Das Projekt "Lokale Agenda 21 und das Problem der Partizipation der Buergergesellschaft" wird/wurde gefördert durch: Theologische Hochschule Friedensau, Fachbereich Christliches Sozialwesen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Theologische Hochschule Friedensau, Fachbereich Christliches Sozialwesen.Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.
Das Projekt "Coordination of Biological & Chemical IT Research Activities (COBRA)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: University Manchester (Metropolitan Univ.).COBRA is a coordination action to help organize the international CHEM-IT community towards the next major science and technology revolution, involving the integration of information processing with production during deployment. The industrial revolution mechanized production with factories, and the information revolution mechanized information processing with computers. The next large-scale technological revolution most likely involves their integration and its decentralization, as found so far only in living systems and it is now clear that significant scientific and technical progress towards this integration is imminent. The EC-sponsored CHEM-IT projects are spearheading the development and exploration of the first simple systems integrating production and information processing. This is done at the nano-bio-info interface, involving cellular engineering, protocells, artificial neurons and programmable information chemistry. At the centre of this work is a desire to create ICT-based systems with living and intelligent desirable properties that current technologies lack (such as robustness, autonomy, self-repair, adaptation, learning and local intelligence, as well as self-replication and evolution). The potential long-term impact of this emerging enabling technology will be considerable, as even minor progress on making technology more life-like and intelligent can improve processes in all sectors of society. CHEM-IT addresses issues of sustainability in production and deployment, and the information explosion of ubiquitous nanoscale systems. The proposed project on the coordination of biological and chemical IT research activities (COBRA) seeks to engage the European research community to construct the first roadmap for how best to develop ICT-based integrated information processing and production technology.
Das Projekt "Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht.
Das Projekt "Steuerung des Einzelhandels in der Bauleitplanung und der Raumordnung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung.Der Einzelhandel hat in den letzten Jahren bedeutende Strukturveränderungen erfahren, die sich insbesondere in einer Zunahme großflächiger Betriebsformen und peripherer Standortausrichtungen bemerkbar gemacht haben. Dieser Wandel birgt Gefahren wie Suburbanisierung, Verödung der Zentren, Beeinträchtigung des Versorgungsniveaus, Intensivierung des Verkehrs und Belastung der Umwelt und Freiräume. Die Steuerung des Einzelhandels gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. In seinem CENTRO-Urteil hat das OVG Münster bereits im Jahr 2005 den Paragraph 24 Abs.3 LEPro NRW als Ziel der Raumordnung verworfen, da er den materiellen Anforderungen des damaligen Paragraph 3 Nr.2 ROG nicht genügte. Die dadurch entstandene Lücke ist durch den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber mit der Einfügung des Paragraph 24a LEPro NRW geschlossen worden, was jedoch die Fachdiskussion nicht zum Erliegen gebracht hat. Die von Anfang an kritisch betrachtete Regelung hielt schließlich im August 2009 der Prüfung durch das Landesverfassungsgericht jedenfalls teilweise nicht stand. Das Gericht stellte einen ungerechtfertigten Eingriff des Paragraph 24a Abs.1 S.4 LEPro NRW in das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art.78 LVerf NRW fest. Die Diskussion über eine effektive und rechtssichere Einzelhandelssteuerung erstreckt sich auch auf neu in das BauGB aufgenommene Regelungen wie Paragraph Paragraph 9 Abs.2a, 34 Abs.3 BauGB, die eine Steuerung des Einzelhandels ermöglichen sollen. Auch diese Regelungen sind insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis einer genauen Betrachtung zu unterziehen. Das Projekt soll die aktuellen Steuerungsmöglichkeiten des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts analysieren, auf ihre Praxistauglichkeit untersuchen und - unter Berücksichtigung der rechtspolitischen Diskussion - gegebenenfalls eigene Steuerungsoptionen aufzeigen.
Das Projekt "FFH-Gebiete und kommunale Selbstverwaltung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Trier, Institut für Umwelt- und Technikrecht.Dissertation: Geforscht wird zu der juristischen Frage, wie weit die kommunale Selbstverwaltung einer Gemeinde durch die Errichtung eines FFH-Gebietes eingeschränkt werden darf.
