In der vorliegenden Studie wurde der Stand des Wissens über tieffrequente Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und die Konfliktpotentiale prognostiziert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld erarbeitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Insbesondere stationäre Betriebszustände von Anlagen können zu Belästigungen in der Umgebung von Wohnbebauung führen. Die folgenden Anlagenarten wurden als maßgebliche tieffrequente und stationäre Geräuschquellen identifiziert: - Raumlufttechnische Anlagen, Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte) - Heizungsanlagen (insbesondere Luftwärmepumpen) - (Mini-) Blockheizkraftwerke - (Klein-) Windenergieanlagen - Haushaltsgeräte Für diese Geräuschquellen wurden die akustischen Eigenschaften sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht. - Es wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtslage darstellt und Defizite sowie legislative Handlungsoptionen aufzeigt. Darin zeigen sich Schwachpunkte aufgrund des Fehlens von Genehmigungsverfahren für stationäre Kleinanlagen wie Wärmepumpen oder Kühlgeräte, der Kennzeichnungspflicht und der Prognose von tieffrequenten Geräuschen. Zudem verfehlen die europäisch harmonisierten Produktanforderungen den Stand der Lärmminderungstechnik und lassen keinen Raum für nationale Alleingänge. - Ein Vergleich der Ausbreitungsberechnungen DIN ISO 9613-2, Nord2000 und BEM zeigt, dass die geometrisch-empirischen Modelle zwar im großskaligen Maßstab für eine zuverlässige Prognose geeignet sind. Bei sehr tiefen Frequenzen und zur Betrachtung von Wellenfeldeffekten an einzelnen Wohngebäuden sind sie jedoch zu ungenau. Das Verfahren Nord2000 ist für die Ausbreitungsberechnung tieffrequenter Geräusche besser geeignet als DIN ISO 9613-2. - Im Ergebnis der Berechnungen ist zu erwarten, dass Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen in der Umgebung von Wohnbebauung in Zukunft deutlich zunehmen werden. Konfliktpotential wurde für Frequenzen größer 50 Hz prognostiziert. Während in der Bestandssituation eher kleinräumige Konfliktbereiche auftreten, lässt die Prognose größere Konfliktbereiche erwarten. Der Quellortung kommt daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, um feststellen zu können, welche Quelle brummt. Das Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche nimmt mit dem allgemeinen Schutzniveau gegen Lärm entsprechend der Gebietskategorie zu. - Eine Prognoseschätzung kommt zu der Erkenntnis, dass sich die derzeit vorhandenen Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen bis zum Jahr 2030 verdoppeln könnten, sofern den dargestellten Ursachen und Defiziten nicht entgegen gewirkt wird. - Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld - Ein Leitfaden für die Praxis" wurde erstellt und im März 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Quelle: Forschungsbericht
Informationen und Daten zum Stand der Lärmminderungstechnik bei Anlagen mit besonderer Lärmrelevanz.
More and more people are returning to cities with their liveliness as well as their multi-faceted cultural attractions and dining experiences, but living space is scarce. Each year, about 400,000 flats would need to be built in Germany to meet that demand. In order to address these ambitious targets, the building law was amended in 2017. The objectives are as follows: reduction in land consumption, creation of new opportunities for housing constructions, and providing further tools for more densely built-up areas with higher buildings, also promoting the coexistence between residential and industrial estates. Urban planning and housing will be simplified for municipalities. The recently established 'urban area' follows the urban model: short distances, local jobs and social diversity. Traffic should be avoided and reduced; living spaces and public spaces should be supported. Promotion of urban development through the redirection of the demand for land into areas which are already populated, reutilization of brownfields, filling of vacant lots, post urbanization, mixed-use development, qualitative upgrading of existing structures and adaptation to user's changing needs in turn lead to a higher noise level and therefore to a higher obligatory tolerance. The central issue of numerous urban projects will be an appropriate conflict resolution. Measures, such as passive sound insulation, enforcement of operational duties and allocation are gaining center stage. Thereby, the protection against noise from the outside area is important in order to ensure the quality of life. This requires further scientific knowledge of noise impact in relation to the combined impact by simultaneous exposition to all kinds of noise sources. In: Steindorf, Annett: Noise protection in urban areas - the new legal framework in Germany / Annett Steindorf. - Online-Ausgabe; Dateigröße / Dateiumfang: 192,16 KB. In: 47th International Congress and Exposition on Noise Control Engineering (INTERNOISE 2018) : Impact of Noise Control Engineering ; Proceedings. - Chicago, Illinois. - (2018), 1 Onlineressource (7 Seiten). - ISBN 978-1-5108-7303-2
