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Green Urban Labs

Das Projekt "Green Urban Labs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Urbanizers Büro für städtische Konzepte Neumüllers Langenbrinck GbR durchgeführt. Urbanes Grün beeinflusst die Lebensqualität in unseren Städten stark. Grüne Freiräume übernehmen vielfältige soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche, klimatische und ökologische Funktionen. Aber Städte befinden sich in stetem Wandel: Leben, Wohnen, Arbeit und Freizeit verändern sich, Wachstum und Schrumpfung setzen neue Rahmenbedingungen. Das wirkt sich auch auf grüne Freiräume aus. Wie lässt sich urbanes Grün sichern, pflegen und entwickeln? Wie sehen neue Nutzungen und Funktionen des Stadtgrüns aus? Welche Partner müssen hierfür zusammenarbeiten? Kommunen erproben in Modellvorhaben - den 'Green Urban Labs' - neue Wege, um urbanes Grün zu stärken. Ausgangslage: Die Bedeutung grüner Freiräume für die Lebensqualität in unseren Städten ist unbestritten. Sie dienen als Orte der Erholung, der Begegnung und des Sports. Sie sind Teil der Identität von Stadt und Quartier und tragen zur ihrer Attraktivität bei. Gleichzeitig sind sie Lebensräume für Flora und Fauna und von enormer Bedeutung - sowohl für die Anpassung an den Klimawandel als auch für die Biodiversität und deren Ökosystemleistungen. Erhaltung und Entwicklung urbanen Grüns gehören daher zu den zentralen Aufgaben und Voraussetzungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Kommunen stehen in Bezug auf ihre grünen Freiräume gleichwohl vor neuen Herausforderungen. Stadtbewohnerinnen und -bewohner haben neue Bedürfnisse: Veränderte Arbeits-, Freizeit- und Wohnformen führen zu neuen Nutzungsansprüchen an grüne Freiräume. Zudem sind Grün- und Freiflächen in verdichteten städtischen Lagen einer sich verschärfenden Konkurrenzsituation ausgesetzt. Dabei rücken sie immer öfter als Potenzialflächen für Wohnungsneubau in den Fokus. Nicht zuletzt in sozial benachteiligten Lagen wird eine ausgewogene Grünraumversorgung oft - angesichts von Belangen mit höherer Dringlichkeit - hintenangestellt. Die Benachteiligung zeigt sich dann im ungleichen Zugang zu grünen Freiräumen. Und angesichts knapper kommunaler Haushalte fallen die Budgets für Pflege und Unterhaltung des Stadtgrüns vielerorts eher schmal aus. Im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung gilt es, neue Antworten auf diese Herausforderungen zu finden.

