Die vier großen Umwelt- und Naturschutzorganisationen BUND, Greenpeace, NABU und der WWF nahmen am 27. September 2016 nicht an der Verbändeanhörung zum Klimaschutzplan 2050 teil. Der vorliegende Entwurf sei für sie weder zustimmungsfähig noch glaubwürdig, erklärten sie gemeinsam am 26. September 2016 in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und den Vizekanzler. Der Entwurf stehe nicht in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Nach einem breiten Beteiligungsprozess mit hunderten eingebrachten Vorschlägen liege ein Text vor, der weder ehrgeizige Ziele setze noch starke Maßnahmen vorsehe. Es brauche politische Entscheidungen, die Deutschland auf einen tragfähigen Pfad hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bringen, heißt es in dem Brief. Die vier Umweltorganisationen fordern eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs. Ein zustimmungsfähiger Klimaschutzplan müsse wichtige Eckpunkte aus dem Beteiligungsprozess beinhalten, darunter die klare Festlegung des Treibhausgas-Minderungsziels für 2050 auf mindestens 95 Prozent gegenüber 1990.
Transport is not only an indispensable part of our daily lives, but also one of the major sources of greenhouse gases in Germany. What can be done to reduce greenhouse gas emissions from transport in the short- and mid-term? How can transport become greenhouse gas-neutral in the long term? Are Germany’s climate targets in the transport sector sufficiently ambitious? This paper answers these questions. It describes what needs to be done in the coming years to reconcile developments in the transport sector with the commitments of the Paris Climate Agreement and the German government’s Climate Action Plan 2050. It suggests measures that can help to achieve a quick and significant reduction in greenhouse gas emissions, ensuring that the climate targets agreed upon in Paris could be met by Germany’s transport sector. Veröffentlicht in Texte | 97/2017.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nahm die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzplan 2050 entgegen. Bei der Erstellung des Klimaschutzplans erprobte das Bundesumweltministerium neue Wege der Bürgerbeteiligung. Diesmal wurden schon vor der Erarbeitung des Plans Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Länder und Kommunen um Ideen und Meinungen gebeten. Herausgekommen sind 89 Maßnahmenvorschläge für den Klimaschutz in Deutschland, die am 18. und 19. März 2016 bei einer Sitzung im Bundesumweltministerium abschließend beraten wurden. Entwickelt wurden die Vorschläge in zwei Schritten: Bei Bürgerkonferenzen in fünf Städten sowie in einem Online-Dialog haben rund 500 Bürgerinnen und Bürger insgesamt 77 Vorschläge entwickelt. Parallel dazu haben Bundesländer, Kommunen und Verbände in Fachforen getagt und dabei rund 400 Vorschläge eingebracht. Diese Vorschläge wurden von Wissenschaftlern in Abstimmung mit den Teilnehmern zusammengefasst. Daraus entstand der Katalog von 97 Maßnahmenvorschlägen, die wissenschaftlich auf ihre Klimawirkung und Kosten und Nutzen untersucht wurden. Alle Beteiligten – Kommunen, Länder, Verbände, Bürgerinnen und Bürger – hatten dann die Möglichkeit, die einzelnen Vorschläge zu bewerten und darüber abzustimmen, ob sie die Aufnahme in den Klimaschutzplan der Bundesregierung empfehlen. Delegierte aus allen diesen Gruppen hatten dann abschließend die Gelegenheit, diese Vorschläge gemeinsam zu prüfen. Etwa die Hälfte der Vorschläge wurde von allen beteiligten Gruppen mehrheitlich empfohlen.
Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht Schwerpunkte 2017 Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“ Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der Themen im heute veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“ des UBA. Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen ( VOC ). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen. Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben. Ein weiterer UBA -Jahresschwerpunkt ist die Landwirtschaft. Maria Krautzberger: „Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sind durch die intensive Landwirtschaft belastet. Die durch die Landwirtschaft verursachten Umweltschäden zu beseitigen, kostet die Allgemeinheit Geld. Eine Untersuchung des UBA hatte jüngst gezeigt, dass Trinkwasser in einigen Regionen Deutschlands künftig deutlich teurer werden könnte, wenn die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft nicht zurückgehen. „Mit der neuen Düngeverordnung werden wir allerdings Verbesserungen erreichen. So wird beispielsweise die Düngung im Herbst eingeschränkt, bei der die Gefahr besonders hoch ist, dass Nitrat ins Grundwasser gelangt“, so Krautzberger. Das UBA bezweifelt aber, ob mit den geänderten und neuen Regelungen im Düngerecht das Ziel aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von maximal 70 Kilogramm Stickstoffüberschuss pro Hektar bis 2030 erreicht werden kann. Klimaschutz zählt ebenfalls zu den UBA-Schwerpunkten 2017. Maria Krautzberger appellierte an die Politik, die eigenen Klimaschutzziele nicht aus den Augen zu verlieren. „Laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll die Energiewirtschaft bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 2014 um die Hälfte senken. Dazu müssen bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte der Stromerzeugungskapazitäten von Stein- und Braunkohlekraftwerken gekappt werden.“ Das UBA hat bereits im Januar 2017 mögliche Ausstiegspfade aus der Kohle vorgelegt, beispielsweise Preisaufschläge für fossile Brennstoffe wie Kohle oder begrenzte Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke. Alle Vorschläge ließen sich national umsetzen, müssten aber durch eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels flankiert werden. „In den betroffenen Regionen muss allerdings dringend ein geordneter Strukturwandel eingeleitet werden. Nur so haben Investoren Planungssicherheit, Beschäftigte neue Arbeitsplätze und Fehlinvestitionen durch neue oder erweiterte Tagebaue werden vermieden“, sagte Krautzberger. „Das deutsche Klimaschutzziel sind 80 bis 95 Prozent Minderung bis 2050 gegenüber 1990. Dies sollte in einem Klimagesetz verankert werden, das auch den Rahmen für eine Klimafolgenanpassung setzt“, so Krautzberger weiter.
Investitionen in Klimaschutz fördern wirtschaftliches Wachstum, unterlassener Klimaschutz führt zu Wachstumseinbußen. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Studie, welche die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 23. Mai 2017 beim Petersberger Klimadialog in Berlin vorgestellte. Die Studie mit dem Titel "Investieren in Klimaschutz, investieren in Wachstum" wurde vom Bundesumweltministerium unterstützt und im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft erstellt. Sie zeigt, dass eine Klimaschutzpolitik, die struktur- und fiskalpolitisch unterfüttert wird, sich auf die volkswirtschaftliche Leistung aller G20-Staaten positiv auswirkt. Nur mit unverzüglichen Treibhausgasminderungen können Wachstumseinbußen vermieden werden, so die OECD-Studie. Die kommenden 10-15 Jahre sind dafür der Schlüsselzeitraum, da dann die Weichen für den Neubau und Umbau öffentlicher wie privater Infrastrukturen gestellt werden. Auch ohne Klimaschutz seien dafür bis 2030 rund 95 Billionen US-Dollar erforderlich, 6,3 Billionen US-Dollar pro Jahr. Ein Ausrichten der Planungen auf die Pariser Klimaziele erfordere zwar pro Jahr etwa 0,6 Billionen US-Dollar mehr an Investitionen – diese würden jedoch allein durch daraus resultierende Treibstoffeinsparungen von etwa 1,7 Billionen US-Dollar pro Jahr kompensiert werden, so die Berechnungen der OECD. Die OECD-Studie unterstreicht zudem, wie wichtig langfristige Klimaschutzpläne sind. Wie in Deutschland bereits im Klimaschutzplan 2050 angelegt, kommt es auf ein Zusammenspiel verschiedener Politikbereiche an, um ambitionierten Klimaschutz zu betreiben, Wirtschaftswachstum zu fördern und die Transformation hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem sozialverträglich zu gestalten.
Am 25. Juni 2015 startete das Bundesumweltministerium den öffentlichen Dialogprozess für einen nationalen Klimaschutzplan 2050. Zum Auftakt der Konferenz in Berlin begrüßte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks neben Vertretern aus Bund, Land, Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "In Elmau haben sich die sieben führenden Industriestaaten verpflichtet, nationale Klimaschutzstrategien für den Weg in eine klimaneutrale, dekarbonisierte Weltwirtschaft zu entwickeln, damit die Zwei-Grad-Obergrenze für die globale Erwärmung gegenüber vorindustriellen Werten eingehalten werden kann. Wir haben uns die Erarbeitung eines Klimaschutzplans in dieser Legislaturperiode schon im Koalitionsvertrag vorgenommen. Dabei geht es darum, die Zwischenziele für das Erreichen des Langfristziels einer praktisch klimaneutralen, kohlenstoffarmen Volkswirtschaft bis 2050 zu verankern, die Reduktionsschritte nach 2020 zu beschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen zu hinterlegen." Zum Erfolg brauchen wir die breite Mitwirkung von Wirtschaft und Gesellschaft", so Hendricks. Die Empfehlungen aus dem Dialog- und Beteiligungsprozess werden in den Klimaschutzplan 2050 einfließen, der im Sommer 2016 im Kabinett verabschiedet werden soll. Der Klimaschutzplan soll in regelmäßigen Abständen angepasst und fortgeschrieben werden.