In der vorliegenden Studie wurde der Stand des Wissens über tieffrequente Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und die Konfliktpotentiale prognostiziert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld erarbeitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Insbesondere stationäre Betriebszustände von Anlagen können zu Belästigungen in der Umgebung von Wohnbebauung führen. Die folgenden Anlagenarten wurden als maßgebliche tieffrequente und stationäre Geräuschquellen identifiziert: - Raumlufttechnische Anlagen, Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte) - Heizungsanlagen (insbesondere Luftwärmepumpen) - (Mini-) Blockheizkraftwerke - (Klein-) Windenergieanlagen - Haushaltsgeräte Für diese Geräuschquellen wurden die akustischen Eigenschaften sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht. - Es wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtslage darstellt und Defizite sowie legislative Handlungsoptionen aufzeigt. Darin zeigen sich Schwachpunkte aufgrund des Fehlens von Genehmigungsverfahren für stationäre Kleinanlagen wie Wärmepumpen oder Kühlgeräte, der Kennzeichnungspflicht und der Prognose von tieffrequenten Geräuschen. Zudem verfehlen die europäisch harmonisierten Produktanforderungen den Stand der Lärmminderungstechnik und lassen keinen Raum für nationale Alleingänge. - Ein Vergleich der Ausbreitungsberechnungen DIN ISO 9613-2, Nord2000 und BEM zeigt, dass die geometrisch-empirischen Modelle zwar im großskaligen Maßstab für eine zuverlässige Prognose geeignet sind. Bei sehr tiefen Frequenzen und zur Betrachtung von Wellenfeldeffekten an einzelnen Wohngebäuden sind sie jedoch zu ungenau. Das Verfahren Nord2000 ist für die Ausbreitungsberechnung tieffrequenter Geräusche besser geeignet als DIN ISO 9613-2. - Im Ergebnis der Berechnungen ist zu erwarten, dass Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen in der Umgebung von Wohnbebauung in Zukunft deutlich zunehmen werden. Konfliktpotential wurde für Frequenzen größer 50 Hz prognostiziert. Während in der Bestandssituation eher kleinräumige Konfliktbereiche auftreten, lässt die Prognose größere Konfliktbereiche erwarten. Der Quellortung kommt daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, um feststellen zu können, welche Quelle brummt. Das Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche nimmt mit dem allgemeinen Schutzniveau gegen Lärm entsprechend der Gebietskategorie zu. - Eine Prognoseschätzung kommt zu der Erkenntnis, dass sich die derzeit vorhandenen Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen bis zum Jahr 2030 verdoppeln könnten, sofern den dargestellten Ursachen und Defiziten nicht entgegen gewirkt wird. - Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld - Ein Leitfaden für die Praxis" wurde erstellt und im März 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Quelle: Forschungsbericht
Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA hat gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung einer wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Druckfarben in Siegburg, Gemarkung Siegburg, Flur 3, Flurstück 1557/54 und Gemarkung Wolsdorf, Flur 4, Flurstück 1662, beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet im Wesentlichen die Anpassung der Anlage an die Vorgaben der TA Luft durch Installation eines Prozess-Abluft-Systems, die Er-richtung einer sog. „High-Runner-Linie“ im Gebäude 180.2 sowie die Nutzung der Gebäude 161 und 162 zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten. Der vorliegende Antrag stellt ein Änderungsvorhaben nach Nr. 4.4 der Anlage 1 des UVPG dar. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Absatz 1 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nach-teilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Das Änderungsvorhaben wird innerhalb einer bereits durch das Siegwerk industriell genutzten, versiegelten Fläche umgesetzt. Relevante Auswirkungen auf den Natur-haushalt (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) werden daher am Ort der Errich-tung nicht hervorgerufen. Es sind keine Eingriffe in das Grundwasser vorgesehen. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da die geplanten An-lagen entsprechend den Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) betrieben werden. Das neue Prozess-Abluft-System wird diffuse Emissionen vermindern; gefasste Emissionen ändern sich nicht. Die Art und Menge der anfallenden Abfälle ändert sich nicht; die Entsorgung ist über die bestehenden Entsorgungswege gesichert. Die Änderungen werden nach dem Stand der Lärmminderungstechnik ausgeführt, es ergeben sich keine relevanten Er-höhungen der Schallemissionen. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Nippon Gases Deutschland GmbH hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung einer wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung von Wasserstoff und Wasserstoffgemischen in Hürth, Gemarkung Hürth, Flur 8, Flurstücke 3241, 3397, 3398, 3879 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer neuen Wasserstoffnachreinigung (F23) einschließlich Steuerung sowie die Stilllegung und den Rückbau der bisherigen Wasserstoffnachreinigung im H2-Maschinenhaus (F3) nach Abschluss der Erprobungsphase der neuen Wasserstoffnachreinigung. Die genehmigte Lagerkapazität der Anlage von 29 Tonnen bleibt unverändert. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 9.3.3 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde daher eine standortbezogene Vorprüfung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls wird als überschlägige Prüfung in zwei Schritten durchgeführt. Auf der ersten Stufe wird durch die zuständige Behörde geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 zum UVPG unter Ziffer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ist das nicht der Fall, besteht keine UVP-Pflicht und der zweite Schritt entfällt. Für das Vorhaben wird nach § 7 Abs. 2 UVPG auf der ersten Stufe festgestellt, dass keine UVP-Pflicht besteht, da eine überschlägige Prüfung der in Anlage 3, Ziffer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien ergeben hat, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Das Änderungsvorhaben wird innerhalb einer bereits industriell genutzten, versiegelten Fläche umgesetzt. Relevante Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) werden daher am Ort der Errichtung nicht hervorgerufen. Es sind keine Eingriffe in das Grundwasser vorgesehen. Es werden keine luftfremden Stoffe durch die Wasserstoffnachreinigung emittiert. Die durch die Anlage emittierten Stoffe Wasserstoff und Stickstoff sind natürlich vorkommende Elemente der atmosphärischen Luft. Die TA Luft sieht demgemäß keine Grenzwerte vor. Die Art und Menge der anfallenden Abfälle ändert sich nicht; die Entsorgung ist über die bestehenden Entsorgungswege gesichert. Die Änderungen werden nach dem Stand der Lärmminderungstechnik ausgeführt, es ergeben sich keine relevanten Erhöhungen der Schallemissionen. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Blauer Engel: Neue Kriterien für Gartengeräte und Drucker Der „Blaue Engel“ hilft, beim Einkauf und bei der Beschaffung, umweltfreundliche und gesundheitsschonende Produkte auszuwählen. Für die Produktgruppen Gartengeräte und Drucker wurden die Kriterien des Umweltzeichens im vergangenen Jahr weiterentwickelt. Sie sind nun von der Jury Umweltzeichen beschlossen und veröffentlicht. Der Blaue Engel zeichnet Gartengeräte aus, die dem fortgeschrittenen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen und unterhalb der gesetzlichen Anforderungen liegen. Verbrennungsmotorbetriebene Geräte bleiben hinsichtlich der Lärmbelastung hinter dem Stand neuerer Techniken zurück. Diese Geräte sind daher in der aktuellen Vergabegrundlage nicht mehr enthalten. Der Geltungsbereich umfasst nun ausschließlich Gartengeräte mit Elektromotor (Netz- oder Akkubetrieb), wobei der Fokus auf akkubetriebenen Geräten liegt. Im Geltungsbereich des Blauen Engels für Drucker und Multifunktionsgeräte sind reine Kopierer ohne Druckfunktion nicht mehr enthalten. Diese werden inzwischen kaum noch hergestellt und sind daher nicht mehr marktrelevant. Die Energieanforderungen werden nunmehr strikt am Energy-Star ausgerichtet. Die mit dem Blauen Engel ausgezeichneten Geräte müssen diese jedoch um 30 % unterschreiten. Ferner gelten weiterhin anspruchsvolle Werte für Rückkehrzeiten. Die in der Vergabegrundlage des Blauen Engels aufgeführten Geräte müssen einen Duplexdruck anbieten. Dieser muss im Auslieferungszustand voreingestellt sein.