Teil A

Das Projekt "Teil A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EnviroSustain ES GmbH durchgeführt. Im Hinblick auf den fortschreitenden Flächenverbrauch hat die Brachflächenrevitalisierung im Stadtbereich in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung für eine nachhaltige Stadtentwicklung gewonnen. Um die volkswirtschaftlichen Folgewirkungen von innerstädtischen Brachflächenrevitalisierungen aufzuzeigen, wurden in 14 baden-württembergischen Kommunen (Abbildung A) 17 Areale hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und auf die Bevölkerung untersucht. Im Fokus stand dabei, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für den Kommunalhaushalt aus den Projekten entstehen und wie sich die umgesetzten Maßnahmen auf die Wohn- und Lebensqualität der Nutzer, Bewohner und Anrainer auswirken.Erstmalig konnten kommunal-fiskalische Bilanzen für durchgeführte Brachflächenrevitalisierungen in Baden-Württemberg aufgestellt werden.Ein interdisziplinäres Team der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) der Hochschule Darmstadt, der Fakultät Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung der Georg-August-Universität Göttingen sowie der ES EnviroSustain GmbH, Ingenieure für Gebäude, Technik und Umwelt, Kirchheim unter Teck untersuchte anhand von Fragebögen und Objektbegehungen die ausgewählten Standorte. Dabei wurden auf kommunaler Ebene Daten zur Projektgenese, zu städtebaulichen Auswirkungen und ökonomischen Aspekten betrachtet sowie die sozialen Auswirkungen auf dem Areal und in der Umgebung erhoben. Insgesamt wurden 17 Flächen von 0,2 bis 150 ha mit militärischer oder gewerblich-industrieller Vornutzung untersucht. Die Flächen sollten dabei seit mindestens zwei Jahren erfolgreich revitalisiert sein. Die anhand des ökonomischen Fragebogens erhobenen Daten lieferten die Grundlage zur Berechnung der fiskalischen Bilanz für das Jahr 2006. Dazu wurden zunächst Einmalausgaben und -einnahmen der Revitalisierungsmaßnahmen (z.B. Kosten für Grundstückserwerb, Herrichtung des Areals und Erschließung bzw. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Fördermittel) berücksichtigt. Des Weiteren wurden die jährlichen Folgekosten (z.B. Kosten für Straßenreinigung und Beleuchtung) und Einnahmen (zusätzliche Grund- und Gewerbesteuereinnahmen, zusätzliche Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich pro hinzugewonnenen Einwohner) erfasst. Die sich aus diesen Daten ergebende fiskalische Bilanz gibt die entstehenden jährlichen Belastungen oder Einnahmen für den kommunalen Haushalt an. Die soziale Auswertung erfolgte anhand eines aggregierten Ratings der abgefragten Kategorien zur Änderung des Wohnumfeldes, der Verkehrsverbindung und entstandenen Einrichtungen und der daraus resultierenden Nutzungsänderung.

Erstellung einer Energie- und Klimaschutzinventur der Stadt Münster 2000

Das Projekt "Erstellung einer Energie- und Klimaschutzinventur der Stadt Münster 2000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Im Jahr 2001 hat die Stadt Münster das Wuppertal Institut beauftragt: 1. eine Energie- und Klimainventur Münster für das Jahr 2000 zu erstellen und 2. die seit 1995 ergriffenen Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster im Bereich der Energie bedingten Emissionen einschließlich des Verkehrsbereichs sowie der städtischen Gebäude zusammenzustellen und zu evaluieren. Die Kommunalpolitik Münster hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie sich dem übergeordneten Ziel des Klimaschutzes verpflichtet fühlt. In der Zeit von 1990 bis 2003 entwickelte sie im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einer mittelgroßen Kommune ein bemerkenswertes und vorbildliches Engagement. Klimaschutz kann auch Wirtschaftsförderung bedeuten. Mit dieser Erkenntnis führte die Stadt Münster das Förderprogramm zur Altbausanierung fort und veranlasste die flächendeckende Einführung des Niedrigenergiehausstandards im Neubau. Insgesamt konnten durch diese Aktivitäten die CO2-Emissionen Münsters entgegen starken emissionssteigernden Basistrends leicht verringert werden. Bis 2005 ist aufgrund der bereits eingeleiteten Maßnahmen eine deutliche Emissionsminderung um rd. 16 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) zu erwarten. Damit wird das Ziel der Stadt Münster - eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 25 Prozent voraussichtlich zu immerhin etwa zwei Dritteln erreicht werden. Ähnlich erfolgreich waren auch die Aktivitäten im eigenen Gebäudebestand, die - nach Berechnungen des Hochbauamts - mit jährlichen Energiekostenersparnissen von über 1 Mio. Euro in allen Schulen und Stadthäusern (96 Objekte) einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung der kommunalen Finanzen leisten.

