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Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen

<p>Umweltbelastungen verursachen hohe Kosten für die Gesellschaft, etwa in Form von umweltbedingten Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfällen oder Schäden an Ökosystemen. Im Jahr 2022 betrugen die Umweltkosten in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung mindestens 301 Milliarden Euro. Eine ambitionierte Umweltpolitik senkt diese Kosten und entlastet damit die Gesellschaft.</p><p>Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Umweltkosten</p><p>Umweltkosten sind ökonomisch höchst relevant. Das zeigte bereits der sogenannte „Stern Report“ im Jahr 2006, der die allein durch den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandprodukts bezifferte. Auch fünfzehn Jahre nach Erscheinen des „Stern Reviews“, bekräftigt der Ökonom Nicholas Stern, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen und ruft erneut zu entschiedenem Handeln im Kampf gegen den Klimawandel auf (Stern 2006 und Stern 2021). Auch auf Deutschland bezogene Schätzungen zeigen die ökonomische Bedeutung allein der durch Luftschadstoffe und Treibhausgase entstehenden Kosten. So haben die deutschen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠- und Luftschadstoff-Emissionen in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung im Jahr 2022 Kosten in Höhe von mindestens 301 Milliarden Euro verursacht (siehe Abb. "Umweltkosten durch Treibhausgase und Luftschadstoffe für Strom-, Wärmeerzeugung und Straßenverkehr").</p><p>* Basierend auf Kaufkraft 2024<br> **Klimaschadenskosten ab 2020 basieren auf dem GIVE-Modell, Werte vor 2020 auf dem Vorgänger Modell FUND</p><p>Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien sowie Energiedaten, TREMOD 6.53</p><p>Umweltkosten der Strom- und Wärmeerzeugung</p><p>Bei der Strom- und Wärmeerzeugung entstehen hohe Umweltkosten. Sie unterscheiden sich in Abhängigkeit von den eingesetzten Energieträgern deutlich. Stromerzeugung mit Braunkohle verursacht die höchsten Umweltkosten, gefolgt von den fossilen Energieträgern Öl und Steinkohle. Bereits deutlich niedriger liegen die Umweltkosten der Stromerzeugung aus Erdgas. Am umweltfreundlichsten ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (siehe Tab. „Umweltkosten der Stromerzeugung“).</p><p>Auch bei der Wärmeerzeugung ist der eingesetzte Energieträger ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der entstehenden Umweltkosten (siehe Tab. „Umweltkosten der Wärmeerzeugung der privaten Haushalte“). Heizen mit Kohle und Strom verursacht mit Abstand die höchsten Umweltkosten. Schon mit deutlichem Abstand folgen die Fernwärmeversorgung und das Heizen mit Heizöl und Erdgas. Die Umweltkosten der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung liegen noch deutlich darunter. Dies zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt die entstehenden Umweltkosten deutlich verringert.</p><p>Die Kostensätze der Strom- und Wärmeerzeugung berücksichtigen dabei lediglich die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a>⁠ von Luftschadstoffen und Treibhausgasen, die Kosten infolge der Emission toxischer Stoffe (Quecksilber etc.) oder der Zerstörung von Ökosystemen infolge von Landnutzungsänderungen sind auf Grund fehlender Datenverfügbarkeit nicht eingeschlossen.</p><p>Umweltkosten des Verkehrs</p><p>Verkehr verursacht neben Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen auch Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft, beispielsweise durch die Zerschneidung der Landschaft. Um die Kostensätze für den Straßenverkehr in Deutschland zu bestimmen, werden zunächst die Emissionen aus dem Betrieb der verschiedenen Fahrzeugtypen ermittelt. Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung der Kraftstoffe sowie durch Reifenabrieb und Staubaufwirbelungen. Im Anschluss daran werden die indirekten Emissionen, d. h. Emissionen aus den anderen Phasen des Lebenszyklus geschätzt (zum Beispiel Herstellung, Wartung, Entsorgung sowie die Bereitstellung der Kraftstoffe). Während die meisten Emissionen der konventionellen Antriebe beim Fahren entstehen, sind bei der Elektromobilität die indirekten Emissionen bedeutender. Die Unterschiede zwischen den ermittelten Umweltkosten der einzelnen Verkehrsträger sind beträchtlich (siehe Tab. „Umweltkosten für verschiedene Fahrzeugtypen“).</p><p>Umwelt- und Gesundheitsschäden aus Luftschadstoffemissionen sind in Städten höher als in ländlichen Gebieten. Das zeigt der Vergleich der verkehrsbezogenen Kostensätze in Stadt und Land. Um diese Kostensätze – also die Kosten pro Personen- oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tonnenkilometer#alphabar">Tonnenkilometer</a>⁠ – zu bestimmen, müssen die jeweiligen Emissionen pro Fahrzeugtyp und die Anteile von Fahrleistungen in städtischen und ländlichen Gebieten berücksichtigt werden. Die Unterschiede zwischen den Fahrzeugtypen sind zum Teil beträchtlich: So sind zum Beispiel Linienbusse zu rund 57 Prozent (%) in der Stadt unterwegs, Reisebusse hingegen nur zu 9 %.</p><p>Die Kostenschätzungen verdeutlichen beispielsweise die Vorteile eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs: PKW mit einem Benzin-Motor verursachten 2024 Umweltkosten von 7,66 Eurocent pro ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Personenkilometer#alphabar">Personenkilometer</a>⁠ (Pkm), Nahverkehrszüge 4,88 Eurocent pro Pkm und Linienbusse nur 4,60 Eurocent pro Pkm.</p><p>Umweltkosten der Landwirtschaft</p><p>Ein weiteres wirtschaftliches Feld mit hohen Umweltwirkungen ist die Landwirtschaft. Durch die Produktion von Lebensmitteln und Energieträgern aber auch mit ihrem Potenzial, Kulturlandschaften zu prägen und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ zu erhalten, erfüllt die Landwirtschaft wichtige Funktionen für die Gesellschaft. Demgegenüber stehen aber auch zentrale negative Umweltwirkungen der Landwirtschaft. Zu diesen gehören neben Landnutzungsänderungen und der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a>⁠ von Treibhausgasen auch die Emission von Stickstoff und Phosphor. Der Kostensatz für die Ausbringung eines Kilogramms (kg) Phosphor beträgt dabei 5,33 Euro2024. Bei der Ausbringung von Stickstoff fallen Umweltkosten in Höhe von durchschnittlich 11,23 Euro2024 pro kg an.</p><p>Wozu dienen Umweltkostenschätzungen?</p><p>Schätzungen von Umweltkosten sind vielseitig nutzbar. Sie zeigen, wie teuer unterlassener Umweltschutz ist und untermauern die ökonomische Notwendigkeit anspruchsvoller Umweltziele. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch die Kosten und Nutzen von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen besser ermitteln. Dies gilt beispielsweise für die Bewertung von Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien oder zum Schutz von Ökosystemen, die einen beträchtlichen Nutzen in Form von vermiedenen Umwelt- und Gesundheitsschäden haben.</p><p>Die Schätzung von Umweltkosten ist auch bei Entscheidungen über den Ausbau der Infrastruktur wichtig, etwa bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans, in den Umweltkostenschätzungen bereits einfließen. Ohne Berücksichtigung der Umweltkosten würden Investitionen in umweltfreundliche Verkehrssysteme systematisch benachteiligt und das Verkehrsnetz stärker ausgebaut, als dies gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre. Darüber hinaus können Umweltkostenschätzungen auch im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung wertvolle Informationen liefern.</p><p>"Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten" des Umweltbundesamtes</p><p>Es gibt eine Fülle von Studien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Umweltkosten schätzen. Die Schätzungen unterscheiden sich dabei je nach nationalen Gegebenheiten und methodischer Herangehensweise.</p><p>Eine seriöse und verlässliche Schätzung der Umweltkosten erfordert, wissenschaftlich anerkannte Bewertungsverfahren zu nutzen. Die Bewertungsmaßstäbe sollten begründet und möglichst für alle Anwendungsfelder identisch sein. Annahmen und Rahmenbedingungen müssen transparent gemacht werden. Dadurch lassen sich auch die Bandbreiten der Schätzungen in vielen Fällen erheblich eingrenzen.