Protisten (eukaryotische Mikroorganismen) erfüllen wichtige ökologische Funktionen, sie sind die dominierenden Primärproduzenten in Gewässern und die wichtigsten Konsumenten von Bakterien und damit von zentraler Bedeutung für aquatische Nahrungsnetze. Die Diversität von Protisten ist enorm, ihre Verteilungsmuster sind dagegen nicht gut verstanden. Während einige Taxa offensichtlich global verteilt sind, sind einige andere Taxa endemisch. Es ist aber höchst umstritten, inwieweit die für höhere Organismen beobachteten Verbreitungsmuster auf Protisten übertragbar sind. Die nacheiszeitliche Biogeographie Europas ist ideal für die Prüfung der Verallgemeinerbarkeit solcher biogeographischer Muster. Hochdurchsatzsequenzierung erlaubt jetzt die Analyse großräumiger Diversitätsmuster. In diesem Projekt werden wir die Verteilung von Protisten in europäischen Binnengewässern im Hinblick auf die postglazialen Verteilungsmuster von Makroorganismen untersuchen. Wir werden die Variation der Protistendiversität in aquatischen Ökosystemen auf der Basis von Planktonproben von 250 europäischen Seen einschließlich Seen aus Spanien, Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich, Rumänien, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Polen, Schweden, Norwegen, Griechenland, Kroatien und Bulgarien untersuchen. Wir werden die räumliche Analyse durch saisonale Analyse ausgewählter Seen innerhalb eines zentraleuropäischen Gradienten ergänzen, um räumliche von zeitlichen Mustern zu trennen. Das Projekt wird die Biogeographie, die Phylogeographie und die Diversität der Protisten in europäischen Süßwasserseen auf der Gemeinschaftsebene analysieren basierend auf Hochdurchsatzsequenzierung der molekularen Diversität. Insgesamt wird das Projekt die Gültigkeit allgemeiner biologischer Theorien für mikrobielle Eukaryoten testen.
3 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Bodendruck, Bedeckung, Konvektionswolken und Niederschlag. - 3 days forecast. Wind, temperature, pressure mean sea level, cloud cover, convective clouds and precipitation.
Zielsetzung: Im beantragten EUPHRESCO-Projekt soll das bestehende Wissen zu C. arcuata aufbereitet werden, neue Erkenntnisse zur Schadwirkung von C. arcuata gewonnen und Strategien zu verbesserter Überwachung, Kontrolle und Management dieses invasiven Schädlings entwickelt werden. Spezifische Forschungsfragen sind: - Wie wirkt sich der jährliche Befall auf Baumwachstum, Vitalität, Samenproduktion und Mortalität auf? Gibt es Wechselwirkungen mit anderen biotischen und abiotischen Schadfaktoren? Warum gibt es anscheinend große Unterschiede zwischen den Befallsgebieten in Europa (starke Auswirkungen in Ungarn und Kroatien, geringe in Italien und der Schweiz)? - Welche sind die wesentlichen natürlichen sowie menschlich unterstützten Verbreitungswege der Eichennetzwanze? Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die überwinternden Stadien an der Rinde der Eichen gelegt werden: Mit welchen Behandlungen könnte der Transport der Wanzen mit Rundholz oder Brennholz verhindert werden? - Welche Strategien gewährleisten frühestmögliche Entdeckung des Schädlings? Wie soll ein effizientes Überwachungssystem gestaltet sein? - Welche Kontroll- und Managementansätze stehen zur Verfügung? Gibt es Optionen für eine biologische Schädlingskontrolle? Ist es noch möglich, die Ausbreitung von C. arcuata in Europa zu verhindern oder einzudämmen? In einigen Europäischen Ländern laufen Forschungen zu manchen der Fragen, die internationale Zusammenarbeit im EUPHRESCO ermöglicht eine Zusammenschau der Ergebnisse dieser Arbeiten. Das Projektkonsortium besteht aus Vertretern von Ländern, in denen C. arcuata etabliert und schädlich ist (Kroation, Ungarn), Ländern die gerade den ersten Befall erleben (Slowenien, Frankreich) und Ländern, die noch ohne Befall sind (Österreich, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich). Effektives Sammeln von Wissen und Austausch von Informationen im Konsortium erlauben die Beurteilung sowie Weiterentwicklung verschiedener Kontroll- und Managementansätze. Zur Erreichung der Ziele wird das EUPHRESCO-Gesamtprojekt in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, zu denen jeweils alle Projektpartner Beiträge leisten. Bedeutung des Projekts für die Praxis Die in weiten Teilen Mitteleuropas stattfindende Massenvermehrung des Buchdruckers und dadurch bewirktem großflächigem Absterben von Fichtenwäldern illustriert die dringende Notwendigkeit waldbaulicher Adaption auf den zu erwartenden Klimawandel. Ein Wechsel von sekundären Fichtenreinbeständen zu Mischbeständen ist dringend angeraten, in den Tieflagen wird den Eichenarten dabei eine große Bedeutung zukommen. Umso beunruhigender ist es, dass diese nun durch die invasive Eichennetzwanze von einer neuen Schädlingsart in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Österreich ist von der Einwanderung der Art unmittelbar bedroht. Daher ist es wichtig, den Wissensstand zu C. arcuata zu Bündeln und aus den Erfahrungen, die in den betroffenen Ländern bereits gemacht wurden zu lernen. (Text gekürzt)