Wettbewerb Zukunftsstadt 2030+ Ulm - ulm 2.0 - Zukunft gemeinsam digital gestalten

Das Projekt "Wettbewerb Zukunftsstadt 2030+ Ulm - ulm 2.0 - Zukunft gemeinsam digital gestalten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Ulm, Bereich Zentrale Steuerung durchgeführt. In dem Projekt sollen ganzheitlich die Veränderungen innerhalb der Stadt, der Stadtgesellschaft, der Stadtpolitik und der kommunalen Wirtschafts- und Forschungslandschaft durch die Digitalisierung diskutiert, hinterfragt und beantwortet werden. Dazu sollen mögliche Szenarien einer Stadt Ulm im Jahr 2030 formuliert und visualisiert werden. Ziel ist es, hochwertige Impulse zur Weiterentwicklung der Stadt aus der Bevölkerung, Wirtschaft und Politik zu generieren, dabei digitale und analoge Beteiligungsformate miteinander zu verknüpfen und in Zukunftsworkshops, Roadshows und Informationsveranstaltungen das Thema 'Digitalisierung' präsenter und greifbarer zu machen. Daraus lassen sich in der Folge potenzielle Einsatzszenarien für digitale Lösungen ableiten. Im Ergebnis soll die gemeinsame, nachhaltige und gestalterische Formulierung einer ganzheitlichen kommunalen Vision 2030+ als Skizze für eine 'kommunale Digitale Agenda' für die Stadt Ulm stehen. Die Diskussion wird in folgenden sechs Themenfeldern geführt: (I) Gesellschaft, Verwaltung & Politik, (II) Wirtschaft, Beschäftigung & Arbeit, (III) Bildung, Forschung & Technologie, (IV) Freizeit, Kultur & Soziales, (V) Mobilität, Energie & Vernetzung, (VI) Gesundheit, Demografie & Alter. Zeitplan: Projektdauer: 01.07.2015-31.03.2016: Ablauf: (I) Auftaktveranstaltung, (II) zweiwöchige Phase der offenen Ideensammlung, (III) Themenworkshops, (IV) zweiwöchige Phase der Ideensammlung, (V) Zusammenfassung der Ideen (Vision 2030+), (VI) Machbarkeitsprüfung der Ideen, (VII) Behandlung der Ideen im Gemeinderat, (VIII) ggfs. Anmeldung der Ideen für den kommunalen Haushalt bzw. Festschreibung der Ideen in eine mittelfristige Strategie, (IX) Abschlussworkshop.

Kosten und Nutzen der Siedlungsentwicklung

Das Projekt "Kosten und Nutzen der Siedlungsentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes NRW durchgeführt. Die Zielsetzung dieser Studie lag deshalb in der Gewinnung von Fallstudien sowie in der Aufarbeitung der relevanten Kosten- und Nutzenfaktoren der Siedlungsentwicklung. Es wurden konkrete Beispielfälle der Wohnsiedlungsentwicklung in Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die entstandenen fiskalischen Effekte einer detaillierten Analyse unterzogen. Die Ergebnisse werden im Folgenden anhand von neun Thesen dargelegt. Die Arbeiten dienten gleichzeitig als Vorstudie zur Konzeption eines ökonomischen Bewertungsverfahrens für die kommunale Planungspraxis. Mit dem Projekt 'LEAN2 - Kommunale Finanzen und nachhaltiges Flächenmanagement' konnten das ILS und die Planersocietät zusammen mit weiteren Partnern 2006 ein entsprechendes Projekt im Förderprogramm REFINA (Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement) platzieren. Die Ergebnisse der Fallstudien bildeten eine wichtige Grundlage für die Projektarbeiten in LEAN2 und wurden dort durch zahlreiche weitere Bestandsaufnahmen ergänzt. Umgekehrt konnte durch die Erarbeitung verbesserter Berechnungswege innerhalb von LEAN2 insbesondere im Bereich der Nutzenfaktoren eine Verfeinerung und Ergänzung der Ergebnisse der Beispielfälle erreicht werden.

Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum 'Baurecht auf Zeit'

Das Projekt "Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum 'Baurecht auf Zeit'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. In jüngerer Zeit wird durch Politik und Verwaltung der Wunsch nach zeitlich flexiblen Baurechten geäußert. Das gesteigerte Interesse entspringt der vermehrten Beobachtung von Konstellationen, deren planerische Steuerung Probleme bereitet, weil die Nutzungen - von vornherein angestrebt oder nicht - nur eine sehr beschränkte Lebensdauer aufweisen. Dies trifft etwa für Gartenschauen, die EXPO in Hannover oder den Abbau von Bodenschätzen zu. Gleiches gilt, wenn Gemeinden ein Grundstück für die mittelfristig vorgesehene Nutzung sichern und gleichzeitig bis zu deren Aufnahme eine sinnvolle Zwischennutzung zulassen wollen. Zudem verursachen nach Ablauf eines kürzeren Nutzungszyklus leerstehende Spezialbauten wie Musicalhallen ebenso städtebauliche Probleme wie Brachflächen im Innenbereich. Die Schaffung von Baurechten für Zwischennutzungen scheitert in der Praxis häufig an den eingeschränkten Möglichkeiten zur Umplanung nach dem Ende der Zwischennutzung. Zwar werden Baurechte nicht für die Ewigkeit vergeben, sondern können - auch nach einem kürzeren Zeitraum - durch die Bauleitplanung verändert oder entzogen werden. Jedoch muss die Gemeinde bei einer Herabzonung des Grundstücks nach dem Ende der Zwischennutzung mit der Entstehung von passivem Bestandsschutz und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Bodenwertminderungen nach dem Planungsschadensrecht der Paragraphen 39 ff BauGB rechnen. Nicht zuletzt in Anbetracht der schlechten Haushaltslage der Gemeinden führen diese Regelungen häufig dazu, dass Baurechte für solche Zwischennutzungen erst gar nicht vergeben werden und diese dann gänzlich unterbleiben. Gerade für solche Fälle würde sich die Vergabe von zeitlich flexiblen Baurechten anbieten, deren Dauer sich der jeweiligen Konstellation anpassen ließe. Der Verfasser greift diese Problematik auf und untersucht im ersten Schritt die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung von Zwischennutzungen, die das geltende Baurecht bietet. Dabei überprüft er sowohl die verschiedenen Zulässigkeitstatbestände des Baugesetzbuches als auch die konsensualen Instrumente der Paragraphen 11,12 BauGB daraufhin, ob bzw. in welchem Umfang sie befristete oder bedingte Baurechte zulassen. In einem zweiten Schritt beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, inwieweit der Gesetzgeber befristete und bedingte Baurechte als Instrument zur Flexibilisierung der Bauleitplanung einführen könnte. Ein Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt auf der Klärung der Frage, welche Anforderungen Art.14 GG an die Zulässigkeit eines solchen Baurechts auf Zeit stellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Umfang des Schutzes von baulichen Nutzungsrechten und die umstrittene Frage nach der sog. Baufreiheit umfassend behandelt. Der Verfasser untersucht auch den bislang wenig behandelten Aspekt der Eigentumsdogmatik, welche Vorgaben Art.14 GG dem Gesetzgeber im Hinblick auf die bloße Neugestaltung von Eigentumsrechten für die Zukunft macht. ...

