Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.
Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.
Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken und Baumreihen (Erfassung seit 2014) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Attribute: siehe Liste [SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Hauptcode: `HA` (Allee), `HW` (Knick), `HF` (Feldhecke) , `HR` (Baumreihe) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen. Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden. Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. ## Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte "Herkunft" der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor: - `BK` - Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014), - `Seen` - Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, - `SH2` - Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope, - `Knicks` - Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen. ## Fachliche Zuständigkeit Dezernat 51 Biodiversität Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Abteilung 5, Naturschutz Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Tel. 04347-704 363 ## GIS-Bearbeitung durch Dezernat 55 - Landschatsinformation - Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Abteilung 5, Naturschutz Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Tel. 04347-704 348
Zum ersten Mal vereinen sich 22 international anerkannte Forschungseinrichtungen aus 17 europäischen Ländern, um unter dem Dach des Gemeinschaftsprojekts EU-PolarNet ihre wissenschaftlichen und operativen Kompetenzen zu bündeln. Gemeinsam werden sie bis zum Jahr 2020 ein integriertes europäisches Polarforschungsprogramm für die Antarktis und Arktis erstellen. Dieses Programm hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Institutionen und internationalen Partnern in beiden Polregionen zu stärken und gemeinsamen Projekten den Weg zu ebnen. Es geht dabei auch um die Frage, wie die einzelnen Projekte von der erstklassigen polaren Infrastruktur der europäischen Institute profitieren können. Das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 fördert diese Initiative über ihre Laufzeit von fünf Jahren mit zwei Millionen Euro. Die Netzwerkkoordination übernimmt das Alfred-Wegener-Institut.
Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken und Baumreihen (Erfassung seit 2014) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Attribute: siehe Liste [SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Hauptcode: `HA` (Allee), `HW` (Knick), `HF` (Feldhecke) , `HR` (Baumreihe) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen. Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden. Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. ## Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte "Herkunft" der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor: - `BK` - Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014), - `Seen` - Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, - `SH2` - Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope, - `Knicks` - Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen. ## Fachliche Zuständigkeit Dezernat 51 Biodiversität Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Abteilung 5, Naturschutz Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Tel. 04347-704 363 ## GIS-Bearbeitung durch Dezernat 55 - Landschatsinformation - Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Abteilung 5, Naturschutz Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Tel. 04347-704 348
Unter bestimmten Umständen kann es zu einem Wechsel der Zuständigkeit für die Anerkennung zwischen dem Bund und den Ländern kommen. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere gutachterlich geprüft werden, welches rechtliche Schicksal die bestehenden Altanerkennungen nach einem Wechsel vom Land auf den Bund und im umgekehrten Verhältnis teilen und welcher Rechtsträger nach dem Zuständigkeitswechsel für die Änderung oder Aufhebung der Altanerkennungen zuständig ist. Zudem sollte der Gutachter praktikable Vorschläge erarbeiten, wie die Vollzüge ihre Verfahrensabläufe anpassen könnten. In einem weiteren Untersuchungsschwerpunkt war zu prüfen, in welchen Fällen und unter welchen rechtlich zulässigen Voraussetzungen eine bestehende Anerkennung vom Umweltbundesamt entzogen werden kann. Veröffentlicht in Texte | 180/2020.
