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s/lache/Lachs/gi

Trophic interactions in the soil of rice-rice and rice-maize cropping systems

Subproject 3 will investigate the effect of shifting from continuously flooded rice cropping to crop rotation (including non-flooded systems) and diversified crops on the soil fauna communities and associated ecosystem functions. In both flooded and non-flooded systems, functional groups with a major impact on soil functions will be identified and their response to changing management regimes as well as their re-colonization capability after crop rotation will be quantified. Soil functions corresponding to specific functional groups, i.e. biogenic structural damage of the puddle layer, water loss and nutrient leaching, will be determined by correlating soil fauna data with soil service data of SP4, SP5 and SP7 and with data collected within this subproject (SP3). In addition to the field data acquired directly at the IRRI, microcosm experiments covering the broader range of environmental conditions expected under future climate conditions will be set up to determine the compositional and functional robustness of major components of the local soil fauna. Food webs will be modeled based on the soil animal data available to gain a thorough understanding of i) the factors shaping biological communities in rice cropping systems, and ii) C- and N-flow mediated by soil communities in rice fields. Advanced statistical modeling for quantification of species - environment relationships integrating all data subsets will specify the impact of crop diversification in rice agro-ecosystems on soil biota and on the related ecosystem services.

Gridded habitat ranges of Atlantic salmon (Salmo salar) gathered from historical sources

Until the middle of the 20th century, the Atlantic salmon (Salmo salar) was an important migratory fish species in the Elbe River. Its decline and disappearance from the river and its tributaries during the last century can be seen as an indication of changes in the river habitat. Here we provide historical habitat ranges of Atlantic salmon mapped out of catch records gathered from historical sources and recent data in a simplified presence/absence approach for the Elbe River system. We used a standardized 16 km² grid approach created for data synthesis within SPP 2361 "On the Way to the Fluvial Anthroposphere" for mapping habitat ranges. Time slices for presence data are 1300-1500, 1501-1600, 1601-1700, 1701-1800, 1801-1850, 1851-1900, 1901-1947 and 1996-2021. Between 1947 and 1995 the Salmon was considered extinct in the Elbe River system.

Migrationsbedarf der Fischfauna in Sachsen mit Lachs 2024

Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.

Migrationsbedarf der Fischfauna in Sachsen mit Lachs 2024

Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.

Migrationsbedarf der Fischfauna in Sachsen mit Lachs 2024

Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.

Lachse in Brandenburg

Wiederansiedlungsprojekt für Großsalmoniden (Lachs, Meerforelle) in Brandenburg als Bestendteil des Projekts 'Elblachs 2000'. - Bisherige Besatzgewässer: Stepenitz, Ucker, Pulsnitz/Schwarze Elster. - Vorkommensrecherchen, Habitatklärugnen, Besatzmaßnahmen, Kontrolluntersuchungen, Rückkehrernachweis, Wiederherstellung, Durchgängigkeit, - Besatz (bis 2005): 370 000 Lachs-Brut, 66500 Junglachse, 240000 Meerforellen-Brut (Stepnitz), 500 000 Meerforellen-Brut (Ucker), 15700 Junglachse (Pulsnitz), - 1. Nachweis-Rückkehr: 2002-50 Lachse, 30 Meerforellen, 2003: 4 Lachse, 5 Meerforellen, 2004: 13 Lachse, 4 Meerforellen.

Ausweisung von Vorranggewässern für die fischökologische Durchgängigkeit in Fließgewässern für das Land Brandenburg

Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation.

