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Vitalisierung der Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern

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Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle Sachbearbeitung Tierzucht (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Dessau- Roßlau. Die Einstellung von Bewerbern/Bewerbe- rinnen (m/w/d), die derzeit noch nicht beim Land Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, kann erst zum 01.06.2024 erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt mit Sitz in Dessau- Roßlau gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirt- schaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL). Für das Sachgebiet „Tierzucht/ Prüfdienste“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbear- beiter vorrangig für die Bearbeitung von Angelegenheiten der Tierzucht, Tierhaltung und Tierfüt- terung. Im Einzelnen sind auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz folgende Aufgaben wahrzuneh- men:          Bearbeitung von Angelegenheiten der Tierhaltung und Tierfütterung einschließlich der fachlichen Koordinierung der Aufgaben in den ÄLFF Fachprüfungen (Tierhaltung, Tierzuchtrecht) bei Fördermaßnahmen und Beihilfen der Sachgebiete Fachstelle/ Förderung und InVeKoS Fachliche Unterstützung der zugelassenen Stellen bei der Durchführung von Lehrgängen gemäß der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz Erarbeitung tierzuchtrechtlicher Stellungnahmen zu Anträgen auf Anerkennung von Zucht- verbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen bzw. Zuchtpro- grammen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Landesweite Wahrnehmung von tierzuchtrechtlichen Überwachungs- und Kontrollaufga- ben gemäß § 22 Tierzuchtgesetz (TierZG) für die Tierarten Pferd und Schwein Landesweite Wahrnehmung von Aufgaben als zuständige Behörde für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Besamungsstation oder Embryo-Entnahmeeinheiten für die Tierarten Pferd und Schwein Landesweite Durchführung und Umsetzung der Fördermaßnahmen/ Erstattungsverfahren im Bereich der Tierzucht für die Tierarten Pferd und Schwein Landesweite Überwachung und Auswertung der Tätigkeiten von Zuchtorganisationen, Prüforganisationen, Besamungsstationen und Embryo-Entnahmestationen Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung von Staatsprämienstuten   Planung und Durchführung von Auszeichnungen in der Tierzucht Durchführung der Fachschwerpunktausbildung für den Abschnitt Tierproduktion und tieri- sche Erzeugung Anforderungen an die Bewerber/innen (m/w/d) Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst (einschließlich landwirtschaftlich- technischer Dienst) gemäß Nr. 9.2.2 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Ver- ordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA), Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (nach bisherigem Recht: gehobener landwirt- schaftlich- technischer Dienst) oder einen Bachelorabschluss bzw. entsprechenden Fachhoch- schulabschluss in der Fachrichtung Landwirtschaft. Aufgrund der wahrzunehmenden Aufgaben ist eine Vertiefung im Bereich Nutztierwissenschaften zwingend erforderlich. Die Tätigkeit erfordert vertiefte Kenntnisse im Tierzuchtrecht sowie zu Tierhaltung und Tierfütte- rung. Wünschenswert sind darüber hinaus fundierte Kenntnisse im Satzungs-, Zuwendungs-, Verwaltungs- und Vertragsrecht sowie umfassende Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitsrecht. Der sichere Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) wird erwartet. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen. Erwartet werden ferner Organisations-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie analytisches Denkvermögen Was bieten wir Ihnen:          eine interessante und unbefristete Tätigkeit einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team, eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase individuelle und umfassende Weiter-und Fortbildungsmöglichkeiten, Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei ei- ner Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen sichere und pünktliche Zahlung des Entgelts; Jahressonderzahlung Betriebliche Zusatzversorgung (VBL) als ergänzende Altersversorgung für Tarifbeschäf- tigte Betriebliches Gesundheitsmanagement Parkmöglichkeiten und Fahrradabstellplätze an der Dienststelle, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beam- tenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist diesbezüglich nach Besoldungsgruppe A 11 Lan- desbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Anhalt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 12.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112428). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „On- line bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzuge- hen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen:        Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenüber- sicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate Führerschein ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- dienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.

