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s/kreislaufwirtschafts-/KreislaufwirtschaftsG/gi

Bauabfälle

<p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Entsprechend hoch sind auch die anfallenden mineralischen Bauabfälle. Im Jahr 2022 waren es insgesamt fast 208 Mio. t derartiger Abfälle. Das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der größte Teil der Abfälle wurde recycelt oder anderweitig verwertet.</p><p>Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen</p><p>Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei:</p><p>Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/kreislaufwirtschaftsgesetz">Kreislaufwirtschaftsgesetzes</a>, der europäischen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008L0098&amp;qid=1651054748037">Abfallrahmenrichtlinie </a>oder des <a href="https://www.bmuv.de/publikation/deutsches-ressourceneffizienzprogramm-iii-2020-bis-2023">Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III)</a> erreicht werden.</p><p>Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2024 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2022 <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.de/Download/Bericht-14.pdf">(14. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft)</a>.</p><p>Mineralische Bauabfälle</p><p>Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2022 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 207,9 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2022“).</p><p>Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch</p><p>Im Jahr 2022 fielen 294,4,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an.</p><p>Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle</p><p>Im Jahr 2022 fielen etwa 0,640 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,38 Mio. t wurden 59,5 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,26 Mio. t (40,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2022“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen.</p><p>Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2020 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 12,9 Mio. t wurden 0,1 Mio. t (0,8 %) deponiert, 0,3 Mio.&nbsp;t (2,3 %) recycelt und 12,5 Mio.&nbsp;t (96,9 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2022“).</p><p>Recycling Baustoffe</p><p>Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt.</p><p>Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 14,5 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 35,8 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 18,4 Mio. t im Erdbau und 6,6 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2022“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,3 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2022 insgesamt 564,1 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-von-ressourcenschonungspotenzialen-bei">Umweltbundesamt </a>im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand.</p><p>Baustoffrecycling wird gefördert</p><p>Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau">Kreislaufwirtschaft auf dem Bau</a> wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Buendnis/Buendnis_Kreislaufwirtschaft.pdf">hier</a>.</p>

Herstellung von Kalksandsteinen aus Bruchmaterial von Kalksandsteinmauerwerk mit anhaftenden Resten von Daemmstoffen sowie weiterer Baureststoffe

Fuer eine umweltvertraegliche Mauersteinproduktion sind Fragen der Wiederverwertung von Abbruchmaterial aus Bauwerken von wichtiger Bedeutung. Fruehzeitig hat sich deshalb die Kalksandsteinindustrie entschlossen, Forschungsaktivitaeten auf das Recyclingverhalten von Kalksandsteinen zu konzentrieren. Damit bekennt sie sich zu dem Ziel des im Herbst 1996 verabschiedeten Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das eine moeglichst weitgehende Wiederverwertung von Baurestmassen anstrebt. Neben der Entlastung der Deponien von wiederverwertbarem Abfall kann durch das Recycling von Kalksandsteinmauerwerk eine Schonung wertvoller Rohstoffressourcen erreicht werden. Die Zugabe von reinem KS-Bruchmaterial zur KS-Rohmischung und dessen Auswirkung auf die qualitaetskennzeichnenden Eigenschaftswerte von Kalksandsteinen wurde mit dem Forschungsvorhaben 'Wiederverwertung von Kalksandsteinen aus Abbruch von Bauwerken bzw aus fehlerhaften Steinen aus dem Produktionsprozess' (erschienen im August 1994, Forschungsvereinigung Kalk-Sand eV) ausfuehrlich untersucht. Das Ergebnis dieses ersten Forschungsvorhabens zum Recycling von Kalksandstein besteht in der Erkenntnis, dass die Zugabe von reinem KS-Buchmaterial ohne wesentliche Aenderungen der Eigenschafswerte der KS-Pruefkoerper grundsaetzlich moeglich ist. Einbussen bei der Steindruckfestigkeit kann mit Hilfe von gezielten - jedoch kostenintensiven - produktionstechnischen Massnahmen (zB Erhoehung der Kalkdosis, Verlaengerung der Haertezeit) entgegengewirkt werden. Die vorliegende Arbeit ist die Fortsetzung des og Forschungsvorhabens und beschreibt die Untersuchungen ueber die Verwertung von Kalksandsteinbruchmaterial mit Resten anhaftender anderer Baustoffe als Zuschlagstoff fuer die KS-Herstellung. Die grundsaetzlichen Auswirkungen unterschiedlicher Zugabemengen an verunreinigtem Bruchmaterial auf wesentliche Eigenschaften von Kalksandsteinen werden nach baustofftechnischen Gesichtspunkten untersucht. Insgesamt zeigen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse, dass die Herstellung von Kalksandsteinen unter Verwendung von zerkleinertem KS-Bruchmaterial mit Resten anhaftender anderer Baustoffe in den meisten Faellen prinzipiell moeglich ist. Im allgemeinen resultieren aus der Zugabe von KS-Bruchmaterial mit Fremdtoffen zur KS-Rohmischung zum Teil jedoch erhebliche Einbussen bei den qualitaetskennzeichnenden Eigenschaftswerten der Kalksandsteine und bei produktions- und umweltrelevanten Kenndaten (zB Einbussen bei der Steindruckfestigkeit). Im Einzelfall werden dagegen ebenfalls geringfuegige Verbesserungen bei der Steindruckfestigkeit festgestellt (zB Zugabe von KS-Bruchmaterial mit Normalbeton bzw Porenbeton). Die Messwerte der Waermeleitfaehigkeit und die Schwindwerte liegen im allgemeinen in der Groessenordnung handelsueblicher Kalksandsteine. Die Mindesthaftscherfestigkeit nach DIN 1053 wird in nahezu jedem Fall eingehalten....