Fischerei und Fischartenschutz

Das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als Fischereibehörde ist Hoheitsbehörde für alle Vollzugsaufgaben des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG). 1. Aufgaben als Hoheitsbehörde - Erteilung von sach- und standortbezogenen Einzelgenehmigungen, Erlaubnissen und Verbotsbefreiungen - Durchführung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren für Fischereipachtverträge - Vorbereitung, Durchführung, Auswertung der staatlichen Fischereiprüfung - Erteilung von Fischereischeinen und Verwaltung der Fischereischeinausgabe - Organisation und Durchführung der staatlichen Fischereiaufsicht einschließlich Bestellung und Anleitung - Durchführung fischereilicher Ordnungswidrigkeitenverfahren - Ausweisung von Fischereibezirken - Führung des Fischereirechtsverzeichnisses für selbständige FR als öffentliches Register 2. Aufgaben als Fachbehörde - fischereiliche Zustandserfassung und -bewertung von Gewässern - fischereifachliche Begleitung und Mitwirkung bei Verfahren nach FFH-RL und WRRL der EU - Durchführung und fachliche Begleitung von Wiedereinbürgerungs- und Besatzprogrammen z.B. Lachs - fischereifachliche Geeignetheitsbewertung und Abnahme von Fischwanderhilfen zur Sicherung des Geeignetheitsgebotes - fischereifachliche Geeignetheitsbewertung von Wasserbaumaßnahmen - Durchführung der Fischartenkartierung im Freistaat Sachsen, Führung Fischartenkataster - fischereifachliche Begleitung bei Erstellung und Führung der Querbauwerksdatenbank - fischereifachliche Beurteilung von Förder- und Entschädigungsanträgen 3. Aufgaben als Träger öffentlicher Belange - Erarbeitung von Stellungnahmen in Raumordnungs-, Bergbausanierungs-, Regionalplanungs-, Flurneuordnungs-, Wasserrechts- und Naturschutzrechtsverfahren mit fischereilicher Betroffenheit 4. Einzelaufgabenzuweisung an Referat Fischerei / Überbetriebliche Ausbildung - bundesweite Fischwirtausbildung (Überbetriebliche Lehrgänge) und Fortbildung (Meister-, Fachlehrgänge), - angewandten Forschung (Lehr- und Versuchsteichanlage) - fischereifachliche Beratung (Unternehmen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts)

Rheinlachs-Wiedereinsetzungsaktion Basel

Aufzucht (Ausbruetung) beaeugter schwedischer Lachseier. - in der Fischzuchtanstalt Klingental Basel - in den Soemmerlingsbach-Gewaessern Langenerlen (Wiese) - Markierung der Aussetzungsbereiten Laechslinge - Kontrollen der Laichplaetze in der Wiese - Kontrolle des Lachsaufstiegs im Rhein (Verwendung von Mikrosonden) - Entwicklung von 'Starterfutter' Lachsfutter fuer Soemmerling - Kooperation mit franzoesischen und deutschen fischereiwissenschaftlichen Stellen - Ausbau der Aufzuchtgewaesser - Dauerkontrolle der Rheinwasserqualitaet - Versuchsbeginn 1982 - Lachsaussetzung in den Rhein Sommer 1984 - Erste Aufstiegserwartungen markierter Lachse 1986/87.

Katrin Eder: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein für den Gewässerschutz im Land“

