Im Forschungsbericht werden im Hinblick auf den umweltfachlichen Teil der Potenzialbewertung nach § 5 Absatz 3 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz die möglichen Auswirkungen der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ( CCS ) auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter abstrakt beschrieben und bewertet. Dabei wird sowohl der bestimmungsgemäße als auch der nicht bestimmungsgemäße Betrieb unterirdischer CO2 -Speicher berücksichtigt. Veröffentlicht in Texte | 08/2018.
Ziel des Gesamtvorhabens (GV) ist der Aufbau eines Elektrofahrzeuges mit regenerativ betreibbarem Range-Extender (REX). Im Teilvorhaben wird in Zusammenarbeit mit den Konsortialpartnern ein Konzept zur Herstellung und Vermarktung für das zu entwickelnde GreenREX-Modul erstellt. Bei Arbeitspaketen, die den Fahrzeugaufbau und -betrieb betreffen, wird KSPG unterstützend wirken. Im GV werden zwei batterieelektrische Fahrzeuge aufgebaut. In das zu Projektbeginn für Lernzwecke und zum Realisierbarkeitsnachweis aufzubauende Elektrofahrzeug wird ein KSPG BasisREX eingebaut. Sowohl bei der Integration des BasisREX als auch des zu entwickelnden GreenREX und beim Fahrbetrieb beider Demonstratorfahrzeuge wird KSPG unterstützendes Know-how aus bereits getätigten Arbeiten mit einfließen lassen. Beim zu erstellenden Produktionskonzept wird KSPG über den gesamten Projektablauf einen Beitrag leisten. Dazu gehören beispielsweise ein mit den Partnern zu erstellendes vollständiges Lastenheft zu Beginn des Projektes, die Analyse und Bewertung möglicher Konzepte im Projektverlauf sowie eine abschließende Herstellkostenprognose in Zusammenarbeit mit dem wbk.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2005 im Rahmen des Sonderprogramms GEOTECHNOLOGIEN Forschungsprojekte, die die Voraussetzungen für eine langfristig sichere Kohlendioxidspeicherung untersuchen. Seit Beginn der Förderung wurden über 30 Forschungsprojekte finanziert, inklusive der bis 2015 laufenden Projekte. Die Ergebnisse wurden/werden in Form wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Berichte publiziert. Um diese Ergebnisse für die fachliche Untersetzung der Gesetzgebungs- und Genehmigungsverfahren für die weitergehende Nutzung des Untergrundes anwenden zu können, ist eine Zusammenfassung und Aufbereitung der Veröffentlichungen und Berichte erforderlich. Diese ist das Ziel des Vorhabens AUGE. Das Arbeitsprogramm dieses sog. Dachprojekts für die laufenden Projekte sieht vor, neben der Ergebnisaufbereitung Experten-Workshops durchzuführen, um den noch bestehenden Forschungsbedarf zu identifizieren. Wissenslücken sollen durch die Vergabe von Untersuchungsaufträgen geschlossen werden, soweit dies in der Projektlaufzeit möglich ist. Die Anwendbar- und Übertragbarkeit der Ergebnisse sollen innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft diskutiert werden. Mit dem Vorhaben wird das GFZ Potsdam erstmals eine umfassende Bewertung des aktuellen Forschungsstandes auf dem Gebiet der geologischen Kohlendioxid-Speicherung vornehmen und ein geeignetes Werkzeug zur wissenschaftlichen Untersetzung der Anforderungen des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) bereitstellen.
Der Bundestag hat am 28. Juni 2012 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid - das sogenannte CCS-Gesetz angenommen. Vorgesehen ist, dass die CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid zugelassen wird, allerdings auf Speicher begrenzt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland vier Millionen Tonnen nicht überschreiten. Bei der Festlegung, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder unzulässig ist, müssen die Länder unter anderem geologische Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abwägen.
Am 23. September 2011 hat der Bundesrat dem Gesetz, mit dem der Bundestag einen Rechtsrahmen für Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Speichern schaffen will, die erforderliche Zustimmung versagt.
