Feiern im Club, Konzertbesuche, Kopfhörer auf voller Lautstärke: Vieles, was Spaß macht, ist mit Lärm verbunden. Das Problem: Eine hohe Lärmbelastung kann langfristig zur Schwerhörigkeit führen – und die ist nicht heilbar. Anlässlich des 28. Tags gegen den Lärm haben Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daher Auszubildende der Schütz GmbH & Co. KGaA in Selters über den richtigen Umgang mit Lärm in der Freizeit und im Beruf informiert. Dabei standen spannende Experimente auf dem Plan. Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten. Doch nicht nur laute Maschinen können zu Gehörschäden führen, auch die Freizeit spielt bei der Lärmbelastung eine wichtige Rolle. Denn: Das Ohr unterscheidet nicht zwischen verschieden Lärmquellen und Tageszeiten – zu laut ist zu laut. Und da Schwerhörigkeit die Lebensqualität stark einschränken kann und nicht heilbar ist, ist es umso wichtiger, präventiv Lärmschutz und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Genau das war das Ziel des Besuchs der Experten der SGD Nord bei der Firma Schütz in Selters. Denn die SGD Nord ist in ihrer Funktion als Gewerbeaufsicht unter anderem zuständig für das Thema Arbeitsschutz. Im Fokus der Veranstaltung standen jugendliche Auszubildende aus der Metall- und Kunststoffverarbeitung. Wie funktioniert das Gehör? Am Vormittag wurden den Auszubildenden zunächst in einer „Kleinen Physikstunde Akustik“ die Grundlagen des Schalls nähergebracht. Anschließend stand die Funktionsweise des Gehörs im Mittelpunkt, die ein Staatlicher Gewerbearzt der SGD Nord veranschaulichte. In der Lehrwerkstatt ging es dann ans Experimentieren: Lärmquellen aus Freizeit und Beruf wurden einer schalltechnischen Untersuchung unterzogen. Hierbei sprachen Experten und Auszubildende auch über geeignete Maßnahmen zum Schutz des Gehörs. Parallel zu den Vorträgen bestand für die Auszubildenden die Möglichkeit, ihr Gehör audiometrisch untersuchen zu lassen und an einer persönlichen arbeitsmedizinischen Beratung teilzunehmen. Insgesamt bot die Kooperation mit der Firma Schütz eine tolle Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch über Lärmrisiken und Lärmprävention. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz .
Wie wichtig unsere Sinne für ein langes, erfolgreiches Arbeitsleben sind, erlebten die Auszubildenden der Firma SIMONA, einer der führenden Hersteller von Kunststoffhalbzeugen in Kirn, bei einer Veranstaltung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord am internationalen Aktionstag gegen den Lärm am 24.04.2024. Ziel war es, die Auszubildenden für das Thema Lärm zu sensibilisieren und sie über die gesundheitlichen Risiken für das Gehör aufzuklären. Viele Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Ist man dort dauerhaft Lärm ausgesetzt, ist es wichtig, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier kommt die SGD Nord ins Spiel. Sie ist im nördlichen Rheinland-Pfalz für die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig. Heute stand der Lärmschutz der Auszubildenden bei der Firma SIMONA im Fokus. Dafür gaben die Mitarbeitenden der SGD Nord Tipps und Anregungen, um den bestmöglichen Gehörschutz zu erzielen. Der Gewerbearzt der SGD Nord erläuterte die Funktionsweise des menschlichen Gehörs und wie dieses durch Lärm geschädigt wird. Spannend wurde es, als die Auszubildenden die Möglichkeit hatten, vor Ort an einem Hörtest teilzunehmen. Auch wurden Lärmmessungen bei typischen Tätigkeiten der Auszubildenden durchgeführt. Bei den Messungen stellte sich heraus, dass kleine handgeführte Maschinen teilweise mehr Lärm verursachen können als große Anlagen. Die gemessenen Werte und die Lautstärke der Maschinen verglichen die Auszubildenden mit der Lautstärke typischer Freizeitsituationen, wie beispielsweise Rockkonzerte. In