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STARK Erforschung, Entwicklung und Demonstration von autonomen wasserstoffbasierten Nahverkehrsfahrzeugen im ländlichen Raum der sächsischen Lausitz

Wege- und Gewässerplan n. § 41 FlurbG; Bodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG i. V .m. § 86 FlurbG „Zeppernick-Brietzke“

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark führt das mit Datum vom 02.04.2015 nach §§ 56 und 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 86 Abs. 1 FlurbG angeordnete Bodenordnungsverfahren (BOV) „Zeppernick-Brietzke“ durch. Das BOV beruht auf berechtigte Anträge von Beteiligten auf die Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem 8. Abschnitt des LwAnpG. Es wurde für Teile der Gemarkungen Zeppernick, Brietzke, Hobeck, Möckern, Loburg, Dalchau sowie Ladeburg angeordnet, um eine umfassende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse bei gleichzeitiger Verbesserung der ländlichen Infrastruktur durch Ausweisung, Erneuerung und Regulierung von Wegen, Gewässern und öffentlichen Anlagen und Wiederherstellung einer vielfältig strukturierten, den Erfordernissen an Landschaftspflege und Naturschutz gerecht werdenden Landschaft zu erreichen. Vorrangige Verfahrensziele sind: - Neuordnung des vom Verfahren erfassten Grundbesitzes, Regelung der örtlich und rechtlich vorhandenen Verhältnisse, - Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und der Wegeverhältnisse, da das bestehende Wegenetz den Anforderungen einer zeitgemäßen Landwirtschaft nicht mehr gerecht wird, - Flächenbereitstellung zur Ausweisung von Anlagen, die dem Naturschutz, der Landschaftspflege oder der Erholung dienen. Über das Grundanliegen eines Bodenordnungsverfahrens hinaus soll auch eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft erreicht werden. Durch den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG werden die in den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG getroffenen Zielstellungen fortgeführt und einer planungs- und baurechtlichen Lösung im Rahmen der geltenden Rechtsformen zugeführt. Der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt auf dessen Grundlage.

Duales Studium Duales Studium Landwirtschaft Duales Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" Dualer Studiengang "Vermessung und Geoinformatik" Duales Studium "Verwaltungsdigitalisierung und -informatik"