Umweltministerin verleiht Umweltpreis für Bachpatenschaften 2025 – Vier Preisträgerinnen und Preisträger in Mainz ausgezeichnet – Besonderes Engagement für den Gewässerschutz in Rheinland-Pfalz – Preis ist mit 1.000 Euro dotiert „Lange Zeit stand die Nutzung von Gewässern beispielsweise als Transportweg oder Energiequelle gegenüber naturnahen, lebendigen Flusslandschaften im Vordergrund. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels wie zunehmende Dürreperioden und Hochwasserereignisse führen uns vor Augen, dass ein anderer Umgang mit unseren Gewässern nötig ist, damit wir Wasser als Lebensgrundlage erhalten und zugleich die Gefahren bei Hochwasserereignissen senken können“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Verleihung des 31. Bachpatenpreises in Mainz. Naturnahe Flüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimawandelfolgenanpassung, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität und sorgen für ansprechende Kulturlandschaften. Auch für den Hochwasserschutz sind natürliche Flusslandschaften wichtig, da sich das Flussbett im Falle eines Hochwassers besser in die Breite entfalten kann. Bereits seit 1994 fördert das Umweltministerium mit der Aktion Blau Plus Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen mit bis zu 90 Prozent. „Und genau so lang verleiht mein Ministerium auch schon den Umweltpreis für Bachpatenschaften. Denn auch viele Ehrenamtliche unterstützen den Erhalt unserer Gewässer. Ich freue mich heute wieder vier herausragende Beiträge honorieren zu dürfen“, so Katrin Eder. In Rheinland-Pfalz wirken momentan etwa 720 Bachpatinnen und Bachpaten beim Schutz und bei der ökologischen Verbesserung der Gewässer im Land tatkräftig mit – 60 dieser Patenschaften bestehen schon seit der Gründung der Initiative. Die Bachpatenschaften werden fachlich durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz begleitet. Insgesamt werden derzeit rund 2.760 Kilometer Gewässer von den naturverbundenen Ehrenamtlichen betreut. Alle drei Jahre würdigt das Umweltministerium Rheinland-Pfalz dieses besondere Engagement mit dem Umweltpreis für Bachpatenschaften. Insgesamt drei Preisträgerinnen bzw. -träger werden für ihren herausragenden Einsatz geehrt – seit 2022 gibt es zusätzlich einen Sonderpreis für schulische Einrichtungen. Der Preis ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und zeigte sich begeistert vom Engagement der Ehrenamtlichen: „Die Bachpatinnen und -paten sind für uns als Obere Wasserbehörde ‚das Auge vor Ort‘ und unverzichtbare Partnerinnen und -partner beim Gewässer- und Artenschutz. Die heutige Veranstaltung macht deutlich, mit wie viel Herzblut und Ausdauer die Ehrenamtlichen ihre Aufgabe wahrnehmen. Besonders wertvoll ist, dass viele Aktionen Kinder und Jugendliche einbeziehen – so lernen sie früh, wie wichtig der Schutz unserer Gewässer ist. Damit legen die Bachpatinnen und -paten den Grundstein für ein nachhaltiges Umdenken in der Gesellschaft und sichern langfristig die Artenvielfalt.“ Umweltministerin Katrin Eder ergänzte: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein unserer Aktion Blau Plus und für den nachhaltigen Schutz unserer Gewässer. Auf vorbildliche Weise unterstützen sie die Kommunen vor Ort mit viel Herzblut trotz zunehmender Herausforderungen. Dieses Engagement ist heute wichtiger denn je.