In Anbetracht der globalen Dreifachkrise zwischen Klimawandel, Verschmutzung und Biodiversitätsverlust ist die Ausarbeitung verbindlicher globaler Ziele zum Schutz des Klimas, der Ökosysteme, der Biodiversität und der menschlichen Gesundheit von höchster Wichtigkeit. Um diese Krisen zu meistern, bedarf es insbesondere ein klima- und ressourcenschonendes Wirtschaften, den Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme aber auch eine kritische Auseinandersetzung mit dazu ggfs. erforderlichen technischen Lösungen. Die kurz- und langfristigen Entwicklungen in diesen Bereichen können maßgeblich die internationale Klimadebatte und insbesondere den Prozess der internationalen Klimaverhandlungen (UNFCCC) aber auch anderer Gremien und Foren (u.a. UNEA, G7, G20) beeinflussen und steuern. In diesem Refoplanvorhaben sollen die Herausforderungen dieser globalen Krisen und deren Wechselwirkungen dargestellt sowie aufgezeigt werden, wie sich diese auf den internationalen Klimaschutz sowie die jeweiligen Verhandlungsprozesse auswirken. Ebenfalls soll aufgezeigt werden, wie die jeweiligen Lösungsansätze besser in den Strukturen der internationalen Klimaarchitektur verankert werden können, beispielsweise im Rahmen der Nationalen Minderungsbeiträge (NDCs) oder Langfriststrategien. Dazu sollen auch die Ergebnisse der bei COP28 erstmals anstehenden Globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) in die Analyse mit einfließen. Im Weiteren soll am Beispiel von Schwerpunktländern Positionen und Entwicklung im Verhandlungsprozess analysiert sowie Umsetzungspotentiale für ambitioniertere Klimaschutzbeiträge, die im Rahmen der Dreifachkrise synergetisch wirken können, analysiert werden. Die Ziele dieses Vorhabens sollen klar auf die Verwertbarkeit für die internationalen Klimaverhandlungen zugeschnitten sein, um die Position Deutschlands und ggf. der EU in diesen Verhandlungen zu stärken. Dazu zählen auch kurzfristige . . .
<p>Gegen die Hitze: Das können Sie im Sommer für kühle Räume tun</p><p>Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen</p><p><ul><li>Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen.</li><li>Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben.</li><li>Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei.</p><p><strong>Mit ihrem Alltagsverhalten</strong> beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt.</p><p><strong>Bauliche Maßnahmen </strong>begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften:</p><p><strong>Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt,</strong> sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen:</p><p><strong>Bewegliche Klimageräte vermeiden:</strong> Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden.1 Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) < 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong></p><p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können.2 Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen.</p><p>2023 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,3 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a> Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte.3 Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 12,6 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2023 in Deutschland 2,8 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung von Gebäuden.</p><p>Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a> Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP (<em>Global Warming Potential</em>) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO2 beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO2. Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong></p><p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__14.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen.</p><p>Die <a href="http://data.europa.eu/eli/reg/2012/206">Verordnung (EU) Nr. 206/2012</a> bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach <a href="http://data.europa.eu/eli/reg_del/2011/626">Verordnung (EU) Nr. 626/2011</a> macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar.</p><p>Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0573&qid=1706009169366">Verordnung (EU) Nr. 2024/573</a>) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p><p>Die <strong>Wirkung von Sonnenschutz</strong> beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor FC gemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied!</p><p>Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig:</p><p><strong>Split-Klimageräte</strong> bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines Klimageräts mit Stromkosten über 10 Jahre von 400-560 Euro (1.000-1.400 kWh mit 40 Cent/kWh).</p><p>In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,6 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN (<em>Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News</em>) und des Verbandes JRAIA (<em>Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association</em>) sowie Expertenschätzungen. </p><p>Bei <strong>beweglichen Klima-</strong> <strong>oder Mono(block)geräten </strong>sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch.</p><p>In Deutschland werden jährlich ca. 90.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 840.000 Geräte.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p> </p><p><strong>Quellen:</strong></p><p>1 <a href="https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/">Klimageräte im Test</a>, Stiftung Warentest, 2023</p><p>2 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_14-2023_kuehle_gebaeude_im_sommer.pdf">Kühle Gebäude im Sommer</a>, Umweltbundesamt, 2023</p><p>3 <a href="https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/anwendungsbilanzen/">Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken</a>, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</p>
<p>Auf dem Messegelände Paris-Le Bourget wurde am 12. Dezember 2015 ein Stück Geschichte geschrieben. Im Konsens verabschiedeten 195 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention (194 Staaten und die EU) auf der 21. Weltklimakonferenz das Übereinkommen von Paris: das erste Klimaschutzabkommen, das verbindliche Klimaschutzbeiträge von allen Staaten umfasst.</p><p>Das Übereinkommen von Paris: Leitlinie für eine lebenswerte Zukunft</p><p>„Kohlenstoff in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> fängt die Wärme ein und wir fügen der Atmosphäre stetig mehr CO2 hinzu. Der Rest sind Details.“ Dieses Zitat des US-amerikanischen Klimaforschers Michael Mann verdeutlicht, dass der <strong>Grund für die menschengemachte Erderwärmung</strong> recht leicht nachvollziehbar ist. Seit Beginn der Industrialisierung sorgen technische Prozesse vermehrt für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen in die Atmosphäre. Der daraus resultierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> ist dank globaler Temperaturmessungen seit etwa dem Jahr 1850 nachweisbar.</p><p>Kompliziert wird es, wenn es darum geht, <strong>Lösungen</strong> zu finden. Denn der Klimawandel ist ein globales Problem – Treibhausgase kennen keine Staatsgrenzen – und lässt sich somit nur global lösen. Dazu müssen viele Menschen mit vielen verschiedenen Interessen an einen Tisch kommen und sich einigen. Und zwar unter Zeitdruck: Die Folgen des Klimawandels, wie Eis- und Gletscherschmelze, Meeresspiegelanstieg, zunehmende Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen, bedrohen schon heute unsere Lebensgrundlagen. Um sie auch für zukünftige Generationen zu erhalten, müssen wir handeln.</p><p>Wie genau die globale Klimatransformation aussehen soll, wird auf den Weltklimakonferenzen der mittlerweile 198 Mitgliedsparteien (englisch „Conference of the Parties“, COP) der Klimarahmenkonvention verhandelt. Und für diese <strong>komplexen Aushandlungsprozesse</strong> braucht es Leitplanken, die die generelle Richtung vorgeben. Auf diese konnte sich die Weltgemeinschaft nach zähem Ringen und Verhandeln auf der COP21 in Paris 2015 einigen. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) ist also so etwas wie die Leitlinie für die Lösung eines der existentiellen Probleme der Menschheitsgeschichte. 2018 wurde auf der COP24 im polnischen Katowice zusätzlich ein Regelbuch zur technischen Umsetzung der im ÜvP definierten Ziele und Mechanismen verabschiedet. Aber werfen wir zunächst noch einmal einen Blick zurück.