Teil der Statistik "Erhebung der Koordinaten der Aufbringungsflächen von Klärschlamm in der Landwirtschaft" Es werden Auf- bzw. Einbringungsflächen von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, in Relation zur Größe der jeweiligen Gemeinde, abgebildet. Die Auf- oder Einbringung von Klärschlamm wird durch die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) geregelt. Die regionale Zuordnung der betroffenen Flächen erfolgt durch Angaben aus dem Lieferscheinverfahren, das in der AbfKlärV enthalten ist. In den Lieferscheinen werden Angaben zu betroffenen Gemarkungen gemacht, die mit Gemeinden assoziiert sind. Da Flächen gem. AbfKlärV mehrfach mit Klärschlamm behandelt werden können, aber nicht durch die Ortsbeschreibungen der Lieferscheine eindeutig identifizierbar sind, enthalten die dargestellten Angaben ggf. Doppelbeschlammungen. Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Umwelt/klaerschlamm-2023.pdf? __blob=publicationFile&v=4
An 49 von insgesamt 119 nichtrastergebundenen Standorten, die im Rahmen der Bodenschutzprogrammverordnung 1987 neben anderen Parametern auch auf Schwermetalle untersucht worden sind, treten Grenzwertueberschreitungen im Sinne der Klaerschlammverordnung 1987 auf. Anhand der geologischen, mineralogischen und geochemischen Literatur werden die Grenzwertueberschreitungen fuer die Elemente Zn, Cu, Cr, Pb, Co, Hg und As interpretiert mit dem Ziel, eine Unterscheidung zwischen geogener Herkunft der Schwermetalle oder durch eine anthropogene Kontamination bedingt, zu treffen.
Der Kartendienst stellt Daten der Abfallwirtschaft im Saarland dar.:Der Datensatz visualisiert die Ausbringungsflächen von Klärschlamm nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten der Abfallwirtschaft im Saarland dar.:Der Datensatz visualisiert die Ausbringungsflächen von Klärschlamm nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.
Liste der Untersuchungseinrichtungen für Untersuchungen nach § 3 Abs. 2, 4, 5 und 6 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.04.1992.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten der Abfallwirtschaft im Saarland dar.:Der Datensatz visualisiert die Ausbringungsflächen von Klärschlamm nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.
Die Zusammenstellung von jaehrlich ca. 1000 Klaerschlammanalysen, getrennt nach Nassschlaemmen bzw. kalkstabilisierten Schlaemmen, ermoeglicht eine Bewertung sowohl des Einsparungspotentials entsprechender Mineralduenger als auch des Belastungsrisikos der mit Klaerschlamm geduengten Flaechen. Ueber die in der Klaerschlammverordnung geregelten Stoffe hinaus werden regelmaessig weitere anorganische Stoffe sowie PAK und Chlorierte Kohlenwasserstoffe analysiert und die betreffenden Schlaemme vergleichend bewertet ( Medianwert- Konzept der Landwirtschaftskammer Hannover). In einzelnen Erhebungen wurden Chlorphenole, Phthalate und Tenside untersucht. In entsprechender Weise werden die Naehr- und Schadstoffgehalte von Komposten ausgewertet, um auch hier differenzierte Anwendungsempfehlungen geben zu koennen.
Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist. Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.
Klärschlammverfahren SL (Klärschlammrichtlinie, 86/278/EG) Der Datensatz enthält die Ausbringungsflächen von Klärschlamm. Nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 123 |
| Kommune | 5 |
| Land | 62 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 20 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 85 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Text | 38 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 49 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 81 |
| Offen | 99 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 182 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 9 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 54 |
| Keine | 86 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 57 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 108 |
| Lebewesen und Lebensräume | 168 |
| Luft | 84 |
| Mensch und Umwelt | 185 |
| Wasser | 117 |
| Weitere | 186 |