Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Der Bausektor stellt eine bedeutende CO₂ Emissionsquelle dar. Global gehen jährlich CO₂ Emissionen von rund 2,5 Milliarden Tonnen auf die Herstellung der Baustoffe Zement, Stahl und Aluminium für den Gebäudebau zurück. Mehr als 1,5 Milliarden Tonnen davon werden der Herstellung von Zement und Beton zugeschrieben, ca. 8 % der globalen CO₂ Emissionen. Gleichzeitig trägt die Bauwirtschaft wesentlich zur Ressourcenbeanspruchung bei. In Deutschland wurden in 2022 rund 571 Millionen Tonnen mineralische Rohstoffe aus der Umwelt entnommen. Mineralische Bauabfälle stellen mit knapp 210 Millionen Tonnen den mit Abstand größten Abfallmassenstrom dar, der entsprechend aufbereitet als wichtige Rohstoffquelle zur Baustoffproduktion dienen kann. Um die Treibhausgasemissionen und den Ressourcenverbrauch im Bausektor zu reduzieren, setzt Berlin auf nachhaltige Baustoffe und zirkuläres Bauen. Die Berliner Senatsumweltverwaltung förderte daher in drei aufeinander folgenden Projektphasen die Untersuchung und Markteinführung einer vielversprechenden Technologie mit großem Potenzial, künftig zur Verbesserung der Klimabilanz von ressourcenschonendem Recycling-Beton (RC-Beton) beizutragen. Partnerinnen von Teilprojekten der Reihe „CORE – CO₂-reduzierter R-Beton“, waren u. a. die neustark AG , die Heim Gruppe Cemex-Heim RC-Baustoffe GmbH & Co. KG, Berger Beton SE , CEMEX Deutschland AG, das ifeu Institut Heidelberg gGmbH und das Museum für Naturkunde Berlin. Im Mittelpunkt stand dabei eine Technologie der neustark AG, die aufbereitete RC-Gesteinskörnungen aus Altbeton mit biogenem CO₂ beaufschlagt. Dabei wird CO₂ über ein Injektionssystem in Verbindung mit gebrochenem Altbeton gebracht und reagiert mit dem Calcium des Altbetons zu Kalkstein in Form von Kalzit. Das entstandene Material kann gemäß der Betonproduktnorm (DIN 1045-2) analog zur klassischen RC-Gesteinskörnung in bestimmten Betonrezepturen verwendet werden und in Anteilen natürliche Gesteinskörnungen ersetzen sowie tendenziell den Bindemittelbedarf in Betonrezepturen senken. Dies schafft einen ressourcenschonenden RC-Baustoff, der gleichzeitig als CO₂-Senke dient. In Adlershof wird ein zweiter Standort für die notwendige räumliche Erweiterung des Museums für Naturkunde (MfN) entwickelt. Nachhaltigkeitsziele des Museums für Naturkunde Das Museum für Naturkunde verfolgt bei der Entwicklung der Standorte in Mitte und Adlershof ambitionierte Nachhaltigkeitsziele. Besondere Bedeutung kommt dem Bereich Bau und Baubetrieb zu. Von der gründlichen Prüfung der tatsächlichen Bedarfe über sinnfällige funktionale Anordnungen bis hin zur Optimierung einzelner Baukörper und Konstruktionen wurden die Ziele der Nachhaltigkeit in jedem Arbeitsschritt prioritär beachtet, bei gleichzeitiger Sicherstellung der angemessenen und sicheren Unterbringung der wertvollen Sammlungen. Die aus einer kompakten Sammlungsunterbringung resultierenden hohen Verkehrslasten sind nur in einem Bauwerk aus Stahlbeton zu verwirklichen. Der Neubau in Adlershof wurde aus diesem Grund als Stahlbetonskelettbau konzipiert. Der Einsatz von RC-Betonen war in diesem Kontext naheliegend und so bot sich die Gelegenheit, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und weiteren Partnerinnen den Einsatz des innovativen, bereits in Bauvorhaben bewährten, CO₂-speichernden CORE-Betons weiter zu untersuchen. Wo sich der CORE-Beton bei der Errichtung des Zweitstandortes des MfN in Adlershof einsetzen ließe, wurde gemeinsam unter dem Titel „CORE 3 – CO₂-reduzierter R-Beton – Phase 3“ durch die Berliner Senatsumweltverwaltung, das ifeu Institut Heidelberg, die Heim-Gruppe, die Cemex Deutschland AG und das Museum für Naturkunde untersucht. Dabei lag das Hauptaugenmerk auf dem Einsatz von RC-Gesteinskörnung, dem Einsatz aktiv karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und dem Einsatz von klinkereffizienten Zementen zur Herstellung CO₂-armer Betone. In der praktischen Anwendung getestet werden konnte überdies die neue Normung für den RC-Beton-Einsatz (die überarbeitete DIN 1045-2), welche wesentlich größere Mengenanteile an RC-Gesteinskörnung zulässt, als es bisher der Fall war. Ziel war ein möglichst breiter Einsatz der ‚neuen‘ Betone. Im Ergebnis ist es bei einer großen Zahl der Betonbauteile möglich, Recyclingbeton mit möglichst hohen Anteilen rezyklierter Körnung zu nutzen (alle bis zu einer Druckfestigkeitsklasse von C30/37). Lediglich die Deckenplatten der Sammlungsräume, welche für besonders hohe Verkehrslasten ausgelegt sind (15 kN/m²), werden in Spannbeton und damit in konventionellem Beton ausgeführt. Insgesamt können so Bauteile in einer Menge von ca. 12.000 m³ als RC-Beton ausgeführt werden (für die Gründung ca. 6.000 m³, die Innenbauteile ca. 3.000 m³, die Außenwände ca. 1.300 m³ und das Dach ca. 1.600 m³.) Ausgehend von den für das Bauvorhaben benötigten Betonsorten (v.a. Druckfestigkeiten und Expositionsklassen) wurden unter Berücksichtigung der Projektziele und unter Beachtung der neuen Vorgaben aus dem Regelwerk (DIN 1045-2) die maximal möglichen Anteile an mineralisierter RC-Gesteinskörnung in den einzelnen Betonrezepturen abgeleitet. Der Bericht zum Projekt kann am Seitenende heruntergeladen werden. Bezogen auf den Zweitstandort in Adlershof hätte eine Herstellung aller Betonbauteile, welche im Rahmen des CORE 3 Projektes in Recyclingbeton hergestellt werden, mit einem CEM I-Beton entsprechend dem Branchenreferenzwert des C.E.C. (CONCRETE for Engineering and Contracting) einen Ausstoß von 3.200 Tonnen CO₂ zur Folge (mit deutschem Durchschnittsbeton 2.700 Tonnen CO₂). Erfolgte die Herstellung dieser Bauteile mit der hier angesetzten Referenzrezeptur (RC-Beton mit 25 % grober RC-Gesteinskörnung, CEM II/C), wäre eine Verringerung des CO₂ Ausstoßes auf 1.800 Tonnen CO₂ möglich. Ziel des Projektes ist es zu zeigen, wie durch die individuelle, den jeweiligen Bauteilen spezifisch angepasste Betonrezeptur – und unter Beachtung der novellierten DIN 1045-2 – und die Speicherung von CO₂ der CO₂-Fußabdruck pro m³ Beton weiter verringert werden kann, soweit dies Vorgaben aus dem Regelwerk zu