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DFG Trilateral collaboration Deutschland-Israel-Palestine: Wastewater from Olive Oil Mills in Israel and Palestine: Interactions with Soil, Organic Contaminants and Mechanisms of Incorporation into Soil

Das Projekt "DFG Trilateral collaboration Deutschland-Israel-Palestine: Wastewater from Olive Oil Mills in Israel and Palestine: Interactions with Soil, Organic Contaminants and Mechanisms of Incorporation into Soil" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Institut für Umweltwissenschaften.Due to the often practised uncontrolled disposal into the environment, olive oil production wastewater (OPWW) is presently a serious environmental problem in Palestine and Israel. The objectives of this interdisciplinary trilateral research project are (i) to understand the mechanisms of influence of the olive oil production wastewater on soil wettability, water storage, interaction with organic agrochemicals and pollutants; (ii) monitor short-term and long-term effects of OPWW land application in model laboratory and field experiments; (iii) identify the components responsible for unwanted changes in soil properties and (iv) analyse the mechanisms of association of OPWW OM with soil, the interplay between climatic conditions, pH, presence of multivalent cations and the resulting effects of land application. Laboratory incubation experiments, field experiments and new experiments to study heat-induced water repellency will be conducted to identify responsible OPWW compounds and mechanisms of interaction. Samples from field experiments and laboratory experiments are investigated using 3D excitation-emission fluorescence spectroscopy, thermogravimetry-differential thermal analysis-mass spectrometry (TGA-DSC-MS), LC-MS and GC-MS analyses. We will combine thermal decomposition profiles from OPWW and OPWW-treated soils in dependence of the incubation status using TGA-DSC-MS, contact angle measurements, sorption isotherms and the newly developed time dependent sessile drop method (TISED). The resulting process understanding will open a perspective for OPWW wastewater reuse in small-scale and family-scale olive oil production busi-nesses in the Mediterranean area and will further help to comprehend the until now not fully un-ravelled effects of wastewater irrigation on soil water repellency.

ChemInfo informiert zu Aspartam

Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert. Der süßlich schmeckende, geruchlose, weiße Feststoff Aspartam wurde früher als Nutrasweet vermarktet und ist heute direkt unter dem Namen Aspartam oder als E-Nummer E 951 in zahlreichen Inhaltsstofflisten von Lebensmitteln zu finden. Es darf gemäß EU-Verordnung 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) in über 45 verschiedenen Lebensmittelkategorien zum Einsatz kommen. Darunter sind neben den bekannten Light-Softdrinks zum Beispiel Kaugummis, Nahrungsergänzungs­mittel, Fruchtnektare, Frühstücksgetreidekost oder auch würzige Brotaufstriche. Die Höchstmengen werden für jede Lebensmittelkategorie spezifisch festgelegt und können für Aspartam bis zu 6.000 mg/kg Lebensmittel (bei Kleinstsüßigkeiten, die der Erfrischung des Atems dienen) betragen. Außer in Lebensmitteln darf Aspartam auch als Bestandteil kosmetischer Mittel zur Maskierung eingesetzt werden. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist es deutlich wassergefährdend, ist jedoch im Boden und im Wasser biologisch abbaubar. Grundsätzlich giftig ist Aspartam nicht. Der LD50-Wert (tödliche Dosis für 50 % der getesteten Tiere) bei Ratten liegt mit über 5.000 mg/kg Körpergewicht sogar deutlich über dem von Zitronensäure (2.000-3.000 mg/kg), die ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommt. Was bedeutet „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“? Aspartam ist aus zahlreichen Alltagsprodukten nicht wegzudenken. Aufgrund des sehr breiten Einsatzes ist naheliegend, dass unabhängige Institutionen auch mögliche Folgen eines übermäßigen Konsums prüfen. Eine solche Prüfung ist nun durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) der ⁠ WHO ⁠ erfolgt. Das IARC Monographs-Programm identifiziert und bewertet vermeidbare Ursachen von Krebserkrankungen beim Menschen. Neben Chemikalien werden u. a. auch berufliche Expositionen (z. B. durch die Arbeit als Maler oder Malerin) und physikalische oder biologische Einflüsse, wie Sonnenstrahlung und Viren, bewertet. Diese Einflussfaktoren werden in eine von vier Kategorien eingruppiert, die von „krebserzeugend für Menschen“ (Gruppe 1) bis „nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität“ (Gruppe 3) reichen. Damit wird eine Aussage über die mögliche Gefahr getroffen, durch einen Einflussfaktor an Krebs zu erkranken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krebs bei einer bestimmten ⁠ Exposition ⁠ tatsächlich auftritt, wird hingegen nicht ermittelt. In Gruppe 1 (krebserzeugend) fallen beispielsweise Faktoren wie Aktiv- und Passivrauchen, alkoholische Getränke, Feinstaub oder auch Empfängnisverhütungsmittel mit Östrogen und Gestagen. Aspartam wurde nun in die Gruppe 2B einsortiert, die aktuell 324 verschiedene Einflussfaktoren umfasst, welche „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“ sind. Es ist die niedrigste Kategorie, bei der eine mögliche Krebsgefahr vermutet werden kann. Damit steht Aspartam in einer Reihe mit z. B. Nickel, Melamin, Motorabgasen und traditionell eingelegtem asiatischen Gemüse. Für Aspartam wurden außerdem eingeschränkte Belege für das Auftreten einer bestimmten Krebsart gefunden: Leberkrebs. Ein anderes Süßungsmittel, für das ein mögliches Krebsrisiko bereits durch die IARC untersucht wurde, ist Saccharin (E 954). Für dieses gab es zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Belege hinsichtlich einer möglichen Krebsgefahr (Gruppe 3). In Anbetracht der insgesamt 552 Einflussfaktoren, die den Gruppen 1, 2A und 2B insgesamt angehören, ist ein Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen im Alltag nie vollständig ausgeschlossen. Mit der Einschätzung der IARC ist ein überlegter Konsum von Aspartam aber durchaus angeraten. Wer auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln möglichst verzichten möchte, kann Getränke und Speisen zum Beispiel mit frischen oder eingekochten Früchten süßen. ChemInfo Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum ⁠ Stoff ⁠ sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

