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s/kleinwind/Kleinkind/gi

Analyse und Ueberwachung von Radionukliden und toxischen Elementspuren in der Umwelt

Entwicklung, Verbesserung, Anpassung und Erprobung von Verfahren zur Bestimmung von Alphastrahlern und anderen Radionukliden in Luft, Wasser, Bewuchs, Boden und Nahrungsmitteln. Ueberwachung von Alpha-Strahlern, insbesondere Transuranen, in Abluft, Primaer- und Abwasser kerntechnischer Anlagen (mit BGA). Messung des natuerlichen Untergrundes einzelner Radionuklide in Luftstaub und Niederschlag (teilweise mit Usaec). Ausscheidungsanalyse von Radionukliden bei Stoffwechseluntersuchungen an Kleinkindern (mit Kinderklinik der Uni Muenchen). Ueberwachung von Elementspuren in Luftstaub durch Atomabsorptions-, Aktivierungs- und Elektroanalyse sowie Ir-Spektroskopie. Bestimmung von Nullpegel- und Intoxikationsgehalten an Pb und cd in Schlachtrindern zur Festlegung von Toleranzwerten (mit Institut fuer Nahrungsmittelkunde der Uni Muenchen) sowie in Zaehnen (mit Zahnklinik der Uni Muenchen). Ueberwachung von PO-210 in verschiedenen Nahrungsmitteln. Abgabe toxischer Elemente aus Gebrauchsgeschirr.

Schulobst - Kindergärten mit Schulobstprogramm

In dem Kartendienst (WMS-Dienst) werden Schulen und Kitas im Saarland dargestellt, in denen Obst verteilt wird.:Standorte der Kindergärten im Saarland, die am Schulobstprogramm teilnehmen.

Moeglichkeiten der Verminderung des Nitratgehaltes von Spinat fuer Saeuglingsernaehrung

Verminderung des Nitratgehaltes in Spinat und Gemuese fuer die menschliche Ernaehrung speziell von Saeuglingen und Kleinkindern; Unterlagen fuer gesetzliche Regelungen.

Origin and fate of dissolved organic matter in the subsoil

Dissolved organic matter (DOM) is one major source of subsoil organic matter (OM). P5 aims at quantifying the impact of DOM input, transport, and transformation to the OC storage in the subsoil environment. The central hypotheses of this proposal are that in matric soil the increasing 14C age of organic carbon (OC) with soil depth is due to a cascade effect, thus, leading to old OC in young subsoil, whereas within preferential flowpaths sorptive stabilization is weak, and young and bioa-vailable DOM is translocated to the subsoil at high quantities. These hypotheses will be tested by a combination of DOC flux measurements with the comparative analysis of the composition and the turnover of DOM and mineral-associated OM. The work programme utilizes a DOM monitoring at the Grinderwald subsoil observatory, supplemented by defined experiments under field and labora-tory conditions, and laboratory DOM leaching experiments on soils of regional variability. A central aspect of the experiments is the link of a 13C-leaf litter labelling experiment to the 14C age of DOM and OM. With that P5 contributes to the grand goal of the research unit and addresses the general hypotheses that subsoil OM largely consists of displaced and old OM from overlying horizons, the sorption capacity of DOM and the pool size of mineral-associated OM are controlled by interaction with minerals, and that preferential flowpaths represent 'hot spots' of high substrate availability.

Muttermilch-Untersuchungsprogramm des Landes Niedersachsen

Die Untersuchungen geben Informationen über die allgemeine Belastung mit Schadstoffen, insbesondere mit Organochlorverbindungen. Sie können z. B. regionale Unterschiede (Stadt-Land) im Gehalt an Fremdstoffen aufzeigen. Die Messungen geben an, ob sich Fremdstoffe in ihrer Konzentration geändert haben oder ob sogar neue Fremdstoffe nachweisbar sind. Die Ergebnisse der Fremdstoffmessungen könnten zu Änderungen der Stillempfehlungen führen.

LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG © seralex / AdobeStock Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Qualitativ hochwertige Lebensmittel und das in ausreichender Menge zu einem angemessenen Preis, das ist der Wunsch eines jeden Menschen, um sich zu ernähren. Ernährung bedeutet heu- te aber nicht nur eine Versorgung mit ausreichend Kalorien oder Kilojoule, denn „satt werden“ allein reicht schon längst nicht mehr. Zusätzliche Eigen- schaften werden zunehmend nachgefragt, seien es spezielle sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, Vit- amine, Spurenelemente oder einfach nur ein be- sonders hoher Proteingehalt. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung trägt dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen. So wie Autohersteller und Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauften Fahrzeuge verant- wortlich sind, so sind die Hersteller von Lebens- mitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Produkte in den Ver- kehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmit- telkontrolleure der Kreise und Städte in die Her- stellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrolle zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie 32.065 Kontroll- besuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Dabei entnehmen sie nach einem risikoorientierten An- satz unterschiedlichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zuckerwaren und senden sie an das Lan- desuntersuchungsamt (LUA) zur detaillierten Un- tersuchung und Beurteilung. 2024 hat das LUA 19.403 Proben aus verschie- denen Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.590. Die Beanstandungs- quote war mit 10,2 Prozent unverändert 2 auf dem Niveau der Vorjahre. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Als gesundheitsschädlich waren nur wenige Ein- zelproben zu beurteilen. Das zeigt, dass die Qua- litätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifi- ziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrol- len dazu bei, den hohen Standard der Lebensmit- telsicherheit weiter zu verbessern. 2024 konnten bei einzelnen Proben potentiell gefährliche Pro- dukteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel festgestellt werden - nach wie vor jedoch sehr selten. Im Jahr 2024 wurden 13 solcher gesundheitsschädlichen Pro- ben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Die Sachverständigen des LUA wiesen in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krank- machenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Se- sampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um das 16- bis 30-fache. Größere Mengen an Histamin können - insbeson- dere bei sensiblen Personen - zu Vergiftungssym- ptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Thunfisch aus der Dose wird in der Gastronomie als Zutat für Pizza und Salat verwendet. Während Thunfisch in der geschlossenen Konserve oft über viele Jahre bei Raumtemperatur haltbar ist, muss der Thun- fisch aus der Konserve nach dem Öffnen kühl ge- lagert (max. 7 °C) und schnell verbraucht werden. Bei der Herstellung der Konserve werden Mikroor- ganismen durch den Sterilisierungsprozess abge- © Uday / Adobe Stock Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung untersucht das LUA Lebensmittel im Labor. Rund 19.400 Proben waren es im vergangenen Jahr. © LUA tötet, beim Öffnen der Konserve können aber von außen erneut Keime in den Thunfisch gelangen und ihn verunreinigen. Einige dieser Keime bauen dann den im Thunfisch reichlich vorhandenen Ei- weißbaustein Histidin zu Histamin ab, ein erhöh- ter Histamingehalt ist also ein Verderbnismarker. Sogenannte Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohver- zehr gefunden. Eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemein- sam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfaller- krankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwächtem oder unvollständigem Immunsys- tem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Neben einer Gefährdung durch Inhaltsstoffe kön- nen auch durch zum Beispiel Fehlfunktionen wäh- rend der Lebensmittelproduktion oder andere unvorhersehbare Ereignisse Fremdkörper in Le- bensmittel gelangen, die gesundheitsschädlich sind. Das LUA musste 2024 vier derartige Beur- teilungen aussprechen. So wurden in geriebe- nem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremd- körper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkanti- ger Fremdkörper gefunden. Fremdkörper sind physikalische Festkörper, die nicht Bestandteil der Rezeptur sind und sensorisch erkannt wer- den können. Besonderes Augenmerk ist auf schar- fe Kanten oder Spitzen zu richten, da dies für die Beurteilung eines potentiellen Verletzungsrisikos wichtig ist. Die hier genannten vier Fremdköper waren geeignet, eine Verletzung des Mund-Ra- chenbereiches wie aber auch des nachfolgenden Verdauungstraktes auszulösen und wurden als ge- sundheitsschädlich beurteilt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Über- wachungsportal www.lebensmittelwarung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer entsprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2024 hat sich das LUA 200 solcher Lebensmittelwarnun- 3 gen angeschlossen, denn der Handel in Rhein- land-Pfalz war ebenfalls betroffen. Die meisten Lebensmittelwarnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmonellen, verschluckbarer Fremdkörper sowie wegen Aller- genen, die nicht ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Von den 200 Warnungen, denen sich das LUA 2024 angeschlossen hat, betrafen 24 Bedarfsgegenstände und Kosmetika. Diese Pro- dukte enthielten zum Beispiel giftige Schwerme- talle oder gesundheitsschädliche Weichmacher. „Ewigkeitschemikalien“ PFAS: Lebensmittel nicht beanstandet Stabil, haltbar – und ein Problem für die Lebens- mittelsicherheit: Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, und dahinter verbergen sich seit Mitte des 20. Jahr- hunderts künstlich hergestellte Industriechemika- lien. Sie bauen sich kaum ab, deshalb werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. PFAS finden aufgrund ihrer besonderen chemi- schen Eigenschaften häufig Einsatz in Alltagspro- dukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in vielen industriellen Prozessen. Die Kehrseite ih- rer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen auch in Bö- den, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmit- teln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor al- lem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser). Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsi- cherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmit- tel tierischer Herkunft mit PFAS belastet. Das Pro- blem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufge- nommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit dem 1. Janu- ar 2023 gelten deshalb EU-weit in der Verordnung (EU) 2023/915 neue Höchstgehalte für Perfluo- ralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. Nach geltendem EU-Recht sind die Lebensmittel- unternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel diese neuen Höchstgehalte einhalten. Im Jahr 2024 wurden im LUA 72 Lebensmittel- proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hüh- nereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Fo- rellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für Per- fluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfon- säure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestim- mungsgrenze, in 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestim- mungsgrenze ermittelt. Alle Gehalte lagen unter dem jeweiligen Höchstgehalt.weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich überschritten haben. Die PFAS-Summengehal- te für die Verbindungen PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/ kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/ kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der nicht überschritten werden darf, liegt für Wild- schweinleber bei 50 µg/kg. Wegen der gesund- heitlichen Risiken rät das LUA vom Verzehr der Leber von Wildschweinen dringend ab; das Ver- markten und die Weiterverarbeitung in anderen Produkten sind in Rheinland-Pfalz untersagt. Die Lebern von Wildschweinen hingegen sind hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rhein- land-Pfalz. Das zeigten im vergangenen Jahr die Untersuchungen eines externen Labors im Auf- trag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Insgesamt wur- den dort 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erleg- ten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und 30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS un- tersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass alle Wild- schweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-Wichtig: Beim Verzehr von Wildschwein muss zwi- schen Wildschweinfleisch und Wildschweinleber unterschieden werden. Denn die vom externen Labor ermittelten PFAS-Gehalte der Wildschwein- fleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Re- gel deutlich unterhalb der zulässigen Höchst- gehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wur- de von keiner Probe überschritten, sodass Wild- schweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin ge- sundheitlich unbedenklich ist. Nicht zu beanstanden: Insgesamt 72 Lebensmittelproben hat das LUA im vergangenen Jahr gezielt auf Rückstände von PFAS-Chemikalien untersucht, darunter auch Hühnereier. © LUA 4 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.

Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung

Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung Die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage wird anhand der vom Betreiber bilanzierten Aktivitätsableitungen berechnet. Die Berechnungen beziehen sich auf eine repräsentative (fiktive) Person, die sich hinsichtlich ihrer Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten so verhält, dass daraus eine höhere Strahlenbelastung resultiert. Extreme Lebensgewohnheiten werden dabei nicht berücksichtigt. Die Berichterstattung über die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition für die Bevölkerung ist eine gesetzliche Pflicht. Sie wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert. Für eine (fiktive) repräsentative Person wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage berechnet. Anhand der vom Betreiber bilanzierten Ableitungen wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage für eine repräsentative Person berechnet. Diese repräsentative Person ist eine fiktive Person, aus deren Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten eine höhere Strahlenbelastung resultiert (konservative Annahmen). Bis 2020 wurde die Strahlenbelastung der Bevölkerung statt für eine repräsentative Person für eine Referenzperson berechnet. Die Referenzperson ist ebenfalls eine fiktive Person, die sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten so verhält, dass daraus eine außergewöhnlich hohe Strahlenbelastung resultiert. Bei der Referenzperson sind extreme Lebenssituationen nicht ausgeschlossen. Die berechnete Strahlenbelastung liegt bei der Referenzperson in der Regel höher als bei der repräsentativen Person. Berechnung der Strahlenbelastung mit Hilfe von Computersimulation Für die Berechnung kommen rechnergestützte Ausbreitungsmodelle zum Einsatz, die den Transport von Radionukliden aus einer kerntechnischen Anlage in die verschiedenen Bereiche der Umwelt beschreiben. Modellierung des Radionuklidtransfers von der Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Fortluftkamin über die Biosphäre zum Menschen. Aus den so berechneten Konzentrationen von radioaktiven Stoffen in den verschiedenen Umweltmedien wird die Strahlenbelastung der repräsentativen Person etwas konservativ, d. h. tendenziell zu hoch, abgeschätzt ( z. B. mit dem Dosismodell DARTM ). Die berechnete Exposition darf nach der Strahlenschutzverordnung höchstens 300 Mikrosievert für die effektive Dosis im Kalenderjahr betragen. Der Hauptanteil an der Exposition wird im Normalbetrieb durch das Radionuklid Kohlenstoff-14 hervorgerufen (siehe Abbildung): Dosisanteile von mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffen beim Betrieb von Kernkraftwerken Dosisrelevant ist hierbei vor allem die Aufnahme von Kohlenstoff-14 in Form von Kohlenstoffdioxid durch die Nahrung ( Ingestion ). Aktivitätsableitungen mit der Fortluft Insgesamt ergibt sich aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft eine Exposition von weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene. Diese Werte liegen im betrachteten Zeitraum 1990 bis 2023 bei deutlich weniger als einem Prozent der natürlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung (siehe Abbildung): Berechnete Effektivdosis für Erwachsene und Kleinkinder durch Ableitungen mit der Fortluft im Jahr 2023. Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser Mit dem Abwasser aus kerntechnischen Anlagen werden jährlich etwa 100 Terabecquerel Tritium ( 3 H) und 1 Gigabecquerel sonstige Spalt- und Aktivierungsprodukte abgeleitet. Die abgeleitete Aktivitätsmenge von Alphastrahlern beträgt etwa 1 Megabecquerel . (T era =10 12 , G iga =10 9 , M ega =10 6 ). Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser aus KKW im Jahr 2023 Die konservativ berechnete Exposition durch Abwasser beträgt in Folge dessen weniger als 6 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 2.3 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene und somit unter einem Prozent des gesetzlichen Grenzwertes. Exposition in der Umgebung von KKW durch Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser 2023 Berichterstattung ist gesetzlicher Auftrag Die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition der Bevölkerung wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert: Stand: 21.02.2025

Trinkwasser

aus der Leitung: nachhaltig, gesund, günstig Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk. Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen. Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie. Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen. Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Bis zum 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden. Gewusst wie Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser. Trinkwasser trinken: Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser. Qualität prüfen: Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Blei im Trinkwasser und Warmwasser . Fachkundige Installation: Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Problemen und Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Der Installationsbetrieb sollte für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers verwenden. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Geringe Kosten: Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 2 Liter Trinkwasser aus der Leitung (inkl. Abwassergebühr). Ein Zwei-Personen-Haushalt braucht durchschnittlich jährlich 80 m 3 Trinkwasser. Die Kosten dafür betragen im Schnitt 170 € für das Wasser und zusätzlich rund 250 € Abwassergebühr. Das macht 210 Euro pro Person und Jahr. Mit anderen Worten: Pro Tag macht das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke. 1 Energie sparen: Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO 2 -Emissionen. Wasser nicht unnötig verschmutzen: Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den ⁠Abfluss⁠ wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven Entsorgungslandkarte . Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen. Was Sie noch tun können: Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten. Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen. Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn Quelle: Umweltbundesamt Unser Wasserverbrauch ist versteckt Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich. Gesetzeslage: Die zweite novellierte Fassung der TrinkwV vom 23.06.2023 setzt neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Bericht an die Verbraucher*innen über die Qualität ihres Trinkwassers vorzulegen. In Deutschland verfassen diese Berichte das Bundesministerium für Gesundheit (⁠BMG) und das Umweltbundesamt (UBA⁠). Blei: Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter sind darüber auskunftspflichtig. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. Entsprechend der neuen TrinkwV müssen Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Nitrat: Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % und 2017 auf 0,0007 % gesunken. In den Folgejahren blieben Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. 1 Die Werte des Absatzes wurden nach Daten des Statistischen Bundesamtes, abgerufen am 08.08.2024, berechnet.

