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Strahlenbelastung des fliegenden Personals

Piloten und FlugbegleiterInnen gehoeren zu den Personen, die einer hohen Strahlenbelastung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Die kosmische Strahlung in Flughoehe besteht ausschliesslich aus Sekundaerstrahlung (hauptsaechlich Neutronen und Gammastrahlung), die in Wechselwirkung von primaeren Teilchen mit den Atomen der Lufthuelle erzeugt wird. Die Exposition des Flugpersonals ist zudem abhaengig von der Flughoehe, der geomagnetischen Breite und der solaren Aktivitaet. Aufgrund der Komplexitaet des kosmischen Strahlenfeldes ist allerdings der Umfang der Exposition schwer zu bestimmen, und physikalische Messungen geben keinerlei Hinweise auf die biologische Wirksamkeit dieser Strahlung. Ueber Chromosomenanalysen in den peripheren Lymphozyten des menschlichen Blutes konnte in einer Pilotstudie an Personal aus dem Interkontinentalverkehr eine hochsignifikant erhoehte Strahlenbelastung festgestellt werden. Die Chromosomenanalyse eines weiteren Untersuchungskollektivs, das aus einer Gruppe von Concordepiloten besteht, steht kurz vor dem Abschluss. Ergebnisse aus strahlenbiologischen Experimenten im CERN, Genf, belegten eine sehr hohe biologische Wirksamkeit der kosmischen Strahlung im Niederdosisbereich. Die Resultate dieser Versuchsreihe (in-vitro) sollen mit den Ergebnissen aus den in-vivo Ansaetzen verglichen und im Hinblick auf die biologisch Wirksamkeit kleiner Dosen von Neutronen bewertet werden. Die Ergebnisse sollen der Einfuehrung des Strahlenschutzes fuer das Flugpersonal dienen.

Die globale Verteilung von 14 CO als Indikator fuer OH-Radikale

Natuerliches 14 CO wird in der Atmosphaere hauptsaechlich durch kosmische Strahlung gebildet. Es wird dann fast ausschliesslich durch Reaktion mit OH-Radikalen zu 14 CO2 oxidiert. Die Produktionsrate ist sehr gut bekannt; Messungen der 14 CO-Verteilung lassen daher direkte Schluesse auf die entsprechende OH Verteilung zu. Zur Messung wird zunaechst das Kohlenmonoxid aus ca. 100 Kubikmeter Luft chemisch abgetrennt. Anschliessend wird der 14 C Gehalt in einer speziellen 'low level'-Zaehlapparatur mit geringem Volumen bestimmt. Bisher wurden Messungen in der Nordhemisphaere am Boden durchgefuehrt (Vols et al., 1979, 1980, 1981). Ergaenzende Messungen in der hoeheren Atmosphaere sowie der Suedhemisphaere zur besseren Absicherung der ermittelten OH-Verteilung sind in Vorbereitung.

Untersuchung von Aerosolnukleation, Aerosolwachstum und Wolkenaktivierung an der CLOUD-Kammer am CERN zur Erforschung des Einflusses auf das Klima

Untersuchung von Aerosolnukleation, Aerosolwachstum und Wolkenaktivierung an der CLOUD-Kammer am CERN zur Erforschung des Einflusses auf das Klima, Teilprojekt 1: Massenspektrometrie und Aerosolnukleation

Analysen von Eisbohrkernen von polaren Eisschilden

Eisproben, die feste Niederschlaege aus frueheren Epochen repraesentieren, werden durch Kernbohrungen auf polaren Eisschilden gesammelt. Bei Tiefbohrungen werden Proben von mehr als 100'000 Jahren Alter erhalten. Die Proben werden in unserem Labor auf Gasgehalt und Gaszusammensetzung, Gehalt radioaktiver Spuren und Saeurekonzentration analysiert. Die Resultate geben Aufschluss ueber die Umweltbedingungen zur Zeit des Niederschlags. Wichtigste Zielsetzungen sind: - Vorindustrieller Wert der CO2-Konzentration der Atmosphaere bestimmen - Natuerliche Schwankungen der atm. CO2-Konzentration und Auswirkungen auf - globales Klima untersuchen; - Ursachen der natuerlichen CO2-Schwankungen suchen; - Geschichte der globalen Auswirkung von Vulkanausbruechen rekonstruieren; - Veraenderungen der kosmischen Strahlung in der Vergangenheit untersuchen.

