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Wege- und Gewässerplan n. § 41 FlurbG; Bodenordnungsverfahren n. § 56 LwAnpG i.V.m. § 86 FlurbG "Apenburg Feldlage"

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark führt das mit Datum vom 10.07.2013 angeordnete Bodenordnungsverfahren nach §§ 56 und 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 86 FlurbG „Apenburg-Feldlage“ durch. Das Bodenordnungsverfahren wurde auf Anträge von Beteiligten auf die Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem 8. Abschnitt des LwAnpG in der Gemarkung Apenburg angeordnet, um eine umfassende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse bei gleichzeitiger Verbesserung der ländlichen Infrastruktur durch Ausweisung, Erneuerung und Regulierung von Wegen, Gewässern und öffentlichen Anlagen und Wiederherstellung einer vielfältig strukturierten, den Erfordernissen an Landschaftspflege und Naturschutz gerecht werdenden Landschaft zu erreichen. Vorrangige Verfahrensziele sind: - Neuordnung des vom Verfahren erfassten Grundbesitzes, Regelung der örtlich und rechtlich vorhandenen Verhältnisse, - Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und der Wegeverhältnisse, da das bestehende Wegenetz den Anforderungen einer zeitgemäßen Landwirtschaft nicht mehr gerecht wird, - Flächenbereitstellung zur Ausweisung von Anlagen, die dem Naturschutz, der Landschaftspflege oder der Erholung dienen, - Neuregulierung und Vermessung der Ortslage Klein Apenburg. Über das Grundanliegen eines Bodenordnungsverfahrens hinaus soll auch eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft erreicht werden. Durch den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG werden die in den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG getroffenen Zielstellungen fortgeführt und einer planungs- und baurechtlichen Lösung im Rahmen der geltenden Rechtsformen zugeführt. Der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt auf dessen Grundlage.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 90