ChemInfo informiert über Taurin

Im Herbst 2022 ist der Unternehmer Dietrich Mateschitz im Alter von 78 Jahren gestorben. Sein Name ist eng verbunden mit dem Bekanntwerden einer Chemikalie, die heute in zahlreichen Energy-Drinks und anderen Alltagsprodukten zu finden ist: Taurin. Während der Stoff anfangs rechtlich noch wenig Beachtung fand, ist der Zusatz von Taurin mittlerweile für diverse Produkte reglementiert. Taurin ist ein kristallines, farbloses bis weißes Pulver, das mäßig wasserlöslich und in 6 %iger Lösung einen leicht sauren ⁠ pH-Wert ⁠ hat. Der Substanz wird – vor allem in Verbindung mit Koffein - eine vitalisierende Wirkung zugeschrieben. Es ist eine organische Substanz, die neben den häufig in organischen Stoffen vorkommenden Elementen Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff auch ein Schwefelatom enthält. Als Bestandteil von Aminosäure-Infusionslösungen ist es als Arzneimittel-Wirkstoff zugelassen. Anders als gelegentlich behauptet, wird Taurin dafür nicht aus Stieren gewonnen, sondern im Labor synthetisiert. Bei der Arbeit mit reinem Taurin wird das Tragen von Handschuhen und Schutzanzügen empfohlen, da es bei Hautkontakt zu Reizungen kommen kann. Die massive Einnahme des reinen Stoffes kann Übelkeit, Erbrechen sowie eine Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute auslösen. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist Taurin außerdem deutlich wassergefährdend, die tödliche Dosis für Ratten (angegeben als letale Dosis LD 50 ) ist bei oraler Aufnahme mit mehr als 5.000 mg pro kg Körpergewicht aber sehr hoch. In Maßen ist der Verzehr von Taurin als Nahrungsergänzung also möglich und vom Gesetzgeber auch gestattet, seit 2012 steht Taurin auf der Unionsliste der Aromastoffe (Verordnung (EG) Nr. 1334/2008). Im Folgenden gibt es darum einige weitere Anregungen der Gesetzgebung zur Verwendung von Taurin: Energy‑Drinks z. B. dürfen gemäß Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung (kurz: FrSaftErfrischGetrTeeV) bis zu 4.000 mg Taurin pro Liter Getränk enthalten. Bis zu einer Menge von 12 mg pro 100 kcal darf Taurin auch Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zugesetzt werden (Verordnung über diätetische Lebensmittel). Spannend ist außerdem, dass Taurin seit 2015 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Futtermittelzusatzstoffe auch Futtermitteln für Hunde, Katzen, marderartige Raubtiere und fleischfressende Fische zugesetzt werden darf. Wegen seiner Fähigkeit, den pH-Wert zu stabilisieren, ist es außerdem Bestandteil der INCI-Liste der Kosmetikinhaltsstoffe und darf somit Kosmetika zugesetzt werden. In Tabakerzeugnissen ist und bleibt Taurin jedoch verboten, da Substanzen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden, Tabakerzeugnissen grundsätzlich nicht zugesetzt werden dürfen. Wer von der aktivierenden Wirkung des Taurins profitieren möchte, sollte aber dennoch genug Alternativen finden. ChemInfo ist das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Weitere spannende Informationen zu Chemikalien findet man öffentlich und registrierungsfrei unter https://recherche.chemikalieninfo.de/ . Mit der kostenlosen App „Chemie im Alltag“ können Informationen zu Lebensmittelzusatzstoffen oder Kosmetikinhaltsstoffen außerdem jederzeit auch unterwegs abgerufen werden.