Direkte Radioisotopen-Datierung von sehr altem Eis

Die polaren Eiskappen bilden ein wertvolles Archiv, das atmosphärische und klimatische Vorgänge der Vergangenheit widerspiegelt. Die intensive Untersuchung von Eisbohrkernen erlaubt insbesondere das Paleo-Klima der Erde bis zu etwa 800,000 Jahre zurückzuverfolgen. Indirekte Datierungen von Eis in den Dry Valleys der Antarktis deuten darauf hin, dass Eis im Bereich von Millionen von Jahren existiert. Bisher war es aber nicht möglich dieses Eis direkt zu datieren. Das gegenwärtige Proposal schlägt die Verwendung von zwei kosmogenen Radioisotopen, 10Be (t1/2 = 1.386 Ma) und 26Al (t1/2 = 0.717 Ma) vor, deren Atom-Verhältnis, 26Al/10Be, als Chronometer für altes Eis verwendet werden kann. In einem geschlossenen System, wie es Eis sein könnte, nimmt das anfängliche 26Al/10Be Verhältnis mit zunehmendem Alter mit einer effektiven Halbwertszeit von 1.49 Ma ab. Das Verhältnis von zwei Radioisotopen mit ähnlichen Eigenschaften, sowohl die Produktion durch kosmische Strahlung als auch den atmosphärischen Transport betreffend, scheint besser geeignet für eine zuverlässige Datierung als ein einzelnes Radioisotope. Damit die Methode funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: i) Das 26Al/10Be-Verhältnis im Niederschlag muss global sowohl örtlich als auch zeitlich konstant sein, ii) es darf außerdem nicht anfällig für Fraktionierung der beiden Radioisotope nach dem Einschluss ins Eis sein. Unser Ziel ist es, die Anwendbarkeit der Methode zur direkten Datierung von Eis im Bereich von 0.5 bis 5 Millionen Jahren experimentell zu beweisen. In einem vorhergegangenen FWF Projekt (P17442-N02, 'Das Studium von kosmogenem 26Al in Atmosphären- und Klimaforschung') wurden detaillierte Studien über das bis dahin nur schlecht bekannte meteorische 26Al und erste Messungen des 26Al/10Be Verhältnisses in der Atmosphäre und in tiefem Eis mit vielversprechendem Erfolg durchgeführt (Auer et al., Earth Planet. Sci, Lett., in press). Unser Vorschlag hier ist nun i) eine deutliche Verbesserung der analytischen Aspekte der Datierungsmethode gegenüber dem vorhergehenden Projekt, insbesondere eine wesentliche Verringerung der erforderlichen Eismenge und eine Ausweitung der Methode für Eis, das starke mineralische Verunreinigungen enthält, ii) eine Klärung der Ursachen für beobachtete Abweichungen (Fraktionierung) des 26Al/10Be Verhältnisses in tiefen Eisproben, und iii) eine Anwendung der geeignet verbesserten Methode zur Datierung von basalem Eis von Bohrkernen und von Millionen Jahre altem Eis von 'rock glaciers' in der Antarktis. Ein wichtiger Teil des Projekts ist die enge Zusammenarbeit mit der Eisgruppe des Instituts für Umweltphysik der Universität Heidelberg, welche uns in allen Aspekten die Eisproben betreffend zur Seite stehen wird. usw.

