Rheinland-Pfalz hat am 2. August 2005 ein eigenständiges Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) erhalten. In diesem wird der Aufbau und Inhalt des rheinland-pfälzischen Bodeninformationssystems (BIS RP) beschrieben. Des Weiteren ist die Ausweisung von Bodenschutz- und Bodenbelastungsgebieten vorgesehen. Mit diesen Gebietsausweisungen sind auch Bestimmungen von dort durchzuführenden, gebietsbezogenen Maßnahmen verbunden. Die Broschüre <a href='https://www.edoweb-rlp.de/resource/edoweb%3A4369759' target='_blank'>Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Rheinland-Pfalz</a> liefert primär Basisinformationen zu natürlichen Funktionen, Archivfunktionen sowie der landwirtschaftlichen Nutzungsfunktion des Bodens. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bodenfunktionen können der Broschüre <a href='https://www.edoweb-rlp.de/resource/edoweb%3A4369759' target='_blank'>Broschuere-Schutzwuerdige-und-schutzbeduerftige-Boeden</a> entnommen werden. Um den Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Böden in Rheinland-Pfalz zu erfassen, wurde auf einfach handhabbare und allgemein anerkannte Methoden zur Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen zurückgegriffen. Es sollten dabei vorrangig besonders schutzwürdige Böden herausgefiltert werden, die vor einer weiteren Degradation und Zerstörung bewahrt werden sollen.
Automatisiert erstelle Pufferfläche von 500m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel. Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt. Erläuterung Legende: - abgeschlossen: bei derzeitiger Nutzung der Fläche besteht kein Handlungsbedarf - gestrichen: Altlastenverdacht nicht gegeben (Falschmeldung) - nein: Altlastenverdacht nicht bestätigt - Verdachtsfläche: Altlastenverdacht besteht - Altlast: nachgewiesene und sanierungsbedürftige Verunreinigungen
Automatisiert erstelle Pufferfläche von 100m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Das Bodenschutzrecht soll aufgrund der Erkenntnisse der vergangenen Jahre bei dessen Umsetzung insbesondere in Bezug auf die bodenschutzrechtliche Vorsorge und den nicht-stofflichen Bodenschutz und neuer Herausforderungen wie dem Klimaschutz und Klimaanpassung oder neuen Schadstoffen kritisch betrachtet und gestärkt werden. Dazu bedarf es unter anderem einer systematischen Analyse des bestehenden Bodenschutzregimes, d.h. des Bundesbodenschutzgesetzes, der anderweitigen Bundesfachgesetze, des untergesetzlichen Regelwerkes sowie der Landesbodenschutzgesetze und weiterer spezifischer Länderregelungen. Weiterhin sind anhand der bestehenden oder zu erwartenden Herausforderungen für den Boden und einer effektiven Vorsorge Zielvorgaben Fortentwicklungsperspektiven herauszuarbeiten und zu konkretisieren. Dabei sollten unter anderem geprüft werden: - die rechtliche Verankerung fachlicher Standards-Beitrag zur Umsetzung 'land degradation neutrality' - eine Einvernehmensregelung für einige besonders relevante Fallkonstellationen - ein bodenschutzrechtlicher Zulassungstatbestand - die Verknüpfung des Zulassungstatbestands mit einer Minimierungspflicht und mit einer Kompensationspflicht - die Möglichkeit von Vorsorgeanordnungen oder andere ordnungsrechtliche Maßnahmen, in gewichtigen Fällen, in denen aus fachlichen Gründen derzeit eine Quantifizierung einer Schadwirkung nicht möglich ist - inwieweit ist das Bodenverkehrsrecht ggf. für einen effektiven Bodenschutz fortzuschreiben - Aktualisierung der Anforderungen an Bodenmonitoring und Datenaustausch zwischen Bund und Ländern. Dabei sind europäische und ggf. internationale Zielvorgaben in Ansatz zu bringen. Beispielsweise sollen die auf nationaler und auf EU-Ebene momentan verstärkt angestoßenen Strategien (z.B. Agenda 2030, Europäischer Grüner Deal und den daraus erwachsenen Strategien) einbezogen werden. Die Vorschläge sind im Rahmen von mehreren Fachgesprächen mit Expert*innen zu diskutieren und fortzuschreiben.