COMET K2 Kompetenzzentrum für Tribologie (XTribology)

Das Projekt "COMET K2 Kompetenzzentrum für Tribologie (XTribology)" wird/wurde gefördert durch: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) / Universität für Bodenkultur Wien. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität für Bodenkultur Wien, Department für Agrarbiotechnologie, IFA-Tulln, Institut für Umweltbiotechnologie.Das Institut für Umweltbiotechnologie bietet den Mitgliedern des COMET K2 Kompetenzzentrums die Durchführung von Biotests und die Methodenentwicklung auch für die Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit an. Die während der letzten 14 Jahre aufgebaute Erfahrung kann für die Charakterisierung und zur Beschreibung des Umweltverhaltens von Schmierstoffen genutzt werden. Damit wird eine Risikoabschätzung dieser Produkte und der enthaltenen Substanzen möglich, welches auf Abbau- und Toxizitätsdaten beruht und damit die Anwendung, die unbeabsichtigte Freisetzung und allenfalls die Abfallbehandlung (H14 Kriterium der Europäischen Abfallliste 2000/532/EC) einschließt. Die Ökotoxizität eines Produkts wird mittels eines Sets an Biotests gemessen, in welchem repräsentative Testorganismen enthalten sind. Die dabei erfassten trophischen Ebenen sind: Bakterien (Vibrio fischeri), Algen (Pseudokirchneriella subcapitata, Chlorella sp.), Pilze (werden noch ausgewählt), Wasserflöhe (Daphnia magna), höhere Pflanzen (Lepidium sativum, Lemna minor), Regenwürmer (Eisenia sp. or Dendrobena sp.) und ein noch zu bestimmender Mutagenitätstest. Alle diese Biotests sind standardisiert und im praktischen Einsatz für Feststoffe, für eluierbare Anteile und für wasserlösliche oder wässrige Proben erprobt. Die typischen Messungen umfassen die akute und chronische Toxizität und erfasste Parameter sind im Einzelnen: Stoffwechselaktivität, Wachstum, Gewichtszunahme, Beweglichkeit, Überleben, Reproduktion und Mutagenität. Dosis-Wirkungs-Beziehungen werden für die Darstellung quantitativer Ergebnisse benötigt, um letztlich Endpunkte, wie EC- oder LC-Werte zu berechnen.

