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Lärmauswirkungen des Einsatzes von Drohnen auf die Umwelt

Drohnen werden zukünftig verstärkt eingesetzt. Die stetig zunehmende Zahl dieser Fluggeräte wirft die Frage nach den Geräuschauswirkungen auf. Hierzu liegen derzeit weder national noch international fundierte Erkenntnisse vor. Daher wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Forschungsvorhaben zum Thema „Lärmauswirkungen des Einsatzes von Drohnen auf die Umwelt“ vergeben. Das Vorhaben wurde als Literaturstudie durchgeführt und zeigt die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sowie deren Lärmwirkungen auf. Zudem wurden Geräuschmessverfahren analysiert und der rechtlichen Rahmen definiert. Veröffentlicht in Texte | 06/2022.

Abteilung 4 – Luftqualität, Geräusche, Erschütterungen, Strahlenschutz

Die Abteilung 4 überwacht und bewertet die Luftqualität sowie nicht stoffliche Einwirkungen auf die Umwelt durch Geräusche und Erschütterungen, durch Licht, elektromagnetische Felder und Radioaktivität. Dazu betreibt sie umfangreiche Messnetze, modelliert die Immissionsbelastung für Mensch und Umwelt und untersucht die in Nordrhein-Westfalen zu erwartenden anthropogenen Veränderungen der Atmosphäre und des Klimas. Die Abteilung 4 erstellt die Datengrundlagen für Luftreinhaltepläne und Lärmaktionspläne, sie kartiert den Umgebungslärm und entwickelt technische Konzepte zur Minderung von Geräuschen und Erschütterungen für die Umweltbehörden des Landes. Unsere Haupttätigkeitsfelder Messungen und Messnetze zur Überwachung Emissionserhebungen partikelförmiger (einschl. Bioaerosole) , gasförmiger und hochtoxischer Stoffe sowie von Gerüchen zur Beurteilung des Emissionsverhaltens von Anlagen und zur Beurteilung des Standes der Technik emissionsmindernder Verfahren Messung der Luftqualität rund um die Uhr an ca. 70 Stationen in NRW; Bewertung, ob europäische und nationale Grenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe eingehalten werden Messungen von Feinstaub und seinen Inhaltsstoffen, von krebserzeugenden Luftschadstoffen, von Depositionen und von hochtoxischen Stoffen wie Dioxine oder polychlorierte Biphenyle Untersuchung von Emissions-, Depositions-, Material-, Pflanzen-, Boden- und Sonderproben auf anorganische Inhaltsstoffe Entwicklung, Erprobung und Praxisanpassung von Messverfahren und –strategien für Emissionsuntersuchungen Überwachung kerntechnischer Anlagen rund um die Uhr sowie der Umweltradioaktivität Messungen von Einwirkungen durch Geräusche, Licht und elektromagnetische Felder bei Bürgerbeschwerden und in Verwaltungsgerichtsverfahren Modellierung Modellierung und Berechnung des Umgebungslärms, Darstellung in Belastungskarten, Ermittlung der Belästigtenzahlen, Berechnung von Fluglärmschutzzonen Modellierung der Luftqualität von der weiträumigen Hintergrundbelastung bis zu Belastungsspitzen in Straßenschluchten Prognosen der Luftqualität, Ermittlung von Verursachern hoher Luftschadstoffbelastungen, Berechnung von Minderungsszenarien und zukünftigen Entwicklungen Ausbreitungsrechnungen für die Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen Auswertungen zu anthropogenen Veränderungen der Atmosphäre und der zu erwartenden Auswirkungen auf die Luftqualität und das Klima von Nordrhein-Westfalen. Qualitätssicherung Betrieb des nach DIN ISO 17025 akkreditierten nationalen Referenzlabors Luftqualität, Durchführung von Ringversuchen für die Messnetze der anderen Bundesländer, im Auftrag der Europäischen Union und für private Ingenieurbüros. Akkreditierte Amtliche Messstelle zur Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem StrlSchG nach DIN ISO 17025 Qualitätssicherung und fachliche Prüfung zur Zulassung der Bekanntgabe von Sachverständigen nach §29b BImSchG für die Bereiche Geräusche, Erschütterungen und Luftqualität. Schutz von Mensch und Umwelt bei akuten Schadensfällen Betrieb eines rund um die Uhr präsenten zentralen Meldekopfes zur Informationsübermittlung bei Umweltschadensfällen sowie im Verbraucher- und Tierschutz Rund um die Uhr einsatzbereite Sachverständige und Messfahrzeuge zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Abwehr von Gefahren durch Umweltschadensfälle und zur Umweltnachsorge Sofortmessungen der Umweltradioaktivität im Krisenfall und Einspeisung der Daten in das bundesweite Alarmsystem Sachverständigentätigkeit, Gutachten Beratung der Umweltbehörden zu Minderungsmaßnahmen gegen Geräusche, Erschütterungen und Luftschadstoffe Fachliche Beratung und Unterstützung der Umweltbehörden zu Fragen der Emissionsermittlung Beratung der Landesregierung bei Problemen des Immissionsschutzes und Mitwirkung bei der Setzung von Normen und Umweltvorschriften Prüfung von Gutachten in Genehmigungsverfahren Erstellung von Obergutachten bei Gerichtsverfahren und Petitionen Kompetenzzentrum des Landes zur Bewertung von Einwirkungen durch Licht, elektromagnetische Felder und Erschütterungen

