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Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung

Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt. Die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ wird für Deutschland immer wichtiger – und sie kostet Geld. Wie viel der Bund als einer der wesentlichen Akteure in Deutschland für Klimawandelanpassung ausgibt, war bisher allerdings nicht bekannt. Lediglich die Höhe der finanziellen Mittel, die der Bund als internationale Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Aktivitäten zur Klimaanpassung aufwendet, ist bekannt. Inländische Ausgaben wurden bislang nicht betrachtet und es gab keine Schätzungen zu den Gesamtausgaben. Doch der Bedarf danach nimmt zu – insbesondere durch Anforderungen seitens der Europäischen Union sowie durch die laufenden Debatte zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern. Auch das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz sowie die neue vorsorgende ⁠ Anpassungsstrategie ⁠ des Bundes vom Dezember 2024 verpflichten die Bundesregierung, zukünftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes für Klimaanpassung zu erheben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Um diese Informationslücke zu schließen, hat das Umweltbundesamt im Projekt „Adaptation Framework“ eine Methodik zur Erfassung der Anpassungsausgaben entwickelt und mit Haushaltsexperten abgestimmt. Exemplarisch liegt für den Bundeshaushaltsplan 2022 nun erstmals eine Bestandsaufnahme der Ausgaben für Klimaanpassung auf Bundesebene vor. Die Methodik soll zukünftig weiterentwickelt und regelmäßig angewendet werden, um ein kontinuierliches ⁠ Monitoring ⁠ der Anpassungsausgaben zu gewährleisten. Um die Methodik zu entwickeln, führte das Forschungsteam eine umfangreiche Literaturanalyse durch und interviewte internationale Expert*innen. Ein erster Entwurf wurde in Workshops mit Vertreter*innen der Bundesressorts sowie internationalen Fachleuten diskutiert und anschließend überarbeitet. Die Methodik kombiniert eine Top-Down- mit einer Bottom-Up-Analyse. Der Top-Down-Ansatz bewertet den Bundeshaushaltsplan als Ganzes, er unterscheidet Ausgaben nach der Relevanz für die Klimaanpassung und unterteilt sie in verschiedene Anpassungskoeffizienten. Um die Ausgaben zu erfassen, müssen alle Haushaltstitel nach Klimaanpassungsanteilen klassifiziert werden. Da wenige Ausgaben allein der Anpassung dienen, wurden vier Kategorien von Anpassungsanteilen mit prozentualen Spannbreiten definiert, um Anpassungsausgaben grob zu schätzen: hoch, mittel, niedrig, marginal. Sind genauere Schätzungen innerhalb der jeweiligen Kategorie nicht möglich, wird jeweils ein Default-Koeffizient eingesetzt (siehe Abbildung 1). Der Bottom-Up-Ansatz ergänzt dies, indem er spezifische Maßnahmen aus Anpassungsstrategien und deren Umsetzungskosten betrachtet. In der Analyse wurde untersucht, welche Bereiche des Bundeshaushaltsplan 2022 Ausgaben für Klimaanpassung beinhalten und daher genauer zu analysieren sind. Insgesamt wurden 255 Titel identifiziert. Die Summe dieser Haushaltstitel beträgt 45,6 Mrd. Euro – das entspricht 9,2 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushalts. Für diese anpassungsrelevanten Ausgaben wurde in der Studie der jeweilige Anteil der Anpassungsausgaben eingeschätzt. Auf diese Weise wurde ermittelt, dass der Bund im Jahr 2022 zwischen 2,07 Mrd. Euro und 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels auszugeben plante. Dies entspricht etwa 0,42 Prozent bis 0,69 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushaltsplans. Diese Spannbreite ergibt sich aus der methodischen Herangehensweise – überall dort, wo keine Festlegung eines einzelnen Koeffizienten für Anpassungsausgaben möglich war, wurde der Default-Koeffizient um einen "oberen" und "unteren" Default-Koeffizienten ergänzt, um eine realistische Spannbreite des Anpassungsanteils abzubilden. Auf diese Weise wurde vermieden, eine Genauigkeit zu suggerieren, die die vorhandenen Daten nicht hergaben. Die große Mehrheit der relevanten Ausgabenposten in der Analyse beinhaltet nur geringe Anteile für Klimaanpassung: In 122 der identifizierten Haushaltstitel, also fast der Hälfte, hat die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ einen marginalen Anteil, in 88 Titeln ist der Anteil niedrig. Lediglich in neun Titeln liegt ein hoher Anpassungsanteil vor (Abbildung 2). Dies zeigt, dass die wenigsten Ausgabenposten direkt und primär auf den Zweck der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind. Bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Cluster der Deutschen ⁠ Anpassungsstrategie ⁠ wurde deutlich, dass die meisten Ausgaben in den Clustern Land und Infrastruktur sowie im übergreifenden Cluster getätigt wurden. Das übergreifende Cluster umfasste dabei die größte Summe von Anpassungsausgaben in Höhe von 861 Mio. Euro bis 1.325 Mio. Euro. Diese Höhe ergibt sich unter anderem durch die Zuordnung von Ausgaben für Grundlagenforschung sowie die Subsummierung von Titeln ohne spezifischen Zuordnungsbereich. Im Cluster Infrastruktur beliefen sich die Ausgaben auf 399,57 Mio. Euro bis 725,13 Mio. Euro, welche überwiegend im Bereich der investiven Ausgaben erbracht wurden. Die hohe Summe ergibt sich hier vor allem durch große Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Verkehr. Auch die Ausgaben im Cluster Land in Höhe von 442,72 Mio. Euro bis 619,23 Mio. Euro wurden vor allem im investiven Bereich getätigt. Wichtige Schwerpunkte der Klimaanpassungsausgaben in diesem Cluster sind etwa der Waldklimafonds sowie verschiedene Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Wichtig bei dieser Analyse ist zu beachten, dass sich diese Ergebnisse nicht direkt einzelnen Ressorts zuordnen lassen und somit keine Rückschlüsse auf hohe oder niedrige Anpassungsausgaben eines bestimmten Ressorts möglich sind. Die Analyse hat eine erste Annäherung an die Höhe und Anteile der Klimaanpassungsausgaben im deutschen Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2022 vorgelegt. Es ist jedoch zu betonen, dass die Ergebnisse als Einschätzung und nicht als exakte Zahlen zu verstehen sind. Der Top-Down-Ansatz zur Analyse des Bundeshaushalts erwies sich als effektiv, während der Bottom-Up-Ansatz sich nur beschränkt als ergänzende Informationsquelle eignete. Eine regelmäßige Anwendung des Top-Down-Ansatzes wird empfohlen, um die weitere Entwicklung der Anpassungsausgaben zu verfolgen. Die Ergebnisse dieses Vorhabens bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. So kann die Methodik genutzt werden, um regelmäßig die Daten zu den Ausgaben des Bundes im Sinne der neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie und des Klimaanpassungsgesetzes zu erheben. Die Methodik ermöglicht außerdem ein fortlaufendes ⁠ Monitoring ⁠ der Klimaanpassungsausgaben, dessen genaue Ausgestaltung je nach Turnus flexibel angepasst werden kann. Durch eine regelmäßige Anwendung können Zeitreihen erstellt werden, die aufzeigen, wie sich die Anpassungsausgaben in den verschiedenen Bereichen der Klimaanpassung entwickeln. Die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über nationale Anpassungspläne und -strategien alle zwei Jahre fordert auch eine Auskunft zur Finanzierung. Mit der Methodik könnten diese Berichterstattungspflichten erfüllt werden. Somit eignen sich die Analyseergebnisse zusätzlich für die Berichterstattung Deutschlands im Rahmen der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den ⁠ Klimaschutz ⁠. Die Pilotanalyse des Bundeshaushaltsplans 2022 stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die Klimaanpassungsausgaben des Bundes künftig zu erfassen. Für das Jahr 2022 plante der Bund 2,07 Mrd. Euro bis 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland auszugeben. Laut einer Studie der Bundesregierung sind allein zwischen den Jahren 2000 und 2021 mindestens 145 Mrd. Euro klimawandelbezogene Schäden entstanden, insbesondere durch Überschwemmungen und Hochwasser. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Schadenssumme von 6,6 Mrd. Euro 1 . Angesichts dieser schon heute hohen und perspektivisch weiter steigenden Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Vor dem Hintergrund künftig zunehmender Klimarisiken resultiert die Notwendigkeit, neben dem Klimaschutz verstärkt in Anpassung und Klimaresilienz zu investieren. Für eine umfangreiche Finanzierung von Klimaanpassungsaktivitäten müssten nicht unbedingt neue Haushaltsposten für die Klimaanpassung etabliert werden. In vielen Fällen kann in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ stärker und expliziter als bisher verankert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bundeshaushalt nur einen Teil der notwendigen Ausgaben abbildet. Auch Bundesländer und Kommunen investieren zunehmend in Anpassungsmaßnahmen. Das Umweltbundesamt wird weiterhin daran arbeiten, die Methodik zu verfeinern und die Ergebnisse für die Klimaanpassungspolitik nutzbar zu machen. Autor*innen: Linda Hölscher (Adelphi), Anik Kohli (Infras) und Clemens Hasse (⁠ UBA ⁠) Den vollständigen Abschlussbericht des Projekts "⁠ Adaptation ⁠ Framework" finden Sie hier . 1 ⁠ BMWK ⁠ (2023): Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung. Online abrufbar unter: Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung ,  letzter Zugriff 13.02.2025. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 94 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

Der Hitzeknigge

Der Hitzeknigge ist eine einfach und konkret formulierte Hilfe für die Bevölkerung und insbesondere vulnerable Gruppen, die Hitzegefahren benennt, Empfehlungen zum Hitzeschutz, Angebote zur Beobachtung der eigenen Verhaltensweisen und Anregungen zur Veränderung gibt. Das Besondere dabei ist, dass Gemeinden den „Hitzeknigge“ selbstständig um ihr Logo, ihre Ansprechpersonen und auch eigene Inhalte beliebig erweitern können. Kontaktieren Sie dafür das Kompetenzzentrum ⁠ Klimafolgen ⁠ und Anpassung im Umweltbundesamt unter der E-Mail-Adresse kompass [at] uba [dot] de mit dem Betreff „Hitzeknigge individuell“. Sie erhalten dann zeitnah ein digitales Paket zur individuellen Anpassung des Hitzeknigges mit Schritt-für-Schritt-Anleitung. Veröffentlicht in Ratgeber, Broschüren.