Passt ein duales Studium in der Landwirtschaft zu dir? Du interessierst dich für das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Verwaltung? Du suchst einen sicheren und abwechslungsreichen Job? Du willst studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln? Dann bist du die richtige Person für das Duale Studium Landwirtschaft. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss hast du nach dem Studium auch die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst in der Tasche. Das ist die Voraussetzung, um in der Agrarverwaltung in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Wie läuft das duale Studium ab? Das duale Bachelorstudium verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden in einem der vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Sachsen-Anhalt absolviert. Die Zuständigkeitsbereiche sind regional abgegrenzt. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Hochschule Anhalt in Bernburg statt. Im Rahmen des dualen Studiums kannst du das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Praxis umsetzen. Die vier Ämter nehmen unter anderem Aufgaben als Fachbehörde für landwirtschaftliche Themen, des Pflanzenschutzes und der Tierzucht wahr. Sie fördern die Dorferneuerung und andere Maßnahmen im ländlichen Raum. Weiterhin sind die Ämter Bewilligungsbehörden für verschiedene Beihilfe- und Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft. In den Ämtern sind außerdem die Ausbildungsberater (m/w/d) für die “Grünen Berufe” angesiedelt. Beginn: Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen) in einem ALFF und im Zentrum für Technik und Tierhaltung Iden beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober. Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.) und Laufbahnbefähigung landwirtschaftlicher Dienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Besoldung: ca. 1.500 Euro brutto und ggf. Familienzuschlag Ausbildungsdauer: 7 Semester an der Hochschule Anhalt und Praktikumszeiten in den vorlesungsfreien Zeiten Kosten: Die Semestergebühren für das Studium werden vom Land übernommen. Der Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d). Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Persönliche Eignung: Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf (z. B. EU-Staatsbürgerschaft, Verfassungstreue). Bildungsabschluss: Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Auswahlverfahren: Erfolgreiche Teilnahme an einem mehrstufigen Auswahlprozess Praktische Erfahrung: Absolvierung eines achtwöchigen Vorpraktikums nach Abschluss des Auswahlverfahrens oder abgeschlossene Ausbildung mit landwirtschaftlichem Bezug. Mögliche Tätigkeitsfelder nach dem Studium in der Agrarverwaltung Sachsen-Anhalt: Sachbearbeitung in den Bereichen Förderung Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, Pflanzenschutz oder investive Förderung in der Landwirtschaft. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bietet seit dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze für den dualen Studiengang "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" im Beamtenverhältnis auf Widerruf an. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss verfügen die Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium auch über eine Laufbahnbefähigung (Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Das duale Studium dauert 3,5 Jahre und verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden im Landeszentrum Wald und im Landesforstbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt absolviert. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Fachhochschule Erfurt - Fachrichtung Forstwirtschaft statt. Im Rahmen des dualen Systems wird das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Forstpraxis umgesetzt. Die Semestergebühren werden vom Land übernommen. Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen, ab 1.August) beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober des Jahres. Die Forstinspektoren-Anwärterinnen und -Anwärter erhalten monatliche Bezüge in Höhe von rund 1.500 Euro und ggf. einen Familienzuschlag. Wie geht es nach dem Studium weiter? Eine Übernahme nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt. Die Nachwuchskräfte können z.B. als Revierleiter/in (m/w/d) in den Wäldern von Sachsen-Anhalt oder als Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Forstverwaltung eingesetzt werden. So ist der Landesforstbetrieb den Maßgaben des Allgemeinwohls, des Umwelt- und Naturschutzes verpflichtet und soll auch als Vorbild für die privaten Forstbetriebe und Waldbesitzer dienen. Zu den Aufgaben im Landeszentrum Wald gehören im Wesentlichen die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes, die Betreuung des Landeswaldes, die Überwachung der Populationsentwicklung von bedeutenden Schaderregern im Wald, die Ermittlung des Waldzustandes, der Waldbrandschutz, forstliche Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung waldpädagogischer Maßnahmen. Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer: die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt, über eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 67 des Hochschulgesetzes Thüringen verfügt, erfolgreich an einem mehrstufigen Auswahlverfahren teilgenommen hat, im Rahmen des Auswahlverfahrens ein achtwöchiges Vorpraktikum beim Landeszentrum Wald und Landesforstbetrieb absolviert oder eine Ausbildung zum Forstwirt abgeschlossen hat und den besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Vor oder während des Studiums sind ein gültiger Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B zu erwerben. Bewerbungen für das Duale Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" sind nur auf Ausschreibung hin an das zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt zu richten. Die Ausschreibung wird in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres veröffentlicht. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten bietet seit Oktober 2020 Ausbildungsplätze für den dualen Studiengang „ Vermessung und Geoinformatik “ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeindeentwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Pro Studierenden werden 1.550 Euro brutto pro Monat gezahlt. Jede/r Studierende erhält einen Ausbildungsvertrag, der aber auch mögliche Rückzahlungen gemäß Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei Nichtbestehen oder Schlechtleistung umfasst. Die Studierenden sind Beschäftigte. Das Studium dauert 3,5 Jahre. Berufspraktische Erfahrungen sammeln die Studierenden in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung. Künftige Arbeitsorte sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Engineering“ erworben. War erwarten wir von Dir? eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes SachsenAnhalt bis zum Beginn des Studiums und Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINTFächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Bewerbungen für das Duale Studium sind nur auf Ausschreibung hin an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark des Landes Sachsen-Anhalt zu richten. Der Bachelor-Studiengang "Verwaltungsdigitalisierung und -informatik" an der Hochschule Harz in Halberstadt und Wernigerode bereitet dich darauf vor, E-Government-Dienstleistungen sicherzustellen, also Verwaltungsvorgänge digital abzubilden und zu optimieren. Du kennst dich in den organisatorischen und rechtlichen Strukturen der öffentlichen Verwaltung aus und kannst dein Wissen als Fachkraft in allen wichtigen IT-Bereichen des öffentlichen Sektors einsetzen. Du arbeitest an der Schnittstelle zwischen Verwaltungen und externen Anbietern und Dienstleistern. Wie ist das Studium aufgebaut? Der Studiengang ist auf acht Semester angeleg. Er verbindet ein Vollzeitstudium mit Praxisphasen beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL). Dort verbringst du das vierte und achte Semester sowie die vorlesungsfreie Zeit und spezialisierst dich auf einzelne Verwaltungsbereiche. Für wen ist der Studiengang geeignet? Der Studiengang eignet sich für dich, wenn du Interesse an Informatik hast und dir vorstellen kannst, dich auf IT-Anwendungen im Umfeld der öffentlichen Verwaltung zu spezialisieren. Neben den notwendigen Grundlagen aus Informatik, Recht und Verwaltung lernst du den gesamten Zyklus der Software-Entwicklung kennen, von der Konzeption über die Me­thodenauswahl bis zur Umsetzung und den Testverfahren. Wenn du großen Wert auf Praxis legst, bist du hier richtig. Durch das duale Studium lernst du nicht nur in der Theorie, sondern wendest dein Wissen im MWL an. Auch während der Phasen an der Hochschule bist du bei Übungen praktisch tätig. Wärend des Studiums stehst du in einem bezahlten Beschäftigtenverhältnis zum MWL mit einem derzeitigen monatlichen Studienentgelt i.H.v. 1.400 Euro. Welche Inhalte bietet das Studium? Verwaltungsdigitalisierung und -informatik ist ein interdisziplinärer Studiengang, der die Informationstechnik mit den Verwaltungswissenschaften verknüpft. Studieninhalte der Informationstechnik: Grundlagenfächer: Grundlagen der Informatik, Programmierung, Datenbankensysteme, Softwa­retechnik und Softwareengineering, Web-Technologien. Beispiele für anwendungsorientierte Fächer: Sicherheit in Rechnernetzen, Service-orientierte Architekturen und E-Government, Web-Services und -Infrastrukturen, E-Government-Standards und Prozessmodellierung, Geoinformation und Bildverarbeitung. Studieninhalte der Verwaltungswissenschaften: Grundlagenfächer: Grundlagen der Verwaltungswissenschaften, Schlüsselkompetenzen, Grundla­gen des Rechts, Grundlagen des Öffentlichen Rechts, Grundlagen des Privatrechts, Organisation und Handeln, Sozialwissenschaften, öffentliche Finanzwirtschaft, Personalwesen, Beschaffung und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor. Ab dem sechsten Fachsemester ergänzt du das Pflichtfach „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung“ durch eines von drei Wahlmodulen: Future Internet/Internet of Things Sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, E-Administration, E-Business Data Mining und Künstliche Intelligenz Was bieten wir dir Berufspraktische Studienzeiten in den Behörden des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten im Land Sachsen-Anhalt, mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Science“, eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld), Fahrt- und Unterkunftskostenerstattung während der Einsätze außerhalb der Ausbildungsstätte, 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr und Übernahme der Semesterbeiträge in Höhe von derzeit 105,00 Euro Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Hochschule Harz .