10 Jahre LANUV – Kompetenz für ein lebenswertes Land. Unter diesem Motto feiert das LANUV 2017 sein zehnjähriges Bestehen. Das Jubiläumsjahr ist Anlass, den Blick auf die großen Entwicklungslinien im Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu richten. Welche Themen beschäftigen uns aktuell und in Zukunft? Was haben wir erreicht, auch dank der Erfahrung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits aus den Vorgängerbehörden mitbrachten? Für alle Bereiche gilt: Wir wären nicht da, wo wir sind, ohne die Leistungen unserer Vorgängerinstitutionen. Hätte nicht vor 38 Jahren die erste Biotopkartierung stattgefunden, könnten wir heute nicht auf einen solch großen Schatz an Daten zurückgreifen, mit dem wir Trends erkennen, die Auswirkungen von Maßnahmen erfassen und so die Biodiversität für die Zukunft wirksam schützen können. Wären nicht vor über 50 Jahren die ersten Aufl agen für industrielle Anlagen erteilt und in der Folge ein Luftqualitätsmonitoring aufgebaut worden, der Himmel über der Ruhr wäre sicherlich nicht so blau, wie er heute ist, und wir könnten uns nicht so gezielt den aktuellen Herausforderungen in der Luftreinhaltung stellen. Auch die Radioaktivitätsüberwachung hat, nicht zuletzt durch Fukushima, nichts an Aktualität verloren. Die Fragestellungen, mit denen sich das LANUV auseinandersetzt, sind zunehmend komplex und erfordern übergreifende Ansätze. So ist es heute selbstverständlich, beispielsweise nicht mehr nur die Emission eines Schadstoffes an der Quelle zu betrachten, sondern auch seinen Pfad in und durch die verschiedenen Umweltmedien Luft, Wasser und Boden sowie die Aufnahme durch Pflanzen, Tiere und letztlich den Menschen. Der Ausbau Erneuerbarer Energien dient dem Klimaschutz, soll jedoch gleichzeitig flächensparend und natur- und umweltverträglich erfolgen. Die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Umwelt- und Naturschutzes an landwirtschaftliche Betriebe steigen stetig, haben aber manchmal verschiedene Ziele und müssen auch den Landwirt im Blick behalten. Diesem Trend zum übergreifenden, gesamtheitlichen Betrachten und Verstehen von Prozessen und Zusammenhängen wurde vor nunmehr zehn Jahren auch durch die Gründung des LANUV Rechnung getragen – ganz im Sinne der Bündelung von Kompetenz für ein lebenswertes Land. Jahresbericht Jahresbericht Jahresbericht
LANUV currently employs a workforce of around 1,400 people who have all kinds of training, specialisations and qualifications. Important principles pursued in LANUV are respectful behaviour, an exchange across departments and the work/life balance. LANUV has been certified to the “berufundfamilie” audit since 2017. LANUV will develop further into a model government agency for sustainability management. Info 57 | LANUV 2024
Die Corona-Pandemie hat unser aller Leben im vergangenen Jahr geprägt und wird uns als Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz weiterhin beeinflussen. Wir standen und stehen vor der Herausforderung, neue Formen der Arbeitsorganisation zu finden und zu etablieren, um zwei wichtige Ziele zu erfüllen: Zum einen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ansteckungen zu schützen und zum anderen jederzeit unsere Kernaufgaben im Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz sicherzustellen. Diese Kernaufgaben bestehen nicht nur im Betrieb von Messnetzen zur Umweltüberwachung, beispielsweise im Bereich Luftreinhaltung oder Wasserqualität, sondern umfassen auch den Umgang mit Störfällen und den Einsatz bei Umweltschadensfällen. Hinzu kommt die Überwachung von Lebens- und Futtermitteln und die Tierseuchenkontrolle. Das erfordert eine konstante Verfügbarkeit von ausreichend Personal und aufgabenspezifischem Fachwissen für viele verschiedene Krisenszenarien, auch unter Pandemiebedingungen. Hinzu kommt der Betrieb zahlreicher Informationssysteme, die eine schnelle Verfügbarkeit von Karten und Daten gewährleisten müssen. Konkret haben wir alle Möglichkeiten genutzt, Arbeitspläne und Arbeitsplätze coronakonform zu gestalten, um in allen relevanten Bereichen die notwendigen Kapazitäten aufrechtzuerhalten. In diesem Jahresbericht illustrieren wir Ihnen einige konkrete Maßnahmen, durch die wir auch in Zeiten der Pandemie unserem Auftrag erfolgreich nachkommen konnten. Unterm