diesem Zusammenhang wurden auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen persönlichen Schutzausrüstungen gegen Lärm erläutert. Bei der Firma SIMONA spielt der Schutz vor Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle. So stellt sie durch gezielte Maßnahmen den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeitenden sicher. Gleichzeitig beteiligt sie sich aktiv am Tag gegen den Lärm, um gemeinsam mit der SGD Nord über Lärmschutz am Arbeitsplatz aufzuklären und die Auszubildenden für das Thema zu sensibilisieren. So geht effektiver Lärmschutz Die wohl effektivste Maßnahme gegen Lärm ist die Bekämpfung der Lärmursache. Zunächst ist zu prüfen, ob es lärmärmere Arbeitsverfahren gibt. Eine geeignete organisatorische Schutzmaßnahme ist die räumliche Trennung von lauten und leisen Arbeitsplätzen. Sollten die Grenzwerte trotzdem überschritten werden, sind personenbezogene Maßnahmen erforderlich. Übersteigt der Lärm den unteren Auslösewert von 80 Dezibel, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Gleichzeitig hat der Beschäftigte den Gehörschutz ab 85 Dezibel (oberer Auslösewert) zu verwenden. Ab diesem Auslösewert ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend, um eine mögliche Lärmschwerhörigkeit zu vermeiden. Die SGD Nord kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben und trägt auf diese Weise zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei.
Die Bäume verlieren ihr Laub und die Gartenarbeit auf öffentlichen Grünflächen, in Parks oder im eigenen Garten ist im Gange. Mit Laubläser, Heckenschere, Kettensäge und Co. kann es aber ganz schön laut werden. Dadurch werden nicht nur die Nachbarn, sondern auch das eigene Gehör gestresst. Ganz besonders Menschen, die in ihrem Beruf mit sehr lauten Geräten wie beispielsweise Laubbläsern oder Motorkettensägen zu tun haben, sind oft Lärm ausgesetzt. Bei längerem Überschreiten der Grenzwerte kann sogar eine Lärmschwerhörigkeit entstehen, die nicht heilbar ist. Vor allem ist es wichtig, immer einen Schutz für das Gehör zu tragen, um den Gehörsinn nicht zu gefährden. Darauf weist die SGD Nord als zuständige Behörde für den Arbeitsschutz hin. Europaweit wird angestrebt, das Gehör der Menschen zu schützen. Daher soll der Lärm der im Freien benutzten Maschinen und Geräte begrenzt werden. Zu diesem Zweck gibt es die sogenannte Outdoor-Richtlinie, die durch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) im Jahre 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie verfolgt das Ziel, einer zu hohen Geräuschemission entgegenzuwirken und so auf dem Markt leisere Maschinen bereitzustellen. Die SGD Nord kümmert sich im nördlichen Rheinland-Pfalz um die Einhaltung der Outdoor-Richtlinie und weist im Rahmen des Arbeitsschutzes auch Arbeitgeber und Beschäftigte auf Gefahren hin, beispielweise mögliche dauerhafte Hörschädigungen. Produkte, die die Bestimmungen der Outdoor-Richtlinie nicht erfüllen, kann sie sogar vom Markt nehmen lassen. So trägt sie dazu bei, dass langfristig besonders laute und gesundheitsschädliche Maschinen ganz vom Markt verschwinden und berufstätigen Menschen somit eine dauerhafte Schädigung des Gehörs erspart bleibt. Denn kaum jemand denkt bei der Benutzung solcher Geräte daran, dass die Lärmschwerhörigkeit immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten ist. Die Outdoor-Richtlinie formuliert sehr konkrete Anforderungen: Für alle Maschinengruppen, die in ihren Bereich fallen, werden Messverfahren und Betriebsbedingungen für die Bestimmung des Schallleistungspegels festgelegt. Für die so ermittelten Geräuschemissionen wurden Grenzwerte in zwei Stufen definiert. Seit Januar 2006 sind die in der Richtlinie genannten strengeren Schallleistungspegel der Stufe 2 einzuhalten, ansonsten droht ein Verkaufsverbot.
