Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Wählen Sie bitte den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Antrags-Nr. (wird vom Gutachterausschuss vergeben) Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gem. § 193 BauGB Antragsteller(in): Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer PLZ Telefon (mit Vorwahl) Ort Mobiltelefon Fax (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse ggf. Aktenzeichen Antragsteller(in) Eigentümer(in): (nur ausfüllen, falls nicht mit dem/der Antragsteller(in) identisch) Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer PLZ Bewertungsgegenstand: Ort Grundbucheintrag oder soweit nicht bekannt Gemarkung Flur Lage Flurstück(e) Blatt--Nr. Grundbuch von Wertermittlungsstichtag(e)(Zeitpunkt, auf den die allgemeinen Wertverhältnisse zu beziehen sind)DatumDatum Qualitätsstichtag(e)(Zeitpunkt, auf den der Zustand des Grundstückes zu beziehen ist)DatumDatum Gutachten über: unbebautes Grundstück bebautes Grundstück Eigentumswohnung ortsüblichen Pachtzins ortsübl. Nutzungsentgelt Zustandsfeststellungen gem. § 5 BKleingG gem. § 7 NutzEV in Enteignungsverfahren Dienstbarkeiten und sonstige Rechte: zeitliche Anpassung eines vom Gutachterausschuss erstellten Gutachtens bei unveränderten wertbeeinflussenden Merkmalen Sonstiges: Zweck des Gutachtens: Kauf/VerkaufNachlassregelungSanierung/Kaufpreis- prüfung A-und E-WerteEnteignung Zwangsver- steigerungVermögensaus- einandersetzungSteuerliche GründeLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB X) LVermGeo 730 03/2026 Sonstiger Zweck Das Gutachten soll sich beziehen auf den Verkehrswert für: das gesamte Grundstück (Grund und Boden sowie aufstehende Bebauung einschließlich evtl. bestehender Rechte) das unbelastete Grundstück (ohne Berücksichtigung des bestehenden Rechts) eine Teilfläche des Grundstücks, welche? die baulichen Anlagen, welche? ein Recht am Grundstück, welches? Bodenwert ohne Bebauung Seite von Antragsberechtigung: Eigentümer(in) Miteigentümer(in) Erbe/Erbin Erbbauberechtigte(r) Inhaber(in) anderer Rechte Gericht/Justizbehörde Behörde nach § 193 Bevollmächtigte(r) Baugesetzbuch Sonstige(r) Berechtigte(r): (Rechtsinhaber(in), Nutzungsberechtigte(r) gem § 4 SchuldRAnpG oder § 5 BKleingG Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer Telefon (mit Vorwahl) PLZ Ort Mobiltelefon Fax (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse Kosten: Auf der Grundlage des § 1 Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden für die Erstattung des Gutachtens Kosten gemäß Tarifstelle 21 der Anlage 2 der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen erhoben. Diese unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. In den Kosten ist die Abschrift des Gutachtens für Antragsteller(in) und Eigentümer(in) bereits enthalten. Die Kosten für Mehrausfertigungen trägt der (die) Antragsteller(in). Ich nehme zur Kenntnis, dass: • ich als Antragsteller(in) zur Zahlung der entstehenden Kosten als alleinige(r) Kostenschuldner(in) oder als Gesamtschuldner(in) verpflichtet bin, auch im Falle einer Kostenübernahmeerklärung eines Dritten, • eine Kostensicherung in Form eines Vorschusses oder einer Vorkasse anfallen kann, • bei einer Antragsrücknahme eine Gebühr von mindestens 25 % des vollen Betrages fällig wird. Die entstandenen Aufwendungen werden durch Kostenaufstellung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz geltend gemacht. Außer den oben genannten Ausfertigungen des Gutachtens bitte ich um weitere Ausfertigungen. Die oben angegebenen personenbezogenen Daten werden automatisiert gespeichert. Auf die Datenschutzerklärung wird hingewiesen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/ datenschutzservice.html. Die Datenschutzerklärung wurde ausgehändigt/übersandt. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller(in) Erforderliche Unterlagen für die Erstattung des Gutachtens: Nach § 197 BauGB besteht für die Erstattung eines Gutachtens eine Auskunfts- und Vorlagepflicht gegenüber dem Gutachterausschuss. Soweit erforderlich, werden mit der Antragsbestätigung von d. Antragsteller(in) zusätzliche objektbezogene Unterlagen für die Bearbeitung des Gutachtens angefordert. Die Bearbeitung des Wertermittlungsantrages kann nur mit den erforderlichen Unterlagen zum Objekt erfolgen. Die bei d. Eigentümer(in)/Antragsteller(in) nicht vorliegenden Unterlagen werden daher von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beschafft. Dies kann zu zusätzlichen Kosten und einer verlängerten Bearbeitungszeit führen. Ich bin als Eigentümer(in)/Teileigentümer(in) damit einverstanden, dass der Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle, zum Zwecke der beantragten Wertermittlung, Auskünfte über grundstücksbezogene Angaben einholt und eine erforderliche Begehung des Grundstückes und der aufstehenden Gebäude vornimmt. Ort, Datum Unterschrift Eigentümer(in) Vollmacht/Einverständnis der/des Eigentümerin/Eigentümers (wenn nicht identisch mit d. Antragsteller(in)) Ich bevollmächtige als Eigentümer(in) d. vorstehende(n) Antragsteller(in), für das oben genannte Bewertungsobjekt die Erstattung des Gutachtens durch den Gutachterausschuss zu beantragen. Ort, Datum LVermGeo 730 03/2026 Unterschrift Eigentümer(in) Sie können das Formular nach dem Ausfüllen im AdobeReader speichern und per E-Mail ohne Signatur verschicken. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird für die Bearbeitung aber auch der Antrag mit Ihrer Unterschrift versehen benötigt. Hierzu bitte das Dokument ausdrucken, unterschreiben und per Post an den zuständigen Gutachterausschuss senden! Es werden nur Anträge aus dem Online-Verfahren entgegengenommen und bearbeitet, wenn auch der rechtsverbindlich unterschriebene Ausdruck vorliegt. Seite von Bitte nicht beschriften! - Wird durch die zuständige Behörde ausgefüllt! Antragsteller(in) W- Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer Telefon (mit Vorwahl) PLZ Ort Fax (mit Vorwahl) Mobiltelefon E-Mail-Adresse ggf. Aktenzeichen Antragsteller(in) Antragsberechtigung: Sonstige(r) Berechtigte(r): (Rechtsinhaber(in), Nutzungsberechtigte(r) gem § 4 SchuldRAnpG oder § 5 BKleingG Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer Telefon (mit Vorwahl) PLZ Ort Mobiltelefon Fax (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse Eigentümer(in): (nur ausfüllen, falls nicht mit dem/der Antragsteller(in) identisch) Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer Bewertungsgegenstand: Gemarkung PLZ Ort Grundbucheintrag oder soweit nicht bekannt Flur Lage Flurstück(e) Blatt--Nr. Grundbuch von Wertermittlungsstichtag(e) Gutachten über: Zweck d. Gutacht.: D. Gutacht. soll sich beziehen auf den Verkehrswert für: Bearbeitung Qualitätsstichtag(e) Bearbeiter(in) Antragsbestätigung ab am: LiegenschaftsbuchTopographische KarteFlächennutzungsplanBodenrichtwertkarte LiegenschaftskarteFortführungsrissBebauungsplanAKS-Auswertung bereits erstattete Gutachten Anfrage ab am eingegangen angefordert BauleitplanungKostensicherung BaulastMieten ErschließungsbeitragGrundbuchauszug Denkmalschutz / NaturschutzBauakte Altlasten eingegangen Brandversicherungsakte örtliche Vorbesichtigung am: Sitzung GAA incl. Besicht. am: Dauer GutachtenentwurfÜberarbeitungKorrekturlesung AusfertigungenKPS-EintragLeistungsbescheid PostausgangAktenausfertigungGN-Austrag LVermGeo 730 03/2026 erledigt am: Seite von
Im geplanten Vorhaben werden skalierbare Hybridverfahren zur Herstellung von Perowskitschichten als Topzelle in Silicium-Perowskit-Tandemsolarzellen entwickelt. Insbesondere werden verschiedene Verfahren zum nasschemischen Auftrag der organischen Komponente des Perowskiten evaluiert. Der Fokus liegt im Sinne der Skalierung auf großformatigen Solarzellen im Format 210 x 210 mm². Es werden Untersuchungen zur Modulverschaltung durchgeführt. Die Stabilität dieser Module wird in ersten Tests evaluiert. Im vorliegenden Teilprojekt werden erste Schritte im Bereich der Sprühbeschichtung hin zu einer Umsetzung in industriell relevanter Umgebung gegangen. Zudem werden explorative Arbeiten im Bereich der Walzlackierung zur Aufbringung des Nassfilms unternommen. Es werden abhängig von den Projektergebnissen Konzepte und Kostenrechnungen für industrielle Produktionsumgebungen erstellt bzw. unterstützt.
Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt hat bifa den erstmals 2003 durchgeführten Ökoeffizienzvergleich der Entsorgungsstrukturen Bayerns, Deutschlands und der Schweiz erweitert und aktualisiert. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2003 zeigten, dass der bayerische Weg zur Gestaltung der Abfallwirtschaft in seiner Ökoeffizienz im Vergleich mit den Entsorgungsstrukturen der Schweiz und dem deutschen Durchschnitt am besten abschnitt. Nach der, im Rahmen der aktuellen Beauftragung, durchgeführten Datenaktualisierung, der Bilanzierung zusätzlicher Wertstoffströme und der Berücksichtigung des Verbots der Ablagerung nicht vorbehandelter Abfälle rücken die Entsorgungsstrukturen hinsichtlich Ihrer Ökoeffizienz deutlich enger zusammen. Die Entsorgungsstruktur Bayerns weist im Vergleich zur Entsorgungsstruktur Deutschlands zwar noch ein geringfügig besseres ökologisches Gesamtergebnis auf, ist aber gleichzeitig mit leicht höheren Gesamtkosten verbunden. Die Entsorgungsstruktur der Schweiz ist etwas weniger ökoeffizient. Die Ursachen dafür sind eine geringere Umweltentlastung im ökologischen Gesamtergebnis, gepaart mit vergleichsweise hohen Entsorgungskosten. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse, Ökobilanzierung und Systemanalyse, Ökonomie und Managementberatung.
In diesem Vorhaben wird eine der Schlüsselkomponenten zu einer netzdienlichen Langzeit-Energiespeicherlösung auf Basis von Malta’s Hochtemperatur-Wärmepumpen Strom- und Wärmespeichern (MHWS) entwickelt und das MHWS Einsatzpotential in Deutschland untersucht. Die MHWS-Speichertechnologie stellt bei der Ausspeicherung gleichzeitig Strom und Wärme bereit, sodass die Elektrifizierung des Wärmesektors über Kraft-Wärmekopplung ebenfalls erfolgen kann. Ein wesentliches Ziel des Vorhabens ist die Kraftwerks-maßstäbliche Untersuchung neuer Flüssigsalz-Luft Wärmeübertrager als kritische MHWS-Schlüsselkomponente in der Testanlage für Wärmespeicherung in Salzschmelzen (TESIS) des DLR. Diese Untersuchung stellt einen sehr wichtigen Qualifikations-Schritt dar, das Wärmepumpen Strom- und Wärmespeicher Konzept zu Kraftwerksgröße hochzuskalieren und damit fossile Gaskraftwerke samt ihren Flexibilitäts- und Netzstabilisierungsdiensten in Zukunft zu ersetzen. Damit ebnet dieses Vorhaben den Weg, für die Energiewende in Deutschland, Europa und weltweit deutsche Turbomaschinen als weitere Kernkomponente von Hochtemperatur-Wärmepumpen Strom- und Wärmespeichern einzusetzen. MHWS verfolgt folgende Hauptziele im Teilvorhaben: - Definition geeigneter Zielparameter für die Wärmeübertrager-Untersuchungen und die Integration der MHWS-Speichertechnologie in das Energiesystem (AP2) - Begleitung der Wärmeübertragertests und Auswertung der Testergebnisse (AP 3) samt ihrer Auswirkung auf Design und Betrieb eines MHWS-Speichers (AP 6) - Anpassung des MHWS-Speichermodells für Wärmeauskopplung und Kostenermittlung unterschiedlicher Speicherkonfigurationen (AP6) - Technoökonomische Bewertung der MHWS-Speichertechnologie mit Integration in Strom- und Wärmenetze und Untersuchung des Marktpotentials in Deutschland (AP7)
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
Architekt*innen, Planer*innen, Projektentwickler*innen und Komponentenhersteller*innen werden immer häufiger mit der Forderung nach einer ausgeglichenen CO2-Bilanz des Gebäudes durch die Integration von PV in Dach und Fassade konfrontiert. Hoher Planungsaufwand durch fehlendes Know-how und geringe Erfahrung verhindern jedoch oft die Umsetzung solcher Ziele. Schwierige Fragen sind oft: - Welche Flächen können und sollen mit PV belegt werden? - Welche Akteure sind wann im Bauprozess zu involvieren? - Ist der eingeschlagene Weg wirklich realisierbar? Gibt es (mehrere) Anbieter? - Wie soll die Energie genutzt werden (Eigenbedarf)? Werden Flächen für Speicher und Trassen benötigt? - Kostenermittlung und Erträge: Ist die Maßnahme wirtschaftlich? Konkret werden im Projekt Grundlösungen für die Verwendung von PV an Gebäuden erarbeitet. Die Einbindung von Herstellern sichert die Realisierbarkeit. Um den Handwerkermangel abzumildern, werden neben Handwerkern alle Solarfachkräfte adressiert. Digitale Modelle werden kurzfristig in einem neuen Industriestandard als VDI-Richtlinie zur Verfügung gestellt und über die Mitarbeit in diversen Normungsgremien veröffentlicht.