Medizin, Technik, Industrie

Jede Person ist im Alltag ionisierender Strahlung ausgesetzt, die natürlichen oder künstlichen Ursprungs sein kann. Die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland beträgt im Durchschnitt ca. 2,1 Millisievert (mSv) im Jahr und setzt sich zusammen aus kosmischer Strahlung (0,3 mSv im Jahr), terrestrischer Strahlung (0,4 mSv im Jahr), der Aufnahme natürlicher radioaktiver Stoffe mit der Nahrung (0,3 mSv im Jahr) und dem Einatmen von Radon und seinen Folgeprodukten (1,1 mSv im Jahr). Sie hängt vor allem von Aufenthaltsort und Lebensgewohnheiten ab. Die künstliche Strahlenbelastung in Deutschland beträgt durchschnittlich ca. 1,9 mSv im Jahr und wird insbesondere durch technische und medizinische Anwendung ionisierender Strahlung verursacht. Weitere Informationen (Bundesamt für Strahlenschutz) Die Anwendung von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen in der Medizin umfasst verschiedene Verfahren und Techniken zur Untersuchung und Behandlung. Für Untersuchungen (diagnostische Medizin) wird Röntgen- und Gammastrahlung eingesetzt, um Organe und Strukturen des menschlichen Körpers sichtbar zu machen und dadurch Krankheiten oder Verletzungen zu identifizieren. Gängige Verfahren sind Röntgenaufnahme, Computertomographie (CT), Mammographie und nuklearmedizinische Bildgebung. Bei minimalinvasiven diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen wird Röntgenstrahlung zur simultanen Bildgebung eingesetzt. Für Behandlungen (therapeutische Anwendung) werden ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe eingesetzt, um Krankheiten zu heilen und Schmerzen zu lindern. Zur Behandlung von Krebs werden bei der Strahlentherapie Tumorzellen gezielt zerstört und gleichzeitig gesundes Gewebe so weit wie möglich geschont. In der Strahlentherapie wirkt ionisierende Strahlung entweder von außen ein (Teletherapie) oder die Strahlung wird direkt in den Tumor eingebracht (Brachytherapie). In der palliativen Strahlentherapie wird ionisierende Strahlung nur noch zur Schmerzlinderung bei bösartigen Tumoren oder Metastasen eingesetzt. Dabei werden hohe Einzeldosen in wenigen Sitzungen appliziert. In der Nuklearmedizin werden dem Körper radioaktive Stoffe zugeführt, um Informationen über Organfunktionen oder Stoffwechselprozesse zu erhalten. Dies ermöglicht die Diagnose und Behandlung verschiedener Erkrankungen wie Krebs, Herzerkrankungen oder Schilddrüsen-Funktionsstörungen. Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET), die Einzelphotonen-Emissionscomputertomographie (SPECT) oder die Radiojodtherapie sind nur einige Beispiele für nuklearmedizinische Techniken. Die Anwendung von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen in Technik und Industrie ist aus vielen Bereichen und Prozessen nicht mehr wegzudenken. In der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung und Qualitätssicherung werden hochradioaktive Quellen eingesetzt, um Materialien auf ihre physikalischen, chemischen oder strukturellen Eigenschaften zu überprüfen. Röntgen- und Gammastrahlen ermöglichen die Durchleuchtung von Bauteilen sowie die Prüfung von Schweißnähten, Druckbehältern und Rohrleitungen, um mögliche Defekte identifizieren zu können. In der Messtechnik finden radioaktive Isotope bei Messungen des Füllstands, der Dichte oder des Durchflusses in Rohrleitungen oder Behältern Anwendung. Mit radioaktiven Messsonden (Troxlersonden) ermittelt man zerstörungsfrei die Dichte und die Feuchte im Hoch-, Straßen- und Tiefbau. In der Strahlensterilisation werden hochradioaktive Quellen verwendet, um z.B. Medizinprodukte, Lebensmittel (empfindliches Gemüse, Gewürze, etc.) oder Verpackungen von Mikroorganismen zu befreien. In großen Krankenhäusern und Blutbanken können Blutprodukte vor einer Transfusion mit hohen Dosen bestrahlt werden, um alle DNA-haltigen Zellen zu zerstören. Dadurch sollen seltene aber tödliche Transfusionsreaktionen bei Personen verhindert werden, die z.B. eine Knochenmark- oder Blut-Stammzelltransplantation hinter oder unmittelbar vor sich haben. Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der medizinischen Forschung spielt eine entscheidende Rolle für die Weiterentwicklung von Diagnose- und Behandlungsmethoden. Sie ermöglicht die Erforschung von Krankheitsmechanismen, die Entwicklung neuer Medikamente und die Bewertung der Wirksamkeit von Behandlungen. Bei all diesen Anwendungen sind die strikte Einhaltung von Strahlenschutzmaßnahmen und umfangreiche Qualitätskontrollen von höchster Bedeutung, um die Strahlenbelastung des Personals und der behandelten Personen so gering wie möglich zu halten, negative Auswirkungen auf die allgemeine Bevölkerung und die Umwelt zu vermeiden und die sichere Anwendung zu gewährleisten.

Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten

Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert. Eine Strahlenexposition von 0,2 Mikrosievert entspricht in etwa der Dosis, die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Die zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr weltweit etablierte Kontrolle von Gepäckstücken erfolgt mittels sogenannter Röntgenscanner. Diese Röntgengeräte sind so hergestellt, dass von der im Inneren zur Durchleuchtung des Handgepäcks eingesetzten Röntgenstrahlung außen nur ein sehr geringfügiger Anteil messbar ist. Sowohl bei den Betreibern von Flughäfen als auch bei den zuständigen amtlichen Stellen besteht Konsens, dass der Einsatz von Röntgenscannern gerechtfertigt ist, weil der Gewinn an individueller und kollektiver Sicherheit, der durch deren Einsatz erreicht wird, erheblich höher einzuschätzen ist als eine damit verbundene, vergleichsweise geringe Strahlenexposition Einzelner. Rechtliche Grundlagen der Handgepäck-Kontrollen In Deutschland erfolgt die Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen mit Röntgengeräten (Röntgenscanner) auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), das die Verordnung 300/2008 in Verbindung mit 185/2010 der Europäischen Union ( EU ) für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in nationales Recht umsetzt. Bezüglich des Strahlenschutzes gelten für Passagiere und Beschäftigte die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung . Vergleichbare rechtliche Vorkehrungen für den Strahlenschutz existieren in allen Staaten der Europäischen Union, da jeder Mitgliedsstaat auch die EU -Richtlinien zum Strahlenschutz in rechtsverbindliche nationale Regelwerke umzusetzen hat. Staaten außerhalb der EU orientieren ihre strahlenschutzrechtlichen Regelwerke an den Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Behörde ( IAEA ) und der Internationalen Strahlenschutzkommission ( ICRP ). Landesbehörden kontrollieren den Betrieb der Röntgenscanner für Handgepäck in Deutschland Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die eingesetzten Röntgengeräte werden regelmäßig von behördlich bestimmten Sachverständigen für Strahlenschutz geprüft. Die Prüfergebnisse müssen belegen, dass im Umfeld der Anlage, in dem sich Beschäftigte oder andere Dritte aufhalten können, auch bei dauerhaftem Aufenthalt der Grenzwert der zulässigen Jahresdosis für eine Einzelperson der Bevölkerung von einem Millisievert (1 mSv , Schwangere und Kinder eingeschlossen) nicht überschritten wird. Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines Strahlenschutzbereichs nicht erforderlich. Deshalb gelten die mit Gepäckkontrollen Beschäftigten auch nicht als beruflich strahlenexponierte Personen und müssen daher kein Dosimeter tragen. Strahlendosis bei Gepäckkontrollen ist selbst für Vielflieger unproblematisch Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert (μSv). Diese Strahlenexposition ist selbst bei Personen, die häufig fliegen, weitaus geringer als die des Sicherheitspersonals, das sich während einer Schicht permanent im Umfeld der Anlagen aufhält. Jeder Flugpassagier ist während des Fluges ständig der natürlich bedingten Höhenstrahlung ausgesetzt, die um ein Vielfaches höher ist als die maximal mögliche Strahlenexposition während einer Gepäckkontrolle. So entspricht eine Strahlenexposition von 0,2 μSv in etwa der Dosis , die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Somit beträgt der Anteil der bei der Gepäckkontrolle entstandenen Dosis an der gesamten bei einem Transatlantikflug erhaltenen Strahlendosis maximal einige Promille. Stand: 25.03.2025

Höhenstrahlung und Fliegen

Höhenstrahlung und Fliegen Viele Menschen reisen mit dem Flugzeug und legen weite Entfernungen in Höhen und geografischen Breiten zurück, in denen deutlich mehr Strahlung auf den Menschen einwirkt als am Boden. Wie entsteht diese Strahlung ? Und wie wirkt sie sich auf die Gesundheit aus? Antworten liefert diese Broschüre. Höhenstrahlung und Fliegen (PDF, 661 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 01.12.2024

