Barley (Hordeum vulgare) is an important cereal grain which serves as major animal fodder crop as well as basis for malt beverages or staple food. Currently barley is ranked fourth in terms of quantity of cereal crops produced worldwide. In times of a constantly growing world population in conjunction with an unforeseeable climate change and groundwater depletion, the accumulation of knowledge concerning cereal growth and rate of yield gain is important. The Nordic Genetic Resource Center holds a major collection of barley mutants produced by irradiation or chemical treatment. One phenotypic group of barley varieties are dwarf mutants (erectoides, brachytic, semidwarf, uzu). They are characterized by a compact spike and high rate of yield while the straw is short and stiff, enhancing the lodging resistance of the plant. Obviously they are of applied interest, but they are also of scientific interest as virtually nothing is known about the genes behind the development of plant dwarfism. The aim of this project is to identify and isolate the genes carrying the mutations by using state of the art techniques for gene cloning at the Carlsberg Laboratory. The identified genes will be connected with the mutant phenotype to reveal the gene function in general. One or two genes will be overexpressed and the resulting recombinant proteins will be biochemically and structurally characterized. The insights how the mutation effects the protein will display the protein function in particular. Identified genes and their mutant alleles will be tested in the barley breeding program of the Carlsberg brewery.
QTL Q.Tgw.ipk-7D increases grain size in wheat and also has positive effects on total grain mass and harvest index. By genetic methods, it was shown that a Mendelian gene inherited in recessive fashion is causing these effects. Our aim is the molecular identification and functional verification of the wheat gene underlying the QTL Q.Tgw.ipk-7D affecting grain size. The QTL interval was genetically delimited by fine mapping and synteny studies with rice and Brachypodium distachyon revealed a good synteny for the investigated region. The area of interest harbours 36 and 42 genes in rice and Brachypodium, respectively. Among them is a possible candidate gene for QTL Q.Tgw.ipk-7D encoding an AP2 domain containing protein. Further fine mapping is expected to narrow down the list of possible candidate genes for QTL Q.Tgw.ipk-7D. Therefore, the ongoing map based cloning approach is to be continued and obtained candidates are to be tested for their functionality in stably transformed wheat lines. The molecular identification of QTL Q.Tgw.ipk-7D will provide novel insight in the heritable regulators of grain size in wheat and would constitute the first cloned QTL reported in wheat.
Leistungsfähiges Pflanzgut mit guter Boden- und Klimaanpassung bildet die Grundlage der einer umweltgerechten Pflanzenproduktion. Dies trifft in gleicher Weise auf den Weinbau zu. Neben der Globalisierung der Märkte gehört sicherlich die Klimaveränderung zu den größten Herausforderungen der Gegenwart. Das größte Problem sind in zunehmendem Maß eine wärmere Witterung kombiniert mit Starkregenereignisse während der Traubenreifung und die dadurch ausgelöste Traubenfäule. Wegen der besonderen Bedeutung von Weinlandschaften für Tourismus und Wirtschaft kommt dem Weinanbau hierbei eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu. Die Sicherung der Produktion von gesunden Trauben steht daher an erster Stelle. Ein lockerer Traubenaufbau durch längere Beerenstielchen und/oder kleinere Beeren sowie festere Beerenschale können den Fäulnisbefall stark reduzieren. Sie sind damit ein hervorragendes Resistenzmerkmal und können den Einsatz von Spezial-Botrytiziden erheblich vermindern. Solche Formen der apparenten Resistenz sind sehr stabil, da der Pathogen sie nur schwer überwinden kann und daher hervorragend für langlebige Kulturpflanzen, wie die Weinrebe geeignet. Das Fachgebiet entwickelt von den traditionell in Deutschland angebauten Rebsorten Klone mit lockerem Traubenaufbau und damit einhergehender hoher Resistenz gegen Traubenfäulen. Hierzu wird Zuchtmaterial, das im Rahmen dieses oder weiterer Projekte gesammelt wurde, auf seine Widerstandsfähigkeit gegen Traubenfäulen und weitere weinbaulich relevante Eigenschaften getestet. Ziel ist die Entwicklung von Klonen traditioneller Rebsorten mit hoher Traubenfäuleresistenz kombiniert mit einem stabilen Ertrag und hoher Trauben und Weinqualität, um deutschen Winzern entsprechendes Pflanzgut zur Verfügung zu stellen und damit einerseits die Applikation von Fungiziden zu reduzieren und gleichzeitig die Konkurrenzfähigkeit der heimischen Produktion an ihren traditionellen Standorten sichern zu helfen.
