Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und umfasst die Evaluierung und Weiterentwicklung des EU-ETS 1. Es deckt als umfassendes Mantelprojekt für das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) grundsätzlich alle wesentlichen Aspekte und Designelemente des EU-ETS 1 ab. Insbesondere sollen im Rahmen des Projekts die jüngsten Beschlüsse im Rahmen des 55 Pakets evaluiert und mit Blick auf ihre Wirkung im Kontext des energie- und klimapolitischen policy mix analysiert werden. Das Projekt soll u.a. auch quantitative Methoden umfassen. Außerdem sollen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung spezifischer Regelungen zum Beispiel im Hinblick auf die Marktstabilitätsreserve oder das Carbon Leakage Regime entwickelt werden.
Um die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in Europa in Zukunft verursachergerecht regulieren zu können, werden sie ab dem Jahr 2025 in den EU-ETS einbezogen, zunächst über ein ausschließliches MRV-System, in welchem die LfzB notwendige Daten erfassen, die Klimawirkung als CO2-Äquivalente nach dem aktuellen Forschungsstand berechnen und an die jeweiligen Behörden berichten müssen. Zum Ende des Jahres 2027 soll durch die Europäische Kommission dann ein Vorschlag vorgelegt werden, wie die Nicht-CO2-Effekte vollständig, d.h. auch mit einer Abgabeverpflichtung, in den EU-ETS einbezogen werden können. Während der MRV-Phase können zunächst die technischen und administrativen Schritte getestet und ggf. noch angepasst werden. Der Zeitrahmen und die Wirksamkeit der anschließenden vollständigen Einbindung der Nicht-CO2-Effekte wird auch von der dann vorhandenen Kenntnis des Einflusses von Unsicherheiten bei der Berechnung der CO2-Äquivalente abhängen. Ziel des Projektes ist zunächst ein Test des Compliance-Cycles in kleinem Maßstab. Dabei sollen deutlich vor dem Ende des ersten vollständigen Berichtsjahres (2025) wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die mit anderen Beteiligten geteilt werden können. Weiteres Ziel ist es, Unsicherheiten in der Berechnung von Nicht-CO2-Effekten besser zu verstehen und Vorschläge zu ihrer Verringerung zu erarbeiten. Damit soll eine möglichst genaue, transparente und wissenschaftlich anerkannte Berichterstattung von CO2-Äquivalenten ermöglicht werden, um damit einen hohen Grad der Einbindung der berechneten Klimawirkung in die Abgabepflicht im EU-ETS und ggf. in anderen Klimaschutzinstrumenten zu erreichen. Darüber hinaus soll eine Risikoanalyse für Maßnahmen, die darauf abzielen, die Klimawirkung von Flügen zu verringern, durchgeführt werden, um zu erreichen, dass diese Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich einen positiven Effekt hervorrufen.
In dem Vorhaben geht es um klimapolitische Maßnahmen und Instrumente für die erfolgreiche Umsetzung der LULUCF-Ziele entsprechend des Bundes-Klimaschutzgesetzes unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen. Klimawandelauswirkungen wie Dürreperioden und Wetterextreme gefährden Ökosysteme wie Wälder, Böden und Moore zunehmend. So ging die Senkenleistung des Waldes im letzten Jahrzehnt 2011-2020 gegenüber 1991-2000 um knapp ein Drittel zurück. Um diese Auswirkungen zu begrenzen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ökosystemen und deren Senkenleistung im Sinne der vereinbarten Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor zu ermöglichen, braucht es resiliente, struktur- und artenreiche Ökosysteme. An dieser Stelle setzten die Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes an. Ziel des Vorhabens ist es den Lösungsraum für die Umsetzung der Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor insbesondere in den Themenfeldern Wald-, Moor-, und Bodenklimaschutz unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen zu untersuchen. Zu diesem Zweck werden Szenarien, die Potenziale für den natürlichem Klimaschutz im LULUCF-Sektor unter Berücksichtigung des Landwirtschaftssektors in Deutschland aufzeigen, modelliert. Berücksichtigt in der Entwicklung dieser Szenarien werden darüber hinaus unterschiedliche politische Ambitionsniveaus sowie Auswirkungen des Klimawandels. Im Ergebnis sollen Handlungsoptionen für die nachhaltige Umsetzung der LULUCF-Ziele abgeleitet und Erkenntnisse für Umsetzung des natürlichen Klimaschutzes generiert werden. Dazu zählen Beiträge für die Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen des EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die mögliche Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.
Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und umfasst die Evaluierung und Weiterentwicklung des BEHG sowie Aspekte zu dessen Überführung in den EU-ETS 2. Es deckt als umfassendes Mantelprojekt für UBA und BMWK grundsätzlich alle wesentlichen Aspekte und Designelemente von BEHG und EU-ETS 2 ab. Insbesondere sollen im Rahmen des Projekts die Anreizwirkung als Klimaschutzinstrument im klimapolitischen Policy-Mix und Verteilungsaspekte auf die privaten Haushalte sowie zwischen Sektoren und Mitgliedstaaten analysiert werden. Das Projekt soll u.a. auch quantitative Methoden umfassen. Außerdem sollen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung spezifischer Regelungen im BEHG bzw. im EU-ETS 2 entwickelt werden. Dies schließt insbesondere auch Fragen der Überleitung des BEHG in den EU-ETS 2 ein.