Umweltpolitik sozialverträglich gestalten

<p>Soziale Fragen gewinnen in der Umweltpolitik immer stärker an Bedeutung. Es besteht dringender Bedarf, die Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten und für mehr ökologische Gerechtigkeit zu sorgen.</p><p>Seit einigen Jahren gewinnt das Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit für die Gestaltung von Umweltpolitik zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen befürchten, dass ambitionierte umwelt- und klimapolitische Maßnahmen zu großen finanziellen Belastungen führen. Die regelmäßigen Repräsentativumfragen von Bundesumweltministerium und ⁠UBA⁠ zum „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltbewusstsein-in-deutschland">Umweltbewusstsein in Deutschland</a>” zeigen, dass solche Befürchtungen in Deutschland in allen soziokulturellen Milieus bestehen.<br><br>Eine ambitionierte Umwelt- und Klimapolitik bietet große Chancen, existierende soziale Ungleichheit zu verringern, wenn sie Umweltbelastungen und Klimawandelfolgen reduziert. Zahlreiche Studien zeigen, dass ärmere Menschen häufig in einer stärker belasteten Umwelt leben und auch häufiger von Klimawandelfolgen, etwa ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Hitzestress#alphabar">Hitzestress</a>⁠ , betroffen sind. Daraus entstehen erhebliche gesundheitlich bedingte Folgekosten, die von der Gesamtgesellschaft getragen werden müssen.<br><br>Eine ambitionierte Umweltpolitik hat damit auf der einen Seite einen klaren volkswirtschaftlichen Nutzen. Auf der anderen Seite bedeutet dies auch, dass ärmere Bevölkerungsgruppen von einer anspruchsvollen Umweltpolitik überdurchschnittlich profitieren können.</p><p>Zunehmend werden Umweltschutzinstrumente erforderlich, die verursacherorientiert wirken. Diese Maßnahmen bringen Belastungen für private Haushalte mit sich, sofern sie darauf nicht mit Anpassungsverhalten und Anpassungsinvestitionen reagieren können. Das kann der Fall sein, weil ihnen die finanziellen Mittel für Investitionen fehlen, sie nicht über die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse verfügen oder ihnen das erforderliche Wissen fehlt.<br><br>Wenn Umweltpolitik die Kosten für zentrale Bedürfnisse wie Wohnen, Ernährung oder Mobilität erhöht, kann sie soziale Ungleichheit auch verschärfen und ihre politische Legitimation gefährden. Die Bürger*innen werden die Umwelt- und Klimapolitik nur unterstützen, wenn sie die Maßnahmen als nützlich und gerecht wahrnehmen und an ihrer Gestaltung teilhaben können.<br><br>Daraus ergibt sich ein klarer Auftrag für eine sozialverträgliche Gestaltung von Umweltpolitik. Der aus umweltpolitischer Sicht langfristig effektivste Ansatz dafür ist eine zielgruppengenaue Stärkung der Handlungsspielräume privater Haushalte für nachhaltige Konsum- und Lebensweisen.<br><br>Dabei sollten ihre jeweiligen Handlungsbeschränkungen beachtet werden. So kann etwa ein geringes Einkommen den Handlungsspielraum für Investitionen in effiziente Geräte, die energetische Sanierung von Wohnraum oder den Heizungstausch massiv einschränken. Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mieter*innen verengen die Anpassungsspielräume der Haushalte.</p><p>Ebenso können fehlende Infrastrukturen den Umstieg auf weniger umweltschädliche Formen der Bedürfnisbefriedigung erschweren –etwa die mangelnde Verfügbarkeit attraktiver ÖPNV-Angebote im ländlichen Raum. Ein Mangel an oder widersprüchliche Informationen können ebenfalls die Handlungsfähigkeit einschränken. Das zeigt sich beispielhaft bei der Herausforderung, sich nicht nur gesundheitsförderlich, sondern auch ökologisch-nachhaltig zu ernähren.<br><br>Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten, heißt also, Verbraucher*innen Veränderungen zu ermöglichen. So sollte zum Beispiel auch der Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Internalisierung externer Umweltkosten durch Umweltsteuern schrittweise erfolgen, so dass den Betroffenen ausreichend Zeit zur Anpassung bleibt. Ergänzend sind zielgruppengenaue Förderprogramme und bedarfsgenaue Beratung notwendig. Sie können Anpassungshemmnisse gezielt adressieren, Handlungsoptionen aufzeigen und somit unzumutbare Belastungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen vermeiden.<br><br>Aktuell besteht noch großer Forschungsbedarf, welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen diese Herausforderungen effektiv adressieren können. Diese müssen spezifisch genug sein, um die zentralen „Lock-in“-Effekte zu adressieren, jene Hemmnisse also, die Haushalte strukturell in nicht-nachhaltigen Konsum- und Lebensweisen „gefangen“ halten.<br><br>Diese Anforderungen an die Gestaltung einer sozialverträglichen Umweltpolitik erfordern ein hohes Maß an Koordination und Kooperation zwischen gesellschaftlichen Akteuren. Der Austausch zwischen ökologischen und sozialen Akteuren kann hier Perspektivwechsel ermöglichen, um Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. So ließe sich auch die gesellschaftliche Akzeptanz und die Wirksamkeit von Umweltpolitik erhöhen.</p><p>&nbsp;</p>