Was das Land Berlin gegen Vermüllung und Verschmutzung unternimmt

Mit der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ setzt sich Berlin seit 2018 besonders für eine möglichst saubere Stadt ein, indem verschiedene Projekte der Bezirke, Berliner Stadtreinigung (BSR) und der Senatsumweltverwaltung (SenMVKU) gefördert und gestärkt werden. Die Gesamtstrategie Saubere Stadt zielt auf ein verbessertes Stadtbild, Müllervermeidung und -entsorgung sowie die Überprüfung und eventuelle Anpassung von Regelaufgaben ab und fördert Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling sowie die bedarfsorientierte Entwicklung neuer Aufgaben nach dem Leitbild „Zero Waste“ . Aktionsprogramm Sauberes Berlin: Insgesamt 3,3 Mio. Euro wurden den Bezirken in den vergangenen Jahren jährlich zur Umsetzung von bezirkseigenen Sauberkeits-Kampagnen, zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement bei der Sensibilisierung zum Thema Stadtsauberkeit und für weitere Maßnahmen im Sinne der verbesserten Sauberkeit zur Verfügung gestellt. Einen Einblick in die Vielfalt der Maßnahmen finden Sie im Bericht zur Umsetzung der Gesamtstrategie Saubere Stadt (PDF, 439 KB) . Beispiele für Bezirkskampagnen: Kampagne Null Müll Neukölln NULL MÜLL NEUKÖLLN (@null_muell_neukoelln) – Instagram-Fotos und -Videos #mittemachtsauber Das Berliner Straßenreinigungsgesetz liefert das gesetzliche Regelwerk zur Reinigung der Berliner öffentlichen Straßenlands – das heißt, wie oft wird in Ihrer Straße gereinigt? Bei wem liegen welche Zuständigkeiten? Weitere Informationen Vor allem in den warmen Monaten sind die Berliner Grün- und Erholungsanlagen (Parks) und Seeufer stark genutzt und entsprechend muss mehr gereinigt werden. Zudem werden die Parks oft als Ausläuferbereiche von Großveranstaltungen und Demonstrationen genutzt. Die Reinigung von gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Spielplatzreinigung: Spielplätze als Teil der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen fallen auch unter diese Regelung und sind ebenfalls eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Die Regelungen finden sich im Bereich der Straßenreinigung . Seit Mai 2023 beseitigt die BSR alle illegalen Ablagerungen im öffentlichen Raum „aus einer Hand“. § 4 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Die Außendienste der Berliner Ordnungsämter ahnden zahlreiche Ordnungswidrigkeiten wie… das Wegwerfen von Zigaretten illegale Ablagerungen von Bauschutt aber auch die Ablagerung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten Grundlage hierfür sind § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) sowie der Bußgeldkatalog für den Umweltschutz . Änderung der allgemeinen Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes Die Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes dient als verwaltungsinterne Vorschrift der Vereinfachung sowie der Vereinheitlichung im Vorgehen gegen Ordnungswidrigkeiten. Seit 5.11.2025 sind die Änderungen des Bußgeldkatalogs von 22.Oktober 2019 in Kraft getreten. Die Anlage 1 Abfallwirtschaft sowie die Anlage 2 Immissionsschutz wurden vollständig ersetzt. In der Anlage 6 Straßenreinigung wurde unter der laufenden Nummer 7.1 (Nichtentfernung von Hundekot) die Angabe der Geldbuße in Euro in Höhe von 80-300 durch die Angabe 100-350 ersetzt. Bis auf diese Änderungen bleiben die Regelungen des Bußgeldkatalogs vom 22. Oktober 2019 weiterhin gültig. Da die Senatsumweltverwaltung zum Thema „zu verschenken“-Kisten viele Rückfragen erreicht haben, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung bereitstellen: „Zu verschenken“-Kisten sind kein neu eingeführter Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand. Die SenMVKU möchte jedoch in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür schaffen, dass eine Aufschrift „zu verschenken“ den Bürger und die