Mindestzementgehalten ermöglichen. Bei Errichtung des Gebäudes mit den Betonrezepturen, die im Projekt in Kombination von karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und CO₂-armer Zemente (mit gleichzeitiger Reduktion der Bindemittelgehalte) entwickelt wurden, kann der Ausstoß auf 1.360 Tonnen CO₂ reduziert werden. Dies entspricht einer Einsparung gegenüber der Referenzrezeptur um gut 430 Tonnen CO₂, was einer relativen Einsparung von knapp 25 % entspricht (inklusive CO₂-Speicherwirkung). Der detaillierte Bericht CORE 3 kann am Ende der Seite heruntergeladen werden. CORE 1: Baustoff-Entwicklung im Labor und ökologisches Potenzial Von Dezember 2020 bis April 2021 lief die erste Projektphase. Hier wurden im Labormaßstab die Grundlagen zur Baustoffentwicklung gelegt und die Erkenntnisse ökologisch und ökonomisch bilanziert und bewertet. Dazu stellte die Heim-Gruppe gebrochenen Altbeton sowie RC-Gesteinskörnungen zur Verfügung, welche die neustark AG mit CO₂ beaufschlagte und karbonatisierte. Aus diesem Material sowie aus nicht karbonatisiertem Referenzmaterial wurden bei der Firma Berger Betonrezepturen mit erhöhten Recyclinggehalten und reduzierten Zementanteilen hergestellt. Dabei wurden sowohl aktuelle als auch zukünftige regulatorische Rahmenbedingungen für RC-Beton (insbesondere Verwendung von Brechsanden 0–2 mm) beachtet. Zudem erstellte das ifeu-Institut Heidelberg eine vereinfachte Ökobilanz des Verfahrens und eine Kostenrechnung für CO₂ aus Berliner Biogasquellen. Die Ergebnisse der ersten Projektphase bestätigten das enorme ökologische Potenzial des Verfahrens. Der detaillierte Bericht CORE 1 kann unter den unten genannten Kontaktdaten angefordert werden. In der zweiten Projektphase im Mai 2021 bis Dezember 2022 startete die praktische Anwendung im großen Maßstab: In der Aufbereitungsanlage für mineralische Bauabfälle der Firma Heim wurde RC-Gesteinskörnung aus reinem Altbeton (Typ 1) mit Hilfe einer mobilen Anlage der neustark AG mit CO₂ beaufschlagt. Die karbonatisierte RC-Gesteinskörnung erhielt erstmals eine Zertifizierung und Zulassung als Zuschlag nach DIN EN 12620 für Transportbeton. Im Herbst 2022 wurden rund 200 m³ dieses Betons in einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin eingesetzt, die im Joint Venture mit OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wurde. Der Beton diente u.a. als Aufbeton für Geschossdecken sowie zur Betonierung von Wänden und des Aufzugsschachts. Parallel zeigte eine Bilanzierung des Umweltforschungsinstitut ifeu Heidelberg, dass mit den entwickelten Rezepturen eine relevante Umweltentlastung über alle betrachteten Umweltwirkungskategorien hinweg möglich ist. Je höher der Anteil insbesondere an feiner RC-Gesteinskörnung, desto höher die Bindungsrate für CO₂. Die Behandlung der RC-Gesteinskörnung zeigte, dass die Klimawirksamkeit des Betons bei gleichen Eigenschaften und Einhaltung aller einschlägigen Normen durch die Kombination von karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und Bindemittelreduktion um bis zu 20 % verringert werden kann. Der detaillierte Bericht CORE 2 kann unter den unten genannten Kontaktdaten angefordert werden. Die im CORE-Pilotvorhaben demonstrierte Praxistauglichkeit der Technologie überzeugte alle Projektbeteiligten. Bereits mehr als 10 Anlagen der Firma neustark zur CO₂-Speicherung sind in der Schweiz in Betrieb. 2023 investierte Heim erstmals in Deutschland in eine entsprechende Anlage, sodass CO₂-speichernde RC-Gesteinskörnung seitdem auf dem Berliner Markt verfügbar ist. Die erste CO₂-Speicheranlage in Deutschland wurde am 28.09.2023 feierlich durch neustark und HEIM in Anwesenheit von über 100 Gästen und Vertreterinnen und Vertretern der Politik in Berlin Marzahn eröffnet. Bei einem flächendeckenden Einsatz der im CORE-Projekt entwickelten und in der Praxis erprobten Betonrezepturen ließen sich im Land Berlin durch die Kombination von karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und den effizienten Einsatz CO₂-armer Zemente signifikante CO₂-Einsparungen erreichen. Bilanziell anrechenbar wären die Negativemissionen aus der karbonatisierten RC-Gesteinskörnung, wenn die aktuell zur Querfinanzierung des Baustoffs auf dem privaten CO₂-Markt emittierten Zertifikate durch den Bauherrn aufgekauft würden oder ein entsprechendes Arrangement dazu mit neustark gefunden würde. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung bei der Vergabe von Bauleistungen ab einem geschätztem Auftragswert von 50.000 Euro ökologische Kriterien zu berücksichtigen und umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren den Vorzug zu gegeben. Wesentliches Instrument zur Umsetzung dieser Vorgabe ist die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Die Federführung für die Entwicklung von Vorschlägen an den Senat zur Fortentwicklung der VwVBU liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU Nachhaltiges Bauen in der öffentlichen Beschaffung Nachbericht Fachdialog zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 07.10.2022 zum erstmaligen Einsatz von ressourcenschonendem und klimaverträglicherem Transportbeton in Berliner Bauvorhaben Friedenauer Höhe
Als Opportunitaetskosten der Umweltverschmutzung werden diejenigen Kosten bezeichnet, welche eine Volkswirtschaft zur Vermeidung uebermaessiger Immissionen zu tragen hat. Diese (sozialen) Kosten setzen sich zusammen aus investitionsbedingten Zusatzkosten, die beim Einsatz schadstoffvermindernder Technologien entstehen und aus gesellschaftlichen Wohlfahrtsverlusten infolge Verminderung der wirtschaftlichen Aktivitaeten (Produktion und Konsum). Vor diesem Hintergrund lassen sich auf gesamtwirtschaftlicher Ebene kostenoptimale Steuer- und Subventionssaetze im Hinblick auf die Erfuellung vorgegebener (naturwissenschaftlich fundierter) Umweltstandards bestimmen. Diese basieren auf einer Optimierung der Technologie-Substitution in der Zeit und auf einer Beruecksichtigung der damit einhergehenden oekonomischen und oekologischen Konsequenzen. Eine besondere Anwendung bezieht sich auf das Problem der CO2-Emissionen, das sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen zu behandeln ist.
