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UBA erstellt Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung

<p>Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich mit der Frage, wie viele Treibhausgasemissionen sie verursachen. Um ihnen dies zu erleichtern, erarbeitet das Umweltbundesamt derzeit eine Liste von Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung. Die Liste soll im Herbst 2025 veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Ein Entwurf wird derzeit von ausgewählten Fachleuten erprobt und bewertet.</p><p>Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen müssen ihre Treibhausgasemissionen ermitteln, sei es aufgrund von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Regelungen des Bundes und der Länder zur klimafreundlichen Verwaltung oder Anforderungen wichtiger Vertragspartner und Kunden. Hierzu benötigen sie passgenaue Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanzierung. Zwar gibt es bereits zahlreiche Quellen, in denen entsprechende Emissionsfaktoren angegeben sind. Meist sind diese jedoch nicht zentral zugänglich, nicht vollständig und ohne ausreichende Angaben zu Methodik, Passgenauigkeit und Konsistenz der Emissionsfaktoren. Dies führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand, sondern auch zu sehr unterschiedlicher Qualität der Treibhausgasbilanzen.</p><p>Vor diesem Hintergrund möchte das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ eine einheitliche, qualitätsgesicherte und regelmäßig fortgeschriebene Liste erstellen, die die Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie die wesentlichen klimaschädlichen Aktivitäten, Prozesse und Vorprodukte von Unternehmen zusammenfasst. Damit will das UBA nicht nur den Aufwand von Unternehmen zur Ermittlung ihrer Treibhausgasemissionen verringern, sondern auch die methodische Basis der Treibhausgasbilanzen vereinheitlichen und deren Qualität verbessern. Ein erster Entwurf der Liste wird durch ausgewählte Fachleute und Organisationen praktisch erprobt und im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität und methodische Konsistenz bewertet. Die Rückmeldungen aus dieser Erprobung will das UBA dazu nutzen, bis zum Herbst 2025 eine fundierte und anwendungsfreundliche Emissionsfaktorenliste zu erstellen und zu veröffentlichen.</p><p>Organisationen, die an der Erprobung und Evaluation des Entwurfs der Emissionsfaktorenliste teilnehmen möchten, können dies unter probas [at] uba [dot] de erfragen.</p>

Hochpräzise Messtechnik für online Wetter-/Klimamessungen in der gesamten mittleren Atmosphäre, TP7: Engineering Elektronik

Weiterentwicklung fachlicher Grundlagen für das Umwelt- und Klimamanagement und die Treibhausgasneutralität von Unternehmen

Auf Grundlage bestehender Initiativen und Standards zum Klimamanagement in Unternehmen soll das Vorhaben wesentliche Anforderungen an die Treibhausgasneutralität von Organisationen herausarbeiten, die einen überprüfbaren Beitrag zu den nationalen und internationalen Klimazielen sicherstellen und Grünfärberei vermeiden. Schwerpunkt sollen Anforderungen an Ziele und Maßnahmen von Unternehmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zur Energieversorgung sowie zu deren Verhältnis zu anderen Umweltaspekten (z.B. Biodiversität oder Ressourcenverbrauch) sein. Diese müssen sowohl den betrieblichen Gegebenheiten in den Unternehmen als auch den gesellschaftlichen Erfordernissen der Nachhaltigkeit (gem. den 17 SDG) genügen. Das Vorhaben soll die praktische Anwendung dieser Anforderungen in den Handlungsfeldern Gebäude, Verkehr, Beschaffung (Lieferketten) und IKT auswerten und die möglichen Zielkonflikte und Synergien zwischen betrieblichen und gesellschaftlichen Zielen und Anforderungen identifizieren. Daraus sollen Empfehlungen an die Unternehmen und an die Politik abgeleitet werden, wie betriebliche und gesellschaftliche Ziele in Einklang gebracht und die Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft gefördert werden kann.

Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung von Organisationen

<p>Das UBA unterstützt Unternehmen und andere Organisationen bei der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen, indem es wichtige Emissionsfaktoren bereitstellt. Eine aktuelle und qualitätsgesicherte Liste von Emissionsfaktoren erleichtert die Klimaberichterstattung der Organisationen, verbessert deren Qualität und Vergleichbarkeit und hilft, das Angebot an Bilanzierungstools zu vereinfachen.</p><p>Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung</p><p>Um es Unternehmen und anderen Organisationen zu erleichtern, ihre Emissionen von Treibhausgasen (THG) belastbar und passgenau zu ermitteln, veröffentlicht das Umweltbundesamt eine Liste von Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung. Neben den Emissionsfaktoren für die meisten fossilen und erneuerbaren Brennstoffe enthält sie differenzierte Informationen, um die mit dem Verbrauch von Strom und Fernwärme verbundenen THG-Emissionen methodisch belastbar berechnen zu können, sowie einzelne Emissionsfaktoren für indirekte THG-Emissionen im Wertschöpfungsprozess. Damit wird nicht nur die Qualität der THG-Bilanzen verbessert, sondern auch deren Vergleichbarkeit erhöht.</p><p>Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen (z.B. Verbände, Verwaltungen, NGOs) müssen oder wollen die Treibhausgasemissionen ermitteln, die direkt oder indirekt auf ihre Aktivitäten zurückzuführen sind, sei es aufgrund von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Regelungen des Bundes und der Länder zur klimafreundlichen Verwaltung oder Anforderungen wichtiger Vertragspartner und Kunden. Hierzu benötigen sie passgenaue Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanzierung. Zwar gibt es bereits zahlreiche Quellen, in denen entsprechende Emissionsfaktoren angegeben sind. Meist sind diese jedoch nicht zentral zugänglich, für wirtschaftliche Aktivitäten in anderen Ländern konzipiert und ohne ausreichende Angaben zu Methodik, Passgenauigkeit und Konsistenz der Emissionsfaktoren. Dies führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand und Kosten, sondern auch zu sehr unterschiedlicher Qualität der Treibhausgasbilanzen.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ seit dem Jahr 2025 eine einheitliche, qualitätsgesicherte und regelmäßig fortgeschriebene Liste von Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie wesentliche klimaschädliche Aktivitäten und Prozesse von Organisationen bereit. Damit will das UBA nicht nur den Aufwand zur Ermittlung von organisationsbezogenen Treibhausgasemissionen verringern, sondern auch die methodische Basis der Treibhausgasbilanzen vereinheitlichen und deren Qualität verbessern. Die Liste der Emissionsfaktoren ist auch für die Anbieter von Tools und anderer Unterstützungsleistungen zur THG-Bilanzierung geeignet und trägt dazu bei, die derzeitigen, häufig intransparenten Methoden und Ansätze zur THG-Bilanzierung zu vereinheitlichen und weiterzuentwickeln.</p><p>Die aktuelle <strong>Liste der Emissionsfaktoren</strong> und alle vorherigen Versionen können unten kostenfrei und zur freien Nutzung heruntergeladen werden.</p><p>Die Liste enthält generische Emissionsfaktoren für viele Brennstoffe, den Verkehrsbereich, Industrieprozesse, verschiedene Dienstleistungen sowie das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP) für Kältemittel. Der Fokus der Liste liegt dabei insbesondere auf Emissionen aus Quellen, die direkt von Organisationen verantwortet oder kontrolliert werden (Scope 1-Emissionen) und indirekten Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2-Emissionen gemäß dem GHG Protocol Corporate Standard). Darüber hinaus enthält die Liste auch einzelne Scope 3-Emissionen.</p><p>Die Emissionsfaktoren kommen zu großen Teilen aus Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes und werden in der nationalen Treibhausgasberichterstattung (z.B. aufgrund des Paris Agreements) genutzt.</p><p>Erstellungsprozess und Weiterentwicklung der Liste</p><p>Ein erster Entwurf der Liste wurde zwischen Mai und Juli 2025 durch ausgewählte Fachleute und Organisationen praktisch erprobt und im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität und methodische Konsistenz bewertet. Die Rückmeldungen aus dieser Erprobung hat das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ dazu genutzt, die Inhalte und Anwenderfreundlichkeit der Emissionsfaktorenliste zu verbessern. Darüber hinaus werden die Hinweise und Erweiterungsvorschläge aus der Erprobungsphase im Rahmen der geplanten Weiterentwicklungen genutzt, um die Emissionsfaktorenliste auch künftig zu verbessern.</p><p>Die Liste soll jährlich aktualisiert und nach Maßgabe neuester Erkenntnisse, des Bedarfs der Organisationen sowie der Möglichkeiten im UBA weiterentwickelt werden. Eine erste Aktualisierung ist bereits für Ende 2025 geplant, um die bis dahin vorliegenden neuesten Daten für das Bezugsjahr 2024 zu berücksichtigen.</p><p>Ihre Rückmeldungen sind uns wichtig. Bitte richten Sie Ihre Fragen, Hinweise und Anregungen zur Emissionsfaktorliste an probas [at] uba [dot] de.</p><p>Lizenz</p><p>Soweit nicht anders angegeben stehen die (Emissions-)Daten in der bereitgestellten Liste unter einer Nutzungslizenz CC01.0.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v1.0.xlsx">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (xlsx-Format)</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v1.0.csv_.zip">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (csv-Format als zip-Datei)</a> </p>

