Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
Rheinland-Pfalz ist ein an kulturlandschaftlichen Zeugnissen reiches Bundesland. Von der Römerzeit über das Mittelalter bis in die heutigen Tage weisen Bauwerke auf historisch bedeutsame Räume hin. Auch die durch Weinbau, Wälder und Vulkane geprägten Landschaften in Rheinland-Pfalz sind vielerorts einzigartig. Dialekte, Bräuche, Feste, Geschichten und Personen machen aus Denkmälern und Landschaften ein komplettes Bild, mit dem einzelne Regionen unverkennbar werden. Mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) hat sich die Landesregierung die Aufgabe gestellt, diese Kulturlandschaften langfristig zu sichern und zu entwickeln. Diese Zielsetzung soll über die Erarbeitung eines Kulturlandschaftskatasters realisiert werden. Der Aufbau des Katasters führt über die Entwicklung eines Prozesses für die spätere Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften sowie die technische und inhaltliche Entwicklung einer webbasierten Informationsplattform. Den Kommunen und der interessierten Öffentlichkeit fällt beim Aufbau des Katasters eine besondere Rolle zu, indem sie aktiv in den Prozessablauf eingebunden werden. Daten und Informationen sollen über diese Stellen im KULIS (KULturlandschafts-Informations-System) erhoben und gepflegt werden. Die technische Realisierung des 'KULIS' wird durch das Institut für Raumbezogene Informations- und Messtechnik der Fachhochschule Mainz (i3mainz) auf Basis von offenen Standards und OpenSource-Technologien umgesetzt. Die Erfahrungen zur Datengewinnung wurden dafür genutzt um Verbesserungen am Qualitätsmanagement vorzunehmen und den Nutzern die Arbeit mit KULIS zu erleichtern. Dabei wurden Anpassungen innerhalb des Systems vorgenommen, um den Status eines KULIS-Artikel über Ampelsymbolik (rot, gelb, grün) darzustellen. Zudem wurden Diskussionsebenen, eine Versionierung, eine Rechteverwaltung mit Redaktionssystem, sowie weitere neue Funktionen integriert. Zudem wurden Anpassungen in der Menüstruktur des Wiki vorgenommen, um die Kartennavigation sowie die Informationsabfrage intuitiver zu gestalten und die Version des Artikels zu dokumentieren (Abbildung: Kulis03). Da sich das KULIS mit den Komponenten des Semantic MediaWiki in das Zeitalter des Semantic Webs einfügt, sind Datenabfragen wie zum Beispiel die Auflistung aller Elemente nach Bedeutung in Rheinland-Pfalz möglich. Dieser Aspekt der semantischen Daten und die Integration des Portals zur Dokumentation weiterer Kulturlandschaftsräume bieten Potential für weitere Arbeiten und Entwicklungen in der Zukunft.
Wird die Braunkohle im Land Brandenburg für eine sichere Energieversorgung im Jahr 2030 noch benötigt? Mit dieser zentralen Fragestellung fertigte das RLI gemeinsam mit der HTW Berlin eine Untersuchung über die Energiestrategie des Bundeslandes im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag an. Die Studie soll die Debatte um die anstehende Evaluation der Energiestrategie 2030 der Brandenburger Landesregierung inhaltlich unterstützen. Um die Auswirkungen der Strategie sowie Veränderungen der politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Braunkohlenutzung konkret bewerten zu können, wurde daher mit einem umfassenden Energiesystemmodell die mögliche Energieversorgung Brandenburgs 2030 berechnet. Das verwendete Modell berücksichtigt neben Wärmebedarf und -erzeugung alle Arten der Stromerzeugung und den prognostizierten Stromverbrauch. Diese Randbedingungen stellen sicher, dass in allen Szenarien der Strom- und Wärmebedarf zu jeder Zeit gedeckt werden kann. Darüber hinaus wurden die Lastflüsse für den notwendigen Stromtransport zwischen den Regionen in Brandenburg sowie den Nachbarregionen stundengenau analysiert, um einen möglichen, systemrelevanten Bedarf an Leitungsausbau auf der Übertragungsebene und Speicherung erkennbar zu machen. Dieser floss in die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Szenarien mit ein. Das RLI unterstützt Transparenz und Nachvollziehbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen. Die Simulationen dieser Studie basieren auf dem Open-Source Framework oemof zur Energiesystemmodellierung. Dieses ermöglicht es, verschiedenste Energiesysteme mit den gleichen Bausteinen abzubilden. Die Links zum Code und den Eingangsdaten der vorliegenden Studie finden Sie unter dem Reiter 'Open Source'.