Entwicklung eines In-vitro-Testprinzips für die Aktivitätsbestimmung von Botulinumtoxinen zum Ersatz von Tierversuchen

Das Projekt "Entwicklung eines In-vitro-Testprinzips für die Aktivitätsbestimmung von Botulinumtoxinen zum Ersatz von Tierversuchen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Abteilung Veterinärmedizin.Die gesetzlich vorgeschriebene Wirksamkeitsbestimmung der als Arzneimittel und Kosmetika hergestellten Botulinum-Neurotoxine BoNT/A und BoNT/B mittels LD50-Test erfordert jährlich über 600.000 Mäuse. Dieser qualvolle Tierversuch soll ersetzt werden. Wir wollen Assays entwickeln, die den Wirkmechanismus der Toxine (Bindung an Neuronen - Translokation in die Zelle - Spaltung neuronaler Proteine) in vitro abbilden. Botulinum-Neurotoxine wirken nach demselben Prinzip wie das Tetanus-Neurotoxin (TeNT). Wir haben bereits eine In-Vitro-Methode zur Bestimmung von TeNT entwickelt, die aktives Toxin anhand seiner Bindungsfähigkeit und Proteaseaktivität nachweist. Diese Strategie soll nun auf BoNT/A und BoNT/B übertragen werden und als Alternativtest dienen. Hierzu müssen zunächst die in dem Test verwendeten Bindungs- und Substratmoleküle an die Rezeptor- und Proteasespezifitäten der jeweiligen Botulinumtoxine angepasst und die Testbedingungen für jedes Toxin umfassend optimiert werden. Danach soll die Transferierbarkeit der Methode in andere Labore geprüft und ein Vergleich mit dem Tierversuch durchgeführt werden. Schließlich soll zur Validierung der Methode ein europäischer Ringversuch initiiert werden. Nach der Validierung wird eine Aufnahme der Methode in das Europäische Arzneibuch angestrebt, um eine breite Anwendung anstelle der LD50-Tests zu erreichen. Zudem soll geprüft werden, ob sich die Methode auch für weitergehende Anwendungen (z.B. Prüfung von Botulismusimpfstoffen) eignet.

Entwicklung eines BoNT Wirksamkeits-Assays an humanen synaptischen Netzwerken als Alternativmethode zum LD50 Maus Test mittels iPSC-Technologie

Das Projekt "Entwicklung eines BoNT Wirksamkeits-Assays an humanen synaptischen Netzwerken als Alternativmethode zum LD50 Maus Test mittels iPSC-Technologie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Düsseldorf, Institut für Neuro- und Sinnesphysiologie.

Teilprojekt 1: Bestimmung von Baseline-Daten und Grenzwerten für Zeigersubstanzen sowie Validierung der Verfahren^Wachstumskern BioOK - Verbundprojekt 3: Inhaltsstoffanalyse zur Identifizierung von Zeigersubstanzen, Teilprojekt 2: Entwicklung neuer Verfahren zur Bestimmung und Identifizierung von Zeigersubstanzen

Das Projekt "Teilprojekt 1: Bestimmung von Baseline-Daten und Grenzwerten für Zeigersubstanzen sowie Validierung der Verfahren^Wachstumskern BioOK - Verbundprojekt 3: Inhaltsstoffanalyse zur Identifizierung von Zeigersubstanzen, Teilprojekt 2: Entwicklung neuer Verfahren zur Bestimmung und Identifizierung von Zeigersubstanzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Institut für Chemie.Optimierung und Weiterentwicklung der analyischen Methoden zur Identifizierung von Zeigersubstanzen und Ermittlung von Baseline-Daten durch Analytik von isogenen Pflanzen. Vereinfachung des Analysenschemas durch Anpassung der Analyse der transgenen Pflanzen an die identifizierten Zeigersubstanzen und deren festgelegte kritische Konzentrationen. Anaylse von Nicht-GVP (Kartoffel zur Ermittlung der natürlichen Varianz der Inhaltsstoffe mit Hilfe von Kopplungsmethoden (LC/MS, GC/MS, NMR) und daraus Identifizierung von relevanten Zeigersubstanzen an Hand bekannter Schwankungsbreite in den Sorten. Bestimmung von Schwellenwerten, um kritische Konzentrationen der Zeigersubstanzen zu markieren und Übertragung auf transgenes Pflanzenmaterial. Synthese von Referenzmaterialien. Die Methoden werden in enger Abstimmung mit dem Verbundpartner entwickelt und vor Ort für Reihenuntersuchungen etabliert. Durch Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften und Präsentation auf Messen und Tagungen werden sie der Öffentlichkeit vorgestellt, um den Stand der Technik zu definieren.

