<p>Bis Ende Juli 2027 müssen alle EU-Länder die neue Kommunalabwasserrichtlinie, kurz KARL, in nationales Recht übernehmen. Die Richtlinie ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz. Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema.</p><p>Was ist die Kommunalabwasserrichtlinie und seit wann gibt es sie?</p><p>Die<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403019">EU-Richtlinie 2024/3019</a>über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasser-richtlinie - KARL) löst die seit 1991 geltende Richtlinie 91/271/EWG ab. Sie regelt, wie kommunales Abwasser gesammelt, gereinigt und in die Umwelt eingeleitet wird. Ziel der Überarbeitung der Richtlinie ist es, Gewässer zukünftig noch besser vor Verschmutzung durch Abwasser zu schützen. Mit der Überarbeitung der Richtlinie werden Probleme, wie der Eintrag von Mikroschadstoffen, die Mischwasserentlastungen aus der Kanalisation bei starkem Regen und der Energieverbrauch der Kläranlagen, besser berücksichtigt. Die überarbeitete Richtlinie wurde am 12. Dezember 2024 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Alle EU-Länder müssen die neuen Regeln bis spätestens 31. Juli 2027 in ihr nationales Recht übernehmen.</p><p>Warum ist die neue KARL ein Meilenstein für den Gewässerschutz?</p><p>Die KARL verstärkt den Gewässerschutz durch zahlreiche Anforderungen, vor allem diese:</p><p>Welchen Mehrwert hat die KARL noch, etwa für den Gesundheits- und Klimaschutz?</p><p>Neue Vorgaben zur<strong>Überwachung bestimmter Krankheitserreger</strong>(z.B. Viren) sowie antimikrobiellen Resistenzen stärken den vorsorgenden Gesundheitsschutz. So schreibt die Richtlinie die Bereitstellung eines Systems zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a> von Parametern mit gesundheitlicher Relevanz (z.B. SARS-CoV-2, Poliovirus, Influenzaviren, aber auch neu auftretende Erreger) sowie antimikrobieller Resistenzen im Abwasser vor. Damit kann zukünftig frühzeitig ein Rückschluss auf anstehende gesundheitliche Geschehnisse, wie den Verlauf einer Grippewelle, gezogen werden, da sich schwankende Mengen von Erregerbestandteilen in Ausscheidungen und damit immer auch im Abwasser finden und so das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung widerspiegeln können.</p><p>Die<strong>Energieneutralität der Kläranlagen</strong>soll sowohl durch eine verbesserte Energieeffizienz als auch eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine Steigerung der Energieerzeugung (etwa durch Nutzung von Abwärme aus dem Abwasser, Photovoltaik auf verfügbaren Flächen auf den Kläranlagen oder die Gewinnung von Klärgas aus Klärschlamm) erreicht werden. Dazu müssen die Kläranlagen regelmäßige Energieaudits durchführen, um entsprechende Maßnahmen zu identifizieren. Zudem werden die Treibhausgasemissionen, insbesondere Methan und Lachgas, als klimarelevante Faktoren einer Kläranlage bilanziert. Daraus können ebenfalls entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung möglicher Emissionen abgeleitet und ein aktiver Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> umgesetzt werden.</p><p>Wieso ist eine weitergehende Abwasserbehandlung notwendig?</p><p>Herkömmliche Klärverfahren, vor allem die mechanisch-biologische und die chemische Behandlung, können viele Spurenstoffe nicht ausreichend entfernen. Diese Spurenstoffe gefährden Gewässerökosysteme, Trinkwasserressourcen und langfristig auch die menschliche und aquatische Gesundheit. Die vierte Reinigungsstufe ergänzt die bisherigen drei mechanisch-biologisch-chemischen Reinigungsstufen der Abwasserreinigung, zum Beispiel mit Verfahren der Aktivkohlefiltration oder Ozonung. Sie dient der gezielten Entfernung beziehungsweise Reduzierung von Spurenstoffen, die mit bisherigen Verfahren nicht ausreichend abgebaut werden, und verbessert die Gewässerqualität nachhaltig.</p><p>Da im Kommunalabwasser eine Vielzahl von Stoffströmen zusammenläuft, ist die Einführung der vierten Reinigungsstufe dort eine effiziente Maßnahme zur Reduzierung der von diesen Stoffen ausgehenden Risiken.</p><p>Entfernt eine vierte Reinigungsstufe alle Spurenstoffe?</p><p>Eine vierte Reinigungsstufe reduziert die im Abwasser vorhandenen Spurenstoffe in einem hohen Maße (insgesamt mindestens um 80 Prozent). Somit können viele, aber nicht alle Spurenstoffe stark reduziert werden. Jeder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> unterliegt einer spezifischen Abbaudynamik und die Reduzierungsraten sind dementsprechend unterschiedlich. Zusätzlich ergeben sich unterschiedliche Reduzierungsraten aufgrund der eingesetzten Verfahrenstechnik (z.B. Aktivkohle oder Ozonung).