Klimawandelanpassung im Blick – Welche Fortschritte machen wir?

UBA-Fachkonferenz am 16.09.2025 (13:00 Uhr) bis 17.09.2025 (14:00) im Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau Anmeldung ab sofort und bis 15.08.2025 möglich hier. Der ⁠ Klimawandel ⁠ schreitet schneller als erwartet voran. Seine Folgen werden intensiver und häufiger gespürt. Auf allen Ebenen wird daran gearbeitet, diesem Trend mit Maßnahmen zur ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ entgegen zu wirken. Doch: Wie wirken sich Anpassungsmaßnahmen auf unterschiedliche Dimensionen aus? Was sind Anpassungsfortschritte und wie können sie erfasst werden? Wie können wir diese Informationen bewerten und sie für künftiges Anpassungshandeln und Kommunikation nutzen? Diesen und weiteren Fragestellungen widmen wir uns mit renommierten Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis im Rahmen der Woche der Klimaanpassung 2025 in der UBA-Fachkonferenz „Klimawandelanpassung im Blick – welche Fortschritte machen wir?“ Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Herangehensweisen und Lösungsansätze zur Erfassung und Bewertung von Anpassungsfortschritten. Darüber hinaus bieten interaktive, themenspezifische Arbeitsgruppen Raum für vertiefte Diskussion und aktiven Austausch mit Fokus auf: ⁠ Starkregen ⁠ und Sturzfluten, Trockenheit und Dürreperioden, Hitzeperioden sowie kommunale Handlungsbedingungen und Anpassungsaktivitäten. Die Teilnahme ist kostenlos und die Anmeldung hier bis zum 15.08.2025 möglich.

Mit EU-Förderung LIFE Klimaschutz und -anpassung finanzieren

Um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen, braucht es oft regionale Maßnahmen und die Beteiligung relevanter Akteur*innen. Bis 23. September 2025 haben private und öffentliche Einrichtungen aus der EU wieder die Möglichkeit, Fördermittel des LIFE-Programms für ihre Projekte zu beantragen. Das Ziel: lokale Strategien für Klimaschutz und -anpassung mit europäischem Beitrag gezielt vorantreiben. Das LIFE-Programm („L’Instrument Financier pour l’Environnement“) ist das Förderinstrument der Europäischen Union für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠. Bis heute ist es das einzige EU-Programm, das sich ausschließlich diesem Zweck widmet und das Akteur*innen vor Ort bei wegweisenden Maßnahmen unterstützt, die dazu beitragen sollen, die Umwelt- und Klimaziele der Europäischen Union zu erreichen. So leistet LIFE einen wichtigen Beitrag, um den European Green Deal und den Clean Industrial Deal umzusetzen. Neben den Teilprogrammen „Naturschutz und Biodiversität“, „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“, sowie „Energiewende und Energieeffizienz“ adressiert das LIFE-Programm auch die Themen „Klimaschutz und Klimaanpassung“. Der vorliegende Beitrag geht auf dieses Teilprogramm ein, das das Ziel verfolgt, den Übergang zu einer klimaneutralen und gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels resilienten Gesellschaft, Wirtschaft und ⁠ Landnutzung ⁠ zu fördern. LIFE-⁠ Klima ⁠-Projekte sollen innovative Lösungen entwickeln oder auch die Anwendung bewährter Best Practices vorantreiben. Darüber hinaus können Projekte gefördert werden, die politische oder administrative Konzepte entwickeln und/oder umsetzen oder die Verwaltungsprozesse optimieren. Zwei Beispiele zeigen aktuelle Projekte aus der LIFE-Förderung im Bereich Klima: 1. LIFE-Projekt „Roll-out-ClimAdapt“: Roadmaps für regionale Klimaanpassungswirtschaft Das LIFE-Projekt „Roll-out-ClimAdapt“ macht Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen (NRW) und einer niederländischen Gemeinde greifbar und praktikabel. In sieben Regionen in NRW und, um das Projekt auf Übertragbarkeit zu prüfen, in der niederländischen Gemeinde West-Overijssel wurden zunächst in einer Klimawirkungsanalyse Herausforderungen wie heiße Sommer, ⁠ Starkregen ⁠ und Hochwasser untersucht. Die niederländische Beteiligung zeigt, dass sich das Vorgehen auch auf andere EU-Länder übertragen lässt. Die ermittelten Gefahren wurden in maßgeschneiderten Anpassungsstrategien adressiert und mit Maßnahmen umgesetzt, um diese Gefahren zu mindern. Die Ergebnisse der Analysen sowie darauf basierende Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen werden langfristig in einer Roadmap gebündelt, die den regionalen Akteur*innen als Anleitung dienen soll. Das Projekt verfolgt folgende drei Ziele: Selbstbefähigung: Die Regionen werden durch neues Wissen, Netzwerke und Dialogformate dabei unterstützt, klimaresilient zu werden und eigenständig zu wachsen. Integration in Planungsprozesse: Klimaanpassung wird zu einem übergreifenden Element der kommunalen und regionalen Planungsvorgänge. Wissensaustausch und Roll-out: Die im Projekt entwickelten Roadmaps werden für andere Regionen und Dienstleister der Klimaanpassungswirtschaft zur Verfügung gestellt. So lassen sich diese auf andere Regionen übertragen. Details zum Projekt: https://evolvingregions.com Fragen beantwortet gerne Jürgen Schultze von der Technischen Universität Dortmund ( juergen [dot] schultze [at] tu-dortmund [dot] de ) 2. LIFE-Projekt CONTEMPO 2 : Flüsse klimaresilient und nachhaltig managen Im LIFE-Projekt CONTEMPO 2 erarbeitet das regionale Energieversorgungsunternehmen Lechwerke gemeinsam mit dem Wissenschaftszentrum der Universität Augsburg sowie mit Kommunen, Behörden und Verbänden ein nachhaltiges Wassermanagement für den Fluss Lech. Aufgrund des Klimawandels steigt die Wassertemperatur in dem rechten Nebenfluss der Donau in Südbayern und Niedrigwasserphasen treten häufiger auf. Dies belastet sowohl die Energieerzeugung als auch die Gewässerökologie. Ziel des Pilotprojekts ist es, ein dynamisches Gewässerökosystem zu entwickeln und zu testen, das sich an veränderte Umweltbedingungen anpassen kann. Um dies zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt: Fischrefugien für hitzeempfindliche Arten, ein angepasstes Temperatur- und Sauerstoffmanagement sowie die Reaktivierung und ökologische Aufwertung bereits bestehender Auenflächen. Zudem soll ein Naherholungsgebiet eingerichtet werden, um die soziale Funktion und die Umweltbildung zu stärken. Die gewonnenen Erfahrungen sollen europaweit auf ähnliche Fließgewässer übertragbar sein und langfristig zu einem klimaresilienten und nachhaltigen Management von Flüssen beitragen. Details zum Projekt: https://wasserkraft.lew.de/lew-wasserkraft/oekoprojekte/contempo2 Fragen beantwortet gerne der Ansprechpartner der Lechwerke AG Ralf Klocke ( Ralf [dot] Klocke [at] lew [dot] de ). LIFE auf einen Blick Einmal jährlich veröffentlicht die Europäische Kommission neue Ausschreibungen. Das aktuelle Ausschreibungsverfahren läuft von Ende April bis zum 23. September 2025. Neue Projektvorschläge können über das Antragsportal der EU eingereicht werden. Voraussetzungen und Finanzierung Private und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in der EU können Förderanträge für LIFE-Projekte alleine oder auch mit Partnern stellen. Internationale Kooperationen werden zwar bevorzugt, sind aber nur im Teilprogramm „Energiewende und Energieeffizienz“ zum Teil verpflichtend. Die Förderquote liegt bei Klimaprojekten in der Regel bei bis zu 60 Prozent. Flexibel mit LIFE LIFE ist bei der Projektausgestaltung im Hinblick auf Dauer, Volumen und Wahl der Projektpartner ein vergleichsweise flexibles Programm. Ein Bottom-Up-Ansatz ermöglicht es den Antragsstellenden, ihr LIFE-Projekt sehr passgenau auf den Kontext und das zu lösende Problem zuzuschneiden. Üblicherweise bewegt sich das Volumen eines LIFE-Projekts im unteren einstelligen Millionenbereich mit einer Dauer von drei bis vier Jahren (maximale Dauer: zehn Jahre). Selten werden auch Projekte im zweistelligen Millionenbereich gefördert. Das Themenspektrum ist breit angelegt; es ist ratsam, sich an den „Priority Topics“ (Schwerpunkt-Themen) der Europäischen Union zu orientieren und das jeweilige Projekt auf ein bis maximal zwei Umweltprobleme zu fokussieren. Die möglichen Handlungsfelder im Bereich Klimaanpassung reichen bei LIFE von der Entwicklung und Umsetzung naturbasierter Lösungen zur Klimaanpassung in ländlichen, städtischen und Küstengebieten über die Implementierung modernster Tools zur Klimarisikobewertung, bis hin zu smartem, klima-resilientem Wassermanagement. Ziel von LIFE ist es, dass die Projekte bereits während ihrer Laufzeit erste Ergebnisse und einen messbaren Umwelteffekt bewirken. Die bundesweite LIFE-Beratungsstelle informiert Interessierte und Antragsstellende zum EU-Förderprogramm. Sie arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, ⁠ Klimaschutz ⁠, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und ist bei der bundeseigenen Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH angesiedelt. Kontakt zur LIFE-Beratungsstelle bei der ZUG: E-Mail: life [at] z-u-g [dot] org Webseite: www.life-deutschland.de Beratungshotline: +49 30 72618 0228 Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 96 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren. Autorinnen: Vanessa Apel und Julia Oldenburg , LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Berlin/Bonn Alle geäußerten Ansichten sind die vorläufigen Ansichten der ZUG gGmbH und dürfen unter keinen Umständen als offizieller Standpunkt der Europäischen Kommission angesehen werden.