</p><p>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ hat daher auf Grundlage der Arbeiten von Fachleuten mehrerer Forschungsinstitute (INFRAS, Fraunhofer ISI, EIFER, UFZ, CE Delft, David Anthoff (UC Berkeley)) die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten erarbeitet. Die derzeit aktuellste Version stellt die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodological-convention-32-for-the-assessment-of">Methodological Convention 3.2 for the Assessment of Environmental Costs</a> (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) dar, bei der es sich um eine Teilaktualisierung der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodenkonvention-umweltkosten">Methodenkonvention 3.1: Kostensätze</a>. Im Zuge der Teilaktualisierung wurden insbesondere die beiden Kapitel zur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a>⁠ von Treibhausgasen und Luftschadstoffen überarbeitet: Die hier veröffentlichten Kostensätze basieren auf einem neuen Modell (Treibhausgase) bzw. auf aktualisierten Berechnungen und Annahmen (Luftschadstoffe). Auch in den übrigen Kapiteln wurden die neu ermittelten Kostensätze für Luftschadstoffe und Treibhause berücksichtigt. Abgesehen davon bilden die übrigen Kapitel jedoch weiterhin den Stand der Methodenkonvention 3.1 ab. Für 2025 ist die Veröffentlichung der umfassend überarbeiteten Methodenkonvention 4.0 geplant, welche dann sowohl in Deutsch wie auch in Englisch erscheinen soll.</p><p>Internalisierung von Umweltkosten</p><p>Umweltkosten sollten grundsätzlich internalisiert – also den Verursachern angelastet – werden. Da dies bisher nur unzureichend geschieht, gibt es keine hinreichenden wirtschaftlichen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten sagen nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Die Umweltkosten müssen vor allem in Bereichen die besonders hohe Umweltschäden verursachen, stärker als bisher in Rechnung gestellt werden. Dies würde beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker fördern, die Anreize zur Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft und im Baugewerbe würde die Berücksichtigung der Umweltkosten dazu führen, dass nachhaltigere Produktions- und Konsummuster auch wirtschaftlich lohnender werden.</p><p>Methodik zur Schätzung von Klimakosten </p><p>Emissionen von Kohlendioxid (CO2) sind der Hauptverursacher des Klimawandels. Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) empfiehlt auf Grundlage der Methodenkonvention für im Jahr 2024 emittierte Treibhausgase einen Kostensatz von 300 Euro2024 pro Tonne Kohlendioxid (t CO2) zu verwenden (1% Zeitpräferenzrate). Bei einer Gleichgewichtung klimawandelverursachter Wohlfahrtseinbußen heutiger und zukünftiger Generationen (0% Zeitpräferenzrate) ergibt sich ein Kostensatz von 880 Euro2024 pro Tonne Kohlendioxid. Dabei bezeichnet Euro2024 jeweils die Kaufkraft des Euro zu Beginn des Jahres 2024. Auch für die Treibhausgase Methan und Lachgas können basierend auf dem Greenhouse Gas Impact Value Estimator (GIVE) Modell Klimakostensätze ermittelt werden, welche in der Tabelle „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“ dargestellt sind. Die Kosten infolge der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a>⁠ anderer Treibhausgase können mit Hilfe des Treibhausgaspotenzials (Global Warming Potential) ermittelt werden.</p><p>Die Schäden, die durch die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen entstehen, steigen im Zeitablauf, beispielsweise da der Wert von Gebäuden und Infrastrukturen, die durch Extremwetterereignisse geschädigt werden, steigt. Daher steigen auch die anzusetzenden Kostensätze im Zeitablauf (siehe Tab. „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“). Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodological-convention-32-for-the-assessment-of">Methodenkonvention 3.2: Kostensätze</a> (aktuell nur in englischer Sprache verfügbar).</p>