</p><p>Welche Kläranlagen müssen die vierte Reinigungsstufe installieren?</p><p>Die KARL sieht Vorgaben zur Installation der vierten Reinigungsstufe für bestimmte Kläranlagen vor. Pflicht ist der Ausbau für alle Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten (EW). Für Kläranlagen unter dieser Schwelle ergibt sich die Notwendigkeit eines Ausbaus nach einer Risikobewertung. Die Methodik der Risikobewertung wird derzeit entwickelt, so dass die Anzahl der betroffenen Kläranlagen noch nicht sicher geschätzt werden kann.</p><p>Was kostet der Ausbau der vierten Reinigungsstufe?</p><p>Die konkreten Kosten sind noch nicht exakt bezifferbar. Sie hängen insbesondere von der Anzahl der auszubauenden Kläranlagen und der Risikobewertung ab. Die von der EU-Kommission verwendete Folgenabschätzung ermittelt die Kosten anhand bisher errichteter Kläranlagen sowie einer Schätzung des notwendigen Ausbaus. Die KARL sieht einen stufenweisen Ausbau der betroffenen Kläranlagen bis zum Jahr 2045 vor.</p><p>Was ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV)?</p><p>In Artikel 191 Absatz 2 EU-Vertrag (AEUV) ist das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verursacherprinzip#alphabar">Verursacherprinzip</a> verankert. Dieses besagt, dass grundsätzlich derjenige, der Umweltbeeinträchtigungen verursacht (hat), für die Beseitigung oder Verringerung in die Pflicht genommen werden soll. Ziel ist es, das im EU-Vertrag verankerte Verursacherprinzip auch im Wasserrecht zu stärken und bestimmte Produkthersteller finanziell an den Kosten der Entfernung von Spurenstoffen aus dem kommunalen Abwasser zu beteiligen, wenn die von ihnen in den Produkten verwendeten Stoffe schädlich für unsere Gewässer sind. Die Herstellerverantwortung soll auch Innovationen und die Entwicklung leicht abbaubarer Stoffe fördern – vergleichbar mit den Entwicklungen bei Wasch- und Reinigungsmitteln vor 50 Jahren. Die EHV muss bis spätestens 1. Januar 2029 operabel sein.</p><p>Auf nationaler Ebene wurde die Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland bereits in der<a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/BMUV_Wasserstrategie_bf.pdf">Nationalen Wasserstrategie</a>(NWS – 2023) gemeinsam mit unterschiedlichen Stakeholdern und allen Ressorts der Bundesregierung vereinbart. In der Strategie ist unter anderem die Forderung nach einer EHV auf EU-Ebene für eine anteilige Finanzierung enthalten (Aktion 37 der NWS).</p><p>Welche Hersteller sind von der EHV betroffen?</p><p>Artikel 9 KARL bestimmt, dass die Unternehmen, die Arzneimittel und Kosmetika in den Verkehr bringen, mindestens 80 Prozent der Kosten finanzieren, die für Errichtung und Betrieb der vierten Reinigungsstufe anfallen. Die KARL fokussiert dabei zunächst auf die Wirtschaftssektoren Pharma- und Kosmetikherstellung. Diese Regelung der Richtlinie basiert auf einer wissenschaftlichen Studie der EU-Kommission, wonach aus diesen beiden Wirtschaftszweigen 92 Prozent der Mikroschadstoffe im Abwasser enthalten sind. Die Einbeziehung weiterer Wirtschaftszweige beziehungsweise Produktgruppen ist nach der Richtlinie regelmäßig zu prüfen – zunächst bis Ende 2033 und sodann bis Ende 2040. Deutschland und andere Mitgliedstaaten der EU setzen sich dafür ein, dass diese Evaluierung frühzeitiger als in der Richtlinie vorgesehen erfolgt. Wissenschaftliche Studien, die eine andere Verteilung oder eine Zuordnung der Mikroschadstoffe zu weiteren Wirtschaftssektoren aufzeigen, liegen derzeitig allerdings nicht vor.</p><p>Die EHV gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Komponenten der Produkte in einem Mitgliedstaat der Union oder in einem Drittland hergestellt worden sind oder ob die Hersteller über einen Sitz in der Union verfügen oder das Produkt über eine digitale Plattform in Verkehr gebracht worden ist. Eine einseitige Belastung deutscher oder europäischer Hersteller ist damit ausgeschlossen.</p><p>Die Beitragspflicht richtet sich nach der Menge und Gefährlichkeit der in Verkehr gebrachten Stoffe. Die konkrete Ausgestaltung der Berechnung der Beitragspflicht und möglicher Ausnahmen ist noch nicht abgeschlossen.</p><p>Welche Institutionen begleiten die nationale Umsetzung der KARL in Deutschland?</p><p>Bis zum 31. Juli 2027 muss die KARL in nationales Recht (Gesetz, Verordnung) umgesetzt werden. Die Herstellerverantwortung soll zum 1. Januar 2029 starten. Das Bundesumweltministerium ist, in Abstimmung mit anderen Bundesressorts, für die rechtliche Umsetzung federführend, das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) unterstützt das Umweltministerium fachlich, unter anderem durch zwei Forschungsprojekte zu den technischen, rechtlichen und finanziellen Details.</p><p>Fußnoten</p><p>1Der Einwohnerwert (EW) stellt eine Rechengröße für die Abwasserreinigung dar (siehe DIN EN 1085). Er ist ein Maß für die Belastung gewerblich-industriell genutzten Abwassers mit organisch abbaubaren Stoffen - gemessen als BSB5, das angibt, welche Einwohnerzahl dieser Belastung entspricht (<a href="http://wasser-wissen.de/abwasserlexikon/e/einwohnerwert.htm">Einwohnerwert (EW)</a>).</p>
