API src

Found 166 results.

Related terms

Kunststoff zur Minimierung der Aussengeraeusche eines stationaeren, vielstoffaehigen, direkteinspritzenden Dieselaggregates

Mobility2Grid: Effiziente und vernetzte Systeme für die klimaneutrale Stadt, Forschungscampus Mobility2Grid: Effiziente und vernetzte Systeme für die klimaneutrale Stadt

Mobility2Grid: Effiziente und vernetzte Systeme für die klimaneutrale Stadt, Teilvorhaben: Akzeptanzuntersuchung und internes Monitoring auf dem Forschungscampus Mobility2Grid und den Übertragungsarealen

Geräuschemissionen des Fahrzeugverkehrs (einschl. Lieferverkehr) bei An- und Abfahrt

Bei Projekten der Innenstadtverdichtung stellen die Geräusche des anlagenbezogenen Fahrzeugverkehrs die Planungen zunehmend vor große Herausforderungen. Anwohnerparkplätze, Zufahrten zu Tiefgaragen, Anlieferverkehre von Gaststätten und Geschäften können im Tag- und Nachtzeitraum Geräusche verursachen, die durch aufwändige Maßnahmenkonzepte auf ein genehmigungsfähiges Niveau begrenzt werden müssen. Die Datengrundlagen für derartige schalltechnische Untersuchungen wurden seit langem nicht mehr aktualisiert. Es gibt Hinweise, dass die tatsächlichen Geräuschemissionen in der Zwischenzeit abgenommen haben. Fahrzeuge sind leiser geworden und neue Lärmminderungsmaßnahmen für Einzelkomponenten werden serienmäßig verbaut. Es ist daher wichtig, ausgewählte Daten der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und eines Berichts des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie über die Geräuschemissionen von Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen zu aktualisieren und zu ergänzen. Auch in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zum Thema Lärm bei der Innenverdichtung der Bauministerkonferenz (BMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK) wurde deutlich, dass die Störwirkung von den Abstell- und Anfahrvorgängen von Fahrzeugen auf Betriebsgeländen oder am Fahrbahnrand unterschiedlich eingeschätzt wird. In diesem Vorhaben sollen aktuelle Daten für die relevanten Geräuschquellen des Fahrzeug- und Lieferverkehrs beim Anhalten, Abstellen, beim Ein- und Aussteigen sowie bei der An- und Abfahrt messtechnisch und auf der Basis von Herstellerangaben ermittelt werden. Außerdem soll der Stand der Lärmminderungstechnik bei den relevanten Teilschallquellen der Fahrzeuge erfasst werden.

Die Förderung lärmbewussten Verhaltens

Umgebungslärm ist ein bedeutendes anthropogenes Umweltproblem. Die Bevölkerung ist einerseits durch eine Vielzahl unterschiedlicher Umgebungslärmquellen belastet, andererseits tragen die Menschen mit ihren individuellen Verhaltens- und Konsumentscheidungen maßgeblich selbst zur Lärmbelastung bei. Für eine wirkungsvolle Lärmminderung bedarf es neben technischen und betrieblichen Lärmminderungsmaßnahmen auch einer Förderung des lärmbewussten Verhaltens der Menschen. Es soll daher untersucht werden, wie bewusst sich Menschen über den Lärm sind, den sie selbst erzeugen, also das sogenannte 'Lärmbewusstsein'. Darüber hinaus sollen Faktoren identifiziert werden, die einen Einfluss auf das Lärmbewusstsein der Menschen haben können. Hierzu soll vertiefend insbesondere das Instrument der Bürger*innen-Beteiligung und dessen Einfluss auf das Lärmbewusstsein der Menschen, die an Bürger*innenbeteiligungsverfahren teilnehmen untersucht werden. Beruhend auf den Ergebnissen, soll gezeigt werden, dass es sowohl für jeden selbst als auch für die Gesellschaft positive Folgen hat, sich lärmbewusst zu verhalten, in dem sich dadurch z. B. die Lebensqualität verbessert. Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse soll eine fundierte Strategie entwickelt werden, die Menschen langfristig und nachhaltig zu lärmbewusstem Verhalten motiviert. Ein wesentliches Element dieser Strategie ist eine möglichst breite Beteiligung der Öffentlichkeit.

Ermittlung der Relation zwischen Belästigung und Belastung durch Lärm von Luftwärmepumpen und Klimageräten

Kältemaschinen wie Luftwärmepumpen und Klimageräte werden zunehmend zur Beheizung und Kühlung von Wohngebäuden eingesetzt. Schätzungen gehen von einem Gesamtbestand von mehr als 1,5 Millionen Geräten im Privathaushaltsbereich aus. Nur in seltenen Fällen ist eine bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Deshalb kann ein höherer Bestand angenommen werden. In Deutschland werden mehr als 250.000 solcher Geräte jährlich neu errichtet, darunter sind häufig auch Geräte mit niedriger Energieeffizienz. Im Freien betriebene Kältemaschinen haben besondere Geräuschcharakteristika. Dazu zählen der Betrieb in direkter Nähe zu schützenswerten Räumen in der Nachbarschaft (Sichtweite), ein bedeutender Anteil tieffrequenter Geräusche, An- und Abschaltvorgänge in den Tagesrandstunden (Ruhezeiten), wesentliche Änderung der Betriebsgeräusche bei Abtauvorgängen nach Vereisung und oft Dauerbetrieb in der Heizperiode. Dies unterscheidet sich im Wesentlichen von typischen Lärmquellen im Wohnumfeld. Vor allem in Wohngebieten sind Betreiber und Nachbarschaft bereits bei niedrigen Geräuschpegeln stark belästigt. Der Zusammenhang zwischen Geräuschimmissionspegel und resultierender Lärmbelästigung durch Kältemaschinen ist nicht bekannt und soll durch dieses Projekt ermittelt werden. Durch Untersuchung einer repräsentativen Anzahl von Probandinnen und Probanden sollen Pegelwerte ermittelt werden, bei denen keine erhebliche Lärmbelästigung durch Luftwärmepumpen im Vergleich zu anderen Lärmquellen erwartet werden kann. Die resultierenden Geräuschpegel sollen als Förderkriterien in das Marktanreizprogramm der Bundesregierung aufgenommen werden. Darüber hinaus können somit Anforderungen für weitere Förderprogramme definiert werden, um Herstellern einen Anreiz zur Entwicklung dauerhaft lärmarmer Geräte zu bieten. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen auf einer öffentlichen Veranstaltung einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum

Die Besiedelungsdichte in Großstädten nimmt weiter zu. Die Infrastruktur - vor allem der öffentliche Personennahverkehr - ist daran anzupassen. Hierbei spielen vor allem die umweltfreundlichen Straßenbahnen eine wichtige Rolle. Sie verkehren in der Regel in dicht bebauten Stadtlagen und tragen durch ihre Verlagerungswirkung von Verkehren des motorisierten Individualverkehrs insgesamt zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Jedoch sind, wie bei Eisenbahnen auch, bei Straßenbahnen Geräuschemissionen ein großes Problem. Dies ist vor allem begründet durch die Nähe zu Bebauungen, aber auch an Zwängen der Wegführungen (z. B. enge Kurven, Betrieb auf hartem Untergrund wie Straßenbelag). Ab 2019 wird zudem der Schienenbonus auch für Straßenbahnen wegfallen und damit die Immissionsgrenzwerte beim Neu- und Ausbau von Straßenbahnstrecken um 5 Db sinken. Um den Bau und Betrieb von Straßenbahnen zu fördern und gleichzeitig die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem (Schienen-)Nahverkehrslärm zu schützen, müssen daher Geräuschminderungspotentiale identifiziert werden. In dem geplanten Forschungsvorhaben sollen Konzepte und deren Umsetzungsmöglichkeiten zur Lärmminderung der Straßenbahnen erarbeitet werden. Betrachtet werden sollen dabei der Lärmschutz an der Quelle, d. h. technische Maßnahmen an Fahrzeugen und Strecken sowie Möglichkeiten des baulichen Schallschutzes und betriebliche Maßnahmen.

Lärmminderungstechnik

Informationen und Daten zum Stand der Lärmminderungstechnik bei Anlagen mit besonderer Lärmrelevanz.

Bus und Wirtschaftsverkehr^M2G-TF04: Forschungscampus Mobility2Grid^Themenfeld 4: Bus- und Wirtschaftsverkehr, Themenfeld 4: Bus- und Wirtschaftsverkehr

Errichtung und den Betrieb einer neuen Wasserstoffnachreinigung (F23) einschließlich Steuerung sowie die Stilllegung und den Rückbau der bisherigen Wasserstoffnachreinigung im H2-Maschinenhaus (F3)

Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Nippon Gases Deutschland GmbH hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung einer wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung von Wasserstoff und Wasserstoffgemischen in Hürth, Gemarkung Hürth, Flur 8, Flurstücke 3241, 3397, 3398, 3879 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer neuen Wasserstoffnachreinigung (F23) einschließlich Steuerung sowie die Stilllegung und den Rückbau der bisherigen Wasserstoffnachreinigung im H2-Maschinenhaus (F3) nach Abschluss der Erprobungsphase der neuen Wasserstoffnachreinigung. Die genehmigte Lagerkapazität der Anlage von 29 Tonnen bleibt unverändert. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 9.3.3 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde daher eine standortbezogene Vorprüfung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls wird als überschlägige Prüfung in zwei Schritten durchgeführt. Auf der ersten Stufe wird durch die zuständige Behörde geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 zum UVPG unter Ziffer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ist das nicht der Fall, besteht keine UVP-Pflicht und der zweite Schritt entfällt. Für das Vorhaben wird nach § 7 Abs. 2 UVPG auf der ersten Stufe festgestellt, dass keine UVP-Pflicht besteht, da eine überschlägige Prüfung der in Anlage 3, Ziffer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien ergeben hat, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Das Änderungsvorhaben wird innerhalb einer bereits industriell genutzten, versiegelten Fläche umgesetzt. Relevante Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) werden daher am Ort der Errichtung nicht hervorgerufen. Es sind keine Eingriffe in das Grundwasser vorgesehen. Es werden keine luftfremden Stoffe durch die Wasserstoffnachreinigung emittiert. Die durch die Anlage emittierten Stoffe Wasserstoff und Stickstoff sind natürlich vorkommende Elemente der atmosphärischen Luft. Die TA Luft sieht demgemäß keine Grenzwerte vor. Die Art und Menge der anfallenden Abfälle ändert sich nicht; die Entsorgung ist über die bestehenden Entsorgungswege gesichert. Die Änderungen werden nach dem Stand der Lärmminderungstechnik ausgeführt, es ergeben sich keine relevanten Erhöhungen der Schallemissionen. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

1 2 3 4 515 16 17