Ein Bericht der Health and Environment Alliance (HEAL) wurde am 24. April 2013 in deutscher Sprache in Berlin veröffentlicht. Er gibt einen Überblick über die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Gesundheitsschäden durch Luftverschmutzung und zum Beitrag von Kohlekraftwerken. Darüber hinaus beihaltet der Bericht die erstmalige Berechnung der gesundheitlichen Kosten, die infolge der Luftverschmutzung durch Kohlekraftwerke in Europa entstehen, sowie Stellungnahmen von führenden Gesundheitsexperten, medizinischen Fachleuten und Politikern zu ihren Bedenken im Hinblick auf Kohlestrom. Der Bericht leitet daraus Empfehlungen an die Politik sowie an Gesundheitsfachleute ab, wie die durch Kohlestrom verursachten externen Kosten reduziert werden können und wie die wirklichen Kosten von Kohlestrom bei energiepolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden sollten.
Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) hat am 16. Mai 2011 ihren zweiten Bericht an die Bundesregierung übergeben. Die NPE spricht der Bundesregierung in dem Bericht Empfehlungen für ihre künftige Politik im Bereich Elektromobilität aus. Der WWF kritisierte den Bericht scharf, da insbesondere die Berechnungen zu den Kosten von Elektroautos auf Basis eines industrieeigenen Modells erfolgten, das den Plattformteilnehmern nicht vollständig zugänglich gemacht wurde.
Kern des Forschungsprojektes war die Ermittlung von Potenzialen, Wirkungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Transformation hin zu einem ortsnahen Schmutz- und Regenwassermanagements mit dem Leitbild eines abflussfreien Stadtquartiers. Im Fokus standen dabei vor allem ein modellhafter Ansatz zur Ermittlung von Technikoptionen und Potenzialen einer dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung und Abkopplung auf Block- bzw. Quartiersebene, deren Bewertung in Bezug auf multidimensionale Wirkungen und Kosten, die Potenziale einer dezentralen Schmutzwasserbewirtschaftung sowie eine umfassende rechtliche Analyse von Hemmnissen in der Umsetzung und entsprechenden Änderungsbedarfen. Veröffentlicht in Texte | 34/2023.
Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021 Eine gemeinsame Erklärung von medizinischen, wissenschaftlichen und Public Health Fachgesellschaften und Institutionen zu den neuen Luftqualitätsleitlinien 2021 der Weltgesundheitsorganisation. Gesündere Luft für alle Nach jahrelanger intensiver Forschung und Beratung mit Expertinnen und Experten aus aller Welt hat die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) im September 2021 ihre globalen Luftqualitätsleitlinien aktualisiert (WHO 2021). Die neuen Luftqualitätsleitlinien (WHO Air Quality Guidelines) sind sehr ambitioniert und stellen die erheblichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit dar. Die neuen Leitlinien empfehlen eine mittlere jährliche Feinstaub PM2,5 -Konzentration von höchstens 5 µg/m³, eine mittlere jährliche Stichstoffdioxid (NO2)-Konzentration von höchstens 10 µg/m³, und für Ozon (O3) eine mittlere Konzentration während der Sommermonate von höchstens 60 µg/m³ (WHO 2021). Im Vergleich dazu lagen die bisherigen Werte für PM2.5 bei 10 µg/m3 und für NO2 bei 40 µgm3. Eine Empfehlung für eine maximale Ozon-Langzeitbelastung hatte es bisher nicht gegeben (WHO 2006). Obwohl die Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, hoffen wir, dass sie die Luftreinhaltepolitik in Europa und in anderen Regionen der Welt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien war dringend notwendig, da im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte eine überwältigende Menge an neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung gewonnen wurde. Die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit sind gravierend und betreffen fast alle Organsysteme des menschlichen Körpers (Thurston et al. 2017). Diese schädlichen Auswirkungen sind nicht auf hohe