Im Gegensatz zu anderen landwirtschaftlichen Arten sind die im Weinbau verwendeten Sorten sehr alt, Riesling mindesten 500 Jahre, Spätburgunder mindestens 1000 Jahre. Reben werden vegetativ vermehrt und im Laufe der Zeit haben sich durch Mutationen bei traditionellen Sorten zahlreiche Spielarten entwickelt. Gelegentlich betreffen diese Veränderungen deutlich sichtbare Merkmale wie die Blattbehaarung oder die Beerenfarbe. So entstanden aus dem blauen Spätburgunder die Sorten Ruländer und Weißburgunder. Doch die meisten dieser genetischen Veränderungen bleiben unscheinbar, wie eine veränderte Beerengröße, Beerenstiellänge, Seitentriebbildung oder Säuregehalt der Früchte. Es sind jedoch gerade diese Veränderungen, die die Voraussetzungen für die Entwicklung neuer, den Belangen der Praxis besser angepasster Klone bildet. Diese erlauben des dem Winzer den für seine Produktionsziele besten Klon zu benutzen. So erfolgreich die deutsche Klonenselektion in den vergangenen 100 Jahren auch war, so gefährdet ist sie jedoch auch. Durch den Ersatz alter Weinberge, die noch nicht mit Klonen bepflanzt wurden, durch Klonen reine Bestände, verschwindet die genetische Vielfalt innerhalb alter traditioneller Sorten wie Riesling oder Burgunder. Damit reduziert sich gleichzeitig die Möglichkeit zur Entwicklung neuer Klone, die den Erfordernissen eines zunehmend kompetitiven globalen Marktes, gewachsen sind. Eine Erhaltung dieses Material ist daher dringend geboten. Zurzeit dürften weniger als 500ha der deutschen Rebfläche nicht mit Klonenmaterial bepflanzt sein. Viele dieser Weinberge stehen in sehr alten, schwer zugänglichen Steillagen an der Mosel und sind sowohl wegen ihres hohen Alters als auch ihrer geringen Wirtschaftlichkeit bedroht. Die Zahl nimmt durch Betriebsaufgaben und Flurbereinigungen ständig ab und damit auch die genetische Streubreite alter Sorten, wie Riesling. Zur Sicherung der genetischen Vielfalt innerhalb traditioneller deutscher Sorten sammelt das Fachgebiet in alten Rebanlagen phänotypisch interessant erscheinendes Material, testet es auf wirtschaftlich wichtige Viruserkrankungen und sichert gesundes Material in situ auf den Flächen des Fachgebiets bzw. denen von Partnerinstitutionen.