<p>Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen.</p><p>„Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a> in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik & elektronisches Zubehör, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.</p><p>Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren:</p><p>Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt.</p><p>Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert.</p><p>Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden.</p><p>Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 sind in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel ist, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten.</p><p>Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen werden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienen zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten. Die Kampagnen werden in allen teilnehmenden europäischen Staaten und in weiteren europäischen Staaten durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn).</p><p>Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank:</p><p>Das IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert es Unternehmen, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelt sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung.</p><p>Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher:</p><p>In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien ist die App ebenfalls verfügbar und wird von Kampagnen begleitet:</p><p>Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben auch nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter <a href="http://www.askreach.eu/">www.askreach.eu</a></p><p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p>
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation 5G-Technologie-Einführung in ausgewählten Ländern Die "fünfte Generation" von Telekommunikationssystemen, kurz 5G, wird als eines der wichtigs- ten Bausteine der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft im kommenden Jahrzehnt angesehen. Es wird erwartet, dass die zukünftige 5G-Infrastruktur ein breites Spektrum von Anwendungen und Sektoren abdecken wird, einschließlich professioneller Anwendungen (z.B. Connected Automa- ted Mobility, eHealth, Energiemanagement, möglicherweise Sicherheitsanwendungen usw.). Die Europäische Kommission hat 2013 eine Public Private Partnership zu 5G (5G PPP) eingerich- tet. Dies ist die Leitinitiative der EU zur Beschleunigung von Forschung und Innovation in der 5G-Technologie. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Programms Horizont 2020 eine öffentliche Finanzierung in Höhe von 700 Mio. EUR zur Unterstützung dieser Maßnahme vorgesehen. Die EU-Industrie wird diese Investitionen um das bis zu Fünffache auf mehr als 3 Mrd. EUR erhöhen. Diese Aktivitäten wurden von einem internationalen Plan begleitet, um einen globalen Konsens über 5G zu gewährleisten. Um den frühzeitigen Aufbau der 5G-Infrastruktur in Europa zu gewährleisten, verabschiedete die Kommission 2016 einen 5G-Aktionsplan für Europa mit dem Ziel, spätestens bis Ende 2020 mit der Einführung von 5G-Diensten in allen EU-Mit- gliedstaaten zu beginnen, gefolgt von einem raschen Aufbau, um eine ununterbrochene 5G-Ver- sorgung in städtischen Gebieten und entlang der Hauptverkehrswege bis 2025 zu gewährleisten. Um die Fortschritte des 5G-Aktionsplans zu überwachen, hat die Kommission 2018 die Europäi- sche 5G-Beobachtungsstelle eingerichtet, ein Instrument zur Überwachung der wichtigsten Mark- tentwicklungen in Europa im globalen Kontext. Sie berichtet auch über vorbereitende Maßnah- men der Mitgliedstaaten wie Frequenzauktionen und nationale 5G-Strategien. Im Oktober 2018 wurde ein Bericht über die wichtigsten Elemente, die in solchen nationalen Strategien aus euro- 1 päischer Sicht zu berücksichtigen sind, veröffentlicht. Im April 2019 wurde im Auftrag des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Euro- päischen Parlaments eine Analyse des „Policy Department for Economic, Scientific and Quality 1 Quelle: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/policies/5G [Abruf am 3. September 2019]. WD 8 - 3000 - 115/19 (4. September 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 5G-Technologie-Einführung in ausgewählten Ländern of Life Policies“ unter dem Titel „5G Deployment: State of Play in Europe, USA and Asia“ publi- 2 ziert. Neben der Darstellung der Entwicklung in den führenden Ländern USA, China, Japan, Ko- rea, Singapur und Taiwan, wird ein Vergleich zur EU aufgestellt (Seiten 22 ff). Hierin heißt es zu- sammenfassend: 3 Mit der Verabschiedung der European Electronic Communications Code im Dezember 2018 wurde der Rechtsrahmen geschaffen, der die Verfügbarkeit einer ununterbrochenen 5G-Versor- gung für Stadtgebiete und große terrestrische Transportwege beinhaltet. Alle Mitgliedsstaaten müssen nun 5G "Pionier"-Frequenzbänder (700 MHz, 3,5 GHz und 26 GHz) bis Ende 2020 umset- zen. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass alle Länder dieses Ziel erreichen würden. Derzeit ha- ben neun Mitgliedstaaten ihre 5G-Aktionspläne veröffentlicht - Österreich, Frankreich, Finn- land, Niederlande, Spanien, Schweden, Deutschland, Luxemburg und das Vereinigte König- reich. Europa sei bei der Anzahl der durchgeführten 5G-Studien führend gewesen, wobei bis An- 4 fang 2019 rund 138 Studien in 28 Mitgliedsstaaten registriert wurden. Informationen zu den Plänen einzelner ausgewählter Länder sind wie folgt abrufbar: Österreich: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-austria Belgien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-belgium Bulgarien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Bulgaria Kroatien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Croatia Republik Zypern: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Cyprus Tschechische Republik: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-czech- republic Dänemark: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Denmark Estland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Estonia Finnland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-finland Frankreich: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-france 2 BLACKMAN, C., FORGE, S., 5G Deployment: State of Play in Europe, USA and Asia, Study for the Committee on Industry, Research and Energy, Policy Department for Economic, Scientific and Quality of Life Policies, Eu- ropean Parliament, Luxembourg, 2019; http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2019/631060/I- POL_IDA(2019)631060_EN.pdf [zuletzt abgerufen am 4. Juni 2019]. 