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s/kleinwind/Kleinkind/gi

Kindertagesstätten Stadt Oldenburg

Standorte der Kindertagesstätten im Stadtgebiet Oldenburg

Auswirkungen der Umweltbiodiversität auf die Gesundheit und die Mikrobiomentwicklung im frühen Kindesalter, Identifikation von Mikrobiom-abhängigen Metabolomprofilen

Arbeitsstelle des Wissenschaftlichen Beraters des UNESCO BNE-Programms 'Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)' - Wissenschaftliche Beratung und Monitoring

Schulobst - Kindergärten mit Schulobstprogramm

In dem Kartendienst (WMS-Dienst) werden Schulen und Kitas im Saarland dargestellt, in denen Obst verteilt wird.:Standorte der Kindergärten im Saarland, die am Schulobstprogramm teilnehmen.

Kindertagesstätten/Kindergärten im Landkreis Nienburg/Weser

Standorte von Kindertagesstätten und Kindergärten im Landkreis Nienburg/Weser

Origin and fate of dissolved organic matter in the subsoil

Dissolved organic matter (DOM) is one major source of subsoil organic matter (OM). P5 aims at quantifying the impact of DOM input, transport, and transformation to the OC storage in the subsoil environment. The central hypotheses of this proposal are that in matric soil the increasing 14C age of organic carbon (OC) with soil depth is due to a cascade effect, thus, leading to old OC in young subsoil, whereas within preferential flowpaths sorptive stabilization is weak, and young and bioa-vailable DOM is translocated to the subsoil at high quantities. These hypotheses will be tested by a combination of DOC flux measurements with the comparative analysis of the composition and the turnover of DOM and mineral-associated OM. The work programme utilizes a DOM monitoring at the Grinderwald subsoil observatory, supplemented by defined experiments under field and labora-tory conditions, and laboratory DOM leaching experiments on soils of regional variability. A central aspect of the experiments is the link of a 13C-leaf litter labelling experiment to the 14C age of DOM and OM. With that P5 contributes to the grand goal of the research unit and addresses the general hypotheses that subsoil OM largely consists of displaced and old OM from overlying horizons, the sorption capacity of DOM and the pool size of mineral-associated OM are controlled by interaction with minerals, and that preferential flowpaths represent 'hot spots' of high substrate availability.

LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG © seralex / AdobeStock Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Qualitativ hochwertige Lebensmittel und das in ausreichender Menge zu einem angemessenen Preis, das ist der Wunsch eines jeden Menschen, um sich zu ernähren. Ernährung bedeutet heu- te aber nicht nur eine Versorgung mit ausreichend Kalorien oder Kilojoule, denn „satt werden“ allein reicht schon längst nicht mehr. Zusätzliche Eigen- schaften werden zunehmend nachgefragt, seien es spezielle sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, Vit- amine, Spurenelemente oder einfach nur ein be- sonders hoher Proteingehalt. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung trägt dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen. So wie Autohersteller und Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauften Fahrzeuge verant- wortlich sind, so sind die Hersteller von Lebens- mitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Produkte in den Ver- kehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmit- telkontrolleure der Kreise und Städte in die Her- stellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrolle zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie 32.065 Kontroll- besuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Dabei entnehmen sie nach einem risikoorientierten An- satz unterschiedlichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zuckerwaren und senden sie an das Lan- desuntersuchungsamt (LUA) zur detaillierten Un- tersuchung und Beurteilung. 2024 hat das LUA 19.403 Proben aus verschie- denen Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.590. Die Beanstandungs- quote war mit 10,2 Prozent unverändert 2 auf dem Niveau der Vorjahre. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Als gesundheitsschädlich waren nur wenige Ein- zelproben zu beurteilen. Das zeigt, dass die Qua- litätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifi- ziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrol- len dazu bei, den hohen Standard der Lebensmit- telsicherheit weiter zu verbessern. 2024 konnten bei einzelnen Proben potentiell gefährliche Pro- dukteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel festgestellt werden - nach wie vor jedoch sehr selten. Im Jahr 2024 wurden 13 solcher gesundheitsschädlichen Pro- ben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Die Sachverständigen des LUA wiesen in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krank- machenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Se- sampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um das 16- bis 30-fache. Größere Mengen an Histamin können - insbeson- dere bei sensiblen Personen - zu Vergiftungssym- ptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Thunfisch aus der Dose wird in der Gastronomie als Zutat für Pizza und Salat verwendet. Während Thunfisch in der geschlossenen Konserve oft über viele Jahre bei Raumtemperatur haltbar ist, muss der Thun- fisch aus der Konserve nach dem Öffnen kühl ge- lagert (max. 7 °C) und schnell verbraucht werden. Bei der Herstellung der Konserve werden Mikroor- ganismen durch den Sterilisierungsprozess abge- © Uday / Adobe Stock Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung untersucht das LUA Lebensmittel im Labor. Rund 19.400 Proben waren es im vergangenen Jahr. © LUA tötet, beim Öffnen der Konserve können aber von außen erneut Keime in den Thunfisch gelangen und ihn verunreinigen. Einige dieser Keime bauen dann den im Thunfisch reichlich vorhandenen Ei- weißbaustein Histidin zu Histamin ab, ein erhöh- ter Histamingehalt ist also ein Verderbnismarker. Sogenannte Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohver- zehr gefunden. Eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemein- sam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfaller- krankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwächtem oder unvollständigem Immunsys- tem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Neben einer Gefährdung durch Inhaltsstoffe kön- nen auch durch zum Beispiel Fehlfunktionen wäh- rend der Lebensmittelproduktion oder andere unvorhersehbare Ereignisse Fremdkörper in Le- bensmittel gelangen, die gesundheitsschädlich sind. Das LUA musste 2024 vier derartige Beur- teilungen aussprechen. So wurden in geriebe- nem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremd- körper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkanti- ger Fremdkörper gefunden. Fremdkörper sind physikalische Festkörper, die nicht Bestandteil der Rezeptur sind und sensorisch erkannt wer- den können. Besonderes Augenmerk ist auf schar- fe Kanten oder Spitzen zu richten, da dies für die Beurteilung eines potentiellen Verletzungsrisikos wichtig ist. Die hier genannten vier