Kommunales Entwicklungskonzept für die Kreisstadt Limburg/Lahn

Das Projekt "Kommunales Entwicklungskonzept für die Kreisstadt Limburg/Lahn" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Lehrstuhl Regionalentwicklung und Raumordnung durchgeführt. Der Lehrstuhl Regionalentwicklung und Raumordnung erhielt im April 2008 den Auftrag, ein kommunales Entwicklungskonzept für die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu erstellen. Die westhessische Mittelstadt Limburg steht wie alle deutschen Kommunen angesichts sich ändernder struktureller Rahmenbedingungen mehr denn je vor großen Herausforderungen. So unterliegt die Stadt übergeordneten demographischen, ökonomischen, sozialen und technischen Entwicklungstrends, die maßgeblich die kommunale Entwicklung prägen. Von hoher kommunalpolitischer und raumstruktureller Relevanz ist dabei insbesondere der demographische Wandel mit seinen vielfältigen Auswirkungen. In Limburg wird Prognosen der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen zufolge zumindest mittelfristig bis zum Jahr 2020 mit einer stagnierenden Bevölkerungsentwicklung gerechnet, was positiv zu werten ist, da im gesamten Landkreis Limburg-Weilburg in der gleichen Zeit auch unter Berücksichtigung von Wanderungsgewinnen leichte Bevölkerungsrückgänge erwartet werden. Abgesehen davon wird sich die Stadt aber nicht den mit dem demographischen Wandel einhergehenden altersstrukturellen Veränderungen entziehen können. Die prognostizierte Alterung der Limburger Bevölkerung ist in Verbindung mit der auf lange Sicht rückläufigen Bevölkerung mit negativen Folgen auf nahezu sämtliche kommunale Strukturbereiche verbunden (vor allem auf die Wirtschaft, den Wohnungsmarkt sowie die Bereiche Verkehrs-, Freizeit- und soziale Infrastruktur). Vor dem Hintergrund der vorgenannten demographischen und sonstigen Rahmenbedingungen ergibt sich die Notwendigkeit, dass Kommunen die Herausforderungen der heutigen Zeit erkennen und darauf basierend frühzeitige Weichenstellungen vornehmen, um ihre zukünftige Entwicklung positiv zu gestalten. In diesem Kontext ist es das Hauptziel des für die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu erarbeitenden kommunalen Entwicklungskonzeptes, einen langfristig und querschnittsorientiert ausgerichteten Handlungs- und Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Kommunalentwicklung zu konzipieren, der zentralen zukünftigen Herausforderungen, wie etwa dem demographischen Wandel, gerecht wird. Dadurch sollen bereits heute für Limburg Wege aufgezeigt werden, welche die Zukunftsfähigkeit der Stadt auch über das Jahr 2020 hinaus sicherstellen. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist eine fundierte Untersuchung der strukturellen Rahmenbedingungen und zentraler Stärken und Defizite der Stadt Limburg. Hierfür sind neben einer problemorientierten Strukturanalyse umfangreiche empirische Erhebungen vorgesehen - eine als Vollerhebung angelegte Haushaltsbefragung sowie eine Unternehmensbefragung. Im Anschluss an ein zu erstellendes zusammenfassendes Stärken-Schwächen-Profil werden unter Berücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungstrends Szenarien entworfen, die aufzeigen sollen, wie sich die Stadt bis zum Jahr 2020 entwickeln könnte (Diskussion von Entwicklungsszenarien). usw.

Umweltsurvey in den fuenf neuen Bundeslaendern der Bundesrepublik Deutschland

Das Projekt "Umweltsurvey in den fuenf neuen Bundeslaendern der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt, Fachbereich V, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. In einer repraesentativen Stichprobe der Allgemeinbevoelkerung in den 5 neuen Laendern (Alter, Geschlecht, Wohnort nach Gemeindegroessenklasse) wird die korporale Belastung (Blut, Urin, Haare) mit ausgewaehlten Schadstoffen und die Belastung in den Haushalten (z.B. Trinkwasser, Staub) und der Aussenluft (Bergerhoff-Geraete) bestimmt. In die Untersuchung werden 18-79jaehrige Probanden (n groesser gleich 1750) und in deren Haushalten lebende 6-17jaehrige Kinder (n groesser gleich 300) einbezogen. Mittels Fragebogen werden Angaben der erwachsenen Probanden zu den Bereichen 'Umwelt' und 'Gesundheit' erfasst. Ziel ist die Erarbeitung einer Datenbasis fuer die Ableitung von 'Referenz-, Vergleichswerten, Normalbereichen' sowie die Ermittlung verschiedener Expositionspfade und der Vergleich der Ergebnisse mit den beiden gleichartigen in den alten Bundeslaendern 1985/86 und 1990/91 durchgefuehrten Untersuchungen.