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Kabinettsbeschlüsse der Landesregierung zur Budgetplanung des Strukturwandels im Rheinischen Revier vom 13. April 2021 und 8. März 2022, sowie sämtliche Anlagen. 2. Den Beschluss der Landesregierung vom 6. Dezember 2022, die Fördersystematik für die Projektauswahl durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH anzupassen, in dem das „Sterneverfahren“ abgeschafft wird (wird erwähnt unter https://www.wirtschaft.nrw/strukturwandel-im-rheinischen-revier). Zur rechtlichen Würdigung gilt folgendes: I. Umweltinformationen Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Informationen im Zusammenhang mit dem Strukturwandel im Rheinischen Revier sind Umweltinformationen. So stellt schon die Präambel des zwischen Landesregierung und Aufsichts- und Gesellschafterrats der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH geschlossene „Reviervertrags 2.0“ fest, dass „Umwelt- und Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit unbestritten wichtige Rahmenbedingungen (Leitbilder) bei allen Maßnahmen der Strukturstärkung [sind], die im gesamten Programm einzuhalten sind.“ Der enge und zwangsläufige Nexus zwischen Kohleausstieg und Strukturwandel spricht ebenfalls für die Eigenschaft als Umweltinformation „Die Entschlossenheit beim Vorziehen des Kohleausstiegs muss Hand in Hand gehen mit einer ebenso entschlossenen, klaren Zielorientierung und Beschleunigung des Strukturwandels für eine gute Zukunft des Rheinischen Reviers.“ (ebd.) – wenn der Kohleausstieg ohne den Strukturwandel nicht funktioniert, so ist der Strukturwandel ebenso wie der Kohleausstieg hochgradig umweltbezogen. Auch die vier Zukunftsfelder „Energie und Industrie, Ressourcen und Agrobusiness, Innovation und Bildung sowie Raum und Infrastruktur“ haben enge Bezüge zur Umwelt. Somit unterfallen auch die hier begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG. Davon sind auch z.B. "Umweltvereinbarungen" erfasst (vgl. BVerwG 7 C 31/15, juris Rn. 54), so solche denn hier vorliegen sollten. II. Vorhandensein der Information Maßgeblich für meinen Anspruch ist allein, ob Ihnen die begehrten Informationen vorliegen, siehe § 2 S. 3 UIG NRW iVm § 2 Abs. 3 Bundes-UIG. Das Kriterium der Verfügungsbefugnis findet im UIG keine Anwendung, vgl. insoweit BVerwG mit Beschluss vom 1. November 2007 – 7 B 37/07 –, juris Rn. 19f. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die begehrten Informationen vorliegen. Hilfsweise wären Sie auch nach dem IFG zur Auskunft verpflichtet, sofern Sie die begehrten Dokumente für die Wahrnehmung eigener Aufgaben nutzen. Davon ist bei Kabinettsbeschlüssen auszugehen, welche die Leitlinie Ihres Handelns im Strukturwandel darstellen. III. Keine einschlägigen Ausnahme- und Ausschlussgründe Meinen Informationsanspruch stehen weder öffentliche noch private Belange entgegen. Die Versagungsgründe des UIG sind – und nichts anderes gilt hilfsweise für das IFG – eng auszulegen (siehe nur BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 27). 1. Keine einschlägigen entgegenstehenden öffentlichen Belange Insbesondere betreffen die begehrten Dokumente nicht die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichten Stellen iSd § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UIG. Die Kabinettsbeschlüsse stellen Ergebnisse von Beratungen dar und lassen gerade keinen gesicherten Rückschluss auf den eigentlichen Prozess der Meinungsbildung zu, sie sind somit als Beratungsergebnisse nicht schutzwürdig (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 26). Nichts anderes würde gelten, sollte man davon ausgehen, dass die Beratungen zum Strukturwandel noch weiter andauern – in diesem Fall wären die Kabinettsbeschlüsse nämlich Grundlage der weiteren Meinungsbildung und ließen ebenfalls keine Rückschlüsse auf den Meinungsbildungsprozess zu. Sie wären somit ebenso wenig schutzwürdig (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 27). Hilfsweise wären auch keine nachteiligen Auswirkungen auf etwaige Beratungen ersichtlich. Es kann vom Landeskabinett erwartet werden, unlauteren Einflussnahmeversuchen – abseits der ohnehin stattfindenden umfangreichen Beteiligungsprozessen rund um den Strukturwandel – durch Öffentlichkeit oder Einzelne in besonnener Selbstbehauptung zu widerstehen. Insbesondere erfordern die gesetzlichen Regelungen eine einzelfallbezogene Prüfung, ein bloßes Abstellen auf schutzwürdige Beratungsvorgänge vermag dem nicht zu genügen (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 30). Gleichfalls kann der Informationszugang nicht unter Verweis auf § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG abgelehnt werden, da es sich vorliegend um Dokumente handelt, die aus dem Zusammenspiel mehrerer Behörden (der Ministerien) entstanden sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 32ff.). 