Klimawandelanpassung: Diese Berufe und Kompetenzen sind gefragt

Für die Anpassung an den Klimawandel sind einige Berufsgruppen, beispielsweise aus der Bauwirtschaft, besonders relevant. Welche veränderten Kompetenzen in wichtigen Berufen für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen nötig sind, hat ein Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht. Im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) haben das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) und das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) untersucht, welche Bedeutung der beruflichen Bildung im Transformationsprozess zu einer klimaangepassten Gesellschaft zukommt. Dabei standen folgende drei Fragen im Mittelpunkt: Welche Branchen und Berufe sind für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen besonders relevant? Welche neuen Kompetenzen sind in ausgewählten Berufen im Hinblick auf Klimaanpassung gefordert? Wie können diese neuen Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung integriert werden? Die Projektpartner haben mittels Modellrechnungen, basierend auf dem Qualifikations- und Berufsprojektionen (QuBe) Modell (BIBB 2025), die volkswirtschaftlichen Wirkungen von zwölf ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahmen auf Branchen und Berufsgruppen gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB) ermittelt (BA 2021). Dabei konnten 21 besonders für die Klimaanpassung relevante Berufsgruppen identifiziert werden, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind. Aus den 21 besonders für die Klimaanpassung relevanten Berufsgruppen wählte das Projektkonsortium kriteriengestützt vier Berufe für eine genauere Untersuchung des veränderten Kompetenzbedarfs hinsichtlich der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen aus. Bei der Auswahl war es unter anderem entscheidend, dass die Fachkräfte in ihrer beruflichen Tätigkeit über ausreichend Handlungsspielraum und Verantwortung verfügen, um sich für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen einsetzen zu können. Ausgewählt wurden die drei Ausbildungsberufe Dachdecker*in, Umwelttechnologe*Umwelttechnologin (UT) für Wasserversorgung und Umwelttechnologe*Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung sowie der Studienberuf des/der Landschaftsarchitekten*Landschaftsarchitektin . Für diese Berufe identifizierte das Projektteam, ob die Umsetzung der zuvor definierten Anpassungsmaßnahmen berufliche Kompetenzen, im Sinne von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Klieme et al. 2007; Hartig 2008), erfordert, die die berufliche Bildung bislang nicht vermittelt. Je nach Betroffenheit von Klimawandelfolgen und durchzuführender ⁠ Anpassungsmaßnahme ⁠ unterscheiden sich die konkreten fachlichen und personalen Kompetenzanforderungen in den Berufen. Zur Fachkompetenz gehören Wissen und praktische sowie kognitive Fertigkeiten. Demgegenüber umfasst die personale Kompetenz Sozialkompetenz und Selbstständigkeit (⁠ BMBF ⁠/ KMK 2013, 53f). Während sich die fachlichen Kompetenzen je nach Beruf unterscheiden, zeigt die Studie bei den erforderlichen personalen Kompetenzen größere Gemeinsamkeiten über die Berufe hinweg. Dazu zählt insbesondere, dass die Umsetzung komplexer Anpassungsmaßnahmen, wie die wassersensible Stadtentwicklung, erfordern, dass verschiedene Berufe interdisziplinär zusammenarbeiten. Weitere berufsübergreifend erforderliche personale Kompetenzen sind Beratung und Kommunikation, Datenaustausch und Digitalisierung, kritisches Denken und Reflexion bestehender Regeln, ein Grundverständnis zu ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und Klimawandelanpassung sowie Krisenreaktionsfähigkeit. Die folgende Abbildung stellt für die untersuchten Ausbildungsberufe dar, welche Klimaanpassungskompetenzen zukünftig benötigt werden. Die Autoren*Autorinnen der Studie zeigen verschiedene Ansatzpunkte und Empfehlungen zur Integration von Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Bildung auf (Rausch-Berhie et al. 2025). Da eine ganze Reihe von Akteuren die berufliche Bildung gemeinsam gestaltet, können sie entsprechend ihrer Rolle und Einflussmöglichkeiten neue Inhalte wie Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung einbringen. Hierbei sollte neben der Modernisierung der Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen auch die Praxis der beruflichen Bildung mitgedacht werden. Zudem sollten die konkreten Bedingungen eines Berufsfelds berücksichtigt werden. Beispielsweise kann die in einigen Berufen verpflichtende überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ein guter Ansatzpunkt für die Vermittlung neuer Kompetenzen sein. Die Experten*Expertinnen empfehlen, berufliche Akteure zu sensibilisieren und ihnen etwa in Workshops oder Fachveranstaltungen individuelle Handlungsspielräume aufzuzeigen. Dabei sollten insbesondere folgende Akteure adressiert werden, die an der Modernisierung von Ausbildungsordnungen beteiligt sind: Sozialpartner und ehrenamtliche Sachverständige Ausbilder*innen und Lehrkräfte koordinierend und begleitende beteiligte Institutionen wie BIBB, Heinz-Piest-Institut (HPI), Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) ggf. die beteiligten Ministerien Eine Priorität sollte auf jene Kompetenzen gelegt werden, die eine berufliche Handlungsfähigkeit im Sinne der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen ermöglichen. Über diese zwingend erforderlichen Umsetzungskompetenzen hinaus sollte ebenso deren gesellschaftliche Relevanz im Kontext von ⁠ Klimawandel ⁠ und ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ betrachtet werden. Insbesondere bei Berufen, die an komplexeren Anpassungsmaßnahmen wie Solargründächern oder einer wassersensiblen Stadtentwicklung beteiligt sind, sollte eine gewerkeübergreifende bzw. interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Berufe intensiviert werden. Eine Analyse von politischen Dokumenten wie Gesetzen, Strategien und Aktionsplänen zeigt, dass Politikdokumente die berufliche Bildung im Kontext von Klimaanpassung nur teilweise explizit adressieren. Konkrete Ziele, Strategien und Maßnahmen werden dabei bislang nicht formuliert. So weist z.B. der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NPBNE 2017) darauf hin, dass der Berufsbildung „aufgrund ihrer betrieblichen Verortung in besonderer Weise eine transformative Rolle für eine auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Wirtschaftsweise mit Blick auf die Agenda 2030 und die dort angestrebten nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) zu[kommt]“ (ebd. 41). Über die SDGs könnte Klimaanpassung im Rahmen von Beruflicher Bildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) thematisiert werden, wird jedoch im Nationalen Aktionsplan BNE nicht explizit angesprochen. Die Deutsche ⁠ Anpassungsstrategie ⁠ 2024 (⁠ BMUV ⁠ 2024) spricht sich explizit für die Stärkung von formaler beruflicher Bildung zu Themen der Klimaanpassung in relevanten Berufen sowie in der Schulbildung aus. Auch in Gesprächen mit Akteuren sowie bei Fachworkshops, Tagungen und Konferenzen zeigte sich, dass viele Akteure noch dafür sensibilisiert werden müssen, welchen wichtigen Beitrag die berufliche Bildung für die Klimaanpassung leisten kann. Eine zentrale Aufgabe der beruflichen Bildung ist es, Auszubildende und Fachkräfte mit Kompetenzen für die Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeiten auszustatten. Wenn sich Kompetenzanforderungen durch die Folgen des Klimawandels und benötigten Klimaanpassungsmaßnahmen ändern, müssen die Berufsbildungsakteure reagieren und Aus-, Fort- und Weiterbildungen anpassen. Berufliche Bildung kann somit einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Das Projekt zeigt erstmalig systematisch die Arbeitsmarktlage von für die Klimaanpassung besonders relevanten Berufsgruppen und den Stand der Kompetenzvermittlung zu Klimaanpassungsthemen in ausgewählten Berufsausbildungen auf. Das Projekt empfiehlt in seinem Bericht „Kompetenzen für Klimaanpassung – Die Rolle der beruflichen Bildung“, u.a. auch für weitere klimaanpassungsrelevante Berufe, beispielsweise im Gesundheitssektor, erforderliche Klimaanpassungskompetenzen zu untersuchen und den Transfer in die Praxis zu fördern. Autorinnen: Friederieke Rausch-Berhie (BIBB), Kirsten Sander (⁠ UBA ⁠) Den vollständigen Abschlussbericht "Kompetenzen für Klimaanpassung. Die Rolle der beruflichen Bildung" des Projekts finden Sie hier . Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 95 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren. Quellenverzeichnis Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (2025): Das Projekt QuBe - Qualifikation und Beruf in der Zukunft. Online: www.qube-projekt.de (21.03.2025) Bundesagentur für Arbeit (BA) (2021): Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020. Band 1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen. Nürnberg. Online: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010-Fassung2020/Printausgabe-KldB-2010-Fassung2020/Generische-Publikationen/KldB2010-PDF-Version-Band1-Fassung2020.pdf?__blob=publicationFile&v=22 (18.03.2025) Bundesministerium für Bildung und Forschung (⁠ BMBF ⁠); Kultusministerkonferenz (KMK) (2013): Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Deutscher EQR-Referenzierungsbericht. Online: https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/downloads/media/content/deutscher_eqr_referenzierungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (18.03.2025) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 - Vorsorge gemeinsam gestalten. Online: https://www.bmuv.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024 (18.03.2025) Hartig, J. (2008): Kompetenzen als Ergebnisse von Bildungsprozessen. In: Jude, N.; Hartig, J.; Klieme, E. (Hrsg.): Kompetenzerfassung in pädagogischen Handlungsfeldern. Theorien, Konzepte und Methoden. Bonn, Berlin, S. 15-26. Klieme, E.; Maag-Merki, K.; Hartig, J. (2007): Kompetenzbegriff und Bedeutung von Kompetenzen im Bildungswesen. In: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Möglichkeiten und Voraussetzungen technologiebasierter Kompetenzdiagnostik. S. 5-15. Nationale Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung (NPBNE) (2017): Nationaler Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung. Der deutsche Beitrag zum ⁠ UNESCO ⁠-Weltaktionsprogramm. Online: https://www.bne-portal.de/bne/shareddocs/downloads/files/nationaler_aktionsplan_bildung-er_nachhaltige_entwicklung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (18.03.2025) Rausch-Berhie, F.; Benke, N.; Telieps, J.; Schneider, V.; Rupp, J.; Hoffmann, E. (2025): Kompetenzen für Klimaanpassung. Die Rolle der beruflichen Bildung. Hrsg. v. Umweltbundesamt, Climate Change 21/2025, Dessau-Roßlau. Kompetenzen für Klimaanpassung | Umweltbundesamt (14.04.2025)

