möglichkeit, die Klimawirkung der thermischen Klärschlammbehandlung insgesamt zu mindern. Im Rahmen des Vorhabens sollen Emissionsdaten von NOx/N2O unter Berücksichtigung der angewandten Feuerungs- und Abgasreinigungskonzepte ermittelt und ausgewertet werden. Basierend hierauf werden Einsatzbereiche und Minderungseffizienzen primärer und sekundärer Schadgasminderungsmaßnahmen identifiziert und praktische Handlungsempfehlungen zur Minderung der NOx/N2O-Emissionen abgeleitet.

Abfallbeseitigung - Klaerschlamm_Verfahren - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten der Abfallwirtschaft im Saarland dar.:Der Datensatz visualisiert die Ausbringungsflächen von Klärschlamm nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.

Pflanzennaehrstoff- und Schadstoffgehalte von Klaerschlaemmen und anderen organischen Abfallstoffen

Die Zusammenstellung von jaehrlich ca. 1000 Klaerschlammanalysen, getrennt nach Nassschlaemmen bzw. kalkstabilisierten Schlaemmen, ermoeglicht eine Bewertung sowohl des Einsparungspotentials entsprechender Mineralduenger als auch des Belastungsrisikos der mit Klaerschlamm geduengten Flaechen. Ueber die in der Klaerschlammverordnung geregelten Stoffe hinaus werden regelmaessig weitere anorganische Stoffe sowie PAK und Chlorierte Kohlenwasserstoffe analysiert und die betreffenden Schlaemme vergleichend bewertet ( Medianwert- Konzept der Landwirtschaftskammer Hannover). In einzelnen Erhebungen wurden Chlorphenole, Phthalate und Tenside untersucht. In entsprechender Weise werden die Naehr- und Schadstoffgehalte von Komposten ausgewertet, um auch hier differenzierte Anwendungsempfehlungen geben zu koennen.

Lieferscheindaten nach KSVO (Wahldaten)

Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Lieferscheindaten werden als Wahldaten auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. U. a. sind die Bodenanalysen für die Aufnahme in die Bodendatenbank durch die unteren Bodenschutzbehörden von Interesse.

Berichtsdaten nach KSVO (Pflichtdaten)

Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen.

Phosphorrückgewinnung im Klärwerk Hamburg mit dem TetraPhos®-Verfahren

Die Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH übernimmt die Rückstände aus der Abwasserbehandlung des Klärwerks Hamburg und verwertet diese thermisch in einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage. In der Anlage werden jährlich etwa 125.000 Tonnen getrockneter Klärschlamm verbrannt. Dabei fallen Nährstoffe wie Phosphor in relativ konzentrierter Form in der Asche an, was grundsätzlich die Möglichkeit einer Rückgewinnung und Wiederverwertung bietet. Bisher wurden die aus der Verbrennung resultierenden 20.000 Tonnen Klärschlammasche auf Deponien verbracht. Ziel des Vorhabens ist es, den in der Klärschlammasche enthaltenden Phosphor in Form von Phosphorsäure in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Phosphorsäure wird aus bergmännisch abgebautem Phosphatgestein hergestellt, welches hohe Gehalte an Cadmium und Uran aufweist. Eine Schwermetallentfrachtung findet bei diesem Herstellungsprozess aktuell nicht statt, sodass die Schadstoffe mit den Düngemitteln auf die landwirtschaftlich genutzten Böden und somit in die Nahrungskette gelangen. Mit Hilfe der innovativen TetraPhos ® -Anlage der Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH sollen der Phosphor in mehreren Prozessschritten durch Zugabe von Säure aus der Verbrennungsasche herausgelöst und gleichzeitig die Störstoffe abgetrennt werden. Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm ist seit Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung für die nach Monoverbrennung anfallenden Aschen ab 2029 zwingend vorgeschrieben. Bei erfolgreichem Projektverlauf ist von einem hohen Multiplikatoreffekt des REMONDIS TetraPhos ® -Verfahrens für die gesamte Abwasserwirtschaft, insbesondere für Betreiber von Klärschlammmonoverbrennungsanlagen auszugehen. Mit dem Vorhaben können jährlich etwa 1.600 Tonnen Phosphor zurückgewonnen werden, die am Markt vielfältig einsetzbar sind. Als Abnehmer des rückgewonnenen Phosphors kommen neben der Düngemittelindustrie auch Unternehmen der Automobil-, Galvanik- und Chemiebranche in Betracht. Des Weiteren entstehen bei der Aufbereitung der Asche durch das Herauslösen des Calciums verwertbarer Gips, und nennenswerte Anteile der enthaltenen Eisen- und Aluminiumverbindungen werden in eine Lösung überführt, die auf der Kläranlage wiederum zur Phosphatelimination eingesetzt werden kann. Die übrig bleibende Asche wird deutlich volumenreduziert und kann auf Deponien abgelagert oder in der Baustoffindustrie als Zuschlagsstoff verwertet werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH Bundesland: Hamburg Laufzeit: seit 2017 Status: Laufend