Im Landesbodenschutzgesetz Baden-Württemberg ist festgehalten: „Bei den Bodenschutz- und Altlastenbehörden wird eine Bewertungskommission gebildet. …“ Doch was genau bewertet sie und welche Bedeutung hat die Kommission für den Schutz der Umwelt? Beginnen wir mit dem eigentlichen Gegenstand der Kommission: den Altlasten! Unser heutiger Wohlstand beruht auf 150 Jahren industrieller Produktion und Gewerbe – doch die wirtschaftliche Entwicklung hat auch ihre Schattenseiten. In der Vergangenheit wurde allzu oft sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen umgegangen: Lösungsmittel aus der Metallverarbeitung, Wäschereien und anderen Industriezweigen wurden achtlos weggeschüttet oder gelangten bei Betriebsunfällen in die Umwelt. Auf die gleiche Weise gelangten Benzin und Mineralöle aus ehemaligen Tankstellen in den Boden und von dort in das Grundwasser. Auch unter alten Gaswerken, heute weitgehend längst abgerissen, finden sich Teeröle und andere Kohlenwasserstoffe im Boden und Grundwasser. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom sind im Untergrund alter Industriestandorte immer wieder anzutreffen. Böden sind an diesen Orten ein Archiv der Industriegeschichte – und unsere heutigen Altlasten. Ein typischer Standort ehemaliger Industrie mit Altlastenrelevanz (Foto: Harry Hohl, LUBW) Altlasten sind höchst verschieden – jede von Ihnen ist in gewisser Weise einzigartig hinsichtlich ihrer Entstehung, Schadstoffe, Geologie und Grundwasserbeschaffenheit. Deswegen erfordert auch jede Altlast eine individuelle Betrachtung und ein einzelfallbezogenes Vorgehen. Auch wenn Altlasten oftmals im Untergrund verborgen liegen, so kann von ihnen eine Gefahr für Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen ausgehen. Diese möglichen Gefahren zu erkennen, einzuschätzen und abzuwehren ist Aufgabe der 44 Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise im Land. Bei dieser wichtigen Aufgabe werden sie von der Altlastenbewertungskommission unter Mitwirkung der LUBW regelmäßig beraten und unterstützt. Die Altlastenbewertungskommission Baden-Württembergs existiert seit 1987 und ist deutschlandweit einmalig. Sie tritt auf Einladung der Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Stadt- und Landkreise zusammen und unterstützt diese in ihrer Vollzugsarbeit. Weitere Mitglieder der Bewertungskommission sind Vertretende der LUBW, des Landesamtes für Geologie (LGRB) und der zuständigen Regierungspräsidien. Unterstützt werden sie dabei von unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, die den jeweiligen Fall bearbeitet haben und ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Die Kommission hat unter anderem Kompetenzen im Bereich Bodenkunde, Altlastentechnik und Hydrogeologie. Damit gibt sie Empfehlungen für technische Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zu Sanierungsmaßnahmen und Sanierungszielen. Umspundeter Bereich von mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastetem Grundwasser (Foto: Harry Hohl, LUBW) In der Arbeitsweise hat sich das stufenweise standardisierte Vorgehen des Landes Baden-Württemberg bewährt: Zunächst klären die Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Altlast für eine Fläche mit verdächtiger Nutzungshistorie besteht. Dieser Verdacht kann beispielsweise wegfallen, wenn auf der Fläche keine umweltgefährdende Stoffe verwendet oder gelagert wurden. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, folgt die „orientierende Untersuchung“. Hier wird geklärt, ob sich ein hinreichender Gefahrenverdacht bestätigt. Oftmals sind keine weiteren Untersuchungen für die Flächen erforderlich, wenn sich der Anfangsverdacht auf Altlasten nicht bestätigten lässt. Diese Fälle werden als A-Fälle, für „Ausgeschieden“ aus der Bearbeitung, bewertet. Häufig werden zwar Schadstoffe in Boden und Grundwasser gefunden, sind aber in so kleinen Mengen vorhanden oder so fest im Boden fixiert, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Diese Fälle werden dann zu den sogenannten B-Fällen, für „Belassen“ im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Bei Umnutzungen der Fläche kann dann rechtzeitig reagiert werden. Bestätigt sich der Anfangsverdacht