Belastungen beschränkt, sondern selbst bei niedrigen Konzentrationen deutlich unterhalb existierender gesetzlicher Grenzwerte zu beobachten. Besonders wichtig ist, dass bisher keine sicheren Schwellenwerte identifiziert werden konnten, unter denen Luftverschmutzung harmlos wäre (Brauer et al. 2019; Brunekreef et al. 2020; Dominici et al. 2019). Luftverschmutzung der Außenluft und in Innenräumen war 2019 für etwa 12% aller globalen Todesfälle mit verantwortlich. Damit rangiert Luftverschmutzung auf Platz 4 der wichtigsten Risikofaktoren für Krankheiten und Sterblichkeit weltweit und ist somit der wichtigste Risikofaktor nach Bluthochdruck, Rauchen und schlechter Ernährung (Murray et al. 2020). Es besteht inzwischen ein breiter Expertenkonsens darüber, dass Luftverschmutzung neben den oben erwähnten Schäden für die Gesundheit auch eine enorme finanzielle Belastung für die Gesellschaft verursacht. Die wirtschaftlichen Kosten beliefen sich im Jahr 2013 auf 5 Billionen US-Dollar allein für die globalen gesundheitsbezogenen externen Kosten, mit zusätzlichen 225 Milliarden US-Dollar durch verminderte Arbeitsproduktivität (Weltbankgruppe 2016). Für die Europäische Region der WHO beliefen sich die jährlichen wirtschaftlichen Gesamtkosten durch Gesundheitsauswirkungen und erhöhte Sterblichkeit auf ca. 1,6 Billionen US-Dollar (Angaben für 48 Staaten mit entsprechenden Daten, WHO-Regionalbüro für Europa, OECD 2015). Die neuen Luftqualitätsleitlinien der WHO kommen zur rechten Zeit: Die Europäische Union (EU) stellt derzeit ihre bisherige Luftreinhaltepolitik auf den Prüfstand und erarbeitet eine Aktualisierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (Europäische Kommission 2004, 2008). Neben einer erheblichen Absenkung der empfohlenen Richtwerte für PM2.5 und NO2 in der Außenluft ist die wichtigste Aussage der aktualisierten WHO Luftqualitätsleitlinien, dass jede Reduktion gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe gesundheitliche Vorteile bringt, selbst an Orten mit bereits relativ niedrigen Schadstoffkonzentrationen. Lineare Expositions-Wirkungs-Beziehungen bis hinunter zu den niedrigsten beobachtbaren Konzentrationen zeigen, dass alle Menschen von sauberer Luft profitieren (Huangfu und Atkinson 2020; Lee et al. 2020; Chen und Hoek 2020; Orellano et al. 2020; Zheng et al. 2021). Diese Erkenntnisse sind zentral für die Überarbeitung der europäischen Luftreinhaltepolitik. Die Erkenntnis, dass gesundheitsschädliche Auswirkungen der Luftverschmutzung bei allen, selbst bei den niedrigsten gemessenen Konzentrationen zu beobachten sind, ist ein Meilenstein für eine zukünftig bessere und effektivere Prävention von Luftschadstoffbezogenen Erkrankungen. Es ist ein Weckruf, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen zur Luftqualität überdacht werden müssen, um deutliche, weitere Verbesserungen zu erzielen. Die alleinige Regulierung von Maximalkonzentrationen, wie sie derzeit in den meisten Regelwerken zur Luftreinhaltung weltweit verankert ist(Kutlar Joss et al. 2017), führt zu keinem ausreichenden Schutz der Bevölkerung, da nach Erreichen fester gesetzlicher Grenzwerte wenig Anreiz für eine weitere Absenkung der Luftschadstoffkonzentrationen besteht. Die neuen Erkenntnisse zeigen jedoch wie wichtig es ist, auch Maßnahmen zur Herabsetzung der durchschnittlichen Belastung in der Bevölkerung zu ergreifen. Damit würden erhebliche Präventionseffekte erzielt, weil die gesamte Bevölkerung von solchen Reduktionen zu einer sauberen Luft hin profitiert. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel in der Luftqualitätsregulierung - vom ausschließlichen Fokus auf feste Grenzwerte hin zum Konzept einer Kombination fester Grenzwerte mit einer kontinuierlichen Senkung der immer noch zu hohendurchschnittlichen Belastung. So enthält beispielsweise das derzeitige Luftreinhaltegesetz der EU bereits ein unverbindliches Ziel zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration von PM2.5 (Europäische Kommission 2008). Die für 2022 anstehende Überarbeitung der EU-Gesetzgebung bietet die Möglichkeit, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen und verbindliche Ziele zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration für Luftschadstoffe in Kombination mit niedrigeren festen Grenzwerten einzuführen. Um entsprechende Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, sind umfassende und ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft, Wohnen) und auf allen Ebenen (international, national, lokal) erforderlich. Programme zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen bieten enormeVorteile für die Luftqualität und die Gesundheit. Der geschätzte gesundheitliche Nutzen einer verbesserten Luftqualität übersteigt bei weitem die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Für die USA wurde geschätzt, dass der Nutzen aus der geringeren Sterblichkeit, den niedrigeren medizinischen Ausgaben für luftverschmutzungsbedingte Krankheiten und der höheren Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa 30-mal größer ist als die Kosten für die Maßnahmen des Clean Air Act (US amerikanisches Luftreinhaltungsgesetz) der letzten 30 Jahre. Die Umsetzung der Maßnahmen führte insgesamt zu einer Nettoverbesserung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands der Bevölkerung (U.S. EPA. 2015). Auch in China war der Nutzen für die öffentliche Gesundheit 50 % größer als die Kosten für die Verbesserung der Luftqualität, die im letzten Jahrzehnt erzielt werden konnte (Zhang et al. 2019). In der Europäischen Union würden zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz , die über die derzeitigen Verpflichtungen hinausgehen, zu einem Nettonutzen mit positiven makroökonomischen Auswirkungen führen (Amann et al. 2017). Die Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird durch den engen Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen verstärkt. Eine Verringerung der Emission von Luftschadstoffen wirkt sich daher in der Regel auch positiv auf das Erreichen der Klimaneutralität aus und umgekehrt, sodass sich die Vorteile von Investitionen in einem Bereich doppelt bezahlt machen (Amann et al. 2014). Schlussfolgerungen Luftverschmutzung stellt weltweit eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar und verursacht selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen eine Reihe von schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Deshalb ist es wichtig, dass neben einer Absenkung von festen Grenzwerten auch die durchschnittliche Belastung der Bevölkerung abgesenkt wird. Der wirtschaftliche Nutzen einer besseren Luftqualität ist Berechnungen zu Folge erheblich höher als die Kosten für die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen. Diese Maßnahmen tragen außerdem zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Wir unterstützen entschieden die neuen ambitionierten Luftqualitätsleitlinien der WHO und empfehlen den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich, diese Luftqualitätsleitlinien als Leitfaden für umfassende und ehrgeizige Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt zu nutzen. Die gemeinsame Erklärung mit Pressekontakten und Quellen finden Sie hier
Ziel des Forschungsvorhabens war, aktuelle Daten über die Häufigkeit bildgebender Untersuchungsverfahren im stationären Bereich in Abhängigkeit von der Untersuchungsregion und dem Alter der Patienten zum Zeitpunkt der Untersuchung sowie deren Geschlecht und möglichst auch deren Versicherungsstatus zu erheben. Im Hinblick auf eine regelmäßige Übermittlung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Extraktion der Daten aus bestehenden Datenbeständen zu prüfen und nach Möglichkeit dauerhaft zu etablieren. Für drei unterschiedliche stationäre Einrichtungstypen (Allgemeinkrankenhäuser, Psychiatrische Fachkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen) mussten die erforderlichen Daten erhoben werden. Das erfolgte im Rahmen von drei Stichproben. Für die Allgemeinkrankenhäuser konnten Teile der zu erhebenden Daten auf der Grundlage von Sekundärdaten aller Krankenhäuser erfasst werden. Es wurde eine händische Literaturrecherche in den einschlägigen Fachzeitschriften für den Zeitraum 2004 bis 2014 durchgeführt. Gesucht wurde nach folgenden Stichworten „Kodierung“, „Dokumentation“, „Verschlüsselung“, „Erfassung von Erkrankungen/ Prozeduren“ und „Kodierfachkräfte“. Im 2. Arbeitsschritt wurden die relevanten Datenquellen, die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) und die „Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik“, beschrieben. Daran schloss sich eine Gegenüberstellung der beiden Datenquellen anhand der Gebührenordnungsziffern bzw. der Operationen- und Prozedurenkodes an. Abschließend erfolgte eine Diskussion über die Vor- und Nachteile der beiden Datenquellen. Es wurden zwei Workshops mit IT-Verantwortlichen von Krankenhäusern bzw. radiologisch tätigen Krankenhausärzten durchgeführt. Es konnten tiefgegliederte, einzelfallbezogene Daten von 29 Krankenhäusern akquiriert werden, die am Kalkulationsverfahren zur Ermittlung der Kosten der stationären Entgelte im Krankenhausbereich teilnehmen. Die Bereitstellung der Daten der Krankenhäuser liefert eine Stichprobe von 3,2 % aller im Jahr 2012 behandelten Krankenhauspatienten. Die Primärdatenerhebung wurde in Form von Repräsentativerhebungen bei Psychiatrischen Fachkliniken und Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt. Im Rahmen einer Sekundärdatenanalyse wurden die Daten von 29 Allgemeinkrankenhäusern (den sogenannten „Kalkulationskrankenhäusern“) ausgewertet. Hierzu wurden die „Kalkulationsdaten“, die diese Krankenhäuser an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln, partiell ausgewertet. Zusätzlich wurden die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zur Verfügung gestellten Daten der Begleitforschung zum DRG-System verwendet. Das betrifft die Prozeduren und Operationscodes von bildgebenden Verfahren. Die ermittelten Daten wurden nach Alter, Geschlecht, Erkrankung und radiologischer Leistung differenziert, gewichtet und hochgerechnet. Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse wurden eine Konzeption eines regelmäßigen Datentransfers entwickelt sowie die damit verbundenen Probleme, Hindernisse und Schwierigkeiten dargestellt.
Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt können Fördermittel für den Neubau, den Umbau oder die Erweiterung ihrer Feuerwehrhäuser bekommen. Auch Löschwasserteiche, Zisternen, Löschwasserbrunnen und ähnliche Entnahmestellen gehören zum Förderprogramm. Insgesamt stehen 11,52 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Das Geld stammt aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) nach den Regelungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung im ländlichen Raum (ELER). Unterstützt werden Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern. Die Höhe der Fördersumme richtet sich bei den Feuerwehrhäusern nach der Anzahl der Stellplätze. Der Fördersatz liegt bei 100 Prozent. Allerdings sind Planungskosten, Möbel und Inventar, der Kauf eines Grundstücks und die Umsatzsteuer nicht förderfähig. Ministerin Dr. Zieschang: „Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der für den Brandschutz zuständigen kommunalen Aufgabenträger in Sachsen-Anhalt zu stärken. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, um eine leistungsfähige Feuerwehrinfrastruktur zum Schutz der Bevölkerung vorzuhalten.