Am 23. September 2015 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Das Fördervolumen wird auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr verdoppelt.
Der vorliegende Bericht gibt Informationen und Einschätzungen zur Situation der KWK in Deutschland und deren zukünftiger Entwicklung zu geben. Diese wurden Ergebnisse eines Forschungsvorhabens sollen die Erreichbarkeit des u. a. im KWKG und in der Koalitionsvereinbarung formulierten KWK-Ziels prüfen. Demnach soll sich der Anteil der KWK-Netto-Stromerzeugung an der Gesamtstromerzeugung von 12,5 auf 25 % bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln. Weiterhin dienten die hier zusammengestellten Informationen als Basis für die Novellierung des KWKG im Jahr 2012. Ausgehend von den sich abzeichnenden Entwicklungen in den vergangenen Jahren, werden in diesem Bericht der zukünftige Ausbau abgeschätzt, Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt, Instrumente zur Förderung der KWK eruiert und beschrieben und schließlich Handlungsempfehlungen ausgesprochen..<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>
Der Bundestag hat am 24. Mai 2012 einen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beschlossen. Bis 2020 soll die Technik bei der Stromerzeugung einen Anteil von 25 Prozent erreichen. Union und FDP stimmten dafür, die Grünen dagegen. SPD und Linke enthielten sich. Das Gesetz sieht eine bessere Förderung von Neuanlagen vor, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Ebenso sollen bestehende Kraftwerke leichter nachgerüstet und modernisiert werden können. Zudem werden Wärmespeicher gefördert. Diese ermöglichen es, Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zeitweise stärker stromgeführt zu betreiben. Das wiederum gleicht die unregelmäßig anfallende Einspeisung von Strom aus den erneuerbaren Energien aus.
Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz). Es schafft Perspektiven für Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), fördert gezielt die Umstellung von Kohle auf Gas und stellt Kohärenz mit anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende her. Hierfür wird unter anderem der Förderrahmen bis Ende 2022 verlängert. Damit haben Anlagenbetreiber mehr Sicherheit bei ihren Planungen. KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, werden hingegen nicht mehr gefördert. Finanziert wird die Förderung durch eine Umlage auf den Strompreis. Das Gesetz hebt den Kostendeckel der Umlage auf 1,5 Milliarden Euro jährlich an.
Der vorliegende Bericht gibt Informationen und Einschätzungen zur Situation der KWK in Deutschland und deren zukünftiger Entwicklung zu geben. Diese wurden Ergebnisse eines Forschungsvorhabens sollen die Erreichbarkeit des u. a. im KWKG und in der Koalitionsvereinbarung formulierten KWK-Ziels prüfen. Demnach soll sich der Anteil der KWK-Netto-Stromerzeugung an der Gesamtstromerzeugung von 12,5 auf 25 % bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln. Weiterhin dienten die hier zusammengestellten Informationen als Basis für die Novellierung des KWKG im Jahr 2012. Ausgehend von den sich abzeichnenden Entwicklungen in den vergangenen Jahren, werden in diesem Bericht der zukünftige Ausbau abgeschätzt, Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt, Instrumente zur Förderung der KWK eruiert und beschrieben und schließlich Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Veröffentlicht in Climate Change | 02/2014.
Indikator: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Die wichtigsten Fakten Die durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugte Strommenge ist bis 2017 fast kontinuierlich gestiegen. Der Rückgang der KWK-Stromerzeugung zwischen 2017 und 2018 liegt an der Änderung der Energiestatistik: Seit 2018 werden KWK-Anlagen genauer erfasst. Im KWK-Gesetz ist festgeschrieben, dass im Jahr 2025 durch KWK 120 Terawattstunden (TWh) Strom erzeugt werden sollten. Das Ziel von 110 TWh für das Jahr 2020 wurde mit 112 TWh erreicht. Welche Bedeutung hat der Indikator? Bei der Stromerzeugung entsteht üblicherweise auch Wärme, die in konventionellen Kraftwerken in der Regel ungenutzt bleibt. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird diese verwendet. KWK-Systeme haben somit einen deutlich höheren Brennstoffausnutzungsgrad im gekoppelten Betrieb. Sie nutzen einen deutlich größeren Teil der in den Brennstoffen enthaltenen Energie als herkömmliche Systeme. Im Vergleich zu einer Anlage auf dem neuesten Stand der Technik, die Strom und Wärme separat erzeugt, sind bis zu 20 % Einsparungen an Primärenergie möglich. Verringert sich der Energiebedarf, sinken auch die mit der Energiebereitstellung und -wandlung verbundenen Umweltbelastungen. Beispielsweise lässt sich der Ausstoß von Treibhausgasen verringern, wenn verstärkt auf KWK gesetzt wird. Auch der Bedarf an Energieträgern nimmt ab. Der Einsatz von KWK kann so zu einer ressourcensparenden Wirtschaftsweise beitragen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Stromerzeugung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung hat sich positiv entwickelt: Die erzeugte Elektrizität stieg von 78 TWh im Jahr 2003 auf 109 TWh im Jahr 2022. Dieser Zuwachs wurde vor allem durch den Ausbau der Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung sowie durch den Zubau der Erdgas-KWK getragen. Der Rückgang von 2017 auf 2018 ist im Wesentlichen auf eine verbesserte energiestatistische Erfassung der KWK-Anlagen ab 2018 zurückzuführen (für weitere Informationen siehe Gores, Klumpp 2018 ). Der moderate Rückgang seit 2018 bis 2020 um etwa 1,8 % auf 112 TWh spiegelt die reduzierte Nachfrage nach Strom in diesem Zeitraum wider. Der Rückgang basiert hauptsächlich auf der Stilllegung von KWK-Anlagen, die auf Basis von Stein- und Braunkohle betrieben wurden. Im gleichen Zeitraum ist die gesamte Nettostromerzeugung um 9,8 % zurückgegangen. Mit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes KWKG) zum 01.01.2016 wurde als Ziel festgeschrieben, dass im Jahr 2020 Strom im Umfang von 110 TWh und im Jahr 2025 120 TWh aus KWK-Anlagen erzeugt werden soll. Mit den Regelungen des neuen Gesetzes sollen die Rahmenbedingungen für KWK verbessert werden. Insgesamt zeigt das Gesetz positive Wirkungen. Die KWK-Stromerzeugung im Jahr 2020 lag 7 TWh über dem Zielwert für dieses Jahr. Wie wird der Indikator berechnet? Der Indikator basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes für öffentliche und industrielle Kraftwerke ( Monatsbericht über die Elektrizitätsversorgung sowie Fachserie 4, Reihe 6.4 ). Durch diese Erhebungen werden jedoch nicht alle Anlagen erfasst. Deshalb wurden Modelle entwickelt, um auch die Stromerzeugung durch weitere Anlagen einbeziehen zu können: In Gores et al. 2014 sowie Baten et al. 2014 werden die Modelle und Berechnungsverfahren näher beschrieben. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)" sowie im Themen-Artikel „ Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Energiesystem “ .
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) leistet durch effiziente Strom- und Wärmeerzeugung einen Beitrag zur deutschen Energiewende. Die Novellierung des KWKG und die andauernde Diskussion zur Frage nach der Zukunft der (fossilen) KWK in einem zunehmend erneuerbaren Energiesystem sind Anlass für das Umweltbundesamt mit einem kompakten Sachstandspapier über den Status quo der KWK zu dieser Diskussion beizutragen. Das Papier gibt einen Überblick über typische KWK-Techniken und die Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK. Es stellt den Klimaschutzbeitrag der KWK sowie mit KWK verbundene Umwelteffekte dar. Zudem beinhaltet das Papier einen Überblick über den rechtlichen Rahmen, in den die KWK eingebettet ist. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Es wird ein umfassender Überblick über den Stand der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie den der netzgebundenen Wärmeversorgung gegeben. Die in den Jahren 2009-2012 erfolgte KWK- und Wärmenetz-Förderung durch das KWKG wird dargestellt und ins Verhältnis zu den Ergebnissen anderer Förderinstrumente gestellt. Mit Hilfe einer Analyse verschiedener Literaturquellen zu Potenzialen der KWK und der netzgebundenen Wärmeversorgung sowie einer anlagenscharfen Betrachtung von im Bau befindlichen und geplanten Kraftwerken, wird unter Berücksichtigung der zuvor gewonnenen Erkenntnisse über die in den letzten Jahren erfolgten Entwicklung, der zukünftige Ausbau der KWK abgeschätzt. Eine Analyse der Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen wird für verschiedene Anlagengrößen durchgeführt. Ein Überblick über Instrumente mit Bezug zur KWK wird gegeben (KWKG, EEG, Emissionshandel). Darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Kohleausstieg als Gelegenheit für treibhausgasneutrale Wärmenetze Wärmenetze versorgen viele Gebäude mit Energie zum Heizen und für Warmwasser. Wärmenetze müssen künftig Gebäude treibhausgasneutral versorgen. Oft kommt die Energie heute noch aus fossil versorgten Heizkraftwerken. Für viele Wärmenetze fällt durch den Kohleausstieg die bisher wichtigste Wärmequelle weg. Ein „Erneuerbare-Wärme-Infrastruktur-Gesetz“ könnte wichtige Weichen stellen und Planungssicherheit geben. In der Studie „Dekarbonisierung von Energieinfrastrukturen“ wurde im Auftrag des Umweltbundesamts untersucht, was der Kohleausstieg für heutige Wärmenetze bedeutet und wie sie künftig treibhausgasneutral werden können. Dafür wurden sechs sehr unterschiedliche Wärmenetze