“ Hintergrund zu den Preisträgerinnen und Preisträgern: In diesem Jahr geht der Preis an folgende Preisträger: Die ARGE Saynbach kümmert sich seit den 1980er Jahren um die Pflege und den Schutz des gleichnamigen Flusses an großen Abschnitten von der Quelle im Westerwald bis zu seiner Mündung in den Rhein. Vielfältige Aufgaben wie die Gewässerpflege, Bachreinigung, Kontrolle der Gewässergüte sowie Beratung bei wasserrechtlichen und umweltpolitischen Maßnahmen werden durch die Ehrenamtlichen durchgeführt. Hierzu wird mit den Naturschutzverbänden und Behörden vor Ort zusammengearbeitet und es ist erstmals gelungen, alle Fischereipächterinnen und -pächter zu vereinen. Dadurch konnten Projekte wie die Wiedereinbürgerung des Lachses, Artenschutzmaßnahmen für die Westerwaldforelle und die Äsche, eine Beobachtung der Biber- und Fischotterpopulationen sowie das Zurückdrängen invasiver Arten umgesetzt werden. Die ARGE Saynbach bietet außerdem regelmäßig Bachführungen und Bildungsangebote an. Die Eheleute Gavin und Martina Gosvenor aus dem Kreis Mayen-Koblenz engagieren sich seit 2018 für den 3,7 Kilometer langen Pilliger Bach, den Wallerbach sowie das Sevenicher Feuchtgebiet. Sie setzen sich intensiv für den Schutz und die Renaturierung des Feuchtgebiets am Patenbach ein, mit Fokus auf fachlich fundierte Bestandsaufnahmen, Lebensraum-Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zu Gewässer-, Arten- und Auenschutz sowie Wasserrückhalt. Ein weiterer Schwerpunkt ist ihr Einsatz gegen die Bebauung des Feuchtgebiets in der Aue beispielsweise durch eine Petition mit bislang über 7.000 Unterschriften. Seit 25 Jahren setzt sich Barbara Halfmann aus der Region Neustadt an der Weinstraße aktiv in der Landschaftspflege am Gewässer und in der Umweltbildung ein. Sie pflegt eigenhändig Gewässerrandstreifen und Regenrückhaltebecken unter anderem durch Beweidung mit ihren eigenen Schafen, wodurch artenreiche und naturschutzfachlich wertvolle Flächen entstehen. Hierbei arbeitet Frau Halfmann eng mit den Behörden zusammen, bringt eigenständig Verbesserungsvorschläge ein und hat auf diese Weise ein Pflegekonzept mitentwickelt. Herausragend ist auch ihre Kooperation mit der Kindertagesstätte Kugelstern: Gemeinsam mit den älteren Kindern führt sie jedes Jahr Gewässeruntersuchungstage durch, bei denen die Kinder den Wert des Wassers und Gewässerschutzes erlernen und die Tierwelt des Triefenbachs untersuchen. Ihr Preisgeld spendet Frau Halfmann an die Kita. Den Sonderpreis für schulische Einrichtungen erhält in diesem Jahr das Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun. Das Gymnasium engagiert sich seit den 1990er Jahren mit Bachprojekten und hat 2007 offiziell eine Bachpatenschaft übernommen, die seitdem lebendig weitergeführt wird. In Zusammenarbeit mit NABU und Forstamt Daun werden in verschiedenen Klassenstufen praktische Projekte am Bach durchgeführt. Das Engagement umfasst jährliche Biotoppflege, bei der Schüler der 6. Klassen den Bach pflegen, ihn naturnah gestalten, Sträucher auslichten, Stillwassertümpel anlegen, Neophyten entfernen, Bachreinigungen durchführen und heimische Bäume pflanzen. Die Bachschutzprojekte sind fest im Schulcurriculum verankert, mit Exkursionen, Unterricht zu Fließgewässern und praktischen Untersuchungen. Zudem werden Nistkästen, Insektenhotels, Trockenmauern und Holzstapel gebaut, um Lebensräume zu erweitern. Die Ergebnisse werden regelmäßig beim Tag der offenen Tür präsentiert. Hintergrund zum Bachpatenpreis: Der Umweltpreis für Bachpatenschaften wird seit 1994 durch das Umweltministerium im Turnus von drei Jahren verliehen. Seit 2022 wird zusätzlich ein Sonderpreis für schulische Einrichtungen vergeben. Der Preis würdigt das ehrenamtliche Engagement der Bachpatinnen und -paten und soll das Bewusstsein für den Schutz der Natur, insbesondere der Gewässer, in der Öffentlichkeit stärken. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. In diesem Jahr wurden alle Bachpatinnen und -paten mit einem Faltblatt durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) angeschrieben und aufgefordert, sich für die Auszeichnung zu bewerben. Die Kriterien zur Beurteilung sind unter anderem die Kontinuität der Bachpatenschaft sowie das Maß und besonders herausragende Aspekte des Engagements. Weitere Infos zu den Bachpatenschaften sind zu finden in einem Info-Beitrag des LfU unter https://www.youtube.com/watch?v=KNVIm_MMTC8 Pressemitteilung des MKUEM

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