einer schädlichen Altlast, empfiehlt die Bewertungskommission in den meisten Fällen eine Detailuntersuchung. In dieser sollen räumliches Ausmaß und Risiko der Altlast für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen genauer bestimmt werden. Hat die Detailuntersuchung geklärt wie groß der mögliche Schaden der Altlast für Umwelt oder Mensch ist, werden angepasste Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies kann von der Sicherung der Altlast bis hin zu komplexen Dekontaminationen mit neuartigen Technologien reichen. Eine Art zur Sicherung kann sein, den belasteten Bereich mit Spundwänden zu umschließen. Damit wird die Altlast vom Grundwasser abgeschnitten und kann dieses nicht mehr belasten. Verunreinigungen des Grundwassers werden häufig auch mittels „Pump-and-Treat“ gesichert und saniert. Dabei wird das Grundwasser nach oben gepumpt und über geeignete Filter gereinigt. Bis das Grundwasser auf diese Weise gesäubert ist, können allerdings Jahrzehnte vergehen. Beispiel einer Sanierung mittels Bodenluftabsaugung (Foto: Harry Hohl, LUBW) Deutlich schneller, aber auch teurer, sind Aushubsanierungen. Dabei wird der belastete Boden entfernt und danach auf eine Sondermülldeponie gebracht oder verbrannt. Neben diesen Methoden gibt es aber auch eine Vielzahl anderer Sanierungsverfahren, um die Gefahr durch Altlasten zu minimieren. Aushubsanierung von mit Teerölen belastetem Boden (Foto: Harry Hohl, LUBW) Die Altlastenbewertungskommission wägt ab, welches technische Verfahren sich am besten für den Standort eignet und ob es mit verhältnismäßigem Aufwand die Altlast beseitigen oder sichern kann. Ist eine Altlast saniert oder gesichert, geht von ihr keine Gefahr mehr aus. Die Fläche kann dann wieder genutzt werden, beispielsweise für Wohnungen, für Gewerbe, Industrie und Handel – aber auch neue Sport- und Freizeitflächen können entstehen. Altlasten sind unser industriell-/gewerbliches Erbe und können für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen – doch sind sie mit geeigneten Technologien beherrschbar. Die Arbeit der Bodenschutz- und Altlastenbehörden und Gremien wie der Altlastenbewertungskommission ermöglichen dabei einen landeseinheitlichen und systematischen Umgang mit Altlasten – von der Erkundung über die Bewertung hin zur Sanierung und Nachnutzung. Näheres zur Altlastenbearbeitung und statistische Kennzahlen zu Altlasten finden Sie in der jährlich erscheinenden Altlastenstatistik
Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird die nutzbare Feldkapazität bis 1m Tiefe in 5 Klassen abgebildet. Die nutzbare Feldkapazität ist ein Maß dafür, wieviel von Kulturpflanzen nutzbares Wasser ein Boden dauerhaft gegen die Schwerkraft halten kann. Durch Bezug auf 1m Bodentiefe ergibt sich die nutzbare Feldkapazität bis 1m unter Geländeoberfläche. Die Maßeinheit ist mm. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf Corine-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert. Die FK1m ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. dazu zählen die Bodenart, die Lagerungsdichte, der Humusgehalt, und die Nutzung. Die in der Karte dargestellte Mindestflächengröße beträgt 1,5 ha.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN Leitfaden Altlasten auf KonversionsLiegenschaften Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz www.mueef.rlp.de Erstellt durch eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern aus: ■■ Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten: Dr. Alexandra Christ, Dr. Peter Delorme, Uta Freudenberger, Alexander Roth ■■ Landesamt für Umwelt: Winfried Vogt, Dr. Gerhard Schmiedel ■■ Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord: Wolfgang Bakesch, Anna Kirchner, Alfred Grunenberg ■■ Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd: Dr. Peter Jäger, Markus Roth, Andreas Gappa, Patricia Koch, Jörn Tonnius ■■ Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA, Zentrales Kontaminationsmanagement: Regina Herrmann Gestaltung: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt © Mai 2020 Bildrechte: Wikipedia, Foto Sgt. Paul Tubridy, USAF (Titelbild); RSK Alenco GmbH (Bild S. 9, 18, 25, 26, 28, 29, 30, 36, 37); Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier (Bild S. 33 und 34); pixabay (Bild S. 10, 15, 22, 24, 35); SGD Süd (Bild S. 39, 40, 41) ; Zweckverband Flugplatz Bitburg (Bild S. 41); Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Schemata und Graphiken) Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Inhalt Vorwort6 Einführung8 Teil I Das KoAG-Verfahren im bodenschutzrechtlichen Vollzug10 Struktur und Zuständigkeiten Beteiligte Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben Ablauf der Altlastenbearbeitung Priorisierung11 12 14 16 20 Verbindlichkeit der KoAG-Protokolle Rechtliche Einbindung des KoAG-Verfahrens Formale Zustimmung der Beteiligten21 21 21 Abschluss des KoAG-Verfahrens Protokoll der abschließenden KoAG-Sitzung Abschlussdokumentation21 22 22 Erhebbare Verwaltungsgebühren23 Schadensregulierungsstellen des Bundes / Claim-Anmeldung Zuständigkeit Formelle Rahmenbedingungen23 23 23 Exkurs: KoAG-Verfahren bei Flächen, die bereits an Dritte veräuSSert wurden25 Teil II Entwicklung von Konversionsliegenschaften in der Praxis Hilfestellung für Planungsträger und Investoren26 An der Schnittstelle zur Bauleitplanung bzw. Baugenehmigung Umgang mit Altlasten im Rahmen der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren Dekontamination vs. Sicherung – Die Konsequenzen Entwässerung und Versickerung27 27 30 31 LEITFADEN Altlasten auf Konversionsliegenschaften 3 4 An der Schnittstelle zur Flächenfreimachung von Konversionsliegenschaften Auskünfte aus dem Bodenschutzkataster Umgang mit bisher unbekannten Schadstoffen Kampfmittelproblematik Rückbau von Gebäuden/Probleme im Bestand Abfallrechtliche Aspekte im Untergrund Naturschutzrechtliche Aspekte Beteiligung der Öffentlichkeit Fragen der Verkehrssicherung32 32 32 33 34 35 37 38 38 Beispiele für erfolgreiche Konversionsprojekte Husterhöh-Kaserne in Pirmasens Holtzendorff-Kaserne – PRE-Park in Kaiserslautern US Militärflugplatz Bitburg Ehemaliges US Depot Nahbollenbach, Idar-Oberstein39 39 40 40 41 Begriffsbestimmungen44 Literaturverzeichnis 47 LEITFADEN Altlasten auf Konversionsliegenschaften Abkürzungen ABB Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz ALA Altlast AVV Abfallverzeichnis-Verordnung BauGB Baugesetzbuch BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BGB Bürgerliches Gesetzbuch BIS-BoKat Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz, Fachmodul Bodenschutzkataster BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImAG Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BMF Bundesministerium der Finanzen BMUB ehemaliges Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMVBS ehemaliges Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMI Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat BMVg Bundesministerium der Verteidigung BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BWS Bewertungsstufe DU Detailuntersuchung HE Historische Erkundung HGB Handelsgesetzbuch KoAG Konversionsaltlasten-Arbeitsgruppen KF Kontaminierte Flächen KVF Kontaminationsverdächtige Flächen LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LBB Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz LBodSchG Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz LfU Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz LGebG Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz LTranspG Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz LWG Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz NSG Naturschutzgebiet NTS NATO-Truppenstatut OU Orientierende Untersuchung PFC Per- und polyfluorierte Chemikalien SBV Schädliche Bodenveränderung SGD Struktur- und Genehmigungsdirektion Rheinland-Pfalz SRB Schadensregulierungsstelle des Bundes WHG Wasserhaushaltsgesetz WiVwGebV Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz LEITFADEN Altlasten auf Konversionsliegenschaften 5