Katrin Eder: „Rheinland-Pfalz stärkt die regionale Mobilität sowie den Klima- und Hochwasserschutz durch Mittel aus dem Sondervermögen“

Angesichts massiver Klimaveränderungen wird die Vorsorge verstärkt – Gesamtvolumen fast 400 Millionen Euro Das Umwelt- und Klimaschutzministerium erhält im Rahmen des Sondervermögens erhebliche zusätzliche Mittel, um gezielt in den Klimaschutz, insbesondere in die nachhaltige Mobilität, den Wald sowie in den Hochwasserschutz zu investieren. „Mit diesen Mitteln können wir entscheidende Schritte hin zu mehr Mobilität für die Menschen sowie zu einem weiter verbesserten Schutz bei klimawandelbedingtem Starkregen und Hochwasser gehen“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Wir stärken unsere Wälder, verbessern damit den Wasserhaushalt und sorgen dafür, dass der öffentliche Nahverkehr weiter gestärkt, umweltfreundlicher und barrierefreier wird.“ Alleine 50 Millionen Euro werden in den nächsten Jahren in die Neuanlage von Klimaschutzwäldern, den Wasserrückhalt im Wald, den klimaresilienten Waldumbau sowie in die Förderung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe im Baubereich investiert. „Rheinland-Pfalz als das waldreichste deutsche Bundesland wird hier beispielhaft vorangehen. Investitionen in unsere Wälder sind echte Zukunftsinvestitionen. Sie rechnen sich ökologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich zugleich. Der Wald schützt das Klima, indem er CO2 speichert, sorgt für sauberes Wasser, bietet Tieren und Pflanzen Lebensraum, liefert den nachwachsenden Rohstoff Holz und ist nicht zuletzt ein wichtiger Freizeit- und Erholungsraum. Jeder investierte Euro, den wir in stabile klimaangepasste Wälder stecken, spart uns morgen Kosten für Klimaschäden“, führte Ministerin Eder aus. Im Bereich der öffentlichen Mobilität werden Mittel für den Ausbau und die Reaktivierung von Schienenwegen, die Elektrifizierung von Bahnstrecken sowie den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Bahnhöfen bereitgestellt. „Nachhaltige und leicht erreichbare Mobilität ist ein zentrales Thema für die Menschen, eine Frage der Gerechtigkeit, aber auch der Schlüssel für ein klimafreundliches und zukunftsfähiges Land. Jede Reaktivierung, jede Elektrifizierung und jeder barrierefreie Bahnhof bedeutet weniger Emissionen und mehr öffentliche Teilhabe. Der Bund hat die Infrastruktur lange vernachlässigt, so dass sie ziemlich marode ist. Da müssen wir jetzt entschieden gegensteuern“, führte Mobilitätsministerin Katrin Eder aus. Auch die Anpassung an den Klimawandel wird gestärkt: Geplant sind Investitionen in moderne Hochwasserschutzanlagen und -rückhaltungen sowie in deren Erneuerung und Verstärkung zum Schutz von Menschen und Umwelt. „Projekte vor Ort zum Schutz vor Hochwasser sind Investitionen in unsere Lebensgrundlage. Wir wissen Extremwetterereignisse werden in den kommenden Jahren stark zunehmen. Gelder, die in den Hochwasserschutz fließen, schützen letztlich unsere Lebensgrundlage“, so Ministerin Eder. Insgesamt werden in den nächsten Jahren in den Bereichen Mobilität und Hochwasserschutz fast 340 Millionen Euro investiert werden. Hinzu kommen 50 Millionen Euro für klimaresilienten Wald. „Diese Vorhaben zeigen, dass wir Klimaschutz, Mobilität und Klimawandelfolgenanpassung gemeinsam denken“, so Ministerin Eder. „Jeder investierte Euro trägt dazu bei, unser Land zukunftsfähiger und lebenswerter zu machen.“

Ankauf von Emissionszertifikaten aus dem KTF?