Lärmauswirkungen von Drohnen: Messungen und Regelungen notwendig

Lärmauswirkungen von Drohnen: Messungen und Regelungen notwendig Drohnen, so genannte unbemannte Luftfahrzeuge, werden verstärkt genutzt und für vielfältige Aufgaben eingesetzt. Die Geräusche, die von ihnen ausgehen, können sich auf Menschen belästigend auswirken. Um negative Folgen abzuwenden, sind ausführlichere Messungen und auch die Erweiterung der rechtlichen Regelungen notwendig. Ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA macht dazu Vorschläge. Die stetig zunehmende Zahl von Drohen wirft die Frage nach den zukünftigen Geräuschauswirkungen auf. Hierüber liegen derzeit weder national noch international fundierte Erkenntnisse vor. Absehbar ist, dass sich zukünftig immer mehr Menschen in Deutschland durch den Lärm von Drohnenflügen belästigt fühlen werden. Daher wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Forschungsvorhaben zum Thema „Lärmauswirkungen des Einsatzes von Drohnen auf die Umwelt“ vergeben. Das Vorhaben wurde als Literaturstudie durchgeführt, und zeigt die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen auf, stellt deren Lärmwirkungen dar, analysiert Geräuschmessverfahren und den rechtlichen Rahmen. Drohnen können sowohl autonom oder automatisiert fliegende Luftfahrzeuge sein, als auch von Personen gesteuerte Flugzeuge. Immer mehr Menschen nutzen Drohnen privat wie gewerblich. Während zunächst der Schwerpunkt vor allem im Bereich Foto und Video lag, sind die Anwendungen heute wesentlich vielfältiger. Sie werden verwendet für Inspektion und Wartungsarbeiten an Infrastrukturbauten, für Vermessungsaufgaben oder zum Transport von medizinischen Gütern. Drohnen werden zukünftig verstärkt eingesetzt werden, nicht zuletzt, weil immer längere Flugzeiten und größere Traglasten realisierbar sind. Absehbar ist, dass sich zukünftig immer mehr Menschen in Deutschland durch den Lärm von Drohnenflügen belästigt fühlen werden. Nach einer im Vorhaben untersuchten Umfrage des Verbandes Unbemannte Luftfahrt assoziiert die Mehrzahl der Befragten mit dem Begriff Drohne den negativen Aspekt „sind nervig und laut“. Nicht jedes Geräusch muss aber laut sein um eine Störwirkung oder Belästigung hervorzurufen. Oftmals sind psychoakustische Parameter für unser Empfinden maßgelblich. Daher wurde nach psychoakustischen Wahrnehmungen oder Lärmwirkungen recherchiert. Allen bislang untersuchten Drohnengeräuschen gemeinsam ist eine ausgeprägte Tonhaltigkeit und Schärfe. Damit unterscheiden sich die Drohnengeräusche wesentlich von allen anderen Umweltgeräuschen. Zu psychologischen Aspekten der Drohnengeräusche gibt es bislang nur sehr wenige Untersuchungen, die zudem ausschließlich im Labor durchgeführt wurden. Es ist aber