In Ergänzung zu multilateralen Übereinkommen sollen freiwillige Zusammenschlüsse den globalen Klimaschutz verstärken und beschleunigen. Die Analyse der Architektur solcher internationaler Klimaallianzen soll aufzeigen, wie diese Zielstellung abgesichert werden kann. Es sollen in einem interdisziplinären Projektrahmen Erfolgsfaktoren, Hindernisse und Entwicklungspfade analysiert und Bausteine für zukünftige Allianzen entwickelt werden. Dies soll ermöglichen neue Initiativen zielgerichtet aufzubauen und fundiert evaluieren zu können. Klimaallianzen betten sich in ein bestehendes und teils dynamisch entwickelndes Umfeld von interagierenden Klimaschutzinstrumenten und -initiativen auf nationaler und internationaler Ebene ein, sodass Wechselwirkungen entstehen. Diese Schnittstelleneffekte sind für die Wirkung von Klimaallianzen aber auch für den komplementären Politikrahmen von großer Bedeutung und sollen als Forschungsschwerpunkt berücksichtigt werden. Abschließend soll ein Mechanismus für ein Monitoring der Auswirkungen bzw. Zielerreichung erarbeitet werden.
Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) steckt den gesetzlichen Rahmen für ehrgeizigen Klimaschutz des Landes Berlin: Bis spätestens 2045 will Berlin klimaneutral werden. Auf dem Weg dahin sollen die klimaschädlichen CO 2 -Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 sinken. Mit diesen im EWG Bln verbindlich festgelegten Klimaschutzzielen leistet Berlin seinen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris. Zur Unterstützung dieser Ziele legt das EWG Bln die rechtlichen Grundlagen für zentrale Klimaschutzinstrumente wie das Berliner Energie- und Klimaschutzprogram BEK 2030 und das digitale Monitoring- und Informationssystem diBEK . Außerdem enthält das Gesetz Regelungen z.B. zur CO 2 -neutralen Verwaltung, zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz als Bindungsinhalt. Am 19. August 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine grundlegende Novelle des EWG Bln verabschiedet. Sie sieht unter anderem eine Anhebung der Berliner Klimaschutzziele, ehrgeizige Klimaschutzvorgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten sowie regulative Schritte hin zu einer CO 2 -freien Fernwärmeversorgung vor. Die neue Gesetzesfassung ist mit Verkündung im „Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin“ (GVBl. 2021, 989) am 10. September 2021 in Kraft getreten. Auf Grundlage des § 29 EWG Bln hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Verordnung über die Berechnung von Klimaschadenskosten (KlimakostenV) erlassen, die am 23.06.2022 in Kraft getreten ist. Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) Verordnung über die Berechnung von Klimaschadenskosten (KlimakostenV)
Die Studie untersucht die klimapolitische Lenkungswirkung von Energie- und Strompreisen sowie staatlich bestimmter Preisbestandteile. Der Fokus liegt auf den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie. Bestehende Modellierungsansätze werden kritisch hinterfragt und in Bezug zu empirischen Energiepreiselastizitäten gesetzt. Diese Potenzialanalysen stützen den breiten Konsens, dass die Klima - und Energiewendeziele Deutschlands nur mit einem Mix aus energie- und klimapolitischen Instrumenten erreicht werden können. Der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur sowie Förderprogramme für einkommensschwache Haushalte flankieren die Lenkungswirkung von Energiepreisen und können diese verstärken. Neben flankierenden Instrumenten und Ansätzen sollten auch die Energie- und Strompreise selbst reformiert werden. Denn so lassen sich die klimapolitische Lenkungswirkung der Energie- und Strompreise deutlich erhöhen und Hemmnisse für den Klimaschutz abbauen. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2025.
Die Publikation gibt einen Überblick über die Treibhausgas -Projektionsdaten 2025 und erklärt die langfristige Emissionsentwicklung. Ein Schwerpunkt liegt auf den Jahren bis 2030 sowie den Klimazielen in den Jahren 2040 und 2045. Sie zeigt, inwieweit die aktuellen klimapolitischen Instrumente ausreichen, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen. Neben den sektoralen Entwicklungen gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz und EU-Klimaschutzverordnung (ESR) werden Sensitivitätsanalysen, die zentrale Unsicherheiten wie wirtschaftliche Trends, Infrastrukturentwicklung, Strompreise und Förderbedingungen untersuchen, skizziert. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 135 |
Land | 3 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 55 |
Text | 53 |
unbekannt | 29 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 82 |
offen | 56 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 121 |
Englisch | 39 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 4 |
Dokument | 42 |
Keine | 60 |
Webseite | 59 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 89 |
Lebewesen und Lebensräume | 90 |
Luft | 97 |
Mensch und Umwelt | 138 |
Wasser | 79 |
Weitere | 122 |