Überwachung des fliegenden Personals

Überwachung des fliegenden Personals In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Piloten und flugbegleitendes Personal sind als beruflich strahlenexponierte Personen überwachungspflichtig, wenn sie während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können. Das Strahlenschutzregister des BfS erfasst seit August 2003 die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals. Für das Flugpersonal wird die Strahlenbelastung pro Flug mittels anerkannter Rechenprogramme anhand von Flugdaten berechnet. Die Prüfung von Rechenprogrammen zur Abschätzung der Körperdosis des fliegenden Personals im Rahmen der Anerkennungsverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgt durch das BfS . Strahlenbelastung in unterschiedlichen Höhen In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Im Flugzeug gibt es keine effiziente Möglichkeit, sich dagegen abzuschirmen. Piloten und flugbegleitendes Personal können daher, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals Die EU -Richtlinie 96/29 EURATOM , die durch die EU -Richtlinie 2013/59 EURATOM ersetzt wurde, verlangte eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In Deutschland wurde diese Forderung erstmals 2001 mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung und 2018 mit dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Verbindung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Körperdosis zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. Strahlenschutzregister des BfS erfasst Strahlenbelastung des Cockpit- und Kabinenpersonals deutscher Luftfahrtgesellschaften Die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals werden seit August 2003 im Strahlenschutzregister des BfS erfasst. Es überwacht unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte der zulässigen Jahresdosen und die Berufslebensdosis. Da die physikalischen Bedingungen auf Flügen sehr genau bekannt sind, wird die Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten berechnet. Dazu dürfen die Fluggesellschaften die vom Luftfahrt-Bundesam t zugelassenen Computerprogramme einsetzen. Die für die Zulassung erforderliche Prüfung dieser Rechenprogramme übernimmt das BfS . Es legt dahingehend auch die Anforderungen für eine erfolgreiche Anerkennung fest. Die Programme ermitteln auf der Basis von physikalischen Messungen (zum Beispiel der Neutronenflussdichte) und anhand der Flugdaten (Start- und Zielflughafen, Flugdauer und -höhe, Datum) die effektive Dosis , die aus dem jeweiligen Flug resultiert. Die Fluggesellschaften melden die errechneten Werte an das Luftfahrt-Bundesamt, das die Aufsicht über das fliegende Personal führt und unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS . Mittlere effektive Jahresdosis der beruflich strahlenexponierten Personen in verschiedenen Berufsgruppen im Jahr 2023 (N = Anzahl der messbar strahlenexponierten Personen pro Berufsgruppe) Berufsgruppe mit vergleichsweise hoher Strahlenbelastung Das fliegende Personal stellte 2023 mit rund 38.000 Beschäftigten etwa neun Prozent aller beruflich strahlenschutzüberwachten Personen, die im Strahlenschutzregister des BfS geführt werden. Diese neun Prozent erhalten mit einer Kollektivdosis von zirka 44 Personen-Sievert zwei Drittel der gesamten beruflich bedingten Strahlendosis in Deutschland. Die Abbildung zur mittleren effektiven Jahres im Jahr 2023 zeigt, dass das fliegende Personal mit einer durchschnittlichen effektiven Jahresdosis von 1,2 Millisievert nach den Beschäftigen an Radon-Arbeitsplätzen an Platz zwei der strahlenexponierten Berufsgruppen steht. Die durchschnittliche Strahlenbelastung des medizinischen Personals liegt im Vergleich dazu mit einer effektiven Jahresdosis von 0,3 Millisievert deutlich niedriger. Vergleich der Häufigkeitsverteilungen der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen im Jahr 2023 Charakteristisch ist auch der Unterschied bei den Dosisverteilungen, wie die Abbildung zur Häufigkeitsverteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen im Jahr 2023 zeigt: Beim fliegenden Personal (blaue Balken) sind Jahresdosiswerte von 1,0 bis 1,5 Millisievert am häufigsten, alle anderen verteilen sich in etwa symmetrisch um diese Gruppe. Dagegen haben in den anderen beruflichen Bereichen Medizin, Forschung, Kerntechnik und Industrie (rote Balken) die meisten strahlenexponierten Personen nur Dosiswerte bis 0,5 Millisievert ; mit steigenden Dosiswerten fallen die Häufigkeiten dann steil ab. Dennoch sind für die Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen, Jahresdosen bis 20 mSv pro Jahr möglich. Im Vergleich werden beim fliegenden Personal Jahresdosen über acht Millisievert praktisch nicht beobachtet. Begrenzte Möglichkeiten zur Minimierung der Strahlenbelastung Es ist bislang technisch nicht möglich, Flugzeuge gegen die Höhenstrahlung abzuschirmen. Geringere Flughöhen oder weniger dosisintensive Flugrouten sind in der Regel nicht zielführend, da sie Kosten und Umweltbelastung erhöhen; außerdem begrenzen die Belange der Flugsicherheit, die immer Priorität haben, den Handlungsspielraum. Die Möglichkeiten des Strahlenschutzes beschränken sich daher auf vergleichsweise wenige Maßnahmen bei der Flugplanung, um Routendosen zu senken, sowie bei der Einsatzplanung der Crews, um eine möglichst faire Verteilung der Dosis auf das Personal zu erreichen. Stand: 11.12.2024

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