LUA-Bilanz-Lebensmittelüberwachung 2023

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © monticellllo / AdobeStock Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Untersuc hte und beanstandete L ebensmittel - und B edarfsgegenständep roben 2 02 3 Produk tg ruppe B e a ns ta nde t B ea nst. in % Nüsse, -Erzeugnisse, Snacks38371,8 Obst und Gemüse1926532,8 Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee393143,6 Kräuter und Gewürze342175,0 Wein37342697,2 Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse536438,0 Lebensmittel für besondere Ernährungsformen713578,0 Kosmetische Mittel660548,2 Eier und Eiprodukte269259,3 Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte174179,8 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt5736210,8 Brühen, Suppen und Saucen4244811,3 Getreide und Backwaren153918211,8 Milch und Milchprodukte114814812,9 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege sowie Reinigungs- und Pflegemittel3985213,1 Eis und Desserts4536414,1 Fleisch, Geflügel, Wild Erzeugnisse247137215,1 Zuckerwaren5999215,4 Alkoholfreie Getränke85414517,0 Spielwaren und Scherzartikel1943317,0 Zusatzstoffe3275817,7 Fette und Öle3586518,2 Fertiggerichte4469421,1 Alkoholische Getränke außer Wein57513924,2 Tabakerzeugnisse1019897,0 19590220811,3 Gesamtzahl 2 Gesamtzahl Jeder Mensch braucht Lebensmittel, um sich zu ernähren. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtli- che Lebensmittelüberwachung sorgt dafür, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesund- heitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen.So wie jeder Autohersteller und jeder Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauf- ten Fahrzeuge verantwortlich ist, so sind die Her- steller von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Pro- dukte in den Verkehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrol- leurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Krei- se und Städte in die Herstellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrol- le zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie rund 33.200 Kontrollbesuche in fast 19.000 Be- trieben durchgeführt. Zusätzlich entnehmen sie nach einem risikoorientierten Ansatz unterschied- lichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zu- ckerwaren und senden sie an das Landesuntersu- chungsamt (LUA) zur detaillierten Untersuchung. 2023 hat das LUA 19.590 Proben aus den unter- schiedlichsten Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.430. Die Beanstandungsquo- te war mit 11,3 Prozent auf dem Niveau der Vor- jahre. Die überwiegende Mehrzahl der rund 2.200 Beanstandungen betraf eine falsche oder irrefüh- rende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Beanstandungen, die auf potentiell gefährliche Produkteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel zurückzuführen sind, sind nach wie vor selten. Im Jahr 2023 wurden 26 solcher gesundheitsschädlichen Proben identifi- ziert, im Vorjahr waren es 19 gewesen. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit 0,1 Pro- zent von allen untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Im vergangenen Jahr wiesen die Sachverständigen des LUA in neun Proben Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach. In Lammwurst, Schafskäse, und zwei Proben Lammsalami wurden shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) ge- funden. Eine grobe Mettwurst aber auch pflanzli- che Produkte wie eine Probe Sprossen für den Sa- lat und eine Probe Tahin (Sesammus) waren mit Salmonellen belastet. In einem Altenheim wurde eine mit Clostridien verunreinigte Suppe identifiziert, und eine Probe Reis aus einem Reiskocher einer Speisegaststät- te war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen kön- nen. Für Menschen mit geschwächtem oder un- vollständigen Immunsystem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine be- sondere Gefahr. Aus dem Einzelhandel wurde eine Probe mari- nierter Thunfisch untersucht, die sieben Mal mehr Histamin enthielt, als es der gesetzliche Grenz- wert erlaubt. Größere Mengen an Histamin füh- ren zu Vergiftungssymptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrö- tungen. Einen ungewöhnlichen Fund machte ein Zwölf- jähriger beim Mittagessen in der Schulmensa: In seinem Seelachsfilet im Backteig steckte ein har- tes, scharfkantiges Gebilde. Bei der histologischen Untersuchung im LUA stellte sich heraus, dass es sich nicht, wie zunächst vielleicht vermutet, um einen Fremdkörper, son- dern um den knöchernen Anteil des Fisch- skeletts © dima_pics / AdobeStock 3 Rekord bei Warnungen vor schädlichen Schlankmachern und Potenzmitteln handelte. Im Gegensatz zu kleineren Gräten oder Knorpelteilchen ist ein solches Knochenstück als Verarbeitungsfehler anzusehen und wurde auf- grund der Verletzungsgefahr als gesundheits- schädlich beurteilt. Im Bereich Kosmetik waren vier Hautbleichmit- tel auffällig, die in Supermärkten und Kiosken entnommen wurden. Alle enthielten ein hoch- wirksames Corticosteroid und Hydrochinon. Cor- ticosteoride beeinflussen direkt den Stoffwechsel und werden als Medikamente eingesetzt. Hydro- chinon ist immunotoxisch und in Kosmetikpro- dukten nicht erlaubt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Portal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer ent- sprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2023 wurden vom LUA 157 solcher Lebensmittelwarnungen übernommen, denn der Handel in Rheinland-Pfalz war ebenfalls betrof- fen. Die meisten Warnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmo- nellen, verschluckbare Fremdkörper sowie Allerge- ne, die nicht ausreichend auf der Verpackung ge- kennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Das LUA hat sich 2023 auch 29 Warnungen vor Bedarfsgegenständen und Kosme- tika angeschlossen. Die Produkte enthielten zum Beispiel giftige Schwermetalle oder gesundheits- schädliche Weichmacher. Fast alle im LUA untersuchten Tabakerzeugnisse durchgefallen Von den 101 im LUA untersuchte Proben, die der Tabakgesetzgebung unterliegen, waren 2023 le- diglich drei nicht zu beanstanden – das entspricht einer Beanstandungsquote von 97 Prozent. Zwölf Proben Nikotin pouches wurden als nicht siche- res Lebensmittel eingestuft, weil sie den gesund- heitsschädlichen Stoff Nikotin in erhöhter Kon- 4 Die Zahl der Tabakprodukte steigt - und mit ihr die Beanstandungen. © Maren Winter / AdobeStock zentration abgeben. Eine Zulassung als „novel food“ lag nicht vor. 39 Proben (Einweg-)E-Zigaret- ten und Liquids, eine exponentiell wachsende Pro- duktform, zeigten mannigfaltige Fehler, und alle im Jahr 2023 untersuchten Proben waren zu be- anstanden. Die häufigsten Beanstandungsgrün- de sind: • unzulässige Geschmacksangabe • EUCEG-Meldung ist fehlerhaft oder fehlt in Gänze • unzureichende Liste der Inhaltsstoffe • fehlende Gefahrstoffkennzeichnung • kein Steuerzeichen • fehlender/falscher Beipackzettel • psychotrope Inhaltsstoffe (HHC) • maximale Füllmenge überschritten • Werbung mit nicht belegbaren Wirkungen (CBD) Sie sind im LUA ein Dauerbrenner: Illegale Schlankheits- und Potenzmittel, die als vermeint- lich harmlose Nahrungsergänzungen also Lebens- mittel daherkommen. 2023 enttarnten die Sach- verständigen so viele Mittel in einem Jahr wie nie zuvor: Vor vier Schlankmachern und zwei Potenz- mitteln warnte das LUA öffentlich, weil die nicht deklarierten Inhaltsstoffe die Gesundheit der An- wender massiv schädigen können. In der Regel handelt es sich um Produkte, die über das Internet im Ausland bestellt werden. Bei der Einfuhrkontrolle werden sie mit zielsicherem Blick von Zollbeamten sichergestellt und zur abklären- den Untersuchung ans LUA geschickt. Leider be- stätigt sich der Verdacht immer wieder, dass es bei den Waren nicht mit rechten Dingen zugeht. Den Schlankheitsmitteln ist gemein, dass sie Si- butramin enthalten. Dieser Wirkstoff wurde frü- her in Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibig- keit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appe- tithemmende Wirkstoff aber längst keine Zulas- sung mehr. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch To- desfälle sind bekannt. Schlankmacher mit Sibutramin sind deshalb keine harmlosen Nahrungsergänzungsmittel, wie es die Verpackungen oft glauben machen möchten, son- dern nicht zugelassene Medikamente. Sie dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelge- setz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch die vom LUA beanstandeten Mittel „Tur- boslim“ und „Molecule“ versuchten auf irrefüh- rende Weise den Eindruck zu erwecken, es han- dele sich um rein pflanzliche Produkte. Deklariert waren etwa Zutaten wie grüner Tee, Hibiskusblü- ten oder Kaktusfeigen, der hochwirksame Arznei- stoff Sibutramin fehlte dagegen in der Auflistung. Die Verpackung von „Turboslim“ versprach den Anwendern sogar, dass keinerlei Nebenwirkungen auftreten - angesichts des tatsächlichen Inhalts ist das eine lebensgefährliche Falschinformation. Bei „Trex Tea“ handelte es sich um ein weißes Pul- ver, das mit heißem Wasser aufgegossen und ge- trunken werden soll. Auf der Packung deklariert waren lediglich Zutaten wie etwa Gojibeeren-, 38 Proben Zigaretten und Feinschnitt-Tabak hat- ten entweder eine zu geringe Fläche für den kom- binierten Text-Bild-Warnhinweis, eine mangelnde Rückverfolgbarkeit (Track and Trace) oder einen unzulässigen Farbstoff. 11 Proben (Wasser-)Pfeifentabak wurden bean- standet wegen unzulässiger Geschmacksangabe, fehlerhafter oder fehlender EUCEG-Meldung, un- zulässigen Zusatzstoffen (Menthol, Linalol) oder zu geringer Fläche für den kombinierten Text-Bild- Warnhinweis. Eine untersuchte Probe Snus wurde beanstandet, weil Tabak zum oralen Konsum un- zulässig ist. Unterschiedliche Verpackungen, identische Gefahr: Mehrere vom LUA untersuchte Kapseln enthielten den nicht deklarierten Arzneistoff Sildenafil - eine Gefahr für arglose Anwender. © LUA 5 Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt, der Arznei- stoff Sibutramin fehlte. Immerhin riet ein Warn- hinweis Schwangeren, Stillenden, Personen unter 18 Jahren, sowie Patienten mit Leber- und Nie- renerkrankungen, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck oder Depressionen von der Verwendung ab - für Fachleute ein Fingerzeig, dass der „Tee“ Sibutra- min enthalten könnte. Besonders bedenklich waren auch die Kapseln mit dem Namen „Black Panther Slimming Capsule“. Sie enthielten neben Sibutramin auch noch den gesundheitsschädlichen Wirkstoff Phenolphthale- in. Phenolphthalein wirkt abführend und soll da- durch einen schnellen Gewichtsverlust vorgau- keln. Der Wirkstoff wurde wegen des Verdachts auf krebserregende Nebenwirkungen in Deutsch- land bereits vor Jahren vom Markt genommen. Nebenwirkungen statt Lustgewinn Ein weiteres wiederkehrendes Übel sind illega- le und gesundheitsschädliche Potenzmittel mit dem Wirkstoff Sildenafil. Arzneimittel mit Silde- nafil sind in Deutschland zulassungs- und ver- schreibungspflichtig und werden zur Behandlung der erektilen Dysfunktion verwendet. Sie können zahlreiche Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Verdauungs- und Sehstörungen her- vorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme mit einer Reihe von Herzmedikamenten drohen zum Teil le- bensgefährliche Wechselwirkungen. Eine solche Zulassung haben die vom LUA bean- standeten Mittel aber nicht. Weil der Wirkstoff nicht auf den Verpackungen deklariert ist, wis- sen die Anwender gar nicht, welche hochwirksa- men Substanzen sie tatsächlich zu sich nehmen. Zudem werden die im Internet bestellten Produk- te ohne ärztliche Aufsicht eingenommen, was Ne- ben- und Wechselwirkungen ganz besonders ge- fährlich macht. Ein solches Mittel war im Jahr 2023 „Stiff Bull Gold - Instant Coffee“. Dabei handelte es sich nur scheinbar um löslichen Kaffee aus Pflanzenextrak- ten - das braun-weiße Pulver enthielt tatsächlich 6 nicht deklariertes Sildenafil und war damit ein il- legales Potenzmittel. Das war auch bei „Blue Bulls Power“ der indischen Firma Walgrow der Fall. Die LUA-Fachleute wiesen auch in diesem angebli- chen Nahrungsergänzungsmittel den nicht dekla- rierten Viagra-Wirkstoff Sildenafil nach. Wie auch die Mittel zum Abnehmen sind solche Potenzmittel rechtlich gesehen keine Nahrungs- ergänzungsmittel, sondern illegale Medikamente und dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arz- neimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Frei- heits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch wenn der Leidensdruck noch so hoch sein mag: Das LUA rät von dubiosen Mitteln aus dem Internet ab, die schnelles Abnehmen oder schnellen Lustgewinn versprechen. Faulig statt frisch: Beschwerdeproben bei natürlichem Mineralwasser Natürliches Mineralwasser gehört wie auch Quell- oder Tafelwasser für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu den täglichen Lebensmitteln. Viele verbinden mit natürlichem Mineralwasser ein rei- nes, ursprüngliches Produkt, und das ist es in al- ler Regel auch. Wenn aber doch einmal mit dem Wasser etwas nicht stimmt, können die Flaschen als Verbraucherbeschwerden bei den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen abgegeben werden. Zur Untersuchung werden diese Proben dann ans LUA geschickt. Im Jahr 2023 wurden im LUA neben circa 120 Routineproben insgesamt 16 solcher Verbrau- cherbeschwerden natürliches Mineralwasser auf sensorische Abweichungen und chemisch-physi- kalische Parameter untersucht. In 13 dieser Be- schwerdeproben wurden Abweichungen beim Ge- ruch festgestellt: von blumig/fruchtig über muffig, faulig, kohl- und knoblauchartig bis hin zu einem Geruch nach Mineralöl. Sichtbar waren in zwei Proben Schimmel und in einer Probe feine weiße Partikel, die zu einer Trübung des Wassers und da- mit zu einer Beanstandung führten. Wenn eine Verbraucherbeschwerde ins LUA-Labor gelangt, wird zunächst eine sensorische Prüfung auf Aussehen und Geruch durch drei geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen. Anschließend wird versucht, den Ursachen für Ge- ruchsabweichungen auf den Grund zu gehen, und die Wässer werden auf eine Reihe von Parametern untersucht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den folgenden Fragen: • Besteht eine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher? • Ist in den Flaschen das Wasser drin, das auf dem Etikett deklariert wurde? • Ist nur eine einzelne Flasche betroffen, oder möglicherweise eine größere Partie? In vielen Proben sind die Auffälligkeiten nur in ei- ner einzelnen Flasche festzustellen. Weitere Fla- schen aus den Beständen der Verbraucher oder zu Vergleichszwecken im Handel entnommene Fla- schen der gleichen Partie sind dann unauffällig. Die Flasche selbst ist dann offensichtlich die Ursa- che für die Abweichungen. Flaschenmaterial aus Kunststoff nimmt Gerüche sehr gut an. Diese Ge- rüche können nach der Rückgabe der Mehrwegfla- schen beim Reinigen im Abfüllbetrieb nicht rest- los entfernt werden und beeinflussen das nächste eingefüllte Wasser. Ethylcarbamat in Steinobstbränden: Gute Herstellungspraxis ist wichtig Seit den 1980er Jahren ist bekannt: Bei der Des- tillation von Steinobstbränden kann gesundheits- schädliches Ethylcarbamat entstehen. Mit einer guten Herstellungspraxis lässt sich das Problem beherrschen – die Untersuchungen des LUA zei- gen allerdings, dass nicht alle Hersteller das kriti- sche Problem vollständig im Griff haben. Ethylcarbamat ist eine gesundheitlich bedenkli- che Verbindung, die von Natur aus in Steinobst- bränden und Steinobsttresterbränden vorkommt, also zum Beispiel in Kirschwasser oder Bränden aus Mirabelle, Pflaume oder Aprikose. In Stein- obstdestillaten kann Ethylcarbamat aus natürli- chen Bestandteilen der Steine, den Blausäuregly- cosiden, entstehen. Beim Einmaischen der Früchte können die Kerne zerbrechen, und die Blausäu- reglykoside können von den in der Obstmaische ebenfalls natürlich enthaltenen Enzymen zu Blau- säure oder Cyaniden abgebaut werden. Aber auch intakte Steine können bei einer länge- ren Lagerung der fermentierten Maische gerin- Bei Einwegflaschen aus Plastik verhält es sich in- dess anders. Hier ist das oft sehr dünne Flaschen- material in der Lage, Gerüche direkt an das Mine- ralwasser weiterzuleiten. Diese sorgen dann für einen auffälligen Geruch und/oder Geschmack des Mineralwassers. Das LUA empfiehlt daher, in Flaschen abgefüll- tes Wasser nicht in stark riechenden Umgebungen (zum Beispiel in muffigen oder nach Öl riechen- den Kellern) zu lagern. Zudem sollten Mehrweg- flaschen nicht zweckentfremdet werden. Säfte, Grillsaucen, Lacke oder ähnliche Flüssigkeiten ge- hören nicht in Wasserflaschen. Zudem sollten Fla- schen, aus denen bereits getrunken wurde, rasch aufgebraucht und bis dahin im Kühlschrank auf- bewahrt werden, da sich darin sonst Keime ver- mehren können. Bei der Destillation von Steinobstbränden kann ge- sundheitsschädliches Ethylcarbamat entstehen. © EcoPim-studio / AdobeStock 7 Ethylcarbamat ist zwar nur mäßig akuttoxisch, bei Versuchen im Labor wurde jedoch seine erbgut- verändernde (mutagene) Wirkung belegt. 