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Nachhaltigkeitsoptimiertes Life Cycle Assessment technologisch hochkomplexer Produkte am Beispiel Automobilbeleuchtung, Teilprojekt: Materialqualifizierung

Nachhaltigkeitsoptimiertes Life Cycle Assessment technologisch hochkomplexer Produkte am Beispiel Automobilbeleuchtung, Teilprojekt: Definition der Anforderung für nachhaltige Komponenten für eine Kreislaufwirtschaft bei Kraftfahrzeugen

Nachhaltigkeitsoptimiertes Life Cycle Assessment technologisch hochkomplexer Produkte am Beispiel Automobilbeleuchtung

Nachhaltigkeitsoptimiertes Life Cycle Assessment technologisch hochkomplexer Produkte am Beispiel Automobilbeleuchtung, Teilprojekt: Simulationsbasierte Entwicklung von Self-Healing-Maßnahmen unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und von Akzeptanzschwellen aus Kundensicht

Nachhaltigkeitsoptimiertes Life Cycle Assessment technologisch hochkomplexer Produkte am Beispiel Automobilbeleuchtung, Teilprojekt: Erarbeitung nachhaltiger Materialkonzepte; Evaluierung, Charakterisierung und Optimierung von Materialeigenschaften

Nachhaltigkeitsoptimiertes Life Cycle Assessment technologisch hochkomplexer Produkte am Beispiel Automobilbeleuchtung, Teilprojekt: Projektmanagement, Anforderungsmanagement, Entwicklung konstruktiver Maßnahmen und Erarbeitung der Übertragbarkeit auf Elektronik

Umrüstung der Gasleuchten in Lichtenrade

Das Maßnahmengebiet befand sich in den Ortsteilen Lichtenrade und Marienfelde (Bezirk Tempelhof-Schöneberg). In diesen Ortsteilen wurden alle Gasaufsatzleuchten umgerüstet. Ausgenommen blieben Standorte, deren Erhalt das Landesdenkmalamt vorgegeben hat. Insgesamt handelte es sich um 1.930 Gasaufsatzleuchten, die im Rahmen des Projektes durch moderne LED-Leuchten ersetzt wurden. Ziel des Vorhabens war eine beträchtliche Reduzierung des jährlichen Energieverbrauches von 4.469 kWh je Gasaufsatzleuchte auf unter 100 kWh je LED-Leuchte. Die CO 2 -Einsparung in Folge der Maßnahme beträgt ca. 2.000 t/a. Diese Bilanzierung ermöglichte eine Förderung des Vorhabens durch das EFRE-Programm der Europäischen Union, wodurch das Land Berlin bis zum Ende des Jahres 2023 noch etwa die Hälfte der Projektkosten erstattet bekam. Die Gesamtkosten des Vorhabens beliefen sich auf rund 15 Mio. Euro. Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin (Projektkennzeichen 1354-B2-E) Das Bauvorhaben wurde im Zeitraum von Herbst 2023 bis Ende 2024 umgesetzt.