Rechtsvorschriften und Merkblätter im Bereich Kreislaufwirtschaft

Die folgende Zusammenstellung ist eine Auswahl an Rechtsvorschriften und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Europarecht Bundesrecht Landesrecht Merkblätter zur Entsorgung im Land Berlin Vollzugshilfen Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG ( EG-Batterierichtlinie ) Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle ( EU-Abfallrahmenrichtlinie ) Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (EU-Altfahrzeugrichtlinie) Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU-Einwegkunststoffrichtlinie) Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (IE-Richtlinie) Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsrichtlinie) Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) Hinweis: Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verfügt über die fachliche Zuständigkeit der hier aufgeführten Verordnungen. Der Vollzug wurde zum Teil anderen Stellen (wie der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH als Zentrale Stelle für die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Brandenburg und Berlin, oder den Berliner Bezirksämtern) übertragen. Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (EU-Abfallverbringungsverordnung) Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (EU-Batterieverordnung) Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (Critical Raw Materials Act – CRMA) Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (EU-Marktüberwachungsverordnung) Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (EU-Ökodesignverordnung) Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-Verordnung) Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (EU-Produktsicherheitsverordnung) Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (EU-Verpackungsverordnung) Hinweis: Die Regelungen der EU-Verpackungsverordnung sind ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und anwendbar. Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) Batteriegesetz (BattG) Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Marktüberwachungsgesetz (MüG) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Abfallverbringungsbußgeldverordnung (AbfVerbrBußV) Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) Altholz-Verordnung (AltholzV) Altölverordnung (AltölV) Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Bioabfallverordnung (BioAbfV) Deponieverordnung (DepV) Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Nachweisverordnung (NachwV) Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin (AbfAusschlV BE 2007) Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen (GehwegWinDV BE) Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen (GrünErhWaldReinV BE) Problemabfallverordnung (ProbAbfV) Sonderabfallentsorgungsverordnung (SoAbfEV) Sonderabfallgebührenordnung (SoAbfGebO) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) (StrBAbfAusschV BE) Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen (StrReinVerzV BE) Ausführungsvorschrift (AV) Mehrweg Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Siedlungsabfälle und Klärschlamm Fortschreibung 2023 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle Fortschreibung 2019 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall Fortschreibung 2008 Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung Hinweis: Die mit Stand: 18.11.2022 veröffentlichten Vollzugshinweise wurden mit Datum vom 06.10.2023 zuletzt geändert. Es erfolgte eine Anpassung des Schwellenwerts für den Parameter Quecksilber bzw. Thallium im Eluat in Anlage IV Tabelle 4. Von der zuständigen Abfallbehörde werden nachfolgende Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen sowie der im Land Berlin geltende Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau bereitgestellt: Merkblatt 1: Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde Merkblatt 2: Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Merkblatt 3: Hinweise zum Umgang mit asbesthaltigen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Anhang 1 zu Merkblatt 3: Musterdokumentation zum Nachweis der Asbestfreiheit Anhang 2 zu Merkblatt 3: Musterdokumentation für Monochargen zum Nachweis der Asbestfreiheit Merkblatt 4: Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Anhang 1 zu Merkblatt 4: Anzeige zum Baubeginn Anhang 2 zu Merkblatt 4: Tabelle zur Dokumentation der Entsorgung Merkblatt 7: Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau Die Vollzugshilfen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) finden Sie bei den LAGA-Mitteilungen und bei den LAGA-Informationen . Themenspezifisch mit aufgelistet sind die Vollzugshilfen außerdem unter Vollzug und Überwachung durch die Abfallbehörde .

Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm auf Abwassergebühr umlegbar

<p> <p>Die ab dem Jahr 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm wird Kosten für kommunale Kläranlagenbetreiber verursachen. Welche dieser Kosten können auf die Abwassergebühren umgelegt werden? Und gilt dies bereits für Maßnahmen, die vor 2029 umgesetzt werden? Antworten gibt ein im Auftrag des Umweltbundesamtes erstelltes Sachverständigengutachten.</p> </p><p>Die ab dem Jahr 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm wird Kosten für kommunale Kläranlagenbetreiber verursachen. Welche dieser Kosten können auf die Abwassergebühren umgelegt werden? Und gilt dies bereits für Maßnahmen, die vor 2029 umgesetzt werden? Antworten gibt ein im Auftrag des Umweltbundesamtes erstelltes Sachverständigengutachten.</p><p> <p>Im Jahr 2017 wurde die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) neu gefasst. Dabei wurde festgeschrieben, dass ab 2029 die Rückgewinnung von Phosphor (P) aus Klärschlamm für alle Kläranlagen verpflichtend ist. Ziel ist, künftig nicht mehr den phosphorhaltigen Klärschlamm als Dünger auf Feldern auszubringen, da er viele Schadstoffe enthält. Der rückgewonnene Phosphor kann etwa zur Düngemittelproduktion eingesetzt werden und sorgt dafür, dass weniger Phosphor durch den Abbau und die energieintensive Weiterverarbeitung von Phosphatgestein neu gewonnen werden muss.</p> <p>Als ein Hemmnis für die fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung wurde identifiziert, dass unklar war, inwiefern die hierdurch entstehenden Kosten, etwa zur technischen Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammverbrennungsaschen, durch Umlage auf die Abwassergebühren refinanziert werden können.</p> <p>Deshalb wurde vom Umweltbundesamt das „Gutachten zur Auslegung von mit der Phosphorrückgewinnung in der Klärschlammverordnung in Verbindung stehenden gebührenrechtlichen Festlegungen“ in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwälte GKMP Pencereci Partnerschaftsgesellschaft mbB beantwortet Fragen zur Kostenträgerschaft der P-Rückgewinnung gemäß AbfKlärV. Zunächst kann festgestellt werden, dass die Grundlage für die Finanzierung der öffentlichen Abwasserentsorgung über Gebühren in den Kommunalabgabesetzen der 16 Bundesländer zu finden ist.</p> <p>Im Sachverständigengutachten wird dargelegt, dass die generelle Gebührenfähigkeit der P-Rückgewinnung zu bejahen ist und auch viele der bereits vor der gesetzlichen Pflicht ab 2029 auftretenden Kosten gebührenfähig sind. Die mit der P-Rückgewinnung in Zusammenhang stehenden Kosten werden als vornehmlich ressourcenschonend und ökologischen Zwecken dienend eingestuft. Bis 2029 aufgewendete Kosten für die P-Rückgewinnung aus Klärschlamm müssen allerdings den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit aus § 3 Abs. 1 AbfKlärV berücksichtigen. Auch weitere kommunalabgabenrechtliche Grundsätze sind zu beachten. So müssen anfallende Kosten periodengerecht, verhältnismäßig und betriebsnotwendig sein.</p> <p>Wie hoch die Mehrkosten durch die P-Rückgewinnung für einzelne Haushalte ausfallen können, war nicht Thema des Gutachtens. Sie dürften jedoch kaum ins Gewicht fallen. Die (in der Höhe noch nicht bezifferbaren) Erlöse durch den Verkauf des rückgewonnenen Phosphors sind gemäß des Gutachtens mit den Kosten für die Rückgewinnung zu verrechnen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Abfallbeseitigung - Klaerschlamm_Verfahren - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten der Abfallwirtschaft im Saarland dar.:Der Datensatz visualisiert die Ausbringungsflächen von Klärschlamm nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Klärschlammverfahren SL (Klärschlammrichtlinie, 86/278/EG)

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Klärschlammverfahren SL (Klärschlammrichtlinie, 86/278/EG) Der Datensatz enthält die Ausbringungsflächen von Klärschlamm. Nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

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