Sehr geehrte Leser*innen, die kürzlichen Überschwemmungen in Folge von Starkregenereignissen verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf an zunehmende Klimarisiken – insbesondere in Städten. Die Notwendigkeit zur Anpassung ist breit anerkannt und nun mit dem am 01.07.2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz mit einem verbindlichen Rechtsrahmen untermauert. Das Prinzip der Schwammstadt gilt als naturbasierter Ansatz für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine neue Fachbroschüre vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im Umweltbundesamt schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele auf. Erfahren Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel . Wir freuen uns über das große Interesse an unserem Newsletter. Um diesen zielgerichtet weiterzuentwickeln, möchten wir Ihre Meinung hören. Teilen Sie uns über eine kurze Umfrage jetzt Ihr Feedback mit! Außerdem: Neue Erklärfilme des Bundesumweltministeriums (BMUV) zum Thema Klimaanpassung, Zukunftsimpulse für Klimaanpassung, spannende regionale Aktivitäten und vieles mehr. Eine interessante Lektüre wünscht Das KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaresiliente Schwammstädte: Mit Policy Mixes in die Umsetzung kommen Die klimagerechte Schwammstadt Quelle: DAS-Monitoringbericht 2023 Städte müssen sich gegen Klimarisiken wie Starkregen, Hitze und Trockenheit wappnen. Diese Notwendigkeit ist heute in der Politik und im öffentlichen Diskurs anerkannt und mündete im neuen Klimaanpassungsgesetz des Bundes. Das Konzept der Schwammstadt bietet großes Potenzial für den klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Ziel ist es, Niederschlagswasser aufzufangen und lokal nutzbar zu machen - das schützt Städte vor Schäden durch Starkregen und kühlt sie bei Hitze. Das gespeicherte Wasser versorgt die urbane Vegetation in Trockenzeiten und erhält deren positive Wirkung auf die Biodiversität und menschliche Gesundheit. Dennoch: Der Transformation zur Schwammstadt stehen rechtliche und organisatorische Hemmnisse im Wege. Eine neue Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt einen Mix an Politikinstrumenten für einen unterstützenden Rahmen klimaresilienter Schwammstädte vor und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung auf. Weiterentwicklung unseres Newsletters: Ihre Meinung ist gefragt Sagen Sie uns ruhig die Meinung! Wir möchten unseren Newsletter Klimafolgen und Anpassung weiterentwickeln – dafür brauchen wir Ihre Hilfe. In einer kleinen, digitalen Umfrage möchten wir Ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge hören, um mit Ihrem Feedback den Newsletter noch besser und innovativer zu gestalten. Die Beantwortung der Fragen dauert nur drei Minuten und die Auswertung erfolgt anonym. Selbstverständlich werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Bundespreis „Blauer Kompass“: Der Community-Sieger 2024 steht fest Mit insgesamt 20% von über 17.500 abgegebenen Stimmen hat das Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt“ des Leibniz Gymnasium Dormagen das Community-Voting des Bundespreises für sich entscheiden können. Das Schülerprojekt zur Messung von Hitzebelastung hat sich das Ziel gesetzt, mit Hilfe von selbst gebauten und programmierten Temperatur- und Feuchtesensoren die Wärmebelastung in städtischen Siedlungsflächen zu messen und zur Maßnahmenentwicklung beizutragen. Eine hochranging besetzte Jury hat am 24. Juni entschieden, wer die Sieger-Projekte pro Kategorie sind. Die Bekanntgabe findet auf einer feierlichen Preisverleihung am 19. September im Umweltministerium in Berlin statt. Klimaanpassung in der Raumplanung Projekterfahrungen zur regionalen Klimaanpassung aus der BMBF-Fördermaßnahme RegIKlim sind in der neuen Ausgabe der Raumplanung vorgestellt. Die RegIKlim-Projekte zeigen das Potenzial der angewandten Anpassungsforschung zur Nutzung von Klimainformationen als Planungsgrundlage auf. Sie berichten von Erkenntnissen bei der Hitzeanpassung in Städten, Etablierung von blauer und grüner Infrastruktur im ländlichen Raum und im Umgang mit Extremereignisbündel an der Küste. Es gilt zu verstehen, wie Verwaltungen von Städten, Kommunen und Landkreisen sowie die entsprechenden Planungsebenen unterstützt werden können, um zukünftige Klimarisiken einzuschätzen, Maßnahmen zu planen und umzusetzen. BMUV: Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ist in Kraft getreten Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert die Klimaanpassung erstmals als staatliche Aufgabe im Bundesrecht. Hitzeschutzpläne für Krankhäuser und Co. – und zur Fußball-EM Der Klimawandel macht Hitzeschutz als eine Anpassungsmaßnahme zum „Dauerthema“, betonte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf der zweiten Hitzeschutzkonferenz Ende Mai und legte dabei mehrere entsprechende Empfehlungen und Pläne vor. So wurde etwa die Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ sowie die „bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ erarbeitet. Unter www.Hitzeservice.de finden sich Handlungsempfehlungen zur Erreichbarkeit vulnerabler Risikogruppen wie Freiarbeit, Kinder, Pflege, Senioren und Wohnungslose. Für die Zeit der Fußball-EM gibt es mehrsprachige Verhaltenstipps auf www.klima-mensch-gesundheit.de . Was ist Klimaanpassung? Drei neue Erklärfilme des BMUV Was genau ist eigentlich Klimaanpassung, warum ist sie notwendig und welche Maßnahmen dazu werden aktuell oder künftig umgesetzt? Fragen wie diese werden in drei neuen, kurzen Erklärfilmen des Bundesumweltministeriums (BMUV) beantwortet. Eine Einführung in das Thema bietet der Film „Was ist Klimaanpassung“. Der Beitrag „Gesundheitliche Vorsorge bei Hitzeperioden“ zeigt, welche Auswirkungen der Klimawandel mit seinen zunehmenden und anhaltenden Hitzeperioden auf die menschliche Gesundheit hat und wie Bundesländer, Städte und Gemeinden die Bevölkerung besser schützen können. Wie die Städte an das Klima angepasst werden können, zeigt der dritte Erklärfilm „Klimaanpassung in Städten“. Förderrichtlinie „KMUi-Klima“ unterstützt Klimaaktivitäten von KMU Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ (kurz: „KMUi-Klima“) möchte das Bundesbildungsministerium (BMBF) kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Um die Förderung können sich sowohl noch nicht geförderte KMU als auch bereits forschungsaktive Unternehmen zu weiteren Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten bewerben. Die beiden Themenschwerpunkte sind Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiges Wassermanagement. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. BMUV: Informationspapier zum Hochwasserschutz Das Bundesumweltministerium (BMUV) betont in seinem kürzlich veröffentlichten Informationspapier die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hochwasserereignissen durch die Klimakrise. Ein neues Hochwasserschutzgesetz soll den Schutz und die Vorsorge verbessern, indem es klare Regelungen für Überschwemmungsgebiete und Maßnahmen zur Risikovorsorge einführt. Zudem fördert das BMUV natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie die Renaturierung von Wäldern, Mooren und Auen, um Wasser zu speichern und Hochwasserschäden zu mindern. 130 Millionen Euro für klimaangepasstes Waldmanagement Für Waldbesitzende, die ihren Wald an die Folgen des Klimawandels anpassen, stellt der Bund weitere 130 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld ist Teil des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das ab sofort vom Bundesumweltministerium (BMUV) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gemeinsam verantwortet wird. Das Programm wurde 2022 mit einem Fördervolumen von 120 Millionen Euro gestartet und damals noch ausschließlich vom BMEL betreut. Seither werden bereits mehr als 8.500 private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen. Hitzevorsorge in Stadtquartieren: BBSR und BMWSB suchen Modellregionen In dem neuen Forschungsfeld «Urban Heat Labs» beabsichten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Modellvorhaben durchzuführen. Pro Modellvorhaben stehen 120.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. Die Modellvorhaben dienen dazu, übertragbare Ansätze der Umsetzung für eine Hitzevorsorge in Städten zu generieren und Hemmnisse sowie Erfolgsfaktoren zu identifizieren. Interessierte Kommunen können sich bis zum 15. August 2024 mit Konzepten beim BBSR bewerben, die sich kurz vor beziehungsweise bereits in der Umsetzung befinden. Zwischenbilanz der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" Die Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesbildungsministeriums (BMBF) bildet seit knapp vier Jahren das Dach für Forschungsförderung in den Bereichen Klima, Energie, Umwelt und Ressourcen. Eine Zwischenbilanz zeigt, dass bereits viel erreicht wurde: So wurde etwa im Bereich Klimaanpassung in der Maßnahme „Stadtklima im Wandel“ ein Simulationsmodell entwickelt, das mehr als zehn Städte und Kommunen bereits nutzen. Weitere Beispiele sind die Sofortmaßnahme KAHR, bei der Hochwasser-Risikokarten überarbeitet und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen beurteilt werden sowie die internationale Maßnahme SURE, die in Südostasien die Klimaresilienz von Städten unterstützt. Berliner Initiative will per Volksentscheid zum BäumePlus-Gesetz Die Berliner Initiative „BaumEntscheid“ plädiert für schnellere und weitgehendere Maßnahmen zur Klimaanpassung, als sie die Stadt aktuell verfolgt. In einem eigenen Gesetzesentwurf – dem BäumePlus-Gesetz – hat die Initiative Maßnahmen formuliert, um Berlin bis 2040 hitze- und wetterfest zu machen. So sollen etwa Gebäude begrünt, Regenwasser recycelt und auf jeder Straßenseite alle 15 Meter ein Baum gepflanzt werden. Mit einem Volksentscheid möchte die Initiative erreichen, dass das Gesetz ohne weitere Verhandlungen in Kraft tritt. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich bei einem vorgeschalteten Volksbegehren rund 170.000 Menschen der Forderung per Unterschrift anschließen. Starkregengefahrenkarte mit drei Szenarien für Hamburg Wo könnten bei Starkregen in Hamburg Keller volllaufen und wohin würde Wasser von kleinen Flüssen fließen, wenn diese über die Ufer treten? Antworten liefert die Starkregengefahrenkarte, die die Umweltbehörde der Stadt Hamburg veröffentlich hat. Die Karte zeigt mögliche Auswirkungen von drei Starkregenszenarien: intensiv, außergewöhnlich und extrem. Mit verschiedenen Blautönen werden Wassertiefen bzw. Überflutungshöhen angezeigt, Gelb-Rot-Färbungen illustrieren Fließgeschwindigkeiten. Über die Suchfunktion können Häuser und Straßenzüge angezeigt werden. Wird eine potenzielle Gefährdung gezeigt, rät die Stadt zur Überprüfung der Umgebung – etwa der Bordsteinkanten oder Abflussmöglichkeiten. „Klimafit in Brandenburg“: Maßnahmen zur Klimaanpassung in 8 Wochen umsetzen Mit einem dreitägigen Trainingscamp ist Mitte Mai das Projekt „Klimafit in Brandenburg“ gestartet. Ziel des Projekts ist, Tandems aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenzubringen und eine niedrigschwellige Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb von acht Wochen umzusetzen. Insgesamt fünf Tandems nahmen an dem Camp teil und spielten nach einem Erlebnisspaziergang auf der Kleinen Elster in 2er Kajaks zu Niedrigwasser und Wasserrückhalt erste 8-Wochen-Ideen wie Verschattung und Trinkwasserausgabe durch. Die Ideen sollen nun mit interdisziplinären Teams umgesetzt werden. Das Projekt wird von Resilient Cities für das Landesministerium Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz durchgeführt. Ahrtal-Aufbau: 20 Millionen für Sinziger Kläranlage Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat auch die Sinziger Kläranlage zerstört. Ihr Neubau auf dem Gebiet der Stadt Remange wird rund 130 Millionen Euro kosten. Mindestens 20 Millionen Euro davon übernimmt das Land Reinland-Pfalz – einen entsprechenden Förderbescheid hat die zuständige Umweltministerin Katrin Eder zum Start des Neubaus Ende Mai vor Ort überreicht. Der Neubau soll ein Leuchtturmprojekt werden, nach „heutigem besten Stand der Technik“, so die Ministerin. „Das bedeutet […] raus aus dem Überschwemmungsrisiko, hin zu einem Hochwasser-resilienteren Standort.“ Die neue Anlage soll laut Plan im Jahr 2030 in Betrieb gehen. Zukunftsimpulse für Klimaanpassung veröffentlicht Die dritte Flutkatastrophe und mehrere Hitzerekorde in diesem Jahr – die Folgen des Klimawandels sind hierzulande spürbar und das ist keine Frage des Gefühls. Die Datenlage zeigt eindringlich, dass Klimaschutz nicht mehr ausreicht. Forschende des Wuppertal Instituts haben daher Handlungsimpulse und Lösungsansätze für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht, mit dem Ziel „ein gutes Leben in einer sich rasant verändernden Welt absichern“ zu können. In sechs Kapiteln und auf 51 Seiten stellen sie in dem Impulspapier zielführende Ansätze bei der Klimafolgenanpassung und konkrete Maßnahmen vor. Adressaten sind Politiker*innen, Kommunen, Wirtschaft, Ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Organisationen. Vorhersagemodell für Hochwasser bis zu einzelnen Gebäuden Mittlerweile werden vielerorts Hochwasserstände an einzelnen Pegeln vorhergesagt. Was die Wassermassen jedoch für die Siedlungen und deren Gebäude bedeuten, wird derzeit nur lückenhaft abgeschätzt. Abhilfe will ein Forschungsteam des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung und des Deutschen GeoForschungsZentrums (GFZ) schaffen. Die Forschenden haben in der Zeitschrift Nature Communications ein Vorhersagesystem vorgestellt, das dynamische hochaufgelöste Überflutungskarten bereitstellt. Dabei wurden verschiedene Vorhersagemodelle so verknüpft, dass die Folgen der Überschwemmung präzise bis auf das Niveau einzelner Gebäude prognostiziert werden können. Forschungsergebnisse aus Projekt zum regenerativen Ackerbau Regenerative Ackerbaustrategien können den Kohlenstoffgehalt eines Bodens im oberen Meter um bis zu 27 Prozent erhöhen. Da der Boden so besser in der Lage ist, Nährstoffe und Wasser zu speichern, kann Starkregen besser aufgenommen werden und er trocknet nicht so schnell aus – die Äcker sind somit deutlich klimaresilienter. Zu diesem Ergebnis kommen Forschende der Universität Kassel in ihrem Zwischenbericht zu dem Projekt „Anpassung an den Klimawandel in Hessen – Erhöhung der Wasserretention des Bodens durch regenerative Ackerbaustrategien“. Zu den untersuchten Maßnahmen gehörte auch das Aufbringen einer Mulchdecke – diese kann an heißen Tagen die Temperatur des Bodens um bis zu vier Grad abkühlen. Studie: Ärmere Menschen leider unter größerem Hitzestress Einkommensschwache Menschen leiden in europäischen Großstädten deutlich stärker unter Hitzestress als wohlhabende Bewohner*innen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Fachgebiets Geoinformation in der Umweltplanung der TU Berlin. Für die Studie haben die Forschenden Umweltungerechtigkeiten im Zusammenhang mit Hitzestress in 14 europäischen Großstädten untersucht und die Ergebnisse in der Zeitschrift Nature Cities veröffentlicht. Demnach liegt ein Grund für den größeren Hitzestress darin, dass ärmere Menschen oft in sanierungsbedürftigen Stadtbereichen leben, die über wenig Grünflächen verfügen. 124 Millionen Euro für Projekte zur Klimawandelanpassung Die EU-Kommission hat die Projektförderungen im Rahmen des Horizon Europe Work Programme 2023-2024 kräftig aufgestockt. Unter anderem stehen weitere 124 Millionen Euro für Projekte aus dem Bereich „Anpassung an den Klimawandel“ zur Verfügung. Entsprechend wurden auf dem Finanzierungs- und Ausschreibungsportal zwölf neue Ausschreibungen für Projekte rund um Ideen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Unter anderem können Projektvorschläge zum Thema „Systemische und sektorübergreifende Lösungen für Klimaresilienz - zugeschnitten auf die lokalen Bedürfnisse von Regionen und lokalen Behörden“ eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 18. September. Gesundheitsrisiko Klimawandel Die Durchschnittstemperaturen und viele weitere Indikatoren des Klimawandels erreichen immer neue Höchstwerte. Während sich viele Menschen vor Hitze und UV-Strahlung schützen können, sind Outdoor-Sportler, Außenbeschäftigte und andere Risikogruppen besonders gefährdet. Betroffen sind u.a. Fußball, Leichtathletik, Rad-, Wasser- und Wintersport sowie Bauwesen, Landwirtschaft und Rettungswesen. Ein neues Buch vereint die Expertise von über 70 Autor*innen aus mehr als 40 Institutionen und bietet einen umfassenden Überblick über die gesundheitlichen Gefahren des Klimawandels: Hitzschlag, Blitzschlag- und Lawinenunfälle, UV-Erytheme, Hautkrebs, Atemwegserkrankungen durch Ozon und Feinstaub, Asthma durch Neophyten, Infektionen durch Zecken und Stechmücken sowie psychische Folgen. Es diskutiert Schutzkonzepte für Training, Wettkämpfe, Großveranstaltungen und berufliche Außentätigkeiten, betont den Handlungsbedarf für Sportvereine und Arbeitgeber und informiert politische Entscheidungsträger über notwendige regulatorische Maßnahmen. So kann Klimakommunikation gelingen Für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen ist die Akzeptanz der Bevölkerung ein wichtiger Baustein. Wie gute Klimakommunikation gelingen kann und welche strategische Planung notwendig ist, beleuchtet die neue Publikation „Erfolgsrezepte einer wirksamen Klimaschutz-Kommunikation“, die das Umweltbundsamt in der Reihe „Climate Change“ herausgegeben hat. Die Autor*innen beschreiben dabei unter anderem, wie die relevante Zielgruppe bestimmt, ihre Besonderheiten charakterisiert und ihre Bedürfnisse erkannt werden können. In weiteren Schritten erklären sie, wie daraus effiziente Ansätze für die Klimakommunikation abgeleitet und gegebenenfalls Falschinformationen widerlegt werden können. Lancet Countdown für Europa: Mehr Todesfälle durch Hitze Ohne Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen werden die hitzebedingten Todesfälle in Europa deutlich zunehmen. Zu diesem Schluss kommt der „Lancet Countdown on health and climate change in Europe“: „Die Temperaturen in Europa steigen doppelt so schnell wie im globalen Durchschnitt – das bedroht die Gesundheit der Bevölkerung auf dem europäischen Kontinent und führt zu vermeidbaren Todesfällen“, heißt es in dem deutschen Abstract zur Studie, die das zweite Mal für Europa erscheint. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus über 50 Einrichtungen, die in Reports die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. EEA-Schwerpunkt zu Überschwemmungen, Dürren und Wasserqualität In Europa lebt mittlerweile jede achte Person in Gebieten, die potenziell anfällig für Flusshochwasser sind; rund 30 Prozent der Menschen in Südeuropa sind permanentem Wasserstress – auch durch Dürren – ausgesetzt. Diese Zahlen gehen aus dem aktuellen Schwerpunktbericht „Responding to climate change impacts on human health in Europe: focus on floods, droughts and water quality“ der Europäischen Umweltagentur (EEA) hervor. Neben Daten zu aktuellen, klimabedingten Gesundheitsrisiken zeigt der Bericht auch Beispiele für praktische Lösungen auf und stellt die Forderung an die EU-Gesetzgeber, die Klimawandelanpassungen zu beschleunigen. Drei neue Analyseberichte zu Kosten der Klimakrise in Europa Die klimabedingten Katastrophen in Europa kosten nicht nur Menschenleben, sondern auch sehr viel Geld. Wie hoch diese Kosten bislang ausfielen, was auf Europa ohne Klimaanpassungsmaßnahmen zukommen kann und wie teuer wiederum die Maßnahmen werden könnten, hat die Weltbank mit finanzieller Unterstützung der EU-Kommission in drei Analyseberichten untersucht. Die englischsprachigen Reports haben die Themenschwerpunkte „From Data to Decisions“, „Climate Adaptation Costing in a Changing World“ und „Financially Prepared: The Case for Pre-positioned Finance“. Sie stehen kostenlos auf der EU-Webseite zum Download zur Verfügung. Wie die TU Darmstadt den Umgang mit Regenwasser umkrempelt Auf dem Campus Lichtwiese der TU geht mittlerweile kaum ein Tropfen Regenwasser verloren. Möglich ist dies dank der neuen Regenwasserbewirtschaftungsanlage. Finanziert wurde der 2,4 Millionen teure Bau durch hessische Landesmittel, die im Rahmen des investiven Hochschulbauprogramms HEUREKA zur Verfügung stehen. Die neue Anlage fängt vor Ort bis zu 150.000 Kubikmeter Regenwasser pro Jahr auf und macht es als Brauchwasser nutzbar. Statt in den Kanal fließt das aufgefangene Wasser nun in eine von drei Versickerungsmulden. Über eine Galerie von 22 Einzelbrunnen kann das natürlich gefilterte Regenwasser entnommen und im Anschluss geringfügig behandelt in das Brauchwassernetz am Campus gespeist werden. Unter anderem wird das Wasser anschließend für Kanalspülungen, Baumaßnahmen oder zur Luftbefeuchtung im Innenraum genutzt. Auch das Land Hessen ist von dem Projekt beeindruckt: Im vergangenen Jahr zeichnete es die TU für die Anlage mit dem Staatspreis für Architektur und Städtebau aus.

