Dokumente (z.B. Protokolle, Vermerke und E-Mail Verkehr), die Aufschluss geben zum Kontakt zwischen Ihrem Ministerium und dem Bundesverbad Eröl, Erdgas und Geoenergie e.V. in Bezug auf die Kohlenstoffspeicherung in unterirdischen Endlagern in der Nordsee aus dem Jahr 2025 im Vorfeld des Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG).
Die Bundesregierung hat am 13. April 2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in Deutschland Modellprojekte zur Erprobung der CCS-Technologie durch die EU gefördert werden können. Die Länder können im Rahmen einer fachlichen Abwägung sowohl Gebiete ausweisen, in denen die CO2-Speicherung zulässig ist, als auch solche, in denen sie nicht zulässig ist.
A) Problemstellung: 1. Die Bundesregierung hat das Ziel, die deutschen THG-Emissionen Deutschlands bis 2020 um 40 Prozent ggü. 1990 zu mindern. Um dieses Ziel zu erreichen sind Klimaschutzinstrumente zu implementieren, die in ihrer Gesamtheit einen Klimaschutzpfad ergeben. Derzeit werden die Auswirkungen verschiedener Klimaschutzpfade vor allem bis zum Jahr 2020 analysiert, da dies das Zieljahr des nächsten internationale Klimaschutzabkommen sein wird. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung das Langfristziel, die Emissionen bis 2050 um 80Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Es besteht die Möglichkeit, dass bei der aktuellen Diskussion ein bis zum Jahr 2020 optimaler Klimaschutzpfad gewählt wird, der zwischen 2020 und 2050 zu unnötigen Kosten führt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. CCS im Jahr 2020 als preisgünstig erscheinen, in langfristiger Perspektive jedoch Mehrkosten gegenüber anderen Maßnahmen aufweisen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Um zu verhindern, dass die langfristige Kosteneffizienz eines Klimaschutzpfades bis 2050 durch mittelfristige Optimierung bis 2020 gefährdet wird, müssen Klimaschutzstrategien bis zum Jahr 2050 entwickelt und analysiert werden. Solche Analysen bestehen bereits, beispielsweise die Analysen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags aus den Jahren 2000-2002. Allerdings haben sich seitdem die Erkenntnisse über viele Techniken verdichtet, z.B. über CCS, über Wasserstoffwirtschaft, etc. Es ist daher notwendig, diese Berechnungen mit aktualisierten Daten noch einmal durchzuführen. C) Ziel des Vorhabens ist es, verschiedene Langfristszenarien des Klimaschutzes bis 2050 zu entwickeln, zu analysieren und ökonomisch zu bewerten. Die Identifikation mehr oder weniger kosteneffizienter langfristiger Klimaschutzpfade kann dann der Bewertung aktuell diskutierter Klimaschutzpfade dienen.
Das Projekt Mo1 soll synoptisch die Ergebnisse und Erfahrungen der Teilprojekte des Themenverbundes EGR/Altmark-Monitoring in Form eines Konzeptes im Hinblick auf methodische, sicherheitstechnische und verwaltungsrechtliche Aspekte zusammenfassen. Die konkreten Ziele lassen sich wie folgt umreißen: Die Entwicklung eines umfassenden, standortbezogenen Monitoringkonzeptes auf Basis bestehender Methoden bzw. im Verbundvorhaben zu entwickelnder und einzusetzender Methoden zur Überwachung von CO2-Austritten aus dem Speichergestein in das Deckgestein, in tiefe und flache Grundwasserleiter sowie in die Atmosphäre. Bestehende sowie neu zum Einsatz kommende Messmethoden werden auf ihre Eignung zur Detektion von CO2-Austritten bewertet. Basierend auf simulierten Szenarien (in Kooperation mit Mo3) werden risikobasierte Empfehlungen zu Messnetzdichte, Beprobungsintervallen sowie zu messende Parameter ausgesprochen. Ableitung einer sicherheitstechnischen Risikoanalyse und verwaltungsrechtliche Ein-ordnung der geplanten EGR-Maßnahmen in das bestehende Gesetzesregelwerk auf Basis der Monitoringergebnisse, einschließlich der Erarbeitung von Haftungs- und Monitoringverpflichtungen etc. Durch die Einbindung von KMUs (Kanzlei Weissleder und Ewer; Ingenieurbüro GICON), die jahrelange Erfahrungen in der Handhabung und Umsetzung von Umweltfragestellungen besitzen, soll zudem der Bezug zur Praxis hinsichtlich zukünftiger Genehmigungsverfahren sichergestellt werden.