3 Vergleiche hierzu: https://www.accesspartnership.com/introducing-the-new-european-electronic-communica- tions-code-eecc/ [zuletzt abgerufen am 4. Juni 2019]. 4 Ebd. Seite 22. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 5G-Technologie-Einführung in ausgewählten Ländern Deutschland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-germany Griechenland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Greece Ungarn: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Hungary Irland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Ireland Italien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Italy Lettland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Latvia Litauen: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Lithuania Luxemburg: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Luxembourg Malta: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Malta Niederlande: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-netherlands Polen: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Poland Portugal: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Portugal Rumänien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Romania Slowakei: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Slovakia Slowenien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Slovenia Spanien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-spain Schweden: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-sweden Vereinigtes Königreich: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-uni- ted-kingdom Zum „Aufbau der 4G-/LTE- und 5G-Mobilfunknetze in ausgewählten Ländern“ wurde im Jahr 2018 eine Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verfasst, die im In- 5 ternet abrufbar ist. *** 5 Vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/579494/f0cef6f4390a67b6f4262350f0548f08/wd-5-121-18-pdf- data.pdf [zuletzt abgerufen am 3. September 2019]. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Die Tabelle gibt einen Überblick über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Staaten Europas. Land Landessprache hat Quelle keinen Verfas- Verfas- sungsrang sungsrang Albanien x Artikel 14 der Verfassung der Republik Albanien Belgien x Bosnien- x Novelle (Änderung) XXIX der Verfassung Herzegowina der Föderation Bosnien und Herzegowina Dänemark x Deutschland x Estland x Artikel 6 der Verfassung der Republik Estland Finnland x Abschnitt 17 der Verfassung der Republik Finnland Frankreich x Artikel 2 der Verfassung der Französischen Republik Georgien x Artikel 8 und Artikel 85 der georgischen Verfassung Griechenland x WD 8 - 3000 - 048/17 (08.12.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserin- nen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeord- neten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröf- fentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Irland x Artikel 8 der Verfassung der Republik Irland Island x Italien x Kroatien x Artikel 12 der Verfassung der Republik Kroatien Lettland x Artikel 4 der Verfassung der Republik Lettland Litauen x Artikel 14 der Verfassung der Republik Litauen Luxemburg x Artikel 29 der Verfassung des Großherzogtums Luxemburg Malta x Artikel 5(1) der Verfassung der Republik Malta Mazedonien x Novelle (Änderung) V (ersetzt Artikel 7) und Novelle (Änderung) VIII (ersetzt Arti- kel 48) der Verfassung der Republik Mazedonien Montenegro x Artikel 13 der Verfassung von Montenegro Niederlande x Norwegen x Österreich x Artikel 8 Bundes-Verfassungsgesetz der Republik Österreich Polen x Artikel 27 und 35(1) der Verfassung der Republik Polen Portugal x Artikel 9 und Artikel 11 der portugiesi- schen Verfassung Rumänien x Artikel 13 der rumänischen Verfassung Russland x Artikel 68 der Verfassung der Russischen Föderation Schweden x Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Schweiz x Artikel 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Serbien x Artikel 10 der Verfassung der Republik Serbien Slowakische x Artikel 6 der Verfassung der Republik Slowakischen Republik Slowenien x Artikel 11 der Verfassung der Republik Slowenien Spanien x Artikel 3 der Verfassung des Königreichs Spanien Tschechische x Republik Türkei x Artikel 3 der Verfassung der Republik Türkei Ungarn x Artikel H des ungarischen Grundgesetzes *** Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung
Direktes Projektziel (Outcome) ist ein modernisiertes und in Zagreb und seiner Verwaltungseinheit Zagrebacka Zupanija etabliertes und bekanntes Online-Tool zur Information der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten, welches die Bürger*innen über den Umweltzustand, -schäden und -vergehen in ihrer Nachbarschaft und die Beteiligungsmöglichkeiten in der regionalen Raumplanung informiert.
