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Ressortforschungsplan 2023, Neukonzipierung einer für die Öffentlichkeit frei verfügbaren Internetplattform zur Darstellung von Daten aus der anlagen- und betriebsbezogenen Berichterstattung und diffusen Quellen und Integration mit anderen Datenportalen

Aktionspläne zur Reduktion von Emissionen, Automatisierung und Digitalisierung, die zunehmende Anwendung von besten verfügbaren Techniken usw. ziehen tiefgreifende Änderungen im Arbeits- und Lebensumfeld nach sich. Nur eine gut informierte Öffentlichkeit kann sich an solchen Transformationsprozesse aktiv beteiligen und diese mitgestalten. Die EU und Deutschland haben sich mit der Aarhus-Konvention und dem PRTR-Protokoll der UN-ECE als auch im 6. UAP verpflichtet, den Bürgern leicht zugängliche Informationen über den Zustand der Umwelt zur Verfügung zu stellen und auch die Industrie-Emissions-Richtlinie der EU setzt den Fokus auf die Information der Öffentlichkeit. Im Bereich der industriellen Emissionen sowie aus diffusen Quellen definieren internationale, europäische und nationale Vorgaben eine Reihe von Berichtsprozessen, die im Zuge der Novellierungen in europäisches Rechtauch besser miteinander verzahnt werden sollen. Die durch diese Vollzüge dem UBA verfügbaren anlagen- und betriebsbezogenen Daten (PRTR, LCP, EU Registry/IED, MCPD, Kommunalabwasserrichtlinie sollen unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben zur Datennutzung des UBA in einer Internetplattform deutschlandweit, berichtsprozessübergreifend, für die Öffentlichkeit frei verfügbar und zielgruppenorientiert neu dargestellt werden. Dabei werden sie miteinander verzahnt, in interaktiven Karten visuell ansprechend dargestellt, in kombinierten Suchen zugänglich gemacht, ausgewertet und mit Hintergrundinformationen versehen. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens 'Analyse des Nutzens und der Wirkung des PRTRs als Instrumentarium zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung' werden einbezogen. Gleichzeitig soll die Vernetzung mit anderen bestehenden und im Aufbau begriffenen Umweltdatenportalen und Webseiten im Umweltressort geprüft und verbessert werden (bspw. hinsichtlich Verlinkung, Einbettung o.ä.; bspw. BMUV- und UBA-Webseiten, DzU, Data Cube, Umweltdatenzentrum).

Waterbase - UWWTD: Urban Waste Water Treatment Directive – reported data

The Urban Waste Water Treatment Directive concerns the collection, treatment and discharge of urban waste water and the treatment and discharge of waste water from certain industrial sectors. The objective of the Directive is to protect the environment from the adverse effects of the above mentioned waste water discharges. This series contains time series of spatial and tabular data covering Agglomerations, Discharge Points, and Treatment Plants.

Behrendt Recycling GmbH "Umwelttechnik" in Neumünster (2024)

Bei der Haupttätigkeit der Behrendt Recycling GmbH "Umwelttechnik" , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.sh/50000251_50033380_50033430) handelt es sich um Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 50 Tonnen pro Tag unter einer oder mehreren der folgenden Tätigkeiten, ausgenommen Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser fallen (NACE-Code: 38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle). Weitere Nebentätigkeiten beinhalten: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d. Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland.

Behrendt - Rohstoffverwertung - GmbH in Neumünster (2024)

Bei der Haupttätigkeit der Behrendt - Rohstoffverwertung - GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.sh/50000303_392_0) handelt es sich um Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 50 Tonnen pro Tag unter einer oder mehreren der folgenden Tätigkeiten, ausgenommen Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser fallen (NACE-Code: 38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle). Weitere Nebentätigkeiten beinhalten: Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle > 50 t/d. Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland.

Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie in Deutschland (Anwendung)

Die Anwendung zeigt ausgewählte Informationen zu kommunalen Kläranlagen in Deutschland, die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie alle zwei Jahre an die EU-Kommission berichtet werden müssen. Ziel der Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe (2.000 Einwohnerwerte). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten.

