Alle Unterlagen zur Anzahl und Standorte der in Deutschland ehemals betriebenen, bzw. auch noch betriebenen Kohlenstoffdioxidspeicherungsanlagen (auch Forschungsspeicher) nach dem KSpG, sowie die Stellungnahmen des Umweltbundesamts zu diesen Anlagen nach § 39 Abs. 2 S. 1 KSpG.
Im Forschungsbericht werden im Hinblick auf den umweltfachlichen Teil der Potenzialbewertung nach § 5 Absatz 3 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz die möglichen Auswirkungen der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ( CCS ) auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter abstrakt beschrieben und bewertet. Dabei wird sowohl der bestimmungsgemäße als auch der nicht bestimmungsgemäße Betrieb unterirdischer CO2 -Speicher berücksichtigt. Veröffentlicht in Texte | 08/2018.
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage, CCS). Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden. § 1 Zweck des Gesetzes: "Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten im Interesse des Klimaschutzes und der möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sowie der Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen."
Der Gesetzgeber wird den gesetzlichen Rahmen für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2, auch wegen der Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben des EG-Rechts, voraussichtlich in der 17. Legislaturperiode schaffen. Der gesetzliche Rahmen wird wegen der komplexen Materie durch ein untergesetzliches Regelwerk, d. h. Rechtsverordnungen, konkretisiert werden müssen. Die Rechtsverordnungen werden sowohl technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von CO2-Speichern als auch Anforderungen an die Pflichten der Betreiber der CO2-Speicher näher regeln. Daneben werden - je nach gesetzlicher Regelungstiefe - vor allem die Anforderungen und Ausgestaltung der Haftungsregelungen, der Deckungsvorsorge und der Nachsorge durch Rechtsverordnungen näher zu bestimmen sein. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung - wie auch bei den Vorarbeiten für den gesetzlichen Rahmen geplant - ist zu erwarten, dass das Umweltressort für den Erlass der meisten Rechtsverordnungen federführend sein wird. Ziel des Forschungsprojektes ist es, unter Beachtung der fachlichen Grundlagen die Entwicklung der untergesetzlichen Regelungen für die CO2-Speicherung vorzubereiten sowie BMU und UBA bei der Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerkes für die CO2-Speicherung zu beraten. Das Forschungsprojekt dient dazu, relevante Rechts- und Fachfragen zu identifizieren und u. a. für ausgewählte Rechtsfragen Lösungsvorschläge sowie technische Anforderungen an die Speicher oder an den CO2-Strom entwickeln. Hierbei stehen die rechtssichere, sachgerechte und anspruchsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage der fachlichen Anforderungen im Mittelpunkt.
Problemstellung: Mehrere Projekte zur Abscheidung und geologischen Speicherung von CO2 sind in Deutschland in der Vorbereitung. Zwei große Energieversorger wollen bis 2015 CCS-Demonstrationskraftwerke mit jährlichen Speichervolumina von mehreren Mio. t CO2 pro Jahr betreiben. Auch deswegen erarbeitet die Bundesregierung im Rahmen einen Rechtsrahmen für die CO2-Abscheidung und Speicherung. Die CO2-Ablagerung ist nur jedoch nur zulassungsfähig, wenn das CO2 sicher, dauerhaft und ohne signifikante negative Auswirkungen auf die Umwelt gespeichert werden kann. Die hierfür notwendigen Kriterien sind bisher jedoch nicht bekannt und die zugrundeliegenden geologisch-chemisch-physikalischen Prozesse nur unzureichend verstanden. Handlungsbedarf: Das Forschungsvorhaben enthält mehrere Schritte: 1.: Beschreibung und Erklärung der umweltrelevanten geochemisch-physikalischen Prozesse im Untergrund. 