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Solarpotenzialflächen Hamburg

Dieser Datensatz bildet die ausgewerteten Solarpotenzialflächen ab. Diese Daten sind hinsichtlich ihrer Eignung für Photovoltaikanlagen klassifiziert und werden gemäß der Eignungsklasse farbig differenziert dargestellt. Die Klassifizierung wird in der Legende erläutert. Datengrundlage: Frühjahrsbefliegung 2022 Beschreibung der Attributtabelle: Layer "Gebäude" - Gebäude_ID: Eindeutige ID je Gebäude - Eignung_PV: Gesamteignungskategorie Photovoltaik der bestgeeigneten Dachseiten des Gebäudes - Eignung_ST: Durchschnittliche Gesamteignungskategorie Solarthermie der geeigneten Dachseiten des Gebäudes - Leistung: Insgesamt auf allen geeigneten Dachseiten des Gebäudes installierbare Leistung in kWp - Fläche_PV: Dachfläche in Quadratmetern, die sich für die Installation einer Photovoltaikanlage eignet (m²) - Anzahl_Module - Kalkulation_PV: Verlinkung zum Wirtschaftlichkeitsrechner (Photovoltaik) - Kalkulation_ST: Verlinkung zum Wirtschaftlichkeitsrechner (Solarthermie) - Adresse: Adresse bestehend aus Straße, Hausnummer und Ort Layer "Dachseiten" - Fläche_Dachseite: Fläche in Quadratmeter [m²] - Ausrichtung: Ausrichtung der Dachseite in Grad [°] - Aufständerung: Gibt an, ob eine Aufständerung empfohlen wird (0 = nein / 1 = ja) - Gebäude_ID: Eindeutige ID je Gebäude - Eignung_PV: Gesamteignungskategorie Photovoltaik - Eignung_ST: Gesamteignungskategorie Solarthermie - Ertrag_kWp_ohneAufstd: Ertrag der Anlage in Kilowattstunden pro Jahr pro installiertem Kilowatt peak Leistung (kWh/kWp/a) (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 0) - Ertrag_kWp_mitAufstd: Ertrag der Anlage in Kilowattstunden pro Jahr pro installiertem Kilowatt peak Leistung (kWh/kWp/a) (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 1) - Ertrag_kWh_ohneAufstd: Gesamtertrag der Anlage in Kilowattstunden pro Jahr ohne Nutzung einer Aufständerung (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 0) - Ertrag_kWh_mitAufstd: Gesamtertrag der Anlage in Kilowattstunden pro Jahr ohne Nutzung einer Aufständerung (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 1) - Anzahl_Module - Einstrahlung_ohneAufstd: Auf diese Dachseite durchschnittlich eintreffende Einstrahlung in Prozent vom lokal maximal möglichen Wert (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 0) - Einstrahlung_mitAufstd: Auf diese Dachseite durchschnittlich eintreffende Einstrahlung in Prozent vom lokal maximal möglichen Wert (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 1) - Power: Installierbare Leistung auf der Dachseite in Kilowatt peak (kWp). Hinweis: Die Leistung kann im Wirtschaftlichkeitsrechner modulgenau berechnet wird. - Fläche_PV: Dachfläche in Quadratmetern, die sich für die Installation einer Photovoltaikanlage eignet (m²) - Fläche_ST: Dachfläche in Quadratmetern, die sich für die Installation einer solarthermischen Anlage eignet (m²) - Dach_ID: Eindeutige ID je Dachseite innerhalb eines Gebäudes - Schatten_ohneAufstd: Reduzierung der auf die Dachfläche einfallenden Einstrahlung durch Verschattung in Prozent pro Jahr (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung=0) - Schatten_mitAufstd: Reduzierung der auf die Dachfläche einfallenden Einstrahlung durch Verschattung in Prozent pro Jahr (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung=1) - Neigung: Neigung der Dachseite in Grad (°)

Deutsche Solaranlagen produzieren erstmals Strom mit über 20.000 MW Leistung

Am 25. Mai 2012 erreichte Deutschland einen neuen Weltrekord bei der Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Bei wolkenlosem Himmel waren am Mittag erstmals deutsche Solaranlagen mit über 20.000 MW Leistung am Netz und haben umweltfreundlichen Strom produziert, teilte das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in Münster mit. Die solare Kraftwerksleistung erreichte am Mittag 22.000 MW. Das entspricht der Leistung von mehr als 20 Atomkraftwerken.