Pressemitteilung des MKUEM: Katrin Eder: „Mit leistungsstarken und energieeffizienten Kläranlagen unsere Gewässer und das Klima schützen“

Einweihung der neu gebauten Kläranlage Arzfeld (Eifelkreis Bitburg-Prüm) – Neubau wurde vom Umweltministerium mit 9,6 Millionen Euro unterstützt – Modernes Reinigungsverfahren und energieneutrale Bilanz „Gewässer- und Klimaschutz sind zwei eng miteinander verknüpfte zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Die Gewässerqualität leidet unter diversen Belastungen aufgrund von Nähr- und Schadstoffeinträgen sowie dem zeitweisen Austrocknen als Folge der immer häufiger und länger werdenden Trockenzeiten. Umso wichtiger sind energieeffiziente und leistungsstarke Kläranlagen – wie dieser Neubau – die sowohl dem Gewässer- als auch dem Klimaschutz Rechnung tragen. Sie helfen, die Belastungen zu reduzieren und sichern langfristig die Abwasserreinigung in der Region. Das hilft den Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Natur“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Einweihung der neu gebauten Kläranlage Arzfeld im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Die bisherige Kläranlage Arzfeld aus dem Jahr 1988 hatte durch immer stärkere Auslastung ihre Kapazitätsgrenze erreicht und verfügte zudem nur über eine begrenzte Reinigungsleistung. Zur dauerhaften Sicherstellung der Abwasserentsorgung und des Gewässerschutzes in der Region hat sich das Verbandsgemeindewerk Arzfeld für den Bau einer neuen Anlage mit drei Reinigungsstufen im sogenannten BIOCOS-Verfahren entschieden sowie für den Bau eines neuen Betriebsgebäudes und einer Schlammbehandlung auch für die Klärschlämme anderer Anlagen. Das BIOCOS-Verfahren ist eine moderne Form der Abwasserbehandlung, die eine hohe Reinigungsleistung mit geringem Energieverbrauch kombiniert und aufgrund kompakter Bauweise auch wirtschaftlich attraktiv ist. Der geringe Aufwand an Steuerungs- und Messtechnik macht die Anlage robust und einfach zu bedienen. Die Abwasserreinigung erfolgt energieeffizient – betriebseigene Solar-Module auf den Gebäuden sorgen für einen bilanziell energieneutralen Betrieb der Anlage. Johannes Kuhl, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld, sagte: „Mit der neuen Kläranlage setzen wir ein klares Zeichen für unsere Region, ökologisch und technisch auf dem neuesten Stand ist es ein starkes Signal für die Lebensqualität in unserer Verbandsgemeinde.“ Andreas Kruppert, Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, ergänzte: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit Land, Verbandsgemeinde und Werken dieses bedeutende Projekt umsetzen konnten. Die Kläranlage ist ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung im Eifelkreis und ein positives Beispiel dafür, wie moderne Technik, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können.“ SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis bedankte sich bei seinen Mitarbeitenden: „Mit dem Neubau der Kläranlage Arzfeld und der Aufrüstung des Regenüberlaufbeckens wurde eine zukunftsfähige Lösung für Arzfeld, Dreis, Neurath und Kickeshausen geschaffen. Dank der Landesförderung und einem Investitionsvolumen über zehn Millionen Euro konnte die Anlage nach modernstem Stand der Technik realisiert werden. Sie ist betriebssicher bis Hochwasserereignisse von HQ100 und ebnet zudem den Weg für neue Baugebiete. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SGD Nord, die mit ihrer sorgfältigen Prüfung und Genehmigung die Grundlage für die Förderung geschaffen haben.“ Das Umweltministerium fördert den Neubau mit 9,6 Millionen Euro – davon rund 3,5 Millionen Euro Zuschuss, der Rest als Darlehen. In den vergangenen 20 Jahren wurden in der Verbandsgemeinde Arzfeld mehr als 25 Millionen Euro Fördergelder des Umweltministeriums in Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung investiert. „Gerade im ländlichen Raum stellt die Abwasserbeseitigung eine besondere Herausforderung dar. Lange Entsorgungswege führen zwangsweise zu höheren Kosten als im urbanen Raum. Eine effiziente Infrastruktur ist deshalb wichtig, um diese bedeutende Aufgabe der Daseinsvorsorge dauerhaft und landesweit gewährleisten zu können. Der Schutz der Ressource Wasser ist eine zentrale Aufgabe für eine nachhaltige und zukunftsfähige Gesellschaft. Hierzu müssen Land und Kommunen – wie beim Neubau dieser Kläranlage geschehen – eng zusammenarbeiten“, sagte Katrin Eder.

