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Forschergruppe (FOR) 1525: INUIT - Ice Nuclei research UnIT, Screening und Charakterisierung biologischer Eiskeime und Untersuchung deren Einflusses auf die Eiskeimaktivität von Boden-und Mineralstaub

Mikroorganismen sind im Boden, in kryptogamen Gemeinschaften und in der Atmosphäre von zentraler Bedeutung. Verschiedene Spezies von Bakterien, Pilzen, Flechten und Pollen wurden bereits als Eiskeime, welche eine Eisbildung bei relativ hohen Temperaturen initiieren können, identifiziert, und besonders biologische Bestandteile aus dem Boden sind eine vermutlich bedeutsame Quelle atmosphärischer Eiskeime. Die genauen Quellen biologischer Eiskeime in der Atmosphäre sind jedoch kaum bekannt, obwohl ein potentieller Beitrag dieser, zur Eis- und Niederschlagsbildung mittlerweile von verschiedenen Studien untermauert wird. Aktuelle Untersuchungen verschiedener Boden- und Luftproben zeigen Hinweise, dass verschiedene eisaktive Pilze unterschiedlicher Phyla nicht nur im Boden und in der Luft vorhanden sind, sondern auch häufig in der kultivierbaren Fraktion vorkommen können. Aus diesem Grund befasst sich das vorgeschlagene Projekt mit der Suche nach weiteren bisher unbekannten eisaktiven Mikroorganismen und Bestandteilen aus dem Boden, von Pflanzen und kryptogamen Gemeinschaften und mit der Erforschung ihres Einflusses auf die Eiskeimaktivität des Bodens. Die nötigen Methoden für ein Screening verschiedenster Kulturen z.B. von Cyanobakterien sind in unserem Labor gut etabliert. Zudem sollen die jeweiligen Eiskeime der neu gefundenen eisaktiven Organismen auf molekularer Ebene charakterisiert werden.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Algivore Cercozoa prägen die Zusammensetzung der Gemeinschaft von Bodenkrusten, der dominanten Vegetation in Polarregionen

Räuber-Beute-Beziehungen zwischen Bakterien und ihren eukaryotischen Räubern werden seit langem in der terrestrischen Ökologie untersucht, jedoch werden die Interkationen zwischen Mikroeukaryoten oft vernachlässigt. Mikroalgen nehmen eine Schlüsselposition als phototrophe Organismen in den marinen und Süßwasserökosystemen der Antarktis und Arktis ein; die meiste Energie und die meisten Nährstoffe werden durch diese zu höheren trophischen Ebenen kanalisiert. In diesem Kontext fehlen Studien in den terrestrischen Ökosystemen der Antarktis. Die terrestrische Vegetation der Antarktis wird dominiert durch kryptogamen Bewuchs mit einer Vielzahl und hoher Abundanz von Mikroalgen. Bis zu 55% des eisfreien Bodens der antarktischen Halbinsel und bis zu 70% im arktischen Spitzbergen werden von biologischen Bodenkrusten (Biokrusten) bedeckt. Diese Zahlen werden zukünftig auf Grund des Klimawandels und der daraus folgenden Erwärmung der Polarregionen steigen (“Arctic Greening”). Man kann daher annehmen, dass ein großer Anteil der Primärproduktion in den Polarregionen durch Mikroalgen in Biokrusten realisiert wird. Dennoch fehlt die Verbindung zu höheren trophischen Ebenen; insbesondere, wenn man bedenkt, dass in der Antarktis algenfressende Metazoen selten und artenarm sind. Cercozoa sind eine der häufigsten algenkonsumierenden einzelligen Eukaryoten (Protisten) in terrestrischen Systemen; vorläufige Ergebnisse zeigen: algenkonsumierende Cercozoa dominieren die mikrobielle Gemeinschaft in den Biokrusten der Polarregionen. Wir werden zum ersten Mal die Räuber-Beute-Beziehung in Biokrusten zwischen den Algen als Primärproduzenten und den wichtigsten Algenkonsumenten erforschen, um so ein vollständigeres Bild des terrestrischen Nahrungsnetzes in den beiden Polarregionen zu erhalten. Um das zu erreichen, kombinieren wir einen Barcode-basierten Hochdurchsatz-Illumina Ansatz mit klassischen Kulturexperimenten, welche Aufschluss über ökologische Funktionen der einzelnen Organismen liefern. Damit erhalten wir erstmalig ein umfassendes Bild der Räuber-Beute-Beziehung zwischen Mikroalgen und ihren Räubern, den Cercozoa, für das terrestrische Ökosystem in Arktis und Antarktis. Diese Daten werden zur Beantwortung der folgenden Fragen beitragen: Wie wichtig ist das terrestrische Nahrungsnetz in den Polarregionen? Und hat die Klimaerwärmung das Potential diese Interaktionen zu verändern?