Erstes privat entwickelte Wasserkraftwerk geht in Uganda an Netz

Am 9. Februar 2012 ging in Bujagali (Uganda) das erste privat entwickelte Wasserkraftwerk Subsahara-Afrikas ans Netz. Das Kraftwerk wird mit seiner installierten Leistung von 250 MW die verfügbare Stromerzeugungskapazität Ugandas um mehr als 50 % erweitern und damit die Energieversorgung von Wirtschaft und Bevölkerung verbessern. Das Wasserkraftwerk soll in zweierlei Hinsicht Modellcharakter haben: Es konnten Privatinvestoren für ein Hochrisikoland gewonnen werden. Darüber hinaus ist es durch begleitende Umwelt- und Sozialmaßnahmen gelungen zu zeigen, wie der Bau von Wasserkraftwerken für die Menschen und die Umwelt verträglich gestaltet werden kann. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 870 Millionen US-Dollar.

Offshore-Windpark „DanTysk“ wird feierlich eröffnet

Am 30. April 2015 eröffneten Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Schwedens Wirtschaftsminister Mikael Damberg sowie Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und Torsten Albig, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, zusammen mit Magnus Hall, Präsident und CEO von Vattenfall und Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung, im Rahmen einer Festveranstaltung in Hamburg den Offshore-Windpark „DanTysk“ . Das Offshore-Windkraftwerk DanTysk 70 Kilometer westlich der Insel Sylt ist das erste gemeinsame Infrastrukturprojekt, das Vattenfall und die Stadtwerke München im Rahmen der Energiewende erfolgreich umsetzen. An der für den Bau und den Betrieb zuständigen DanTysk Offshore GmbH hält Vattenfall 51 Prozent, die SWM halten 49 Prozent der Anteile. Errichtet wurden 80 Siemens-Windenergieanlagen der 3,6-Megawatt (MW)-Klasse mit einer gesamten installierten Leistung von 288 MW. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf mehr als eine Milliarde Euro. DanTysk wird klimaneutralen Strom erzeugen, der dem Jahresverbrauch von mehr als 400.000 deutschen Durchschnittshaushalten entspricht. Der Baubeginn auf See war im Februar 2013.