Das Geräuschmesslabor des Umweltbundesamtes Lärm ist ein gravierendes Umweltproblem. Zur Weiterentwicklung der Regelwerke zum Schutz vor Lärm und für die Erforschung neuer Geräuschquellen, wie zum Beispiel Drohnen, betreibt das Umweltbundesamt ein modernes Geräuschmesslabor. Zentraler Bestandteil des Labors ist ein Freifeld-Schallmessraum, in dem Geräusche mit Präzisionsmikrofonen ohne Störungen und Reflexionen gemessen und bewertet werden. Im Geräuschmesslabor des Umweltbundesamtes werden folgende wissenschaftliche Fragestellungen untersucht: Wie sollen Haushalts- und Gartengeräte gemessen werden, um vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen? Reichen die vorhandenen Kenngrößen und Messverfahren für die Beurteilung der vielfältigen Geräuschsituationen aus? Werden die aktuellen Standards der Lärmminderungstechnik bei Produkten umgesetzt? Wie wirken sich Änderungen in den geltenen Rechtsvorschriften, zum Beispiel im Verkehrslärm , aus? Wie werden die verschiedenen Lärmarten von Menschen wahrgenommen? Welcher Lärm ist besonders störend? Mit den Messergebnissen werden die bestehenden Rechtsvorschriften und Normen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm weiterentwickelt. Für das Umweltzeichen " Der Blaue Engel " werden zudem Geräuschanforderungen für lärmarme Produkte abgeleitet. Akustische Messtechnik Für die Duchführung der Geräuschmessungen, sowohl im Labor, als auch bei Außenmessungen, ist das Geräuschmesslabor mit hochwertiger aktustischer Messtechnik ausgestattet, wovon ein Teil nachfolgend vorgestellt wird. Das Mehrkanalsystem des Umweltbundesamtes ermöglicht Messungen mit bis zu 12 Präzisionsmikrofonen und einem zwölfkanaligen Eingangsmodul zur gleichzeitigen Erfassung der Schalldruckpegel , beispielsweise auf einer Hüllkurve in einem reflexionsarmen Raum. Mittels der auf der Hüllkurve gemessenen Schalldruckpegel wird der Schallleistungspegel einer Quelle berechnet. Die spektrale Geräuschzusammensetzung und die zeitliche Veränderung des Signals werden erfasst. Aber auch für die Erfassung und den Vergleich von verschiedenen akustischen Gegebenheiten (zum Beispiel unterschiedlichen Mikrofonpositionen und -höhen) bei Feldmessungen werden häufig mehrere Mikrofonkanäle benötigt und hierfür ein akustisches Mehrkanalsystem-Messsystem eingesetzt. Eine Akustische Kamera ist ein bildgebendes Messverfahren zur Analyse von Geräuschquellen. Durch die Auswertung der Laufzeitunterschiede der Schallwellen zwischen der Geräuschquelle und den Mikrofonen des Messsystems lassen sich Geräuschquellen optisch lokalisieren und Rückschlüsse auf die spektrale Zusammensetzung des Geräusches ableiten. Mit einer Akustischen Kamera können also alle Teilschallquellen von Objekten dargestellt und diese anschließend zielgerichtet lärmgemindert werden. Das Umweltbundesamt betreibt sowohl ein Ringarray mit 48 Mikrofonen zur Untersuchung von kleinen und mittelgroßen Objekten, wie zum Beispiel Garten- und Elektrogeräte, als auch ein Stararray. Das Stararray hat ebenfalls 48 Mikrofone, welche sternförmig angeordnet sind, und wird für die Geräuschanalyse von großen, starren oder beweglichen Objekten, Beispiel Windenergieanlagen oder Züge, verwendet. Der entscheidende Unterschied dieser beiden Messsysteme liegt in der Geometrie. Während das Ringarray einen Durchmesser