KMUi-BÖ4: OPT4AMF -Optimierung der Produktion von mikrobiellen Biostimulanzien mit innovativen Zusatzstoffen und Mykorrhiza-Helferbakterien, Teilprojekt B

Flechten und Moose als Bioindikatoren bei Umweltveraenderungen (Primaerproduktionsanalysen)

Grundlagen der Bioindikation von Kryptogamen (Moosen/Flechten) werden mit spezifischen Methoden (vegetationsanalytisch/experimentell-skologisch) bearbeitet; angestrebt wird die Verwendung von Kryptogamen als qualifizierte Bioindikatoren.

KMUi-BÖ4: OPT4AMF -Optimierung der Produktion von mikrobiellen Biostimulanzien mit innovativen Zusatzstoffen und Mykorrhiza-Helferbakterien, Teilprojekt A

KMUi-BÖ4: OPT4AMF -Optimierung der Produktion von mikrobiellen Biostimulanzien mit innovativen Zusatzstoffen und Mykorrhiza-Helferbakterien

Wendelberg bei Dobberkau

Besonderes Schutzgebiet Nr. 294 Code: DE 3235-301 Schutzstatus: keiner Neumeldung: 0,55 ha Erläuterungen: Die Neumeldung des FFH-Gebiets wird von der oberen Naturschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf dem zum Zeitpunkt der Erstmeldung noch nicht bekannten Vorkommen der prioritären Lebensraumtypen 6120* (Trockene, kalkreiche Sandrasen) und 6240* (Subpannonische Steppen-Trockenrasen) im betreffenden Gebiet. Es handelt sich um einen der ganz wenigen gut ausgebildeten Xerothermrasenbestände mit Vorkommen beider LRT in der Nordhälfte des Landes Sachsen-Anhalt. Der LRT 6120* weist der in der kontinentalen biogeografischen Region einen ungünstigen Erhaltungszustand („U1“) auf. Insbesondere ist die derzeit eingenommene Fläche zu gering. Es besteht insofern für beide LRT die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieser LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Sicherung der verbliebenen Vorkommen einschließlich ihrer Pufferzonen. Der LRT 6240* ist im Natura 2000-Netz bisher unterrepräsentiert. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 6120* - Trockene, kalkreiche Sandrasen LRT 6240* - Subpannonische Steppen-Trockenrasen Schutzziele: Allgemeine Schutz- und Erhaltungsziele für die LRT 6120* und 6240* Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Dauerhafte Sicherstellung einer beständigen oder sich ausdehnenden Gesamtfläche der Lebensraumtypen. Vermeidung einer aktiven Verschlechterung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT sowie eines aktiven Flächenentzuges. Keine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT auch durch indirekte Einwirkungen sowie durch Einwirkungen von außen. Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der LRT einschließlich ihrer charakteristischen Arten durch Invasion neobiotischer Arten. Gewährleistung günstiger, lebensraumtypischer Strukturen wie z. B. lückige Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, randliche thermophile Saumstrukturen als Habitat für die charakteristischen Arten des jeweiligen LRT. Vermeidung von Verbuschung und Bewaldung. Gewährleistung eines hohen Anteiles charakteristischer dikotyler und vor allem konkurrenzschwacher Pflanzenarten sowie der Erhaltung des Vorkommens charakteristischer Kryptogamen. Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen durch Brache- und Ruderalisierungszeiger, auch von dominanzbildenden charakteristischen Grasarten sowie durch Akkumulation abgestorbener organischer Substanz. Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen durch eutrophierende Einflüsse Gewährleistung günstiger, lebensraumtypischer Strukturen als Habitat für die charakteristischen Arten des jeweiligen LRT, Erhaltung der Bodenstruktur und Oberflächenmorphologie zur Förderung insbesondere konkurrenzschwacher Arten und charakteristischer Kryptogamen. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung des gehölzarmen Moränenhügels einschließlich seines Nahumfeldes mit einem natürlichen Mosaik unterschiedlicher, insgesamt jedoch mehr oder weniger nährstoffarmer und trockener Standorte Vermeidung von Zerstörung oder sonstiger erheblicher Beeinträchtigung durch unverträgliche Nutzungsformen Meldekarte (pdf-Datei 1,7 KB) LRT-Karte (pdf-Datei 580 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