</p><p><p>Eine große Herausforderung für die Bekämpfung des Klimawandels ist die <strong>lange Verweildauer von CO2 in der Atmosphäre</strong>: CO2 verbleibt hunderte bis tausende Jahre in der Atmosphäre. Rechnet man die aufsummierten (kumulierten) Emissionen seit 1750 in die Klimabilanz von Ländern mit ein, landet <strong>Deutschland auf dem vierten Platz der weltweit größten Emittenten</strong>, und somit Verursacher der Klimakrise.</p></p><p>Eine große Herausforderung für die Bekämpfung des Klimawandels ist die <strong>lange Verweildauer von CO2 in der Atmosphäre</strong>: CO2 verbleibt hunderte bis tausende Jahre in der Atmosphäre. Rechnet man die aufsummierten (kumulierten) Emissionen seit 1750 in die Klimabilanz von Ländern mit ein, landet <strong>Deutschland auf dem vierten Platz der weltweit größten Emittenten</strong>, und somit Verursacher der Klimakrise.</p><p>Wissenschaftlicher Konsens und politische Entwicklung </p><p>Als das Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 auf der COP21 verabschiedet wurde, war die <strong>Klimaforschung</strong> bereits knapp 200 Jahre alt: Der Mathematiker und Physiker Jean Baptiste Joseph Fourier formulierte 1824 erstmals das Prinzip des Treibhauseffekts. Spätestens seit den späten 1970er Jahren herrscht in der Wissenschaft Konsens darüber, dass der aktuelle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> menschengemacht ist und das Potenzial hat, das Leben auf der Erde grundsätzlich zu verändern. Seit 1988 fasst der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel/weltklimarat-ipcc">Weltklimarat</a> (englisch „Intergovernmental Panel on Climate Change“, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a>) den Stand der Wissenschaft zu Klimafragen zusammen und gibt regelmäßig wissenschaftliche Sachstandsberichte zum vergangenen, aktuellen und künftigen Zustand des Klimasystems sowie Klimawandel-, Anpassungs- und Klimaschutzszenarien heraus. Diese Ausblicke auf gravierende Folgen des Klimawandels haben sich im Rückblick häufig als zutreffend oder sogar überoptimistisch erwiesen. 1992 hat die Staatengemeinschaft die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/klimarahmenkonvention-der-vereinten-nationen-unfccc">Klimarahmenkonvention</a> (engl. „United Nations Framework Convention on Climate Change“, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>) in New York verabschiedet. Sie erkannte damit erstmals offiziell weltweite Klimaänderungen als ernstes Problem an, und verpflichtete sich zum Handeln. Dass die Lücken zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis, politischer Handlung und gesellschaftlicher Umsetzung trotzdem so groß sind, liegt auch daran, dass die fossile Industrie seit Jahrzehnten <strong>Lobbyarbeit </strong>betreibt,<strong> um die Ergebnisse der Klimawissenschaft in Zweifel zu ziehen</strong> – <a href="https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/oelkonzern-exxon-kannte-klimawirkung-ganz-genau-neue-studie-in-science">und zwar auch entgegen eigener Forschungsergebnisse dazu</a>. Erst im Jahr 2002 löste sich die eigens zum Zweck der Klimawandel-Leugnung gegründete „Global Climate Coalition“ von Exxon, Shell und anderen Ölkonzernen auf. Das US-amerikanische „Heartland Institute“ gilt aktuell als weltweit bedeutendste Organisation, die öffentlich versucht, weiter Zweifel am menschengemachten Klimawandel zu säen.</p><p><p>Eine <a href="https://www.uni-bonn.de/en/news/weltweite-befragung-zeigt-breite-mehrheit-der-weltbevoelkerung-fuer-den-klimaschutz">globale Studie der Uni Bonn</a> und anderer Institute von 2024 zeigt, dass der <strong>Großteil der Weltbevölkerung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> grundsätzlich unterstützt</strong> und der Meinung ist, Regierungen sollten sich stärker für Klimaschutz einsetzen. Geringere Zustimmungswerte zeigen sich besonders in Industrieländern, wenn es um die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen geht. Laut des sechsten Sachstandsberichts des Weltklimarats (<a href="https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/IPCC_AR6_WGIII_FullReport.pdf">IPCC, AR6 S.146, „Societal Aspects of Mitigation“, 2023</a>) nimmt die Motivation für Klimaschutz zu, wenn Maßnahmen als sozial gerecht wahrgenommen werden, Menschen (z. B. verschiedener Geschlechter und Einkommensgruppen) gleichberechtig einbezogen sowie mögliche Lasten gerecht verteilt werden. Am größten ist die Unterstützung für Klimaschutz in Ländern des globalen Südens, in denen Menschen schon heute weitaus stärker von Klimawandelfolgen betroffen sind, während sie selbst kaum oder gar nicht zur Erderwärmung beigetragen haben. <a href="https://www.munichre.com/de/risiken/naturkatastrophen.html#:~:text=Naturkatastrophen%20zerst%C3%B6ren%20weltweit%20jedes%20Jahr,der%20Sch%C3%A4den%20selber%20tragen%20mussten.&text=Gr%C3%B6%C3%9Ftkatastrophen%20durch%20Erdbeben%20oder%20Hurrikane,Naturkatastrophe%20mit%20den%20h%C3%B6chsten%20Gesamtsch%C3%A4den.">Die hohen Kosten für Verluste und Schäden</a> können hier aufgrund von geringer finanzieller Absicherung oder gänzlich fehlender Ressourcen oft nicht bewältigt werden. Aus diesem Grund verpflichtet das ÜvP wirtschaftsstärkere Staaten dazu, den ärmsten und verwundbarsten Ländern zu helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Formen der Unterstützung sind beispielsweise finanzielle Mittel für die Minderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an Klimawandelfolgen, die Weitergabe von Technologie, Kapazitätsaufbau und die Vermittlung und der Austausch von Erfahrungen sowie Wissen.</p></p><p>Eine <a href="https://www.uni-bonn.de/en/news/weltweite-befragung-zeigt-breite-mehrheit-der-weltbevoelkerung-fuer-den-klimaschutz">globale Studie der Uni Bonn</a> und anderer Institute von 2024 zeigt, dass der <strong>Großteil der Weltbevölkerung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> grundsätzlich unterstützt</strong> und der Meinung ist, Regierungen sollten sich stärker für Klimaschutz einsetzen. Geringere Zustimmungswerte zeigen sich besonders in Industrieländern, wenn es um die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen geht. Laut des sechsten Sachstandsberichts des Weltklimarats (<a href="https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/IPCC_AR6_WGIII_FullReport.pdf">IPCC, AR6 S.146, „Societal Aspects of Mitigation“, 2023</a>) nimmt die Motivation für Klimaschutz zu, wenn Maßnahmen als sozial gerecht wahrgenommen werden, Menschen (z. B. verschiedener Geschlechter und Einkommensgruppen) gleichberechtig einbezogen sowie mögliche Lasten gerecht verteilt werden. Am größten ist die Unterstützung für Klimaschutz in Ländern des globalen Südens, in denen Menschen schon heute weitaus stärker von Klimawandelfolgen betroffen sind, während sie selbst kaum oder gar nicht zur Erderwärmung beigetragen haben. <a href="https://www.munichre.com/de/risiken/naturkatastrophen.html#:~:text=Naturkatastrophen%20zerst%C3%B6ren%20weltweit%20jedes%20Jahr,der%20Sch%C3%A4den%20selber%20tragen%20mussten.&text=Gr%C3%B6%C3%9Ftkatastrophen%20durch%20Erdbeben%20oder%20Hurrikane,Naturkatastrophe%20mit%20den%20h%C3%B6chsten%20Gesamtsch%C3%A4den.">Die hohen Kosten für Verluste und Schäden</a> können hier aufgrund von geringer finanzieller Absicherung oder gänzlich fehlender Ressourcen oft nicht bewältigt werden. Aus diesem Grund verpflichtet das ÜvP wirtschaftsstärkere Staaten dazu, den ärmsten und verwundbarsten Ländern zu helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Formen der Unterstützung sind beispielsweise finanzielle Mittel für die Minderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an Klimawandelfolgen, die Weitergabe von Technologie, Kapazitätsaufbau und die Vermittlung und der Austausch von Erfahrungen sowie Wissen.</p><p>Von Kyoto nach Paris</p><p>Mit dem Vorläufer des ÜvP, dem <strong>Kyoto-Protokoll</strong>, trat 2005 zum ersten Mal ein internationales, völkerrechtlich bindendes Abkommen in Kraft, das absolute Treibhausgasminderungsziele setzte und vor allem die Hauptverursacher der Klimakrise, die Industriestaaten, in die Pflicht nahm. Allerdings verlor das Kyoto-Protokoll mit der Zeit an Wirkmacht: An der zweiten Verpflichtungsperiode von 2013-2020 nahmen einige der weltweit größten Emittenten nicht mehr teil. Die USA hatten das Protokoll nie ratifiziert, weil es verbindliche Ziele nur für Industrieländer vorsah und nicht für große Schwellenländer wie China oder Indien.