Der Lagebericht zur Beseitigung kommunaler Abwässer in Niedersachsen gibt den Zustand und die Entwicklung der kommunalen Abwasser- und Klärschlammentsorgung wieder. Seit 1997 wird er alle 2 Jahre gemäß Artikel 16 der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) erstellt. Der NLWKN Lagebericht Kommunalabwasser Nds 2025 liegt jetzt vor und kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Nachfolgend sind die wesentlichen Aussagen des aktuellen Berichtes zur schnellen Information zusammengestellt worden. Von den knapp acht Millionen Einwohnern Niedersachsens sind 95,1 % an eine öffentliche Kanalisation und an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen. Die restlichen Grundstücke werden über so genannte Kleinkläranlagen entsorgt. In Niedersachsen sind 50.096 km öffentlicher Schmutzwasserkanal und 31.778 km Regenwasserkanal vorhanden. Zusätzlich gibt es noch rund 3.481 km öffentlichen Mischwasserkanal, in dem häusliches Schmutzwasser und gesammeltes Niederschlagswasser gemeinsam abgeleitet werden, sowie geschätzte 100.000 km private Anschlussleitungen. In Niedersachsen gibt es derzeit 566 kommunale Abwasserbehandlungsanlagen. In diesem Bericht werden nur die 437 kommunalen Kläranlagen betrachtet, die eine Reinigungskapazität von mehr als 2.000 EW aufweisen und eine Reinigungsleistung von insgesamt rund 15 Millionen Einwohnerwerten haben. Neben der Schmutzfracht aus den häuslichen Abwässern von rund 7,4 Millionen Einwohnern wird die Schmutzfracht von rund 4,2 Mio. Einwohnergleichwerten aus gewerblichen und industriellen Abwässern in diesen Anlagen mitbehandelt. Der durchschnittliche Frachtabbau dieser Anlagen beträgt 95,9 % beim CSB, 94,0 % beim Phosphor (gesamt) und 91,9 % beim Stickstoff (gesamt). Das Aufkommen des in den Abwasserbehandlungsanlagen anfallenden Klärschlamms ist mit rund 164.431 t (2022) und 162.695 t (2023) Tonnen pro Jahr etwas gesunken. Der Klärschlamm wird nur noch zu 27,2 Prozent landwirtschaftlich verwertet. Andere Entsorgungswege sind die Verbrennung oder Kompostierung.
Der deutschlandweite Datensatz enthält Informationen zum mittleren Phosphoreintrag in Gewässer (2016-2018) über kommunale Kläranlagen ab 2.000 Einwohnerwerten (EW) behandelter Abwasserlast (in kg/a). Grundlage für die Berechnung sind die Daten der Länder nach EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL).0 Der Datensatz liegt vor: Auflösung: MoRE-Modellgebiete (Analysegebiete) Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens und der genutzten Modelleingangsdaten findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnisse von MoRE-DE. UBA Texte | 142/2022 (Link siehe INFO-LINKS)). Die simulierten Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext erforderlicher methodischer Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung. Sie sind u.a. von im angewandten Modell geltenden Annahmen, der Modellstruktur, der Parameterschätzung, der Kalibrierungsstrategie und der Qualität der Antriebsdaten abhängig.
The Urban Waste Water Treatment Directive concerns the collection, treatment and discharge of urban waste water and the treatment and discharge of waste water from certain industrial sectors. The objective of the Directive is to protect the environment from the adverse effects of the above mentioned waste water discharges. This series contains time series of spatial and tabular data covering Agglomerations, Discharge Points, and Treatment Plants.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV) (finanzielle Beteiligung von Arzneimittel- und Kosmetikaherstellern an den Kosten einer 4. Reinigungsstufe) ist im KOM-Vorschlag zur Novelle der KomAbwRL verankert. Für die deutsche Umsetzung der Novelle sind Umsetzungsoptionen zu entwickeln, die eine Abwägung der Vor- und Nachteile sowohl praktischer, als auch ökonomischer und rechtlicher Natur beinhalten.