Ressortforschungsplan 2024, Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV) (finanzielle Beteiligung von Arzneimittel- und Kosmetikaherstellern an den Kosten einer 4. Reinigungsstufe) ist im KOM-Vorschlag zur Novelle der KomAbwRL verankert. Für die deutsche Umsetzung der Novelle sind Umsetzungsoptionen zu entwickeln, die eine Abwägung der Vor- und Nachteile sowohl praktischer, als auch ökonomischer und rechtlicher Natur beinhalten.

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)

Die revidierte Kommunalabwasserrichtlinie ist fachlich sehr breit angelegt und umfasst eine Vielzahl neuer Aspekte im Kontext der Abwasserbehandlung. Exemplarisch seien hier die Bereiche Wassermanagementpläne, Einführung einer vierten Reinigungsstufe, Energie, gesundheitliches Monitoring, Nährstoffrecycling und analytische Fragestellungen genannt. Das Vorhaben soll dazu beitragen, schnelle fachliche Zuarbeiten in Bezug auf die Umsetzung der neuen Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie zu ermöglichen. Es werden in Bezug auf die Umsetzung vielfältige fachtechnische, rechtliche und gebührenbezogene Fragen in Abhängigkeit von der Kläranlagengröße und Ausstattung zu beantworten sein, die absehbar nicht alle UBA intern gelöst werden können. Dazu sind ggf. kurzfristige Modellierungen u.a. mit vorhandenen oder kurzfristig zu erhebenden Daten durchzuführen. Ebenso sind detaillierte Kostenabschätzungen im Zuge der Umsetzung zu vorzunehmen. Desweiteren sind Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen (u.a. Gesundheit Artikel 17; Abfall Artikel 20) zu bewerten.

Bundesweite Phosphoreintragsmodellierung (MoRE) –Phosphoreintrag über kommunale Kläranlagen ab 2.000 Einwohnerwerten (EW) (Datensatz)

Der deutschlandweite Datensatz enthält Informationen zum mittleren Phosphoreintrag in Gewässer (2016-2018) über kommunale Kläranlagen ab 2.000 Einwohnerwerten (EW) behandelter Abwasserlast (in kg/a). Grundlage für die Berechnung sind die Daten der Länder nach EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL).0 Der Datensatz liegt vor: Auflösung: MoRE-Modellgebiete (Analysegebiete) Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens und der genutzten Modelleingangsdaten findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnisse von MoRE-DE. UBA Texte | 142/2022 (Link siehe INFO-LINKS)). Die simulierten Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext erforderlicher methodischer Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung. Sie sind u.a. von im angewandten Modell geltenden Annahmen, der Modellstruktur, der Parameterschätzung, der Kalibrierungsstrategie und der Qualität der Antriebsdaten abhängig.

RGW - Rückgewinnung + Wiederverwertung GmbH in Wörth a.d.Isar (2021 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der RGW - Rückgewinnung + Wiederverwertung GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.by.inspire.pf.ied/A00539) handelt es sich um Verwertung oder eine Mischung aus Verwertung und Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 Tonnen pro Tag unter Behandlung in Schreddern von Metallabfällen, einschließlich Elektro- und Elektronikaltgeräten und Altfahrzeugen sowie deren Komponenten, ausgenommen Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG fallen (NACE-Code: 38.21 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Katrin Eder: „Klimawandel verstärkt Problem von schädlichen Stoffen in Gewässern. Deshalb unterstützen wir gemeinsam mit der RPTU Kaiserslautern-Landau Kläranlagenbetreiber bei der Einrichtung einer zusätzlichen Reinigungsstufe“