bekannt, dass tonhaltige oder scharfe Geräusche ein stärkeres Lästigkeitsempfinden hervorrufen. Dies müsste bei einer Geräuschbewertung durch einen Zuschlag berücksichtigt werden. Die Literaturstudie zeigt, dass es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, die Geräuschmessungen durchzuführen. Unterschiede finden sich bei Messumgebung (im Freien, in speziellen Schallmessräumen, im Windkanal, in „normalen“ Räumen), Anzahl und die Anordnung von Messmikrofonen, ermittelte Messgröße (Schalldruck, Schallintensität) und in der Anordnung des Messobjekts (schwebend, fixiert, in Bewegung). Meist beziehen sich die Angaben nur auf Drohnen der Bauform Multicopter. Hier bräuchte es eine breitere Datenbasis und eine genormte Messpraxis, die auch andere Bauformen mit einbezieht. Das Emissionsmodell sollte zudem die unterschiedlichen Betriebszustände: Schweben, Steigen, Sinken und Horizontalflug mit "typischer" Vorwärtsgeschwindigkeit unterscheiden. Gerade die unterschiedlichen Betriebszustände weisen in der Praxis verschiedene Geräuschcharakteristiken auf, die nicht vergleichbar sind. Die Literaturrecherche zu bisherigen Geräuschmessungen an Drohnen zeigt, dass die EU-Verordnung 2019/945 sowie die nationale Umsetzung durch die Luftverkehrs-Ordnung ein erster Schritt zur Minderung der physikalischen Lärmbelastung durch Drohnen ist. Sie reicht jedoch noch nicht aus, um das Ausmaß der Lärmwirkungen, wie zum Beispiel Belästigung, zu bewerten. Diese wird durch verschiedene akustische und nicht-akustische Faktoren beeinflusst, die weiterhin zu untersuchen sind. So wie die Entwicklung der Drohnen noch lange nicht abgeschlossen ist, muss auch der Rechtsrahmen weiterentwickelt, angepasst und erprobt werden, um angemessene Vorgaben für den Betrieb von Drohnen zu schaffen. Umwelt- und Lärmschutz spielen (noch) eine untergeordnete Rolle, sollten aber stärker berücksichtigt werden. Derzeit werden die Ergebnisse des Vorhabens intensiv in die Normung eingebracht. Damit soll eine einheitliche Messung und Bewertung von Drohnengeräuschen erzielt werden, die rechtlich verankert werden kann. Ein gerade angelaufenes Forschungsvorhaben mit dem Namen „Chancen und Risiken der unbemannten Luftfahrt“ soll die Chancen für eine umweltschonende Gestaltung des Verkehrs mit Drohnen aufzeigen und konkrete Vorschläge unterbreiten, wie diese Potenziale gehoben werden können, ohne dass die Umweltbelastungen zunehmen oder neue Risiken entstehen. Beide Vorhaben liefern wichtige Erkenntnisse zum Aktionsplan der Bundesregierung zur unbemannten Luftfahrt. Damit soll ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden, wie Drohnen zukünftig ökonomisch, ökologisch, rechtlich und gesundheitlich in den nationalen Luftraum integriert werden können.