Untersuchungen zur Wirkamkeit von BT 18765 gegenüber forstschädlichen Blattwespen (Cephalcia abietis, Pristiphora abientina) (ST200)

Das Projekt "Untersuchungen zur Wirkamkeit von BT 18765 gegenüber forstschädlichen Blattwespen (Cephalcia abietis, Pristiphora abientina) (ST200)" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Department für Tierwissenschaften, Lehrstuhl für Tierökologie.Test der Wirksamkeit (LC 50/LC 90, Wirksamkeit in Abhängigkeit vom Larvenstadium) des Bacillus thuringiensis-Stammes PS86Q3 gegen Cephalcia abietis und Pristiphora abietina.

Gutachten zur Eignung von Spezies aus der Familie Culicidae als Testorganismen in längerfristigen Toxizitätstests im Vollzug der Stoffgesetze

Das Projekt "Gutachten zur Eignung von Spezies aus der Familie Culicidae als Testorganismen in längerfristigen Toxizitätstests im Vollzug der Stoffgesetze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH.Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines längerfristigen aquatischen Toxizitätstests unter Laborbedingungen an einer Spezies aus der Familie Culicidae (Stechmücken). Das Vorhaben beinhaltet die Auswahl einer geeigneten Testspezies, die Bestimmung der geeigneten Testbedingungen, Testendpunkte und Validitätskriterien sowie die Bestimmung der Sensitivität des Testverfahrens im Vergleich zu den etablierten OECD-Tests mit Chironomus riparius und Daphnia magna.

Globalansatz zum weiteren Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene zur Umsetzung der 'Neuen EU-Chemikalienpolitik', Teilvorhaben: Entwicklung und Implementierung eines QSAR-Systems zur zuverlässigen Identifizierung von Stoffen mit erhöhter Toxizität

Das Projekt "Globalansatz zum weiteren Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene zur Umsetzung der 'Neuen EU-Chemikalienpolitik', Teilvorhaben: Entwicklung und Implementierung eines QSAR-Systems zur zuverlässigen Identifizierung von Stoffen mit erhöhter Toxizität" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Department ökologische Chemie.A) Problemdarstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Im Rahmen des REACH-Verfahrens sind für mehr als 10000 Stoffe Risikobeurteilungen vorzunehmen. Insbesondere fehlen die zur Abschätzung der aquatischen Toxizität erforderlichen Tests mit Fisch, Daphnie und Alge. Um die große Zahl an derartigen Tests durchrühren zu können, fehlen die entsprechenden Kapazitäten und finanziellen Mittel. Hinzu kommt die Tierschutzproblematik. Es ist daher erforderlich, theoretische Vorhersagemethoden und Extrapolationstechniken als intelligente Hilfsmittel bei der Gefahrenabschätzung einzusetzen. Entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand auf dem Gebiet der quantitativen Struktur/Wirkungsbeziehungsforschung kann die aquatische Toxizität eines Stoffes mit narkotischem Wirkungsmechanismus mit hoher Zuverlässigkeit abgeschätzt werden. Es ist daher wichtig und zielführend, vorhandene QSAR-Techniken zu nutzen, um zuverlässig zwischen Stoffen mit narkotischer Wirkung und solchen Stoffen, die aufgrund spezifischer Wirkungsmechanismen eine erhöhte aquatische Toxizität aufweisen zu unterscheiden. Die letzteren müssen prioritär getestet werden und sind Kandidaten für eine Evaluierung durch die zuständigen Behörden in der EU. Für die übrigen Stoffe mit unspezifischem Wirkungsmechanismus kann eine erste Beurteilung anhand der über QSAR abgeschätzten Wirkungsdaten erfolgen. B) Ziel und Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS oder UBA): Auf der Basis vorhandener QSAR-Modelle soll der Prototyp eines Verfahrens entwickelt werden, welcher es erlaubt, zwischen Stoffen mit einem narkotischen Wirkmechanismus und Stoffen, die aufgrund einer spezifischen Wirkung eine erhöhte aquatische Toxizität aufweisen und daher bevorzugt getestet werden müssen, zu unterscheiden (kostengünstiges Screeningsverfahren).

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