von nur ca. 1 m aufweist, hat das Stararray einen Durchmesser von ca. 3,5 m. Für die Anlayse mancher Geräuschquellen sind Langzeitmessungen notwendig, um die zeitlichen Veränderungen der Geräusche zu erfassen. Dies kann zum Beispiel bei der Untersuchung der Geräuschbelastung durch Straßen- oder Schienenverkehr erforderlich sein, da sich die Verkehrsmengen und damit in der Regel auch der Beurteilungspegel im zeitlichen Verlauf eines Tages verändert. Durch die kontinuierliche Erfassung von Immissionspegeln ist es möglich, einen Dauerschallpegel zu ermitteln. Da eine dauerhafte Betreuung solch einer Messung durch Fachpersonal zu aufwendig wäre, besitzt das Umweltbundesamt eine Dauermessstelle. Hiermit können autonom kontinuierliche Langzeitmessungen ( Monitoring ) durchgeführt und die Messergebisse mit Wetter - und Radardaten verschnitten werden. Somit können unterschiedlichste Geräuschquellen erfasst, akustische Kennwerte gespeichert, analysiert und automatisch übermittelt werden. Viele normgerechte Messungen, zum Beispiel in der Bauakustik , benötigen keinen umfangreichen Messaufbau. Die einfachste und effizienteste Lösung ist bei solchen Messungen der Einsatz eines Handschallpegelmessgerätes. Diese sind portabel und handlich sowie in der Regel unkompliziert im Einsatz. Zudem ist es mit Handschallpegelmessgeräten möglich, ohne nennenswerten Aufwand eine akustische Messung durchzuführen und einen ersten messtechnischen Eindruck von einer Lärmquelle zu erhalten. Moderne, leistungsfähige Handschallpegelmessgeräte, wie sie das Umweltbundesamt in Betrieb hat, bieten unter anderem zudem die Möglichkeit einer Ausgabe eines Pegel-Zeit- und Pegel-Frequenz-Verlaufs sowie des Schalldruckpegelwertes mit unterschiedlichen Frequenzbewertungen (zum Beispiel A-, C- oder Z-Bewertung) während einer Messung. Das Umweltbundesamt besitzt zudem ein Handschallpegelmessgerät mit welchem binaurale Messungen mittels spezieller Kopfhörer durchgeführt werden können. Somit wird der natürliche Höreindruck des Menschen aufgezeichnet. Mit diesem Messsystem sind neben Aufnahme und Auswertung von Schalldruckpegeln auch psychoakustische Untersuchungen möglich, die der Erfassung der Wahrnehmung einer Schallquelle durch das menschliche Gehör dienen (siehe auch Lärmwirkungen ). Ein Dodekaeder ist ein Lautsprechersystem ohne ausgeprägte Richtcharakteristik zur Erzeugung eines diffusen Schallfeldes. Dieser besitzt insgesamt zwölf Flächen, welche jeweils mit einem Lautsprecher versehen sind und eine Schallabstrahlung in unterschiedliche Richtungen ermöglichen. Solch eine Anordnung ist beispielsweise in der Bauakustik für die messtechnische Ermittlung der Schalldämm-Maße von Türen und Wänden erforderlich. Ein Dodekaeder ist also eine omnidirektionale (ungerichtete) Schallquelle, die in einem breiten Frequenzbereich eine konstante Schallleistung abstrahlt. Anwendungsbeispiele Das UBA führt Geräuschmessungen nicht nur im Schallmessraum, sondern auch im Freien durch, beispielsweise an Straßen- und Schienenverkehrswegen, oder auch an Drohnen. Auch hierfür wird Präzisionsmesstechnik eingesetzt, mit welcher durch spezielle Mikrofone Geräusche in ihrer Zeit-, Frequenz- und Richtcharakteristik analysiert und bewertet werden können. Ebenso ist eine Schallquellenortung und -analyse mit akustischen Kameras möglich.