Fremdköper waren geeignet, eine Verletzung des Mund-Ra- chenbereiches wie aber auch des nachfolgenden Verdauungstraktes auszulösen und wurden als ge- sundheitsschädlich beurteilt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Über- wachungsportal www.lebensmittelwarung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer entsprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2024 hat sich das LUA 200 solcher Lebensmittelwarnun- 3 gen angeschlossen, denn der Handel in Rhein- land-Pfalz war ebenfalls betroffen. Die meisten Lebensmittelwarnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmonellen, verschluckbarer Fremdkörper sowie wegen Aller- genen, die nicht ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Von den 200 Warnungen, denen sich das LUA 2024 angeschlossen hat, betrafen 24 Bedarfsgegenstände und Kosmetika. Diese Pro- dukte enthielten zum Beispiel giftige Schwerme- talle oder gesundheitsschädliche Weichmacher. „Ewigkeitschemikalien“ PFAS: Lebensmittel nicht beanstandet Stabil, haltbar – und ein Problem für die Lebens- mittelsicherheit: Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, und dahinter verbergen sich seit Mitte des 20. Jahr- hunderts künstlich hergestellte Industriechemika- lien. Sie bauen sich kaum ab, deshalb werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. PFAS finden aufgrund ihrer besonderen chemi- schen Eigenschaften häufig Einsatz in Alltagspro- dukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in vielen industriellen Prozessen. Die Kehrseite ih- rer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen auch in Bö- den, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmit- teln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor al- lem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser). Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsi- cherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmit- tel tierischer Herkunft mit PFAS belastet. Das Pro- blem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufge- nommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit dem 1. Janu- ar 2023 gelten deshalb EU-weit in der Verordnung (EU) 2023/915 neue Höchstgehalte für Perfluo- ralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. Nach geltendem EU-Recht sind die Lebensmittel- unternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel diese neuen Höchstgehalte einhalten. Im Jahr 2024 wurden im LUA 72 Lebensmittel- proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hüh- nereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Fo- rellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für Per- fluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfon- säure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestim- mungsgrenze, in 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestim- mungsgrenze ermittelt. Alle Gehalte lagen unter dem jeweiligen Höchstgehalt.weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich überschritten haben. Die PFAS-Summengehal- te für die Verbindungen PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/ kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/ kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der nicht überschritten werden darf, liegt für Wild- schweinleber bei 50 µg/kg. Wegen der gesund- heitlichen Risiken rät das LUA vom Verzehr der Leber von Wildschweinen dringend ab; das Ver- markten und die Weiterverarbeitung in anderen Produkten sind in Rheinland-Pfalz untersagt. Die Lebern von Wildschweinen hingegen sind hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rhein- land-Pfalz. Das zeigten im vergangenen Jahr die Untersuchungen eines externen Labors im Auf- trag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Insgesamt wur- den dort 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erleg- ten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und 30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS un- tersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass alle Wild- schweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-Wichtig: Beim Verzehr von Wildschwein muss zwi- schen Wildschweinfleisch und Wildschweinleber unterschieden werden. Denn die vom externen Labor ermittelten PFAS-Gehalte der Wildschwein- fleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Re- gel deutlich unterhalb der zulässigen Höchst- gehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wur- de von keiner Probe überschritten, sodass Wild- schweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin ge- sundheitlich unbedenklich ist. Nicht zu beanstanden: Insgesamt 72 Lebensmittelproben hat das LUA im vergangenen Jahr gezielt auf Rückstände von PFAS-Chemikalien untersucht, darunter auch Hühnereier. © LUA 4 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.