2.: Die Entwicklung von Kriterien und Methoden zur Charakterisierung von geologischen Formationen und zur Bewertung der Eignung für eine dauerhafte und sichere Einlagerung von CO2. 3.: Die Identifikation der umweltrelevanten und potenziell risikobehafteten Prozesse und die Entwicklung von Kriterien und geeigneten Indikatoren, Monitoringanforderungen und Methodiken zur Sicherstellung der umwelt- und klimapolitischen Unbedenklichkeit bei der Einlagerung von CO2. 4.: Die die Entwicklung geeigneter Zulassungsmethoden mit dem Ziel der Minimierung negativer Konsequenzen der CO2-Speicherung auf Basis von Risikomanagementmethoden und Computermodellen. 5.: Aufbereitung für die Erstellung und kontinuierliche Verbesserung eines geeigneten Zulassungs- und Rechtsregimes. Ziel ist die Erstellung fachlicher Grundlagen für das geplante CCS-Gesetz. Die gewonnenen Informationen sollen sowohl die Anforderungen an die Charakterisierung, Zulassung, Monitoring und Abschlusssicherung der CO2-Speicherung definieren. Diese Ergebnisse sind auch relevant für die öffentliche Akzeptanz und müssen angesichts usw
Die Studie 'Regenerative Energien (RE) im Vergleich mit CO2-Abtrennung und -Ablagerung (CCS)' - kurz: RECCS - wurde nun umfassend überarbeitet, auf den aktuellen Stand gebracht und um einige relevante Aspekte erweitert. Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass bei konsequenter Beibehaltung der derzeitigen energiepolitischen Prioritäten in Deutschland und Europa eine zusätzliche Fokussierung auf CCS als Option im Kraftwerksbereich selbst bei sehr ambitionierten Klimaschutzzielen nicht zwingend notwendig ist. Von hoher Bedeutung ist, CCS nicht aus der Einzelperspektive heraus zu betrachten, sondern in eine ganzheitliche Analyse von mehreren Klimaschutzoptionen einzubinden und im Sinne einer Multikriterienanalyse aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten. Ausgehend von der Analyse des Standes der technischen Entwicklung, der politischen Vorgaben und der bisher veröffentlichten wissenschaftlichen Studien sind es sechs Aspekte, die als Bestimmungsfaktoren für die Einführung von CCS maßgeblich sind: - Die großtechnische Verfügbarkeit der Technologiekette ist aufgrund der realen Entwicklungsdynamik möglicherweise erst nach 2025 zu erwarten - ohne schnellere Entwicklungsfortschritte verliert der Einsatz von CCS für Kraftwerke zunehmend die ihm zugeschriebene Brückenfunktion für erneuerbare Energien. - Die klimaschutzbedingte Nachfrage nach CCS-Kraftwerken lässt bei einem politisch gewollten, deutlichen Ausbau von erneuerbaren Energien, einer signifikanten Erhöhung der Energieproduktivität und einem stetig steigenden Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung in der deutschen Stromversorgung zunehmend nach. Dieser Effekt würde durch eine Laufzeitverlängerung bei Kernkraftwerken verstärkt werden. - Die resultierenden Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke unter Einschluss von CCS und Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nähern sich an. Bei weiterem Ausbau von erneuerbaren Energien im Stromsektor und den damit verbundenen Lernkurveneffekten dürften zahlreiche erneuerbare Energietechnologien möglicherweise in 10-15 Jahren bereits kostengünstiger Strom bereitstellen können als CCS-Kraftwerke. - Aufgrund der komplexen Prozesskette ist eine ganzheitliche Bewertung der Umweltwirkungen notwendig. Eine Zusammenstellung neuer Ökobilanzen für CCS im Kraftwerkssektor zeigt, dass mit der CO2-Abtrennung ein erheblicher Mehrverbrauch endlicher Ressourcen mit allen damit verbundenen Folgen einhergeht. Dies führt dazu, dass die Treibhausgas(THG)-Emissionen einer Kilowattstunde Strom von CCS-Kraftwerken der ersten Generation um 68-87% (in Einzelfällen um 95%) reduziert werden könnten. Eine Vielzahl anderer Umweltwirkungen (z.B. Sommersmog, Eutrophierung oder Partikelausstoß) steigen jedoch zum Teil erheblich an. Erneuerbare Energien dagegen weisen nur einen Bruchteil der THG-Emissionen von CCS-Kraftwerken auf. - Beseitigung des CO2. Angesichts der Wissensdefizite und Unsicherheiten sollte ein CCS-Gesetz vorläufig nur FuE- und Demonstrationsvorhaben mit anschließendem Review ermög
