Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.
Auf kommunaler Ebene wird derzeit verstärkt versucht, die Agenda 21 zu operationalisieren und umzusetzen. Dieser Prozess wird von Bemühungen begleitet, den Umweltschutz in den öffentlichen Verwaltungen, z.B. durch die Einführung eines Kommunalen Öko-Audits, kontinuierlich zu verbessern. Gleichzeitig befinden sich viele Städte in einem Modernisierungsprozess ihrer Verwaltung, der eine erhöhte Wirtschaftlichkeit und Bürgerfreundlichkeit (Servicequalität, Bürgerbeteiligung) zum Ziel hat. Eine systematische Untersuchung der Zusammenhänge zwischen diesen zwei Reformprozessen, der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Verbesserung des kommunalen Umweltschutzes einerseits, der Modernisierung der Verwaltung andererseits, fehlt bislang. Diese Lücke soll mit der geplanten Studie geschlossen werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und - wenn ja - in welchem Ausmaß eine Verwaltungsreform zur Verringerung der Umweltbelastung auf kommunaler Ebene beitragen kann. Dieser Frage soll sowohl theoretisch als auch empirisch anhand einer Fallstudie mit einer innovativen Kommune (Horb a. N.) nachgegangen werden. Darauf aufbauend sollen konkrete Ansatzpunkte und Erfolgsfaktoren für die Verbindung des kommunalen Umweltschutzes bzw. der nachhaltigen Stadtentwicklung mit der Modernisierung der Verwaltung herausgearbeitet werden. Die generalisierbaren Ergebnisse des Projekts sollen in Form eines Leitfadens zusammengefasst werden, der kommunalen Akteuren die Implementierung eines integrativen Ansatzes erleichtert.
Ziel: Entwicklung eines Instrumentariums, das politische Entscheidungstraeger auf kommunaler Ebene bei der Wahl einer geeigneten Organisations- und Rechtsform fuer die Durchfuehrung entsorgungswirtschaftlicher Aufgaben unterstuetzt.
COBRA is a coordination action to help organize the international CHEM-IT community towards the next major science and technology revolution, involving the integration of information processing with production during deployment. The industrial revolution mechanized production with factories, and the information revolution mechanized information processing with computers. The next large-scale technological revolution most likely involves their integration and its decentralization, as found so far only in living systems and it is now clear that significant scientific and technical progress towards this integration is imminent. The EC-sponsored CHEM-IT projects are spearheading the development and exploration of the first simple systems integrating production and information processing. This is done at the nano-bio-info interface, involving cellular engineering, protocells, artificial neurons and programmable information chemistry. At the centre of this work is a desire to create ICT-based systems with living and intelligent desirable properties that current technologies lack (such as robustness, autonomy, self-repair, adaptation, learning and local intelligence, as well as self-replication and evolution). The potential long-term impact of this emerging enabling technology will be considerable, as even minor progress on making technology more life-like and intelligent can improve processes in all sectors of society. CHEM-IT addresses issues of sustainability in production and deployment, and the information explosion of ubiquitous nanoscale systems. The proposed project on the coordination of biological and chemical IT research activities (COBRA) seeks to engage the European research community to construct the first roadmap for how best to develop ICT-based integrated information processing and production technology.
Der Einzelhandel hat in den letzten Jahren bedeutende Strukturveränderungen erfahren, die sich insbesondere in einer Zunahme großflächiger Betriebsformen und peripherer Standortausrichtungen bemerkbar gemacht haben. Dieser Wandel birgt Gefahren wie Suburbanisierung, Verödung der Zentren, Beeinträchtigung des Versorgungsniveaus, Intensivierung des Verkehrs und Belastung der Umwelt und Freiräume. Die Steuerung des Einzelhandels gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. In seinem CENTRO-Urteil hat das OVG Münster bereits im Jahr 2005 den Paragraph 24 Abs.3 LEPro NRW als Ziel der Raumordnung verworfen, da er den materiellen Anforderungen des damaligen Paragraph 3 Nr.2 ROG nicht genügte. Die dadurch entstandene Lücke ist durch den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber mit der Einfügung des Paragraph 24a LEPro NRW geschlossen worden, was jedoch die Fachdiskussion nicht zum Erliegen gebracht hat. Die von Anfang an kritisch betrachtete Regelung hielt schließlich im August 2009 der Prüfung durch das Landesverfassungsgericht jedenfalls teilweise nicht stand. Das Gericht stellte einen ungerechtfertigten Eingriff des Paragraph 24a Abs.1 S.4 LEPro NRW in das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art.78 LVerf NRW fest. Die Diskussion über eine effektive und rechtssichere Einzelhandelssteuerung erstreckt sich auch auf neu in das BauGB aufgenommene Regelungen wie Paragraph Paragraph 9 Abs.2a, 34 Abs.3 BauGB, die eine Steuerung des Einzelhandels ermöglichen sollen. Auch diese Regelungen sind insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis einer genauen Betrachtung zu unterziehen. Das Projekt soll die aktuellen Steuerungsmöglichkeiten des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts analysieren, auf ihre Praxistauglichkeit untersuchen und - unter Berücksichtigung der rechtspolitischen Diskussion - gegebenenfalls eigene Steuerungsoptionen aufzeigen.