Die Anwendung zeigt ausgewählte Informationen zu kommunalen Kläranlagen in Deutschland, die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie alle zwei Jahre an die EU-Kommission berichtet werden müssen. Ziel der Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe (2.000 Einwohnerwerte). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten.
Aktionspläne zur Reduktion von Emissionen, Automatisierung und Digitalisierung, die zunehmende Anwendung von besten verfügbaren Techniken usw. ziehen tiefgreifende Änderungen im Arbeits- und Lebensumfeld nach sich. Nur eine gut informierte Öffentlichkeit kann sich an solchen Transformationsprozesse aktiv beteiligen und diese mitgestalten. Die EU und Deutschland haben sich mit der Aarhus-Konvention und dem PRTR-Protokoll der UN-ECE als auch im 6. UAP verpflichtet, den Bürgern leicht zugängliche Informationen über den Zustand der Umwelt zur Verfügung zu stellen und auch die Industrie-Emissions-Richtlinie der EU setzt den Fokus auf die Information der Öffentlichkeit. Im Bereich der industriellen Emissionen sowie aus diffusen Quellen definieren internationale, europäische und nationale Vorgaben eine Reihe von Berichtsprozessen, die im Zuge der Novellierungen in europäisches Rechtauch besser miteinander verzahnt werden sollen. Die durch diese Vollzüge dem UBA verfügbaren anlagen- und betriebsbezogenen Daten (PRTR, LCP, EU Registry/IED, MCPD, Kommunalabwasserrichtlinie sollen unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben zur Datennutzung des UBA in einer Internetplattform deutschlandweit, berichtsprozessübergreifend, für die Öffentlichkeit frei verfügbar und zielgruppenorientiert neu dargestellt werden. Dabei werden sie miteinander verzahnt, in interaktiven Karten visuell ansprechend dargestellt, in kombinierten Suchen zugänglich gemacht, ausgewertet und mit Hintergrundinformationen versehen. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens 'Analyse des Nutzens und der Wirkung des PRTRs als Instrumentarium zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung' werden einbezogen. Gleichzeitig soll die Vernetzung mit anderen bestehenden und im Aufbau begriffenen Umweltdatenportalen und Webseiten im Umweltressort geprüft und verbessert werden (bspw. hinsichtlich Verlinkung, Einbettung o.ä.; bspw. BMUV- und UBA-Webseiten, DzU, Data Cube, Umweltdatenzentrum).
<p>Wasser ist Grundlage jeglichen Lebens. Daher beschäftigt sich das UBA mit allen Aspekten der Verfügbarkeit und Qualität von Trinkwasser, Grundwasser, Badebeckenwasser, Flüssen, Seen und Meeren - bis zu den Polargebieten. Wir forschen experimentell, untersuchen das Wasser auf schädliche Inhaltsstoffe, Mikroorganismen und toxische Wirkungen und entwickeln Verfahren für die Überwachung.</p><p>Wir konzeptionieren Forschungsfragen in diesen Feldern sowie zum Schutz der Polargebiete, zur Gewässerökologie, zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a> sowie rechtlichen und sozio-ökonomischen Fragen der Wasserwirtschaft. Dazu forschen wir im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> und kooperieren mit anderen Institutionen und Universitäten. Eine Liste mit den aktuellen Projekten, die wir an Dritte vergeben haben, finden Sie im Beitrag unten.</p><p>Die Labore des UBA</p><p>Am UBA forschen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen an Lösungen für Probleme im Wasserbereich. In sechs Laboren an den<a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/standorte-gebaeude">UBA-Standorten</a>in Bad Elster und in Berlin (Marienfelde, Bismarckplatz und Corrensplatz) werden analytische, ökotoxikologische als auch molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen und vielfältige Experimente durchgeführt.</p><p>Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA entwickeln neue Analyseverfahren, um Substanzen im Wasser nachzuweisen. Erhöhte Konzentrationen oder unerwünschte Stoffe werden so frühzeitig bemerkt. Das Erkennen und Bewerten von neuen Gefährdungen ist eine Hauptaufgabe der Forscher und Forscherinnen, um Wasser gezielt zu schützen. Um nachteilige Wirkungen auf die Lebensgemeinschaften im Wasser zu erkennen, werden entsprechende Prüfverfahren zur Bewertung der ökotoxikologischen Wirkung von Stoffen konzipiert, standardisiert und weiterentwickelt.</p><p>Das UBA untersucht zum Beispiel seit vielen Jahren Fische und Sedimente aus deutschen Flüssen auf Schadstoffe, um die Entwicklung der Belastung einzuschätzen.