Landtagssitzung /  Gesetzentwurf zur Errichtung einer Investitionsbank Sachsen-Anhalt / Finanzminister Paqué: Förderstrukturen des Landes verbessern!

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 030/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 030/03 Magdeburg, den 12. Juni 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Landtagssitzung /  Gesetzentwurf zur Errichtung einer Investitionsbank Sachsen-Anhalt / Finanzminister Paqué: Förderstrukturen des Landes verbessern! Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat auf der heutigen Landtagssitzung den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Investitionsbank Sachsen-Anhalt mit folgender Rede eingebracht:   Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat sich von Beginn ihrer Amtsamt an zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftsförderung zu verbessern. Dieses Ziel hat allein schon deshalb an Dringlichkeit gewonnen, weil die Haushaltslage es auf Dauer nicht zulassen wird, alle Förderprogramme des Landes in dem Umfang weiterzuführen, wie das in der Vergangenheit geschehen ist. Es gilt, in den verschiedenen Förderbereichen mit möglichst geringen Landesmitteln ein Höchstmaß an wirtschaftlicher Effektivität zu erzielen. Zu dieser Leitlinie gehört auch, dass mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Wirtschaftsförderung im weitesten Sinn auf der Grundlage von Darlehen zu betreiben. 13 Jahre nach der wirtschaftlichen Vereinigung Deutschlands braucht Sachsen-Anhalt natürlich weiterhin Förderprogramme, die den Aufbau und das Wachstum einer innovationskräftigen Wirtschaft unterstützen, und das heißt hierzulande vor allem: das Wachstum  eines leistungsfähigen Mittelstands. Aber: Diese Förderung muss mehr und mehr an ökonomische Marktbedingungen herangeführt werden. Dazu dient der Schritt von der reinen Subvention zum Kredit, ggf. zu geförderten Bedingungen. Der Mittelstand braucht Unterstützung für Wachstum und mehr Beschäftigung, aber Unterstützung muss heißen: Hilfe zur Selbsthilfe. Und das heißt: mehr Kredite und weniger Subventionen. Zu Recht ist dies natürlich zunächst einmal eine Ansprache an die Kreditwirtschaft, die Belange des Mittelstandes in ihren geschäftlichen Planungen zu berücksichtigen ¿ auch und gerade in den schwierigen Zeiten, in denen der gewerbliche Mittelstand in diesem Lande steckt. Viele Kreditinstitute ¿ allen voran die Sparkassen ¿ tun dies nach besten Kräften. Gleichwohl bleiben Finanzierungslücken. Wer regelmäßig mit Unternehmern gerade des Mittelstands und der Handwerkerschaft spricht, der weiß, dass dies so ist. Die Landesregierung will helfen, diese Finanzierungslücken zu schließen. Dazu dient unter anderem die Gründung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Heute legt die Regierung dem Landtag des Regelwerk zur Gründung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vor. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird nach den Vorstellungen der Regierung eine Fortentwicklung des Landesförderinstituts sein. Das Landesförderinstitut wird umgewandelt in eine teilrechtsfähige Anstalt der NORD/LB ¿ im Bankjargon ¿Anstalt in der Anstalt¿ genannt. Eine solche institutionelle Ausgestaltung knüpft an bekannte Strukturen in anderen Bundesländern an. Beispielhaft seien genannt: die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen, die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, die Investitionsbank Berlin und die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Bis heute ist das Landesförderinstitut noch eine unselbständige Abteil ung der Nord/LB. Die Umwandlung des Landesförderinstituts in eine teilrechtsfähige Anstalt wird es in Zukunft ermöglichen, die begrenzten Ressourcen des Landes besser zu nutzen. Einer solchen Anstalt wird es ¿ im Unterschied zum LFI heute ¿ möglich sein, auf eigene Rechnung am Kapitalmarkt Mittel zu beschaffen. Diese Mittel können dann für Förderaufgaben genutzt werden, und zwar insbesondere im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, aber auch im Wohnungsbau, in der Landwirtschaft, im Umwelt- und Kultusbereich. Weiterhin werden, wie schon im LFI, die Förderprogramme der Ressorts bearbeitet und durchgeführt; daneben rücken aber neue Kreditprogramme, die es bisher nicht gegeben hat. Dies heißt natürlich auch, dass die Gesamtheit der Förderprogramme neu strukturiert werden muss, und zwar mit Blick auf die neuen Möglichkeiten der Bank. Als haftendes Eigenkapital plant die Landesregierung, Teile jenes Vermögens zu nutzen, das sich für das Land durch die Vergabe von Wohnungsbaukrediten über die Jahre angesammelt hat ¿ als Forderungen auf Kreditrückzahlung und Verzinsung seitens der geförderten Haus- und Wohnungseigentümer. Der Barwert dieses Vermögens beläuft sich nach Schätzung der Fachleute auf mindestens 150 Mio. Euro. Unter Ausnutzung der üblichen kreditwirtschaftlichen Hebelwirkungen kann damit ein Kreditvolumen in mehrfacher Größenordnung gesichert werden. Selbstverständlich wird, wie stets im Kreditgeschäft, mit diesem Hebel umsichtig und vorsichtig umzugehen sein. Gleichwohl ist die Landesregierung der festen Überzeugung, dass damit eine große Chance gegeben ist, gerade für die mittelständische Wirtschaft eine wesentliche Finanzierungslücke zu schließen, und dies ohne der Kreditwirtschaft unbillig Konkurrenz zu machen.   