Grundlagen der Wahrnehmung, Wirkung und Beurteilung

Geräusche sind in unserer technisierten und mobilen Gesellschaft allgegenwärtig und leider nicht grundsätzlich vermeidbar. Geräusche, die zu Störungen, Belästigungen oder Schäden führen können, werden mit dem negativen Begriff Lärm bezeichnet. Geräusche als Umweltproblem Aufgabe der Lärmbekämpfung ist es, das Ruhebedürfnis und Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit durch einen technisch und finanziell machbaren Schallschutz sicherzustellen. Daß dieser Ausgleich bislang noch nicht hergestellt wurde, kann an der Belästigung der Bevölkerung durch Lärm abgelesen werden. So fühlt sich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. An zweiter Stelle steht die Störung durch Fluglärm, gefolgt von Schienenverkehrslärm, von Lärm aus Industrie und Gewerbe, von lauten Nachbarn und von lauten Sportarten. Belästigung der Bevölkerung durch Lärm in Prozent (Quelle Umweltbundesamt) Der Schutz der Menschen vor Geräuschen wird in der Bundesrepublik durch eine Vielzahl von Verordnungen und Einzelfallregelungen sichergestellt. Hier kann nur eine einführende Übersicht gegeben werden, daher ist es im Einzelfall angeraten, das zutreffende Regelwerk genau zu studieren. Neben den hier vorgestellten grundsätzlichen Vorgehensweisen können im Einzelfall jedoch auch Abweichungen bestehen. Lärmwirkung Die belästigende Wirkung von Lärm wird nur zu einem Drittel direkt durch die Lautstärke des Geräusches bestimmt, ein weiteres Drittel bestimmen soziologische Faktoren, während die auslösenden Faktoren für das letzte Drittel unbekannt sind. Vergleichsskala zur Wahrnehmung und Wirkung verschiedener Schallpegel Schallpegel (dB) Geräuschquelle Geräuschempfindung 20 bis 30 Uhrenticken, Blätterrauschen gerade hörbares Geräusch 40 bis 50 Unterhaltungssprache, ruhige Wohnstraße schwaches Geräusch 60 bis 70 laute Unterhaltung, Bürogeräusche, Pkw in 10m Abstand mäßiges Geräusch 80 bis 90 Straßenverkehrsgeräusch, lauter Fabriksaal starkes Geräusch 100 bis 110 Autohupe in 7m Abstand, Kesselschmiede sehr starkes Geräusch 120 bis 130 Presslufthammer in 1m Abstand, Düsentriebwerk ohrenbetäubendes Geräusch 140 bis 150 Nahbereich einer Explosion, Nahbereich eines Strahltriebwerks Schmerz Eine hohe andauernde Lärmbelastung führt im Extremfall zu Gehörschäden, aber auch Alltagslärm ohne extreme Lautstärke kann zu gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen, wie z.B.: Schlafstörungen, Behinderung der Kommunikation, Minderung der Konzentration sowie der Lern- und Leistungsfähigkeit, Beeinträchtigung von Erholung und Entspannung. Längerfristige Lärmbelastungen führen zu Veränderungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems. Abschätzungen des Umweltbundesamtes zu der lärmbedingten Risikoerhöhung von Herz-Kreislauferkrankungen kommen zu dem Ergebnis, daß ca. 2% aller Herzinfakte dem Verkehrslärm zuzuschreiben sind. Dies bedeutet, daß in der Bundesrepublik jährlich etwa 1800 Menschen wegen lärmbedingter Stresserhöhung sterben. Beurteilung von Geräuschen Die Beeinträchtigung durch Lärm steigt mit der Lautstärke des unerwünschten Geräuschs an. Als wichtigster Bewertungsmaßstab für die Beurteilung von Geräuschen wird daher der durch ein Mikrofon gemessene Schalldruck angegeben. Durch Umrechnung des Schalldrucks in die logarithmische Dezibelskala wird daraus der Schalldruckpegel gebildet, der in Dezibel (dB) angegeben wird. Meist wird das Geräusch anhand