Diversität ist eine wichtige Voraussetzung für Adaptation an Umweltveränderungen. Biodiversität auf allen Ebenen (Allele, Arten, Interaktionen) ist wichtig für die Funktion und Stabilität von Ökosystemen, weil Diversität auch Redundanz bedeutet und damit die Möglichkeit ausgestorbene Arten/Genotypen auszutauschen. Individuelle Merkmalsausprägungen und phänotypische Plastizität können ebenfalls zur Stabilisierung von Ökosystemen beitragen, weil sie Populationsgrößenschwankungen abpuffern und so lokale Aussterbeereignisse verhindern. In jüngere Zeit nimmt die Biodiversität dramatisch ab, während massive Störungen von Ökosystemen immer häufiger und immer heftiger auftreten. Uns interessiert daher, wie individuelle Merkmalsausprägungen und phänotypische Plastizität sich auf die genetische Diversität einer Population und auf eine Räuber-Beute Interaktion auswirken und welche potentiellen Auswirkungen das auf die Stabilität des Ökosystems hat. Zwei Hypothesen werden betrachtet:(I) Phänotypische Plastizität (trait variation) kann die Biodiversität erhöhen, da sie eine bessere Nischenausnutzung erlaubt.(II) Phänotypische Plastizität (trait variation) kann die Biodiversität verringern, da sie den plastischen Organismen ermöglicht verschiedene Nischen zu besetzen anstatt zur Spezialisierung verschiedener Genotypen zu führen. Zusätzlich werden wir testen welchen Einfluss abiotische Stressoren auf diese Interaktionen haben. Wir verwenden in unschweren Versuchen das Räuber-Beute Modellsystem Daphnia pulex und Chaoborus Larven in einem zweiteiligen Versuchsansatz: 1) Wir werden Mesocosmen Experimente durchführen, bei denen wir den Einfluss diverser Stressoren (Predation, erhöhte Temperaturen, erhöhte CO2 Werte) auf die genetische Diversität einer Daphnia Population testen. Die Daphnia Population wird aus 10 verschiedenen Klonen bestehen, die unterschiedlich plastisch auf Räuberkairomon reagieren. Die Populationen werden einem biotischen Stressor (Invertebraten-Räuber) und zwei abiotischen Stressoren (erhöhte CO2 Werte und erhöhte Temperaturen), die direkt auf anthropogene Einflüsse zurück gehen, ausgesetzt. Wir werden die klonale Diversität der Beuteart und die Performance der Räuber untersuchen.2) Im zweiten Versuchsteil werden wir mit Modellierungen Feedback loops über Beutediversität und Phänotyp/Genotyp Interaktion und Überlebenskapazitäten unter verschiedenen Umweltbedingungen untersuchen. Mit diesem integrativen Versuchsansatz werden wir ein tiefergehendes Verständnis der Effekte von individueller Merkmalsausprägung und phänotypischer Plastizität auf die klonale Diversität von Populationen erzielen. Die Ergebnisse werden uns helfen besser einzuschätzen, wie diese Merkmale die Ökosystemfunktion und -stabilität beeinflussen.
Lipoxygenases (LOX) catalyze the addition of molecular oxygen to polyunsaturated fatty acids to produce their respective hydroperoxides and have many different putative physiological functions in higher plants. The LOX reaction provides the substrates, e.g. for the formation of aroma-active C6-aldehydes as well as hexyl and hexenyl esters that decisively shape the aroma pattern of ripe and stored apple fruits. Therefore, the focus of the project will be on the characterization of the LOX gene family in apple to investigate for the first time crucial steps of the aroma formation in fruits of the cultivated apple with an interdisciplinary approach using molecular genetic and biochemical methods. Preliminary data obtained from QTL analyses and candidate gene mapping approaches have confirmed that lipoxygenase (LOX) is an important gene which determines aroma profiles of apple genotypes. Available Malus databases will be screened for LOX nucleotide sequences. LOX genes belonging to different subclasses of the gene family will be cloned by PCR-based strategies and genetically mapped in the Malus genome. Temporal and spatial expression patterns will be determined and candidate genes functionally characterized by heterologous expression systems (E. coli, Nicotiana, Fragaria). The data will finally be used to develop functional markers to support molecular breeding and to enable a more efficient documentation of biodiversity of aroma patterns in Malus gene bank accessions, apple varieties and breeding material lifting the selection of suitable crossing partners to a new efficiency level.
Moeglichkeiten der Erhaltung von bedrohten Pflanzengesellschaften durch Verpflanzung. Pflanzensoziologische Aufnahmen, optimale Regulierung des Wasserstandes, Bodenanalyse.