„Immer noch zu laut!?“ Auch in diesem Jahr möchte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord das Bewusstsein für Lärm in Beruf und Alltag stärken. Aufgrund der Corona-Pandemie können leider keine Aktionen zur Aufklärung durch die SGD Nord in Betrieben stattfinden. Interessierte sind aber eingeladen, an der kostenlosen, digitalen Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. zum 24. "Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day" am 28.04.2021 von 13:30-16:00 Uhr teilzunehmen. „Lärmschwerhörigkeit zählt immer noch zu den Spitzenreitern bei den Berufskrankheiten. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe der SGD Nord, insbesondere junge Menschen für das Thema Lärm zu sensibilisieren, um eine dauerhafte Schädigung ihres Gehörs zu vermeiden“, so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser. Jugendliche, die in einem lärmintensiven Beruf arbeiten, sollten sich von ihren Vorgesetzten über mögliche Gesundheitsrisiken aufklären lassen. Denn bei längerer Überschreitung der Grenzwerte für Lärm kann Schwerhörigkeit entstehen, die nicht heilbar ist. Auch im privaten Bereich spielt Lärm eine Rolle. Zunächst als angenehm empfundene Geräusche, können zur Schädigung des Gehörs beitragen. So ist es möglich, dass das Hören von zu lauter Musik bereits nach wenigen Stunden dem Lärmpegel einer ganzen Arbeitswoche gleicht. In diesem Zusammenhang wurde bei einer Testmessung in der Vergangenheit ermittelt, wie laut die Auszubildenden in ihren Autos Musik hören. Die dabei gemessenen Werte lagen über denen an ihren Arbeitsplätzen. Zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Lärm trägt die SGD Nord in vielen Bereichen bei. Hierzu zählen beispielsweise die Überwachung von Lärmgrenzwerten von Anlagen und Industriebetrieben mit Blick auf die Arbeitnehmenden und die Nachbarschaft. Auch im Bereich der Produktsicherheit sorgt die SGD Nord dafür, dass Verbraucherprodukte nicht zu laut sind. Aktive Präventionsarbeit wird durch die Information von Arbeitgebenden zu Lärmminderungsmaßnahmen in ihren Betrieben sowie durch die jährliche Beteiligung an der bundesweiten Aktion „Tag gegen Lärm“ betrieben. Weitere Informationen: Die zentrale Veranstaltung findet im Online-Format am Mittwoch, den 28. April 2021um 13:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Den Link zur Veranstaltung sowie den Programmflyer finden Sie unter: www.tag-gegen-laerm.de Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de
Die Bäume verlieren ihr Laub und die Gartenarbeit auf öffentlichen Grünflächen, in Parks oder im eigenen Garten ist im Gange. Mit Laubläser, Heckenschere, Kettensäge und Co. kann es aber ganz schön laut werden. Dadurch werden nicht nur die Nachbarn, sondern auch das eigene Gehör gestresst. Ganz besonders Menschen, die in ihrem Beruf mit sehr lauten Geräten wie beispielsweise Laubbläsern oder Motorkettensägen zu tun haben, sind oft Lärm ausgesetzt. Bei längerer Überschreitung der Grenzwerte kann sogar eine Lärmschwerhörigkeit entstehen, die nicht heilbar ist. Darauf weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als zuständige Behörde für den Arbeitsschutz hin. Europaweit wird angestrebt, das Gehör der Menschen zu schützen. Daher soll der Lärm der im Freien benutzten Maschinen und Geräten begrenzt werden. Zu diesem Zweck gibt es die sogenannte Outdoor-Richtlinie, die durch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) im Jahre 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie verfolgt das Ziel, einer zu hohen Geräuschemission