Impfreport Rheinland-Pfalz 2023

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Impfreport 2023 Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen in Rheinland-Pfalz Impressum Herausgeber Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de https://lua.rlp.de Autoren Dr. Anja Schoeps und Prof. Dr. Philipp Zanger Titelfoto Prostock-studio / Adobe Stock Ein herzliches Dankeschön an alle Kolleg*innen in den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern für die tolle Zusammenarbeit und für ihren unermüdlichen Einsatz! Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte. 2 Inhaltsverzeichnis Hintergrund und Methoden .............................................................................................. 4 Die Ständige Impfkommission (STIKO) ................................................................................................ 4 Datenquelle ......................................................................................................................................... 5 Vorgelegte Impfbücher ..................................................................................................... 6 Erregerspezifische Impfquoten .......................................................................................... 7 Poliomyelitis (Kinderlähmung) ............................................................................................................ 7 Tetanus ................................................................................................................................................ 8 Diphtherie............................................................................................................................................ 9 Pertussis (Keuchhusten) .................................................................................................................... 10 Hepatitis B ......................................................................................................................................... 11 Haemophilus influenzae Typ b (Hib).................................................................................................. 12 Masern............................................................................................................................................... 13 Mumps............................................................................................................................................... 14 Röteln ................................................................................................................................................ 15 Varizellen (Windpocken) ................................................................................................................... 16 Pneumokokken .................................................................................................................................. 17 Meningokokken C .............................................................................................................................. 18 Impfquoten im zeitlichen Verlauf .................................................................................... 19 Impfschutz in Verbindung mit dem hexavalenten Impfstoff ............................................................ 19 Masern, Mumps, Röteln (MMR)........................................................................................................ 19 Weitere Impfungen – Varizellen, Pneumokokken, Meningokokken C ............................................. 20 Zusammenfassung .......................................................................................................... 20 3 Hintergrund und Methoden Impfungen zählen zu den effektivsten Maßnahmen der medizinischen Vorsorge. Sie bieten einen wirksamen Schutz vor Infektionskrankheiten und zeichnen sich durch eine gute Verträglichkeit aus. Schwerwiegende Nebenwirkungen treten nur sehr selten auf. Ziel einer Impfung ist es in erster Linie, die geimpfte Person vor einer übertragbaren Krankheit zu bewahren. Darüber hinaus soll die Verbreitung bestimmter Erreger gestoppt werden, so dass selbst Personen, die nicht erfolgreich geimpft werden können, vor der Erkrankung geschützt werden. Für diesen sogenannten „Herdenschutz“ wird ein sehr hoher Anteil geimpfter Personen in der Bevölkerung benötigt. Diese benötigte „Durchimpfungsrate“ variiert zwischen den unterschiedlichen Erregern und ist abhängig davon, wie ansteckend die Erkrankung ist. Die Durchimpfungsrate gegen Pocken war weltweit so hoch, dass sie zur kompletten Ausrottung von Pocken auf der ganzen Welt geführt hat. Aktuell ist die Beseitigung von Masern und Poliomyelitis ein erklärtes Ziel sowohl nationaler als auch internationaler Gesundheitsstrategien. Damit Impfprogramme erfolgreich umgesetzt werden können und sowohl der individuelle Schutz als auch der Gemeinschaftsschutz gewährleistet ist, braucht es klare, wissenschaftlich fundierte Empfehlungen. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Ständige Impfkommission (STIKO). Die Ständige Impfkommission (STIKO) Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Mitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Sie entwickelt Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei berücksichtigt die STIKO sowohl den individuellen Schutz durch eine Impfung, als auch die positiven Effekte für die Allgemeinheit. Grundlage ihrer Empfehlungen sind die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin (RKI - Über die STIKO). Abbildung 1: Impfkalender für Säuglinge und Kleinkinder der STIKO (Stand: 2025) 4 Die STIKO gibt dabei sehr konkrete Empfehlungen, welche Impfungen in welchem Alter erfolgen sollten. Diese Empfehlungen werden im Impfkalender der STIKO dargestellt (Abbildung 1). Hierunter finden sich seit 2024 neu auch Empfehlungen zur Impfung gegen Meningokokken B und gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV). Datenquelle Die Daten für den vorliegenden Impfreport stammen aus der Schuleingangsuntersuchung (SEU) von Kindern, die im Jahr 2023 eingeschult wurden. Diese Untersuchungen finden für gewöhnlich im Jahr vor der geplanten Einschulung statt; für die im vorliegenden Bericht ausgewertete Kohorte also von Herbst 2022 bis Sommer 2023. Neben einer Untersuchung auf körperliche Gesundheit und geistige Entwicklung erheben die Gesundheitsämter während der SEU auch den Impfstatus. Als Grundlage hierfür dienen die vorgelegten Impfbücher. Alle im Rahmen der SEU erhobenen Daten werden von den Gesundheitsämtern an das Statistische Landesamt übermittelt, wo sie auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Auf Grundlage des §34 Infektionsschutzgesetz erhält das Landesuntersuchungsamt von dort die Daten zum Wohnort und zu den erhaltenen Impfungen zur weiteren Auswertung und Übermittlung an das Robert Koch-Institut. Sie bilden gleichzeitig die Grundlage für diesen Bericht. Während der Corona-Pandemie wurden die SEU ausgesetzt, so dass für die Jahre 2020-2022 keine Impfreports vorliegen. Im Folgenden werden die Durchimpfungsraten der 5-6-jährigen Kinder, die in den Jahren 2016 und 2017 geboren wurden, berichtet. Diese Kinder gelten unter folgenden Voraussetzungen als vollständig grundimmunisiert: Impfung Polio Tetanus Diphtherie Pertussis Haemophilus influenzae Typ b (Hib) Hepatitis B Mumps Röteln Masern Varizellen Meningokokken C Pneumokokken Rotaviren Anzahl Impfungen 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 1 3 je nach Impfstoff: 2-3 Anzahl der empfohlenen Impfungen für die Grundimmunisierung lt. Empfehlungen der STIKO für 2016 und 2017 geborene Kinder 5