Version 1.0 Anlage 9 Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 1. Inhalt der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Die Wahrung der Grundrechte gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Union und ist eine unerlässliche Voraussetzung für ihre Legitimität. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Die Charta ist mit der Aufnahme in den Vertrag von Lissabon für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union sowie für die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Unionsrecht unmittelbar rechtlich bindend. Die in der Charta festgeschriebenen Grundrechte sind daher auch im deutschen Rechtssystem (zum Beispiel im Grundgesetzt) verankert und werden von den Gerichten durchgesetzt. Die Charta1 ist in sieben Kapitel untergliedert: Kapitel 1 ("Würde des Menschen") enthält die Rechte auf Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". In Kapitel 2 ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung. Kapitel 3 ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen. 1 Link zur Charta: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf Seite 1 von 5 Im Kapitel 4 ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Verbot der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aufgeführt. Kapitel 5 ("Bürgerrechte") umfasst die Wahlrechte bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die Organe und –Einrichtungen der Europäischen Union und den Zugang zu deren Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz. Kapitel 6 ("Justizielle Rechte") nennt das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Gericht, ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte des Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Straftaten und Strafen sowie das Verbot der Doppelbestrafung. Kapitel 7 ("Allgemeine Bestimmungen") klärt den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte. Ziel und Zweck dieses Hinweisblattes ist es, alle an der Umsetzung der Programme für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) einschließlich des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) Beteiligten zu sensibilisieren. Sie sollen ihre Grundrechte kennen, mögliche Verletzungen von Grundrechten erkennen und lernen, diese zu vermeiden. 2. Förderung aus den Programmen EFRE/JTF und ESF+ Die genannten Fonds unterstützen Menschen mit konkreten Maßnahmen bei der Bewältigung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und sozialer Herausforderungen. Die Förderung stärkt die soziale Dimension der Europäischen Union im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Europäischen Union. Damit diese Ziele erreicht werden können, müssen die geförderten Maßnahmen im Wertefundament der Europäischen Union verankert sein. Die Europäische Union fordert daher bei der Vorbereitung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Programme mit den sogenannten bereichsübergreifenden Grundsätzen - vergleiche Artikel 9 Verordnung (EU) 2021/10602 - die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen. Die Charta 2 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik Seite 2 von 5 der Grundrechte ist daher einerseits bei der Erstellung der Förderrichtlinien und Fördergrundsätze, bei der Auswahl der Vorhaben zur Förderung und bei der Prüfung der Vorhabenumsetzung zu beachten. Auf der anderen Seite sind auch die Begünstigten bei der Durchführung der Fördervorhaben an die Umsetzung der Charta gebunden. Bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben aus den Fonds EFRE, ESF+ und JTF (Fonds) ist die Achtung der Charta gemäß Artikel 9 in Verbindung mit Anhang III Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus den Fonds zur Verfügung gestellt werden. Alle aus den Fonds finanzierten Vorhaben müssen gemäß Artikel 73 Absatz 1 Verordnung (EU) 2021/1060 unter Einhaltung der Charta ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen. Hinweise dazu, wie die Charta berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)3. Die an der Förderung aus den Fonds beteiligten Stellen und die Begünstigten sind zur Einhaltung der Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Rechte, welche bei den jeweiligen Richtlinien/Fördergrundsätzen bzw. beim jeweils geförderten Vorhaben naturgemäß besonders betroffen sein könnten. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang nachfolgende Rechte der Charta. Diese Rechte stellen grundlegende Prinzipien der Charta dar, die in allen Phasen der Durchführung des geförderten Vorhabens zu beachten sind: • Recht auf Unversehrtheit (Artikel 3): Insbesondere bei Forschungsprojekten im Bereich der Medizin und der Biologie ist die freie Einwilligung der Probanden nach vorheriger Aufklärung sicherzustellen. Es gilt ein Verbot eugenischer Praktiken, der Nutzung des menschlichen Körpers als solchem (oder Teilen davon) zur Gewinnerzielung und des reproduktiven Klonens von Menschen. • Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7): Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung ist zu achten. Dies gilt insbesondere bei aufsuchenden Angeboten im Rahmen der Förderrichtlinien/Fördergrundsätze. • Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Artikel 8): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Mitarbeitenden und Dritten dürfen nur für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage 3 Link zu den Leitlinien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0723(01) Seite 3 von 5
Origin | Count |
---|---|
Bund | 84 |
Land | 12 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 82 |
Taxon | 1 |
Text | 2 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 4 |
offen | 83 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 65 |
Englisch | 31 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 2 |
Keine | 61 |
Webseite | 24 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 69 |
Lebewesen & Lebensräume | 85 |
Luft | 45 |
Mensch & Umwelt | 87 |
Wasser | 49 |
Weitere | 87 |