</p><p>Für den Vollzug oder die Verbesserung von Gesetzen, die zum Beispiel Chemikalien in Gewässern betreffen, entwickelt das UBA geeignete Kriterien. Die Wasserforschung und die Chemikalienforschung sind eng miteinander verbunden: beide untersuchen die Konzentration von Substanzen und ihre Auswirkung auf die Umwelt.</p><p>Für diesen Zweck ist besonders die eigene<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalienforschung-im-uba/fliess-stillgewaesser-simulationsanlage-fsa">Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage</a>(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FSA#alphabar">FSA</a>) in Marienfelde geeignet. Hier lassen sich Bäche, Flüsse, Teiche und Seen inklusive der aquatischen Ökosysteme nachbilden und unter naturnahen Verhältnissen untersuchen. Die Wirkung und das Verhalten von Waschmittel, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> oder Bioziden auf die Umwelt kann so erforscht werden.</p><p>Fachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Juni 2025 – November 2027<br>FKZ: 3724 25 702 0Auftragnehmer/in: TU WienModellierung der Minderungsbedarfe stofflicher Einträge im Einzugsgebiet (Nord- und Ostsee) zur Erreichung des Guten Umweltzustands gemäß EU-Meeresstrategie-RahmenrichtlinieFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Januar 2025 – Februar 2027FKZ 3724 12 703 0Auftragnehmer/in: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ GmbH; Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.; Prof. Dr.Wolfgang KöckÜberprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der WasserentnahmeentgelteFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Januar 2025 bis Januar 2027FKZ: 3724 48 704 0Auftragnehmer/in: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ Dept. Catchment HydrologieAuswirkungen des Klimawandels auf die Grundwassertemperatur (GrundWaT) – Deutschlandweiter Überblick, mögliche Auswirkungen, EmpfehlungenFachgebiet II 2.4 "Binnengewässer" Laufzeit: Januar 2025 - September 2027FKZ: 3724 11 705 0Auftragnehmer/in:Universität Duisburg-EssenProjektsteckbrief DNA macht SchuleFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden",Laufzeit: Oktober 2024 bis Oktober 2026FKZ: 3724 23 701 0Auftragnehmer/in: Ecologic Institut, IWW Zentrum WasserEntwicklung von Leitlinien für den Umgang mit WasserknappheitFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Oktober 2024 – Dezember 2026FKZ 3724 24 702 0Auftragnehmer/in: IWW Institut für Wasserforschung gGmbH; MOcons GmbH & Co. KG; Kanzlei Becker Büttner HeldFinanzierung der vierten Reinigungsstufe - Ausgestaltung der in der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie KARL geforderten Herstellerverantwortung vor dem Hintergrund deutschen RechtsFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Februar 2024 - März 2026FKZ: 3723 21 156 0Auftragnehmer/in: Fresh Thoughts Consulting GmbH (FT), Ruhr-Universität Bochum, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Department Ökonomie, ProspexEntwicklung des zukünftigen Wasserbedarfs in verschiedenen Sektoren - Bestimmungsmethoden, Projektionen und SzenarienFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Oktober 2023 bis Oktober 2025FKZ: 3723 21 201 0Auftragnehmer/in: Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISIVergleichende Bewertung verschiedener Maßnahmen der Regenwassernutzung in Haushalten und QuartierenFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: Oktober 2023 – September 2026FKZ: 3723 NK80 31Auftragnehmer/in: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)Innovatives Monitoring pelagischer Habitate - NordseeFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: September 2023 – Januar 2026FKZ: 3723 NK80 32Auftragnehmer/in: Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)Innovatives Monitoring pelagischer Habitate - Entwicklung eines Diatomeen-Dinoflagellaten IndexesFachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Juni 2023 – November 2026FKZ: 3723 2220 10Auftragnehmer/in: Prof. Dr. Thomas Friedl, Abteilung Experimentelle Phykologie und Sammlung von Algenkulturen (EPSAG), Nikolausberger Weg 18, 37073 GöttingenCharakterisierung von mit DNA-Methoden gefundenen neuen Arten von Rotalgen (Rhodophyta) zur Verbesserung der biologischen Bewertung unter der EG-WRRLFachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Juni 2023 – September 2026FKZ: 3723 2420 10Auftragnehmer/in: Alexander Wachholz, Umweltbundesamt,Kleingewässer im Klimawandel: Bewertung, Schutz und Bewirtschaftung (Schutzkonzept