40 Jahre Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES)

<p>1985 startete die erste Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES). Seitdem untersucht die Studienreihe die Belastung der deutschen Bevölkerung mit Umweltschadstoffen. Die dabei gewonnen Daten dienen der Information der Öffentlichkeit. Zudem bilden sie eine wichtige wissenschaftliche Basis für politische Entscheidungen zu Umwelt, Gesundheit und Chemikalien. Ein Rückblick.</p><p>Chemikalien aus der Umwelt begegnen uns tagtäglich: auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule, in unserem Haushalt oder in der Freizeit, in unserer Nahrung, unserer Kleidung, in der Luft, die wir atmen. Wenn wir die Chemikalien in einer gewissen Menge aufnehmen, können diese für die menschliche Gesundheit schädlich sein.</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) untersucht deshalb mit der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) nunmehr schon seit 40 Jahren die Belastung der Menschen in Deutschland mit ausgewählten Chemikalien aus unserer Umwelt, sogenannten Umweltschadstoffen.</p><p>Umweltschadstoffe können über viele Eintragspfade in den menschlichen Körper gelangen: über die Haut, die Atmung oder mit der Nahrung. Die Summe der über diese Wege aufgenommenen Schadstoffe können über Körpermedien wie Urin oder Blut gemessen werden. Diese Untersuchungsmethode wird als Human-Biomonitoring bezeichnet.</p><p>Neben dem Human-Biomonitoring werden in GerES auch weitere Proben aus der häuslichen Umgebung (z.B. Trinkwasser, Hausstaub, Luft) gesammelt und untersucht. Außerdem beantworten die an GerES teilnehmenden Personen Fragen zu ihrem Haushalt, ihrer Wohnumgebung, ihren Freizeitaktivitäten, ihrer Ernährung und ähnlichem. So können mögliche Quellen für im Körper gemessene Belastungen aufgespürt werden.</p><p>Mitte der 1980er Jahre beschäftigte das Thema Schwermetalle im Körper die Menschen in Deutschland. Der Skandal um die Batteriefabrik „Sonnenschein“, die den Boden, auf dem sie stand, mit Blei verunreinigte, traf auf großes öffentliches Interesse.</p><p>Dieses dann auch politische Interesse war der Startschuss für die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit: Mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/umwelt-survey-1985-bis-1986">GerES I 1985-86</a> untersuchte das damalige Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu), das zum Teil in das heutige UBA übergegangen ist, die Belastung von erwachsenen Menschen in den alten Bundesländern mit Schwermetallen.</p><p>Ergebnis der Studie damals: Große Anteile der Erwachsenen zwischen 25 und 69 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland überschritten die Gehalte, die damals für Arsen, Cadmium, Blei und Quecksilber als unauffällig in Körperflüssigkeiten definiert waren.</p><p>Auch das Trinkwasser wurde in den teilnehmenden Haushalten untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die gemessenen Werte in einzelnen Proben die in der damaligen Trinkwasserverordnung festgeschriebenen Grenzwerte überschritten. In der Folge wurde die Trinkwasserverordnung 2001 so angepasst, dass die Grenzwerte fortan auch für Trinkwasser aus hauseigenen Leitungen – sog. Leitungswasser – galten. So sollte die Belastung von Leitungswasser mit Schwermetallen reduziert werden.</p><p>Anfang der 1990er Jahre fand <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/umwelt-survey-1990-bis-1992">GerES II</a> statt. Erstmals wurden hier Daten für die alten und auch die neuen Bundesländer erhoben. GerES II untersuchte Erwachsene und zusätzlich auch Kinder, die zum Zeitpunkt der Studie im Haushalt der erwachsenen Teilnehmenden lebten. Die Studie lieferte unter anderem die Erkenntnis, dass Kinder mit dem Schwermetall Quecksilber aus Amalgam-Zahnfüllungen stärker belastet sind als Erwachsene. 1992 gab es daher die Empfehlung, Amalgam nicht mehr bei Schwangeren, Kleinkindern und Nierenkranken zu verwenden. Heutzutage ist Dentalamalgam in der Europäischen Union weitestgehend verboten.