</p><p>2015 gelang dann dank des Einsatzes zahlreicher Akteure aus Zivilgesellschaft, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft die Verabschiedung des <strong>Übereinkommens von Paris</strong>. Dieses verpflichtet die 195 Vertragsparteien (darunter 194 Staaten und die EU) völkerrechtlich bindend dazu, „die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ (ÜvP, 2015).</p><p>In den folgenden <strong>Interviews</strong> teilen weitere Protagonist*innen von Paris ihre Perspektive auf das Abkommen und die Ereignisse von 2015.</p><p><a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0">Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.</a></p><p>Paris 2015: Ambitionierte Ziele für alle Vertragsparteien</p><p>Anders als das Kyoto-Protokoll verpflichtet das ÜvP alle Vertragsparteien, und nicht nur die Industriestaaten, zur ambitionierten <strong>Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen</strong>. Dabei gilt der Grundsatz der „Gerechtigkeit und der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten“ (ÜvP, 2015). Das bedeutet: Länder, die mehr Verantwortung für die Klimakrise tragen, vor allem die Industrieländer, sollen auch größere Verantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels übernehmen, und Entwicklungsländer bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> und -anpassung unterstützen. Alle fünf Jahre müssen die Vertragsparteien des ÜvP ihre nationalen Klimaschutzbeiträge (engl. „Nationally Determined Contributions“, NDCs) einreichen und so darlegen, welchen Beitrag sie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten werden. Auf absolute, verbindliche Ziele zur Minderung von Treibhausgasen wurde im ÜvP verzichtet, nicht zuletzt aufgrund des Widerstands der USA.</p><p>Stattdessen gibt das ÜvP einen „Ambitionsmechanismus“ vor: Die neuesten Klimaschutzbeiträge müssen stets eine Steigerung gegenüber dem vorherigen Ziel sein und die größtmögliche Ambition darstellen. Die neuen, 2025 eingereichten NDCs sollen sich an einer <strong>Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau</strong> ausrichten. Diese Entscheidung ging 2023 aus der Globalen Bestandsaufnahme (engl. „Global Stocktake“, GST) hervor, die alle fünf Jahre den gemeinsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Abkommens bewertet.</p><p><p>Dass das <strong>1,5-Grad-Ziel</strong> in das ÜvP mit aufgenommen wurde, ist übrigens insbesondere den kleinen Inselstaaten (engl. „Small Island Developing States“, SIDS) zu verdanken, die in Paris mithilfe einiger Industrieländer – darunter auch Deutschland (als Teil der „High Ambition Coalition“, HAC) – für die 1,5-Grad-Grenze geworben hatten. Für die Inselstaaten geht es dabei um nicht weniger als ihre Existenz. Im Juli 2025 bestätigte der <a href="https://enb.iisd.org/international-court-justice-advisory-opinion-climate-change-23Jul2025?utm_medium=email&utm_campaign=ENB%20Update%20-%2024%20July%202025&utm_content=ENB%20Update%20-%2024%20July%202025+CID_9ac593ad858df6789008505f3d3500fe&utm_source=cm&utm_term=Read%20highlights%20and%20images">internationale Gerichtshof in einem Gutachten</a> zur Verantwortung der Staaten für die Bewältigung der Klimakrise, dass das 1,5-Grad-Ziel als primäres Temperaturziel des Pariser Abkommens zu verstehen ist.</p></p><p>Dass das <strong>1,5-Grad-Ziel</strong> in das ÜvP mit aufgenommen wurde, ist übrigens insbesondere den kleinen Inselstaaten (engl. „Small Island Developing States“, SIDS) zu verdanken, die in Paris mithilfe einiger Industrieländer – darunter auch Deutschland (als Teil der „High Ambition Coalition“, HAC) – für die 1,5-Grad-Grenze geworben hatten. Für die Inselstaaten geht es dabei um nicht weniger als ihre Existenz. Im Juli 2025 bestätigte der <a href="https://enb.iisd.org/international-court-justice-advisory-opinion-climate-change-23Jul2025?utm_medium=email&utm_campaign=ENB%20Update%20-%2024%20July%202025&utm_content=ENB%20Update%20-%2024%20July%202025+CID_9ac593ad858df6789008505f3d3500fe&utm_source=cm&utm_term=Read%20highlights%20and%20images">internationale Gerichtshof in einem Gutachten</a> zur Verantwortung der Staaten für die Bewältigung der Klimakrise, dass das 1,5-Grad-Ziel als primäres Temperaturziel des Pariser Abkommens zu verstehen ist.</p><p>Die Architektur des Übereinkommens</p><p>Dank der Verhandlungen auf der 29. Weltklimakonferenz (COP29) in Baku in Aserbaidschan 2024, sind die letzten noch offenen Regelungspunkte abgearbeitet und entschieden worden, so dass nun alle <strong>Mechanismen des Übereinkommens von Paris</strong> vollständig umgesetzt werden können. Zur Architektur des ÜvP zählen</p><p>Außerdem gibt das ÜvP den Rahmen für die globale Klimafinanzierung, die Klimaanpassung und die Anerkennung von Verlusten und Schäden vor.</p><p>Das Übereinkommen wirkt, aber nicht schnell genug</p><p>Ein Vergleich der früheren und aktuellen Projektionen zur Entwicklung globaler Durchschnittstemperaturen bis zum Ende des Jahrhunderts zeigt: Die Architektur und die <strong>Mechanismen des Übereinkommens von Paris funktionieren</strong> und wirken. Laut des <a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2016">UNEP Emissions Gap Reports 2016</a> steuerte die Welt mit der ersten Runde der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) 2015 noch auf eine 3,4 Grad Celsius wärmere Welt zu. Der aktuelle <a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2025">UNEP Emissions Gap Report 2025</a> geht unter Berücksichtigung der neuen, bis Ende September 2025 eingereichten und angekündigten NDCs von einer globalen Erwärmung von 2,3 bis 2,5 Grad bis zum Jahr 2100 aus. Bei der Fortführung aktueller politischer Maßnahmen zur Treibhausgasminderung würde laut dem Bericht eine Erwärmung von 2,8 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts erreicht werden. Letztes Jahr lag diese Zahl in dem Bericht noch bei 3,1 Grad.</p><p>Das Übereinkommen von Paris wirkt also <strong>noch nicht schnell genug</strong>: <strong>Mit den aktuellen NDCs sind die Temperaturziele des ÜvP nicht zu erreichen.</strong></p><p><a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0">Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.</a></p><p>Wichtige Ziele und Themen des Übereinkommens: Wo stehen wir heute?</p><p>Artikel 2.1(a) definiert das übergeordnete Ziel des Übereinkommens: die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau und am besten auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Diese Begrenzung soll die schlimmsten Folgen des Klimawandels vermeiden, das Risiko von Extremereignissen reduzieren (z. B. Dürren, Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg) und so der Menschheit noch die Möglichkeit geben, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Das 1,5-Grad-Ziel soll außerdem die steigende globale Ungerechtigkeit durch die Auswirkungen einer Erderwärmung über 1,5 Grad Celsius begrenzen. 2024 war jedoch das erste Jahr, in dem bereits eine globale Durchschnittstemperatur von plus 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit dokumentiert wurde. Setzt sich der aktuelle Erwärmungstrend fort, könnte das Überschreiten des 1,5-Grad-Ziels des ÜvP, das sich auf einen klimatologischen Zeitrahmen von mindestens 20 Jahren bezieht, bereits in den 2030er Jahren rückwirkend nachgewiesen werden.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/das-15-grad-ziel-nach-dem-uebereinkommen-von-paris">Hier finden Sie weitere Informationen zum 1,5-Grad-Ziel unter dem Übereinkommen von Paris.</a></p><p>Die Kosten zum Erreichen der Pariser Klimaziele sind enorm. Eine <a href="https://www.climatepolicyinitiative.org/wp-content/uploads/2023/11/GLCF-2023-Methodology.pdf">Analyse der Climate Policy Initiative (CPI) aus dem Jahr 2023</a> kam zu dem Schluss, dass in den Jahren bis 2030 weltweit durchschnittlich <strong>Investitionen für Klimaschutz und Anpassung in Höhe von etwa 8.000 Milliarden US-Dollar pro Jahr</strong> anfallen. </p><p>Entwicklungsländer haben nur geringe finanzielle Möglichkeiten, sind aber vom <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> besonders betroffen, ohne viel zu ihm beigetragen zu haben. In Paris wurde 2015 deshalb beschlossen, dass die Industriestaaten an Entwicklungsländer 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr für die Bewältigung der Klimakrise zahlen sollen. Diese Marke wurde erstmals im Jahr 2022 erreicht.</p><p>Auf der Klimakonferenz 2024 in Baku (COP29) wurde ein neues Klimafinanzierungsziel, das „New Collective Quantified Goal“ (NCQG) ausgehandelt. Das NCQG sieht vor, dass die Summe der Zahlungen an Entwicklungsländer ab 2035 auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr angehoben werden soll. Zudem soll die Klimafinanzierung durch Einbeziehung aller Akteure, darunter auch der Privatwirtschaft, ab 2035 auf insgesamt 1.300 Milliarden US-Dollar pro Jahr gesteigert werden.