Dringende Anfrage zur Aufteilung von Emissionsfaktoren (Scope 2 und Scope 3) und methodischen Unterschieden zwischen GEMIS- und UBA-Daten

als Klimaschutzmanagerin arbeite ich derzeit intensiv an einem Excel-basierten Tool zur Treibhausgasbilanzierung für Hochschulen in Deutschland, das bereits von mehreren öffentlichen Institutionen genutzt wird, da es kein einheitliches Tool, welches die Anforderungen der Hochschulen erfüllt, gibt. Zur Erfüllung der aktuellen Anforderungen des internationalen GHG-Protocols ist es zwingend notwendig, die Emissionsfaktoren für Strom und Fernwärme getrennt nach Scope 2 und Scope 3 auszuweisen. GEMIS stellt jedoch derzeit keine getrennten Vorketten-Emissionen für den deutschen Strommix (z. B. el-mix-DE-2021) zur Verfügung. Gibt es hierzu seitens GEMIS eine Handlungsempfehlung, wie diese Aufteilung vorgenommen werden kann? Zudem sind mir erhebliche Unterschiede zwischen den Emissionsfaktoren für den deutschen Strommix aus der GEMIS-Datenbank und den Studien des Umweltbundesamtes (z. B. Icha et al. 2024) aufgefallen. Da das Umweltbundesamt laut Herausgeberinformationen an beiden Quellen beteiligt ist, würde ich gerne nachvollziehen, wodurch diese erheblichen methodischen Differenzen entstehen. Die direkte Nutzung der aktuellen UBA-Daten (z. B. Icha et al. 2024) wäre für mich leider keine Option, da ich für die notwendige Erstellung von Zukunftsszenarien bis 2050 (Vorgabe des technischen Annex der Kommunalrichtlinie des Klimaschutzmanagements der NKI) auf die Datenbasis von GEMIS angewiesen bin. Eine zeitnahe Klärung sowie Handlungsempfehlungen Ihrerseits wären äußerst hilfreich, da ansonsten derzeit die Umsetzung des international anerkannten Bilanzierungsstandards (GHG-Protocol) an deutschen Hochschulen nicht gewährleistet werden kann. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Weiterentwicklung der EG-EMAS-Verordnung und deren nationaler Umsetzung

Der Bericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, mit dem Vorschläge zur Novellierung der ⁠ EMAS ⁠-Verordnung erprobt und analysiert wurden. Anknüpfungspunkt war die bis 2019 erfolgte EMAS-Novelle. Aufbauend auf einer zielgruppenspezifischen Analyse der davon ausgehenden Auswirkungen wurde im Rahmen des Vorhabens das sogenannte Multisite-Verfahren erprobt und evaluiert, mit dem die Validierung von Organisationen mit vielen gleichartigen Standorten erleichtert wird. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag zur Modularisierung von EMAS erarbeitet und in Form eines EMAS-Bausteins Klimamanagement konkretisiert sowie kurzfristige Analysen und Beratungen durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 12/2025.

Ein Standard für die Treibhausgasneutralität

Ende 2023 veröffentlichte die Internationale Standard Organisation (ISO) eine neue Norm zur Treibhausgasneutralität: ISO 14068-1. Sie enthält von internationalen Fachleuten abgestimmte Begriffe, Prinzipien und Anforderungen für THG-neutrale Organisationen und Produkte. Sie hat aber auch erhebliche Schwächen, da sie Aussagen zur THG-Neutralität auch bei hohen fossilen THG-Emissionen und umweltschädlichen THG-Entnahmen erlaubt. In einem Factsheet beschreibt und bewertet das Umweltbundesamt diesen Standard. Sein Fazit: Aussagen zur THG-Neutralität tragen nur dann sinnvoll zum ⁠Klimaschutz⁠ bei, wenn Unternehmen mehr tun als die Norm verlangt. Sie müssen vor allem ihre THG-Emissionen konsequent verringern.

