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s/lhbp/LBP/gi

Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von RHK-km 38,420 bis RHK-km 42,460 Ausbaustrecke Herne Ost I -Los 6_ Planänderung der Baustellenzufahrt zur Bladenhorster-Brücke Nr. 363

ID: 1934 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Planänderung zur Schaffung und Optimierung von Baustellenzufahrten für den Neubau der Bladenhorster Brücke im Süd-Ost-Quadranten und im Nord-Ost-Quadranten und Anpassung und Änderung der Ersatzmaßnahme E2 des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) Ort des Vorhabens: Herne Ost Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 29.05.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Münster Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Speeckstraße 1 45711 Datteln Deutschland Homepage: Screening Dokument Dokument 3400P-143.3_0174 Bekanntgabe.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Planänderung zur Optimierung der Baustellenzufahrt für den Neubau der Bladenhor…

GTS Bulletin: SAEU31 EDZW - Surface data (details are described in the abstract)

The SAEU31 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (EU): Europe (The bulletin collects reports from stations: LEMD;MADRID BARAJAS INT ;LROP;HENRI COANDA INT;LYBE;BELGRADE NIKOLA TESLA ;LEVC;VALENCIA ;LDZA;ZAGREB ;LEBL;BARCELONA INT ;LPPT;LISBON PORTELA ;LHBP;BUDAPEST LISTZ FERENC INTL ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)

Westwind Projekierungs GmbH & Co. KG (LG-95, -96 und -99, sowie LG-100 bis -103)

Die Westwind Projekierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errichtet werden: • LG-95: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 18, Flurstück 159 • LG-96: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 18, Flurstück 57 • LG-99: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 20, Flurstück 44/1 • LG-100: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 20, Flurstück 154/76 • LG-101: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 18, Flurstück 153 • LG-102: Stadt Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 9, Flurstück 18 • LG-103: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 18, Flurstück 126/76 Bei den Anlage LG-95, LG-96, LG-99, LG-100, LG-101, LG-102 und LG-103 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs GE 5.3-158 mit einer Nabenhöhe von 161,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 158,0 m und einer Gesamthöhe von 240,0 m sowie einer Leistung von 5,3 MWel. Die Anlagen LG-95, LG-96, LG-99, LG-100, LG-101 und LG-102 sollen laut Antrag in 2021-2022 und die Anlage LG-103 laut Antrag in 2022-2023 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Aussagen zur optisch bedrängenden Wirkung; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung; Zusammenfassenden Prüfbericht zur Standsicherheit.

ABO Wind AG (WEA SJ-07, -08, -09)

Aktenzeichen: 766.0134/15/1.6.2 (SJ-07) 766.0135/15/1.6.2 (SJ-08) 766.0136/15/1.6.2 (SJ-09) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA SJ-07, SJ-08, SJ-09) in Schieder-Schwalenberg Die ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von drei Windenergieanlagen. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • SJ-07: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 2, Flurstück 120 • SJ-08: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 7, Flurstück 4 • SJ-09: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 7, Flurstück 47. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA des Typs Nordex N131/3600 mit einer Nabenhöhe von 134,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 131 m und einer Gesamthöhe von 199,50 m sowie einer Nennleistung von je 3,6 MW, gesamt 10,8 MWel. Die Anlagen sollten laut Antrag im zweiten Quartal 2017 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Damit besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwaltungs-stellen auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens und den bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeits-schutz; Gutachten zur Standorteignung; Prüfberichte zur Typenprüfung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Allgemeinverständliche nichttechnische Zusammenfassung gem. § 16 UVPG; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); weitere artenschutzrechtliche Unterlagen; Bauantrag mit Bauvorlagen; Baugrunderkundung und Gründungs-gutachten; Zusammenfassende Prüfberichte zur Standsicherheit.

Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG (LG-104 und LG-105)

Aktenzeichen: 766.0001/23/1.6.2 (LG-104) 766.0002/23/1.6.2 (LG-105) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-104: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 16, Flurstück 58 • LG-105: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 17, Flurstück 194. Bei den Anlagen LG-104 und LG-105 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160,0 m und einer Gesamthöhe von 240,0 m sowie einer Leistung von 5,56 MWel. Die Anlagen LG-104 und LG-105 sollen laut Antrag im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2010

Veränderungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft führen zu neuen Funktionen und Aufgaben einer Stadt, die im Rahmen der vorhandenen Stadtstrukturen oftmals nicht mehr befriedigend erfüllt werden können. Auch mehr als 20 Jahre nach der Vereinigung der getrennten Stadthälften befindet sich Berlin in einem anhaltenden Prozess der wirtschaftlichen und demografischen Umstrukturierung. Die zu Beginn der 1990er Jahre formulierten und im Flächennutzungsplan Berlin 1994 festgelegten Entwicklungserwartungen (vgl. Text Ausgabe 1995 ) haben sich nur teilweise erfüllt. Dem Ballungsraum Berlin und seinem unmittelbaren Umland wurde bis zum Jahr 2010 ein starker Wachstumsschub vorausgesagt. Die reale Entwicklung hat stattdessen bis Mitte der 2000er Jahre eine leicht sinkende Bevölkerungszahl gezeigt, die erst im Jahr 2010 wieder etwa den Stand von 1991 erreicht hat. Gleichzeitig kam es auch zu einem Rückgang bei den Arbeitsplätzen. Unvorhergesehene Entwicklungen wie sozialräumliche Segregation, Flächenfreisetzungen und Verknappung der finanziellen Ressourcen erfordern neue strategische Überlegungen für die Stadt- und Landschaftsplanung, für die eine Kenntnis der momentanen Flächennutzung unerlässliche Voraussetzung ist. Die Auswirkungen der städtischen Besiedlung auf die Umwelt sind dabei in besonderem Maße von der Art und Intensität der menschlichen Nutzung abhängig. Aus diesem Grunde können die Wirkungen auf die Umwelt aber auch die natur- und stadträumlichen Potentiale eng an Nutzungen und Baustrukturen gekoppelt werden. Die Realnutzungs- und die Stadtstrukturkartierungen des Umweltatlas gehen auf Konzepte und Strategien aus den 1980er Jahren zurück und haben seit dem immer mehr an Bedeutung gewonnen. Von der räumlichen und fachlichen Differenzierung her sind die Kartierungen vor allem für stadtweite übergeordnete Analysen, Modelle und Programme der Umwelt-, Stadt- und Landschaftsplanung von grundlegender Bedeutung. Eine enge inhaltliche Verflechtung der vorliegenden Realnutzungskarten besteht daher zu den Karten zur Stadtstruktur 06.07 und 06.08 des Umweltatlas. Die in den Karten 06.01 und 06.02 abgebildete Realnutzung wird in diesen Karten teilweise weiter differenziert. Besonders für die Flächennutzung Wohnen, die ein breites Spektrum von Stadtstrukturen enthält, ist diese weitere Differenzierung von besonderem Interesse, um verschiedene städtebauliche oder ökologische Indikatoren und Kenngrößen ableiten zu können. Da nicht alle für bestimmte Berechnungen oder Planungen erforderliche Daten vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand vor Ort erhoben werden können, hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Ansatz durchgesetzt, der als stadtstrukturtypologisch bezeichnet werden kann. Dabei werden durch Stichprobenkartierung vor Ort, durch Literaturwerte oder durch gutachterliche Abschätzung Indikatoren abgeleitet und den Kartiereinheiten Kenngrößen zugeordnet. Diese können dann über die flächendeckend vorliegende Kartierung von Nutzung und Stadtstruktur mit für viele Anwendungsfälle hinreichender Genauigkeit auf die gesamte Stadt übertragen werden. Insbesondere für die Aufgaben der Stadt- und Landschaftsplanung sind Informationen zur realen Flächennutzung unentbehrlich. So sind für die Beurteilung des Bedarfs der Bevölkerung an wohnungsnahen Erholungsmöglichkeiten Informationen über die Lage von Wohngebieten und Freiflächen notwendig. Auch können aus dem dichten Nebeneinander bestimmter belastender und sensibler Flächennutzungen wie Gewerbe und Wohnbebauung oder Kleingärten, Hinweise zu bestehenden Konflikten (Lärm- und Luftbelastung, Schadstoffbelastung der Böden) abgeleitet und Lösungsstrategien entwickelt werden. Ebenso wäre die Entwicklung planerischer Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel ohne die differenzierte Kenntnis unterschiedlicher Stadtstrukturen nicht möglich. Letztlich finden die Daten des Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) auch durch ihre Verwendung als Informationsgrundlage für Landschaftspflegerische Begleitpläne, für Umweltberichte im Rahmen der Bauleitplanung sowie für sonstige Umweltverträglichkeitsstudien und -prüfungen Eingang in den Planungsalltag. Die Karten 06.01 und 06.02 ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung Berlins und sind inhaltlich als eine Einheit zu betrachten, die lediglich aus Darstellungsgründen auf zwei Karten abgebildet wird. Methodisch bedingt überlagern sich diese Karten zum Teil. Seit 2010 werden daher zwei weitere Karten zur Verfügung gestellt, in denen die beiden bislang getrennt gehaltenen Informationen zusammengefasst sind und damit flächendeckend die reale Nutzung über alle Nutzungsarten abgebildet wird. Der folgende Text bezieht sich grundsätzlich auf alle Karten, sofern nicht ausdrücklich auf eine der Karten verwiesen wird.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2015

Veränderungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft führen zu neuen Funktionen und Aufgaben einer Stadt. Auch fast drei Jahrzehnte nach der Vereinigung der getrennten Stadthälften befindet sich Berlin in einem anhaltenden Prozess der wirtschaftlichen und demografischen Umstrukturierung. Die zu Beginn der 1990er Jahre formulierten und im Flächennutzungsplan Berlin 1994 beschriebenen Entwicklungserwartungen (vgl. Text Ausgabe 1995 ) hatten sich zunächst nur teilweise erfüllt. Der Metropole Berlin und dem unmittelbaren Umland war bis zum Jahr 2010 ein starker Wachstumsschub vorausgesagt worden. Die reale Entwicklung verlief jedoch entgegengesetzt. Während die unmittelbaren Nachbargemeinden Berlins ab Mitte der 1990er Jahre überwiegend rasch wuchsen, brachte demgegenüber die Bevölkerungsentwicklung Berlins bis Anfang der 2000er Jahre eine leicht sinkende Einwohnerzahl hervor, die erst im Jahr 2010 wieder etwa den Stand von 1991 erreichte. Gleichzeitig kam es auch zu einem Rückgang bei den Arbeitsplätzen. Ab dem Jahr 2005 hat sich in Berlin ein zunächst leichtes Bevölkerungswachstum eingestellt, das sich in den Folgejahren verstetigte und seit 2010 dynamisch entwickelt und aktuell eine jährliche Bevölkerungszunahme von 40.000 bis 50.000 Einwohner umfasst (siehe auch Bevölkerungsprognose Berlin 2018-2030 ). Neue stadträumliche Entwicklungen erfordern angepasste strategische Überlegungen für die Stadt- und Landschaftsplanung, für die eine Kenntnis der momentanen Flächennutzung unerlässliche Voraussetzung ist. Die Auswirkungen städtischer Entwicklungs- und Bauprozesse auf die Umwelt sind dabei in besonderem Maße von der Art und Intensität der konkreten Flächennutzung abhängig. Aus diesem Grunde können die Wirkungen auf die Umwelt, aber auch die natur- und stadträumlichen Potenziale eng an Nutzungen und Baustrukturen gekoppelt werden. Die Realnutzungs- und die Stadtstrukturkartierungen des Umweltatlas gehen auf Konzepte und Strategien aus den 1980er Jahren zurück und haben seitdem immer mehr an Bedeutung gewonnen. Von der räumlichen und fachlichen Differenzierung her sind die Kartierungen vor allem für stadtweite übergeordnete Analysen, Modelle und Programme der Umwelt-, Stadt- und Landschaftsplanung von grundlegender Bedeutung. Eine enge inhaltliche Verflechtung der vorliegenden Realnutzungskarten besteht zu den Karten zur Stadtstruktur 06.07 und 06.08 des Umweltatlas. Die in den Karten 06.01, 06.02, 06.01.1 und 06.02.1 abgebildete Realnutzung wird in diesen Karten teilweise weiter differenziert. Besonders für die Flächennutzung „Wohnen“, die ein breites Spektrum von Stadtstrukturen enthält, ist diese weitere Differenzierung von besonderem Interesse, um verschiedene städtebauliche oder ökologische Indikatoren und Kenngrößen ableiten zu können. Da nicht alle für bestimmte Berechnungen oder Planungen erforderliche Daten vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand vor Ort erhoben werden können, hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Ansatz durchgesetzt, der als stadtstrukturtypologisch bezeichnet werden kann. Dabei werden durch Stichprobenkartierungen vor Ort, durch Literaturwerte oder durch gutachterliche Abschätzung