</p><p>Ende der 1990er Jahre kam <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/umwelt-survey-1997-bis-1999">GerES III</a> zu dem Ergebnis, dass sich die Belastung mit Umweltschadstoffen in den alten und neuen Bundesländern immer weiter anglichen: zum Beispiel bei Cadmium, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/haeufige-fragen-zu-quecksilber">Quecksilber</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe">Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen</a>.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/kinder-umwelt-survey-2003-bis-2006">GerES IV</a> untersuchte 2003 bis 2006 Kinder und fand eine flächendeckend zu hohe Belastung mit fortpflanzungsschädigenden Weichmachern, den Phthalaten. Trotz eines Rückganges konnten ungefähr zehn Jahre später weiterhin zu hohe Werte in Kindern und Jugendlichen festgestellt werden. Gleichzeitig wies <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/5-umwelt-survey-von-2013-bis-2016">GerES V</a> mit Proben aus den Jahren 2014 und 2017 auch auf die bedenklich hohe Belastung dieser Bevölkerungsgruppe mit den sogenannten Ewigkeitschemikalien, den per- und polyfluorierten Kohlenwasserstoffen (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠), hin.</p><p>Ergebnisse wie die oben genannten flossen und fließen auf nationaler und europäischer Ebene in die Gesetzgebung zum Thema Chemikalien, Umwelt und Gesundheit ein.</p><p>In den 2000er Jahren gab es zunehmend Human-Biomonitoring Projekte auf EU-Ebene. Aufgrund der in der EU einzigartigen, jahrzehntelangen Erfahrungen im Bereich des Human-Biomonitoring hat das Umweltbundesamt 2017 die Leitung der bis dahin größten Europäischen Human Biomonitoring Initiative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/hbm4eu-europaeische-human-biomonitoring-initiative">HBM4EU</a> übernommen.“ An dieser durch die Europäische Kommission geförderten Forschungsinitiative haben sich 30 Länder und verschiedene EU-Behörden als Partner beteiligt. Wichtige Ziele waren unter anderem die Harmonisierung – also die Ermittlung miteinander vergleichbarer – europäischer Human-Biomonitoring-Daten sowie deren Nutzung zur Politikberatung. Dies soll dabei helfen, Wirksamkeit der Chemikalienpolitik weiter zu erhöhen und damit die Gesundheit der Menschen in ganz Europa schützen. Die aktuell laufende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/parc-eu-partnerschaft-fuer-die-risikobewertung-von">EU-Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien</a> (PARC) setzt die erfolgreiche Arbeit von HBM4EU fort. Das UBA beteiligt sich umfassend and PARC und trägt unter anderem mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/alise-deutsche-kinder-jugendstudie-zur">Deutschen Kinder- und Jugendstudie zur Umweltgesundheit (ALISE)</a> zum Erfolg der Partnerschaft bei.</p><p>Repräsentative Daten für erwachsene Menschen in Deutschland wurden mit GerES III Ende der 1990er Jahre zum letzten Mal erhoben. GerES VI hat in 2023 und 2024 Menschen zwischen 18 und 79 Jahren, wie auch bei den vorangehenden Studien der Reihe, in einem wissenschaftlichen Verfahren ausgewählt und um ihre Teilnahme gebeten, um neue Daten sammeln zu können.</p><p>Noch laufen die detaillierten Auswertungen, aber im Frühjahr 2024 zeigte sich bereits der Nutzen dieser Studie: Mit Hilfe der für Deutschland repräsentativen HBM-Daten und Antworten aus den Fragebögen in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES VI</a> konnte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/fund-eines-weichmachers-in-urinproben-fragen">Sonnencreme als Quelle für einen Weichmacher</a> identifiziert werden, der dort teilweise als Verunreinigung eines UV-Filters vorkam. Weitere Erkenntnisse aus GerES VI wird das UBA zeitnah erarbeiten und veröffentlichen.</p><p>Mit dem Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) wurde die umweltbezogene Gesundheitsbeobachtung und -berichterstattung als zentrales Instrument für die Erfassung der Umweltbelastung und ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit identifiziert. Das APUG sieht die regelmäßige Durchführung von HBM-Studien vor, um die Belastung der Bevölkerung mit Umweltschadstoffen zu beobachten. Die Geschichte von GerES ist nach 40 Jahren also noch lange nicht zu Ende geschrieben.</p>

