s/kommunale-zusammenarbeit/Kommunale Zusammenarbeit/gi
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Masterplan Wasserversorgung 2040 – Saarland rüstet sich für die Zukunft Trinkwasserversorgung im Saarland muss langfristig sichergestellt werden Politik und Verbände rufen Masterplan Wasserversorgung 2040 ins Leben Masterplan definiert Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ Wahrung des hohen Qualitätsstandards der Wasserversorgung nicht zum Nulltarif möglich Mit dem Ziel, die saarländische Trinkwasserversorgung in Zukunft nachhaltig sicherzustellen, haben Politik und Verbände den Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ hervorgebracht. Für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ist das jetzt in Saarbrücken vorgestellte Dokument die Chance, die Zukunft der Wasserversorgung an der Saar aktiv in Eigenregie zu gestalten und abzusichern. Für Verbraucher hingegen bedeutet der betriebswirtschaftliche Ansatz seiner zahlreichen Handlungsempfehlungen, dass die Wahrung der hohen Wasser-Qualitätsstandards hierzulande angesichts veränderter Rahmenbedingungen und dringend erforderlicher Investitionen in die Wasserinfrastruktur perspektivisch auch bezahlbar bleibt. Zahlreiche Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung in Deutschland werden altersbedingt in den nächsten Jahren an das Ende ihrer technischen Standardnutzungsdauer kommen. Und neben einer in die Jahre gekommenen Wasserinfrastruktur drängt der unleugbare Klimawandel mit merklichen Auswirkungen die Wasserwirtschaft zum Handeln. Die Herausforderungen Auch das Saarland bleibt von lang anhaltenden Trockenperioden sowie von Hitzerekorden, der Zunahme heißer Tage pro Jahr und heißer Sommer in Folge nicht verschont. Und während die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Wasserversorgung gestiegen sind, erhöhen über den Klimawandel hinaus auch Entwicklungen wie die Urbanisierung, der demografische Wandel und ein Strukturwandel in der Landwirtschaft den Druck auf unsere Wasserressourcen. Hinzu kommen zunehmende Nutzungskonkurrenzen und -konflikte durch Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsinteressen. Trinkwasserversorgung ist Daseinsvorsorge „Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, das geschützt werden muss“, postuliert Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes. „Durch die klimabedingt gewachsenen Herausforderungen gehören die Verfügbarkeit von ausreichenden Trinkwassermengen für die saarländische Bevölkerung und die Sicherung einer stabilen Wasserversorgung für unsere Industrie, Wirtschaft und Landwirtschaft zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben.“ „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, heißt es ferner in der Präambel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die herausgehobene gesellschaftliche Bedeutung des Wassers unterstreicht [Richtline 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates]. Als ein lebensnotwendiges, unentbehrliches Gut, kann Wasser nicht ersetzt werden. So betrachtet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) die Grundversorgung mit Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins als die zentrale gesellschaftliche und generationenübergreifende Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Der Masterplan Vor dieser Kulisse entstand im Saarland im Jahr 2018 in intensiver und kollegialer Zusammenarbeit der Landesministerien für Umwelt, für Wirtschaft, Gesundheit und des Inneren mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie den Landesgruppen des DVGW, dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und dem Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. (VEWSaar) zunächst ein Letter of Intent im engen Schulterschluss mit den WVU an der Saar. In der Folge haben die aquabench GmbH und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH über zweieinhalb Jahre hinweg gemeinsam mit allen Protagonisten den nun vorliegenden Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ erarbeitet. Die Orientierung Das Ergebnis bündelt die technologischen Fakten und