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 286/01 Magdeburg, den 23. November 2001 Immissionsschutzbericht Sachsen-Anhalt vorgestellt Lärmminderung und Klimaschutz zukünftige Schwerpunkte "Die Luftqualität in Sachsen-Anhalt hat sich im Vergleich zu 1999 auf gleichbleibend gutem Niveau gehalten. Einige Schadstoffkonzentrationen sind so niedrig, dass es in den kommenden Jahren kaum noch Senkungen geben wird."¿ diese positive Bilanz hat der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt heute bei der Vorstellung des neuesten Immissionsschutzberichtes für das Land Sachsen-Anhalt gezogen. Bei Schwefeldioxid lagen die Werte 2000 bei nur noch 1 bis 5 Prozent im Vergleich zu Mitte der 90`er Jahre. Schwefeldioxid hat jetzt ein so niedriges Niveau erreicht, dass die herkömmliche Messtechnik bereits im Bereich der Nachweisgrenze arbeitet. Bei anderen Schadstoffen wie Kohlenmonoxid, Schwebstaub und Stickstoffdioxid geht die Belastung jährlich deutlich langsamer zurück bzw. stagniert. Jedoch ist auch hier im Vergleich zu Beginn der 90`er Jahre eine erhebliche Verbesserung bis 2000 eingetreten, die allerorts deutlich spürbar ist. Nach wie vor problematisch sind die Belastungen durch den Straßenverkehr, insbesondere in Siedlungsschwerpunkten. Die Zahl der Autos nimmt weiter zu. Die Abgasreinigungstechnik und die Kraftstoffqualität ist zwar besser geworden, aber an stark befahrenen und schlecht durchlüfteten Straßenschluchten gibt es teilweise zu hohe Stickstoffdioxid-, Ruß- und Benzolwerte. Minister Keller: "Um hier die zeitweilig doch noch hohe Belastung für den Bürger auf das gesundheitlich notwendige Maß zu senken, sind noch weitere Anstrengungen bei der Motorentechnik, der Autoindustrie und Verkehrsorganisation notwendig." Sorge bereitet uns der zunehmende Lärm, allen voran der Straßenverkehrslärm. Zweidrittel der Bevölkerung fühlen sich durch den Straßenverkehr belästigt. "Primär kommt es darauf an, den Lärm an der Quelle zu vermeiden bzw. zu vermindern. Hier gilt es, unsere Anstrengungen in Zukunft weiter zu verstärken.", so Keller. Eine Erhöhung der Lärmbelästigung muß verstärkt auch durch zunehmende Sport- und Freizeitaktivitäten festgestellt werden. Neben technischen Maßnahmen zur Lärmminderung ist hier jeder Einzelne angesprochen, unnötigen Lärm zu vermeiden. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren Programme zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm finanziell gefördert, u.a. Schallimmissions- und Konfliktpläne von Städten, die Errichtung von Schallschutzwänden und den Einbau von Schallschutzfenstern. Ende 2000 waren in Sachsen-Anhalt insgesamt 35 Schallimmissionspläne und 25 Konfliktpläne erstellt. Mit den im Klimaschutzprogramm 2000 des Bundes festgeschriebenen Klimaschutzzielen wird Sachsen-Anhalt keine Probleme haben. Danach soll das Kohlendioxid um 25 Prozent bis 2005 auf der Basis von 1990 gesenkt werden. Die Emission der sogenannten Treibhausgase ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Die CO2-Emission lag 1996 in Sachsen-Anhalt bei etwa 10,1 Tonnen CO2 je Einwohner und damit unter dem Bundesdurchschnitt. Ursachen hierfür ist die Stilllegung energieintensiver Anlagen nach der Wende. Wirkung zeigen aber auch Maßnahmen zur Energieeinsparung und der Umbau der Energiewirtschaft u.a. durch Erschließung weiterer Nutzungspotentiale erneuerbarer Energien, die durch die Landesregierung und die Wirtschaft in den zurückliegenden Jahren initiiert worden sind. Im Bereich der Nutzung regenerativer Energien hat die Windkraftnutzung in Sachsen-Anhalt die größte Entwicklungsdynamik entfaltet. Zum Jahresende 1998 gab es 186 Anlagen mit 93 MW elektrischer Gesamtleistung. Ein sehr starker