Humberg bei Schwanebeck

Besonderes Schutzgebiet Nr. 307 Code: DE 4032-301 Schutzstatus: LSG0026HBS - Huy Neumeldung: 20,19 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf den qualitativ und flächenmäßig bedeutsamen Vorkommen mehrerer prioritären Lebensraumtypen. Insbesondere der LRT 6240* tritt im Gebiet großflächig in hervorragender Ausprägung sowie mit überregional bedeutsamen, sehr individuenreichen Vorkommen stark gefährdeter Arten, wie Deutscher Enzian (Gentianella germanica), aber auch Frühlingsadonisröschen (Adonis vernalis) und Bocksriemenzunge (Himantoglossum hircinum) auf, ist aber im Natura 2000-Netz nur lückenhaft repräsentiert. Zwar wird der Erhaltungszustand dieses LRT in der atlantischen biogeografischen Region (BGR) insgesamt als „günstig“ eingeschätzt, jedoch ist die eingenommene Fläche zu gering. Überregional bedeutsam ist das Vorkommen des in der gesamten atlantischen biogeografischen Region stark gefährdeten, prioritären LRT 6110* (Erhaltungszustand "U2"). Insbesondere ist die aktuell eingenommene Fläche in der BGR zu gering. Es besteht insofern die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieses LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Sicherung der verbliebenen Vorkommen einschließlich ihrer Pufferzonen. Das Vorkommen des LRT 8160* stellt eine Besonderheit für die atlantische biogeografische Region dar und wurde in der vergangenen Berichtsperiode noch nicht gemeldet. Das Vorschlagsgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit Nördliches Harzvorland und umfasst einen Teilbereich eines dem Huy nordöstlich vorgelagerten Muschelkalk-Höhenzuges. Im Plateaubereich sowie auf den südexponierten Hanglagen am Oberhang ist ein großräumiger Komplex aus Trockenlebensräumen über Muschelkalk entwickelt. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 6110* - Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen LRT 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) LRT 6240* - Subpannonische Steppen-Trockenrasen LRT 8160* - Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas Schutzziele: Allgemeine Schutzziele Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung eines Kalk-Trockenrasen-Komplexes mit gut erhaltenen Vorkommen von für diese Standortbedingungen typischen Lebensraumtypen, wie Kalk-Pionierrasen, Kalk-Schutthalden, Volltrocken- und Halbtrockenrasen mit teils kontinentaler Tönung und einem typisch ausgeprägten Artinventar mit Frühlingsadonisröschen, Deutschem Enzian, Bocksriemenzunge und Bienen-Ragwurz. Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: LRT 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen, LRT 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen), LRT 6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen, LRT 8160* - Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere 1. für die LRT der Kalkmagerrasen (LRT6110*, 6210, 6210*, 6240*): - lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen (insbesondere nährstoffarme, trockene), - ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, - lückige, niedrigwüchsige, besonnte Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, höchstens geringen Streuauflagen und ggf. randlich thermophilen Saumstrukturen (LRT 6110*, 6120*, 6210, 6210*, 6240*) und anstehendem Festgestein, - LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, 2. für die LRT der Schutthalden und Felsen (LRT 8160*): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen (lückige Vegetation, insbesondere auf offenen, natürlich anstehenden Felsflächen oder Geröllhalden mit sich ggf. umlagerndem Gesteinsmaterial), - natürliches oder naturnahes, lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten Meldekarte (pdf-Datei 4,9 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 425 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke

Besonderes Schutzgebiet-Nr. FFH0311 Code: DE 4229-302 Schutzstatus: LSG0032WR  - Harz und nördliches Harzvorland, NSG0159 - Kramershai Neumeldung Fläche: 508,36 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Meldung an die Europäische Kommission vorgeschlagen. Aufgrund der Flächengröße und gebietsspezifischen Besonderheiten wird die Meldung eines neuen Natura 2000-Gebietes gegenüber der Erweiterung bestehender Gebiete (FFH-Gebiete Hochharz, Harzer Bachtäler) bevorzugt. Dies erscheint auch aus verwaltungstechnischer Sicht die geeignete Variante, da für die angrenzenden Gebiete bereits ein Verordnungsstatus besteht. Das Vorschlagsgebiet befindet sich auf dem Territorium der Gemeinden Wernigerode und der Stadt Oberharz am Brocken im Landkreis Harz. Es grenzt südlich an die Ortslage Schierke an und erstreckt sich von da bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen. Die Nordwestgrenze ist deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 160 „Hochharz“. Die westliche Begrenzung verläuft wiederum deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 089 „Harzer Bachtäler“. Die Südgrenze bildet die Bundesstraße 27. Im Osten wird das Gebiet durch den Verbindungsweg von der Ortslage Schierke zu den Scherstorklippen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 508 Hektar . Das Vorschlagsgebiet umfasst einen bisher außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse liegenden Bereich an Nord-, Ost und Südhang des Kleinen Winterberges. Im nördlichen Abschnitt umfasst es einen Teil des großflächigen und gebietsübergreifenden Moorkörpers mit den Schwerpunktvorkommen der prioritären LRT 91D0* „Moorwälder“, der LRT 7120 und 7140 „Hoch- und Übergangsmoore“ sowie Quellzonen. Höhenlage und spezifische Standortsverhältnisse bedingen im nördlichen Teil auch das Auftreten des LRT 9410 „Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder“. Im Süden schließt das Vorschlagsgebiet das bestehende NSG Kramershai ein, in dem sich die höchstgelegenen Vorkommen des LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ in Sachsen-Anhalt sowie weitere FFH-Lebensraumtypen befinden. In der hier vorgestellten Lage und Ausdehnung stellt das Vorschlagsgebiet geographisch und ökologisch die Kohärenz zwischen dem FFH-Gebiet „Hochharz“ im Nordwesten und dem FFH-Gebiet „Harzer Bachtäler“ im Süden her. Anlässlich der EU-Berichtspflichten wurden 2019 für den Anteil an der Kontinentalen Biogeographischen Region in Sachsen-Anhalt 229 Hektar des LRT 91D0* innerhalb und 3 Hektar außerhalb von Natura 2000-Gebieten gemeldet. Mit einer Gesamtfläche von 43,8 Hektar befinden sich damit gegenwärtig noch weitere 20% dieses prioritären LRT außerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems. Die neue Gebietsmeldung würde diese landesweit signifikanten Vorkommen des LRT 91D0* in das Schutzgebietssystem gemäß den Forderungen aus der FFH-Richtlinie integrieren. Das Vorschlagsgebiet ist zu über 95% waldbestockt. Es herrscht ein Mosaik vielfältiger Standortsformen vor, die von Mooren bis hin zu terrestrischen Standorten reichen. Es ist zum überwiegenden Teil forstlich überprägt, enthält jedoch immer noch einen hohen Anteil naturnaher Wälder. Insgesamt wurden 10 FFH-Lebensraumtypen festgestellt, darunter 3 prioritäre. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: FFH-LRT Flächengröße in ha 91D0* 43,8 9410 51,5 9110 18,6 91E0* 2,0 7120 0,1 7140 0,4 6520 1,5 6230* 0,1 4030 0,1 3260 0,7 Tab. 1: Flächengrößen von FFH-LRT im Vorschlagsgebiet „Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke Schutzziele: Allgemeine Schutzziele: Der Schutzzweck des Gebietes umfasst die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile des besonderen Schutzgebietes einschließlich der mit ihm räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Des Weiteren umfasst der Schutzzweck die Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile des Gebietes, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Gebietsspezifische Schutzziele: Die Erhaltung der gebietstypischen Biotopkomplexe in den oberen Lagen des Harzes mit ihren sehr vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere der Moorwälder, der Montanen und bodensauren Fichtenwälder, der Erlen-Eschenwälder, der am höchsten gelegenen Buchenwälder Sachsen-Anhalts sowie kleinflächig der naturnahen Fließgewässer mit begleitender Vegetation, Bergmähwiesen, Borstgrasrasen, Mooren und Heideflächen. Erhaltung des zusammenhängenden und gebietsübergreifenden Komplexes aus überwiegend soligenen Mooren sowie den räumlich und funktional mit ihnen verknüpften Quellen sowie Fließgewässern. Die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT. 