Was kosten Radverkehr, Fußverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und Autoverkehr eine Kommune? - Entwicklung und Anwendung einer Methode für den Vergleich von Einnahmen und Ausgaben verschiedener Verkehrsmittel anhand von kommunalen Haushalten

Das Projekt "Was kosten Radverkehr, Fußverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und Autoverkehr eine Kommune? - Entwicklung und Anwendung einer Methode für den Vergleich von Einnahmen und Ausgaben verschiedener Verkehrsmittel anhand von kommunalen Haushalten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Verkehrswesen, Fachgebiet Verkehrsplanung und Verkehrssysteme durchgeführt. Während über die Kosten des MIV wenig diskutiert wird, stehen Ausgaben für den Radverkehr, Fußverkehr und des ÖPNV regelmäßig unter Rechtfertigungsdruck gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Ein Grund dafür ist, dass die tatsächlichen Kosten, d.h. die Investitions- und Betriebskosten für Straßen, Wege, Parkplätze, Ampeln etc. nicht für einzelne Verkehrsmittel aufgeschlüsselt werden. Außerdem existieren wesentliche Unterschiede in der haushälterischen Berücksichtigung, die bestimmte Verkehrsmittel systematisch benachteiligt. In dem Projekt soll eine Methode entwickelt werden, mit der aus den Haushaltsplänen die Ausgaben und Einnahmen für Investitionen und Betrieb differenziert nach Verkehrsmitteln (Radverkehr, Fußverkehr, MIV, ÖPNV) in einer Stadt angegeben und einander gegenübergestellt werden können. Damit sollen eine Versachlichung der Diskussion erreicht werden, die nicht nur die Position des Radverkehrs wie des Umweltverbundes insgesamt stärkt, sondern auch die Akzeptanz und Effektivität von Maßnahmen im Radverkehr steigert. Dadurch wird eine sozial- und umweltverträgliche integrierte Verkehrspolitik gefördert. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020.

Teilprojekt 7: UrbanRural Solutions in der Region Köln

Das Projekt "Teilprojekt 7: UrbanRural Solutions in der Region Köln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bezirksregierung Köln durchgeführt. Eines der drängendsten Probleme im nachhaltigen Landmanagement stellt die Sicherung der Daseinsvorsorge im Angesicht des demografischen Wandels und schwindender kommunaler Finanzen dar. Tragfähige Strukturen können nur durch interkommunale Kooperation der Akteure einer Region erreicht werden. Diese Kooperationen scheitern jedoch an vielfältigen Hemmnissen. UrbanRural Solutions will durch deren Abbau regionale Kooperationen als zentrales Element im Landmanagement stärken und in der Planungspraxis nachhaltig etablieren. Im TP7 werden die erarbeiteten Daten und Strategien in die regionalen Prozesse der Region Köln eingespeist. Neben der flankierenden Innovationsforschung stellt die Prozessbegleitung durch einen finanzwirtschaftlich versierten Praxisakteur die Entwicklung innovativer Produkte sicher. Untersucht wird das Spannungsfeld zwischen Erreichbarkeit und Wirtschaftlichkeit von regionalen Daseinsvorsorgeeinrichtungen. Die Region Köln verknüpft Erreichbarkeitsaspekte mit dem Wirtschaftlichkeitsgedanken. Durch den Aufbau eines Daseinsvorsorge-Monitorings, welches neben Erreichbarkeiten auch wesentliche finanzwirtschaftliche Kennzahlen enthält, wird die informatorische Grundlage für fundierte strategische Planungs- und Aushandlungsprozesse geschafften. Auf Grundlage dieser Wissensbasis sollen im weiteren Projektverlauf innovative Lösungen im räumlichen Spannungsfeld Großstadt-Umland entwickelt werden, die die Aufrechterhaltung einer tragfähigen (und erreichbaren) Daseinsvorsorge ermöglichen.

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