In einem Gutachten im Rahmen des Projektes 'Voraussetzungen einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft' der Akademie fuer Technikfolgenabschaetzung Baden-Wuerttemberg wurden forstpolitisch bedeutsame Entwicklungen und Perspektiven der Forstwirtschaft in Baden-Wuerttemberg bearbeitet. Hierbei wurden insbesondere Kriterien einer nachhaltigen Forstwirtschaft sowie Entwicklung und aktueller Stand der Forstwirtschaft in Baden-Wuerttemberg aus verschiedenen forstpolitisch relevanten Blickrichtungen dargestellt.
Das GeoschOb-Kataster soll die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwuerdigen Flaechen, Landschaftsbestandteile, Boden- und Baudenkmaeler in Nordrhein-Westfalen erfassen, bewerten und dokumentieren. Das Kataster bezieht sich auf das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 1980 Paragraph 19-23 und auf das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmaeler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz-DSchG) vom 11. Maerz 1980, Paragraph 2. Ziel des Katasters ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen der schutzwuerdigen geowissenschaftlichen Objekte sowohl fuer Lehre und Forschung als auch fuer alle planerischen Massnahmen, die mit einer Nutzungsaenderung der Erdoberflaeche verbunden sind, zur Verfuegung zu stellen. Ausserdem kann es Bedeutung fuer weitere Kataster (Abgrabungskataster, Biotopkataster, Fundortkataster Flora/Fauna und andere) haben.
Presse Kühlung in Städten, Feinstaubfilterung, Landschaften für Tourismus: Ökosystemrechnungen zeigen Leistungen der Natur Seite teilen Pressemitteilung Nr. 357 vom 1. Oktober 2025 Grünflächen kühlten Städte im Sommer 2023 um durchschnittlich 0,9 Grad Celsius Deutschlands Wälder filterten im Jahr 2023 insgesamt 25 300 Tonnen Feinstaub Attraktive Ökosysteme waren Grundlage für 265 Millionen touristische Übernachtungen Ökosystemleistungen bundesweit statistisch erfasst und im Ökosystematlas als Karten dargestellt WIESBADEN – Grünflächen kühlen Städte im Sommer, Wälder filtern Feinstaub und speichern Kohlenstoff, attraktive Landschaften ziehen Tourismus an – Ökosysteme leisten einen bedeutenden Beitrag für die Wohlfahrt der Menschen in Deutschland. Erstmals veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) umfangreiche Daten zu ausgewählten Ökosystemleistungen , die Gesellschaft und Wirtschaft von der Natur in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse sind im Ökosystematlas des Statistischen Bundesamtes als Kartenangebot verfügbar und stehen zudem als Geodaten download sowie Tabellen für Bund-, Länder- und Gemeindeebene bereit. Direkten Nutzen für die Gesundheit und das Wohlbefinden bringt die Ökosystemleistung "Kühlung in Städten". Diese misst die Kühlleistung von urbanem Grün an durchschnittlichen Sommertagen. Demnach senkten die Grünflächen die Temperatur in den deutschen Städten im Sommer 2023 im Durchschnitt um 0,9 Grad Celsius. Die Daten zur Ökosystemleistung "Feinstaubfilterung" zeigen, dass Deutschlands Wälder im Jahr 2023 insgesamt 25 300 Tonnen Feinstaub filterten, der sich vorwiegend an Blattflächen ablagert. Wirtschaftlich bedeutend ist die Leistung der Natur auch für den Tourismus. Deutschlandweit hingen im Jahr 2023 rund 265 Millionen touristische Übernachtungen von attraktiven Ökosystemen wie beispielsweise Wäldern, Gewässern oder Stränden ab. Diese Ökosystemleistung wird auf Basis der amtlichen Tourismusstatistik und Karten zur ästhetischen Landschaftsqualität berechnet. Weitere Ökosystemleistungen im Datenangebot sind "Kohlenstoffspeicherung" sowie "Bereitstellung von Kulturpflanzen" und "Holzzuwachs". Eine Darstellung als Aufkommens- und Verwendungstabelle führt übersichtlich auf, welche Ökosysteme den jeweiligen Beitrag leisten (Aufkommen) und wer davon profitiert (Verwendung). Ergebnisse ab 2015 zeigen Trends zur Entwicklung der Ökosystemleistungen Die Ökosystemleistungen sind derzeit als Zeitreihe von 2015 bis 2023 für Bund, Länder und teilweise auch Gemeinden verfügbar. Dadurch lassen sich sowohl zeitliche als auch räumliche Trends erkennen. Ein kohärentes Gesamtbild ergibt sich durch die Verflechtung mit den ebenfalls im Ökosystematlas enthaltenen Flächen- und Zustandsbilanzen der Ökosysteme. So stieg beispielsweise während der Corona-Pandemie der Anteil des naturnahen Tourismus an den touristischen Gesamtübernachtungen: Im Jahr 2020 erreichte er seinen Höchstwert von 61 %, wobei der Tourismus in dieser Zeit insgesamt sehr eingeschränkt war. Auch die Dürre beziehungsweise der Schädlingsbefall in den Wäldern ab 2018 zeichnet sich mit niedrigerem Holzzuwachs sowie geringerer Kohlenstoffbindung und Feinstaubfilterung ab. Deutschlands Wälder, die im Jahr 2017 mit einer Netto-Kohlenstoffbindung von 12,7 Millionen Tonnen mehr Kohlenstoff aufnahmen als in die Atmosphäre abgaben, sind seit 2018 Kohlenstoff-Nettoemittenten. Die Feinstaubfilterung der Wälder hatte ihren Höchstwert 2017 mit 35 400 Tonnen und sank, auch aufgrund fallender Feinstaubkonzentration, bis 2022 auf den bisherigen Tiefststand von 24 700 Tonnen. Der jährliche Holzzuwachs in den Wäldern hatte 2017 bei 102,5 Millionen Kubikmetern gelegen und sank 2018 um 3 % auf 99,6 Millionen Kubikmeter. In den Folgejahren blieb der Holzzuwachs nahezu konstant. Datenangebot zu Ökosystemen als Karten, Geodaten und Tabellen verfügbar Der Ökosystematlas bietet alle Informationen zu Ausmaß, Zustand und Leistungen der Ökosysteme in interaktiven Karten sowie als Geodatendownload an. Der Statistische Bericht " Leistungsbilanz der Ökosysteme " zeigt die Daten differenziert nach Ökosystemtypen in Tabellenform und enthält zudem CSV-Tabellen zur Weiterverarbeitung. Die Berechnung der Ökosystemleistungen basiert auf der EU-Verordnung Nr. 691/2011 und wird ab 2026 mit Ergebnissen für das Berichtsjahr 2024 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtend und mit standardisierter Methodik eingeführt. Damit wird eine Vergleichbarkeit über Landesgrenzen hinweg möglich. Methodische Hinweise: Die Ökosystemleistungen werden gemäß den Vorgaben des europäischen Statistikamtes Eurostat auf nationaler Ebene umgesetzt. Revisionen der Ergebnisse sind infolge von Änderungen der Europäischen Vorgaben zur angewandten Methodik möglich. Eine Erweiterung der Ökosystemrechnungen um weitere Leistungen ist geplant. Zusätzliche Informationen zur Methodik bieten die im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite " Ökosystemrechnungen " verfügbaren Qualitätsberichte . Die Ökosystemleistungen "Bereitstellung von Kulturpflanzen" und "Holzzuwachs" nehmen direkten Bezug auf die Materialflusskonten und die Waldgesamtrechnungen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen . Weitere Informationen: Alle Datenangebote und methodische Hintergründe bietet die Themenseite " Ökosystemrechnungen " als Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ergebnisse zum Thema Klima und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite ( www.destatis.de/klima ). +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem neuen WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) Telefon: +49 611 75 8855 Zum Kontaktformular Zum Thema Ökosystemrechnungen Klima
Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Das Monitoring hat u.a. folgende grundsätzliche Zielstellungen: Kontrolle der Einhaltung der Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie Ermittlung und Quantifizierung der Ursachen für das Nichterreichen des guten Zustandes als Grundlage für Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme Erfolgskontrolle nach der Durchführung von Maßnahmen Überwachung von Schutzgebieten. Beobachtung der Wasserbeschaffenheit als Grundlage für Entscheidungen der zuständigen Wasserbehörden Beobachtung der Entwicklung natürlicher Gegebenheiten Datenerhebung zur Erfüllung von Berichtspflichten und anderer Verpflichtungen auf nationaler und internationaler Ebene wie z.B.: Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich zwischen Bund und Ländern (Datenbereitstellung für die Europäische Umweltagentur) Berichtspflichten aufgrund verschiedener EG-Richtlinien (z.B. Nitratrichtlinie, Fischgewässerrichtlinie) Datenbereitstellung für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), die Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Elbe (ARGE Elbe) sowie die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). Das Monitoring umfaßt die Ermittlung der physikalisch-chemischen Beschaffenheit der Gewässer, die Erfassung biologisch-ökologischer Parameter sowie verschiedene Sondermessprogramme (z.B. Arzneimittelwirkstoffe, Pflanzenschutzmittel). Die zu untersuchenden Gewässer (Messnetz) und der erforderliche Untersuchungsumfang (Parameter und Untersuchungshäufigkeit) werden jährlich im „Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt“ (GÜSA) festgelegt. In drei „Automatischen Messstationen – Beschaffenheit“ (AMB) werden an der Elbe (Wittenberg), Saale (Groß Rosenburg) und der Mulde (Dessau) neben der kontinuierlichen Messung einiger Parameter auch Wochenmischproben des Wassers und Monatsmischproben der schwebstoffbürtigen Sedimente gewonnen. Darüber hinaus werden Seesedimente sowie mittels einer mobilen Zentrifuge Schwebstoffe aus Fließgewässern untersucht. Die Daten der online-Parameter der beiden Messstationen sind auf der Informationsplattform Undine der Bundesanstalt für Gewässerkunde veröffentlicht und unter den nachfolgenden links abrufbar: online-Parameter Elbe, Wittenberg online-Parameter Saale, Groß Rosenburg online-Parameter Mulde, Dessau
Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Regionales Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2011 das RROP 2010 als Satzung beschlossen. Das RROP 2010 wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Oldenburg - mit Bescheid vom 1. April 2011 genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Emsland am 31. Mai 2011 erlangt das RROP 2010 Rechtskraft. Bitte beachten: Durch rechtskräftige Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2013, Az.: 12 KN 22/10 und 123 KN 146/12, wurde das RROP 2010 des Landkreises Emsland hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt . Seit dem 15.02.2016 gilt die 1. Änderung des RROP 2010 im sachlichen Teilabschnitt Energie (siehe oben).
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) unterstützt Städte und Gemeinden bei der sozialen Entwicklung ausgewählter Stadtgebiete mit Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Datensatz enthält die Fördergebiete der teilnehmenden Gemeinden für den Zeitraum 2021-2027.
Origin | Count |
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Bund | 514 |
Kommune | 5 |
Land | 655 |
Zivilgesellschaft | 7 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Ereignis | 13 |
Förderprogramm | 383 |
Lehrmaterial | 2 |
Text | 407 |
Umweltprüfung | 21 |
unbekannt | 337 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 627 |
offen | 517 |
unbekannt | 20 |
Language | Count |
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Deutsch | 1131 |
Englisch | 100 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 7 |
Bild | 39 |
Datei | 11 |
Dokument | 295 |
Keine | 511 |
Multimedia | 3 |
Unbekannt | 28 |
Webdienst | 131 |
Webseite | 261 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 766 |
Lebewesen und Lebensräume | 942 |
Luft | 464 |
Mensch und Umwelt | 1164 |
Wasser | 511 |
Weitere | 1148 |