2. Keine einschlägigen entgegenstehenden privaten Belange Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region (ca. 14 Mrd. Euro) fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß. Dies trifft in besonderer Weise auf die Budgetplanung des Strukturwandels durch die Landesregierung zu. Hilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW). Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar. Gleiches gilt im Wesentlichen auch für die verschiedenen möglicherweise betroffenen öffentlichen oder privaten Akteure, die jeweils örtlich und materiell einzigartige Aufgaben wahrnehmen. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen. IV. Gebühren Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den verschiedenen Dokumenten darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Äußerst hilfsweise mache ich geltend, als Student mit einem sehr begrenzten Budget, der dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls (§ 2 VerwGebO IFG NRW) die Gebühren zu erlassen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
1. alle im Zusammenhang mit der ab Juni 2015 durch ihren Rechtsvorgänger, das damalige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften durchgeführten Verbändeanhörung und in der weiteren Beratung des Gesetzentwurfes bei selbigem eingegangenen Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf sowie 2. alle im Zusammenhang mit der Formulierung und parlamentarischen Beratung des Gesetzesentwurfs zwischen dem MKULNV und weiteren Einrichtungen der Landesregierung sowie Externen geführten Korrespondenz. Sofern die Bereitstellung von Letzterem mit großem Aufwand verbunden sein sollte, wird um prioritäre Bereitstellung der erstgenannten Dokumenten gebeten.
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. - Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. - Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU- Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. - Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes- verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. - Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. - Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. - Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Im Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass das Nationale Naturmonument "Grünes Band Sachsen Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht werden soll. Am 21. April 2020 wurde von der Landesregierung die entsprechende Verordnung beschlossen, die das Logo beschreibt und die Einzelheiten zur Verwendung regelt. weiterlesen Das Grüne Band wurde auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als ein durchgehendes Nationales Naturmonument ausgewiesen. Es verläuft entlang der gesamten niedersächsisch-sachsen-anhaltischen Landesgrenze. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen, Hinweise und Anliegen zum Nationalen Naturmonument Grünes Band vorbringen können, wurden Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen beziehungsweise überregional benannt. weiterlesen Das Grüne Band befindet sich auf der ehemaligen innerdeutschen Grenze auf dem Streifen zwischen Landesgrenze und Grenzsicherungsanlagen. Seit 1989 ist dort, auf dem ehemaligen Todesstreifen, ein einzigartiger Lebensraum entstanden. Rund 1.200 bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Mit einer Gesamtlänge von 1.390 Kilometern läuft es durch neun Bundesländer und stellt das längste nationale Biotopverbundsystem der Bundesrepublik Deutschland dar. Rund 1.200 Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen Deutschlands haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Am Grünen Band in