Bürgerin nicht von der Verantwortung für die abgelegten Gegenstände entbindet und ein unbetreutes Zurücklassen zu einer Ordnungswidrigkeit führen kann. Aus kreislaufwirtschaftlicher Perspektive sind die “zu verschenken”-Kisten eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände auch weiterhin anderen Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung zu stellen. Die Idee dahinter ist gute und wünschenswert. Das “zu verschenken”-Label allein hat in der alltäglichen Realität jedoch leider teilweise Auswüchse erreicht, die nicht im Sinne dieses Anliegens sind. So finden sich zunehmend im öffentlichen Straßenland auch alte Matratzen oder sehr heruntergekommene Herde oder Kühlschränke mit einer “zu verschenken”-Notiz. Nicht selten verbleiben Kisten oder Kleidung unbetreut auf der Straße. Für witterungsbedingt (oder aus anderen Gründen) nasse, aufgeweichte oder verschmutzte Gegenstände oder Kleidung finden sich in der Folge keine Abnehmenden mehr. Die Kiste wird so auf der Straße zurückgelassen. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen ist auch die allgemeine Verfahrensweisen mit Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art zu verstehen. Grundsätzlich gilt alles, das so aussieht, als hätte man Gegenstände im öffentlichen Raum entsorgt, als illegal abgelagerter Abfall. Dies war auch schon vor der Aktualisierung des Bußgeldkataloges der Fall. In diesem Sinne haben Ordnungsamts-Mitarbeitende schon immer “zu verschenken”-Boxen nach Ermessen entsprechend der vorliegenden Situation und dem Zustand der Gegenstände bewertet. Die Bezirke gehen dabei auch bisher schon mit viel Augenmaß vor. In vielen Kiezen gibt es wohnortnah geeignetere Alternativen der Weitergabe, die vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt sind. Auf diese möchte die SenMVKU daher nochmals hinweisen: Über die Internetseiten https://www.remap-berlin.de/ und repami – Netzwerk Qualitätsreparatur können sich Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wo die Gegenstände im direkten Wohnumfeld zur Weiter-/Wiederverwendung (oder zur Reparatur) abgegeben werden können. Andere Möglichkeiten zur Weitergabe sind die BSR-Kieztage sowie die im Bezirk Reinickendorf angesiedelte BSR NochMall Im Land Berlin gibt es derzeit zahlreiche Formate, die zielgruppenorientiert vor Ort in den Bezirken tätig sind. Hierzu zählen Parkmanager, Parkläufer, Kiezhausmeister, Kiezläufer sowie Nachtlichter. Das Aufgabenspektrum ist sehr vielfältig. In Bezug auf das Thema Stadtsauberkeit zählen zu den Aufgaben u.a.: direkte Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern insbesondere in den Sommermonaten zur Sensibilisierung bzw. Aufforderung zur Beseitigung von Abfällen. teilweise Ausgabe von Taschenaschenbechern und Mülltüten. Begleitung von Kieztagen, Ansprache und Unterstützung sowie Information. Durchführung von Clean ups oder anderen Sensibilisierungsmaßnahmen. Reparatur kleinerer Beschädigungen an Stadtmöbeln (Bänke, Baumscheiben etc.). Die Bezirke identifizieren dabei besondere Bedarfslagen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und setzen die Maßnahmen dort ein, wo sie dringend benötigt werden. Das kann sein: der Einsatz von Kiezhausmeistern oder Kiezläufern bei einem Kieztag, oder die Präsenz von Parkläufern, Parkmanagern oder Nachtlichtern in der Parkanlage am Wochenende oder im Uferbereich beliebter Seen in den Abendstunden. Zielvereinbarung 4 zu „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“ im Rahmen der #neustartagenda: Politische Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung (PDF, 312 kB) Lenkungsgremium für mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum und zur Verhinderung von Sucht und Obdachlosigkeit Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen Maßnahmen zur Entwicklung und Sauberkeit von Kiezen, Plätzen und öffentlichen Räumen