Das Projekt "Naturschutz im Kommunalen Finanzausgleich" wird/wurde gefördert durch: Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Sektion Ökonomie, Soziologie und Recht. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Sektion Ökonomie, Soziologie und Recht.Naturschutz gehört zu den öffentlichen Aufgaben, die traditionell eher unterfinanziert sind. Aus diesem Grund wird der Kommunale Finanzausgleich als ein mögliches neues Instrument untersucht, Naturschutzbelange zu integrieren. Der Kommunale Finanzausgleich sichert einen wesentlichen Teil der Einnahmen zur Erfüllung kommunaler öffentlicher Aufgaben. Obgleich zahlreiche Aufgaben des Natur- und Umweltschutzes auf kommunaler Ebene zu erledigen sind, fehlen eigenständige Indikatoren zur Berücksichtigung ökologischer Leistungen einer Gebietskörperschaft vollständig. Umweltrelevante Tatbestände werden in den kommunalen Finanzausgleichsgesetzen der deutschen Bundesländer vorwiegend bei den Zweckzuweisungen berücksichtigt, wobei der nachsorgende Umweltschutz (Abwasser- oder Abfallentsorgung) dominiert. Langfristige und vorsorgeorientierte Aufgaben, die den Natur- und Ressourcenschutz betreffen, sind praktisch nicht existent und führen mangels fehlender Anreize allzu häufig ein Schattendasein im Aufgabenkanon kommunaler Gebietskörperschaften. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Notwendigkeit der Integration von Naturschutzbelangen in den Kommunalen Finanzausgleich zu begründen; Ansatzpunkte für die Integration von Naturschutz in den Kommunalen Finanzausgleich aufzuzeigen; Indikatoren für die Integration von Naturschutzbelangen in den Kommunalen Finanzausgleich zu entwickeln; die Konsequenzen einer Berücksichtigung von Naturschutz am Beispiel des Sächsischen Kommunalen Finanzausgleichs mittels Modellrechnungen aufzuzeigen.
Das Projekt "Stand und Weiterentwicklung des Lokalen Agenda 21-Prozesses in Deutschland (Rio + 10) - Teilvorhaben 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ICLEI - Local Goverments for Sustainability, Europasekretariat GmbH.10 Jahre nach der Konferenz fuer Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro werden die beteiligten Staaten, so auch Deutschland als Mitunterzeichner der Agenda 21, eine Zwischenbilanz des 1992 eingeleiteten Prozesses ziehen. Im Mittelpunkt stehen dabei gerade auch die Initiativen der Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung (Umsetzung des Kapitel 28 der Rio-Agenda) einschliesslich der Foerderaktivitaeten durch den Bund, die Laender, die kommunalen Spitzenverbaende und die Nichtregierungsorganisationen. Ziel des FuE-Vorhabens ist es daher, die in den deutschen Staedten, Gemeinden und Kreisen eingeleiteten Schritte und durchgefuehrten Massnahmen hinsichtlich ihres Beitrages zur nachhaltigen Entwicklung darzustellen und zu bewerten. Neben statistischen Daten sollen vor allem Informationen ueber Entwicklungsstand und -tendenzen, gute Praxisbeispiele, Verfahrensvarianten, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse gegeben werden. Schwerpunktmaessig sind dabei die in der gemeinsamen Erklaerung der UMK und der kommunalen Spitzenverbaende vom 07./08. Mai 1998 genannten zentralen Handlungsfelder einer Lokalen Agenda 21 zu betrachten (u.a. umweltvertraegliche Verkehrs- und Siedlungsentwicklung einschliesslich eines verminderten Flaechenverbrauchs, Energienutzung und Klimaschutz, Verankerung eines Umweltmanagements in der kommunalen Verwaltung). Die Ergebnisse des Vorhabens dienen zum einen als Grundlage fuer die nationale Berichterstattung, zum anderen als Baustein fuer eine oeffentlichkeitswirksame Darstellung der Lokalen Agenda 21-Prozesses in Deutschland (Publikation). Aufbau und Ablauf des Vorhabens werden so organisiert, dass verwertbare Ergebnisse rechtzeitig zum Termin der Erstellung des nationalen Berichtes fuer die Konferenz 'Rio +10' vorliegen. Der zeitliche Nachlauf ist fuer die Aufbereitung des Ergebnisberichtes in Richtung einer oeffentlichkeitswirksamen Broschuere vorgesehen. Das Gesamtvorhaben gliedert sich in zwei aufeinander abgestimmte Teilvorhaben. Schwerpunkte des Teilvorhabens 2 sind u.a. die querschnittsorientierten Aspekte der Lokalen Agenda 21 sowie der Abgleich deutscher mit auslaendischen Erfahrungen.