Ich hätte gerne eine Aufstellung der aufgewendet Arbeitszeit und den damit entstandenen Kosten des Ministers Backhaus sowie seines Ministeriums in Zusammenhang mit dem gestrandeten Wals. Ich bitte weiterhin um Unterscheidungen in reguläre Arbeitszeit und Überstunden. Und zuletzt um Termine Aufgaben etc.. Die aufgrund der Arbeit rund um den Wal nicht eingehalten wurden. Wurden diese Termine nachgeholt oder sind sie eventuell ersatzlos weg gefallen. Vielen Dank für ihre Unterstützung Freundliche Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) in Verbindung mit dem Bundesumweltinformationsgesetz (UIG) sowie hilfsweise nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) beantrage ich den Zugang zu den behördlichen Unterlagen bezüglich des Wolfsabschusses im Landkreis Wittenberg im April 2026. Da der Wolf nach Anhang IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union sowie nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dem strengsten Artenschutz unterliegt, ist eine Entnahme an extrem hohe rechtliche Hürden geknüpft. Eine Missachtung dieser Hürden berührt potenziell unionsrechtliche Vertragspflichten und stellt den Tatbestand einer Straftat dar. Vor diesem Hintergrund beantrage ich die Bereitstellung folgender amtlicher Dokumente und Informationen: 1. Der vollständige Text der Ausnahmegenehmigung (Entnahmeanordnung) zur Tötung des Wolfes im Landkreis Wittenberg inklusive der behördlichen Begründung. 2. Die behördliche Dokumentation zur Einhaltung des Elterntierschutzes (§ 22 Abs. 4 BJagdG i.V.m. artenschutzrechtlichen Vorgaben). Ich bitte um Herausgabe der Nachweise, wie im Vorfeld des Abschusses im April (Beginn der Welpenaufzucht/Elternzeit) rechtssicher ausgeschlossen wurde, dass ein für die Aufzucht notwendiges Elterntier getötet wird. 3. Die fachlichen Prüfprotokolle und Gutachten des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) bezüglich der betroffenen Nutztierbestände im Vorfeld der Genehmigung. Hierbei interessiert insbesondere der Nachweis, ob und inwiefern die gesetzlich vorgeschriebenen, zumutbaren Alternativen – wie die Errichtung und Optimierung von Zäunen und aktiven Herdenschutzmaßnahmen – nachweislich ausgeschöpft waren. 4. Die behördlichen Vorgaben und Identifikationskriterien, die den beauftragten Jägern zur zweifelsfreien Identifikation des freigegebenen Einzeltieres vor dem Schuss auferlegt wurden, um Fehlabschüsse zu verhindern. Zum Schutz personenbezogener Daten bin ich mit einer Schwärzung von Namen (z. B. von Jägern oder Sachbearbeitern) einverstanden, sofern dies die Herausgabe der sachlichen und rechtlichen Inhalte nicht behindert. Kostenregelung: Falls diese Anfrage Kosten verursacht, erteile ich hiermit eine Kostenzusage bis zu einer maximalen Höhe von 10,00 Euro. Sollten die voraussichtlichen Gebühren diesen Betrag übersteigen, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenaufstellung. Eine Gebührenerhebung für einfache elektronische Auskünfte lehne ich ab.
Kostenprognose der Bundesnetzagentur für Ausbau der Energieübertragungsnetze, Bewertung der Kostenschätzung sowie eines früheren Vergleichs der Kosten mit "einer Kugel Eis", Bewertung des Kernkraftausstiegs vor dem Hintergrund der Netzinfrastrukturkosten; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1071 |
| Europa | 102 |
| Kommune | 6 |
| Land | 108 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 28 |
| Wirtschaft | 17 |
| Wissenschaft | 358 |
| Zivilgesellschaft | 67 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 1031 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 78 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 79 |
| Offen | 1056 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1055 |
| Englisch | 190 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 10 |
| Datei | 2 |
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| Keine | 780 |
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| Webseite | 325 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 706 |
| Lebewesen und Lebensräume | 855 |
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