API src

Found 191 results.

Related terms

Förderung nachhaltigen Grundwassermanagements für landwirtschaftliche Nutzung in ländlichen Gebieten Karakalpakstans, Usbekistan

Das Projekt "Förderung nachhaltigen Grundwassermanagements für landwirtschaftliche Nutzung in ländlichen Gebieten Karakalpakstans, Usbekistan" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Fachrichtung Hydrowissenschaften, Institut für Grundwasserwirtschaft.

Förderung nachhaltigen Grundwassermanagements für landwirtschaftliche Nutzung in ländlichen Gebieten Karakalpakstans, Usbekistan, Teilprojekt : Grundwassermanagement und Projektkoordinierung

Das Projekt "Förderung nachhaltigen Grundwassermanagements für landwirtschaftliche Nutzung in ländlichen Gebieten Karakalpakstans, Usbekistan, Teilprojekt : Grundwassermanagement und Projektkoordinierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Fachrichtung Hydrowissenschaften, Institut für Grundwasserwirtschaft.

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Sachsen zählt in Deutschland zu den Bundesländern mit den meisten Talsperren. Versorgten die ersten Wasserspeicher im Land früher vor allem den Bergbau, haben Stauanlagen heute zumeist mehrere Funktionen. Der Staatsbetrieb <b><a href="https://www.talsperren-sachsen.de/">Landestalsperrenverwaltung (LTV)</a></b> betreibt und bewirtschaftet nahezu alle Stauanlagen im Besitz des Freistaates Sachsen. Genauso wichtig ist ihre Zuständigkeit für den Ausbau, die Unterhaltung und den Hochwasserschutz an allen Fließgewässern in der Verantwortung des Landes. Die LTV ist dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz Umwelt und Landwirtschaft nachgeordnet. Die LTV-Zentrale hat ihren Sitz in Pirna. Hier werden strategische und übergreifende Aufgaben gebündelt und bearbeitet. Außerdem wird hier die Zusammenarbeit mit den Betrieben und dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft koordiniert. In Pirna sind die Zentralstelle, der Fachbereich Verwaltung/Finanzen sowie die Referate der Fachbereiche Wasserwirtschaft und Betrieb angesiedelt.

2024-08-11_SB_%C3%9Cbertagebergbau.pdf

Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Übertagebergbau (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 13 „Übertagebergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung:zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss:beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 11.08.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 13 Übertagebergbau ist insoweit zuständig für alle Braunkohle- sowie Steine und Erden-Tagebaue des Landes Sachsen-Anhalt. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a.     kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Prüfung und Zulassung von bergrechtlichen Betriebsplänen (Haupt-, Sonder-, Abschluss- sowie fakultative Rahmenbetriebspläne) einschließlich Durchführung bergrechtlicher Betriebsplanzulassungsverfahren nach §§ 52 ff. Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und des Landes (VwVfG, VwVfG LSA) unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Bestimmungen (§§ 17, 34, 44 BNatSchG) sowie Erteilung weiterer Genehmigungen im Rahmen der Zuständigkeit des Dezernates (technischer und sozialer Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz usw.) Wahrnehmung der Bergaufsicht gem. § 69 BBergG einschließlich Auflagenüberwachung und ggf. Anordnung von Maßnahmen nach §§ 70 ff. BBergG, hierbei o Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen o Mitwirkung bei der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen o Wahrnehmung von Aufgaben als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft o Vollzugskontrolle von bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen o Bearbeitung von Bürgeranfragen und Anfragen nach UIG/IZG Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar:  mindestens einen Bachelor- oder gleichwertigen Hochschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing. (FH)) auf dem Gebiet Bergbau, Angewandte Geowissenschaften mit dem Schwerpunkt Geotechnik oder in einem anderen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Höhentauglichkeit  Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber müssen neben dem Abschluss in der geforderten Fachrichtung über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes nach Ziffer 7.2.3 der Anlage 1, Abschnitt II zu § 2 LVO LSA verfügen. Die Fähigkeit zu selbständiger, verantwortungsvoller und konstruktiver Arbeit, ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit im Team, Eigeninitiative, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Bewerberprofil ab. Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben  einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang  Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Die Kommunikationssprache ist Deutsch. Bitte beachten Sie daher, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter https://lsaurl.de/kmkzab. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, fügen ihrer Bewerbung bitte ein Sprachzertifikat auf Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens oder vergleichbar bei. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung bis zum 11. August 2024 auf der Onlineplattform Interamt, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst unter: https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1155329 Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie

Monitoring von organischen Schadstoffen in Böden Österreichs (AustroPOPs)

Das Projekt "Monitoring von organischen Schadstoffen in Böden Österreichs (AustroPOPs)" wird/wurde gefördert durch: Amt der Kärntner Landesregierung / Amt der Niederösterreichischen Landesregierung / Amt der Tiroler Landesregierung / Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt GmbH.Zielsetzung: Das Ziel ist die Konzipierung und Einrichtung eines national abgestimmten Boden-Monitoringsystems für organische Schadstoffe / POPs (Persistent Organic Pollutants) in Österreich gemäß nationalen und europäischen Standards. Dies umfasst 1. Erstellung ein national abgestimmten Konzepts für ein Boden-Monitoringsystems insbesondere vor dem Hintergrund der Methodenharmonisierung 2. eine flächendeckende Ersterhebung nach diesem System zum Schließen von Datenlücken als Basis für nationale und internationale Anforderungen zum Bodenschutz (vgl. 3.2 und 3.3) 3. die Harmonisierung mit österreichischen Datenbeständen in BORIS, die Integration bestehender POPs-Daten sowie der im Rahmen des Projektes neu erhobenen Daten in BORIS, die Auswertung und Veröffentlichung der erhobenen Daten 4. Schaffen von Grundlagen für die weiterführende Nutzung des Boden-Monitoringsystems nach Ende dieses Anstoß-Projekts (die regelmäßige Durchführung des Monitorings nach der Implementierung ist NICHT Teil dieses Projektes) Sämtliche Ziele sollen unter Beteiligung des Bundes und der Länder erreicht werden und die Erfüllung der internationalen Forschungs- und Berichtspflichten maßgeblich unterstützen. AustroPOPs bietet aufgrund des Engagements und der Kompetenz des beteiligten Personenkreises, der sich viele Jahre kennt und erfolgreich in anderen Bereichen des Bodenschutzes zusammenarbeitet (BORIS Bodeninformationssystem des Bundes und der Länder, Bodenforum Österreich, Analytikplattform, Fachbeirat für Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit) eine einmalige Gelegenheit, notwendige Grundlagen im Bereich Organische Schadstoffe in Österreich in einer entsprechend nationalen Dimension zu schaffen.

Überwachung und Minimierung von verkehrsinduziertem Lärm und Luftverschmutzung entlang alpiner Hauptverkehrswege - ALNAP

Das Projekt "Überwachung und Minimierung von verkehrsinduziertem Lärm und Luftverschmutzung entlang alpiner Hauptverkehrswege - ALNAP" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität (TU) Graz, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik.In ALPNAP nehmen 11 Partner - Forschungsinstitute, Universitäten und öffentliche Einrichtungen - aus den vier Alpenanrainerstaaten Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich teil. Sie vereinen einen wesentlichen Teil der in diesen Ländern vorhandenen einschlägigen wissenschaftlich-technischen Kompetenz. Das Projekt arbeitet eng mit dem Projekt MONITRAF zusammen, einem weiteren INTERREG III B Alpenraum Projekt, in dem sich regionale, mit Verkehrsfragen befasste Behörden aus Österreich, Italien u.s.w.