<p> Wie Ihre Alltagsgegenstände durch Reparatur lange nützlich sind <ul> <li>Ziehen Sie eine Reparatur einem Neukauf vor. Das ist fast immer umweltverträglicher.</li> <li>Holen Sie bei komplexen Reparaturen Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie die Preise.</li> <li>Reparieren Sie Alltagsgegenstände mit einfachen Hilfsmitteln selbst.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit Dingen um, pflegen und reinigen Sie diese regelmäßig.</li> <li>Achten Sie bei der Anschaffung von Gegenständen auf deren Reparierbarkeit.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Herstellung von Möbeln, technischen Geräten und anderen Gegenständen benötigt Energie und Rohstoffe. Insbesondere bei elektrischen und großen Gegenständen sind mit der Herstellung entsprechende Umweltbelastungen verbunden. Eine Reparatur ist deshalb umweltverträglicher als ein Neukauf – abgesehen von wenigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen"><strong>Ausnahmen</strong></a>.</p> <p>In der Praxis entscheiden häufig die Kosten, ob ein Gerät repariert oder ausgetauscht wird. In manchen Regionen erhalten Verbraucher*innen einen finanziellen Zuschuss, wenn sie Dinge reparieren lassen. Prüfen Sie, ob es in Ihrer Region einen sogenannten <a href="https://runder-tisch-reparatur.de/reparaturbonus-status-quo/"><strong>Reparaturbonus</strong></a> gibt.</p> <p><strong>Prüfen Sie, ob Sie bei Ihrem defekten Gerät ein Recht auf Reparatur haben:</strong> Ab 31.07.26 gilt in Deutschland die sogenannten Recht-auf-Reparatur-Richtlinie (EU 2024/1799). Demnach müssen Hersteller Verbraucher*innen für die folgenden Produkten, für die gemäß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11660"><strong>EU-Ökodesign-Richtlinie</strong></a> Anforderungen an die Reparierbarkeit gelten, auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten:</p> <ul> <li>Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets</li> <li>Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner</li> <li>Haushaltsgeschirrspüler</li> <li>Kühlgeräte</li> <li>Elektronische Displays</li> <li>Staubsauger</li> <li>Server und Datenspeicherprodukte</li> <li>Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten </li> </ul> <p>Auch sind Hersteller verpflichtet, für diese Produkte Ersatzteile zu angemessenen Preisen, Reparaturanleitungen und Werkzeuge bereitstellen, wobei der Zugang dazu teilweise nicht Laien offensteht. Zudem dürfen Hersteller keine Vertragsklauseln oder Software bzw. Hardware verwenden, die Reparaturen erschweren oder verhindern.</p> <p><strong>Reparaturbetriebe: </strong>Fragen Sie in Ihrem Freundeskreis nach Adressen und Erfahrungen oder suchen Sie online. In einigen Regionen können Ihnen <a href="https://runder-tisch-reparatur.de/wo-finde-ich-eine-werktstatt-in-der-naehe/%20">Reparaturführer</a> helfen, wie beispielsweise <a href="https://repami.de/">Repami</a> in Berlin. Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Unabhängige Reparaturbetriebe sind mitunter günstiger als die Werkskundendienste der Hersteller. Bedenken Sie, dass ggf. Kosten für die Diagnose und die Anfahrt entstehen können, wenn Ihnen die Art des Defektes unbekannt ist. Bei vielen Betrieben können Sie diese Kosten bei der Beauftragung verrechnen. Doch Vorsicht: Der Kostenvoranschlag darf in begründeten Fällen um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur. Manche Reparaturbetriebe stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit.</p> <p><strong>Wichtig:</strong> Solange Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908"><strong>Gewährleistungs- oder Garantieansprüche</strong></a> haben, sollten Sie diese auch nutzen. Wählen Sie innerhalb des 2-jährigen Gewährleistungszeitraumes bei einem Defekt eine Reparatur anstatt eines Ersatzes, verlängert sich die Frist um weitere 12 Monate auf insgesamt drei Jahre. Gewährleistungsansprüche verfallen nicht, auch wenn Sie selbst bereits probiert haben, das Gerät zu reparieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/infografik_reparieren.jpg"> </a> <strong> Reparieren statt neu kaufen </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt <p><strong>Selbst reparieren: </strong>Kleinere Reparaturen können Sie mit der Bedienungsanleitung, der Hilfe aus dem Freundeskreis oder Ihrer eigenen Kreativität selbst durchführen. Mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren. Kratzer können Sie oft mit Lack oder Reparaturstiften retuschieren. In Onlineportalen wie <a href="https://www.kaputt.de/">kaputt.de</a> oder <a href="https://de.ifixit.com/">ifixit</a> und auf Videoplattformen finden Sie Reparaturanleitungen. Viele der auf Reparatur spezialisierten Online-Plattformen bieten auch Spezialwerkzeuge an.</p> <p><strong>Reinigen:</strong> Um Gegenstände <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93967">wieder glänzen zu lassen</a>, reichen oft Hausmittel wie Spülmittel, Natron, Zitronensäure oder Schmutzradierer. Beachten Sie – gerade bei elektrischen Geräten – unbedingt die Hinweise zur Reinigung in den Gebrauchsanweisungen.</p> <p><strong>Repair Cafés </strong>bieten Ihnen eine kostengünstige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair Cafés sind Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen gemeinsam repariert wird. Informationen über Repair Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter <a href="https://www.reparatur-initiativen.de/">reparatur-initiativen.de</a> und <a href="https://www.repaircafe.org/">repaircafe.org</a>. Erkundigen Sie sich vorher, ob Sie einen Termin buchen müssen oder spontan vorbeikommen können. Eine Haftung für Mängel gibt es in Repair Cafés üblicherweise nicht.</p> <p><strong>Arrangieren mit Abnutzung und kleinen Defekten: </strong>Manche Defekte machen einen Gegenstand wirklich unbrauchbar. Aber wenn Sie bereit sind, sich mit kleinen, die Funktion nicht zu sehr beeinträchtigenden Mängeln an Ihren Dingen zu arrangieren, können Sie viel Geld sparen – und tun etwas für die Umwelt. Manche liebgewonnenen Gegenstände bekommen durch persönliche Gebrauchsspuren sogar (erst) ihren besonderen Charakter.