Abteilung 1 – Zentraler Bereich

Die Abteilung 1 erledigt die klassischen Verwaltungsarbeiten zur Führung des Landesamtes. Das umfasst die Themenbereiche Personal und Organisation, Finanzwesen, Informationsinfrastruktur und IT-Service, Liegenschafts- und Fahrzeugflottenverwaltung und Rechtsangelegenheiten. Außerdem gehört die Beratung zur Förderung von Programmen und Projekten zu ihren Aufgaben. Unsere Haupttätigkeitsfelder Personal Betreuung der ca. 1400 Beschäftigten des LANUV in Personalangelegenheiten Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Personalmaßnahmen Entgeltfragen, Mehrarbeit, Zeitzuschläge, Zulagen, Rufbereitschaft, Vorschüsse, Unterstützungen, Wohnungsfürsorge, Dienstausweise, Nebentätigkeiten, Aussagegenehmigungen, Urlaub, Krankheit Dienst- und Arbeitsunfälle, Ersatz von Sachschäden Flexible Arbeitszeit Betreuung des Zeiterfassungssystems Erstellung von Stellenausschreibungen, Durchführung von Einstellungsverfahren und Personalauswahl Betreuung des Personalhaushalts (Personalausgabenbudgetierung und Stellenplan) Führung der Personalakten Frauenförderung, Angelegenheiten der Gleichstellung von Frau und Mann Durchführung von Personalrats- und Schwerbehindertenangelegenheiten Grundsatz- und allgemeine Personalangelegenheiten des nachgeordneten Bereichs; Personalmaßnahmen für die Beschäftigten Finanzen, Steuerung, Controlling Beauftragter des Haushalts (BdH) Aufstellung und Überwachung von Budget- und Zielvereinbarungen Planung und Controlling der Einnahme-, Personal-, Sach- und Investitionsbudgets Bewirtschaftung von Mitteln der EU, des Bundes und des Landes NRW Zahlstelle – EFRE Zahlungsabwicklung von Gebührenbescheiden sowie Eingangs- und Ausgangsrechnungen Beteiligungsmanagement IT-Service Planung, Beschaffung, Installation und Betrieb einer leistungsfähigen, sicheren und einheitlichen zentralen Infrastruktur für die Informationstechnik (IT) Arbeitsplatzrechner für ca. 1200 Beschäftigte lokale Netzwerke zentrale Server Verbindung zwischen den Standorten Zugang zum Landesverwaltungsnetz und zum Internet Installation und Aktualisierung der Standard- sowie der benötigten Fachsoftware an allen Arbeitsplätzen und Anpassung an die Anforderungen des LANUV Entwicklung von Vorschlägen zur Festlegung von IT-Standards und Sicherheitsmaßnahmen Zuständigkeit für das Lizenz- und Inventarmanagement der IT-Geräte Beratung der Fachabteilungen bei der Nutzung der Informationstechnik Unterstützung bei der Entwicklung und dem Betrieb von Fachverfahren, die unter anderem auch von den Bezirksregierungen und den Kommunen genutzt werden Bereitstellung einer zentralen Hotline für alle Fragen zur Nutzung der IT-Geräte und der installierten Software für alle Beschäftigten des LANUV Ausbildung der Fachinformatiker/Fachinformatikerinnen der Fachrichtung Systemintegration Innerer Dienst Belange der Beschäftigten zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinischer Vorsorge, Erste Hilfe und Unfallverhütung, Strahlenschutzgenehmigungen Verwaltung der Fahrzeugflotte und Einsatzplanung der Fahrzeuge an 15 Standorten, Sicherstellung von Kurierdiensten Verwaltung der Dienstgebäude, -grundstücke und -räume und Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und anderen Vermietern Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes durch Pforten, Telefonzentralen, Poststellen, Warenverkehr und Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und Einrichtungsgegenständen Haustechnik, Hausmeisterei und Werkstatt Literatur- und Informationsversorgung für alle Standorte zu dienstlichen Zwecken Justiziariat, Datenschutz, Vergabestelle Rechtsberatung der Fachabteilungen bzgl. aller rechtlich relevanten Fragestellungen einschließlich Vertragsgestaltungen und Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten; Umsetzung bestehender und neuer Gesetze; Schadensersatzangelegenheiten Bearbeitung verwaltungsrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Angelegenheiten des LANUV; Vertretung vor den Gerichten aller Instanzen als Kläger oder Beklagter Bearbeitung datenschutzrechtlicher Problematiken und von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Anfragen nach den Informationsgesetzen Weitere Informationen finden Sie hier Datenschutz Organisation, Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung, Qualitätsmanagement Organisation, Organisationsentwicklung Fortentwicklung der Geschäftsordnung Organisations- und Geschäftsverteilungsplan Personalentwicklung Frauenförderung, Angelegenheiten der Gleichstellung von Frau und Mann Gesundheitsmanagement Ausbildung Fortbildung Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen umwelttechnischen Dienstes Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Praktikum Reisekosten, Trennungsentschädigung und Umzugskosten Qualitätsmanagement E-Government, Prozessmanagement Weitere Informationen finden Sie hier: Qualitätsmanagement Praktikum Bundesfreiwilligendienst Ausbildung Duales Studium Verwaltungsinformatik Förderung Förderung zahlreicher Programme aus den Bereichen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, des Umweltschutzes, der nachhaltigen Entwicklung und der Umweltbildung, z.B. Schulmilchförderung, NRW Programm‚ Ländlicher Raum, Projekte aus den Wettbewerben ‚Ernährung.NRW’ und ‚Ressourcen.NRW’, Förderung der Verbraucherzentralen. Mit den Projekten der Regionalvermarktung sollen die verschiedenen Regionen des Landes mit ihren regionaltypischen Nahrungsmitteln bekannter gemacht, die Bildung von Absatz- und Erzeugergemeinschaften gefördert, die Vermarktungschancen von kleinen und mittleren Unternehmen verbessert und so ein Beitrag zum Cluster „Ernährung“ geleistet werden. Durch die Erstellung und Auswertung energetischer und ökologischer Bilanzen entlang der Wertschöpfungskette werden verbraucher-, aber auch herstellerrelevante Informationen aufbereitet mit dem Ziel, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit bei der Produktion und dem Konsum von Nahrungsmitteln festzustellen und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung Regionalvermarktung IT-Strategie und Informationssicherheit IT-Strategie Erarbeitung und Definition von IT-Standards Geschäftsstelle der IT-Konferenz Bewertung und Freigabe von Software Förderung von Zukunftstechnologien Strategische Abstimmungen mit IT.NRW und dem Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr Informationssicherheit Schnittstelle zum Ressort-Informationssicherheitsbeauftragten Administration des Informationssicherheitsmanagementsystems Beratung zum Einsatz von IT-Verfahren und Software Sensibilisierung von Beschäftigten Bearbeitung von Informationssicherheitsvorfällen Erstellung von Informationssicherheitsrichtlinien Betrieb und Entwicklung Interne Verwaltungsprozesse Zentrales Datenmanagement Portal für Personal- und Finanzberichte eLearning Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme

CO2-Bepreisung: Schneller Einstieg jetzt nötig

CO2-Bepreisung: Schneller Einstieg jetzt nötig Die Unterstützung für eine CO2-Bepreisung wächst, zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. Das neue Factsheet des Umweltbundesamtes beschreibt und bewertet die möglichen Ansätze zur CO2-Bepreisung. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist. Der kurzfristig erforderliche Schub für den ⁠ Klimaschutz ⁠ kann aus Sicht des Umweltbundesamtes am besten durch Einführung einer CO 2 -Komponente in der Energiesteuer erreicht werden. Dabei sollte für die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude ein moderater, aber deutlich spürbarer Eingangssteuersatz (mittlerer zweistelliger Euro-Betrag) je Tonne CO 2 gewählt werden. Weitaus wichtiger als die Höhe des Eingangssteuersatzes ist, dass in den Folgejahren eine Dynamisierung erfolgt und die CO 2 -Komponente schrittweise angehoben wird, so dass im Jahr 2030 sowohl eine hinreichende Lenkungswirkung zur Erreichung der deutschen Klimaziele als auch eine Internalisierung der Klimakosten erreicht wird. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, dass die CO 2 -Besteuerung im Verbund mit anderen Instrumenten die sektoralen Klimaschutzziele im Verkehr und Gebäudebereich effizient erreicht. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollten an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen, damit sie unter dem Strich nicht netto belastet werden. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, wie dies gelingt und die regressive Wirkung einer CO 2 -Besteuerung abgemildert wird. Bei gutem Design der Instrumente können Haushalte mit niedrigen Einkommen sogar im Durchschnitt entlastet werden, weil sie in der Regel einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch haben. Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollte eine Rückverteilung der Einnahmen über eine Klimaprämie kombiniert werden mit einer Entlastung bei den Strompreisen, etwa durch die Senkung (und Umfinanzierung) der EEG-Umlage. Dies bringt Vorteile für den Klimaschutz. Eine CO 2 -Besteuerung sollte mit flankierenden Maßnahmen verbunden werden, die gezielt Haushalten mit niedrigeren Einkommen ermöglicht, innerhalb zumutbarer Mehrbelastungen CO 2 -arm mobil zu sein und zu wohnen. Soziale Härten bei besonders belasteten Gruppen, d.h. Pendler / -innen bzw. Mieter/-innen mit niedrigen Einkommen, können so vermieden werden. Dazu sollten Förderprogramme geschaffen oder weiterentwickelt werden, die ihnen die Anpassung an gestiegene Energiekosten ermöglichen. Wichtig ist auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen (z. B. öffentlicher Nahverkehr in der Stadt und verstärkt auch in ländlichen Räumen). Auf diese Weise ließe sich Klimaschutz positiv mit sozialen Zielen verknüpfen. In der Energiewirtschaft und der Industrie sollte die bestehende CO 2 -Bepreisung über eine weitere Stärkung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) ausgebaut werden. Oberste Priorität haben hier die Absenkung des Caps und die Ambitionssteigerung beim gesamtwirtschaftlichen europäischen Klimaschutzziel. Für die Bereiche Verkehr und Gebäude ist der Emissionshandel, in seinen verschiedenen Ausgestaltungsoptionen, hingegen keine sinnvolle Variante einer CO 2 -Bepreisung. Die notwendigen Fortschritte im Klimaschutz lassen sich besser mit Hilfe der oben geforderten CO 2 -Komponente in der Energiesteuer erreichen. Hiervon abgesehen gibt es außerdem rechtliche Hürden, die eine kurzfristige Umsetzung verhindern würden. Hier finden Sie das Factsheet zum Download .

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Beratungsleitfaden Bodenerosion und Sturzfluten Lokale Kooperation zwischen Landwirten und Gemeinden sowie weiteren Akteuren zur Vermeidung von Bodenerosion Beratungsleitfaden Bodenerosion und Sturzfluten Autoren: Dipl. agr. Ing. Peter Deumelandt Privates Institut für Nachhaltige Landbewirtschaftung GmbH Reilstraße 128 06114 Halle (Saale) Dipl.-Bioing. Maria Kasimir Privates Institut für Nachhaltige Landbewirtschaftung GmbH Reilstraße 128 06114 Halle (Saale) Dr. Michael Steininger Mitteldeutsches Institut für angewandte Standortkunde und Bodenschutz Halle (MISB) Ellen-Weber-Str. 98 06120 Halle (Saale) Dr. Daniel Wurbs Geoflux GbR Goethestraße 31 06114 Halle (Saale) Redaktion:Dipl.-Bioing. Maria Kasimir Privates Institut für Nachhaltige Landbewirtschaftung GmbH Reilstraße 128 06114 Halle (Saale) Fachlicher Beirat:Dr. Matthias Schrödter Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Agrarökologie und EU-Begleitmonitoring Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Regierungsdirektor Carsten Doenecke Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) Außenstelle Halle Mühlweg 19 06114 Halle (Saale) Dr. Henrik Helbig Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) Dezernat 21: Geodatenservice, Träger Öffentlicher Belange, Controlling Köthener Str. 38 06118 Halle (Saale) Dr. Uwe Langer Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) Fachgebiet 23 Bodenschutz/Altlasten Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) 1 Beratungsleitfaden Bodenerosion und Sturzfluten Vorwort In den letzten Jahren waren in Sachsen-Anhalt verstärkt Extremwetterereignisse in Form von Starkregen bzw. Sturzfluten und starkem Wind zu verzeichnen. Die dadurch verursachten Bodenabträge, Staubverwe- hungen und lokalen Überschwemmungen haben regional zu großen Schäden an privatem Eigentum, in der Landwirtschaft sowie an der kommunalen und ländlichen Infrastruktur, aber auch zu Gefährdungen im öf- fentlichen Straßenverkehr geführt. Mit solchen Ereignissen ist auch zukünftig und aufgrund des Klimawandels vermutlich sogar häufiger zu rechnen. Deshalb besteht Handlungsbedarf in der Gefahrenvorsorge. Das Land hat ein besonderes Inte- resse an der Risikominimierung und vorbeugender Schadensverhütung. Aus diesem Grunde wurde durch die Landesregierung ein Erosionsschutzkonzept für den ländlichen Raum beschlossen, welches in Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt schrittweise umge- setzt wird. Dazu gehören insbesondere eine Risikoanalyse, die Information über Gefahren, Vorsorgemöglichkeiten und Vorsorgepflichten sowie die Unterstützung der Umsetzung durch Rechts-, Planungs- und Förderinstrumen- te. Es wird das Ziel verfolgt, vorrangig eine Verbesserung des Rückhalts der Niederschläge in der Landschaft und des Bodenmaterials auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu erreichen. Durch diese Vermeidung am Entstehungsort sollen die darüber hinaus erforderlichen Vorsorge- und Anpas- sungsmaßnahmen und die damit verbundenen Folgekosten insbesondere im Siedlungsbereich möglichst gering gehalten werden. Anliegen dieses Leitfadens ist die Sensibilisierung und Information der Landwirte, Bürger und Kommunen im ländlichen Raum. Er soll Hilfestellung für eine standort- und situationsgerechte Risikoanalyse und die Ableitung von abgestimmten, geeigneten Vorsorgemaßnahmen mit möglichst einfachen Mitteln geben. Dazu ist eine Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Gemeinden und weiteren Akteuren erforderlich. Im Ergebnis kann aber auch weiterer Handlungsbedarf für vertiefende Untersuchungen oder die Anwen- dung anderer Instrumente deutlich werden, der in der Regel durch die lokalen Akteure nicht allein zu bewäl- tigen ist. Letztendlich soll die Eigenvorsorge und Zusammenarbeit auf lokaler Ebene gestärkt werden. MDgt. Dr. Ekkehard Wallbaum Abteilungsleiter für Ländlichen Raum, Agrarpolitik im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Halle (Saale), im April 2014 2