wissenschaftlichen Grundlagen, die alle Akteure der saarländischen Wasserwirtschaft in die Lage versetzen, valide Maßnahmen zu identifizieren und zu ergreifen, die heute erforderlich sind, um die Wasserversorgung von morgen qualitativ und quantitativ langfristig und nachhaltig, das heißt auch unter ökologischen Gesichtspunkten klimafreundlich sicherzustellen. Dabei ist der Masterplan präzise auf die jeweiligen hydrogeologischen Besonderheiten aller Wassergewinnungsgebiete des Saarlandes ausgerichtet. Ferner berücksichtigt das Werk jene veränderten Rahmenbedingungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, aber auch erkennbare Entwicklungen in puncto Demografie oder Wasserbedarfe und sogar den wachsenden Fachkräftemangel. Mit dem übergeordneten Ziel, die Versorgung der saarländischen Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser im Sinne einer nachhaltigen Grundwasser-Bewirtschaftung auf lange Sicht weiterzuentwickeln, adressiert der Masterplan in erster Linie saarländische WVU und Wasserbehörden. Ebenso richtet er sich an Städte und Gemeinden, die kommunale Wasserkonzepte entwickeln. Durch seinen ganzheitlichen Ansatz zeigt der Masterplan, etwa durch Digitalisierung und Standardisierung oder seine Empfehlungen in Richtung interkommunaler Kooperationen einzelner WVU, neue Möglichkeiten, Synergien bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Wasser-Infrastruktur zu nutzen, um die erforderlichen Investitionen möglichst niedrig zu halten. Empfehlung – neue Kooperationen und Synergien Nach Ergebnissen und Lösungsstrategien des Masterplans wird beispielsweise eine noch intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung der WVU untereinander notwendig werden, um künftig temporäre und punktuelle Spitzenverbräuche (Peaks) besser und wirtschaftlicher kompensieren zu können, indem sich benachbarte Versorger „gegenseitig aushelfen“. Hier spricht der Plan konkret von „Verbundsystemen zur gegenseitigen Besicherung in der Wasserwirtschaft“. Durch die vorhandenen Strukturen und die von vornherein gute, für das Saarland typische Vernetzung, sind die Voraussetzungen hierfür gegeben. „Im Unterschied zu vielen kleinteiligen Insellösungen macht der Masterplan deutlich, wie viel Potenzial in einer stärkeren Vernetzung der saarländischen WVU untereinander, dem Teilen von Know-how, Engagement und Materialien, schlummert“, weiß Dr. Hanno Dornseifer, Vorstandsvorsitzender des VEWSaar. „Best Practices in diesem Kontext helfen den WVU zudem, ihre Prozesse angesichts neuer Herausforderungen schneller und effizienter zu optimieren.“ Der Masterplan evaluiert Maßnahmen aus der Vergangenheit wie das ÖWAV (Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar von 1996), analysiert die Ist-Situation der saarländischen Wasserversorgungslandschaft und definiert schließlich die notwendigen Handlungsempfehlungen in technischer und betriebswirtschaftlicher sowie in struktureller und personeller Hinsicht. Konkret beschreibt er mit Blick auf seine Empfehlungen für die WVU die relevanten Parameter der einzelnen Wassergewinnungsgebiete. Dabei umfassen die zugrunde gelegten Erhebungen das nutzbare und zukünftig zur Verfügung stehende Grundwasserdargebot inklusive Grundwasserneubildung, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur (Status quo von Brunnen, Aufbereitung, Transport und Speicherung) sowie Hochrechnungen der zukünftigen Trinkwasserbedarfe im Kontext von Faktoren wie Klimawandel, Demografie oder Urbanisierung. Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ An der Erstellung des Masterplans Wasserversorgung 2040 waren strukturell fünf sog. Themenkreise beteiligt, die sich um die Evaluierung des Ökologischen Wasserversorgungskonzeptes Saar (ÖWAV 1996), um Kennzahlen und die Ist-Situation der Unternehmen, Herausforderungen und notwendige Antworten sowie kaufmännische Fragestellungen und Managementsysteme drehten. In Summe sind alle daraus abgeleiteten Erkenntnisse in die Definition des Leitfadens der „Guten wasserfachlichen Praxis“, der für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen verpflichtend werden soll, eingeflossen. Dieser liefert die wasserwirtschaftlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Leitlinien für eine nachhaltige Wasserversorgung. Darauf aufbauend wird mit Zukunftsszenarien bis 2040 der jeweils zu erwartende Handlungsbedarf abgeleitet. Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildung, ein zentraler Bestandteil des Masterplans, gehört im Saarland insofern zu den bedeutendsten wasserwirtschaftlichen Kenngrößen, als Grundwasser hier die wichtigste Trinkwasserquelle ist. Ergebnisse der Untersuchungen, die aus dem Masterplan hervorgehen, zeigen, dass das Saarland in dieser Beziehung die vergleichsweise komfortabelste Position unter allen Bundesländern in Deutschland einnimmt. Im Vergleich zu den Jahren 1961 - 1990 gehen die Experten in der aktuellen Periode von 1991 - 2020 von einer rechnerisch um circa 5,9 % marginal geringeren Neubildung aus. Grundsätzlich wird daher zukünftig aus Vorsorgegründen eine mögliche Abnahme von 10 % bei den Grundwasserneubildungsdaten des ÖWAV für die nächsten Jahrzehnte veranschlagt. „Mit dem Masterplan setzt das Saarland deutschlandweit frühzeitig Maßstäbe in puncto Zukunftssicherheit seiner Wasserversorgung“, erklärt Dr. Ralf Levacher, Landesgruppenvorsitzender des VKU Saarland. „Angesichts der großen und vielschichtigen Herausforderungen gilt es jedoch jetzt, sich nicht auf dem Erreichtem auszuruhen, sondern in einem ständigen Verbesserungsprozess dieses existenzielle Element der Daseinsvorsorge auch in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen. Dies bedarf weiterer erheblicher Anstrengungen und wird auch eine Menge zusätzlicher Investitionen erfordern“, gibt der Manager zu bedenken. „Dies leisten zu können und dabei den Wasserbezug für die saarländischen Verbraucher bezahlbar zu erhalten, wird dabei eine besondere Herausforderung sein und möglicherweise die eine oder andere strukturelle Veränderung erforderlich machen.“ Wasserpreis für die Endkunden Den hohen Qualitätsstandard der Wasserversorgung in Deutschland unter schwierigeren Rahmenbedingungen zu halten, wird nicht zu Nulltarif möglich sein. Hier stellen Ansatz und Systematik des Masterplans für das Saarland sicher, dass flächendeckend alle Einsparpotenziale auch genutzt und umgesetzt werden. Folgende abschließende Betrachtung verdeutlicht besonders gut den Status quo und die reale Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund der Dimension der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft an der Saar gegenübersieht: Derzeit kostet der Liter Trinkwasser im Saarland durchschnittlich 0,0025 Euro (ein Viertel Cent). Das sind bei einem Durchschnittsverbrauch von circa 47.000 Litern pro Person und Jahr circa 117,50 Euro jährlich. Sollte der durchschnittliche Wasserpreis z.B. um ein Drittel steigen, liegen wir hier bei einem Mehraufwand von circa 40,10 Euro pro Person und Jahr. Das sind ungefähr 11 Cent pro Person und Tag.
Klimaschutzministerium fördert Machbarkeitsstudie „Energieregion Abwasserwerke Rheinland-Pfalz“ mit 263.000 Euro – Hauer: „Pilotprojekt kann Turbo sein“ „Wir alle spüren den Klimawandel. Der diesjährige März war in Europa so warm wie keiner zuvor und laut Deutschem Wetterdienst der trockenste seit Messbeginn im Jahr 1881. Viele unserer Flüsse und Bäche haben bereits Niedrigwasser. Allein diese Beispiele zeigen, wie immens wichtig der Kampf gegen den Klimawandel ist. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, Rheinland-Pfalz strebt dies bereits bis 2040 an. Diese ambitionierten Ziele erfordern auch Beiträge der Wasserwirtschaft. Wir müssen also den Turbo zünden und unsere Infrastrukturen noch viel schneller auf die energetischen Herausforderungen umstellen. Das heute im Fokus stehende Pilotprojekt kann eine solcher Turbo sein“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer heute in Gau-Bickelheim. Auf der dortigen Kläranlage übergab er einen Förderbescheid über 263.000 Euro an Achim Linder, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Selters. Mit den Geldern unterstützt das Ministerium die Erstellung der