Blei im Trinkwasser

<p>Bleirohre: Blei im Trinkwasser ist gesundheitsgefährdend </p><p>Wie Sie Bleileitungen erkennen und welche Rechte Sie haben</p><p><ul><li>Bleirohre und damit bleihaltiges Trinkwasser kann es höchstens noch in älteren Gebäuden geben (Baujahr vor 1973).</li><li>Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das Leitungsmaterial.</li><li>Bleifreie Leitungen sind Ihr gutes Recht: Hausbesitzer und Wasserwerke sind zum Austausch oder zum Stilllegen von Bleileitungen und Teilstücken von Bleileitungen verpflichtet.</li><li>Kleinkinder und Schwangere sollten Wasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend und kann bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern das Nervensystem schädigen sowie die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p><p><strong>Bleileitungen – kaum noch ein Problem:</strong> In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen, weil auch schon vor 1973 häufig andere Werkstoffe (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht mehr betroffen.</p><p><strong>Bleileitungen erkennen:</strong> Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich:</p><p><strong>Bleileitungen nicht mehr zulässig: </strong>Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden und eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär- und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und Grundbesitzer können Ihnen helfen.</p><p><strong>Bleihaltiges Wasser nicht trinken:</strong> Verwenden Sie (möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während der Schwangerschaft).</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Nähere Bestimmungen zur Trinkwasserqualität in Deutschland und zu Grenzwerten für bedenkliche Stoffe finden sich in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Angesichts des ständig erweiterten Wissens zur Giftigkeit von Blei gerade für die Jüngsten unter uns setzte der Verordnungsgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrmals herab. Ende der 1990er-Jahre betrug er 0,040 mg/l, später noch 0,025 mg/l. Seit 1. Dezember 2013 gilt laut Trinkwasserverordnung 0,010 mg/l verbindlich einzuhalten.</p><p>In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert weiter abgesenkt: Ab dem 12.01.2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l (entspricht 5 µg/l). Der Verordnungsgeber räumte den Gebäudeeigentümern und Wasserversorgern eine Übergangszeit bis 12.01.2026 ein. Bis dahin müssen sie eventuell noch vorhandene Bleirohre und auch Teilstücke gegen Rohre aus besser geeignetem Material austauschen oder zumindest stilllegen. Bereits der seit 1. Dezember 2013 geltende Grenzwert ist in Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, vermutlich nicht einzuhalten. Im Stagnationswasser wird er sogar oft um ein Vielfaches überschritten. Daher gab es zum vollständigen Austausch der Bleileitungen schon bisher eigentlich keine Alternative. Auch kleine Teilabschnitte aus Blei sind kritisch, denn im Kontakt mit anderen metallenen Werkstoffen können sie durch galvanische Korrosion unverhältnismäßig viel Blei ins Trinkwasser abgeben.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Auch die Leitungen zum Anschluss der Gebäude an die Verteilungsleitung unter der Straße (Hausanschlussleitung) wurden damals häufig aus Blei gefertigt. In Teilen Süddeutschlands wurden Bleileitungen allerdings schon 1878 verboten. Auch in den restlichen Teilen Deutschlands ging der Einsatz von Blei in der Trinkwasser-Installation mehr und mehr zurück. Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Leitungsmaterial verwendet.</p>

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