</p><p>Damit verbleibt immer noch eine enorme Finanzierungslücke. Geld ist indes vorhanden – es müsste nur umgeleitet werden: Laut <a href="https://www.imf.org/en/topics/climate-change/energy-subsidies">Zahlen des Internationalen Währungsfonds (IWF)</a> wurden fossile Energien im Jahr 2022 weltweit mit insgesamt 7.000 Milliarden US-Dollar staatlich gefördert. Bis 2030 erwartet der IWF sogar einen Anstieg fossiler Subventionen auf 8.200 Milliarden US-Dollar jährlich. Um das Klimafinanzierungsziel von 1.300 Milliarden US-Dollar zu erreichen, könnte auch eine <a href="https://unctad.org/publication/all-roads-lead-reform-financial-system-fit-mobilize-13-trillion-climate-finance">globale Finanztransaktionssteuer</a> helfen.</p><p>Das ÜvP ruft in Artikel 2.1c dazu auf, die globalen „Finanzmittelflüsse in Einklang […] mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähigen Entwicklung“ zu bringen (ÜvP, 2015). Investitionen in erneuerbare Energien lenken die Weltmärkte schon heute in eine klimafreundlichere Richtung. <a href="https://www.irena.org/Publications/2025/Nov/Global-landscape-of-energy-transition-finance-2025">Globale Investitionen in die Energiewende</a> sind laut der internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) 2024 auf 2.400 Milliarden US-Dollar angestiegen. Sie konzentrierten sich allerdings großenteils auf China und Industrieländer. Außerdem bleiben sie hinter den Zielen der ersten Globalen Bestandaufnahme (u. a. Verdreifachung der globalen Kapazitäten für erneuerbare Energien bis 2030) zurück und reichen bei weitem nicht aus, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.</p><p>Kleine Fortschritte gab es auf der COP30 für die Finanzierung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>. Diese soll bis 2035 verdreifacht werden. Bislang ist aber unklar, auf welcher Summe diese Verdreifachung basieren wird.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/internationale-klimafinanzierung">Hier finden Sie weitere Informationen zur internationalen Klimafinanzierung. </a></p><p>Artikel 4 des Übereinkommens von Paris beschäftigt sich mit dem Klimaschutz, also dem Reduzieren der globalen Treibhausgasemissionen. Um die Ziele des ÜvP zu erreichen, haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, dass der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert und „in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken“ hergestellt werde soll (ÜvP, 2015). Das bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> gelangen, wie zum Beispiel durch Wälder und andere Senken wieder aufgenommen werden können.</p><p>Aktuell besteht eine beachtliche globale Ambitions- und Umsetzungslücke bei der Reduzierung von Treibhausgasen: Um das 1,5-Grad-Ziel von Paris zu erreichen, wäre laut Weltklimarat ein globaler Rückgang der Treibhausgasemissionen bis 2035 von 60 Prozent gegenüber 2019 nötig. Bei vollständiger Umsetzung der <a href="https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/nationally-determined-contributions-ndcs/2025-ndc-synthesis-report">neuen, bis zum 10. November 2025 eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs)</a> wird nur ein Rückgang der Emissionen von circa 12 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 erwartet. Vor Verabschiedung des Übereinkommens von Paris wurde jedoch noch erwartet, dass die Emissionen bis 2035 um 20-48 Prozent steigen.</p><p>Zusätzlich zu den NDCs ruft das ÜvP alle Vertragsparteien dazu auf, langfristige Niedrigemissionsstrategien (engl. „Long-Term Low <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> Development Strategies“, LT-LEDS) auszuarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie Länder treibhausgasneutral werden. Bislang habe 79 Vertragsparteien des ÜvP LT-LEDS eingereicht.</p><p>Um die Temperaturziele des ÜvP in Reichweite zu halten, muss sobald wie möglich der globale Scheitelpunkt der Emissionen erreicht werden, die Emissionen müssen also auf globaler Ebene sinken. Im <a href="https://www.nature.com/articles/s43017-025-00658-x">Jahr 2024 sind die globalen Emissionen noch um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr</a> gestiegen. </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/nationale-klimaschutzbeitraege-ndc">Hier finden Sie weitere Informationen zu nationalen Klimaschutzbeiträgen (NDCs ).</a></p><p>Eine wichtige Rolle beim globalen Klimaschutz kommt den sogenannten naturbasierten Lösungen (engl. „Nature-based Solutions“, NbS) zu. Um die Erderwärmung zu begrenzen, brauchen wir <strong>intakte Ökosysteme, die Treibhausgase absorbieren</strong>. „Maßnahmen zur Erhaltung und gegebenenfalls Verbesserung von Senken und Speichern von Treibhausgasen, darunter Wälder“ sind daher fest im ÜvP verankert (ÜvP, 2015).</p><p>Auf der COP26 wurde 2021 in Glasgow entschieden, dass die Entwaldung bis zum Ende des Jahrzehnts beendet werden soll. Dennoch gingen auch 2024 weltweit 8,1 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche fast so groß wie alle Wälder Deutschlands zusammengenommen (<a href="https://forestdeclaration.org/resources/forest-declaration-assessment-2025/">Forest Declaration Assessment 2025</a>), und kaum weniger als die 8,3 Millionen Hektar jährlich zu Beginn der Dekade. Dabei ist die Landwirtschaft der Haupttreiber der Abholzung, aber auch Klimawandelfolgen wie Trockenheit und Waldbrände sorgen für erhebliche Schäden, vor allem an Tropenwäldern. Das Dilemma: Je stärker der Klimawandel voranschreitet, desto mehr büßen die Ökosysteme ihre Klimaschutzwirkung ein, etwa ihre Fähigkeit, Kohlendioxid zu binden und ihre Umgebung durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verdunstung#alphabar">Verdunstung</a> zu kühlen. Auf der COP30 in Brasilien wurde ein freiwilliger Fonds zum Schutz der Tropenwälder angestoßen. Deutschland will sich mit 1 Milliarde Euro bis 2035 beteiligen.</p><p>Hier finden Sie weitere Informationen zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/naturbasierte-loesungen-fuer-den-klima">naturbasierten Lösungen für Klima- und Biodiversitätsschutz</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/zukunft-der-klimapolitik/klimaschutz-in-der-landwirtschaft-auf-globaler">Klimaschutz in der Landwirtschaft auf globaler Ebene</a>. </p><p>Der in Artikel 13 des ÜvP ausgeführte Transparenzrahmen soll „zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und zur Förderung einer wirksamen Umsetzung“ der Pariser Klimaziele beitragen (ÜvP, 2015). Er sorgt dafür, dass <strong>alle Staaten offenlegen, was sie zum Klimaschutz beitragen und welche Unterstützung sie erhalten oder leisten</strong>. Alle zwei Jahre müssen Vertragsparteien des ÜvP Transparenzberichte (sogenannte „Biennial Transparency Reports“, BTRs) vorlegen. Diese müssen Informationen über die nationalen Treibhausgasinventare, die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs), ihre Anpassungsmaßnahmen sowie (bei Industrieländern) geleistete Unterstützung oder (bei Entwicklungsländern) erhaltene Unterstützung enthalten. Außerdem sollen sie Bedarfe und Prioritäten für zukünftige Unterstützung aufzeigen.</p><p>Die Umsetzung des erweiterten Transparenzrahmens wurde 2018 auf der COP24 in Katowice beschlossen. Erstmals mussten Staaten Transparenzberichte bis Ende 2024 einreichen, etwa <strong>die Hälfte der Vertragsparteien, darunter auch Deutschland, ist dem Aufruf nachgekommen</strong>. Die Berichte dienen auch als eine Grundlage für die Globale Bestandsaufnahme.</p><p>Das Sekretariat der Klimarahmenkonvention (englisch „United Nations Framework on Climate Change“, UNFCCC) hat Ende Oktober 2025 einen <a href="https://unfccc.int/process-and-meetings/transparency-and-reporting/reporting-and-review/reporting-and-review-under-the-paris-agreement/biennial-transparency-reports/2025-synthesis-report-of-biennial-transparency-reports">zusammenfassenden Bericht zu den Transparenzberichten</a> veröffentlicht.</p><p>In Artikel 14 ruft das ÜvP die Vertragsparteien zu einer regelmäßigen „Bestandsaufnahme der Durchführung dieses Übereinkommens“ auf (ÜvP, 2015). Die daraus abgeleitete <strong>Globale Bestandsaufnahme</strong> (engl. „Global Stocktake“, GST) <strong>bewertet alle fünf Jahre den kollektiven Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris</strong>. Die erste Globale Bestandsaufnahme wurde 2023 abgeschlossen. Das Ergebnis zeigte: <strong>Um die Ziele des ÜvP zu erreichen, müssen alle Länder ihre Klimaschutzanstrengungen massiv erhöhen.