Der Geologische Dienst NRW vertreibt eine ständig wachsende Reihe von themenspezifischen geowissenschaftlichen Datenauswertungen auf CD-ROM. Alle diese digitalen Auskunftssysteme und Karten sind benutzerfreundlich auf IBM-kompatiblen Standardrechnern mit Microsoft-WINDOWS-Betriebssystem einzusetzen. Zu den zahlreichen Funktionen der interaktiven Karten gehören unter anderem: - Auswahl diverser Layer, wie z. B. Topografie, Blattschnitte amtlicher topografischer Kartenwerke, Grenzen von Naturraumeinheiten - Selektion von geowissenschaftlichen Einheiten - Anzeigen von geografischen, Gauß-Krüger- und UTM-Koordinaten - blattschnittfreies Scrollen, stufenloses Zoomen, Lupe - Drucken von Kartenausschnitten Beim Geologischen Dienst NRW sind zum Themenbereich "Boden" folgende CD-ROM erhältlich: Schutzwürdige Böden/Oberflächennahe Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen. 1998 (vergriffen) Diese CD-ROM liefert mit zwei verschiedenen Karten eine fundierte Datenbasis zur Abwägung unterschiedlicher Nutzungsansprüche, denen das Schutzgut "Boden" wie das Wirtschaftsgut "Rohstoff" ausgesetzt ist. Die Karte der schutzwürdigen Böden in Nordrhein-Westfalen (Ausgangsmaßstab 1 : 50 000) unterscheidet: - Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten - Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit - Böden, die wegen ihrer Seltenheit oder Merkmalsausprägung schutzwürdig sind Auskunftssystem BK 50 - Karte der schutzwürdigen Böden. 2. überarb. Aufl. 2004 Die CD-ROM Auskunftssystem Bodenkarte im Maßstab 1 : 50 000 enthält Auswertungen zur Schutzwürdigkeit von Böden auf der Grundlage der landesweit flächendeckend vorliegenden Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50 000 im Vektor-Datenformat für folgende drei Kategorien: - Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (z. B. Böden aus Vulkaniten) - Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte wie Moore oder Felsböden) - Regelungs- und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit (Böden mit hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe wie z. B. Kolluvisole) Daneben enthält die CD-ROM: - alle Standardauswertungen mit kartografischer Ausgestaltung - eine kurze Methodenbeschreibung zu jeder Auswertung - einen Legendenauszug zu jeder einzelnen der über 7 500 Bodeneinheiten der BK 50 - die amtliche Topografie der TK 50 - das von der CD-ROM automatisch startende PIA VIEW zur grafischen Darstellung der Bodenkarten in Maßstäben zwischen 1 : 15 000 und 1 : 75 000 sowie erläuternde Texte und Produktinformationen Die CD-ROM bietet einen vollständigen Überblick über die Böden in NRW, ihre wesentlichen Eigenschaften und ihre Schutzwürdigkeit, die nach Bundes- und Landes-Bodenschutzgesetz im Zuge von Planungen und bei bodenrelevanten Maßnahmen berücksichtigt werden muss. ISBN 3-86029-709-0 Auskunftssystem Mechanische Belastbarkeit der Böden in NRW. 2003 Die Auswertung zur mechanischen Belastbarkeit von Böden auf der Grundlage der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50 000 sowie der Vornorm DIN 19 688 (Bodenfeuchtestufe "sehr feucht") weist für den Einsatz schweren landwirtschaftlichen Geräts Flächen aus, die nicht, häufig nur eingeschränkt oder weitgehend uneingeschränkt zu befahren sind. Ein wesentlicher Parameter hierbei ist die Beurteilung der Vorbelastung der Böden, die u. a. durch den Humusgehalt sowie den Grundwasser- und Staunässe-Einfluss bestimmt wird. Die Einschränkung der Befahrbarkeit hängt ganz wesentlich auch von der Witterung, Vegetation und Wasserleitfähigkeit des Oberbodens und damit vom standörtlichen Abtrocknungsverhalten ab. PIA VIEW ist ein eigenständiges Auskunftssystem zur Darstellung und Abfrage umfangreicher thematischer Kartenwerke, sofern deren Geometriedaten im Vektorformat und deren Sachdaten in einer zweidimensionalen Tabelle vorliegen. Das Auskunftssystem bietet ein Kartenfenster und als zweites Fenster die Sicht auf die Tabelle der Sachdaten. Die Karte lässt maßstabsbedingt keine Darstellung lokaler Besonderheiten zu und dient daher gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 29.06.2000 (IV C 3 - 342-02-07) vorrangig als Grundlage zur Eingrenzung von Problemschwerpunkten für die Beratung zur "Guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft" nach § 17 BBodSchG. ISBN 3-86029-705-8 Böden am Niederrhein - Entstehung, Eigenschaften, Verbreitung, Nutzung und Schutz. 