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, am 24.08. und am 27.08. haben die Süddeutsche und der Spiegel zu den Plänen, dass Emissionszertifiakte womöglich aus dem KTF bezahlt werden müssen, berichtet [1] und [2]. Dies hat große Wellen geschlagen und auch sämtliche Fachpolitiker:innen zu ablehnenden Kommentierungen veranlasst. Insbesondere die der eigenen Regierungsfraktionen, die sich dagegen aussprechen. Daher dürfte das öffentliche spätestens hier Interesse klar sein. Dennoch möchte ich betonen, dass ich zusätzlich um Beantwortung nach §3 UIG bitte. Nun wäre meine Bitte an Sie, dass sie mir - alle Unterlagen (inkl. aller Gesprächsnotizen, Vermerke, Dienst- und Handlungsanweisungen, E-Mailverkehr, Anträge zur Remonstration und weiteren Gutachten etc.) und aller thematisch überschneidenden Akten und Dokumenten aus den letzten 3 Monaten zu schicken - die Sicht des Umweltministeriums auf die Aussagen der Bau- und Verkehrsministerien, dass ab 2026 der Zukauf von ungenutzten Emissionszuweisungen anderer Mitgliedstaaten doch notwendig sein wird s. [1], darstellen - eine offizielle Einordnung der Aussage von Frau Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats für Klimafragen) zu dem Zitat „Man macht zu wenig Klimaschutz, und wenn deshalb Zertifikate zugekauft werden müssen, finanziert man das auf Kosten des Klimaschutzes“ [1] zu kommen lassen - da so eine Art des Vorgehens wirklich nicht logisch erscheint Im Fall von notwendiger Schwärzungen personenbezogener Daten *unterhalb* der Leitungsebene bin ich einverstanden. Ich bitte die Frist von 1 Monat nach §3 III S. 2 Nr. 1 UIG zu beachten. Entschuldigen Sie die Fragen, aber leider drängen sich diese teilweise grundsätzlich schon auf, aber natürlich nun durch die jetzige Situation nochmal deutlich mehr. Auf Grund der Relevanz wäre eine schnelle Bearbeitung nett. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen. Bitte beachten Sie folgende Gesetze: §1 IFG, §3 UIG und §2 III UIG §10 IFG BVerwG 7 C 6.15 §2 IFGGebV §1 II IFG [1] https://www.sueddeutsche.de/politik/klimaschutz-ktf-zertifikate-kritik-gruene-li.3301024 [2] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/lars-klingbeil-experten-warnen-vor-klimafolgen-seines-haushaltsentwurfs-a-f30f7379-a221-483f-bb67-97c35b5673fe Mit freundlichen Grüßen

Startseite > Das LAU > Struktur und Aufgaben > Presse- und Öffentlichkeitsarbeit > Pressemitteilungen > Ältere > 2010

Die hier zum Download bereit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei. 12-2010 Pulverdampf in der Silvesternacht 11-2010 Kolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) - Gutachten bestätigen Wirksamkeit der Umweltzone 10-2010 Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) Fachkolloquium des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) am 16. Dezember 2010 09-2010 EU-Lärmkartierung in Sachsen-Anhalt geht in die zweite Stufe 08-2010 Travel Smarter – Live Better Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ruft zur Beteiligung am autofreien Tag auf 07-2010 Erneut Nachwuchs bei Wolfsrudel in Sachsen-Anhalt 06-2010 Kosten des Klimawandels in Sachsen Anhalt Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung untersucht Kosten der Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels für Sachsen Anhalt 05-2010 Förderung des Bundes zur Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern erstmals auch für leichte Nutzfahrzeuge 04-2010 Osterfeuer in Magdeburg trieben Feinstaubbelastung nach oben 03-2010 Einführung der elektronischen Nachweisführung für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zum 01. April 2010 02-2010 Feinstaubwerte auf Rekordhöhe 01-2010 Winterkälte und Feinstaub

Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz

Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) steckt den gesetzlichen Rahmen für ehrgeizigen Klimaschutz des Landes Berlin: Bis spätestens 2045 will Berlin klimaneutral werden. Auf dem Weg dahin sollen die klimaschädlichen CO 2 -Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 sinken. Mit diesen im EWG Bln verbindlich festgelegten Klimaschutzzielen leistet Berlin seinen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris. Zur Unterstützung dieser Ziele legt das EWG Bln die rechtlichen Grundlagen für zentrale Klimaschutzinstrumente wie das Berliner Energie- und Klimaschutzprogram BEK 2030 und das digitale Monitoring- und Informationssystem diBEK . Außerdem enthält das Gesetz Regelungen z.B. zur CO 2 -neutralen Verwaltung, zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz als Bindungsinhalt. Am 19. August 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine grundlegende Novelle des EWG Bln verabschiedet. Sie sieht unter anderem eine Anhebung der Berliner Klimaschutzziele, ehrgeizige Klimaschutzvorgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten sowie regulative Schritte hin zu einer CO 2 -freien Fernwärmeversorgung vor. Die neue Gesetzesfassung ist mit Verkündung im „Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin“ (GVBl. 2021, 989) am 10. September 2021 in Kraft getreten. Auf Grundlage des § 29 EWG Bln hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Verordnung über die Berechnung von Klimaschadenskosten (KlimakostenV) erlassen, die am 23.06.2022 in Kraft getreten ist. Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) Verordnung über die Berechnung von Klimaschadenskosten (KlimakostenV)