Beobachtete und erwartete Klimafolgen in Deutschland

Die Folgen des Klimawandels in Umwelt und Gesellschaft werden zunehmend spürbar. Der dritte Monitoringbericht zur Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) wurde 2023 veröffentlicht und gibt einen breiten Überblick über bereits beobachtete Klimafolgen. Die 2021 veröffentlichte Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) des Bundes zeigt künftige Folgen des Klimawandels in Deutschland. Das ⁠ Klima ⁠ ändert sich bereits und wird sich auch in Zukunft weiter wandeln. Der ⁠ Klimawandel ⁠ manifestiert sich dabei sowohl in langfristigen Klimaänderungen (wie langsam steigenden Durchschnittstemperaturen) als auch in einer veränderten ⁠ Klimavariabilität ⁠ (also stärkeren ⁠ Klimaschwankungen ⁠ und häufigeren Extremwetter-Ereignissen wie Stürmen, Dürren, Überschwemmungen und Sturzfluten oder Hitzesommern).Die ⁠ Klimafolgen ⁠ sind also vielfältig und haben Einfluss auf unser tägliches Leben. Um die in Deutschland erwarteten Folgen des Klimawandels zu beschreiben, wurden verschiedene Indikatoren entwickelt. Mit ihrer Hilfe können die Folgen und die bereits begonnene ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ beschrieben, sowie seine weitere Entwicklung verfolgt werden. Dargestellt werden Veränderungen in der natürlichen Umwelt, aber auch gesellschaftliche Folgen wie zum Beispiel die Entwicklung von Einsatzstunden bei wetter- und witterungsbedingten Schadensereignissen. Die fachlichen Grundlagen hat das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass ) zusammen mit anderen Bundesbehörden erarbeitet. Alle vier Jahre veröffentlicht die Bundesregierung einen Monitoringbericht. Der aktuelle Monitoringbericht erschien im November 2023. Er liefert mit Hilfe von Indikatoren einen breiten Überblick über beobachtete Klimafolgen und die begonnene Anpassung. Mehr als 50 Bundesbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Universitäten sind an der Erstellung des Monitoringbericht beteiligt. Das Behördennetzwerk „Klimawandel und Anpassung“, ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -instituten und unterstützt von einem wissenschaftlichen Konsortium, hat in der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) über 100 Wirkungen des Klimawandels und deren Wechselwirkungen untersucht und bei rund 30 davon sehr dringender Handlungsbedarf festgestellt. Dazu gehören tödliche Hitzebelastungen - besonders in Städten, Wassermangel im Boden und häufigere Niedrigwasser. Dies hat schwerwiegende Folgen für alle Ökosysteme, die Land- und Forstwirtschaft sowie den Warentransport. Es wurden auch ökonomische Schäden durch ⁠Starkregen⁠, Sturzfluten und Hochwasser an Bauwerken untersucht sowie der durch den graduellen Temperaturanstieg verursachte Artenwandel, einschließlich der Ausbreitung von Krankheitsüberträgern und Schädlingen. Seit 2011 wurde von 16 Bundesbehörden und -institutionen im Auftrag der Bundesregierung die Vulnerabilität – also Verletzlichkeit – Deutschlands gegenüber dem Klimawandel analysiert.

Anpassung an die Folgen der Klimaänderungen

Das globale Klima ändert sich und damit ändern sich auch die Lebensbedingungen in Deutschland. Das Umweltbundesamt fördert die aktive Anpassung an den Klimawandel. Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) ist Wegweiser und Ansprechpartner für Anpassungsaktivitäten in Deutschland und fungiert als Schnittstelle zwischen Klimafolgenforschung, Gesellschaft und Politik. Klimawandel und Anpassung in Deutschland Der ⁠ Klimawandel ⁠ ist längst da, auch in Deutschland spüren wir ihn schon. Die Folgen sind vielfältig: Der Klimawandel hat Einfluss auf unser Wohnen, Arbeiten und unsere Gesundheit. Alle vier Jahre gibt der Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie einen Überblick über Folgen des Klimawandels und Anpassung in Deutschland. Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) des Bundes ist die umfangreichste Analyse zu Risiken und Wirkungen des Klimawandels in Deutschland (siehe Themen-Artikel: Risiken und Anpassungspotential ). ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ hilft, besser mit dessen Folgen umzugehen, Schäden zu verringern und gegebenenfalls existierende Chancen zu nutzen. Vor diesem Hintergrund betreiben Bund und Länder eine aktive und vorausschauende Anpassungspolitik (siehe Themen-Artikel Anpassung an den Klimawandel und Klimafolgen und Anpassung ). Auf den Internetseiten des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt (KomPass) finden Sie einen Überblick über die aktuellen Tätigkeiten des Bundes und der Länder. Zusätzlich können Sie auf eine Vielzahl von Informationen zu Klimaanpassung, möglichen Maßnahmen und Beispielen zugreifen. In der Tatenbank werden konkrete Projekte und zahlreiche Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland vorgestellt. Mit dem Bundespreis „Blauer Kompass“ werden regelmäßig Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Rahmen eines Wettbewerbs Blauer Kompass prämiert. Der Klimalotse ist ein Leitfaden, der Entscheidungsträger in Städten und Gemeinden etwa in Umweltämtern oder in der Stadtplanung dabei unterstützt, die Risiken des Klimawandels zu umschiffen und Chancen gezielt zu verfolgen. Klimawandel und Anpassung in der EU Als deutsche Anlaufstelle für die Belange der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ ist ⁠ KomPass ⁠ auch Partner für EU-weite Aktivitäten und Projekte zum Thema. KomPass kooperiert eng mit den nationalen Umweltämtern unserer Nachbarstaaten, der Europäischen Umweltagentur sowie der Europäischen Kommission, DG for Environment und DG Clima (Themenartikel: Anpassung auf EU-Ebene ). Auf europäischer Ebene unterstützt die gemeinsame Plattform der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur Climate-ADAPT den Anpassungsprozess in Europa. Klimaanpassung International Das Umweltbundesamt ist auch international in die Themen ⁠ Klimawandel ⁠ und ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ eingebunden und speist die deutsche Expertise in Vorhaben des UNFCCC und OECD ein.

