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s/kreislaufwirtschafts-/KreislaufwirtschaftsG/gi

Bundestag stimmt der neuen Gewerbeabfallverordnung zu

Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.

Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen

Die flächendeckende Sammlung von Bioabfällen ist gemäß § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz Pflicht ab dem 1.1.2015. Der vorliegende Forschungsbericht erhebt zunächst den Stand der Umsetzung dieser Pflicht, untersucht aber auch welche Anforderungen an die flächendeckende Bioabfallsammlung zu stellen sind und unter welchen Bedingungen Ausnahmen von der Bioabfallsammlung möglich sind. Das Thema Eigenkompostierung wird dabei umfassend betrachtet. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchungen sind Hemmnisse, die der Einführung der Bioabfallsammlung in einer Kommune zuwider laufen. Hierbei spielen die Kosten der Getrenntsammlung eine wichtige Rolle. Eine Kostenbertachtung ist daher ein wichtiger Bestandteil der Projektergebnisse. Am Schluss des Berichtes stehen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Getrenntsammlungspflicht ab dem 1.1.2015. Veröffentlicht in Texte | 84/2014.

Appropriate Evaluation Benchmarks and Indicators for Measuring the Success of Waste Prevention Measures

With reference to the federal Waste Prevention Programme (WPP), the Circular Economy Act stipulates that standards for waste prevention measures must be specified to record the progress made in decoupling the effects on people and the environment associated with waste generation from economic growth. The WPP identifies possible indicators, but it is unknown to which extent they can represent waste generation or effects of waste prevention measures. Possible evaluation criteria for the measurement of waste prevention success was analysed, their suitability were tested and a set of indicators was developed to enable a continuous measurement of the success of waste prevention measures. Veröffentlicht in Texte | 80/2019.

Potenziale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hochwertigen Verwertung gefährlicher Abfälle

Ziel des Projektes war es, für einen noch näher auszuwählenden Teil der in der Bundesrepublik Deutschland erzeugten gefährlichen Abfälle zunächst zu klären, ob Potenziale zur Vermeidung und insbesondere des hochwertigen Recyclings bestehen. Für die ausgewählten Abfälle war zu klären, welcher Entsorgungsweg unter Beachtung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes der aus ökologischer Sicht hochwertigste und am besten geeignetste ist. Dafür wurde eine Bewertungsmethode entwickelt, die auch für den Vollzug geeignet sein soll. Sodann wurden Hemmnisse analysiert, die der Ausschöpfung der Potenziale entgegenstehen und Handlungsansätze zur Ausschöpfung der Potenziale erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 100/2017.

Stoffstromorientierte Lösungsansätze für eine hochwertige Verwertung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen

Das Projekt untersucht mittels ökobilanzieller Methoden, wie sich eine stärker an der Abfallhierar-chie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgerichtete Entsorgung von ca. 6 Mio. Mg/a gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle auf verschiedene umweltbezogene Wirkungskategorien auswirkt. Auf der Grundlage von durchgeführten Sortieranlagenbilanzierungen werden drei Untersuchungsva-rianten erstellt, bei denen die aussortierten Wertstoffmengen und der damit verbundene Aufberei-tungsaufwand ansteigt. Veröffentlicht in Texte | 18/2015.

Erarbeitung möglicher Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien

In der im März 2022 veröffentlichten EU-Textilstrategie ist aufgeführt, dass Hersteller zukünftig die Verantwortung für ihre Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrnehmen sollen. Vor diesem Hintergrund sollen EU-Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung bei Textilien harmonisiert und in der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie verankert werden. Im vorliegenden Forschungsvorhaben wurden vier mögliche Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR-Modelle) beziehungsweise Produktverantwortung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Deutschland entwickelt und bewertet sowie eine Definition für Textilien und der mögliche Anwendungsbereich erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 146/2023.

Abfallentsorgungsanlagen und Deponien in Schleswig-Holstein (Abfallanlagenkataster)

Das Anlagenkataster bietet einen Überblick über die Unternehmen der Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein. Die aufgeführten Anlagen werden von Landesamt für Umwelt (LfU), Abteilung 7 - Technischer Umweltschutz, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) genehmigt und überwacht. Zur Zeit sind im Kataster ca. 500 Standorte mit insgesamt ca. 1.000 Anlagen enthalten. Neben der Anschrift und Art der Anlage kann nach verschiedenen Anlagenmerkmalen gesucht werden. Das jeweilige Suchergebnis wird als Tabelle aber auch als Karte dargestellt. Hinweis: Die Standortdaten stammen aus dem Länderinformationssystem für Anlage (LIS-A), welches durch die zuständige Behörde (LfU) mit Daten aus den Anlagengenehmigungen gefüllt wird. Das LfU gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Web-Anwendung.

Abfallentsorgungsanlagen Hamburg (Historisch)

Abfallentsorgungsanlagen sind ortsfest errichtete und betriebene Entsorgungsanlagen zum Umschlag, zur zeitweiligen Lagerung und/oder zur Behandlung von Abfällen. Aufgrund ihrer Leistungsgrenzen bzw. Anlagengröße, v.a. hinsichtlich Durchsatz- und Gesamtlagerkapazität, werden sie nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt und genehmigt. Änderungen an der Lage, der Beschaffenheit oder dem Betrieb müssen bei der Behörde für Umwelt und Energie - Abteilung Abfallwirtschaft - rechtzeitig angezeigt oder, je nach Auswirkung, beantragt werden. Einen Sonderfall bilden die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie deren Änderungen. Sie benötigen eine Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Änderungen an der Lage, der Beschaffenheit oder dem Betrieb müssen ebenfalls rechtzeitig angezeigt bzw. beantragt werden. Dieser Datensatz ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt. Die aktuellen Daten sind im Datensatz "Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Anlagen Hamburg)" enthalten.