</strong> Auf der COP28 in Dubai einigten sich die Vertragsparteien des ÜvP auf konkrete Schritte: Bis 2030 soll die weltweite Kapazität an erneuerbaren Energien verdreifacht und die Energieeffizienz verdoppelt werden. Bis 2050 sollen sich Staaten von fossilen Energien abkehren. Zudem wurde der Beschluss der COP26 bekräftigt, die globale Entwaldung bis 2030 zu stoppen und umzukehren sowie auf nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster und Kreislaufwirtschaftskonzepte umzusteigen.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/begleitung-der-ersten-globalen-bestandsaufnahme">Hier finden Sie weitere Informationen zur globalen Bestandsaufnahme unter dem Übereinkommen von Paris.</a> </p><p><a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0">Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.</a></p><p>10 Jahre nach Paris</p><p>Aufwind für die Energiewende – auch ohne die USA</p><p>Insbesondere zu der Entscheidung der globalen Bestandsaufnahme, die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 zu verdreifachen, gibt es Fortschritte: 2024 wurde die globale Kapazität für erneuerbare Energien um 15,1 Prozent gesteigert. Um das Ziel der Verdreifachung bis 2030 zu erreichen, <a href="https://www.irena.org/News/pressreleases/2025/Oct/World-Breaks-Renewable-Records-but-Must-Move-Faster-to-Hit-2030-Tripling-Goal-DE">bedarf es ab 2025 einem jährlichen Zuwachs von 16,6 Prozent</a>. Im ersten Halbjahr 2025 produzierten erneuerbare Energien global zudem erstmals mehr Strom als Kohlekraftwerke. Die Energieerzeugung ist, als Sektor mit den weitaus größten Emissionen, eine der wichtigsten Stellschrauben für die globale Klimatransformation.</p><p>Die positive Dynamik in der globalen Energiewende wird sich auch durch den erneuten Ausstieg der USA aus dem ÜvP Anfang 2025 nicht aufhalten lassen. Seit die USA in der ersten Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump 2016 aus dem ÜvP ausgestiegen sind (um dann unter der Regierung von Joe Biden wieder beizutreten), hat sich auf dem internationalen Markt einiges getan. 2024 waren 91 Prozent der weltweit in Betrieb genommenen <a href="https://www.irena.org/Publications/2025/Oct/UAE-Consensus-2030-tripling-renewables-doubling-efficiency">Wind- und Solarprojekte bereits günstiger als die günstigste verfügbare Alternative fossiler Brennstoffe</a>. Insbesondere China setzt für seine wirtschaftliche Entwicklung auf „CleanTech“ und hat sich zum Weltmarktführer erneuerbarer Technologien und elektrischer Mobilität entwickelt. <a href="https://www.iea.org/reports/global-ev-outlook-2025/trends-in-electric-car-markets-2">Mehr als jedes fünfte neu zugelassene Auto weltweit fährt inzwischen elektrisch.</a> Etwa Dreiviertel der Elektroautos weltweit wurden 2024 in China hergestellt. Auch beim Export und der eigenen installierten Leistung erneuerbarer Energien verzeichnete China 2024 ein Rekordwachstum, blieb aber gleichzeitig mit etwa 30 Prozent Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen weltweit größter Emittent, gefolgt von den USA auf Platz zwei mit etwa 14 Prozent.</p><p>Das Ausscheiden der USA aus dem ÜvP hinterlässt somit eine enorme Lücke im globalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, die derzeit weder von China noch der EU gefüllt werden wird. Auf der COP30 in Brasilien hat sich erstmals eine Allianz aus Staaten gebildet, die konkrete Schritte zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gehen wollen. Die EU hat sich zwar offiziell dafür ausgesprochen, steht aber ohne die USA als Unterstützer schwächer gegen Länder mit fossilen Geschäftsmodellen, wie Saudi-Arabien, Russland und auch China, da. </p><p>Künftig steht die EU vor der Herausforderung, auch ohne Rückenwind durch die USA die eigene Wirtschaft konsequent weiter umzubauen und die globale Klimatransformation und den Ausbau klimafreundlicher Technologie mit anzuführen, um auch wirtschaftlich von ihr zu profitieren.</p><p>Klimaschutz sichert Wohlstand</p><p>Insgesamt steht außer Frage, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> wirtschaftliche Vorteile hat: Gut konzipierte Klimapolitiken führen laut einer <a href="https://www.oecd.org/en/publications/2025/06/investing-in-climate-for-growth-and-development_9ce9b093/full-report.html">Studie</a> der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des United Nations Development Programme (UNDP) sogar kurzfristig zu stärkerem Wirtschaftswachstum, wie sich im Vergleich mit Szenarien zeigt, die auf aktuellen Politiken basieren. Langfristig betrachtet lohnt sich ambitionierter Klimaschutz noch viel mehr: Selbst gemäß den eher konservativen Schätzungen von OECD und UNDP verhindern ambitioniertere Klimapläne von Staaten signifikante klimawandelbedingte wirtschaftliche Verluste und sind notwendig, um langfristig Wohlstand zu sichern. Laut der Studie würden ambitionierte Klimaziele bis 2050 ein Plus von 3 Prozent und bis 2100 von 13 Prozent des globalen Bruttoinlandsproduktes bedeuten. Demgegenüber standen allein 2024 <a href="https://www.oecd.org/en/publications/the-climate-action-monitor-2025_1819c631-en/full-report.html">laut OECD</a> Schäden durch klimabedingte Katastrophen in Höhe von weltweit 285 Milliarden Euro. Laut einer <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/07/04-kosten-des-klimawandels.html">Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung</a> ist bis 2049 mit sechsmal höheren Kosten für Schäden durch den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> zu rechnen als mit Kosten für die Begrenzung der globalen Erwärmung auf zwei Grad.</p><p>Trotz Schwächen historisch einzigartig</p><p>Das ÜvP wurde geschaffen, um Staaten den Weg hin zur Treibhausneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts zu weisen und anhand von Meilensteinen politischen Druck aufzubauen, die Klimatransformation in ihren Ländern voranzutreiben. Eine zentrale Herausforderung dabei ist, dass die globalen Anstrengungen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> zwar auf internationaler Ebene ausgehandelt werden, aber auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Das ÜvP ist völkerrechtlich bindend, sieht aber keine Sanktionen vor, wenn Staaten ihre nationalen Klimaschutzbeiträge nicht einreichen oder umsetzen. Ambitions- und Umsetzungslücken werden in der Globalen Bestandsaufnahme lediglich kollektiv bewertet. Zudem können Entscheidungen nur per Konsens getroffen werden, sodass einzelne Vertragsparteien ambitionierte Beschlüsse blockieren können. Diese Aspekte des Abkommens sind kritisch zu betrachten und können das Vorankommen beim Klimaschutz ausbremsen. Daran haben auch die jüngsten Verhandlungen der COP30 erinnert, bei denen auch zehn Jahre nach Verabschiedung des ÜvP kein Konsens für einen konkreten Fahrplan zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gefunden werden konnte.</p><p>Trotz dieser Schwächen ist die internationale Zusammenarbeit unter dem ÜvP und der Klimarahmenkonvention historisch einzigartig und für die Lösung des globalen Problems <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> unverzichtbar. Heute steht die Welt im Kampf gegen die Klimakrise zwar noch nicht gut da, aber wesentlich besser, als es ohne das ÜvP der Fall gewesen wäre. Zudem haben die internationalen Verhandlungen vor allem auch kleinen Staaten, die mitunter besonders stark vom Klimawandel betroffen sind, eine lautere Stimme verliehen. Denn unter dem ÜvP zählen die Stimmen aller Vertragsparteien, unabhängig von Größe, Bevölkerung oder Wirtschaftskraft, gleichwertig. Dass die Weltgemeinschaft aktuell auf dem Kurs ist, das 1,5-Grad-Ziel zu verfehlen, kann kein Anlass sein, das ÜvP als gescheitert zu erklären. Vielmehr müssen die Ziele und Leitlinien des Abkommens ambitionierter denn je verfolgt werden, um einem immer gefährlicher werdenden Klimawandel entgegenzuwirken.</p><p>Wie geht es jetzt weiter?</p><p>Eines der zentralen Themen der COP30 im brasilianischen Belém dieses Jahr war die <strong>Abkehr von fossilen Energien</strong>, die 2023 auf der COP28 in Dubai beschlossen wurde. Zwar konnten die Staaten in Belém keinen Konsens für einen konkreten Fahrplan zum Ausstieg aus den Fossilen finden, trotzdem haben die Verhandlungen den Weg für freiwillige Initiativen von Vorreitern geebnet. Im April 2026 laden Kolumbien und die Niederlande zur ersten internationalen Konferenz zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen ein. COP30-Präsident André Corrêa do Lago hat zudem die Erstellung von Fahrplänen für den Ausstieg aus den Fossilen sowie für den Stopp der Entwaldung unter seiner noch bis zur nächsten COP andauernden Präsidentschaft angekündigt.