</p> <p><strong>Aufwertung von Dingen durch Reparatur: </strong>Viele Dinge wachsen uns mit der Zeit ans Herz und werden uns umso lieber, je mehr wir uns mit ihnen beschäftigen. Gelungene Reparaturen können ein Gefühl der Ermächtigung und der Selbstwirksamkeit auslösen. Manche Reparaturen machen einen Gegenstand erst richtig schön. Beim „Visible Mending" wird Kleidung kreativ und auffällig gestopft. Die Reparatur wird demonstrativ zur Schau gestellt.1</p> <p><strong>Beim Kauf auf Reparierbarkeit achten</strong>: Es ist nicht leicht zu erkennen, ob ein Gerät reparierbar ist. Achten Sie beispielsweise auf Folgendes:</p> <ul> <li>Können Gehäuse geöffnet werden (zum Beispiel geschraubt statt verschweißt)?</li> <li>Sind reparaturanfällige Bauteile wie Akkus leicht austauschbar?</li> <li>Wie lange sind Ersatzteile verfügbar?</li> <li>Wie lange werden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/92461">Softwareupdates</a> angeboten?</li> <li>Welche Reparatur- und Wartungsdienstleistungen werden angeboten?</li> <li>Achten Sie beim Kauf von Smartphones und Tablets auf das Reparaturlabel. Das Label informiert über die Reparierbarkeit, Akkukapazität, Schutz gegen Wasser/Staub und Softwareupdates und ist seit dem 20. Juni 2025 Pflicht.</li> </ul> <p>Informieren Sie sich zudem bei unabhängigen Institutionen, wie zum Beispiel Stiftung Warentest oder <a href="https://de.ifixit.com/reparierbarkeit">ifixit</a>, oder fragen Sie Händler und Hersteller.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_geschirrspueler.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Geschirrspüler </strong> <br>Die Grafik zeigt, ob sich die Weiternutzung oder Reparatur von Geschirrspülern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt grundsätzlich nicht. Ausnahme: bei intensiver Nutzung und Effizienzklasse A oder schlechter (alt) ist ein Austausch ökologisch sinnvoll, aber nicht finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: bei Defekten ab 300 € (ökonomisch) und Effizienzklasse A oder schlechter bei normaler bzw. A+ oder schlechter bei intensiver Nutzung (ökologisch). Neugeräte werden mit Klasse A (neu) angenommen, intensive Nutzung = mind. 8×/Woche, normale = 5–6×/Woche. Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_geschirrspueler.jpg">Bild herunterladen</a> (562,44 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Kühl- und Gefriergeräte </strong> <br>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig. Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png">Bild herunterladen</a> (179,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_staubsauger.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Staubsauger </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_staubsauger.jpg">Bild herunterladen</a> (565,95 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Wäschetrockner </strong> <br>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Wäschetrocknern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt meist nicht. Ausnahmen: intensiv genutzte Ablufttrockner (Effizienzklasse D oder schlechter) und Kondensationstrockner mit Widerstandsheizung (Klasse C oder schlechter; alte Klassen vor 2021) – hier lohnt der Austausch ökologisch und finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: ökologisch bei intensiv genutzten Geräten ab Klasse C, ökonomisch ab Klasse B bei Reparaturkosten von mind. 320 €. Verglichen wird mit einem Gerät der Klasse A+++ (Preis: 1.033 €, Label bis Juli 2025). Intensive Nutzung = ab 705 kg/Jahr, normale = 407 kg/Jahr. Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg">Bild herunterladen</a> (701,32 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Engagement für die Kultur der Reparatur:</strong></p> <ul> <li>Mit etwas Reparatur-Knowhow können Sie Verwandte und Bekannte beim Reparieren unterstützen.</li> <li>Berichten Sie in Online-Foren und Produktbewertungen von Ihren Erfahrungen.</li> <li>Unterstützen Sie ein Repair Café in Ihrer Nähe. Neben Reparateuren*Reparateurinnen werden auch regelmäßig Helfer*innen ohne Reparaturerfahrung gesucht.</li> <li>Engagieren Sie sich bei einer Initiative für die Förderung von Reparatur.</li> </ul> <p><strong>Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen.</strong> Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil notwendige Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, sind Sie als Verbraucher*in verpflichtet, Ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/38721">Altgeräte sachgerecht zu entsorgen</a>.</p> FAQ <p><strong>Warum sind Reparaturen häufig unverhältnismäßig teuer im Vergleich zum Neukauf?</strong><br>Viele Produkte und insbesondere elektronische Geräte werden überwiegend in Ländern mit niedrigen Lohnkosten produziert. Routinierte Abläufe und hohe Stückzahlen ermöglichen die Produktion zu geringen Kosten. Angestellte in Reparaturbetrieben in Deutschland hingegen arbeiten zum hier üblichen Lohnniveau. Zudem sind Ersatzteile häufig nur zu hohen Preisen erhältlich.</p> <p><strong>Warum sind Ersatzteile häufig nicht mehr erhältlich oder sehr teuer? </strong><br>Die Geschäftsmodelle der meisten Hersteller sind darauf ausgerichtet, Gewinne durch den Verkauf von Neuware zu erzielen, anstatt durch langlebige und reparaturgeeignete Produkte. Insbesondere bei elektronischen Geräten stehen die Hersteller unter einem enormen internationalen Konkurrenzdruck, der sie dazu drängt, ihre Produkte möglichst günstig anzubieten. Jedoch mangelt es an Anreizen für die Hersteller, auch Ersatzteile günstig anzubieten.2<br>Zudem hat die notwendige Lagerkapazität aufgrund der höheren Anzahl verschiedener Ersatzteile zugenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits bei vielen Gerätekategorien die Anzahl an Produktvarianten, die auf dem Markt erhältlich sind, zugenommen hat, und andererseits darauf, dass die Dauer, wie lange Produktvarianten verfügbar sind, abgenommen hat.</p> <p><strong>Welche Produkte sind nicht gut zu reparieren? </strong><br>Viele Produkte sind nicht so gestaltet, dass sie gut reparierbar sind, zum Beispiel wenn das Gehäuse verklebt oder der Akku nicht austauschbar ist. Wenn Hersteller keine Software-Updates, Baupläne, Reparaturanleitungen, Ersatzteile oder Analysesoftware liefern, behindert das oft ebenfalls die Reparatur oder verhindert sie sogar vollständig. </p> <p><strong>Begrenzen Hersteller absichtlich die Lebensdauern von Produkten, um den Absatz zu erhöhen (sogenannte „geplante Obsoleszenz“)? </strong><br>Der Begriff der geplanten Obsoleszenz unterstellt, dass Hersteller Geräte absichtlich derart designen, dass diese vorzeitig ausgetauscht werden müssen, um den Verkauf anzukurbeln. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-der-nutzungsdauer-von-produkten-auf-ihre-1%20">Untersuchungen des Umweltbundesamtes</a> konnten keine Hinweise dafür finden, dass Hersteller absichtlich strategisch die Lebensdauern begrenzen. Berichte in den Medien dazu beziehen sich auf Einzelfälle.3 Hersteller müssen aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren. Umso wichtiger sind verbindliche staatliche Vorgaben für das Produktdesign und die Förderung von Reparatur.</p> Hintergrund <p><strong>Was ist das Recht auf Reparatur? </strong><br>Die EU will bis 2050 klimaneutral werden und hat mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105053"><strong>Green Deal</strong></a> ein ambitioniertes Programm vorgelegt. Dazu gehört, dass Produkte besser reparierbar werden. Weitere Informationen finden Sie beim <a href="https://www.bmuv.de/faqs/faq-recht-auf-reparatur"><strong>Bundesumweltministerium</strong></a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmukn">BMUKN</a>), dem <a href="https://www.evz.de/themen/einkaufen-digitales/reparaturrecht/recht-auf-reparatur/"><strong>Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland</strong></a> und bei der <a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1794"><strong>Europäischen Kommission</strong></a>.</p> Quellen <p>1 Melanie Jaeger-Erben / Sabine Hielscher (2023): Verhältnisse reparieren. Wie Reparieren und Selbermachen die Beziehungen zur Welt verändern.<br>und <br>Andrea Baier / Tom Hansing / Christa Müller / Karin Werner (Hg.) (2016): Die Welt reparieren. Open Source und Selbermachen als postkapitalistische Praxis.</p> <p>2 Poppe, Erik; Longmuß, Jörg (2019): Geplante Obsoleszenz: Hinter den Kulissen der Produktentwicklung.</p> <p>3 Jaeger-Erben, Melanie / Hipp, Tamina (2018): Geplanter Verschleiß oder Wegwerfkonsum? Verantwortungsdiskurse und Produktverantwortung im Kontext kurzlebiger Konsumgüter (Erschienen in: Reflexive Responsibilisierung. Verantwortung für nachhaltige Entwicklung. Bielefeld: transcript, S. 373-394).</p> </p><p> Wie Ihre Alltagsgegenstände durch Reparatur lange nützlich sind <ul> <li>Ziehen Sie eine Reparatur einem Neukauf vor. Das ist fast immer umweltverträglicher.</li> <li>Holen Sie bei komplexen Reparaturen Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie die Preise.</li> <li>Reparieren Sie Alltagsgegenstände mit einfachen Hilfsmitteln selbst.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit Dingen um, pflegen und reinigen Sie diese regelmäßig.</li> <li>Achten Sie bei der Anschaffung von Gegenständen auf deren Reparierbarkeit.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Herstellung von Möbeln, technischen Geräten und anderen Gegenständen benötigt Energie und Rohstoffe. Insbesondere bei elektrischen und großen Gegenständen sind mit der Herstellung entsprechende Umweltbelastungen verbunden. Eine Reparatur ist deshalb umweltverträglicher als ein Neukauf – abgesehen von wenigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen"><strong>Ausnahmen</strong></a>.</p> <p>In der Praxis entscheiden häufig die Kosten, ob ein Gerät repariert oder ausgetauscht wird. In manchen Regionen erhalten Verbraucher*innen einen finanziellen Zuschuss, wenn sie Dinge reparieren lassen. Prüfen Sie, ob es in Ihrer Region einen sogenannten <a href="https://runder-tisch-reparatur.de/reparaturbonus-status-quo/"><strong>Reparaturbonus</strong></a> gibt.</p> <p><strong>Prüfen Sie, ob Sie bei Ihrem defekten Gerät ein Recht auf Reparatur haben:</strong> Ab 31.07.26 gilt in Deutschland die sogenannten Recht-auf-Reparatur-Richtlinie (EU 2024/1799). Demnach müssen Hersteller Verbraucher*innen für die folgenden Produkten, für die gemäß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11660"><strong>EU-Ökodesign-Richtlinie</strong></a> Anforderungen an die Reparierbarkeit gelten, auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten:</p> <ul> <li>Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets</li> <li>Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner</li> <li>Haushaltsgeschirrspüler</li> <li>Kühlgeräte</li> <li>Elektronische Displays</li> <li>Staubsauger</li> <li>Server und Datenspeicherprodukte</li> <li>Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten </li> </ul> <p>Auch sind Hersteller verpflichtet, für diese Produkte Ersatzteile zu angemessenen Preisen, Reparaturanleitungen und Werkzeuge bereitstellen, wobei der Zugang dazu teilweise nicht Laien offensteht. Zudem dürfen Hersteller keine Vertragsklauseln oder Software bzw. Hardware verwenden, die Reparaturen erschweren oder verhindern.</p> <p><strong>Reparaturbetriebe: </strong>Fragen Sie in Ihrem Freundeskreis nach Adressen und Erfahrungen oder suchen Sie online. In einigen Regionen können Ihnen <a href="https://runder-tisch-reparatur.de/wo-finde-ich-eine-werktstatt-in-der-naehe/%20">Reparaturführer</a> helfen, wie beispielsweise <a href="https://repami.de/">Repami</a> in Berlin. Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Unabhängige Reparaturbetriebe sind mitunter günstiger als die Werkskundendienste der Hersteller. Bedenken Sie, dass ggf. Kosten für die Diagnose und die Anfahrt entstehen können, wenn Ihnen die Art des Defektes unbekannt ist. Bei vielen Betrieben können Sie diese Kosten bei der Beauftragung verrechnen. Doch Vorsicht: Der Kostenvoranschlag darf in begründeten Fällen um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur. Manche Reparaturbetriebe stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit.</p> <p><strong>Wichtig:</strong> Solange Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908"><strong>Gewährleistungs- oder Garantieansprüche</strong></a> haben, sollten Sie diese auch nutzen. Wählen Sie innerhalb des 2-jährigen Gewährleistungszeitraumes bei einem Defekt eine Reparatur anstatt eines Ersatzes, verlängert sich die Frist um weitere 12 Monate auf insgesamt drei Jahre. Gewährleistungsansprüche verfallen nicht, auch wenn Sie selbst bereits probiert haben, das Gerät zu reparieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/infografik_reparieren.jpg"> </a> <strong> Reparieren statt neu kaufen </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt </p><p> <p><strong>Selbst reparieren: </strong>Kleinere Reparaturen können Sie mit der Bedienungsanleitung, der Hilfe aus dem Freundeskreis oder Ihrer eigenen Kreativität selbst durchführen. Mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren. Kratzer können Sie oft mit Lack oder Reparaturstiften retuschieren. In Onlineportalen wie <a href="https://www.kaputt.de/">kaputt.de</a> oder <a href="https://de.ifixit.com/">ifixit</a> und auf Videoplattformen finden Sie Reparaturanleitungen. Viele der auf Reparatur spezialisierten Online-Plattformen bieten auch Spezialwerkzeuge an.