Anrede, d ie Fortentwicklung des Landesförderinstituts in eine Investitionsbank Sachsen-Anhalt als teilrechtsfähige Anstalt hat einen weiteren Zweck. Sie erlaubt eine größere Selbständigkeit des LFI von der NORD/LB. Dadurch werden die Interessen des Landes noch besser zur Geltung gebracht werden können, als dies bisher der Fall war. Wir als Landesregierung legen Wert auf eine fruchtbare und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der NORD/LB. Aber wir legen auch Wert darauf, dass die politischen Leitlinien in diesem Land direkt und unmittelbar über eine Bank umgesetzt werden können. Mit der Gründung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt werden wir beide Ziele erreichen: die fruchtbare Zusammenarbeit mit unserer Landesbank, und die direkte Umsetzung unserer Politik. Dies ist auch einer der Gründe dafür, dass die Gründung einer völlig selbständigen Bank für die Landesregierung von vornherein nicht in Frage kam. Weitere Gründe liegen im praktischen: Die Gründung einer selbständigen Bank hätte sehr viel Zeit gekostet, und der Mittelstand dieses Landes hat diese Zeit nicht.  Auch personalwirtschaftlich hätte es große Schwierigkeiten gegeben: Bei der Schaffung einer vollkommen selbständigen Anstalt wäre es notwendig, Mitarbeiter des LFI auf die neue Anstalt zu überführen. Dies würde eine Vielzahl von Problemen mit sich bringen, die wir mit der Gründung einer Investitionsbank als ¿Anstalt in der Anstalt¿ vermeiden. Auch von den Verbänden wird die Gründung einer Investitionsbank Sachsen-Anhalt grundsätzlich positiv bewertet, wie die Ergebnisse einer schriftlichen Anhörung zeigen. Eine der Hauptforderungen und ¿sorgen der Verbände betraf die Wettbewerbsneutralität. Dieser Forderung wird im Regelwerk Rechnung getragen, und zwar durch die ausdrückliche Verpflichtung der Investitionsbank zur Wettbewerbsneutralität im Zusammenhang mit den ihr übertragenen Aufgaben. Die folgenden Regelungen gewährleisten die geforderte Wettbewerbsneutralität: Die Investitionsbank wird die Beratung und die Abwicklung der Förderaufgaben  wettbewerbsneutral ausgestalten. Die Investitionsbank wird im Bereich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft - soweit dies möglich ist ¿ Hausbanken einschalten und Konsortialkredite anbieten. Die Investitionsbank wird nach außen eigenständig auftreten ¿ bis hin zur Postanschrift, die separat sein wird. Die Investitionsbank wird organisatorische und personelle Eigenständigkeit    besitzen. Die Investitionsbank wird die Möglichkeit der Nutzung von Kundendaten durch   Wettbewerbsbereiche der Landesbank ausschließen. Die Investitionsbank wird ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität verpflichten. Im übrigen wird es einen 16-köpfigen Verwaltungsrat geben, der die Geschäftsleitung berät und überwacht. In diesem Verwaltungsrat sind neben Vertretern der Regierung auch Vertreter von Verbänden vorgesehen, darunter je einem Vertreter der ansässigen Sparkassen, der genossenschaftlichen Kreditinstitute und der Privatbanken. Somit ist sichergestellt, dass auch die Interessen der drei großen Zweige der Kreditwirtschaft gewahrt werden. Wie überhaupt die geplante Zusammensetzung des Verwaltungsrates sichert, dass alle wesentlichen Interessen von Betroffenen gewahrt bleiben. So sind neben Vertretern der Kammern von Industrie, Handel und Handwerk auch ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Verwaltungsrat vorgesehen. Anrede, zum Verfahrensstand: das Regelwerk ist dem Bundesministerium der Finanzen zugeleitet worden - zur Weiterleitung an die EU-Kommission, in diesem Falle an die Generaldirektion Wettbewerb. Die EU-Kommission prüft anhand dieser Unterlagen, ob die von der EU vorgegebenen Kriterien im Rahmen der ¿Verständigung II¿ eingehalten sind. Auch die Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Anerkennung des übertragenen Wohnungsbauvermögens als Haftkapital und zur Firmierung als ¿Bank¿ ist eingeleitet worden. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, das Regelwerk für die weitere parlamentarische Behandlung in die Ausschüsse zu überweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Kommunale Steuerung der Bebaubarkeit durch Verträge und dingliche Rechte

