Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Kostenfreier INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Bodennutzung für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten der Landesentwicklungsplanung abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Der Landesentwicklungsplan stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele festgelegt, die für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt eine hohe Priorität aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2010 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011 trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt 1999 ab. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind im Landesentwicklungsplan in beschreibender und, soweit möglich, auch durch kartographische Darstellung (Zeichnerische Darstellung) festgelegt.
Dieser kostenfreie Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bodennutzung aus den Daten der Landesentwicklungsplanung umgesetzte Daten bereit. Der Landesentwicklungsplan stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele festgelegt, die für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt eine hohe Priorität aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2010 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011 trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt 1999 ab.
GIS-Datenserie, die der Zeichnerischen Darstellung des Landesentwicklungsplan 2010 (LEP 2010) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde liegt. Der Landesentwicklungsplan stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele festgelegt, die für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt eine hohe Priorität aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2010 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011 trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt 1999 ab. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind im Landesentwicklungsplan in beschreibender und, soweit möglich, auch durch kartographische Darstellung (Zeichnerische Darstellung) festgelegt.
Der Landesentwicklungsplan stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele festgelegt, die für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt eine hohe Priorität aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2010 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011 trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt 1999 ab.
WMS für die Geodaten, die der Zeichnerischen Darstellung des Landesentwicklungsplans 2010 des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde liegen. Der Landesentwicklungsplan stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele festgelegt, die für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt eine hohe Priorität aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2010 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011 trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt 1999 ab.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Ressorteinrichtungen des Bundes und der Länder im Bereich Forstwirtschaft und Naturschutz stellt Thesen zur Entwicklung eines nationalen Biodiversitätsmonitorings im Wald vor. Ziel des Monitorings ist es, umfassende, repräsentative Informationen zur biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands, zu den sie prägenden Einflussfaktoren ("Treibern") und zu deren Wirkungsweisen zu erfassen. Dabei stehen die Wechselwirkungen von Waldmanagement und Umweltfaktoren in Hinblick auf die Waldbiodiversität besonders im Fokus. Die gewonnenen Daten und Informationen sollen wichtige Grundlagen für ein biodiversitätsorientiertes, adaptives Waldmanagement liefern, die Wald- und Naturschutzpolitik des Bundes und der Länder unterstützen sowie nationale und internationale Berichterstattungspflichten abdecken. Schnittstellen zu anderen Monitoringprogrammen außerhalb des Waldes sollen den Anschluss an eine landnutzungsübergreifende Erfassung in größeren Raumeinheiten (Landschaften, Regionen) ermöglichen. Die Komplexität und der Aufwand des Monitorings erfordern eine Arbeits- und Aufgabenteilung vieler unterschiedlicher Akteure aus Wissenschaft, Verwaltung, Forst-wirtschaft und Naturschutz auf Bundes- und Landesebene. Ein Konzept-entwurf soll in einem erweiterten Kreis von Expertinnen, Experten und weiteren Akteuren diskutiert sowie schließlich als finaler Entwurf der Politik zur Entscheidung über eine Umsetzung vorgelegt werden.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Finale Messdaten zur Stickstoffdioxid-Belastung belegen Rückgang Das Umweltbundesamt hat die finalen Daten für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahr 2019 vorgelegt. Demnach überschritten im vergangenen Jahr die NO2-Konzentrationen nur noch in 25 Städten den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Vorjahr waren es noch 57 Städte. Die ersten Daten für 2020 zeigen schon jetzt: Die Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben an man-chen Orten einen weiteren Rückgang der NO2-Belastungen um bis zu 40 Prozent bewirkt. Wie sich die Luftqualität 2020 insgesamt verbessert hat, ist aber noch offen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Luft in deutschen Städten wird sauberer, die Entwicklung der Luftqualität weist bundesweit in die richtige Richtung. Das zeigt: Umweltpolitik wirkt. Dennoch reichen die bisherigen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen noch nicht aus, um den EU-Grenzwert für NO2 zum Schutz der menschlichen Gesundheit wirklich überall einzuhalten. Die Lösung liegt in saubereren Fahrzeugen und einer grundlegenden Mobilitätswende.