</p> <p><strong>Reinigen:</strong> Um Gegenstände <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93967">wieder glänzen zu lassen</a>, reichen oft Hausmittel wie Spülmittel, Natron, Zitronensäure oder Schmutzradierer. Beachten Sie – gerade bei elektrischen Geräten – unbedingt die Hinweise zur Reinigung in den Gebrauchsanweisungen.</p> <p><strong>Repair Cafés </strong>bieten Ihnen eine kostengünstige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair Cafés sind Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen gemeinsam repariert wird. Informationen über Repair Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter <a href="https://www.reparatur-initiativen.de/">reparatur-initiativen.de</a> und <a href="https://www.repaircafe.org/">repaircafe.org</a>. Erkundigen Sie sich vorher, ob Sie einen Termin buchen müssen oder spontan vorbeikommen können. Eine Haftung für Mängel gibt es in Repair Cafés üblicherweise nicht.</p> <p><strong>Arrangieren mit Abnutzung und kleinen Defekten: </strong>Manche Defekte machen einen Gegenstand wirklich unbrauchbar. Aber wenn Sie bereit sind, sich mit kleinen, die Funktion nicht zu sehr beeinträchtigenden Mängeln an Ihren Dingen zu arrangieren, können Sie viel Geld sparen – und tun etwas für die Umwelt. Manche liebgewonnenen Gegenstände bekommen durch persönliche Gebrauchsspuren sogar (erst) ihren besonderen Charakter.</p> <p><strong>Aufwertung von Dingen durch Reparatur: </strong>Viele Dinge wachsen uns mit der Zeit ans Herz und werden uns umso lieber, je mehr wir uns mit ihnen beschäftigen. Gelungene Reparaturen können ein Gefühl der Ermächtigung und der Selbstwirksamkeit auslösen. Manche Reparaturen machen einen Gegenstand erst richtig schön. Beim „Visible Mending" wird Kleidung kreativ und auffällig gestopft. Die Reparatur wird demonstrativ zur Schau gestellt.1</p> <p><strong>Beim Kauf auf Reparierbarkeit achten</strong>: Es ist nicht leicht zu erkennen, ob ein Gerät reparierbar ist. Achten Sie beispielsweise auf Folgendes:</p> <ul> <li>Können Gehäuse geöffnet werden (zum Beispiel geschraubt statt verschweißt)?</li> <li>Sind reparaturanfällige Bauteile wie Akkus leicht austauschbar?</li> <li>Wie lange sind Ersatzteile verfügbar?</li> <li>Wie lange werden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/92461">Softwareupdates</a> angeboten?</li> <li>Welche Reparatur- und Wartungsdienstleistungen werden angeboten?</li> <li>Achten Sie beim Kauf von Smartphones und Tablets auf das Reparaturlabel. Das Label informiert über die Reparierbarkeit, Akkukapazität, Schutz gegen Wasser/Staub und Softwareupdates und ist seit dem 20. Juni 2025 Pflicht.</li> </ul> <p>Informieren Sie sich zudem bei unabhängigen Institutionen, wie zum Beispiel Stiftung Warentest oder <a href="https://de.ifixit.com/reparierbarkeit">ifixit</a>, oder fragen Sie Händler und Hersteller.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_geschirrspueler.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Geschirrspüler </strong> <br>Die Grafik zeigt, ob sich die Weiternutzung oder Reparatur von Geschirrspülern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt grundsätzlich nicht. Ausnahme: bei intensiver Nutzung und Effizienzklasse A oder schlechter (alt) ist ein Austausch ökologisch sinnvoll, aber nicht finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: bei Defekten ab 300 € (ökonomisch) und Effizienzklasse A oder schlechter bei normaler bzw. A+ oder schlechter bei intensiver Nutzung (ökologisch). Neugeräte werden mit Klasse A (neu) angenommen, intensive Nutzung = mind. 8×/Woche, normale = 5–6×/Woche. Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_geschirrspueler.jpg">Bild herunterladen</a> (562,44 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Kühl- und Gefriergeräte </strong> <br>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig. Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png">Bild herunterladen</a> (179,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_staubsauger.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Staubsauger </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_staubsauger.jpg">Bild herunterladen</a> (565,95 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Wäschetrockner </strong> <br>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Wäschetrocknern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt meist nicht. Ausnahmen: intensiv genutzte Ablufttrockner (Effizienzklasse D oder schlechter) und Kondensationstrockner mit Widerstandsheizung (Klasse C oder schlechter; alte Klassen vor 2021) – hier lohnt der Austausch ökologisch und finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: ökologisch bei intensiv genutzten Geräten ab Klasse C, ökonomisch ab Klasse B bei Reparaturkosten von mind. 320 €. Verglichen wird mit einem Gerät der Klasse A+++ (Preis: 1.033 €, Label bis Juli 2025). Intensive Nutzung = ab 705 kg/Jahr, normale = 407 kg/Jahr. Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg">Bild herunterladen</a> (701,32 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Engagement für die Kultur der Reparatur:</strong></p> <ul> <li>Mit etwas Reparatur-Knowhow können Sie Verwandte und Bekannte beim Reparieren unterstützen.</li> <li>Berichten Sie in Online-Foren und Produktbewertungen von Ihren Erfahrungen.</li> <li>Unterstützen Sie ein Repair Café in Ihrer Nähe. Neben Reparateuren*Reparateurinnen werden auch regelmäßig Helfer*innen ohne Reparaturerfahrung gesucht.</li> <li>Engagieren Sie sich bei einer Initiative für die Förderung von Reparatur.</li> </ul> <p><strong>Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen.</strong> Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil notwendige Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, sind Sie als Verbraucher*in verpflichtet, Ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/38721">Altgeräte sachgerecht zu entsorgen</a>.</p> </p><p> FAQ <p><strong>Warum sind Reparaturen häufig unverhältnismäßig teuer im Vergleich zum Neukauf?