Umweltpolitik sozialverträglich gestalten

Umweltpolitik sozialverträglich gestalten Soziale Fragen gewinnen in der Umweltpolitik immer stärker an Bedeutung. Es besteht dringender Bedarf, die Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten und für mehr ökologische Gerechtigkeit zu sorgen. Seit einigen Jahren gewinnt das Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit für die Gestaltung von Umweltpolitik zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen befürchten, dass ambitionierte umwelt- und klimapolitische Maßnahmen zu großen finanziellen Belastungen führen. Die regelmäßigen Repräsentativumfragen von Bundesumweltministerium und ⁠UBA⁠ zum „ Umweltbewusstsein in Deutschland ” zeigen, dass solche Befürchtungen in Deutschland in allen soziokulturellen Milieus bestehen. Eine ambitionierte Umwelt- und Klimapolitik bietet große Chancen, existierende soziale Ungleichheit zu verringern, wenn sie Umweltbelastungen und Klimawandelfolgen reduziert. Zahlreiche Studien zeigen, dass ärmere Menschen häufig in einer stärker belasteten Umwelt leben und auch häufiger von Klimawandelfolgen, etwa ⁠ Hitzestress ⁠ , betroffen sind. Daraus entstehen erhebliche gesundheitlich bedingte Folgekosten, die von der Gesamtgesellschaft getragen werden müssen. Eine ambitionierte Umweltpolitik hat damit auf der einen Seite einen klaren volkswirtschaftlichen Nutzen. Auf der anderen Seite bedeutet dies auch, dass ärmere Bevölkerungsgruppen von einer anspruchsvollen Umweltpolitik überdurchschnittlich profitieren können. Zunehmend werden Umweltschutzinstrumente erforderlich, die verursacherorientiert wirken. Diese Maßnahmen bringen Belastungen für private Haushalte mit sich, sofern sie darauf nicht mit Anpassungsverhalten und Anpassungsinvestitionen reagieren können. Das kann der Fall sein, weil ihnen die finanziellen Mittel für Investitionen fehlen, sie nicht über die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse verfügen oder ihnen das erforderliche Wissen fehlt. Wenn Umweltpolitik die Kosten für zentrale Bedürfnisse wie Wohnen, Ernährung oder Mobilität erhöht, kann sie soziale Ungleichheit auch verschärfen und ihre politische Legitimation gefährden. Die Bürger*innen werden die Umwelt- und Klimapolitik nur unterstützen, wenn sie die Maßnahmen als nützlich und gerecht wahrnehmen und an ihrer Gestaltung teilhaben können. Daraus ergibt sich ein klarer Auftrag für eine sozialverträgliche Gestaltung von Umweltpolitik. Der aus umweltpolitischer Sicht langfristig effektivste Ansatz dafür ist eine zielgruppengenaue Stärkung der Handlungsspielräume privater Haushalte für nachhaltige Konsum- und Lebensweisen. Dabei sollten ihre jeweiligen Handlungsbeschränkungen beachtet werden. So kann etwa ein geringes Einkommen den Handlungsspielraum für Investitionen in effiziente Geräte, die energetische Sanierung von Wohnraum oder den Heizungstausch massiv einschränken. Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mieter*innen verengen die Anpassungsspielräume der Haushalte. Ebenso können fehlende Infrastrukturen den Umstieg auf weniger umweltschädliche Formen der Bedürfnisbefriedigung erschweren –etwa die mangelnde Verfügbarkeit attraktiver ÖPNV-Angebote im ländlichen Raum. Ein Mangel an oder widersprüchliche Informationen können ebenfalls die Handlungsfähigkeit einschränken. Das zeigt sich beispielhaft bei der Herausforderung, sich nicht nur gesundheitsförderlich, sondern auch ökologisch-nachhaltig zu ernähren. Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten, heißt also, Verbraucher*innen Veränderungen zu ermöglichen. So sollte zum Beispiel auch der Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Internalisierung externer Umweltkosten durch Umweltsteuern schrittweise erfolgen, so dass den Betroffenen ausreichend Zeit zur Anpassung bleibt. Ergänzend sind zielgruppengenaue Förderprogramme und bedarfsgenaue Beratung notwendig. Sie können Anpassungshemmnisse gezielt adressieren, Handlungsoptionen aufzeigen und somit unzumutbare Belastungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen vermeiden. Aktuell besteht noch großer Forschungsbedarf, welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen diese Herausforderungen effektiv adressieren können. Diese müssen spezifisch genug sein, um die zentralen „Lock-in“-Effekte zu adressieren, jene Hemmnisse also, die Haushalte strukturell in nicht-nachhaltigen Konsum- und Lebensweisen „gefangen“ halten. Diese Anforderungen an die Gestaltung einer sozialverträglichen Umweltpolitik erfordern ein hohes Maß an Koordination und Kooperation zwischen gesellschaftlichen Akteuren. Der Austausch zwischen ökologischen und sozialen Akteuren kann hier Perspektivwechsel ermöglichen, um Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. So ließe sich auch die gesellschaftliche Akzeptanz und die Wirksamkeit von Umweltpolitik erhöhen.