Setting a Standard for GHG-Neutrality

In late 2023, the International Standard Organization (ISO) published a new standard on carbon neutrality: ISO 14068-1. It provides terminology, principles and requirements for GHG-neutral organizations and products, agreed by international experts. However, it contains significant shortcomings as it allows GHG-neutrality claims to be made using  high fossil based GHG emissions and environment-damaging GHG removal methods . In a factsheet, the German Environment Agency (⁠UBA⁠) describes the new carbon neutrality standard and concludes: Credible GHG-neutrality claims must go beyond the standard. Above all, companies must consequently reduce their GHG emissions.

Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Wasserfernleitung) sowie Errichtung und Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle bei Main-km.: 84,135

Die DS Smith Paper Deutschland GmbH hat bei der Stadt Aschaffenburg – Amt für Stadtplanung und Klimamanagement einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg sowie die Errichtung und den Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle (Main-km.: 84,135) gestellt. Die beiden Rohrleitungen, deren Errichtung beantragt wurde, können jeweils sowohl zur Förderung von Wasser aus dem Main, als auch für Abwasser genutzt werden. Diese Rohrleitungen stellen sog. Wasserfernleitungen i. S. d. Nr. 19.8.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dar, da sie eine Länge von mehr als 2 km aufweisen und sich über zwei Gemeindegebiete erstrecken (kreisfreie Stadt Aschaffenburg und Gemeinde Mainaschaff im Landkreis Aschaffenburg). Für die Errichtung und den Betrieb der Wasserfernleitungen bedarf es einer Planfeststellung gemäß § 65 Abs. 1 UVPG, da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Auch wenn für das Vorhaben gemäß der Nr. 19.8.2 der Anlage 1 zum UVPG grds. eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG erforderlich war, so hat die Fa. DS Smith eine freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 7 Abs. 3 UVPG beantragt und die Stadt Aschaffenburg dies als zweckmäßig erachtet. Die UVP wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens über die Errichtung und den Betrieb der Fernleitung zur Wasserversorgung wird auch über die Errichtung und den Betrieb der Abwasserleitung entschieden.