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 4030 Trockene europäische Heiden, 6520 Berg-Mähwiesen, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, 7120 noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und LRT 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) 2. Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Luchs (Lynx lynx) Anmerkung: Flächendeckende Untersuchungen zum Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL liegen noch nicht vor. Die Angabe zum Luchs entstammt den Unterlagen für das ROV Natürlich Schierke. Aufgrund der Habitatausstattung ist mit dem Vorkommen weiterer Arten zu rechnen, so beispielsweise Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus) (M. Trost, mdl. Mtt.) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einengünstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere: Für die LRT der Wälder im Gebiet (LRT 9110, 91D0*, 91E0*, 9410): natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und, 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), Erhaltung und Entwicklung eines stabilen und vernetzten Bestands von Moorwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele sind naturnahe, strukturreiche, möglichst großflächige und unzerschnittene Moorwälder auf nassen bis morastigen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten mit intaktem Wasserhaushalt sowie natürlichem Relief und intakter Bodenstruktur. Erhaltung und Entwicklung eines landesweit stabilen und vernetzten Bestands aus Erlen-Eschenwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder verschiedenster Ausprägung aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und in Flusstälern. Diese umfassen alle natürlichen oder naturnahen Entwicklungsphasen in mosaikartiger Struktur und mit ausreichendem Flächenanteil natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, Des Weiteren gilt das oben genannte Schutzziel für: ein lebensraumtypisches Arteninventar, ein hinreichend hohen Anteil an Alt- und Biotopbäumen, ein hinreichend hohen Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), Gewährleistung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, ein hinreichend hohen Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, Für den LRT der Gewässer (LRT 3260): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie günstige Strömungsverhältnisse), Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Bedingungen für den Nährstoffhaushalt Natürliche oder naturnahe Zustände des ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), Natürliche oder naturnahe Zustände im Bezug auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, Ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation, Für den LRT Borstgrasrasen (LRT 6230*): Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind arten- und strukturreiche, überwiegend gehölzfreie Borstgras-Rasen auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten, die extensiv beweidet oder gemäht werden. LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen Für den LRT der trockenen Heiden (LRT 4030): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit einem hohen Anteil konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Die Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombination mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für den LRT der Frisch- und Feuchtwiesen (LRT 6520): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt sowie auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen) Einem lebensraumtypischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für die LRT der Moore und feuchten Heiden (LRT 7120, 7140): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Wasserhaushalt (hinreichende Wasserversorgung bzw. dauerhaft oberflächennahe Grundwasserstände, auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen), naturnahe, waldfreie Moore u. a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, auf die Bodenstruktur, das Lichtregime, die Oberflächenmorphologie sowie auf den Torfkörper und moorbildende Prozesse, Ein lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten. Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der Tierarten gemäß Anhang II FFH-RL sind insbesondere: Für den Luchs wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen, geeignete Wanderkorridore. Meldekarte (pdf-Datei 2,2 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 2,5 MB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