Abfallüberwachungssystem ASYS im Land Brandenburg

Für eine effektive Überwachung der Abfallentsorgung sind aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen zum Entsorgungsgeschehen erforderlich. Darüber hinaus sind diese Informationen so umfangreich, dass die Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Daten den Einsatz moderner Informationstechnologien erfordert. Um ihren Abfallbehörden die benötigten Informationen und EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemeinsame Abfall DV Systeme - GADSYS ¿ eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Säulen dieser Zusammenarbeit sind eine gemeinsame Softwareentwicklung und ein intensiver Austausch von Daten und Informationen. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet dem Anwender aus den Abfallbehörden die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten effizient zu verwalten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien sowie Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind dabei - Stammdatenpflege zu Entsorgern, Beförderern und Erzeugern - die Vorab- und Verbleibskontrolle der Abfallströme - Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen zu Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern - die Entsorgungsfachbetriebszertifikate - die grenzüberschreitende Abfallverbringung - funktional bietet ASYS die Möglichkeit, Daten automatisiert auf elektronischem Wege zwischen den ASYS-einsetzenden Behörden und mit den beteiligten Betrieben auszutauschen. Im elektronischen Nachweisverfahren erfolgt der Datenaustausch dabei über die ZKS-Abfall. Die Organisation von ASYS in Brandenburg erfolgt arbeitsteilig zwischen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und dem Landesamt für Umwelt (LfU). Darüber hinaus können auch die Landkreise und kreisfreien Städte auf die ASYS-Daten lesend zugreifen. ASYS dient des Weiteren in Brandenburg als Datenbasis für den LUIS-Dienst, der die Öffentlichkeit im Internet mit Informationen zu Entsorgungsanlagen und zugelassenen Beförderern informiert. Durch den Anschluss der ASYS-Datenbank an die Web-Applikation IPA-KON ist es dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr) möglich, mobil auf die ASYS-Daten zuzugreifen

Abfallbilanz 2021 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2021.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Neben der Abfallbilanz als PDF-Dateie enthält dieser Datensatz auch eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2021. Außerdem werden die Vergleichsdaten seit 2018 in der Datei aufgeführt.</p> <p>In maschinenlesbarer Form enthält die CSV-Datei Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei.</p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr</p>