Coaching für blaugrüne Stadtentwicklung in Kommunen

Grüne Fassade aus über 30.000 Hainbuchen, die eine gut 8 Kilometer lange Hecke auf dem Dach und der Fassade des Kö-Bogen-2 Hauses und damit die größte begrünte Fassade in Europa bilden. Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Das neue Forschungsprojekt "Blue Green City Coaching (BGCC)" unterstützt kommunale Entscheider*innen, Potenziale und Grenzen von naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung zu ermitteln. Im Fokus stehen dabei die Bewertung der NbS bei Klimafolgen wie Hitze und Dürre sowie der Einfluss von NbS auf die urbane Klimaresilienz kleinerer Großstädte und deren Umland. Naturbasierte Lösungen ( Nature-based Solutions , NbS) zählen laut einer Studie der Europäischen Umweltagentur zu den effizientesten Wegen, um die Folgen des Klimawandels – wie zunehmende Hitze und Trockenheit in vielen deutschen Städten und deren Umland – zu bewältigen. 1 Auch die nationale Wasserstrategie forciert die Umsetzung von naturbasierten Lösungen, insbesondere in Kombination und Synergie mit technischen Infrastrukturen. 2 Gleichzeitig gilt es, wichtige Fragen anzugehen und einige Hindernisse zu überwinden, um die vielseitigen Potentiale von NbS für die urbane Klimaanpassung in Deutschland noch besser auszuschöpfen. Hauptsächlich kommen derzeit blaugrüne Infrastrukturelemente zum Einsatz, dabei können wasserbezogene NbS vielfältige Formen und Ausgestaltungen annehmen: Auenstrukturen, Moore zum Wasserrückhalt in der Landschaft, urbane Gewässer, grüne Freiräume im urbanen Raum, de- und semizentrale Pflanzenkläranlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünen. Folgende Punkte können für eine flächendeckende und vernetzte Umsetzung von NbS in deutschen Kommunen förderlich sein 3 : Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von NbS und der Vorteile, die sie bringen können – inklusive klarer Definitionen; umfassende und transparente Beleuchtung von Bedenken, Fragen und möglichen Interessenskonflikten; Verständnis der potenziellen Synergien und Kompromisse im Zusammenhang mit NbS; NbS-kompatiblere institutionelle Strukturen und klare Zuständigkeiten. Im ⁠ BMBF ⁠-Vorhaben „Leipziger BlauGrün“ werden bis Sommer 2025 mehrere Tools entwickelt, die an diese Anforderungen anknüpfen. Die siedlungswasserwirtschaftliche Modellierung abflussfreier Stadtquartiere mit Hilfe blaugrüner Infrastriukturen kann methodisch in jeder Stadt bei ausreichender Datenlage angewandt werden. Blaugrüne Investitionspotentialkarte, blaugrüne Bewertungssteckbriefe und blaugrüne Toolboxen sind ebenso wie die Bausteine einer blaugrünen Infrastrukturplanung grundsätzlich von Leipzig aus übertragbar auf andere deutsche Großstädte. Damit NbS ihre Rolle als zentrale Lösung in der Klimaanpassung einnehmen können, sind mehrere Faktoren von Bedeutung. So erfordert etwa das Ermitteln und Quantifizieren von Potenzialen und Grenzen von NbS für die Klimawandelanpassung einen handlungsorientierten Ansatz. Neben technischen und ökologischen Parametern sollten ebenfalls soziale und ökonomische Kriterien und Indikatoren einbezogen werden. Diese gilt es, wissensbasiert auszuwählen und praxisnah zu operationalisieren. Essentiell ist ferner die transparente Bewertung, in welchem Maße NbS zur Erreichung urbaner Klimareslilienz  beitragen können. Das neue Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Blue Green City Coaching (BGCC) - Implementierung blaugrüner Infrastrukturen zur Klimaanpassung kleinerer deutscher Großstädte: Aufbau eines wissenschaftsbasierten und anwendungsorientierten Coachings für Entscheidungsträger*innen in Stadt- und Regionalplanung“ kann die blaugrüne Stadtentwicklung vorantreiben. Das Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes wird vom ⁠ BMUV ⁠ aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher ⁠ Klimaschutz ⁠ (ANK) gefördert und vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ in Kooperation mit Fresh Thoughts und dem Deutschem Institut für Urbanistik umgesetzt. Es wird aktiv unterstützt vom Zentrum Klimaanpassung und dem Deutschen Städtetag. Das Projekt unterstützt kleinere deutsche Großstädte mit 100.000 bis 300.000 Einwohnern dabei, Risiko- und Potenzialanalysen von NbS durchzuführen und die Basis für gemeindeübergreifende Transformationsstrategien sowie integrierte Konzepte und Kooperationen zu schaffen. Ingesamt zehn Kommunen werden ab ca. Mitte 2025 bis Ende 2027 intensiv begleitet. Im Frühjahr 2025 wird es die Möglichkeit geben, sich dafür zu bewerben. Das Coaching stellt Praxisnähe her, schafft institutionalisierte Partizipation der Entscheidungsträger*innen in der Stadt und testet zugleich verschiedene Bewertungsmethoden für NbS. Konkret soll das BGCC Entscheidungsträger*innen befähigen, wissenschaftlich koordiniert anwendbare Implementierungsstrategien für blaugrüne Infrastrukturen (BGI) zu erstellen. Dabei werden Potentiale und Grenzen identifiziert und diese möglichst im interkommunalen Austausch und mit Hilfe der sozialwissenschaftlichen, juristischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Expertise des Projektteams überwunden. Methodisch werden vorhandene Bewertungssysteme für die Effekte und Potentiale wasserbezogener NbS in einer  Coaching-Toolbox gebündelt, um Stadtakteuren Argumente und praxisnahe Hilfestellungen für NbS-Potentiale an die Hand zu geben. Bei diesen in der Coaching-Toolbox enthaltenen Potentialen geht es neben finanziellen Anreizen beispielsweise um ⁠ Monitoring ⁠ von ⁠ Biodiversität ⁠ und Stadtklima mit vielfältigen Effekten auf die Stadtgesundheit; dazu zählen unter anderem die Verringerung der Anzahl von Hitzetoten, eine erhöhte Lebenserwartung und verringerte Gesundheitskosten. Ein Forschungsschwerpunkt von BGCC bezieht die Perspektive des Stadtumlandes ein. Es wird dabei analysiert, ob die Einführung von wasserbezogenen NbS für die Klimaresilienz in der Stadt zu Wasserkrisen und Nutzungskonflikten zwischen Stadt und Umland führt. Der Fokus liegt dabei auf lokalem Rückhalt des Regenwassers zur Linderung der ⁠ Klimafolgen ⁠ wie Hitze, ⁠ Dürre ⁠ und ⁠ Starkregen ⁠. Abschließend analysieren sozialwissenschaftliche Expert*innen des Projektteams systematisch die Umsetzungspotenziale und -hemmnisse und bündeln die Ergebnisse. Als Kernprodukt von BGCC entsteht das “BG-Coaching-Handbook”, welches die Toolbox-Inhalte als Handlungsanleitung für die Infrastrukturplanung auch für andere Kommunen replizierbar macht. Die bis Ende 2027 dauernde Projektlaufzeit des BGCC unterteilt sich in vier Phasen. Die erste Projektphase zielt darauf ab, die Coaching-Toolbox zu Abläufen, zur Methodik und zu Vermittlungsinhalten des Coachings zu entwickeln. Zu diesem Zweck werden Synergien eigener Planungstools und vorhandener NbS-Konzepte geschaffen. Gegenstand der zweiten Phase mit Beginn Frühjahr 2025 ist der Bewerbungsprozess von Großstädten mit bis zu 300.000 Einwohnern für das Schwammstadt-Coaching. Phase drei umfasst die systematische Beratung und Begleitung der ausgewählten Kommunen zur Implementierung blaugrüner Infrastrukturen auf Basis der in der ersten Phase entwickelten Toolbox. Das Coaching befähigt teilnehmende Städte, kurz-, mittel- und langfristige Handlungserfordernisse, Ressourcenbedarfe und Voraussetzungen einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung zu bestimmen. Zum Abschluss des Foschungsvorhabens werden in der vierten Phase die entwickelte Coaching-Toolbox sowie die Inhalte der Implementierungsstrategien evaluiert und optimiert. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Erstellung des Coaching Handbooks sowie in Fachpublikationen ein. Auf diese Weise stellt das BGCC sicher, dass die Erkenntnisse aus der systematischen Unterstützung der teilnehmenden Städte zukünftig auch anderen Kommunen zugutekommen und die Weichen für den gezielten Einsatz von NbS im Rahmen der Klimaanpassung in ganz Deutschland stellen können. Autor*innen: Nike Sommerwerk (Fresh Thoughts), Frank Hüesker (UFZ), Andreas Huck (⁠ UBA ⁠) Kontakt: frank [dot] hueesker [at] ufz [dot] de Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 93 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren. 1 https://www.eea.europa.eu/publications/nature-based-solutions-in-europe 2 www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/BMUV_Wasser... 3 https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/40822/nature_based_solutions_Summary.pdf?sequence=1&isAllowed=y