Materieller Wohlstand und Klimaschutz

Die Studie untersucht, welche zentralen Trends in Wirtschaft und Gesellschaft die materiellen Grundlagen des Wohlstands in Deutschland beeinflussen und zugleich Chancen sowie Risiken für den Klimaschutz darstellen. Im Fokus stehen unter anderem die wachsenden Klimafolgekosten für private Haushalte, der steigende Investitionsdruck beim Ausbau resilienter Infrastruktur sowie die Neujustierung der Industriepolitik in geopolitisch unsicheren Zeiten. Im Sinne der strategischen Vorausschau werden die Trends analysiert und in Miniszenarien bis 2040 zugespitzt, um Handlungsbedarfe abzuleiten. Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung sowie an Fachöffentlichkeiten im Umwelt- und Klimaschutz. Veröffentlicht in Broschüren.

Katrin Eder: „Wer mit Holz baut, baut klimafreundlich“

Rheinland-pfälzische Umweltministerin bei hochkarätigem 7. Trierer Waldforum – Motto „Auf dem Holzweg!? Mit Holznutzung und verstärktem Holzbau unterwegs zu mehr Klimaschutz und gesunden Wäldern!? Das Trierer Waldforum gehört zu den großen Waldkongressen mit bundespolitischer Bedeutung. Hochkarätige Vertreterinnen und Vertreter unter anderem aus der Bundes- und Landespolitik, der Forschung, der Architektur, den Kommunen, dem Umwelt- und Naturschutz, der Forstwirtschaft und den Behörden haben sich beim 7. Forum dieser Art am 29. August zu den Themen Holzbau und Holznutzung ausgetauscht. Mit dabei war auch Bundesbauministerin Verena Hubertz, die eine Keynote hielt. Das Motto der Veranstaltung, die vom Forstamt Trier gemeinsam mit der Stadt Trier organisiert und initiiert wurde: „Auf dem Holzweg!? Mit Holznutzung und verstärktem Holzbau unterwegs zu mehr Klimaschutz und gesunden Wäldern!?“ Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder erklärte: „Unsere Wälder sind unverzichtbar für den Klimaschutz. Sie speichern CO2, liefern den nachhaltigen Rohstoff Holz und sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Sie tragen zum Gewässerschutz bei, bieten Erholungsraum, schützen die Artenvielfalt. Die Wälder helfen zudem, dass wir unsere Klimaschutzziele erreichen. Wir müssen ambitioniert handeln, denn die Folgen der Erderhitzung treffen Rheinland-Pfalz besonders hart. Millionen Bäume sind in den vergangenen Dürrejahren abgestorben. Deswegen setzen wir auf klimaangepasstes Waldmanagement und auf die Entwicklung stabiler Mischwälder, die auch in Zukunft unsere Lebensgrundlage sichern.“ Umweltministerin Eder ging beim 7. Trierer Waldforum auch auf die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes ein: „Die rheinland-pfälzische Forst- und Holzwirtschaft ist mit 6.200 Betrieben und rund 27.000 Beschäftigten ein starker Wirtschaftsfaktor. Mit Projekten wie dem Klimabündnis Bauen wollen wir die Verwendung nachhaltiger Baustoffe weiter steigern.“ Ministerin Eder zeigte auch die wirtschaftliche Bedeutung des Klimaschutzes auf und bezog sich dabei auf das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. „Das Institut hat errechnet, dass die Erderhitzung längst massive Schäden hervorruft. Absehbar ist ein Produktionseinbruch um 20 Prozent binnen 25 Jahren gegenüber einer Welt ohne Schäden. Die Schäden der Erderhitzung bis 2050 wären sechsmal so hoch wie die Kosten des Klimaschutzes“, so Katrin Eder. Seit 2011 finden im zweijährigen Turnus die Trierer Waldforen statt, die vom Forstamt Trier gemeinsam mit der Stadt Trier organisiert werden. Sie haben sich zu einer zentralen forstpolitischen Großveranstaltung in Rheinland-Pfalz entwickelt. Die Themenwahl ist waldbezogen, bezieht aber den aktuellen umweltpolitischen Diskurs mit ein. Der Blick über den Tellerrand und das Fördern einer kontroversen Diskussion ist Markenkern des Forums. Dadurch grenzt sich das Trierer Waldforum von einer reinen Fachtagung ab. Die für jedermann offene und kostenfreie Veranstaltung lädt gleichermaßen Fachleute und waldinteressierte Bürgerinnen und Bürger – auch aus unserem Nachbarland Luxemburg – ein. In Vorträgen und Diskussionsrunden trifft Politik auf Gesellschaft, Verbände auf Behörden und Praxis auf Wissenschaft. Das Trierer Waldforum will Impulse geben und Lösungen in einem offenen Dialog diskutieren. Bereits die ersten Veranstaltungen hatten Teilnehmerzahlen von über 200 Gästen und stießen auf großes Interesse der Politikerinnen und Politiker, Regierung und Parlamenten. Regelmäßig nehmen Ministerinnen und Minister sowie die Verbandsspitzen teil, auch auf Bundesebene und aus Luxemburg. Eine Rekordteilnehmerzahl von 600 Personen machte vor Corona 2019 erstmals die Buchung der Europahalle erforderlich. In diesem Jahr sind die Fördergeber das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz sowie der Waldbauverein Trier-Saarburg. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und steht dann im Netz aufbereitet zur Verfügung unter: https://klimabuendnis-bauen.rlp.de