Schutz bei sichtbarem Licht

Schutz bei sichtbarem Licht Bei der Betrachtung möglicher Risiken des sichtbaren Lichts stehen die Augen im Vordergrund. Das Warn- und Schutzsystem des Körpers trägt dazu bei, die Augen vor zu viel Licht zu schützen. Auch geeignete Sonnenbrillen können dabei helfen. Licht emittierende Produkte (wie z.B. Lampen und Lampensysteme, Laserpointer) müssen Sicherheitsstandards einhalten. Bei der Betrachtung möglicher Risiken des sichtbaren Lichts stehen die Augen im Vordergrund, vor allem photochemische Wirkungen auf die Netzhaut. Thermische, das heißt durch Erwärmung bedingte Schäden sind zwar ebenfalls möglich, benötigen aber höhere Strahlungsintensitäten. Warn- und Schutzsystem des Körpers Normalerweise wird der Blick in eine (zu) helle Lichtquelle als unangenehm empfunden. Es empfiehlt sich nicht, dieses Gefühl zu ignorieren und bewusst aus kurzem Abstand in eine helle Strahlungsquelle zu schauen. Dies gilt vor allem für Kinder, bei denen die Durchlässigkeit der Augenlinse für sichtbares Licht (und für UV -A-Strahlung) größer ist als bei Erwachsenen. Eine wichtige Schutzfunktion erfüllt die Iris: Sie reguliert den Lichteinfall durch Eng- oder Weitstellung der Pupille und schützt das Auge so vor Überreizung (Hell- oder Dunkeladaptation). Auch unwillkürliche oder absichtliche Reaktionen wie Kopf- und Augenbewegungen können dazu beitragen, die Augen vor zu viel Licht zu schützen. Der Lidschlussreflex Der Lidschlussreflex schützt das Auge vor allem vor Austrocknung und vor Schädigung durch Fremdkörper. Er wird aber ebenfalls durch starken Lichteinfall ausgelöst. Eine im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) durchgeführte Untersuchung zeigte jedoch, dass dieser Reflex nur bei einer Minderheit der Probanden tatsächlich auftrat. Er darf also nicht überschätzt werden. Sonnenbrillen Eine geeignete Sonnenbrille kann die Augen nicht nur vor UV -Strahlung und Blendung schützen, sondern auch den die Netzhaut erreichenden Blaulichtanteil vermindern. Sicherheit von Lampen und Lampensystemen Blaulichtgefährdung Bei der Beurteilung der photobiologischen Sicherheit von Lampen und Lampensystemen steht meist die sogenannte Blaulichtgefährdung im Vordergrund. Unter Blaulichtgefährdung versteht man das Risiko einer photochemischen Schädigung der Netzhaut oder des retinalen Pigmentepithels (RPE) durch energiereiches Licht. Der Hersteller eines Produktes hat zu gewährleisten, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für die Nutzerinnen und Nutzer ungefährlich ist. Bei der Beurteilung der Sicherheit stützt er sich auf Gesetze wie das Produktsicherheitsgesetz und in der Regel – je nach Art des Produktes - auf einschlägige, möglichst spezifische Normen. Gefährdungspotenzial: Aufteilung in 4 Risikogruppen Für die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen gilt die Norm DIN EN 62471. Nach dieser Norm werden Lampen und Lampensysteme vier Risikogruppen zugeordnet. Risikogruppen für Lampen und Lampensysteme Risikogruppe Photobiologische Gefahr 0 (freie Gruppe) Kein Risiko 1 Geringes Risiko 2 Mittleres Risiko 3 Hohes Risiko Für Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen Bei der freien Gruppe (Gruppe 0) besteht kein Risiko. Die Risikogruppen 1, 2 und 3 stehen für steigendes Gefährdungspotenzial. Die genauen Voraussetzungen für die jeweiligen Gruppenzuordnungen sind in der Norm beschrieben. Beurteilt werden Risiken aufgrund von UV -Strahlung, Risiken für die photochemische und thermische Netzhautgefährdung sowie für die Gefahr aufgrund von Infrarotstrahlung. Die meisten für die Allgemeinbeleuchtung eingesetzten Lichtquellen fallen in die sogenannte Freie Gruppe oder in die Risikogruppe 1. Manche lichtemittierenden Dioden ( LED ) können, wie Messungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) zeigen, auch in die Risikogruppe 2 fallen. Es kommt allerdings immer darauf an, ob die pure Leuchtdiode vermessen wird, die Lampe, in der die Diode verbaut ist, oder die fertige Leuchte. Bei der Einordnung in Risikogruppen werden "normale Einschränkungen durch das Verhalten" (Risikogruppe 1) beziehungsweise "Abwendreaktionen" (Risikogruppe 2) vorausgesetzt. Lampen der Risikogruppe 3 stellen sogar für flüchtige oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefahr dar. Die Risikogruppe 3 ist daher für die Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen. Im Rahmen des Ressortforschungsprojekts "Messung und Bewertung für die Allgemeinbevölkerung relevanter optischer Strahlenquellen - Abschätzung von Risiken für das Auge" wurden verschiedene am Markt verfügbare Verbraucherprodukte wie Laserpointer, Fahrrad- oder Taschenlampen und Gartenlaser untersucht. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf eine mögliche Blaulichtgefährdung und auf Blendung gelegt. Unter anderem wurde festgestellt, dass mehrere der untersuchten Fahrradlampen und LED-Taschenlampen gemäß der Norm DIN EN 62471 der Risikogruppe 2 (mittleres Risiko) zuzuordnen sind, ohne mit entsprechenden Sicherheits- bzw. Warnhinweisen versehen zu sein ( Abschlussbericht ). Arbeitsschutz Viele Menschen sind beruflich natürlicher oder künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt. Hier greift das rechtliche Regelwerk des Arbeitsschutzes. So legt zum Beispiel die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ( OStrV ) unter Bezugnahme auf die europäische Richtlinie 2006/25/EG auch für die Wellenlängen des sichtbaren Lichts Grenzwerte für Arbeitnehmer fest, die nicht überschritten werden dürfen. Stand: 07.10.2025