MMP FFH0188 Maßnahmentabelle

Behandlungsgrundsätze für Arten/LRT Ziel-LRT/ Ziel-Art Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Gewährleistung der ökologischen Erfordernisse und erforderlichen Lebensraumbestandteile für einen günstigen alle LRT und Erhaltungszustand der FFH-LRT sowie der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang 2 der FFH-Richtlinie gemäß Anlage 2 §2 Anhang 2- LVO N2000 Sachsen-Anhalt Arten alle LRT keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers keine Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise kein Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln entlang angrenzender oberirdischer Gewässer im Abstand von 4 m zwischen dem Rand der durch die Ausbringungstechnik bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante; bzw. im Abstand von 5 m auf stark geneigten Flächen; freigestellt ist die Kaliumdüngung bis zur Versorgungsstufe B keine Neuanlage von Wildäckern oder Wildwiesen innerhalb von LRT und keine Neuanlage von Kirrungen oder Salzlecken innerhalb von Offenland-LRT Jagdausübung nur als Bewegungs-, Ansitz-, Pirsch-, Fallen- oder Baujagd keine Baujagd in der Zeit vom 01. März bis 31. August keine Bewegungsjagd in der Zeit vom 01. Februar bis 30. September Fallenjagd nur mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln keine Anwendung von Schlegelmähwerken; außer zur Nachmahd von Weideresten oder von sonstigem Restaufwuchs nach mindestens jährlich einer Hauptnutzung in der Zeit vom 01. September bis 20. März keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat keine Düngung über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr im Offenland- Mittel der vom jeweiligen Betrieb im jeweiligen besonderen Schutzgebiet bewirtschafteten Grünlandfläche; freigestellt LRT ist die Phosphor- sowie die Kaliumdüngung unterversorgter Flächen bis zur Versorgungsstufe C kein Lagern von Düngemitteln sowie ohne dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT keine Nach- oder Einsaat keine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Habitaten oder Lebensraumelementen wie Einzelbäume mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 35 cm, Feldraine, Findlinge, alte Lesesteinhaufen oder Trockenmauern Keine Beseitigung von Höhlen- oder Horstbäumen Erhaltung oder Wiederherstellung der lebensraumtypischen Strukturen und Standortbedingungen (insbesondere nährstoffarme, trockene Standorte) Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischesn Arteninventars mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen Erhaltung oder Wiederherstellung lückiger, niedrigwüchsiger, besonnter Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, mit höchstens geringen Streuauflagen und ggf. randlich thermophilen Saumstrukturen und. LRT 6110*, anstehendem Festgestein, mit einem lebensraumtypischen Arteninventar, in Kombination mit in Folge von 6210, Erosionsprozessen partiell vegetationsfreien Bereichen 6210*, Nutzung von Nachtpferchen auf den LRT 6110*, 6210 und 6240* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Beweidung oder Mahd sowie Maßnahmen zur Grünlandpflege (z. B. Walzen oder Schleppen) auf den LRT 6210* und 8160* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige keine Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6210 sowie ohne jedwede Düngung auf den LRT 6110*, 6210*, 6240* und 8160* Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Strukturen und Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt, auf den Nährstoffhaushalt (teilweise für die LRT 6510 nährstoffarmer Standortbedingungen) Erhaltung oder Wiederherstellung von Grünlandbeständen mit niedriger bis mittlerer Wüchsigkeit, einem lebensraumtypischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten LRT 6510 keine Düngung des LRT 6510 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr keine Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6510 in der Ausprägung magerer Standorte LRT 6510 Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochenzwischen 2 Mahdnutzungen