Das Projekt "Nachhaltigkeit im Recht - Eine Annäherung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre.Nachhaltigkeit ist die anerkannte Leitlinie für eine Politik, die eine verantwortbare Zukunft des Menschen in seiner Umwelt gewährleisten will - doch was kann dieser Begriff im Recht leisten, und was kann das Recht für die Nachhaltigkeit leisten? Die Bearbeiter nähern sich diesen Fragen unter den Aspekten: - Nachhaltigkeit und Demokratie (Kahl/Glaser) - Lokale Agenda 21: Nachhaltigkeit, Zivilgesellschaft und kommunale Selbstverwaltung (Schmehl) - Nachhaltiger Naturschutz (Steiger) - Erhaltung und Nutzung der Biodiversität (Marauhn) - Nachhaltiger Bodenschutz (Lange) - Nachhaltige Raumentwicklung (Groß) - Nachhaltige Energieordnung (Britz) - Emissionsrechtehandel (Heselhaus) - Nachhaltige Informationsordnung (Richter) - Nachhaltigkeit und ökonomische Rechtsanalyse (Bäuerle) - Nachhaltigkeit im Steuerrecht (Orth) - Nachhaltigkeit im Haushaltsrecht (Hebeler). Die Beteiligten sind Mitglieder des Gießener Forschungsschwerpunkts Umweltrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ihre Arbeitsbereiche decken ein breites Spektrum des Öffentlichen Rechts einschließlich seiner Beziehungen zu den Nachbarwissenschaften ab.
Das Projekt "Wissenstransfer für das methodische Vorgehen bei der Aufstellung von regionalen Abfallwirtschaftsplänen am Beispiel eines Komitats in Ungarn" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: CONZEPT Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Im Rahmen des EU-Beitritts und den Vorgaben des nationalen Abfallwirtschaftsplanes aus dem Jahr 2000 sind die 21 Komitate Ungarns als Regionalverwaltungen dazu verpflichtet, einen regionalen Abfallwirtschaftsplan aufzustellen. Erstmalig sollen hierin die bisher für Gesamtungarn nur in sehr pauschalen Ansätzen vorliegenden Angaben zum Abfallaufkommen, zur Abfallmengenentwicklung und zur technischen Ausgestaltung des abfallwirtschaftlichen Systems durch konkrete, regionale Daten und Planungsansätze ersetzt werden. In Zusammenarbeit mit dem ungarischen Umweltministerium sollte am Beispiel des Komitats Szabolcs-Szatmar-Bereg ein solcher Abfallwirtschaftsplan erarbeitet und dabei das Wissen zur Erstellung derartiger Pläne an die MitarbeiterInnen des Inspektorats, als ausführender Regionalbehörde, transferiert werden. Neben der praktischen Bearbeitung des Plans sollte der Wissenstransfer im Rahmen von Workshops erreicht werden. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Das mit den Vertretern des ungarischen Umweltministerium ausgewählte Komitat Szabolcs-Szatmar-Bereg liegt in Ostungarn an der ukrainischen-rumänischen Grenze. Es umfasst eine Fläche von 5.937 km2 und hat 598.746 Einwohner (5,8 Prozent Ungarns). Das Komitat wird von 226 Gemeinden gebildet. Die Komitatshauptstadt ist Nyiregyhaza mit ca. 118.000 Einwohnern. Den Kernpunkt des Projektes bildete die Erfassung, Zusammenstellung, Plausibilitätsprüfung des Datenmaterials zum Abfallaufkommen, zur Abfallzusammensetzung und zur Beschreibung des aktuellen Entsorgungssystems. Darauf aufbauend wurde eine Abfallmengenprognose bis zum Jahr 2020 entwickelt. Im nächsten Schritt wurden dann insgesamt 4 technische Varianten zur Vorbehandlung des Restabfalls entwickelt und vorgestellt. Den Abschluss des Projektes bildete eine Zeit- und Maßnahmenplanung. Begleitet wurde das Projekt von insgesamt 3 Workshops, auf denen einerseits die Ergebnisse der Bearbeitung vorgestellt, andererseits die Teilnehmer in die Diskussion über die Festlegung von Getrennterfassungsquoten, Abschätzung der Kosten und Kooperationsmöglichkeiten in einem Entsorgungsverbund einbezogen wurden. Fazit: Mit dem vorliegenden Projekt konnten gemeinsam mit den MitarbeiterInnen des ungarischen Umweltministeriums und des Komitats Szabolcs-Szatmar-Bereg die Grundzüge eines regionalen Abfallwirtschaftsplans entworfen werden. Es zeigte sich, dass die ungarnweit vorgegebenen Kennwerte zur Charakterisierung der regionalen abfallwirtschaftlichen Verhältnisse nicht geeignet sind. ...
Das Projekt "Local und Regional Governance fuer eine Nachhaltige Entwicklung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung gGmbH, Regionalbüro Nordrhein-Westfalen.
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