Das Projekt "Kommunale Steuerung der Bebaubarkeit durch Verträge und dingliche Rechte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Der Bebauungsplan stellt noch immer das klassische Instrument zur Steuerung der Bebaubarkeit der Grundstücke im Gemeindegebiet dar. Zwar werden privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanung in der Rechtsprechung durchaus akzeptiert (Vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 (64)), doch wird gleichzeitig solchen Vereinbarungen eine nur beschränkte Eignung zur planerischen Konfliktbewältigung zugesprochen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 8.11.2001 - 5 S 1218/99 -, NuR 2002, 496 (498)). Angesichts dieses unklaren Befundes erscheint eine grund-legende Untersuchung angezeigt, die der Frage nachgeht, ob und inwieweit die Bebaubarkeit von Grundstücken alternativ oder in Ergänzung zu einem Bebauungsplan durch schuldrechtliche Verträge und die Bestellung von dinglichen Rechten gesteuert werden kann. Die Untersuchung soll Ende 2004 abgeschlossen werden.

Beseitigung planungsrechtlicher Hindernisse bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergie an Land

Das Projekt "Beseitigung planungsrechtlicher Hindernisse bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergie an Land" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung, Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung durchgeführt. Das Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von Vorschlägen, um die existierenden planungsrechtlichen Hindernisse zum Ausbau der Windenergienutzung an Land auf Landes- und kommunaler Ebene zu beseitigen. Dazu werden Kriterien für die Ausweisung von neuen Eignungsgebieten für die Windenergie an Land entsprechend der jeweiligen Länderpotentiale entwickelt bzw. fortgeschrieben (z.B. Überprüfung bestehender Abstandsregelungen). Darüber hinaus sollen Planungsbeispiele mit Vorbildcharakter gesammelt und Empfehlungen für Länder und Kommunen ausgesprochen werden. Diese und existierende Leitfäden, Handreichungen sowie sonstige Materialien können anschließend transparent verfügbar gemacht werden, beispielsweise auf einer neu einzurichtenden Internetseite oder evtl. auch durch die weitergehende Nutzung von Web 2.0 Tools (Wiki, Blog). Für die Bearbeitung des Projektes sind 5 thematische Arbeitspakete vorgesehen, Arbeitsschritte dabei sind: 1. Analyse und Vergleich länderspezifischer planungsrechtlicher Rahmenbedingungen und kommunaler Praxis bei der Ausweisung von Eignungsräumen, 2. Identifizierung wesentlicher Ansatzpunkte einer planungsrechtlichen Optimierung sowie 3. Beschreibung möglicher Lösungsansätze und Zusammenstellung guter Planungs- und Regelungsbeispiele (Good Practise) in einem Konzept zur zukünftigen Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie an Land. Wesentlicher Input wird durch Gesetzes-, Literatur- und Verfahrensanalyse sowie durch Interviews gewonnen.