Katrin Eder: „Kommunen engagieren sich landesweit für Klimaschutz“

Zwischenbilanz des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) nach einem Jahr: Hundert Projekte bereits umgesetzt „Klimaschutz beginnt direkt vor unserer Haustür. Hier werden Entscheidungen getroffen, die sich konkret auf das Leben der Menschen auswirken, wie etwa der Schutz vor Hitze mit Sonnensegeln und kühlenden Bäumen und Pflanzen oder die PV-Anlage auf dem Schuldach, die für weniger Stromkosten sorgt und damit Geld für andere Projekte lockermacht. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, für mehr Klimaschutz und für mehr Schutz vor Hitze und Starkregen zu sorgen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Montag in Mainz. Dort informierten sich Klimaschutzmanagerinnen und -manager sowie weitere KIPKI-Macher vor Ort im Erbacher Hof bei einer eintägigen Veranstaltung der Energieagentur Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Klimaschutzministerium über den aktuellen Stand von KIPKI und tauschten Erfahrungen aus. Am meisten nachgefragt waren Energie-Einspar-Maßnahmen sowie die Erzeugung von Erneuerbaren Energien auf kommunalen Gebäuden. „Die Kommunen haben klar erkannt, dass Klimaschutz oft neben CO 2 -Einsparung auch Kosteneinsparung bedeutet. Denn wer seinen eigenen Strom produziert, braucht ihn nicht zu kaufen, wer klimafreundliche LEDs zur Beleuchtung nutzt, braucht weniger Strom und wer seine Gebäude gut dämmt, muss weniger heizen. Deshalb sind KIPKI-Investitionen auch eine Investition, die dem Klima und der Gemeindekasse langfristig nutzen. Dank KIPKI sollen in 263 Gebäuden oder an Straßenlaternen LEDs, 117 PV-Dachanlagen, 127 Stromspeicher installiert, zwölf Wärmenetze errichtet und 76 klimafreundliche Heizungen installiert sowie 230 Gebäude energetisch saniert werden“, so Katrin Eder. Von den insgesamt rund 1300 Projekten sind 100 bereits abgeschlossen. Dazu zählen etwa in Primasens der Fenstertausch in verschiedenen Schulen, in Wörth die Elektrifizierung des Fuhrparks und in der Verbandsgemeinde Cochem die Installation einer PV-Anlage mit Energiespeicher auf dem Verwaltungsgebäude. In ihrer Rede stellte Katrin Eder auch Beispiele mit besonderem Innovationscharakter vor. So ließ sich die Verbandsgemeinde Südeifel ein besonders pfiffiges Projekt zur Einsparung von Energiekosten einfallen: Die Turnhalle der Grundschule Körpenich erhält eine serielle Sanierung. Das Projekt kombiniert die digitale Planung mit automatisierter Vorfertigung und standardisierten Prozessen. Die Turnhalle und der Umkleidetrakt lassen sich so schnell, einfach und bezahlbar auf einen energetisch hochwertigen Standard bringen. So lassen sich voraussichtlich 11,5 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Von den 15 Millionen Euro Baukosten stammt ein Drittel aus KIPKI-Mitteln. Der Rhein-Hunsrück-Kreis versorgt seine 77 Liegenschaften mit einer Freiflächen-PV-Anlage mittels eines Strombilanzkreismodells mit einer Großbatterie künftig mit eigenem Strom und spart damit 1,4 Millionen Tonnen CO2 jährlich ein. In der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sollen jährlich rund 1,3 Millionen Tonnen CO2 im Jahr allein durch eine bessere Energieversorgung des Schulgebäudes eingespart werden. So wird eine alte Ölkesselanlage durch eine Pelletheizung ersetzt. Da die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen eine waldreiche Region ist, können die Pelletlieferungen ortsnah erfolgen. Die Warmwasserversorgung erfolgt künftig durch eine Hochtemperatur-Wärmepumpe mit einer Leistung von 40 kW inklusive eines Pufferspeichers und eine gemietete Containerpelletanlage wird durch den Aufbau einer Wärmepumpenkaskade ersetzt. Außerdem wird das Dach saniert und mit einer PV-Anlage bestückt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 8,5 Millionen Euro, rund 650.000 Euro stammen aus KIPKI-Mitteln. „Das Besondere an KIPKI ist, dass wirklich jede Kommune mitmachen kann, egal, wie es um deren Haushalt bestellt ist. Denn es sind keine Eigenmittel notwendig und alle bekommen rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. So ist für jeden etwas dabei. Und wer größere Projekte vorhat – der kann KIPKI als Anschubfinanzierung nutzen. So entfaltet KIPKI eine große Hebelwirkung – und setzt in den Kommunen zu den 250 Millionen Euro nochmal weitere 80 Millionen Euro frei“, so Katrin Eder. „Das KIPKI-Team der Energieagentur Rheinland-Pfalz hat entscheidend dazu beigetragen, dass alle 194 antragsberechtigten Kommunen in Rheinland-Pfalz Förderanträge für das Investitionsprogramm der Landesregierung gestellt haben. Die Kolleginnen und Kollegen haben gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen geplant, priorisiert, intensiv beraten und offene Fragen geklärt. Sie waren und sind in engem Kontakt mit den verantwortlichen Kommunalvertretern und begleiten die Projekte für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel auch in der Umsetzung“, sagte Dr. Tobias Büttner, Geschäftsführer der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Hintergrund – KIPKI in Zahlen1 Alle 194 antragberechtigten kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden) haben fristgerecht zum 31. Januar 2024 ihre Anträge auf der Onlineplattform eingereicht. Diese wurden vollumfänglich bewilligt. Insgesamt wurden ca. 1.300 Teilprojekte/Einzelmaßnahmen beantragt, diese teilen sich auf in etwa 78 Prozent Klimaschutzmaßnahmen und etwa 22 Prozent Klimawandelanpassungsmaßnahmen. Weitere Informationen zu KIPKI finden Sie auf der Seite www.kipki.rlp.de

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