Katrin Eder: „Mit leistungsstarken und energieeffizienten Kläranlagen unsere Gewässer und das Klima schützen“

Einweihung der neu gebauten Kläranlage Arzfeld (Eifelkreis Bitburg-Prüm) – Neubau wurde vom Umweltministerium mit 9,6 Millionen Euro unterstützt – Modernes Reinigungsverfahren und energieneutrale Bilanz „Gewässer- und Klimaschutz sind zwei eng miteinander verknüpfte zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Die Gewässerqualität leidet unter diversen Belastungen aufgrund von Nähr- und Schadstoffeinträgen sowie dem zeitweisen Austrocknen als Folge der immer häufiger und länger werdenden Trockenzeiten. Umso wichtiger sind energieeffiziente und leistungsstarke Kläranlagen – wie dieser Neubau – die sowohl dem Gewässer- als auch dem Klimaschutz Rechnung tragen. Sie helfen, die Belastungen zu reduzieren und sichern langfristig die Abwasserreinigung in der Region. Das hilft den Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Natur“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Einweihung der neu gebauten Kläranlage Arzfeld im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Die bisherige Kläranlage Arzfeld aus dem Jahr 1988 hatte durch immer stärkere Auslastung ihre Kapazitätsgrenze erreicht und verfügte zudem nur über eine begrenzte Reinigungsleistung. Zur dauerhaften Sicherstellung der Abwasserentsorgung und des Gewässerschutzes in der Region hat sich das Verbandsgemeindewerk Arzfeld für den Bau einer neuen Anlage mit drei Reinigungsstufen im sogenannten BIOCOS-Verfahren entschieden sowie für den Bau eines neuen Betriebsgebäudes und einer Schlammbehandlung auch für die Klärschlämme anderer Anlagen. Das BIOCOS-Verfahren ist eine moderne Form der Abwasserbehandlung, die eine hohe Reinigungsleistung mit geringem Energieverbrauch kombiniert und aufgrund kompakter Bauweise auch wirtschaftlich attraktiv ist. Der geringe Aufwand an Steuerungs- und Messtechnik macht die Anlage robust und einfach zu bedienen. Die Abwasserreinigung erfolgt energieeffizient – betriebseigene Solar-Module auf den Gebäuden sorgen für einen bilanziell energieneutralen Betrieb der Anlage. Johannes Kuhl, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld, sagte: „Mit der neuen Kläranlage setzen wir ein klares Zeichen für unsere Region, ökologisch und technisch auf dem neuesten Stand ist es ein starkes Signal für die Lebensqualität in unserer Verbandsgemeinde.“ Andreas Kruppert, Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, ergänzte: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit Land, Verbandsgemeinde und Werken dieses bedeutende Projekt umsetzen konnten. Die Kläranlage ist ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung im Eifelkreis und ein positives Beispiel dafür, wie moderne Technik, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können.“ SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis bedankte sich bei seinen Mitarbeitenden: „Mit dem Neubau der Kläranlage Arzfeld und der Aufrüstung des Regenüberlaufbeckens wurde eine zukunftsfähige Lösung für Arzfeld, Dreis, Neurath und Kickeshausen geschaffen. Dank der Landesförderung und einem Investitionsvolumen über zehn Millionen Euro konnte die Anlage nach modernstem Stand der Technik realisiert werden. Sie ist betriebssicher bis Hochwasserereignisse von HQ100 und ebnet zudem den Weg für neue Baugebiete. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SGD Nord, die mit ihrer sorgfältigen Prüfung und Genehmigung die Grundlage für die Förderung geschaffen haben.“ Das Umweltministerium fördert den Neubau mit 9,6 Millionen Euro – davon rund 3,5 Millionen Euro Zuschuss, der Rest als Darlehen. In den vergangenen 20 Jahren wurden in der Verbandsgemeinde Arzfeld mehr als 25 Millionen Euro Fördergelder des Umweltministeriums in Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung investiert. „Gerade im ländlichen Raum stellt die Abwasserbeseitigung eine besondere Herausforderung dar. Lange Entsorgungswege führen zwangsweise zu höheren Kosten als im urbanen Raum. Eine effiziente Infrastruktur ist deshalb wichtig, um diese bedeutende Aufgabe der Daseinsvorsorge dauerhaft und landesweit gewährleisten zu können. Der Schutz der Ressource Wasser ist eine zentrale Aufgabe für eine nachhaltige und zukunftsfähige Gesellschaft. Hierzu müssen Land und Kommunen – wie beim Neubau dieser Kläranlage geschehen – eng zusammenarbeiten“, sagte Katrin Eder.