Indikatoren abgeleitet und den Kartiereinheiten Kenngrößen zugeordnet. Diese können dann über die flächendeckend vorliegende Kartierung von Nutzung und Stadtstruktur mit für viele Anwendungsfälle hinreichender Genauigkeit auf die gesamte Stadt übertragen werden. Insbesondere für die Aufgaben der Stadt- und Landschaftsplanung sind Informationen zur realen Flächennutzung unentbehrlich. So sind für die Beurteilung des Bedarfs der Bevölkerung an wohnungsnahen Erholungsmöglichkeiten Informationen über die Lage von Wohngebieten und Freiflächen notwendig. Auch können aus dem dichten Nebeneinander bestimmter belastender und sensibler Flächennutzungen wie Gewerbe in Nachbarschaft zu Wohnbebauung oder Kleingärten Hinweise zu bestehenden Konflikten (Lärm- und Luftbelastung, Schadstoffbelastung der Böden) abgeleitet und Lösungsstrategien entwickelt werden. Ebenso wäre die Entwicklung planerischer Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel ohne die differenzierte Kenntnis unterschiedlicher Stadtstrukturen nicht möglich. Darüber hinaus finden die Daten der Realnutzungskartierung als Teil des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) auch durch ihre Verwendung als Informationsgrundlage für Landschaftspflegerische Begleitpläne, für Umweltberichte im Rahmen der Bauleitplanung sowie für sonstige Umweltverträglichkeitsstudien und -prüfungen Eingang in den Planungsalltag. Die Karten 06.01 und 06.02 ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung Berlins und sind inhaltlich als eine Einheit zu betrachten. Methodisch bedingt überlagern sich diese Karten zum Teil. Seit 2010 werden daher zwei weitere Karten zur Verfügung gestellt, in denen die beiden bislang getrennt gehaltenen Informationen zusammengefasst sind und damit flächendeckend die reale Nutzung über alle Nutzungsarten abgebildet wird. Der folgende Text bezieht sich grundsätzlich auf alle Karten, sofern nicht ausdrücklich auf eine der Karten verwiesen wird.

Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG (WEA LG-106 und LG-107)

Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Lügde. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-106: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 28 und 29 • LG-107: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 82 und 152. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von der ENERCON GmbH, des Typs E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer Leistung von jeweils 5.560 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.

Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-42 und HB-43)

Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Horn-Bad Meinberg. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20 Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die Anlagen sollen laut Antrag im dritten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Hydrogeologisches Gutachten; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; weitere artenschutzrechtliche Unterlagen, FFH-Verträglichkeitsstudien, Untersuchung der visuellen Auswirkungen auf die umliegenden Baudenkmäler, Gutachten zu Risiken durch Eiswurf und Eisfall, Bauantrag mit Bauvorlagen.

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