Landesplanerische Beurteilung des großflächigen Einzelhandels - Eine Untersuchung am Beispiel des nordrhein-westfälischen Landesrechts

Das Projekt "Landesplanerische Beurteilung des großflächigen Einzelhandels - Eine Untersuchung am Beispiel des nordrhein-westfälischen Landesrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Paragraph 24 Abs. 3 LEPro NRW sieht u.a. vor, dass Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe räumlich und funktional den Siedlungsschwerpunkten zugeordnet sein müssen. In der Vergangenheit haben sich gerade an diesem Kriterium Problemkonstellationen herauskristallisiert, insbesondere was unter dem Aspekt der räumlichen Zuordnung zu verstehen ist. Seitens der Landesplanungsbehörde ist beabsichtigt, im Frühjahr 2002 ein Diskussionsforum zu der zukünftigen Einzelhandelspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport durchzuführen. Die Ergebnisse dieses Forums sollen in die Novellierung des Landesplanungsrechts (Abschluss bis Ende 2003) einfließen. Wünschenswert ist daher eine rechtliche Untersuchung dahingehend, ob es Möglichkeiten gibt, Kriterien vorzugeben, die diese Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 24 Abs. 3 LEPro NRW konkreter bzw. praxisgerechter fassen. Über die Betrachtung der materiellen Kriterien hinaus stellt sich in instrumenteller Hinsicht zum Beispiel die Frage, inwieweit die Zielsetzungen des Paragraph 24 Abs. 3 LEPro NRW einer Absicherung durch landesplanerischen Vertrag zugänglich sind, oder ob die Regelung des Paragraph 24 Abs. 3 LEPro NRW im Verwaltungsprozess drittschützende Wirkungen für Nachbargemeinden entfaltet.

Gemeindenachbarliches Abstimmungsgebot im Recht der Bauleitplanung

Das Projekt "Gemeindenachbarliches Abstimmungsgebot im Recht der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Obwohl die kommunale Bauleitplanung auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt ist, entfaltet sie oft faktische Wirkungen, die über die Gemeindegrenzen hinausgehen. Die sich aus Paragraph 2 Abs. 2 BauGB ergebende Pflicht benachbarter Gemeinden zur Abstimmung ihrer Bauleitpläne, die unverträgliche Planungen verhindern soll, wirft eine Reihe rechtlicher Probleme auf, welche häufig zu erheblichen Belastungen der nachbarlichen Beziehungen betroffener Kommunen führen. Zudem werden die kommunalen Abstimmungspflichten aus Paragraph 2 Abs. 2 BauGB durch die im Entwurf des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vorgesehene Vorschrift des Paragraph 2 Abs. 2 S. 2 BauGB ergänzt. Diese soll zum Ausdruck bringen, dass bei der Abstimmung auch die den Gemeinden durch die Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie die Auswirkungen einer Bauleitplanung auf die Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichtigen sind. Die Studie beschäftigt sich mit Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der insoweit erweiterten Abstimmungspflicht nach Paragraph 2 Abs. 2 BauGB unter besonderer Berücksichtigung aktueller Anwendungsprobleme und Rechtsschutzmöglichkeiten benachbarter Gemeinden.