</p><p>Freiwillige Allianzen sind für das Erreichen der Pariser Klimaziele enorm wichtig und helfen, Lücken im globalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> zu schließen. Für solche „Koalitionen der Willigen“ gibt es bereits viele Beispiele von <strong>Zusammenschlüssen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure</strong>. Hierzu zählt auch die auf der COP30 ins Leben gerufene „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Erhalt der für den Klimaschutz so wichtigen Tropenwälder oder die auf der COP28 in Dubai gegründete <a href="https://www.champ-climate.org/">Koalition für hohe Ambitionen und Multilevel-Partnerschaften (CHAMP),</a> die die Zusammenarbeit von nationalen und sub-nationalen Regierungsebenen beim Klimaschutz stärken soll.</p><p>Auch <strong>internationale Energiepartnerschaften</strong> wie die „Just Energy Transition Partnerships“ (JTEP) können zum notwendigen Wandel beitragen. Sie orientieren sich an den Pariser Klimazielen und haben zum Ziel, fossile Energieträger in Entwicklungs- und Schwellenländern mit hohen Treibhausgasemissionen zu ersetzen und dabei soziale Gerechtigkeit zu stärken. <a href="https://www.bmz.de/de/aktuelles/deutsche-g7-praesidentschaft-just-energy-transition-partnerships-114320">Deutschland hat derzeit JTEPs mit Südafrika, Indonesien, Vietnam und Senegal. </a> </p><p>Das Umweltbundesamt begleitet zudem <strong>bilaterale Klimapartnerschaften</strong>, etwa den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/internationale-zusammenarbeit/deutsch-chinesischer-track-ii-dialog">Deutsch-Chinesischen Track-2-Dialog</a> und den <a href="https://www.swp-berlin.org/publikation/die-deutsch-brasilianische-partnerschaft-fuer-sozial-oekologische-transformation">Deutsch-Brasilianischen Track-1.5-Dialog</a>.</p><p>Als Co-Vorsitzende bringt Deutschland sich auch im <a href="https://climate-club.org/">Klimaclub</a> ein, ein Zusammenschluss aus derzeit 46 Ländern, der sich auf Wissensaustausch zur Dekarbonisierung der Industrie fokussiert – mit dem Ziel, die Pariser Klimaziele zu erreichen.</p><p>Die Rolle Deutschlands und der EU</p><p>Die neue Runde der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) unter dem ÜvP weisen dieses Jahr den Weg für den globalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> bis 2035. Das neue NDC der EU, das aus dem EU-Klimaziel für 2040 abgeleitet wurde, reicht wie jenes vieler anderer Vertragsparteien des ÜvP nicht aus, um bis 2035 auf einen mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatiblen Emissionspfad zu kommen.</p><p>Die EU und Deutschland tragen historisch eine besonders große Verantwortung für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und liegen mit einem <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/cli_gge_foot/default/table?lang=en">Pro-Kopf-Ausstoß von 9,1 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr (EU) und 10,8 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr (Deutschland)</a> auch heute noch um circa <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-hoch-sind-die-treibhausgasemissionen-pro-person">60 Prozent über dem globalen Durchschnitt</a>. Sie sollten daher ihrer <a href="https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de">selbstgesteckten Vorreiterrolle</a> beim Klimaschutz gerecht werden. Hierfür gibt es in Deutschland auch Mehrheiten: Laut der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/umweltbewusstsein-umweltverhalten">Umweltbewusstseinsstudie 2024 des UBAs</a> halten 54 Prozent der Menschen in Deutschland Umwelt- und Klimaschutz weiterhin für sehr wichtig. Dennoch fällt Deutschland derzeit im Vergleich von 63 Ländern und der EU beim Klimaschutz zurück: Beim <a href="https://www.germanwatch.org/de/93330">Climate Change Performance Index 2026</a> erreichte Deutschland nur noch Platz 22, im vergangenen Jahr hatte es noch für Platz 16 gereicht.</p><p>Derweil schreitet der <a href="https://climate.copernicus.eu/why-are-europe-and-arctic-heating-faster-rest-world">Klimawandel in Europa seit den 1980er Jahren doppelt so schnell voran</a> wie im globalen Durchschnitt. Für Deutschland meldete der Gesamtverband der deutschen Versicherer für 2024 <a href="https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/gdv-naturgefahrenstatistik-2024-hochwasserschaeden-mehr-als-verdoppelt-188734">Schäden durch Extremwetter in Höhe von 5,7 Milliarden Euro</a> – etwa eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Dafür verantwortlich sind vor allem zunehmende Starkregenereignisse und Überschwemmungen. Während der globale Meeresspiegelanstieg besonders für kleine Inselstaaten im Pazifik bereits heute existenzbedrohend ist, macht dieser auch an europäischen Küsten nicht Halt. Laut Weltklimarat ist in diesem Jahrhundert mit einem globalen Meeresspiegelanstieg von bis zu einem Meter zu rechnen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a>, 2021). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das/handlungsfelder/kuesten-meeresschutz/km-i-2/indikator">Dieser wird auch in Deutschland zu zunehmenden Sturmfluten und Überschwemmungen führen.</a></p><p>Jedes zehntel Grad weniger globale Erwärmung zählt</p><p>Die Ziele des Übereinkommens von Paris sind nicht willkürlich gesteckt. Sie resultieren aus einem Prozess, in dem die Grenzen der politischen, technischen und sozialen Machbarkeit ausgelotet wurden. Jedes Überschreiten der Pariser Temperaturziele kann neben zunehmenden Naturkatastrophen und Extremwetterereignissen schwerwiegende und möglicherweise irreversible Veränderungen im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimasystem#alphabar">Klimasystem</a> zur Folge haben. Das Übereinkommen von Paris bleibt auch zehn Jahre nach Verabschiedung zentrale Leitlinie und Orientierungsrahmen für den internationalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>. In den vergangenen Jahren wurden viele Berichte veröffentlicht, die Lücken beim Verfolgen der Pariser Klimaziele aufzeigen. Zukünftig braucht es noch mehr konkrete Fahrpläne, wie wir diese Lücken schließen und die Ziele des Abkommens in Reichweite halten können, denn es geht um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, unsere wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. <strong>Zehn Jahre nach Paris gilt: Jedes zehntel Grad zählt!</strong></p><p>UBA-Präsident Dirk Messner über Chancen und Risiken für den Klimaschutz</p><p><a href="https://www.youtube.com/watch?v=xlhgzKP6xY0&list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0&index=5">Die Langversion des Interviews finden Sie hier.</a></p>
Teil der Statistik "Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe (EVAS-Nr. 32421). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfolgt bei Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen oder in Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden. Hierzu zählen Halogenderivate der aliphatischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen und die Fluorderivate der cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen. Die Stoffe werden als Kältemittel, Treibmittel in Aerosolerzeugnissen und bei der Verschäumung von Kunst- und Schaumstoffen verwendet und tragen zum Treibhauseffekt bei. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erfasst werden die Herstellung, Ein- und Ausfuhr bestimmter klimawirksamer Stoffe, sowie die Verwendung von Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung und Reinigung von Erzeugnissen. Den Berichtspflichtigen wird eine Stoffliste zur Verfügung gestellt, die alle relevanten Stoffe der Erhebung beinhaltet. 1.4 Räumliche Abdeckung Bundesgebiet (NUTS-O), NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse der Bundesländer werden auch von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum war das Kalenderjahr 2022. Die Erhebung der klimawirksamen Stoffe wird jährlich zwischen Februar und Oktober für das Vorjahr durchgeführt. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich seit 1996 durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Erhoben werden die Angaben zu § 10 Abs. 1 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. EU-Verordnung Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (endgültige Fassung 20.05.2014) über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 B?Stat?G grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]), – Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (I?T?Z?Bund als I?T-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 U?Stat?G dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den Gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 U?Stat?G übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen, anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 U?Stat?G übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 B?Stat?G ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG geheim gehalten. Bei der Veröffentlichung der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe wird eine automatisierte primäre und sekundäre Geheimhaltung vorgenommen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. In Arbeitsgruppensitzungen mit dem Umweltbundesamt werden die Erhebungsmerkmale und Ergebnisse analysiert und gegebenenfalls weiterentwickelt. Darüber hinaus findet zweimal im Jahr eine Arbeitsgruppe AG Wasser/Klima der Statistischen Ämter der Länder zur Weiterentwicklung der Wasser- und Klimastatistiken statt. Zur Qualitätssicherung der Erhebungsunterlagen wird der Fragebogen jährlich evaluiert. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Ergebnisse der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe können als genau angesehen werden. Die Mengengrenze von mehr als 20 Kilogramm beeinträchtigt die Datenqualität unwesentlich. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie den Aufbau der Fragebogen ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen werden in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit manueller und maschineller Plausibilitätsprüfung entgegengewirkt. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung erfasst Unternehmen, die klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen oder in Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden. Erhoben wird die Verwendung nach Einsatzbereichen und Stoffarten. 2.1.2 Klassifikationssysteme Um statistische Einheiten in einer amtlichen Statistik einheitlich zu erfassen, dient die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Eine Stoffliste dient als zusätzliche Erläuterung zum Fragebogen, die den betroffenen Unternehmen als Übersicht mit allen relevanten klimawirksamen Stoffen der Erhebung zur Verfügung gestellt wird. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Treibhausgase verfügen über ein unterschiedliches Erwärmungspotenzial, das sogenannte Global Warming Potential (GWP). Als Richtgröße dient die Klimawirksamkeit von Kohlendioxid (GWP von CO2 = 1), das heißt die Treibhauspotenziale anderer Stoffe bemessen sich relativ zu CO2. Der GWP-Wert = CO2-Äquivalent gibt das Treibhauspotenzial eines Stoffes an und damit seinen Beitrag zur Erwärmung der bodennahen Luftschicht. Die Mengen der Stoffe werden bei den Berichtspflichtigen in Kilogramm erfasst und danach maschinell in metrische Tonnen sowie in 1 000 Tonnen CO2-Äquivalente (GWP-Wert) umgerechnet. Die metrische Tonne entspricht dem Gewicht von 1 000 Kilogramm. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie das Umweltbundesamt. Das UBA nutzt die Daten aus der Erhebung zur Erstellung des Nationalen Inventarberichtes, einer Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto Protokoll, an die Europäische Kommission. Weitere Nutzer finden sich in Wirtschaftsverbänden, Medien und der Wissenschaft, wie zum Beispiel Hochschulen und Forschungsinstitute sowie in der interessierten Öffentlichkeit. 2.3 Nutzerkonsultation Im Rahmen von Veranstaltungen mit Forschungsinstituten sowie den Fachausschüssen werden die Interessen der Hauptnutzer über verschiedene Wege berücksichtigt und gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklung angepasst. Die von Seiten der Ministerien oder Verbänden gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Daten werden jährlich dezentral durch die Statistischen Ämter der Länder als Primärerhebung erhoben. Alle berichtspflichtigen Unternehmen übermitteln über ein elektronisches Verfahren (Online-Erhebung IDEV) ihre Angaben an die Statistischen Ämter der Länder. Papierfragebögen sind nur zugelassen, wenn die zuständige Stelle auf Antrag (Härtefälle) eine Ausnahme zulässt. Im Berichtsjahr 2022 wurden bundesweit 14 226 Unternehmen befragt, von denen 5 097 die Kriterien des Berichtskreises zu § 10 (1) UStatG erfüllten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral durch die Statistischen Ämter der Länder online mittels IDEV-Fragebogen durchgeführt. Die berichtspflichtigen Unternehmen übermitteln ihre Daten an die Statistischen Ämter der Länder. Bei der Erhebung wurde auf Fragebogen-Pre-Tests verzichtet, alternativ wurde die Erhebungsunterlage durch die Gruppe AG-Design standardisiert. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nach Eingang der Erhebungsunterlagen schließt sich ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle an. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Daten bei den Berichtspflichtigen nachgefragt. Danach stellt das Statistische Bundesamt (Destatis) aus den Länderdaten die Bundesergebnisse zusammen. Da es sich um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze handelt, werden keine Hochrechnungsverfahren eingesetzt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasste ein volles Kalenderjahr, saison- oder kalenderbedingte Effekte wurden nicht beobachtet. 3.5 Beantwortungsaufwand Mit dem Berichtsjahr 2022 wurde der IDEV Fragebogen (A, B und C für gruppenspezifische Einheiten) zusammengefasst. Durch eine gezielte Filterführung und damit einhergehenden Ausblendung nicht relevanter Bereiche, soll der Beantwortungsaufwand minimiert werden. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe können als genau angesehen werden, da es sich um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze handelt. Daraus resultiert, dass stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen werden können. Die aktuellen Angaben werden mit denen der vergangenen Berichtsjahre verglichen und die Angaben gegebenenfalls rückgefragt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Bei der Ermittlung der Auswahlgesamtheit können Fehler auftreten, da einige Unternehmen den Statistischen Ämtern der Länder noch nicht bekannt sind und sich daher noch nicht im Berichtskreis befinden. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Verzerrung durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder unplausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Unter Aktualität einer Statistik versteht man die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung erster Ergebnisse. Die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung betrug für detaillierte, endgültige Ergebnisse 13 Monate. Somit stehen für das Berichtsjahr 2022 seit Januar 2024 endgültige Ergebnisse zur Verfügung. Die Veröffentlichung erfolgte zunächst in Form einer Pressemitteilung und zwei Tabellen auf der Themenseite Umwelt/Klimawirksame Stoffe des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de). Für diese Erhebung werden keine vorläufigen Ergebnisse erstellt. 5.2 Pünktlichkeit Eine Statistik ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem vorab geplanten und gegebenenfalls bekannt gegebenen Termin veröffentlicht werden. Die Ergebnisse wurden pünktlich an das Umweltbundesamt übermittelt. Die nationale Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte ebenfalls pünktlich durch eine Pressemitteilung und zwei Internettabellen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgte eine Berichtskreisausweitung. Um die Vergleichbarkeit des Treibhauspotenzials (C02-Äquivalente) darzustellen sind die Werte für die Berichtsjahre bis 2009 rückwirkend an den Stand der C02-Äquivalente nach IPPC - 2007 angepasst worden. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Im Berichtsjahr 2006 wurde, aufgrund des neuen UStatG 2005, erstmals die Herstellung, Ein- und Ausfuhr klimawirksamer Stoffe erhoben, so dass für diese Merkmale eine Vergleichbarkeit für die Jahre 2006 bis 2022 möglich ist. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde aufgrund der gesetzlichen Änderung des § 10 Abs. 1 UStatG eine neue Stoffgruppe – H-FCKW aufgenommen. Eine zeitliche Vergleichbarkeit dieser Stoffgruppe ist erst mit den späteren Berichtsjahren möglich. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Eine nur bedingte Vergleichbarkeit der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe besteht mit der Erhebung zu Handel und Abgabe von Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid - die zentral jährlich vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Entfällt. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe werden vom Umweltbundesamt für den Nationalen Inventarbericht sowie die Klimaberichterstattung der Bundesrepublik Deutschland an die EU verwendet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die jährliche Pressemitteilung kann über die Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) heruntergeladen werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe werden zudem in Form von Tabellen und Grafiken auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung gestellt. Eigene Veröffentlichungen der Statistischen Ämter der Länder sind gegebenenfalls über die Webseite des jeweiligen Landesamtes zugänglich. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32421 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Entfällt. Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. ? 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2016 Climate Change Nr. 23/2016. Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990-2020 (Umweltbundesamt) (www.umweltbundesamt.de/publikationen). Als Grundlage für die Berechnung der C02-Äquivalente der klimawirksamen Stoffe dient der IPPCC 5th Assessment Report, Climate Change 2013. Laut Beschlüssen von Durban ist der Report verbindlich ab dem Berichtsjahr 2021 für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Der Veröffentlichungstermin für die jährliche Pressemitteilung der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe wird im Veröffentlichungskalender der Pressestelle festgehalten und im Internet veröffentlicht. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Der aktuelle Veröffentlichungskalender kann über die Internetseite www.destatis.de eingesehen werden. Zugangsmöglichkeiten: www.destatis.de 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Die Publikation vergleicht verschiedene methodische Ansätze zur Erfassung von Treibhausgasemissionen aus Mooren in Deutschland: die nationale THG-Berichterstattung nach Klimarahmenkonvention, unternehmerische Berichterstattung nach GHG Protocol sowie Standards für Moorklimaschutzprojekte. Analysiert werden Unterschiede in Zielsetzung, räumlich-zeitlichem Bezug und methodischer Genauigkeit. Die Studie richtet sich an Fachöffentlichkeit und Entscheidungsträger*innen und unterstützt sie dabei, die Aussagekraft und Grenzen der jeweiligen Ansätze kritisch abzuwägen sowie geeignete Methoden für Klimaschutzstrategien zu wählen. Veröffentlicht in Climate Change | 51/2025.
Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)
As a Party to the United Nations Framework on Climate Change ( UNFCCC ), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. Pursuant to Decision 24/CP.19, all Parties listed in ANNEX I of the UNFCCC are required to prepare and submit annual National Inventory Reports (NID) containing detailed and complete information on the entire process of preparation of such greenhouse - gas inventories. The purpose of such reports is to ensure the transparency, con sistency and comparability of inventories and support the independent review process. Veröffentlicht in Climate Change | 40/2025.
Ziel des Vorhabens ist die Digitalisierung des Datenmanagements und der Datenbereitstellung zu Klimafolgen und der Anpassungsstrategie des Bundes, um das Datenangebot für verschiedene Informationsbedarfe nutzbar zu machen und für die konsequente Steuerung zeitnah Informationen und Daten über Klimawandelfolgen und Anpassung zu erfassen und bereit zu stellen. Dazu sollen künftig quantifizierte Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen, die Anpassung auf subnationaler Ebene in Bundesländern und Kommunen und in den Sektorpolitiken, sowie die Finanzierung von vorsorgenden Anpassungsmaßnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) systematisch und kontinuierlich erfasst werden. Bereits vorhanden ist das Monitoringsystem zur DAS, das derzeit alle vier Jahre über Klimawirkungen und Anpassung anhand eines ressortabgestimmten Indikatorensystems auf nationaler Ebene berichtet. Im Vor-haben wird das Datenmanagement des Monitoringsystems zur DAS weiterentwickelt und mit dem im Aufbau befindlichen Datennutzungskonzept des UBA abgestimmt. Eine vergleichende Betrachtung vorhandener Umsetzungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund laufender UBA Entwicklungen (z. B. DataCube), bestehenden IT-Infrastrukturen (Hosting und Datenmanagement UBA intern) sowie externen Optionen (Cloud) soll vorgenommen werden. Soweit möglich und fachlich sinnvoll, sollen bestehende Infrastrukturen oder Produkte genutzt bzw. auf laufende Prozesse aufgesetzt werden. Die Erfassung und Digitalisierung von quantifizierten Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen (Klimaschadenskataster) und die Finanzierung von vorsorgender Anpassung der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) soll neu aufgebaut werden. Dazu kann auf bereits vorhandenen methodischen Konzepten aufgesetzt werden. Notwendig ist die (Weiter)Entwicklung eines methodischen Konzepts für die systematische Erfassung von Informationen über Anpassungsfortschritte auf subnationaler Ebene und in den Sektorpolitiken und die Vorbereitung der Umsetzung. Es sollen Konzepte sowie institutionelle Vorschläge erarbeitet werden, mit denen Akteure auf subnationaler Ebene in die Lage versetzt werden, an den Bund zu berichten. Die Ergebnisse des Vorhabens 'Adaptation Data Base' werden in die UBA Datenstrategie und die darin abgeleiteten Maßnahmenvorschläge zum Datenmanagement und zur Datenbereitstellung eingegliedert. Im Eigenforschungsvorhaben sollen aus Fernerkundungsdiensten Verfahren zur Überwachung von Klimafolgen entwickelt und erprobt werden. Beispielsweise wird erwartet, dass aus dem Katastrophen- und Krisendienst von Copernicus mittelfristig Eingangsdaten für ein Klimaschadenskataster abgeleitet werden könnten. Im Ergebnis würde eine mittelfristige Ergänzung von in-situ-Daten zu Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen möglich.
Erfüllung der Berichtspflichten unter EU Governance Verordnung 2018/1999 Art. 18 Absatz 1a, b und §10 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie §5a Entwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes, zum Nationalen Energie- und Klimaschutzplan (NECP) an die EU und unter dem UNFCCC (Biennial Report/National Communication
In dem Vorhaben soll auf technische Möglichkeiten zur Effizienzverbesserung bzw. Energieeinsparung eingegangen werden (bspw. Nutzung der Windkraft) und eruiert werden, in welcher Höhe Energieeinsparungen realistisch zu erwarten sind, für welche Schiffstypen diese jeweils in Frage kommen, wie weit der Energiebedarf des internationalen Seeverkehrs sich damit senken ließe und ob bzw. unter welchen Bedingungen diese Maßnahmen wirtschaftlich sind oder einer Förderung bedürfen. In die Betrachtung sollen bestehende und zukünftige Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene einfließen. In einem zweiten Arbeitspaket sind die Treibhausgasminderungsmöglichkeiten durch Carbon Capture on board (OCC) zu beleuchten. Es soll (beschränkt auf das System Schiff) eine detaillierte Betrachtung des Energieaufwands zur Abscheidung, Speicherung und Transport des CO2 sowie den dadurch verursachten zusätzlichen CO2eq-Emissionen erfolgen. Darüber hinaus sollen zudem auch die Auswirkungen auf die schiffsspezifische Energieeffizienz betrachtet werden und für welche Schiffstypen dies wirtschaftlich darstellbar ist. Es sind Beratungsleistungen für die Verhandlungen unter der Klimarahmenkonvention zu dem Agendapunkt der 'bunker fuels' und ein Ad-hoc-Beratungsbudget für den See- und Luftverkehr vorzusehen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 589 |
| Europa | 32 |
| Global | 3 |
| Land | 8 |
| Weitere | 41 |
| Wissenschaft | 54 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 11 |
| Ereignis | 40 |
| Förderprogramm | 325 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 157 |
| unbekannt | 107 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 232 |
| Offen | 405 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 460 |
| Englisch | 255 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Datei | 61 |
| Dokument | 163 |
| Keine | 319 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 278 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 456 |
| Lebewesen und Lebensräume | 572 |
| Luft | 554 |
| Mensch und Umwelt | 637 |
| Wasser | 420 |
| Weitere | 642 |