Windenergie: Zu viel Abstand zu Wohnbauflächen schadet der Energiewende

Bei 2.000 Metern Abstand bliebe bundesweit nur 3 Prozent der potentiellen Leistung Deutschland hat ein großes Potenzial für die Windenergie an Land. Rund 13,8 Prozent der Landesfläche ließen sich prinzipiell für den Bau von Windenergieanlagen nutzen. Möglich wäre demnach eine installierte Windenergieleistung von bis zu 1.200 Gigawatt (GW). Ein pauschaler Abstand von zwei Kilometern zu Wohnbauflächen würde dieses Potenzial aber stark schrumpfen lassen, sodass rein rechnerisch nur noch 36 Gigawatt möglich wären. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Praktisch wäre der Verlust sogar noch größer, denn es gibt zahlreiche weitere Faktoren, die in Genehmigungsprozessen von Windenergieanlagen eine Rolle spielen. So sind zum Beispiel besonders geschützter Tierarten relevant, wenn es um die Nutzung einer Fläche für Windenergieanlagen geht. Dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner tragen die Analysen ausreichend Rechnung: “Wir haben wir für unsere Potenzialermittlung zwei moderne Anlagentypen zugrundegelegt. Diese halten im schallreduzierten Betrieb schon bei einem Mindestabstand von 600 Metern die nachts geltenden Lärmrichtwerte ein“, sagte ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Untersuchung des UBA verdeutlicht, wie entscheidend der Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung für das Potenzial der Windenergie ist. Die Analyse vertieft die im Jahr 2013 veröffentlichte Studie des UBA zu den bundesweiten Leistungsmöglichkeiten der Windenergie an Land. Unterschiede zwischen Bundesländern: Die Analyse des UBA verdeutlicht, dass hohe Abstände zur Wohnbebauung das Leistungspotenzial in den Bundesländern unterschiedlich stark mindern. In den eher dünn besiedelten Flächenländern vor allem im Osten Deutschlands sinkt das Potenzial bei höheren Abständen in geringerem Maß, in den dicht besiedelten Ländern in der Mitte und im Süden dagegen deutlich stärker. Aber auch in Schleswig-Holstein, wo sich im ländlichen Raum viele Splittersiedlungen befinden, verbleibt bei 1.600 Metern Abstand gerade mal ein Prozent des gesamten Potenzials im Land. Ausbauziele nicht gefährden: Derzeit sind in Deutschland Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 35 Gigawatt an Land installiert. Am 1. August 2014 trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Darin ist vorgesehen, dass diese Leistung pro Jahr um bundesweit 2,5 Gigawatt zusätzlich gesteigert wird. Zeitgleich änderte der Gesetzgeber das Baugesetzbuch: Es ist den Bundesländern nun erstmals möglich, verbindliche Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung in Landesgesetzen festzulegen. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger rät: „Die Bundesländer sollten nicht den Fehler machen, durch überzogene Abstandsregeln den Ausbau der Windenergie als wichtige Säule der Energiewende zu gefährden. Verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung schränken den Spielraum der Regionen und Kommunen schnell zu stark ein.“ Weitere Informationen: Mit Stand 30. Juni 2014 befinden sich in Deutschland an Land rund 24.000 Windenergieanlagen mit einer  installierten Leistung von gut 35 Gigawatt in Betrieb. Damit wird bereits ein Anteil von 8,5 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs gedeckt. In der 2013 vom UBA veröffentlichten Studie „Potenzial der Windenergie an Land“ wurde das bundesweite Flächen- und Leistungspotenzial der Windenergie an Land ermittelt. Auf Basis der getroffenen Annahmen ergab sich ein Flächenpotenzial von rund 49.400 Quadratkilometer bzw. 13,8 Prozent der Bundesfläche. Dies entspricht einer möglichen Leistung von rund 1.200 Gigawatt mit einem Ertrag von 2.900 Terawattstunden. Dabei ist zu beachten, dass Belange, die in der Praxis einer Einzelfallprüfung bedürfen wie zum Beispiel der besondere Artenschutz nicht berücksichtigt werden konnten und das technisch-ökologische Potenzial daher tatsächlich erheblich niedriger ist. Das realisierbare Potenzial ist nochmals deutlich geringer einzuschätzen.

Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung

Dem ⁠ Repowering ⁠ von Windenergie an Land kommt zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine besondere Rolle zu. Einerseits kann durch die Nutzung etablierter Standorte vergleichsweise kurzfristig die installierte Leistung gesteigert werden, andererseits kann Repowering genutzt werden, um Standorte anzupassen und neu zu ordnen. Die Praxishilfe soll regionale und kommunale Planungsträger bei der räumlichen Steuerung des Repowerings unterstützen. Es wird ein Überblick zum neuen System der Flächenausweisung gegeben und auf dieser Basis die planerischen Möglichkeiten und Grenzen der räumlichen Steuerung aufgezeigt. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen

Dem ⁠ Repowering ⁠ kommt zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine besondere Rolle zu. Einerseits kann durch die Nutzung etablierter Standorte vergleichsweise kurzfristig die installierte Leistung gesteigert werden, andererseits kann es genutzt werden, um Standorte anzupassen und neu zu ordnen. Der Teilbericht stellt die Planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur veröffentlichten Praxishilfe dar, welche regionale und kommunale Planungsträger bei der räumlichen Steuerung des Repowering unterstützen soll. Es wird ein Überblick zum neuen System der Flächenausweisung gegeben und auf dieser Basis die planerischen Möglichkeiten und Grenzen der räumlichen Steuerung aufgezeigt. Veröffentlicht in Climate Change | 49/2024.