2007 stufte die IARC (International Agency for Research on Cancer) die Substanz außerdem als „wahr- scheinlich krebserregend für den Menschen“ ein. Auf Basis einer Risikobewertung durch die Eu- ropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beschloss die EU-Kommission 2007 des- halb, dass Maßnahmen zu treffen sind, um den Gehalt an dieser gesundheitlich bedenklichen Ver- bindung in Spirituosen zu senken. Zuletzt wurden 2016 Empfehlungen dazu veröf- fentlicht. Darin werden die Hintergründe und der Herstellungsprozess erläutert und erklärt, wie eine gute Herstellungspraxis funktioniert. So sind zum Beispiel Hygiene, Lagerungsbedingungen, Einsatz von Cyanidabscheidern und Kontrolle der (Zwischen-)Produkte genannt. Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass damit Ethylcarbamatgehal- te über 1 Milligramm pro Liter (mg/L) vermeidbar sind. Dieser Gehalt wurde als „Zielwert“ formu- liert, denn es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert für Ethylcarbamat. 2023 wurden im Landesuntersuchungsamt 29 Spirituosen auf Ethylcarbamat untersucht. In neun Proben (31 Prozent der untersuchten Pro- ben) konnte es in Konzentrationen über 0,3 mg/L nachgewiesen werden. Die Spanne lag zwischen 0,3 und 3,9 mg/L. Über dem Zielwert von 1 mg/L lagen sechs Spirituosen (21 Prozent der unter- suchten Proben). Die sechs Produkte wurden vom LUA beanstandet. 8 Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucher- schutzes und weil es sich bei Ethylcarbamat um eine technologisch vermeidbare Kontaminante handelt, werden Steinobstbrände mit Ethylcarba- matgehalten von mehr als 1 mg/L als für den Ver- zehr inakzeptabel beurteilt und damit als nicht si- chere Lebensmittel eingestuft. Zusammen mit dem Gutachten des LUA zur Pro- be erhalten die kommunalen Überwachungsbe- hörden die Empfehlungen der Kommission von 2016, sodass sie konkrete Handlungsempfehlun- gen an der Hand haben, um eine Prozessoptimie- rung beim Hersteller zu unterstützen. Mit der ent- sprechenden guten Herstellungspraxis sollten sich die Gehalte an Ethylcarbamat in Steinobstbrän- den reduzieren lassen. Schutz für die Kleinsten: Spielzeug muss sicher sein Wer Kindern zum Beispiel an Weihnachten Spiel- zeug schenkt, möchte ihnen eine Freude machen – und sie nicht in Gefahr bringen. Das LUA über- prüft Spielzeuge deshalb regelmäßig stichproben- artig im Labor auf mögliche Gesundheitsgefahren. Das Vorgehen der Experten können sich auch Ver- braucherinnen und Verbraucher beim Einkauf zu- nutze machen, denn einige Probleme lassen sich bereits im Geschäft mit bloßem Auge und einer guten Nase erkennen. Im vergangenen Jahr hat das LUA 194 Proben Spielzeug und Scherzartikel untersucht, 33 davon wurden beanstandet. Acht Proben fielen wegen chemischer Parameter auf, und 25 Proben wa- ren nicht sachgerecht gekennzeichnet. Bei einigen Proben waren sowohl Zusammensetzung als auch Kennzeichnung mangelhaft. Beim Eingang einer Spielzeugprobe im Labor spielt - trotz modernster Analysengeräte - die Sensorik nach wie vor eine entscheidende Rolle. Die Fachleute des LUA können bereits anhand des Aussehens und des Geruchs eines Spielzeugs ent- scheiden, auf welche Schadstoffe sie untersuchen sollten. Daran können sich übrigens auch Verbrau- cherinnen und Verbraucher orientieren. Schlecht verarbeitete Produkte mit scharfen Kanten oder auch stark chemisch riechende Produkte sollten im Laden stehen bleiben. Viele Substanzen können allerdings ausschließ- lich in der Laboranalyse sicher nachgewiesen wer- den. Insbesondere Kleinkinder unter 36 Monaten neigen dazu ihr Spielzeug in den Mund zunehmen, um daran zu lutschen oder zu knabbern. Dadurch können - bei entsprechend kleinen Abmessungen - Teile verschluckt oder sogar eingeatmet werden. Und es können sich bedenkliche Stoffe aus dem Spielzeug lösen und vom Kind aufgenommen wer- den. Zu den gesundheitlich bedenklichen Stof- fen, die rechtlich geregelt sind und im Labor ana- lysiert werden können, zählen Weichmacher mit hormonähnlicher Wirkung, krebserregende und erbgutverändernde polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), hautreizendes Formal- dehyd, nicht zugelassene Lösungsmittel (z.B. Ben- zol), nicht zugelassene Farbstoffe, giftige oder Al- lergie auslösende Schwermetalle (wie z.B. Blei, Cadmium und Nickel) und das hormonell wirksa- me Bisphenol A. Luftballons aus Kautschuk wer- den außerdem regelmäßig auf krebserregende N-Nitrosamine sowie N-nitrosierbare Stoffe un- tersucht, Fingermalfarben auf verbotene Farbstof- fe und nicht zugelassene Konservierungsstoffe. Alleine 2023 wurden in drei von insgesamt 32 un- tersuchten Proben Fingermalfarbe verbotene und Allergie auslösende Konservierungsstoffe nach- gewiesen und bemängelt. In weiteren vier Proben waren Farbstoffe enthalten, die streng genommen zwar nur in Kosmetik unzulässig sind - gerade in Spielzeugen für eine besonders empfindliche Ver- brauchergruppe sollten aber überhaupt keine die- ser nicht zugelassenen Stoffe zu finden sein. Erstmalig wurden in diesem Jahr Spielzeugpro- ben aus Papier und Pappe auf die Chlorpropano- le 1,3-Dichlor-2-propanol (1,3-DCP) und 3-Mo- nochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) analysiert. Das krebserregende 1,3-DCP sowie das im Tierversuch nachgewiesen nierentoxisch wirkende 3-MCPD können durch die Hydrolyse von Epichlorhydrin entstehen, welches beispielsweise als Ausgangs- stoff von Nassverfestigungsmitteln oder Leim- stoffen für die Papierherstellung eingesetzt wird. Zwei Proben der 20 untersuchten Spielzeugpro- ben aus Papier und Pappe waren auffällig und wurden bemängelt. Da es für diese Verbindungen derzeit aber keine gesetzlichen Grenzwerte für Spielzeuge gibt, konnten diese Proben nicht aus dem Handel genommen werden. Grundsätzlich werden alle amtlich entnommenen Proben auch auf ihre korrekte Kennzeichnung ge- prüft. Häufig fallen hier Proben z.B. durch das Feh- len der Herstellerangabe und/oder Angaben zur Identifikation auf dem Spielzeug selbst auf. Aber auch Warnhinweise werden nicht immer korrekt angegeben oder fehlen ganz. Siegel ist nicht gleich Siegel Beim Kauf von Spielzeug sollten Verbraucherin- nen und Verbraucher auf das GS-Zeichen für „Ge- prüfte Sicherheit“ achten. Es stellt sicher, dass die Ware von unabhängigen Dritten getestet wur- de. Vergeben wird es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, © Zarya Maxim / AdobeStock ge Mengen Blausäure abgeben. Während des Des- tillationsvorgangs kann sich die Blausäure in allen Fraktionen (also in allen getrennt aufgefangenen Destillaten) anreichern. Unter Lichteinfluss erfolgt eine Oxidation von Cyanid bzw. Blausäure zu Cy- anat, das wiederum mit Ethanol zu Ethylcarba- mat reagiert. Wenn diese Reaktion einmal ausge- löst wurde, kann sie nicht mehr gestoppt werden. Die Bildung von Ethylcarbamat im Destillat wird durch Lichteinfluss und hohe Temperaturen geför- dert. 9