Zuwachs fand in den Jahren 1999 und 2001 statt. Zum 30.September 2001 sind 682 Anlagen mit 653,6 MW elektrischer Gesamtleistung installiert. Damit liegt Sachsen-Anhalt im Vergleich mit den anderen Bundesländern an der vierten Stelle. Durch die im Erneuerbaren Energien Gesetz festgelegte Stromeinspeisungsvergütung ist es mittlerweile nicht mehr erforderlich, Windkraftanlagen zu fördern. Wenn auch mancherorts Kritik an den Windkrafträdern geübt wird, so sind doch in dieser Branchebisher über 1000 Arbeitsplätze neu geschaffen worden. Minister Keller:"Eine ebenso dynamische Entwicklung halte ich in Sachsen-Anhalt im Bereich der energetischen Nutzung von Biomasse für möglich. Gegenwärtig werden dafür im Land die Voraussetzungen geschaffen, die diese Entwicklung günstig beeinflussen wird." In Kürze wird mit der Erarbeitung einer Studie "Biomassekatalog Sachsen-Anhalt ¿ Potenziale und energetische Nutzungsmöglichkeiten" begonnen. Sie wird u.a. wertvolle Informationen zu standortbezogenen Potenzialen, zu infrastrukturellen Bedingungen und zur Wirtschaftlichkeit bereitstellen, die potentiellen Investoren, dazu gehören in diesem Wirtschaftssegment insbesondere Klein- und mittelständische Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe, mehr Investitionssicherheit geben. Minister Keller:"Neben den positiven Effekten im Bereich des Klimaschutzes sehe ich hierin insbesondere eine Chance, in den ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts in den ländlichen RegionenSachsen-Anhalts weitere Arbeitsplätze zu schaffen." Neben den Bemühungen von Bund und land kann jeder Einzelne durch umweltgerechtes Verhalten und Energieeinsparung zur Erreichung der Klimaschutz- und Immissionsschutzziele beitragen. Der Immissionsschutzbericht 2000 erscheint erstmals nicht in gedruckter Form, sondern wird im INTERNET unter der Adresse https://www.mu.sachsen-anhalt.de/lau/luesa (Rubrik: Immissionsschutz) veröffentlicht. Rückfragen an Sabine Iwanowski Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Gute Beispiele für Maßnahmen zur Lärmminderung Arbeitshilfe für die Lärmaktionsplanung TITELGute Beispiele für Maßnahmen zur Lärmminderung Stand: November 2012 AUFTRAGGEBERLUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Referat 34 – Technischer Arbeitsschutz, Lärmschutz Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe BEARBEITUNGLÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg www.laermkontor.de LK Argus GmbH Novalisstraße 10 10115 Berlin www.LK-argus.de Inhaltsverzeichnis 1ZUSAMMENFASSUNG5 2MASSNAHMEN IN LÄRMAKTIONSPLÄNEN DER STUFE 16 3GESCHWINDIGKEITSSENKUNG IM STRASSENVERKEHR9 3.1Rahmenbedingungen9 3.2Wirkungen10 3.3Beispiele11 4VERKEHRSBERUHIGUNG, STRASSENRAUMGESTALTUNG14 4.1Rahmenbedingungen14 4.2Wirkungen14 4.3Beispiele15 5FAHRBAHNOBERFLÄCHEN17 5.1Rahmenbedingungen17 5.2Wirkungen17 5.3Beispiele18 6VERBESSERUNG DES VERKEHRSFLUSSES19 6.1Rahmenbedingungen19 6.2Wirkungen20 6.3Beispiele20 7FÖRDERUNG DES UMWELTVERBUNDES23 7.1Förderung des Radverkehrs23 7.2Förderung des Fußverkehrs25 7.3Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)26 7.4Verknüpfung der Angebote des Umweltverbundes27 Gute Beispiele für Maßnahmen zur Lärmminderung © LUBW Seite 3 von 32
Origin | Count |
---|---|
Bund | 58 |
Land | 6 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 52 |
Text | 4 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 10 |
offen | 52 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 62 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 1 |
Keine | 52 |
Webseite | 10 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 43 |
Lebewesen & Lebensräume | 45 |
Luft | 56 |
Mensch & Umwelt | 63 |
Wasser | 40 |
Weitere | 60 |