Strategische Reserve kann Strommarkt kostengünstig absichern

UBA-Studie sieht Kapazitätsmärkte zurzeit kritisch Der gegenwärtige Strommarkt als Energy-Only-Markt bildet einen geeigneten Rahmen für die Energiewende und gewährleistet eine sichere Stromversorgung. Das zeigt eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA). Derzeit nicht notwendig ist dagegen die Einführung von Kapazitätsmärkten. Sie bergen ein großes Risiko für Ineffizienzen, unter anderem weil sie zu wenig Anreize für das Lastmanagement setzen. Damit der Strommarkt auch langfristig zuverlässig funktioniert und um Wind- und Solarstrom effizient zu nutzen, ist es aber wichtig, das Lastmanagement auszuweiten. „Der Umbau der Energieversorgung könnte zudem durch eine Strategische Reserve abgesichert werden. Diese könnte in absoluten Extremsituationen - etwa wenn bei extremer Kälte zugleich viele Kraftwerke ausfallen - sinnvoll sein. Sie wäre vergleichbar mit der strategischen Mineralöl-Reserve“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Diese ließe sich bei Bedarf mit einigen neuen Gasturbinenkraftwerken oder mit dem weiteren Betrieb einiger zur Stilllegung vorgesehener Gas- und Kohlekraftwerke sehr schnell aufbauen. Die Autoren der Studie, die vom Beratungsunternehmen Ecofys erstellt wurde, sehen die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarkts sehr kritisch. Bei diesem Ansatz wird neben dem bestehenden Strommarkt ein neuer Markt für Kraftwerkskapazitäten geschaffen, um die Erlöse für den Bau und Betrieb von Kraftwerken zu erhöhen. Auf dem gegenwärtigen Strommarkt, einem so genannten Energy-Only-Markt, wird den Kraftwerksbetreibern die bereitgestellte Energiemenge vergütet. Für die Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten erfolgt hingegen keine direkte Entlohnung. Auf einem Kapazitätsmarkt würden Kraftwerksbetreiber - zusätzlich zum Strommarkt - Erlöse für die Bereitstellung einer gesicherten Leistung erhalten. Die Kosten des Kapazitätsmarktes würden an alle Verbraucher weitergegeben werden. Laut der Ecofys-Studie birgt dieser neue Markt für Kraftwerkskapazitäten große Risiken für Ineffizienzen und seine Einführung ist praktisch irreversibel. Auch könnte er die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromerzeugungssystem mittel- und langfristig erschweren, da tendenziell geringere Anreize zur Nutzung von Lastmanagement - also der Anpassung der Stromnachfrage an das fluktuierende Stromangebot - gesetzt werden. Die Studie zeigt: Kapazitätsmärkte sind derzeit nicht nötig, weil der gegenwärtige Strommarkt als Energy-Only-Markt einen geeigneten Rahmen für die Energiewende darstellt und eine sichere Stromversorgung gewährleistet. Die Diskussion über zusätzliche Erlöse aus Kapazitätsmärkten kann dagegen die Investitionen in neue Kraftwerke verzögern. Damit der Strommarkt auch langfristig zuverlässig funktioniert und um Wind- und Solarstrom effizient zu nutzen, empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ das Lastmanagement auszuweiten. Einerseits sollten mehr Stromverbraucher als bisher auf das schwankende Angebot flexibler reagieren und durch Preissignale bei Stromknappheit ihren Verbrauch senken können. Zurzeit können dies beispielsweise Unternehmen der Aluminium-, Stahl- und Zementproduktion oder Kühlhäuser. Andererseits verbilligen Einspeisespitzen durch Sonnen- und Windenergie den Strom und setzen so Anreize für Stromkunden, ihren Verbrauch in diese Zeiten zu verlagern. Der Umbau der Energieversorgung könnte zudem durch eine Strategische Reserve abgesichert werden. Sie wäre vergleichbar mit der strategischen Mineralöl-Reserve. Die Strategische Reserve weist im Vergleich zu Kapazitätsmärkten deutlich geringere Risiken auf. Sie ließe sich bei Bedarf mit einigen neuen Gasturbinenkraftwerken oder mit dem weiteren Betrieb einiger zur Stilllegung vorgesehener Gas- und Kohlekraftwerke sehr schnell aufbauen. Die Kraftwerke der Strategischen Reserve stehen ausschließlich als Absicherung für absolute Extremsituationen - etwa wenn bei extremer Kälte zugleich viele Kraftwerke ausfallen - zur Verfügung, würden jedoch nicht am Strommarkt teilnehmen. Deshalb bleibt der Strommarkt in seiner Effizienz unbeeinflusst und es können bessere Anreize für mehr Lastmanagement gesetzt werden als mit Kapazitätsmärkten. Dies ist wichtig für die Integration der erneuerbaren Energien. „Bei einer strategischen Reserveleistung von beispielsweise vier Gigawatt (GW) lägen die Gesamt-Kosten für das Bereithalten dieser Kraftwerksleistung zwischen 140 und 240 Mio. Euro jährlich. Auf die Endverbraucher kämen sehr moderate Kosten von unter 0,1 Cent pro Kilowattstunde zu“, so der UBA-Präsident Flasbarth. Die Strategische Reserve ist eine effiziente Lösung, die schnell Sicherheit schafft und - anders als Kapazitätsmärkte - alle Türen offen hält, um das Marktdesign optimal an neue zukünftige Anforderungen anpassen zu können. Die Strategische Reserve unterscheidet sich von den Reservekraftwerken der Bundesnetzagentur (BNetzA), die dazu dient, die zeitweise angespannte Situation in Süddeutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg zu beherrschen. Diese resultiert nicht aus einem Mangel an Kraftwerken, sondern aus Engpässen im Übertragungsnetz, denn aktuell bestehen in Deutschland insgesamt genügend Kraftwerkskapazitäten. Diese Netz-Engpässe werden mittelfristig durch den im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vorgesehenen Netzausbau behoben. Bis dahin entlasten die auf Initiative der Bundesnetzagentur in Österreich und Süddeutschland vorgehaltenen Reservekraftwerke die Stromnetze. Dies ist bereits ein vergleichbarer Ansatz wie bei der Strategischen Reserve, jedoch für einen anderen Einsatzzweck - denn die Strategische Reserve wird vorrangig für eine langfristige Absicherung des Strommarktes vorgeschlagen. Die BNetzA-Kraftwerksreserve könnte zu einer Strategischen Reserve weiter entwickelt werden, die beides umfasst, mit der zum einen der Strommarkt langfristig abgesichert wird und zum anderen neue Reservekraftwerke gezielt in Süddeutschland errichtet werden, um bei Bedarf das Stromnetz zu entlasten. Energy-Only-Markt:Der gegenwärtige Strommarkt ist ein so genannter Energy-Only-Markt. Hier wird den Kraftwerksbetreibern nur die bereitgestellte Energiemenge (Stromproduktion) vergütet. Für die Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten (Kraftwerken) erfolgt hingegen keine direkte Entlohnung. Auf einem Kapazitätsmarkt würden Kraftwerksbetreiber - zusätzlich zum Strommarkt - Erlöse für die Bereitstellung einer gesicherten Leistung (also der Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten) erhalten.