Am 20. April 2016 forderte ein Bündnis von mehr als 40 Organisationen die deutsche Bundesregierung auf, die nationalen Klimaschutzziele zu verschärfen und dies gesetzlich festzuschreiben. Für das Jahr 2050 müsse das deutsche Klimaschutzziel auf mindestens 95 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990 angehoben werden. In dem in Berlin vorgestellten „Klimaschutzplan 2050 der Zivilgesellschaft“ heißt es, dass ein ambitionierter Klimaschutzpfad nur eingeschlagen werde, wenn Deutschland sein Reduktionsziel von 40 Prozent weniger CO2 bis 2020 erreicht. Mit ihren Vorschlägen wollen die Organisationen der Bundesregierung einen national und international angemessenen Rahmen für deren Klimaschutzplan 2050 setzen. In ihrem Papier analysieren die Verfasser des „Klimaschutzplans 2050 der Zivilgesellschaft“ sämtliche relevanten Bereiche, von der Energiewirtschaft über den Verkehr, die Industrie, den Handel und den Gebäudebereich bis zur Landwirtschaft.
Deutschland erarbeitet alle zwei Jahre einen Projektionsbericht, in dem die Wirkung aktueller politischer Maßnahmen projiziert wird. Die Strukturierung der Ergebnisse erfolgt gemäß den internationalen Konventionen zur Treibhausgas -Berichterstattung. Zentrales Dokument für die Darstellung der Klimaschutzziele in Deutschland ist der Klimaschutzplan 2050, der eine andere Struktur aufweist. Aus diesem Grund werden in diesem Bericht die Ergebnisse des Projektionsberichts in der Struktur des Klimaschutzplans dargestellt, um so den Erreichung der Sektorziele nachvollziehen zu können. Es wird eine Minderung im Vergleich zu 1990 bis 2020 von 33,3 %, bis 2030 von 41,7 % und bis 2035 44,3 % projiziert. Veröffentlicht in Climate Change | 33/2019.
Am 14. November 2016 beschloss das Bundeskabinett im Umlaufverfahren den von Bundesumweltministerium vorgelegten Klimaschutzplan 2050, auf den sich die Bundesregierung am 11. November 2016 nach langen Verhandlungen geeinigt hat. Damit konnte Umweltministerin Hendricks mit einem offiziellen Beschluss zur UN-Weltklimakonferenz nach Marrakesch reisen. Es ist das erste Regierungsdokument, das den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigt. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren.
Für die Erreichung des Klimaschutzziels der Energiewirtschaft im Klimaschutzplan 2050 muss die Erzeugung von Braun- und Steinkohlekraftwerken bis 2030 um mehr als 50% gegenüber dem Jahr 2014 reduziert werden. Die Studie untersucht sechs verschiedene Instrumente zur Emissionsminderung im Stromsektor die das Klimaziel erreichen. Ein nationaler CO 2 -Preisaufschlag reduziert primär die Stromerzeugung aus Erdgas- und Steinkohlekraftwerken in Deutschland. Das Kapazitätsmanagement und die Volllaststundenbegrenzung führen zu höheren Minderungsbeiträgen von Braunkohlekraftwerken. Mit Blick auf die Kraftwerkseinsatzkosten, ist ein nationaler CO 2 -Preisaufschlag das günstigste Instrument. Ein Kapazitätsmanagement von Braun- und Steinkohlekraftwerken weist hingegen Vorteile auf, da diese Formen der Stromerzeugung besonders klimaschädlich sind, eine hohe europäische Emissionsminderung erreicht wird und diese robust gegenüber externen Entwicklungen ist. Veröffentlicht in Climate Change | 02/2017.
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