der A-Kurve bewertet, diese liefert eine dem menschlichen Hörvermögen angepaßte Bewertung bei unterschiedlichen Tonhöhen. Der Schalldruckpegel wird dann in dB(A) angegeben. Erst diese Größe bietet eine angenäherte Übereinstimmung mit der menschlichen Wahrnehmung von Geräuschen. Eine Änderung des Schalldruckpegels um 3 dB(A) ist gerade wahrnehmbar, während eine Änderung um 10 dB(A) einer Verdopplung bzw. Halbierung der empfundenen Lautstärke entspricht. Da Geräusche in der Praxis häufig in der Lautstärke schwanken, wird zur Beurteilung der Mittelungspegel als zeitlicher Mittelwert des Pegels herangezogen. Bei tonhaltigen oder impulshaltigen Geräuschen wird die zusätzliche Lästigkeit durch "Strafzuschläge" berücksichtigt, auch die besondere Lästigkeit von Informationen z.B. beim Mithören von Lautsprecherdurchsagen kann nur über spezielle Zuschläge erfaßt werden. Die Summe aus Mittelungspegel und Zuschlägen ergibt den Beurteilungspegel, der mit den jeweiligen Grenz- bzw. Richtwerten verglichen wird. Spezielle Messverfahren Mit der alleinigen Messung des Schalldruckpegels in dB(A) kann man nicht allen Geräuschen gerecht werden. Viele Geräusche bewirken aufgrund ihrer besonderen Charakteristik eine zusätzliche Lästigkeit, die im Schalldruckpegel alleine keine Berücksichtigung findet. So kann bereits im Schallpegelmesser durch Bildung des Taktmaximalpegels die besondere Störwirkung von Impulsen berücksichtigt werden. Für andere Lästigkeiten existieren eine Reihe besonderer Meßverfahren, die z.T. spezielle Meßgeräte erfordern, so beispielsweise für Geräusche mit stark tieffrequenten Anteilen (DIN 45 680), mit deutlich hervortretenden Einzeltönen (DIN 45 681) oder für Schießgeräusche mit ihren besonders kurzen Impulsen (VDI 3745). Quellenbezogene Regelwerke Untersuchungen haben gezeigt, daß die Geräusche verschiedener Schallquellenarten (wie z.B. Gewerbe, Verkehr, Sport) bei gleichem Mittelungspegel nicht immer auch gleich belästigend wirken. Hinzu kommt eine aus unserem allgemeinen Erfahrungsschatz gespeiste Erwartungshaltung, die uns an einer belebten und vielfältig genutzten Einkaufsstraße höhere Schalldruckpegel erwarten und tolerieren läßt als z.B. in einem reinen Wohngebiet. Dies hat dazu geführt, daß die zulässigen Immissionsrichtwerte für Geräusche, die auf einen zu schützenden Ort einwirken dürfen, zunächst von der Art der verursachenden Quelle abhängig sind und dann noch zusätzlich nach der Gebietsnutzung des belasteten Gebietes gestaffelt werden. So haben die Geräusche von gewerblichen und industriellen Quellen in reinen Wohngebieten zur Tageszeit einen Immissionsrichtwert von 50 dB(A) einzuhalten, während einem dort neu zu bauenden Verkehrsweg ein Immissionsgrenzwert von 59 dB(A) zugestanden wird. Messung von Geräuschen Foto: LANUV Die Messung von Geräuschen erfolgt mit Schallpegelmessern. Diese Geräte bilden direkt den Mittelungspegel eines Geräusches und zeigen diesen in dB(A) an. Da sie den eichrechtlichen Vorschriften unterliegen, werden die Meßwerte mit hoher Genauigkeit gebildet. Die Messung von Geräuschen kann dabei sowohl am Immissionsort, auf den ein Geräusch einwirkt, als auch am Emissionsort erfolgen, wo das Geräusch entsteht. Die Messung am Immissionsort dient dabei zumeist der Überwachung auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte, während Messungen der Emission zur Kontrolle einzelner Aggregate und zur Planung von Lärmschutzmaßnahmen benötigt werden. Am