Datenquellen und Methodik der AGEE-Stat-Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland

Im Zuge der Novellierungsdebatte zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) im März 2016 damit begonnen, eine intensive Prüfung und Diskussion der Datengrundlagen der AGEE-Stat-Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Bereich der Stromerzeugung und der installierten Leistung durchzuführen. Im Mittelpunkt standen dabei die Berücksichtigung von Eigenverbräuchen (Brutto-/Netto-Aspekte) und der inhaltliche Zusammenhang zwischen den Zeitreihen zur Stromerzeugung und zur installierten Leistung. Darüber hinaus wurden mögliche alternative Datenquellen analysiert und Handlungsempfehlungen für die zukünftige Datenbasis, v. a. mit dem Ziel einer langfristigen Fortschreibung, entwickelt. In dem vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse dieser Prüfung und die daraus abgeleiteten Empfehlungen zur Beibehaltung bzw. Umstellung der bisherigen Datenbasis dokumentiert. Gemäß der Beschlüsse auf der 64. und 65. AGEE-Stat-Sitzung wurden diese Empfehlungen mit der Aktualisierung der AGEE-Stat-Zeitreihen im August 2016 bereits umgesetzt. Die aktuellen Zeitreihen-Tabellen sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Service/Erneuerbare_Energien_in_Zahlen/Zeitreihen/zeitreihen.html zu finden. Veröffentlicht in Dokumentationen | 09/2016.

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