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Werk Friedrichsort in Kiel – Rückbau von Gleisanlagen

Die Landeshauptstadt (LH) Kiel erwarb zum 01.01.2020 den nördlichen Teil des ehemaligen sog. MaK-Geländes in Kiel-Friedrichsort. Sie überplant die als Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen, die heute mit Hallen, Werkstätten und Bürogebäuden sowie mit Gleisanlagen bebaut sind, um sie einer neuen Nutzung zuzuführen bzw. zu ver-markten. Die Gleisanlagen werden von der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co.KG (100%ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Kiel) betrieben. Die Gleisanlagen auf dem Werksgelände sind über ein Zuführungsgleis an die öffentliche Gleisanlage Holtenau – Friedrichsort angebunden. Die beiden auf dem Werksgelände liegenden Gleisbereiche teilen sich an der Weiche 32: - der östliche Teil fächert sich in eine Gleisharfe zur Halle 56 (Produktions- und Werkhalle für den Bau von Schienenfahrzeugen) auf und ist vom geplanten Rückbau nicht betroffen, - der westliche Teil verläuft in einem engen Gleisbogen zur Schiebebühne vor der Halle 44 (ehemalige Lackiererei) und weist zudem abzweigende Abstellgleise auf, diese Gleisanlagen sollen einschließlich der Schiebebühne zurückgebaut werden. Die Hallengleise sind nicht Gegenstand des Verfahrens.

Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung der Autofabrik der Firma AUDI AG Ingolstadt durch den Aufbau einer neuen PVC (Polyvinylchlorid) Linie 1 in der Lackiererei N56

Die Firma AUDI AG hat mit Schreiben vom 17.03.2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Autofabrik am Standort Ingolstadt durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen PVC-Linie 1 in der Lackiererei Gebäude N56 beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 2, 4 und 5 UVPG in Verbindung mit Nr. 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.

Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung der Autofabrik Ingolstadt durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Decklacklinie 6a in der Lackiererei Gebäude N56

Die Firma AUDI AG hat mit Schreiben vom 02.12.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Autofabrik am Standort Ingolstadt durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Decklacklinie 6a in der Lackiererei Gebäude N56 beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 2, 4 und 5 UVPG in Verbindung mit Nr. 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.

BMW Dingolfing, Werk 2.4, Bau und Betrieb eines Gebäudekomplexes mit Förderbrücke für den Karosserie-Rohbau, Geb. 34.0, 34.1 und 34.2

Die Fa. BMW AG betreibt am Werksstandort 2.40 in Dingolfing eine nach § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 3.24 (Spalte c, Verfahrensart G) der 4. BImSchV genehmigungspflichtige Haupt- Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen mit entsprechend genehmigungspflichtigen Nebeneinrichtungen bzw. Anlagenteilen oder Verfahrensschritten. Als eine der wesentlichen Anlagenteile ist bei der Fahrzeugherstellung – neben dem Presswerk, der Lackiererei und der Montage - der Karosserie-Rohbau zu werten, welcher derzeit im Werk 2.40 in den bestehenden Gebäudekomplexen 30.x und 33.x erfolgt. Im nun westlich dazu geplanten neuen Karosserie-Rohbau-Komplex 34.x, welcher über eine ebenfalls neue Förderbrücke mit dem Anlagenbestand verbunden werden soll, ist die Neuentwicklung von Fahrzeugbaureihen mit zeitgemäßen, anspruchsvollerem Materialmix (5er und 7er –Reihen) in zwei Baustufen vorgesehen. Folgende Komponenten werden genehmigt: Gebäude 34.0: Anlieferbereich CFK-Waschanlage Teilelager Büro, Sozial- und Werkstattbereiche Produktionsbereich mit Fertigungsanlagen Verbindungsbrücke Gebäude 25.8 – Gebäude 34.0 Gebäude 34.1 -Produktionshalle -Logistik-Anlieferhalle -Anlieferbereich, -Teilelager -Produktionsbereich mit Fertigungsanlagen Gebäude 34.2: Büro- und Sozialtrakt