Materieller Wohlstand und Klimaschutz

Die Studie untersucht, welche zentralen Trends in Wirtschaft und Gesellschaft die materiellen Grundlagen des Wohlstands in Deutschland beeinflussen und zugleich Chancen sowie Risiken für den Klimaschutz darstellen. Im Fokus stehen unter anderem die wachsenden Klimafolgekosten für private Haushalte, der steigende Investitionsdruck beim Ausbau resilienter Infrastruktur sowie die Neujustierung der Industriepolitik in geopolitisch unsicheren Zeiten. Im Sinne der strategischen Vorausschau werden die Trends analysiert und in Miniszenarien bis 2040 zugespitzt, um Handlungsbedarfe abzuleiten. Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung sowie an Fachöffentlichkeiten im Umwelt- und Klimaschutz.

Die Kosten des Klimawandels​​​​​​​

Mindestens 145 Milliarden Euro Schäden sind zwischen 2000 und 2021 durch die Folgen des Klimawandels entstanden. Je nachdem, wie der Klimawandel fortschreitet, liegen die zukünftigen Kosten bis 2050 zwischen 280 und 900 Milliarden Euro. Nicht mit eingerechnet sind zahlreiche gesundheitliche Beeinträchtigungen, Todesfälle durch Hitze und Überflutungen, die Belastung von Ökosystemen, der Verlust von Artenvielfalt und eine schlechtere Lebensqualität. Flusshochwasser und Überschwemmungen durch Starkregen sind bisher die teuersten Extremwetterereignisse in Deutschland. Betroffen hiervon waren nicht nur Gebäude und der Verkehr, sondern auch Industrie, Gewerbe und Lieferketten, deren Schäden seit 2000 mindestens 70 Milliarden Euro umfassten. Sogenannte „Jahrhunderthochwasser“ finden zudem immer häufiger statt: 2002 an der Elbe, Donau, und Saale, später im Jahr 2013 in weiten Teilen Süd-, Mittel- und Norddeutschlands, und 2021 in Ahrtal. Die Flut im Ahrtal und der Erft im Juli 2021 war mit 40,5 Milliarden Euro das Extremwetterereignis mit den größten Schäden in der deutschen Geschichte. Laut späteren Berichten machte der Klimawandel die Flut wesentlich wahrscheinlicher und trug zudem zu erhöhtem Niederschlag bei. Des Weiteren kommen die „stillen“ Extremwetter Hitze und Dürre hinzu. Ihre Folgen werden häufig unterschätzt, daher liegen hier weniger Untersuchungen vor. Die Land-, Wald- und Forstwirtschaft leiden unter den Ereignissen besonders: Hier wird der Schaden beispielsweise am Ertragsverlust von Getreide oder an der Qualität und Verfügbarkeit von Wasser gemessen – letzteres ist insbesondere für den Erhalt des Waldes von hoher Bedeutung. Schätzungen für die Jahre 2018 und 2019 kommen auf etwa 35 Milliarden Euro an Schäden. Auch hier ist der Klimawandel maßgeblich dafür verantwortlich, dass diese Phänomene zugenommen haben. Große immaterielle Schäden wie Einbußen in Gesundheit, Lebensqualität und Zufriedenheit lassen sich schwieriger berechnen. Bei Hitze sinkt nicht