Bauleitplanung: Bretten

Wirtschaft Energie Umwelt | Bretten Direkt zum Inhalt Sie sind hier 1. Startseite 2. Wirtschaft Energie Umwelt 3. Wirtschaft Energie Umwelt Wirtschaft Energie Umwelt Bauen und Wohnen Wohnbauplätze Baulückenkataster Förderprogramm Sozialer Wohnungsbau Bodenrichtwerte Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Städtische Gesellschaften Zweckverbände Infrastruktur und Verkehr Lärmaktionsplan Lärmsanierung DB Netz, Schiene ÖPNV Parken Baustelleninfos Bretten Baustellen und Verkehr in BW Wohnmobilparkplätze Öffentliche Toilette Mobilitätskonzept KVV-Stadtbussystem Bretten Klimaschutz und Energie Energiequartiere European Energy Award Stadtwerke Bretten GmbH Kommunale Wärmeplanung E-Mobilität Gasnetzbetreiber Biotopverbundplanung Klimabeirat Bretten Stadtentwicklung Gartenschau 2031 Bauleitpläne im Verfahren Bebauungspläne Einwohnerinformation Gölshausen Flächennutzungsplan Integriertes Stadtentwicklungskonzept Landschafts- und Grünordnungsplan Erhaltungssatzung Stadtbildpflege Vergnügungsstättenkonzept Wirtschaft und Industrie Leerstandsmanagement Förderprogramm Einzelhandel Einzelhandelskonzept Industriegebiet Gölshausen Einkaufen und Erleben Pressemeldungen Ritter, Bauern und mutige Prinzessinnen – Jahresprogramm 2025 im Museum Schweizer Hof Jahresstatistik 2024 des Brettener Standesamts Mitgliederversammlung des Seniorenrates Gemeinschaftsausstellung des Museumsnetzwerks Kraichgau feierlich eröffnet Neues vhs-Semesterprogramm für Frühjahr und Sommer 2025 alle Pressemeldungen Veranstaltungen Chapelle d’Amour - Zeitgenössischer Jazz 04.02.2025 - 20:00 Öffentlicher abendlicher Rundgang mit der Türmerin 07.02.2025 - 20:00 bis 21:30 "Extrawurst" von Dietmar Jacobs und Moritz Nettenjakob 07.02.2025 - 20:00 bis 22:00 Vorlesezeit für Kinder von 5 bis 7 Jahren 08.02.2025 - 11:30 bis 12:15 "Extrawurst" von Dietmar Jacobs und Moritz Nettenjakob 08.02.2025 - 20:00 bis 22:00 Kultur.Pause 11.02.2025 - 13:00 Kinder-Workshop „Buntes Hundle“ 12.02.2025 - 17:00 11.Meet & Beat 13.02.2025 - 20:00 Vortrag von Prof. Dr. Christian Neddens 14.02.2025 - 19:00 Narrenzug zur 51. Brettener Bütt 15.02.2025 - 12:15 bis 13:00 alle Veranstaltungen Suche suchen Tourismus, Kultur und Freizeit Veranstaltungen Veranstaltungskalender Stadtjubiläum KulturStadt Wochenmarkt Kulturelles Bretten Melanchthon Museen Tourismus Tourist-Info/Prospekte Führungen und Besichtigungen Tourismus in der Region Freizeit Bäder Hallen Stadtbücherei Historisches Bretten Stadtarchiv Dr.D. Beuttenmüller-Bibliothek Familien, Soziales und Bildung Schulstadt Bretten Schulen Gemeinschaftsschule Betreuungsangebote Volkshochschule Jugendmusikschule Senioren, Familien und Kinder Kinderbetreuung Jugendliche Senioren Jugendhaus Beratungsstellen Soziales Soziale Einrichtungen und soziale Vereine Kirchen / Religionsgemeinschaften Menschen mit Behinderung Integration und Asyl Obdachlosigkeit Gesundheit Ärzte und Zahnärzte Apotheken Rechbergklinik Notarzt und Notrufnummern Suchtprävention und Selbsthilfegruppen Wirtschaft, Energie und Umwelt Infrastruktur und Verkehr ÖPNV Parken Baustelleninfos Bretten Baustellen und Verkehr in BW Wohnmobilparkplätze Öffentliche Toilette Laermaktionsplan Mobilitätskonzept Klimaschutz und Energie Energiequartiere European Energy Award Stadtwerke Bretten GmbH Wirtschaft und Industrie Leerstandsmanagement Einzelhandelskonzept Industriegebiet Gölshausen Bauen und Wohnen Wohnbauplätze Baulückenkataster Bodenrichtwerte Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Städtische Gesellschaften Zweckverbände Stadtentwicklung Integriertes Stadtentwicklungskonzept Bebauungspläne Flächennutzungsplan Landschafts- und Grünordnungsplan Vergnügungsstättenkonzept Erhaltungssatzung Stadt, Rathaus und Verwaltung Rathaus Digital Pressemitteilungen Ausschreibungen Formulare Mängelmeldungen Dienstleistungen Service Bürgerservice Abfall und Wertstoff Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Weiterführende Links Kontakt Verwaltung Oberbürgermeister Bürgermeister Ämter Ortsverwaltungen Arbeiten für die Stadt Weitere Behörden Politik Gemeinderat Ortschaftsräte Jugendgemeinderat Ortsrecht / Satzungen Finanzen und Haushalt Wahlen Stadt Bretten in Zahlen Stadtteile Partnerstädte Suche Suche suchen Tourismus Kultur Freizeit Veranstaltungen Veranstaltungskalender Veranstaltungsmeldung KulturStadt Sommer im Park Wochenmarkt Kulturelles Bretten Melanchthon Museen Peter-und-Paul Theater Kunst Tourismus Tourist-Info/Prospekte Sehenswürdigkeiten Führungen und Besichtigungen Weißhofer Galerie Gastronomie und Übernachtungen Tourismus in der Region Imagefilm - Wir sind Bretten! Freizeit Bäder Hallen Tierpark & Kletterwald Kino Stadtbücherei Sportbox im Stadtpark Vereine und Organisationen Historisches Bretten Stadtarchiv Geschichte und Geschichten Objektbeschilderungen Stadtteile D. Dr. Otto-Beuttenmüller-Bibliothek Familien Soziales Bildung Schulstadt Bretten Schulen Schulsozialarbeit Betreuungsangebote Volkshochschule Jugendmusikschule Senioren, Familien und Kinder Kinderbetreuung Städtische Kindergärten Kinderferienprogramm Kinderpass/Landesfamilienpass Jugendliche Senioren Jugendhaus Beratungsstellen Soziales Soziale Einrichtungen und soziale Vereine Kirchen / Religionsgemeinschaften Menschen mit Behinderung Integration und Asyl Obdachlosigkeit Gesundheit Ärzte und Zahnärzte Apotheken Rechbergklinik Volkshochschule Notarzt und Notrufnummern Suchtprävention und Selbsthilfegruppen Wirtschaft Energie Umwelt Infrastruktur und Verkehr Lärmaktionsplan Lärmsanierung DB Netz, Schiene ÖPNV Parken Baustelleninfos Bretten Baustellen und Verkehr in BW Wohnmobilparkplätze Öffentliche Toilette Mobilitätskonzept KVV-Stadtbussystem Bretten Klimaschutz und Energie Energiequartiere European Energy Award Stadtwerke Bretten GmbH Kommunale Wärmeplanung E-Mobilität Gasnetzbetreiber Biotopverbundplanung Klimabeirat Bretten Wirtschaft und Industrie Leerstandsmanagement Förderprogramm Einzelhandel Einzelhandelskonzept Industriegebiet Gölshausen Einkaufen und Erleben Bauen und Wohnen Wohnbauplätze Baulückenkataster Förderprogramm Sozialer Wohnungsbau Bodenrichtwerte Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Städtische Gesellschaften Zweckverbände Stadtentwicklung Gartenschau 2031 Bauleitpläne im Verfahren Bebauungspläne Einwohnerinformation Gölshausen Flächennutzungsplan Integriertes Stadtentwicklungskonzept Landschafts- und Grünordnungsplan Erhaltungssatzung Stadtbildpflege Vergnügungsstättenkonzept Stadt Rathaus Verwaltung Rathaus Digital Pressemitteilungen Digitalisierungsstrategie Amtsblatt Digital Mediathek Ausschreibungen Formulare Dienstleistungen Digitale Dienstleistungen Mängelmeldungen Service Bürgerservice Bürgerbüro Bauen Datenschutzerklärungen Fundsachen Abfall und Wertstoff Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Weiterführende Links Kontakt Verwaltung Oberbürgermeister Bürgermeister Öffnungszeiten Ämter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ortsverwaltungen Arbeiten für die Stadt Bretten (Stellenausschreibungen, Ausbildung) Weitere Behörden Politik Gemeinderat Europa-Gemeinderat Bürgerinfoportal Ortschaftsräte Jugendgemeinderat Ortsrecht / Satzungen Bekanntmachungen Finanzen und Haushalt Wahlen 2024 Jugendgemeinderatswahl 2021 Jugendgemeinderatswahl 2024 Stadt Bretten in Zahlen Bürgerschaftliches Engagement Stadtteile Partnerstädte Webcams