Kleingewässer)Fachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: Mai 2023 bis April 2027FKZ: 3723 NK 3010Auftragnehmer/in: Aqua Ecology GmbH & Co. KG, Ecologic Institut gemeinnützige GmbHStärkung des Kohlenstoffspeicherpotenzials von Nord- und Ostsee – Fokus Guter Umweltzustand EutrophierungFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: September 2022 – November 2025FKZ: 3722 4820 20Auftragnehmer/in: Ecologic Institut und AquaEcologyForschungs und Entwicklungsprojekt Meeresentlastung und Resilienzstärkung: Sektorübergrei-fende Transformation, Anpassung, Revitalisierung und Klimaschutz für Nord- und Ostsee (MEER:STARK)Fachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Juni 2022 – August 2025FKZ: 3722 320 10Auftragnehmer/in: Abteilung Aquatische Ökosystemforschung der Universität Duisburg-Essen, Abteilung Aquatische Ökologie der Universität Duisburg-Essen, Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement der Universität für Bodenkultur WienUmwelt-DNA-Datenbank für den behördlichen Gewässerschutz - dbDNAFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: Januar 2022 bis Oktober 2025FKZ: 3721 2620 10Auftragnehmer/in: Prüf- und Entwicklungsinstitut für Abwassertechnik an der RWTH Aachen e.V. (PIA e. V.) , PIA - Prüfinstitut für Abwassertechnik GmbH (PIA GmbH), Lehrstuhl für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, Ankron Water Services GmbH, - INASEA - Institut für nachhaltige Aktivitäten auf SeeProjektinformation Die Einleitung von Grau- und Schwarzwasser durch Schiffe in den Polargebieten – Umfang, Auswirkungen und RegelungsoptionenFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: November 2021 – Oktober 2025FKZ: 37 2148 2050Auftragnehmer/in: Technische Universität Hamburg, Technische Universität Braunschweig, Institut für ökologische WirtschaftsforschungProjektinformation TideelbeKlimaFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: Juni 2021 bis Oktober 2025FKZ: 3721 1820 10Auftragnehmer/in: Fresh Thoughts Consulting GmbH und Dr. Michaela Mayer (INASEA)Fachgebiet: II 2.3, Laufzeit: Juni 2021 bis September.2024Tourismusmonitoring in der AntarktisFachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Oktober 2018 – Dezember 2025FKZ: 3717 4324 70Auftragnehmer/in: Büro für Umweltplanung, Gewässermanagement und Fischerei RWTH Aachen Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und WasserwirtschaftProjektinformation Quantifizierung und Vergleich der Schädigungsraten einer modifizierten und einer konventionellen Kaplanturbine
Klimaschutzministerin Katrin Eder überreicht weiteren Förderbescheid in Höhe von vier Millionen Euro zum Ausbau einer zusätzlichen Reinigungsstufe der Kläranlage Mainz – Medikamenten-, Kosmetikrückstände und andere Spurenstoffe sollen aus dem Abwasser beseitigt werden „Wir müssen alles dafür tun, auch in Zukunft genügend sauberes Wasser für alle zu haben. In Rheinland-Pfalz wird der Großteil unseres Trinkwassers aus Grundwasser und Uferfiltrat gewonnen. Die Erderhitzung führt aber dazu, dass es immer weniger verfügbares Wasser gibt und sich dort immer mehr Schadstoffe anreichern. Deshalb müssen wir einerseits den Klimawandel aufhalten und gleichzeitig dafür sorgen, dass unser Wasser sauber bleibt. Der Bau einer zusätzlichen Reinigungsstufe in Kläranlagen ist dabei ein wichtiges Instrument“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Montag auf dem Gelände der Kläranlage Mainz. Dort überreichte sie einen weiteren Förderbescheid in Höhe von vier Millionen Euro zum Ausbau einer vierten – und damit zusätzlichen Reinigungsstufe. Die Mainzer Kläranlage ist dabei landesweit die größte kommunale Kläranlage und gleichzeitig auch die erste, die eine solche baut. Insgesamt werden nach derzeitigem Stand 65 der 660 Kläranlagen in Rheinland-Pfalz eine solche vierte Reinigungsstufe benötigen. Diese Anlagen liegen vorrangig in Städten oder dort, wo es größere Abwassereinträge aus der Industrie gibt. Der Bau einer solchen Reinigungsstufe ist teuer – rund 30 Millionen Euro wird diese in Mainz kosten. Etwa 30 Prozent der Kosten, also 10,5 Millionen Euro, übernimmt das Land. „Für die Versorgung mit unserem Lebensmittel Nummer eins und für funktionierende Ökosysteme in Bächen und Flüssen, leisten Kläranlagen einen enorm wichtigen Beitrag. Die Investitionen sind nötig, denn wir alle brauchen saubere Gewässer und sauberes Trinkwasser“, so die Klimaschutzministerin. Denn auch die Lebewesen im Wasser leiden, wenn die Wasserqualität nicht