Abfallüberwachungssystem ASYS im Land Brandenburg

Für eine effektive Überwachung der Abfallentsorgung sind aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen zum Entsorgungsgeschehen erforderlich. Darüber hinaus sind diese Informationen so umfangreich, dass die Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Daten den Einsatz moderner Informationstechnologien erfordert. Um ihren Abfallbehörden die benötigten Informationen und EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemeinsame Abfall DV Systeme - GADSYS ¿ eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Säulen dieser Zusammenarbeit sind eine gemeinsame Softwareentwicklung und ein intensiver Austausch von Daten und Informationen. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet dem Anwender aus den Abfallbehörden die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten effizient zu verwalten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien sowie Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind dabei - Stammdatenpflege zu Entsorgern, Beförderern und Erzeugern - die Vorab- und Verbleibskontrolle der Abfallströme - Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen zu Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern - die Entsorgungsfachbetriebszertifikate - die grenzüberschreitende Abfallverbringung - funktional bietet ASYS die Möglichkeit, Daten automatisiert auf elektronischem Wege zwischen den ASYS-einsetzenden Behörden und mit den beteiligten Betrieben auszutauschen. Im elektronischen Nachweisverfahren erfolgt der Datenaustausch dabei über die ZKS-Abfall. Die Organisation von ASYS in Brandenburg erfolgt arbeitsteilig zwischen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und dem Landesamt für Umwelt (LfU). Darüber hinaus können auch die Landkreise und kreisfreien Städte auf die ASYS-Daten lesend zugreifen. ASYS dient des Weiteren in Brandenburg als Datenbasis für den LUIS-Dienst, der die Öffentlichkeit im Internet mit Informationen zu Entsorgungsanlagen und zugelassenen Beförderern informiert. Durch den Anschluss der ASYS-Datenbank an die Web-Applikation IPA-KON ist es dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr) möglich, mobil auf die ASYS-Daten zuzugreifen

Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02)

BCE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansprechpartner Durchwahl E-Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/ AB/0008/00 [PT054751] 8.Juni2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: Revision 01 der 1. Ergänzung, Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersenden wir Ihnen eine revidierte Fassung der im Bezug genannten Revision 01 der 1. Ergänzung. Die modifizierten Textpassagen sind als Rev. 02 gekennzeichnet. Mit freundlichem Glückauf Leiter def Schachtanlage Asse II Betriebsführer der Schachtanlage Asse II Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BCE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AC Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC CENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de BGE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde 2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansorechoartner Durchwahl E--Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/EP/0008/00 [PT054752] 8. Juni 2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: a) Revision 01der1. Ergänzung, b) Zulassung des im Betreff genannten Sonderbetriebsplans Nr. 6/2016 vom 14.11.2016; G.-Nr.: L l.3/L67162/01-14_10/2016-0002/018 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reichen wir in dreifacher Ausfertigung, hier als 1. Ergänzung, die Revision 02 des 1. Nachtrags zum Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung" betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG ein. Unseren Antrag vom 09.11.2017 ziehen wir gleichzeitig zurück. Die Entsorgung der auf der Schachtanlage Asse II anfallenden Abfälle erfolgt auf der Grundlage der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, der „Kriterien über die Abgrenzung bergbautypischer Abfälle nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 KrWG", sowie nach der Verfügung des LBEG über „Vollzugshinweise zu Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewotd Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Ftasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank- IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de § 22a ABBergV - Anforderung an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen" vom 13.01.2009 - B 1 a 6 II 2008-003 [SR 21.1]. Einzelheiten zur Abfallwirtschaft enthält der Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan]1. Dem Betrieb Schachtanlage Asse II wurde die Erzeugernummer CZD 001 000 zugeteilt. Zur Sicherstellung der Verwendung/Verwertung der Zutrittslösung hat die Asse-GmbH als Redundanz bzw. weitere Option mit der K+S Entsorgung GmbH die Übernahme der Zutrittslösung mit anschließender Verwertung vertraglich geregelt: Verwertung: Flutung des Kalibergwerks Bergmannssegen-Hugo der K+S Aktiengesellschaft, Inaktive Werke: Werksteil Friedrichshall. Der Transport kann mit Tanklastwagen über die Straße oder per Tankcontainer mit der Bahn erfolgen. Rev. 02 Mit der vorliegenden Ergänzung wird diese weitere externe Verwertung von gemäß § 29 StrlSchV freigegebenen Zutrittslösungen beantragt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Antragsteller, die aus der Südflanke der Salzstruktur dem Grubengebäude zutretende Lösung nur dann abzugeben, wenn der nach Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für Tritium von 100 Bq/l sowie der Grenzwert für Cäsium 137 von 10 Bq/l eingehalten werden. Rev. 02 Bei jedem Abtransport von der Schachtanlage Asse II wird die chemische Zusammensetzung der Zutrittslösungscharge dokumentiert. Die Verladung über Tage erfolgt durch die bestehenden Einrichtungen in hierfür geeignete Transportmittel (LKW, Tanklastwagen, Tankcontainer o. ä.). Die Transporte werden nach der Verladung verplombt. Rev. 02 1 Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan, G.-Nr.: L 1.3/L67162/02-67/2017- 0001/012 vom 18.09.2017. Hinweis: Gemäß Nebenbestimmung Nr. 4 der vorgenannten Zulassung wird dem LBEG bis zum 01.10.2018 eine Aktualisierung der Anlage 1 (Auflistung der außerhalb des Bergbaus entsorgten Abfallarten und -mengen der Schachtanlage Asse II) übersandt. Die angesprochene Aktualisierung gilt laut Nebenbestimmung insbesondere für den Entsorgungsweg der Zutrittslösung ab 2017. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2

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