Biologische Methanisierung in der Gegenstromblasensäule

Zielsetzung: Wasserstoff als Energieträger ist für die Energiewende unverzichtbar. Allerdings ist aktuell im ländlichen Raum noch keine Infrastruktur zur Nutzung des Wasserstoffs vorhanden. Eine Nutzung von Wasserstoff über die Methaniserung könnte daher perspektivisch sinnvoll sein: Der wirtschaftliche Ertrag von Biogasanlagen kann gesteigert werden, wenn das im Rohbiogas enthaltene Kohlenstoffdioxid mit Wasserstoff, der zu Zeiten niedriger Strompreise hergestellt wird, methanisiert wird. Dies gilt insbesondere, wenn in Biogasanlagen Wirtschaftsdünger eingesetzt wird. Die Methanisierung erfolgt dabei mit elektrolytisch hergestelltem Wasserstoff. Für Biogasanlagenbetreiber würde sich ein neues ergänzendes Geschäftsmodell Post-EEG ergeben. Die Methanisierung von Wasserstoff ist aktuell noch sehr investitions- und betriebskostenintensiv. Im abgeschlossenen, von der EU im Rahmen von Horizon 2020 geförderten STORE&GO - Projekt wurden von 27 Partnern die Möglichkeiten und die Perspektiven der Methanisierung untersucht, praktische Erfahrungen wurden an 3 verschiedenen Standorten mit großen Pilotanlagen gewonnen. Keiner der untersuchten Prozesse wurde in der Nationalen Wasserstoffstrategie aufgenommen. Auch in der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie 2023 wird die Methanisierung nicht explizit erwähnt, wohl aber die Bedeutung von Biomethan. Zwei neuartige Verfahren könnten der biologischen Methanisierung doch noch zur Bedeutung verhelfen: das Rieselbettverfahren und das Gegenstrom-Blasensäulenverfahren. In einem Vorläuferprojekt der DBU (Projekt 34179/01) wurde in einer Pilotanlage das große Potential des Gegenstrom-Blasensäulenverfahrens aufgezeigt, jedoch konnten die Grenzen des Verfahrens im Rahmen des damaligen Projektes nicht ermittelt werden. In dem jetzigen Projekt sollen jetzt die Mindest-Reaktorgrößen und der Energiebedarf des Verfahrens erarbeitet werden. Im Vorläuferprojekt hatte sich nämlich gezeigt, dass der biologische Umsatz nicht limitierend ist, der 'Enhancementfaktor', die Verbesserung des Stoffübergangs des Wasserstoffs in der Blasensäule durch die biologischen Wasserstoffabbau, ist viel größer als zunächst vermutet. Ziel des Vorhabens ist daher, zunächst die Grenzen des Gegenstrom-Blasensäulenverfahrens aufzuzeigen und mögliche weitere Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Darüber hinaus soll erarbeitet werden, unter welchen Rahmenbedingungen das Verfahren wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden kann.

Förderung für neue Löschwasserentnahmestellen in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark)