BMW Werk 2.4 Geb. 41.0 Umbau der Basislackzonen der Wasserlacklinien 2 und 3 auf Trockenabscheidung, wesentliche Änderung der Anlage nach Ziffer 3.24 der 4. BImSchV

Im BMW Werk 02.40 am Standort Dingolfing werden Kraftfahrzeuge gefertigt. Wesentlicher Anlagenteil ist hierbei die Lackiererei in den Gebäuden 40.x, 41.0/5 und 42.0. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Energieeinsparung werden Maßnahmen zur Energiereduzierung in der Lackiererei durchgeführt. Bei den Wasserlacklinien 2 und 3 sollen im Bereich der Basislack-Auftragszonen die Nassauswaschsysteme auf ein Trockenabscheidesystem umgestellt werden. Damit ist ein Umluftbetrieb möglich. Der Energiebedarf und die Staubemissionen verringern sich. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: -Demontage der vorhandenen Nassabscheidetechnik im Bereich der Basislack-Auftragsbereiche -Anpassungen der Anlagentechnik für die technische Gebäudeausrüstung (Luftkanäle, Beleuchtung, etc.) -Einbringung und Aufbau der Trockenabscheidetechnik -Anpassungen der bestehenden Abluftführung

Wesentliche Änderung einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer Kapazität von jeweils 100 000 Stück oder mehr je Jahr in 15537 Grünheide (Mark) - Reg.-Nr.: G01423