“ Hauptquelle der Stickstoffoxide in den Städten ist der Straßenverkehr und hier sind es vor allem Diesel-Pkw. Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes treten ausschließlich an viel befahrenen Straßen in Ballungsräumen und Städten auf. An 20 Prozent aller verkehrsnahen Messstationen überschritten die NO2-Konzentrationen im Jahr 2019 den Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2018 waren es mit 42 Prozent noch mehr als doppelt so viele Messstationen. Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Grenzwert hätte seit dem Jahr 2010 bereits eingehalten werden müssen. Insgesamt setzt sich der Rückgang der NO2-Belastung in den Städten deutlich fort. Im Mittel lagen die NO2-Werte (Jahresmittelwerte) an verkehrsnahen Messstationen rund vier Mikrogramm pro Kubikmeter unter denen des Jahres 2018. Auf die einzelnen Messstationen bezogen fallen die Rückgänge unterschiedlich hoch aus. Gründe für den Rückgang sind: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, bundesweite Maßnahmen wie Softwareupdates, Förderungen im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ sowie die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Fahrzeugen, die auch im realen Betrieb niedrige Stickstoffoxidemissionen aufweisen, und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Wenn die zuvor genannten Maßnahmen weiterhin Bestand haben, ist auch für das Jahr 2020 ein weiterer Rückgang der NO2-Belastung zu erwarten und abzusehen, dass die Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte weiter abnehmen wird.“ Zum Rückgang der NO2-Belastung wird auch die Corona-Pandemie beitragen. Im Zeitraum der bundesweiten Corona-Beschränkungen wurden NO2-Konzentrationen um minus 15 bis minus 40 Prozent beobachtet. Gleichwohl steht noch nicht fest, wie sich diese Reduktion auf die Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes für 2020 auswirken wird. Die Minderung des Stickstoffemissionen durch 30 bis 50 Prozent weniger Straßenverkehr in den Städten im Zuge der umfassenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bewältigung der Corona-Pandemie war nur ein kurzfristiger Effekt von rund vier Wochen. Auf das Gesamtjahr bezogen ist daher nur eine anteilige Auswirkung zu erwarten. Dirk Messner: „Dass weniger Verkehr zu besserer Luft und auch weniger Lärm führt und sich damit die Lebensqualität in unseren Städten erhöht, hat uns die Corona-Krise vor Augen geführt. Diese positive Erkenntnis sollten wir unbedingt als weiteren Anlass für eine langfristige Verkehrswende aus dieser Krise mitnehmen. Für den Schutz der menschlichen Gesundheit brauchen wir eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Luftqualität mit gezielten Luftreinhaltemaßnahmen.“ Hinweis zur Datengrundlage: Die Daten zur Überwachung der Luftqualität nach den Vorgaben der EU-Richtlinie werden von den Messnetzen der Bundesländer erhoben. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2020 noch möglich.
Am 22. März 2017 präsentierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das erstmals aufgestellte "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" der Öffentlichkeit. Das Konzept, das als Entscheidungshilfe für Planungen des Bundes angelegt ist, basiert auf einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das das BfN in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage hat das BfN schließlich Datengrundlagen, Informationen und bestehende Fachkonzepte zusammengetragen und in einem rund 70-seitigen Dokument gebündelt. Das Konzept macht all diejenigen grünen Flächen sichtbar, die es bei Planungen zu berücksichtigen gilt. Dem Begriff "Grüne Infrastruktur" liegt der Gedanke zugrunde, dass der Erhalt und die Verbesserung von Ökosystemen und ihren Leistungen für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Denn von "grüner Infrastruktur" profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch, etwa wenn es um die Anpassung an den Klimawandel, den Hochwasserschutz oder um Erholung und Gesundheitsfürsorge geht. Schließlich ist es Ziel "grüner Infrastruktur" durch ein Netzwerk naturnaher Flächen die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. "Rückgrat" grüner Infrastruktur bilden die geschützten Flächen und der Verbund der Lebensräume. Dazu zählen folgende Schutzgebietskategorien: Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sowie die Nationalen Naturmonumente. Auch die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der grünen Infrastruktur. Daneben umfasst die grüne Infrastruktur unter anderem Flussauen, das Grün in Städten und Siedlungen sowie Bereiche von Nord- und Ostsee. Bestandteile grüner Infrastruktur sind zwar in erster Linie natürlichen Ursprungs, können aber auch künstlich geschaffene Elemente wie Grünbrücken über Autobahnen sein. Das "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" weist auf nationaler Ebene Bezüge zum Bundesnaturschutzgesetz auf. Seine Erarbeitung ist zudem als Auftrag im laufenden Koalitionsvertrag aufgeführt, auf europäischer Ebene ist es unter anderem in die EU-Biodiversitätsstrategie eingebettet.