Das Ministerium für Inneres und Sport stärkt auch weiterhin kontinuierlich den Brandschutz in Sachsen-Anhalt: Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat heute drei Fördermittelbescheide über jeweils 5.000 Euro an die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) für den Bau von neuen Löschwasserentnahmestellen in drei Ortsteilen übergeben. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die teils monatelangen Trockenperioden in vergangenen Jahren haben auch in Sachsen‑Anhalt die Bedeutung einer flächendeckenden und angemessenen Löschwasserversorgung verdeutlicht. Mit den neuen Löschwasserentnahmestellen soll auch die Infrastruktur für den Brandschutz in der Altmark verbessert werden. Dies stärkt nicht nur die Feuerwehren, sondern dient auch dem Schutz der Bevölkerung im ländlichen Raum.“ Gerade in ländlichen und waldreichen Gebieten wie der Altmark kann es in Zeiten von Wasserknappheit zu Engpässen bei der Löschwasserversorgung kommen. Dies erschwert im Ernstfall eine effektive Brandbekämpfung. Das Land Sachsen-Anhalt reagiert darauf, indem es Städte und Gemeinden mit Fördermitteln unter anderem bei der Errichtung neuer Löschwasserentnahmestellen unterstützt. Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) erhält für die Ortsteile Wanzer (Gemeinde Aland), Lichterfelde (Gemeinde Altmärkische Wische) und Geestgottberg (Hansestadt Seehausen) zu diesem Zweck Fördermittel in Höhe von jeweils 5.000 Euro für den Bau moderner Flachspiegelbrunnen. Hintergrund: In den Brandschutz in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Inneres und Sport im Jahr 2024 insgesamt 10,6 Mio. Euro investiert. Für das Jahr 2025 sollen mehr als 18,2 Mio. Euro zur Verfügung stehen. In 2026 sollen fast 25 Mio. Euro in den Brandschutz investiert werden – das ist der höchste Betrag, mit dem der Brandschutz in Sachsen-Anhalt jemals gefördert werden konnte. Neu und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern: In den Jahren 2023 und 2024 erfolgte die Förderung für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Feuerwehrhäusern vorübergehend mit EU-Mitteln. Insgesamt konnten damit 23 Feuerwehrhäuser mit 14,1 Mio. Euro gefördert werden. Ab dem Jahr 2025 kehrt das Land zur Förderung des Neu- und Umbaus von Feuerwehrhäusern mit Landesmitteln zurück. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 stehen dafür zusammen mehr als 15 Mio. Euro für 27 Feuerwehrhäuser zur Verfügung. Im Jahr 2025 können drei Bauvorhaben, im Jahr 2026 weitere 14 Vorhaben und im Jahr 2027 noch einmal zehn Vorhaben begonnen werden. Förderung der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen: Das Land unterstützt umfangreich die zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz. Von 2020 bis 2025 fördert das Land die Beschaffung von insgesamt rund 300 Fahrzeugen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 47 Mio. Euro. Hierunter fallen unter anderem die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen, Tanklöschfahrzeugen und Drehleitern. Förderung von Löschwasserentnahmestellen: In den Jahren 2023 bis 2024 konnten außerdem 67 Löschwasserentnahmestellen für insgesamt 4,8 Mio. Euro mit EU-Mitteln gefördert werden. In den Jahren 2026 und 2027 sollen weitere Löschwasserentnahmestellen mit Landesmitteln gefördert werden. Weitere Informationen: Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reichte das Ministerium für Inneres und Sport jährlich einen Betrag in Höhe von 3 Mio. Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Dieser Betrag wurde seit dem Jahr 2024 auf 4,5 Mio. Euro erhöht. Auch in den Jahren 2025 und 2026 fördert das Ministerium für Inneres und Sport den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren. Hierfür ist jeweils ein jährlicher Betrag in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen. Das Ministerium für Inneres und Sport setzt in den Jahren 2025 und 2026 auch seine Unterstützung für die Kinder- und Jugendfeuerwehren fort. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind in den Jahren 2025 und 2026 (wie in den Vorjahren) jeweils 300.000 Euro vorgesehen. Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen EU- und Landesmitteln. Das Ministerium für Inneres und Sport fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter der Bau von Feuerwehrhäusern, Löschwasserentnahmestellen und die Beschaffung von Fahrzeugen. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Nationale Geoinformationsstrategie 2.0

Nationale Geoinformations- strategie 2.0 (NGIS 2.0) Geoinformationen einfach nutzen Version: 2.0.0 Datum: 15.05.2024 AG Umsetzung NGIS Nationale Geoinformationsstrategie 2.0 (NGIS 2.0) Dokumentinformationen BezeichnungNationale Geoinformationsstrategie 2.0 (NGIS 2.0) Herausgebende StelleAG Umsetzung NGIS Erstellt am26.03.2024 Bearbeitungsstand☐ In Bearbeitung ☐ Vorgelegt ☒ Abgestimmt ☐ Veröffentlicht DokumentablageKollaborationsplattform GDI-DE BeteiligteKatrin Weke (Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen) Caroline Brix (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) Marcus Brühl (Koordinierungsstelle GDI-DE) Mario Friehl (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) Tobias Neumetzger (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) Dr. Stefan Ostrau (Deutscher Landkreistag, Kreis Lippe) Stefan Sander (Deutscher Städtetag, Stadt Wuppertal) Sabine Schwermer (Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg) Annette Vogels (Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen) René Wiesner (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen- Anhalt) Die Beteiligten danken den Personen und Organisationen, die sich in den Entwicklungsprozess zur Erstellung dieses Dokuments eingebracht haben. AG Umsetzung NGIS Seite 2 von 20 20202020 Nationale Geoinformationsstrategie 2.0 (NGIS 2.0) Zusammenfassung „Datenbasierte Analysen sind eine unverzichtbare Grundlage für effektive und effiziente Ent- scheidungen in der Politik und der öffentlichen Verwaltung.“ 1 So bringt es der Sachverständigen­ rat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation in seinem Jahresgutachten 2023/24 auf den Punkt. Auf die Forderung „Bessere Entscheidungen durch bessere Daten“ 2 hat die Geo­ dateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) eine Antwort. Die GDI-DE bietet bundesweit den größten Online-Marktplatz für freie Geodaten an und hat da­ mit grundlegende Bedeutung für die föderale IT- und E-Government-Infrastruktur in Deutschland. Sie trägt dazu bei, Geoinformationen für die Digitalisierung der öffentlichen Ver­ waltung zu erschließen und diese systemübergreifend und standardisiert bereitzustellen. Unter Einbeziehung von Bund, Länder und Kommunen sowie Wirtschaft und Wissenschaft wurden die Schwerpunkte der Nationalen Geoinformationsstrategie 2.0 (NGIS 2.0) entwickelt. Ziel der NGIS 2.0 ist es, Geoinformationen aus unterschiedlichen Ressorts bereitzustellen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um Geodaten fachübergreifend zu vernetzen und in­ novative raumbezogene Analysen und Anwendungen zu entwickeln. Kurz gesagt: Geoinforma- tionen einfach nutzen. So können Geodaten in digitalen Geschäftsprozessen erfolgreich einge­ führt und evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden für die kommenden zehn Jahre sieben Schwerpunkte her­ ausgearbeitet, die einen technischen oder organisatorischen Fokus aufweisen. Durch die Kombination der Schwerpunkte mit den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderun­ gen wird ein Rahmen geschaffen, um daraus konkrete Umsetzungsprojekte abzuleiten und auf diesem Weg einen Beitrag der GDI-DE zur digitalen Transformation zu leisten. Durch die stärkere institutionelle und technische Einbindung der GDI-DE in den Prozess der Digitalisierung in Deutschland tragen Geoinformationen dazu bei, die großen klimaschutz-, mobilitäts- und struk­ turpolitischen Aufgaben der Zukunft zu lösen. Die vorliegende NGIS 2.0 benennt die Arbeitsschwerpunkte der kommenden Jahre und dient der Orientierung bis zum Jahr 2034 für die GDI-DE. Sie löst die NGIS3 aus dem Jahr 2015 ab. Zu Guns­ ten einer schnelleren und flexibleren Umsetzung soll auf eine detaillierte Ausarbeitung der Schwerpunkte der NGIS 2.0 verzichtet werden. 1 S. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation, Jahresgutachten 2023/24, Kurzfassung, Randnummer 26, online einsehbar unter https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/publikationen/jahresgutach­ ten.html, 24.02.2024. 2Ebenda. 3Online einsehbar unter https://www.gdi-de.org/NGIS, 27.12.2022. AG Umsetzung NGIS Seite 3 von 20 20202020