Winterweide mit Rindern nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Gewährleistung LRT-angepasster Bewirtschaftungsformen Erhaltung oder Wiederherstellung eines hinreichend hohen Anteils weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt, auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand Anwendung geeigneter Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, welche Bodenschäden auf ein Mindestmaß reduzieren; der Einsatz der Technik ist auf die Erfordernisse des Waldes auszurichten; dabei sind die Bodenstrukturen und der Bestand weitgehend zu schonen und die Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten Kein flächiges Befahren; Anlage von Rückegassen unter Beachtung der örtlichen ökologischen Gegebenheiten, insbesondere unter Aussparung bzw. Berücksichtigung wichtiger Habitatstrukturen Wald-LRT Nutzung von Rückegassen zur Holzernte in Wald-LRT mit einem mittleren Brusthöhendurchmesser (BHD) über 35 cm in einem Abstand von mindestens 40 m bzw. bei einem BHD unter 35 cm in einem Abstand von mindestens 20 m Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen sowie von Quartierbäumen, insbesondere Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich) Keine Holzernte und Holzrückung in der Zeit vom 15. März bis 31. August Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß unter Berücksichtigung geeigneter waldbaulicher Alternativen sowie sonstiger biologischer Maßnahmen kein flächiges Ausbringen von Düngemitteln keine Kalkung natürlich saurer Standorte kein Entzug von LRT-Flächen durch Bewirtschaftung von Nicht-LRT-Flächen keine Neuanlage oder Ausbau von Wirtschaftswegen unter Inanspruchnahme von LRT-Flächen keine Beeinträchtigung von LRT oder Habitaten der Arten gemäß Anhang II FFHRL durch Holzpolterung flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung nur nach Erlaubnis bzw. Einvernehmensherstellung durch die/mit der zuständigen Naturschutzbehörde Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten Verjüngungsmaßnahmen möglichst ohne Bodenbearbeitung keine Aufforstung von Flächen mit Offenland-LRT Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischens Arteninventars Erhaltung eines ein hinreichend hohen Anteils an Alt- und Biotopbäumen Erhaltung oder Wiederherstellung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung Erhaltung oder Wiederherstellung eines hinreichend hohen Anteils an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen) Abkehr von schlagweisen Endnutzungsverfahren und Umstellung auf Einzelbaum- bzw. femelweise Nutzung, Kahlhiebflächen dürfen in den LRT 9180* nicht größer als 0,2 ha und im LRT 9170 nicht größer als 0,5 ha sein, keine Ganzbaum- und Vollbaumnutzung unterhalb der Derbholzgrenze Erhaltung und Entwicklung von strukturierten, naturnahen und artenreichen Waldaußenrändern Erhaltung Solitäreichen; bevorzugte Freistellung von starken Eichen mit Habitatpotential in den Beständen im Rahmen forstwirtschaftlicher Maßnahmen Erhaltung bzw. Förderung lebensraumtypischer Gehölze keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze Überwachung und Bekämpfung relevanter Neophyten Erhaltung strukturreicher Laub(misch)wälder oder sonstiger artspezifisch geeigneter Wald- bzw. Gehölzbestände (z. B. Hallenwälder, Streuobstwiesen) mit hohem Alt- und Totholzanteil Erhaltung von geeigneten Leitstrukturen und von Jagdhabitaten, die lediglich einer extensiven Nutzung unterliegen Erhaltung von Quartierbäumen in hinreichendem Umfang (insbesondere (Alt-)Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich) Großes Mausohr, Erhaltung störungsarmer bzw. –freier natürlicher und anthropogener Quartiere mit geeigneten Strukturen und Mopsfleder- mikroklimatischen Bedingungen zur Nutzung als Wochenstuben-, Schwärm-, Zwischen-, Ausweich- oder Winterquartier kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein maus Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften zwischen den Habitaten Zutrittsicherer Verschluss geeigneter Winterquartiere Gewährleistung von