“ Für interessierte Kommunen wird eine Informationsveranstaltung organisiert, an der Vertreterinnen und Vertreter sowohl in Präsenz als auch als Videoschaltkonferenz teilnehmen können. Die Veranstaltung ist für die 46. Kalenderwoche geplant. Details zum Ort und Datum der Veranstaltung sowie der Teilnahmelink werden ab dem 8. November 2021 auf den Seiten des Ministeriums für Inneres und Sport zu finden sein. Ministerium für Inneres und Sport Anträge können nach Veröffentlichung der Antragsformulare beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF) in Stendal eingereicht werden. Das erforderliche Merkblatt und die nötigen Antragsunterlagen sollen spätestens am 15. Dezember 2021 veröffentlicht werden. Anträge können bis 31. März 2022 gestellt werden. Dazu müssen unter anderem die Angaben zu den Auswahlkriterien und zu den Unterlagen der Kostenberechnung nach DIN276 vorliegen. Diese Unterlagen können ggf. nur bis zum 31. Mai 2022 vervollständigt werden. Die Auswahlkriterien sind unter folgendem Link zu finden: Europa und Internationales: Antragsstellung und Antragsauswahl (sachsen-anhalt.de) Datei: „Kriterien über die Vorhabenauswahl“, Seite 81-85 Zu beachten ist, dass die geförderten Vorhaben bis spätestens 30. Juni 2025 abgeschlossen sein müssen, das heißt, alle Rechnungen müssen bezahlt und der Schlusszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde eingereicht sein. Auch in der neuen EU-Förderperiode, die am 1. Januar 2023 beginnt, soll im Rahmen des Programms LEADER/CLLD eine Förderung von Feuerwehrhäusern möglich sein. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Franziska Höhnl Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Kern des Forschungsprojektes war die Ermittlung von Potenzialen, Wirkungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Transformation hin zu einem ortsnahen Schmutz- und Regenwassermanagements mit dem Leitbild eines abflussfreien Stadtquartiers. Im Fokus standen dabei vor allem ein modellhafter Ansatz zur Ermittlung von Technikoptionen und Potenzialen einer dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung und Abkopplung auf Block- bzw. Quartiersebene, deren Bewertung in Bezug auf multidimensionale Wirkungen und Kosten, die Potenziale einer dezentralen Schmutzwasserbewirtschaftung sowie eine umfassende rechtliche Analyse von Hemmnissen in der Umsetzung und entsprechenden Änderungsbedarfen. Die am Beispiel eines Leipziger Quartiers dargestellten Ergebnisse sind methodisch so nachzuvollziehen, dass eine Übertragbarkeit auf andere Kommunen gewährleistet wird. Der Bericht richtet sich vornehmlich an die Beteiligten in abwasserwirtschaftlichen und städtebaulichen Planungsabläufen. Darüber hinaus soll der Bericht weitere Forschung im Bereich urbaner Transformationsprozesse anstoßen. Quelle: Forschungsbericht
Luftverschmutzung ist aktuell der bedeutendste Umweltrisikofaktor für die menschliche Gesundheit. Das Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben dies in einer jüngst herausgegebenen Veröffentlichung gezeigt (WHO/OECD 2015). Die Ergebnisse wurden auf der Konferenz der Umwelt- und Gesundheitsminister der Mitgliedsländer der WHO-Region Europa 2015 in Haifa präsentiert. Das Umweltbundesamt (UBA) hat diese Angaben mit eigenen Berechnungen anhand einer von 2007 bis 2013 laufenden Zeitreihe zu feinstaubbedingten vorzeitigen Sterbefällen für Deutschland verglichen. Bei der Bestimmung der volkswirtschaftlichen Kosten durch diese Sterbefälle wurde der von OECD (2014) und WHO/OECD (2015) verwendete Ansatz zugrunde gelegt. Mit den Vergleichsrechnungen konnte trotz bestehender methodischer Unterschiede bspw. in der Bestimmung der Sterbefallzahlen eine in der Größenordnung gute Übereinstimmung zwischen den Berechnungen erzielt werden. Nach Berechnungen des UBA für die Jahre 2007 bis 2013 entstanden durch feinstaubbedingte Erkrankungen hervorgerufene vorzeitige Sterbefälle in Deutschland volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von jährlich zwischen circa 144 und 163 Milliarden Euro. Im Mittel lagen die volkswirtschaftlichen Kosten damit bei etwa 153 Milliarden Euro. <BR>Quelle: Kallweit, Dagmar; Bünger, Björn: Feinstaub macht krank und kostet Leben - Berechnung jährlich entstehender Kosten durch die Feinstaubbelastung in Deutschland [Elektronische Ressource] / Dagmar Kallweit ; Björn Bünger. - S. 69-72 : graph. Darst. In: UMID : Umwelt und Mensch - Informationsdienst ; Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin, Verbraucherschutz. - (2015), H. 2,S. 69