2024-07-31_Stellenausschreibung_Vermessung_dual_2024_neu_ALFFMitte.pdf

Stellenausschreibung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Du hast Dein (Fach-)Abitur (bald) erfolgreich absolviert und  möchtest studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln,  Du interessierst Dich für Mathematik und Naturwissenschaften,  Du gestaltest gern selbst und planen hat Dich schon immer interessiert und  Du möchtest später in der Agrarstruktur- und Landwirtschaftsverwaltung von Sachsen-Anhalt tätig werden? Dann bist Du bei uns richtig! Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte bietet einen Ausbildungsplatz für den dualen Studiengang „Vermessung und Geoinformatik“ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau-Roßlau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeinde- entwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Wir bieten Dir  zum 1. Oktober 2024 eine Einstellung als Auszubildende/r (m/w/d) beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) als Einstellungsbehörde,  ein 3,5-jähriges Studium im Studiengang „Vermessung und Geoinformatik (dual)“ an der Hochschule Anhalt in Dessau-Roßlau,  berufspraktische Erfahrungen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Praxisbehörde am Standort Wanzleben und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung   mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Engineering“ und eine monatliche Vergütung von 1.400 € brutto pro Monat sowie weitere Vergünstigungen. Wir erwarten  eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt bis zum Beginn des Studiums und    Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT- Fächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Darüber hinaus wird erwartet:  Du hast Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten.  Du besitzt soziale Kompetenz, ein hohes Maß an Leistungswillen, Zielstrebigkeit und Kooperationsfähigkeit sowie Bereitschaft zur Teamarbeit. Bewerbungsverfahren Bitte bewirb Dich bis zum 31.07.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online- Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1161677). Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de kannst Du dich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhältst du genauere Informationen, wenn Du den Button „Online bewerben“ anklickst. Nähere Informationen zur Registrierung kannst Du bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text entnehmen. Bitte fülle dort den Bewerberbogen vollständig aus und lade folgende Anlagen als pdf-Dokumente hoch:  unterschriebener, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf,  Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses oder des letzten vorliegenden Zeugnisses,  Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen im Fall der Bewerbung von Minderjährigen,  ggf. Kopie des Berufsschulzeugnisses,  ggf. der Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Weitere Informationen erhältst Du unter Tel.-Nr.: 03931/633-328 bei Frau Michelmann. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) und das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) möchten Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind das ALFF Altmark und das ALFF Anhalt. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten des ALFF Anhalt richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für das ALFF Anhalt sowie für die dortige Datenschutzbeauftragte lauten: Postanschrift: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg. 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO i.V.m. § 26 des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union (DSAnpG EU LSA) elektronisch erfasst und gespeichert: • • • • • • • Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) Behinderung/Gleichstellung Daten zur Ausbildung und Weiterbildung Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse Angaben zu sonstigen Qualifikationen Datum der Bewerbung Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet. 3. Empfänger/in Ihre Daten werden ausschließlich vom ALFF Altmark und ALFF Anhalt verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. 4. Dauer der Datenspeicherung Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

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