</strong><br>Viele Produkte und insbesondere elektronische Geräte werden überwiegend in Ländern mit niedrigen Lohnkosten produziert. Routinierte Abläufe und hohe Stückzahlen ermöglichen die Produktion zu geringen Kosten. Angestellte in Reparaturbetrieben in Deutschland hingegen arbeiten zum hier üblichen Lohnniveau. Zudem sind Ersatzteile häufig nur zu hohen Preisen erhältlich.</p> <p><strong>Warum sind Ersatzteile häufig nicht mehr erhältlich oder sehr teuer? </strong><br>Die Geschäftsmodelle der meisten Hersteller sind darauf ausgerichtet, Gewinne durch den Verkauf von Neuware zu erzielen, anstatt durch langlebige und reparaturgeeignete Produkte. Insbesondere bei elektronischen Geräten stehen die Hersteller unter einem enormen internationalen Konkurrenzdruck, der sie dazu drängt, ihre Produkte möglichst günstig anzubieten. Jedoch mangelt es an Anreizen für die Hersteller, auch Ersatzteile günstig anzubieten.2<br>Zudem hat die notwendige Lagerkapazität aufgrund der höheren Anzahl verschiedener Ersatzteile zugenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits bei vielen Gerätekategorien die Anzahl an Produktvarianten, die auf dem Markt erhältlich sind, zugenommen hat, und andererseits darauf, dass die Dauer, wie lange Produktvarianten verfügbar sind, abgenommen hat.</p> <p><strong>Welche Produkte sind nicht gut zu reparieren? </strong><br>Viele Produkte sind nicht so gestaltet, dass sie gut reparierbar sind, zum Beispiel wenn das Gehäuse verklebt oder der Akku nicht austauschbar ist. Wenn Hersteller keine Software-Updates, Baupläne, Reparaturanleitungen, Ersatzteile oder Analysesoftware liefern, behindert das oft ebenfalls die Reparatur oder verhindert sie sogar vollständig. </p> <p><strong>Begrenzen Hersteller absichtlich die Lebensdauern von Produkten, um den Absatz zu erhöhen (sogenannte „geplante Obsoleszenz“)? </strong><br>Der Begriff der geplanten Obsoleszenz unterstellt, dass Hersteller Geräte absichtlich derart designen, dass diese vorzeitig ausgetauscht werden müssen, um den Verkauf anzukurbeln. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-der-nutzungsdauer-von-produkten-auf-ihre-1%20">Untersuchungen des Umweltbundesamtes</a> konnten keine Hinweise dafür finden, dass Hersteller absichtlich strategisch die Lebensdauern begrenzen. Berichte in den Medien dazu beziehen sich auf Einzelfälle.3 Hersteller müssen aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren. Umso wichtiger sind verbindliche staatliche Vorgaben für das Produktdesign und die Förderung von Reparatur.</p> </p><p> Hintergrund <p><strong>Was ist das Recht auf Reparatur? </strong><br>Die EU will bis 2050 klimaneutral werden und hat mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105053"><strong>Green Deal</strong></a> ein ambitioniertes Programm vorgelegt. Dazu gehört, dass Produkte besser reparierbar werden. Weitere Informationen finden Sie beim <a href="https://www.bmuv.de/faqs/faq-recht-auf-reparatur"><strong>Bundesumweltministerium</strong></a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmukn">BMUKN</a>), dem <a href="https://www.evz.de/themen/einkaufen-digitales/reparaturrecht/recht-auf-reparatur/"><strong>Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland</strong></a> und bei der <a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1794"><strong>Europäischen Kommission</strong></a>.</p> </p><p> Quellen <p>1 Melanie Jaeger-Erben / Sabine Hielscher (2023): Verhältnisse reparieren. Wie Reparieren und Selbermachen die Beziehungen zur Welt verändern.<br>und <br>Andrea Baier / Tom Hansing / Christa Müller / Karin Werner (Hg.) (2016): Die Welt reparieren. Open Source und Selbermachen als postkapitalistische Praxis.</p> <p>2 Poppe, Erik; Longmuß, Jörg (2019): Geplante Obsoleszenz: Hinter den Kulissen der Produktentwicklung.</p> <p>3 Jaeger-Erben, Melanie / Hipp, Tamina (2018): Geplanter Verschleiß oder Wegwerfkonsum? Verantwortungsdiskurse und Produktverantwortung im Kontext kurzlebiger Konsumgüter (Erschienen in: Reflexive Responsibilisierung. Verantwortung für nachhaltige Entwicklung. Bielefeld: transcript, S. 373-394).</p> </p><p>Informationen für...</p>
Im Rahmen des Projekts soll ein universelles Software-Werkzeug erstellt werden, welches allen Personen, die an Entscheidungen bei der Entstehung und Instandhaltung von Gebäuden eingebunden sind, das Finden von gemeinsamen und effizienten Lösungen ermöglicht. Im Lebenszyklus eines Gebäudes - beginnend mit dem Entwurf, dem Bau und der Benützungsbewilligung bis zu seiner Verwendung, Sanierung oder seinem Abriss - müssen von vielen Seiten laufend Entscheidungen getroffen werden. Dabei sind einzelne Alternativen unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie z.B. Ästhetik, Kosten, Energieverbrauch, Auswirkungen auf die Umwelt oder auch Behaglichkeit, zu beurteilen. Zwar stehen zur Zeit Computerprogramme zur Verfügung, die als Entscheidungshilfe für einzelne Aspekte herangezogen werden können, in der Regel ist es jedoch nicht möglich verschiedene Programme miteinander zu vernetzen. So erfordert sowohl die Wartung als auch die Weiterleitung von Informationen von allen beteiligten Parteien einen beträchtlichen Aufwand. Das hier vorgestellte Software-Werkzeug soll die Verwaltung und Steuerung von gemeinsamen Entscheidungsprozessen, wie sie im Lebenszyklus eines Gebäudes auftreten, ermöglichen, indem es mehreren Benützern gleichzeitig Zugang zu allen relevanten Informationen gewährt. Dabei ist es den Benutzern möglich, neue Regeln aufzustellen, um einerseits einzelne Prozesse zu automatisieren, andererseits aber auch um andere Teilnehmer auf wichtige Punkte aufmerksam zu machen. Dieses Werkzeug zeichnet sich durch eine (theoretisch) unendlich erweiterbare Struktur aus, die durch ein äußerst generelles Konzept von Daten mit ihren Abhängigkeiten beschrieben wird. Das Programm erlaubt dabei die Verwendung von sowohl berechneten Daten (z.B. aus Simulationen) als auch realen Daten (z.B. laufende Messungen), wie sie zur Verbesserung der Vorhersage bzw. des Verständnisses für einzelne Strategien benötigt werden. Obwohl dieses Werkzeug z.B. auf ökologische oder wirtschaftliche Interessen beliebig erweiterbar ist, soll ein erster Schwerpunkt dieses Programms in einer Anwendung liegen, welche die Entwicklung von energetisch effizienten Gebäuden unter lokalen Aspekten (Klima, Normen) ermöglicht.