Sachsen-Anhalt – dem mit 343 Kilometern zweitlängsten Abschnitt deutschlandweit – kann man auf bedeutende historische Erinnerungsorte, wie auch auf eine einzigartige Natur, Paradiese der Artenvielfalt, treffen. Das Grüne Band wurde 2007 in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Leuchtturmprojekt herausgehoben und ist seit 2009 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Die Bundesregierung hat 2005 entschieden, bedeutende nationale Naturschutzflächen im Bundeseigentum von der Privatisierung auszunehmen und unentgeltlich als Nationales Naturerbe an Naturschutzorganisationen zu übereignen. Rund 1.600 Hektar Flächen des Nationalen Naturerbe im Bereich des Grünen Bandes wurden 2011 auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bodenverwertungs-und -verwaltungs GmbH (BVVG) und dem Land Sachsen-Anhalt unentgeltlich an die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) übertragen. Das Land hat sich mit Abschluss der Vereinbarung zur Flächenübernahme verpflichtet, diesen national bedeutenden Biotopverbund zu erhalten und zu sichern. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert im Bereich der Traditions- und Heimatpflege kulturelle und künstlerische Projekte am "Grünen Band". Die Förderung von Projekten am "Grünen Band" erfolgt gemäß den Bestimmungen der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum „Grünen Band“ besteht immer dann, wenn sich ein Projekt mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzt. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Anträge sind an das Landesverwaltungsamt in Halle zu richten. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen findet man auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes . Benno Schmidt, vielen bekannt unter dem Namen "Brocken-Benno" war Botschafter für das Grüne Bandes Sachsen-Anhalt. Unterhalb des Brockens verlief die innerdeutsche Grenze. Den Menschen war es nicht möglich auf den Gipfel zu steigen. Heute stellt der Brocken ein Touristenmagnet für Wandernde aus nah und fern dar. Brocken-Benno ist für seine Brockenliebe und zahlreichen Brockenaufstiege über viele Jahre bekannt. Dank seiner Aktivitäten ist es gelungen, die Harzregion und insbesondere den Brocken bekannt zu machen und über die regionalen Grenzen hinaus zu befördern. Er war in zahlreichen ehrenamtlichen Funktionen als Botschafter des Harzes, als Harzklub-Wanderführer, Nationalpark-Waldführers oder Sonderbotschafter des Projektes Harzer Wandernadel engagiert und bekannt. Seiner Initiative ist die Ausweisung des Wanderweges „Harzer Grenzweg“ zu verdanken. Im Dezember 2022 ist Benno Schmidt verstorben. Website von Brocken-Benno Website Harzer Grenzweg Auf der 90. Umweltministerkonferenz (UMK) aller bundesdeutschen Umweltministerien wurden am 08. Juni 2018 die bisherigen Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Erhalt und zur Entwicklung des Grünen Bandes als Erinnerungsort und Teil des länderübergreifenden Biotopverbundsystems begrüßt. Man darf sich nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern die Lücken im Grünen Band sind weiter zu minimieren, um das Grüne Band vollständig erlebbar machen zu können. Der bevorstehende 30. Jahrestag der Öffnung der innerdeutschen Grenze im Jahr 2019 sollte in dem Zusammenhang hinreichende Würdigung finden. Beschluss der 90. UMK
„Der Tourismus im Ahrtal nimmt knapp vier Jahre nach der Flutkatastrophe wieder deutlich an Fahrt auf. Auf das Erreichte können die Tourismusbetriebe, die Kommunen und alle Akteure zu Recht stolz sein. Ich habe mich sehr gefreut, dass der Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e. V. als zentrale Organisation für die touristische Entwicklung zum Saisonstart hier in der Staatskanzlei Bilanz ziehen und einen Ausblick geben will“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Gemeinsam mit Tourismusministerin Daniela Schmitt und Klimaschutzministerin Katrin Eder blickte er auf die Förderschwerpunkte des Landes und betonte, dass der Wiederaufbau ein Regierungsschwerpunkt bleibe. Für den Ahrtal-Tourismus informierten die Geschäftsführer Andreas Lambeck und Jan Ritter über den aktuellen Stand und künftige Projekte im Ahrtal. Der Ministerpräsident hob die Bedeutung des Tourismus für das Ahrtal und Rheinland‑Pfalz insgesamt als wichtigen Wirtschafts- und