störungsarmen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen, Erhaltung geeigneter Winterquartiere im Umfeld der Reproduktionsgewässer sowie nicht bzw. extensiv genutzter Landlebensräume ID_Maß- Bezugs- alle Schutzgüter Zielarten/Ziel- nahme- fläche BIO- (bei Habitaten mit Fläche (m²) LRT (NC) fläche LRT ID) 1-01a 9170 1-02a 1001 9170, Myotis myotis (01), Barbastella barbastellus (02) 60526 Maßnahme- KategorieBezeichnung/KurzerläuterungArt der Maßnahmenaturschutz- fachliche EignungRangfolge Umsetzbarke der it Maßnahme- varianten NutzungsverzichtNutzungsverzichtEHbesonders geeignetBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT und für die FledermausartenEH 9170, Myotis myotis, Dauerpflege/-nutzung/ Barbastella Habitaterhalt barbastellus 1-03a periodische Pflege 9170 1-04a periodische Pflege 2-01a 9170 1002 2-02a 9170, Myotis myotis (01), Barbastella barbastellus (02) 6353 Nutzungsverzicht 9170, Myotis myotis, Dauerpflege/-nutzung/ Barbastella Habitaterhalt barbastellus Mischungsregulierung zugunsten der Traubeneiche, Rotbuche vorrangig entnehmen, Schneitelbäume erhalten relevante Neophyten bekämpfen oder überwachen (s. Kap. 6.2.1), bes. Juglans regia, Mahonia aquifolium, Prunus mahaleb EH Dringlichkeit des Beginns der Umsetzung AdressatBemerkungen gut umsetzbarForstwirtschaftAusnahmegenehmigung für die Nutzungsaufgabe gemäß LWaldG § 5 (6) erforderlich unverzichtbar gut umsetzbarForstwirtschaft geeignet EH gut umsetzbarkurzfristigForstwirtschaft gut umsetzbarkurzfristigNaturschutz NutzungsverzichtEHbesonders geeignetgut umsetzbarForstwirtschaft Beachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT und für die FledermausartenEHunverzichtbar gut umsetzbarForstwirtschaft 2-03a9170periodische PflegeErhaltung der Reifephase, Rotbuche vorrangig entnehmenEHgeeignetgut umsetzbar3-01a9170NutzungsverzichtNutzungsverzichtEHbesonders geeignetgut umsetzbarForstwirtschaft Beachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT und für die FledermausartenEHunverzichtbar gut umsetzbarForstwirtschaft periodische PflegeRotbuche vorrangig entnehmenEHgeeignetgut umsetzbarkurzfristigForstwirtschaft periodische Pflegerelevante Neophyten bekämpfen oder überwachen (s. Kap. 6.2.1), bes. Juglans regiaEHgeeignetgut umsetzbarkurzfristigNaturschutz Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 3-02a 1003 9170, Myotis myotis (01), Barbastella barbastellus (02) 1930 9170, Myotis myotis, Dauerpflege/-nutzung/ Barbastella Habitaterhalt barbastellus 3-03a 9170 3-04a Myotis myotis, Dauerpflege/-nutzung/ Barbastella Habitaterhalt barbastellus 4-01a 1004 4-02a XQV, Myotis myotis (01), Barbastella barbastellus (02) 5333 5-01a 1005 5-02a 9180, Myotis myotis (01), Barbastella barbastellus (02) 6171 5-03a 1006 XQX, Myotis myotis (01), Barbastella barbastellus (02) relevante Neophyten bekämpfen oder überwachen (s. Kap. 6.2.1), bes. Solidago canadensis, Symphoricarpos albusEHgeeignetgut umsetzbar9180NutzungsverzichtNutzungsverzichtEHbesonders geeignetgut umsetzbarForstwirtschaft Beachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT und für die FledermausartenEHunverzichtbar gut umsetzbarForstwirtschaft relevante Neophyten bekämpfen oder überwachen (s. Kap. 6.2.1), bes. Juglans regiaEHBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 9180, Myotis myotis, Dauerpflege/-nutzung/ Barbastella Habitaterhalt barbastellus periodische Pflege geeignet gut umsetzbar unverzichtbar gut umsetzbar Ausnahmegenehmigung für die Nutzungsaufgabe gemäß LWaldG § 5 (6) erforderlich Forstwirtschaft periodische Pflege Myotis myotis, Dauerpflege/-nutzung/ Barbastella Habitaterhalt barbastellus 2225 unverzichtbar gut umsetzbar Forstwirtschaft angrenzende LRT- und LRT- Entwicklungs- flächen 9180 6-01a kurzfristig Ausnahmegenehmigung für die Nutzungsaufgabe gemäß LWaldG § 5 (6) erforderlich kurzfristig kurzfristig Naturschutz Naturschutz Forstwirtschaft Ausnahmegenehmigung für die Nutzungsaufgabe gemäß LWaldG § 5 (6) erforderlich

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