Veranlassung: In den letzten Jahren hat in der Lösung der Umwelt- und Abfallproblematik der integrierte Umweltschutz mehr und mehr an Gewicht gewonnen. Die Lösungsansätze umfassen dabei heute in gleichem Maße die Industrie, die Verbraucher und die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Die im Wandel begriffenen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft schlagen sich in einer Reihe von Gesetzesnovellen, Verordnungen und technischen Anleitungen nieder. Von besonderer Bedeutung ist hier die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und jährlich fortzuschreibender Abfallbilanzen für Betriebe, deren jährliches Abfallaufkommen 500 kg (für besonders überwachungsbedürftige Abfälle) bzw. 2000 t (für Massenabfälle) überschreitet. Abgesehen von der Pflicht zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben liegt die Erarbeitung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte mit dem Ziel der Abfallvermeidung bzw. - minimierung aufgrund der in letzter Zeit drastisch gestiegenen Entsorgungskosten auch im eigenen Interesse der Betriebe. Zur Umsetzung dieser Rahmenbedingungen wurde beispielhaft für den Bereich Wasserbeschaffung der Dortmunder Stadtwerke AG im Ruhrtal mit der Erarbeitung einer betriebsinternen Abfallbilanz als Vorstudie zur Erstellung eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzeptes begonnen. Die Hauptzielsetzungen dieser Vorstudie können wie folgt zusammengefasst werden: - Aufzeigen des gesetzlichen Rahmens; - Betriebsinterne Erfassung der Abfallströme nach Menge, Art und Herkunft; - Ermittlung der Kosten für Weiterverarbeitung, Lagerung, Transport und Entsorgung der anfallenden Abfall- bzw. Reststoffmengen; - Ermittlung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Verwertungspotentialen; - Generelle Optimierung des betrieblichen Abfallmanagements Ergebnisse: Zur Bestandsaufnahme und Mengenerfassung wurde für sämtliche Betriebseinheiten systematisch eine mehrjährige, detaillierte Abfallbilanz erarbeitet und daraus praxisnahe Empfehlungen für ein weitergehendes Abfallwirtschaftskonzept abgeleitet.
Das Modellinstrument ELCALC erlaubt die Definition, Quantifizierung und Nachverfolgung verschiedener Indikatoren, mit denen der Versuch unternommen werden kann, das Modell einer nationalen bzw. regionalen Stromversorgung in Richtung Nachhaltigkeit zu verändern. Auf diese Weise ist es möglich, durch Modellexperimente zu lernen, wie nicht-nachhaltige Elemente der Stromversorgung sukzessiv abgebaut und nachhaltigkeitsfördernde Elemente aufgebaut werden können. ELCALC kann zur Erstellung und Plausibilitätsprüfung von Szenarien für die Stromversorgung eines Landes oder einer Region eingesetzt werden. Das Modell erlaubt die Veränderung der installierten Leistung verschiedener Technologieoptionen und liefert dem Nutzer eine direkte Rückmeldung über die Auswirkung jeder Veränderung hinsichtlich Kosten, Umweltwirkungen und Energieerträgen des eingestellten Strom-Mix. Auf diese Weise ist es möglich, iterativ verschiedene Szenarien im Hinblick auf bestimmte Zielfunktionen, z.B. möglichst geringe Gesamtkosten, Flächenverbrauch, Treibhausgasemissionen, Importabhängigkeit oder Kombinationen mehrerer Kriterien zu erstellen. Die eingegebenen Parameter werden für eine stündliche Zeitschrittsimulation des gesamten Strom Mix zur Erfüllung einer durch eine jährliche Lastkurve vorgegebenen Versorgungsaufgabe verwendet. Das Modell ELCALC arbeitet mit festen Modelljahren, z.B. 2015, 2020, 2030, 2040, usw., Zwischenschritte können nicht berechnet werden. Das Modell verwendet einen vereinfachten 'Grüne Wiese' Ansatz, d.h. der gesamte vorgegebene Kraftwerkspark wird unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Infrastrukturen in dem jeweiligen Modelljahr gebaut und betrieben werden.
Im Rahmen des Projektes wurde die Struktur der Waermegestehungskosten, des Primaerenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen, bewertet im CO2-Massstab fuer Waermeerzeugungsanlagen, wie sie fuer Contractingloesungen typisch sind untersucht und Optimierungsmoeglichkeiten dargestellt.
Ziel ist dabei unter anderem, eine Datenbasis für die Modellierung des Schadstoffabbaus und der Schadstoffausbreitung zu schaffen, die in ein sechstes Teilprojekt einfließt. Dieses wird von Mitarbeitern der Professoren Knabner und Rüde bearbeitet und befasst sich standortübergreifend mit der mathematischen Modellierung von Transport-, Rückhalte- und Abbauprozessen mittels moderner und effizienter Verfahren. Für die numerische Simulation wird ein Prognoseinstrument entwickelt, das belastbare Risikoeinschätzungen liefern soll. Aufgrund der anspruchsvollen Struktur der Probleme - Systeme von gekoppelten, nichtlinearen partiellen Differentialgleichungen - werden auch Techniken der Höchstleistungssimulation eingebracht. An jedem untersuchten Standort soll das Verständnis der im Untergrund ablaufenden Prozesse so vertieft werden, dass nicht nur der momentane Zustand beschrieben werden kann, sondern auch langfristige Prognosen möglich sind. Angesichts von rund 13300 altlastverdächtigen Flächen in Bayern ist es von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung, neben der Entwicklung von kostengünstigen und praxisorientierten Technologien zur Altlastensanierung die natürlichen Selbstreinigungskräfte der Umwelt zu nutzen. Um angemessen handeln zu können, brauchen Behörden und andere Entscheidungsträger eine zuverlässige Antwort auf die Frage: Wie groß ist das natürliche Potenzial eines Altlastenstandortes, sich selbst zu reinigen?
Aktualisierung des IOEW-Gutachtens 'Oekonomisch-oekologische Bewertung des Projektes 17 Deutsche Einheit' unter Beruecksichtigung neuer Gutachten und Erkenntnisse; - Ermittlung zusaetzlich zu beruecksichtigender Kosten; - Darstellung und Pruefung von Bewertungsmethoden und -verfahren hinsichtlich ihrer Eignung zur Beruecksichtigung der oekologischen Folgewirkungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes und Verkehrsprojekten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1060 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 4 |
| Land | 100 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 23 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 257 |
| Zivilgesellschaft | 63 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 1020 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 78 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 72 |
| Offen | 1046 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1041 |
| Englisch | 187 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 9 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 49 |
| Keine | 770 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 321 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 699 |
| Lebewesen und Lebensräume | 840 |
| Luft | 568 |
| Mensch und Umwelt | 1118 |
| Wasser | 532 |
| Weitere | 1098 |