Klimaresiliente Schwammstädte

In Politik und Praxis gilt das Prinzip der Schwammstadt zunehmend als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine aktuell veröffentlichte Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele klimaresilienter Schwammstädte auf: Ziele und Instrumente verbessern die Umsetzung des Konzepts Schwammstadt. Die Überschwemmungen in der Folge von Starkregenereignissen im Südwesten Deutschlands im Mai und Juni 2024 sowie Hitze und Trockenheit in anderen Regionen des Landes verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf in Siedlungen. Der Umgang mit diesen Risiken ist heute eine grundlegende Herausforderung für den Erhalt der urbanen Lebensqualität. Das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz des Bundes stärkt die ebenenübergreifende Klimavorsorge und stellt gleichzeitig klar, dass Klimaanpassung zukünftig zum verbindlichen Aufgabenkanon der Kommunen gehört. Ehemals ein Nischenthema des urbanen Niederschlagsmanagements ist die Schwammstadt heute als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung zunehmend etabliert. Die Schwammstadt impliziert einen Paradigmenwechsel im Management von urbanem Niederschlagswasser und bietet ein großes Potenzial für einen klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Niederschläge sollen verstärkt vor Ort versickern und für die Versorgung von Stadtgrün genutzt werden. Lokale naturnahe Wasserkreisläufe kühlen Städte in Hitzeperioden und erhöhen für ihre Bevölkerung die Aufenthaltsqualität. Die potenziellen Vorteile der Schwammstadt sind unumstritten, dennoch besteht ein Umsetzungsdefizit. Hauptsächlich zeigen sich Unsicherheiten in zweierlei Hinsicht: Einerseits ist unklar, wie der urbane Bestand an Gebäuden, Infrastrukturen und Freiflächen möglichst flächendeckend mit einer für Schwammstädte typischen blau-grünen Infrastruktur ausgestattet werden kann. Bisher werden Maßnahmen oft punktuell realisiert. Andererseits sind klare Ausbau- und Leistungsziele für klimaresiliente Schwammstädte bisher kaum definiert und es mangelt an gut handhabbaren Orientierungswerten für solche Ziele. Die erfolgreiche Umsetzung einer klimaresilienten Stadtentwicklung in der Breite wird durch ein Gefüge aus Lokalpolitik, unterschiedlichen Fachgesetzen, wirtschaftlichen Handlungsanreizen, lokalen Verwaltungskapazitäten, Motivationen, Erfahrungen und Wissensvoraussetzungen bestimmt. Ein Policy Mix aus sich gegenseitig verstärkenden bundespolitischen Instrumenten kann lokales Handeln für die Umsetzung der Schwammstadt deutlich erleichtern. Durch die multikriterielle Bewertung eines größeren Sets an Politikinstrumenten hat eine interdisziplinäre Expertengruppe des Umweltbundesamtes einen passenden Policy Mix auf Bundesebene für die Schwammstadt erarbeitet. Dieser kombiniert gezielt regulative, ökonomische, strategisch-planerische und informatorische Instrumente, um Hemmnisse der Umsetzung der Schwammstadt abzubauen und ein Momentum für die Umsetzung zu schaffen. Acht zentrale Politikinstrumente helfen künftig bei kommunalen Entscheidungen: Novellierung des §55 Abs. 2 Wasserhaushaltgesetz (WHG) Novellierung des § 9 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Erweiterung des Festsetzungskataloges Verstärkung der bundesweiten finanziellen Förderung von lokalen Bau- und Forschungsprojekten zur Schwammstadt mit Fokus auf Evaluierung von Maßnahmen Integration von nachhaltigen Außenanlagen und die Begrünung von Gebäuden in Programmen zum klimafreundlichen Neubau Empfehlungen durch den Bund zur Festsetzung von Orientierungs- und Kennwerten für die quantitative und qualitative Grün- und Freiraumversorgung auf kommunaler Ebene Entwicklung kommunaler politisch-planerischer Leitstrategien zur Umsetzung der Schwammstadt Verbesserung der Daten- und Informationsgrundlage für die Umsetzung der Schwammstadt Fort- und Weiterbildung zur wassersensiblen Stadt, blau-grüner Infrastruktur sowie zur ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ im urbanen Raum Anders als im ⁠ Klimaschutz ⁠ existiert für Klimaanpassung keine singuläre Zielgröße zur Reduzierung von Klimarisiken. Urbane Klimaanpassung erfolgt lokal und auch die Voraussetzungen für den Umbau von Städten zu Schwammstädten sind ortsabhängig. Umso wichtiger ist es, Ausbau- und Leistungsziele klimaresilienter Schwammstädte zu konkretisieren, um der klimagerechten Stadtentwicklung einen klaren Weg vorzugeben. Zu diesem Zweck diskutiert die UBA Fachbroschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ anhand konkreter Beispiele, wie Ziele zum Umbau von Städten zu klimaresilienten Schwammstädten auf kommunaler Ebene formuliert und erreicht werden können. Anhand dieser Vorbilder lassen sich Erkenntnisse für Kommunen bundesweit ableiten. Neben nützlichen Formulierungen von Zielen für klimaresiliente Schwammstädte finden sich entsprechende qualitative und quantitative Kenngrößen. So verdeutlicht ein jüngerer Stadtratsbeschluss in Offenbach am Main , wie lokalpolitische Beschlüsse zur Umsetzung der Schwammstadt es ermöglichen, qualitative Ziele zu den Funktionen der Schwammstadt festzuschreiben. Der Beschluss zeigt, wie das Ziel, sich einem naturnahen Wasserhaushalt in der Stadtentwicklung anzunähern, Klimarisiken durch ⁠ Starkregen ⁠, Hitze und Trockenheit reduzieren kann. Raumbezogene Informationen zu Klimarisiken wie etwa Hitze-Hotspot-Karten helfen, qualitative Ziele zur räumlichen Wirkung von Schwammstadt-Praktiken zu definieren. Ein weiteres Beispiel aus Hessen offenbart, wie an einzelne Maßnahmen gebundene qualitative Ziele klimaresilienter Schwammstädte festgelegt werden können. Hierfür legt eine 2023 veröffentlichte Muster-Zisternensatzung die Wiedernutzung von Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung als wichtige Funktion der Schwammstadt fest. Die parzellenbezogene Bilanzierung des Wasserkreislaufes durch einen sogenannten Regenwassermanagementfaktor in der Stadt Wien gibt q uantitative Schwammstadt-Ziele für einzelne Parzellen vor, auf denen ein möglichst naturnaher Wasserhaushalt geschaffen werden soll. Das Förderprogramm „ Klimaresiliente Region mit Internationaler Strahlkraft “ der Zukunftsinitiative ⁠ Klima ⁠.Werk im Ruhrgebiet verbindet die Förderung von Schwammstadtmaßnahmen mit quantitativen Zielen zu Funktionen der Schwammstadt für die Klimaanpassung . Konkret gibt das Programm vor, bis 2030 25% der befestigten Flächen in ausgewählten Betrachtungsräumen von der Mischkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um 10% zu steigern. Auch über die quantitative Abschätzung von Umsetzungspotenzialen für Maßnahmen der Schwammstadt können Ausbauziele definiert werden. Beispielsweise ermittelt die Hamburger Gründachstrategie das Dachbegrünungspotenzial innerhalb des Stadtgebiets und koppelt Ausbauziele daran. Eine zentrale Hürde für die Entwicklung klimaresilienter Schwammstädte stellt die Finanzierung dar. Ein weitreichender Umbau von gewachsenen Stadtstrukturen benötigt ein enormes Investitionsvolumen. Bund und Länder prüfen seit Frühjahr 2022 Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Gemeinschaftsaufgabe Anpassung an den Klimawandel analog der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz. Die Forschungskonferenz „Klimaresiliente Schwammstadt: Naturbasierte Konzepte und Maßnahmen als Baustein urbaner Transformation“ setzte im Juni 2022 den Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Auseinandersetzung des Umweltbundesamtes mit dem Thema klimaresiliente Schwammstädte. Im Kern zielen die Aktivitäten darauf ab, Hemmnisse und Unsicherheiten bei der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte abzubauen. Die Broschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ bündelt erste Ergebnisse aus dem laufenden Eigenforschungsprojekt AdNEB „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ 1 . Darin werden Möglichkeiten untersucht, Ziele klimaresilienter Schwammstädte zu schärfen sowie Treiber und Hemmnisse des Umbaus zu Schwammstädten identifiziert. Das 2025 anlaufende Folgeprojekt erforscht Wege der Skalierung von Schwammstadtansätzen und nimmt Stadt-Umland-Dimensionen sowie solche des täglichen Lebens in der Schwammstadt in den Blick. Das Vorhaben „Umsetzung der Schwammstadt“ 2 führt Arbeiten zu einem Policy Mix fort und erarbeitet nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blau-grünen Stadt. Ein weiteres Vorhaben 3 setzt sich mit potenziellen gesundheitlichen Nebenwirkungen von Schwammstadt-Maßnahmen auseinander, damit solche in Planungsprozessen frühzeitig berücksichtigt werden können. Schließlich zielt das Vorhaben „Natürlich Klimaanpassung“ 4 darauf ab, die Nutzung naturbasierter Lösungen für die lokale Klimaanpassung durch Kommunikations- und Entscheidungsunterstützungsformate zu unterstützen. Noch sind mit der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte neben praktischen Herausforderungen der Finanzierung und in der kommunalen Praxis auch weitere Forschungsbedarfe verbunden. Offen sind Fragen des kosteneffizienten und gleichzeitig nachhaltigen Managements von Stadtgrün sowie des Denkmalschutzes in der Schwammstadt. Auch das Zusammenwirken von öffentlichem und privatem Raum in der Schwammstadt ist rechtlich und hinsichtlich der Governance oft noch unklar. Nicht zuletzt stellt sich die Frage der Umweltgerechtigkeit in der Klimaanpassung. Dahingehend braucht es sozialökologische Analysen zu möglichen Ungleichheiten in der Schwammstadt und Instrumente der sozialgerechten Ausgestaltung dieser urbanen Transformation. Die Chancen, die sich für die Klimaanpassung ergeben, sind jedoch Treiber für weitere Bemühungen in Forschung und Politik, dem Umbau heutiger Städte hin zu klimaresilienten und lebenswerten Schwammstädten den Weg zu bereiten. 1 Langtitel: „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken: Nachhaltige Mobilität und resiliente Räume für mehr Lebensqualität ,“ FKZ 3722 15 1040 2 Langtitel: „Umsetzung der Schwammstadt: Identifikation der 10 wirksamsten Hebel der notwendigen Transformation und nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blaugrünen Stadt,“ FKZ 3723 48 3010 3 Langtitel: „Gesundheitliche Risiken bei der Planung klimaresilienter Städte und Gemeinden vermeiden,“ FKZ 3723 48 4010 4 Langtitel: „Resiliente naturbasierte Lösungen für Städte und Gemeinden,“ FKZ 3722 48 1030 Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠ Klimafolgen ⁠ und Anpassung Nr. 90 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 83