2024-07-31_Stellenausschreibung_Vermessung_dual_2024_neu_ALFFMitte.pdf

Stellenausschreibung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Du hast Dein (Fach-)Abitur (bald) erfolgreich absolviert und  möchtest studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln,  Du interessierst Dich für Mathematik und Naturwissenschaften,  Du gestaltest gern selbst und planen hat Dich schon immer interessiert und  Du möchtest später in der Agrarstruktur- und Landwirtschaftsverwaltung von Sachsen-Anhalt tätig werden? Dann bist Du bei uns richtig! Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte bietet einen Ausbildungsplatz für den dualen Studiengang „Vermessung und Geoinformatik“ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau-Roßlau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeinde- entwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Wir bieten Dir  zum 1. Oktober 2024 eine Einstellung als Auszubildende/r (m/w/d) beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) als Einstellungsbehörde,  ein 3,5-jähriges Studium im Studiengang „Vermessung und Geoinformatik (dual)“ an der Hochschule Anhalt in Dessau-Roßlau,  berufspraktische Erfahrungen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Praxisbehörde am Standort Wanzleben und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung   mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Engineering“ und eine monatliche Vergütung von 1.400 € brutto pro Monat sowie weitere Vergünstigungen. Wir erwarten  eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt bis zum Beginn des Studiums und    Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT- Fächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Darüber hinaus wird erwartet:  Du hast Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten.  Du besitzt soziale Kompetenz, ein hohes Maß an Leistungswillen, Zielstrebigkeit und Kooperationsfähigkeit sowie Bereitschaft zur Teamarbeit. Bewerbungsverfahren Bitte bewirb Dich bis zum 31.07.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online- Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1161677). Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de kannst Du dich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhältst du genauere Informationen, wenn Du den Button „Online bewerben“ anklickst. Nähere Informationen zur Registrierung kannst Du bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text entnehmen. Bitte fülle dort den Bewerberbogen vollständig aus und lade folgende Anlagen als pdf-Dokumente hoch:  unterschriebener, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf,  Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses oder des letzten vorliegenden Zeugnisses,  Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen im Fall der Bewerbung von Minderjährigen,  ggf. Kopie des Berufsschulzeugnisses,  ggf. der Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Weitere Informationen erhältst Du unter Tel.-Nr.: 03931/633-328 bei Frau Michelmann. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) und das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) möchten Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind das ALFF Altmark und das ALFF Anhalt. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten des ALFF Anhalt richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für das ALFF Anhalt sowie für die dortige Datenschutzbeauftragte lauten: Postanschrift: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg. 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO i.V.m. § 26 des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union (DSAnpG EU LSA) elektronisch erfasst und gespeichert: • • • • • • • Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) Behinderung/Gleichstellung Daten zur Ausbildung und Weiterbildung Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse Angaben zu sonstigen Qualifikationen Datum der Bewerbung Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet. 3. Empfänger/in Ihre Daten werden ausschließlich vom ALFF Altmark und ALFF Anhalt verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. 4. Dauer der Datenspeicherung Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

2023-02-01_Duales-Studium-Vermessung.pdf

Stellenausschreibung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Du hast Dein (Fach-)Abitur (bald) erfolgreich absolviert und • möchtest studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln, • Du interessierst Dich für Mathematik und Naturwissenschaften, • Du gestaltest gern selbst und planen hat Dich schon immer interessiert und • Du möchtest später in der Landwirtschaftsverwaltung von Sachsen-Anhalt tätig werden? Dann bist Du bei uns richtig! Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten bietet vier Ausbildungsplätze für den dualen Studiengang „Vermessung und Geoinformatik“ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau-Roßlau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeinde- entwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Wir bieten Dir • zum 1. Oktober 2023 eine Einstellung als Auszubildende/r (m/w/d) beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark), • ein 3,5-jähriges Studium im Studiengang „Vermessung und Geoinformatik (dual)“ an der Hochschule Anhalt in Dessau, • berufspraktische Erfahrungen in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung • mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Engineering“ und • eine monatliche Vergütung von 1.400 € brutto pro Monat sowie weitere Vergünstigungen. Wir erwarten • eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt bis zum Beginn des Studiums und • • • Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT- Fächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Darüber hinaus wird erwartet: • Du hast Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten. • Du besitzt soziale Kompetenz, ein hohes Maß an Leistungswillen, Zielstrebigkeit und Kooperationsfähigkeit sowie Bereitschaft zur Teamarbeit. Bewerbungsverfahren Bitte bewirb Dich bis zum 29.03.2023 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online- Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 914918). Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de kannst Du dich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhältst du genauere Informationen, wenn Du den Button „Online bewerben“ anklickst. Nähere Informationen zur Registrierung kannst Du bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text entnehmen. Bitte fülle dort den Bewerberbogen vollständig aus und lade folgende Anlagen als pdf-Dokumente hoch: • unterschriebener, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf, • Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses oder des letzten vorliegenden Zeugnisses, • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen im Fall der Bewerbung von Minderjährigen, • ggf. Kopie des Berufsschulzeugnisses, • ggf. der Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung • Zu den Bewerbungsunterlagen gehört außerdem das Bearbeiten des Orientierungstests auf www.was-studiere-ich.de. Dazu füge Deiner Bewerbung die dort generierte TAN bei. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Weitere Informationen erhältst Du unter Tel.-Nr.: 03931/633-328 bei Frau Michelmann. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das ALFF Altmark. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten des ALFF Altmark richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für das ALFF Altmark sowie für die dortige Datenschutz- beauftragte lauten: Postanschrift:Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25, 39576 Stendal E-Mail:Datenschutzbeauftragter-ALFF-Altmark@mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg. 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO i. V. m. § 26 des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union (DSAnpG EU LSA) elektronisch erfasst und gespeichert: •Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) •Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) •Behinderung/Gleichstellung •Daten zur Ausbildung und Weiterbildung •Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse •Angaben zu sonstigen Qualifikationen •Datum der Bewerbung Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet. 3. Empfänger/in Ihre Daten werden ausschließlich vom ALFF Altmark verarbeitet und nicht an Dritte weiter- gegeben. 4. Dauer der Datenspeicherung Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

Stellenausschreibung_Projektkoordination_Servicestelle_Erneuerbare_Energien.pdf

LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Energieeffizienz, Energieeinsparung, nachhaltige Energieversorgung und Ressourcenschonung gehören zu den aktuellen Topthemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ist als Landesgesellschaft anbieter- und produktunabhängige Ansprechpartnerin für die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Aufgaben der LENA liegen in der Beratung, Initiierung, Information, Kommunikation, Bildung und der Netzwerkarbeit. Die LENA sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Magdeburg einen Projektkoordinator (m/w/d) für die Servicestelle Erneuerbare Energien. Ihre Kernaufgaben:        Etablierung einer Beratungskultur zu den Themen erneuerbare Energien und Wertschöpfung für Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Flächeneigentümerinnen und -eigentümer Sie sind in der zentralen Beratungs- und Informationsstelle verantwortlicher Ansprechpartner und fachliche Unterstützung für kommunale Entscheidungsträger in Bezug auf Investitionsvorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energien und der notwendigen Infrastruktur Sie unterstützen bei der Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften oder leisten Orientierungsberatung zu Bürgerbeteiligungsmodellen regionale Dialogveranstaltungen werden von Ihnen selbständig organisiert und moderiert Sie unterstützen die strategische Planung der Energieversorgung der Kommunen und Landkreise Sie wirken bei der energetischen Quartiersentwicklung und bei der Entwicklung von kleinen Fernwärmenetzen im ländlichen Raum aktiv mit beim Ausbau der erneuerbaren Energien tragen Sie zur Akzeptanzsteigerung bei und stellen Werkzeuge zur Konflikterkennung und -bearbeitung bereit Weil Sie uns wichtig sind, bieten wir Ihnen:      einen unbefristeten Arbeitsvertrag Vergütung gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L), der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet eine moderne Arbeitsumgebung mit ergonomischen Arbeitsplätzen, den Hauptbahnhof und die Innenstadt in unmittelbarer Nähe die Möglichkeit des mobilen Arbeitens sowie zeitgemäße und flexible Arbeitszeitmodelle 30 Tage Urlaub im Jahr Wir machen Energiegewinner. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Ihr Profil:       abgeschlossenes Studium eines energie-, umwelt- oder bautechnischen Fachgebietes, im Bereich Stadt- und Raumplanung, Geographie oder vergleichbarer Abschluss fundierte Kenntnisse in den Themengebieten erneuerbare Energien und Wertschöpfung ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten Erfahrung in der Leitung von Projekten und in der Konzeption und Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Kampagnen sichere Kenntnisse im Umgang mit MS-Office, Datenbanken und neuen Medien ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit sowie ein souveränes Auftreten Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Kontakt: Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an die mit der Auswahl beauftragte Personalberatung: Expert People Management GmbH Frau Sylvia Perchner Herr Roland Suchy Am Fuchsberg 6 39112 Magdeburg Tel.: 0391/520 886 12 E-Mail: s.perchner@expert-pm.de 2

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