Baugesetzbuch (BauGB)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §   1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung §   1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz §   2 Aufstellung der Bauleitpläne §   2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht §   3 Beteiligung der Öffentlichkeit §   4 Beteiligung der Behörden §   4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung §   4b Einschaltung eines Dritten §   4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) §   5 Inhalt des Flächennutzungsplans §   6 Genehmigung des Flächennutzungsplans §   6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet §   7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §   8 Zweck des Bebauungsplans §   9 Inhalt des Bebauungsplans §   9a Verordnungsermächtigung §  10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans §  10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §  11 Städtebaulicher Vertrag §  12 Vorhaben- und Erschließungsplan §  13 Vereinfachtes Verfahren §  13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen §  14 Veränderungssperre §  15 Zurückstellung von Baugesuchen §  16 Beschluss über die Veränderungssperre §  17 Geltungsdauer der Veränderungssperre §  18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen §  19 Teilung von Grundstücken §  20 (weggefallen) §  21 (weggefallen) §  22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen §  23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §  24 Allgemeines Vorkaufsrecht §  25 Besonderes Vorkaufsrecht §  26 Ausschluss des Vorkaufsrechts §  27 Abwendung des Vorkaufsrechts §  27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter §  28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §  29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften §  30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans §  31 Ausnahmen und Befreiungen §  32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen §  33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung §  34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile §  35 Bauen im Außenbereich §  36 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde §  37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder §  38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung §  39 Vertrauensschaden §  40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme §  41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen §  42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung §  43 Entschädigung und Verfahren §  44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung §  45 Zweck und Anwendungsbereich §  46 Zuständigkeit und Voraussetzungen §  47 Umlegungsbeschluss §  48 Beteiligte §  49 Rechtsnachfolge §  50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses §  51 Verfügungs- und Veränderungssperre §  52 Umlegungsgebiet §  53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis §  54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk §  55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse §  56 Verteilungsmaßstab §  57 Verteilung nach Werten §  58 Verteilung nach Flächen §  59 Zuteilung und Abfindung §  60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen §  61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten §  62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse §  63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung §  64 Geldleistungen §  65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren §  66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans §  67 Umlegungskarte §  68 Umlegungsverzeichnis §  69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme §  70 Zustellung des Umlegungsplans §  71 Inkrafttreten des Umlegungsplans §  72 Wirkungen der Bekanntmachung §  73 Änderung des Umlegungsplans §  74 Berichtigung der öffentlichen Bücher §  75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan §  76 Vorwegnahme der Entscheidung §  77 Vorzeitige Besitzeinweisung §  78 Verfahrens- und Sachkosten §  79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung §  80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten §  81 Geldleistungen §  82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung §  83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung §  84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung §  85 Enteignungszweck §  86 Gegenstand der Enteignung §  87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung §  88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen §  89 Veräußerungspflicht §  90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land §  91 Ersatz für entzogene Rechte §  92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung §  93 Entschädigungsgrundsätze §  94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter §  95 Entschädigung für den Rechtsverlust §  96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile §  97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten §  98 Schuldübergang §  99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)

Strahlenmessstelle Berlin

Das Strahlenschutzgesetz vom 1. Oktober 2017 und die Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (in den jeweils gültigen Fassungen) bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren. Aus diesem Grund wird ebenso die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht. In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt. Sachliche Grundlagen der Umweltradioaktivität Radioaktive Stoffe treten in uns selbst und in unserer Umgebung alltäglich auf, wobei die in unserer Umwelt vorhandenen radioaktiven Stoffe sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung haben. Weitere Informationen Überwachung von Umweltmedien 1986 wurde das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) errichtet. Die bis dato bestehenden Messsysteme und Messprogramme der Bundesbehörden wurden zum IMIS zusammengefasst. Weitere Informationen Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen Gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung ist die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen zu überwachen. Die Grundlage zur Überwachung der ermittelten Messwerte ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Weitere Informationen Die radiologische Situation in Berlin Auch in Berlin kommt zur natürlichen Radioaktivität, die ohnehin in der Umwelt vorhanden ist, die künstliche, die vom Menschen verursachte Strahlenbelastung hinzu. Weitere Informationen Personendosismessstelle Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. Weitere Informationen Messergebnisse der Strahlenmessstelle Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Messdaten aus der Umweltmedienüberwachung als auch der Umgebungsüberwachung. Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Weitere Informationen Glossar Hier finden Sie Begriffserklärungen zum Thema. Weitere Informationen Dosisbegriffe und Einheiten im Bereich Radioaktivität In den Formeln wird zur Darstellung sehr großer oder sehr kleiner Zahlen die wissenschaftliche oder halblogarithmische Schreibweise benutzt. Weitere Informationen Zuständigkeiten im Land Berlin In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen. Weitere Informationen Die Strahlenmessstelle ist nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert. Eine Übersicht über die akkreditierten Verfahren ist als Liste abrufbar. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet im Rahmen der Überwachung der Körperdosis beim Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen personenbezogene Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) und lit. e) der Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 167 Absatz 1 und Absatz 2, 168 Absatz 1, 170 Absatz 2 und Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG). Die Daten werden weiterhin gem. § 170 Absatz 1 StrlSchG in einem beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichteten Register (Strahlenschutzregister) erfasst. Der Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist unter nachfolgendem Link abrufbar: Hinweise zum Datenschutz

Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §  1 Zweck §  2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen §  3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz §  4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln §  5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln §  6 Pflanzenschutzmaßnahmen §  7 (weggefallen) §  8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater §  9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften

Raumordnungsgesetz (ROG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung §  2 Grundsätze der Raumordnung §  3 Begriffsbestimmungen §  4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung §  5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 §  6 Ausnahmen und Zielabweichung §  7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne §  8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen §  9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2)

1 2 3 4 518 19 20