Die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15537 Grünheide (Mark) in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen wesentlich zu ändern (Az.: G01423). Das Änderungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen durch Erhöhung der jährlichen Produktion von 500 000 auf 1 000 000 Elektrofahrzeuge sowie von Batteriezellen mit einer Speicherkapazität von 50 auf 100 Gigawattstunden pro Jahr. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 8.10.1.1 GE, 8.10.1.2 V, 8.10.2.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V, 8.12.3.1 G, 8.12.3.2 V, 9.1.1.1 G, 9.3.1 G, 9.3.2 V, 9.11.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.1 A, 3.14 A, 8.7.1.2 S, 9.1.1.2 A, 9.3.2 A in Verbindung mit Nummer 13.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben wurden Befreiungen von den Verboten der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, für die Wasserfassungen Neu Zittauer Straße/Hohenbinder Straße für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung von Grundwassermessstellen, - mobile Betankung von Großfahrzeugen, - Errichtung und Betrieb der Betriebseinheit Batteriezellfertigung, - Errichtung von Kühltürmen inklusive der zugehörigen Rohranlagen, - Errichtung und Betrieb von einzelnen Betriebseinheiten der Fahrzeugfertigung, - Lagerung von Klärschlamm, - Betrieb einer Prozesswasserbehandlungsanlage der Gefahrenstufe D, - Erdaufschlüsse, - Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage. Darüber hinaus wurden diverse wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und beim Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde sowie weitere Maßnahmen beantragt: Verfahren - Niederschlagswasserversickerung--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) - Niederschlagswasserversickerung für die Erweiterung der Gigafactory Berlin- Brandenburg--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Niederschlagswasserversickerung für den Baustellenbetrieb--> § 49 WHG - Erstellung von Pfahlgründungen mittels Rammpfählen--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Gruben im Presswerk--> §§ 8 und 9 WHG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Sedimentationsbecken--> §§ 8 und 9 WHG - Zweites 110-kV-Kabel Umspannwerk Freienbrink - Gigafactory „Last Mile 2“--> Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst Änderungen an bestehenden Produktionsgebäuden und Produktionsanlagen sowie die Errichtung weiterer Nebenanlagen, insbesondere: Bauliche Anpassung von Gebäuden und Produktionsanlagen A000 - Versorgungsanlage (A000), A001 - Presswerk (A001), A002 - Gießerei (A002) - Einsatz leistungsstärkerer Schmelzöfen und Warmhalteöfen, - Anpassung der Schornsteinsituation, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A003 - Karosserierohbau (A003) - Erweiterung durch den Einsatz neuer Betriebseinheiten (BE) (unter anderem Instandhaltung, Umschlagsprozesse), - Erweiterung bestehender BE (Transferpresse), - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A004 - Lackiererei (A004) - Wegfall der Lackiergestell-(„Skid-“) und Gitterrostreinigung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A005 - Sitzfertigung (A005) - Prozessseitige Anpassung der Betriebsbeschreibung, A006 - Fertigung Kunststoff (A006) - Anpassung der Prozessführung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Einsatz neuer BE (Instandhaltungsbereich), A007 - Fertigung Batteriepacks (A007) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle (vier Pulvermaterialien), A008 - Fertigung Antrieb (A008) - Veränderung Abluftführung/Schornsteinsituation, - Grundlegende Neuausweisung der BE in der Fertigung Antrieb, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A009 - Endmontage (A009) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Errichtung eines Batteriepacklagerplatzes, A020 - Zellproduktion (A020) - Erhöhung bestehender Material- und Abfalldurchsätze, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Ausweisung von Laborräumen, - Erweiterung der Batteriezellproduktion durch Einsatz neuer BE (unter anderem Binder-Anlieferung, Mischstationen, Helium-Leckagestation, Zellwaschstation, Zellen-Transportsystem), - Anpassung der Prozessführung im Betriebsbereich des Formstanzens, - Anpassung der Abwassertankkonfiguration, A021-01 - Hochregallager Batteriezellfertigung, A021-02 - Ver- und Entsorgungsanlagen Batteriezellproduktion, A000-03 – Prozesswasserrecycling 1: A000-03-01 - Prozesswasserbehandlungsanlage 1 (PBA 1), A000-03-02 – Rückgewinnungsanlage 1 (RGA 1), Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen A107 - Fertigung Batteriepack 2, A108 - Fertigung Antrieb 2, Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen A000-08 - Zentrale Entsorgung für feste Abfälle, A000-08-99 - Temporäres Abfalllager, Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb A000-09 - Kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, A000-10 - Labor für Batteriezelltests, A000-11-01 - Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, A000-11-02 - Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle, A000-22 - Feuerwehrlöschplatz, A000-24 - Lagerhalle Nicht-Produktionsmaterial, A000-25 - Betonmischanlage, A000-26 - Gasflaschenlager, A000-27 - Schrottunterstellplatz, A000-83 - Logistikbüro Logistikfläche Neuwagen, Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen A000-09-05-99 - Temporäres Gefahrstofflager, A000-12 - Temporäres Auslieferungszentrum, A000-13 - Temporäres Betriebsarztzentrum, A000-14 - Temporäre Materialprüfung, A000-15/16/17/18 - Temporäre multifunktionale Zeltsiedlung: A000-15 - Temporäre Logistikzelte für Mehrzweckverpackung 1, 2, 3 und 4, A000-16 - Temporäres Logistikzelt für Nicht-Produktionsmaterial, A000-17 - Temporäres Service Center, A000-18 - Temporäres Logistikzelt 1 und 2, A000-19 - Temporäres Logistikbüro Logistikfläche 1, A000-20 - Temporäre Ausgabe Arbeitskleidung, A000-21 - Temporäres Lager von Lackierträgergestellen (Skid Lager), A000-23 - Temporärer Logistiktunnel für Zellenbelieferung, A000-87 - Temporäre Bürocontainer Logistikfläche Neuwagen, A000-88 - Temporäre Bürocontainer Abfalllager, Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen Logistikflächen, A000-80 - Motorradunterstand, A000-82 - Flutlichtmasten, Temporäre Parkflächen. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage gemäß der beantragten ersten Teilgenehmigung ist in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.