Teilprojekt: Planungsrechtliche Rahmenbedingungen landwirtschaftlicher und alternativer Landnutzung im Aussenbereich

Das Projekt "Teilprojekt: Planungsrechtliche Rahmenbedingungen landwirtschaftlicher und alternativer Landnutzung im Aussenbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Die Untersuchung beinhaltet eine strukturelle und inhaltliche Analyse des bestehenden agrarrelevanten Rechts der raeumlichen Gesamtplanung. Sie befasst sich insbesondere mit der Frage, in welchem Ausmass die planungsrechtlichen Steuerungsmittel der Landesplanung und Bauleitplanung die landwirtschaftliche und alternative Landnutzung beeinflussen und auf welcher Planungsebene Entscheidungen mit welchem Gewicht fuer spaetere Aussenbereichsnutzungen fallen. Dabei sollen auch Probleme der durch den Strukturwandel erforderlich gewordenen 'multifunktionalen' Landwirtschaft sowie neuere Formen der Aussenbereichsnutzung (z.B. Ausgleichsflaechen oder Windenergie) Beruecksichtigung finden.

Regionalplanung in den ostdeutschen Laendern - Grundlagen, Erfahrungen, Weiterentwicklungen

Das Projekt "Regionalplanung in den ostdeutschen Laendern - Grundlagen, Erfahrungen, Weiterentwicklungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Mit dem Forschungsvorhaben werden vorrangig drei Ziele verfolgt. Zum einen werden die Ausgangsbedingungen, die Entwicklung und der gegenwaertige Stand der Regionalplanung in den ostdeutschen Laendern untersucht und geprueft, inwieweit sich hier Impulse zur Weiterentwicklung der Regionalplanung insgesamt ableiten lassen. Zum zweiten soll das Landesplanungsrecht im Osten Deutschlands vergleichend auf der einen Seite zwischen den ostdeutschen Laendern und auf der anderen Seite zu den Rechtsgrundlagen in den westdeutschen Laendern betrachtet werden. Dabei ist zu pruefen, ob und welche wegweisenden Fortentwicklungen des Rechts festzustellen bzw. ob und welche Erfahrungen eingeflossen sind. Darauf aufbauend sollen des weiteren Moeglichkeiten der Weiterentwicklung der inhaltlich-methodischen wie auch der rechtlichen und institutionellen Zusammenhaenge der Regionalplanung in den ostdeutschen Laendern exemplarisch aufgezeigt werden.

Entwicklungen im Umweltrecht, insbesondere in Sachsen-Anhalt

Das Projekt "Entwicklungen im Umweltrecht, insbesondere in Sachsen-Anhalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich, Lehrstuhl Betriebswirtschaftslehre insbesondere Betriebliches Umweltmanagement durchgeführt. Das Projekt befasst sich - im Anschluss an Untersuchungen zur Politik der Ansiedlung von Windkraftanlagen - nun allgemeiner mit den Grundlagen und Besonderheiten des Umweltschutzes in Sachsen-Anhalt. Abgeschlossen ist insoweit eine Untersuchung der landesverfassungsrechtlichen Vorgaben. Ebenfalls erstellt ist ein Lehrbuchbeitrag zum Umweltrecht mit Schwerpunkt Sachsen-Anhalt. Seit 2009 wird eine regelmäßige Veranstaltungreihe in Kooperation mit dem Umweltbundesamt durchgeführt ('Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft' - www.uppw.uni-halle.de), in der Experten akutelle, besonders auch das Land betreffende Rechtsfragen behandeln.Eigener Vortrag in dieser Reihe: 'Raumordnungsverfahren und Planfeststellung bei Projekten des Gewässerausbaus - am Beispiel des Ausbaus der unteren Saale mit dem Schleusenkanal Tornitz'.

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