stimmt: Steigt die Wassertemperatur, schwindet unter anderem schneller überlebenswichtiger Sauerstoff im Gewässer. Gleichzeitig führt der Klimawandel aber nicht nur zu mehr Trockenheit, sondern auch zu einer Aufkonzentration von Schadstoffen in Gewässern. Immer mehr Schadstoffe landen im Wasser: etwa Rückstände aus Putzmitteln, Medikamenten, Kosmetikprodukten und Süßstoffe aus Lebensmitteln. Diese können Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in Gewässern schaden. Verschwinden aber diese Lebewesen, sinkt auch die Wasserqualität. Viele von ihnen sorgen etwa dafür, dass organische Stoffe zersetzt werden. Jeanette Wetterling, Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetrieb Mainz sagte bei der Förderbescheidübergabe: „Wir als Wirtschaftsbetrieb Mainz sind natürlich schon ein wenig stolz darauf, dass wir mit dem Bau der vierten Reinigungsstufe nicht nur die größte kommunale Kläranlage in Rheinland-Pfalz betreiben, sondern auch eine mit der besten Reinigungsleistung. Unseren Strom erzeugen wir schon heute größtenteils selbst und in Zukunft holen wir noch mehr Schadstoffe aus dem Abwasser heraus – nämlich so viel, wie aktuell technisch möglich ist. Übrigens: Die Entscheidung für den Bau der vierten Reinigungsstufe haben wir nicht getroffen, weil wir es mussten, sondern aus vollster Überzeugung für die Notwendigkeit dieses Schrittes.“ Wasser wird mittels Ozon und Aktivkohle gereinigt Die vierte Reinigungsstufe wird ab Anfang 2027 in Betrieb gehen und dann mittels Ozonierung und Aktivkohlefilter arbeiten. „Mit dem Bau der vierten Reinigungsstufe leistet der Wirtschaftsbetrieb der Landeshauptstadt Mainz einen gewichtigen Beitrag zum Gewässerschutz. Durch den Bau der vierten Reinigungsstufe werden wir eine deutlich verbesserte Reinigung der Abwässer erzielen. Das wirkt sich nicht nur positiv auf den Lebensraum von Tieren und Pflanzen aus, die am und ihm Rhein leben, sondern fördert die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Unser Dank geht an das rheinland-pfälzische Umweltministerium für die finanzielle Förderung“, so Janina Steinkrüger, Mainzer Umweltdezernentin und Verwaltungsratsvorsitzende Wirtschaftsbetrieb Mainz. Klimaschutzministerin Katrin Eder betonte, dass sie nun auch auf eine baldige Umsetzung der Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie in Deutschland hoffe, die auch die Hersteller von Produkten, die problematische Stoffe in Bezug auf das Wasser enthalten, in die Pflicht nimmt. „Es kann nicht sein, dass die Gesellschaft die Kosten tragen muss und die Unternehmen auf ein Weiter-So setzen. Einige Beispiele zeigen, dass nicht alle Spurenstoffe nötig sind, durch andere ersetzt werden und Rezepturen geändert werden können, das betrifft beispielsweise die Verwendung von Süßungsmitteln.“ Laut EU sollen mindestens 80 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe (Investitionen und Betrieb) durch die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung von den Verursachern der Schadstoffeinträge übernommen werden. Wann und wie dies konkret von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird, ist bislang noch unklar. Jede und jeder kann helfen, damit das Wasser sauber ist Aber auch jede und jeder Einzelne könne, so Eder, etwas zum Schutz unserer Gewässer beitragen. So gehören Medikamente in den Müll und nicht ins Klo, wer ein Schmerzgel aufträgt, sollte sich die Hände an einem Tuch abwischen und dieses im Müll entsorgen, ehe man sich die Hände wäscht, damit Medikamentenrückstände nicht ins Wasser gelangen und Putzmittel sollten möglichst keine Duftstoffe enthalten. Auch auf Mikroplastik kann man achten. Dieses kann zwar schon jetzt zu über 90 Prozent mit den herkömmlichen Reinigungsstufen aus dem Abwasser entfernt werden, ein Teil verbleibt aber dennoch im Wasser – und schadet damit der Umwelt. Kommunen erhalten Beratung für Kläranlagen-Ausbau Kommunen, die sich in Rheinland-Pfalz für den Bau einer vierten Reinigungsstufe interessieren, sollten sich mit dem MKUEM für das weitere Vorgehen abstimmen. Sie können sich zudem kostenfrei bei der kommunalen Abwasserberatung des MKUEMs, die an der RPTU Kaiserslautern-Landau ansässig ist, beraten lassen. Denn nicht jedes Reinigungsverfahren ist für jeden Standort geeignet. So gibt es unter anderem neben der Ozonierung und der Anwendung von Aktivkohle zahlreiche Varianten und Kombinationsmöglichkeiten dieser beiden Verfahren sowie naturnahe Ansätze, zum Beispiel mittels bepflanzter Bodenfiltern.