Nie wieder blutroter Rhein Vor 25 Jahren im November 1986 ereignete sich einer der größten vom Menschen verursachten Chemieunfälle in der Geschichte Europas: Aus Anlagen des Schweizer Chemieunternehmen Sandoz bei Basel lief nach einem Großfeuer 20 Tonnen giftiger, rotgefärbter Löschschaum ungehindert in den Rhein - ein enormes Fischsterben war die Folge, fast die gesamte Aalpopulation starb. In Erinnerung an die Katastrophe veranstalten Bundesumweltministerium (BMU), Umweltbundesamt (UBA) und die UNECE morgen einen internationalen Workshop zum Risikomanagement bei gefährlichen Anlagen. „Die Sandoz-Katastrophe mahnt uns noch immer, die enge internationale Kooperation bei grenzüberschreitenden Unglücksfällen Ernst zu nehmen. Ein gutes Krisenmanagement in Unglücksfällen ist unabdingbar, gerade weil mehrere internationale Flüsse Deutschland durchqueren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. „Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt es, die hohen Standards abzusichern. Außerhalb der EU müssen Genehmigungs- und Kontrollsysteme verbessert werden.“ Auf dem Workshop sollen vor allem vorhandene Defizite beim Risikomanagement gefährlicher Anlagen erkannt werden. Ihren Ausgang nahm die Sandoz-Katastrophe, als in einer Lagerhalle des Unternehmens unerwartet 1350 Tonnen hochgiftige Chemikalien in Flammen aufgingen. Die Feuerwehr war zwar sofort zur Stelle und löschte den Brand - mit dem Löschwasser flossen jedoch mehr als 20 Tonnen eines giftigen Pflanzenschutz-Gemisches ungehindert in den Rhein. In den nachfolgenen beiden Wochen verteilte sich das Gift mehr als 400 Kilometer rheinabwärts und vernichtete dabei nahezu den gesamten Aalbestand. In den Niederlanden, die einen Teil des Trinkwassers aus Uferfiltrat des Rheins bezogen, war die Versorgung stark beeinträchtigt. Deutsche Behörden konnten damals lange Zeit nur hilflos zusehen - denn obwohl sich das Unglück direkt an der deutsch-schweizerischen Grenze ereignete, gab es keinen grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Aus der Katastrophe wurden Lehren gezogen: seit dem Sandoz-Unfall ist eine deutliche Verbesserung der Gefahrenlage erreicht worden. Möglich wurde dies insbesondere durch nationale und internationale Regelungen zum Risikomanagement. Wichtig sind vor allem die Störfallverordnung (StörfallV) sowie die Seveso-II-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen dient. Auch Empfehlungen der internationalen Flussgebietskommissionen führten zu einer Verbesserung des sicherheitstechnischen Niveaus von Industrieanlagen, kombiniert mit einer entsprechend wirkungsvollen Überwachung. Gewässerbelastungen durch Unfälle sind im Rhein beispielsweise mittlerweile um mehr als 99 Prozent zurückgegangen. Ein positives Ergebnis, aber: Diese Erfolgsbilanz gilt leider nicht für alle Flusseinzugsgebiete innerhalb der UNECE Region, die Flusseinzugsgebiete innerhalb Europas und Nordamerikas, bis nach Asien und den Nachfolgestaaten der UdSSR umfasst. Vor allem in letztgenannten Ländern ist tendenziell eine eher negative Entwicklung zu registrieren, denn: Effiziente staatliche Genehmigungs- und Kontrollorgane sind nicht in allen Staaten vorhanden. Gleichzeitig sind zwischenstaatliche bzw. internationale Frühwarn-Systeme noch nicht oder nur in Ansätzen etabliert. Innerhalb der EU geht es vor allem darum, das bisher Erreichte abzusichern. Hierzu müssen auch personelle Kapazitäten erhalten bleiben und sicherheitstechnische Standards auch in angrenzende Gesetzesbereiche ausgebaut werden. Regelmäßige Störfall-Übungen zwischen benachbarten Staaten sind zur Absicherung unentbehrlich. Als Vorbild kann die gemeinsam erreichte Verantwortung und frühzeitige Harmonisierung von sicherheitstechnischen Vorsorge- und Überwachungs- Maßnahmen innerhalb der europäischen Flussgebietskommissionen dienen.
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