genauer betrachtet und in enger Zusammenarbeit mit den Vertreter*innen der lokalen Praxispartner vor Ort treibhausgasneutrale Zukunftsszenarien für die Netze entwickelt. Es zeigte sich, dass die Wärmenetze durch den Kohleausstieg vor sehr unterschiedlichen Herausforderungen stehen. Soll nicht von Kohle auf einen anderen fossilen Energieträger wie Erdgas für die Versorgung gewechselt werden, ergeben sich in der Folge auch sehr unterschiedliche Versorgungstechniken für die verschiedenen Standorte. Je nach lokalen Gegebenheiten – wie dem Zustand der versorgten Gebäude, dem Datum für den geplanten Kohleausstieg und die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen – kommen beispielsweise Geothermie, industrielle Abwärme oder Flusswasser-Großwärmepumpen in den Entwicklungsvarianten für die Praxisbeispiele zum Einsatz. Diese Ergebnisse wurden in Interviews mit Vertreter*innen der Praxispartner*innen, der kommunalen Stellen vor Ort und weiteren Akteuren*Akteurinnen diskutiert und in den lokalen Kontext eingeordnet. Es zeigt sich, dass politische Anpassungen der Rahmenbedingungen nötig sind, um im Zuge des Kohleausstiegs einen möglichst schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien durch die Betreibenden der Wärmenetze wirtschaftlich zu realisieren. Als Kern dieser Anpassungen schlagen die Autorinnen*Autoren der Studie als Empfehlung an die Politik ein „Erneuerbare-Wärme-Infrastruktur-Gesetz“ (EWG) vor. Es berücksichtigt sowohl die technischen, sozio-ökonomischen, planerischen, ökologischen und institutionellen Rahmenbedingungen. Es soll die Hemmnisse auf den verschiedenen Ebenen abbauen und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen ermöglichen. Den Kern des erarbeiteten „Erneuerbare-Wärme-Infrastruktur-Gesetz“ bilden die folgenden Vorschläge: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sollte gesetzlich garantiert werden. Für die langen Zeiträume bei der anstehenden Transformation von Wärmenetzen sollte die BEW, als wichtigstes Instrument für die Dekarbonisierung von Wärmenetzen, mehr Sicherheit bei der Planung geben. Die kommunale Wärmeplanung sollte verpflichtend werden. Sie hilft Kommunen planerische Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wärmeversorgung eine gemeinsame Richtung bei der Dekarbonisierung einzuschlagen. Verpflichtende Dekarbonisierungsziele auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045 für Wärmenetze Im Zusammenspiel mit den Transformationsplänen der BEW und kommunaler Wärmeplanung sollen diese helfen die Dekarbonisierung von Wärmenetzen sicherzustellen. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollte angepasst werden. Aktuell existieren BEW und KWKG parallel für verwandte und teils gleiche Fördergegenstände. Hier können teilweise Überschneidungen abgebaut werden und dadurch die Dekarbonisierung von Wärmenetzen zielführend begleitet werden. Anpassung bei der energetischen Bewertung von Fernwärme Noch schneiden fossilversorgte KWK-Anlagen bei der energetischen Bewertung von Fernwärme sehr gut ab. Das ist mit Blick auf die Wärmewende nicht mehr sinnvoll, so dass begleitend zum EWG Anpassungen der Bewertungsmethode vorgeschlagen werden. Der Umbau von Infrastruktur ist langwierig. Damit ist es umso wichtiger, dass schnell mit der Planung der Transformation hin zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen – ohne Kohle oder fossiles Gas – begonnen wird. Liegen Pläne vor, können auch bei allen Arbeiten am Netz die in der Zwischenzeit anstehen, immer schon auf einen dekarbonisierten Zielzustand hingearbeitet werden. So können sich zum Teil auch Lock-ins verhindern lassen. Beispielsweise, wenn bei einer Erneuerung von Teilen des Wärmenetzes gleich ein neuer Rohrdurchmesser verlegt wird, der künftig mit dem Wechsel der Versorgungstechnik ohnehin notwendig werden wird. Der anstehende Kohleausstieg bietet eine große Gelegenheit diese Pläne schnell Realität werden zu lassen – wenn die von der Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen stimmen.
Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm
Origin | Count |
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Bund | 25 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 15 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 4 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 7 |
offen | 19 |
Language | Count |
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Deutsch | 26 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Datei | 4 |
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Keine | 16 |
Webseite | 9 |
Topic | Count |
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Boden | 15 |
Lebewesen & Lebensräume | 14 |
Luft | 15 |
Mensch & Umwelt | 26 |
Wasser | 11 |
Weitere | 23 |