Emissionsort werden zumeist keine Schalldruckpegel, sondern die Quellstärke kennzeichnende Schalleistungspegel bestimmt, die später eine einfachere Umrechnung auf Immissionspegel an verschiedenen Orten zulassen. Schalleistungspegel können auch unmittelbar für den Vergleich der Geräuschabstrahlung von Maschinen genutzt werden. Aufgrund von EU-Vorschriften müssen bei vielen Geräten und Maschinen zunehmend die abgestrahlten Schalleistungspegel angegeben werden, dies kann bei der Kaufentscheidung zur Auswahl leiser Geräte genutzt werden. Ein großer LKW strahlt typischerweise eine Schalleistung von 105 dB(A) ab, während für kleine Rasenmäher ein maximaler Schalleistungspegel von 96 dB(A) zulässig ist. Es ist immer von Vorteil, wenn ein leises Gerät erworben werden kann und damit die Lärmbekämpfung bereits an der Quelle erfolgt. Das leise Gerät bewirkt sowohl eine Entlastung bei der Benutzung (Arbeitsschutz) als auch der Nachbarschaft (Immissionsschutz), wogegen Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg wie z.B. die Abschirmung oder Kapselung der Quelle zumeist nur der Nachbarschaft zugute kommen. Obigen Rasenmäher wird man also nur annähernd halb so laut wie den LKW empfinden. Aber es gibt auch noch leisere und umweltfreundlichere Rasenmäher. Wird ein Gerät mit nur 86 dB(A) Schalleistung erworben, kann die empfundene Lautstärke nochmals halbiert werden. Und davon profitiert nicht nur, wer den Rasenmäher bedient, sondern auch die Nachbarschaft wird den Rasenmäher mit der um 10 dB(A) geringeren Schalleistung als nur halb so laut wahrnehmen. Berechnung von Geräuschen Oftmals können Geräusche nicht am eigentlich interessierenden Immissionsort gemessen werden. Will man Meßergebnisse von einem Ort auf einen anderen übertragen, so gestattet eine Reihe von Richtlinien (VDI 2571, VDI 2714, VDI 2720, DIN ISO 9613-2 E) die Berechnung der an anderen Orten auftretenden Geräusche unter Berücksichtigung von z.B. meteorologischen Effekten auf dem Ausbreitungsweg, von Abschirmungen durch Hindernisse oder der Abstrahlung von Halleninnengeräuschen ins Freie. Prognose von Geräuschen Bei der Neuplanung oder dem Umbau von Anlagen kann zunächst nur eine Geräuschimmissionsprognose der später zu erwartenden Geräusche vorgenommen werden. Hierbei werden Kenntnisse über die Schallabstrahlung vergleichbarer Anlagen und die zuvor genannten Berechnungsmodelle für die Schallausbreitung genutzt. Dadurch können spätere Konflikte frühzeitig erkannt und Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Beurteilung von Gesamtlärm Die Bürgerinnen und Bürger sind einer Vielzahl von Lärmquellen ausgesetzt, wobei unterschiedliche Lärmquellen häufig gleichzeitig einwirken. Umfragen des Umweltbundesamtes zeigen, dass sich fast jeder zweite Deutsche von zwei oder mehr Quellenarten belästigt fühlt. Der Schutz vor Gesamtlärm ist jedoch bisher nicht zufriedenstellend geregelt. Um die fachliche Diskussion zum Thema Gesamtlärm in Deutschland weiter voranzubringen, hat das Umweltministerium NRW eine Studie beauftragt, die verschiedene Ansätze zur Gesamtlärmbeurteilung aufzeigt und gegenüberstellt. Schlussbericht Gesamtlärm Zuständigkeiten Die Aufgaben im Bereich Lärmschutz sind zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen aufgeteilt. Der Bund und auch die Länder legen in Rechtsvorschriften über Kriterien und Grenzwerte die Ziele des Lärmschutzes fest. Länder und Kommunen vollziehen diese Vorschriften dann im konkreten Fall.