entgegenzuwirken und so auf dem Markt leisere Maschinen bereitzustellen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kümmert sich im nördlichen Rheinland-Pfalz um die Einhaltung der Outdoor-Richtlinie und weist im Rahmen des Arbeitsschutzes auch Arbeitgeber und Beschäftigte auf Gefahren hin, beispielweise mögliche dauerhafte Hörschädigungen. Produkte, die die Bestimmungen der Outdoor-Richtlinie nicht erfüllen, kann sie sogar vom Markt nehmen lassen. So trägt sie dazu bei, dass langfristig besonders laute und gesundheitsschädliche Maschinen ganz vom Markt verschwinden und berufstätigen Menschen somit eine dauerhafte Schädigung des Gehörs erspart bleibt. Denn kaum jemand denkt bei der Benutzung solcher Geräte daran, dass die Lärmschwerhörigkeit immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten ist. Die Outdoor-Richtlinie formuliert sehr konkrete Anforderungen: Für alle Maschinengruppen, die in ihren Bereich fallen, werden Messverfahren und Betriebsbedingungen für die Bestimmung des Schallleistungspegels festgelegt. Außerdem stellt sie Nutzern ausreichende Informationen zur Bekämpfung von Geräuschemissionen von vielen unterschiedlichen Gerätetypen zur Verfügung. Die Geräuschemissionsgrenzwerte wurden in zwei Stufen eingeführt. Seit Januar 2006 sind die in der Richtlinie genannten Schallleistungspegel der Stufe 2 einzuhalten, ansonsten droht ein Verkaufsverbot.
Durch die Corona-Pandemie können viele geplante Termine nicht stattfinden. So beispielsweise auch die präventiven Außentermine der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zum Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz. Bereits zum 23. Mal sollte am 29. April der internationalen „Tag gegen Lärm“ unter dem Motto „Ich bin ganz Ohr“ stattfinden. Alle Termine rund um den Aktionstag sind aber bis auf Weiteres verschoben, denn die Gesundheit aller Teilnehmenden hat Priorität. Dennoch möchte die SGD Nord Menschen gerade jetzt für das Thema „Lärm“ sensibilisieren. „Es ist wichtig, dass junge Menschen ein Bewusstsein für Lärm bekommen, um dauerhafte Schädigungen des Gehörs zu vermeiden, denn leider ist die Lärmschwerhörigkeit immer noch einer der Spitzenreiter bei den Berufskrankheiten“, so SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann. Damit soll unter anderem einer Lärmschwerhörigkeit vorgebeugt werden, die bei längerer Überschreitung der Grenzwerte für den Lärm entstehen kann und nicht heilbar ist. Jugendliche, die in einem lärmintensiven Beruf arbeiten, sollten sich über ihre Vorgesetzten hinsichtlich der Gesundheitsrisiken aufklären lassen und ein Bewusstsein für Lärm entwickeln. Neben dem Arbeitslärm können auch als angenehm empfunden Geräusche zu einer Schädigung des Gehörs führen. Beispielsweise kann beim Hören von lauter Musik bereits nach wenigen Stunden der Lärmpegel einer ganzen Arbeitswoche erreicht werden. In diesem Zusammenhang wurde auch einmal ermittelt, wie laut die Auszubildenden in ihren Autos Musik hören. Die dabei gemessenen Werte lagen über denen an ihren Arbeitsplätzen. Zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Lärm ist die SGD Nord in den unterschiedlichsten Bereichen aktiv. Neben der Überwachung von Lärmgrenzwerten zum Schutz der Nachbarschaft sorgt sie im Bereich der Produktsicherheit dafür, dass Verbraucherprodukte nicht zu laut sind. Zudem informiert die SGD Nord Arbeitgebende über Lärmminderungsmaßnahmen in ihren Betrieben. Auch mit der jährlichen Beteiligung an der bundesweiten Aktion „Tag gegen Lärm“ betreibt die SGD Nord aktiv Präventionsarbeit.