Strich lässt sich für uns bis heute bilanzieren: Das LANUV hat seine wichtigen Aufgaben zum Schutz der Natur, zur Umweltüberwachung und zu den vielen Aspekten im Verbraucherschutz auch im schwierigen Jahr 2020 erfüllt. Dafür möchte ich an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die große Flexibilität im Arbeitsalltag großen Respekt und ein großes Dankeschön aussprechen. Gleichzeitig haben wir, trotz der hohen Aufmerksamkeit für Corona, die großen Themen des Umwelt-, Natur-, Verbraucher- und des Klimaschutzes im Blick behalten. Denn die Aufgaben, vor denen wir alle – Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – stehen, sind nicht weniger geworden. Prof. Manfred Fischedick führt uns das mit seinem Gastbeitrag in diesem Jahresbericht sehr deutlich vor Augen. Unsere Kernkompetenz ist es, dafür als wissenschaftliche Umweltfachbehörde fundierte Zahlen und Fakten zu liefern. Das gilt unter anderem für eines der Megathemen unserer Zeit: den Klimawandel und seine Folgen. Die Trockenheit der vergangenen Jahre, die daraus resultierenden Folgen für die Landwirtschaft und insbesondere im Jahr 2020 für den Wald machen uns bewusst, dass dies auch für die nächsten Jahre eines unserer Schwerpunktthemen bleiben wird. Wenn wir über die Bewältigung des Klimawandels diskutieren, müssen wir zum Schutz unserer Umwelt und damit unserer Lebensgrundlagen auch das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus nehmen. Wir leben auf einem Planeten mit begrenzten Ressourcen: Diese Feststellung ist allgemein akzeptiert. Es ist deshalb unsere Pflicht, nachfolgenden Generationen und damit unseren Kindern, Enkelinnen und Enkeln einen lebenswerten und nachhaltig lebensfähigen Planeten zu hinterlassen und damit die Basis für eine gute Zukunft zu ermöglichen. Das bedeutet, dass wir alle mit Ressourcen wie Luft, Wasser oder Boden noch sparsamer umgehen müssen als bislang. Dass wir das können, davon bin ich überzeugt: Es ist möglich, gute Lebensbedingungen für heutige und zukünftige Generationen zu schaffen, um so ein stabiles Gleichgewicht zwischen Ökologie, Ökonomie und uns Menschen als soziale Wesen zu schaffen. Dem öffentlichen Sektor und damit auch dem LANUV kommt dabei eine Vorbildfunktion zu: Wir können nicht von anderen erwarten, ihr eigenes Verhalten zu ändern, wenn wir es nicht selbst vorleben. Das haben wir schon vor einigen Jahren erkannt und im Jahr 2017 begonnen, ein eigenes Nachhaltigkeitsmanagement zu entwickeln und umzusetzen. Gemäß unserem Leitmotto „Kompetenz für ein lebenswertes Land“ dienen daher auch zukünftig all unsere Anstrengungen den Menschen, der Umwelt und der Natur in NRW. Davon können Sie sich in diesem Jahresbericht anhand der vielfältigen Artikel und Interviews ein umfassendes und anschauliches Bild machen. Jahresbericht Jahresbericht Jahresbericht
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist als Landesoberbehörde tätig im Naturschutz, im technischen Umweltschutz für Wasser, Boden und Luft, bei der Anlagensicherheit und in Fragen des Klimawandels sowie bei Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit im Verbraucherschutz. Das Landesamt wurde am 1.1.2007 aus verschiedenen Vorläuferinstitutionen gegründet und baut auf deren Kompetenz und langjährigen Erfahrungen auf. Das LANUV ist eine technisch-wissenschaftliche Fachbehörde, die zudem im Verbraucherschutz Vollzugsaufgaben wahrnimmt. Es ist dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstellt. In diesem Faltblatt stellt sich das LANUV vor.
Origin | Count |
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Bund | 103 |
Land | 104 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 55 |
Gesetzestext | 4 |
Text | 99 |
unbekannt | 42 |
License | Count |
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geschlossen | 125 |
offen | 71 |
unbekannt | 5 |
Language | Count |
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Deutsch | 197 |
Englisch | 15 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Bild | 7 |
Datei | 1 |
Dokument | 15 |
Keine | 136 |
Unbekannt | 10 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 47 |
Topic | Count |
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Boden | 104 |
Lebewesen & Lebensräume | 137 |
Luft | 64 |
Mensch & Umwelt | 201 |
Wasser | 83 |
Weitere | 197 |