nur die Erwerbsproduktivität durch Krankheit oder Hitzestress massiv – Hitze ist für 99 Prozent der Extremwettertoten in Deutschland seit 2000 verantwortlich. Auch indirekte Kosten durch Klimawandelfolgen im Ausland haben einen starken Einfluss auf die deutsche Wirtschaft: Lieferketten verzögern sich, weil Infrastruktur in anderen Teilen der Welt überschwemmt wurde, bei Hitze arbeiten Menschen weltweit weniger produktiv. Diese Kosten können durch starke Handelsverflechtungen sogar deutlich größer sein als solche, die direkt in Deutschland anfallen. Welche gesamtwirtschaftlichen Kosten kommen also aufgrund des Klimawandels auf Deutschland zu? Sie liegen, abhängig von der Intensität des Klimawandels, bis 2050 allein monetär zwischen 280 und 900 Milliarden Euro. Rein statistisch gesehen bedeutet dies pro Jahr mindestens eine Katastrophe mit denselben Kosten wie die Ahrtalflut 2021. Wie hoch die Kosten genau ausfallen, hängt vor allem davon ab, wie der Klimawandel voranschreitet – und wie gut wir es schaffen, uns an das veränderte Klima anzupassen und damit unsere Verletzlichkeit reduzieren. Um Schäden gering zu halten oder ganz zu vermeiden, sind neben Klimaschutzmaßnahmen auch wirkungsvolle Anpassungsmaßnahmen dringend erforderlich. Quelle: Die Bundesregierung Ein Merkblatt zur Studie finden Sie hier .

Climate cost modelling - analysis of damage and mitigation frameworks and guidance for political use

Dieser Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Klimakostenmodellierung, jeweils aus der Perspektive der Schadenskosten und der Vermeidungskosten. Er bietet auch eine Anleitung für politische Entscheidungsträger, welcher Ansatz je nach politischem Ziele verwendet werden sollte, um Klimakosten abzuleiten. Für beide Ansätze beschreibt der Bericht die Landschaft der verfügbaren Modelle und deren Methoden. Er analysiert die Rolle und die Auswirkung verschiedener Einflussfaktoren und unterteilt sie in Kategorien, wie z.B. Szenarien, normative Entscheidungen oder strukturelle Elemente. Der Bericht identifiziert und diskutiert die Hauptquellen von Unsicherheiten und die Spannweite der Werte in der Literatur. Er diskutiert die Grenzen der Interpretation von Modellergebnissen und macht dabei Annahmen und Ansätze verschiedener Klimamodelle transparent. Schließlich bietet der Bericht eine praktische Anleitung in vier Schritten, um ein "Preisschild" für die Klimakosten zu bestimmen. Wichtig ist dabei, die spezifische politische Fragestellung zu berücksichtigen. So erfordert die Internalisierung externer Kosten die Anwendung von Schadenskosten, während der notwendige Aufwand für die Einhaltung eines vereinbarten Temperaturlimits Vermeidungskosten bedingt. Quelle: Forschungsbericht

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