Harmonisierung der Schallmess- und -prognoseverfahren in der EU

Das Projekt "Harmonisierung der Schallmess- und -prognoseverfahren in der EU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von deBAKOM Beratungsbüro für Akustik und technischen Schallschutz durchgeführt. Die EU-Kommission bereitet eine Rahmenrichtlinie zur Erfassung, Darstellung und Minderung von Geraeuschimmissionen vor, in der u.a. die Belastung der EU-Bevoelkerung zu ermitteln ist. Die Erhebungen sollen im ersten Schritt mit den nationalen Methoden, spaeter nach einheitlichen Vorgaben der EU erfolgen. Z.Zt. unterscheiden sich die Belastungskenngroessen sowie Schallprognoseverfahren in den Mitgliedstaaten der EU zum Teil erheblich, so dass eine Harmonisierung der Verfahren erforderlich ist. In dem Forschungsvorhaben sollen fachliche Grundlagen fuer ein einheitliches, den neueren Forschungserkenntnissen Rechnung tragendes Schallprognoseverfahren erarbeitet werden. Im Vordergrund stehen dabei die Laermquellen Strassen-, Schienen- und Luftverkehr. Die Harmonisierung soll sowohl die Schallemissionen als auch die Schallausbreitung umfassen, wobei insbesondere den unterschiedlichen Klimasituationen in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden soll.

Grundlagen der Schallmessung (DIN 45630)

Das Projekt "Grundlagen der Schallmessung (DIN 45630)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Normung, NA Akustik und Schwingungstechnik durchgeführt.

Teilvorhaben: Schrey & Veit GmbH

Das Projekt "Teilvorhaben: Schrey & Veit GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schrey & Veit GmbH durchgeführt. Ziel des DEUFRAKO-Forschungsvorhabens STARDAMP ist, ein Werkzeug zu erarbeiten, dass effizient Lärmminderungsmaßnahmen an der Quelle bewertet. Damit kann die Einsatzfähigkeit und Wirksamkeit von Dämpfern für Rad und Schiene zur Minderung des Rollgeräuschs besser bewertet werden und somit größtenteils auf kostspielige und zeitaufwändige Feldversuche verzichtet werden. Auch für die nicht-akustischen Eigenschaften werden allgemein anwendbare Bewertungsverfahren aufgestellt (Systemverträglichkeit etc.). Prüfverfahren, Labortests und Software werden umfangreich dokumentiert und stehen allen interessierten Endnutzern nach Projektabschluss zur Verfügung. Die Schrey & Veit GmbH wird die Anforderungen aus Herstellersicht mit in das Forschungsvorhaben einbringen. Sie wird Versuche an Rad- und Schienenabsorbern im eigenen Versuchslabor durchführen und beteiligt sich darüber hinaus an der Organisation und Definition der Messanweisungen im Rahmen des Round-Robin Test, beispielsweise im Rahmen der Prüfstandsversuche des Projektpartners Deutsche Bahn AG. Darüber hinaus ist der Antragsteller für die Ausarbeitung der labortechnischen Versuchsreihen und der daran angepassten Messvorschriften mitverantwortlich.

Geraeuschmessung an Maschinen (DIN 45635)

Das Projekt "Geraeuschmessung an Maschinen (DIN 45635)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Normung, NA Akustik und Schwingungstechnik durchgeführt. Ermittlung der Geraeuschemission von Maschinen und Anlagen, Rahmenmessverfahren, Folgeteile fuer spezielle Maschinenarten.

Fluglaermueberwachung (DIN 45643)

Das Projekt "Fluglaermueberwachung (DIN 45643)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Normung, NA Akustik und Schwingungstechnik durchgeführt.

Ermittlung des Standes der Technik der Geraeuschemission von Pkw-Reifen

Das Projekt "Ermittlung des Standes der Technik der Geraeuschemission von Pkw-Reifen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FIGE Forschungsinstitut Geräusche und Erschütterungen durchgeführt. Zur Minderung der Reifen/Fahrbahngeraeusche ist eine Geraeuschvorschrift fuer Reifen erforderlich. In einem ersten Schritt wurde hierfuer ein praktikables Messverfahren fuer Pkw-Reifen entwickelt, das als Typpruefverfahren fuer Reifen eingefuehrt werden soll. Zur Untermauerung von Vorschlaegen hinsichtlich der Geraeuschgrenzwerte fuer Reifen ist auf Basis des vorgeschlagenen Messverfahrens eine Felduntersuchung zum Stand der Technik der Geraeuschemission von Pkw-Reifen durchzufuehren, bei der die Bandbreite aller geraeuschrelevanten Parameter abzudecken ist. Das Vorhaben dient der Ausfuellung von Paragraph 38 BImSchG.

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