Liebe Leser*innen, der aktuelle Synthesebericht des Weltklimarats, IPCC, betont, dass die Zeit läuft: Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung sind dringlicher denn je. Unser Schwerpunktartikel zeigt die Bedeutung des Berichts für die Klimaanpassung in Deutschland auf. Außerdem in diesem Newsletter: Stellenangebote beim Umweltbundesamt im Bereich Klimafolgenmonitoring und Klimarisikoanalyse, Förderprogramme und viele neue Forschungs- und Praxiserkenntnisse sowie Empfehlungen rund um Anpassung an den Klimawandel. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team IPCC Synthesebericht: Fingerzeig und erhobener Zeigefinger Ausbleibende Niederschläge vor allem im Sommer und Herbst führen zu Niedrigwasser wie hier am Rhein. Quelle: Rike / pixelio.de Der Synthesebericht des Weltklimarats der Vereinten Nationen (IPCC) zum sechsten Sachstandsbericht zeigt klar auf, wo besondere Herausforderungen und Dringlichkeiten im Umgang mit dem Klimawandel und bei den Klimaschutzmaßnahmen liegen. Immer klarer wird, dass eine intakte Natur und Ökosysteme weniger anfällig gegenüber Klimaänderungen sind und sogar einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Der Bericht ist eine sehr wichtige wissenschaftliche Basis für internationale und deutsche Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik. Warum es wichtig ist, Klimapolitik sowohl global als auch regional zu sehen, ist Thema unseres Schwerpunktartikels in diesem Newsletter. KomPass-Team sucht neue Kolleg*innen: Drei Stellen ausgeschrieben Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt sucht Verstärkung in den Bereichen Monitoring von Klimafolgen und Anpassung, sowie Klimawirkungs- und Risikoanalyse. Im Rahmen des Eigenforschungsprojekts Adaptation Data Base sollen Datenflüsse und Datenmanagement zum Monitoring von Klimafolgen & Anpassung automatisiert und optimiert werden. Eine weitere Person wird für die methodische Weiterentwicklung der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes gesucht. Die Bewerbungsfristen enden am 27.03.2023 und 14.04.2023. Forschungsbericht: Wie gelingt Motivation zur Eigenvorsorge vor Klimafolgen? Welche Kommunikationsformate sind geeignet, um Bürger*innen zur Eigenvorsorge vor den Folgen des Klimawandels zu motivieren? Dieser Frage ging das Projekt „PIVO – Private Eigenvorsorge“ im Auftrag des Umweltbundesamts nach. In dem Projekt wurden verschiedene Kommunikationsformate entwickelt und deren Wirksamkeit evaluiert – etwa ein Serious Game zum Hochwasserschutz und eine Simulation sowie eine Vorsorge-Informationskampagne. Der Abschlussbericht zeigt diese Formate auf, beschreibt wie sie sich auf die Eigenmotivation ausgewirkt haben und gibt Empfehlungen für die Risikokommunikation im Kontext der Klimaanpassung. BMWK und BMUV veröffentlichen Studie zu potenziellen Folgekosten der Klimakrise Die Klimakrise wird in Deutschland weitere Schäden in Milliardenhöhe anrichten. Eine neue Studie im Auftrag des BMWK und unter fachlicher Begleitung des BMUV geht davon aus, dass bis zur Mitte des Jahrhunderts volkswirtschaftliche Schäden zwischen 280 und 900 Milliarden Euro entstehen könnten – je nach Ausmaß der Erderwärmung. Hinzu kommen unter anderem gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Belastung von Ökosystemen und der Verlust von Artenvielfalt. Durch Investitionen in Anpassungsmaßnahmen könnten diese Kosten jedoch deutlich reduziert werden. Die Studie „Volkswirtschaftliche Folgekosten durch Klimawandel: Szenarioanalyse bis 2050“ wurde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung und prognos erstellt. Kabinett beschließt Nationale Wasserstrategie Eine sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung für Menschen, Pflanzen und Tiere in Deutschland: Das ist das Ziel der Nationalen Wasserstrategie, die das Bundeskabinett kürzlich auf den Weg brachte. Infrastruktur, Landnutzung und Stadtentwicklung müssten an die Folgen der Klimakrise angepasst und Wasser besser in der Landschaft gespeichert werden, formulierte Bundesumweltministerin Steffi Lemke das Ziel. Mit rund 80 Maßnahmenvorschlägen nimmt die Bundesregierung sich sowie Länder und Kommunen, die Wasserwirtschaft und alle wassernutzenden Wirtschaftsbereiche und Gruppen, in die Pflicht, für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu sorgen. Die Strategie ist auf den Zeitraum bis 2050 ausgelegt – erste Maßnahmen sollen bereits bis 2030 schrittweise umgesetzt werden. Bundesregierung unterstützt 64 weitere Projekte zur Anpassung an den Klimawandel Von Aachen über Magdeburg bis Zülpich: 64 Projekte mit insgesamt 173 Millionen Euro werden in diesem Jahr im Rahmen des Bundesprogramms Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gefördert. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert damit unter anderem die Neugestaltung von Park- und Grünanlagen, die Entsiegelung und Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen oder Maßnahmen zur Stärkung von Biodiversität. Das Programm wird aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. BfN veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten Ehemalige Überschwemmungsflächen als naturnahe Auen wiederherstellen, den Wasserrückhalt in der Fläche verbessern und naturbasierte Lösungen für resilientere Siedlungen entwickeln: Das sind nur drei Vorschläge aus einer ganzen Reihe von Handlungsempfehlungen, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in einem Positionspapier zum Thema „Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten“ zusammengetragen hat. Wie das BfN betont, sind Flussauen und Moore besonders dafür geeignet, einen dezentralen Wasserrückhalt in der Fläche zu gewährleisten. Der Fokus liegt daher auf naturverträglichen Maßnahmen in diesen Bereichen. BMBF startet Förderprogramm zur nachhaltigkeitsorientierten Berufsbildung Ressourcenschonung, Energieeffizienz und soziale Verantwortung werden auch bei der Berufsausbildung immer wichtiger. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert daher die Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) im Rahmen des Programms „Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden“ (NIB). Ziel der entsprechenden Förderrichtlinie ist es, Personen, die an der Ausbildung beteiligt sind, zu befähigen, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der beruflichen Lehr- und Lernprozesse zu etablieren. Projektskizzen können bis zum 17. April 2023 eingereicht werden. WarmWorld: BMBF-Fördermaßnahme für ein globales Klimamodell Gängige Klimamodelle rechnen mit einer Auflösung von 50 bis 100 Kilometern. Dank neuer Generationen von Hochleistungsrechnern könnten nun Klimamodelle entwickelt werden, die Simulationen des Klimas auf einem Ein-Kilometer-Gitter durchführen. „Mit solchen hochaufgelösten Klimasimulationen können Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz auf regionaler Ebene wesentlich effektiver gestaltet werden“, heißt es aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Mit der Fördermaßnahme „Entwicklung eines innovativen, extrem hochaufgelösten globalen Klimamodells (WarmWorld)“ unterstützt das BMBF Verbunde, Forschende und Unternehmen, die an der Entwicklung solcher hochauflösenden Modelle und Informationsprodukte arbeiten. Abgabeschluss für Projektskizzen ist der 31. März 2023. So kann der Wohnraummangel ökologischer gelöst werden In vielen Ballungsräumen wird dringend Wohnraum benötigt – doch Bauen und Klimaschutz passen häufig nicht zusammen. Wie dennoch mehr bezahlbare und nachhaltige Wohnungen geschaffen werden können, haben das UBA und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Ihr Vorschlag: Vorhandenen Gebäudebestand – wo immer möglich – erhalten oder sinnvoll umbauen und umnutzen. Das helfe auch, eine Stadt resilienter gegen die Klimawandelfolgen zu gestalten. Außerdem empfiehlt die KNBau, die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen anzupassen, darunter auch die Mindestabstandsflächen für Photovoltaikanlagen auf Dächern. Hessen verabschiedet Klimaschutzgesetz und Hitzeaktionsplan Um den Klimaschutz zu stärken, hat Hessens Landesregierung mehrere Instrumente entwickelt: Zum einen hat der Landtag dem ersten hessischen Klimagesetz zugestimmt, zum anderen sind sowohl der neue Klimaplan und als auch der Hitzeaktionsplan Hessen fertig. Das Klimagesetz schreibt vor, dass Hessen bis 2045 klimaneutral sein muss und bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 mindestens 65 Prozent Treibhausgase eingespart werden müssen. Der Klimaplan mit 57 neuen Maßnahmen wiederum soll im Klimagesetz verankert werden – er legt unter anderem Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel fest. Der Hitzeaktionsplan soll Bürgerinnen und Bürger besser vor zunehmender Hitze schützen. Campus der TU Berlin passt sich dem Klima an Unter anderem mit begrünten Fassaden, Zisternen auf ausgewählten Dächern und Orten, an denen Nahrungsmittel angebaut werden, soll sich der Campus TU Berlin besser an die Folgen des Klimawandels anpassen und mehr zum Klimaschutz beitragen. Die Maßnahmen werden in den kommenden drei Jahren im Rahmen des Projekts „ClimateHOOD“ durchgeführt, das von der „StadtManufaktur“ Berlin und dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ins Leben gerufen wurde. Der Campus soll dabei auch als Reallabor dienen, das zeigt, wie die Forschung zu praktischen Lösungen für mehr Klimaschutz und Klimaanpassung in die Tat umgesetzt wird. Das Vorhaben wird mit 825.000 Euro aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert. Rechtsgutachten: Klimaschutz und -anpassung gehören ins Grundgesetz Für eine angemessene Finanzierung von kommunalem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel muss das Grundgesetz geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten, das die Rechtsanwältin Roda Verheyen im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch erstellt hat. Laut Verheyen gibt es im bestehenden System der Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden keine sicheren und verlässlichen Finanzierungswege. Durch einen Zusatz im Grundgesetz könnte ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern geschaffen werden und eine Mischfinanzierung der Aufgaben wäre rechtlich zulässig. Zahlreiche Umweltverbände unterstützen die Forderung. Politikpapier zur urbanen Wasserwende Mit einem Politikpapier zur urbanen Wasserwende haben sich die Beteiligten des BMBF-geförderten