LUA-Bilanz Infektionsprävention 2023

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © candy1812 / AdobeStock SURE: Surveillance nimmt Atemwegserreger in den Fokus Ein eigenes Wächtersystem für Rheinland-Pfalz: Im Januar 2023 startete im LUA das landeseigene Praxis-Sentinel SURE, ein Akronym für „Surveil- lance respiratorischer Erreger“. Ziel des epidemio- logischen Projektes ist es, die aktuelle Verbrei- tung von Erregern akuter Atemwegsinfektionen in Rheinland-Pfalz zu analysieren, um damit die Be- völkerung und die Politik zu informieren. Mithil- fe der Daten können gefährdete Personengruppen gezielt sensibilisiert oder Impfempfehlungen an- gepasst werden. Und so funktioniert SURE: Die teilnehmenden 24 Haus- und 21 Kinderarztpraxen verteilen sich über ganz Rheinland-Pfalz, so dass die Verbreitung der Infektionserreger repräsentativ für die gesam- te rheinland-pfälzische Bevölkerung ist. Jede Pra- xis versendet pro Woche maximal sieben Ab- strichproben von Patientinnen und Patienten mit akuten Atemwegssymptomen an das Landesun- tersuchungsamt (LUA), wobei die Arztpraxen im nordöstlichen Teil von Rheinland-Pfalz ihre Proben an das Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) Koblenz versenden, die Arztpraxen im süd- westlichen Teil an das IHIS Landau. In den Labo- ren werden die Proben mittels PCR untersucht, ei- ner Diagnosetechnik auf Basis der Vervielfältigung des Virusgenoms, die Befunde werden an die Arzt- praxen versandt, so dass die Ärztinnen und Ärzte die Ergebnisse zeitnah mit ihren Patientinnen und Patienten besprechen und bei Bedarf die Behand- lung anpassen können. Die Ergebnisse aus den La- boren des LUA werden in anonymisierter Form außerdem dem Arbeitsbereich Epidemiologie am IHIS Landau für die Auswertung zur Verfügung ge- stellt. Die eingesandten Proben stammen von Patien- tinnen und Patienten aller Al- tersgruppen, so dass SURE auch Aussagen darüber er- möglicht, welche Gruppen aktuell durch bestimmte Erre- ger besonders betroffen sind. Die kontinuierliche strukturierte Sammlung der aus SURE gewonne- nen Informationen ist ein besonderer Vorteil, da dadurch die Verläufe von Infektionswellen über die Zeit verglichen und vorhergesagt werden kön- nen. Derzeit werden die Abstrichproben an den Laboren des LUA auf Influenza A und Influenza B, SARS-CoV-2 sowie Respiratorisches Synzytial-Vi- rus (A/B) untersucht. Influenza A und Influenza B Infektionen mit Influenza A- und B-Viren sind beim Menschen für die saisonale Grippe verant- wortlich, die gewöhnlich zwischen der 40. Kalen- derwoche und der 20. Kalenderwoche des Folge- jahres auftritt, mit einem Höhepunkt zwischen Mitte Februar und Anfang März. Besonders bei äl- teren und immungeschwächten Menschen kön- nen Infektionen mit Influenza schwer verlaufen und zu Krankenhauseinweisungen und vereinzelt auch zu Todesfällen führen - besonders wenn es aufgrund der Schwächung durch die Influenzain- fektion zu einer sogenannten Superinfektion mit Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae), Sta- phylokokken (Staphylococcus spp.), Haemophi- lus influenzae oder anderen bakteriellen Erregern kommt. Der potenziell schwere Verlauf von Influ- enza ist die Basis für die Impfempfehlung für Per- sonen über 60 Jahren und andere vulnerable Per- sonengruppen. Der Impfschutz sollte jedes Jahr erneuert werden, um gegen die jeweils vorherr- schenden Virustypen wirksam zu sein. SARS-CoV-2 SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndro- me-Corona Virus-2) ist der Erreger von COVID-19, welches im Jahr 2019 erstmals in China aufgetre- ten ist und sich seitdem weltweit zu einer ende- misch vorkommenden Krankheit entwickelt hat. COVID-19 hat seit der Pandemie seinen Schre- cken verloren, da beinahe fast jede in Deutschland lebende Person mindestens einmal mit SARS- CoV-2 infiziert war und/oder gegen SARS-CoV-2 geimpft wurde. Das Virus ist durch Mutationen Gesamtzahl der durch die teilnehmenden Arztpraxen eingesandten Proben, aufgeteilt nach Erregernachweisen. zwar infektiöser geworden, hat dafür aber an Viru- lenz eingebüßt. Trotzdem ist COVID-19 weiterhin diejenige Infektionskrankheit, die in Deutschland zu den mit Abstand meisten Krankenhauseinwei- sungen und Todesfällen führt. Es ist also weiterhin unentbehrlich, die Verbreitung zu überwachen. RSV - Respiratorisches Synzytial-Virus (A/B) Respiratorische Synzytial-Viren verursachen bei immunkompetenten Erwachsenen zumeist Sym- ptome, die mit einer gewöhnlichen Erkältung ver- gleichbar sind. Bei Säuglingen, Kleinkindern und immungeschwächten Personen kann RSV aber auch eine schwere Lungenentzündung verursa- chen, so dass eine Krankenhauseinweisung mit Sauerstoffgabe oder sogar mit Beatmung not- wendig werden kann. RSV ist wie die Grippe eine Infektion, die saisonal in den kühleren Monaten auftritt. In Phasen mit hohen Infektionszahlen kann RSV daher zu einer sehr starken Belastung der Kinderstationen in den Krankenhäusern füh- ren, da dann der Großteil der Betten mit RSV-Pa- tientinnen und -Patienten belegt ist. Ergebnisse aus SURE Seit dem Start des Projekts haben die teilnehmen- den Arztpraxen bis zu 185 Proben pro Woche an das LUA eingesandt. In Spätsommer und Herbst war das Infektionsgeschehen hauptsächlich durch SARS-CoV-2 sowie durch andere weniger gefähr- liche Erkältungserreger bestimmt, ab Kalenderwo- che 44 nahmen die Nachweise von RSV zu. In den Ergebnissen ist auch die Grippewelle der Saison 2023/24 deutlich zu erkennen. Beginnend mit ei- nigen Nachweisen ab Kalenderwoche 49 nahmen die Nachweise von Influenza A ab Kalenderwoche 2 deutlich Fahrt auf. Ab Kalenderwoche 7 war ein abnehmender Trend zu beobachten. Während der Untersuchungen ihrer Patientin- nen und Patienten schätzen die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte auch die Schwere der Krank- heitssymptome ein und vermerken dies auf den Probenbegleitscheinen, die zusammen mit den Abstrichproben an die Labore des LUA versandt werden. Es zeigt sich dabei, dass die Symptoma- tik im Durchschnitt schwerer ist, wenn es anteilig © ohenze / AdobeStock 2 3 Kampf gegen die Tuberkulose: Frühe Diagnostik entscheidend Die Tuberkulose zählt weltweit zu den Infektions- krankheiten, die die meisten Todesopfer fordern. Im Jahr 2022 erkrankten nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO weltweit 10,6 Millionen Menschen an Tuberkulose, 1,3 Millionen starben daran. Der öffentliche Gesundheitsdienst spielt eine entscheidende Rolle bei der Kontrol- le dieser Erkrankung. Durch Umgebungs- und Screeninguntersuchungen tragen das LUA und die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter dazu bei, Tuberkulose frühzeitig zu erkennen und die Ver- breitung zu stoppen. Positivitätsrate: Anteil der für die jeweiligen Erreger positiv getesteten Proben an allen eingesandten Proben aus den jeweils zurückliegenden 4 Kalenderwochen; Grauer Bereich: offizielle Grippesaison zwischen Kalenderwoche 40 und Kalenderwoche 20. viele Nachweise von Influenza und RSV gibt, wäh- rend Patientinnen und Patienten, bei denen kei- ner der untersuchten Erreger nachgewiesen wur- de, leichtere Symptome zeigen. Die Positivitätsrate eines bestimmten Erregers be- schreibt jeweils den Anteil der untersuchten Pro- ben, in denen dieser Erreger nachgewiesen wurde. Die Positivitätsraten erlauben den Vergleich zwi- schen den untersuchten Erregern, also welche Er- reger zu einem bestimmten Zeitpunkt den größ- ten Einfluss auf das Infektionsgeschehen durch respiratorische Infektionskrankheiten haben. Da die Positivitätsraten unabhängig von der Anzahl der eingesandten Proben sind, können verschiede- ne Saisons verglichen werden, auch wenn die An- zahl der teilnehmenden Arztpraxen über die Zeit zugenommen hat. Je länger SURE besteht, desto besser wird auch die Vergleichbarkeit des Infekti- onsgeschehens mit vorausgegangenen Saisons. In SURE werden Proben aus allen Altersgruppen ausgewertet, da sowohl Haus- als auch Kinder- 4 arztpraxen teilnehmen. Dabei zeigt sich beispiels- weise in den Kalenderwochen 5 bis 8 des Jah- res 2024, dass alle Altersgruppen von Infektionen durch Influenza betroffen sind, wobei die Positivi- tätsrate mit 70 Prozent aller eingesandten Proben im Kindergartenalter, also bei Kindern zwischen zwei und fünf Jahren am höchsten ist. Die Positivi- tätsraten für RSV sind mit weniger als 10 Prozent in den meisten Altersgruppen vergleichsweise ge- ring. Gleichzeitig ist aber deutlich erkennbar, dass RSV bei Säuglingen und Kleinkindern unter zwei Jahren mit einer Positivitätsrate von 35 Prozent der bedeutendste Atemwegserreger war. Aktuelle Ergebnisse aus SURE werden wöchentlich im SURE-Wochenbericht veröffentlicht und kön- nen auf der Homepage des LUA heruntergeladen werden. Dazu untersucht das LUA Proben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Tuberkulosebakterien. Dabei wird das sogenannte Sputum, ein Sekret der tieferen Atemwege, auf Tuberkulosebakterien un- tersucht. Bei den untersuchten Patienten handelt es sich größtenteils um Menschen aus den Auf- nahmeeinrichtungen für Asylbegehrende oder um Vertriebene aus Kriegsgebieten. Pro Jahr werden so im Labor des LUA Proben von etwa 1.200 bis 1.500 Patientinnen und Patienten untersucht. Diese Untersuchung stellt eine recht- zeitige Isolation der Infizierten sicher, wodurch eine Verbreitung der Tuberkulose effektiv verhin- dert wird. Zudem können die Infizierten zeitnah eine geeignete Therapie durch die kombinierte Gabe mehrerer Antibiotika erhalten - wodurch die Heilungschancen als sehr gut eingeschätzt wer- den können. Die Erreger der Tuberkulose sind sehr langsam wachsende, stäbchenförmige Bakterien. Sie verfü- gen zudem über eine besonders widerstandfähi- ge Zellmembran, die ihnen den Begriff „säurefes- te Stäbchen“ eigebracht hat. Diese Besonderheit wird im Labor zur mikroskopischen Diagnostik ge- nutzt. Neben der Mikroskopie werden die Bakte- rien auch kulturell nachgewiesen. Es kann jedoch bis zu acht Wochen dauern, bis ein Ergebnis vor- liegt. Weitere sinnvolle Hinweise zum Nachweis der Bakterien kann die molekularbiologische Dia- Tuberkulose führt zu Husten, Brustschmerzen und Atemnot. © Pormezz / AdobeStock gnostik geben. Der Vorteil ist, dass diese Diagnos- tik nur wenige Stunden dauert, der Nachteil ist allerdings, dass sie zwar die Ergebnisse der Mikro- skopie und der kulturellen Ansätze untermauert, sie kann aber alleine nicht für eine sichere Diag- nose verwendet werden. Zu den Mykobakterien die beim Menschen eine Tuberkulose verursachen können, zählen insge- samt zehn Arten, welche zusammenfassend als „Mycobacterium-Komplex“ bezeichnet werden. Der häufigste Erreger ist Mycobacterium tuber­ culosis. Wie ist die Situation in RLP? Im LUA wurden im Jahr 2023 insgesamt 1.434 Pa- tientenproben auf Tuberkulosebakterien unter- sucht. In 18 Proben konnte durch die kulturelle Anzucht der Nachweis von Mycobacterium tuber- culosis erbracht werden. Mit 62% (2022: 55%) war der größte Anteil der Proben von männlichen Patienten, 27% (2022: 33,0%) waren von weibli- chen Patientinnen, und bei 11% (2022: 11%) fehl- te die Angabe des Geschlechts auf dem Einsender- schein. Mit 14,2% stammten die meisten Proben von Personen aus Syrien (2022: 17,8%), gefolgt mit 9,2% aus Afghanistan (2022: 16,2%) und mit 5 PTA und MTA: Ausbildungsberufe für Apotheke und Labor verändern sich Die Erste Hälfte des Jahres 2023 stand für die Ge- sundheitsfachschulen des LUA ganz im Zeichen der neuen Ausbildungsgesetze sowohl im Schul- zweig für Medizinische-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA) als auch im Schulzweig für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA). Nach den Sommerferien star- teten die Lehrgänge erstmals unter neuen gesetz- lichen Gegebenheiten. Anzahl der im LUA untersuchten Proben nach Herkunftsland im Jahr 2023 (ab mindestens 10 Proben und ohne Pro- ben unbekannter Herkunft. 