Neubau und Ertüchtigung von Beleuchtungsanlagen im Görlitzer Park

In der Grünanlage Görlitzer Park hat das Land Berlin ein neues Beleuchtungskonzept umgesetzt und im Rahmen des Vorhabens alle bereits bestehenden 75 Beleuchtungsanlagen modernisiert und mit neuen, steuerbaren Leuchten ausgestattet. Zudem sind 43 Lichtpunkte neu entstanden. Die Kosten des Vorhabens beliefen sich auf rund 650.000,00 Euro, die Finanzierung erfolgte aus dem Mitteln des Berliner Sicherheitsgipfels. Mit der neuen Beleuchtung sollen die Hauptwege sowie die Ein-und Ausgänge des Parks gut ausgeleuchtet und damit ein sicheres Gefühl bei der Nutzung in den Abend- und Nachtstunden geschaffen werden. Auf der Basis der Festlegungen des Berliner Sicherheitsgipfels und dem von den Sicherheitsbehörden formulierten Bedarf, wurde das Projekt im Einklang mit dem Charakter der Grünanlage und entsprechend den Belangen des Umwelt- und des Naturschutzes umgesetzt. Deshalb wurden die LED-Leuchten so ausgewählt, dass das Licht gezielt nach unten und so wenig wie möglich in die Vegetation und die Randbereiche der Wege strahlt. Die Leuchten sind im regulären Betrieb gedimmt. So werden die Auswirkungen auf nachtaktive Lebewesen und die Lichtverschmutzung auf ein Mindestmaß reduziert. Auch die Lichtfarbe wurde bewusst so gewählt, dass das Licht wenig attraktiv für diese Arten ist. Trotzdem sind die Wege gleichmäßig und sehr gut beleuchtet. Um auch den Sicherheitsanforderungen nachzukommen, kann die Beleuchtung im gesamten Park bei Bedarf – zum Beispiel bei einem Polizeieinsatz- angepasst werden. Ein Anruf der Sicherheitsbehörden in der Leitstelle der Stromnetz Berlin GmbH genügt, und das Beleuchtungsniveau erhöht sich in Sekunden deutlich. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Diverse bisher unbeleuchtete Bereiche sind mit neuen Lichtpunkten ausgestattet worden, zum Beispiel in der Verlängerung der Ratiborstraße zum mittleren Hauptweg, im Eingangsbereich Skalitzer Straße parallel zur Wiener Straße oder Hochmaste zur Beleuchtung der Görlitzer Brücke. Beleuchtungsanlagen auf bisher bereits beleuchteten Wegen sind durch zusätzliche Lichtpunkte ergänzt worden, zum Beispiel in der Verlängerung der Falckensteinstraße zum mittleren Hauptweg. Alle Leuchten im Park sind jetzt mit einer Steuerung ausgestattet. Diverse Eingangsbereiche außerhalb des Parks werden jetzt besser ausgeleuchtet, Gasleuchten in diesen Bereichen umgerüstet und teilweise mit zusätzlichen Beleuchtungsanlage ergänzt, zum Beispiel im Eingangsbereich Oppelner Straße. Die Planung und die Umsetzung des Vorhabens erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und den Sicherheitsbehörden. Nur unter dieser Voraussetzung war die Planung und Umsetzung innerhalb von 24 Monaten möglich.

Pilotprojekt Hasenheide

Im stark frequentierten Volkspark Hasenheide wurde in einem Berliner Pilotprojekt eine Grünanlage mit intelligenten Leuchten ausgestattet. Den Volkspark Hasenheide beleuchteten zuvor 35 Leuchten, überwiegend aus den 1970er Jahren. Viele der Leuchten waren reparaturbedürftig oder beleuchteten aufgrund ihrer Bauform sowohl die Parkwege als auch die anliegende Natur. Der Park wird von Nord nach Süd von einem Radweg durchzogen, welcher den Graefekiez mit dem Boddinkiez verbindet. Da dieser sehr gut ausgebaut ist, sind hohe Geschwindigkeiten möglich. Auf einem 800m langen Mittelstück fehlte bisher eine Beleuchtung. Gerade auf diesem, vormals unbeleuchteten Zwischenstück, ist der Weg immer wieder von großen Laubbäumen unterbrochen, die zum Teil mitten auf dem Weg wachsen. Im Zuge der dringend notwendigen Beleuchtungsmodernisierung wurde die alte Beleuchtungsanlage im Park grunderneuert und der bisher unbeleuchtete Radweg zusätzlich mit Leuchten ausgestattet. Neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit sollte auch der Schutz nachtaktiver Lebewesen berücksichtigt werden. Um dies zu erreichen, wurde die gesamte Anlage digitalisiert und mit intelligenten Leuchten ausgestattet. Der Radweg wird jetzt dynamisch beleuchtet, die Leuchten reagieren mittels Sensoren auf die Nutzenden des Weges. Das Licht “läuft mit“. Erkennt einer der Sensoren eine sich nähernde Person, so werden die Leuchten in der direkten Umgebung auf ein höheres Beleuchtungsniveau angehoben. In Zeiten ohne Besucherinnen und Besucher im Park wird das Licht auf ein sehr niedriges Niveau abgesenkt. Das Beleuchtungsniveau wird also nur dann angehoben, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Die Beleuchtung der übrigen im Plan gekennzeichneten Wege wurde ebenfalls erneuert und mit modernen LED-Leuchten ausgestattet. Auch diese Leuchten werden in den verkehrsarmen Nachtstunden auf ein niedrigeres Beleuchtungsniveau abgesenkt. Aber hier läuft das Licht nicht mit. Im Rahmen des Bauvorhabens wurden sowohl die Beleuchtungsanlagen als auch das elektrische Versorgungsnetz komplett erneuert. Die Kosten beliefen sich auf rund 800.000 Euro. Die Umsetzung des Vorhabens begann im Sommer 2023 und wurde im Herbst 2024 abgeschlossen.

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