Standortfaktor hervor. Mit landesweit mehr als 148.000 nicht exportierbaren Arbeitsplätzen gelte es, diesen weiter auszubauen und zu sichern. Das Land fördert neben dem eigentlichen Wiederaufbau der zerstörten touristischen Infrastruktur deshalb alle Strukturen wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Marketing und einzelbetriebliche Qualitätsmaßnahmen. „Mit der Wiedereröffnung des Steigenberger Hotels und der Grundsteinlegung für den Neubau im Kurpark von Bad Neuenahr-Ahrweiler sind in den vergangenen Monaten wichtige Meilensteine erreicht worden. Insgesamt sind mittlerweile über 85 Prozent der touristischen Betriebe wiederaufgebaut worden. Viele haben ihre Angebote nicht nur saniert, sondern sie haben einen Zeitsprung gemacht und eine neue Qualität und Anmutung mit modernen Betriebskonzepten geschaffen. Die Gäste- und Übernachtungszahlen steigen kontinuierlich an. Bemerkenswert ist, dass nicht nur Stammgäste zurückkommen, sondern dass auch ein neues und jüngeres Publikum das Ahrtal für sich entdeckt“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Auch wenn der Wiederaufbau noch nicht abgeschlossen sei und noch Herausforderungen zu meistern sind, könne sich das Ahrtal als nachhaltige und innovative Tourismusregion erfolgreich positionieren. Die Landesregierung werde diesen Prozess weiterhin eng begleiten. Ministerin Schmitt: Enge Begleitung – nachhaltiger Tourismus im Fokus Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt betonte die kontinuierliche Unterstützung des Landes für den Tourismus im Ahrtal. „Von Anfang an haben wir die Betriebe und Akteure vor Ort eng begleitet – finanziell, strategisch und mit gezielten Maßnahmen“, so Schmitt. Das Nachhaltige Tourismuskonzept Ahrtal 2025 bildet die Grundlage für eine zukunftsfähige Entwicklung. Das Land habe hier mit 1,2 Millionen Euro einen wichtigen Beitrag geleistet. Auch weiterhin gelte: „Gute Projekte werden nicht am Geld scheitern“, stellte Schmitt klar. So fördert das Land beispielsweise den Radbus, der von den Touristen gut angenommen wurde, auch im Jahr 2025 mit rund 51.000 Euro. Die bisherige Kampagne „We AHR open“ wird 2025 unter dem Namen „Wow! Ahrtal!“ fortgeführt. „Wir unterstützen diese preisgekrönte Kampagne, die auch in schwierigen Zeiten viele Gäste in die Region gelockt hat weiterhin“, sagte Schmitt. Sie überreichte einen Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro. „Das Ahrtal ist auf Wachstumskurs. Die Gästezahlen steigen, neue Übernachtungsbetriebe entstehen – der Tourismus entwickelt sich positiv. Wir werden diesen Weg weiter unterstützen“, so Schmitt. Ministerin Eder: Naturschutz, Gewässerentwicklung und klimaneutrale Mobilität zentral für einen nachhaltigen Tourismus Umweltministerin Katrin Eder betonte, dass gerade der Naturschutz, die Gewässerentwicklung und die Mobilität wichtig für einen nachhaltigen Tourismus wären. „Die Ahrtal-Region ist ohne das Gewässer Ahr genauso wenig vorstellbar wie ohne den Weinbau an seinen Hängen. Das Gewässer bietet Wanderinnen und Wanderern auf den Rotweinwanderwegen, Radfahrerinnen und Radfahrern entlang des Gewässers wie auch Besucherinnen und Besuchern der Ahrtalgemeinden vielfältige touristische Erlebnisse.“ Voraussetzung dafür sei ein ökologisch intaktes und weitgehend naturnah gestaltetes Gewässer. Die Wiederherstellung der Ahr böte somit eine große Chance, die touristische Region weiter aufzuwerten, sagte Eder. Auch die Naturschutzbehörden würden die Entwicklungen unterstützen, die für die Naturentwicklung im Ahrtal förderlich seien. Ein Augenmerk läge auf besonders schützenwerten Gebieten wie den Naturschutzgebieten „Ahrschleife bei Altenahr“ und „Mündungsgebiet der Ahr“. „Diese Gebiete sind für einen naturverträglichen Tourismus und ein Naturerleben in der Region von großem Interesse“, sagte Eder. Im Bereich der Eisenbahninfrastruktur boten die schrecklichen Folgen der Flutkatastrophe die einmalige Chance, durch erleichterte Bedingungen im Rahmen des Aufbauhilfegesetzes die Strecke zu modernisieren. „Die Wiederherstellung der Mobilität im Ahrtal war deswegen von Anfang an von großer Bedeutung. Zentral war dabei der Wiederaufbau der Ahrtalbahn und ihre Elektrifizierung“, führte die Ministerin aus und verwiese auf die Elektrifizierung der Ahrtalbahn als wichtigen Teil der rheinland-pfälzischen Verkehrswende im Sinne einer klimafreundlichen und nachhaltigen Mobilität von Morgen. Andreas Lambeck, Geschäftsführer des Ahrtal-Tourismus: „Auch, wenn im Wiederaufbau noch viele Herausforderungen zu meistern sind: Das Ahrtal ist auf einem guten Weg, sein selbst gestecktes Ziel, in einigen Jahren DIE innovative und nachhaltige Weinregion Deutschlands zu werden, zu erreichen.