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Bundestag stimmt für CCS-Gesetz

Am 7. Juli 2011 stimmten die Abgeordneten des Bundestags gegen die Stimmen von Linken, Grünen und SPD für das neue Gesetz zur Abspaltung und Speicherung des Treibhausgases - der so genannten CCS-Technologie.

Bundesrat stimmt CCS-Gesetz nicht zu

Am 23. September 2011 hat der Bundesrat dem Gesetz, mit dem der Bundestag einen Rechtsrahmen für Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Speichern schaffen will, die erforderliche Zustimmung versagt.

CCS-Gesetz verschoben bis nach der Bundestagswahl

Das geplante Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ist gestoppt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD konnten sich nicht auf einen einheitlichen Entwurf einigen. Damit wird es kein Gesetz zur CCS-Technologie vor der Bundestagswahl im Herbst 2009 geben.

Kabinett verabschiedet CCS-Gesetz

Die Bundesregierung hat am 13. April 2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in Deutschland Modellprojekte zur Erprobung der CCS-Technologie durch die EU gefördert werden können. Die Länder können im Rahmen einer fachlichen Abwägung sowohl Gebiete ausweisen, in denen die CO2-Speicherung zulässig ist, als auch solche, in denen sie nicht zulässig ist.

Bundeskabinett beschließt CCS-Gesetz

Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage, CCS). Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden. § 1 Zweck des Gesetzes: "Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten im Interesse des Klimaschutzes und der möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sowie der Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen."

Vermittlungsausschuss: Kompromiss zur unterirdischen Kohlendioxidspeicherung

Der Bundestag hat am 28. Juni 2012 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid - das sogenannte CCS-Gesetz angenommen. Vorgesehen ist, dass die CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid zugelassen wird, allerdings auf Speicher begrenzt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland vier Millionen Tonnen nicht überschreiten. Bei der Festlegung, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder unzulässig ist, müssen die Länder unter anderem geologische Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abwägen.

Beschreibung und Bewertung möglicher Auswirkungen einer unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid auf ausgewählte Umweltschutzgüter

Im Forschungsbericht werden im Hinblick auf den umweltfachlichen Teil der Potenzialbewertung nach § 5 Absatz 3 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz die möglichen Auswirkungen der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (⁠ CCS ⁠) auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter abstrakt beschrieben und bewertet. Dabei wird sowohl der bestimmungsgemäße als auch der nicht bestimmungsgemäße Betrieb unterirdischer ⁠ CO2 ⁠-Speicher berücksichtigt. Veröffentlicht in Texte | 08/2018.

Landesgesetz zum Kohlendioxid- Speicherungsgesetz erarbeiten

Das ⁠UBA⁠ stellt in seiner Stellungnahme heraus, dass die Speicherung von CO2 im Untergrund keine nachhaltige Klimaschutzmaßnahme ist. Allerdings kann die weitere Erforschung und Erprobung der ⁠CCS⁠-Technologie dennoch sinnvoll sein, falls sich nachhaltigeKlimaschutzmaßnahmen nicht als hinreichend erweisen. Es werden die möglichen Auswirkungen der CO2-Speicherung für Grundwasser, Boden und die menschliche Gesundheit beschrieben. Das UBA empfiehlt, unterhalb von Wasserschutzgebieten möglichst keine Speichervorhaben durchzuführen, Vorhaben mit einem schutzgutbezogenem ⁠Monitoring⁠ zu begleiten und zu überwachen sowie eine unterirdische ⁠Raumordnung⁠ einzuführen.

Beschreibung und Bewertung möglicher Auswirkungen einer unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid auf ausgewählte Umweltschutzgüter

Im Forschungsbericht werden im Hinblick auf den umweltfachlichen Teil der Potenzialbewertung nach § 5 Absatz 3 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz die möglichen Auswirkungen der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (⁠CCS⁠) auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter abstrakt beschrieben und bewertet. Dabei wird sowohl der bestimmungsgemäße als auch der nicht bestimmungsgemäße Betrieb unterirdischer ⁠CO2⁠-Speicher berücksichtigt.

Geologie/Nutzung tiefer Untergrund/CO2-Speicherung:

Seit Beginn der Industrialisierung ist der Anteil an Treibhausgasen in der Atmosphäre kontinuierlich angestiegen. Vor allem das bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe (v. A. Kohle, Erdöl, Erdgas, Biokraftstoffe) freiwerdende Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) ist maßgeblich an der globalen Klimaerwärmung beteiligt. In dem vom Weltklimarat (IPCC = Intergovernmental Panel on Climate Change) herausgegebenen Klimabericht (IPCC, 2005) wird die Abscheidung des in Kraftwerken entstehenden CO 2 und dessen Speicherung in geeigneten Gesteinsstrukturen des tieferen Untergrundes ( C arbon Dioxide C apture and S torage [CCS] -Prozess) als eine Option angegeben, um den weiteren CO 2 -Anstieg in der Erdatmosphäre zu vermeiden. Die Umsetzung der CCS-Technologie im großtechnischen Maßstab bedarf mit Blick auf Investitionsschutz für Unternehmen, Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen eindeutiger nationaler und internationaler rechtlicher Rahmenbedingungen. Eine Richtlinie (2009/31/EG) , die den Rechtsrahmen für die Speicherung von CO 2 regelt, wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften erarbeitet und vom Europäischen Parlament verabschiedet (23.04.2009). Die europäischen Mitgliedsstaaten haben die EU-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. In Deutschland ist dies seit dem 24.08.2012 durch das vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur „Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ geregelt. Der aktuelle Stand des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/kspg/KSpG.pdf Danach ist eine jährliche Höchstspeichermenge von vier Millionen Tonnen CO 2 insgesamt und 1,3 Millionen Tonnen pro Speicher möglich Eine Länderklausel ermöglicht ein generelles Verbot der unterirdischen CO 2 -Speicherung in den einzelnen Bundesländern aufgrund bestimmter Abwägungskriterien. Zahlreiche nationale und internationale Forschungsvorhaben beschäftigen sich seit Ende des letzten Jahrhunderts damit, das in Kraftwerken entstehende CO 2 zu minimieren, es abzuscheiden und auf Dauer so zu lagern, dass es nicht in die Atmosphäre gelangen kann. Diese Projekte befinden sich in den unterschiedlichsten Forschungs- und Entwicklungsstadien. Im Rahmen des integrierten Klimaschutzprogramms für Hessen (= INKLIM 2012) des Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) wurde im Jahr 2007 vom Hessischen Landesamt für Naturschutz,Umwelt und Geologie (HLNUG) die Eignung des Untergrundes zur dauerhaften Einlagerung von CO 2 untersucht. Hierbei wurden die verschiedenen Speichermöglichkeiten in Hessen beleuchtet und mögliche konkurrierende Nutzungen aufgezeigt. Speicherung durch künstliche Mineralisierung, in ausgeförderten Erdgas- und Erdölfeldern, in Salzstöcken, in Kohlenflözen sowie in salinaren Aquiferen Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Industrieunternehmen geförderte länderübergreifende Forschungsvorhaben „ Speicher-Kataster Deutschland “ hatte die systematische, bundesweit einheitliche Erfassung und Interpretation von Informationen über unterirdische Porenspeicherräume (v. A. salinare Aquifere) in Deutschland zum Ziel (Projektzeitraum 2009-2011). Unter Federführung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurden hierbei in enger Kooperation mit den staatlichen geologischen Diensten der Länder Potenzialkarten über die Verbreitung von Speicher- und Barrieregesteinen sowie detaillierte Charakterisierungen von geeigneten Speicherstrukturen erstellt, die der qualifizierten Beratung von Politik, Öffentlichkeit und Wirtschaft durch die zuständigen Fachbehörden dienen. Das HLNUG ist für Hessen der Projektpartner. Bericht im Rahmen von INKLIM, integrierten Klimaschutzprogramms Hessen Zusammenfassung zum Stand der hessischen Arbeiten ist als PDF verfügbar. Auf der DGG-Tagung 2009 in Dresden wurde ein Poster präsentiert. Der hessische Endbericht zum "Speicherkataster Deutschland" ist hier verfügbar. Die Publikation: Kött, A. & Kracht, M. (2011): Möglichkeiten der CO 2 -Speicherung in tiefen Aquiferen Hessens.– in: Müller, Chr. & Reinhold, K. (Hrsg.): Geologische Charakterisierung tiefliegender Speicher- und Barrierehorizonte in Deutschland - Speicher-Kataster Deutschland.– Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Geowissenschaften, Heft 74 kann hier erworben werden. Die geologischen Voraussetzungen zur dauerhaften (d. h. möglichst länger als 10.000 Jahre) Speicherung von CO 2 werden in Hessen nur von tiefen Salzwasser führenden Grundwasserleitern (salinen Aquiferen) sowie entleerten Erdöl- und Erdgaslagerstätten erfüllt. Die Lagerstättenverhältnisse und das Speicherpotenzial der Erdöl- und Erdgasfelder im Oberrheingraben sind in der Regel gut dokumentiert. Im Vergleich zu den Norddeutschen Feldern weisen sie nur sehr geringe Kapazitäten auf und werden z. T. als Gasspeicher genutzt. Die effektive Nutzung des Speicherpotentials setzt eine hohe Verdichtung des CO 2 voraus. Die für die Injektion erforderlichen Druck- und Temperaturbedingungen werden im Allgemeinen ab Tiefen größer 800 Meter unter Geländeoberkante erreicht. Das Speichergestein (meist poröse Sandsteine und klüftige Kalksteine) sollte mindestens eine Porosität von 10 %, eine Permeabilität von 10 milliDarcy und eine Mächtigkeit von 10 Meter aufweisen. Um die Speichersicherheit zu gewährleisten, muss jedes Speichergestein von einer mindestens 20 Meter mächtigen, impermeablen Deckschicht überlagert sein, unter der sich das CO 2 lateral entlang, aber nicht vertikal nach oben bewegen kann. Als potenziell nutzbare Speichergesteine wurden u.a. das Rotliegend im Werra-Kali-Gebiet sowie im Oberrheingraben näher untersucht. Angaben über Permeabilitäten und Porositäten sind jedoch in den wenigsten Fällen vorhanden. Der zur Leine-Folge gehörenden Plattendolomit im Werra-Kali-Gebiet ist nur eingeschränkt geeignet, da die Speichersicherheit aufgrund der Eigenschaften der Deckschichten nicht verlässlich gegeben ist. Im Raum Kassel, im Vogelsberg und der Hohen Rhön ist die Datengrundlage unzureichend. Der Mittlere Buntsandstein liegt nur in einem sehr begrenzten Gebiet im Raum Kassel unterhalb 800 Meter unter der Geländeoberkante. Die tertiären Pechelbronn-Schichten im Oberrheingraben weisen aufgrund zahlreicher nordnordost - südsüdwest verlaufender Schwellen und Senken sowie ein Mosaik von Kippschollen sehr engräumige Veränderungen in Mächtigkeit und Fazies auf  und sind daher schwer einzuschätzen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass in Hessen keine ausreichend großen und sicheren Speicherstrukturen vorhanden sind, um eine effektive und nachhaltige Einspeisung von CO 2 zu ermöglichen. Anne Kött Tel.: 0611-6939 734

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