Machbarkeitsstudie „Energieregion Abwasserwerke Rheinland-Pfalz“ Kläranlagen zählen zu den größten kommunalen Stromverbrauchern. Die Landesregierung verfolgt daher seit vielen Jahren das Ziel, die Abwasserbeseitigung durch Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung und die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien in Richtung Energieneutralität zu entwickeln. Im Mittelpunkt dieser Anstrengungen steht dabei bislang jede einzelne Anlage für sich. Gegenstand der geplanten Machbarkeitsstudie ist es, eine möglichst große Anzahl von Abwasserwerken über einen Strombilanzkreis bzw. ein Virtuelles Kraftwerk als Energieregion zu "vernetzen". Dadurch sollen Betreiber mit viel Energieerzeugung ihre Überschüsse an Betreiber mit wenig Energieerzeugung in einem gemeinsamen Bilanzkreis abgeben. Mit Batteriespeichern soll dieser Bilanzkreis weitgehend ausgeregelt und die Residuallast möglichst minimiert werden. Hierdurch wird ein Hierdurch wird ein nochmals deutlich höheres Optimierungspotenzial erwartet, da die Spanne von Abwasserwerken mit sehr hoher Eigenerzeugung und denen mit geringen Eigenerzeugungspotenzialen nochmals deutlich höher ist als innerhalb eines Abwasserwerkes. Bundeweit ist dies das erste Projekt, das die Möglichkeiten dieser sogenannten „vertikalen Integration“ untersucht. Dabei geht es unter anderem um die mögliche Steigerung der Autarkiegrade, um die Bildung eines passgenauen Organisationsmodells für diese neue Form der interkommunalen Zusammenarbeit, um Co 2 -Einsparungspotetiale und nicht zuletzt um die Wirtschaftlichkeit für den Verbund und für die einzelnen Abwasserwerke. "Die teilnehmenden Pilotregionen und Werke sehen große Chancen, einen möglichst energieautarken regionalen Verbund zu schaffen, dessen Bilanzkreis sich erneuerbar und hocheffizient über die Verbrauchssektoren mengenmäßig und zeitlich ausgleicht. Mit einer solchen Vernetzung werden "Multiplikatoreneffekte" erreicht, die Eigenverbrauchsquote der klimafreundlichen Versorgungstechniken deutlich zu erhöhen bzw. den externen Strombezug zu minimieren und im Ergebnis die Energiekosten nicht nur erheblich zu senken, sondern sich auch weniger abhängig vom Strombezug und den damit verbundenen Preisschwankungen zu machen. Mit seinem Modellcharakter kann das Pilotprojekt zur Blaupause für die gesamte kommunale Familie werden“, unterstrichen Achim Linder und Dennis Sartorius, Vorstand der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt, die Bedeutung der Machbarkeitsstudie. „Der von uns geförderte Ansatz ist vielversprechend für die Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz auf dem Weg zur Energieneutralität. Auch wenn sich mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie der Umsetzungsdruck nochmals erhöht. Denn der Energiebedarf der Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 10.000 Einwohnerwerten sollen bis 2045 schrittweise aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Eine moderne Abwasserbehandlung erfordert es daher umso mehr, jede Möglichkeit zur Eigenenergieerzeugung aus regenerativen Quellen auszunutzen. War dies bisher weitgehend die Faulgasverstromung in Blockheizkraftwerken, gilt es heute PV-Anlagen auf allen verfügbaren Flächen aufzustellen. Gerade Freiflächen-PV-Anlagen an den Standorten der Kläranlagen bieten hervorragende Möglichkeiten zur regenerativen Energieerzeugung. Die Möglichkeiten dafür sind jedoch bislang sehr unterschiedlich verfügbar. Wir alle sind sehr gespannt, welche neuen Erkenntnisse und Möglichkeiten sich zukünftig aus den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für die rheinland-pfälzischen Abwasserwerke ergeben“, so Michael Hauer abschließend. Die vorgesehene Studie soll die Untersuchungsziele anhand von vier unterschiedlich strukturierten Pilotregionen mit rund 20 Abwasserwerken in Rheinland-Pfalz bewerten. Umgesetzt wird das von den Verbandsgemeindewerken Selters koordinierte Projekt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, Tochterunternehmen des Gemeinde- und Städtebundes, sowie durch die Simon Process Engineering GmbH.