Am 7. Juli 2011 stimmten die Abgeordneten des Bundestags gegen die Stimmen von Linken, Grünen und SPD für das neue Gesetz zur Abspaltung und Speicherung des Treibhausgases - der so genannten CCS-Technologie.
Die Bundesregierung hat am 13. April 2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in Deutschland Modellprojekte zur Erprobung der CCS-Technologie durch die EU gefördert werden können. Die Länder können im Rahmen einer fachlichen Abwägung sowohl Gebiete ausweisen, in denen die CO2-Speicherung zulässig ist, als auch solche, in denen sie nicht zulässig ist.
Das geplante Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ist gestoppt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD konnten sich nicht auf einen einheitlichen Entwurf einigen. Damit wird es kein Gesetz zur CCS-Technologie vor der Bundestagswahl im Herbst 2009 geben.
Die Studie 'Regenerative Energien (RE) im Vergleich mit CO2-Abtrennung und -Ablagerung (CCS)' - kurz: RECCS - wurde nun umfassend überarbeitet, auf den aktuellen Stand gebracht und um einige relevante Aspekte erweitert. Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass bei konsequenter Beibehaltung der derzeitigen energiepolitischen Prioritäten in Deutschland und Europa eine zusätzliche Fokussierung auf CCS als Option im Kraftwerksbereich selbst bei sehr ambitionierten Klimaschutzzielen nicht zwingend notwendig ist. Von hoher Bedeutung ist, CCS nicht aus der Einzelperspektive heraus zu betrachten, sondern in eine ganzheitliche Analyse von mehreren Klimaschutzoptionen einzubinden und im Sinne einer Multikriterienanalyse aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten. Ausgehend von der Analyse des Standes der technischen Entwicklung, der politischen Vorgaben und der bisher veröffentlichten wissenschaftlichen Studien sind es sechs Aspekte, die als Bestimmungsfaktoren für die Einführung von CCS maßgeblich sind: - Die großtechnische Verfügbarkeit der Technologiekette ist aufgrund der realen Entwicklungsdynamik möglicherweise erst nach 2025 zu erwarten - ohne schnellere Entwicklungsfortschritte verliert der Einsatz von CCS für Kraftwerke zunehmend die ihm zugeschriebene Brückenfunktion für erneuerbare Energien. - Die klimaschutzbedingte Nachfrage nach CCS-Kraftwerken lässt bei einem politisch gewollten, deutlichen Ausbau von erneuerbaren Energien, einer signifikanten Erhöhung der Energieproduktivität und einem stetig steigenden Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung in der deutschen Stromversorgung zunehmend nach. Dieser Effekt würde durch eine Laufzeitverlängerung bei Kernkraftwerken verstärkt werden. - Die resultierenden Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke unter Einschluss von CCS und Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nähern sich an. Bei weiterem Ausbau von erneuerbaren Energien im Stromsektor und den damit verbundenen Lernkurveneffekten dürften zahlreiche erneuerbare Energietechnologien möglicherweise in 10-15 Jahren bereits kostengünstiger Strom bereitstellen können als CCS-Kraftwerke. - Aufgrund der komplexen Prozesskette ist eine ganzheitliche Bewertung der Umweltwirkungen notwendig. Eine Zusammenstellung neuer Ökobilanzen für CCS im Kraftwerkssektor zeigt, dass mit der CO2-Abtrennung ein erheblicher Mehrverbrauch endlicher Ressourcen mit allen damit verbundenen Folgen einhergeht. Dies führt dazu, dass die Treibhausgas(THG)-Emissionen einer Kilowattstunde Strom von CCS-Kraftwerken der ersten Generation um 68-87% (in Einzelfällen um 95%) reduziert werden könnten. Eine Vielzahl anderer Umweltwirkungen (z.B. Sommersmog, Eutrophierung oder Partikelausstoß) steigen jedoch zum Teil erheblich an. Erneuerbare Energien dagegen weisen nur einen Bruchteil der THG-Emissionen von CCS-Kraftwerken auf. - Beseitigung des CO2. Angesichts der Wissensdefizite und Unsicherheiten sollte ein CCS-Gesetz vorläufig nur FuE- und Demonstrationsvorhaben mit anschließendem Review ermög
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