Abfallbilanz 2022 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2022.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Dieser Datensatz enthält:</p> <ol> <li>Eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2022 als Excel-Datei im Format XLSX. In der Datei werden außerdem die Vergleichsdaten seit 2018 aufgeführt.</li> <li>Einem Link zur Abfallbilanz als interaktive Webseite mit weiteren Erläuterungen zu den Zahlen.</li> </ol> <p>Die maschinenlesbare Excel-Datei enthält Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der interaktiven Abfallbilanz.</p> <p>Eine Visualisierung dieser Daten finden Sie u.A. im <a href="https://klimadashboard.ms/sammlung/suffizienz-weniger-ist-mehr">Klimadashboard Münster</a> in der Kachel <a href="https://klimadashboard.ms/share/climate-garbage">"Abfall pro Kopf"</a></p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr, AWM, Bericht</p>

Neue Grenzwerte für Biotonnen – Bußgelder drohen Verbrauchern nicht

Zum 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Sie soll den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffen, in Böden minimieren. Um solche Störstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen (Vergärung bzw. Kompostierung) herauszuhalten, gelten mit der neuen BioAbfV Kontrollwerte bei der Bioabfallsammlung: Der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff (Plastik) am frischem Bioabfall aus Haushalten darf höchstens ein Prozent betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Plastik und andere Störstoffe) am Biogut darf drei Prozent nicht überschreiten. Mit dieser Neuerung ändert sich für die Verbraucher in Berlin grundsätzlich nichts. Denn schon jetzt kann die BSR gemäß den Abfalltrennvorschriften der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrW-/AbfG Berlin und KrWG Bund) bei erheblicher Fehlbefüllung die Entleerung von Biotonnen ablehnen. Ebenso sind schon jetzt gebührenpflichtige Zusatzentleerungen möglich, sollte bis zur nächsten Leerung keine Nachsortierung erfolgt sein. Bußgelder für falsch befüllte Biotonnen drohen Verbrauchern in Berlin nach dem 1. Mai nicht . Die Behandler von Bioabfällen führen ab diesem Zeitpunkt bei Anlieferung an der Anlage Sichtkontrollen durch und schätzen die Fremdstoffbelastung ab. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Werte überschritten werden, kann der Abfall zurückgewiesen werden. Ansonsten kann auch der Aufbereiter Fremdstoffe aus der Masse entnehmen. Da es sich nicht um eine Analyse, sondern nur um eine Sichtkontrolle handelt, ist eine Überschreitung keine Ordnungswidrigkeit, für welche Bußgelder drohen würden. Trotzdem sollten die Verbraucher in Berlin die BioAbfV-Novelle zum Anlass nehmen, ihr Biogut künftig noch konsequenter zu trennen. Wichtig bleibt: Plastik gehört nicht in die BSR-Biotonne . Auch die angeblich kompostierbaren Plastiktüten sind tabu, da sie nicht vollständig verrotten.

Ruecknahmeverpflichtungen als abfallwirtschaftliches Instrument

Ruecknahmeverpflichtungen finden zunehmend Anwendung in der Abfallwirtschaft. Sie sollen den Zielsetzungen 'Schonung natuerlicher Ressourcen' und 'Umweltvertraegliche Entsorgung von Abfaellen' des 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrW-/AbfG) dienlich sein, indem die Stoffstroeme der jeweiligen Produkte weitestgehend geschlossen werden. Fragestellungen sind beispielsweise, unter welchen Voraussetzungen Rezyklierungsaktivitaeten gesamtwirtschaftlich wuenschenswert sind, welche Auswirkungen auf das bestehende Entsorgungssystem durch derartige punktuelle Eingriffe zu erwarten sind sowie wie die Anreizstrukturen der Akteure im Hinblick auf Allokationseffizienz beeinflusst werden sollten und koennen. Als Anwendungsbeispiele dienen insbesondere die Produktbereiche 'Personenkraftwagen' und 'Elektrogeraete'.

3R-Studie - Reduce, Reuse, Recycle für die G8-Staaten

bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.

Löschsysteme und Havariekonzepte für den sicheren Umgang mit Batteriebränden über den gesamten Produktlebenszyklus, Löschsysteme und Havariekonzepte für den sicheren Umgang mit Batteriebränden über den gesamten Produktlebenszyklus

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