Neue Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) tritt im Januar 2025 in Kraft – Beratungsstelle Abwasser unterstützt Kläranlagenbetreiber – Einrichtung einer Vierten Reinigungsstufe ist oft Investition in Millionenhöhe – Schadstoffe gelangen über Ausscheidungen aber auch über unsachgemäße Entsorgung ins Abwasser „Spurenstoffe, wie Rückstände aus Medikamenten, Putzmitteln und Kosmetikprodukten kommen mittlerweile nicht nur in Flüssen und Seen, sondern auch im Grundwasser vor. Vor deren Auswirkungen müssen wir uns schützen. Ein Baustein ist dabei eine zusätzliche Reinigungsstufe in Kläranlagen. So können verschiedene Schadstoffe aus dem Abwasser entfernt werden, ehe sie in unsere Gewässer gelangen. Das Klimaschutzministerium hat hier vorausschauend gehandelt und gemeinsam mit der RPTU Kaiserslautern-Landau eine Beratungsstelle eingerichtet“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Freitag bei einem Besuch der Kläranlage Landstuhl. Bei der Beratungsstelle Abwasser können sich die rheinland-pfälzischen Kläranlagenbetreiber, die für die Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe vorgesehen sind, beraten lassen, welche Aspekte bei der Verfahrensauswahl durch die beauftragten Planer für den jeweiligen Standort zu beachten sind und welche Spurenstoffe im Abwasser untersucht werden sollen. Denn eine zusätzliche Reinigungsstufe ist oftmals eine Investition in Millionenhöhe. Die Beratungsstelle dient als Plattform zum Wissens- und Technologietransfer, als Anlaufstelle und Ansprechpartner zu technologischen Fragestellungen und zum Erfahrungsaustausch rund um das Thema Abwasser in Rheinland-Pfalz mit dem Schwerpunkt Spurenstoffe. Finanziert wird die Beratungsstelle Abwasser über eine seit 2016 bestehende Forschungskooperation zwischen der RPTU Kaiserslautern-Landau (ehemals TU Kaiserslautern) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Aktuell sind für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 120.000 Euro für die Beratungsstelle eingeplant. Die Beratungen erfolgen kostenlos und dienen der Unterstützung der Planungstätigkeiten der betroffenen Kommunen. „Seit Jahren kooperieren MKUEM und RPTU erfolgreich im Bereich der Abwasserentsorgung und Regenwasserbewirtschaftung. Dabei bringt die RPTU ihre langjährigen Erfahrungen in Forschung, Entwicklung und Technologietransfer ein. Wir freuen uns, dass mit der Beratungsstelle Abwasser RLP diese Kooperation ausgeweitet und vertieft wird und wir so gemeinsam zu einer zügigen Umsetzung zukunftsweisender Lösungen beitragen können“, so Heidrun Steinmetz, Professorin und Leiterin des Fachgebietes Ressourceneffiziente Abwasserbehandlung der RPTU Kaiserslautern-Landau. Vierte Reinigungsstufe für einige Kläranlagen bald Pflicht „Viele Tiere und Pflanzen, etwa Asseln und Insektenlarven, reinigen unsere Gewässer. Fehlen diese, ist das Ökosystem geschwächt und die Wasserqualität nimmt weiter ab. Der Klimawandel verschärft dieses Problem. Durch steigende Wassertemperaturen schwindet schneller überlebenswichtiger Sauerstoff im Gewässer. Dazu kommt: Bei Niedrigwasser reichern sich Schadstoffe schneller an, da der Verdünnungseffekt ausbleibt“, so Katrin Eder. Nur rund 22 Prozent der Gewässer in Rheinland-Pfalz sind in einem ökologisch guten oder sehr guten Zustand. Rund ein Drittel ist aufgrund von Schadstoffeinträgen aus der Landwirtschaft und dem Abwasser sowie aufgrund einbetonierter Ufer in einem unbefriedigenden oder sogar schlechten Zustand. Für Kläranlagen ab einer Größe von 150.000 Einwohnerwerten (EW) und für nach den Kriterien Gewässerbelastung und Schutzbedürftigkeit ausgewählte Kläranlagen mit einer Ausbaugröße zwischen 10.000 und 150.000 EW wird eine Vierte Reinigungsstufe auch bald Pflicht. Im Januar 2025 tritt die neue Kommunalabwasserrichtlinie der EU in Kraft. In Rheinland-Pfalz sind von den insgesamt 660 Kläranlagen aktuell 65 betroffen. Rheinland-Pfalz geht bei dem Thema passend zu den in Vorbereitung befindlichen Regelungen von KARL zeitlich gestuft