Ziel des Gesamtvorhabens (GV) ist der Aufbau eines Elektrofahrzeuges mit regenerativ betreibbarem Range-Extender (REX). Im Teilvorhaben wird in Zusammenarbeit mit den Konsortialpartnern ein Konzept zur Herstellung und Vermarktung für das zu entwickelnde GreenREX-Modul erstellt. Bei Arbeitspaketen, die den Fahrzeugaufbau und -betrieb betreffen, wird KSPG unterstützend wirken. Im GV werden zwei batterieelektrische Fahrzeuge aufgebaut. In das zu Projektbeginn für Lernzwecke und zum Realisierbarkeitsnachweis aufzubauende Elektrofahrzeug wird ein KSPG BasisREX eingebaut. Sowohl bei der Integration des BasisREX als auch des zu entwickelnden GreenREX und beim Fahrbetrieb beider Demonstratorfahrzeuge wird KSPG unterstützendes Know-how aus bereits getätigten Arbeiten mit einfließen lassen. Beim zu erstellenden Produktionskonzept wird KSPG über den gesamten Projektablauf einen Beitrag leisten. Dazu gehören beispielsweise ein mit den Partnern zu erstellendes vollständiges Lastenheft zu Beginn des Projektes, die Analyse und Bewertung möglicher Konzepte im Projektverlauf sowie eine abschließende Herstellkostenprognose in Zusammenarbeit mit dem wbk.
Im Forschungsbericht werden im Hinblick auf den umweltfachlichen Teil der Potenzialbewertung nach § 5 Absatz 3 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz die möglichen Auswirkungen der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CCS) auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter abstrakt beschrieben und bewertet. Dabei wird sowohl der bestimmungsgemäße als auch der nicht bestimmungsgemäße Betrieb unterirdischer CO2-Speicher berücksichtigt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2005 im Rahmen des Sonderprogramms GEOTECHNOLOGIEN Forschungsprojekte, die die Voraussetzungen für eine langfristig sichere Kohlendioxidspeicherung untersuchen. Seit Beginn der Förderung wurden über 30 Forschungsprojekte finanziert, inklusive der bis 2015 laufenden Projekte. Die Ergebnisse wurden/werden in Form wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Berichte publiziert. Um diese Ergebnisse für die fachliche Untersetzung der Gesetzgebungs- und Genehmigungsverfahren für die weitergehende Nutzung des Untergrundes anwenden zu können, ist eine Zusammenfassung und Aufbereitung der Veröffentlichungen und Berichte erforderlich. Diese ist das Ziel des Vorhabens AUGE. Das Arbeitsprogramm dieses sog. Dachprojekts für die laufenden Projekte sieht vor, neben der Ergebnisaufbereitung Experten-Workshops durchzuführen, um den noch bestehenden Forschungsbedarf zu identifizieren. Wissenslücken sollen durch die Vergabe von Untersuchungsaufträgen geschlossen werden, soweit dies in der Projektlaufzeit möglich ist. Die Anwendbar- und Übertragbarkeit der Ergebnisse sollen innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft diskutiert werden. Mit dem Vorhaben wird das GFZ Potsdam erstmals eine umfassende Bewertung des aktuellen Forschungsstandes auf dem Gebiet der geologischen Kohlendioxid-Speicherung vornehmen und ein geeignetes Werkzeug zur wissenschaftlichen Untersetzung der Anforderungen des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) bereitstellen.
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| Bund | 19 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
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| Ereignis | 6 |
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| License | Count |
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