Ziel des Projekts KoOpRegioN war es, innovative Konzepte für ein integriertes nachhaltiges Gewerbeflächenmanagement (INGFM,) zu entwickeln. Sascha Klein, Verbandsdirektor des Regionalverbands Nordschwarzwald, begrüßte die Gäste mit den Worten: „Gemeinsam mit unseren wissenschaftlichen und regionalen Praxispartnern haben wir intensiv daran gearbeitet, Lösungen für eine nachhaltige Flächennutzung zu entwickeln. KoOpRegioN ist ein herausragendes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.“ Das 2020 gestartete Verbundprojekt widmete sich insbesondere dem Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und der Notwendigkeit, Flächeneffizienz und Nachhaltigkeit zu steigern. „Mit den Ergebnissen dieses Projekts haben wir wichtige Grundlagen geschaffen, um Gewerbeflächen nicht nur effizienter, sondern auch umwelt- und sozialverträglicher zu gestalten,“ ergänzte Klein. In seinem Grußwort hob Klaus Mack, Vorsitzender des Regionalverbands Nordschwarzwald und Bundestagsabgeordneter, die strategische Bedeutung der Region hervor. „Der Nordschwarzwald liegt zentral zwischen den Metropolregionen Stuttgart und Karlsruhe und bietet eine einzigartige Kombination aus wirtschaftlicher Stärke und landschaftlicher Schönheit. Unsere Aufgabe als Regionalverband ist es, diese Stärken in Einklang zu bringen und durch Projekte wie KoOpRegioN einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.“ Mack betonte zudem die Herausforderungen, denen sich die Region in den kommenden Jahren stellen muss, insbesondere im Hinblick auf das Flächensparziel der Bundesregierung und des Landes Baden-Württemberg. „Unser Ziel ist es, bis 2030 eine Flächennutzung von unter drei Hektar pro Tag zu erreichen und langfristig eine Netto-Null bei der Flächenneuinanspruchnahme umzusetzen. KoOpRegioN hat gezeigt, dass dies nur durch interkommunale Kooperation und innovative Ansätze gelingen kann,“ erklärte er. Im Rahmen des Projekts wurden verschiedene Empfehlungen erarbeitet, die einen nachhaltigen Umgang mit Gewerbeflächen fördern. So wird die bessere Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen in bestehenden und neuen Gewerbeflächen als zentraler Ansatz hervorgehoben, um die Flächeneffizienz zu steigern. Weitere Empfehlungen umfassen die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für Gewerbegebiete, beispielsweise durch Zertifizierungen, die Prüfung der Möglichkeiten des Erbbaurechts zur Erhaltung kommunaler Gestaltungsspielräume und die Einrichtung eines regionalen, kommunenübergreifenden Gewerbeflächenmanagements. Letzteres soll Synergien zwischen den Gemeinden fördern und potenzielle Konflikte minimieren. In zwei Modellgebieten, Pforzheim und Mühlacker, wurden erste Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ansätze getestet. „Die Projektergebnisse zeigen, dass Kooperation über Gemeindegrenzen hinweg und ein regional abgestimmtes Flächenmanagement entscheidend sind, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern,“ erklärte Sascha Klein. Mit der Abschlussveranstaltung endet zwar die aktive Projektförderung, jedoch nicht der Prozess der nachhaltigen Gewerbeflächenentwicklung in der Region Nordschwarzwald. Die im Rahmen des Projekts gegründete Arbeitsgruppe „Nachhaltiges Gewerbeflächenmanagement“ wird ihre Arbeit fortsetzen. Klaus Mack fasste die Perspektiven zusammen: „Unser Ziel ist es, die Region Nordschwarzwald für innovative Unternehmen noch attraktiver und gleichzeitig resilienter gegenüber zukünftigen Herausforderungen zu machen.“ Nach der Vorstellung der Projektergebnisse folgten am Nachmittag weitere Vorträge zu nachhaltigen Flächennutzungsprojekten in Deutschland. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die im Rahmen von KoOpRegioN entwickelten Ansätze auch für andere Regionen von großem Nutzen sein können. KoOpRegioN wurde vom Regionalverband Nordschwarzwald in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Partnern Europäisches Institut für Energieforschung (EIFER), Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse am Karlsruher Institut für Technologie (KIT-ITAS), Zentrum für interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung (ZIRIUS) der Universität Stuttgart und MWO - Markt- und Organisationsforschung sowie den Praxispartnern Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald, Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald und Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website des Regionalverband Nordschwarzwald .
Das Forschungsprojekt interkommunalMobil hat untersucht, wie interkommunale Kooperationen bei der Erarbeitung von Instrumenten und Konzepten zur Verbesserung ländlicher Mobilität unterstützt und diese Konzepte nachhaltiger gestaltet werden können. Es hat hierfür verschiedene planerische Ansätze und ihre Finanzierung betrachtet und daraus Politikempfehlungen abgeleitet. Diese umfassen u. a. Vorschläge, wie Mobilitätsplanung mit anderen Disziplinen verzahnt und Förderprogramme sowie Finanzierungsstrukturen gestaltet sein sollten, um nachhaltige Mobilitätsangebote in ländlichen Räumen langfristig zu sichern. Zudem wurden bestehende Organisationsformen sowie Netzwerke untersucht und ermittelt, wie diese interkommunale Kooperation unterstützen können. Veröffentlicht in Texte | 92/2025.
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
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