Liebe Leserin, lieber Leser, gerade jetzt im Sommer ist Trinkwasser aus dem Hahn der ideale Durstlöscher: gesund, umweltfreundlich und preiswert. Damit das auch so bleibt, möchte das UBA auf ein drängendes Problem hinweisen: die Belastung unseres Grundwassers mit Nitrat durch die intensive Landwirtschaft. Mehr dazu in diesem Newsletter. Empfehlen möchten wir Ihnen außerdem unsere frisch erschienene Jahrespublikation "Schwerpunkte 2017" – diesmal unter anderem zum Thema Innenraumluft – und unseren neuen Erklärfilm zu "Fast Fashion" – den Schattenseiten der schnelllebigen und günstigen Mode. Des Weiteren im Fokus: der Verkehr. Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, muss schnellstens umgesteuert werden. Weiteren Handlungsbedarf in Sachen Umwelt- und Klimaschutz zeigt unsere neue Broschüre „Daten zur Umwelt 2017“ auf. Aber auch Erfolge gibt es in dieser Newsletter-Ausgabe zu vermelden: Bei der grünen Stromerzeugung endete das erste Halbjahr 2017 mit einem Rekordmonat – und Wilma, UBAs erster Schimmelspürhund, hat erfolgreich ihre Prüfung gemeistert. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Der Preis der Überdüngung: Zu viel Gülle & Co. könnten Wasser teurer machen Wird mehr Dünger ausgebracht, als Pflanzen und Boden aufnehmen können, belastet das das Grundwasser. Quelle: countrypixel / Fotolia.com Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und in Deutschland von bester Qualität. Das wird auch in den kommenden Jahren so bleiben. Doch zu welchem Preis? In mehr als 27 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland wird die Qualitätsnorm der EU-Wasserrahmenrichtlinie für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter überschritten. Auch in der Trinkwasserverordnung ist dieser Grenzwert festgelegt. Er soll sicherstellen, dass bei Aufnahme des Wassers in üblichen Mengen keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hervorgerufen werden. Um diesen Grenzwert einzuhalten, ergreifen Wasserversorger zum Teil seit Jahren Maßnahmen, die sich bereits heute auf die Trinkwasserpreise auswirken. So müssen sie zum Beispiel tiefere Brunnen bohren oder auf unbelastete Grundwasservorräte ausweichen, um durch das Beimischen von unbelastetem Wasser den Grenzwert einzuhalten. Betroffen sind vor allem Regionen, in denen viele Nutztiere gehalten und deshalb zu große Mengen Gülle und Mist ausgebracht werden, sowie Regionen, in denen viel Mineraldünger für Obst-und Gemüseanbau eingesetzt wird. Wird die Überdüngung auf diesen Standorten nicht bald zurückgefahren, könnte der Nitratgehalt des Grundwassers stark ansteigen, warnt das UBA. Denn das Reservoir an Stoffen, die im Untergrund für einen Abbau von Nitrat sorgen, erschöpft sich nach und nach, sodass es innerhalb kurzer Zeit zu einem sprunghaften Anstieg der Nitratbelastung kommen kann. Eine neue Studie im Auftrag des UBA zeigt: Wenn die Wasserversorger keine Ausweichmöglichkeiten mehr haben, müssen sie das Rohwasser technisch aufwändig reinigen. Dies könnte eine Steigerung der Trinkwasserpreise in den betroffenen Regionen von 32 bis 45 Prozent (je nach Belastung und Aufbereitungsmethode) bedeuten. Verfahren, mit denen Nitrat aus dem Trinkwasser entfernt werden kann, sind teuer – wesentlich teurer als Vorsorgemaßnahmen: Die im Juni 2017 in Kraft getretenen neuen Regelungen der „Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen“ werden die Landwirtschaft nach Schätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums etwa 112 Millionen Euro im Jahr kosten. Werden die Nitrateinträge ins Grundwasser nicht zurückgefahren, kann dies nach Berechnungen der UBA-Studie die Wasserversorger – und damit die Verbraucherinnen und Verbraucher als Trinkwasserkunden – zwischen 580 und 767 Millionen Euro pro Jahr kosten. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Mit den Neuregelungen in der Düngeverordnung wurden lange überfällige Schritte eingeleitet, die hoffentlich die Belastungen so weit senken, dass den Trinkwasserkunden die teure Aufbereitung erspart bleibt. Wichtig sind jetzt eine konsequente Umsetzung und verstärkte Kontrollen in den betroffenen Regionen. Falls sich diese Belastungen nicht verringern, müssten weitere und strengere Auflagen für die Landwirtschaft erfolgen.“ Auf Kritik der Bauernverbände an der Studie hat das UBA in offenen Briefen Stellung genommen. „Subventionen spielen eine unselige Rolle“ UBA-Präsidentin Maria Krautzberger im Interview mit der Frankfurter Rundschau über den Diesel-Skandal, Schadstoffe, Glyphosat und die deutsche Landwirtschaft (23.07.2017) Alles OK in Bad und WC? So werden Sie Schmutz, Schimmel und verstopfte Rohre nachhaltig los Welche Folgen haben Reinigungsmittel auf die Umwelt? Marcus Gast, UBA-Experte für Wasch- und Reinigungsmittel, in der Sendung "Haushalts-Check" des WDR-Fernsehen (ab Minute 16; 31.05.2017) Asbest und die Folgen: Die tödliche Faser Dr. Heinz-Jörn Moriske vom UBA in der Sendung „Marktplatz“ des Deutschlandfunks (08.06.2017) Bahn frei fürs Fahrrad: Neues Radgesetz in Berlin Wem gehört die Straße? Wie können Radfahrer sicherer durch die Stadt kommen? Politik, Stadtplaner und Umweltschützer setzen sich für ein Umdenken im Stadtverkehr ein. Dr. Katrin Dziekan vom UBA und weitere Gesprächsgäste in der Sendung "Länderzeit" des Deutschlandfunks (14.06.2017) Wasserkosten: Preis der Gülle Das Umweltbundesamt warnt, dass die hohe Nitratbelastung im Grundwasser die Wasserversorger vor Probleme stellt. Artikel in der Süddeutschen Zeitung (10.06.2017) Sand zum Bauen wird knapp Wüstensand gibt es genug. Weltweit wird aber der grobkörnigere Meeres- und Küstensand knapp, der zum Bauen benötigt wird. UBA-Experte Hermann Kessler spricht in der Radiosendung "Notizbuch" (Bayern 2) von wahrer Ausbeutung. (29.06.2017) Deutschlands Schadstoffgedächtnis Jeden Tag sind wir vielen verschiedenen Umweltgiften ausgesetzt. Die Umweltprobenbank dokumentiert, welche Stoffe sich in uns anreichern – und verboten werden sollten. UBA-Toxikologin Dr. Marike Kolossa im SWR-Fernsehen (13.07.2017) ... ein Hund beruflich im UBA? (Folge 2) Hündin Wilma und UBA-Mitarbeiterin Dr. Kerttu Valtanen mit dem Zertifikat des BSS Quelle: Umweltbundesamt Geschafft! UBA-Terrierdame Wilma – wir berichteten in UBA aktuell 5/2015 – ist nun anerkannter Schimmelspürhund. Fehlerfrei absolvierte sie sowohl die Wesensprüfung als auch die Suchprüfung des Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS). Mit ihrer Halterin Dr. Kerttu Valtanen aus dem UBA-Fachgebiet „Mikrobiologische Risiken“ hat die heute zweijährige Parson Russel-Hündin seit ihrem dritten Lebensmonat das Aufspüren zehn verschiedener Schimmelpilzarten und mehrerer Bakterienarten auf verschiedenen Baumaterialien wie Gipskarton oder Mineralwolle trainiert. Die Zertifizierung von Spürhundteams durch die BSS-Prüfung ist ein wesentlicher Beitrag, um die Qualität der Schimmelspürhunde in Deutschland langfristig zu verbessern. Zurzeit gibt es in Deutschland zehn BSS-zertifizierte Hunde. Unter aktiver Mitarbeit des UBA wurden auch internationale Seminare und Workshops zum fachlichen Austausch zwischen Spürhundeführerinnen und -führern organisiert. Mit hochwertiger, seriöser Schimmelspürhundearbeit ist es möglich, verdeckte Schimmelschäden erfolgreich zu lokalisieren. Für das UBA ein Thema, da solche Schäden auch ein Gesundheitsrisiko sein können. In Zukunft soll Hündin Wilma in UBA-Studien zur Suche verdeckter Schimmelschäden eingesetzt werden. Aber auch ihr Training geht weiter, denn auch ein Schimmelspürhund lernt nie aus.