8,3% aus Pakistan (2022: 6,1%). Im Vergleich zum Vorjahr hat mit 7,2% in 2023 die Anzahl der untersuchten Proben von Vertriebenen aus der Ukraine (2022: 19,2%) deutlich abgenommen. Der relative Anteil der Proben von Personen aus Deutschland hat sich mit 4,0% in 2023 dahinge- gen nur wenig erhöht (2022: 3,5%). Erfreulich: Bei den 18 Proben mit kulturellem Nachweis von Mycobacterium tuberculosis wa- ren in allen Fällen die Bakterien sensibel gegen- über den klassischen Antibiotika wie Isoniazid, Ri- fampizin, Ethambutol oder Pyrazinamid und die Erkrankung somit gut therapierbar. Dies ist ein er- freuliches Ergebnis und zeigt, dass die derzeitige Strategie bei der Diagnostik aber auch der Thera- pie in Rheinland-Pfalz erfolgreich ist. Quo vadis? Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der Tuber- kulose entwickelt. Diese Strategie basiert unter anderem auf zwei Säulen: ■ Der integrierte Patientenversorgung ein- schließlich der Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Tuberkulosediagnostiken, die Verschreibung wirksamer Medikamente, die 6 ■ Überwachung der Patienten während der Be- handlung und die Unterstützung von Maß- nahmen zur Verhinderung der Weiterverbrei- tung der Krankheit. Der Intensivierung von Forschung und Inno- vation Die WHO-Strategie zur Bekämpfung der Tuberku- lose zielt darauf ab, die Tuberkuloseinzidenz wei- ter zu reduzieren und die Infektionskrankheit zu „eliminieren“. Letzteres wird laut WHO erreicht, wenn weniger als ein Erkrankungsfall pro eine Mil- lion Einwohner pro Jahr nachgewiesen wird. Ge- mäß dem kürzlich veröffentlichten Bericht des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) und der WHO zeigt sich, dass, ob- wohl es einen generellen Rückgang der Tuberku- loseinzidenz in der Europäischen Region gibt, die- ser aktuelle Rückgang nicht ausreicht, um die angestrebten Ziele zur Beendigung der Tuberkulo- seepidemie bis 2030 zu erreichen. Weitere Maß- nahmen wie das frühzeitige Erkennen und Behan- deln von Tuberkuloseinfektionen, die Förderung von Screening-Programmen für gefährdete Bevöl- kerungsgruppen und die Stärkung der öffentlichen Gesundheitssysteme sollten zur effektiven Kont- rolle und Prävention von Tuberkulose intensiviert werden. Im MTA-Bereich gab es tatsächlich grundlegen- de Änderungen. Zunächst wäre da die Umbe- nennung des Berufs in Medizinische Technologin beziehungsweise Medizinischer Technologe für La- boratoriumsanalytik (MT-L) zu nennen. Neu ist auch, dass die Auszubildenden bei einem Träger der praktischen Ausbildung angestellt sind und eine Ausbildungsvergütung erhalten. Diesen Trä- ger zu finden, gestaltete sich für die Schulen des LUA schwierig. Einerseits mussten neue Auszubil- dende gewonnen werden, andererseits konnten noch keine klaren Aussagen zu den notwendigen Verträgen und Ausbildungsvergütungen gemacht werden. Inzwischen ist ein Träger gefunden. Große Veränderungen gibt es aber auch im kon- kreten Ablauf: In der praktischen Ausbildung in den externen Laboren müssen nun doppelt so vie- le Stunden (2.000 an der Zahl) in unterschiedli- chen Zeiträumen abgeleistet werden. Diese neu- en Gegebenheiten stellen die Labore bis heute vor eine große Herausforderung. Für die Schulen aber nicht minder, denn erst die Bereitschaft der Labo- re, Auszubildende während der Schulzeit praktisch auszubilden, ermöglicht die theoretische Ausbil- dung im Schulbetrieb. Alle Beteiligten haben mit Hochdruck an den Lö- sungen der Aufgaben gearbeitet. Am Ende konnte erfreulicherweise die Rhein-Mosel-Fachklinik als Träger der Ausbildung sowie ausreichend viele La- borplätze für 18 Auszubildende an der MT-L-Schu- le Koblenz gefunden werden. An der MT-L-Schule des LUA in Trier beginnt der erste Lehrgang nach den neuen Ausbildungsregeln im Sommer 2024. Natürlich tun sich bei diesen grundlegenden Ver- änderungen immer noch Fragen auf, und es gibt Bedarf zur Anpassung. Auch in den kommen- den Jahren werden sich die Gesundheitsfachschu- len deshalb immer wieder mit dem neuen Ge- setz über Berufe in der medizinischen Technologie (MTB-G) beschäftigen. Mit moderner Technik: Eine MTA-Schülerin betrachtet eine Gewebeprobe unter dem Mikroskop. © LUA 7 Neue Ausbildungsinhalte für PTA Die PTA-Schule hat im September 2023 ebenfalls mit dem ersten Lehrgang nach dem neuen Be- rufsgesetz gestartet. Die Änderungen im Ablauf der Ausbildung sind hier aber nicht so grundle- gend wie bei den MT-L. Allerdings gibt es das neue Unterrichtsfach „Übungen zur Abgabe und Bera- tung“. Darin werden die Grundlagen für eine gute und richtige Beratung in der Apotheke gelegt, und es wird auch praktisch in Rollenspielen geübt. Zu diesem Zweck wurde in der PTA-Schule ein un- genutzter Laborraum in einen Unterrichtsraum umgewandelt, in dem noch eine Übungsapothe- ke entstehen soll. Nicht zuletzt ist nun die Ver- wendung digitaler Medien in einigen Unterrichts- fächern ausdrücklich verankert worden. Zu diesem Zweck wurden ausreichend Laptops angeschafft, damit nun in mehreren Klassen parallel mit Hilfe diverser Datenbanken recherchiert werden kann. Um neue Schüler zu gewinnen, wurde an der PTA- Schule im Januar 2023 der alljährliche Tag der offenen Tür veranstaltet. Zusätzlich gab es im 8 Herbst erstmalig einen Schnuppertag. Dieser Tag konnte Interessierten einen Einblick in den Un- terricht gewähren. Im Gegensatz zum Tag der of- fenen Tür, bei dem die Besucher in den Laboren mitmachen können, war hier die Möglichkeit ge- geben, ganz konkret zu erfahren, wie zum Beispiel die Fächer Arzneimittelkunde, Galenik, Fachrech- nen oder Gefahrstoffkunde unterrichtet werden. Während der Tag der offenen Tür gerne von ehe- maligen Schülern genutzt wird, um an die alte Wirkungsstätte zurückzukehren, ist der Schnup- pertag nur für neue Auszubildende gedacht. Das Angebot wurde so gut genutzt, dass im Februar 2024 ein weiterer Schnuppertag stattfand. Absolventen verabschiedet Dass die Anstrengungen der Gesundheitsfach- schulen auch Früchte tragen, wurde bei zwei Ab- schiedsfeiern im Jahr 2023 deutlich: In Trier konn- ten 20 frischgebacken PTA sowie 11 MTA ins Berufsleben entlassen werden. Auf dem Arbeits- markt wurden sie schon sehnsüchtig erwartet, denn in beiden Berufszweigen ist die Nachfrage nach Fachpersonal sehr groß.

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