Der Berliner Senat verfolgt das langfristige Ziel, Berlin bis zum Jahr 2045 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Mit diesem ambitionierten Klimaschutzziel reagiert Berlin wie viele andere internationale Metropolen auf die Gefahren des Klimawandels und leistet seinen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015. Berlin konnte seine Kohlendioxidemissionen von 1990 bis 2016 bereits um rund ein Drittel reduzieren und gehört damit zu den Vorreiterkommunen beim Klimaschutz. Jedoch ist allgemein anerkannt, dass die bisherigen Anstrengungen – nicht nur in Berlin, sondern auch weltweit – nicht ausreichen werden, um der globalen Erwärmung effektiv zu begegnen. Zudem ist der Trend der CO 2 -Emissionsminderung in Berlin zuletzt abgeflacht. Damit können die Klimaschutzziele Berlins, die in dem Berliner Energiewendegesetz verankert sind, nur durch erhebliche zusätzliche Klimaschutzbemühungen erreicht werden. Städte wie Berlin werden als wichtige Akteure des Klimaschutzes zunehmend anerkannt, auch im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen. Sie nehmen zwar nur 3 Prozent der festen Landoberfläche ein. Jedoch sind mittlerweile 50 Prozent der Weltbevölkerung in Städten beheimatet – mit steigender Tendenz. Städte werden als größte Energieverbraucher heute für rund 70 Prozent der CO 2 -Emissionen verantwortlich gemacht. Berlins CO 2 -Emissionen bewegen sich in der Größenordnung ganzer Länder, wie zum Beispiel Kroatiens oder Jordaniens. Auf der anderen Seite reagieren Städte, insbesondere Metropolen – in denen viele Menschen dicht zusammenleben – sensibler auf die Folgen der globalen Erwärmung. Dazu gehören zum Beispiel Extremwetterereignisse wie Hitze, Starkniederschläge und Stürme. Der Beitrag, den Städte wie Berlin zur Lösung des Klimaproblems leisten können, ist enorm. Gleichzeitig ist ein entschiedenes Handeln als Betroffener umso wichtiger. Berlin hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt und wird damit seiner Vorreiterrolle gerecht: Bis 2045 soll die Stadt klimaneutral sein. Als Zwischenschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität legt das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz fest, die Gesamtmenge der Berliner CO 2 -Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent zu reduzieren, jeweils im Vergleich zum Jahr 1990. Die zur Erreichung der Ziele des novellierten Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes notwendigen Maßnahmen und Strategien werden im Rahmen der Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 entwickelt. Das 2016 in Kraft getretene Berliner Energiewendegesetz bildet den gesetzlichen Handlungsrahmen für die Berliner Klimaschutzpolitik. Mit diesem Gesetz werden die Klimaschutzziele und die Instrumente zu deren Erreichung rechtlich verankert und damit zur Daueraufgabe gemacht. Gleichzeitig wird die die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Bereich Klimaschutz gesetzlich festgeschrieben. Diese wird unter anderem durch Sanierungsfahrpläne für die öffentlichen Gebäude und einem Masterplan für eine CO 2 -neutral arbeitende Verwaltung mit Leben gefüllt. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) enthält die konkreten Strategien und Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität, stellt damit den “Fahrplan” und das zentrale Instrument der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Seine rund 100 Maßnahmen stellen die Vielfalt der Klimapolitik in Berlin dar und adressieren sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels . Klimaschutzpolitik weist große Schnittmengen mit lokaler Energiepolitik auf. Denn das wichtigste Treibhausgas – CO 2 – entsteht bei der Energieerzeugung durch die Verbrennung der fossilen Brennstoffe Öl, Kohle und Erdgas. Zentrale Ansatzpunkte zur Minderung der Kohlendioxidemissionen sind daher die Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung. Das