Die Zustandsbestimmung der Oberflächenwasserkörper (OWK) und Grundwasserkörper (GWK) entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den 2. Bewirtschaftungsplan hat gezeigt, dass weiterhin Umweltqualitätsnormen und Schwellenwerte für Schadstoffe überschritten werden. Diese sind in erster Linie durch historische Schadstoffeinträge aus Industrie und Bergbau sowie Altlasten bedingt. Sie spiegeln sich heute noch vielfach in einer hohen Sedimentbelastung wider. Aktuelle Einträge wie zum Beispiel aus urbanen Bereichen oder aus der Landwirtschaft sind im Vergleich dazu wesentlich geringer. Für die betroffenen Wasserkörper sind Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie abzuleiten und umzusetzen. Sollte dies nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig sein, ist die Inanspruchnahme weniger strenger Bewirtschaftungsziele für die betroffenen OWK zu prüfen. Ziel des Schadstoffkonzeptes Sachsen-Anhalt 2015-21 ist die Schaffung von Grundlagen zur Planung von zielgerichteten Maßnahmen und deren Umsetzung im Rahmen der Bewirtschaftungszeiträume sowie für gegebenenfalls erforderliche Ableitung, Festlegung und Begründung weniger strenger Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das Schadstoffkonzept 2015-2021 können Sie hier hier herunterladen (pdf, ca. 0,1 MB). Im Einzelnen soll das Schadstoffkonzept eine Übersicht über die Schadstoffbelastung der betroffenen Wasserkörper unter Einbeziehung aller in Sachsen-Anhalt verfügbaren Daten liefern, die Darstellung bzw. ggf. die Ermittlung der Ursachen und Quellen von Schadstoffbelastungen in den betroffenen Wasserkörpern beinhalten, den Bedarf für ein Ermittlungsmonitoring bzw. weitere erforderliche Untersuchungen aufzeigen, Maßnahmen und Kosten zur Reduzierung der Schadstoffbelastung im zweiten und ggf. dritten Bewirtschaftungszeitraum benennen, eine Abschätzung der Wirkung von Maßnahmen einschließen sowie die Grundlage für die Inanspruchnahme von Ausnahmen gemäß Artikel 4 EG-WRRL liefern, Auswirkungen auf weitere Planungen betrachten. Die Koordinierung / Begleitung der Arbeiten zur Umsetzung des Schadstoffkonzeptes erfolgt durch die Ad hoc AG Schadstoffe unter Leitung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW). In der Ad hoc AG Schadstoffe arbeiten nachfolgende Institutionen mit: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen Anhalt (MULE) Landesverwaltungsamt (LVwA) Landesamt für Umweltschutz (LAU) Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ) Im Bearbeitungszeitraum 2009 bis 2015 erfolgten umfangreiche Arbeiten zur Darstellung der Schadstoffbelastung in den betroffenen Wasserkörpern und zur Identifizierung der Ursachen und Quellen von Schadstoffbelastungen. Darauf aufbauend werden in das Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt seit 2011 erforderliche Untersuchungen zu Ermittlungszwecken aufgenommen. Außerdem wurden ab 2011/12 mehrere Detailuntersuchungen zur Schließung von Kenntnislücken durch beauftrage Ingenieurbüros ausgeführt. Für einzelne OWK und GWK sind die Untersuchungen abgeschlossen und Maßnahmevorschläge bzw. angepasste Umweltziele erarbeitet. Der sich aus dem Schadstoffkonzept ergebende Leistungsumfang für den 2. Bewirtschaftungszeitraum (2015-2021) wurde durch Priorisierung der Ergebnisse aus der Ursachenermittlung abgeleitet und in Form einer konkretisierten Maßnahmeplanung wasserkörperbezogen aufbereitet. Schwerpunkte bei der Umsetzung bis 2021 bilden: OWK mit Altlastenbezug, OWK / GWK mit Pflanzenschutzmittel-Belastungen, OWK mit unklaren Belastungsursachen Fertigstellung: 2015 Auftragnehmer: Tauw GmbH Im Ergebnis der in 2015 fertiggestellten Gewässersystemanalyse zur Schadstoffsituation im Gewässer Wipper konnten Schadstoffquellen und Gewässerabschnitte als Haupteintragsbereiche für den Schadstofftransfer in die Wipper identifiziert und abgegrenzt werden. Die Abschlussdokumentation finden Sie hier . Detaillierte Informationen zum erreichten Arbeitsstand im 1. Bewirtschaftungszeitraum 2009- 2015 finden Sie hier: Sachstandsbericht 2013 Oberflächengewässer (pdf, ca. 0,3 MB) Sachstandsbericht 2013 Grundwasser (pdf, ca. 0,6 MB) Informationen zur Umsetzung des Sedimentmanagementkonzeptes finden Sie hier .
Origin | Count |
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Bund | 1109 |
Land | 38 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 1072 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 45 |
Umweltprüfung | 6 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
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geschlossen | 67 |
offen | 1080 |
Language | Count |
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Deutsch | 1145 |
Englisch | 165 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
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Archiv | 3 |
Datei | 5 |
Dokument | 28 |
Keine | 798 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 335 |
Topic | Count |
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Boden | 738 |
Lebewesen & Lebensräume | 757 |
Luft | 596 |
Mensch & Umwelt | 1147 |
Wasser | 572 |
Weitere | 1118 |