Klimaschutzministerium fördert Machbarkeitsstudie „Energieregion Abwasserwerke Rheinland-Pfalz“ mit 263.000 Euro – Hauer: „Pilotprojekt kann Turbo sein“ „Wir alle spüren den Klimawandel. Der diesjährige März war in Europa so warm wie keiner zuvor und laut Deutschem Wetterdienst der trockenste seit Messbeginn im Jahr 1881. Viele unserer Flüsse und Bäche haben bereits Niedrigwasser. Allein diese Beispiele zeigen, wie immens wichtig der Kampf gegen den Klimawandel ist. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, Rheinland-Pfalz strebt dies bereits bis 2040 an. Diese ambitionierten Ziele erfordern auch Beiträge der Wasserwirtschaft. Wir müssen also den Turbo zünden und unsere Infrastrukturen noch viel schneller auf die energetischen Herausforderungen umstellen. Das heute im Fokus stehende Pilotprojekt kann eine solcher Turbo sein“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer heute in Gau-Bickelheim. Auf der dortigen Kläranlage übergab er einen Förderbescheid über 263.000 Euro an Achim Linder, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Selters. Mit den Geldern unterstützt das Ministerium die Erstellung der Machbarkeitsstudie „Energieregion Abwasserwerke Rheinland-Pfalz“ Kläranlagen zählen zu den größten kommunalen Stromverbrauchern. Die Landesregierung verfolgt daher seit vielen Jahren das Ziel, die Abwasserbeseitigung durch Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung und die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien in Richtung Energieneutralität zu entwickeln. Im Mittelpunkt dieser Anstrengungen steht dabei bislang jede einzelne Anlage für sich. Gegenstand der geplanten Machbarkeitsstudie ist es, eine möglichst große Anzahl von Abwasserwerken über einen Strombilanzkreis bzw. ein Virtuelles Kraftwerk als Energieregion zu "vernetzen". Dadurch sollen Betreiber mit viel Energieerzeugung ihre Überschüsse an Betreiber mit wenig Energieerzeugung in einem gemeinsamen Bilanzkreis abgeben. Mit Batteriespeichern soll dieser Bilanzkreis weitgehend ausgeregelt und die Residuallast möglichst minimiert werden. Hierdurch wird ein Hierdurch wird ein nochmals deutlich höheres Optimierungspotenzial erwartet, da die Spanne von Abwasserwerken mit sehr hoher Eigenerzeugung und denen mit geringen Eigenerzeugungspotenzialen nochmals deutlich höher ist als innerhalb eines Abwasserwerkes. Bundeweit ist dies das erste Projekt, das die Möglichkeiten dieser sogenannten „vertikalen Integration“ untersucht. Dabei geht es unter anderem um die mögliche Steigerung der Autarkiegrade, um die Bildung eines passgenauen Organisationsmodells für diese neue Form der interkommunalen Zusammenarbeit, um Co 2 -Einsparungspotetiale und nicht zuletzt um die Wirtschaftlichkeit für den Verbund und für die einzelnen Abwasserwerke. "Die teilnehmenden Pilotregionen und Werke sehen große Chancen, einen möglichst energieautarken regionalen Verbund zu schaffen, dessen Bilanzkreis sich erneuerbar und hocheffizient über die Verbrauchssektoren mengenmäßig und zeitlich ausgleicht. Mit einer solchen Vernetzung werden "Multiplikatoreneffekte" erreicht, die Eigenverbrauchsquote der klimafreundlichen Versorgungstechniken deutlich zu erhöhen bzw. den externen Strombezug zu minimieren und im Ergebnis die Energiekosten nicht nur erheblich zu senken, sondern sich auch weniger abhängig vom Strombezug und den damit verbundenen Preisschwankungen zu machen. Mit seinem Modellcharakter kann das Pilotprojekt zur Blaupause für die gesamte kommunale Familie werden“, unterstrichen Achim Linder und Dennis Sartorius, Vorstand der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt, die Bedeutung der Machbarkeitsstudie. „Der von uns geförderte Ansatz ist vielversprechend für die Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz auf dem Weg zur Energieneutralität. Auch wenn sich mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie der Umsetzungsdruck nochmals erhöht. Denn der Energiebedarf der Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 10.000 Einwohnerwerten sollen bis 2045 schrittweise aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Eine moderne Abwasserbehandlung erfordert es daher umso mehr, jede Möglichkeit zur Eigenenergieerzeugung aus regenerativen Quellen auszunutzen. War dies bisher weitgehend die Faulgasverstromung in Blockheizkraftwerken, gilt es heute PV-Anlagen auf allen verfügbaren Flächen aufzustellen. Gerade Freiflächen-PV-Anlagen an den Standorten der Kläranlagen bieten hervorragende Möglichkeiten zur regenerativen Energieerzeugung. Die Möglichkeiten dafür sind jedoch bislang sehr unterschiedlich verfügbar. Wir alle sind sehr gespannt, welche neuen Erkenntnisse und Möglichkeiten sich zukünftig aus den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für die rheinland-pfälzischen Abwasserwerke ergeben“, so Michael Hauer abschließend. Die vorgesehene Studie soll die Untersuchungsziele anhand von vier unterschiedlich strukturierten Pilotregionen mit rund 20 Abwasserwerken in Rheinland-Pfalz bewerten. Umgesetzt wird das von den Verbandsgemeindewerken Selters koordinierte Projekt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, Tochterunternehmen des Gemeinde- und Städtebundes, sowie durch die Simon Process Engineering GmbH.
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