sind Grundpfeiler lokaler Energiepolitik. Sie unterstützen die Standortsicherung für die Wirtschaft, fördern Innovation und Beschäftigung und tragen gleichzeitig zur Umweltentlastung bei. Klimaschutz ist daher eng mit den Zielen einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung verknüpft. Die zukünftige Energieversorgung Berlins soll vorrangig auf erneuerbaren Energien und dezentralen Erzeugungs -Anlagen basieren und noch stärker als bisher verbrauchernah organisiert werden. Die vorhandenen urbanen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme und Mobilität sollen stärker miteinander verknüpft werden und einen entscheidenden Beitrag zur intelligenten Steuerung von Energieerzeugung und Verbrauch, zur Speicherung und Nutzung des zunehmenden Anteils erneuerbarer Energien leisten. Dieses dynamische, energieartenübergreifende Energieversorgungssystem wird dabei eine hohe Versorgungs- und Infrastruktursicherheit gewährleisten und heute innovative Technologien ganz selbstverständlich nutzen. Die urbane Energiewende stellt eine Herausforderung dar, die zugleich eine Chance ist für eine bezahlbare Energieversorgung und Teilhabe der Berlinerinnen und Berliner sowie für wirtschaftliche Entwicklung und neue Arbeitsplätze in der Region. Klimaschutz betrifft neben der Energiepolitik viele zentrale Bereiche landespolitischen Handelns: Bauen und Wohnen, Bildung, Wirtschaftsförderung und Beschäftigung, Innovation und Technologie und, nicht zuletzt, die Berliner Verwaltung. Klimaschutzpolitik ist folglich eine Querschnittsaufgabe. Als solche hat sie auch die Aufgabe, die Akteure – Unternehmen und Verbände, Verwaltungsmitglieder und öffentliche Einrichtungen, Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine – einzubinden, Netzwerke für einen kontinuierlichen Dialog und Kooperationen zu fördern und Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies ist auch eine Voraussetzung dafür, innovative Lösungen – politisch, technisch wie wirtschaftlich – für den Klimaschutz zu entwickeln und umzusetzen. Bereits bei der Entwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms wurde die Öffentlichkeit umfassend eingebunden. Das Instrument der Beteiligung soll dauerhaft verankert werden. Das Land Berlin will den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in Berlin mit gutem Beispiel vorangehen. Diese Vorbildfunktion ist auch im Energiewendegesetz gesetzlich verankert. Die Stadt hat sich deshalb zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen auch für die eigenen Liegenschaften und die städtischen Unternehmen verpflichtet. Nicht nur die Stadt, sondern auch – und möglichst schon zu einem früheren Zeitpunkt – die Verwaltung und ihre nachgeordneten Einrichtungen sollen nach dem Willen der Regierungskoalition klimaneutral werden. Senats- und Bezirksverwaltungen sollen sich so organisieren, dass sie ab dem Jahr 2030 CO 2 -neutral arbeiten. Parallel dazu ist die Sanierung der öffentlichen Gebäude von großer Bedeutung. Deshalb ist die Erstellung von Sanierungsfahrplänen vorgesehen, mit denen die Gebäudesubstanz der Haupt- und Bezirksverwaltungen systematisch erfasst und die erforderlichen energetischen Sanierungsschritte in eine geeignete Reihenfolge (Fahrplan) gebracht werden. Durch die Umsetzung der Sanierungsfahrpläne soll der öffentliche Gebäudebestand bis 2050 umfassend energetisch saniert werden. Darüber hinaus sieht sich Berlin als Bundeshauptstadt in besonderer Weise gefordert, national und international als Pionier für eine erfolgreiche lokale Klimaschutzpolitik zu wirken. Deshalb beteiligt sich das Land Berlin in internationalen Kooperationen an der Entwicklung und Verbreitung tragfähiger Strategien und Instrumente für den lokalen Klimaschutz. Länderarbeitskreis Energiebilanzen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 101 |
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