Im Forschungsbericht werden im Hinblick auf den umweltfachlichen Teil der Potenzialbewertung nach § 5 Absatz 3 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz die möglichen Auswirkungen der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CCS) auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter abstrakt beschrieben und bewertet. Dabei wird sowohl der bestimmungsgemäße als auch der nicht bestimmungsgemäße Betrieb unterirdischer CO2-Speicher berücksichtigt.
Ziel des Gesamtvorhabens (GV) ist der Aufbau eines Elektrofahrzeuges mit regenerativ betreibbarem Range-Extender (REX). Im Teilvorhaben wird in Zusammenarbeit mit den Konsortialpartnern ein Konzept zur Herstellung und Vermarktung für das zu entwickelnde GreenREX-Modul erstellt. Bei Arbeitspaketen, die den Fahrzeugaufbau und -betrieb betreffen, wird KSPG unterstützend wirken. Im GV werden zwei batterieelektrische Fahrzeuge aufgebaut. In das zu Projektbeginn für Lernzwecke und zum Realisierbarkeitsnachweis aufzubauende Elektrofahrzeug wird ein KSPG BasisREX eingebaut. Sowohl bei der Integration des BasisREX als auch des zu entwickelnden GreenREX und beim Fahrbetrieb beider Demonstratorfahrzeuge wird KSPG unterstützendes Know-how aus bereits getätigten Arbeiten mit einfließen lassen. Beim zu erstellenden Produktionskonzept wird KSPG über den gesamten Projektablauf einen Beitrag leisten. Dazu gehören beispielsweise ein mit den Partnern zu erstellendes vollständiges Lastenheft zu Beginn des Projektes, die Analyse und Bewertung möglicher Konzepte im Projektverlauf sowie eine abschließende Herstellkostenprognose in Zusammenarbeit mit dem wbk.
Im Forschungsbericht werden im Hinblick auf den umweltfachlichen Teil der Potenzialbewertung nach § 5 Absatz 3 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz die möglichen Auswirkungen der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CCS) auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter abstrakt beschrieben und bewertet. Dabei wird sowohl der bestimmungsgemäße als auch der nicht bestimmungsgemäße Betrieb unterirdischer CO2-Speicher berücksichtigt. Veröffentlicht in Texte | 08/2018.
Der Bundestag hat am 28. Juni 2012 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid - das sogenannte CCS-Gesetz angenommen. Vorgesehen ist, dass die CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid zugelassen wird, allerdings auf Speicher begrenzt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland vier Millionen Tonnen nicht überschreiten. Bei der Festlegung, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder unzulässig ist, müssen die Länder unter anderem geologische Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abwägen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2005 im Rahmen des Sonderprogramms GEOTECHNOLOGIEN Forschungsprojekte, die die Voraussetzungen für eine langfristig sichere Kohlendioxidspeicherung untersuchen. Seit Beginn der Förderung wurden über 30 Forschungsprojekte finanziert, inklusive der bis 2015 laufenden Projekte. Die Ergebnisse wurden/werden in Form wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Berichte publiziert. Um diese Ergebnisse für die fachliche Untersetzung der Gesetzgebungs- und Genehmigungsverfahren für die weitergehende Nutzung des Untergrundes anwenden zu können, ist eine Zusammenfassung und Aufbereitung der Veröffentlichungen und Berichte erforderlich. Diese ist das Ziel des Vorhabens AUGE. Das Arbeitsprogramm dieses sog. Dachprojekts für die laufenden Projekte sieht vor, neben der Ergebnisaufbereitung Experten-Workshops durchzuführen, um den noch bestehenden Forschungsbedarf zu identifizieren. Wissenslücken sollen durch die Vergabe von Untersuchungsaufträgen geschlossen werden, soweit dies in der Projektlaufzeit möglich ist. Die Anwendbar- und Übertragbarkeit der Ergebnisse sollen innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft diskutiert werden. Mit dem Vorhaben wird das GFZ Potsdam erstmals eine umfassende Bewertung des aktuellen Forschungsstandes auf dem Gebiet der geologischen Kohlendioxid-Speicherung vornehmen und ein geeignetes Werkzeug zur wissenschaftlichen Untersetzung der Anforderungen des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) bereitstellen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 21 |
| Land | 1 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 10 |
| Text | 4 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 5 |
| Offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 22 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 6 |
| Dokument | 4 |
| Keine | 6 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 22 |
| Lebewesen und Lebensräume | 18 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 22 |
| Wasser | 17 |
| Weitere | 22 |