Dissertation: Geforscht wird zu der juristischen Frage, wie weit die kommunale Selbstverwaltung einer Gemeinde durch die Errichtung eines FFH-Gebietes eingeschränkt werden darf.
Naturschutz gehört zu den öffentlichen Aufgaben, die traditionell eher unterfinanziert sind. Aus diesem Grund wird der Kommunale Finanzausgleich als ein mögliches neues Instrument untersucht, Naturschutzbelange zu integrieren. Der Kommunale Finanzausgleich sichert einen wesentlichen Teil der Einnahmen zur Erfüllung kommunaler öffentlicher Aufgaben. Obgleich zahlreiche Aufgaben des Natur- und Umweltschutzes auf kommunaler Ebene zu erledigen sind, fehlen eigenständige Indikatoren zur Berücksichtigung ökologischer Leistungen einer Gebietskörperschaft vollständig. Umweltrelevante Tatbestände werden in den kommunalen Finanzausgleichsgesetzen der deutschen Bundesländer vorwiegend bei den Zweckzuweisungen berücksichtigt, wobei der nachsorgende Umweltschutz (Abwasser- oder Abfallentsorgung) dominiert. Langfristige und vorsorgeorientierte Aufgaben, die den Natur- und Ressourcenschutz betreffen, sind praktisch nicht existent und führen mangels fehlender Anreize allzu häufig ein Schattendasein im Aufgabenkanon kommunaler Gebietskörperschaften. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Notwendigkeit der Integration von Naturschutzbelangen in den Kommunalen Finanzausgleich zu begründen; Ansatzpunkte für die Integration von Naturschutz in den Kommunalen Finanzausgleich aufzuzeigen; Indikatoren für die Integration von Naturschutzbelangen in den Kommunalen Finanzausgleich zu entwickeln; die Konsequenzen einer Berücksichtigung von Naturschutz am Beispiel des Sächsischen Kommunalen Finanzausgleichs mittels Modellrechnungen aufzuzeigen.
Ziel des Projektes ist es, mit Hilfe des Instrumentes der Landschaftsplanung eine Grundlage für eine ökologisch orientierte Landnutzungsplanung für das Kaliningrader Gebiet zu erarbeiten und diese in Teilregionen umzusetzen. Dabei sollen sowohl die russische Gesetzgebung als auch umweltrelevante EU-Richtlinien, wie z.B. die Landschaftskonvention, die FFH-Richtlinie, Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Wasserrahmenrichtlinie und internationale Abkommen, wie z.B. die Rio-Konvention als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden. Der Planungs- und Umsetzungsprozess soll von möglichst vielen wichtigen Akteuren begleitet und gestaltet werden. Dazu gehören Vertreter aus Behörden der unterschiedlichen Ebenen (Raum- und Fachplanung), Politik, kommunaler Selbstverwaltung ebenso, wie Vertreter aus NGOs, Bevölkerung, Wirtschaft und Wissenschaft. Verschiedene deutsche und russische Institutionen mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Russland auf dem Gebiet des Umweltschutzes übernehmen eine Beratungsfunktion. Durch den weit gefassten Kreis der Beteiligten werden eine möglichst breite Akzeptanz der Planung und damit eine hohe Effizienz der eingesetzten Mittel angestrebt. Nicht zuletzt wird darüber ein wichtiger Beitrag zum Demokratisierungsprozess und zur Stabilisierung der Gesellschaft geleistet.
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