vor. Die ersten Kläranlagenbetreiber haben in Abstimmung mit dem Klimaschutzministerium bereits mit dem Ausbau begonnen beziehungsweise befinden sich in der Planung zur Umsetzung. Im nächsten Schritt werden die weiteren von einer 4. Reinigungsstufe betroffenen Kläranlagenbetreiber informiert und zeitlich priorisiert. Die ersten Fristen nach KARL enden 2033, die letzten im Jahr 2045. „Hier gehen wir voran und haben schon vor circa fünf Jahren damit begonnen, Machbarkeitsstudien von Kommunen zur Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe finanziell zu unterstützen. Von den 15 Kläranlagenbetreibern mit Machbarkeitsstudie haben drei – Edenkoben, Jockgrim und Schwegenheim – bereits die Genehmigungsplanungen für den Ausbau begonnen. Die Kläranlage Untere Ahr, die komplett neu gebaut werden muss, wird ebenfalls bereits nach geplanter Fertigstellung im Jahr 2030 mit einer 4. Reinigungsstufe ausgestattet sein. In Mainz wurde sogar bereits mit dem Bau einer 4. Reinigungsstufe begonnen“, erläuterte Ministerin Eder. „Die Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Die betroffenen Kommunen und deren Planer brauchen daher weitergehende fachliche Unterstützung. Der Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen im Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ist überzeugt, dass die neue Beratungsstelle Abwasser an der RPTU Kaiserslautern-Landau dazu maßgeblich beitragen kann und wird“, so Dennis Sartorius vom Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, der auch die Interessen des rheinland-pfälzischen Städtetages mitvertritt. Nicht jedes Reinigungsverfahren für jede Kläranlage geeignet Für welche Art der 4. Reinigungsstufe sich ein Kläranlagenbetreiber entscheidet, ist dabei abhängig von verschiedenen Faktoren: Etwa, wie die örtlichen Platzverhältnisse sind oder welche Spurenstoffe im Abwasser vorkommen. Dies ist wiederum davon abhängig, ob ein Krankenhaus oder ein Industriegebiet in der Nähe ist, aber auch wie die Altersstruktur der Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsgebiet ist. Generell gelangen die Spurenstoffe sehr unterschiedlich ins Abwasser. Manche können vermieden werden, wie die unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten in Toiletten, andere dagegen nicht, wie beispielsweise die Ausscheidung von Medikamentenrückständen und Lebensmittelzusatzstoffen. Daher ist die Einrichtung von 4. Reinigungsstufen an bestimmten Standorten erforderlich. Da die Einrichtung und der Betrieb einer 4. Reinigungsstufe mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist und zudem auch mit der zusätzlichen Behandlung nicht alle ins Abwasser eingetragenen Spurenstoffe wieder aus diesem entfernt werden, ist es zudem Ziel des ganzheitlichen Ansatzes, den Eintrag von Schadstoffen in das Abwasser möglichst an der Quelle, also bereits bei der Herstellung und in der Anwendung sowie bei einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu reduzieren. Es gibt jedoch auch andere Eintragswege von Schadstoffen, die nicht über das Abwasser in unseren Gewässern landen, etwa Pestizidrückstände aus der Landwirtschaft. Auch hier ist die Vermeidung von Einträgen durch eine fachgerechte Anwendung von hoher Bedeutung. Auf der Kläranlage in Landstuhl werden aktuell in einer Versuchsanlage verschiedene Verfahren der 4. Reinigungsstufe im Forschungsprojekt „SpurO“ untersucht. Ziel ist unter anderem die Entwicklung und Erprobung eines einfachen und kostengünstigen Verfahrens zur Spurenstoffelimination für vergleichsweise kleine beziehungsweise mittelgroße Kläranlagen, die auf die Abwasserreinigung von 10.000 bis 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ausgerichtet sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kombination eines technischen Verfahrens unter Einsatz von Aktivkohle mit einem Bodenfilter als naturnahen Verfahren. Weitere Infos zur Beratungsstelle unter: https://bauing.rptu.de/ags/wir/beratungsstelle-abwasser

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