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21. UN Klimakonferenz (COP 21 / CMP 11)

Die 21. UN-Klimakonferenz und gleichzeitig das 11. Treffen zum Kyoto-Protokoll fand vom 30. November bis zum 12. Dezember 2015 in Paris statt. Dieser Konferenz wurde eine wichtige Bedeutung zugemessen, da hier ein neues Klimaschutz-Abkommen in Nachfolge des Kyoto-Protokolls verabschiedet werden sollte. Am 12. Dezember wurde von den 195 Nationen ein historisches Klimaabkommen beschlossen, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, vorsieht und das Paris-Abkommen genannt wird.

Dritte UN-Klimakonferenz in Kyoto (COP 3)

Die dritte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention fand vom 1. bis zum 11. Dezember in Kyoto, Japan statt. Nach langwierigen Verhandlungen kam es am 11. Dezember zum Durchbruch und damit zur Verabschiedung des Kyotos-Protokolls. Es enthielt erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für die Industrieländer. Konkrete Details zur Umsetzung des Protokolls wurden nicht festgelegt, diese wurden in den nachfolgenden Klimakonferenzen geklärt.

Neunte UN-Klimakonferenz in Mailand (COP 9)

Die neunte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 9) fand vom 1. bis zum 12. Dezember in Mailand in Italien statt. Die Klimakonferenz wurde zunächst durch die widersprüchlichen Aussagen aus Russland zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und der Unsicherheit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kyoto-Protokolls, sowie der Darstellung des US-amerikanischen Ansatzes der Klimapolitik in den Medien und in Nebenveranstaltungen bestimmt. Trotzdem gelang es auf dem Klimagipfel die Unterstützung der überwältigenden Mehrheit der Staatengemeinschaft für das Kyoto-Protokoll deutlich zu machen. Außerdem wurde der Abschluss der zweijährigen Verhandlungen über die Regeln für die Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte in Entwicklungsländern erzielt. Damit wurde die letzte Lücke in den Umsetzungsregeln des Kyoto Protokolls geschlossen.

Siebte UN-Klimakonferenz in Marrakesch (COP 7 )

Vom 29. Oktober bis 10. November 2001 fand in Marrakesch, Marokko die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 7) statt. Zentrales Ergebnis der UN-Klimakonferenz war das Übereinkommen von Marrakesch, ein Paket von 15 Entscheidungen zur Ausgestaltung und Umsetzung des Kyoto-Protokolls, unter anderem zum System der Erfüllungskontrolle, zur Nutzung der sogenannten Kyoto-Mechanismen, zur Anrechenbarkeit von Senken sowie zur Förderung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern. Mit dem Abkommen von Marrakesch hat die Konferenz den Weg frei gemacht für das in Kraft treten des Kyoto-Protokolls.

Erster nationaler Bericht über die Emission von Treibhausgasen

Als Unterzeichnerstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN FCCC) und des Kyoto-Protokolls ist Deutschland verpflichtet, über seinen Ausstoß an Treibhausgasen zu berichten. Diese so genannten Emissionsinventare sind jährlich zu erstellen, zu veröffentlichen und fortzuschreiben. Mit dem Nationalen Inventarbericht (National Inventory Report, NIR) 2003 werden nun erstmalig die Methoden und Annahmen, die der Erstellung der Emissionsinventare zugrunde liegen, beschrieben und erklärt. Der Bericht bezieht sich auf die Emissionsinventare für die Jahre von 1990 bis 2001.

Klimarahmenkonvention

Die KRK wird anfangs von ca. 50 Staaten ratifiziert, im Mai 1997 bereits von 166 Staaten. Das Ziel dieser Konvention ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf ein Niveau, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert.

Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2014

As a Party to the United Nations Framework on Climate Change (⁠ UNFCCC ⁠), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. In February 2005, the Kyoto Protocol entered into force. As a result, for the first time ever the international community of nations is required to implement binding action objectives and instruments for global climate protection. This leads to extensive obligations vis-à-vis the preparation, reporting and review of emissions inventories. As a result of Europe's own implementation of the Kyoto Protocol, via the adoption of EU Decision 280/20041, these requirements became legally binding for Germany in spring 2004. Veröffentlicht in Climate Change | 28/2014.

Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2011

As a Party to the United Nations Framework on Climate Change (⁠ UNFCCC ⁠), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. In February 2005, the Kyoto Protocol entered into force. As a result, for the first time ever the international community of nations is required to implement binding action objectives and instruments for global climate protection. This leads to extensive obligations vis-à-vis the preparation, reporting and review of emissions inventories. As a result of Europe's own implementation of the Kyoto Protocol, via the adoption of EU Decision 280/20041, these requirements became legally binding for Germany in spring 2004. Veröffentlicht in Climate Change | 12/2011.

Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2016

As a Party to the United Nations Framework on Climate Change (⁠ UNFCCC ⁠), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. In February 2005, the Kyoto Protocol entered into force. As a result, for the first time ever the international community of nations is required to implement binding action objectives and instruments for global climate protection. This leads to extensive obligations vis-à-vis the preparation, reporting and review of emissions inventories. As a result of Europe's own implementation of the Kyoto Protocol, via the adoption of EU Decision 280/20041, these requirements became legally binding for Germany in spring 2004. Veröffentlicht in Climate Change | 24/2016.

Erstes globales Klimaschutzabkommen beschlossen

Am 12. Dezember 2015 einigte sich die Weltklimakonferenz in Paris auf das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es legt fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss. Ab 2020 werden die Staaten alle fünf Jahre neue Klimaschutzpläne vorlegen, die so ambitioniert wie irgend möglich sein müssen. Für diese Pläne gilt das verbindliche Prinzip, dass sie nicht abgeschwächt werden dürfen, sondern immer ehrgeiziger werden müssen. Außerdem muss jedes Land über seine Treibhausgasemissionen berichten, damit die Fortschritte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch der Realität entsprechen. Das Abkommen enthält das feste Versprechen, die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll den ärmsten und verwundbarsten Ländern auch dabei helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen - zum Beispiel durch Klimarisikoversicherungen oder eine bessere Schadensvorsorge. Das Abkommen überwindet die veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Anstelle der alten Zweiteilung soll eine faire Differenzierung dafür sorgen, dass jeder so viel beiträgt, wie er kann.

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