Ob eine Berufskrankheit vorliegt, muss nachgewiesen werden. Der Unfallversicherungsträger führt hierzu ein so genanntes Feststellungsverfahren durch. Um die Beschäftigen zu schützen, prüft die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in allen Fällen, ob die Ermittlungen vollständig sind. Ist es notwendig, fordert sie weitere Ermittlungen oder erstellt zusätzliche Gutachten, die den Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung darlegen. Dadurch verhilft sie Erkrankten immer wieder zu ihrem Recht. Beispielsweise sorgte die SGD Nord durch eigene Gutachten in mehreren Fällen dafür, dass bestätigt werden konnte, dass die hohen Lärmpegel, denen einige Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt waren, zu einer Schwerhörigkeit führten. Somit waren die Voraussetzungen gegeben, dass diese Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt wurde. Wichtig für die Betroffenen, die aus diesem Grund bei der Behandlung der Krankheit finanziell unterstützt werden – etwa bei der Beschaffung von Hörgeräten. Auch in einem anderen Fall konnte die SGD Nord einem Erkrankten zu seinem Recht verhelfen: Durch ein arbeitsmedizinisch-lungenfachärztliches Gutachten, für dessen Durchführung sich die SGD Nord eingesetzt hatte, konnte nachgewiesen werden, dass die Farmerlunge eines Betroffenen doch berufsbedingt entstanden ist. Bei der Erkrankung kommt es zu einer Entzündung der Lungenbläschen infolge der Einatmung von Schimmelpilzsporen – etwa aus verrottetem Heu oder Rindenmulch. Sind Menschen bei der Arbeit über einen längeren Zeitraum diesen Schimmelpilzsporen ausgesetzt, kann es zu einer unheilbaren Lungenfibrose (Lungenumbau) kommen. Durch die Anerkennung seiner Farmerlunge als Berufskrankheit wurde die für den unumgänglichen Arbeitsplatzwechsel nötige Umschulung finanziell unterstützt. Die beschriebenen Fälle unterstreichen, dass die Prüfung der Berufskrankheitenverfahren durch die SGD Nord notwendig ist. Ärzte sowie Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit beim Unfallversicherungsträger oder der SGD Nord anzuzeigen. Häufiger werden auch – infolge der Berufskrankheitenverfahren – durch die SGD Nord Betriebsinspektionen durchgeführt. Dadurch verbessert sich der Arbeitsschutz in den Betrieben.
Empidemiologische Studien zu Umweltlärm wie Silvesterknaller.
Vor dem Hintergrund eines zunehmenden internationalen Konkurrenzdrucks ist eine ständige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Holzbearbeitungs- und Werkzeugmaschinen zu erreichen. Die Verwirklichung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist heute nicht mehr allein auf die plötzlich auftretenden Unfallereignisse gerichtet, sondern auf alle gesundheitsrelevanten Einflüsse des Arbeitssystems. Insbesondere ständig einwirkende Energien wie die Schall- und mechanische Energie durch Vibrationen sowie andere Belastungen am Arbeitsplatz, führen zu einem Anstieg der Gesundheitsgefahren und der auftretenden Berufskrankheiten und weisen auf Defizite beim Arbeits- und Gesundheitsschutz hin. Der Anteil der Lärmschwerhörigkeit an den anerkannten Berufskrankheiten liegt in Deutschland nach Angaben der Berufsgenossenschaften bei ca. 38 Prozent. Im Institut für Werkzeugmaschinen wurden neue Verfahren der Holzbearbeitung entwickelt und Erkenntnisse gewonnen, mit deren Hilfe, wie später beschrieben, eine entscheidende Änderung des Erregerkraft-Zeitverlaufes erreicht werden kann. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens soll durch Realisierung verschiedener Lösungsansätze der Erregerkraftimpuls durch eine Veränderung des zeitlichen Verlaufes der Schnittkraft so beeinflusst werden, dass die daraus resultierende Schwingung der Oberfläche von Werkzeug und Werkstück bzw. die der Maschinenstruktur weitgehend minimiert wird, wodurch bekanntlich die aus der Schwinggeschwindigkeit resultierende Schallemission deutlich verringert werden soll. Die wissenschaftlichen Ziele des Forschungsvorhabens bestehen zunächst in der Bestimmung der räumlichen Lage der Hauptgeräuschquellen mit Hilfe der Schallintensitätsmesstechnik, wobei die Ursachen für die Schallabstrahlung aufzuklären sind. Anschließend sollen nach der Ermittlung der eigentlichen Erregerquellen allgemein gültige Konzepte zur Durchführung konstruktiver Lärmminderungsmaßnahmen an einer speziell ausgewählten Maschine erarbeitet werden, indem die einzelnen Übertragungswege im System systematisch untersucht werden. Ein wesentliches Teilziel dieses Forschungsvorhabens besteht in der Ermittlung des Zusammenhangs zwischen der abgestrahlten Schallenergie der Maschine und den eigentlichen Erregerquellen im System und der daraus abzuleitenden Gesetzmäßigkeiten zum Gesamtsystemverhalten, wo insbesondere die Übertragungsketten mechanischer Schwingungen sowie Impedanzen innerhalb der Struktur und zwischen Struktur und Luft von großer Bedeutung sind. Eine wirkungsvolle Behinderung des Energieflusses führt zu einer geringeren Schallabstrahlung der Maschine. Schwerpunkt ist dabei die Untersuchung der eigentliche(n) Erregerquelle(n) und der Ansatz, an dieser Quelle, durch Veränderung des zeitlichen Verlaufes der aus dem Zerspannungsprozess resultierenden Erregerkraft, mit der Lärmbekämpfung zu beginnen. ...
Kurzbeschreibung: A. Retrospektive Studie über bleibende Hörschäden bei Patienten, bei denen vor Jahren ein akustisches Trauma und/oder akute Lärmschwerhörigkeit als Folge des Besuchs einer Veranstaltung (z.B. Disco, Konzert, Übungskeller) auftrat und die deswegen die Hals-Nasen-Ohren-Universitätspoliklinik des Kantonspitals Basel aufsuchten. B. Audiologische Untersuchung einer Gruppe von Jugendlichen, die einer übermäßigen Schallbelastung durch elektroakustisch verstärkte Musik während der Freizeit ausgesetzt sind und Vergleich zur Kontrollgruppe ohne oder mit geringer Schallbelastung. Nebst einem möglichen, messbaren Hörschaden werden insbesondere Symptome wie verzerrtes Hören (Fehlhörigkeit), Lärmempfindlichkeit und Ohrensausen bzw. Tinnitus untersucht sowie deren Relation zum messbaren Hörschaden im Vergleich zur Kontrollgruppe Projektziele: Zielsetzung: Das BAG bekommt die klinisch- wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen von übermäßiger Schallexposition durch Musikkonsum. Das BAG braucht diese Erkenntnisse für die Legislation auf dem Gebiet der Schallgrenzwerte bei Musikveranstaltungen und um den Bedarf für die Prävention der musikbedingten Gehörschäden bei Jugendlichen zu zeigen. Wirkungsumschreibung: Die zur Verfügung stehenden Erkenntnisse erlauben es, sachlich zu argumentieren, Grenzwerte zu begründen und vor der Öffentlichkeit und den Veranstaltern zu verteidigen. Die Notwendigkeit der Prävention wird gezeigt. Wirkungsindikatoren: Akzeptanz der Resultate auf nationaler und internationaler Ebene. Publikation für breites Publikum (BAG-Bulletin, etc.).
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Deutsch | 13 |
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Boden | 12 |
Lebewesen & Lebensräume | 13 |
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Mensch & Umwelt | 13 |
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