Forschungsvorhabens „Leipziger BlauGrün“ an die Bundespolitik gewandt. Nach Ansicht der Projektpartner, zu denen unter anderem das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und die Stadt Leipzig gehören, können die Kommunen und Länder nur mit Hilfe der Bundesregierung eine wassersensible, „blau-grüne“ Stadtentwicklung realisieren. Auf Grundlage ihrer Projekterfahrung haben die Autor*innen in dem Papier Empfehlungen abgegeben, welche Maßnahmen der Bund für diese Klimafolgenanpassung vorrangig treffen sollte. Unter anderem sollte demnach das Reglungsumfeld verbessert und eine zentrale Kompetenzstelle eingerichtet werden. Verein Deutscher Ingenieure zeigt technische Lösungen für klimaresiliente Städte Knapp drei Viertel der Bevölkerung in Deutschland lebt in Städten. Um sie vor den Folgen des Klimawandels wie Hitzewellen und Starkregenereignissen besser zu schützen, hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) eine Handlungsempfehlung herausgegeben. Die Publikation „Stadtentwicklung im Klimawandel“ zeigt technische Lösungen und Innovationen zu klimaresilienten Städten auf und verweist auf die rechtliche Implementierung im kommunalen Verwaltungsgeschehen. Die Handlungsempfehlung basiert auf der Richtlinie VDI 3787 Blatt 8 „Umweltmeteorologie; Stadtentwicklung im Klimawandel“. DWA-Klimapreis sucht Leuchtturmprojekt zur Klimaanpassung Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sucht Projekte zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung mit Leuchtturmcharakter. Dazu hat der Verband zu seinem 75-jährigen Bestehen in diesem Jahr erstmalig den DWA-Klimapreis ins Leben gerufen. Die Voraussetzungen: Die Maßnahme muss bereits abgeschlossen sein und auch in anderen Regionen und Siedlungen zu realisieren sein. Bewerbungsschluss ist der 30. April. Die Preisträger werden mit einer Urkunde ausgezeichnet und dürfen ihr Projekt auf dem DWA-Dialog Berlin 2023 und in den Mitgliederzeitschriften KA und KW vorstellen. Zu viele Neubauten in Überschwemmungsgebieten Das Hochwasserrisiko ist bekannt – gebaut wird trotzdem. Wie der Gesamtverband der Versicherer (GDV) in einer neuen Auswertung zeigt, werden jedes Jahr bis zu 2.400 neue Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten gebaut. Datenbasis ist das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Insgesamt liegen demnach in Deutschland rund 270.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten. Der Verband plädiert in diesem Zusammenhang für eine Anpassung des Bau- und Planungsrechts, um künftig klimaanpasst zu bauen und die wirtschaftlichen Schäden durch die Klimaänderungen und Extremwetterereignisse zu verringern. Bundesweites Programm für Kitas im Umgang mit dem Klimawandel Ein neues bundesweites Bildungsprogramm soll kleine Kinder altersangemessen auf den Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen vorbereiten. Dazu entwickelt die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ gemeinsam mit Fachkräften aus Kitas ab Mitte 2023 mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein Fortbildungsangebot für Kita-Teams. Die neuen Fortbildungen, Materialien und Onlineangebote zum Umgang mit dem Klimawandel sollen ab 2024 bereitstehen. Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit der Kita-Mitarbeiter*innen soll dann das gemeinsame Entdecken, Forschen und die Methode des Philosophierens mit Kindern stehen. Copernicus-Newsletter mit Beispielen für die Klimaanpassung Copernicus ist das Erdbeobachtungsprogramm der EU und der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Die frei zugänglichen Daten von Copernicus liefern auch wertvolle Informationen für die Klimaüberwachung. Wie diese Informationen für die Klimaanpassung in Kommunen genutzt werden können, zeigt der neue Newsletter des Copernicus Netzwerkbüros Kommunal. So werden beispielsweise im Projekt CoKLIMAx Copernicus-Daten für die Klimafolgenanpassung der Stadt Konstanz herangezogen. Das Copernicus Netzwerkbüro Kommunal dient als Kontaktstelle für Fragen und Anliegen rund um die Nutzung von Copernicus für Kommunen, führt Schulungen durch und regt den Austausch an. Befragung von Betroffenen der Hochwasserkatastrophe 2021: Viele wurden nicht gewarnt Ein Risikoforschungsteam der Universität Potsdam hat nach den Überflutungen und Starkregenereignissen im Jahr 2021 über 1.300 Betroffene befragt, wie sie informiert und vor allem gewarnt wurden. Das Ergebnis: „Die vorhandenen Unwetter- und Hochwasserwarnsysteme in Deutschland reichen nicht aus, um die Bevölkerung effektiv vor schnellen Überflutungen zu warnen“, sagt die leitende Autorin der Studie, Annegret Thieken. So hatten etwa 35 Prozent der Befragten aus Nordrhein-Westfalen und 29 Prozent der Befragten aus Rheinland-Pfalz überhaupt keine Warnung erhalten. Die Ergebnisse der Betroffenenbefragung wurden im EGU-Journal „Natural Hazards and Earth System Sciences“ veröffentlicht. Horizon Europe sucht Projekte zur Klimaanpassung Das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe fördert unter anderem Projekte zur Anpassung an den Klimawandel. In dem Zusammenhang gibt es aktuell mehrere Aufrufe, sich auf die Fördergelder zu bewerben. So können laut Klimaanpassungs-Plattform Climate-ADAPT Finanzierungsanträge zu insgesamt 16 Themen eingereicht werden – darunter „Erprobung und Demonstration transformativer Lösungen zur Erhöhung der Klimaresilienz der Land- und/oder Forstwirtschaft“ und „Verhaltensänderung und Governance für systemische Transformationen zur Klimaresilienz“. Die Fristen für die Projektanträge enden – je nach Thema – entweder am 18. April oder am 20. September. Forschungsgelder für Klimaanpassungsstrategien für vulnerable Gruppen Die International Joint Initiative for Research on Climate Change Adaptation and Mitigation vergibt Forschungsgelder an transnationale Projektteams, die sich mit Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel beschäftigen. Voraussetzung ist, dass die Projekte auf die Bedürfnisse derjenigen eingehen, die am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, wie etwa Gemeinschaften in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen oder in indigenen Gebieten. Außerdem muss das Projektteam sowohl interdisziplinär als auch sektorübergreifend aufgestellt sein. Absichtserklärungen können noch bis 2. Mai 2023 eingereicht werden. UBA veröffentlicht Praxisempfehlungen für das gemeinsame Planen einer gesunden Stadt Bei Planungsprozessen in Städten werden gesundheitliche Belange wie Lärmreduktion oder Grün- und Freiraumplanung oft vernachlässigt. Die Fachbroschüre „Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt“ gibt daher Empfehlungen für die kommunale Praxis, wie gesundheitliche Belange in den Städten stark gemacht werden können. Die Broschüre, die das Deutsche Institut für Urbanistik mit mehreren Unterauftragnehmer im Auftrag des Umweltbundesamt erstellt hat, zeigt unter anderem auf, an welchen Stellen die Lärmaktionsplanung und die Grün- und Freiraumplanung einfließen soll und wie eine bessere Kommunikation zwischen den zuständigen Fach- und Gesundheitsämtern gelingen kann. Abschlussbericht zum Projekt „Wege zum abflussfreien Stadtquartier“ In dem UBA-Forschungsvorhaben „Wege zum abflussfreien Stadtquartier – Potentialanalyse und Bewertung der integrativen Umsetzung ortsnaher urbaner Schmutz- und Regenwassermanagementkonzepte“ wurde untersucht, wie eine Transformation hin zu einem ortsnahen Schmutz- und Regenwassermanagement mit dem Leitbild eines abflussfreien Stadtquartiers gelingen kann. Auf diesen Untersuchungen aufbauend werden Empfehlungen zur Transformation der urbanen Abwasserinfrastrukturen abgeleitet. EEA-Briefing zu Kosten- und Nutzenbewertung von Klimaanpassungsmaßnahmen Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels können teuer sein – fehlen sie jedoch, wird es im Ernstfall oft deutlich teurer. Wie die Kosten und der Nutzen von Anpassungsmaßnahmen zu bewerten sind, erklärt die Europäische Umweltagentur (EEA) in dem englischsprachigen Briefing „Assessing the costs and benefits of climate change adaptation“. Demnach sind Anpassungsmaßnahmen kosteneffizient, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis 1,5 übersteigt. Das Briefing fasst unter anderem die wichtigsten Bewertungskonzepte, Schlüsselmethoden und damit verbundenen Herausforderungen zusammen und enthält Praxisbeispiele. Zweiter „Hamburg Climate Futures Outlook 2023“ Ein interdisziplinäres Team aus 62 Wissenschaftler*innen hat zahlreiche Forschungsergebnisse zum Klimawandel zusammengetragen und anschließend systematisch bewertet, welche Klimazukünfte möglich und welche plausibel sind. Die Ergebnisse wurden nun in dem „Hamburg Climate Futures Outlook 2023“ veröffentlicht. Die zweite Ausgabe der englischsprachigen Studie fokussiert sich unter anderem auf die Klimaanpassung: Dabei werden die Chancen für eine nachhaltige Klimaanpassung erörtert und ein Konzept zur Bewertung nachhaltiger Anpassungsszenarien präsentiert. Herausgeber der Studie ist das Exzellenzcluster „Climate, Climatic Change and Society” der Universität Hamburg. Regenwasseragentur hilft Berlin bei der Klimaanpassung Biodiversitätsmulden Quelle: BerlinerRegenwasseragentur/Fotograf:BenjaminPritzkuleit Die Bilanz kann sich sehen lassen: Über 1.000 Beratungen hat die Berliner Regenwasseragentur unter anderem bereits durchgeführt, mehr als 20 Quartiersentwicklung begleitet, Wissensfilme gedreht und eine Informationsplattform aufgebaut. Dabei war die gemeinsame Initiative des Landes Berlin und der Berliner Wasserbetriebe bei ihrer Gründung 2018 ursprünglich lediglich auf zwei Jahre angelegt. Im Jahr 2021 wurde die Vereinbarung dann bis 2024 verlängert und soll nun auch darüber hinaus fortgesetzt werden. Aufgabe der Regenwasseragentur ist es, die Stadt dabei zu unterstützen, sich mithilfe eines neuen Umgangs mit Regenwasser an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dazu zählen Informationsangebote, Beratung und Begleitung bei Bauvorhaben, aktiver Wissenstransfer und Weiterbildung sowie die Vernetzung der betroffenen Akteure. Für Personal- und Sachmittel stellt der Berliner Umweltsenat jährlich bis zu 900.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Die Berliner Wasserbetriebe stellen die Arbeitsplätze (Büroräume, technische Ausstattung, Arbeitsmaterial), Veranstaltungsräume und Fixkostenanteile bereit.

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