2005 Die Neuerscheinung fasst die Ergebnisse jahrzehntelanger Bodenkartierung in einer regionalen Übersicht zusammen. Dazu werden die Böden mit zunehmendem Detaillierungsgrad (Bodengroßlandschaften, Bodenlandschaften, Leitbodengesellschaften) in zahlreichen Karten, Abbildungen und Begleittexten nach formal-einheitlichem Muster beschrieben. Themenschwerpunkte sind die Bodenbildung in Abhängigkeit von Ausgangsgestein und Klima sowie die Veränderung der Böden unter der Einwirkung des Menschen (Bodennutzung, Siedlungsgeschichte). Auswertekarten zu Bodenkennwerten sowie Aspekte der Bodenbelastung und des Bodenschutzes besitzen besondere Aktualität. Ein bodenkundliches Glossar und weitere Informationen runden diese CD-ROM ab. ISBN 3-86029-711-2 Karte der Erosions- und Verschlämmungsgefährdung der Böden in Nordrhein-Westfalen. 2000 Die Karte ist vom Geologischen Dienst NRW als Fachbeitrag zum Bodenschutz erarbeitet worden. Sie stellt eine nach einheitlichen Kriterien landesweit durchgeführte Beurteilung der natürlichen Standortbedingungen hinsichtlich Erosions- und Verschlämmungsgefährdung der Böden dar. Beim Vorgang der Verschlämmung werden Bodenaggregate durch Wasser zerteilt, es kann zu Umlagerungs- und Sedimentationsprozessen kommen. Die Erosion von Bodenmaterial durch Wasser findet dagegen in Form von Massenverlagerung in Hanglage statt. Gefährdet sind insbesondere strukturlabile schluffige und feinsandige Böden, deren humus- und nährstoffreiche Bodenkrume zuerst abgetragen wird, was zu einer Verringerung ihrer Fruchtbarkeit führt. Grundlagen der Karte sind - das Informationssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50 000, das die bodenkundlichen Fachdaten flächendeckend digital vorhält - das digitale Geländemodell DGM 25 zur Berechnung der Flächenneigungen - die Auswertung von Niederschlagszeitreihen von mehr als 300 Niederschlagsmessstellen Innerhalb der Karte werden folgende Gefährdungsstufen unterschieden: - mittlere, hohe und sehr hohe Erosionsgefährdung - hohe und sehr hohe Verschlämmungsgefährdung Die Karte liefert sinnvolle und miteinander vergleichbare Ergebnisse bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Flächen und einer mittleren Schlaglänge. Für folgende Einsatzgebiete ist die Karte hilfreich: - landesweite Information zur Erosions- und Verschlämmungsgefährdung der Böden - Boden- und Gewässerschutz - Regionalisierung und Dimensionierung von Erosionsschutzprogrammen - landwirtschaftliche Beratung und Schulung - Agrarstrukturplanung - Auswahl von Ausgleichsflächen bei UVP-relevanten Planungen - Ausweisung von Bodenerosionsgefährdungsgebieten - Flurbereinigung - Vorfluterausbau: Berechnung des Feststoffeintrags in fließende und stehende Gewässer - Straßenbau: Dimensionierung von Gräben und Böschungen - landwirtschaftliche Beratung im Einzelfall ISBN 3-86029-701-5
Rheinland-Pfalz hat am 2. August 2005 ein eigenständiges Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) erhalten. In diesem wird der Aufbau und Inhalt des rheinland-pfälzischen Bodeninformationssystems (BIS RP) beschrieben. Des Weiteren ist die Ausweisung von Bodenschutz- und Bodenbelastungsgebieten vorgesehen. Mit diesen Gebietsausweisungen sind auch Bestimmungen von dort durchzuführenden, gebietsbezogenen Maßnahmen verbunden. Die Broschüre <a href='https://www.edoweb-rlp.de/resource/edoweb%3A4369759' target='_blank'>Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Rheinland-Pfalz</a> liefert primär Basisinformationen zu natürlichen Funktionen, Archivfunktionen sowie der landwirtschaftlichen Nutzungsfunktion des Bodens. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bodenfunktionen können der Broschüre <a href='https://www.edoweb-rlp.de/resource/edoweb%3A4369759' target='_blank'>Broschuere-Schutzwuerdige-und-schutzbeduerftige-Boeden</a> entnommen werden. Um den Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Böden in Rheinland-Pfalz zu erfassen, wurde auf einfach handhabbare und allgemein anerkannte Methoden zur Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen zurückgegriffen. Es sollten dabei vorrangig besonders schutzwürdige Böden herausgefiltert werden, die vor einer weiteren Degradation und Zerstörung bewahrt werden sollen.
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Boden | 30 |
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