“ Ein Meilenstein werde zum Jahresende die Fertigstellung der Bahnstrecke an der Mittelahr sein. Daran angeschlossen folge der Ahrradweg 2026. „Mehrere neue Hotelansiedlungen verdeutlichen, dass das Ahrtal auch für Investoren attraktiv ist.“ Darüber hob Lambeck die Hauptprojekte aus dem Nachhaltigen Tourismuskonzept Ahrtal hervor. So sind die Attraktivierung des Rotweinwanderweges und die Auszeichnung von sieben neuen AhrSchleifen als Rundwandertouren in Arbeit. Für die Hängeseilbrücke und den Skywalk ist die Machbarkeitsstudie ausgeschrieben. Laut Andreas Lambeck ist auch der Wiederaufbau des Gesundheitsstandortes Bad Neuenahr-Ahrweiler in vollem Gange. Im Kurpark Bad Neuenahr-Ahrweiler entsteht gerade der Neubaukomplex mit Konzerthalle, Haus des Gastes, Tourist-Information und Stadtbibliothek. Auch die gesamte Parkanlage und weitere Gebäude werden komplett neugestaltet. „Ein absolutes Highlight im Kurpark wird die erste Heilwasser-Erlebniswelt Deutschlands mit Aquathek, Brunnengarten und immersiv sowie interaktiv erlebbarer Heilwasser-Ausstellung“, so der Geschäftsführer. „Eine unserer wichtigsten Aufgaben wird die Kommunikation mit unseren Gästen sein: Was erwartet die Besucher im Ahrtal, wie kann die Region die Gäste ein Stück weit mitnehmen in der Entwicklung des Wiederaufbaus?“ Daher soll die bisherige Marketing-Kampagne „we AHR open“ in diesem Jahr nach und nach in eine neue Kampagne unter dem Motto „Wow! Ahrtal!“ überführt werden. Abschließend dankte Andreas Lambeck dem Land Rheinland-Pfalz herzlich für die große Unterstützung und partnerschaftliche Begleitung im touristischen Wiederaufbau. „Es handelt sich auf allen Ebenen um eine vertrauensvolle und vor allem lösungsorientierte Zusammenarbeit. Sicherlich ist die bestehende Gesetzeslage mit allen Detailierungsgraden und Vorschriften für alle Beteiligten zusätzlich eine immense Herausforderung und für eine Katastrophenbewältigung keinesfalls zweckdienlich. Jedoch lassen wir uns auch hiervon nicht entmutigen und arbeiten gemeinsam mit dem Land mit viel Herzblut weiter am touristischen Wiederaufbau.“ Touristische Zahlen Ahrtal Betten Übernachtungen 2019: circa 8400 2019: ca. 1,4 Millionen 2022: circa 3800 2022: ca. 434.000 2023: circa 5600 2023: ca. 624.000 2024: circa 6200 2024: ca. 760.000
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt die Landesverwaltung bilanziell klimaneutral zu gestalten. Dieses ressortübergreifende Vorhaben wird durch die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gesteuert. Zu den Maßnahmen zählt auch die „mission E“, die Motivationskampagne für energiebewusstes Verhalten. Die Energy4Climate GmbH hat als Landesgesellschaft vom MWIKE den Auftrag erhalten, im Rahmen der „mission E" eine Befragung der Mitarbeitenden der Landesverwaltung NRW zum Energie- und Mobilitätsverhalten im Büro und Zuhause durchzuführen. Hier werden Daten zu den Umfrageergebnissen aus dem Jahr 2024 bereitgestellt. Die Ergebnisse der offenen Fragen werden hier nach Themenbereichen aggregiert ausgegeben und sind in dem gesonderten Datensatz abrufbar.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 189 |
| Land | 501 |
| Zivilgesellschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 133 |
| Gesetzestext | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 226 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 325 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 518 |
| offen | 166 |
| unbekannt | 14 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 693 |
| Englisch | 26 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 6 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 353 |
| Keine | 205 |
| Unbekannt | 16 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 368 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 352 |
| Lebewesen und Lebensräume | 536 |
| Luft | 292 |
| Mensch und Umwelt | 679 |
| Wasser | 259 |
| Weitere | 698 |