Errichtung und Betrieb einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer Kapazität von jeweils 100 000 Stück oder mehr je Jahr - Reg.-Nr.: G07819

Der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark) wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück 15537 Grünheide (Mark), Tesla Straße 1 in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 20, 22, 24, 31, 37, 38, 315, 317, 319, 322, 329, 339, 394, 400, 415, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 562 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen zu errichten und zu betreiben (Az.: G07819). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer geschätzten jährlichen Produktion von 100 000 Elektrofahrzeugen. Die Anlage wird folgende Produktionsschritte enthalten: Presswerk, Gießerei, Karosserierohbau, Lackiererei, Sitzfertigung, Kunststofffertigung, Fertigung Antrieb, Endmontage sowie Batteriepackfertigung und Batteriezellproduktion. Zusätzlich sind weitere Nebeneinrichtungen vorgesehen, insbesondere eine Abwasserbehandlungsanlage, eine Ver- und Entsorgungsanlage, ein Umspannwerk, ein zentrales Tanklager, ein Gefahrstofflager, ein Logistikbereich, eine Werksfeuerwehr sowie ein Mitarbeiterparkplatz. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 9.1.1.1 G, 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.2 S, 3.14 A, 3.9.1 A, 9.1.1.2 A, 9.3.3 S in Verbindung mit Nummer 13.3.3 S sowie zum Zeitpunkt der Antragsstellung Nummer 17.2.1 X Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben bestand die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 bis § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von der oberen Wasserbehörde des Landes Brandenburg und der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree erteilt.

Wesentliche Änderung einer Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück Juliusturm 14-38 in 13599 Berlin

Die BMW AG plant im BMW Group Werk Berlin, auf dem Grundstück Juliusturm 14-38 in 13599 Berlin, eine neue Lackieranlage für Motorrad-Anbauteile aus Kunststoffen sowie Aluminium in einem neuen Produktionsgebäude zu errichten und zu betreiben. Die neue Lackieranlage soll die Serienlackierumfänge der alten Lackieranlage übernehmen und gleichzeitig Sonderlackierungen und Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden. Nach einer Stabilisierungsphase (ca. 6 Monate Parallelbetrieb) der neuen Lackieranlage ist es geplant, die alte Lackieranlage zurück zu bauen. Die Anlage fällt unter die Nr. 3.14 der Anlage 1 UVPG. Das Vorhaben war damit einer allgemeinen Vorprüfung zu unterziehen.

Neuerrichtung einer LNG Satelliten Anlage (AGCO Hohenmölsen GmbH)

Die AGCO Hohenmölsen GmbH hat im Frühjahr 2022 seinen Standort in Hohenmölsen um ein Logistikzentrum sowie um eine Lackieranlage erweitert. Die in der Lackieranlage eingesetzten Trocknungsanlage sowie eine TNV-Anlage zur Abgasreinigung sollen durch Erdgas betrieben werden. Die Bereitstellung des Erdgases soll durch eine LNG Satelliten Anlage realisiert werden. Dafür wird ein doppelwandiger mit Perlit gefüllter 22t LNG-Tank (ca. 60 m3) oberirdisch liegend aufgestellt.

BMW AG, Werk 2.4, Lackiererei, Umbau der Wasserlacklinie 1 auf Trockenabscheidung

Im Hauptwerk 02.40 zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen wird durch die BMW AG als zentraler Anlagenteil die Lackiererei (Anlage zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung von Lösemitteln) betrieben. Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden Maßnahmen zur Energiereduzierung auch in der Lackiererei ergriffen. Bei der Wasserlacklinie 1 sollen jeweils im Bereich der Klarlack-Auftragszone das vorhandene Nassauswaschsystem gegen ein Trockenabscheidesystem getauscht werden. Des Weiteren sollen die Lösungsmittelemissionen aus dieser Lackauftragszone durch eine elektrisch betriebene Abgasreinigungsanlage reduziert werden. Somit ist ein Umluftbetrieb in diesen Applikationszonen möglich. Dies führt zu einer Senkung des Energiebedarfes, der Staub- und Lösemittelemissionen. Die Lackiertechnik sowie die eingesetzten Lacke und Reinigungsmittel bleiben unverändert. Bauliche Veränderungen erfolgen nicht.

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